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Mieten & Vermieten: Urteil: Mieter haftet nicht zwangsläufig für defekten Boiler
Mieten & Vermieten: Urteil: Mieter haftet nicht zwangsläufig für defekten Boiler
In einem aktuellen Urteil entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass ein Mieter nicht für einen Schaden aufkommen muss, der durch einen defekten Boiler entstanden ist. Wenn bewiesen wurde, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, haftet der Vermieter für die entstandenen Schäden (AZ I-24 U 164/15).
Im vorliegenden Fall waren in einer Mietswohnung mehrere Liter Wasser aus einem defekten Boiler ausgetreten, die einen Schaden von etwa 10.000 Euro verursacht hatten. Die Ursache wurde auf ein Zulaufventil zurückgeführt, das nicht richtig zugedreht war. Nachdem die Versicherung des Eigentümers die Rückzahlung der Kosten gefordert hatte, zog der Mieter vor Gericht.
Die Richter entschieden nun aktuell, dass der Mieter nicht für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Nach der Beweisaufnahme stellten Sachverständige fest, dass allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit vorgelegen habe und der Mieter nicht haftbar gemacht werden kann. © Fotolia.de / hywards
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Politik & Wirtschaft: Immobilienerwerb: Haus & Grund fordert Senkung der Grunderwerbssteuer
Politik & Wirtschaft: Immobilienerwerb: Haus & Grund fordert Senkung der Grunderwerbssteuer Der Eigentümerschutzverband Haus & Grund fordert aktuell, die Grunderwerbssteuer zu senken und insbesondere jungen Familien dadurch den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Laut den Marktexperten stellt diese eine zu hohe Belastung dar und lässt sich auch nicht durch spätere Förderprogramme wieder ausgleichen.
Seitdem die Bundesländer seit 2006 die Möglichkeit zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer haben, hat sich der Steuersatz in fünf Ländern von 3,5 auf 6,5 Prozent nahezu verdoppelt. Hauskäufer, die auf einen Kredit angewiesen sind, können diese Kosten jedoch nicht mit finanzieren und müssen die Steuer aus dem Eigenkapital zahlen. Die Folgen: Durch weniger Eigenkapital verteuert sich der Kredit oder wird unter Umständen erst gar nicht bewilligt.
Haus & Grund weist zudem darauf hin, dass die Finanzierung einer niedrigeren Grunderwerbssteuer durchaus den Ländern zuzumuten ist, da in einigen Bereichen des Immobilienerwerbs gar keine Steuern anfallen würden. © Fotolia.de / Creativ Studio Heinemann
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Mieten & Vermieten: Urteil: Wegfall von Eigenbedarf muss genau begründet werden
Mieten & Vermieten: Urteil: Wegfall von Eigenbedarf muss genau begründet werden
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter ihre Gründe genau aufführen müssen, wenn sie nach Kündigung wegen Eigenbedarfs diesen nicht umsetzen. Liegt keine ausreichende Begründung vor, hat der Mieter das Recht auf Schadensersatz (AZ VIII ZR 44/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seinen Vermieter auf insgesamt 26.000 Euro verlangt, nachdem sein Vermieter Eigenbedarf angemeldet und ihm gekündigt hatte. Der Schaden entstand laut Mieter durch Umzugskosten, eine teurere Mietwohnung, längere Arbeitswege sowie Prozesskosten. Der Vermieter hatte Eigenbedarf angemeldet, da die Wohnung für einen neuen Hausmeister benötigt wurde. Vermietet wurde sie jedoch letztendlich an eine Familie.
Der Bundesgerichtshof stimmte aktuell dem Mieter zu und verweist den Fall zurück an das Landgericht, dass ihn in vorheriger Instanz zu Gunsten des Vermieters entschieden hatte. Laut Gericht konnte der Vermieter nicht ausreichend darlegen, dass der Hausmeister aufgrund von Knieproblemen vom Einzug Abstand genommen hatte. Den Richtern zufolge muss davon ausgegangen werden, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war. © Fotolia.de / hywards
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Immobilienkauf: Hausfinanzierung: Die besten Angebote im Test
Immobilienkauf: Hausfinanzierung: Die besten Angebote im Test Nach wie vor gibt es günstige Darlehen zur Immobilienfinanzierung auf dem Markt. Zwar sind die Zinsen für Baukredite gestiegen, doch laut einer aktuellen Untersuchung von Stiftung Warentest gibt es nach wie vor attraktive Angebote unter 2 Prozent bis zu 25 Jahre lang. Die besten Anbieter aus mehr als 100 Banken, Vermittlern, Bausparkassen und Versicherern hat Stiftung Warentest aktuell zusammengestellt.
Je nach Zinsbindung, Eigenkapital und Immobilie unterscheiden sich die Zinssätze in den Modellfällen erheblich. Die Hypovereinsbank zum Beispiel, deren Kredite auch bei Vermittlern wie Planethome und Enderlein erhältlich sind, vergab ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit zum Effektivzins von 1,65 Prozent. Zum Vergleich: Bei teuren Banken war das gleiche Darlehen mit einer Kreditsumme von 180.000 Euro um fast 25.000 Euro teurer.
Neben niedrigen Zinsen konnten einige Institute ebenfalls mit flexiblen Konditionen wie einem Sondertilgungsrecht oder variablen Tilgungssatz punkten. Der ausführliche Test ist unter www.test.de/immobilienkredit abrufbar. © PhotoDune.net / lucadp
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Marktdaten: Wohnen wird teurer: Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum steigt
Marktdaten: Wohnen wird teurer: Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum steigt
Dem aktuellen Postbank-Wohnatlas 2017 zufolge sind die Preise für Immobilien deutschlandweit weiter angestiegen. Etwa 242.000 Euro gaben die Deutschen 2016 durchschnittlich für den Kauf einer Immobilie aus, was rund sechs Haushalts-Jahresnettoeinkommen entspricht. Im Vergleich zu 2014 stellte die Vorgängerstudie noch fünf Haushalts-Jahresnettoeinkommen fest.
Spitzenreiter der teuersten Regionen ist aufgrund von hochpreisigen Ferienwohnungen der Landkreis Nordfriesland, in dem mehr als 23 Pro-Kopf-Jahreseinkommen für 100 Quadratmeter Wohnfläche gezahlt werden müssen. Auf den weiteren Plätzen des Wohnrankings liegen München, Freiburg im Breisgau, der Landkreis Miesbach, Hamburg und Berlin.
Den Analysten zufolge ist ein weiterer Trend erkennbar: In vielen teuren Regionen koppeln sich die Immobilienpreise immer mehr von den Einkommen ab. Besonders bleiben die Löhne in Berlin hinter den Kaufpreisen für Immobilien zurück. Der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum wird demnach auch in den kommen Jahren weiter ansteigen. © PhotoDune.net / fantazista
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Energieeffizienz: Sonne speichern: Neues Informationsportal für Eigentümer und Handwerker
Energieeffizienz: Sonne speichern: Neues Informationsportal für Eigentümer und Handwerker
Die private Energiewende ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus von Politik, Wirtschaft und auch Endverbrauchern gerückt. Wärmespeicher sind hierbei eine entscheidende Voraussetzung für mehr Effizienz in der Energieversorgung. Denn nur wenn die Speicherung der Sonnenenergie möglich ist, kann diese sinnvoll zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden.
Um Verbraucher und Unternehmen ausführlich über die Möglichkeiten und Vorteile von Wärmespeichern zu informieren, hat der Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) ein neues Internetportal entwickelt. Neben wichtigen Informationen rund um Wärmespeicher finden Interessierte ebenfalls die neuen staatlichen Förderangebote, mit denen die Investition für den einzelnen deutlich günstiger wird.
Wer also seine Heizungsanlage modernisieren und sich über die Vorteile von Wärmespeichern informieren möchte, findet unter www.waermespeichern.de ein umfassendes Angebot. © Fotolia.de / peshkova
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Mieten & Vermieten: Lärmbelästigung: Mieter muss nicht die Ursache kennen
Mieten & Vermieten: Lärmbelästigung: Mieter muss nicht die Ursache kennen In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Mietminderung bei Lärmbelästigung durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn der Mieter die Mängel an sich ausführlich beschreibt. Er muss keinesfalls die Ursache der Lärmbelästigung kennen (AZ VIII ZR 1/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eine fortwährend bestehende Lärmbelästigung durch laute Klopfgeräusche, Möbelrücken und festes Getrampel von der Wohnung über ihm beanstandet und diese sogar mit Lärmprotokollen belegt. Nachdem die Vermieterin nicht reagiert hatte, minderte er die Miete, woraufhin die Wohnung fristlos gekündigt wurde. Die Vermieterin argumentierte, dass er nicht den unzureichenden Schallschutz als Ursache benannt hatte, sondern die Tatsache, dass sie nichts gegen die Belästigung durch andere Mieter unternommen hätte.
Nachdem Amts- und Landgerichte der Räumungsklage der Vermieterin zustimmten, hob der Bundesgerichtshof nun das Räumungsurteil auf. Es reiche aus, wenn der Mieter einen konkreten Sachmangel darlegt und ist nicht verpflichtet, die Ursache zu benennen. © Fotolia.de / hywards
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Energieeffizienz: Bautipp: KfW-Vorgaben müssen eingehalten werden!
Energieeffizienz: Bautipp: KfW-Vorgaben müssen eingehalten werden!
Wer die Zuschüsse der KfW für sein Bau- oder Sanierungsvorhaben in Anspruch nimmt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Vergabe der Mittel an strikte Bedingungen gekoppelt ist. Daran erinnert aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).
Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen ist laut VPB der Bauherr und damit der Antragssteller der Fördermittel. Dies gilt auch, wenn die Förderbedingungen beispielsweise durch Fehler des eines beauftragten Handwerksunternehmens nicht eingehalten werden. Die KfW überprüft stichprobenartig die Einhaltung ihrer technischen Vorgaben und fordert im Ernstfall die Gelder zurück.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten, das umfassende Bau oder Sanierungsprojekt von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten und die einzelnen Förderprogramme sorgfältig überprüfen zu lassen. © Fotolia.de / roxcon
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Baubranche: Studie: Fertighausquote erstmals über 20 Prozent
Baubranche: Studie: Fertighausquote erstmals über 20 Prozent Der Umsatz für Fertigteilhäuser ist 2016 deutschlandweit um 15,7 Prozent gestiegen. So lautet das Ergebnis einer neuen Studie des österreichischen Marktforschungsinstituts Interconnection. Zwar erlebt die Baubranche aktuell einen allgemeinen Aufwind, doch die Fertigbausparte ist den Marktforschern zufolge überproportional gewachsen.
Die Gründe für das steigende Umsatzvolumen liegen laut Interconnection in einem guten Gesamtangebot für Immobilienkäufer, das ein Haus auf einem attraktiven Grundstück beinhaltet. Viele Interessenten ziehen einen vereinfachten Weg zum eigenen Heim heute vor. Den Hauptanteil im Fertigbaugeschäft halten nach wie vor Einfamilienhäuser mit 83 Prozent.
Für die Zukunft prognostiziert das Marktforschungsunternehmen eine Fortsetzung des Fertighaus-Trends. Bis 2020 werden jährlich 6,6 Prozent für die Branche erwartet. © Fotolia.de / ponsulak
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4-Zimmer Eigentumswohnung mit 97m² in Gelsenkirchen
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Steuern & Finanzierung: Grundsteuererlass: Frist bis Ende März nutzen
Steuern & Finanzierung: Grundsteuererlass: Frist bis Ende März nutzen
Noch bis zum 31. März 2017 können Vermieter einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent für Mietausfälle in 2016 beantragen, die sie nicht selbst verschuldet haben. Für denkmalgeschützte Gebäude und andere Immobilien des öffentlichen Interesses wird sogar ein vollständiger Erlass gewährt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Mietausfälle auf Leerstand, allgemeinen Mietpreisverfall, struktuelle Nichtvermietbarkeit oder auch besondere Ereignisse wie Brand oder Hochwasser zurückzuführen sind. In jedem Fall müssen Vermieter ernsthafte Bemühungen nachweisen, die betreffende Immobilie beispielsweise in Form von Anzeigen beworben zu haben.
Noch bis Ende März können Eigentümer von ihrem Recht Gebrauch machen und Anträge auf Grundsteuererlass rückwirkend für 2016 bei den zuständigen Steuerämtern bzw. Finanzämtern einreichen. © Fotolia.de / KlausWagenhaeuser
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Baubranche: Bautipp: Kaminofen beim Neubau mit einplanen!
Baubranche: Bautipp: Kaminofen beim Neubau mit einplanen!
Was ein Stromausfall für Haushalte bedeutet, können sich in Zeiten einer verlässlichen Versorgung nur die wenigsten Eigentümer vorstellen. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass es beispielsweise durch Stürme oder Hochwasser durchaus zu solch einer Versorgungslücke kommen kann.
Auch Smart Homes stehen durch die Vernetzung aller Systeme einem höheren Risiko eines Stromausfalls gegenüber. Angriffe auf die Stromnetze sind ebenfalls ein Szenario, das Sicherheitsexperten heute für möglich halten.
Vor diesem Hintergrund sollten Bauherren im Optimalfall bereits beim Neubau die Installation eines Kaminofens mit einplanen, empfiehlt aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. Denn dieser bleibt im Falle eines Systemausfalls die einzige Heizmöglichkeit. Kann dieser aus Kostengründen zunächst nicht berücksichtigt werden, sollten Bauherren zumindest einen Kaminzug sowie den Standort des Kamins mit einkalkulieren. © Fotolia.de / roxcon
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Mieten & Vermieten: Urteil: Kosten für Baumfällung sind keine Betriebskosten
Mieten & Vermieten: Urteil: Kosten für Baumfällung sind keine Betriebskosten
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen entschied in einem aktuellen Urteil, dass Kosten für eine Baumfällung nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können (AZ 5 C 449/16).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Kosten für die Fällung eines Baumes als umlagefähige Kosten der Gartenpflege angesetzt. Der Gesamtbetrag von 2.200 Euro wurde somit über die Betriebskosten anteilig auf die Mieter verteilt. Die Mieter akzeptierten dies nicht, sondern sahen die Kosten als nicht umlagefähige Instandhaltungskosten an.
Das Gericht stimmte nun aktuell der Klage auf Rückzahlung zu. Das Fällen eines morschen oder kranken Baumes fällt in die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und kann nicht auf die Mieter umgelegt werden. © Fotolia.de / hywards
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Baubranche: Tipp für Eigentümer: Kamine Ersetzen oder sanieren?
Baubranche: Tipp für Eigentümer: Kamine Ersetzen oder sanieren? Laut Bundesimmissionsschutzverordnung müssen bis Ende 2017 Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, die bestimmte Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Dies betrifft Kamine mit Typenschildern vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB), rechtzeitig einen Wartungstermin zu vereinbaren, da Firmen bereits jetzt schon Terminengpässe haben. Zudem lohnt sich vorab ein Beratungsgespräch bei einem unabhängigen Experten, wenn es um die Anschaffung moderner, energieeffizienter Geräte geht.
Doch neben der Energieeffizienz sollte bei der Anschaffung ebenfalls eine einfache und praktische Bedienung berücksichtigt werden sowie individuell geplant werden, damit das neue System zum eigenen Haus passt. © photoDune.net / gunnar3000
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Energieeffizienz: dena: Gebäudeenergiegesetz muss Priorität bleiben
Energieeffizienz: dena: Gebäudeenergiegesetz muss Priorität bleiben
Um die Energieeffizienz von Gebäuden in Zukunft zu verbessern, sollte Anfang Februar ein neues Gebäudeenergiegesetz vom Kabinett verabschiedet werden. Die Entscheidung wurde allerdings nun vertagt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) mahnt vor diesem Hintergrund an, den Klimaschutz und die Energiewende weiterhin ernst zu nehmen.
Laut dena ist das Gebäudeenergiegesetz ein wichtiges Instrument, um die Energiebilanz von Wohngebäuden zu optimieren und den rechtlichen Rahmen zu vereinfachen. Außerdem legt es einen ambitionierten Energiestandard für öffentliche Gebäude fest.
Doch genau dieser Effizienzhausstandard 55 ist unter den Akteuren noch umstritten. Laut dena sind die Ziele jedoch durchaus erreichbar und dringend notwendig, um einen vernünftigen Niedrigstenergiestandard für öffentliche Gebäude sicher zu stellen. © Fotolia.de / diego1012
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Mieten & Vermieten: Urteil: Verspäteter Auszug kann teuer werden
Mieten & Vermieten: Urteil: Verspäteter Auszug kann teuer werden
Wird eine Wohnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, können Vermieter eine Nutzungsentschädigung auf Basis der Marktmiete verlangen, wenn der Mieter nicht vertragsgemäß auszieht (AZ VIII ZR 17/16). So lautet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem aktuellen Urteil.
Im vorliegenden Fall zogen Mieter nach Eigenbedarfskündigung zum 30.10.2011 nicht aus, sondern blieben bis zum 15.04.2013 in der Wohnung und zahlten die bisher geltende Miete zzgl. den anteiligen Heizkosten. Der Vermieter verlangte jedoch eine weitergehende Nutzungsentschädigung auf Basis der ortsüblichen Neuvertragsmiete, die laut Gutachten insgesamt 7.300 Euro über der vertraglich vereinbarten Miete lag.
Der BGH entschied, dass der Vermieter Marktmiete verlangen kann, wenn ihm sein Mietobjekt trotz Kündigung vorenthalten wird. Er kann nun seinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung auf dieser Basis vor Gericht geltend machen. © Fotolia.de / hywards
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Steuern & Finanzierung: Wohnkosten-Vergleich: Eigentum schlägt Miete
Steuern & Finanzierung: Wohnkosten-Vergleich: Eigentum schlägt Miete
Eigentümer profitieren langfristig von niedrigeren Wohnkosten, auch wenn die anfängliche Belastung zunächst höher ist als bei Mieterhaushalten. Zu diesem Ergebnis kommt das Berliner Forschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research, das aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes analysiert hat.
Während Mieter im Laufe der Jahre durschnittlich mit steigenden Kosten konfrontiert sind, sinken die Ausgaben fürs Wohnen, sobald die Immobilie abbezahlt ist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Eigentümer nur noch jeden sechsten Euro für seine Wohnkosten ausgeben, Mieter im Gegenzug fast jeden dritten Euro.
Konkret bedeutet das: Unter 40jährige geben rund 619 Euro pro Monat für Ihre Miete einschließlich aller Nebenkosten aus. Gleichaltrige Eigentümer müssen dagegen etwa 729 Euro bezahlen. Doch bereits bei den über 64jährigen beträgt die Miete rund 688 Euro, bei Eigentümern belaufen sich die Monatlichen Kosten auf rund 386 Euro. Eine finale „Liquiditätsrendite“ von über 300 Euro ist laut Studie der entscheidende Vorteil von Eigentüm gegenüber Mietverhältnis. © photoDune.net / fantazista
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