Tumgik
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Pressemitteilung - #ausnahmslos-Initiator_innen kritisieren Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im Zuge der Sexualstrafrechtsreform
Die Initiator_innen der Initiative #ausnahmslos kritisieren, dass mit dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts auch eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes und die Forderung nach einem kollektiven Straftatbestand für Gruppen einher geht.
Das feministische Bündnis #ausnahmslos begrüßt die geplante Verankerung des „Nein heißt nein”-Grundsatzes in der Sexualstrafrechtsreform. Es entspricht der vom Bündnis geäußerten Forderung, dass sexualisierte Gewalt gegen den Willen eines Menschen grundsätzlich als Straftat gelten muss. Dies betrifft auch den Stratftatbestand des Grapschens, der ebenfalls endlich vom Gesetz abgedeckt werden soll.
Wie allerdings kurzfristig bekannt wurde, sieht der aktuelle Gesetzentwurf als Strafe für sexualisierte Übergriffe auch die Ausweisung vor.
#ausnahmslos-Mitinitiatorin und Autorin Anne Wizorek dazu: „Wir fordern ein Nein-heißt-Nein-Gesetz ohne weitere Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes und ohne den so genannten ‚Gruppenparagrafen‘. Diese Doppelbestrafung auf Grundlage der Staatsbürgerschaft lehnen wir ab.”
Seit den Ereignissen in Köln sind von der Großen Koalition rechtspopulistische Forderungen erfüllt worden. Eine konstruktive Debatte über Sexismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fand dagegen nicht statt.
Autorin und #ausnahmslos-Mitglied Jasna Strick betont: „Statt ungerechte Geschlechterstrukturen, strukturelle Macht und problematische Männlichkeitsbilder differenziert, auch mit den verbundenen kulturellen und weltanschaulichen Hintergründen, in den Blick zu nehmen, wird das Problem seit Köln allzu oft pauschal mit bestimmten Religionen oder Herkunftsländern von Tätern in Verbindung gebracht.“
Derweil nimmt die Zahl der rechten Gewalttaten weiterhin zu; erstmals fürchtet das BKA sogar die Bildung neuer, terroristischer rechter Gruppen. Dass die Bundesregierung mithilfe des geplanten Gesetzes nun einen Zusammenhang zwischen Sexualstraftaten und Aufenthaltstatus herstellt und rassistischen Vorurteilen dadurch Vorschub leistet, ist empörend.
Aktivistin Keshia Fredua-Mensah weist auf ein weiteres Risiko hin: „Besonders Migrantinnen und Frauen ohne geklärten Aufenthaltstatus können zusätzlich in fatale Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. Wenn die Täter, wie in den meisten Fällen, aus ihrem privaten Umfeld stammen, kann das Risiko einer Abschiebung dazu führen, dass die Betroffenen erst gar keine Anzeige erstatten.”
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Aufruf zu einer inklusiven Soliaktion für Gina-Lisa Lohfink
Als #ausnahmslos-Bündnis stehen wir solidarisch mit allen Betroffenen sexualisierter Gewalt und deshalb auch mit Gina-Lisa Lohfink.
Am Montag, den 27. Juni 2016, wird ihr Prozess von 9 bis 14 Uhr im Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91, 10559 Berlin) fortgesetzt. Der Support der sich im Netz bereits unter dem Schlagwort #TeamGinaLisa sammelt, soll nun auch vor Ort gezeigt werden.
Ausgehend von der „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ ist bereits eine Solikundgebung vor dem Amtsgericht angemeldet worden.
Wir werden uns bei der Solikundgebung am 27. Juni vor dem Amtsgericht in Berlin beteiligen, machen jedoch darauf aufmerksam, dass wir die Sexarbeiter_innen- und trans*-feindlichen Positionen der Organisator_innen der „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ ebenso wie etwaiger weiterer Solidaritätsbekunder_innen ablehnen.
Wir finden es wichtig, dass auch Sexarbeiter_innen und Trans_personen zu der Soliaktion kommen und hoffen, dass dies ein Raum ist, in dem die unterschiedlichen Positionen zu Sexarbeit seitens der Beteiligten nicht ausgetragen werden.
Wir freuen uns, wenn Ihr selbst vor Ort dabei seid, unseren Aufruf unterstützt und in Euren Verteilern, Netzwerken etc. zur Teilnahme an der inklusiven Solidaritätsaktion aufruft!
Das #ausnahmslos-Bündnis
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Pressemitteilung - #ausnahmslos-Initiator_innen unterstützen Bündnis „Nein heißt Nein”: Eine große Koalition für eine große Reform des Sexualstrafrechts
Heute, am 28. April 2016, beginnt das parlamentarische Verfahren zum Regierungsentwurf für eine Neufassung der §§ 177, 179 (Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung sowie Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) StGB. Der vorliegende Entwurf geht nicht weit genug. Nach wie vor würde die sexuelle Selbstbestimmung nicht geschützt werden. Ein nachhaltiger Paradigmenwechsel kann nur dadurch erreicht werden, dass die Frage der Strafbarkeit an das Einvernehmen gebunden ist, nicht an Gewalt und Widerstand gegen diese Gewalt. Die #ausnahmslos-Initiator_innen unterstützen den offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Vor 20 Jahren wurde das deutsche Sexualstrafrecht zuletzt reformiert. Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. Heute kann der deutsche Bundestag erneut einen historischen Schritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und für sexuelle Selbstbestimmung gehen. Das Bündnis „Nein heißt Nein” besteht aus bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Deutscher Frauenrat, Deutscher Juristinnenbund, Frauenhauskoordinierung, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, TERRE DES FEMMES, UN Women Nationales Komitee Deutschlandund ZIF – Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Es fordert in seinem offenen Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, dafür zu stimmen, alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen gemäß des Paradigmas „Nein heißt Nein” unter Strafe zu stellen. Die #ausnahmslos-Initiator_innen stehen geschlossen hinter den Forderungen des Bündnisses „Nein heißt Nein”. In dem offenen Brief heißt es bezüglich des Regierungsentwurfs: „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist auch weiterhin nicht an sich geschützt. Übergriffe bleiben weiterhin straffrei, auch wenn die von Gewalt betroffene Person ihren entgegenstehenden Willen bekundet und sich der Täter darüber hinweggesetzt hat. Maßgeblich bleibt also das Verhalten der geschädigten Person und nicht des Täters bei der Be- und Verurteilung. [...] Wir fordern eine zeitgemäße und menschenrechtskonforme Weiterentwicklung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist den meisten Betroffenen weiterhin nicht geholfen. Ist das Gesetz einmal beschlossen, wird es absehbar keine große Reform des Vergewaltigungsparagraphen geben. Daher appellieren wir an Sie, sich jetzt im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, dass der Paradigmenwechsel konsequent vollzogen wird.” Der Regierungsentwurf erfüllt auch die sogenannte Istanbul-Konvention nicht, nach der alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden müssen. Die Bundesrepublik hat diesen Vertrag unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Bislang ist Eigentum in Deutschland juristisch besser und bedingungsloser geschützt als sexuelle Selbstbestimmung. Das darf nicht toleriert werden. Lieber jetzt keine Gesetzesänderung, als eine, die den Paradigmenwechsel um weitere 20 Jahre verschiebt. Ausführliche Stellungnahmen und Analysen finden Sie auch beim bff „Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“ – Fallanalyse zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht” und von Ulrike Lembke „Warum die Reform des Sexualstrafrechts keine ist”. Auch der djb weist auf eklatante Schutzlücken hin, die sich durch den Regierungsentwurf ergeben würden.
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Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #ausnahmslos
In der Silvesternacht auf 2016 waren in Köln und anderen deutschen Städten viele Frauen sexualisierter Gewalt an öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Diese Taten müssen zügig und umfassend aufgeklärt werden. Die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung müssen endlich geschlossen werden.
Wir fordern, dass den Betroffenen jetzt alle Unterstützung und Hilfe zukommt, die sie benötigen. Wir stehen solidarisch mit all denjenigen, die sexualisierte Gewalt und Belästigung erfahren und erfahren haben.
Wer wir sind
Als Feminist_innen1 aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen setzen wir uns seit vielen Jahren für Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und für eine offene und faire Gesellschaft ein, engagieren uns gegen Sexismus und sexualisierte Gewalt. Dabei haben wir gelernt, wie wichtig es ist, auch gegen Rassismus und andere Formen von Diskriminierung zu stehen.
Dafür setzen wir uns ein
Der konsequente Einsatz gegen sexualisierte Gewalt jeder Art ist unabdingbar und von höchster Priorität. Es ist für alle schädlich, wenn feministische Anliegen von Populist_innen instrumentalisiert werden, um gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu hetzen, wie das aktuell in der Debatte um die Silvesternacht getan wird.
Sexualisierte Gewalt darf nicht nur dann thematisiert werden, wenn die Täter die vermeintlich „Anderen" sind: die muslimischen, arabischen, Schwarzen oder nordafrikanischen Männer – kurzum, all jene, die rechte Populist_innen als „nicht deutsch“ verstehen. Sie darf auch nicht nur dann Aufmerksamkeit finden, wenn die Opfer (vermeintlich) weiße Cis2-Frauen sind. Der Einsatz gegen sexualisierte Gewalt muss jeden Tag ausnahmslos politische Priorität haben, denn sie ist ein fortwährendes Problem, das uns alle betrifft. 2014 ergab eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), dass mehr als die Hälfte aller Frauen bereits sexuell belästigt wurde und ein Drittel sexualisierte und/oder physische Gewalt erlebte. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist jährlich mehr als 7.300 angezeigte Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in Deutschland aus3, das sind zwanzig jeden Tag. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher.
Alle Menschen sollen sich von klein auf, unabhängig von ihrer Ethnie, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion oder Lebensweise, sicher fühlen und vor verbalen und körperlichen Übergriffen geschützt sein: egal ob auf der Straße, zu Hause, bei der Arbeit oder im Internet. Ausnahmslos. Das sind die Grundlagen einer freien Gesellschaft.
Für diese politischen Lösungen setzen wir uns ein:
1. Die Arbeit der Beratungsstellen muss gestärkt und ihr Angebot ausgebaut werden, einschließlich Therapiemöglichkeiten und besserem, schnelleren Zugang zu Therapieplätzen. Auch die Arbeit von Frauenhäusern muss gestärkt und vor allem finanziell ausreichend abgesichert werden. Alle Beratungsstellen und -angebote müssen barrierefrei sein.
2. Die Gesetzeslage muss angepasst werden: Sexuelle Belästigung ist in Deutschland immer noch keine eigenständige Straftat. Und ob eine Vergewaltigung als strafbar gilt, wird zum Beispiel auch daran festgemacht, ob sich die betroffene Person ausreichend zur Wehr setzte.
3. Mehr öffentliche Aufklärungsarbeit hilft, Gewalt zu vermeiden, und signalisiert den Betroffenen, dass sie sich Hilfe holen und mit gesellschaftlicher Unterstützung rechnen können. Wir möchten dafür sensibilisieren, dass die Gefahr, Sexismus und sexualisierte Gewalt zu erleben, im engen sozialen Umfeld besonders groß ist und in allen gesellschaftlichen Gruppen vorkommt.
4. Auch eine geschlechtersensible Pädagogik kann (sexualisierter) Gewalt vorbeugen. Dazu zählt nicht zuletzt die Aufklärung über Geschlechterstereotype und die Bedeutung von Sprache.
5. Polizei und Justiz müssen geschult werden, damit es überhaupt zur Strafverfolgung kommt und in diesen Prozessen sensibel und respektvoll mit Betroffenen umgegangen wird.
Für diese gesellschaftlichen Lösungen setzen wir uns ein:
6. Die Debatte über sexualisierte Gewalt muss offen, kritisch und differenziert geführt werden. Dazu gehört die Analyse, Aufarbeitung und Bekämpfung von soziokulturellen und weltanschaulichen Ursachen von Gewalt. Dringend muss auch über Auswirkungen gesellschaftlicher Stigmatisierung von Betroffenen sexualisierter Gewalt gesprochen werden.
7. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen ernst genommen werden. Es darf keine Täter_innen-Opfer-Umkehrung, wie in Form von Verhaltensregeln für Betroffene, und keine Verharmlosung geben.
8. Sexismus und Rassismus sind nicht Probleme „der Anderen”: Wir alle sind von struktureller Diskriminierung geprägt und müssen erlernte Vorurteile erst einmal reflektieren, um sie abzulegen.
9. Wer Zeug_in von sexualisierter Gewalt und Sexismus wird, sollte nicht wegschauen, sondern eingreifen – von Hilfe und Beistand bei sexualisierten Übergriffen bis zum Einspruch gegen sexistische Sprüche, „Witze“ oder Werbung.
Für diese medialen Ansätze setzen wir uns ein:
10. Die mediale Berichterstattung über sexualisierte Gewalt darf die Opfer nicht verhöhnen und die Taten nicht verschleiern. Täter sollten nicht als „Sex-Gangster” oder „Sex-Mob” beschrieben – da sexualisierte Gewalt nichts mit Sex zu tun hat – und häusliche Gewalt nicht als „Familien-” oder „Beziehungsdrama” verharmlost werden.
11. Sexismus und andere Diskriminierungsformen müssen als Nährboden für sexualisierte Gewalt verstanden und als reale und bestehende Probleme anerkannt werden. Es muss ernst genommen werden, wie die mediale Darstellung u.a. weiblicher Körper als Lustobjekte mit sexualisierter Gewalt verknüpft ist. Sexismus darf weder im Alltag noch in der Werbung und in den Medien Platz haben.
12. Das Problem des Sexismus und der sexualisierten Gewalt darf nicht „islamisiert“ und damit pauschal einer Religion und ihren – häufig vermeintlichen – Angehörigen zugeschrieben werden. Damit werden mindestens 5 Millionen Menschen in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Redaktionen sollen reißerische und stigmatisierende Deutungen vermeiden, denn diese ziehen konkrete negative Folgen für Mitglieder unserer Gesellschaft nach sich.
13. Die Bildsprache ist frei von rassistischen und sexistischen Klischees zu halten. Bilder wirken unterbewusst und können selbst eine differenzierte Berichterstattung torpedieren.
14. Redaktionen müssen vielfältiger werden. Nach wie vor sind nur ein Bruchteil der Journalist_innen in Deutschland nicht-deutscher Herkunft und Berufswege stehen vor allem Menschen mit formal hoher Bildung offen. Männlich, heterosexuell und weiß dominierte Chefredaktionen tragen dazu bei, dass Themen, die andere Geschlechter, Ethnien und Minderheiten betreffen, nicht mit ausreichend Raum und Kompetenz behandelt werden.
Verfasser_innen
Kübra Gümüşay Anne Wizorek Emine Aslan Stefanie Lohaus Teresa Bücker Keshia Fredua-Mensah Gizem Adıyaman Dudu Küçükgöl Helga Hansen Kristina Lunz Nicole von Horst Antje Schrupp Sookee Gesine Agena Jasna Strick Yasmina Banaszczuk Lavinia Steiner Katrin Gottschalk Ninia LaGrande Hengameh Yaghoobifarah Makda Isak Melahat Kisi
1Das sogenannte Gender Gap, signalisiert durch den Unterstrich, bietet Platz für Menschen, die sich außerhalb der binären Geschlechterkategorien Mann-Frau einordnen.
2Mit der Vorsilbe Cis werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht identifizieren.
3Bundesministerium des Inneren: Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S. 4.
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