Oberlicht ist kein Fenster!
1. Eine Vermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch bedarf eines Sonderanlasses und einer kurzen Vertragsdauer.
2. Weder die Befristung des Mietvertrags noch der Umstand, dass Möbel überlassen wurden, begründet für sich einen Sonderanlass. Überdies übersteigt auch eine Vermietungsdauer von zwei Jahren den Zeitraum einer kurzen Vertragsdauer.
3. Ein Oberlicht ermöglicht Lichtzufuhr, aber kein…
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