PCR-Test ist auch in der neuen Testverordnung geregelt. In Frankfurt gibt es weiterhin PCR-Tests und Schnelltests auf der Konstablerwache bzw. der Zeil, Hauptwache, am Hauptbahnhof und in Niederrad.
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PCR-Test im Testcenter Frankfurt – Neue Corona-Testverordnung – Änderungen beim Schnelltest
PCR-Test auf der Frankfurter Hauptwache oder Konstablerwache
Corona-Antigen-Schnelltest sind nach der neuen Testverordnung des Bundesgesundheitsministerium nicht mehr für alle Bürger kostenlos. Kostenlose Antigen-Schnelltest, PCR-Test Frankfurt auf Staatskosten gelten seit dem 01.07.2022 nur noch für Risiko- und weitere ausgewählte Gruppen. Als normaler Bürger kann man sich nur noch aus bestimmten Gründen testen lassen und müssen für die Bürgertest, PCR-Test ein Betrag von 3,00 € zahlen. Ob ein Anspruch auf einen kostenlosen oder bezuschussten Test besteht, müssen Apotheken oder Teststellen prüfen. Die Bürger müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
PCR-Test – Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest
Wer hat noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest:
Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen: Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern besuchen wollen, aber auch die Behandelten bzw. die Bewohner selbst
Pflegende Angehörige
Kinder unter 5 Jahren
Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden
Chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
Studienteilnehmer: Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben
Infizierte: Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Auch bei den Bürgertests, PCR-Tests, ist jetzt eine Eigenbeteiligung von 3,00 € fällig, den Anspruch nachzuweisen. Das fängt z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung an, dem Vorzeigen der Corona Warn App oder bei Kontakten mit Risikopatienten, mit einer Selbstauskunft. In folgenden Fällen kann man sich für 3,00 € testen lassen:
Besuch einer Freizeitveranstaltung; die am selben Tag - eine Veranstaltung im Innenraum besuchen
Besuch von besonders gefährdeten Menschen; Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahre haben, Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen zu besuchen
Rote Meldung in der Corona-Warn-App; Personen, die durch die Corona-Warn-App des RKI (Robert-Koch-Institut) eine Warnung mit Statusanzeige, erhöhtes Risiko haben
PCR-Test – Nachweise für einen kostenlosen Schnelltest
Wer einen kostenlosen Schnelltest in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen. Bei Kleinkindern, ist das die Geburtsurkunde oder Kinderpass, bei Schwangeren den Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss das in einem ärztlichen Attest im Original vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien, können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, ebenso legen Haushaltsangehörige von Infizierten einen PCR-Test vor, wenn Sie einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
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