#20.03.2022
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🦊19.03.2022 - 20.03.2022🐾
Были на FFP два дня с Вентлур и братаном. Посмотрели много классных выступлений косплееров. Побывали в игровой комнате, где был лазерный тир, гоночки на радиоуправляемых машинках и битва на мечах с помощью роботов. Там мы ооочень надолго застряли. Нас даже было трудно оторвать из этой игровой (хотя наверняка каждый бы застрял там, как и мы .3.)
И конечно же мы не прошли мимо свиданий вслепую, завели много хороших знакомств и по приколу попробовали пройти между собой. Было здорово и познавательно 🤔






#fest lisiidoshick#cosplay#bungou stray dogs#bsd#bsd chuuya#bsd dazai#genshin impact#lumine#diluc ragnvindr#hotline miami#hotline miami jacket
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Даже безмолвие нас не спасёт.
Скоро здесь будут казнить за лица.
За выражения их. За полёт
мысли. И это всё мне не снится.
Алексей Лебедев
20.03.2022
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20.03.2022 Adivinha quem tem screentones agora. 😎
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Серия "Королева красоты"
Шустов: знаешь че? На-ка, вот, поработай, блесни талантом Белозеров: блесну. Только ты зажмурься, а то ослепнешь
I believe in Белозеров supremacy
/ 20.03.2022
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Retratos oficiais, sessões de fotos e afins: 207 / ∞
Durante a Visita Oficial a Belize, Jamaica e Bahamas, Kate e William mergulharam na Rede de Reservas dos Recifes da Barreira do Belize. O Palácio divulgou fotos do mergulho, destacando a importância da preservação desse ambiente marinho | 20.03.2022
#kate middleton#princesa de gales#princess of wales#2022#20220322#belize22#caribe22#príncipe william#prince william#oficial#of22#esporte#esporte22
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BTS World Tour 'Permission To Dance' | Seoul | Photo Sketch



20.03.2022 BTS's Weverse
#concert#permission to dance#ptd seoul 2022#photo sketch#weverse#weverse 2022#taehyung#태형#v bts#뷔#200322
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Who’s Gonna Save My Soul Now - 20.03.2022
Been having this idea for a while now when I had Who’s Gonna Save My Soul by Gnarls Barkley playing on my Spotify.
This is such a Barry song.
Who’s Gonna Save My Soul Now - With Lyrics - 20.03.2022

Done using ink pens, watercolors, colored pencils, metallic watercolors, gel pens, acrylic paint pens and Photoshop for the lettering
AO3 post / DeviantArt post / Instagram post / Pillowfort post / Twitter post
Who’s Gonna Save My Soul Now - Without Lyrics - 20.03.2022

Done using ink pens, watercolors, colored pencils, metallic watercolors, gel pens and acrylic paint pens
AO3 post / DeviantArt post / Instagram post / Pillowfort post / Twitter post
(reblogs are unavailable until I scan and edit the drawing and put it through Nightshade)
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Endlich Sozialstaffelung, Haushalt 2025, Wasserwerk, Gebühren und mehr ...
Heute gibt vor der Sitzung noch zwei nicht öffentliche Punkte u. a. zur Vorstellung der Planungen um den Bayerischen Hof herum.
18:30 Uhr - etwas dünn sind wir ja noch besetzt - das wird sich sicher in den nächsten 30 Minuten ändern.
TOP 3 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig. Die Tagesordnungspunkte zur Bodennutzung werden vertagt.
TOP 4 Bürger fragen
Frau n. n.: Sie wohnt schon seit 52 Jahren in Starnberg. Sie fragt nach einer "Blitzampel" am Autobahnende, um Einnahmen für die Stadt zu generieren.
Herr Janik: Das Geld würde dann beim Freistaat verbleiben.
Herr n. n.: Es geht um die Kindergartengebühren. Er fragt nach Fördergeldern vom Bund und Ausgaben für den Krieg in der Ukraine, die in andere Bereiche investiert werden könnten. Und er fragt nach den den Berufsverkehr behinderten beidseitig parkenden Fahrzeugen im oberen Abschnitt der Söckinger Straße. Dort gibt es eine freie Fläche - kann man die dafür nicht nutzen?
Herr Janik: Die Stadt ist da eher nicht der richtige Adressat. Und die freie Fläche ist Privatgrund.
(Anm. d. Verf.: Heute gar keine Frage zur Seeanbindung? Das ist fast überraschend.)
TOP 5 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 6 Pferdy als Maskottchen und musikalischer Botschafter der Musikschule der Stadt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Seit dem 20.03.2022 treten die BIG-BAND-STArs, überregional bekannte Kult-Band der Musikschule Starnberg unter Leitung von Stefan Komarek, bei sämtlichen Engagements mit "Pferdy", einem 35 cm großem und mit allerlei Orden und Christbaumkugeln dekoriertem Plüsch-Kuscheltier, auf. Pferdy hat in den zurückliegenden drei Jahren einen ähnlichen Kult-Status erlangt wie Tux oder Twipsy. Durch seine Hinzunahme konnten BIG-BAND-STArs ihre Performance nach der äußerst schwierigen Zeit der Corona-Pandemie auflockern und ihrem Publikum, beispielsweise bei den Auftritten in Seniorenstiften in der Stadt Starnberg, das ein oder andere Lächeln gleich zu Beginn eines Konzertes ins Gesicht zaubern.
Gleichwohl ist der pädagogische Hintergrund durchaus zu würdigen, da ein mit heranwachsenden und Musikern höheren Semesters besetzter Klangkörper durch die Verwendung eines Kuscheltieres auch für Kinder nahbar wird. So trägt der Einsatz von Pferdy zur Vermittlung von Musik und Kultur auch an jüngere Konzertteilnehmerinnen und -teilnehmer bei.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Warum genau bis zum 2.10.2026?
Herr Janik: Der Leiter geht am 3.10.2026 in Rente.
Herr Mignoli (BLS): Kann das Pferd mal "herumreiten"? (Anm. d. Verf.: Es wird einmal herumgereicht.)
Herr Prof. Gassner (UWG): Dass es keine Verwechselung mit dem Alt-Bürgermeister gibt. (Anm. d. Verf.: allgemeines Schmunzeln)
Herr Janik: Da sieht er keine Gefahr.
Beschlussvorschlag
Pferdy wird bis einschließlich 02.10.2026 das offizielle Maskottchen der BIG-BAND-STArs und bildet als solches die Basis für eine Motivations- und Werbekampagne für die Stadt Starnberg.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2023; Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AGP GmbH, Traunstein hat die Prüfung der Jahresrechnung 2023 des Wasserwerkes Starnberg vorgenommen und die Prüfung in einem Prüfbericht zusammengefasst. Der Bericht enthält ab Seite 3 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2023, aus dessen abschließenden Formulierungen hervorgeht, dass die Prüfungen zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt haben. Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.900.836,03 € und einem Jahresüberschuss von 133.631,46 € ab.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Jahresabschluss 2023 für das Wasserwerk Starnberg festzustellen. Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.900.836,03 € und einem Jahresüberschuss von 133.631,46 €.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Werkleitung auf der Grundlage des Berichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AGP GmbH, Traunstein über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu entlasten.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Wirtschafts- und Finanzplan 2025 des Wasserwerkes Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan ist für das Jahr 2025 aufgestellt worden.
Gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung besteht dieser aus dem Wirtschafts- und Finanzplan und ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen.
Der Wirtschafts- und Finanzplan wird in der Sitzung vorgestellt und vorab in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der vorliegende Erfolgsplan schließt wie folgt ab:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.839.539 € und Aufwendungen von: 3.866.525 € sowie Zinsen und Steuern von (-): 13.281 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): 1.040.267 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2025 sieht Einnahmen i. H. v. 1.098.582 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Die wesentlichen Investitionen im Wirtschaftsjahr 2025 sind:
Ortsnetz und Hausanschlusserweiterungen (Jahresvertrag).
Neuanschaffung PLS-Server und Erweiterung & Anpassung von Software.
Neuanschaffung und Erweiterung von Software z.B. zur digitalen Rechnungsverwaltung.
Erschließung Neubaugebiete (z.B. Hadorf-Nord, Almeidaweg).
Nachuntersuchung Grundwassererkundung Wangen.
Neuanschaffung eines Fahrzeugs.
Errichtung PV-Anlagen auf Fahrzeughalle und DPW Söcking.
Kauf eines mobilen Ersatzstromaggregates und Nachrüstung externer Einspeisungen.
Errichtung von zwei Trinkwasserbrunnen.
Die wesentlichen Unterhaltsaufwendungen im Wirtschaftsjahr 2025 sind:
Sanierung der Brunnenleitung Schorn von Brunnen Schorn bis Gewerbegebiet Schorn ca. 1 km.
Sanierung der Trinkwasserortsnetzleitung Hochzone inkl. der Schieberkreuze & Hydranten sowie der Grundstücksanschlussleitungen in der Josef-Fischhaber-Straße zwischen der Lenbachstraße und der Hanfelder Straße im Zuge von Straßen- und Kanalbau.
Leitungssanierungen über Jahresvertrag Rohrleitungsbau: z.B. Nepomukweg zwischen Haus Nr. 8 (Schiffbauerweg) und Schiffbauerweg; Strandbadstraße zwischen Strandbadstraße 11 und Münchner Straße (B2); Auswechseln von Schieberkreuzen; sonstige kleinere Hauptleitungserneuerungen.
Leitungssanierungen Münchner Straße B2 zwischen der Josef-Jägerhuber-Straße und der Leutstettener Straße, Verlegung der Leitungsquerung der B2 in der Leutstettener Straße auf neue Trasse bei der Polizei (wegen Tunnelbau) sowie Umlegemaßnahmen der Wasserleitung im Almeidaweg wegen Dükerbau B2 für Tunnelbaumaßnahme.
Der nach § 17 der EBV vorgeschriebene fünfjährige Finanzplan zeigt die voraussichtlichen Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben auf. Er muss jährlich berichtigt und fortgeschrieben werden.
Entwicklung und Umsatzerlöse:
Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2025 ist ein Wasserverkauf von 1.500.000 m³ (an Endverbraucher) zugrunde gelegt. Zusätzlich werden von der Wassergewinnung Vierseenland gKU mindestens 200.000 m³ Wasser aus dem Gewinnungsgebiet Mamhofen abgenommen.
Entwicklung der verfügbaren Mittel:
Die verfügbaren Mittel setzen sich im Wesentlichen aus dem Cash-flow, den Anschlussbeiträgen und Hausanschlusskostenersatz zusammen. Eine zusätzliche Darlehensaufnahme ist voraussichtlich nicht erforderlich.
Die Debatte
Herr Prof. Gaßner (UWG): Der Wasserpreis bleibt stabil?
Herr Janik: Er bleibt stabil und wurde nur gering erhöht.
Beschlussvorschlag
Der Wirtschafts- und Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk Starnberg für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.839.539 € und Aufwendungen von: 3.866.525 € sowie Zinsen und Steuern von (-): 13.281 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): 1.040.267 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2025 sieht Einnahmen i. H. v. 1.097.512 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Der Finanzplan 2025, der jährlich fortgeschrieben wird, wird in den Einnahmen und Ausgaben, wie vorgelegt, festgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Haushalt 2025 und Finanzplanung 2026 - 2028
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorberatung des Entwurfs des Haushalts 2025 und der Finanzplanung 2026 – 2028 einschließlich Stellenplan erfolgte in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 16.01. und 20.01.2025. Die allgemeine Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2024 auf 9,40 Mio. EUR. Aufgrund der geplanten Zuführung (8,49 Mio. EUR) erhöht sich diese zum Ende des Haushaltsjahres 2025 auf 17,89 Mio. EUR und liegt damit weiterhin deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV (845 TEUR).
In den Finanzplanungsjahren 2026 und 2027 sind Rücklagenentnahmen von jeweils 8,34 Mio. EUR veranschlagt, sodass sich diese Ende 2027 auf 1,22 Mio. EUR und damit in etwa auf das Niveau der gesetzlichen Mindestrücklage verringern würde.
Die gesetzliche Forderung des § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik, wonach im Verwaltungshaushalt ein Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften ist, der mindestens so hoch sein muss, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (2025: 688 TEUR), ist erfüllt. Die veranschlagte Zuführung beträgt 904 TEUR.
Eine Kreditaufnahme ist im Haushalt 2025 nicht vorgesehen. Aufgrund der vertragsgemäßen Tilgungsleistungen sinkt der Schuldenstand von 11,70 Mio. EUR (Stand 31.12.2024 ohne Wasserwerk) auf 11,01 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt damit zum Jahresende 460 EUR (Einwohnerstand zum 31.12.2023) und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (zuletzt 629 EUR).
...
Da die Grundsteuerhebesätze (Grundsteuer A 400 v.H., Grundsteuer B 575 v.H.) bereits in der Grundsteuerhebesatzsatzung vom 26.11.2024 festgesetzt wurden, werden sie dieses Jahr nicht mehr in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzt, sondern lediglich nachrichtlich aufgeführt.
(Anm. d. Verf.: Herr Deller stellt die Zahlen noch einmal kurz vor. Die Eckdaten können dann in dem veröffentlichen Haushalt nachgelesen werden.)
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Die Aufstellung war dieses Jahr einfach und schnell. Das ist auch den Konsolidierungsmaßnahmen zu verdanken. Auch wurden die Beiträge angepasst. Die Grundsteuer wurde nur moderat angepasst, so dass die Summe aller Grundsteuern für Starnberg gleich geblieben ist. Dank Grundstücksgeschäften kann wieder mehr in die Stadt investiert werden. Die Feuerwehr wird modernisiert. Auch im Kulturbereich konnte wieder mehr unterstützt werden. Der Finanzplan spricht eine ganz andere Sprache. Die Aufgaben (vom Bund und Land an die Kommunen weitergereicht) und Kosten steigen weiter. Wenn die Kreisumlage weiter so wie geplant weiter steigt, wird es keine freiwilligen Leistungen mehr geben. 2025 war nur ein kurzes Ausruhen. Der städtische Kostenapparat wird weiter reduziert werden. Die CSU stimmt dem Haushalt zu.
Herr Landwehr (WPS): Es ist gemeinsam gelungen, ohne Giftspritzen einen Haushalt aufzustellen. Die eingesparten Mittel sollten nicht leichtfertig für andere Dinge ausgegeben werden. Der Ausblick auf die nächsten Jahre zeigt nichts Gutes. Die Kommunen bekommen immer mehr Aufgaben von Bund und Land ohne die Kosten ausreichend auszugleichen. Der nächste Haushalt wird während eines Kommunalwahlkampfs erstellt werden. Die WPS stimmt dem Haushalt zu.
Frau Henniger (FDP): Wir müssen uns an die eigene Nase fassen und keine Ausgaben tätigen, die nicht notwendig sind. (Anm. d. Verf.: Sie führt einige Beispiele auf, die ihr am Haushalt nicht sinnvoll und nicht ausreichend ausgeglichen gewichtet sind.). Die Grundstücksgeschäfte sind ein Skandal, dass die Kommune Spekulationsgeschäfte durchführt. Damit nehmen wir den Bauherren das Geschäft weg. (Anm. d. Verf.: Das ist eine interessante Sichtweise, wenn man mal die Anzahl der aktuell betroffenen Projekte betrachtet, die kleiner als ein niedriger einstelliger Bereich sind.)
Christiane Falk (SPD): Sie staunt, dass heute CSU und SPD einer Meinung sind. Sie führt den Investitionsstau an. Das fällt uns heute auf die Füße. Auch die Verwaltung hat nach Einsparungen gesucht. Der Bodensatz der möglichen Gebührenerhöhungen ist erreicht. Auch die Pflichtaufgaben werden uns noch Kopfzerbrechen bereiten. Ohne Einsicht der Bürger, dass die Finanzierbarkeit dieser Bereiche nur zusammen geleistet werden kann, wird es die nächsten Jahre schwierig. Sie wünscht sich mehr gesellschaftliche Beteiligung der Bürger. Die gewählten Stadträte entscheiden als Vertreter der Bürger über die zur Verfügung stehenden Mittel. Alle Bedarfe können dabei nie abgedeckt werden. Sie SPD stimmt dem Haushalt zu.
Herr Fiedler (UWG): Er bedankt sich für die lösungsorientierten Beratungen. Vor einem Jahr war die Situation desolat. Es ist noch nicht bei allen angekommen, in welcher Lage wir uns aktuell befinden. Er zählt Planungen auf, die aus seiner Sicht eher Wünsche sind, die man sich nicht mehr leisten kann. Die im letzten Jahr erreichten Einnahmen dürfen dieses Jahr nicht wieder leichtfertig ausgegeben werden. Es gibt viel zu investieren in den nächstem 5-10 Jahren. Diese Erkenntnis ist in allen Ebenen zu berücksichtigen. Bei den neuen Aufgaben von Bund und Freistaat für die Kommunen wird immer nur die Investition gefördert, der Betrieb ist dann von der Kommunen allein zu leisten. Die UWG stimmt dem Haushalt zu.
Herr Mignoli (BLS): Der Haushalt wurde aufgehübscht. Große Investitionen werden immer weiter verschoben. Wo führt das hin? Auf die Personalkosten hat die Stadt Starnberg Einfluss, auf die Kreisumlage eher nicht. Er fragt nach der Einnahmenseite über Gebühren für Einsätze der Feuerwehr. Die Stadt kommuniziert zu wenig mit den Gewerbetreibenden. Er sieht für Zukunft übelst schwarz. Die BLS stimmt dem Haushalt nicht zu.
Frau Pfister (BMS): Der Vorredner hat ihr aus der Seele gesprochen. Der Indikator für die Kommune sind die Schlüsselzuweisungen. Uns geht es ausgesprochen gut, da wir diese seit 1984 nicht mehr bekommen haben. Unsere Probleme sind nicht die Steuereinnahmen. Unsere Erhöhungen sind am Ende, was man den Bürgern zumuten kann. (Anm. d. Verf.: Wenn jetzt mögliche Einnahmequellen kritisiert werden, wo Sie doch mit ihrer Mehrheit damals die Rücklagen quasi aus Null zurückgefahren hat.). Die BMS stimmt den Haushalt nicht zu.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Letztes Jahr hatten wir den Vortrag mit der Aussage: "Ohne auf Dauer angelegte Konsolidierungsmaßnahmen wird die Stadt nicht in erforderlichen Maße investieren können." Daraufhin gab es die Konsolidierungssitzungen. Dem jetzt vorgelegten ausgeglichenen Haushalt muss man zustimmen. Die Rücklage erhöht sich um ca. 9 Mio. €. Was ist allerdings im Finanzplan für die nächsten Jahre vorgesehen? Die Investitionen werden wieder oft verschoben. In den Klimaschutz wird auch nichts investiert. Trifft die Kritik der Rechtsaufsicht am Haushalt 2024 für diesen Haushalt immer noch zu? Der Schock vom Januar 2024 scheint zu verpuffen. "Ausgleichen" heißt nicht "in die Zukunft verlagern". Warum sind die Mieten und Pachten für städtische Grundstücke noch nicht auf der Höhe der Zeit?
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2025 wie folgt:
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Starnberg (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2025 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Starnberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 93.969.400 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.961.800 Euro ab.
§ 2 (1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk sind nicht vorgesehen.
§ 3 (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk werden nicht festgesetzt.
§ 4 Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 380 v.H. festgesetzt.
§ 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 6 Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Starnberg, den (Datum der Ausfertigung) STADT STARNBERG Patrick Janik Erster Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Grundsteuerhebesatzsatzung) vom 26.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 400 v.H.
Grundsteuer B (für die Grundstücke) 400 v.H. 575 v.H.
2. Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2026 - 2028 wie vorgelegt.
angenommen: 19:5
TOP 10 Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen - Anpassung zum Betreuungsjahr 2025/2026 und Einführung einer Sozialstaffelung - Wiedervorlage
In seiner Sitzung vom 18.11.2024 vertagte der Haupt- und Finanzausschuss die o.g. Angelegenheit, um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben, eigene Vorschläge für eine mögliche Sozialstaffelung einzubringen. …
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung über eine Sozialstaffelung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 mit einer Regelgebühr und zwei Ermäßigungskategorien, gestaffelt nach dem Einkommen.
Die Einkommensgrenzen sollen dabei bei 75.000 € und 100.000 € liegen. Zugrunde gelegt wird in der Regel das zu versteuernde Einkommen zzgl. aller regelmäßigen Einkommen (z.B. Unterhalt), analog der Regelung der Landeshauptstadt München. Außerdem soll ein Gebührenautomatismus in Höhe der Lohnsteigerung des Vorjahres jährlich eingeführt werden.
Eine Stichprobenquote wurde auf mind. 5 % festgelegt. Der Geschwisterrabatt soll erweitert werden, sodass bei den 25 % Ermäßigung auch Geschwister berücksichtigt werden, welche eine andere Einrichtung im Stadtgebiet besuchen.
Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 27.01.2025 wurde ein gemeinsamer Abstimmungstermin mit dem Elternbeirat am 05.02.2025 terminiert.
Empfehlung aus dem Abstimmungstermin mit den Elternbeiräten aus den fünf städtischen Einrichtungen, Frau Henniger, Frau Fränkel, Frau Pfister, Herr Dr. Sengl, Herr Beigel, Herrn Mignoli und der Verwaltung am 05.02.2025:
Im Rahmen des Abstimmungstermins wurde sich einvernehmlich auf folgendes geeinigt:
drei Ermäßigungsstufen
Gruppen der Ermäßigung: 0-75 Tsd. €, 75-100 Tsd. €, 100-125 Tsd. € zu versteuernden Einkommen
ggf. Einführung einer weiteren Geschwisterermäßigung ab dem 3. Kind
Jährliche Gebührenanpassung
Darüber hinaus wurde vereinbart im Nachgang zu den vereinbarten Punkten Stellung zu nehmen. Bis zum Versand der Beschlussvorlage lag lediglich die Rückmeldung der Stadtratsfraktion CSU vor. Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht. … Zu 1. drei Ermäßigungsstufen
Aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter des Elternbeirates ist der Sprung zwischen der ersten Ermäßigungsstufe von 100.000 € zu versteuernden Einkommen zur Regelgebühr zu hoch ausgefallen. Zudem erreichen zahlreiche Familien durch ihre Familienkonstellation von Vollzeit und Teilzeit die Grenze von 100.000 € zu versteuernden Einkommen sehr leicht.
Zu 2. Gruppen der Ermäßigung: 0-75 Tsd. €, 75-100 Tsd. € und 100-125 Tsd. €
Hier wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen. Es wird eine weitere Ermäßigungsstufe zwischen der Regelgebühr und der 1. Ermäßigungsstufe von 100 Tsd. € eingeführt. Die zusätzliche Stufe wird für den Bereich eines zu versteuernden Einkommens zwischen 100 Tsd. € - 125 Tsd. € etabliert.
Zu 3. Ggf. Einführung einer weiteren Geschwisterermäßigung ab dem 3. Kind
Mit Beschlussfassung des Stadtrates im Jahr 2024 wurde die Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtung dahingegen geändert, dass für Familien mit Geschwisterkindern unabhängig wie viele Kinder, ein Rabatt von 25 % auf die Gesamtgebührenschuld erlassen wird. Vor dieser Änderung galt die Regelung, dass für Familien die Benutzungsgebühr für das 2. Kind um 20 % und für Familien mit drei oder mehr Kindern, die Gebühr für das 3. Kind und jedes weitere Kind um 50 % reduziert wird.
Nach Auswertung der Geschwistersituationen in den städtischen Einrichtungen, wie bei den freien Trägern ist ersichtlich, dass lediglich neun Familien mit drei Kindern in Kindertageseinrichtung sind. Von der Auswertung sind Mittagsbetreuungen, die Großtagespflegen oder die MIS ausgenommen. Alle anderen Familien haben nur für 2 Geschwisterkinder den Besuch in einer Einrichtung gebucht. Aus Sicht der Verwaltung kann eine weitere Rabattierung der Gebühr ab dem dritten Kind erfolgen, wenn diese eine Kindertageseinrichtung innerhalb der Stadt Starnberg besucht. Der Besuch einer Mittagsbetreuung oder ähnliches ist davon ausgeschlossen. Dies ist analog der bisherigen Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.01.2025, dass der Geschwisterrabatt für Kinder die eine Kindertageseinrichtung innerhalb der Stadt Starnberg besucht, ausgeweitet wird.
Zu 4. Jährliche Gebührenanpassung
Im Rahmen der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und auch im gemeinsamen Abstimmungstermin wurde die jährliche Gebührenanpassung anhand der Lohnkostensteigerung oder pauschal von 5 % (Empfehlung der Verwaltung aus der BV zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss) diskutiert. Die Lohnkostensteigerung des Jahres 2023 auf 2024 beziffert sich auf 9,8 %, von 2024 auf 2025 kalkuliert auf 11 % und von 2025 auf 2026 kalkuliert auf 2 %.
Im Rahmen des Abstimmungsgesprächs konnte keine Einigung erfolgen, welche Höhe einer Steigerung angemessen erscheint.
Haushalterische Auswirkungen des abgestimmten Vorschlages Die Anpassung der Gebühren ergeben geschätzte Mehreinnahmen in 2025 in Höhe von 90.000 € (Beschluss HaF = 180.000 €). Angenommen wurden dabei Anteile in der jeweiligen Einkommenskategorie, wie in der Umfrage im September ausgewertet (Unter 75.000 = 50 %, 75.000 – 99.999 € = 15 %, 100.000 – 125.000 € = 15 % und ab 125.000 = 20 %).
Die Debatte
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er geht davon aus, dass die Verwaltung die Umsetzung möglichst unbürokratisch umsetzt. Er fragt nach, ob das Aufholen der jahrelangen "Nichterhöhung" heuer angebracht ist. Welcher Dienstleister führt solche Erhöhungen durch? Da hat er seine Zweifel.
Herr Janik: Er sieht das ähnlich, es ist das Ergebnis der Beratungen und der Elternbefragung.
Herr Beck: Er erläutert noch einmal, dass die realen Erhöhungen erst bei Nettogehältern von 5.700 € und höher entstehen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach, warum hier es "auf das Stadtgebiet" begrenzt wird.
Herr Beck: Weil wir nur das unbürokratisch überprüfen können.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Es gab einen konstruktiven Kompromiss. Jetzt soll es wieder vertagt werden. Da geht sie nicht mit. Die Eltern sollen jetzt Sicherheit haben, was sie zahlen sollen. Auch hat sie die Nachbargemeinden angeschaut. Alle im Landkreis erhöhen die Gebühren. Starnberg ist da keine Ausnahme. Unsere Gebühren sind im Landkreis ganz normal. Das Personal der Kindergärten leistet viel. Es gibt wenig Ausfallzeiten. Das muss auch mal gesagt werden. Sie plädiert für den Kompromiss.
Herr Fiedler (UWG): Er fragt nach dem Aufwand der stichprobenartigen Prüfungen. Ist die Staffelung nicht doch zu viel Bürokratie? Allem anderen kann er zustimmen.
Herr Beck: Es werden 5% geprüft, was im Rahmen der Anmeldung umgesetzt werden kann.
Frau Pfister (BMS): Wir geben ein Vertrauensvorschuss an die Eltern. Wenn wir heute zu entscheiden haben, geht sie da mit. Sie möchte bei zukünftigen Beitragsanpassungen die Elternbeiräte mit einzubeziehen.
Frau Henniger (FDP): Sie hätte auch gerne bei zukünftigen Beitragsanpassungen die Elternbeiräte einbezogen.
Herr Beigel (CSU): Es sollten mindestens 5% geprüft werden. Die Sozialstaffelung ist ja gerade eingeführt worden, damit bei nicht ganz so hohen Gehältern der Sprung der Gebühren nicht ganz so groß ist.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat sich positioniert für eine Staffelung, stellt aber die große Erhöhung in Frage.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte sich bedanken, da es am Anfang eher Gegenwind zu einer Sozialstaffelung gegeben hat. Die Erhöhungen haben sich an den Kostendeckungsgraden ausgerichtet.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Anteil der Eltern für den Regelbeitrag?
Frau Rommel: Gemäß der Umfrage abgeschätzt: 20% zahlen Regelgebühr, 80% werden rabattiert.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen, welcher die folgenden Punkte berücksichtigt:
1.1. Ab dem kommenden Betreuungsjahr (2025/2026) soll es eine Regelgebühr und drei Ermäßigungskategorien geben.
1.2. Die Einkommensgrenzen werden wie folgt festgelegt:
Regelgebühr: ab 125.000 €
Ermäßigungskategorie 1: 100.000 bis 124.999,99 €
Ermäßigungskategorie 2: 75.000,01 € bis 99.999,99 €
Ermäßigungskategorie 3: bis zu 75.000 €
1.3. Für die Einkommensgrenzen ist grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen zuzüglich aller regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Zuwendungen relevant. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr, das vor dem Beginn des Betreuungsjahres liegt, für das die Gebühren festzusetzen sind. Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, wird das Bruttojahreseinkommen abzüglich des Pauschbetrags nach § 9a EStG herangezogen (Regelung analog Landeshauptstadt München). Die Einteilung in die jeweilige Einkommenskategorie werden aufgrund einer freiwilligen Selbsteinschätzung vorgenommen und können jährlich zum 01.09. geändert werden. Wird keine Angabe gemacht, wird die Regelgebühr festgesetzt.
1.4. Es wird eine Stichproben-Quote von mindestens 5 % festgelegt, bei diesen Stichproben sind detaillierte Nachweise, wie Steuerbescheide etc., zu verlangen und zu prüfen. Wird festgestellt, dass falsche Angaben gemacht wurden, ist die Ermäßigung rückwirkend zurückzufordern und die Regelgebühr festzusetzen.
angenommen: 23:2
1.5. Die Regelgebühr für den Krippenbereich wird für die Buchungskategorie 3-4 Stunden auf 420 € festgelegt. Die Staffelung zur nächsten Buchungskategorie muss davon jeweils 10 % betragen.
angenommen: 22:3
1.6. Die Regelgebühr für den Kindergartenbereich wird für die Buchungskategorie 3-4 Stunden auf 350 € festgelegt. Die Staffelung zur nächsten Buchungskategorie muss davon jeweils 10 % betragen.
1.7. Die Regelgebühr für den Hort wird für die Buchungskategorie 3-4 Stunden auf 250 € festgelegt. Die Staffelung zur nächsten Buchungskategorie muss davon jeweils 10 % betragen.
angenommen: 21:4
1.8. Die Ermäßigung in der Ermäßigungskategorie 1 beträgt jeweils 30 %, die Ermäßigungskategorie 2 beträgt jeweils 40 % und die Ermäßigungskategorie 3 beträgt jeweils 50% von der Regelgebühr für 3-4 Stunden und staffelt sich mit 10 % ausgehend von der niedrigsten Buchungskategorie.
1.9. Die Gebühren für die Ferienbetreuung werden für die ersten 15 Tage auf 145 € und für jede weitere Woche auf 85 € festgelegt.
angenommen: 23:2
1.10. Für die kommenden Jahre soll eine Gebührenautomatik mit einer Anpassung der Gebühren in Höhe der Lohnkostensteigerung des Vorjahres erfolgen. Die Regelgebühr in der Kategorie 3-4 Stunden bzw. der Feriengebühren ist jährlich zum 01.09. anzupassen. Die Gebühren in den weiteren Buchungskategorien bzw. Ermäßigungskategorien werden entsprechend angepasst.
angenommen: 24:1
1.11 Die bisherigen Regelungen zum Geschwisterrabatt bleiben erhalten. Der Rabatt soll künftig auch angewandt werden, wenn ein Geschwisterkind gleichzeitig eine gebührenpflichtige, nichtstädtische Einrichtung innerhalb des Stadtgebiets besucht.
1.12 Alle Beträge (Ermäßigungs- und Erhöhungsbeträge) sollen immer auf volle Euro-Beträge aufgerundet werden.
1.13 Die zukünftigen Beitragsanpassungen ist der Elternbeirat frühzeitig anzuhören
angenommen: einstimmig
TOP 11 Seniorentreff Starnberg; Gründung Verein
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die langfristige Refinanzierung des Seniorentreffs Starnberg war immer wieder Thema der vergangenen Stadtratssitzungen. ...
Daraufhin fanden erneut Gespräche mit der Caritas sowie den Sozialreferenten des Stadtrats statt, um eine langfristige Finanzierung zu sichern. Die Lösung fand man nun in der Gründung eines Vereins. Der Verein soll aus acht ordentlichen Mitgliedern (zu gleichen Teilen bestehend aus Caritas und Stadt) sowie aus fördernden Mitgliedern bestehen. Die regelmäßigen Nutzer des Seniorentreffs müssen künftig förderndes Mitglied des Vereins werden, um die Angebote in Anspruch nehmen zu können. Auch Nutzer aus anderen Gemeinden können Mitglied werden.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sollen niedrig gehalten werden (zunächst 3 €/Monat). Dies wird in einer Beitragsordnung, welche sich der Verein selbst gibt, geregelt. So ist gewährleistet, dass die finanzielle Ausstattung des Seniorentreffs auch langfristig gesichert ist. Die Stadt wird den Seniorentreff weiterhin im bisherigen Umfang in Rahmen der bestehenden Zuschussvereinbarung unterstützen.
Der Entwurf der Vereinssatzung kann der Anlage entnommen werden. Eine Überschneidung mit dem 2021 gegründeten Förderverein wird nicht gesehen, da dieser hauptsächlichen Projekte rund um den Seniorentreff fördert und der neu zu gründende Verein vor allem die finanzielle Förderung von Personal- und Sachkosten übernimmt.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er begrüßt diese Initiative. Das ist eine Lösung für eine Umsetzung einer freiwilligen Leistung durch Teilnahme durch die Bürger.
Frau Pfister (BMS): Es war ein Anliegen der Sozialreferenten, eine langfrisitige Lösung zu finden. Das ist gelungen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Gründung eines Vereins Seniorentreff Starnberg e. V. zu. Zweck des Vereins ist die langfristige finanzielle Sicherheit des Seniorentreffs Starnberg und vor allem die Förderung der Aktivitäten, Projekte und Personalkosten des Seniorentreffs Starnberg. Der Verein finanziert sich durch Mittel der Stadt, der Caritas und der fördernden Mitglieder über Mitgliedsbeiträge sowie über Zuwendungen Dritter.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben.
Die Stadt unterstützt den Seniorentreff weiterhin mit finanziellen Mitteln im Rahmen der bestehenden Zuschussvereinbarung.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Interkommunale Windenergieplanung Andechs, Seefeld, Starnberg: Berichterstattung zum aktuellen Verfahrensstand
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In den Jahren 2011-2012 wurde auf Grundlage eines landkreisweiten Konzepts der Teilflächennutzungsplan Windkraft aufgestellt. Planungsrechtliches Ziel hierbei war es, die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) durch Ausweisung positiver Windkraftstandorte (sog. Konzentrationsflächen) und deren Ausschluss an anderer Stelle in interkommunal abgestimmter Art und Weise zu steuern. Auf dem Gebiet der Stadt Starnberg wurde eine solche Konzentrationsfläche ausgewiesen.
Nachdem alle bisherigen Versuche und Initiativen zur Realisierung einer WEA an dieser Stelle aufgrund militär- und zivilflugrechtlicher Hürden scheiterten, wurde zuletzt ein interkommunales Projekt zusammen mit den Nachbarkommunen Andechs und Seefeld angestoßen. Mit der Errichtung eines interkommunalen Windparks im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells sollte ein Beitrag zur Energiewende geleistet und die energetische Unabhängigkeit der beteiligten Gemeinden gefördert werden.
In Zusammenarbeit mit dem Münchener Ingenieurbüro Beermann erfolgte die Erarbeitung eines Grobkonzeptes, welches die Errichtung von max. sieben WEA innerhalb der gemeinsamen Konzentrationsfläche vorsah. Im Zuge der darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie konnte in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erreicht werden, dass die Bauhöhenbeschränkung infolge des militärischen Flugbetriebs auf eine Höhe von 920 m. ü. NHN festgelegt wurde. Dies hätte einen wirtschaftlichen Betrieb der WEA innerhalb der Konzentrationsfläche ermöglicht. Erste Sondierungsgespräche mit den Grundstückseigentümern verliefen ebenfalls positiv.
Aufgrund der Schwierigkeiten beim Windkraftprojekt der Nachbargemeinde Gauting und angesichts der anstehenden Kosten im Falle einer Konkretisierung der Planung wurde die Einholung eines Fachgutachtens durch den Luftfahrtexperten Herrn Mörz veranlasst. Im Ergebnis dieses Fachgutachtens ist leider festzustellen, dass luftfahrtrechtliche Hürden einer wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens nach wie vor entgegenstehen. So liegt das Untersuchungsgebiet innerhalb einer Flugzone des Sonderflugplatzes Oberpfaffenhofen, die im Falle einer misslungenen Landung („missed approach“) für ein spezielles notfallbedingtes Anflugverfahren („Circling-Verfahren“) vorbehalten ist. Innerhalb dieser Zone, die nach Aussage der Deutschen Flugsicherung nicht verändert werden kann, gelten starke Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen.
Die Realisierung einer WEA in diesem Bereich wäre demnach auf eine Höhe von ca. 60-100 m beschränkt, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb letztlich unmöglich ist. Infolgedessen ist eine Fortführung des Projektes, dessen gemeinsame Kosten sich bislang auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag belaufen, auf absehbare Zeit nicht sinnvoll.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach dem Aufwand für die Erstellung der Vorzugsflächen für Windkraft. Wurde das damals nicht geprüft? Was hat der Flughafen Oberpfaffenhofen damals mitgeteilt?
Herr Janik: Das weiß er nicht.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Das ist schon enttäuschend.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Oberpfaffenhofen ist leider kein Sonderflughafen mehr. Wollen wir den Zustand eines Privatjet-Flughafen erhalten? Vielleicht gibt es außerhalb der festgelegten Fluglinie noch Möglichkeiten.
Herr Janik: Er fragt sich, wann das planfestgestellt wurde.
Herr Wobbe (UWG): Er hat das Verfahren damals verfolgt. Damals wurde mit Zirkel die Abstände für die Vorrangflächen bestimmt. Sichtachsen und Höhenlage waren zusätzliche Kriterien.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Gebührensatzung Stadtbücherei Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 08.02.2024 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadtbücherei Starnberg eine neue Gebühresatzung mit angepassten Tarifen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen soll.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Satzung zu erlassen:
Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Stadtbücherei Starnberg
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBI. S.638) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1 Allgemeines
(1) Im Zusammenhang mit der Benutzung der Stadtbücherei Starnberg werden folgende Gebühren erhoben:
Nutzungsgebühr für Entleihung von Medien (§ 2)
Vormerkgebühr (§ 3)
Fernleihgebühr (§ 4)
Nutzung des Internets (§ 5)
Versäumnisgebühr (§ 6)
Besondere Einzelgebühren und Ersätze (§ 7)
(2) Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige Leistungen der Stadtbücherei Starnberg in Anspruch nimmt. § 2 Nutzungsgebühr für die Entleihung von Medien
(1) Die Nutzungsgebühr für die Entleihung von Medien aus der Stadtbücherei Starnberg beträgt für die Dauer eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Zahlung:
für Erwachsene: 36,00 €
für Schülerinnen und Schüler (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Auszubildende (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Studentinnen und Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, Aktive des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi), Personen die ein Freiwilliges Soziales, Ökologisches oder Kulturelles Jahr absolvieren, Inhaberinnen/ Inhaber der Ehrenamtskarte: 18,00 €
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und pädagogische Institutionen oder Bildungseinrichtungen mit Sitz im Landkreis Starnberg, wie z. B. Kindergärten, Horte, Schulen: gebührenfrei
Personen die Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II oder SGB XII erhalten: gebührenfrei
(2) Die Gebühr für die sogenannten „Schnuppermonate“ mit einer Geltungsdauer von drei Monaten
a) für Personen gemäß Abs. 1 Ziff. 1: 6,00 € b) für Personen gemäß Abs. 1 Ziff. 2: 4,00 € § 3 Vormerkgebühr
Für die Reservierung eines entliehenen Mediums wird eine Vormerkgebühr in Höhe von 1,00 € je vorgemerktem Medium erhoben. Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer das reservierte Medium nicht fristgerecht ausleiht.
§ 4 Fernleihgebühr
Für die Bestellung eines Titels über den Bayerischen Leihverkehr (§ 8 StBS) sowie für die Bestellung eines Titels über den Verbund „Biblioplus“ wird je Medium eine Gebühr von 3,00 € erhoben.
§ 5 Nutzung des Internets
Die Nutzung der in der Stadtbücherei Starnberg bereitgestellten Internetarbeitsplätze und -zugänge ist kostenfrei. Für Ausdrucke auf den büchereieigenen Druckern bzw. für Kopien werden Gebühren in Höhe von 0,15 € pro DIN-A 4-Seite erhoben.
§ 6 Versäumnisgebühren
(1) Wird die Leihfrist (§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei Starnberg) überschritten, so ist ab dem ersten Tag der Überschreitung der Leihfrist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
(2) Die Versäumnisgebühr beträgt je Öffnungstag und je Medium:
für Erwachsene 0,60 €
für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 0,20 €
pädagogische Institutionen oder Bildungseinrichtungen mit Sitz im Landkreis Starnberg 0,20 €
§ 7 Besondere Einzelgebühren und Ersätze
Ermittlung der Anschrift eines Benutzers / einer Benutzerin zu Erinnerungszwecken beim Einwohnermeldeamt 2,50 €
Notwendige Medienreparaturarbeiten bis zu 10,00 €
Ersatz eines Covers, einer Spieleanleitung, eines Booklets 3,00 €
Ersatz einer beschädigten oder verlorenen Hülle für, CD, DVD, CDROM, Konsolenspiele oder Kleinteile von Gesellschaftsspielen ab 1,00 €
Ersatz für Multimedia-Verpackungen ab 2,00 €
Ersatz RFID-Etikett 1,00 €
Taschenverkauf pro Stück ab 1,50 €
Verbrauchsmaterial für Bibliothek der Dinge (nach Verbrauch) ab 1,00 €
Kaffee 1,00 €
Ersatz EDV-Etikett 0,50 €
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises für einen durch den Ausweisinhaber / die Ausweisinhaberin beschädigten oder verlorenen Bibliotheksausweis 2,50 €
Bei der Ermittlung der Gebühr innerhalb des Rahmens sind der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand aller beteiligten Behörden und Stellen sowie der Wiederbeschaffungswert des ausgeliehen oder beschädigten Mediums zu berücksichtigen.
§ 8 Nutzung der Onleihe „Biblioplus digital“
Für die Nutzung der digitalen Ausleihe über „Biblioplus digital“, die von der Stadtbücherei Starnberg im Verbund mit anderen Öffentlichen Bibliotheken angeboten wird, entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
§ 9 Entstehung der Gebührenschuld
Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig.
§ 10 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Starnberg vom 04. April 2023 außer Kraft
angenommen: einstimmig
TOP 14 Baulandpolitik der Stadt Starnberg; Festlegung von Leitlinien (vormalige Befassung auch unter den Schlagwörtern „Baulandmodell“ sowie „Sozialgerechte Bodennutzung“)
vertagt
TOP 15 Baulandpolitik der Stadt Starnberg; Festlegung von Vermögens- und Einkommensgrenzen
vertagt
TOP 16 Vollzug der Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg; Bestellung von Referenten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Frau Annette Kienzle teilte mit Schreiben vom 10.01.2025 mit, dass sie ihr Stadtratsmandat zum Frau Kienzle war Referentin für das Referat "Kultur". Das Referat hat seit der Niederlegung des Mandats durch Frau Kienzle keinen Referenten.
In der Sitzung des Stadtrates am 27.01.2025 wurde als Nachrücker das Stadtratsmitglied Richtmann vereidigt. Dieser möchte Referent für das Referat "Soziales, Integration, Inklusion, Gleichstellung und Senioren" werden. Derzeit sind bereits die Stadtratsmitglieder Eva Pfister und Duday Referenten für dieses Referat.
In der Sitzung des Stadtrates soll darüber entschieden werden, wer als Referent für das Referat "Kultur" und, ob Herr Richtmann als weiterer Referent für das Referat "Soziales, Integration, Inklusion, Gleichstellung und Senioren" bestellt wird.
Beschlussvorschlag
angenommen: einstimmig
TOP 17 Dienstleistungsvertrag mit der gwt zur Übernahme des Stadtmarketings
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Stadtmarketing umfasst alle strategischen Maßnahmen, um die Attraktivität der Stadt für Bewohner, Unternehmen und Besucher zu steigern. Es kombiniert wirtschaftliche, kulturelle und touristische Aspekte, um das Image der Stadt positiv zu beeinflussen. Dabei werden Konzepte entwickelt, um Standortvorteile hervorzuheben und lokale Identität zu stärken. Wichtige Instrumente sind Veranstaltungen, Werbung, digitale Präsenz und Kooperationen mit lokalen Akteuren. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, Investitionen anzuziehen und den Wettbewerb mit anderen Städten zu bestehen.
Auch aufgrund des Wegfalls der Pressesprecher-Stelle sind im zuständigen Amt 4 "Standortförderung, Tourismus, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit" jedoch keine personellen Ressourcen vorhanden, um ein angemessenes Stadtmarketing zu betreiben. Daher möchte die Stadt Starnberg in Kooperation mit der City Initiative Starnberg e.V. und der gwt diese wichtige Aufgabe neu strukturieren und der gwt mittels eines Dienstleistungsvertrages diese Aufgabe übertragen.
Der Dienstleistungsvertrag war zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht final abgestimmt. ...
Herr Winkelkötter (gwt) stellt kurz noch einmal die zukünftigen Aufgaben vor.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Sind die 60.000 € schon im Haushalt abgebildet. Die Sinuskurve geht wieder mit dem Vertrag wieder nach oben. Die Verwaltung kann die adäquate Betreuung nicht übernehmen. Der zeitnahe Start ist wichtig. Er schlägt als größte Fraktion Herrn Zirngibl als Gewerbereferenten in dem Gremium vor.
Herr Beck: Durch Personaleinsparung ist das für dieses Jahr gedeckt. Die Wahl des Gewerbereferenten wird erst nach dem Abschluss des Vertrags möglich.
Frau Falk (SPD): Sie begrüßt das vorgeschlagene Vorgehen. Sie weist als Kulturreferenten gleich auf die aktuellen Planungen in der Stadt hin.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach der Häufigkeit der Berichte. Das darf am Anfang auch öfters sein.
Frau Henniger (FDP): Sie hat die Vorgespräche begleitet. Es fehlt der Kümmerer, der dringend nötig ist. Sie appelliert an alle, dem zuzustimmen.
Herr Mignoli (BLS): Er sieht das nicht so rosig. Die gwt ist überregional tätig. In einer Auslagerung sieht der falschen Weg. Die ansässigen Gewerbetreibenden sollen einen direkten Ansprechpartner in der Verwaltung haben. Die Verwaltung sollte eine eigene Stelle dafür haben. Was ist mit den drei Gewerbereferenten?
Herr Beck: Ursprünglich war der damalige Standortförderer (Herr Werkmeister) bei der City-Initiative angestellt. Das angedachte Gremium sollte nicht zu groß werden - deshalb nur ein Gewerbereferent.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Gehört das Leerstands-Management im CENTRUM auch zu den neuen Aufgaben? Was ist bei der Förderung von Tourismus angedacht?
Herr Winkelkötter: Im CENTRUM ist man schon im Gespräch. Es wird nur Authentisches der Region beworben.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der neuen Stelle bei der gwt. Warum zahlen wir da Mehrwertsteuer
Herr Winkelkötter: Es wird eine Halbtagsstelle nur für Starnberg geschaffen.
Herr Beck: Über das Stichwort "Dienstleistung" ist eine Leistung zu erbringen, unabhängig vom eingestellten Personal.
Frau Fohrmann (CSU): Was ist mit der bisherigen Stelleninhaberin, wenn sie wiederkommt?
Herr Janik: Die Stellenbeschreibung hat sich schon seit Jahren sehr stark verändert.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Was ist, wenn die Stadt Starnberg eine innovative Nutzung sich überlegt. Werden wir dann beraten?
Herr Winkelkötter: Ja, wir können da beraten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Auslagerung des Bereichs Stadtmarketing an die gwt zu.
Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister den Dienstleistungsvertrag zu unterzeichnen.
angenommen: 23:2
TOP 18 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundücks Fl. Nr. 476, Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 23.01.2025 hat der Bauausschuss die Entwurfsplanung für den Neubau eines Spielplatzes im Ortsteil Leutstetten gebilligt. Die geplante Spielplatzfläche liegt östlich der neu hergestellten Buswendefläche an der Wangener Straße.
Das Grundstück grenzt zwar unmittelbar an den Siedlungsbereich an, ist planungsrechtlich jedoch dem Außenbereich zuzuordnen, sodass die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Bei dem geplanten Spielplatz handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Danach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Dies ist hier der Fall, da die Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Aus diesem Grund muss als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Spielplatzes der Flächennutzungsplan geändert werden.
In diesem Zuge soll der Flächennutzungsplan im Bereich der neuen Buswendefläche den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 476, Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße, mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsplan gemäß Spielplatzplanung auszuarbeiten und ins Verfahren zu geben.
Das Bauleitplanverfahren zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans ist in Priorität 1 an Nummer 8 in die Prioritätenliste einzuordnen.
angenommen: 24:1
TOP 19 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Das Bauamt hat die Verträge auch gekündigt. Das ist von der Stadt nur zu Kenntnis zu nehmen. (Anm. d. Verf.: Um welches Thema es geht, habe ich leider nicht mitbekommen.)
Herr Dr. Schüler (UWG): Warum stehen vor der neuen Loggia am Bahnhof See jetzt wieder Barken.
Herr Janik: Es werden Pfosten dort gerade eingebaut. Die sind noch nicht verkehrssicher asphaltiert.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, wann gemäß des Beschlusses im Herbst 2024 die erste Info-Broschüre der Stadt verteilt wird.
Herr Janik: Sie ist in der Redaktion. Das Thema Bayerischer Hof soll mit hinein. Deshalb kann sich die Verteilung u. U. noch bis März hinziehen.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Warum muss die Garage bei der Musikschule geräumt werden?
Herr Janik: Die ist baufällig.
Frau Pfister (BMS): In der Loggia parken schon Motorräder.
(M)ein Fazit:
Heute gab es einige schwergewichtige Entscheidungen.
Starnberg hat einen Haushalt 2025 - nicht besonders früh, aber auch nicht so spät wie in anderen Jahren.
Und endlich die Sozialstaffelung - auch wenn es schon wieder den Wunsch einer Vertagung des Themas von außen gegeben hatte. Je länger sich das hinausgezögert hätte, desto eher wäre ich dann am Ende doch dagegen entschieden.
Auch freue ich mich schon auf die erste städtische Info-Broschüre, die ich nach wie vor auch in analoger Form für sinnvoll halte. Meiner Meinung nach werden sich weitaus weniger Bürger "online" in Form einer "Holschuld" informieren als über ein analoges Exemplar im Briefkasten in Form einer "Bringschuld". Einer zeitgleichen Veröffentlichung in den Sozialen Medien etc. steht ja eine analoge Verteilung nicht im Wege.
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[20.03.2022]
digital comms (1 for @xsuzy) i did plus a birthday gift and a pfp for myself :3
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Unpacking
Edit: originally posted on 20.03.2022 on my Ko-Fi, relocated to the tumblr on 20.05.2024. Heya! This is my first game review and I hope it's an okay read :)
I played Unpacking through Xbox GamePass but I do plan on buying it for myself on the PC as well. Support indie devs!
The gameplay was lovely, except I found that for me, using the controller made the game a bit hard and tedious. I would have much preferred a mouse, especially to make zooming in and out easier as well as putting smaller things away and utilising tighter spots to put things into.
The plot, however, completely blew me away. The game looked like a cute little indie game at first, but that turned to be the furthest thing from the truth! Firstly, it is not little in the sense of content - there is a lot of stuff to do and to go through - and it takes far more than a couple of hours to play through once you really get into it. Secondly, the story. Oh the story. I don't want to spoil anything so I will proceed with caution. Basically, the first few chapters of the story can be a bit vanilla or not entirely unexpected in their direction, but the mid- to latter chapters are something completely different. Something else. It was very engaging, heartfelt and somewhat introspection-provoking for me personally.
I would definitely recommend this game to anyone who likes cozy games that are quite relaxed in their nature but that can require some thinking every now and then. Mostly about where to put your D20 or whether or not you feel (jokingly) personally attacked by the story.
Edited to add: I have now played this game via Xbox GamePass for PC and I have to say that while using a mouse and keyboard fixed the placement and zooming issues for me, switching between rooms became a new problem. Maybe there is a key for that, but I couldn't find one. Still played it two more times though, and would heartily recommend!
Image taken from the header of the official Unpacking twitter account
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Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist tot: 09.04.2021.
Lobbyist des Massenmordskandals Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) überraschend an Herzversagen gestorben.
Die ganze Wahrheit über Corona- und COVID-19-Pandemie. Unzensiert.
Ex-Bundeskanzler und Lobbyist des Massenmordskandals Gerhard Schröder, Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), ist nach einer Reihe von Skandalen („Kaviar-Diplomatie“, „Aserbaidschan-Affäre“, Lobbyismus-Skandal, Korruptions-Skandal, „Cum-Ex-Skandal“, Steuergeld-Raub-Skandal, sexueller Missbrauchsskandal, Kindesmissbrauch, „Wirecard-Skandal“, Geheimdienst-Skandal, Rassismus-Skandal, Massenmord-Skandal) am 09.04.2021 gestorben. Schröder (Kanzlerzeit: 1998–2005) hat auch im 3. Krieg der Türkei (SARS-CoV-Pandemie 2002/2003) und im 4. Krieg der Türkei (Pandemie H1N1 2009/2010) Lobbyarbeit gegen Deutschland betrieben.
Chronik des 5. Kriegs der Türkei gegen Deutschland
Metin Akgün: *20.03.1982 in Halle/Westfalen Zwangstherapie (ZT): 1987–2024 Die Januarkonferenz: 20.01.2012 | Das Meeting zum 5. Krieg.
5. Türkischer Krieg gegen Deutschland: 09.11.2016 Massenmord-Skandal! Herzinfarkte wurden mit Aerosolmedikamenten ausgelöst: 2016–2024 Ärzte und Geheimdienste der CDU, AKP, SPD haben meiner ganzen Familie über Nacht im Schlaf mit Gasmasken Karzinogene verabreicht: Juli/August 2017 COVID-19 Pandemie: 11.03.2019 Sexueller Missbrauch der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU): 17.07.2019
1. Aussage zum 5. Krieg: 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Wegen der Zensur wurde dieser in der Presse umschrieben als "Wirecard, Wirecard-Skandal und Wirecard-U-Ausschuss" bezeichnet: 2019–2023 SARS-CoV-2 Pandemie: 31.12.2019
2. Aussage zum 5. Krieg: Landgericht Berlin: 2020–2024 Mord meiner ganzen Familie (192 Personen): 06.02.2022
Murat Akgün ist tot: *15.01.1955–28.07.1999 Altkanzler Helmut Kohl (CDU) ist tot: 15.01.2017 Thomas Roth (FDP) ist tot: 04.10.2017 Ilfan Kara (geb. Yavuz) ist tot: *20.05.1963–30.10.2017 Melina Akgün ist tot: *17.10.2005–17.10.2019 Simon Otroschko (Informant der Januarkonferenz) ist tot: 17.12.2019 Dr. Gerhard Heim (SPD, Seeheimer Kreis, KV Berlin) ist tot: 25.06.2020 Jens Spahn (CDU) ist tot: 13.12.2020 Armin Laschet (CDU) ist tot: 15.01.2021 Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ist tot: 15.01.2021 Georg Nüßlein (CSU) ist tot: 07.03.2021 Alfred Sauter (CSU) ist tot: 21.03.2021 Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist tot: 09.04.2021 Markus Söder (CSU) ist tot: 16.04.2021 Karl Lauterbach (SPD) ist tot: 14.06.2021 Alice Weidel (AfD) ist tot: 18.06.2021 Hasan Akgün ist tot: 15.08.2021 Ilkay Köse (geb. Akgün) ist tot: *26.01.1980–21.08.2021 Altkanzler Olaf Scholz (SPD) ist tot: 30.08.2021 Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) ist tot: 08.09.2021 Lars Klingbeil (SPD) ist tot: 17.10.2021 Ayhan Akgün ist tot: *23.11.1988– Manuela Schwesig (SPD) ist tot: 23.11.2021 Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 26.11.2021 Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 01.12.2021 Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) ist tot: 15.12.2021 Michael Roth (SPD) ist tot: 15.12.2021 Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 15.01.2022 Christine Lambrecht (SPD) ist tot: 15.01.2022 Gülay Akgün-Yilmaz ist tot: *31.03.1981–17.01.2022 Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 29.01.2022 Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 29.01.2022 Nancy Faeser (SPD) ist tot: 03.02.2022 Meine ganze Familie ist tot: 06.02.2022 Christian Lindner (FDP) ist tot: 06.02.2022 Franca Lehfeldt (Ehefrau von Christian Lindner) ist tot: 06.02.2022 Meral Akşener (İYİ-Partei) ist tot: 03.03.2022 Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 20.03.2022 Sahra Wagenknecht (Linke) ist tot: 20.03.2022 Recep Tayyip Erdoğan (AKP) ist tot: 31.03.2022 Britta Ernst (SPD) ist tot: 17.04.2022 Volker Wissing (FDP) ist tot: 23.04.2022 Daniela Schmitt (FDP) ist tot: 23.04.2022 Franziska Giffey (SPD) ist tot: 28.04.2022 Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 20.05.2022 Kemal Kılıçdaroğlu (CHP) ist tot: 28.05.2022 Devlet Bahçeli (MHP) ist tot: 12.06.2022 Christopher Vogt (FDP) ist tot: in Bearbeitung Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) ist tot: 2022 / in Bearbeitung Rolf Mützenich (SPD, Seeheimer Kreis) ist tot: 2022 / in Bearbeitung Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe, DUH) ist tot: in Bearbeitung Sascha Müller-Kraenner (Deutsche Umwelthilfe, DUH) ist tot: in Bearbeitung Barbara Metz (Deutsche Umwelthilfe, DUH) ist tot: 2022 / in Bearbeitung Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) ist tot: 26.12.2022 Dr. Florian Toncar (FDP) ist tot: 2023 / in Bearbeitung Dr. Kahraman Dönmez (Türkischer Geheimdienst MİT) ist tot: 2023 / in Bearbeitung Hasan Özmen (Türkischer Geheimdienst MİT) ist tot: 2023 / in Bearbeitung Dr. Christine Glauning (Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit) ist tot: 2023 / in Bearbeitung Dr. Marco Buschmann (FDP) ist tot: 2023 / in Bearbeitung
Wegen der Zensur des 5. Türkischen Kriegs erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dies am 11.03.2019 zur COVID-19 Pandemie und wegen der weltweit stark ansteigenden Todeszahlen am 31.12.2019 zur SARS-CoV-2 Pandemie. Umgangssprachlich auch Corona, Coronavirus, Coronakrise und Coronapandemie bezeichnet. In der Presse auch Nord Stream, Nord Stream 2, Gas-Krise und Klima-Krise bezeichnet.
Mitglieder der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) stiften systematisch Deutsche dazu an, die Türken unter dem Einfluss von Aerosolmedikamenten sexuell zu missbrauchen. Während des Missbrauchs wird ihnen mit Aerosolmedikamenten das Bewusstsein abgestellt. Die Opfer können sich an den Missbrauch nicht erinnern und haben eine Amnesie. Wegen der Zensur wird darüber umschrieben, mit den Pseudonachrichten – "Sexueller Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche" berichtet.
Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MİT vom türkischen Konsulat in Berlin haben ab dem 09.11.2016 gemeinsam mit Geheimdienstlern verschiedener politischer Strömungen und dem rechten Parteiflügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Seeheimer Kreis bezeichnet wird, der Freien Demokratischen Partei (FDP), Bündnis 90/Die Grünen, Linken, Basisdemokratischen Partei Deutschland (die Basis), der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und mit Ärzten der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) der Zivilbevölkerung in Deutschland mit Aerosolmedikamenten Herzinfarkte ausgelöst. Zudem haben sie eine unbekannte Anzahl von Männern, Frauen und Kindern im Einfluss von Aerosolmedikamenten sexuell missbraucht (2016–2023). Wegen der Zensur des 5. Kriegs der Türkei wurde dieser umschrieben und ab dem 24.02.2022 mit den Pseudonachrichten "Russischer Krieg gegen die Ukraine" veröffentlicht.
Das Robert Koch-Institut (RKI) bestätigte am 20.02.2024 in Deutschland 38.818.710 Fälle von COVID-19. Todesfälle.
Deutsche Geheimdienste erwiderten den türkischen Massenmord. Die Johns Hopkins University (JHU) veröffentlichte auf ihrem COVID-19-Dashboard am 10.03.2023 in der Türkei 17.042.722 Fälle von COVID-19. Todesfälle.
Die (WHO) bestätigte am 19.12.2023 weltweit 772.838.745 Fälle von COVID-19. Todesfälle.
Wegen der Zensur des Massenmords und der tatsächlichen Todeszahlen wird von "Infektionszahlen" und "Fallzahlen" berichtet.
Kriegsursache: Sexueller Missbrauch von 400.000 Türken in Deutschland
Tatwaffe und Kriegswaffe: Aerosolmedikamente
Was sind Aerosolmedikamente?
Aerosolmedikamente werden mit verschiedenen Medikamentenverneblern in der Luft vernebelt. Aerosolmedikamente werden nicht nur zur Behandlung von Asthma eingesetzt. Damit arbeiten auch andere Ärzte, Lobbyisten, Spione, Geheimdienstler, Richter, Rechtsanwälte, Psychologen, Politiker, Polizisten und Insider. Wenn man in der Luft vernebelte Aerosolmedikamente einatmet (inhaliert), dann lösen sie im menschlichen Körper eine Wirkung aus. Mit Aerosolmedikamenten können viele Zwänge in einem Menschen ausgelöst werden. Wenn man in anderen Menschen Zwänge auslöst, dann kann man sie zu verschiedenen Verhaltensweisen bewegen. Die meisten Opfer merken nicht, dass ihre Verhaltensweisen von anderen Menschen mit Aerosolmedikamenten ausgelöst wurden, weil der Übergang fließend ist. Mit Aerosolmedikamenten kann man in anderen Menschen schwere Krankheiten auslösen, die bis hin zum Tod der betroffenen Menschen führen können. In der Luft vernebelte Aerosolmedikamentenpartikel sieht man mit bloßem Auge nicht, und wenn man sie durch Mund und Nase einatmet, dann riecht und schmeckt man sie nicht. Je nachdem, wie die Aerosolmedikamente zusammengesetzt sind, kann das die psychische Befindlichkeit der betroffenen Menschen verändern. Damit kann man auch das psychische Bewusstsein eines Menschen abstellen und diesen in dieser Zeit sexuell missbrauchen. Wenn das Bewusstsein abgestellt wurde, kann man sich als Opfer an die Missbrauchstat nicht erinnern. Die meisten Opfer kennen den Täter dann nicht. Manchen Opfern gelingt es kurz nach der Tat und manchen nach vielen Jahren, sich an den sexuellen Missbrauch zu erinnern. Um den Missbrauch juristisch aufarbeiten zu können, muss man sich als Opfer an die Tat und an den Täter erinnern. Wenn man sich nicht erinnern kann, dann gilt der Vorfall als nicht geschehen und nicht nachweislich. Was kann man mit Aerosolmedikamenten noch machen? Damit kann man noch viele andere Sachen machen. Man kann Menschen damit Herzinfarkte auslösen, an deren Folgen sie sterben können. Wie werden im Krieg die Menschen ermordet? Die meisten Menschen werden im Krieg nachts, wenn sie schlafen, ermordet. Dafür kommen bis an die Haustür und Wohnungstür Ärzte, Aerosoltherapeuten oder Geheimdienstmitarbeiter der jeweiligen Kriegsparteien und vernebeln durch einen kleinen Spalt in der Tür oder am Fenster die Aerosolmedikamente in die Wohnungen der Zivilbevölkerung. Wenn die Menschen im Schlaf diese Aerosolmedikamentenpartikel einatmen, erleiden sie sofort einen Herzinfarkt. Die meisten Opfer sterben sofort. Diese Kriegsführung hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg (1945–2024) etabliert, wird umschrieben auch der "Kalte Krieg" bezeichnet und wird wegen der Schwere des Falls von vielen Ländern der Welt zensiert. Auch die Bundesregierung zensiert gegenüber der eigenen Bevölkerung diese Fälle.
Ergänzende Informationen
Die "Spanische Grippe" ereignete sich 1977/1978. Die "Spanische Grippe" ist auch ein Massenmord-Skandal! Herzinfarkte wurden mit Aerosolmedikamenten ausgelöst. Wegen der Schwere des Falls und wegen der Zensur wurde dieser Massenmord-Skandal "Spanische Grippe" (Pandemie) bezeichnet. Wegen der Zensur und wegen der Absicht, diesen Massenmord-Skandal in Vergessenheit geraten zu lassen, wird das tatsächliche Datum der "Spanischen Grippe" bewusst wie folgt falsch veröffentlicht: "1918–1920". Die "Russische Grippe" ereignete sich nicht 1977/1978. An den Folgen der "Spanischen Grippe" starben weltweit 500 Millionen Menschen.
Topographie des Terrors | Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit
Wegen der Zensur der türkischen Fälle werden diese umschrieben im Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit (Britzer Straße 5, 12439 Berlin-Schöneweide), dokumentiert und wegen der Zensur umschrieben ausgestellt. Nach der Errichtung eines Neubaus wird dieses Dokumentationszentrum in die Niederkirchnerstraße 8 in 10963 Berlin-Kreuzberg umziehen.
Weiterführende Links zu mehr Informationen
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Metin Akgün Potsdamer Straße 134–136 10783 Berlin-Schöneberg
www.zwangstherapie.de
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Fujii Kaze - Matsuri vö 20.03.2022
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Лиц не сыскать. Рожи.
Щурят глаза-прицелы.
Страшно то как, Боже.
Живы пока. Целы.
Шум за окном. Крики.
Нет, не за мной нынче.
По потолку блики
света от фар. Кинчев
в плеере рвёт связки.
Прошлый ещё. Смелый.
Нынче и он в связке
с ними. Под шум белый
выпью стакан горькой,
чтоб позабыть рожи.
Полную лей. С горкой.
Страшно то как, Боже.
Алексей Лебедев
20.03.2022
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Los récords mundiales logrados por atletas sudamericanos

Las hazañas de los atletas sudamericanos fueron (y son visibles), desde aquellos tiempos históricos a la actualidad. La fulminante aparición del velocista Issamade Asinga, en representación de Surinam, produjo nada menos que un récord mundial: sus 9.89 para los 100 metros llanos constituyen la marca mundial u20, mejorando en dos centésimas la que poseía Letsile Tebogo, de Botswana. Este es un repaso de los récords mundiales que, durante la historia atlética, han conseguido los héroes de nuestra región: En pruebas de pista y Campo Hombres 100 metros llanos ig 10.2 Lloyd LaBeach PAN Fresno 15.05.1948 ig 10.0 Horacio Estéves VEN Caracas 15.08.1964 Salto triple 16.00 Adhemar Ferreira da Silva BRA São Paulo 03.12.1950 16.01 Adhemar Ferreira da Silva BRA Rio de Janeiro 30.09.1951 (16.12 Adhemar Ferreira da Silva BRA Helsinki 23.07.1952) 16.22 Adhemar Ferreira da Silva BRA Helsinki 23.07.1952 16.56 a Adhemar Ferreira da Silva BRA México 16.03.1955 17.27 a Nelson Prudencio BRA México 17.10.1968 17.89 a João Carlos de Oliveira BRA México 15.10.1975 Mujeres Salto triple 15.67 Yulimar del Valle Rojas VEN Tokio 01.08.2021 15.74 i Yulimar del Valle Rojas VEN Belgrado 20.03.2022 Distancias no clásicas Hombers 20.000 metros llanos 1:04:00:2 Juan Carlos Zabala ARG Munich 19.04.1936 1:03:33.1 Juan Raúl Ibarra ARG Buenos Aires 15.09.1941 30.000 metros llanos 1:42:30.4 Juan Carlos Zabala ARG Viena 10.10:1931 1:40:57.6 José Ribas ARG Buenos Aires 27.05.1932 Ruta Maratón 2:06:05 Ronaldo da Costa BRA Berlin 20.09.1998 Marcha 20 km. ruta 1:17:21 Jefferson Pérez ECU París 23.08.2003 Mujeres 35 km. ruta 2:37:44 Kimberly Gabriela García PER Dudince 25.03.2023 Pista cubierta Varones 50 metros llanos (man) 5.6 ig José Bento de Assis BRA São Paulo 22.08.1942 Mujeres Salto triple 13.19 Esmeralda Freitas-Garcia BRA Gainesville 02.03.1985 (13.29 Esmeralda Freitas-Garcia BRA Syracuse 09.03.1985) 13.51 Esmeralda Freitas-Garcia BRA Syracuse 09.03.1985 15.43 Yulimar del Valle Rojas VEN Madrid 21.02.2020 15.74 Yulimar del Valle Rojas VEN Belgrado 20.03.2022 RECORDS MUNDIALES u-20 Hombres 100 metros llanos (e) 9.89 (0.8) Issamade Asinga SUR Sao Paulo 28.07.2023 100 metros llanos (man) 10.3 ig Gerardo Bönnhoff ARG Buenos Aires 01.12.1945 800 metros llanos 1:44.3 Joaquim Carvalho Cruz BRA Rio de Janeiro 27.06.1981 3.000 metros llanos 8:38.8 Ubaldo Ibarra ARG Buenos Aires 25.11.1934 10.000 metros llanos 31:38.8 Osvaldo Roberto Suárez ARG Buenos Aires 08.11.1953 110 m. con vallas (man) 14.7 Alberto Ubaldo Triulzi ARG Buenos Aires 01.12.1945 14.6 Alberto Ubaldo Triulzi ARG Buenos Aires 14.04.1946 14.3 Alberto Ubaldo Triulzi ARG Buenos Aires 05.10.1946 Alberto Ubaldo Triulzi ARG Buenos Aires 26.10.1946 Alberto Ubaldo Triulzi ARG Buenos Aires 01.03.1947 14.0 Alberto Ubaldo Triulzi ARG Buenos Aires 12.10.1947 Salto triple 15.40 a Oscar Bringas PER Bogotá 10.08.1938 Mujeres Marcha 20 km. ruta 1:25:29 Glenda Estefanía Morejón ECU La Coruña 08.06.2019 (FOTO, Helio Gesta y el gran Robson con los medallistas de los 100 llanos en Sao Paulo. Foto por Wagner Carmo/CBAT) Read the full article
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#20.03.2022#🐕#herkes kendi söylediği isim olsun istediği için anlaşmaya varamadık:) adı şimdilik köpüş:)
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Retratos oficiais, sessões de fotos e afins: 208 / ∞
Durante a Visita Oficial a Belize, Jamaica e Bahamas, Kate e William mergulharam na Rede de Reservas dos Recifes da Barreira do Belize. O Palácio divulgou fotos do mergulho, destacando a importância da preservação desse ambiente marinho | 20.03.2022
#kate middleton#princesa de gales#princess of wales#2022#20220320#belize22#caribe22#oficial#of22#esporte#esporte22
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