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rechtgehabt-blog · 16 hours ago
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"Adipositas und Merkzeichen G: Kein Anspruch bei Gehbehinderung durch Übergewicht"
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🔖 **Adipositas und das Merkzeichen "G": Warum Übergewicht allein nicht für Mobilitätshilfen reicht** Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen wirft ein wichtiges Licht auf die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis. Es verdeutlicht, dass selbst bei massiven Gehbeschwerden infolge von Adipositas nicht automatisch ein Anspruch auf dieses Merkzeichen besteht. Die Gerichte prüfen genau, ob die Gehbehinderung auf objektivierbaren organischen Schäden beruht, die eigenständig die gesetzlichen Schwellenwerte erfüllen. ### Was bedeutet das Merkzeichen "G"? Das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis steht für eine "erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr". Es ermöglicht betroffenen Personen verschiedene Nachteilsausgleiche, wie die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Steuervorteile, um die Mobilität zu erleichtern. Als "ortsübliche Wegstrecke", die nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurückgelegt werden kann, gelten dabei etwa zwei Kilometer in einer halben Stunde. Die Zuerkennung ist an strenge Kriterien geknüpft, die in den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) festgelegt sind. ### Adipositas allein ist kein Türöffner Der Kernpunkt des Urteils (Az.: L 13 SB 31/24) ist unmissverständlich: Adipositas, also krankhaftes Übergewicht, begründet für sich genommen weder einen Grad der Behinderung (GdB) noch das Merkzeichen "G". Die VMG sehen vor, dass lediglich die *Folge- oder Begleiterkrankungen*, die durch das Übergewicht entstehen, bei der Bewertung berücksichtigt werden können. Dies aber nur, wenn diese Folgeerkrankungen selbst die strengen Schwellenwerte erreichen und als *eigenständige organische Funktionsstörungen* nachweisbar sind. ### Der Fall: Warum die Klage scheiterte Im konkreten Fall beantragte ein Mann mit massivem Übergewicht und Knieproblemen das Merkzeichen "G". Er konnte die ortsübliche Wegstrecke nicht bewältigen und nutzte Rollator oder Gehstützen. Das erstinstanzliche Sozialgericht gab ihm zunächst recht, doch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hob diese Entscheidung auf. Die Richter stellten fest, dass die Gehbeeinträchtigung des Klägers zwar unbestreitbar war, jedoch überwiegend auf seiner Adipositas beruhte. Es fehlten objektivierbare, ausgeprägte und *isolierbare* Funktionsstörungen an den Beinen oder der Wirbelsäule, die für sich allein einen GdB von mindestens 50 begründet hätten. Auch internistische Einschränkungen, die nach den VMG relevant gewesen wären, konnten in der erforderlichen Schwere nicht nachgewiesen werden. ### Die Bedeutung der Ursachenanalyse Dieses Urteil unterstreicht, dass es für die Zuerkennung des Merkzeichens "G" nicht ausreicht, lediglich eine Gehbeeinträchtigung zu schildern. Entscheidend ist die *Ursache* dieser Einschränkung und deren objektive Nachweisbarkeit. Die Gerichte fordern präzise medizinische Befunde, die zeigen, dass die Gehprobleme auf konkreten, strukturellen Schäden beruhen, die unabhängig vom reinen Körpergewicht die VMG-Kriterien erfüllen. Eine Kniearthrose beispielsweise reicht nur dann aus, wenn sie zu einer so massiven Bewegungseinschränkung führt, dass sie für sich allein den erforderlichen GdB von mindestens 50 für die Gehfähigkeit begründet. ### Praktische Konsequenzen für Antragsteller Für Menschen mit Adipositas, die das Merkzeichen "G" beantragen möchten, bedeutet dieses Urteil eine wichtige Klarstellung. Es ist unerlässlich, dass Ihre medizinischen Unterlagen nicht nur das Übergewicht und die damit verbundenen Beschwerden dokumentieren, sondern vor allem die *objektiv messbaren und isolierbaren organischen Folgeerkrankungen* hervorheben. Ihre behandelnden Ärzte müssen präzise Befundberichte erstellen, die konkrete Messwerte, strukturelle Schäden (z.B. durch MRT oder Röntgen) und deren Auswirkungen auf die Gehfähigkeit im Detail beschreiben. Eine bloße Bestätigung von Schmerzen oder mühsamen Gangbildern wird den strengen Anforderungen der VMG in solchen Fällen voraussichtlich nicht genügen. ### Klärung Ihrer individuellen Situation Die Rechtslage im Schwerbehindertenrecht, insbesondere bei komplexen medizinischen Sachverhalten wie Adipositas, ist vielschichtig. Die korrekte Argumentation und die Vorlage der passenden medizinischen Nachweise sind entscheidend für den Erfolg eines Antrags. Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben oder eine rechtliche Ersteinschätzung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen und Sie kompetent zu beraten. #Sozialrecht #Schwerbehindertenrecht #MerkzeichenG #Adipositas #VersorgungsmedizinischeGrundsätze #Rechtsberatung #Gerichtsurteil [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.sozialrechtsiegen.de/adipositas-merkzeichen-g-verweigert/
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rechtgehabt-blog · 16 hours ago
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„Oberlandesgericht Brandenburg: Provision entfällt ohne vollständige Käuferdaten“
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🔖 Das 5.000-Euro-Detail: Maklerprovision ohne vollständige Käuferdaten? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt, dass selbst ein erfolgreicher Immobilienverkauf keine Maklerprovision begründet, wenn entscheidende Kontaktdaten des Käufers dem Eigentümer nicht vollständig mitgeteilt wurden. Eine Immobilienmaklerin forderte eine hohe Provision, scheiterte jedoch, weil sie dem Hausbesitzer nicht Name und Adresse der späteren Käufer nachweisen konnte. ### Wenn ein Detail Tausende Euro kostet: Der Fall vor Gericht Dieser Fall verdeutlicht eindringlich, wie präzise die Anforderungen an eine Maklerleistung sind und welche fatalen Folgen das Fehlen scheinbar kleiner Details haben kann. Eine Maklerin verlangte eine Provision von 5.355 Euro von einem Hausbesitzer, der seine Immobilie an Interessenten verkauft hatte, die der Maklerin bekannt waren. Der Hausbesitzer bestritt jedoch, dass ihm die vollständigen Kontaktdaten der Käufer von der Maklerin mitgeteilt wurden. Während eine Vorinstanz der Maklerin noch teilweise Recht gab, wies das Oberlandesgericht Brandenburg die Klage in letzter Instanz ab. Für Immobilieneigentümer bedeutet dies eine wichtige Stärkung ihrer Position: Sie müssen eine Maklerprovision nur zahlen, wenn der Makler seine vertraglich vereinbarte Leistung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erbracht hat. Für Makler ist das Urteil eine Mahnung, ihre Dokumentation zu perfektionieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen nachweislich an den Auftraggeber übermittelt werden. ### Was bedeutet "Nachweis" und "Vermittlung" wirklich? Um den Anspruch auf eine Maklerprovision zu erfüllen, muss der Makler nach § 652 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entweder einen potenziellen Vertragspartner **nachweisen** oder den Vertrag **vermitteln**. Die genaue Bedeutung dieser Begriffe ist entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg eines Provisionsanspruchs: * **Nachweisleistung:** Ein Makler hat nachgewiesen, wenn er seinem Auftraggeber (dem Verkäufer) eine konkrete Abschlussgelegenheit mitteilt, die es diesem ermöglicht, selbstständig in Verhandlungen über den angestrebten Vertrag einzutreten. Das bedeutet konkret, dass der Makler dem Verkäufer den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kaufinteressenten nennen muss. Eine bloße Telefonnummer, eine interne Referenznummer oder ein allgemeiner Hinweis auf ein Kaufangebot reichen hierfür nicht aus. Das Gericht stellte klar: Ohne diese essenziellen Informationen ist es dem Verkäufer unmöglich, gezielt Kontakt aufzunehmen, und somit fehlt der notwendige Nachweis. * **Vermittlungsleistung:** Eine Vermittlung geht über den reinen Nachweis hinaus. Hierbei muss der Makler aktiv auf die Abschlussbereitschaft der Parteien einwirken, um den Vertragsschluss herbeizuführen oder zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Führung von Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer oder durch gezieltes Austauschen von Argumenten geschehen. Die bloße Weitergabe von Preisinformationen oder punktuelle Hilfestellungen genügen diesem Anspruch nicht. Im vorliegenden Fall konnte die Maklerin weder beweisen, dass sie dem Hausbesitzer die vollständige Identität des Ehepaars mitgeteilt hatte, noch dass sie aktiv an den Verhandlungen, die zum Verkauf führten, beteiligt war. Ein bloßes Telefonat über ein Angebot, ohne Namen und Adressen, reichte nicht aus, um den Provisionsanspruch zu begründen. Auch ein sogenannter "Eigentümer-Report", der zwar den Namen der Interessentin, aber keine Anschrift oder weitere Kontaktdaten enthielt und dessen Übermittlung unklar blieb, konnte den Mangel nicht heilen. ### Ihre Rechte im Maklergeschäft: So vermeiden Sie böse Überraschungen Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer lückenlosen und präzisen Dokumentation im Maklergeschäft. Für Immobilieneigentümer bedeutet dies, dass sie Forderungen nach Maklerprovisionen kritisch hinterfragen sollten, insbesondere wenn die vollständigen Kontaktdaten des Käufers nicht klar und nachweislich übermittelt wurden. Es ist Ihr gutes Recht, eine genaue Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen zu verlangen und die Nachweis- oder Vermittlungsleistung des Maklers genau zu überprüfen. Das Gesetz schützt Sie vor unberechtigten Forderungen, erfordert jedoch, dass Sie Ihre Rechte kennen und geltend machen. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem spezifischen Fall die Voraussetzungen für eine Maklerprovision erfüllt sind oder Sie sich mit einer solchen Forderung konfrontiert sehen, kann eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung Klarheit schaffen und Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten. #Maklerprovision #Immobilienrecht #Zivilrecht #OLGBrandenburg #Nachweisleistung #Vermittlungsleistung #Rechtstipp [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.ra-kotz.de/maklerprovision-ohne-vermittlung-keine-zahlung.htm
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rechtgehabt-blog · 17 hours ago
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„Gericht: WEG-Beschluss zur Änderung der Wohngeldzahlung ohne Öffnungsklausel unwirksam“
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🔖 Die Verfassung der WEG: Warum Mehrheitsbeschlüsse an der Gemeinschaftsordnung scheitern können In einer wegweisenden Entscheidung hat das Amtsgericht Hildesheim kürzlich einen Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für nichtig erklärt, obwohl die Eigentümer mit deutlicher Mehrheit für eine Änderung der Wohngeldzahlungsintervalle gestimmt hatten. Dieses Urteil unterstreicht die fundamentale Bedeutung der Gemeinschaftsordnung und setzt klare Grenzen für die Beschlusskompetenz von Eigentümerversammlungen. ### Die Macht der Gemeinschaftsordnung Die Gemeinschaftsordnung ist das zentrale und oft unterschätzte Regelwerk einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft – vergleichbar mit einer Verfassung. Sie legt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die Spielregeln des Zusammenlebens fest. Ihre Bestimmungen sind für alle Mitglieder der WEG bindend und genießen einen besonderen Schutz. Das Amtsgericht Hildesheim bestätigte nun erneut, dass selbst ein scheinbar demokratischer Mehrheitsbeschluss an diesen festgeschriebenen „Grundgesetzen“ der Gemeinschaft scheitern kann, wenn er im Widerspruch dazu steht. ### Der Fall vor Gericht: Warum die Mehrheit scheiterte Konkret ging es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die mit zwölf zu zwei Stimmen beschlossen hatte, das Wohngeld statt vierteljährlich nun monatlich einzuziehen. Dieser Schritt sollte Liquiditätsengpässen entgegenwirken und den Geldfluss verstetigen. Die ursprüngliche Gemeinschaftsordnung, die seit Jahrzehnten gültig war, schrieb jedoch explizit vierteljährliche Zahlungen vor. Zwei Miteigentümer beanstandeten diesen Beschluss und sahen darin einen unzulässigen Eingriff in die bestehende Vereinbarung. Das Gericht gab den klagenden Miteigentümern recht und erklärte den Mehrheitsbeschluss für nichtig. Der entscheidende Punkt war die sogenannte Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung. Obwohl eine Eigentümerversammlung grundsätzlich befugt ist, über die Fälligkeit von Wohngeldvorschüssen zu entscheiden, endet diese Befugnis dort, wo die Fälligkeit bereits durch eine verbindliche Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist. Eine solche Bestimmung kann nur unter sehr strengen Voraussetzungen geändert werden: entweder durch die einstimmige Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder durch eine sogenannte Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung selbst. Diese Klausel würde der Eigentümerversammlung erlauben, bestimmte Punkte per Mehrheitsbeschluss anzupassen. Da im vorliegenden Fall keine Öffnungsklausel existierte und die Einstimmigkeit fehlte, war der Beschluss von Anfang an unwirksam – juristisch ausgedrückt: nichtig. ### Was bedeutet das für Ihre WEG? Dieses Urteil ist eine deutliche Erinnerung an die Rechtsverbindlichkeit der Gemeinschaftsordnung. Es zeigt, dass selbst gut gemeinte oder pragmatisch sinnvolle Mehrheitsentscheidungen rechtlich ungültig sein können, wenn sie den grundlegenden Vereinbarungen der Gemeinschaft widersprechen. Für Wohnungseigentümer bedeutet dies, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die eigene Gemeinschaftsordnung genau zu kennen und bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung stets zu prüfen, ob diese im Einklang mit den dort festgelegten Regeln stehen. Ein nichtiger Beschluss entfaltet keine rechtliche Wirkung, kann aber dennoch zu Unsicherheiten und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Für Verwalter und Eigentümergemeinschaften ergibt sich die Notwendigkeit, bei geplanten Änderungen von in der Gemeinschaftsordnung verankerten Regelungen sorgfältig vorzugehen. Ist eine Anpassung gewünscht, die der Gemeinschaftsordnung widerspricht, müssen die rechtlichen Hürden für eine Änderung dieser Ordnung beachtet werden. Dies schließt in vielen Fällen eine notarielle Beurkundung und die Zustimmung aller Eigentümer ein. ### Ihr Recht in der Eigentümergemeinschaft Die Rechtslage im Wohnungseigentumsrecht ist komplex und von zahlreichen Details geprägt. Fehler in der Beschlussfassung können weitreichende Konsequenzen haben und zu unnötigem Streit innerhalb der Eigentümergemeinschaft führen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Beschluss Ihrer WEG rechtmäßig ist, oder wenn Sie eine Änderung der Gemeinschaftsordnung planen, ist es ratsam, sich professionellen Rat einzuholen. Eine rechtliche Ersteinschätzung kann Klarheit schaffen und Ihnen helfen, Ihre Interessen als Eigentümer effektiv zu wahren. #WEGRecht #Wohngeld #Gemeinschaftsordnung #Immobilienrecht #Eigentümergemeinschaft #Urteilsbesprechung #Rechtstipp [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.mietrechtsiegen.de/weg-beschluss-ungueltig/
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rechtgehabt-blog · 2 days ago
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"Führerscheinverlust trotz unbewusster Drogenaufnahme: Rechtliche Folgen für den Schichtleiter"
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🔖 Führerschein weg durch den Kollegen-Kaffee? Ein Urteil mit klarer Ansage! Ein Schluck Kaffee und plötzlich ist der Führerschein in Gefahr: So erging es einem Schichtleiter, dem Amphetamin im Blut nachgewiesen wurde. Seine Verteidigung, die Drogen unwissentlich durch einen präparierten Kaffee eines Kollegen konsumiert zu haben, überzeugte das Gericht jedoch nicht. Dieses wegweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 11 CS 25.906) setzt klare Maßstäbe für alle Kraftfahrer. ### Der fatale Schluck Kaffee: Wenn der Verdacht zur Gewissheit wird Der Fall klingt filmreif: Ein Schichtleiter, müde von der Frühschicht, nimmt einen Schluck Kaffee von einem Kollegen. Stunden später stoppt ihn die Polizei. Die Beamten bemerken drogentypische Auffälligkeiten – gerötete Augen, geweitete Pupillen. Ein Bluttest bestätigt den Verdacht: Amphetamin und Methamphetamin im Blut. Sofort entzieht das Landratsamt die Fahrerlaubnis. Doch der Mann beteuert, die Substanzen unbewusst zu sich genommen zu haben. War es der Kaffee des Kollegen, heimlich „versetzt“ mit Drogen? Nach deutschem Verkehrsrecht ist der Nachweis von sogenannten „harten Drogen“ wie Amphetamin im Blut in der Regel ein eindeutiger Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahreignung wird hier grundsätzlich verneint, selbst bei einmaligem Konsum. Eine Ausnahme von dieser strengen Regel, der sogenannten Regelfallvermutung, ist die unbewusste Einnahme – doch diese ist an extrem hohe Anforderungen geknüpft. ### Warum die "Kaffee-Story" vor Gericht scheiterte: Die Last des Beweises Die Gerichte, in diesem Fall der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, haben die „Kaffee-Geschichte“ des Schichtleiters genau geprüft und letztlich als nicht ausreichend erachtet. Warum? Wer behauptet, Drogen unwissentlich konsumiert zu haben, trägt die volle Darlegungs- und Beweislast. Das bedeutet, man muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und vor allem nachprüfbaren Sachverhalt vorlegen. Vage Andeutungen oder bloße Vermutungen reichen nicht aus. Im vorliegenden Fall gab es mehrere entscheidende Schwachpunkte: Erstens konnte der Schichtleiter den Namen des Kollegen, der den präparierten Kaffee angeboten haben sollte, zunächst nicht nennen. Ohne konkrete Namen oder Zeugen fehlen den Behörden jegliche Ansatzpunkte für eine Überprüfung. Zweitens war sein eigenes Verhalten gegenüber der Polizei widersprüchlich. Obwohl er angab, nichts von der Drogeneinnahme oder deren Wirkung bemerkt zu haben, räumte er gegenüber den Beamten den Konsum von „Amphetamin“ ein. Wie konnte er wissen, um welche Substanz es sich handelte, wenn er unwissend war? Drittens zweifelte das Gericht an der Plausibilität des Motivs: Es erschien unwahrscheinlich, dass ein Kollege heimlich und ohne Einwilligung ein illegales, gesundheitlich gefährliches Betäubungsmittel verabreichen würde – mit hohem Risiko für beide Seiten. Selbst eine nachträglich vorgelegte Haaranalyse, die keinen regelmäßigen Drogenkonsum belegte, konnte die Zweifel an der unwissentlichen *einmaligen* Einnahme nicht zerstreuen. Das Gericht betonte, dass die behördliche Ermittlungspflicht Grenzen hat und nicht verpflichtet ist, jedem unsubstantiierten Hinweis nachzugehen, wenn der Betroffene selbst die relevanten Informationen zurückhält. ### Die weitreichenden Konsequenzen für Ihre Fahreignung Dieses Urteil unterstreicht die kompromisslose Haltung des deutschen Gesetzgebers und der Gerichte gegenüber Drogen im Straßenverkehr. Die Fahreignung ist ein hohes Gut, und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Schon der einmalige Nachweis von harten Drogen im Blut, unabhängig von der Konzentration oder dem Vorhandensein von Ausfallerscheinungen, führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Behörden haben in solchen Fällen kaum Ermessensspielraum; der Entzug ist zwingend. Für Sie bedeutet dies: Seien Sie extrem vorsichtig im Umgang mit fremden Speisen und Getränken. Jeder noch so kleine „Gefallen“ oder unüberlegte Schluck kann gravierende rechtliche Folgen haben, die Ihre berufliche und persönliche Mobilität massiv einschränken. Die Beweislast für eine unwissentliche Einnahme ist außerordentlich hoch und erfordert eine präzise, lückenlose und glaubwürdige Darstellung der Ereignisse. ### Droht Ihnen der Führerscheinentzug? Eine fundierte Ersteinschätzung kann helfen. Sind Sie mit einem Drogenfund im Straßenverkehr konfrontiert oder befürchten Sie den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Die rechtlichen Anforderungen in solchen Fällen sind komplex und die Konsequenzen gravierend. Eine fundierte juristische Einschätzung Ihrer individuellen Situation kann entscheidend sein. Zögern Sie nicht, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Eine rechtliche Ersteinschätzung gibt Ihnen Klarheit und zeigt mögliche Wege auf. #FührerscheinWeg #Verkehrsrecht #DrogenAmSteuer #Fahreignung #Rechtstipp #Verwaltungsgericht #BußgeldSiegen [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnis-entzogen-amphetamin-aus-kollegen-kaffee-zaehlt-unbewusst/
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rechtgehabt-blog · 2 days ago
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"Mieter haftet für Türschaden bei gewaltsamer Öffnung – Urteil zur Kooperation im Einsatz"
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🔖 **Tür auf, Kosten raus? Warum Sie für Polizeischäden an Ihrer Wohnungstür zahlen müssen** Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH München) sorgt für Aufsehen und präzisiert die Haftungsfrage bei polizeilichen Türöffnungen: Wer sich der Polizei widersetzt, die mit einem gültigen Haftbefehl vor der Tür steht, und damit eine Gefahrenlage schafft, muss für die entstandenen Schäden an der Wohnungstür selbst aufkommen – auch wenn die primäre Absicht der Polizei die Vollstreckung eines Haftbefehls war. ### Wenn der Schlüssel zur Kostenfalle wird Der Fall, der vor dem VGH München verhandelt wurde (Az.: 10 BV 24.977), verdeutlicht die Brisanz der Situation. Polizeibeamte standen vor der Wohnung eines Mieters, um einen richterlichen Haftbefehl zu vollstrecken. Der Mieter, der sich im Haus befand, weigerte sich, die Tür zu öffnen und blockierte diese sogar, indem er seinen Schlüssel von innen stecken ließ. Die Beamten sahen sich gezwungen, die Tür gewaltsam zu öffnen, wodurch ein Schaden von 863,35 Euro entstand. Zwar gab ein Verwaltungsgericht dem Mieter zunächst Recht und entlastete ihn von den Reparaturkosten, da die Maßnahme als rein repressive Strafverfolgung eingestuft wurde. Doch der Verwaltungsgerichtshof kippte dieses Urteil und entschied zugunsten der Polizeibehörde. ### Die "doppelfunktionale Maßnahme": Ein Schlüsselbegriff Der zentrale Punkt des Urteils liegt in der rechtlichen Einordnung der polizeilichen Maßnahme. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen repressiven Handlungen (Strafverfolgung, z.B. Festnahmen) und präventiven Maßnahmen (Gefahrenabwehr, z.B. Verhinderung von Straftaten). Für präventive Maßnahmen kann die Polizei Kosten vom Verursacher zurückfordern, für rein repressive in der Regel nicht. Der VGH München stellte jedoch klar: Eine polizeiliche Maßnahme kann eine sogenannte "doppelfunktionale Maßnahme" sein. Das bedeutet, selbst wenn die Vollstreckung eines Haftbefehls primär repressiv ist, kann sie gleichzeitig präventive Zwecke verfolgen, wenn durch das Verhalten der betroffenen Person eine konkrete Gefahr entsteht. ### Warum das Verhalten des Mieters entscheidend war Im konkreten Fall wertete der VGH das Verhalten des Mieters als ausschlaggebend. Durch das absichtliche Blockieren der Tür mit dem von innen steckenden Schlüssel, die Weigerung zu öffnen und ein provozierendes, aggressives Auftreten schuf der Mieter eine objektive Gefahrenlage. Die Beamten mussten befürchten, dass er flüchten oder sie unvermittelt angreifen könnte. Diese "Gefahrenerwartung" machte die gewaltsame Türöffnung nicht nur zur Festnahme, sondern auch zur präventiven Maßnahme der Eigensicherung und der Verhinderung weiterer Straftaten. Der Mieter wurde somit als "Handlungsstörer" (jemand, der durch sein eigenes Handeln eine Gefahr verursacht) identifiziert und haftet für die entstandenen Kosten. Das Gericht betonte, dass es nicht darauf ankommt, ob der Mieter tatsächlich weitere Straftaten verübte; die von ihm geschaffene Gefahrenlage reichte aus. ### Die praktischen Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger Dieses Urteil hat weitreichende praktische Relevanz: Es unterstreicht, dass das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern bei polizeilichen Einsätzen direkte finanzielle Konsequenzen haben kann. Wer die Kooperation mit der Polizei verweigert und dadurch eine Situation herbeiführt, die als potenzielle Gefahr für Beamte oder Dritte eingestuft werden kann, läuft Gefahr, für dadurch entstehende Schäden zur Kasse gebeten zu werden. Es ist daher ratsam, bei einem gültigen Beschluss oder Haftbefehl kooperativ zu sein und jegliches Verhalten zu unterlassen, das als Widerstand, Blockade oder Schaffung einer Gefahrenlage interpretiert werden könnte. ### Ihre Rechte kennen und handeln Die Abgrenzung zwischen rein repressiven und doppelfunktionalen Maßnahmen ist komplex und hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Stehen Sie vor einer Situation, in der Ihnen Kosten für eine polizeiliche Maßnahme auferlegt werden, oder haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Polizeieinsätzen? Eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung kann Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu klären und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. #Mietrecht #Polizeirecht #Haftbefehl #Kostenhaftung #Türöffnung #Verwaltungsrecht #Rechtstipp [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.ra-kotz.de/polizei-tuereroeffnung-mieter-haftung.htm
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rechtgehabt-blog · 2 days ago
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"Verzug bei Oldtimern: Gericht bestätigt Kostenpflicht für Zusatzversicherung"
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🔖 **Sturheit zahlt sich nicht aus: Gerichtsurteil zeigt, wie teuer die Weigerung zur Herausgabe von Sicherheiten wird** Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem aktuellen Urteil eine klare Botschaft an Kreditnehmer gesendet: Wer sich weigert, pflichtgemäß Sicherheiten an eine Bank zurückzugeben, muss für alle dadurch notwendigen Kosten aufkommen. In dem konkreten Fall wurde ein Oldtimer-Sammler zur Zahlung von fast 69.000 Euro für eine spezielle „Vertrauensschadensversicherung“ verurteilt, weil er seine wertvollen Fahrzeuge nach Fälligkeit eines Darlehens nicht herausgeben wollte. **Warum dieses Urteil jeden Kreditnehmer betrifft** Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für jeden, der Kredite mit Sicherheiten wie Immobilien, Fahrzeugen oder Wertgegenständen absichert. Es verdeutlicht eindringlich, dass die Missachtung vertraglicher Pflichten nicht nur den Kredit selbst gefährdet, sondern auch eine Kaskade unerwarteter und teurer Folgekosten auslösen kann. Eine Weigerung, Sicherheiten herauszugeben, kann Sie weitaus teurer zu stehen kommen als das Darlehen selbst, selbst wenn Sie eine scheinbare Übersicherung vermuten oder eigene Versicherungen bestehen. **Die Kostenfalle bei verzögerter Herausgabe von Sicherheiten** Im konkreten Fall hatte ein Oldtimer-Sammler seiner Bank zur Absicherung eines Darlehens sieben wertvolle Oldtimer sicherungsübereignet. Als das Darlehen fällig wurde und der Sammler nicht zahlte, forderte die Bank die Herausgabe der Fahrzeuge. Der Sammler jedoch weigerte sich vehement, die Oldtimer zu übergeben und lehnte die Abholung durch eine Spedition über seinen Anwalt ab. Die Bank sah sich daraufhin gezwungen, eine spezielle „Vertrauensschadensversicherung“ zu verlängern, die sie eigentlich zum Jahresende kündigen wollte. Diese Versicherung schützt vor spezifischen Risiken wie Unterschlagung, Untreue oder dem unberechtigten Entzug des Zugriffs auf die Sicherheiten – Risiken, die durch das Verbleiben der Oldtimer beim Sammler entstanden waren. Die vom Sammler selbst abgeschlossenen Kasko-Versicherungen deckten diesen spezifischen Gefahrenkomplex nicht ab. Für die erzwungene Verlängerungsperiode entstanden Prämienkosten von fast 69.000 Euro, welche die Bank als Verzögerungsschaden vom Sammler zurückforderte. **Die Argumente des Sammlers und die gerichtliche Klärung** Der Sammler argumentierte, die Vertrauensschadensversicherung sei unnötig gewesen, da seine eigenen Kasko-Versicherungen bestünden und die Bank ohnehin übersichert sei. Er beanstandete zudem die Höhe der Prämie und warf der Bank vor, seine Zustimmung nicht eingeholt oder keine günstigeren Konditionen geprüft zu haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies diese Einwände jedoch vollumfänglich zurück und gab der Klage der Bank statt. Es stellte fest, dass der Sicherungsübereignungsvertrag wirksam war und keine Sittenwidrigkeit durch Übersicherung vorlag, da ein solches Vorbringen des Sammlers zu vage war und eine „verwerfliche Gesinnung“ der Bank nicht erkennbar war. Das Gericht betonte, dass der Sammler durch seine ausdrückliche Weigerung, die Oldtimer herauszugeben, in Verzug geraten war. Die Prämienkosten der Vertrauensschadensversicherung waren ersatzfähig, da sie ein eigenständiges Risiko abdeckten, das von den Kasko-Versicherungen des Sammlers nicht erfasst wurde. Die Bank hatte zudem keine Pflicht zur Schadensminderung verletzt, da es ihr unter den gegebenen, knappen Umständen nicht zuzumuten war, die Zustimmung des pflichtverletzenden Schuldners einzuholen oder mit ihm über günstigere Konditionen zu verhandeln. Auch argumentierte das Gericht mit der sogenannten „verschärften Verzugshaftung“, da der Sammler die Oldtimer wissentlich und ohne Recht besessen hatte. **Fazit: Kooperation schützt vor hohen Kosten** Das Urteil unterstreicht, dass die Gerichte das Sicherungsinteresse von Banken umfassend schützen. Eine vertragswidrige Weigerung zur Herausgabe von Sicherheiten kann erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen, da der Schuldner für alle daraus resultierenden, notwendigen Schutzmaßnahmen des Gläubigers aufkommen muss. Um unerwartete Folgekosten zu vermeiden, ist eine proaktive und unverz��gliche Kooperation mit der Bank bei der Rückgabe von Sicherheiten unerlässlich. Sollten Sie selbst mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sein und Unsicherheiten bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten bestehen, ist eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung unerlässlich. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und Ihnen Orientierung zu geben. #Versicherungsrecht #Schadensersatz #Verzug #Sicherheiten #Oldtimer #Kreditrecht #Gerichtsurteil [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/verzoegerungsschaden-oldtimer-versicherung-haftung/
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rechtgehabt-blog · 3 days ago
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„Verjährung im Baurecht: Doppelgarage ohne Genehmigung – Bußgeld verfallen!“
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🔖 **Baurechtsverstoß verjährt: Wann Bußgelder für Schwarzbauten hinfällig sind** Ein jüngst ergangenes Urteil des Amtsgerichts Eilenburg beleuchtet eine wichtige Facette des Baurechts: Auch ein Schwarzbau kann nicht ewig verfolgt und bestraft werden. Es zeigt, dass Behörden innerhalb klar definierter Fristen handeln müssen, um baurechtliche Ordnungswidrigkeiten effektiv zu ahnden. ### **Jahre später ein Bußgeldbescheid für die Doppelgarage?** Die Geschichte, die dem Urteil zugrunde liegt, begann mit einer Bewohnerin, die eine Doppelgarage ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtete. Jahre später sah sich die Bauherrin mit einem Bußgeldbescheid des Landkreises Nordsachsen konfrontiert. Eine Situation, die viele Eigentümer kennen könnten: Der Bau steht längst, man geht davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat, und dann kommt unerwartet Post von der Behörde. Doch in diesem speziellen Fall hatten die Jahre, die seit der Errichtung vergangen waren, eine entscheidende Rolle gespielt. Die rechtliche Frage drehte sich darum, ob die Möglichkeit, diesen Bauverstoß zu ahnden, bereits verjährt war. ### **Die Zeit als Ihr Verbündeter: Wann beginnt die Verjährung?** Für sogenannte Bauordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften, gilt eine gesetzliche Verfolgungsfrist. Gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) beträgt diese Frist in der Regel drei Jahre. Entscheidend ist dabei der Beginn dieser Frist: Sie startet nicht etwa mit der Entdeckung des Verstoßes durch die Behörde, sondern bereits mit der vollständigen Beendigung der Bauarbeiten. Das bedeutet, sobald das Bauwerk vollständig errichtet ist – die letzte Schraube gesetzt und das Dach gedeckt ist – beginnt die Uhr zu ticken. Im vorliegenden Fall ergaben Luftbilder, dass die Doppelgarage spätestens Ende 2018 fertiggestellt war. Selbst unter dieser Annahme begann die Dreijahresfrist in diesem Moment. ### **Mehr als nur ein Brief: Was die Verjährung wirklich stoppt** Ein zentraler Punkt des Urteils war die Frage, welche behördlichen Maßnahmen die Verjährung tatsächlich unterbrechen können. Nicht jede Kontaktaufnahme oder jeder Hinweis der Behörde hat diese Wirkung. Im diskutierten Fall hatte die Behörde bereits Anfang 2020 die Bauherrin auf die mutmaßliche Genehmigungspflicht hingewiesen und zur nachträglichen Antragstellung aufgefordert. Das Amtsgericht Eilenburg stellte jedoch klar, dass dieses Schreiben die Verjährung nicht stoppte. Warum? Weil es zum damaligen Zeitpunkt noch kein förmliches Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen die Bewohnerin gab. Das Schreiben enthielt weder einen konkreten Tatvorwurf noch eine Belehrung als Beschuldigte. Erst eine Anordnung zur Anhörung im März 2022 wurde als erste wirksame, verjährungsunterbrechende Maßnahme anerkannt – zu diesem Zeitpunkt war die dreijährige Frist aber bereits abgelaufen. ### **Praktische Auswirkungen für Bauherren und Behörden** Dieses Urteil hat weitreichende praktische Relevanz. Es unterstreicht, dass behördliches Handeln nicht nur schnell, sondern auch formell korrekt erfolgen muss, um Rechtsansprüche durchzusetzen. Für Bürger bedeutet dies eine Chance zur Abwehr von Bußgeldern, wenn die Behörde zu lange gewartet oder nicht die richtigen Schritte eingeleitet hat. Im verhandelten Fall musste die Staatskasse nicht nur das Verfahren einstellen, sondern auch die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Bauherrin tragen. Es ist jedoch essenziell zu verstehen, dass die Verjährung des Bußgeldanspruchs nicht automatisch bedeutet, dass der Schwarzbau legalisiert ist. Der baurechtliche Anspruch der Behörde auf Rückbau oder nachträgliche Legalisierung verjährt in der Regel nicht. Ein Schwarzbau bleibt somit ein Schwarzbau, auch wenn kein Bußgeld mehr dafür verhängt werden kann. ### **Ihr Recht im Blick: Eine professionelle Einschätzung kann entscheidend sein** Angesichts der Komplexität baurechtlicher Vorschriften und Verjährungsfristen kann die Beurteilung der eigenen Situation eine Herausforderung sein. Insbesondere wenn Sie einen Bußgeldbescheid für einen vermeintlichen Baurechtsverstoß erhalten, ist schnelles und fachkundiges Handeln gefragt. Eine frühzeitige rechtliche Ersteinschätzung kann hier entscheidend sein, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen und unnötige Kosten zu vermeiden. #Baurecht #Schwarzbau #Verjährung #Ordnungswidrigkeit #Bußgeld #Rechtsschutz #Immobilienrecht [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.bussgeldsiegen.de/doppelgarage-ohne-baugenehmigung-ist-das-bussgeld-verjaehrt/
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rechtgehabt-blog · 3 days ago
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"Vertrag trotz Fristversäumnis: Gericht verpflichtet Vermieterin zu 200.000 Euro Zahlung"
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🔖 Verpasste Annahmefrist: Warum Ihr Verhalten im Vertragsrecht entscheidender ist als gedacht Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 10 O 167/24) beleuchtet eindringlich, wie weitreichend die Konsequenzen des eigenen Verhaltens im Vertragsrecht sein können. Selbst wenn eine vertraglich vereinbarte Annahmefrist versäumt wird, kann ein Vertrag unter bestimmten Umständen dennoch bindend werden. Dieses Urteil ist eine wichtige Erinnerung an die Bedeutung von "Treu und Glauben" und schlüssigem Handeln im Rechtsverkehr. ### Die Fakten des Falls: Ein verlockendes Angebot und eine verpasste Frist Im Zentrum des Berliner Falls stand eine Untermieterin, der eine Immobilieneigentümerin 200.000 Euro anbot, um eine Ladenfläche vorzeitig zu räumen. Die Bedingung war klar: Das Angebot musste innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der unterschriebenen Beendigungsvereinbarung angenommen werden. Doch die Untermieterin unterschrieb und übergab die Dokumente deutlich verspätet – erst Wochen nach Fristablauf. Die Eigentümerin weigerte sich später, die Entschädigung zu zahlen, da ihrer Ansicht nach kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Doch das Landgericht sah dies anders und verurteilte die Eigentümerin zur vollen Zahlung. ### Treu und Glauben: Wenn Taten mehr zählen als Worte Das Gericht stützte seine Entscheidung auf zwei zentrale Pfeiler. Der erste betrifft das Prinzip der sogenannten "Rechtsverwirkung", welches tief im Grundsatz von "Treu und Glauben" (§ 242 BGB) verwurzelt ist. Dieser besagt, dass sich jemand nicht auf ein Recht berufen kann, wenn er es über längere Zeit nicht geltend macht und durch sein Verhalten den Anschein erweckt, darauf zu verzichten. Im vorliegenden Fall schwieg die Eigentümerin über 14 Monate hinweg, obwohl sie die verspätete Annahme bemerkt hatte und es diverse Kommunikationen gab. Eine frühere Rüge wäre erwartbar gewesen. Hinzu kam das sogenannte "Umstandsmoment": Die Eigentümerin unternahm nach der verspäteten Annahme konkrete Schritte, die klar auf eine Fortführung des Vertrages hindeuteten. Sie nahm die unterschriebene Vereinbarung entgegen, begann mit Bauvorbereitungen am Objekt, stellte Werbeschilder auf und, entscheidend, akzeptierte die Schlüssel zur geräumten Ladenfläche. Die Untermieterin wiederum räumte die Fläche und traf andere Dispositionen im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages. Es wäre unter diesen Umständen treuwidrig gewesen, sich nun auf die ursprünglich verpasste Frist zu berufen. ### Die verspätete Annahme als neues Angebot Selbst wenn das Prinzip der Rechtsverwirkung nicht angewendet worden wäre, sah das Gericht einen weiteren Weg zu einem gültigen Vertrag. Die verspätete Annahme des ursprünglichen Angebots durch die Untermieterin wertete das Gericht als ein "neues Angebot" im Sinne des § 150 Abs. 1 BGB. Ein solches neues Angebot muss dann wiederum vom ursprünglichen Anbietenden angenommen werden. Dies geschah hier nicht explizit in Worten, aber durch das sogenannte "konkludente Verhalten" der Eigentümerin. Indem die Eigentümerin auf die verspätete Annahme schwieg und gleichzeitig die bereits erwähnten Handlungen – wie die Entgegennahme der Schlüssel und die Durchführung von Bauvorbereitungen – vornahm, signalisierte sie objektiv ihre Zustimmung zu diesem neuen Angebot. Aus der Perspektive eines verständigen Dritten war klar, dass die Eigentümerin den Deal ungeachtet der Frist durchführen wollte. Damit war der Vertrag über die Entschädigungszahlung von 200.000 Euro endgültig zustande gekommen. ### Praxisrelevanz: Achten Sie auf Ihre Handlungen! Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für alle Akteure im Vertragsrecht, sei es bei Mietverträgen, Kaufverträgen oder anderen Vereinbarungen. Es zeigt, dass das reine Berufen auf formale Fristen allein nicht ausreicht, wenn das eigene Verhalten dem widerspricht. Wer sich die Vorteile eines potenziellen Geschäfts sichert, aber bei den Pflichten zurückrudern möchte, läuft Gefahr, vom Gericht in die Verantwortung genommen zu werden. Insbesondere nach dem vermeintlichen Ablauf von Fristen ist höchste Wachsamkeit im eigenen Handeln und in der Kommunikation geboten. Ein längeres Schweigen kombiniert mit aktiven Schritten, die eine Vertragsdurchführung suggerieren, kann zur ungewollten Bindung führen. ### Klärung Ihrer individuellen Situation Ob Sie als Vermieter oder Mieter von ähnlichen Fragen betroffen sind oder eine vertragliche Situation haben, bei der Fristen eine Rolle spielen: Eine rechtliche Ersteinschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Position zu klären und unnötige Risiken zu vermeiden. Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Prüfung Ihres Falles zur Verfügung. #Mietrecht #Vertragsrecht #Rechtsverwirkung #TreuUndGlauben #Fristen #LandgerichtBerlin #Immobilienrecht [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.mietrechtkreuztal.de/beendigungsvereinbarung-frist-abgelaufen-muss-entschaedigung-trotzdem-gezahlt-werden/
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rechtgehabt-blog · 3 days ago
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"Bindender Gerichtsstand: Klare Zuständigkeiten für Bauprojekte bestätigt"
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🔖 **Ein Dachschaden, zwei Gerichte: Warum der "Kaufmann"-Status die Prozessstrategie auf den Kopf stellt** Ein undichtes Dach in Passau führte zu einem Rechtsstreit, der auf den ersten Blick einfach schien: Ein Bauherr wollte Bauunternehmen und Architekten gemeinsam für Baumängel zur Verantwortung ziehen. Doch selbst die einvernehmliche Übereinkunft aller Beteiligten, den Fall vor ein einziges Gericht zu bringen, scheiterte. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied: Zwei Beteiligte, zwei unterschiedliche Gerichte. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Regeln der gerichtlichen Zuständigkeit, insbesondere im Baurecht. ### Der Fall: Ein undichtes Dach und zwei Verantwortliche Im Kern ging es um einen öffentlichen Bauherrn, der gravierende Mängel an einem Flachdach in Passau feststellte. Um die Schäden offiziell dokumentieren und die Verantwortlichkeiten klären zu lassen, beantragte er ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren. Hierbei werden Sachverständige beauftragt, den Zustand des Bauwerks und die Mängel gerichtsverwertbar festzuhalten. Der Bauherr wollte dabei sowohl die beauftragte Baufirma als auch den planenden und überwachenden Architekten in einem gemeinsamen Verfahren in Anspruch nehmen. ### Die Crux mit dem Gerichtsstand: Kaufmann vs. Freiberufler Das Problem entstand, als es um die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ging. Der Bauherr beantragte das Verfahren ursprünglich beim Landgericht Regensburg, da dort seine für die Prozessvertretung zuständige Dienststelle ansässig war. Für die Baufirma, eine GmbH, galt der Bauvertrag mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Diese enthält eine spezielle Gerichtsstandsklausel (§ 18 Abs. 1 VOB/B), die für sogenannte Kaufleute (also beispielsweise eine GmbH) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts einen exklusiven Gerichtsstand am Sitz der Prozessvertretung des Auftraggebers festlegt. Damit war für die Baufirma Regensburg vertraglich und ausschließlich zuständig. Anders verhielt es sich beim freiberuflichen Architekten. Da dieser in der Regel kein Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, konnte die spezielle VOB/B-Klausel für ihn keine bindende Wirkung entfalten. Für den Architekten galt der allgemeine Gerichtsstand, der sich nach seinem Wohnsitz oder dem Ort der Leistung richtete, also Passau. Es zeigte sich eine klare Trennlinie: Was für den einen galt, galt für den anderen nicht. ### Einigkeit schützt nicht vor Trennung: Wenn der Gerichtsstand unverrückbar ist Trotz der unterschiedlichen Zuständigkeiten einigten sich alle Parteien – Bauherr, Baufirma und Architekt – nachträglich darauf, das gesamte Verfahren zum Landgericht Passau zu verlegen. Ein wünschenswerter Konsens, der Prozessökonomie versprach. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte diesen Antrag ab. Eine einmal wirksam und exklusiv vereinbarte Gerichtsstandsklausel, wie sie für die Baufirma in Regensburg vorlag, bleibt auch nach Beginn des Verfahrens bestehen und kann nicht durch eine nachträgliche Einigung der Parteien aufgehoben werden. Die Zuständigkeit war bereits vor der Einigung begründet. Auch die Möglichkeit, dass ein höheres Gericht einen gemeinsamen Gerichtsstand bestimmt, wurde verneint. Es gab keinen gemeinsamen Gerichtsstand für beide Antragsgegner, und es wäre dem Architekten nicht zuzumuten gewesen, an den für die Baufirma exklusiv vereinbarten Gerichtsstand in Regensburg gebunden zu werden. Wesentliche Ausnahmen, die eine solche Zusammenlegung gerechtfertigt hätten (zum Beispiel ein fehlender inländischer Gerichtsstand eines Streitgenossen oder eine sehr enge rechtliche Verbundenheit), lagen nicht vor. Der Ort des Bauwerks in Passau war für die Zuständigkeit der Baufirma irrelevant. ### Praktische Auswirkungen für Bauherren und Planer Dieses Urteil verdeutlicht eine entscheidende Lektion für alle, die an Bauvorhaben beteiligt sind: Der rechtliche Status Ihrer Vertragspartner – insbesondere die Kaufmannseigenschaft – hat weitreichende Konsequenzen für die gerichtliche Zuständigkeit. Wer Baumängel mit mehreren Beteiligten klären möchte, muss sich unter Umständen auf getrennte Verfahren an verschiedenen Gerichten einstellen, sobald kaufmännische und nicht-kaufmännische Partner in einem Projekt zusammenwirken. Eine nachträgliche Einigung kann feststehende Zuständigkeiten nicht ohne Weiteres ändern. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung der Verträge *vor* deren Abschluss und eine klare Strategie für den Fall von Streitigkeiten. Die Rechtsklarheit über den Gerichtsstand ist oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Für Bauherren und Baufirmen bedeutet dies, dass die "Kaufmann"-Eigenschaft kein veraltetes Konzept ist, sondern aktiv die Prozessstrategie und die Wahl des zuständigen Gerichts beeinflusst. Eine fundierte Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen und ihrer rechtlichen Implikationen ist unerlässlich, um langwierige und kostenintensive Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden. ### Rechtliche Orientierung ist entscheidend Sie sind von einem Zuständigkeitskonflikt im Rahmen eines Bauprojekts oder eines selbständigen Beweisverfahrens betroffen? Die Komplexität des Baurechts und die speziellen Regeln zur gerichtlichen Zuständigkeit erfordern oft eine präzise rechtliche Einschätzung. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um die richtige Strategie zu entwickeln und unnötige Verfahren zu vermeiden. #Baurecht #Gerichtsstand #SelbständigesBeweisverfahren #VOBB #Kaufmannseigenschaft #Zivilprozessrecht #Rechtstipp [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.ra-kotz.de/selbststaendiges-beweisverfahren-zustaendigkeit.htm
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rechtgehabt-blog · 3 days ago
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"OLG Hamm: Pkw-Fahrer haftet uneingeschränkt – Protokollfehler ändern nichts!"
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🔖 Gerichtliche Achterbahnfahrt: Wie ein Protokollfehler die Haftung umkehrt – und trotzdem die Kosten belasten Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm beleuchtet, wie grundlegende Verfahrensfehler die gesamte Schuldfrage in einem Verkehrsunfall neu aufrollen können. Der Fall eines Motorradfahrers, der zunächst eine Teilschuld zugesprochen bekam, zeigt auf eindrückliche Weise, dass selbst bei einer späteren vollständigen Entlastung die monetären Folgen und die Kosten des Rechtsstreits unerwartet komplex bleiben können. ### Der Fall im Detail: Kollision und erste Einschätzung Der Ausgangspunkt war ein Verkehrsunfall zwischen einem Motorradfahrer und einem Pkw-Fahrer, der an einem haltenden Linienbus auf der Gegenfahrbahn vorbeifuhr. Dabei kam es zur Kollision, bei der der Motorradfahrer verletzt wurde. Das Landgericht Bielefeld beurteilte den Unfall zunächst so, dass der Motorradfahrer ein Drittel der Schuld trug und sprach ihm ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro zu – ein Betrag, der von der gegnerischen Versicherung bereits gezahlt worden war. Mit dieser Entscheidung war der Motorradfahrer jedoch nicht einverstanden und legte Berufung ein, da er die Beweiswürdigung und die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit als fehlerhaft empfand. ### Der entscheidende Verfahrensfehler: Wenn der Sachverständige zum Protokollführer wird Die Wendung im Fall nahm das Oberlandesgericht Hamm. Es erkannte einen gravierenden Verfahrensfehler in der ersten Instanz: Das Landgericht hatte die Protokollführung der mündlichen Aussage des Sachverständigen nicht selbst übernommen, sondern dem Sachverständigen erlaubt, sein Gutachten eigenständig ins Protokoll zu diktieren. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Zivilprozessordnung, die vorschreibt, dass der Richter oder ein Urkundsbeamter für die Protokollierung zuständig ist, um Neutralität und die spätere Überprüfbarkeit der Aussage zu gewährleisten. Ein solcher Mangel ist nicht behebbar und führte dazu, dass die gesamte Beweisaufnahme wiederholt werden musste. ### Volle Haftung für den Unfallverursacher, doch keine weiteren Zahlungen Nach der umfassenden Neuaufnahme der Beweise, inklusive persönlicher Anhörung des Motorradfahrers und erneuter Sachverständigengutachten, kam das Oberlandesgericht zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Pkw-Fahrer trug die alleinige Schuld am Unfall. Er hatte das Überholmanöver am Bus trotz des entgegenkommenden Motorrads unzulässig ausgeführt und den Motorradfahrer schon aus über 100 Metern Entfernung sehen können. Dem Motorradfahrer konnte kein kausaler Fehler nachgewiesen werden, der den Unfall hätte verhindern können. Trotz dieses Erfolges – die volle Haftung des Pkw-Fahrers für alle zukünftigen materiellen und unvorhersehbaren immateriellen Schäden wurde festgestellt – erhielt der Motorradfahrer kein zusätzliches Schmerzensgeld. Das Gericht befand, dass die bereits gezahlten 6.000 Euro zur Kompensation des erlittenen Leides ausreichend seien. Auch sein Anspruch auf Ersatz für Haushaltsführungsschäden scheiterte vollständig, da er nicht schlüssig und detailliert darlegen konnte, welche Haushaltstätigkeiten er vor dem Unfall in welchem Umfang verrichtet hatte und welche Einschränkungen nach dem Unfall bestanden. Gerichte nehmen hier keine Schätzung vor, wenn es an einer konkreten Basis fehlt. ### Die überraschende Kostenlast Ein weiterer bitterer Punkt für den Kläger: Obwohl er im Berufungsverfahren mit dem Feststellungsantrag der vollen Haftung für zukünftige Schäden erfolgreich war, musste er die gesamten Prozesskosten tragen. Der Grund dafür liegt in der Kostenverteilung: Diese richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert des Obsiegens und Unterliegens. Die vom Gericht abgelehnten Forderungen des Motorradfahrers (höheres Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden) überwogen im Streitwert bei Weitem den geringer bewerteten Erfolg des Feststellungsantrags. Dadurch trug der Kläger die Kosten des gesamten Rechtsstreits. ### Praktische Implikationen für Unfallopfer Dieses Urteil unterstreicht zwei zentrale Botschaften für alle, die nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend machen möchten: 1. **Formale Korrektheit im Verfahren ist entscheidend:** Verfahrensfehler, insbesondere bei der Beweisaufnahme, können gravierende Auswirkungen auf den Ausgang eines Prozesses haben und selbst ein bereits ergangenes Urteil vollständig kippen. Die strikte Einhaltung prozessualer Vorschriften ist die Grundlage für ein faires und rechtmäßiges Verfahren. 2. **Präzise Dokumentation und Darlegung von Schäden:** Selbst wenn die Haftung des Gegners unstrittig ist oder nachträglich voll festgestellt wird, müssen alle monetären Ansprüche auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden oder andere Posten detailliert und nachvollziehbar belegt werden. Ein Schmerztagebuch, ärztliche Atteste und eine genaue Auflistung von Einschränkungen im Alltag sind unerlässlich, da Gerichte ohne konkrete Anhaltspunkte keine Schätzungen vornehmen. Ein „moralischer Sieg“ reicht oft nicht aus, um finanzielle Forderungen durchzusetzen. Um solche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Rechte optimal zu wahren, ist eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung unerlässlich. Wenn Sie nach einem Unfall ähnliche Fragen haben oder unsicher sind, ob Ihre Ansprüche ausreichend dargelegt wurden, kann eine rechtliche Ersteinschätzung Klarheit schaffen. #Verkehrsunfall #Haftungsrecht #Schmerzensgeld #Verfahrensfehler #Zivilprozessrecht #Rechtstipp #Unfallregulierung [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.ra-kotz.de/unfallverursacher-haftung-schmerzensgeld-kosten.htm
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rechtgehabt-blog · 3 days ago
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"Gerichtsurteil: Eigentümer für Fensteraustausch verantwortlich – Jetzt Gemeinschaftsordnung prüfen!"
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🔖 **Fensteraustausch in der WEG: Wie ein einziges Wort über Ihre Kosten entscheidet** Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Aachen zeigt eindrücklich, wie entscheidend der präzise Wortlaut in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Kostenverteilung bei einem Fensteraustausch sein kann. Im Kern ging es um die Frage, ob eine einzelne Wohnungseigentümerin die hohen Kosten für den Ersatz ihrer maroden Fenster selbst tragen muss oder ob die Gemeinschaft dafür aufzukommen hat – und die Antwort lag in einem Jahrzehnte alten Dokument. ### Die unumstößliche Macht der Gemeinschaftsordnung Die sogenannte Gemeinschaftsordnung ist das fundamentale Regelwerk einer WEG, quasi ihre "Verfassung". Sie legt fest, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Eigentümer haben und welche Bereiche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Im vorliegenden Fall forderte eine Eigentümerin, dass ihre Gemeinschaft die Kosten für den Austausch ihrer undichten Fenster übernimmt. Das Gericht jedoch verwies auf § 6 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung. Dort war explizit geregelt, dass der einzelne Eigentümer für "Pflege, den Anstrich und die Erneuerung der Fensterrahmen" zuständig ist, mit Ausnahme des Außenanstrichs. Für das Gericht war klar: Der Begriff "Erneuerung" umfasst nicht nur eine Reparatur, sondern den vollständigen Austausch der Fenster. Diese eindeutige Formulierung wies die Kostenpflicht unwiderruflich dem Sondereigentümer zu. ### Ungültige Beschlüsse und das Prinzip der "Gleichbehandlung im Unrecht" Die Klägerin versuchte, ihren Anspruch auch auf einen alten Beschluss aus dem Jahr 2008 sowie auf die Praxis vergangener Jahre zu stützen, bei der die Gemeinschaft bereits Kosten übernommen hatte. Hier machte das Gericht jedoch zwei wichtige Prinzipien geltend: Zum einen war der alte Beschluss nach der damaligen Rechtslage des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG a.F.) unwirksam, da er die grundlegende Kostenverteilung nicht durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss ändern durfte. Ein solcher Beschluss war von Anfang an "nichtig", also rechtlich bedeutungslos. Zum anderen gibt es keine "Gleichbehandlung im Unrecht". Das bedeutet: Nur weil in der Vergangenheit – möglicherweise aufgrund eines unwirksamen Beschlusses – Leistungen erbracht wurden, entsteht daraus kein Anspruch, dass diese fehlerhafte Praxis fortgeführt werden muss. Fehler der Vergangenheit begründen keine Rechte für die Zukunft. ### Was dieses Urteil für Eigentümer bedeutet Dieses Urteil unterstreicht die enorme Bedeutung des genauen Wortlauts Ihrer Gemeinschaftsordnung. Verträge, die vor Jahrzehnten aufgesetzt wurden, können auch heute noch über Tausende von Euro entscheiden. Verlassen Sie sich daher niemals auf mündliche Absprachen, informelle Praktiken oder ältere Beschlüsse, deren Gültigkeit Sie nicht geprüft haben. Für Wohnungseigentümer bedeutet dies, dass sie ihre eigene Gemeinschaftsordnung sehr genau kennen und verstehen sollten, insbesondere die Passagen zu Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Bauteilen wie Fenstern oder Türen. Die finanzielle Tragweite von unklaren oder falsch interpretierten Regelungen kann erheblich sein. ### Sichern Sie Ihre Investition ab: Holen Sie rechtliche Klarheit Die Komplexität des Wohnungseigentumsrechts und die Fallstricke unpräziser Formulierungen sind immens. Eine fehlende Kenntnis der eigenen Gemeinschaftsordnung oder eine falsche Einschätzung der Rechtslage kann zu unerwartet hohen Kosten führen. Umso wichtiger ist es, im Zweifelsfall nicht zu zögern und eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung einzuholen. So können Sie frühzeitig Risiken erkennen, Ihre Rechte und Pflichten klar verstehen und teure Fehlentscheidungen vermeiden. #WEGRecht #Fensteraustausch #Gemeinschaftsordnung #Wohnungseigentum #Kostenverteilung #Immobilienrecht #Rechtstipp [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.mietrechtsiegen.de/fensteraustausch-kosten-eigentuemer-zahlt/
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rechtgehabt-blog · 6 days ago
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"Kampf gegen Bossing: Rechte, Schutz und Beweisdokumentation"
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🔖 **Wenn der Chef zum Angreifer wird: So wehren Sie sich erfolgreich gegen Bossing am Arbeitsplatz** Mobbing durch Vorgesetzte, oft als Bossing bezeichnet, ist eine zermürbende Erfahrung, die die psychische und physische Gesundheit massiv beeinträchtigen kann. Es ist jedoch kein Schicksal, das Sie hinnehmen müssen. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie Machtmissbrauch erkennen, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Schritte Sie einleiten können, um sich effektiv zu schützen und zur Wehr zu setzen. ### Bossing verstehen: Mehr als nur ein schlechter Tag im Büro Ein gelegentlicher Konflikt gehört zum Arbeitsleben dazu. Bossing hingegen ist ein systematisches Anfeinden, Diskriminieren oder Schikanieren durch eine vorgesetzte Person, das darauf abzielt, die Würde des Betroffenen zu verletzen und ein einschüchterndes Umfeld zu schaffen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass es sich um wiederholte Handlungen handeln muss, die über bloße Meinungsverschiedenheiten hinausgehen. Typische Merkmale sind das Vorenthalten wichtiger Informationen, unverhältnismäßige Überwachung, unangebrachte Kritik, das Verbreiten von Gerüchten oder persönlich anmaßende Sprüche. Während normale Konflikte meist lösbar sind und die Luft danach klären, zielt Bossing auf dauerhafte Erniedrigung und Ausgrenzung ab. ### Ihre Rechte kennen: Ein gesetzlicher Schutzschirm gegen Machtmissbrauch Der Gesetzgeber bietet wichtige Schutzmechanismen gegen Mobbing und Bossing. Das **Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)** verbietet Diskriminierungen aufgrund verschiedener Merkmale, zu denen auch Mobbing zählen kann, wenn es auf einem dieser Merkmale beruht. Darüber hinaus verpflichtet das **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)** den Arbeitgeber, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von psychischen Belastungen ist. Ein entscheidender Unterschied besteht zwischen dem **Weisungsrecht** des Arbeitgebers und **schikanösem Verhalten**. Das Weisungsrecht ist legitim und dient der Organisation und Effizienz des Betriebs. Schikanöses Verhalten hingegen hat keinen legitimen Zweck, sondern zielt einzig darauf ab, Mitarbeitende zu erniedrigen oder zu schädigen. Diesen Unterschied zu erkennen, ist fundamental für Ihre Verteidigung. ### Effektive Gegenwehr: Dokumentation als Ihr stärkstes Werkzeug Der erste und wichtigste Schritt im Kampf gegen Bossing ist die akribische Dokumentation aller Vorfälle. Führen Sie ein detailliertes **Mobbingtagebuch**, in dem Sie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und eine genaue Beschreibung jedes Vorfalls festhalten. Notieren Sie auch Ihre eigenen Reaktionen und mögliche Zeugen. Sammeln Sie alle schriftlichen Beweise wie E-Mails oder Nachrichten. Diese Beweisführung ist entscheidend, da die Beweislast bei Mobbing grundsätzlich beim Opfer liegt, sofern nicht das AGG eine Beweiserleichterung bietet. Mit einer lückenlosen Dokumentation haben Sie eine solide Grundlage, um interne Hilfsangebote wie den Betriebsrat oder eine Vertrauensperson in Anspruch zu nehmen oder externe Unterstützung durch Gewerkschaften, psychologische Dienste oder einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen. ### Rechtliche Schritte und Ihre Optionen Je nach Schwere und Art der Mobbinghandlungen können einzelne Vorfälle verschiedene Straftatbestände erfüllen, etwa Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB). Eine Strafanzeige kann hier eine Option sein. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche auf **Schadensersatz** und **Schmerzensgeld** geltend gemacht werden, wenn das Bossing zu gesundheitlichen oder finanziellen Schäden geführt hat. Auch der Arbeitgeber ist in der Pflicht: Verletzt er seine **Fürsorgepflicht**, indem er gegen bekannte Mobbingvorfälle nicht vorgeht, kann er selbst in die Haftung genommen werden. Für Sie als Betroffene eröffnen sich zudem Optionen bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses: Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn das Mobbing unerträglich ist. Ebenso kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrages eine **Abfindung** ausgehandelt werden, um Ihnen einen finanziell abgesicherten Neustart zu ermöglichen. ### Handeln Sie jetzt für Ihr Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld Bossing hinterlässt tiefe Spuren, doch Sie sind der Situation nicht hilflos ausgeliefert. Das Wissen um Ihre Rechte und die konsequente Dokumentation sind Ihr Wegweiser. Zögern Sie nicht, Unterstützung zu suchen, um die Kontrolle über Ihr Berufsleben zurückzugewinnen. Eine erste Einschätzung Ihrer individuellen Situation durch einen erfahrenen Rechtsexperten kann Ihnen Klarheit verschaffen und konkrete nächste Schritte aufzeigen, um Ihre Rechte durchzusetzen und ein sicheres Arbeitsumfeld wiederherzustellen. #Bossing #Arbeitsrecht #Mitarbeiterrechte #Mobbing #Arbeitsschutz #Rechtsberatung #Arbeitsplatzkonflikt [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/mobbing-durch-vorgesetzte-wann-liegt-ein-machtmissbrauch-vor/
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rechtgehabt-blog · 10 days ago
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**"28 Jahre ohne Anerkennung: Gasschweißerin kämpft um Entschädigung für Berufskrankheit"**
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🔖 **Berufskrankheit: Gericht lehnt Entschädigung nach 28 Jahren ab – Darum ist jede Dokumentation Gold wert** Eine schwere Lungenerkrankung, 28 Jahre nachdem die Betroffene ihre berufliche Tätigkeit eingestellt hat – kann dies noch als Berufskrankheit anerkannt werden? Diese Frage musste das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Fall entscheiden. Das Urteil ist ein klares Signal: Auch bei plausiblen Geschichten sind fehlende medizinische Nachweise über lange Zeiträume ein unüberwindbares Hindernis für die Anerkennung. **Der Fall: Eine lange Latenz und fehlende Belege** Im Zentrum des Verfahrens stand eine ehemalige Gasschweißerin, die über ein Jahrzehnt hinweg giftigen Dämpfen wie nitrosen Gasen, Fluoriden und Manganoxid ausgesetzt war. 28 Jahre nach dem Ende ihrer Schweißertätigkeit im Jahr 1992 wurde bei ihr eine schwere chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) diagnostiziert. Obwohl die Belastung am Arbeitsplatz als gefährdend bestätigt wurde und die Frau angab, bereits während ihrer Tätigkeit unter Reizhusten und Bronchitiden gelitten zu haben, lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Der Hauptgrund: Eine enorme Lücke von fast drei Jahrzehnten ohne lückenlose medizinische Dokumentation des Krankheitsverlaufs. **Die entscheidende Hürde: Der fehlende Kausalzusammenhang** Das Gericht stand vor der Herausforderung, den sogenannten Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Exposition und der Erkrankung zu prüfen. Im Sozialrecht muss dieser mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" gegeben sein. Das bedeutet, dass mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernsthafte Zweifel ausgeschlossen sein müssen. Obwohl die schädigende Arbeit erwiesen war und die COPD eine Erkrankung ist, die sich schleichend entwickelt und lange Latenzzeiten haben kann, fehlten jegliche objektive medizinische Befunde aus dem Zeitraum von 1992 bis zur ersten sicheren Diagnose im Jahr 2020. Weder Lungenfunktionstests noch Arztbriefe konnten den Beginn oder den schleichenden Verlauf der Krankheit in dieser Zeit belegen. Die Erinnerungen der Betroffenen und ihrer Zeugen, die von früheren Beschwerden berichteten, reichten hierfür nicht aus. Symptome, so das Gericht, sind keine Diagnose. **Gesetzliche Vermutung: Kein Freifahrtschein ohne Fakten** Die Klägerin versuchte sich auf eine gesetzliche Beweiserleichterung, die sogenannte "gesetzliche Vermutung" (§ 9 Abs. 3 SGB VII), zu berufen. Diese Regelung besagt, dass bei einer hohen Gefährdung im Job und dem Auftreten einer typischen Krankheit vermutet wird, dass die Krankheit berufsbedingt ist – es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für eine außerberufliche Verursachung. Doch auch hier scheiterte der Fall. Die Richter stellten klar, dass diese Vermutung kein "Freifahrtschein" ist, der fehlende Fakten ersetzen kann. Der immense zeitliche Abstand von 28 Jahren ohne jegliche medizinische Dokumentation des Krankheitsverlaufs schuf so erhebliche Zweifel am Zusammenhang, dass die Vermutung nicht mehr greifen konnte. **Die Lehre: Warum lückenlose Dokumentation Leben (und Ansprüche) sichert** Dieses Urteil ist eine dringende Mahnung an alle, die den Verdacht hegen, eine Berufskrankheit entwickelt zu haben. Es zeigt, wie entscheidend eine frühzeitige und lückenlose medizinische Dokumentation ist. Auch wenn die Symptome zunächst mild erscheinen oder die Angst um den Arbeitsplatz einen Arztbesuch verzögert: Jeder nicht dokumentierte Befund kann später eine unüberwindbare Mauer des Zweifels errichten. Um Ihre Ansprüche auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu sichern, sollten Sie daher: 1. **Symptome sofort dokumentieren:** Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, sobald Sie Symptome bemerken, die Sie mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung bringen. 2. **Umfassende Befunde sammeln:** Lassen Sie alle Beschwerden und durchgeführten Tests detailliert in Ihrer Krankenakte festhalten. Arztbriefe, Diagnosen, Lungenfunktionstests und andere objektivierbare Befunde sind hier von unschätzbarem Wert. 3. **Arbeitsplatzbedingungen festhalten:** Dokumentieren Sie Art und Dauer der beruflichen Exposition gegenüber schädigenden Stoffen oder Belastungen, z.B. durch Arbeitszeugnisse oder Gefahrstofflisten. 4. **Alle Unterlagen aufbewahren:** Legen Sie einen Ordner mit allen medizinischen und arbeitsbezogenen Dokumenten an und bewahren Sie diese langfristig auf. Eine plausible Geschichte allein reicht nicht aus; objektive, medizinisch nachweisbare Fakten sind für die Durchsetzung Ihrer Rechte unerlässlich. **Sollten Sie sich in einer vergleichbaren Situation befinden oder unsicher sein, wie Sie Ihre Ansprüche am besten durchsetzen können, kann eine rechtliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation von großem Nutzen sein.** #Berufskrankheit #Sozialrecht #COPD #Lungenkrankheit #Beweislast #Rechtstipp #Arbeitsschutz [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.sozialrechtsiegen.de/berufskrankheit-gasschweissen-28-jahre-zu-lang-fuer-anerkennung/
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rechtgehabt-blog · 10 days ago
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"Nutzung über Schaden: OLG Stuttgart entscheidet zugunsten von Wohnmobil-Besitzern"
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🔖 Schadensersatz ade? Warum die ausgiebige Nutzung Ihres Wohnmobils den Anspruch aufzehren kann Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wirft ein Schlaglicht auf die Schadensersatzansprüche von Wohnmobilbesitzern, deren Fahrzeuge möglicherweise mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind. Der Kernpunkt der Entscheidung ist überraschend: Jahrelange intensive Nutzung eines Wohnmobils kann einen ursprünglichen Schaden durch eine solche Manipulation vollständig aufzehren. ### Die Vorteile der Nutzung als "Schadensausgleich" Diese richterliche Klarstellung ist für viele Betroffene von großer Bedeutung. Sie verdeutlicht das Prinzip der sogenannten „Vorteilsausgleichung“ im deutschen Schadensrecht. Dieses besagt, dass ein Geschädigter durch den Schadensersatz nicht bessergestellt werden soll, als er ohne den Schaden stünde. Im vorliegenden Fall bedeutete dies, dass der erhebliche wirtschaftliche Wert, den der Kläger aus der langjährigen Nutzung seines Wohnmobils zog, von seinem potenziellen Anspruch abgezogen wurde. Das Gericht sah den vermeintlichen finanziellen Nachteil durch die Manipulation als durch die jahrelange Nutzungsfreude und den verbleibenden Restwert des Fahrzeugs bereits vollständig ausgeglichen an. ### Wie die Gerichte den Nutzungswert berechnen Das Gericht ging bei der Berechnung des Nutzungsvorteils pragmatisch vor. Es setzte für Wohnmobile eine pauschale Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren (entsprechend 180 Monaten) an. Der Kläger hatte sein Fahrzeug 132 Monate lang genutzt. Mithilfe einer einfachen Dreisatzrechnung (Kaufpreis x genutzte Monate / gesamte erwartete Monate) wurde der Wert der Nutzung beziffert. Entscheidend war hierbei die Betrachtung der Nutzungsdauer in Monaten, nicht der gefahrenen Kilometer. Dies ist eine wichtige Abweichung von der Berechnung bei Pkw und begründet sich darin, dass ein Wohnmobil nicht nur ein reines Fortbewegungsmittel, sondern primär ein „rollendes Zuhause“ ist, dessen Wert und Nutzen maßgeblich von der bereitgestellten Wohn- und Lebensqualität abhängt. Nachdem der Nutzungswert vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen wurde, verblieb ein rechnerischer Restbuchwert. Dieser wurde mit dem tatsächlichen Marktwert des Wohnmobils verglichen, den der Kläger selbst in einem Online-Wertgutachten angegeben hatte. Da die Summe aus dem Nutzungsvorteil und dem aktuellen Restwert des Fahrzeugs den ursprünglichen Kaufpreis des Wohnmobils deutlich überstieg, war rechnerisch kein ersatzfähiger Schaden mehr vorhanden. Die Klage hatte somit keine Aussicht auf Erfolg. Aus Gründen der Prozessökonomie und zur Kostenersparnis für den Kläger wurde die Berufung des Klägers vom Gericht ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen – ein Vorgehen, das in juristisch eindeutigen Fällen vorgesehen ist. ### Wichtige Erkenntnisse für Betroffene Dieses Urteil unterstreicht, wie wichtig eine präzise und realistische Einschätzung der eigenen Situation ist, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Komplexität der Schadensberechnung, insbesondere bei langlebigen Gütern und unter Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen, erfordert eine genaue juristische Analyse. Sollten Sie sich in einer ähnlichen Lage befinden oder Fragen zu möglichen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Ihrem Wohnmobil haben, empfiehlt es sich dringend, eine professionelle rechtliche Ersteinschätzung einzuholen. Eine solche Einschätzung kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten und potenziellen Kosten eines Verfahrens realistisch zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen. #Wohnmobil #Abschalteinrichtung #Schadensersatz #Vorteilsausgleichung #Rechtstipp #Verkehrsrecht #Autorecht [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.ra-kotz.de/abschalteinrichtung-wohnmobil-kein-schadensersatz.htm
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rechtgehabt-blog · 10 days ago
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„Gericht schützt Ärztin: Akteneinsicht gestoppt – Datenschutz im Fokus!“
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🔖 Kein Freifahrtschein für Arbeitgeber: Sensible Daten bleiben geschützt Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts stärkt die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren und setzt klare Grenzen für den Zugriff von Arbeitgebern auf sensible Ermittlungsakten. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer akribischen Interessenabwägung durch Behörden bei der Weitergabe persönlicher Daten. ### Ein Fall von Datenschutz am Arbeitsplatz Der Ausgangspunkt war der Fall einer leitenden Chirurgin, gegen die wegen möglicher Behandlungsfehler ermittelt wurde. Gleichzeitig kämpfte sie vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung durch das Universitätsklinikum. Das Klinikum forderte daraufhin Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte, um die Kündigung zu untermauern. Obwohl die Staatsanwaltschaft der Übermittlung zunächst zustimmte, sah das Gericht dies anders und stoppte die Maßnahme. ### Öffentliche vs. Private Stellen: Die Bedeutung des Status Es ist entscheidend, zu verstehen, dass ein Universitätsklinikum, auch wenn es in einem Arbeitsstreit agiert, als „öffentliche Stelle“ im Sinne des Gesetzes gilt – anders als ein privates Unternehmen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Regeln der Datenübermittlung und den korrekten Rechtsweg. Das Gericht stellte klar, dass hier die strengeren Vorschriften für die Datenübermittlung an öffentliche Stellen (§ 474 Strafprozessordnung, StPO) anzuwenden sind. Die Ärztin wählte den richtigen juristischen Weg, um sich gegen die drohende Aktenfreigabe zu wehren: Sie beantragte eine gerichtliche Entscheidung über das sogenannte Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG). Das Gericht bestätigte diese Wahl und betonte, dass die materielle Natur der Behördenhandlung ausschlaggebend ist, nicht die von der Behörde formal genannte Rechtsgrundlage. ### Der Fehler im System: Fehlende Abwägung und Begründung Der zentrale Punkt, der zur Aufhebung der Aktenfreigabe führte, waren gravierende Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft. Bei der Entscheidung über die Weitergabe von Ermittlungsakten sind Behörden zu äußerster Sorgfalt verpflichtet, insbesondere wenn es um hochsensible persönliche Daten geht. Zwei entscheidende Aspekte wurden hierbei von der Staatsanwaltschaft missachtet: Erstens fehlte eine nachvollziehbare Interessenabwägung. Die Staatsanwaltschaft hatte es versäumt, das Informationsinteresse des Universitätsklinikums mit den schutzwürdigen Interessen der Ärztin – insbesondere ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz ihrer Verteidigungsstrategie im Strafverfahren – detailliert gegeneinander abzuwägen. Eine pauschale Feststellung, dass keine schutzwürdigen Interessen entgegenstünden, reicht nicht aus. Das Gericht forderte eine transparente Dokumentation, wie die verschiedenen Argumente gewichtet wurden. Zweitens wurde das gesetzlich vorgesehene Ermessen nicht erkennbar ausgeübt. Die Staatsanwaltschaft hätte prüfen müssen, ob eine vollständige Aktenübersendung tatsächlich notwendig ist oder ob mildere Mittel, wie die Erteilung einzelner Auskünfte oder geschwärzte Aktenteile, ausreichen würden. Die Überlassung der kompletten Akte stellt den massivsten Eingriff dar und erfordert eine klare Begründung, warum dies im konkreten Fall unvermeidbar war. Auch diese Begründung fehlte in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. ### Ein starkes Signal für den Datenschutz Die Konsequenz aus diesen Fehlern war eindeutig: Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf. Die Ermittlungsakte darf somit nicht an das Universitätsklinikum übermittelt werden. Dieses Urteil sendet ein klares Signal an alle Behörden und Arbeitgeber. Es verdeutlicht, dass der Schutz persönlicher Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von großer Bedeutung sind. Behörden müssen bei der Weitergabe sensibler Informationen stets präzise, transparent und nachvollziehbar handeln. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies eine Stärkung Ihrer Datenschutzrechte, insbesondere wenn Ermittlungsverfahren gegen Sie laufen und Ihr Arbeitgeber Zugriff auf die Akten beantragen möchte. Es ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass Gerichte die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, insbesondere bei Eingriffen in Grundrechte, genau prüfen und bei Mängeln konsequent einschreiten. ### Benötigen Sie Unterstützung? Stehen Sie vor einer ähnlichen Situation, in der Ihr Arbeitgeber Zugriff auf Ihre Ermittlungsakte wünscht? Eine frühzeitige rechtliche Ersteinschätzung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und unzulässige Aktenübermittlungen zu verhindern. Zögern Sie nicht, sich professionellen Rat einzuholen. #Datenschutz #Strafrecht #Arbeitsrecht #Akteneinsicht #RechteWahren #Gerichtsurteil #InformationelleSelbstbestimmung [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.strafrechtsiegen.de/akteneinsicht-strafverfahren-warum-kliniken-nicht-einfach-akten-sehen-duerfen/
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rechtgehabt-blog · 10 days ago
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„Rechtssicherheit bei Alkoholtests: Belehrungspflicht erst nach Verdacht“
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🔖 **Alkoholkontrolle: Wann die Belehrungspflicht wirklich beginnt – Ein wichtiges Urteil klärt auf** Eine Alkoholkontrolle kann unerwartet sein und viele Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die eigenen Rechte geht. Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin wirft ein klares Licht auf die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Polizei über die Rechte einer Person belehren muss und welche Bedeutung ein freiwilliger Atemalkoholtest in diesem Zusammenhang hat. Das Gericht stellte fest, dass die Belehrungspflicht der Polizei nicht bei jedem vagen Anfangsverdacht sofort einsetzt, sondern erst, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. ### Der Fall im Überblick: Ein Atemtest und seine Folgen Im Zentrum des Urteils stand ein Autofahrer, der wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden war. Er legte Rechtsbeschwerde ein, da er die gegen ihn gesammelten Beweise, insbesondere das Ergebnis des Atemalkoholtests, für ungültig hielt. Sein Argument: Die Polizeibeamten hätten ihn nicht rechtzeitig über seine Rechte belehrt, bevor er den Test absolvierte. Dies hätte zur Folge haben müssen, dass alle dadurch erlangten Beweismittel – ein sogenanntes „Verwertungsverbot“ nach dem Grundsatz der „verbotenen Früchte“ – im Prozess nicht gegen ihn hätten verwendet werden dürfen. Das Kammergericht Berlin wies seine Rechtsbeschwerde jedoch ab und lieferte dabei wichtige Erklärungen zur Abgrenzung zwischen einer informatorischen Befragung und einer förmlichen Vernehmung. ### Wann greift die Belehrungspflicht der Polizei? Der entscheidende Zeitpunkt Die Polizei hat eine klare Belehrungspflicht, sobald eine Person den Status eines „Beschuldigten“ oder „Betroffenen“ einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erlangt hat. Dies schließt das Recht zu schweigen und das Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts ein. Das Urteil des Kammergerichts Berlin verdeutlicht jedoch, dass diese Pflicht nicht von der ersten Sekunde einer Polizeikontrolle an besteht. Polizeibeamte dürfen zunächst eine „informatorische Befragung“ durchführen. Dies ist eine unverbindliche Unterhaltung, die dazu dient, einen ersten Eindruck zu gewinnen und einen vagen Anfangsverdacht zu überprüfen. Wenn beispielsweise Alkoholgeruch wahrgenommen wird, reicht dies allein noch nicht aus, um die Person sofort als „Betroffenen“ zu behandeln und umfassend zu belehren. Erst wenn sich der Verdacht durch konkrete Anzeichen so verdichtet, dass die Person ernsthaft als Täter in Frage kommt, wandelt sich der Status, und die Belehrungspflicht wird fällig. Im vorliegenden Fall war der entscheidende Wendepunkt das Ergebnis des freiwillig durchgeführten Atemalkoholtests. Erst als dieser Test einen relevanten Wert anzeigte, der auf eine Ordnungswidrigkeit hindeutete, war der Tatverdacht konkret. Das Gericht stellte fest, dass die Beamten den Fahrer genau zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt hatten. Die nachfolgend gewonnenen Beweise waren somit rechtmäßig. ### Was bedeutet das für Ihre Rechte im Straßenverkehr? Das Urteil hat weitreichende praktische Bedeutung für alle Verkehrsteilnehmenden: 1. **Freiwilligkeit des ersten Atemalkoholtests:** Der sogenannte „Pusten ins Röhrchen“-Test zur Feststellung eines Anfangsverdachts ist in der Regel freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet, diesem Test zuzustimmen, und eine bloße Weigerung allein führt nicht automatisch zu einer Strafe oder Ordnungswidrigkeit. Die Polizei ist sogar verpflichtet, Sie auf diese Freiwilligkeit hinzuweisen. Allerdings kann Ihre Weigerung dazu führen, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Anordnung einer Blutprobe durch einen Richter, falls andere Anzeichen für eine Beeinträchtigung vorliegen. 2. **Timing der Belehrung:** Es ist entscheidend zu wissen, dass die Polizei nicht sofort zu Beginn jeder Kontrolle über alle Rechte belehren muss. Erst wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, werden Sie zum „Betroffenen“ und haben umfassende Rechte, wie das Recht zu schweigen oder einen Rechtsbeistand zu konsultieren. 3. **Wichtigkeit der detaillierten Rechtsbeschwerde:** Das Gericht wies die Beschwerde des Fahrers auch aus formalen Gründen zurück. Eine Rechtsbeschwerde muss extrem detailliert und präzise begründet werden (Substantiierungspflicht). Allgemeine Behauptungen reichen nicht aus, um angebliche Verfahrensfehler erfolgreich zu rügen. Dies unterstreicht die Komplexität und die hohen Anforderungen im juristischen Prozess. ### Ihr Weg zur rechtlichen Klärung Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung eines präzisen Verständnisses der Rechtslage bei Polizeikontrollen. Die Abgrenzung zwischen einer informatorischen Befragung und einer förmlichen Vernehmung sowie der Zeitpunkt der Belehrung können über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Polizeikontrolle oder wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid wegen einer mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt zugestellt? Eine juristische Bewertung des Einzelfalls ist komplex und erfordert fundiertes Fachwissen. Eine frühzeitige Ersteinschätzung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und mögliche Konsequenzen zu vermeiden. #Verkehrsrecht #Alkoholkontrolle #Belehrungspflicht #RechteBeiKontrolle #Bußgeld #Rechtslage #Anwalt [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.bussgeldsiegen.de/belehrungspflicht-bei-alkoholkontrolle-zaehlt-der-test-auch-ohne-belehrung/
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rechtgehabt-blog · 10 days ago
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"Gericht stärkt Patientenrechte: Krankengeld trotz fehlender AU gesichert!"
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🔖 Krankengeld-Falle: Wenn die Krankenkasse durch eigene Fehler zahlen muss! Viele sind im Krankheitsfall auf das Krankengeld angewiesen. Doch was, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Postweg verloren geht und die Krankenkasse daraufhin die Zahlungen einstellt? Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: L 6 KR 101/20) hat hier eine wichtige Klarstellung getroffen: Unter bestimmten Umständen trägt die Krankenkasse die Verantwortung, selbst wenn die Meldung verspätet bei ihr eingeht. Dieses Urteil ist ein entscheidendes Signal für alle Versicherten. ### Der Fall: Verlorene AU und gestrichenes Krankengeld Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine langzeiterkrankte Frau, die durchgängig arbeitsunfähig war und Krankengeld bezog. Als eine Folgebescheinigung auf dem Postweg verschwand, stellte die Krankenkasse die Zahlungen für einen längeren Zeitraum ein. Ihre Begründung: Die Meldung der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit sei nicht fristgerecht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Wochenfrist bei ihr eingegangen. Nach Ansicht der Krankenkasse trage der Versicherte das Risiko eines Verlusts auf dem Postweg, und ein verspäteter Eingang führe zum Ruhen des Krankengeldanspruchs. Die Frau klagte – und bekam Recht. ### Der juristische Knackpunkt: Meldung versus Vorlage Das Gericht untersuchte den Fall genau und identifizierte zwei zentrale Fehler aufseiten der Krankenkasse. Der erste betraf die Formulierung auf den offiziellen Krankenscheinen. Dort war vermerkt: „Bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung bei der Krankenkasse […] droht Krankengeldverlust.“ Diesen Hinweis bewerteten die Richter als objektiv falsch und irreführend. Warum? Das Gesetz unterscheidet präzise zwischen der reinen „Meldung“ der Arbeitsunfähigkeit und dem späteren „Nachweis“ durch die ärztliche Bescheinigung. Für die Einhaltung der Sieben-Tage-Frist genügt bereits eine formlose Meldung – zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder auch mündlich in einer Geschäftsstelle. Das ärztliche Formular kann danach nachgereicht werden. Der auf dem Vordruck aufgedruckte Satz erweckte jedoch den Eindruck, als sei nur die physische Einreichung des Scheins fristwahrend. Da die Kassenverbände diese Formulare gestalten, wurde ihr der irreführende Inhalt zugerechnet. ### Die verpasste Beratungspflicht der Krankenkasse Ein weiterer entscheidender Punkt war die unterlassene Beratungspflicht der Krankenkasse. Schon Monate vor dem streitigen Zeitraum war eine andere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Frau verspätet eingegangen, woraufhin die Kasse die Zahlung für einen Tag verweigert hatte. An diesem Punkt, so das Gericht, hätte bei der Krankenkasse eine Alarmglocke schrillen müssen. Es bestand ein konkreter Anlass, die Versicherte aktiv auf sicherere und alternative Wege der Meldung hinzuweisen. Ein kurzer Hinweis auf die Möglichkeit der telefonischen Meldung hätte ausgereicht, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Die Krankenkasse kam dieser Beratungspflicht jedoch nicht nach und informierte die Versicherte erst nach dem erneuten, diesmal weitaus größeren „Schaden“ über die alternativen Meldewege. Dieses Versäumnis wurde ihr ebenfalls zum Verhängnis. ### Was bedeutet das Urteil für Sie als Versicherte? Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherten erheblich und hat weitreichende praktische Auswirkungen: 1. **Nicht jedes Fristversäumnis ist endgültig:** Wenn ein Fristversäumnis im Zusammenhang mit irreführenden Informationen oder einer unterlassenen Beratung durch die Krankenkasse steht, kann der Anspruch auf Krankengeld dennoch bestehen bleiben. 2. **Meldung ist wichtiger als Vorlage:** Merken Sie sich: Für die Fristwahrung zählt die Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Der physische Krankenschein ist der Nachweis, der nachgereicht werden kann. Informieren Sie Ihre Krankenkasse umgehend, idealerweise noch am Tag der ärztlichen Feststellung, per Telefon oder E-Mail über die Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Dokumentieren Sie diese Kommunikation (Datum, Uhrzeit, Name des Ansprechpartners oder E-Mail-Bestätigung). 3. **Beweislast kann sich verschieben:** Obwohl Sie grundsätzlich das Risiko des Postwegs tragen, verschiebt sich die Verantwortung auf die Krankenkasse, wenn diese durch eigene Fehler zur Fristversäumnis beiträgt. 4. **Aktiv werden:** Sollte Ihre Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen, obwohl Sie ärztlich arbeitsunfähig sind, legen Sie unbedingt Widerspruch ein. ### Ihr gutes Recht: Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen Das Urteil unterstreicht, dass Krankenkassen nicht nur Leistungsträger sind, sondern auch eine umfassende Informations- und Beratungspflicht gegenüber ihren Versicherten haben. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Ihre Krankenkasse Zahlungen eingestellt hat, obwohl Sie Ihre Pflichten erfüllt haben, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Eine individuelle Ersteinschätzung Ihrer Situation kann Ihnen Klarheit verschaffen und Wege aufzeigen, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. #Krankengeld #Sozialrecht #Patientenrechte #Krankenkasse #Arbeitsunfähigkeit #Urteil #Rechtsschutz [...] Lesen Sie den gesamten Beitrag auf: https://www.sozialrechtsiegen.de/krankengeld-ruht-verspaetete-au/
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