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Das Führen einer Limited
Die Entbürokratisierung ist in England schon sehr weit voran geschritten. Es gibt nur wenige Dinge zu beachten, die für das Führen der Limited Company notwendig sind. Die wichtigsten Dinge zeigen wir Ihnen nachstehend auf. Alle weiteren Informationen und Formulare inkl. Übersetzung und Hinweisen erhalten Sie nach der Gründung der Limited von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. In UK gibt es den Geschäftsführer (Director) und den Secretary (Company Secretary). Das bedeutet, für die Gründung und das Führen brauchen Sie zwei Personen! Der Secretary hat keine Rechte, sofern Sie diese nicht festlegen wollen. Der Geschäftsführer oder auf Ihren Wunsch mehrere Geschäftsführer, führen die Geschäfte.
Nachstehende Punkte sind bei der Führung der Limited zu beachten:
Registrierter Firmensitz/Büro (Registred Office
Aufgaben und Pflicheten des Geschäftsführers (Director)
Aufgaben und Pflichten des Secretarys (Company Secretary)
Satzung (Articles of Assiosation)
Gesellschafter (Shareholder)
Statusbericht (Annual Return)
Registrierter Firmensitz/Büro (Registered Office):
Das registrierte Büro dient dazu, offizielle Dokumente zu empfangen und muss in England sein! Eine Postfachadresse ist nicht zulässig. Das registrierte Büro muss auf allen Rechnungen und Geschäftpapieren stehen, zusätzlich kann Ihre deutsche Niederlassung auf dem Geschäftspapier stehen. Wir melden das registrierte Büro bei einer renommierten Steuerberatungsgesellschaft an (tätig seit über 120 Jahren, mit über 80 Mitarbeitern).
Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers (Directors):
Der Director ist verantwortlich für die fristgerechte Einreichung folgender Dokumente:
Buchhaltung (Accounts)
Steuererklärung
Statusbericht (Annual Return)
Jahresabschluss/Bilanz
Aufgaben und Pflichten des Secretaries (Company Secretary):
Der Company Secretary hat vom Gesetz her keine “besondere Macht” oder Rechte im Unternehmen, es sei denn, es steht in seinem Arbeitsvertrag. Das heißt er hat kraft Gesetz keine Vollmacht für Geschäftskonten oder sonstige Befugnisse, Änderungen von Satzungen etc. Normalerweise übernimmt der Secretary folgende Aufgaben:
Registrierung des Geschäftsführers/der Geschäftsführer (Directoren) und des Secretarys
Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen
Zur Eintragung des Unternehmens sind aber mindestens zwei unterschiedliche Personen notwendig. Das heißt, Sie benötigen zur Gründung eine Person, die als Secretary unterschreibt.
Jahresabschluss und Bilanz:
Wenn Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Deutschland und keine englische Betriebstätte haben, dann müssen Sie keinen Jahresabschluss gegenüber dem englischen Finanzamt abgeben. Gegenüber dem englischen Handelsregister ist ein Annual Account abzugeben. I.d.R. werden für die Abgabe des Annual Acoount die Kennzahlen der deutschen Steuererklärung von Ihrem deutschen Steuerberater übernommen. Der Jahresabschluss ist spätestens 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister einzureichen. Wird die Gesellschaft z.B. am 10.04.14 gegründet, dann endet das Geschäftsjahr (wenn nicht ein anderes Datum gewünscht wird, z.B. 31.12.13) zum 31.05.14. Der Abschluss muss dann spätestens 10 Monate nach dem 31.05.15 eingereicht werden.
Statusbericht (Annual Return):
Hier wird lediglich geprüft, ob die Gründungsdaten noch korrekt sind, z. B. ob es Änderungen bei den Aktienbesitzern gibt, die Adresse des registrierten Büros, die Art der Gesellschaft und Hauptgeschäftszweck und der Name, Adresse und Geburtstag der Direktoren. Dieses muss einmal jährlich gemacht werden und wird an das englische Handelsregister geschickt.
Weitere Informationen zum Führen einer Limited erhalten Sie kostenlos nach der Gründung Ihrer Limited.
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