#Protokoll
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kmayia · 1 year ago
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Und ich glaube, ich habe eine Lösung gefunden für diese Fühler, die ich ausstrecke, um zu sehen, ob du da bist.
Das hab ich während unserer energetischen Kommunikation gelernt.
Ich strecke die Fühler nicht zu dir aus. Sondern ich sinke ganz tief.
Frage immer wieder...
Was ist wahr?
Und höre auf die Antwort, die aus mir kommt. Und der kann ich dann auch vertrauen.
Ich brauche eigentlich deine Worte gar nicht mehr.
Das ist nur irgendwie das Muster, oder es ist so normal.
Und eigentlich kann ich mega gut unterscheiden, was meine Geschichte ist, und was wahr.
Ich brauche nur manchmal die Erinnerung.
Sowas wie einen Blick. "Brauchst du wirklich gerade diese Worte von mir? Was ist die tiefste Wahrheit in dir?"
Ich habe gemerkt... Ich kann überall hin, ich brauche nur manchmal eine kleine Lenkung in die richtige Richtung.
Und ich glaube, wir beide könnten mal ausprobieren, wie es ist, wenn eine Angst oder ein Zweifel oder ein altes Bild hochkommt, und wir einander dann nicht erklären, wie es jetzt ist, sondern wir meditieren und lassen das Jetzt auftauchen. Oder... Wenn ich zum Beispiel Angst hab, sagst du mir nicht (sofort), wie es jetzt ist, sondern du fragst mich erstmal, was die tiefste Wahrheit ist. Und ich genauso bei dir. Und dann können wir das vielleicht einfach kurz abgleichen.
Und diese Ja-Nein-Fragen eben waren für mich MEGA. So ist es meine Wahrheit, die ich in meinem Körper fühle, und du fühlst sie auch. Also, so könntest du vielleicht auch deine Ängste prüfen.
Ich würde damit gerne forschen.
Ich würde gerne gucken, wie viele Worte wir überhaupt brauchen.
Ich würde uns gerne wieder Stille und Schweigen schenken.
Was ich beobachtet habe, ist, dass das Einzige, wofür es Worte braucht, die weltliche, organisatorische Ebene ist.
Wie erlebst du das?
Wünschst du dir das Schweigen überhaupt noch?
Ich bin sehr unabhängig geworden, und ich habe mich für sehr viel Urvertrauen geöffnet.
Hast du da ein Bild, wie wir uns daran erinnern, mehr zu fühlen und zu sinken, als im Kopf Wahrheiten und Worte hin- und herzuschieben?
Und ich weiß, wir brauchen die ganzen Pläne gar nicht. Es wird entstehen und sein.
Trotzdem schreibe ich es für mich, weil das auch manchmal schön ist, und weil ich Geschichtenerzählerin bin, und weil ich Lust dafür habe:)
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fabiansteinhauer · 2 years ago
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Warburgs Akten
Upcoming: Der Text aus dem 'Wiener Kongress' zu den Akten. In diesem Text gehe ich auf die Frage ein, inwiefern Warburgs Tafeln Akten sind und inwiefern an ihnen auftaucht, was Akten auszeichnen soll.
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politik-starnberg · 9 hours ago
Text
Flächennutzungsplan Spielplatz Leutstetten, Familien- und Seniorenbeirat und a bissl mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 30.06.2025:
Der Saal ist "bürgervoll" - und es kursiert das Gerücht, dass einige Stadträte mehr Zeit haben wollen, die ganzen Stellungnahmen zum Gewerbegebiet Schorn in Ruhe durchzulesen. Ich glaube allerdings nicht, dass sich dadurch eine einzige Meinung von irgendeinem Stadtrat zu diesem Thema ändern wird.
18:32 Uhr - es geht los.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Es wird der "Dringlichkeitsantrag" zum B2 Tunnel angesprochen ("Stadt soll Tunnel negativ sehen, bis Betriebskosten für die Stadt vollständig geklärt sind"). Der Erste Bürgermeister sieht da keine Dringlichkeit. In der kommenden Stadtratssitzung wird das Bauamt über den aktuellen Stand berichten.
Andere sehen da immer nur ein Verschieben.
(Anm. d. Verf.: Wobei sicher allen - bestimmt auch den Antragstellern klar ist - klar ist, dass genaue Zahlen erst mit fixierten und detaillierten Planungen möglich sind, welche in der aktuellen Planungs- und Bauphase noch nicht in allen Bereichen vorliegen. Aber "Nicht Mögliches fordern" macht immer einen guten Eindruck - man kümmert sich ja.) Antrag: B2 Tunnel auf die Tagesordnung
abgelehnt : 10:14
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie beantragt eine Vertagung des Punktes Schorn auf die nächste Sitzung im Juli. Es gibt zwei neue Gutachten. Sie (und andere) möchten gerne mehr als die letzten zwei Wochen zum Lesen der Beschlussvorlage haben.
angenommen: 14:10
TOP 2 Bürger fragen
Frau n. n.: Sie fragt nach der Häufigkeit der Feuerwerke. Es war mindestens ein Feuerwerk in der letzten Woche nicht angemeldet. Es waren vier Feuerwerke in einer Woche. Mindestens ein Feuerwerk 25 Minuten lang und begann erst gegen 22:30 Uhr. Kann man das nicht eindämmen?
Herr Janik: Die Stadt ist nicht die Genehmigungsbehörde. Die Bedenken werden weitergegeben.
Herr n. n.: Er spricht heute für sich. Er fragt nach den Fahrradständern vor dem Rathaus. Und er fragt nach den immer noch nicht weggebrachten Baumschnitt in der Wilhelmshöhenstraße. Auch fehlen bei Baustellen teilweise die Bautafeln. Auch das Haltverbot in der Possenhofener Straße wird nicht konsequent mit Abschleppen geahndet. Warum ist das Springen vom Steg am Steiniger verboten? Kann man auf Gefahren dort nicht anders hinweisen?
Herr Jägerhuber: Die Radständer sind jetzt an einer anderen Stelle vor dem Rathaus.
Herr Janik: Wegen des Baumschnitts fragt er nach. Zum Abschleppen ist die Polizei dazuzuholen. Da gibt es einfach Kapazitätsprobleme bei Polizei und Abschleppdiensten. Es wird überlegt, ein Abschleppdienst-Aktionswochenende mit erhöhten Abschleppkapazitäten durchzuführen. Die Bautafeln hat das Landratsamt zu kontrollieren.
Herr n. n.: Es geht um den Verkehr bei Großveranstaltungen im Bereich des FT Starnberg 09. Dieses Wochenende waren es so viele, dass der ÖPNV nicht mehr gefahren ist. Auch die Rettungsdienste konnten nicht mehr durchkommen. Er bittet um ein "Sicherheitskonzept". Anfragen beim Verein laufen ins Leere.
Herr Janik: Er hat das gesehen. Es wurden Strafzettel verteilt. Das nützt dem Rettungsdienst nichts. Es wird ein Gespräch mit der FT geben.
Herr Mignoli: Es gibt doch einen Vertrag mit einer Vorgabe, der auch eine alternative Erschließung enthält.
Herr Janik: Das sollten wir parallel auch angehen.
Frau n. n.: Das Ordnungsamt ist zu wenig aktiv in der Ottostraße. Es wird zumeist mehr als 30 km/h gefahren. Es wurde eine permanente Messstelle angekündigt.
Herr Janik: Das wurde aus haushaltstechnischen Gründen bisher verschoben. Es ist in diesem Jahr wieder im Haushalt.
Herr Summer (BMS): Er ergänzt, dass der FT auf die Parkplatznot hingewiesen hat.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Fahrzeugsperren für städtische Veranstaltungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2025 beschlossen, dass für die Veranstaltungen Nacht der langen Tafel und Starnberger Christkindlmarkt professionelle Sicherheitskonzepte in Auftrag gegeben werden sollen. Vor Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen sollen diese dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Gemäß den noch in der Bearbeitung liegenden Sicherheitskonzepten ist sicherzustellen, dass sämtliche Zufahrten zum Veranstaltungsgelände mit zertifizierten Fahrzeugsperren abgesichert werden müssten.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Besucher vor unbefugtem Befahren des Geländes sowie zur Umsetzung der aktuellen Vorgaben im Bereich Veranstaltungs- und Besuchersicherheit.
Es kann hier zwischen zwei Arten von Sperren unterschieden werden, die in Frage kommen:
- Mobile Sperren mit Durchlassmöglichkeit: Diese können bei Bedarf geöffnet werden, insbesondere für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst
- Mobile Sperren ohne Durchlassmöglichkeit: Diese werden an der festgelegten Stelle angebracht und können nach der Veranstaltung wieder abtransportiert werden.
Bei der Nacht der langen Tafel sind insgesamt sieben Zufahrten sicherheitsrelevant. Davon muss eine Zufahrt als Rettungszufahrt genutzt werden und entsprechend mit einer mobilen, im Bedarfsfall zu öffnenden Sperre ausgestattet werden. Die Zufahrten am Kirchplatz könnten mit mobilen Sperren ohne Durchlassmöglichkeit versehen werden.
Beim Christkindlmarkt sind 12 Zufahrten zu betrachten. Auch hier muss eine Zufahrt als Rettungszufahrt genutzt werden können. Die restlichen Zufahrten könnten durch mobile Sperren ohne Durchlassmöglichkeit gesichert werden.
Grundsätzlich stellt der Kirchplatz einen zentralen Veranstaltungsort in der Innenstadt dar und wird regelmäßig für Märkte, Feste und andere öffentliche Veranstaltungen genutzt. Aufgrund seiner offenen Zugänglichkeit über diverse Zufahrten besteht bei größeren Menschenansammlungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, insbesondere in Bezug auf unbefugte Zufahrten oder mögliche Fahrzeugangriffe. Um den Kirchplatz dauerhaft sicherer zu gestalten und den Anforderungen an den Veranstaltungsschutz gerecht zu werden, sollten im Idealfall an allen nicht zwingend erforderlichen Zufahrten fest verbaute Sperren (z. B. zertifizierte Sitzbänke oder Pflanztröge) errichtet werden. Die Feuerwehrzufahrt muss von Süden weiterhin zugänglich sein. Die westliche Rampe von der Hauptstraße zum Kirchplatz sollte möglichst dauerhaft gesperrt werden. In einem Termin mit Behördenvertretern (Ordnungsamt Starnberg, Polizei Starnberg, Landratsamt Starnberg, Feuerwehr Starnberg) wurde eine solche Sperrung als unproblematisch angesehen.
Kosten (netto):
Anschaffungskosten pro mobiler Sperre: ca. 13.000 Euro (Pflanzkübel), 4.880 Euro (Poller)
Mietkosten pro Sperre pro Tag: ca. 435 Euro (Pflanzkübel), 60 Euro (Poller)
Anschaffungskosten für mobile Sperre mit Durchlassmöglichkeit: ca. 14.000 Euro
Mietkosten für mobile Sperre mit Durchlassmöglichkeit pro Tag: ca. 550 Euro
Vorgeschlagen wird ein Mix aus gekauften und geliehenen Sperren, sowie eine Integration des Sicherheitskonzepts in eine mögliche Umplanung des Kirchplatzes. Die Anschaffung einer mobilen Sperre mit Durchlassmöglichkeit hätte sich innerhalb kürzester Zeit amortisiert, da derzeit genutzte nicht-zertifizierte Alternativen wie beispielsweise eine Anmietung eines RTW samt Personal entfallen. Gleichzeitig benötigen auch andere Gemeinden und Veranstalter solche Sperren, sodass mit Mieteinnahmen kalkuliert werden kann.
Eine gemeinsame Anschaffung sowie die Möglichkeit des Verleihs wird derzeit geprüft. Dafür wurden diverse andere Gemeinden angeschrieben und der Bedarf abgefragt. Der Stand der Abfrage wird in der Sitzung erläutert. Außerdem soll in der Sitzung anhand der Pläne für jede Zufahrtsmöglichkeit entschieden werden, welche Lösung verwendet werden soll. Derzeit sind keine Mittel für die Anschaffung oder Anmietung der Sperren im Haushalt vorgesehen, weshalb außerplanmäßige Ausgaben beantragt werden müssten.
Alternative Lösungen:
Derzeit werden bei Veranstaltungen private Fahrzeuge oder Betonblöcke (ca. 2 t) genutzt, um Zufahrten abzusichern. Auch die städtischen Marktbuden könnten aufgrund ihres Gewichts als Durchfahrtsschutz dienen. Diese Lösungen sind jedoch nicht zertifiziert und erfüllen damit nicht die Anforderungen professioneller Sicherheitskonzepte. Die Konsequenz im Schadensfall wäre ein erhöhtes Haftungsrisiko.
Die Debatte:
Herr Janik: Es ist abzuwägen, ob eine richtlinienkonforme Absperrung wirklich das Risiko signifikant vermindert. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen.
Herr Mignoli (BLS): Er sieht das ähnlich. Gehen nicht auch "Betonkübel". Vielleicht kann man da auch Autohändler gewinnen, als Werbemaßnahmen Autos hinzustellen. Mit Fahrzeugen vom Betriebshof kann man auch schon eine gute Barriere bewerkstelligen. Das hilft auch den Gewerbetreibenden.
Herr Janik: Nicht jeder war von einem städtischen Fahrzeug vor seinem Schaufenster begeistert. Mobile Sperren sind nicht billig, sind aber auf dem Kirchplatz durchaus ansehnlicher.
Herr Federsel (B90/Grüne): Die Sicherheit sollte von der Stadt einheitlich geregelt werden. Eine Lösung mit gemieteten Barrieren wäre für die französische Woche zu teuer gewesen. Die Sperren sind aber wichtig. Vielleicht kann man die auch an andere Gemeinden verleihen.
Herr Janik: Es ist Saisonware. Er sieht ein Verleihen kritisch.
Herr Fiedler (UWG): Warum sind auch bei uns selbst die Barrikaden zertifiziert. Da grüßt der deutsche Amtsschimmel. Zwei mobile Sperren sieht er als sinnvoll an. Sonst sollte man mit Augenmaß handeln. Da reicht auch der ganz normale Beton.
Herr Janik: Er ist auch für halbwegs formschöne Barrieren am Kirchplatz.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Vielleicht helfen auch Eintrittskarten - "Scherz beiseite". Für eine sichere Stadt sind sicher auch noch andere Veranstaltungsorte zu prüfen. Er ist auch für eine pragmatische Herangehensweise. Die Entscheidung für suboptimale Sicherheit wird immer der Stadtrat zusammen mit dem Bürgermeister treffen.
Herr Mignoli (BLS): Dem LKW vom Betriebshof ist es egal, wo der steht. Die Kosten geringen sind bei beiden Fällen gleich.
(Anm. d. Verf.: Es ist schon etwas überraschend, dass hier so viel debattiert wird. Es ist für die Stadträte schwer, so im Kopf ein abgespecktes Sicherheitskonzept zu planen, um dann den Kompromiss vorzuschlagen. )
... ein paar habe ich jetzt verpasst ...
Herr Dr Schüler (UWG): Er fragt nach dem möglichen Nutzen der bekannten Betonlegosteine.
Herr n. n.: Die sind nicht zertifiziert, da es dort z. B. zu Abplatzenden kommen kann. Auch wird das Fahrzeug damit nicht zwingend fahrunfähig gemacht.
Herr Prof. Gaßner (UWG): ...
...
(Anm. d. Verf.: Es ist dann mittlerweile doch nicht immer möglich, alle Teilstatements sinngemäß mitzuschreiben.)
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftagt, eine abgestufte Variante zur Sicherung mit eine Reduzierung der notwenigen Anschaffungen auszuarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
2. Bei der Neugestaltung des Kirchplatzes und anderer öffentlichen Flächen sollen sicherheitsrelevante Aspekte (beispielsweise Installation zertifizierter Sitzbänke im östlichen und südlichen Übergang Kirchplatz zur Straße) beachtet werden.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Beirätesatzung der Stadt Starnberg; Berufung der Mitglieder in den Familienbeirat
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Familienbeirat der Stadt Starnberg wird im Jahr 2025 erstmalig berufen. Die Verwaltung machte die Aufforderung zur Abgabe einer Bewerbung im Amtsblatt der Stadt Starnberg am 09.04.2025 öffentlich. Die Bewerbungsphase lief bis Samstag, den 10.05.2025.
Nach Ablauf der Bewerbungszeit liegen der Verwaltung insgesamt acht Bewerbungen vor. Nach interner Prüfung sind sieben wirksam eingereicht worden. Eine Bewerbung ging verfristet ein und kann nicht zugelassen werden. Der Bewerber wird als Nachrücker geführt. Gemäß der Beirätesatzung soll der Familienbeirat aus sieben Mitglieder bestehen. Eine Auswahl innerhalb der Bewerbungen ist aufgrund der identischen Anzahl von Bewerbungen und Sitzen nicht von Nöten. Die Bewerbungen liegen der Beschlussvorlage bei.
Die Entscheidung über die Berufung obliegt gem. § 11 Abs. 3 Satz 2 dem Stadtrat ohne vorherige Beratung in Ausschüssen. Die Referenten für Soziales, Integration, Inklusion Gleichstellung und Senioren – Frau Eva Pfister, Herr Florian Duday und Herr Johannes Richtmann – wurden vorab beteiligt. Die Referenten haben zur Berufung der sieben wirksam eingereichten Bewerbungen keine Änderungswünsche geäußert.
Die förmliche Berufung der zukünftigen Mitglieder in den Familienbeirat soll im Rahmen der konstituierenden Sitzung erfolgen.
Die Debatte:
Herr Wobbe (UWG): Warum gibt es im Familienbeirat einen Bewerber ohne Kinder (also ohne Familie).
Herr Janik: Die "Familie" ist nicht immer nur "Eltern mit kleinen Kindern".
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die folgenden sieben Mitglieder in den Familienbeirat zu berufen:
Frau Laura Atzél
Herr Stefan Zeil
Herr David Hoffmann
Herr Benjamin Creutzburg
Frau Claudia Gaßner
Frau Rebecca Albat
Herr Philipp Goroll
angenommen: einstimmig
TOP 6 Seniorenbeiratswahl 2025; Änderung der Beirätesatzung
Sachverhalt
Im Rahmen des Aufrufes zur Seniorenbeiratswahl gingen neun gültige Wahlvorschläge bei der Stadtverwaltung ein. Die aktuell gültige Satzung sieht vor, dass ab dem achten Bewerber ein Wahlverfahren durchgeführt wird. Die Stadtverwaltung müsste nun alle ca. 8.000 wahlberechtigten Starnbergerinnen und Starnberger anschreiben und die Wahlunterlagen versenden.
Um allen Bewerbern die Chance zu geben, sich zu engagieren und ein aufwendiges Wahlverfahren zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung, die Zusammensetzung des Seniorenbeirats analog zum Jugendbeirat anzupassen. Somit könnten neun, statt bisher sieben, Kandidaten direkt berufen werden. Künftig würde dann erst ab dem zehnten Bewerber ein Wahlverfahren durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung zur Satzung über Beiräte (Beirätesatzung):
"Satzung zur Änderung der Beirätesatzung vom xxx
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 45 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert
durch § 2 des Gesetzes vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über die Beiräte der Stadt Starnberg (Beirätesatzung) vom 01.04.2025 (Amtsblatt Nr. 4/2025 vom 09.04.2025), wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Formulierung "soll aus sieben Mitgliedern" wird durch die Formulierung "kann aus bis zu neun Mitgliedern" ersetzt.
2. § 9 Abs. 8 wird wie folgt geändert:
Die Zahl "acht" wird durch die Zahl "zehn" ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft."
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Anmietung oder Nutzung städtischer Einrichtungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung vom 06.05.2025 wurde der Antrag gestellt, dass die Stadt Starnberg eine Satzung erlässt, die es ermöglicht, die Anmietung oder Nutzung städtischer Einrichtungen Personen, Parteien, Gruppierungen oder Organisationen zu verweigern, wenn diese in Wort oder Tat gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftreten, durch die Veranstaltung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten ist oder zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung rassistische, antisemitische‚ menschenfeindliche oder demokratie- und verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits jetzt können Verträge von Veranstaltungen laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlossberghalle fristlos gekündigt werden, wenn die Veranstaltungen entweder gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder wenn Tatsachen bekannt werden, die dies befürchten lassen. Auch bei Veranstaltungen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befürchten lassen oder das Ansehen der Schlossberghalle nachweislich erheblich beeinträchtigen können, wird der Mietvertrag gekündigt.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelungen bereits als Ausschlusskriterium für die Anmietung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlossberghalle aufzunehmen und per Beschluss auf alle städtischen Einrichtungen auszuweiten und so Personen, Parteien, Gruppierungen oder Organisationen, die gegen die im Antrag genannten Ausschlussgründe verstoßen, von der Anmietung auszuschließen.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach den aktuellen AGB der Schlossberghalle. Wer stellt denn Verstöße fest?
Herr Janik: Es wurden schon Anfragen abgelehnt. Im Zweifelsfall hat ein Mitarbeiter der Verwaltung der Veranstaltung beizuwohnen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte ein Zeichen setzen.
Herr Janik: Mit Einschränkungen bei Wahlen sollte man sehr vorsichtig umgehen, um nicht selbst am Ast der Demokratie zu sägen.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er teilt das ungute Gefühl des Bürgermeisters. Eine Regierung darf sich ihre Kritiker nicht aussuchen dürfen. Er kann dem zweiten Spiegelstrich nicht zustimmen. Das ist ihm zu unbestimmt.
Herr Janik: Der zweite Spiegelstrich wurde bisher nur auf Vereine und private Veranstalter angewendet.
Herr Dr. Glogger (WPS): Ein Zeichen setzen ist auch eine gewisse Willkür. Er hält davon gar nichts. Wählbare Parteien sind anders in Schach zu halten.
Herr Jägerhuber (CSU): Ein Zeichen setzen kann man immer auch extern lösen.
(Anm. d. Verf.: Irgendwie verliere ich den Faden, wieso die vielen Beiträge kommen. Es geht doch um die beiden möglichen Einträge in den ABGs. Schärfere Schwerter sind so oder so nicht möglich. Das wurde vom Ersten Bürgermeister schon mehrfach in verschiedenen Veranstaltungen vorgetragen. Es geht jetzt so in Richtung einer Allgemeindebatte zu extremistischen Parteien.)
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt, dass städtische Einrichtungen nicht an Personen, Parteien, Gruppierungen oder Organisationen vermietet werden dürfen, wenn:
- die Veranstaltungen gegen Rechtsvorschriften verstößt oder Tatsachen bekannt werden, die dies befürchten lassen.
- durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist oder das Ansehen der Stadt nachweislich erheblich beeinträchtigt werden könnte.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlossberghalle werden dementsprechend angepasst.
abgelehnt: 13:14
TOP 8 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 476, Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße; Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 24.02.2025 hat der Stadtrat nach Vorberatung im Bauausschuss am 20.02.2025 den Beschluss zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 476, Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße, gefasst.
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes.
In gleicher Sitzung ist die Verwaltung beauftragt worden, den Änderungsplan gemäß Spielplatzplanung auszuarbeiten und ins Verfahren zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB hat innerhalb des Zeitraums vom 28.04.2025 bis 23.05.2025 stattgefunden.
Seitens der Öffentlichkeit ging die Stellungnahme eines Anwalts für ein an den Geltungsbereich angrenzendes Grundstück ein, in der angeregt wird, den Spielplatz weiter nördlich zu planen aufgrund der direkt angrenzenden Wohnbebauung und den für die Bewohner dadurch entstehende Lärmbelastung. Des Weiteren wird um die Beauftragung eines Schallschutzgutachtens gebeten, um die möglichen Auswirkungen auf die Anwohner zu bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Wohnqualität zu entwickeln.
Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind seitens folgender Beteiligter Stellungnahmen eingegangen:
bayernets GmbH
TenneT TSO GmbH
Landratsamt Starnberg – Fachbereich Umweltschutz, Bodenschutz und staatl. Abfallrecht
Landratsamt Starnberg – Untere Immissionsschutzbehörde - Lärmschutz
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Landratsamt Starnberg - Naturschutzbehörde
Landratsamt Starnberg – Kreisbauamt
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB
Die eingegangenen Stellungnahmen drücken überwiegend Zustimmung zum Verfahren aus und führen lediglich zur Aufnahme eines Hinweises von den Energienetzen Bayern, dass deren Leitungstrassen von Bebauungen und Baumpflanzungen freizuhalten sind. Eine Änderung der Planinhalte ist durch die vorgebrachten Anregungen nicht veranlasst.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
1. Bürger 1, Schreiben vom 21.05.2025
"… Offensichtlich birgt die geplante Nutzung als großflächiger Spielplatz mit lärmintensiven Spielgeräten ein erhebliches Konfliktpotenzial mit der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung. Das Haus meiner Mandantin liegt nur durch die Breite der Grundstückseinfahrt vom geplanten Spielgelände getrennt, was diese besorgt hinsichtlich möglicher Lärmbelästigungen macht. Für meine Mandantin stellte sich die Frage, warum der Spielplatz genau neben ihrem Grundstück geplant wird und nicht weiter nördlich, das Grundstück ist schließlich groß genug, um einen angemessenen Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten.
Hinzu kommt, dass es sich aufdrängt, dass der Spielplatz nicht nur durch Kinder genutzt werden wird, die in fußläufiger Entfernung wohnen. Dieser liegt unmittelbar neben der Stelle, an der früher der Skilift platziert war. Es dürfte Ihnen allen noch in Erinnerung sein, was damals regelmäßig an schönen Wintertagen los war im eigentlich beschaulichen königlichen Dorf Leutstetten. Es ist zu befürchten, dass eine Spielanlage mit den geplanten Ausmaßen und attraktiven Spielgeräten wieder eine ähnliche Anziehungskraft entwickeln wird. Zudem ist bekannt, dass derartige Spielanlagen nicht nur tagsüber durch Kinder, sondern gerne auch zu späterer Stunde durch Jugendliche als Treffpunkt genutzt werden.
Ich weise darauf hin, dass die Schallschutzproblematik in diesem Zusammenhang besonders berücksichtigt werden sollte. Nach §35 BauGB sind bei der Planung und Entwicklung von Flächen die Belange des Immissionsschutzes zu wahren. Es sind bei der Genehmigung und Planung lärmintensiver Anlagen oder Nutzungen die Belange der Anwohner angemessen zu berücksichtigen (vgl. Busse/Kraus/Nolte/Thum BayBO Art. 13 Rn. 95-101).
Es erscheint daher dringend notwendig, ein Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben, um die möglichen Auswirkungen auf die Anwohner zu bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Wohnqualität zu entwickeln. Laut Einschätzung des vom Unterzeichner befragten Lärmgutachters drängt sich angesichts der Größe und Ausgestaltung des Spielplatzes die Frage auf, ob es sich bei diesem um eine Sportanlage handelt.
Abschließend soll daran erinnert werden, dass von Seiten der Stadt über lange Zeit ausgegeben worden war, dass die an das Grundstück meiner Mandantin angrenzende Grünfläche auf lange Sicht zu erhalten sei. Diese Intention wurde leider schon durch den aktuell erfolgten Bau der Buswendefläche konterkariert, auf der regelmäßig Linienbusse mit laufendem Motor, wartend auf die Weiterfahrt, stehen.
Ich bitte Sie, die dargelegten Bedenken bei der weiteren Planung zu beachten, um Konflikte und Beeinträchtigungen für die Anwohner zu vermeiden."
Der Stellungnahme wird nicht entsprochen.
Die Lage eines Ortsteilspielplatzes soll überwiegend den Kindern im Ort dienen und fußläufig in kurzer Entfernung und verkehrssicher Erreichbar sein.
Nach Stellungnahme des Landratsamtes- Untere Immissionsschutzbehörde, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz der vom Spielplatz ausgehende Kinderlärm als sozialadäquat und wohngebietsverträglich anzusehen und stellt keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Dies ist auch in der Begründung unter Punkt 6 – Wesentliche Auswirkungen und sonstige abwägungsbedürftige Belange (Seite 5) sowie im Umweltbericht unter Schutzgut Mensch und Landschaftsbild (Seite 9) erwähnt.
Um die Nachtruhe der Bewohner zu schützen, werden städtische Spielplätze mit Öffnungszeiten versehen. Die Erstellung eines Schallschutzgutachtens ist nicht erforderlich.
II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. bayernets GmbH, Schreiben vom 29.04.2025
"… im Geltungsbereich des Verfahrens – wie in den übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Die bayernets GmbH hat keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
2. TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 30.04.2025
"… die Überprüfung der zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden sind. Belange des Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
3. Landratsamt Starnberg – Fachbereich Umweltschutz – Bodenschutz und staatl. Abfallrecht, E-Mail vom 29.04.2025
"…wir haben aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 476 Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße i.d.F. vom 24.02.2025. Das betreffende Grundstück Fl.Nr. 476, Gemarkung Leutstetten ist nicht im Altlastenkataster eingetragen. Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen liegen derzeit nicht vor. Aus bodenschutz- und abfallrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die 62. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal östlich der Wangener Straße, Fl.Nr. 476 Gemarkung Leutstetten i.d.F. vom 24.02.2025."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
4. Landratsamt Starnberg – Fachbereich Umweltschutz – Immissionsschutz, Schreiben vom 06.05.2025
"… Es wird angeregt, in der Begründung bzw. im Umweltbericht zu ergänzen, dass vom Spielplatz ausgehender Kinderlärm als sozialadäquat und wohngebietsverträglich anzusehen ist und gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Dass vom Spielplatz ausgehender Kinderlärm als sozialadäquat und wohngebietsverträglich anzusehen ist und gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt, wurde bereits in der Begründung unter Punkt 6 wesentliche Auswirkungen und sonstige abwägungsbedürftige Belange (Seite 5) festgehalten. Ebenso wird der Sachverhalt im Umweltbericht unter Schutzgut Mensch und Landschaftsbild (Seite 9) erläutert.
5. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 30.04.2025
" Das Gebiet ist mit Erdgas erschlossen. Einen Plan über bereits bestehende Gasleitungen liegt als Anlage zu diesen Schreiben bei. Eine Erschließung des Baugebiets mit Erdgas wäre durch die Energienetze Bayern GmbH & Co.KG möglich.
Zusätzlich ist zu beachten:
Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumpflanzungen freizuhalten bei der Gestaltung von Pflanzgruben müssen die Regeln der Technik eingehalten werden diese beinhalten, dass genügend Abstand zu unseren Versorgungsleitungen eingehalten werden oder ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind."
Der Stellungnahme wird entsprochen, indem ein entsprechender Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen wird.
6. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, E-Mail vom 30.04.2025
"… aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen vorliegende Bauleitplanung."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
7. Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 06.05.2025
"… Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde werden keine Bedenken und Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
8. Landratsamt Starnberg - Kreisbauamt, Schreiben vom 06.05.2025
"… Zu der 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundstücks
Fl. Nr. 476 sieht das Kreisbauamt keine Anregungen oder Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
9. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 21.05.2025
9.1 "… der Bund Naturschutz erhebt keine Einwände gegen die Errichtung eines Spielplatzes an der Wangener Straße in Leutstetten auf den vorgesehenen 1.280 m²."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
9.2 "Wir gehen davon aus, dass der Kinderspielplatz mit heimischen Bäumen und Sträuchern eingegrünt wird (standortgerechte Gehölz- und Heckenstrukturen als Übergang zur freien Landschaft mit Flora am Saum, die für Wildinsekten sowie für Vögel und Kleintiere geeignet ist) sowie die beabsichtigten Ausgleichsmaßnahmen (Anlegen einer Magerrasenfläche im Bereich der Böschung zwischen Wendeschleife und Spielplatz) sach- und fachgerecht realisiert und später kontinuierlich entsprechend gepflegt werden. Insofern ist u. M. nach doch ein Monitoring in Form eines festen Eintrags in die Jahresplanung des Betriebshofs bzw. die Vergabeentwicklung (sollte die Pflege vergeben werden) zweckmäßig."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Auf Ebene der naturschutzrechtlichen Befreiung wird geregelt, dass der Kinderspielplatz mit standortgerechten Gehölz- und Heckenstrukturen aus heimischen Bäumen und Sträuchern und einer Benjeshecke eingegrünt wird. Die sach- und fachgerechte Herstellung sowie Pflege der Eingrünung und Ausgleichsmaßnahmen (Magerrasenfläche) wird durch die Stadt Starnberg als Bauherrin sichergestellt.
9.3 "Wir begrüßen, dass zur Verminderung der Auswirkung auf den Wasserhaushalt und das Kleinklima Versiegelungen auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
10. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 23.05.2025
10.1 Aus dem Bereich Landwirtschaft
"Aus landwirtschaftlicher Sicht wird dem o. g. Verfahren im Grundsatz zugestimmt. Grundsätzlich gilt, dass die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden darf. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind in jedem Fall zu dulden."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen oder der geplanten Spielplatznutzung durch landwirtschaftliche Emissionen sind nicht zu erwarten.
10.2 Aus dem Bereich Forsten
"Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Waldrecht betreffende Ersatz- u. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
III. Der Stadtrat billigt den Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 476, Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße, in der Fassung vom 05.06.2025
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Jahresüberschuss 2024 des Betriebs gewerblicher Art "Verpachtung Seebad-Gastronomie"; Kapitaleinkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10b Einkommensteuergesetz
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss des Verpachtungsbetriebs i. H. v. 45.471,25 unterliegt grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10b Einkommensteuergesetz der Kapitalertragsteuer (fiktive Gewinnausschüttung).
Diese entfällt, wenn eine steuerliche Rücklage gebildet werden kann. Bei einem Regiebetrieb ist eine Zuführung in die Rücklage anzuerkennen, soweit anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass der handelsrechtliche Gewinn durch Stehenlassen als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll.
Dies ist förmlich vom zuständigen Gremium der Stadt Starnberg bis spätestens 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, also bis 31.08.2025 zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss 2024 wird nicht entnommen, damit die Gewinnrücklage in späteren Jahren für einen Verlustausgleich zur Verfügung steht.
angenommen: einstimmig
TOP 10 53. Änderung des Flächennutzungsplans für eine zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn, dem Gelände der Autobahnmeisterei und dem Waldsaum gelegene Fläche östlich der Bundesautobahn A 95 sowie eine Fläche in ca. 650 m Entfernung westlich der Bundesautobahn A 95, Gemarkung Wangen; hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigung des Entwurfs, Beschluss über die Durchführung der förmlichen Beteiligungen
vertagt
(Anm. d. Verf.: Die 200 Seiten Stellungnahmen sind natürlich ein längerer Text, für den man etwas Zeit zum Lesen braucht. Immerhin hatten aber alle auch dieses Mal zwei Wochen Zeit.
Generell habe ich immer noch bei vielen den Eindruck, dass hier ein lautes "A" gesagt wird, ohne sich zu dem darauffolgenden "B" zu äußern.
Auch die vielen freiwilligen Ausgaben der Stadt Starnberg werden zu einem großen Teil aus der Gewerbesteuer der hier ansässigen Unternehmen finanziert. Fällt in diesem Bereich Einiges weg, da die Gewerbetreibenden aufgrund von Platzmangel oder keiner Möglichkeit einer Vergrößerung in andere Gemeinden umziehen, wird das Konsequenzen in Form von Wegfall weiterer freiwilliger Leistungen durch die Stadt Starnberg und wahrscheinlich auch in Form von veränderten städtischen Gebühren haben.)
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Ob die Stadt bzgl. der Verpackungssteuer klagt, wird erst entschieden, wenn das Gesetz im Wortlaut vorliegt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach einer möglichen Parkplatzöffnung an Wochenenden beim Landratsparkplatz hinter dem Jugendzentrum.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er bedankt sich bei den ersten Stadträten, die sich für das Stadtradeln eingetragen haben und freut sich als einer der Stadtradeln-Koordinatoren auf deren Kilometer. Wir nähern uns aktuell langsam der Zahl 5 (Stadträte - nicht Kilometer).
Frau Pfister (BMS): Sie fragt, ob der Bus in der Ottostraße nicht auch noch einmal zwischendurch halten könnte und nicht nur an der einen Haltestelle. Und beim Planänderungsbescheid gibt es nur die Veröffentlichung? Wurden die städtischen Anregungen berücksichtigt?
Herr Janik: Im wesentlichen schon.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach dem Fahrradschutzstreifen an der Hanfelder Straße. Die Anwohner in der Riedeselstraße sehen die Vorfahrtsregelungsschilder verwirrend.
Herr Janik: Der Fahrradschutzstrefen ist schon seit Längerem beauftragt. Und grundsätzlich gilt in der Riedelselstraße aufgrund der neuen Tempo-30-Zone Rechts-Vor-Links - nur wenn der ÖPNV eine größere Bedeutung hat, gibt es davon beschilderte Abweichungen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach, ob die Stadt bzgl. der Verpackungssteuer doch in jedem Fall klagen wollte?
Herr Janik: Solange es keine Aussicht auf Erfolg gibt, wird auch nicht geklagt werden.
Herr Mignoli (BLS): Es gibt in der Riedelselstraße noch ein 40 km/h - Schild. Auch sollte in der Otto Straße kurzfristig einen Smiley aufgestellt werden.
Frau Pfister (BMS): Das 40 km/h sind bewußt dort - der Grund ist ihr nicht (mehr) bekannt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bittet die Stadt darum, beim AWISTA nachzuhaken, ob die wöchentliche Leerung im Sommer beibehalten werden kann.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Werden alle jungen Bäume ausreichend gegossen?
Herr Kandler (BMS): Er sieht die Verpackungssteuer kritisch.
Herr Summer (BMS): Die Parkplatzbewirtschaftung in Percha/Kempfenhausen am See ist aktuell schlechter als früher.
(M)ein Fazit:
Wie immer - wenn das lange Thema wegfällt (Gewerbegebiet Schorn), wird die Zeit bei anderen Punkten "verbraten" - man hat ja Zeit. Dann kommt es zu Debatten, die sich inhaltlich wiederholen und zum danach getroffenen Beschluss nur wenig beitragen.
Und ein Dringlichkeitsantrag ist eben nicht dringlich, nur weil er es in den Augen der Antragsteller ist, sondern nur dann, wenn aufgrund von Nichtbehandlung innerhalb von drei Monaten der Stadt Schaden entstehen könnte.
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gutachter · 7 days ago
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Kein Zutritt, keine Begutachtung, kein Mangel!
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2023 – 7 U 209/22 1. Die elektrische Begutachtung einer Gewerbeimmobilie zum Zwecke der Abgabe eines Kaufangebots ist als Werkvertrag einzustufen. 2. Die Sollbeschaffenheit eines werkvertraglichen Gutachtens ist durch Auslegung des entsprechenden Auftrags zu ermitteln. Bei dieser Auslegung ist die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung von…
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aktieportfoljen · 1 month ago
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Nya innehavet uran ihop med guldet höll ställningarna på en småsur börs, VanEck “Uranium and Technology” och AQ Group i topp
Laguppställningen gjorde ett bra jobb när flera innehav gick motströms på en röd börs medan Stockholm stängde på -0,30%. Ikväll släpps FED-protokollet och det blir spännande att läsa vad Fed anser om både nuläget och närtiden. Igår tog jag mina första positioner i uran och jag valde två liknande etf:er där min tanke är att jag skall landa i en av dessa om det blir en ok utveckling; VanEck…
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rwpohl · 8 months ago
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protokoll akustik-terror, gesobau 03/11/24
protokoll akustik-terror, gesobau 04/11/24
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bbenio · 1 year ago
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A Tankcsapda zenekar idén ünnepli harmincöt éves születésnapját
(Az alábbi szöveget öt éve írtam, úgyhogy azóta minden leírt szám öttel több lett)
Május elsején volt 15 éve, hogy Magyarország az Európai Unióhoz csatlakozott.
Magyarország Európai Unió melletti Állandó Képviselete úgy döntött, hogy ezt a jeles alkalmat egy rövid, de groteszk írással ünnepli meg, Örkény István tanácsait követve.
A számomra elküldött protokolláris levélben sok szeretettel meghív engem és kedves családomat Magyarország Európai Unióhoz történő csatlakozásának 15. évfordulója alkalmából…
…egy Tankcsapda koncertre.
Egészen pontosan az idén harminc éves születésnapját ünneplő Tankcsapda zenekar koncertjére. A meghívó felhívja a figyelmemet arra is, hogy részvételi szándékomat Répondez s’il vous plaît szíveskedjek időben jelezni, ugyanis helyek csak korlátozott számban állnak rendelkezésre, és a nézőteret (ami ebben az esetben csak állóhelyeket jelent) szigorúan érkezési sorrendben lehet elfoglalni.
Nem tudom, mennyi ideig nézhettem ki üres tekintettel a fejemből, de mikor sikerült összeraknom a fejemben ezt az egészet, úgy döntöttem, hogy nem várom meg az éjjelt: most, fényes nappal, a munkahelyi telefonomról rendelek egy profi kurvát.
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fabiansteinhauer · 1 year ago
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Letter/ Passions of Law
Weil Letter Mahle und klamme Sendungen sind, sind Lettristen am Protokoll interessiert, sie protokollieren, sind Zeremonialwissenschaftler und Zeremonienmeister. Das Cover mit den driftenden Teilen Paris' ist eine Protokollskizze, wie Warburgs Skizze im Tagebuch vom 10.02.1929 eine Protokollkizze ist.
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Psychogeographic Guide of Paris. Discourse on the Passions of Love. Psychogeographic Descents of Drifting and Localisation of Ambient Unities, Guy Debord, December 28, 1931 - November 30, 1994.
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onglai · 7 months ago
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Remember when I posted about how if Alicia died in S1E7 all hells would break lose? Well...
Here's [Part 1] of Coward's Sanctuary
Summary:
His teammate died, he retrieved the Azurium, Rizwan was better left unsaid, and everyone else despite trying their best was of no help to keep him in one piece.
In a world where Ali obeyed his order, he was left alone to deal with the aftermath.
i.
"Initiate Protocol Gegas."
That was the order Rizwan gave him through the comm. To abandon Alicia. To leave her to die while the Azureum reactors incinerated her body to ashes.
Alicia's wide eyes landed on him, shock and fear replacing the constantly cocky expression he'd come to know her for.
There was no word exchanged between them, the split second too short for any meaningful exchange. But her resignation came just as quickly.
While Ali had only begun to unfreeze from his shock, Alicia breathed in and closed her eyes.
There was no last word, no final quip directed at him. Somehow, only silence echoed among the whirring of the reactors, activating and aiming themselves in her direction.
With half of his body still stuck behind the railing, IRIS informed him of the three seconds he had left to save her in time if he used his enhanced boots. But a slight misstep would also lead to his own death alongside hers.
In another world, perhaps a braver Ali would have leaped in and grabbed her, rescued her like a friend they had never been, because that was the right thing to do. But in this world, Ali was a coward who couldn't even look at his friend as she breathed her last.
Alicia's death was unceremonious, simply ending in barely a scream and that too was cut short, all the while Ali ran in the opposite direction with tears streaming down his face, a constricting feeling twisting and turning inside his chest.
Anger at his own cowardice.
Sadness at his own incompetence.
Relief at living yet to see another day.
Guilt at his own selfishness.
Multiple emotions struck at once. And where Dos stood, in mere seconds, he'd dashed over to her as if his body had its own mind.
Override Mode, that was the phrase blinking over IRIS's now blurred screen.
He was out before he knew it.
When Ali woke up at the safehouse, he was given a summary of their successful mission:
Ali in his newly discovered Override Mode retrieved Azurium.
The mission was a success.
Dos was detained and was now in interrogation.
The mission was a success.
They lost a teammate.
The mission was a success.
Dissociation was not a word Ali was familiar with, but it was thrown a lot while the other agents talked over him, some familiar and some new.
A man called Karya was looking down at him, his voice gentle with a melodic tune to it. Another called Leon was less graceful in his approach, but he left a gentle but firm squeeze on Ali's shoulder after repeating Agent Karya's words, only in fewer words.
There was a woman, Geetha, who simply gave him a piece of chocolate before leaving to join the rest of the agents.
Uncle Bakar hugged him tightly while Ali rubbed the chocolate between his fingers, watching it slowly melt from his body's heat. Comot remained silent at his feet.
"Alicia's dead, huh." Ali hummed to which Uncle Bakar hugged him tighter.
"Mrow..." Comot nuzzled his feet.
It was only when he returned to the safe confines of his room, when nobody else could disturb him under his blanket, that everything finally dawned on him.
Alicia was dead.
All because of him.
With Comot snuggled deep into his chest, he weeped.
ii. 
Alicia's funeral was somber. Or so he heard through the phone.
With nothing but ash remaining, she was promptly buried with no further cremation. Not that those outside the agency needed to know the detail. Her uncles were the one who took care of everything, while her dad was nowhere to be found per Uncle Bakar's words.
Being a general for MATA was tough. Couldn't even attend his own daughter's funeral. Or maybe he was grieving in his bed too, like Ali was doing right now.
Ali hadn't announced his desire to be left alone, but everyone understood, so now only Comot remained at his side. Communications were either done through texts or between the barrier that was his room door whenever dad brought him food.
"Mrow?"
"I'm not okay, if that's what you're asking."
Comot whimpered, her ears deflating.
When Ali thought he could get some more shut eye, a knock on the door reminded him that he forgot to lock it, evident from the person on the other side shamelessly barging in.
Not that Ali had the energy to care.
"Ali, the General wants to see you," Agent Karya said, not even explaining how he got into the house in the first place. "We'll be downstairs waiting for you."
After deliberating whether he should obey or chance his early demise, he decided he needed a different scenery that was more than just the white of his ceiling.
Agent Rama was stoic, emotionless upon the knowledge that his beloved daughter perished under his watch. With that unemotional state as well he invited Ali to sit on the couch, while the man himself stood in front of the television.
There were several scenarios Ali had drawn inside his head, about why the General would even bother seeing him in person, Agent Karya standing watch like they were a pair of an interrogator and a prisoner. He expected accusations, he prepared himself against the onslaught of unbridled fatherly rage… yet they never came. What came instead was a calm directive, an order like any other. Someone would be put behind bars, and it was not him.
“Ali, I want your testimony against Agent Rizwan.”
iii. 
Protocol Gegas was a taboo, an order unspeakable even in the most dire circumstances. It had been so for the last five years… until it was spoken again by the man standing beside him, bounded by cuffs made of metal and others of shame and guilt.
“Ali Ghazali, you stand before us today to give testimony against Rizwan Malek for his contribution to the death of a fellow junior agent.” Pillar Leader Zain spoke from behind the blackened screen. “Did he, or did he not, order you to initiate Protocol Gegas?”
“He did.” Ali stood tall, crossed hands behind his back to hide his fumbling fingers.
“Are you, or are you not, aware of the implication behind the order?” Pillar Leader Dayang.
“I was previously made aware of it by Junior Agent Alicia and Agent Bakar,” he answered, not too quick, but not too slow, just like he’d rehearsed.
“And you followed your order obediently, leaving your teammate to die?” Pillar Leader Ganz.
“Indecision is a decision. By the time I got over my shock, it was too late.”
“Agent Rizwan, what do you have to say against the accusations?” Pillar Leader Zain spoke again.
“Five years ago, the three of you allowed the same tragedy in the name of Cyberaya’s wellbeing. Agent Djin is no longer with us today,” he defended himself, tone defiant and deflecting the blame onto their judges.
There was a low growl coming from Agent Ganz’s screen, but Agent Dayang addressed Agent Rizwan first.
“And what makes you think what happened back then was comparable to the transgression you committed, all for an insignificant jar of Azurium?”
Agent Rizwan’s lips tightened, unable to rebut her words. Agent Ganz picked up where she left off.
“Rizwan Maliq. Today, you are hereby stripped of your Agent status. You are to be incarcerated as a criminal, never to step foot again beyond your jail cell. Dismissed.”
Ali didn’t look at the man’s face, too shaken to even walk steadily on the platform that led to the exit. A pair of robot guards standing watch by the doorway went inside to drag Agent Rizwan to his new home. Uncle Bakar took Ali to his, where he could forget the aches and hide his tears under his blanket.
iv.
Ali exchanged the hell that was MATA to the torture that was school. Eyes stared, mouths hushed, ears listened. Wherever he went, Alicia’s ghost haunted him as his classmates spoke of the buried dead and the dead that barely functioned beyond nodding and shaking his head.
A student’s death raised a stir among the school population, all sympathising a car crash victim and its survivor, yet all ignorant of the real truth that it had all been nothing but murder. Ali was a murderer, blood in his hands that he used to write in his notebook.
Viktor’s gentle hand almost never left his, ready to squeeze him assurance whenever his breath so much as picked up at a trigger; Alicia’s desk, Alicia’s empty seat, Alicia’s non-existence at this school because he had been a coward who only cared about himself.
At some point, he barely registered the changing scenery, going from his classroom to the infirmary where he let himself sob onto his best friend’s shoulder.
His dad was called, the press was called, slurs were called against the paparazzis invading the school for a scoop of a Cyberaya’s Helm’s traumatised son.
Ali took one day off from school. One day became two. Two became several, and several became homeschool. He absentmindedly absorbed the lessons coming his way, never raising a voice nor head as he wrote his notes. His no-name teacher cared more for money than offending him to ever question whether he was paying attention in class. It was the silent rule they agreed upon, and both of them were happy with the arrangement.
Comot stayed by his side, claiming his lap with each day that droned on and on. At nights, she climbed on his chest and sang her purrs to drive away the phantoms lingered along the edges of the room.
“Do you think I did the right thing?”
Comot didn’t answer.
“If I’d jumped in to save her, we’d have died together.”
Comot didn’t answer again.
“I’ve always wanted the attention, you know. To be loved, to be touched. Dad always used to care more about his work, but now he’s here for me every time I need him. Viktor too. You too… But it still hurts.”
Comot never replied, because a cat could never understand that a useless coward had survived while a girl with a bright future had not. That her owner deserved none of that love, none of the affection everyone was showering him with. Because he was worth nothing, not against Alicia.
“I wish I’d died instead.”
“...Mrow…” Comot snuggled on his chest.
v.
Rizwan had escaped, Dos disappearing along with him. 
Agent Jenny had gone missing too.
IRIS was under MATA’s surveillance, never leaving the agency until it was thrown into his hand by a disgruntled General Rama.
“My dad can file you for trespassing,” Ali threatened the man who drank from Ali’s favourite Detective Jebat cup.
“And you won’t?” The General glared at him while also sipping every last drop of his tea.
“I don’t want to deal with people.”
“So do I, but it’s my job.”
When it got through his thick Bollywood skull that Ali wasn’t going to entertain him, he continued.
“Jenny helped Rizwan and Dos escape.”
“So?” Ali raised an unimpressed brow. “I’m not an agent anymore. I quit.”
“You’re not safe here.”
“And MATA’s safe how? Last I checked you have two defectors that poofed under your nose. Who’s to say there aren’t more?”
“Who’s to say people working for your father aren’t infiltrated either?”
Ali faltered.
“Th-they wouldn’t.”
“They will. They’ll do everything they can to get IRIS and unsync it from you. You, your loved ones, no one around you is safe.”
“...unless I’m trained,” Ali finished, shoulders sagging. “So here I am again huh, being your property you can flaunt around to bait your enemies.”
“Your answer is?” The general set down his tea and showed the first real emotion since he barged into the house uninvited. He looked hesitant, not wanting to force him to say yes or no. But neither of them made the decisions, the higher-ups did.
“...I’ll do it. I’ll be your bait. As long as you can promise to keep my dad safe. Keep Viktor and his family safe.”
“It will be done.”
Ali crumpled against the couch when the man finally left. Comot came to his side, offering comfort as she rubbed against his leg. He laughed, however mirthless it was.
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erstwhile-elster · 1 year ago
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I like signalis a normal amount
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nejene · 1 year ago
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Sledovat technickou výzvu je zábava protože soutěžící pobíhající okolo po labu kuchyni, ne úplně vědicí co přesně dělají, diskutující mezi sebou jednotlivé kroky protokolu receptu a porovnávajicí navzájem jak jim to jde a jak vypadají výsledky je naprosto jako moje laborky se spolužáky. Přesně to samé. Takhle to vypadá. Doslova.
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fabiansteinhauer · 14 days ago
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Ähnlichkeiten mit lebenden Personen
In wiederkehrenden oder zumindest kehrenden Episoden erscheinen einem Figuren, die mit lebenden Personen Ähnlichkeiten haben. Ich tippe mal, dass das an der Digitalisierung liegt.
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politik-starnberg · 1 month ago
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Revolution am See und mehr ...
TOP 1 und 2 waren nichtöffentlich.
TOP 3 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 4 Bürger fragen
Es gibt keine Bürgerfragen.
TOP 5 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Vereidigung des Listennachfolgers der SPD
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Herr Tim Weidner teilte mit Schreiben vom 28.04.2025 mit, dass er sein Stadtratsmandat ablegen möchte. Herr Dr. Frank Hauser wurde mit Schreiben vom 29.04.2025 darüber informiert, dass er Listennachfolger ist. In der Sitzung des Stadtrates muss der Nachfolger folgenden Eid leisten/ folgendes Gelöbnis ablegen:
Eid/ Gelöbnis:
„Ich schwöre/ gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre/ gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre/ gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid/ das Gelöbnis kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(Anm. d. Verf.: Frau Falk hält eine kurze Laudatio. Auch Herr Weidner hält eine kurze Abschiedsrede. Am Ende gibt es stehenden Applaus.)
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung eines Stadtratsmandates
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse bestellt (Art. 32 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Gemäß § 7 Abs. 2 der GeschO für den Stadtrat sind für die Ausschussmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen.
Durch die Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Tim Weidner müssen die Vertreter der SPD in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Starnberg sowie in dem Abwasserverband Starnberger See sowie dem Trägerverein Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V. neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beruft folgende Stadtratsmitglieder der SPD in folgenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Starnberg (Ständiger Vertreter - Stellvertreter):
Haupt- und Finanzausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Bauausschuss: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Kulturausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Projektausschuss Bahnhof See: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
Projektausschuss Verkehrsentwicklung: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
Ferienausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Werkausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Rechnungsprüfungsausschuss: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
2. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der SPD-Stadtratsfraktion in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Starnberger See:
Ständiger Vertreter: Herr Dr. Hauser
Stellvertreter: Frau Falk
3. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der SPD in den Trägerverein Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V.:
Ständiger Vertreter: Herr Tim Weidner
Stellvertreter: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
angenommen: einstimmig
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung - Bürgerantrag vom 15.04.2025 zum Thema Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 15.04.2025 reichten 2 Bürgerinnen und ein Bürger in Vertretung des Vereins "Schöner zum See e.V." einen Bürgerantrag ein mit dem Ziel, den Stadtrat mit einer Idee zum Bahnhofsumbau zu befassen.
...
Inhalt des Antrags ist, dass der Stadtrat beschließen möge
1. Der Bürgermeister möge offenlegen, was seit der Vorstellung unseres Vorschlags „Seeanbindung 2.0“ in dieser Sache von der Stadt unternommen wurde.
2. Der Bürgermeister möge umgehend sein Versprechen einlösen, einen SzS-Vertreter aktiv an den Verhandlungen zwischen Stadt und Bahn zu beteiligen.
3. Wir beantragen, dass der Stadtrat den Kostenrahmen für die „Seeanbindung 2.0“ ermitteln lässt, damit diese mit der von der Stadt gewünschten Neubauvariante 7e vergleichbar wird.
In dieser Angelegenheit fasste der Stadtrat bereits am 22.07.2024 folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt, das Konzept Seeanbindung 2.0 des Bürgervereins Schöner zum See den Stadträten zur Kenntnis zu geben und zur Beratung in den Projektausschuss Bahnhof See zu verweisen.
a) Bis zur Vorlage dort ist dieses Konzept von der DB auf betriebliche und von der BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft) auf verkehrliche Umsetzung prüfen zu lassen. Mit Vertretern der DB und der BEG ist zu klären, ob Vertretern des Bürgervereins Schöner zum See eine Beteiligung an den Gesprächen und Beratungen ermöglicht werden kann.
2. Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Auswirkungen des zuletzt im Dezember 2023 geänderten Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) in § 23‚ Freistellung von Bahnbetriebszwecken‘, auf die Causa Starnberg prüfen zu lassen und das Ergebnis zur Beratung wiedervorzulegen.
Die Deutsche Bahn wurde im Verhandlungstermin am 05.12.2024 mit der Angelegenheit befasst und ließ dem Verein Schöner zum See am 14.03.2025 eine Nachricht zukommen, in der der Wille an der Weiterführung der mit der Stadt Starnberg in jahrelangen Verhandlungen erarbeiteten Planungsvariante bekundet wurde.
Der Verein "Schöner zum See" schlägt vor, den Bahndamm und die Gleislage in der bestehenden Lage und Breite zu belassen und lediglich die Höhenverhältnisse so anzupassen, dass ein barrierfreier Zustieg sowohl zum Regionalzughalt als auch zur S-Bahn möglich sein soll.
Die Unterführung für den Bahnsteigzugang soll von der heutigen Stelle an der Wittelsbacherstraße auf die Ostseite des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes verlegt werden. Sie soll eine lichte Höhe von 2,40 m aufweisen, 7,0 m kürzer und 2,0 m breiter als die bestehende Unterführung und von der Stadtseite durch eine Treppen und Rampenanlage barrierefrei begehbar sein. Zur Seeseite soll die Unterführung stufenfrei auf die Seepromenade geführt werden. Hierfür soll die Seepromenade verbreitert werden, was durch eine Seeaufschüttung gelingen soll.
Auf der Stadtseite soll entsprechend des in die Denkmalliste eingetragenen "Bahnmeisterhauses" auf der Ostseite ein nahezu spiegelbildliches Pendant errichtet werden, mit dem Ziel dort sowohl Fahrradständer, öffentliche Toiletten, einen Bäcker und ein Stehcafé unterzubringen. Der Vorteil wird darin gesehen, den Bahnhof kostengünstiger und schneller barrierefrei auszubauen. Es wird vorausgesetzt, dass die Bahnanlagen im Übrigen ihren Bestandsschutz behalten, weil bei dieser Lösung ausgeschlossen werden soll, dass das Wendegleis einer aktuellen lärmschutzfachlichen Bewertung unterzogen werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Barrierefreier Zustieg zu S-Bahn und Regionalzughalt
Für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofes ist ein schwellenfreier Zugang von der Stadt und vom See zu den Bahnsteigen und von dort jeweils ein schwellenfreier Zustieg in Regionalzug und S-Bahn Voraussetzung. Wegen der unterschiedlichen Zustiegshöhen mit 76 cm zu Regionalzügen und 96 cm zur S-Bahn sind die vorhandenen Bahnsteige nicht barrierefrei nutzbar. Eine Lösung hierfür wird nicht angeboten.
Wegen der Bestandslage und Breite der Bahnsteige können aufgrund der fehlenden Restbreiten keine Aufzüge angeboten werden, weshalb auch keine Lösung für den barrierefreien Bahnsteigzugang angeboten wird.
2. Lage der Unterführung und städtebauliches Umfeld
Die gewählte Lage der Unterführung birgt sowohl städtebauliches als auch naturschutzfachliches Konfliktpotential. Die vorgeschlagene Lage führt auf der Stadtseite wegen des geringen Abstands zum Vorfeld des denkmalgeschützten Empfangsgebäudes zu Nutzungskonflikten.
Das sensible Umfeld des Empfangsgebäudes, das mit kutureller und öffentlicher Nutzung belebt werden soll, würde an dieser Stelle mit dem öffentlichen Nutzungsdruck der Bahnhofsnutzer kollidieren. Der erforderliche Platzbedarf für Treppen und Rampen lässt an dieser Stelle der Bahnhofstraße zu wenig Raum für Verflechtungsbereiche und den Umstieg auf andere Verkehrsmedien. Der Vorschlag, östlich der neuen Unterführung ein weiteres Nebengebäude in Form des "Bahnmeisterhauses" auf der Westseite des Empfangsgebäudes anzuordnen, engt den wenigen verfügbaren Raum weiter ein. Die vorgeschlagenen Nutzungen mit Bahnhofstoilette, Fahrradparkhaus, Bäckerei und Stehcafé sind ein einem Gebäude mit ca.180 m² Grundfläche nicht unterzubringen. Auf der Seeseite ist der vorgeschlagene schwellenfreie Ausgang nur möglich, wenn der See an dieser Stelle aufgeschüttet würde. Dies würde einen Eingriff in Flächen mit mehreren naturschutzfachlichen Schutzgebieten, insbesondere in das FFH-Gebiet Starnberger See erfordern.
3. Seeaufschüttung
Die für die Lage der gewählten Unterführung erforderliche Aufschüttung des Uferbereiches am Starnberger See bedürfte der wasserrechtlichen Genehmigung. Die Flächen befinden sich im außermärkischen Bereich, entziehen sich der Planungshoheit der Stadt Starnberg und unterliegen der Verwaltungshoheit des Landratsamtes Starnberg. Die Seefläche ist geschützt durch die Landschaftsschutzverordnung, das SPA Gebiet und das FFH-Gebiet mit ihren jeweils festgelgten Schutzgütern und Schutzzielen. Für die Genehmigung müssten Befreiungen für Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, das Vogelschutzgebiet und das Flora-Fauna-Habitatgebiet erteilt werden. Gemäß Art.11 Bay NatSchG sind hierfür Voraussetzungen
das Aufzeigen von Alternativen ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen, falls vorhanden,
die Begründung für das Fehlen von Alternativen beziehungsweise von zumutbaren Alternativen und
die Darlegung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für die begehrte Zulassung des Projekts.
Allein wegen der Funktionsfähigkeit der bestehenden Unterführung und der vorliegenden Vorplanung für den Bahnhofsumbau, bei der ein barrierefreier Bahnsteigzugang ohne Eingriff in die Seefläche erarbeitet wurde, liegen zumutbare Alternativen vor, welche einen Eingriff in die vorliegenden Schutzbegbiete verwehren.
4. Flächenbedarf der Bahnanlagen – Konsequenzen für Stadt und Seepromenade
Für dan Fall, dass dem Projekt näher getreten werden sollte, würde der Umfang der bestehenden Bahnanlagen langfristig nicht verändert werden können. Die Deutsche Bahn wäre gezwungen, Ihre Anlagen in der bestehenden Dimension verkehrssicher instandzuhalten und zu erneuern.
Das hätte zur Konsequenz, dass der bestehende Bahndamm mit 2 Mittelbahnsteigen und 4 Gleisen und einer Breite von ca. 40 m in seiner derzeitigen Höhenlage bestehen bliebe. Die bauliche Trennung zwischen der Starnberger Innenstadt und dem Nordufer des Starnberger Sees wäre somit langfristig unveränderbar festgelegt. Eine dringend erforderliche Verbreiterung der Seepromenade und auch ein Flächengewinn für eine städtebauliche Aufwertung auf der Stadtseite der Bahnanlagen wäre langfristig verwehrt.
5. Genehmigungsverfahren und Bestandsschutz
Für die Anlage einer neuen Bahnsteigunterführung in einer geänderten Lage müsste auf Grundlage des §18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) genehmigt werden. Dabei würden auch bestehende Bahnlagen, sofern sie vom Umbau betroffen sind, einer aktuellen Prüfung auf Übereinstimmung mit geltenden Regeln der Technik unterzogen. Ob und welche Auflagen aus einem derartigen Genehmigungsverfahren zu erwarten sind, ist derzeit nicht einschätzbar.
Für eine barrierfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige müssten Aufzüge auf die Bahnsteige geplant werden. Hierfür sind die Bahnsteige nach Rücksprache mit der Bahn nicht ausreichend breit, um die anzusetzende Nutzermenge an den mittig liegenden Aufzügen vorbei zu leiten. Eine Verbreiterung der Bahnsteige hätte zur Folge, dass auch die Gleislage leicht verändert werden müsste. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass eine durch die Verbreiterung der Bahnsteige erforderliche Gleisverlegung weitere Immissionsschutzmaßnahmen nach sich zieht.
(Anm. d. Verf.: Frau Ziebart als Vorsitzende von SzS trägt für 10 Minuten die Lösung von SzS noch einmal für die anderen Stadträte und durchaus so einige Zuschauer noch einmal vor. Auch wenn jetzt ein paar Folien mehr gezeigt werden, hat sich der Kern des Vorschlags nicht verändert. Auch höre ich erneut so einige Aussagen, von denen ich genau weiß, dass sie so in dieser Form nicht zutreffen. Es bleibt nicht bei 10 Minuten, was zu befürchten war.
Am Ende ist die Lösung eben doch nur ein verschönerter Ist-Zustand, den wir dann die nächsten 50 bis 100 Jahre weiter erhalten oder zu dulden haben? Ein erwähnenswertes Mehr von Flächen am See enthält dieser Vorschlag in meinen Augen nach wie vor nicht.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Planungsvorschlag "Seeanbindung 2.0" des Vereins "Schöner zum See" zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Seeanbindungsbeirat - Bericht aus den Sitzungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses und der Satzung für den Seeanbindungsbeirat der Stadt Starnberg in der Fassung vom 14.08.2024 fand die konstituierende Sitzung des Seeanbindungsbeirates am 30.01.2025 statt. In dieser Sitzung wurden alle Mitglieder in die Satzung, ihre Rechte und Pflichten und den Geschäftsgang eingewiesen. Des Weiteren wurden der aktuelle Projektstand zur Seeanbindung sowie die planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. In der Beiratssitzung am 10.03.2025 wurden von allen Beiratsmitgliedern und der Verwaltung die bisher erarbeiteten Überlegungen und Ideen zur Seeanbindung gesammelt, gegenseitig vorgestellt und offen diskutiert. Neu war die Überlegung, die in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn vorgeschlagene Variante 6 (mit Auflassung des Haltepunktes am Bahnhof Starnberg See) einer erneuten Prüfung zu unterziehen. In der Sitzung wurden die Vor- und Nachteile dargestellt und erstmals diskutiert.
In der Beiratssitzung am 05.05.2025 wurde die Variante 6 vertieft diskutiert und der Seeanbindungsbeirat beschloss einstimmig, dem Stadtrat zu empfehlen, diese Planungsvariante weiterzuverfolgen.
Weiterhin befasste sich der Beirat mit dem Vorschlag "Seeanbindung 2.0", diskutiert Vor- und Nachteile und fasste ebenfalls einstimmig den Beschluss diese Variante nicht weiterzuverfolgen.
(Anm. d. Verf.: Herr Goetz als Mitglied des Seeanbindungsbeirates trägt für 10 Minuten die Überlegungen zur der Wegnahme der Bahnsteige am See.)
Am Bahnhof Starnberg Nord gibt es jetzt schon die meisten Um- und Übersteiger. In anderen Städten sind die Seen und die Innenstädte auch immer mehrere 100 Meter entfernt. Auch die Dampferstege sind immer mehrere 100 Meter vom Halt von Bussen und von den Parkplätzen. Die Innenstadt sollte ein anderes Busssystem in Starnberg mit zwei Schleifen von Starnberg Nord mit autonom fahrenden Bussen erhalten. Es gibt von Starnberg Nord schon eine direkte Sichtverbindung zum See. Da könnte eine "High-Line" - ein paralleler Weg an den Gleisen - realisieren, um den Weg zum See zu verkürzen. Auch wird die Stadt durch die Wege von Nord zum See erkundet. Wenn der Zug am See nicht mehr hält, entfallen so einige andere Zubringerverkehre.
(Anm. d. Verf.: Man verzeihe mir, dass ich hier heute nur meine favorisierte Lösung ein wenig mitschreibe.)
Auch könnte man den schon bestehenden Dampfersteg an der Werft zusätzlich als Abfahrtspunkt hernehmen und die Starnberger Bucht nur noch für die Freizeitaktivitäten nutzen. Der aktuelle Dampfersteg verdeckt auch die Sicht auf den See. Eine neue Promenade könnte auch auf dem schon bestehenden niedrigen Niveau ausgerichtet werden.
(Anm. d. Verf.: Auch hier werden die 10 Minuten - das ist nur fair - überzogen.)
Er hat miterlebt, dass frühere zwingende Bedingungen durchaus nach 10 Jahre auf einmal gar nicht mehr relevant sind. Er baut darauf, dass es auch heute bei allen Beteiligten eine gewisse Flexibilität gibt. Er ist für einen 15 Meter breiten Bereich zwischen Bahnhof und Gleisen, um diesen städtebaulich zu nutzen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht aus den Sitzungen des Seeanbindungsbeirates zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Seeanbindung Starnberg - Weiteres Vorgehen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit der Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung aus dem Jahr 2023 hat das Verhandlungsteam der Stadt Starnberg mit der Deutschen Bahn eine beiderseits akzeptierte Grundlage für einen barrierefreien Bahnhofsumbau erarbeitet. Trotz des erforderlichen Rücktritts der Stadt Starnberg, der wegen der noch nicht gesicherten Finanzierung alternativlos war, sind beide Seiten weiterhin in konstruktiven Verhandlungen. Mit der Variante 7e liegt eine Planung vor, welche sowohl von der Deutschen Bahn akzeptiert wird, als auch vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen und der in diesem Zeitraum unklaren Zuständigkeiten im Bundesverkehrsministerium, war eine Abstimmung bezüglich der Finanzierung des Projektes nicht möglich. Sobald die neuen Zuständigkeiten feststehen, kann die erforderliche Abstimmung zur Finanzierung erfolgen.
Mit dem Ziel der neuen Bundesregierung, mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln insbesondere Infrastrukturprojekte zu fördern, sind die Chancen für eine Realisierung des barrierefreien Bahnhofsumbaus am Bahnhof Starnberg See gestiegen.
Vorschlag des Seeanbindungsbeirates:
Der Seeanbindungsbeirat befasste sich mit den bisherigen Planungen zur Seeanbindung und schlägt vor, die Variante 6, ohne Haltepunkt am Bahnhof See, erneut zu prüfen.
Diese Variante birgt viele städtebauliche und auch verkehrliche Vorzüge, für den Fall, dass die gesamten Bahnsteiganlagen und damit die Anforderungen an Verkehrsanlagen für Bahnsteigzugänge entfielen. Ohne Bahnsteige und Zugangsrampen und ggf. ohne ein separates Überholgleis, könnte der für die Bahnanlagen notwendige Flächenbedarf auch gegenüber der Variante 7e erheblich verkleinert werden, weil im Idealfall nur noch 2 Durchgangsgleise erforderlich wären.
Die Möglichkeit, dass der Bahnhof nicht wie heute von über 6000 ÖPNV Nutzern ein alltägliches Ziel wäre, würden die Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt stark entlasten. Somit könnten auch die Flächen für den ruhenden Verkehr, sowohl KFZ- als auch Fahrradabstellflächen und ein Großteil der Bushaltestellen im näheren Bahnhofsumfeld erheblich reduziert werden.
Der Gestaltungsspielraum für das Umfeld des historischen Empfangsgebäudes und der Flächengewinn für die Uferpromenade würden erheblich verbessert. Die Lage und Dimensionierung der Bahnhofsunterführung müsste lediglich städtebaulichen und nicht gleichzeitig bahnspezifischen Anforderungen genügen.
Bezüglich der Gleislage entspricht dieser Vorschlag der Vertragsvariante 7e. Sie unterscheidet sich lediglich durch die entfallenden Bahnsteige und gegebenenfalls das Überholgleis.
Voraussetzung für die Realisierbarkeit ist jedoch, dass ein Entfall des Haltepunktes am Bahnhof Starnberg See aus bahnbetrieblicher Sicht möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung diese Möglichkeit weiterzuverfolgen und deren betriebliche Akzeptanz seitens der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu verhandeln.
Vorschlag des "Vereins Schöner zum See" – Seeanbindung 2.0:
Das Konzept des Vereins "Schöner zum See" sieht im Bahnhofsbereich den Beibehalt der bestehenden Bahnanlagen vor. Der Vorschlag, die Bahnhofsunterführung und damit die Bahnsteigzugänge auf die Ostseite das historischen Empfangsgebäudes zu verlegen, hat städtebaulich keine Vorteile. Das Erfordernis, wegen Lage der Unterführung das Seeufer aufzuschütten, erzeugt zusätzliches Konfliktpotential und ist unter den vorliegenden Bedingungen nicht genehmigungsfähig.
Wegen der fehlenden Aufzüge von der Unterführung zu den Bahnsteigen ist mit diesem Vorschlag kein barrierefreier Ausbau des Bahnhofes Starnberg See gegeben. Die Aufzüge sind mit vorliegender Planung auch nicht ohne weiteres nachrüstbar. Die vollständige Barrierefreiheit im Falle von Umbaumaßnahmen ist für die Bahn eine rechtliche Verpflichtung und für den Einsatz von Infrastrukturmitteln zwingende Voraussetzung.
Da die bestehenden Bahnanlagen mit Bahnsteigen und Oberleitungen aufgrund des baulichen Zustands in jedem Fall erneuert werden müssen, würden die aktuellen Bahnflächen auf Jahrzehnte hinaus in Ihrer jetzigen Lage zementiert. Die Möglichkeit der städtebaulichen Aufwertung des wichtigsten Bereiches der Stadt Starnberg wäre somit langfristig verbaut.
Wegen der fehlenden Barrierefreiheit, der außerordentlichen Genehmigungsrisiken und der fehlenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, empfiehlt die Verwaltung diese Planung nicht weiter zu verfolgen.
Der Projektausschuss Bahnhof See hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 nachfolgenden Beschlussvorschlag mit dem Abstimmungsergebnis zu 1. und 2. mit 13 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen und Abstimmungsergebnis zu 3. mit 11 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimmen empfohlen.
Die Debatte
Herr Dr. Glogger (WPS): Er stellt fest, dass die Variante 7e nicht finanzierbar ist. Warum halten wir daran fest? Warum soll der Vorschlag SzS jetzt aufgegeben werden? Vielleicht kann man ja die Variante von SzS und die Variante ohne Bahnsteige mischen.
(Anm. d. Verf.: Wie kann kann 4 Gleise und kein Gleis sinnvoll mischen?)
Herr Breitenfeldt (WPS): Die SzS-Lösung wurde doch schon vorgestellt. Das Konzept sollte doch von der Bahn und der BEG geprüft werden. Da gibt es bisher keine Ergebnisse. Und wir sollen jetzt aus dem Bauch heraus entscheiden.
Herr Janik: Erst soll die Stadt entscheiden, was sie will, bevor die Bahn etwas prüft.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie findet beide Lösungen durchaus interessant. Sie fragt nach dem Bedarf eines Wendegleises bei der Variante 6. Sie regt an, das derzeitige Promenadenufer ökologischer zu gestalten.
Herr Janik: Der bleibende Bedarf eines Wendegleises wird sich erst nach einer Prüfung durch die Bahn ergeben.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach dem "technischen Hammer" der Bahn? Sie fragt nach der Finanzierung dieser Maßnahmen. Sie fühlt sich nicht vom Bürgermeister ausreichend informiert und mitgenommen.
(Anm. d. Verf.: Ich verliere gerade den Faden dieses Statements. Was möchte Sie erreichen?)
Herr Janik: Die zwingend durch die Bahn zu leistenden technischen Maßnahmen sind die Erneuerung der Gleise und Oberleitungen im Rahmen der Betriebssicherheit. Bis 2030 muss die Bahn mit der Maßnahme fertig sein. Eine Entscheidung durch die Stadt ist dieses Jahr zu treffen. Die Kosten für diese technischen Maßnahmen könnten dann zusätzlich Bestandteil der Klage werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die beste Methode zur Verhinderung der Seeanbindung ist, neue Varianten ins Spiel zu bringen. Und wir haben uns doch entschieden. Wir sind nur einer von 1000 Bahnhöfen. Er möchte die Variante 7e weiterverfolgen. Alle Maßnahmen werden mehr kosten, als es sich die Stadt aktuell leisten kann.
Herr Landwehr (WPS): Für ihn sind die Ideen des Seeanbindungsbeirats neu und gut. Warum gibt es kein "Best of" von den beiden vorgestellten Lösungen. Er möchte nicht 50% der Bahnhöfe aufgeben. Er sieht in einem Gleisrückbau keinen großen Wurf. Er fragt nach den früheren Aussagen der BEG.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Auch das Wasserwirtschaftsamt hat sich schon Gedanken über eine Verbesserung der Promenade nachgedacht. Eigentlich hat man sich schon über alles Gedanken gemacht. Die Abschaffung der Bahnsteige am See war vor 30 Jahren der erste Gedanke, der an die Bahn herangetragen wurde. Die Bahn konnte sich damals eher einen zusätzlichen Bahnhof vorstellen. Dabei war der Naherholungsverkehr am Wochenende das Hauptargument für das Beibehalten des Bahnhofs am See. Er freut sich über den erneuten Anlauf. Mit der Bahn zu verhandeln war noch nie leicht. Mit minimalen Bahnanlagen am See hat die Stadt die größten Möglichkeiten, den Bereich städtebaulich aufzuwerten. Er ist für jede Lösung, bei welcher die Bahn mitgeht. Die neue Bahnbrücke über die B2 hat das Potential, erneut die Option anzugehen, parallel einen Gehweg zu etablieren. Er beantragt, mit München Kontakt aufzunehmen, um die Planungen für die Olympischen Spiele und die Seeanbindung möglicherweise zu verknüpfen.
Frau Pfister (BMS): Sie teilt viele der vorgestellten Ideen. Die Bahn wird immer überlegen ein oder zwei Bahnhöfe zu betreiben. Sie möchte auch die Variante 6 noch einmal verhandeln. Sie fragt noch einmal nach den Inhalten des Bürgerantrags. Die Punkte sind nicht in den Beschlüssen enthalten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist überrascht, dass Herr Prof. Gaßner als Vater der Seeanbindung nach so langer Zeit auf einmal auch ohne Bahnsteige am See auskommen würde.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt noch einmal nach dem Zeitpunkt der zu stehenden Finanzierung.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er war schon immer für mehr Flächen am See für die Stadt. Damals sind die Gedanken von unterirdischen Gleisen schon angedacht worden. Wichtig sind ihm die städtebaulichen Möglichkeiten am See. Das hat die höchste Priorität. Zuerst ist noch einmal die Bahn zu überzeugen. Einen Versuch ist es in jedem Fall wert. Die Aufgabe der Bahnsteige am See erscheint ihm weniger zu kosten als die Variante 7e.
Antrag Herr Prof. Gaßner (UWG):
Kontaktaufnahme mit dem Oberbürgermeister München zwecks Zusammenlegung der Planungen Olympische Spiele und Seeanbindung
angenommen: 27:1
Beschlussvorschlag
1. Der Vorschlag "Seeanbindung 2.0" wird derzeit nicht weiterverfolgt.
angenommen: 19:9
2. Der Bürgerantrag vom 15.04.2025 zum Thema Seeanbindung wird abgelehnt.
angenommen: 19:9
3. Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Seeanbindungsbeirates, die Variante 6, ohne Haltepunkt am Bahnhof See weiterzuverfolgen und beauftragt den Ersten Bürgermeister erneut mit der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft über deren Machbarkeit zu verhandeln.
angenommen: 22:6
4. Die Beschlusslage zu Variante 7e bleibt aufrechterhalten.
angenommen: 21:7
(Anm. d. Verf.: Jetzt ist es dann wohl offiziell. Für eine große Mehrheit im Stadtrat würde Starnberg auch mit einem Bahnhof auskommen. Wenn wir mehr Flächen am See für die Stadt haben wollen, ist es sicher wert, bei der Bahn damit noch einmal vorstellig zu werden.)
TOP 11 Vorlage der Jahresrechnung 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Rechnungsergebnis 2024 beträgt 100.678.248,60 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit 92.521.247,67 EUR und der Vermögenshaushalt mit 8.157.000,93 EUR abschließt.
Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss in Höhe von 4.081.129,83 EUR, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Geplant waren lediglich 1.279.200 EUR.
Dadurch und infolge von hohen Minderausgaben und dem Abgang alter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt konnte trotz erheblicher Mindereinnahmen im Vermögenshaushalt teilweise auf die mit 2.623.200 EUR veranschlagte Rücklagenentnahme verzichtet werden. Zum Ausgleich mussten lediglich 1.679.093,62 EUR entnommen werden, d.h. das Rechnungsergebnis fiel gegenüber der Planung um insgesamt 944.106,38 EUR günstiger aus.
Aufgrund der Entnahme reduzierte sich der Bestand der allgemeinen Rücklage von 11.091.098,74 EUR zu Beginn auf 9.412.005,12 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2024.
Infolge der Tilgungsleistungen hat sich der Schuldenstand von 12.415.466,51 EUR (ohne Wasserwerk) auf 11.697.176,63 EUR verringert, was bei einer Einwohnerzahl von 23.940 (Stand 31.12.2023) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 489 EUR entspricht. Sie liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe, der zuletzt mit 621 EUR (Stand 31.12.2023) angegeben wurde.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung verwiesen.
Sobald der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung geprüft hat (örtliche Rechnungsprüfung gem. Art. 103 GO), wird die Jahresrechnung dem Stadtrat zur Feststellung und Beschlussfassung über die Entlastung vorgelegt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Herr Deller stellt zum letzten Mal die Jahresrechnung vor. Es ist seine letzte Amtshandlung. Er geht in den Ruhestand und bedankt sich bei allen für die letzten 10 Jahre.
Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Er wurde erstmalig die 100.000.000 € Marke geknackt. Er stellt einige Zahlen kurz vor (siehe auch oben). Es gab weniger Staatszuschüsse. Die aktuelle Rücklage Ende 2024 lag bei ca. 9,1 Mio. EUR.
Die Debatte
Frau Kammerl (CSU): Sie bedankt sich im Namen des Stadtrats. Es sind gerade die kleinen Beträge, die am Ende zum Haushaltsproblem führen können.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Vorlage der Jahresrechnung 2024 und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 GO.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der städtischen Musikschule
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Leider liegt die Beschlussvorlage und der Beschlussvorschlag ausnahmsweise nur "analog" vor.)
Herr Hartung berichtet und hat zwei Varianten mitgebracht. Es gibt in den meisten Bereichen einen leichten Zuwachs. Gleichzeitig konnten die Stunden leicht reduziert werden. Die Preissteigerungen liegen zwischen 4,8% (z. B. für Auswärtige) und 10,2% bei den bereits reduzierten Gebühren in der Variante B.
Beschlussvorschlag
Die Stadt erlässt folgende Änderungssatzung ...
Die Stadt erlässt folgende "Tabelle über die Gebühren ..." ...
Die Stadt erlässt folgende Tabelle zur Vermietung von Räumen ...
angenommen: einstimmig
TOP 13 Vorstellung und Berufung in den Arbeitskreis Pflegestrukturen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Pflegekonferenz Starnberg (PfleKo STA) hat sich mittlerweile weitgehend konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Stadtratsmitglied Florian Duday, als zuständiger Referent für Soziales, sowie die Geschäftsführerin der PfleKo STA, Frau Richter, möchten in diesem Zusammenhang die Institution, die Gliederung und die anstehenden Projekte dem Stadtrat vorstellen.
Des Weiteren soll in den Arbeitskreis Pflegestrukturen die ehemalige Seniorenbeirätin, Frau Lydia Lory, berufen werden, da diese bereits während ihrer Tätigkeit im Seniorenbeirat diese Funktion inne hatte und große Kompetenz und Engagement in den Arbeitskreis miteinbrachte.
Frau Richter als Vorsitzende des Pflegekreises Starnbergs stellt das Gremium mit seinem Aufbau, Aufgaben und Programm in einem längeren Vortrag vor.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Pflegekonferenz Starnberg zur Kenntnis.
2. Frau Lydia Lory wird als Vertreterin in den Arbeitskreis Pflegestrukturen entsendet.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Antrag der Stadtratsmitglieder Henniger, Breitenfeldt und Dr. Glogger vom 14.03.2025 auf Durchführung eines Bieterverfahrens für das Almeida-Grundstück
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadträte Henninger, Breitenfeldt und Dr. Glogger haben mit Datum vom 14.03.2025 einen Antrag zum "Grundstücksverkauf "Almeida-Gärtnerei" gestellt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Bieterverfahren vorzubereiten und nach Freigabe durch den Stadtrat durchzuführen. Zusätzlich wurde in der Sitzung des Bauausschusses auf Antrag des Stadtratsmitglieds Dr. Glogger folgender Beschluss gefasst: "Die Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit der Vorlage des Antrags von Frau Henniger zur Vermarktung des Grundstücks am Almeidaweg die bisher angefallenen Kosten für das Grundstück Almeidaweg darzulegen."
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Stellungnahme zum Antrag auf Vermarktung des Grundstücks
Grundstücksverkäufe unterfallen dem Grunde nach nicht dem Vergaberecht. Dies ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn dieses Grundstück von einer Kommune veräußert wird. Dies liegt darin begründet, dass die Kommune in einem solchen Fall nicht als Nachfrager von Leistungen auftritt, so dass keine Beschaffung im vergaberechtlichen Sinne vorliegt.
Dies kann sich ändern, wenn das Grundstücksgeschäft über die reine entgeltliche Veräußerung hinausgeht und die veräußernde Kommune weitergehende Ziele mit der Veräußerung verfolgt.
Maßgebend ist dabei immer die Vertragsgestaltung im Einzelfall. Eine Pflicht zur Anwendung des Vergaberechts kann nach § 103 Abs. 3 GWB entstehen, wenn der Käufer vertraglich verpflichtet wird,
eine Bauleistung zu erbringen, die nach von der Kommune festgelegten Erfordernissen zu erfolgen hat und diese einen entsprechenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat. Dies ist im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, da lediglich Baugrundstücke zur freien Bebauung veräußert werden sollen.
Ferner könnte das EU-Beihilfenrecht einschlägig sein, wenn ein Grundstück unter Marktwert an ein Unternehmen veräußert wird und so bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigt werden. Dies würde zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, weshalb man in einem solchen Fall ein Bieterverfahren durchführen müsste, das ausreichend bekannt gemacht wird und diskriminierungsfrei, offen und ausreichend transparent ist. Die Grundstücke werden vorliegend an Privatpersonen zur Wohnbebauung veräußert. Dies erfolgt zum aktuellen Marktpreis, so dass auch das EU-Beihilfenrecht nicht einschlägig ist.
Im Falle der Veräußerung von Baugrundstücken an Interessenten auf dem freien Markt ist eine Kommune im Ergebnis nicht an bestimmte Vergabeverfahren gebunden. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beauftragung eines Maklerbüros, um die Grundstücke auf dem freien Markt zum aktuell am Markt erzielbaren Preis zu veräußern.
2. Stellungnahme zu den bisher angefallenen Kosten
Bislang sind bezüglich des Grundstücks am Almeidaweg 2a folgende Kosten entstanden:
Zuständiges Sachgebiet / Beschreibung der Maßnahme Summe in EURO
SG 30 Bauleitplanung Rechtsberatung hgrs: 6.564,65
SG 30 Landesjustizkasse Grundbuchauszug: 40,00
SG 30 Fledermauserfassung: 6.791,03
SG 30 Städtebaulicher Entwurf Terrabiota: 8.559.08
SG 30 Artenschutzrechtliche Kartierung: 7.871,85
SG 30 Bebauungsplan: 30.577,61
SG 30 Sickertest: 2.647,75
SG 30 Schalltechnische Untersuchung: 3.665,20
SG 30 Erschließungsplanung (1. Teilrechnung, Gesamtkosten voraussichtlich bei 23.694,55): 4.881,08
SG 31 Zinsen für die Finanzierung des Grundstücksankaufs: 432.180,00
SG 31 Abriss der Gewächshäuser: 29.994,07
SG 31 Abbruch des Stromzählerkastens: 411,26
SG 32 Anbringung von Nistkästen: 2.397,85
Amt 6 Fällung von 5 Eschen: 3.379,60
Amt 6 Baumkontrolle: 397,15
Insgesamt sind somit bislang Kosten in Höhe von 540.000,18 Euro angefallen. Beauftragt sind weiterhin folgende Aufträge:
Umweltbaubegleitung des Abbruchs: 2.231,25 Euro
Schadstoffuntersuchung: 8.677,36 Euro
Die Debatte
Frau Henniger (FDP): Sie ist der Meinung, dass eine Ausschreibung mehr Einnahmen bringen würde. Wie wird der Makler gewählt. (Anm. d. Verf.: Sie vermittelt mir heute schon den ganzen Abend irgendwie das Gefühl, dass sie der Verwaltung bzw. dem Ersten Bürgermeister einfach misstraut.)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Muss die Stadt nicht auch den Makler mit bezahlen?
Herr Janik: Die Teilung der Maklergebühr ist nur im Wohnungsmietrecht anzuwenden.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maklerbüro zu beauftragen, das die Vermarktung des Grundstücks am Almeidaweg 2a übernimmt und dieses auf dem freien Markt veräußert.
angenommen: 23:3
2. Der Stadtrat nimmt die bislang aufgelaufenen Kosten für das Grundstück am Almeidaweg 2a zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Antrag aus der Ortsteilbürgerversammlung Hanfeld am 13.03.2025 zur Verkehrssituation am Spielplatz in Hanfeld
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Ortsteilversammlung Hanfeld am 13.03.2025 wurde der Antrag gestellt, dass die Park- und Zufahrtssituation im Bereich des Spielplatzes und der Reitanlage in Hanfeld geordnet werden soll.
Im Lageplan in der Anlage ist die Reitanlage mit den dazugehörigen Gebäuden (St.-Michael-Straße Hausnummern 28. 30, 32) dargestellt. Diese Gebäude mit den dazugehörigen Stellplätzen sind bauordnungsrechtlich über die St.-Michael-Straße erschlossen und anzufahren.
Mittlerweile nutzen aber immer mehr Besucher und Einsteller der Reitanlage, sowie die Feriengäste der Ferienwohnung (Haus Nr. 28) den vermeintlich kürzeren Weg über die Hausener Straße mit anschließendem Feldweg. Zudem wird der Abzweig vermehrt als Wendeplatz für die Spielplatzbesucher genutzt. Die befestigte, öffentliche Straße endet an der Hausener Straße Hausnummer 2 und dient lediglich der Zufahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge zu den Feldern und den Betriebsfahrzeugen zur Pumpstation.
Deshalb wird beantragt, dass die bestehende Beschilderung der Sackgasse mit dem Zusatzzeichen "keine Wendemöglichkeit" ergänzt wird und am Ende der Sackgasse ein Durchfahrtsverbot mit Zusatzzeichen "land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" errichtet wird.
Um einen geordneten und sicheren Parkraum für Besucher zu ermöglichen und das Parken auf freier Wiese einzuschränken, wird zudem vorgeschlagen entlang der Mühltaler Straße (im Anschluss an die Glassammelcontainer, siehe beigefügte Skizze) zwei Parkplätze als "Längsparker" zu errichten. Die Parkplätze könnten zum einem dem Besuch des Spielplatzes und zum anderen der Anlieferung von
Altglas in den Sammelbehältern dienen. Es soll eine Befestigung des Straßenbegleitgrüns mit Frostschutzkies oder Schotterrasen erfolgen.
Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich dabei um sinnvolle Maßnahmen, um das ungeordnete Parken bzw. die Zufahrt außerhalb der eigentlichen Erschließung einzudämmen.
Im Zuge der Aufstellung der Beschilderung kann zudem ein hierfür notwendiger Beschluss des Bauausschusses aus der Sitzung vom 23.02.2021 umgesetzt werden. Die Verwaltung wurde im Rahmen des Beschlusses beauftragt die Gemeindeverbindungsstraße ab der Nordostecke des Grundstücks Hausener Straße Hausnummer 2 zu einem Feld- und Waldweg abzustufen. Die Abstufung soll ab dem Ende des asphaltierten Bereichs der Hausener Straße vorgenommen werden. Die Durchführung des Abstufungs- und Widmungsverfahrens ist im Bauamt anhängig und prioritätsmäßig in
2025 vorgesehen; sie ist aber zeitlich abhängig vom Abschluss der Verhandlungen mit den zu beteiligenden Grundstückseigentümern im Bereich des abzustufenden Wegs.
Ebenso wurde für den Bereich am Spielplatz beantragt, dass eine Randbepflanzung des Spielplatzes entlang der Hausener Straße vorgenommen wird. Das Stadtbauamt plant für das Jahr 2026 am Spielplatz Hanfeld eine Blühstrauch-Randbepflanzung entlang der Hausener Straße auf ca. 35 m Länge. Für die bis 4 m hohen Planzungen und Fertigstellungspflege werden 8.000 € in den Haushalt 2026 eingestellt.
Die Debatte
Herr Heidinger (BMS): Er sieht es etwas anders. Man kann das auch so belassen. Da sollte man kein Geld investieren. Er fragt nach der Lage der Sträucher.
Herr Janik: Zum Vermeiden von Parken wohl außen am Zaun.
Herr Heidinger (BMS): Es sollen nicht drei Parkplätze gestrichen werden. Er darf zitiert werden, dass er dem Bürgerantrag ablehnend gegenübersteht.
Herr Frühauf (CSU): Die Hanfelder gehen zu Fuss. Alle anderen parken auf der Straße ins Mühlthal.
Antrag Herr Heidinger (BLS):
Die Parkplatzsituation wird beibehalten.
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, nachdem die widmungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung des Teilabschnitts der Hausener Straße an der Nordostecke des Grundstücks Hausener Straße Hausnummer 2 geschaffen wurden, die vorgeschlagene Beschilderung mit den Fachstellen abzustimmen.
2. Sollte eine Ablehnung der Beschilderung durch die Fachstellen erfolgen, ist die Angelegenheit erneut vorzulegen.
3. Zwei Längsparker entlang der Mühltaler Straße zwischen der Einmündung Hausener Straße und den Glascontainern mit Frostschutzkies oder Schotterrasengitter einzurichten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Blühstrauch-Randbepflanzung entlang der Hausener Straße auf einer Länge von ca. 35 m einzuplanen und die Haushaltsmittel i.H.v. 8.000 € in den Haushalt 2026 einzustellen.
TOP 16 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Fohrmann (CSU): Sie wirbt für das Hadorfer Ochsenrennen am Vatertag?
Herr Zirngibl (CSU): Alle Stadträte sollen über die Regeln von nicht öffentlichen Sitzungen informiert werden.
Herr Dr. Schüler (UWG): Es weist wie jedes Jahr auf das Stadtradeln vom 29.6. bis 19.7. hin und freut sich über jeden Stadtrat, der mitmacht.
Frau Henniger (FDP): Sie weist auf https://bavariaruft.de/ hin. Und wird schon KI in der Verwaltung eingesetzt?
Herr Beck: Noch nicht, um der DSGVO gerecht zu werden. Erste Planungen sind schon im Planung.
(M)ein Fazit
So, jetzt haben wir mit einer satten Mehrheit im Stadtrat auch formal die "Revolution am See". Mehr Flächen am See für die Stadt ist schon seit 30 Jahren nicht nur das Ziel einer Gruppierung - und je mehr, desto besser.
Schauen wir mal, ob die anzusprechenden Behörden nicht doch auch mit einem Bahnhof in der Kreisstadt leben können, wenn sich die Anbindungsqualität vom Bahnhof Starnberg Nord in Richtung Innenstadt verbessert. Es würde mich freuen.
Und so ganz werde ich das Gefühl nicht los, dass die anstehende Bürgermeister (und Stadtrats)wahl in 10 Monaten schon ihre erste Schatten auf die Stadtratssitzungen wirft.
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yorik59lene · 13 years ago
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Wasterkingen Flugaufnahme
Mit der Ausstellung «Sündenbock» thematisiert das Landesmuseum in Zürich Gewalt von Gruppen gegen Einzelne, die willkürlich in die Rolle Schuldiger oder Störender gedrängt werden. Der zeitliche Bogen spannt sich von der Antike bis in die Gegenwart.
Dokumentiert ist etwa die Geschichte von Anna Rutschmann aus Wasterkingen bei Rafz, die 1701 als letzte «Hexe» im Kanton Zürich durch das Schwert zu Tode kam. Dorfbewohner hatten sie und sieben ihrer Verwandten beim zuständigen Landvogt in Eglisau angeschwärzt. Die Familie Rutschmann sei für rätselhafte, im Dorf grassierende Krankheiten verantwortlich, so der willkürliche Vorwurf.
Warum die Familie Rutschmann?, fragt das Landesmuseum, und vermutet, Antrieb zur Verunglimpfung sei der Neid gewesen, denn die Rutschmanns gehörten zu den Reichsten im Dorf. Nach mehrmaliger Folter gab auch Anna Rutschmann zu, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben, und wurde zum Tod verurteilt.
Ein erschreckendes Beispiel von kollektiver Gewalt gegen einzelne Menschen ist die in der Ausstellung dokumentierte Geschichte der Engländerin Fiona Pilkington, die sich und ihre 18-jährige Tochter Francesca in ihrem Auto verbrannte. Jahrelang war sie von benachbarten Jugendlichen terrorisiert worden, weil ihre Tochter geistig behindert war. Weder Polizei noch Sozialbehörde hatten der alleinerziehenden Mutter geholfen.
Zur Sprache kommen in der Ausstellung aber nicht nur Beispiele von Menschenopferungen, Lynchmorden auf dem Scheiterhaufen oder von kollektiver Gewalt im Internet und den sozialen Medien. Thematisiert werden auch Kräfte, die sich der Gewalt entgegenstellten. Dazu gehörten die mit der Aufklärung aufblühenden Naturwissenschaften.
Landesmuseum thematisiert Sündenböcke | Nau.ch
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Wasterkingen, Hüntwangen, Rafzerfeld, 1953
Staatsarchiv Zürich A 18.3, Nr. 1 / Wasterkinger Hexenprozess 1701
Abschrift der Akten und von Ratsbeschlüssen über den Hexen-prozess von Wasterkingen Abschrift der meisten der Akten und Verhöre in chronologischer Reihenfolge; mit Abschriften auch von Ratsbeschlüssen, die nicht in den Prozessakten enthalten sind. Originaltitel: Beschreibung des mühsamen und bedauerlichen Wasterkingischen Unholden-Prozess. Geschehen den 8. Apprilis bis 23. Novembris 1701. Geschrieben den 9. Septembris bis den 20. idem 1743. Der Band wurde im Jahr 1861 von Pfarrer Theodor Wild im Pfarrhaus von Wil entdeckt und gelangte danach ins Staatsarchiv.
Wasterkinger_Hexenprozess_1701.pdf
Bericht aus dem Schloss Eglisau Des Tags warend unterschidenliche persohnen, wegen einicher verdächtiger Unholdinen und Hexen rev: zu Wasterkingen verhört, und von denselben ausgesagt und geklagt worden, wie hernach folget.
Über Anna Vogel zugenant Wildin.
Hanss Heinrich Keller und seyn Weib sagend aus, dass sie die Frauw vor ungefehr 13 jahren, nebent ihro bey dem Brunnen gewesen, alda sie einsmahls grossen Kopfschmertzen bekomme, dass sie sich legen müssen, und in selbiger nacht, seye die Wildin zum 3ten mahl vor ihre kammer kommen, und mit nammen gerufft, allein es seye ihro nichts geantwortet worden.
(...)
Leonhardt Bechtold sagt, dass er vor 4 jahren nebent seinem Bruder in Elssbetha Kelleren Hauss gegangen, alda die Wildin auch gewesen, sein Bruder habe mit, er aber nichts mit ihro geredt, anderen hingegangen, und hinter den Offen gelegen, da seye ihm gleich der Kopf gantz gross geschwollen worden.
(...)
2. Über Anna Vogel Rutschman der Wildenen Tochter.
Joggli Rutschmann sagt, dass er vor 1½ jahren zu Aker fahren wollen, allein seye ihm der Zug bestellt worden, dass er nit vortkommen können, entlich ausssetzen und heimb müssen, auch seye der Treibbub auf eine hefftige weiss geschwollen worden, und indem dises geschehen, seye die Tochter zugegen gewesen. Jtem sie sey auch der Tantzgesellschafft einverleibet, so hernach mit mehrerem gemeldt und von etlichen Persohnen ausgesagt wird.
3. Über Maria Rutschman.
(...)
Jacob Rutschman und Heinrich Bechtold sagend, dass sie an der letsten nacht des 99sten jahrs ein Teüfelisch Tantzen alda gesehen, und beschehen von ihren, ihrer Schwöster, Anna Wisserig, der Wildenen 3 Kinder, und Hänssli Wissers 3 kinder, wie das Tantzen so wunderlich, seye nit auszusprechen. Leonhardt Bechtold sagt, dass er diss Tantzen nachts um 12 Uhr gesehen, worüber ihne ein grosser Schreken ankommen, geschehen vor 1½ jahren. Hanss Bechtold sagt, dass unter villem anderen Vych, so ihm auf die ellende Weiss zu grund gerichtet, auch ein pferd gelämbt worden, habe der Schmid von Hochfelden selbiges brauket, worzu die Maria kommen. Hanss Rutschman sagt, dass sie seyn Kind zu Fissibach, bey dem Haar angerürt, seither leide es grosse noth. Fridli Keller Tischmacher sagt, dass sie der krämer verene von Eglisauw 3 Eyer gegeben, worin 3 Röhrli gleich jmmen waben, welche gants schwartz gewesen. Hanss Heinrichs Kellers Schumachers Frauw sagt, dass sie vor 15 jahren ihro kriesi geben, die sie aber nit geessen, hernach seye sie ellend in allen glideren worden und 2 Tag gewährt. Maria Meyerin von Raffz zu Wasterkingen in diensten, sagt, sie habe das Liecht Tantzen auch gesehen. Jacob Rutschman sagt, dass sie seinem Knaben vor 18 Jahren ein Schaffhauser Weggli geben, der es aber nicht, sonder er der Vatter geessen, gleich darauf seyen ihme Tödtliche schmertzen ankommen.
(...)
4. Über Anna Rutschmannin.
Jacob Haffner sagt, als seiner Kueh s.v. die milch genommen worden, gange seye Frauw zu ihro, mit vermelden, Jhr Mann seye zum Nachrichter, und werde nit nachlassen, biss das gesindlj ausgeruth, darüber sie zur antwort geben, solle nur schweigen, werde schon besser werden, worauf die Kueh wider gesund worden, und habind die Milch bekommen, wie zuvor. Bey dem Tantz und Liechtspillen, solle sie auch ein Meisterin seyn.
5. Über Margareth Ruetschmannin, Andreas Ruetschmans Tochter.
Vorgemelte Anna Meyerin von Raffz sagt auss, dass sie vor einem jahr, ihro der Kopf erschüt, worüber sie geschwollen worden, blatteren im maul bekommen, und in die 4 Wochen gewährt. Dem Tantzen soll sie auch beygewohnnet haben. Hanss Baumgartner Schmid sagt, dass die bedeüte Ruetschmanin seinen Knaben küsst, worauf er geschwollen worden, und entlich so ellend, dass er dessen sterben müssen.
6. Über Elsbeth Rutschmanin obiger Schwöster.
Jacob Rutschman sagt, dass sie vor 15 jahren, seyn Frouw in einer Kindbett besucht, und währender Zeit einen Trunk mit einanderen gethan, worüber seyn Frauw grossen schmertzen bekommen, und das Kindbeter Kindlj erlammt worden, dass es diser stund noch auf einer steltzen gehen muss. Dj war auch ein Täntzerin.
7. Über Hans Ruetschman zugenant Hänsslj.
Hanss Ruetschman Ehegaumer sagt auss, als er vor 1½ jahren zu Aker gefahren, der Hänssli gesagt, werde den Aker nit auf ein mahl bauwen mögen, worauf die Stier geschwollen worden, dass er ausssetzen müssen.
(...)
8. Über Barbara Ruetschmanin.
Hanss Rutschman sagt, dass sie ein Helsing einem Zeit Küehlin angelegt, sogleich lamm worden. – War auch ein Täntzerin.
9. Über Anna Wisserin, so dermahl in Kleggeüw in Diensten.
Fridli Keller Tischmacher sagt, dass als er sie gwüsser ursachen wegen, von seinem dienst gethan, sie getreüwet, wolle es ihm schon machen, darüber 2 Kälber erlämmt und ein Kuh s.v. verderbt worden. Leonhardt Haffner Küeffer sagt, dass er vor 3 jahren auf freyer Strass sie gesehen Tantzen, und solche Lufftsprüng und bewegungen gemacht, dass nicht zu sagen, entlich habe er ihro zugeruefft, worauf sie in unglaübliche sprüng kommen, dass man sie mit keinem Pferd ereilen mögen. Fridli Kellers Frauw sagt, dass sie vor 4 jahren 2 Birren von ihro gessen und darauf gross geschwollen worden. Anna Meyerin sagt, dass sie vor 3 Jahren ein apfel von ihro geessen, in der Nacht darauf ihro nicht anderst gewesen, als wann man sie bey den beinen erschinten thete, und in allen glideren gantz ellend und krank worden.
Jacob Rutschman sagt, vor 3 Wochen seye er zu Aker gefahren, worbey sie grasset, und seye der virte Stier geschwollen worden, dass er ausssetzen müssen.
10. und 11. Über Klein Hanss und Ulrich Wiser
Vatter und Sohn wird wegen Liecht Tantzens und anderes villfaltig geklagt; in Summa es sind noch vill menschen und Vych ellend zugericht worden, dass es disen bösen Leüthen zugeschriben wird.
Vorbedeüte Anna Wisserin hat vor etlichen jahren Herren Pfarrers Wirtz selg. und Untervogt Keller bekent, dass sie hinter ihrer Muter auf einem Schürgsteken nach Berwangten auf den Tantz gefahren, der Schmid von Büehl seye auf einem Geissbock geriten und ein Frauw aus dem Elegaüw auf einer Enten, der Schmid seye Koch und Mathias Haffner Spilman gewesen. Jacob Spüeler habe mit voriger Maria gedantzet, ihr Grossvatter habe zünt. Jn einem Stubenthauss hat sie dis und mehrers erzellt, auch alles in ihrer Gegenwart machen wollen. Præsentibus Herren Landvogt und Quartier Haubtman Hyrtzel, Herr Pfarrer Bernharts zu Weyl, beambtete zu Eglisauw und Herrschaffts Untervogt. Cantzley Eglisauw
Schreiben Herren Landtvogt Hirzels an unsere Gnädigen Herren Hochgeachte Herren, Obwohlen mir hertzlich leid, dass Eüwer Gnädige und Weise Herren schon widerum bemühen muss, hab ich doch solches aus hernach folgenden bedauerlichen Ursachen und vornemmlich auch wegen der grossen gefahr, so aus fehrnerer Connivenz erwachsen möchte, zuthun nicht unterlassen können, es ist nun von 20 jahren her, wie man mich berichtet, zu Wasterkingen eine gemeine sag, und vill Lamentierens gewesen, dass daselbst einige persohnen sich befinden, welche mit allerley bösen Künsten und Hexereyen s.v. umgehen thügen, und hat solches der schädliche effect, so in allerley weg verspürt worden, mehr als gnugsam bezeüget. Bey zu und laufender Regierung Herren Landvogt Werdmüllers selg. ist Anna Wisser, so damahls noch minderjerig war, dismahl aber zu Wilchingen im Schaffhausser gebieth in diensten seyn soll, in Verhafftung genohmmen worden, und hat gegen Herren Pfarrer Wirtzen selg. und Untervogt Keller zu Hüntwangen, viel bekent, wie an dem und der beylag zu ersehen. Als sie aber Oberkeitlich Examiniert worden, hat sie alles widrum verlaugnet, und weilen damahls der abzug Ehrengedachten Herren Landvogt Werdmüller selg. eingefallen, und man nit gnugsames fondament gehabt jemand anzugreifen, hat man die sach Gott und der Zeit heimstellen müssen. Weil aber seitharo das übel stark um sich gefressen, disser Teüflische Sammen sich vermehret, und daharo nicht ohnzeitig besorget wird, es möchte aus der fehrneren Tolleranz ein ellender jammer erfolgen, haben die meiste Eydsgnossen von Wasterkingen mich gantz trungenlich gebeten, sie Sach Eüwer Gnaden und Weysheiten anhängig zu machen, und deroselben gnädige und vätterliche Hilffen gezimmender Unterthännigkeit auszubiten. Damit aber Eüwer Gnaden und Weysheiten etwas grundtliches an die Hand gegeben werden können, hab ich alle diejennigen so etwas klagen, oder sonst dieser Materj halber etwas zu berichten wüssen, verhört und ihre ausssagen in Verzeichnung nemmen lassen, welche Eüwer Gnaden und Weysheiten hierbey übersende, zumahlen auch demühtigst bite, dass sie nach anwohnender hoher Prudenz und Landsvätterlicher vorsorg, gnädig geruwen, wider dises eingerissen Leidige Übel, diejennigen Mittel vorzukehren, welche zu aussreütung derselben erforderlich seie; worzu der Allerhöchste Cooporiren und Eüwer Gnade und Weysheit in beharrlicher Glükselligkeit und allen segen erhalten wolle.
Eüwer Gnaden und Weysheiten
Unterthännigst Gehorsamer Jh. Hirtzel
Eglisauw den 19. Aprilis Anno 1701
Rathserkantnuss hierüber: Unterthännigst Gehorsamer Jh. Hirtzel Über den von Herren Landvogt Hirtzel zu Eglisauw weitlaüfigen, kundtschafftsweiss eingenommenen, alharo überschikten, und ablesens angehörten bericht, betrefend den verdacht einiger passierender unerlaubten Künsten und Hexereyen zu Wasterkingen, haben Meine Gnädigen Herren gut befunden, dass Herr Landvogt Hirtzel zu Eglisauw den sachen mit aller vorsichtigkeit nochmals fleissig nachforschen, insonderheit was bey vill jahren und erst seit kurtzem beschehen seyn, und eigentlich den anlas zu disen Klägden gegeben haben möchte, wohl underscheiden, der Jnteressierten persohnen geführten lebens und wandels, von den Herren Geistlichen und Stillständeren, auch ihres alters und zustands ihrer Mitlen sich erkundigen; alsdan darüberhin diejennigen persohnen, auf dennen der verdacht fehrners ruhen möchte, in das Schloss in niemands anderen als des Herren Pfarrers und Landschreibers beywesen, beschiken, examinieren, so es erforderlich und etwas grunds vorhanden, mit der Kundtschafft confrontieren, und da fehrn auch auf eint und andere persohn, nit auss der ausssag anderer, sonder ihrer eignen bekantnuss etwas grunds und fondaments einichen bösen, heraus kommen solte, solche alsdann in verwahrung nemmen, hiemit nach befindtnuss verfahren, und Meine Gnädigen Herren allesse hernach widrum benachrichtigen solle, die Anna Wiserin, so dissmahls im Schaffhausser Gebieth in diensten seyn solle, betrefende, fals sie sich dermahlen wohl verhaltet, und auf sie nichts grundtliches hervor kommen möchte, ihrethalb die sach biss sie sonsten in das Land komme, eingestellt verbleiben könte. Act: Sambstags den 23. Aprilis Anno 1701 Coram Senatu
(...)
(...)
(Auf Seite 169:)
Elf Personen angeklagt, 8 hingerichtet. Letzter Hexenprozes des Standes Zürich. Im Jahre 1702 klagten die Wasterkinger über noch ärgere Hexen in ihrer Gemeinde. Der Zürcher Rat trat aber nicht mehr darauf ein und ermahnte den Pfarrer, gegen den Hexenglauben anzukämpfen. Darauf endigte die Hexenplage...
Wasterkinger_Hexenprozess_1701.pdf
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Die Stadt Eglisau im Kanton Zürich, Schweiz, in der Topographia Helvetiae von Matthäus Merian. Ca. 1650
Eglisau wird Landvogtei
Von 1497 bis 1798 residierten 57 zürcherische Landvögte im Schloss in Eglisau. Zur Landvogtei gehörten auch Glattfelden und die vier Dörfer im Rafzerfeld. Der aus der Novelle «Der Landvogt von Greifensee» von Gottfried Keller bekannte Salomon Landolt war der letzte Vogt vor dem Sturz der aristokratischen Stadtherrschaft. Als strenger aber auch humorvoller und wohlgelittener Regent wirkte er von 1795 bis 1798 in Eglisau.
Geschichte: Gemeinde Eglisau
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Eglisau am Rhein
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Städtchen und Schloss Eglisau von Westen
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Prospect von Eglisau, 17..
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Prospect von Eglisau. 17..
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Hauptsache, man hat einen Schuldigen: Im März 1475 meldet der Gerbermeister Andreas Unverdorben in Trient seinen Sohn als vermisst. Zwei Tage später wird die Leiche des dreijährigen Simon gefunden. Die Gemeinde verurteilt daraufhin 14 Juden. Es heisst, sie seien auf das Blut des Kindes aus gewesen. (Bild: Öffentliche Bibliothek der Universität Basel)
Fort mit ihm, er macht uns alle krank! – Warum wir Sündenböcke brauchen
Einer muss sterben, damit die Gesellschaft nicht Schaden nimmt. Wir delegieren Schuld, um uns zu schützen. Das Landesmuseum Zürich untersucht das Phänomen «Sündenbock» in einer Ausstellung.
Thomas Ribi, 17.3.2019
Natürlich hatte Elsbetha Rutschmann nichts Böses getan. Aber wen interessierte das schon. Im Juli 1701 wurde sie in Zürich hingerichtet, zusammen mit sechs Mitgliedern ihrer Familie. Vorangegangen war ein Prozess, und das Urteil war aus Sicht der Richter klar: Hexerei. Elsbetha und ihre Verwandten hatten sich dem Satan hingegeben. Sie waren verantwortlich für allerhand Übel, die sich in Wasterkingen zugetragen hatten: Ochsen, die den Pflug nicht mehr ziehen wollten, das Bein eines Kindes, das geschwollen war, Läuse, die sich auf dem Kopf einer Bäuerin eingenistet hatten und nicht mehr zu vertreiben waren.
Das Böse muss ein Ende haben
Sechs der Verurteilten wurden enthauptet, etwas ausserhalb von Zürich an der Sihl. Elsbetha wurde verbrannt, bei lebendigem Leib: Sie hatte den bösen Zauber nicht nur ausgeübt, sondern auch ihre Tochter Anna dazu angeleitet. Das verlangte nach harter Strafe, das Übel musste ein Ende haben. Rund dreissig Einwohner von Wasterkingen waren drei Monate vor der Hinrichtung beim Landvogt vorstellig geworden und hatten die Familie angeklagt. Landvogt Hirzel hatte getan, was man von ihm erwartete: die Beschuldigten nach Zürich überwiesen, wo sie eingesperrt, verhört und schliesslich verurteilt wurden.
Nach dem Tod der Rutschmanns ging das Leben in Wasterkingen wieder seinen gewohnten Gang. Vielleicht zogen die Ochsen den Pflug wieder, vielleicht wurde das Kind gesund. Vielleicht auch nicht. Man hatte immerhin ein Zeichen gesetzt. Dass ein ganzer Familienzweig ausgemerzt worden war? Das war aus Sicht der Dorfbewohner der Preis, den man zahlen musste, wenn es darum ging, das Böse in die Schranken zu weisen.
Natürlich hatte man das Böse, was immer das sei, nicht in die Schranken gewiesen. Aber man hatte ihm einen Namen gegeben. Man hatte Schuldige bezeichnet. Und hatte sich damit bestätigt, dass man selber keine Schuld trug. Das war viel. Vielleicht war es sogar entscheidend für das Funktionieren einer Gemeinschaft, die wie jede andere dauernd bedroht war vom Ausbruch von unkontrollierter Gewalt. Dass es gelang, die Gewalt zu kanalisieren und zu verrechtlichen, nahm ihr die Kraft, die Gesellschaft zu zerstören.
Die Wasterkinger hatten Sündenböcke gefunden. Und damit ein Ritual durchgespielt, das zu den Konstanten menschlicher Gesellschaften gehört. Ein blutiges Ritual gesellschaftlicher Selbstreinigung: Einer wird zum Schuldigen gemacht, aus der Gruppe entfernt – und löst so einen Konflikt, der den Zusammenhalt der Gemeinschaft gefährdet. Das Landesmuseum Zürich widmet dem Phänomen Sündenbock eine Ausstellung. Sie fragt nach den Ursachen für eine so verbreitete wie augenscheinlich absurde Praxis, unternimmt aber in erster Linie eine Art Phänomenologie.
Der Firnis der Zivilisation
Dass da Ungleichgewichtiges nebeneinander zu stehen kommt, ist kein Nachteil. Es hilft, das Phänomen klarer zu fassen. Natürlich, der Fall von Fiona Pilkington, die 2007 sich und ihre geistig behinderte Tochter tötete, weil sie über Jahre von einer Jugendgang terrorisiert worden waren, liegt auf einer ganz anderen Ebene als der von Elisabeth Kopp, der ersten Schweizer Bundesrätin, die nach einem politischen Skandal 1989 zurücktreten musste. Und der kolumbianische Fussballspieler Andrés Escobar, der nach der WM 1994 wegen eines Eigentors kaltblütig erschossen wurde, hat nicht viel mit dem schwedischen Regisseur Benny Fredriksson zu tun, der sich im vergangenen Jahr das Leben nahm – nach Missbrauchsvorwürfen, die aus der Luft gegriffen waren.
Doch die Auswahl der Beispiele und die Fluchtlinien zur Opfertheorie des französischen Literaturwissenschafters René Girard lassen in der Fülle der rekapitulierten Fälle aus zweitausend Jahren einen roten Faden erkennen. Sie zeigen, wie dünn der Firnis der Zivilisation ist. Und wie archaisch unser Sozialverhalten in mancher Beziehung noch immer geprägt ist, auch wenn wir keine rituellen Tötungen mehr vollziehen, sondern nur mit dem Finger sanft über einen Touchscreen wischen. Die Linie, die von den Opferriten antiker Kulturen zum Shitstorm moderner Social-Media-Gesellschaften führt, verläuft natürlich nicht gerade. Aber die Mechanismen sind sehr ähnlich. Und vor allem: Sie schaffen Opfer, die für das Bedürfnis der Gesellschaft nach Schuldigen bezahlen. Im schlimmsten Fall mit dem Leben.
Die Ausstellung «Sündenbock» im Landesmuseum Zürich ist bis zum 30. Juni zu sehen.
Thomas Ribi, 17.3.2019
https://www.nzz.ch/feuilleton/suendenbock-im-landesmuseum-warum-wir-schuldige-brauchen-ld.1467542
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aktieportfoljen · 5 months ago
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De ekonomiska förutsättningarna vi nu genomlever nu är lika förutsägbara som utfallet i en slumpgenerator, EXOR och Apple i topp
USAs införande av tullar mot Mexiko och Canada är för tillfället uppskjutna. Något möte mellan Kinas och USAs ledare blev det inte idag så tullarna på kvarstår mot Kina, så även Kinas motåtgärder. USAs industrproduktion sjönk mer än väntat. Fortsätter tulltramset lär den sjunka ännu mer. De ekonomiska förutsättningarna vi nu genomlever nu är lika förutsägbara som utfallet i en…
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memecatwings · 8 months ago
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i love going on bandcamp and searching by city. there are so many underground metal bands in tampa fl whats up with that
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