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#Bundesanstalt für Arbeitsschutz
gutachter · 1 year
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Frist endet: Schulungspflicht für PU-Schäume, -Kleber und -Lacke
„…Was wäre die Bauwirtschaft ohne ihre Polyurethane (PU)? Die Stoffe finden sich in verschiedensten Produktgruppen: Montageschäumen, Bodenbelagsklebstoffen, Ölen, Wachsen, Beschichtungen und Lacken – selbst manchen Wasserlacken. Polyurethane sind die ausgehärteten Reaktionsprodukte von Isocyanaten beziehungsweise Diisocyanaten, weiß man beim Bauportal der BG Bau. Das Problem: Diisocyanate seien…
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augenfitness · 5 months
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Rückblick auf das 12. Symposium "Licht und Gesundheit" 2024
#Licht #Gesundheit #AUGENFITNESS
Im April 2024 fand das 12. Symposium “Licht und Gesundheit” statt, veranstaltet von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin. Experten aus verschiedenen Disziplinen diskutierten die Auswirkungen von Licht auf die menschliche Gesundheit, einschließlich optischer Strahlung im sichtbaren Spektralbereich sowie UV- und…
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martendoc · 11 months
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Dr. Stefan Schumann: „Ein MVZ mit tariflich bezahlten Angestellten wird nicht einmal auf eine schwarze Null kommen.“ | Remscheid
Spiegelbildlich gelten selbige Parameter für PVZ ( Pflege Versorgungs Zentren) die u. A. auch Pflege-Kiosk firmiert.
PVZ, angegliedert an ohnehin defizitäre Quartierbüros verschlimmbessern an dieser Stelle: weil es am Backend an diese LBS-Point es an Lokal Basierte Service fehlt: eine mobile Taskforce, eine mobile Einsatztruppe an professionell geschulte ehrenamtlich aufgestellte Personen. Also pflegesensibel wirksame Handlungsträger, die in intrasituativ behandlungspflichtig gewordene Situationen eingreifen können. Freiwilligen, die, wie die freiwillige Feuerwehr eingreifen, wenn pflegebedürftige Personen direkt oder indirekt per Objekt agency sich melden: "Die Hütte brennt".
Geht bei Versorgungsbedarf diese Meldung in ein PVZ mit ausschließliche Beratungstätigkeit ein, in Form eine konkrete Aktionsauftrag, ohne dass diese konkrete Handlungsauftrag eine konkrete Person ausgeführt, versickert die Meldung im To-Do-Archiv oder KTW bzw RTW fahren Notfalleinsätze um am Ende den als Notfall gemeldete Windelwechsel bzw. mobilisierende, Hilfe beim Toilettengang zu leisten.
Die Lösung: der Point of Care verlagert sich als Schaltzentrum beim bedarfspflichtige Nutzer.
Wenn der User bei Versorgungsbedarf Zugang zu TSVG affine, terminierbare Service erhält per IoT. Genauer gesagt, indem ihm Zugriff gewährt wird sebst passende Hilfe auszuwählen und als Task zu beauftragen. Wenn konsultierende, Unterstützumg den Job ( Task ) erledigt hat auch zu honorieren. Konkretes Aufwandsentschädigung bei konkrete Einsätze anhand ein konktretes pflegebudget nach § 35a SGB XI.
Beim PVZ bliebe so noch hinreichend genug an administrative Koordination, Beratung, Begleitung und Entwicklung bzw. Fortbildung von Freiwillige und ehrenamtliche selbständig aufgestellte Solopreneure (Mikro-Unternehmer) zu tun, in Zusammenarbeit mit dem vom Land NRW installierte Regionalbüros.
Um zu verstehen, wie und warum die Zukunft der ambulante Versorgung im Quartier einer Verbeserung bedarf, wird folgende Beitrag aus dem VKM angeheftet:
Die Zukunft der ambulanten Pflege gestalten
(Quelle: BAuA) Zusammen mit dem AOK-Bundesverband hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pflegepraxis durchgeführt. Im Mittelpunkt standen unterschiedliche Organisationsformen ambulanter Pflege, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Gesundheitssituation ambulant Pflegender diskutiert wurden. Die Ergebnisse hat die BAuA in einem Kompaktbericht veröffentlicht.
Alternative Organisationsformen ambulanter Pflege bieten Chancen, die Arbeits- und Gesundheitssituation der Beschäftigten zu verbessern, darin waren sich die Expertinnen und Experten einig.
Drei alternative Organisationsformen ambulanter Pflege und deren Auswirkungen werden im Kompaktbericht näher erläutert:
Das Konzept der "Nachbarschaftspflege" kommt aus den Niederlanden. Die Förderung der Selbstständigkeit von Menschen mit Versorgungsbedarf ist das pflegerische Kernziel und steht im Mittelpunkt dieses Konzeptes. Dafür wird das erweiterte soziale und lokale Umfeld mit in die Versorgung einbezogen. So beteiligen sich Ehrenamtliche sowie Nachbarinnen und Nachbarn aktiv an der Versorgung Pflegebedürftiger. Indem sie beispielsweise Einkäufe übernehmen oder bei Aktivitäten begleiten. Die Pflegeteams organisieren sich selbst. Erste Evaluationsergebnisse aus Deutschland weisen auf eine leicht verbesserte Arbeitsfähigkeit Pflegender in Buurtzorg-Teams hin. Allerdings werden auch unerwünschte Wirkungen von Pflegearbeit in diesem Konzept berichtet. Da die Verantwortung für alle Prozesse (Quartiersmanagement, Einbezug der Nachbarschaft in die Versorgung und Leistungsabrechnung) bei den beruflich Pflegenden liegt, besteht die Gefahr einer Überforderung sowie einer Entgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben.
Das Projekt "Pflegenachbarn" greift einige Aspekte des Buurtzorg-Konzeptes auf: kleine, selbstorganisierte pflegerische Teams, Budgetkontrolle, mehr fachlicher Entscheidungsfreiraum für Pflegende und verstärkter Einbezug von Angehörigen sowie den Menschen im Quartier in die Versorgung. Allerdings setzt das Konzept auf Change-Prozesse bestehender Pflegeteams anstatt auf Neugründungen, wie es beim Buurtzorg-Konzept oft der Fall ist. Bislang wird das Konzept nur im ländlichen Raum eingesetzt. Auch bei diesem Konzept wird die Aufgabe des Quartiersmanagements als ein entscheidender Punkt für die zukünftige Umsetzung betrachtet, da dies bisher nicht zu den Kernkompetenzen von Pflegediensten gehörte und die praktische Anwendung für Pflegende deshalb eine Herausforderung darstellt.
Eine weitere alternative Organisationsform in der ambulanten Pflege sind ambulante Wohngemeinschaften. Gegründet werden diese in der Regel durch Träger ambulanter Pflegeeinrichtungen, sozialpflegerische Vereine oder durch Betroffene und Angehörige. Kernmerkmal ist die geteilte beziehungsweise gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Pflegedienst, Alltagsbetreuenden, Angehörigen, Nachbarinnen und Nachbarn). Die Arbeitssituation Pflegender in ambulanten Wohngruppen unterscheidet sich von der Arbeitssituation bei traditionellen ambulanten Pflegediensten dadurch, dass mehrere Pflegebedürftige an einem Ort betreut werden können. Dadurch fallen lange Wege und Fahrzeiten zwischen den Versorgenden weg und Gefährdungen für Pflegende, die in der häuslichen Umgebung oftmals vorkommen (beispielsweise Stolperfallen, aggressive Haustiere) können reduziert werden. Voraussetzungen für gelingende ambulante Wohngemeinschaften sind eine Kooperation aller Beteiligten auf Augenhöhe, flache Hierarchien, gute Kommunikations- und Aushandlungsprozesse, die Schaffung eines Koordinierungskreises zur Abstimmung sowie ein spezialisierter Onboarding-Prozess neuer Personen, damit das Prinzip der geteilten Verantwortung vermittelt werden kann.
Der baua: Bericht kompakt "Alternative Organisationsformen ambulanter Pflege aus der Perspektive von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" kann als PDF auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter www.baua.de/publikationen.
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germancircle · 2 years
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GESUNDHEIT ►Lassahn/gc. Im Jahr 2021 haben sich nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Anzeigen von Verdachtsfällen auf eine Berufserkrankung gegenüber dem Jahr 2020 mehr als verdoppelt. Gegenüber 2019 haben sich die Zahlen von 2021 sogar fast verdreifacht. Weiterlesen … https://germancircle.blogspot.com/2023/02/zum-vorjahr-mehr-als-verdoppelt.html
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travetagebuch · 3 years
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Großraumbüros machen krank
Obwohl Großraumbüros eindeutig im Trend liegen, warnen Arbeitswissenschaftler nun vor den Gefahren. Denn besonders die lauten Geräuschkulissen sorgen für eine deutliche Reduzierung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter. Nach neuesten Studien reduziert die sich um 20 bis 30 Prozent. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstreicht die Gefahren von…
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hygeiaplus0-blog · 4 years
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Angemeldet bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit der BAUA-Nummer N-69110.
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silver-lifestyle · 3 years
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Knochenjob mit Nebenwirkungen
Fitte und gesunde Gelenke im Berufsalltag   (djd). Stundenlang am Schreibtisch sitzen und am Computer tippen, beim Fliesenlegen auf den Knien kauern oder im Krankenhaus Patienten umbetten: Manche Jobs gehen buchstäblich auf die Knochen. Gerade Handwerker, Pflegekräfte und Profisportler sind oft mit vollem Körpereinsatz bei der Sache. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)…
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korrektheiten · 4 years
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FFP2-Masken gesundheitsgefährdend, hunderte Flieger aus Risikogebieten
Tichy:In der »Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) zur Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel« heißt es: »In den „Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung Der Beitrag FFP2-Masken gesundheitsgefährdend, hunderte Flieger aus Risikogebieten erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/RqzRWw
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martendoc · 11 months
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Die Zukunft der ambulanten Pflege gestalten
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(Quelle: BAuA) Zusammen mit dem AOK-Bundesverband hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pflegepraxis durchgeführt. Im Mittelpunkt standen unterschiedliche Organisationsformen ambulanter Pflege, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Gesundheitssituation ambulant Pflegender diskutiert wurden. Die Ergebnisse hat die BAuA in einem Kompaktbericht veröffentlicht.
Alternative Organisationsformen ambulanter Pflege bieten Chancen, die Arbeits- und Gesundheitssituation der Beschäftigten zu verbessern, darin waren sich die Expertinnen und Experten einig. Drei alternative Organisationsformen ambulanter Pflege und deren Auswirkungen werden im Kompaktbericht näher erläutert:
Das Konzept der "Nachbarschaftspflege" kommt aus den Niederlanden. Die Förderung der Selbstständigkeit von Menschen mit Versorgungsbedarf ist das pflegerische Kernziel und steht im Mittelpunkt dieses Konzeptes. Dafür wird das erweiterte soziale und lokale Umfeld mit in die Versorgung einbezogen. So beteiligen sich Ehrenamtliche sowie Nachbarinnen und Nachbarn aktiv an der Versorgung Pflegebedürftiger, indem sie beispielsweise Einkäufe übernehmen oder bei Aktivitäten begleiten. Die Pflegeteams organisieren sich selbst. Erste Evaluationsergebnisse aus Deutschland weisen auf eine leicht verbesserte Arbeitsfähigkeit Pflegender in Buurtzorg-Teams hin. Allerdings werden auch unerwünschte Wirkungen von Pflegearbeit in diesem Konzept berichtet. Da die Verantwortung für alle Prozesse (Quartiersmanagement, Einbezug der Nachbarschaft in die Versorgung und Leistungsabrechnung) bei den beruflich Pflegenden liegt, besteht die Gefahr einer Überforderung sowie einer Entgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben.
Das Projekt "Pflegenachbarn" greift einige Aspekte des Buurtzorg-Konzeptes auf: kleine, selbstorganisierte pflegerische Teams, Budgetkontrolle, mehr fachlicher Entscheidungsfreiraum für Pflegende und verstärkter Einbezug von Angehörigen sowie den Menschen im Quartier in die Versorgung. Allerdings setzt das Konzept auf Change-Prozesse bestehender Pflegeteams anstatt auf Neugründungen, wie es beim Buurtzorg-Konzept oft der Fall ist. Bislang wird das Konzept nur im ländlichen Raum eingesetzt. Auch bei diesem Konzept wird die Aufgabe des Quartiersmanagements als ein entscheidender Punkt für die zukünftige Umsetzung betrachtet, da dies bisher nicht zu den Kernkompetenzen von Pflegediensten gehörte und die praktische Anwendung für Pflegende deshalb eine Herausforderung darstellt.
Eine weitere alternative Organisationsform in der ambulanten Pflege sind ambulante Wohngemeinschaften. Gegründet werden diese in der Regel durch Träger ambulanter Pflegeeinrichtungen, sozialpflegerische Vereine oder durch Betroffene und Angehörige. Kernmerkmal ist die geteilte beziehungsweise gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Pflegedienst, Alltagsbetreuenden, Angehörigen, Nachbarinnen und Nachbarn). Die Arbeitssituation Pflegender in ambulanten Wohngruppen unterscheidet sich von der Arbeitssituation bei traditionellen ambulanten Pflegediensten dadurch, dass mehrere Pflegebedürftige an einem Ort betreut werden können. Dadurch fallen lange Wege und Fahrzeiten zwischen den Versorgenden weg und Gefährdungen für Pflegende, die in der häuslichen Umgebung oftmals vorkommen (beispielsweise Stolperfallen, aggressive Haustiere) können reduziert werden. Voraussetzungen für gelingende ambulante Wohngemeinschaften sind eine Kooperation aller Beteiligten auf Augenhöhe, flache Hierarchien, gute Kommunikations- und Aushandlungsprozesse, die Schaffung eines Koordinierungskreises zur Abstimmung sowie ein spezialisierter Onboarding-Prozess neuer Personen, damit das Prinzip der geteilten Verantwortung vermittelt werden kann.
Der baua: Bericht kompakt "Alternative Organisationsformen ambulanter Pflege aus der Perspektive von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" kann als PDF auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter www.baua.de/publikationen.
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germancircle · 3 years
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holgerhoningsthings · 4 years
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Nicht den Kopf einziehen
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Corona hat unser Alltags- und Berufsleben seit Monaten fest im Griff. Dr. David Beck von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kennt die Risikoszenarien und erklärt in »Der Personalrat« 11/2020 wie mit steigenden psychischen Belastungen in der Pandemie umzugehen ist. Sind die psychischen Belastungen für Beschäftigte in den vergangenen Monaten angestiegen? Was ist das Hauptproblem? Es ist davon auszugehen, dass die zum Teil tiefgreifenden Neu- und Umgestaltungen von Arbeitsplätzen und -abläufen, die in den Betrieben zum Zwecke des Schutzes vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 erforderlich sind, auch eine Veränderung der psychischen Belastung der Arbeit mit sich bringen. Exemplarisch zu nennen sind hier Belastungsveränderungen durch die Verlagerung von Arbeit ins Home-Office oder die Notwendigkeit, verstärkt über Telefon- und Videokonferenzen kommunizieren zu müssen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die psychische Beanspruchung der Beschäftigten auch durch die pandemiebedingten Veränderungen von Lebensbedingungen und Belastungen außerhalb der Erwerbsarbeit verändert. Als Beispiel: Erhöhte Anforderungen an die Betreuung von Kindern und Angehörigen, Ängste vor einer Infektion und Erkrankung, die Organisation des eigenen Gesundheits- und Infektionsschutzes im privaten und öffentlichen Leben, Umgang mit den Einschränkungen sozialer Kontakte bis hin zum Umgang mit den Folgen von sozialer Isolation und Quarantänemaßnahmen. Read the full article
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my-life-fm · 4 years
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"Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss, ist allerdings immer abhängig von einer Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz."
» [...] jeder Arbeitgeber [hat] gegenüber seinen Beschäftigten eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Er muss während der Corona-Pandemie zum Beispiel dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz möglichst gering ist.
... | ... Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss, ist allerdings immer abhängig von einer Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz. Die [SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)] legt dann zum Beispiel fest, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten gewahrt werden muss. Wo diese Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und andere Mittel wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zum gegenseitigen Schutz tragen. ... | ... Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer Schutzmaske am Arbeitsplatz an, so ist das vom Weisungsrecht gedeckt - und Beschäftigte müssen sich dann daran halten [...]. Wer sich verweigert, riskiert eine Abmahnung - und im wiederholten Fall eventuell sogar eine Kündigung. ... | ... Verpflichtet ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so muss er diesen auch bereitstellen oder dafür bezahlen ... | ... Eine persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe oder einen Helm muss der Arbeitgeber dagegen in jedem Fall bezahlen - und sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er [...] ebenfalls in diese Kategorie. [...] «
dpa/tmn  ::  ZEIT Online  ::  30.09.2020  ::  Arbeitsrecht: Das gilt für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz  ::  https://www.zeit.de/news/2020-09/30/arbeitsrecht-das-gilt-fuer-die-maskenpflicht-am-arbeitsplatz
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3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 (für corona virus disease 2019) und ist Auslöser der COVID-19-Pandemie, die von der WHO zunächst als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ und am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft wurde. Am 13. Januar 2020 wurde die komplette Genomsequenz eines Isolats des neuen Coronavirus in der NCBI-GenBank hinterlegt (GenBank-Nummer MN908947). Nahezu gleichzeitig wurde ein erstes Nachweisverfahren publiziert. Die in einer Zellkultur über mehrere Tage vermehrten Viren können nach Abtrennung durch Ultrazentrifugation für die Untersuchung im Transmissionselektronenmikroskop (TEM) vorbereitet werden, dabei wird eine Negativkontrastierung verwendet. Das TEM-Bild zeigt Virionen von kugelförmiger bis pleomorpher Gestalt mit einem Durchmesser von 60 bis 140 Nanometer (nm). Auf der Oberfläche sind 9 bis 12 nm lange Spikes zu erkennen. Die Morphologie entspricht der anderer bekannter Vertreter der Familie der Coronaviridae. Die Wirtszellen, die im lichtmikroskopischen Bild einen cytopathischen Effekt aufweisen, können nach Fixierung und anschließendem Ultradünnschnitt (Dicke von 80 nm) ebenfalls mit dem TEM untersucht werden. Hier zeigen sich neben Virionen auch Einschlusskörperchen, die mit Viren gefüllte membrangebundene Vesikel im Cytoplasma enthalten. Für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit Infektionserregern in Kontakt kommen können, gilt in Deutschland die Biostoffverordnung (BioStoffV). Der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtete Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat SARS-CoV-2 am 19. Februar 2020 vorläufig in die Risikogruppe 3 nach der BioStoffV eingeordnet (zweithöchste Stufe). Am 20. Januar 2020 gab die chinesische Gesundheitskommission bekannt, dass eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung möglich sei, insbesondere, wenn zwei Personen engen Kontakt zueinander haben (weniger als 1,8 m Abstand bzw. weniger als 1–2 m Abstand). Es wird angenommen, dass sich das Virus wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Das Virus wurde bisher im Sekret des Nasen- und Rachenraumes, im Sputum, dem Stuhl, der Tränenflüssigkeit und dem Blut nachgewiesen. Die Auswertung der Daten der ersten 425 Fälle in Wuhan ergab eine Basisreproduktionszahl von 2,2, was bedeutet, dass jeder Infizierte im Durchschnitt 2,2 andere Personen angesteckt hatte. Eine Modellrechnung mit chinesischen und ausländischen Patientendaten vom 31. Dezember 2019 bis zum 28. Januar 2020 ergab einen Wert von 2,68. Im Vergleich hierzu wurde für SARS eine Basisreproduktionsrate von 2,3 bis 2,6 berechnet. Eine vergleichende Auswertung von 12 Studien, die bis zum 7. Februar 2020 veröffentlicht wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass die Basisreproduktionszahl höher liegt, als bisher von der WHO angenommen, deren Schätzung bei 1,4 bis 2,5 liegt. Die Wissenschaftler aus Schweden, China und Deutschland schätzten, dass die Basisreproduktionszahl im Mittel bei 3,28, im Median bei 2,79 (bei einem Interquartilabstand von 1,16) liegt und somit über dem Wert bei SARS, den sie mit 2 bis 5 angeben. Aufgrund der unzureichenden Datenlage sind die aktuellen Schätzungen der mittleren Basisreproduktionszahl möglicherweise verzerrt. Anteil bestimmter Bevölkerungsgruppen Eine Mitte Februar 2020 veröffentliche Auswertung der englischsprachigen und chinesischen Fachartikel kommt zu dem Ergebnis, dass alle Bevölkerungsgruppen infiziert werden können. Von den Infizierten waren 72 % 40 Jahre alt oder älter, 64 % waren männlich. 40 % der Patienten hatten chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Bluthochdruck. Dies bestätigt der Bericht der von der WHO in China durchgeführten „gemeinschaftlichen Mission“ (englisch WHO-China joint mission), der weiterhin noch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und Krebs nennt. In einer Nachuntersuchung der ähnlich schwer verlaufenden Viruserkrankung MERS, die vorwiegend in arabischen Ländern auftrat und ebenfalls die Lunge angreift, konnte Rauchen als eigenständiger Risikofaktor ausgemacht werden. Zur gleichen Einschätzung kommt das Robert-Koch-Institut (RKI) in seiner jüngsten Zusammenfassung zu COVID-19 unter Punkt 2, „Risikogruppen für schwere Verläufe“. Außerdem haben Personen über 60 Jahre ein höheres Risiko, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Die chinesische Seuchenschutzbehörde CCDC hat alle bis zum 11. Februar 2020 vorliegenden Daten zu COVID-19-Krankheitsfällen in China ausgewertet und auch international publiziert. Bei den 44.672 bestätigten Fällen ergibt sich die folgende Altersgruppenverteilung: 3 % 80 Jahre und älter, 87 % 30–79 Jahre, 8 % 20–29 Jahre, 1 % 10–19 Jahre und 1 % jünger als 10 Jahre. Bei den infizierten Personen im Alter von 70 bis 79 Jahren und noch stärker bei den Personen, die 80 Jahre und älter sind, ist die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu versterben, höher als der Durchschnitt. Anteil schwerer Verläufe und Sterblichkeit Die WHO gab mit ihrem Situation Report – 18 vom 7. Februar 2020 beispielsweise für China bei 31.211 bestätigt infizierten Personen 4.821 Patienten (15,4 %) mit schweren Krankheitsverläufen bekannt. Bei Diagnosestellung muss noch nicht bekannt sein, ob der Patient schwer erkrankt oder sogar stirbt. Ebenfalls unbekannt ist die Anzahl der insgesamt Infizierten, denn es nicht bekannt, bei wie vielen Personen ein milder oder gar kein Krankheitsverlauf stattfindet. Der WHO-Generaldirektor sprach bei der Pressekonferenz zu COVID-19 am 3. März 2020 von weltweit 90.893 gemeldeten COVID-19-Fällen und 3.110 Todesfällen sowie einer Sterblichkeit der berichteten Fälle von 3,4 %. Dagegen schätzte eine von der WHO zitierte Studie von Mike Famulare, Institute for Disease Modeling die tatsächliche Sterblichkeitsrate für nachweislich COVID-19-Infizierte, sprich die statistische Wahrscheinlichkeit, dass eine nachweislich infizierte Person unabhängig von individuellen Merkmalen stirbt, als zwischen 0,4 und 2,6 % ein, wobei der wahrscheinlichste Wert mit 0,94 % angegeben wird. Inkubationszeit Die Inkubationszeit kann laut Informationen des Robert-Koch-Instituts bis zu 14 Tage betragen. Darüber hinaus gibt es Berichte chinesischer Forscher, welche die mögliche Inkubationszeit auf bis zu 24 Tage ausdehnen. Eine Analyse der ersten 425 in Wuhan gemeldeten Fälle ergibt eine Inkubationszeit von im Mittel 5,2 Tagen und ein Durchschnittsalter von 59 Jahren. Die Autoren gehen davon aus, dass bereits Mitte Dezember 2019 im Umfeld des Fischmarktes Übertragungen von Mensch zu Mensch stattfanden. Eine statistische Auswertung mehrerer Berichte von Infektionen in einem Haushalt oder in anderer enger räumlicher Begrenzung (sogenannte Cluster) ergibt eine Inkubationszeit von im Median 5 – 6 Tagen. Eine Ansteckung anderer Menschen während der Inkubationszeit ist trotz beschwerdefreien Gesundheitszustands möglich. Tests auf die Viruslast im Blut bei einzelnen Patienten legen den Verdacht nahe, dass manche Patienten auch während der Ausheilung bei klinischer Besserung weiterhin vorübergehend infektiös sein können.[84] Der Bericht dieser Publikation, welcher auf der Annahme einer asymptomatischen chinesischen Indexpatientin beruht, wurde durch die Recherche der Fachzeitschrift Science widerlegt und vom Robert-Koch-Institut in Zweifel gezogen.[85] In einer Gruppe von 126 aus Wuhan nach Deutschland Evakuierten zeigten sich zwei Patienten in der RT-PCR des Rachenabstrichs positiv, welche keine oder nur sehr unspezifische Beschwerden aufwiesen. Ebenso ist ein Fall eines subjektiv asymptomatischen zehnjährigen Jungen in Shenzhen beschrieben, dessen Blutbild und Entzündungszeichen im Labor unauffällig waren. In der weiteren Untersuchung zeigten sich jedoch radiologische Befunde, vereinbar mit einer Pneumonie, und im Rachenabstrich ließ sich Virus-RNA nachweisen. Darüber hinaus existiert ein weiterer Fallbericht aus Guangzhou von zwei asymptomatisch Infizierten mit Virusnachweis im Nasenrachenraum. Die Autoren wiesen explizit auf die Verbreitungsgefahr des Virus durch beschwerdefreie Patienten in frühen Infektionsstadien hin. Messungen der Viruslast im Sekret des Nasenrachenraums ergeben eine ähnlich hohe Viruslast zwischen beschwerdefreien und symptomatisch kranken Patienten. Aufgrund von quantitativen Virusuntersuchungen im Sekret des Nasenrachenraums bei Patienten mit sehr leichten Symptomen schlossen die Forscher der Virologie der Charité und des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr, dass auch bereits bei sehr milden Erkrankungssymptomen eine hohe Infektionsfähigkeit besteht. Auch das Robert-Koch-Institut berichtet über einzelne Fälle, bei denen sich Betroffene möglicherweise bei infizierten Personen angesteckt haben, die noch keine oder keine spezifischen Symptome gezeigt hatten. Zum gleichen Ergebnis kommt eine chinesische Fallstudie, die sechs Patienten einer Familie betrachtet. Patientin 1 hat ihre fünf Verwandten mit SARS-CoV-2 angesteckt, ohne selbst Symptome zu zeigen. Wegen der Krankheitsfälle in der Familie wurde auch sie isoliert und ärztlich überwacht. Der Virusnachweis durch RT-PCR bei ihr war nach 17 Tagen negativ, nach 19 Tagen positiv und nach 25 bzw. 30 Tagen wieder negativ. Es sind mehrere Patienten nachgewiesen, die nach klinischer Ausheilung und negativer PCR-Testung erneut eine nachweisbare Viruslast entwickelten. Ob es sich um eine Wiederinfektion oder eine Reaktivierung des Virus handelt, ist unklar. Eine Reinfektion bei den speziell aus Japan berichteten Fällen wird von führenden Virologen mittlerweile stark bezweifelt. Pathogenese Das Virus dringt wie bei SARS über den ACE2-Rezeptor in die menschliche Zelle ein. Im Versuch mit HeLa-Zellen, die ACE2 des Menschen, der Chinesischen Hufeisennase (Rhinolophus sinicus), einer Schleichkatzenart (englisch civet), des Hausschweins und der Maus exprimieren, konnte SARS-CoV-2 das jeweilige ACE2-Protein als Rezeptor nutzen, um in die Zelle einzudringen, nur bei dem Maus-ACE2 gelang dies nicht, ebenso wenig bei HeLa-Zellen, die kein ACE2 bildeten. An Rezeptoren, die von anderen Coronaviren genutzt werden, findet keine Bindung von SARS-CoV-2 statt. In einem Informationsblatt des deutschen Außenministeriums wird erwähnt, dass aus China Berichte „von Infektionsketten über die 4. Generationen hinaus“ vorliegen.
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buyakkus · 5 years
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Welche Auswirkungen haben Smartphones auf Menschen?
Für die meisten Deutschen sind Smartphones die erste Wahl für Weihnachtswunschlisten: Smartphones können E-Mails, WhatsApp, Instagram und Videoanrufe anzeigen. Smartphones gibt es schon seit zehn Jahren - mittlerweile nutzen acht von zehn Menschen in Deutschland sie. Heute haben Smartphones unseren Alltag revolutioniert. Welchen Einfluss hat ein Smartphone auf die Menschen?
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Der Branchenverband Bitkom schätzt die Zahl der Smartphone-Nutzer hierzulande auf 57 Millionen. Längst hat die Technik das Land erobert, viele Menschen aber sind verunsichert: Was machen Smartphones mit unserer Gesundheit? Können sie süchtig machen oder sogar Krebs verursachen? Sieben Thesen und die Fakten:
 1. Behauptung: Smartphones können süchtig machen.
 Bewertung: Stimmt.
  - Fakten: "Mit der Ankunft des Smartphones hat die Online-Sucht eine neue Dynamik erhalten", sagt der Suchtforscher Bert te Wildt, Chefarzt der Psychosomatischen Klinik Kloster Dießen bei München. Insbesondere die Abhängigkeit von sozialen Medien habe durch das Smartphone zugenommen. "Wenn morgens der erste Blick aufs Handy geht und abends auch der letzte, dann müssen sich Betroffene fragen: Dient dieses Gerät noch mir oder diene ich ihm?"
 Rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland gilt bereits als internetabhängig. Betroffen sind vor allem Jüngere: In der Altersgruppe von 14 bis 24 Jahren zeigen 2,4 Prozent der Frauen und 2,5 Prozent der Männer ein Suchtverhalten. Zu diesem Ergebnis kommt die sogenannte "Pinta"-Studie, die im Auftrag der Bundesregierung von dem Lübecker Psychologen Hans-Jürgen Rumpf durchgeführt wurde.
 Dabei beobachtet Rumpf einen Geschlechterunterschied: Während junge Männer für Online-Spiele und Pornografie anfällig sind, neigen junge Frauen eher zu einer Sucht nach sozialen Medien. "Und diese Sucht wird vor allem über das Smartphone befriedigt", sagt te Wildt. Er empfiehlt, die eigene Nutzung zu kontrollieren: "Es ist sinnvoll, sich Zeiten, Räume und Situationen zu überlegen, in denen das Smartphone aus ist - das kann beim Essen sein oder eine Stunde vor dem Schlafengehen."
 2. Behauptung: Smartphone-Nutzung kann unserem Rücken und unseren Händen schaden.
 Bewertung: Stimmt.
  Fakten: "Smartphones vereinen Display und Tastatur. Durch diese Einheit ist es eigentlich nicht möglich, eine Haltung zu finden, die gleichzeitig für alle Körperbereiche optimal ist", sagt Patricia Tegtmeier von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie hat mit ihrem Team 41 Studien aus den Jahren 2007 bis 2016 ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis: "Wenn das Smartphone sehr intensiv und andauernd genutzt wird, kann sich das Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen erhöhen."
 Neben Nackenverspannungen durch eine gekrümmte Haltung birgt das schnelle, wiederholte Tippen auf kleinen Displays ein erhöhtes Risiko für Sehnenscheidenentzündungen an den Handgelenken und in den Daumen. Eine in der Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlichte Studie des Universitätsklinikums Granada berichtete schon vor vier Jahren von einer spanischen Patientin, die nach sechs Stunden Handy-Tippen mit Sehnenscheidenentzündungen an beiden Daumen behandelt werden musste. Die Ärzte sprachen damals von einer neuen Krankheit, der "WhatsAppitis".
 "Touchscreen-Geräte sind grundsätzlich für eine kurze Nutzung sinnvoll. Wenn man aber längere Texte tippen will, sollte man eine externe Tastatur nutzen", sagt Tegtmeier. Außerdem empfiehlt sie, die Haltung häufig zu wechseln. "Statt das Smartphone nur in einer Hand zu halten, kann man auch mal beide Hände benutzen." Auch bei einer anderen Sache nutzen viele ihr Smartphone übrigens nicht optimal - es geht um die Fingerabdruck-Sperre.
 3. Behauptung: Das blaue Licht des Smartphones kann die Netzhaut der Augen schädigen und sogar zur Erblindung führen.
 Bewertungg: Hierüber streiten die Forscher.
  Fakten: Im Juli erhielt ein Beitrag in der Fachzeitschrift "Scientific Reports" viel Aufmerksamkeit. Ein Team der Universität Toledo in den USA wollte herausgefunden haben, dass der Blauanteil im Displaylicht von Smartphones und Computern Erblindung verursachen kann. Das kurzwellige Licht rege in den lichtsensiblen Zellen des Auges die Produktion giftiger Moleküle an, so die Forscher.
 Diese Einschätzung ist sehr umstritten. Das wissenschaftliche Komitee der EU-Kommission für Gesundheitsfragen erklärte noch im Juni: "Studien zeigen, dass die Lichtintensität von LED-Displays, die in Fernsehgeräten, Laptops, Telefonen, Tablets oder Spielzeug verbaut sind, weniger als zehn Prozent der Höchstintensität beträgt, die zum Schutz der Netzhaut definiert worden ist. Das heißt, sie stellt bei normaler Nutzung kein Risiko für die Augen da."
 Ljiljana Udovicic von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kommt zu derselben Bewertung. Sie berichtet, dass für manche Studien, die von einer schädlichen Wirkung des blauen Lichts ausgehen, Ratten sehr hohen Lichtintensitäten ausgesetzt wurden - bis zu 30 000 Lux. "Das halte ich für viel zu hoch, denn in einem normalen Büroumfeld messen wir am Auge ungefähr 250 Lux", sagt Udovicic. "Mir sind keine wissenschaftlichen Beweise bekannt, die uns sagen würden, dass das Licht von Bildschirmgeräten zu einer Netzhautschädigung f��hrt."
 4. Behauptung: Wer abends lange aufs Smartphone schaut, schläft schlechter ein.
 Bewertung: Stimmt.
  Fakten: Viele Menschen greifen kurz vorm Schlafengehen noch einmal zum Handy. Sie checken E-Mails, lesen Nachrichten oder skypen mit dem Partner. Wissenschaftler raten hiervon ab. Denn auch wenn der Blauanteil im Licht des Smartphone-Displays keine Schäden der Netzhaut verursachen sollte, stört es doch den Schlaf.
 "Es kann nachweislich zu einer Unterdrückung des Hormons Melatonin kommen", sagt Udovicic. Und das ist ein Problem: Melatonin macht uns abends müde, normalerweise wird das Hormon bei Dunkelheit ausgeschüttet. Doch das helle Licht des Smartphones signalisiert dem Körper genau das Gegenteil: Es ist Tag, bleibe wach!
 Für alle, die nicht aufs Handy verzichten und trotzdem besser schlafen wollen, hat Udovicic einen Tipp: "Es empfiehlt sich, den Nachtmodus des Smartphones einzuschalten." Einige Geräte bieten die Möglichkeit, den Anteil des Blaulichts zu reduzieren und damit die Melatonin-Ausschüttung nicht zu gefährden.
 5. Behauptung: Die elektromagnetische Strahlung von Smartphones kann Krebs verursachen.
 Bewertung: Stimmt nach bisherigen Erkenntnissen nicht, aber ein Restrisiko besteht.
 - Fakten: Für viel Aufsehen sorgte im April ein Gerichtsurteil in Italien. Einem Mann wurde Schmerzensgeld zugesprochen, weil in seinem Kopf ein Hirntumor gewachsen war. Die Richter bewerteten den Krebs und seine Folgen als Berufskrankheit - der Mann hatte für seinen Arbeitgeber täglich mehrere Stunden mit dem Handy telefoniert.
 Kann Handy-Strahlung folglich als krebserregend gelten? "Nein", sagt Gunde Ziegelberger vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). "Wir haben keinen Nachweis, dass die Smartphone-Nutzung bei Einhaltung der internationalen Grenzwerte Krebs verursachen könnte." Zwar seien die Studien noch nicht in der Lage, völlige Sicherheit zu geben, weil sich Tumore über lange Zeit entwickelten. "Aber mit jedem Jahr, in dem wir keinen Anstieg an Erkrankungen sehen, erhalten wir mehr Gewissheit."
 Die bislang größte Langzeitstudie "Interphone" mit mehr als 12.000 Teilnehmern kam 2010 zu dem Ergebnis, dass bei durchschnittlicher Nutzung des Handys kein erhöhtes Tumorrisiko für Erwachsene besteht. Allerdings beanstandeten Kritiker handwerkliche Fehler des internationalen Projekts. Eine andere Langzeituntersuchung hat deshalb bereits begonnen: Im Rahmen der sogenannten "Cosmos"-Studiewerden seit elf Jahren 290.000 Handy-Nutzer in fünf europäischen Ländern medizinisch gecheckt. Erste Ergebnisse stehen noch aus.
 Wegen der verbleibenden Unsicherheit bezüglich der Langzeitnutzung empfiehlt Ziegelberger, das Handy so selten wie möglich direkt an den Kopf zu halten. Ein Headset oder die Lautsprecherfunktion seien gute Alternativen. Außerdem lohne sich der Blick auf die Verbindungsqualität. "Wenn der Empfang gut ist, dann regelt die Basisstation die Sendeleistung des Handys um das Tausendfache herunter und die Strahlungsbelastung nimmt ab."
 6. Behauptung: Schon allein der WLAN-Betrieb eines Smartphones kann schädliche Strahlung verursachen.
 Bewertung: Stimmt nach bisherigen Erkenntnissen nicht.
 - Fakten: Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz kam bereits 2005 zu dem Ergebnis, dass die Strahlenbelastung durch WLAN-Geräte bei unter 0,1 Prozent des EU-Grenzwertes liegt. Selbst in unmittelbarer Nähe zum Körper könne keine Strahlung im gesundheitsschädlichen Bereich gemessen werden. "Die Sendeleistung von WLAN ist sehr niedrig, sie liegt im Milliwatt-Bereich", erklärt Ziegelberger. Zum Vergleich: Eine einzelne Antenne einer Mobilfunksendeanlage sendet bei maximaler Auslastung mit bis zu 50 Watt, ein Smartphone kommt auf etwa ein Watt.
 7. Behauptung: Ein Handy in der Hosentasche kann bei Männern die Fruchtbarkeit reduzieren.
 Bewertung: Stimmt nach bisherigen Erkenntnissen nicht.
 - Fakten: Wo ist das Smartphone immer griffbereit? Richtig, in der Hosentasche. Deshalb bewahren viele Männer das Handy in der Nähe ihres Geschlechtsteils auf. Weit verbreitet ist die Behauptung, dass die Technik Einfluss auf die Spermienbildung und somit auf die Fruchtbarkeit nehmen kann.
 Richtig ist, dass die Hoden ebenso wie die Augen zu den temperatursensiblen Körperteilen gehören. Wenn sie dauerhaft zu warm werden, stört das ihre Funktion. "Die Spermienbildung wird durch eine Temperaturerhöhung um mehr als ein Grad nachweislich unterdrückt", sagt Ziegelberger. Allerdings seien die Wärme des Handy-Akkus oder die Strahlungsenergie für diesen Effekt nicht ausreichend.
 "Selbst wenn Sie das Handy direkt an den Hoden halten, reicht die Temperaturerhöhung nicht aus, um die Spermienbildung zu beeinflussen", sagt Ziegelberger. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz zeigte bei einem Abstand von einem Zentimeter eine strahlungsbedingte Erwärmung der Hoden um weniger als 0,01 Grad.
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linkes-forum · 5 years
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Offener Brief an die OVAG: Hitze und Untätigkeit gefährden Gesundheit und Sicherheit von Busfahrer*innen und Fahrgästen
Am Montag der letzten (26. Kalender-)Woche überschritt die Temperatur im Führerstand der Busse des Omnibusunternehmens „Der Radevormwalder“ nach unserer Kenntnis erstmals in diesem Jahr die Grenze von 30 °C, am Sonntag wurden Temperaturen von 38 °C erreicht. Wir fordern Sie daher zum Handeln auf.
Das Unternehmen verfügt, soweit wir dies wissen, über kein Fahrzeug mit Klimaanlage und nur ein Fahrzeug mit einwandfrei funktionierender Lüftung. Dies stellt ein unleugbares Problem dar, denn bei solchen Temperaturen ist die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, in diesem Fall der Busfahrer, akut und langfristig gefährdet. Daraus ergibt sich mittelbar eine sehr reale Gefahr für die Sicherheit auch der Fahrgäste und weiterer Verkehrsteilnehmer.
Ab 35°C „nicht als Arbeitsraum geeignet“
Nicht ohne Grund stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 618 Absatz 1 klar, dass grundsätzlich eine Fürsorgepflicht dem Arbeiter bzw. Angestellten gegenüber besteht:
Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert weiter in § 3a Ziffer 1:
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. (…) Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) legt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A3.5 unter 4.4. zur Temperatur am Arbeitsplatz fest, dass bereits ab 30°C Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ab 35°C ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die OVAG ergreift im Sinne dieser Regeln aktuell keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Busfahrer des „Radevormwalders“.
Diese Regeln und Gesetze sind im vorliegenden Fall dem Sinn und Zweck nach jedenfalls anwendbar.
OVAG trägt die objektive Verantwortung
Wir möchten bereits an diesem Punkt klarstellen, warum wir uns in dieser Sache an die OVAG wenden: Die OVAG ist Mutterkonzern des „Radevormwalders“, der in der Praxis ein völlig abhängiges Unternehmen darstellt, dessen Leitung kaum Einfluss auf diese Situation hat und für sie folglich auch nicht durch uns verantwortlich gemacht werden kann. Ein Grund für die beklagenswerte Ausstattung des „Radevormwalders“ ist die höchst fragwürdige Praxis der OVAG, die Busse, für die sie selbst keine Verwendung mehr sieht, an ihr Tochterunternehmen abzuschieben. Uns sind Fälle bekannt, in denen diese Busse nicht einmal nach Übernahme durch den „Radevormwalder“ in einem fahrtüchtigen Zustand waren. Neben vielen anderen Problemen liegt hierin auch der Grund, dass keiner der Busse mit einer Klima-Anlage ausgestattet ist. (Anm.: Auf den Radevormwalder Buslinien fahren verschiedene Unternehmen. Busse des „Radevormwalders“ sind vorrangig auf den Linien 626, Richtung Wuppertal-Oberbarmen, und 671, Richtung Remscheid-Lennep, sowie im Schulbusverkehr im Einsatz.)
In der Vergangenheit war es in unserer Region durchaus vertretbar, Verkehrsbusse ohne Klimaanlage zu betreiben. Diese Verhältnisse haben sich durch die fortgesetzte Ausbeutung der Natur geändert. Wir müssen auch in Zukunft mit heißeren und längeren sowie trockeneren Sommern rechnen und können nicht davon ausgehen, dass es sich nur um einzelne Hitzetage handelt, die gegebenenfalls überbrückbar sind.
Hitze ist akute Gefahr auch für die Fahrgäste
Wir möchten außerdem klarstellen, dass wir hier nicht im Sinne des Fahrgastkomforts argumentieren. Zwar sind Beschwerden der Fahrgäste über unerträgliche Hitze in den Fahrzeugen in Anbetracht der hohen Fahrkarten-Preise für die Nutzung des Busverkehrs berechtigt und eine Gesundheitsgefährdung auch einzelner Fahrgäste durch die unregulierte Hitze kann nicht ausgeschlossen werden, die Gesundheit der Busfahrer betrachten wir hier jedoch als vorrangiges Problem. Wenn ein Busfahrer auf Grund der Hitze nicht in der Lage ist, den Bus sicher zu führen, gefährdet dies im Zweifel die Sicherheit aller Personen im Fahrzeug und weiterer Verkehrsteilnehmer.
Wir halten es für unabdingbar, dass die Fahrer durch die OVAG darin unterstützt werden, die Entscheidung über die Durchführung ihrer Fahrten vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit frei treffen zu können. Das heißt, dass den Fahrern die Möglichkeit frei stehen muss, eine Weiterfahrt zu verweigern, bis vertretbare Temperaturen im Führerstand der Fahrzeuge gewährleistet werden können. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie als Fahrzeugführer hierzu auch verpflichtet. Übergangsweise müssen unserer Ansicht nach auch Einschränkungen im Fahrgastverkehr in Kauf genommen werden, sollten die Busfahrer nicht in der Lage sein, die Verantwortung für die Sicherheit bei der jeweils herrschenden Temperatur zu übernehmen. Im Zweifelsfall hat die OVAG dem „Radevormwalder“ übergangsweise besser geeignete Fahrzeuge zu stellen, denn sie trägt die Verantwortung für den bestehenden Zustand.
Mensch vor Profit: OVAG muss sofort handeln!
Wir fordern die OVAG daher auf, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diese Arbeitsbedingungen mittelfristig durch eine entsprechende Ausstattung ihres Tochterunternehmens dauerhaft zu beenden und kurzfristig im Sinne der ASR A3.5 so sehr zu lindern, wie dies möglich ist. Als Sofortmaßnahme fordern wir, dass den Busfahrern an dem Haltepunkt am Radevormwalder Busbahnhof gekühltes Wasser und frische Tücher (zur Benetzung und Kühlung über die Haut) zur Verfügung gestellt werden.
Die reine Orientierung auf einen möglichst profitablen Betrieb Ihres Tochterunternehmens führt Sie letztlich zu einer rücksichtslosen Fahrlässigkeit, die nicht fortgesetzt werden darf. Sie müssen vor allen Dingen einen weitestgehend störungsfreien Betrieb gewährleisten können, der weder auf Kosten der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, noch auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste geht. Erst, wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, können andere Interessen Ihrerseits bedient werden.
Hier kann man den Offenen Brief (auch zum Weiterverbreiten) als PDF herunterladen!
Offener Brief an die OVAG: Hitze und Untätigkeit gefährden Gesundheit und Sicherheit von Busfahrer*innen und Fahrgästen was originally published on LINKES FORUM
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travetagebuch · 6 years
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Großraumbüros machen krank
Obwohl #Großraumbüros eindeutig im #Trend liegen, warnen #Arbeitswissenschaftler nun vor den #Gefahren. Denn besonders die lauten Geräuschkulissen sorgen für eine deutliche #Reduzierung der #Leistungsfähigkeit aller #Mitarbeiter.
Obwohl Großraumbüros eindeutig im Trend liegen, warnen Arbeitswissenschaftler nun vor den Gefahren. Denn besonders die lauten Geräuschkulissen sorgen für eine deutliche Reduzierung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter. Nach neuesten Studien reduziert die sich um 20 bis 30 Prozent.
Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizinunterstreicht die Gefahren von…
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