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#Anwalt in Bamberg
raelspartmbb · 2 years
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Anwaltskanzlei in Bamberg
Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft mbB
Ihre Kanzlei – Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bamberg
Sie suchen einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder einen Fachanwalt im Erbrecht oder IT-Recht bzw. einen Rechtsanwalt im Familienrecht oder Arbeitsrecht in Bamberg?
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Unsere Fachanwälte / Rechtsanwälte in Bamberg
Rechtsanwalt Oliver Leuteritz ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Markus Hollfelder ist Fachanwalt für Erbrecht und zudem Fachanwalt für IT-Recht. Er berät und vertritt sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Rechtsanwältin Martina Leuteritz ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bamberg.
Rechtsanwalt Christian Schiener berät und vertritt Sie unter anderem auf den Rechtgebieten Familienrecht und Arbeitsrecht.
Twitter: https://twitter.com/PartnGmbB
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sv-buero-sofort · 4 years
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Eigenen Gutachter nehmen Weitere wichtige Regel: nicht den Gutachter oder Vertragspartner des gegnerischen Versicherers einladen. Statt­dessen dürfen Geschädigte auf Kosten des Versicherers selbst ein Gutachten beauftragen. Nur bei Teilschuld müssen sie einen Anteil selbst zahlen. Anders als bei den Anwalts­kosten kommt es beim Gutachten aber auf die Schadenhöhe an. Voraus­setzung dafür, dass die gegnerische Versicherung zahlen muss, ist ein Schaden von mindestens 1 000 Euro. Darunter reicht ein Kurzgutachten bzw. Kosten­vor­anschlag vom Gutachter oder der Werk­statt (mit Rechnung). Einige Gerichte sehen die Grenze bei 1 500 Euro. Wenn der Versicherer aber einzelne Positionen im Voranschlag kürzt, darf der Geschädigte einen Gutachter beauftragen. Dann gilt die Bagatell­grenze nicht mehr (Amts­gericht Bamberg, Az. 0102 C 569/14). Der Geschädigte muss auch nicht Preise vergleichen, um einen besonders güns­tigen Gutachter zu finden. Der Preis darf nur nicht offensicht­lich über­höht sein (Bundes­gerichts­hof [BGH], Az. VI ZR 61/17). Wer der Versicherung erlaubt, ihren Gutachter zu schi­cken, bekommt oft ein Problem. Viele Gerichte meinen, man dürfe dann nicht zusätzlich selbst einen Experten beauftragen (Amts­gericht Wuppertal, Az. 32 C 8/14). Anders ist das, wenn das Versicherungs­gut­achten klare Fehler enthält: Ein Münchener hatte sich gewundert, dass der Sach­verständige einige Schäden gar nicht berück­sichtigt hatte, und beauftragte einen zweiten Experten. Der fand weitere Schäden. Die Versicherung musste auch den Zweit­gut­achter bezahlen (Amts­gericht München, Az. 335 C 7525/17). https://www.instagram.com/p/B_9JmLVJKJi/?igshid=1epgqkm7m5qqb
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raelspartmbb · 2 years
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Fachanwalt Hollfelder für Erbrecht
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Bamberg:
Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg
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Wir unterstützen sie in erbrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Hollfelder ist Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg. Tel.: 0951/9179 3770
Im Erbrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Hollfelder unter anderem bei folgenden Anliegen:
Pflichtteil von den Erben fordern bzw. Pflichtteil wird von Ihnen als Erbe verlangt
Rechtsanwalt Hollfelder ist Ihr Fachanwalt in Bamberg, wenn Sie von den Erben Ihren Pflichtteil einfordern möchten. Unter anderem Abkömmlingen, also z.B. Kindern, die enterbt wurden, steht ein Pflichtteilsanspruch zu, der die Hälfte des des Wertes des gesetzlichen Erbteils beträgt.
Auch wenn Sie Erbe bzw. Miterbe wurden, kann Ihnen ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen, falls der/die Verstorbene den Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten verringerte. Anwalt Markus Hollfelder berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Anwalt Hollfelder, Fachanwalt für Erbrecht, berät und vertritt Sie darüber hinaus, wenn Sie Erbe wurden und ein Pflichtteil von Ihnen herausverlangt wird. In der sogenannten Auskunftsstufe ist zunächst ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Später, in der Leistungsstufe, gibt es bei der Bezifferung einiges zu beachten. Z.B. sind Geschenke zu berücksichtigen, die der pflichtteilsberechtigte in der Vergangenheit selbst erhalten hat und ggf. Pflegeleistungen, die der Erbe zugunsten des Verstorbenen erbracht hat.
Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
Falls Sie Miterbe wurden, also quotenmäßig neben anderen Personen geerbt haben, so sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft. Hier gibt es rechtlich viel zu beachten und in der Praxis regelmäßig Streitigkeiten. Oftmals nehmen z.B. einzelne Miterben unabgesprochen Nachlassangelegenheiten in die Hand, mit denen die anderen Miterben so nicht einverstanden sind. Rechtsanwalt Hollfelder wird Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten erklären und Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft beraten und vertreten. Besonderes Streitpotential besteht auch immer, wenn eine Erbengemeinschaft an einer Immobilie besteht. Hier gilt es sinnvolle Lösungen zu finden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann,  ist auch die Teilungsversteigerung eine Möglichkeit, eine Erbengemeinschaft aufzulösen.
Nachlassplanung / Testament erstellen
Sie möchten Ihren Nachlass regeln und beispielsweise ein Testament erstellen. Fachanwalt Hollfelder für Erbrecht kann Sie beraten, wie Sie Ihr Testament gestalten können, damit es nach Ihrem Ableben zu möglichst wenig Streitigkeiten in Ihrer Verwandtschaft kommt. Auch in Bezug auf die notwendige Form eines handschriftlichen Testaments wird Anwalt Hollfelder Sie gerne beraten. Im Erbrecht gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Wünsche umzusetzen, wie z.B. die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, die Auslobung von Vermächtnissen, die Erteilung von Auflagen und Teilungsanordnungen. Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg ist auch in diesem Bereich Herr Rechtsanwalt Markus Hollfelder.
Vorweggenommene Erbfolge / Immobilie zu Lebzeiten übertragen
Oftmals macht es Sinn, die Immobilie bereits zu Lebzeiten an eines oder mehrere Kinder zu übertragen. Gründe hierfür können z.B. steuerrechtliche sein, weil die Freigrenzen für Schenkungen alle zehn Jahre neu ausgenutzt werden können oder auch Vorsorge für den Fall, dass eine Pflegebedürftigkeit im Alter eintreten könnte und die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr aus eigener Tasche getragen werden können: Ist die Immobilie bereits übertragen, ist die Gefahr gemindert, dass der Staat darauf zugreifen könnte. Rechtsanwalt Hollfelder wird Sie zur vorweggenommenen Erbfolge gerne im Detail beraten und kann auch den Kontakt zum Notar herstellen und den Überlassungsvertrag mit ausarbeiten.
Vermächtnis einfordern
Ihnen wurde im Testament ein Vermächtnis zugesprochen? Beispielsweise wurde Ihnen ein Gegenstand oder eine Immobilie vermacht. Hier ist zu beachten, dass ein Vermächtnis von den Erben aktiv eingefordert werden muss. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Anspruch, der auch verjähren kann. Ein Vermächtnis geht gerade nicht per Gesetz auf den Bedachten über. Anwalt Hollfelder aus Bamberg berät und vertritt Sie, damit Sie das Ihnen Vermachte auch tatsächlich erhalten.
Gewillkürte Erbfolge und Gesetzliche Erbfolge
Falls es mehrere Testamente und ggf. einen oder mehrere Erbverträge gibt, kann unklar sein, welche letztwillige Verfügung für die Erbfolge letztendlich maßgeblich ist. Auch auf die Testierfähigkeit im jeweiligen Errichtungszeitpunkt kann es ankommen. Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente können zudem Bindungswirkung haben, sodass der Längerlebende möglicherweise nicht einfach nach Belieben vom Erbvertrag abweichen kann. Fachanwalt Hollfelder wird Sie professionell beraten und ggf. im Erbscheinsverfahren vor Gericht vertreten, damit Sie als Erbe festgestellt werden.
Oftmals hat der Verstorbene noch nichts per letztwilliger Verfügung, wie z.B. Testament, geregelt, weil er beispielsweise überraschend verstorben ist. Dann tritt grundsätzlich die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Rechtsanwalt Hollfelder kann Ihnen die Rechtsfolgen der gesetzlichen Erbfolge mitteilen, insbesondere die Quoten zu denen die jeweiligen Verwandten erben.
Übergang der Nachlassverbindlichkeiten, Erbenhaftung und Beschränkbarkeit der Haftung des Erben
Auf den bzw. die Erben gehen nicht nur die positiven Vermögenswerte über, sondern auch die noch offenen Verbindlichkeiten, z.B. Schulden und Darlehen, des Verstorbenen. Es ist jedoch möglich, dass der Erbe Gläubigern gegenüber die Haftung auf den erhaltenen Nachlass beschränkt. Was es diesbezüglich alles zu beachten gibt, erläutert Ihnen Fachanwalt Hollfelder aus Bamberg.
Ausschlagung der Erbschaft bzw. Anfechtung der Annahme der Erbschaft
Sind die Schulden des Erblassers höher als die positiven Vermögenswerte, macht es im Regelfall keinen Sinn, die Erbschaft anzunehmen. Niemand ist gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Das Erbe kann auch ausgeschlagen werden. Hier gibt es aber eine sechswöchige Frist zur Ausschlagung zu beachten. Wird diese versäumt, so gilt das Erbe als angenommen. Dann kommt ggf. noch die Anfechtung der Annahme der Erbschaft in Betracht, wenn dem Erben die Überschuldung unbekannt war und diese Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. Anwalt Hollfelder kennt auch diesbezüglich alle Fallstricke und Möglichkeiten.
Kontakt
Tel.: 0951/9179 3770
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