Digitale Bank war nicht schnell genug
Geldwäscheverdacht verspätet gemeldet
Eigentlich soll ja digital alles schneller gehen. Das war bei der Digital-Bank N26 nicht der Fall und so verhängte die BaFin eine Geldbuße in Höhe von 9,2 Millionen Euro. Verdachtsfälle auf Geldwäsche sollen zu spät gemeldet worden sein, meldet der rbb dazu.
Kreditinstitute sind verpflichtet eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zu geben, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.
Solche Verdachtsmeldungen sind unverzüglich abzugeben. Die erste Geldbuße verhängte die Aufsichtsbehörde bereits 2021 über 4,25 Millionen Euro. Nun hat sich das Bußgeld mehr als verdoppelt. N26 pocht darauf mehr als 80 Millionen Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert zu haben, um die höchsten Branchenstandards zu den Themen Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten.
Na dann kann man ja hoffen, dass die 9 Millionen "Peanuts" sind und aus der Portokasse bezahlt werden können ...
Scheinbar hat man durch die vollständige Digitalisierung genügend an Gehältern eingespart ...
Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/05/n26-digitalbank-geldbusse-bafin-geldwaesche-praevention.html
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Mildes Urteil für illegale Bilder
Bericht
Am vergangenen Dienstag verantwortete sich ein 52-jähriger Deutscher vor dem Schöffengericht in Siegen wegen des Besitzes von jugend- und kinderpornografischen Bildern. Bereits im Juli des Jahres 2022 stellten Ermittler sein Handy mit den illegalen Dateien sicher.
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte nach § 184c StGB
Auf dem Smartphone der Marke „Samsung“ befanden sich acht Bilder, die unter 18-jährige Mädchen unbekleidet und in anzüglichen Posen zeigen. Zusätzlich waren zwei Bilddateien auf dem Gerät, die unter 14 Jahre alte Mädchen auf diese Art und Weise darstellen. Auf den Bildern war kein Missbrauch der Kinder zu erkennen, aber der Fokus lag zum Teil auf ihren entblößten Genitalien.
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte nach §184b StGB
Der gelernte Drucker räumte den Vorwurf aus der Anklageschrift sofort vollumfänglich ein. „Das war eine Dummheit“, resümierte er.
Er sei oft im Internet unterwegs gewesen, um Musik herunterzuladen, und dabei dann irgendwann auf einen Blog gestoßen, auf dem solches Bildmaterial verbreitet wurde. Er hätte dann Screenshots von den Vorschaubildern, die er als „Werbebilder“ bezeichnete, gemacht und diese abgespeichert. Er hatte sie in „irgendeinen Ordner geschoben“ und sich dann „keinen Kopf mehr darüber gemacht“.
Laut seiner Aussage sei er „zu geizig“ gewesen, um für den Zugang zu weiteren illegalen Bildern zu zahlen oder einen Account zu erstellen. Er führte auf Nachfrage der Vorsitzenden aus, dass ihm die Bilder der Minderjährigen nie zum Lustgewinn gedient hätten und er keine pädophilen Neigungen habe.
„Ich steh eher auf die älteren Semester“, offenbarte er und versuchte den Inhalt der Bilder zu relativieren, indem er sagte, dass man Vergleichbares ja „auch am Badesee oder im Freibad“ sehen könne.
Die Vorsitzende entgegnete ihm, dass der Inhalt der Bilder eher verstörend ist, wenn man diese unfreiwillig ansieht.
Der 52-Jährige war bis zu diesem Tag ein unbeschriebenes Blatt für die Strafverfolgungsbehörden, sein Bundeszentralregister war frei von Einträgen. Dies und dass er seit über sechs Jahren in einer festen Beziehung lebt, wird das Gericht als positive Sozialprognose werten. Zusätzlich war er sein Leben lang in geregelter Arbeit, bis er aufgrund einer Krebserkrankung Anfang des Jahres arbeitsunfähig wurde.
In seinem Plädoyer wertete der Staatsanwalt das umfassende Geständnis und die Einsicht des 52-Jährigen zu seinen Gunsten. Aufgrund der verhältnismäßig überschaubaren Anzahl von Bildern und der bisherigen Straffreiheit des Mannes sei eine Strafe am unteren Rand des Strafrahmens zu wählen. Er beantragte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine zusätzliche Geldbuße von 1000 €.
~ Tatsächlich ist der Angeklagte einer der ersten der von der Herabsetzung der Mindeststrafe für ein Vergehen nach § 184b StGB "profitiert". Die Änderung trat am 28.06.2024 in Kraft. Dieser Herr stand einige Tage "zu früh" vor Gericht und erhielt die damalige Mindeststrafe von einem Jahr. ~
Der Verteidiger konnte nicht von der Hand weisen, dass sich sein Mandant strafbar gemacht hatte. Er befand das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß für korrekt und angemessen und schloss sich seinem Vorredner an.
Der 52-Jährige fällte ein kurzes und reumütiges letztes Wort: „Kommt nicht wieder vor.“
Das Schöffengericht beriet sich nur wenige Minuten, bevor es das Urteil verkündete, in dem der Antrag des Staatsanwalts voll umgesetzt wurde: sechs Monate Freiheitsstrafe, welche über einen Zeitraum von zwei Jahren vollstreckt wird. Zusätzlich muss der Mann 1000 € an den Opferschutzbund Weißer Ring e.V. in Raten zu 50 € zahlen. Selbstverständlich trägt er auch die Kosten des Verfahrens.
Man wertete die deutliche Verkürzung des Verfahrens durch sein Geständnis und seine günstige Sozialprognose sehr zu seinen Gunsten. Allerdings erlaubte die tateinheitliche Begehung der beiden sehr ähnlich gelagerten Vergehen nicht zu viel Milde.
Die Vorsitzende Richterin stellte klar: „Auch durch solche Taten wird das Leid der Kinder verschlimmert ... eine ganz, ganz klare Grenze wurde überschritten.“
Der Angeklagte und der Staatsanwalt erklärten auf Rechtsmittel zu verzichten, das Urteil wurde damit sofort rechtskräftig.
Spenden an den Opferschutzbund weißer Ring e.V
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Einsatz von Hunden bei Bagatelldelikten?
Was darf die Polizei?
Die schweizer Zeitung Republik berichtet über den mehrfachen Einsatz von ausgebildeten Polizeihunden gegen Sprayer. Dabei hätten die Polizisten Schäferhunde auf die Flüchtenden eingesetzt, die sich mit 25 Kilo und einer Geschwindigkeit von fast 50 Stundenkilometern auf diese gestürzt hätten.
Mehrfach mussten danach Jugendliche mit schweren Bissverletzungen in Krankenhäuser eingeliefert werden. In einigen Fällen kamen Infektionen dazu, die zu Operationen führten. Republik hat nachgefragt, auf welcher Grundlage es zum Einsatz von Hunden kommen kann. Die Polizei beruft sich auf Artikel 132 des Gesetzes:
"Die Kantonspolizei kann zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unmittelbaren Zwang gegen Personen, Tiere und Sachen anwenden und geeignete Einsatz- und Hilfsmittel einsetzen."
Das heißt aber lediglich, dass Hunde eingesetzt werden dürfen, aber nicht unter welchen Umständen. Bei Sachbeschädigungen mit einer möglchen Höchststrafe von 6 Monaten wäre im österreichischen Waffengebrauchsgesetz beispielsweise eindeutig geregelt, dass ein Hundeeinsatz illegal ist.
Da in Schweizer Gesetzen das Wort Hund nicht vorkommt, hat Republik versucht, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz den internen Dienstbefehl zu bekommen, der den Einsatz von Polizeihunden regelt. Dort steht über den Einsatz von regulär ausgebildeten Polizeihunden gegen Menschen:
"Die Hundeteams werden eingesetzt bei Verhaftung gefährlicher Personen."
Republik stellt weiter fest: Die Berner Staatsanwaltschaft warf keinem einzigen der fünf Betroffenen ein Gewaltdelikt oder eine Drohung vor. Sie sind mutmassliche Sprayer. Von 5 Gebissenen in den letzten Jahren haben 4 eine Geldbuße akzeptiert, ein Fünfter bestreitet weiterhin die Vorwürfe. Der Einsatz der Hunde ist nach Angaben der eingesetzten Polizisten weiterhin unstrittig, obwohl die Folgen derer Einsätze den Schaden für die Betroffenen weit über die Geldbuße erhöht haben.
Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2023/08/22/verbissen
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zwangsausschuettung
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zwangsausschuettung
Die Zwangsvollstreckung ist ein wichtiges Rechtsverfahren, das im deutschen Rechtssystem zum Einsatz kommt. Es handelt sich dabei um einen erzwungenen Vollzug eines gerichtlichen Titels, der es einem Gläubiger ermöglicht, die ihm zustehende Forderung gegenüber einem Schuldner durchzusetzen.
Der Prozess der Zwangsvollstreckung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorhanden sein, wie beispielsweise ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Dieser ist die Grundlage für die Durchsetzung der Forderung. Der Gläubiger stellt dann einen Vollstreckungsantrag bei dem zuständigen Gericht.
Sobald der Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann der Gläubiger verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dazu zählen beispielsweise die Pfändung von Vermögensgegenständen des Schuldners oder die Zwangsversteigerung von Grundstücken. Ziel ist es, dass der Gläubiger durch diese Maßnahmen die ihm zustehende Forderung begleichen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Schuldner auch Möglichkeiten hat, sich gegen die Zwangsvollstreckung zu wehren. Er kann beispielsweise Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen oder Vollstreckungsabwehrklage erheben. In solchen Fällen wird das Gericht prüfen, ob die Zwangsvollstreckung rechtmäßig ist.
Die Zwangsvollstreckung dient dem Schutz der Rechte von Gläubigern und gewährleistet, dass sie ihre Forderungen durchsetzen können. Gleichzeitig sind Schuldner vor ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt. Es ist ein komplexer Prozess, der von professionellen Vollstreckungsbehörden oder Inkassounternehmen durchgeführt wird.
Insgesamt ist die Zwangsvollstreckung ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und gewährleistet sowohl die Durchsetzung von Forderungen als auch den Schutz der Schuldnerrechte.
Zwangsgeld
Das Zwangsgeld ist eine rechtliche Maßnahme, um Personen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder zur Unterlassung bestimmter Handlungen anzuhalten. Es handelt sich dabei um eine Geldbuße, die von einer Behörde oder einem Gericht festgesetzt und verhängt wird, falls der Betroffene seinen Pflichten nicht nachkommt.
Das Zwangsgeld wird oft im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen eingesetzt. Wenn eine Person beispielsweise dazu verpflichtet ist, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, wie zum Beispiel eine Zahlung zu leisten, einen Mangel zu beheben oder eine bestimmte Verhaltensweise einzuhalten, und sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht oder die Behörde ein Zwangsgeld verhängen.
Die Höhe des Zwangsgeldes wird in der Regel vom Gericht oder der Behörde festgelegt und kann je nach Schwere des Verstoßes oder der Verzögerung variieren. Es soll die betreffende Person dazu motivieren, ihre Pflichten zu erfüllen oder unerwünschte Handlungen zu unterlassen. Das Zwangsgeld wird oft periodisch fällig, so dass der Betroffene eine weitere Chance hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, bevor das Zwangsgeld erneut festgesetzt wird.
Es ist wichtig anzumerken, dass das Zwangsgeld kein Strafgeld ist, sondern dazu dient, Rechtsverletzungen zu beheben und die Einhaltung von Entscheidungen sicherzustellen. Im Gegensatz zur Strafe, die oft als Vergeltung für begangene Vergehen dient, hat das Zwangsgeld einen vorrangig präventiven Charakter.
In bestimmten Fällen kann das Zwangsgeld auch gegen Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen verhängt werden. Hierbei spielt die Höhe des Zwangsgeldes eine Rolle, die einen abschreckenden Effekt haben soll und sicherstellen soll, dass Unternehmen oder Institutionen ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Insgesamt dient das Zwangsgeld als wirksames Mittel, um die Einhaltung von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen sicherzustellen und Personen oder Organisationen dazu zu bewegen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Es unterstützt den ordnungsgemäßen Ablauf des Rechtssystems und trägt zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit bei.
Die Zwangshypothek ist ein rechtliches Instrument, das verwendet wird, um eine Forderung durch den Einsatz einer Hypothek auf ein Grundstück zu sichern. Sie wird in der Regel von Gläubigern eingesetzt, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Zwangshypothek angewendet werden kann. Zum Beispiel, wenn ein Schuldner einen Kreditvertrag nicht einhält und der Gläubiger keine anderen Mittel zur Durchsetzung seiner Ansprüche hat. In solchen Fällen kann der Gläubiger einen Antrag auf Zwangshypothek stellen, um seine Forderungen abzusichern.
Die Beantragung einer Zwangshypothek erfolgt normalerweise vor Gericht. Der Gläubiger muss nachweisen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist und keine anderen Mittel zur Begleichung der Schuld zur Verfügung stehen. Wenn der Antrag bewilligt wird, wird die Hypothek auf das Grundstück des Schuldners eingetragen.
Die Zwangshypothek kann verschiedene Konsequenzen für den Schuldner haben. Zum einen kann sie seine Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen und es für ihn schwieriger machen, in Zukunft Kredite zu erhalten. Darüber hinaus kann die Zwangshypothek dazu führen, dass das Grundstück zwangsversteigert wird, um die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zwangshypothek ein drastisches rechtliches Instrument ist und in der Regel als letztes Mittel angewendet wird, wenn alle anderen Versuche, eine Schuldenbegleichung zu erreichen, gescheitert sind. Sie wird normalerweise nur in Fällen von erheblichen Schulden oder finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners beantragt.
Abschlie��end lässt sich sagen, dass die Zwangshypothek ein rechtliches Instrument ist, das verwendet wird, um Forderungen abzusichern, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Sie hat erhebliche Konsequenzen für den Schuldner und wird in der Regel als letztes Mittel eingesetzt. Es ist wichtig, rechtlichen Rat einzuholen, bevor eine Zwangshypothek beantragt wird.
Der Zwangsausgleich ist ein rechtliches Verfahren, das verwendet wird, um insolventen Unternehmen zu helfen. Es handelt sich um eine Form der Sanierung, bei der das Unternehmen seine Schulden neu strukturiert und versucht, seine finanzielle Situation zu verbessern.
Das Ziel des Zwangsausgleichs ist es, das Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren und die Gläubigerinteressen zu berücksichtigen. Es handelt sich um einen außergerichtlichen Prozess, bei dem das Unternehmen mit seinen Gläubigern verhandelt, um eine Einigung über die Schuldenrückzahlung zu erzielen.
Wenn ein Unternehmen einen Zwangsausgleich beantragt, wird ein vorläufiger Zwangsausgleichsverwalter bestellt, der die finanzielle Situation des Unternehmens analysiert und eine Sanierungsmöglichkeit prüft. Anschließend erstellt der Zwangsausgleichsverwalter einen Sanierungsplan, der die Neustrukturierung der Schulden und die Rückzahlungsmodalitäten umfasst.
Der Sanierungsplan muss von den Gläubigern genehmigt werden, damit er wirksam wird. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Sanierungsplan abzulehnen oder Änderungen daran vorzuschlagen. Die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger ist erforderlich, damit der Sanierungsplan in Kraft treten kann.
Im Rahmen des Zwangsausgleichs können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Schulden zu reduzieren und das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Dazu gehören beispielsweise der Schuldenschnitt, die Stundung von Zahlungen oder die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital.
Der Zwangsausgleich ist eine Möglichkeit für insolvente Unternehmen, eine wirtschaftliche Krise zu überwinden und ihren Betrieb fortzusetzen. Es bietet den Gläubigern die Möglichkeit, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten, anstatt bei einer Insolvenz alles zu verlieren. Der Zwangsausgleich trägt somit zur Stabilisierung der Wirtschaft bei und schützt Arbeitsplätze.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der dazu dient, eine Schuld oder Forderung gegenüber einer Person oder einem Unternehmen zwangsweise einzutreiben. Es handelt sich um eine staatliche Maßnahme, die angewendet wird, wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Es gibt verschiedene Arten von Zwangsvollstreckungsverfahren, die in Deutschland angewendet werden können. Eine davon ist die Zwangsvollstreckung aufgrund einer Geldforderung. Wenn ein Gläubiger eine offene Rechnung hat und der Schuldner trotz Mahnungen nicht zahlt, kann das Gericht eine Zwangsvollstreckung anordnen. Dabei werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Geld einzutreiben. Dazu gehört beispielsweise die Pfändung von Konten oder anderen Vermögenswerten des Schuldners.
Eine weitere Möglichkeit der Zwangsvollstreckung ist die Zwangsversteigerung einer Immobilie. Wenn ein Schuldner seine Hypothekenzahlungen nicht leisten kann und daher in Verzug gerät, kann das Gericht die Zwangsversteigerung des Hauses anordnen. Dabei wird das Eigentum öffentlich versteigert und der Erlös dient zur Begleichung der offenen Schulden.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist ein komplexer Prozess, der von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen verstanden werden sollte. Für Gläubiger bietet es eine Möglichkeit, ihre Forderung durchzusetzen und ihr Geld zurückzuerhalten. Für Schuldner kann es jedoch schwerwiegende Folgen haben, da ihnen Vermögenswerte genommen werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Zwangsvollstreckungsverfahren in Deutschland von den Gerichten durchgeführt wird und es bestimmte rechtliche Regelungen gibt, die einzuhalten sind. Juristische Beratung kann in solchen Fällen sehr hilfreich sein, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.
Insgesamt ist das Zwangsvollstreckungsverfahren ein wichtiger Teil des deutschen Rechtssystems, der dazu dient, finanzielle Verpflichtungen durchzusetzen und den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen.
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