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#Schorner Weg
politik-starnberg · 6 months
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Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 14.3.2024
Donnerstag, 14.03.2024, 17:30 Uhr (vor dem Bauausschuss) Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Radverkehrsprojekte; 2024/060 Sachstandsbericht zu ausstehenden Beschlüssen
TOP 4 Verkehrsrechtliche Beschränkung des Schorner Wegs
TOP 5 Mobilfunk im Bereich Starnberg/ Percha; Ergebnis der Fotomontage
TOP 6 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 7 Bekanntgaben, Sonstiges
Das wohl umstrittenste Thema wird die Debatte um die Sperrung des Schorner Wegs sein, der wie auch die Bismarkstraße Richtung Neu Söcking durch die Wasserschutzzone II unserer Trinkwassergebiete verläuft und für die es auch eine wenn nicht kurze alternative "Umleitung" gibt. Die untere Bismarckstraße wurde ja vor Jahren bereits gesperrt. Was ist das kleinere Übel? Verkehrsteilnehmer, die dauerhaft länger unterwegs sind oder die Gefahr von versuchtem Trinkwasser aufgrund eines Unfalls? Da wird es sicher ganz unterschiedliche Sichtweisen geben - die aktuelle Gesetzeslage ist da aber eindeutig.
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politik-starnberg · 8 months
Text
Freiflächenfotovoltaikkataster, noch nicht Schoner Weg und mehr
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 18.1.2024:
TOP 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Kommunale Wärmeplanung - Sachstand - weiteres Vorgehen
Der Punkt wurde nicht öffentlich beraten.
TOP 3 Windenergie Starnberg/Gauting - Optionsvereinbarung
Der Punkt wurde nicht öffentlich beraten.
TOP 4 Bekanntgaben, Sonstiges - nicht öffentlich
Der Punkt wurde nicht öffentlich beraten.
TOP 5 Eröffnung der öffentlichen Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
(Anm. d. Verf.: Gemäß Geschäftsordnung gibt es nur in den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats einen Tagesordnungspunkt "Bürger fragen". Bei Ausschusssitzungen steht dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung. Und wenn Zuhörer einer Ausschusssitzung zur Sitzung kommen, da auf der Tagesordnung ein für sie interessanter Punkt steht, ist es für mich keineswegs "bürgerunfreundlich", wenn der Ausschuss sich an die Geschäftsordnung hält und keine Zwischenfragen von Zuhörern zulässt. Denn wo fängt man dann mit den Ausnahmen an und wo hört man mit den Ausnahmen auf.)
TOP 6 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 7 Solarkonzept des Landkreises Starnberg - Errichtung und Betrieb von Flächenphotovoltaikanlagen innerhalb und außerhalb von Landschaftsschutzgebieten; Meldung von Ausschlussflächen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 12.10.2023 wurde das Solarkonzept des Landkreises Starnberg, das den Gemeinden hinsichtlich der Photovoltaikfreiflächenanlagen als Handlungsempfehlung unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange innerhalb und außerhalb von Landschaftsschutzgebieten und Grundlage für eine GIS-unterstützte Standortsuche dienen soll, vorgestellt. Auf die Beschlussvorlage 2023/336, in der außerdem der planungsrechtliche Hintergrund bzgl. der Genehmigungsvoraussetzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, die Voraussetzungen für die Vorlage entsprechender Anfragen in den politischen Gremien sowie die aktuellen Anfragen und Planungen für Freiflächenphotovoltaikanlagen dargestellt werden, wird verwiesen. Seitens der Verwaltung wurden folgende Flächen vorgeschlagen, auf denen neben den von der Unteren Naturschutzbehörde im Solarkonzept bereits gekennzeichneten Flächen aus Gründen des Land- schaftsbildes und der Fernwirkung die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgeschlossen werden soll:
Alle Waldflächen
Maisinger Bachtal
Fläche nördlich Normannstraße
Freifläche zwischen Josef-Fischhaber-Straße und Prinz-Karl-Straße
Zwischen Michelmoos und Andechser Straße
Zwischen Alersbergstraße und Esterbergstraße
Freifläche zwischen Wohnbebauung am Riedener Weg/Ludwig-Thoma-Weg und der Bahnlinie
Es gingen Stellungnahmen der Stadtratsfraktion B90/Grüne, der UWG, der SPD, der CSU und der BLS ein. Die Anregungen und Anträge aus den Stellungnahmen sind im Folgenden zusammengefasst.
Schreiben der Fraktion B90/Grüne:
Es wird angeregt, dass die Bereitschaft zur Umsetzung der sich aus den Bestimmungen des § 2 Satz 1 EEG ("Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.") und des darauf aufbauenden Landkreis-Solarkonzepts für die Stadt Starnberg durch namentliche Abstimmung im Stadtrat formal bekräftigt werden soll.
Es wird beantragt, zusätzlich zu der vorliegenden Negativ-Kartierung eine Positiv-Kartierung durchzuführen.
Es wird angeregt, dass über die Pressestelle eine Aufklärungs- und Mitmachkampagne zum Thema Energieeinsparpotentiale für die Bürgerschaft initiiert und dabei die bereits existierenden Aktivitäten in der Bürgerschaft (STAgenda, Klimainitiative Starnberg, Bund Naturschutz Vogelschutzbund etc.) mit einbezogen werden. Außerdem sollen Synergieeffekte, etwa mit der kom- munalen Wärmeplanung, berücksichtigt werden.
Schreiben der Fraktion der UWG:
Die UWG schlägt folgende Ausschlussflächen vor: a) Waldflächen, b) Naturschutz- und FFH-Gebiete, c) Direktes Umfeld der Ortsteile gemäß beigefügter Karte.
Schreiben der Fraktion der SPD:
Es werden keine weiteren Flächen vorgeschlagen.
Schreiben der Fraktion der CSU:
Die CSU schlägt folgende Ausschlussflächen vor:
Ortsrandlagen, exponierte Lagen wie Hügel, Abhänge, weitere Ausschlussflächen gemäß Lageplan.
Schreiben der Fraktion BLS:
Bei der Planung von PV-Anlagen soll z. B. durch Ausschluss von Flächen auf Anhöhen eine das Landschaftsbild störende Wirkung vermieden und an Wohnbebauung grenzende oder sich in unmittelbarer Umgebung befindende Flächen ausgeschlossen werden. Außerdem soll eine Kombination von Landwirtschaft und Stromproduktion ermöglicht werden (Agri-PV-Anlagen).
Stellungnahme der Verwaltung
Zu o. a. Punkt 1. der Stellungnahme B90/Grüne:
Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass sich gemäß dem Ansatz der UNB bzw. des Energiewendever- eins in der Stadt Starnberg bis 2035 ein Flächenbedarf für Freiflächenphotovoltaikanlagen von ca. 127 ha bis ca. 148 ha (siehe Anlagen 1 und 2 des Solarkonzepts) ergibt. Dies entspricht ca. 2,0 % bis ca. 2,4 % der Fläche des Stadtgebiets.
Zu o. a. Punkt 2. der Stellungnahme B90/Grüne:
Eine Positiv-Kartierung wird nicht als erforderlich erachtet, da alle Flächen, die im Solarkataster nicht als Ausschlussflächen bzw. Flächen mit hohen naturschutzfachlichen Hürden gekennzeichnet sind, poten- tiell als Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Frage kommen. Bei Lage im Landschaftsschutzge- biet hat immer eine Abwägung mit den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu erfolgen. Für Flächen, die nicht unter den Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 BauGB fallen, ist zur Erlangung der planungsrechtlichen Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit einer Freiflächen- photovoltaikanlage die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, d. h. die Planungshoheit liegt bei der Stadt Starnberg.
Zu o. a. Punkt 3. der Stellungnahme B90/Grüne:
Die Durchführung einer Aufklärungs- und Mitmachkampagne für die Bürgerschaft zum Thema Strom sparen ist nicht Pflichtaufgabe der Kommune. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und Personal- situation können keine freiwilligen Aufgaben durchgeführt werden, die zu einer Bedingung von personel- len Ressourcen führen. Auf den Internetseiten der für die Themen Energieeinsparung, Energieberatung, erneuerbare Energien zuständigen behördlichen Stellen, z. B. Landkreis Starnberg, Energiegenossenschaft Fünfseenland eG, Verbraucherzentrale, Ministerien der Landes- und Bundesregierung, finden sich zahlreiche Tipps und Beratungsangebote.
Um mit möglichst geringem Arbeitsaufwand das Thema Energieeinsparpotentiale zu forcieren und ein entsprechendes Bewusstsein in der Bürgerschaft zu stärken, kann zu diesem Thema eine Seite im In- ternetauftritt der Stadt Starnberg eingerichtet werden. Hier können Verlinkungen zu den Angeboten der für das Themenfeld zuständigen Einrichtungen vorgenommen werden.
Zur Stellungnahme der UWG:
Um eine ungehinderte Entwicklung der Ortsteile zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Ausschlussflächen an das Landratsamt gemeldet werden.
Tumblr media
(Anm. d. Verf.: oder auch https://uwg-starnberg.de/start-download/so-schauts-aus-2023-12)
Zur Stellungnahme der CSU:
Um eine ungehinderte Entwicklung der Ortsteile zu gewährleisten, sollten die Ortstrandlagen als Ausschlussflächen an das Landratsamt gemeldet werden. Dies entspricht dem Vorschlag der UWG. Zur Schonung des Landschaftsbildes sollten auch exponierte Lagen wie Hügel und Abhänge ausgeschlossen werden. Diese sind teilweise bereits in den gemäß Lageplan von der CSU vorgeschlagenen Ausschlussflächen vorhanden (z. B. Thierkopf in Leutstetten). Eine das gesamte Stadtgebiet umfassende Kartierung der exponierten Lagen ist allerdings im Vorfeld nicht zu leisten. Dieser Aspekt ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Prüfung im Einzelfall bei Lage im Landschaftsschutzgebiet ist im Konzept des Landkreises vorgesehen (siehe Punkt 6. Des Konzeptes), die Aufständerung und Eingrünung der Anlagen kann bei erforderlicher Bauleitplanung im Durchführungsvertrag festgeschrieben werden. Außerdem können die Eingrünung und sowie der Ausschluss von Erweiterungsmöglichkeiten für Wohnbau und Gewerbe im Bebauungsplan gesteuert werden.
Zur Stellungnahme der BLS:
Der Ausschluss von Flächen in exponierter Lage (z. B. auf Anhöhen) findet teilweise bereits in den gemäß Lageplan von der UWG vorgeschlagenen Ausschlussflächen Berücksichtigung (z. B. Thierkopf in Leutstetten). Eine das gesamte Stadtgebiet umfassende Kartierung der exponierten Lagen ist allerdings im Vorfeld nicht zu leisten. Dieser Aspekt ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Forderung, an Wohnbebauung grenzende oder sich in unmittelbarer Umgebung befindende Flächen auszuschließen, entspricht dem Vorschlag der UWG.
Eine Aufständerung der Anlagen, um eine Kombination von Landwirtschaft und Stromproduktion zu ermöglichen, kann bei erforderlicher Bauleitplanung im Durchführungsvertrag festgeschrieben werden.
(Anm. d. Verf.: Wenn die Stellungnahmen bis Ende Dezember abgegeben werden sollten und dann nach dem Verschicken der Beschlussvorlagen inkl. der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen zwei Gruppierungen noch eine Woche und weniger vor der Sitzung noch sich im Prinzip nicht so sehr von den bereits Abgegebenen groß unterscheidende Stellungnahmen abgeben, stellt sich für mich ein bisschen die Frage: Warum jetzt erst oder auch jetzt noch?)
(Anm. d. Verf.: Die Debatte spare ich mir an dieser Stelle, da die sich viel zu sehr um mögliche technische Vorgaben gedreht hat und die vorgestellten zusätzlichen Ausschlussflächen überhaupt nicht in die Diskussion eingeflossen sind - dem eigentlichen Inhalt dieses Tagesordnungspunkts.)
Antrag von Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Namentliche Abstimmung für Punkt 1
angenommen: 11:1
Beschlussvorschlag
Es besteht die Bereitschaft zur Umsetzung der sich aus den Bestimmungen des § 2 Satz 1 EEG und des darauf aufbauenden Landkreis-Solarkonzepts für die Stadt Starnberg ergebenden Maßnahmen. Frau Kammerl (CSU): JA Herr Suunner (BMS): JA Frau Henniger (FDP): JA Herr Jägerhuber (CSU): JA Herr Landwehr (WPS): JA Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): NEIN Herr Mignoli (BLS): JA Frau Pfister (BMS): JA Herr Dr. Schüler (UWG): JA Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): JA Herr Weidner (SPD): JA Herr Zirngibl (CSU): JA
Eine Positiv-Kartierung wird nicht durchgeführt. angenommen: 8:4
Zum Thema Energieeinsparpotentiale wird eine Seite im Internetauftritt der Stadt Starnberg mit Verlinkungen zu den Angeboten der für das Thema zuständigen behördlichen Stellen eingerichtet. angenommen: 10:1
Die seitens der CSU, UWG und der Verwaltung vorgeschlagenen Ausschlussflächen werden an das Landratsamt gemeldet. angenommen: einstimmig
Die einzelnen Anregungen der Fraktionen sollen berücksichtigt werden. angenommen: 10:1
TOP 8 Dynamisches Fahrgastinformationssystem; Weiteres Vorgehen im Fördermittelzeitraum
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 23.10.2023 wurde für die Jahre 2023 und 2024 die Ausstattung verschiedener Haltestellen mit den Anzeigern des Dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI) beauftragt. Es wurde folgendes beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anzeiger für die Standorte Wittelsbacherstraße und Klinikum, Medi-Center umzusetzen, die Einzelverträge entsprechend freizugeben und die Haushaltsmittel einzuplanen. Die Haushaltsmittel wurden eingeplant. Die Umsetzung der Standorte erfolgt, sobald die Anzeiger geliefert werden können bzw. das Lieferdatum bekannt gemacht wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung für die Standorte Bahnhof See und Bahnhof Nord einzureichen und die Haushaltmittel einzuplanen. Darüber hinaus werden vorerst keine weiteren Bedarfe angemeldet.
Auch hierfür wurden die Haushaltsmittel eingeplant und die Bedarfsmitteilung wurde beim Landratsamt fristgerecht eingereicht.
In 2024 werden die Haltestellen Wittelsbacherstraße, Klinikum, Medi-Center, Bahnhof See und Bahnhof Nord ausgestattet.
Die Stadtverwaltung sieht die Ausstattung der C-Haltestellen unter Berücksichtigung des bestehenden Haushaltsdefizits als ausreichend an. Bei den C-Haltestellen handelt es sich um die am meisten frequentierten Haltestellen, aufgrund deren überregionaler Bedeutung.
Ebenso wird hiermit nochmals auf die Probleme bei der Abwicklung des Projekts Bezug genommen, was bereits in der Beschlussvorlage 2023/337 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 12.10.2023 thematisiert wurde.
Fazit:
Nach interner Rücksprache zwischen Stadtverwaltung und Geschäftsleitung wird von Seiten der Verwaltung im Ergebnis empfohlen aufgrund des Haushaltsdefizits aus dem Projekt im aktuellen Förderzeitraum auszusteigen. Der Ausstieg hat zur Folge, dass keine weiteren Bedarfe im Herbst 2024 angemeldet werden. Eine weitere Bedarfsmeldung im Herbst 2025 (für die Ausstattung im Jahr 2026) ist nach Auskunft des Landratsamtes unwahrscheinlich, da der Förderzeitraum im Juni 2026 endet und eine Umsetzung neuer Bedarfe dadurch zeitlich kaum möglich wäre. Ebenso würde eine Mitteilung an das Landratsamt ergehen, dass für die Stadt vorgesehene Fördermittel anderweitig eingeplant werden können. Das Landratsamt hat explizit darauf hingewiesen, dass ein Ausstieg aus dem Projekt so bald wie möglich rückgemeldet werden soll, damit eingeplante Mittel auf andere Kommunen im weiteren Förderungszeitraum verteilt werden können.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Auch wenn er lieber noch ein paar wenige weitere Haltestellen mit DFI-Anzeigen ausgerüstet hätte, geht er auch als Verkehrsreferent mit der vorgeschlagenen Lösung, sich zunächst auf die wichtigen Haltestellen in Starnberg zu beschränken, mit.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es stimmt zu. Die Haushaltsverhandlungen werden es zeigen, was umgesetzt werden kann.
Frau Pfister (BMS): Werden die beiden Neuen DFI an den Bahnhöfen wieder zurückgezogen?
Herr Mignoli (BLS): Gab es nicht auch ein vertragliches "Problem"?
Frau Kammerl: Das ist mittlerweile geklärt. Alle Verträge liegen der Stadt jetzt vor.
Frau Henniger (FDP): Die Standorte an den Bahnhöfen wackeln jetzt?
Frau Kammerl: Das werden die Haushaltsverhandlungen zeigen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt mitzuteilen, dass nach der bereits gemeldeten Bedarfsmitteilung im Herbst 2023 (C-Haltestellen) keine weiteren Bedarfe im Förderzeitraum bis Juni 2026 durch die Stadt Starnberg beantragt werden und dass die Fördermittel an andere Kommunen vergeben werden können.
angenommen: einstimmig
Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik nochmals vorzulegen, sobald ein neuer Förderzeitraum durch das Landratsamt vorgestellt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Einrichtung von Generationenparkplätzen in Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ein Generationenparkplatz ist ein „Sozialparkplatz“, insbesondere für ältere Menschen, die sich auf eigenen Füßen nicht mehr ohne eine Begleitperson, einen Rollator oder Gehstock fortbewegen können, die jedoch nicht die körperlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenparkausweis erfüllen.
Ebenso ist es ein Parkplatz für Familien, die mit Kindern unterwegs sind und einen Kinderwagen, Dreirad oder Roller und/oder einen schweren Einkauf mit sich führen.
Nach Auskunft der Stadt Attendorn in Nordrhein-Westfalen, welche die Generationenparkplätze eingeführt hat, gibt es vereinzelte positive Rückmeldungen zu den Generationenparkplätzen.
Die Generationenparkplätze werden in Attendorn – vergleichbar mit Stellplätzen für Menschen mit Behinderung – mit einem Zusatzzeichen beschildert.
Die Stellplätze werden, wie bei einem Schwerbehindertenstellplatz, mit großzügigeren Platzverhältnissen markiert.
Zu beachten ist hierbei, dass es sich um keine offizielle Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Starnberg ist die Beschilderung in dieser Form unzulässig. Amtliche Verkehrszeichen der StVO dürfen nicht mit nicht-amtlichen Verkehrszeichen vermischt aufgestellt werden. Für den Verkehrsteilnehmer ist ansonsten nicht ersichtlich, welche Regelungen nach der StVO einzuhalten sind und bei welchen es sich um Hinweisschilder ohne rechtliche Bindung handelt.
Alternativ könnte nur ein gesondertes Schild abseits der offiziellen StVO-Beschilderung aufgestellt werden, welches nicht mit einem offiziellen Zusatzzeichen nach der StVO verwechselt werden kann. In diesem Fall könnten das Hinweisschild individuell gestaltet werden (vgl. wie bei den Hol- und Bringzonen) und an einem gesonderten Mast aufgehängt werden.
Eine Kontrolle der Stellplätze kann somit nur in mündlicher Form als Hinweis durch die Überwacher erfolgen. Nach der StVO können Stellplätze für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ausschließlich als Schwerbehindertenparkplatz gekennzeichnet werden. Das Zeichen für einen Generationenparkplatz hat lediglich einen hinweisenden Charakter. Es muss somit weder beachtet werden noch besteht die Möglichkeit der Ahndung. Die Einhaltung der Regelung ist daher freiwillig.
Als Standort für die Generationenparkplätze würde sich der Innenstadtbereich aufgrund der Frequentierung durch alle Gruppen der Gesellschaft (ältere Personen, Menschen mit körperlicher Einschränkung, Familien) empfehlen. Die Generationenparkplätze können anstelle von bestehenden markierten Stellplätzen eingerichtet werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich die Anzahl an Stellplätzen in der Innenstadt durch die Markierung je nach Platzverhältnissen verringern kann, da die Generationenparkplätze üblicherweise mit großzügigeren Maßen ausgewiesen werden.
Die Sinnhaftigkeit der Generationenparkplätze in Starnberg sollte nach Ansicht der Verwaltung zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts getestet werden. Im Evaluationszeitraum kann mit den Fachstellen (Verkehrsüberwachung, Polizei) abgestimmt werden, ob sich die Einrichtung als sinnvolle Maßnahme erwiesen hat. Ebenso können eventuelle Rückmeldungen durch Bürgerinnen und Bürger in die Bewertung miteinfließen. Von Seiten der Verwaltung sollten daher zunächst maximal zwei Stellplätze eingerichtet werden.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach den Vorstellungen der Antragstellerin zu der gewünschten Anzahl an Generationenparkplätzen in Starnberg, wenn der Modellversuch am Steiniger - wenn umgesetzt - positiv beendet werden würde Geht er richtig in der Annahme, dass es sich nicht um zwingend kostenlose Parkplätze handelt, sondern je nach Lage dem jeweils dort geltenden Kostenmodell richtig. Prinzipiell kann man eigentlich nicht gegen so eine Maßnahme sein, es sei denn, jede weitere Reduzierung von oberirdischen Parkplätzen in der Innenstadt sollte vermieden werden.
Frau Kammerl: Die Verwaltung denkt aktuell über zwei mögliche Parkplätze nach, sofern sich geeignete Plätze finden.
Frau Henniger (FDP): Die möglichen Kosten kann man sich dann überlegen.
Herr Zirngibl (CSU): Ein Behindertenparkplatz sollte nicht umgewandelt werden. Er ist generell gegen solche Sonderparkplätze.
Herr Jägerhuber (CSU): Er sieht das etwas anders. Bei den Einkaufsmärkten gibt solche Parkplätze auch schon. Es soll kein Behindertenparkplatz umgewandelt werden. Er schlägt die Ludwigstraße und die Zweigstraße vor. Wenn dann zwei normale Parkplätze "wegfallen", gibt es ja auch noch die Parkhäuser.
(Anm. d. Verf.: Das mit dem Nichtumwandeln von Behindertenparkplätzen sehen glaube ich alle hier im Saal so.)
Frau Pfister (BMS): Am Steininger kann man ggf. doch einen umwandeln - in der Stadt sicher nicht. Die Hürden für einen Behindertenausweis sind sehr hoch. Ein "Behindertenparkplatz - Light" ist sicher für einen Probezeitraum nicht verkehrt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist gegen den Antrag, denn es wird nichts bringen.
Herr Mignoli (BLS): Er stimmt auch zu.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo Generationenparkplätze an geeigneten Stellen im Innenstadtbereich eingerichtet werden können.
angenommen: 10:2
TOP 10 Verkehrsrechtliche Beschränkung des Schorner Wegs
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Schorner Weg (Verbindungsstraße zwischen Wangen und Schorn) wird trotz einer Tonnagebeschränkung auf 1,5 Tonnen von Pkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 1,5 Tonnen und teilweise von Lkw benutzt. Lkw können zwar größtenteils die Autobahnunterführung Richtung Schorn nicht befahren, da diese eine Höhenbeschränkung von 3,10 m aufweist. Die Lkw weichen allerdings in der Weiterführung des Schorner Wegs über den Feldweg zu einer südlicher gelegenen Autobahnunterführung aus, obwohl diese für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt ist. Die Tonnagebeschränkung ist alleine aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands notwendig.
Die Straße weist Breiten von 3,00 m bis 3,50 m auf und ist somit nicht für den beidseitigen Verkehr ausgelegt. Selbst wenn zwei Kleinwägen mit einem Gewicht von jeweils 1,5 Tonnen Beschränkung aneinander vorbeifahren, reicht die Straßenbreite nicht aus. Durch die notwendigen Ausweichmanöver bei Gegenverkehr haben sich inzwischen ausgefahrene Randstreifen gebildet. Zudem ist die Straße insgesamt in einem dürftigen Zustand. Von Seiten des Betriebshofs werden jedes Jahr 4.000 € bis 5.000 € für die Herstellung der Straße aufgewendet.
Zudem hat die Untere Wasserschutzbehörde die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt dazu aufgefordert, ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung anzuordnen, um einen Brunnen neben der Fahrbahn des Schorner Wegs zu schützen.
Von Seiten des Wasserwerks Starnberg wurde folgende Stellungnahme abgegeben: Der Schorner Weg führt durch die engere Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Wangen und grenzt unmittelbar an die Fassungszone (W I) der Wassergewinnungsanlage Wangen (Brunnen 1 & 2). Vom Rand der engeren Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen, um Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen. Die Deckschicht darf daher nicht verletzt werden. Zum Schutz des Trinkwassers ist es gemäß der Verordnung des Landratsamtes Starnberg über das Wasserschutzgebiet Wangen in der Stadt Starnberg in § 3 Verbote unter Nr. 5.1 verboten in der engeren Schutzzone II Straßen-, Wege- und sonstige Verkehrsflächen zu errichten oder zu erweitern. Im Wasserschutzgebiet "Maisinger Schlucht" wurde das Befahren der Bismarckstraße durch die engere Schutzzone ausdrücklich verboten. Dieses Verbot gibt es derzeit, bei einer durchaus vergleichbaren Ausgangslage, für die engere Schutzzone im Wasserschutzgebiet Wangen nicht. Die Sperrung des Schorner Wegs für den Verkehr im Bereich der engeren Schutzzone II würde einen erheblichen Beitrag zum besseren Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen leisten. Für eine wirksame Sperrung des Verkehrs sollte analog zur Bismarckstraße eine bauliche Absperrung z.B. durch eine Schrankenanlage vorgesehen werden.
Um die Fahrbahn und die Randstreifen nicht weiterhin zu belasten, besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines generellen Verbots der Einfahrt in das Gebiet mit Ausnahme des Anliegerverkehrs (Beschilderung mit "Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder" mit Zusatzzeichen "Anlieger frei"). Bei der Maßnahme muss berücksichtigt werden, dass eine Kontrolle der Regelung durch die Polizeiinspektion Starnberg nur stichprobenartig durchgeführt werden kann. Teilweise wurde die Tonnagebeschränkung mit 1,5 Tonnen in der Vergangenheit von der Polizeiinspektion Starnberg kontrolliert. Aufgrund der Personalkapazitäten können solche Kontrollen allerdings nur selten durchgeführt werden, sodass dies nur eine geringe Auswirkung auf den Durchfahrtsverkehr hat.
Wie bereits in der Stellungnahme des Wasserwerks aufgegriffen sollen zur Unterbindung der Durchfahrt zusätzlich Sperrpfosten in der Unterführung aufgestellt werden. Somit könnte die Durchfahrt auch ohne weitere Kontrolle faktisch durchgesetzt werden. Aufgrund der Einrichtung der Poller in der Unterführung müsste mittels Sackgassenbeschilderung auf die Barriere hingewiesen werden. Diese ist aufgrund der Übersichtlichkeit noch nicht im beigefügten Verkehrszeichenplan eingetragen.
Dabei ist zu beachten, dass der Schorner Weg eine direkte Zufahrtsmöglichkeit von Wangen nach Schorn darstellt. Für die Strecke werden ca. drei Minuten an Fahrtdauer benötigt. Bei einer Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr würde der Verkehr für die Verbindung Wangen/Schorn über Neufahrn und die Milchstraße umgeleitet werden (siehe Anlage 1). Für die Strecke werden ca. sieben Minuten an Fahrtdauer benötigt.
Rechtliche Voraussetzung für die Beschränkung ist die Umwidmung des Schorner Wegs von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem beschränkt-öffentlichen Weg. Durch die Beschränkung auf Anliegerverkehr wird dauerhaft der Verkehr auf einen bestimmt beschränkbaren Personenkreis reduziert.
Nach Ansicht der Polizeiinspektion Starnberg ist die bestehende Tonnagebeschränkung nicht rechtskonform begründbar. Die Straße ist für kein Kraftfahrzeug geeignet, weswegen eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit Freigabe für Anlieger einen rechtskonformen Zustand schaffen würde. Von Seiten des Landratsamtes Starnberg wurde zuletzt im Jahr 2021 mitgeteilt, dass die Sperrung der Straße kritisch angesehen wird, da es sich um die Hauptverbindung von Wangen nach Schorn handelt und ansonsten der Umweg über Neufahrn zu fahren wäre. Eine aktualisierte Stellungnahme des Landratsamtes ist bis zur Versendung dieser Beschlussvorlage noch nicht eingegangen. Diese wird bis spätestens in der Sitzung nachgereicht.
Um einen verkehrssicheren Zustand unter Wahrung des Wasserschutzes gewährleisten zu können, müsste die Straße nach Ansicht der Verwaltung als Alternative ausgebaut werden. Alleine beim Umbau bzw. der Verbreiterung der Fahrbahn im Bereich der Unterführung würden Kosten von 944.000 € bis 985.000 € entstehen. Aufgrund der hohen Kosten und der allgemeinen Haushaltslage wird diese Alternative als nicht realistisch angesehen. Darüber hinaus ist eine Verbreiterung der Straße aufgrund des Wasserschutzgebietes als kritisch anzusehen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Schorner Weg aufgrund der baulichen Mängel und der vorhandenen Fahrbahnbreiten für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, bei gleichzeitiger Freigabe für die Anlieger. Sollte die Sperrung nicht beschlossen werden und stattdessen weiterhin die Tonnagebeschränkung beibehalten werden, wird das Landratsamt zusätzlich ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung anordnen. Dadurch wird zumindest der Schutz des Brunnens verbessert, allerdings wird der Verkehr im Schorner Weg wohl kaum verringert werden.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Das ist für ihn als Verkehrsreferent eine schwierige Entscheidung: für Trinkwasser oder für weniger gefahrene Autokilometer. Wenn wir aber hier dem Verkehr den Vorrang geben würden, wäre die Entscheidung mit Bezug auf die bereits gesperrte Bismarckstraße inkonsequent und nicht nachvollziehbar. Er stimmt mit einem weinenden "Verkehrsauge" der Sperrung zu, da er die Konsequenzen von mit Kraftstoffen verseuchtem Trinkwasser als schwerwiegender einschätzt als ein wenig mehr gefahrene Kilometer mit Pkws oder Lkws.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stimmt dem auch zu. Er ist aber gegen die Poller.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie sieht das Unfallrisiko nicht so sehr. Sie ist gegen die Poller, da es ja die Alternative über den Waldweg gibt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt, ob die Beschilderung bzgl. der Fahrzeuge wassergefährdenden Stoffe zu keinen Einschränkungen für die Anwohner führt.
Herr Mignoli (BLS): Von ein paar Jahren wurde das Fuchsloch vergrößert. Jetzt soll es gesperrt werden. Traktoren können auch das Trinkwasser gefährden. Warum soll das gesperrt werden. Er ist dagegen.
(Anm. d. Verf.: Es entsteht eine Diskussion, ob die Unterführung tatsächlich wirklich auch umgebaut wurde. An den Wunsch und die Debatte vor meiner Zeit als Stadtrat kann ich mich auch noch erinnern, dass da wirklich etwas umgebaut wurde, nicht.)
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Anlass. Auch sollte Schäftlarn mit ins Boot genommen werden. Was bringt die Herabstufung zu einem beschränkt öffentlichen Weg?
Frau Kammerl: Beschränkt öffentliche Wege müssen wohl nicht geräumt werden.
(Anm. d. Verf.: Es ist wohl doch nicht allen ganz klar, wie es mit der Verkehrssicherungspflicht auf beschränkt öffentlichen Wegen bestellt ist.)
Antrag Herr Dr. Sengl und Andere:
Vertagung und Klärung der Verkehrssicherungspflicht nach der Umwidmung und den Gründen der Maßnahme.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt nichts bekanntzugeben oder mitzuteilen.
(M)ein Fazit:
Das Schöne an der Demokratie ist das Abwägen auf der Basis der vorgetragenen durchaus unterschiedlichen Meinungen und Standpunkte. Auch wenn immer wieder auch auffällt, dass nicht alle die jeweiligen Beschlussvorlagen gelesen haben und zeitweise auch gar nicht den Tagesordnungspunkt betreffende Aspekte vortragen. Das ist dann wohl so eine Art "Kollateralschaden" eines jeden Gremiums, welches am Ende mehrheitlich etwas beschließt.
Nach wie vor ist in den Debatten Sachlichkeit angesagt, was wiederum trotz der Debatten zu keinen langen Sitzungen führt - heute "nur" zwei Stunden.
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politik-starnberg · 9 months
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Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 18.1.2024
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 18.01.2024, Donnerstag, 18.01.2024, 18:30 Uhr – öffentlicher Teil, Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung
TOP 2 Kommunale Wärmeplanung - Sachstand - weiteres Vorgehen
TOP 3 Windenergie Starnberg/Gauting - Optionsvereinbarung
TOP 4 Bekanntgaben, Sonstiges
Öffentlicher Teil Beginn: 18.30 Uhr
TOP 5 Eröffnung der Sitzung
TOP6 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 7 Solarkonzept des Landkreises Starnberg - Errichtung und Betrieb von Flächenphotovoltaikanlagen innerhalb und außerhalb von Landschaftsschutzgebieten; Meldung von Ausschlussflächen
TOP 8 Dynamisches Fahrgastinformationssystem; Weiteres Vorgehen im Fördermittelzeitraum
TOP 9 Einrichtung von Generationenparkplätzen in Starnberg
TOP 10 Verkehrsrechtliche Beschränkung des Schorner Wegs
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Eine gewichtige Tagesordnung ist das zum Jahresanfang. Wo dürfen im Landkreis zukünftig Freiflächenfotovoltaikanlagen gebaut werden? Welche Haltestellen erhalten eine dynamische Anzeige der Ankunftszeiten der Busse. Und mit dem Thema Windkraft in Starnberg geht es auch voran, wenn auch aktuell noch nicht öffentlich. Am schwierigsten ist für die Stadträte die Abwägung, ob man den Nutzern der "Abkürzung" von Wangen nach Schorn zur Vermeidung von verseuchtem Trinkwasser einen Umweg über Neufahrn zumuten kann.
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politik-starnberg · 3 years
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Wachsende Hainbuchen, Parken oder Feuerwehr, Schleichweg oder nicht und ein wenig mehr ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 20.01.2022:
Um 16:00 Uhr gab es eine Ortsbesichtigung in der Possenhofener Straße. Viele der heutigen Anwohner sind gehen die neue Hainbuchen, da in ein paar Jahren eine dunkle und durch Laub rutschige Straße befürchtet wird. Von Sichtbeziehungen habe ich während des Zuhörens eigentlich nichts mitgenommen. Das ist bei der vorhandenen Bepflanzung in den privaten Gärten für mich auch nicht verwunderlich.  
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung. Es wurde form- und fristgerecht geladen und der Ausschuss ist beschlussfähig. Der TOP 5 wird vorgezogen.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts bekanntzugeben.
TOP 3 Flächen für die Feuerwehr im Bereich des Klinikums Starnberg
Sachverhalt
Nach diversen Einsätzen am Klinikum Starnberg wurde die bestehende Parkplatzsituation im Bereich des Klinikums sowie der gesamten Oßwaldstraße durch den federführenden Kommandanten der Feuerwehr Starnberg beanstandet. Von Seiten der Verwaltung (Verkehr, ÖPNV und vorbeugender Brandschutz) wurde daraufhin die Bestandssituation geprüft und beurteilt. Die für die Feuerwehr freizuhaltenden Bereiche ergeben sich auf Grundlage bestehender Ein- und Ausfahrten, Feuerwehrzufahrten, Bewegungsflächen und Haltestellen für den ÖPNV.
Notwendige Flächen für die Feuerwehr können und dürfen grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum angesiedelt werden. In der derzeitigen Situation ist ein geordneter und sicherer Einsatz der Feuerwehr und des Rettungsdienstes nur durch eine Vollsperrung der Oßwaldstraße möglich. Dadurch kommt der gesamte Verkehrsfluss inklusive ÖPNV zum Erliegen. Anhand der rechtlichen Vorgaben ist insofern die Anordnung von zusätzlichen Haltverbotsbereichen zur Gewährleistung der Nutzungsansprüche für den Straßenraum im Bereich des Klinikums notwendig. Dabei müssen insgesamt ca. 25 Stellplätze entfallen; ca. 40 Stellplätze bleiben bestehen.
Zusätzlich wird in Abstimmung mit dem ferderführenden Kommandanten empfohlen, dass im Bereich zwischen Hanfelder Straße und Am Sonnenhof ein Bereitstellungsraum für die Feuerwehr gewährleistet wird. Im Gegensatz zu den bereits aufgeführten Flächen besteht für die Freihaltung dieses Bereichs kein Rechtsanspruch aus der Bayerischen Bauordnung. Die Freihaltung hat allerdings einsatztaktische Gründe. Im Einsatzfall werden dort zwei Löschzüge und weitere Fahrzeuge des Rettungsdienstes auf der Fahrbahn abgestellt, wodurch insbesondere Krankenwägen weiterhin ohne Einschränkungen zur Notaufnahme fahren können. Weiterhin ist die Durchfahrt des ÖPNV und anderer Verkehrsteilnehmer möglich, womit eine Blockade der Oßwaldstraße im Einsatzfall verhindert werden kann. In der Bestandssituation wäre die Oßwaldstraße gesperrt, da der Löschzug und die parkenden Fahrzeuge nebeneinander die Fahrbahn blockieren würden. Eine geordnete Vollsperrung der Oßwaldstraße durch die Feuerwehr wäre aufgrund der Einmündungen und Zufahrten in der Oßwaldstraße nicht möglich.
Zu beachten ist hierbei, dass durch die beschriebene einsatztaktische Freihaltung der Fahrbahn zwischen Hanfelder Straße und Am Sonnenhof weitere 7 Stellplätze entfallen würden, welche nach der reinen Beurteilung gemäß der Bayerischen Bauordnung bestehen bleiben könnten. Somit würden insgesamt ca. 32 Stellplätze entfallen, während noch ca. 33 Stellplätze entlang der Oßwaldstraße zur Verfügung stehen. Aufgrund der Gewährleistung eines geordneten Einsatzablaufs und Verkehrsflusses wird der Bereitstellungsraum von Seiten des Vorbeugenden Brandschutzes allerdings als notwendig angesehen.
Die entfallenden Parkplätze entlang der Oßwaldstraße bringen auch für den ÖPNV Vorteile mit sich, da die Busse dann über Ausweichflächen bei Gegenverkehr verfügen. In der Bestandssituation werden Linienbusse aufgrund der parkenden Fahrzeuge und des Gegenverkehrs zum mehrmaligen Anhalten gezwungen.
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Er ist ortskundig. Die Fahrweise in der Straße erinnert immer an eine Springprozession. Es wird in die Lücken ausgewichen. Ein geordneter Einsatzablauf hat oberste Priorität. Gegen die Empfehlungen vorzugehen hält er für falsch. 
Frau Pfister (BMS): Sie sieht es genauso. Sie regt an, ob Parkplätze auf der Südseite sinnvoll sind, um das Tempo zu reduzieren. Sie fragt, ob im Bereich der Aufstellfläche ein Hol- und Bringzone akzeptiert werden könnte.
Herr Grasl: Das Klinikum ist nicht gewillt, Aufstellflächen zur Verfügung zu stellen. Bei Brandfällen in allen Gebäuden im vorderen Bereich ist aktuell die Oswaldstraße zu sperren. Der Krankenhauseinsatzplan wurde weder vom Landratsamt noch vom Krankenhaus bereitgestellt. Der Rettungsdienst muss im Schadensfall immer zum Krankenhaus fahren können. Ein wechselseitiges Parken ist allein schon für den ÖPNV schwierig.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, ob denn im Brandfall, also kein Fehlalarm, die Straße auch nicht gesperrt werden braucht, wenn die gewünschten Flächen genehmigt werden. 
Herr Grasl: Er möchte lieber eine klare Linie fahren. Parken und Halten ist in Starnberg oft kaum ein Unterschied. Deshalb tendiert er gegen eine Kurzhaltemöglichkeit auf Höhe der Oßwaldstraße 1.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie möchte den Kompromiss mit der Hol- und Bringzone auch unterstützen. Eine Kurzhaltemöglichkeit sollte vorne in der Oßwaldstra��e erhalten bleiben. 
Frau Fohrmann (CSU): Die Feuerwehr sollte unterstützt werden. Der Bus hat da eine schwierige Aufgabe in der Straße. Der bekommt mit den freien Flächen auch mehr Raum. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stimmt zu. Das Krankenhaus ist aufzufordern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Warum entzieht sich der Landkreis da seiner Aufgabe? Die Vorschriften sollten auch vom Krankenhaus eingehalten werden.
Herr Weidner (SPD): Zwischen der Oßwaldstraße 1a und 1b gibt es eine Einfahrt mit Parkmöglichkeiten. Für die freien Parkplätze am Ende der Straße gibt es eine automatische Anzeige. Es gibt schon genug Parkplätze für die Besucher auch neben der Straße.
Frau Henniger (FDP): Wir sollen die Flächen bereitstellen, weil das Krankenhaus nicht bereit ist, da selbst aktiv zu werden? Können die Krippenbesucher den Parkplatz bei 1b nutzen? Vielleicht kann das Krankenhaus für die Eltern alternativ eine Lösung anbieten. Was kann man den Eltern anbieten?
Herr Grasl: Auf die an das Krankenhaus geschickte Präsentation hat das Klinikum geantwortet, dass alle Bauten brandschutzgemäß gebaut wurden. In den 60er und 70er Jahren wurde alle damaligen Gesetze eingehalten. Ob sich aber die neuen Anbauten auf die “alten” Gesetze stützen dürfen, hält er für fraglich. 
Herr n.n.: Das Krankenhaus hat zwei Flächen, die aktuell nicht als Parkplatz genutzt werden können. Das Krankenhaus trägt also zur aktuellen Parkplatzenge selbst etwas dazu bei. 
Herr Weidner (SPD): Das Parkhaus wird aktuell saniert.
Herr Mignoli (BLS): Vielleicht kann man auch mit der Gärtnerei Fischer sprechen und dort eine Lösung finden.
Frau Pfister (BMS): Eine andere Alternative wäre noch die Hanfelder Straße. 
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplätze mit entsprechender Anordnung von Halteverboten auf die gemäß beigefügtem Plan festgelegten Flächen zu verringern, um die Flächen für die Feuerwehr nach den rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bereich zwischen Hanfelder Straße und Am Sonnenhof von parkenden Fahrzeugen mit entsprechender Anordnung von Haltverboten freizuhalten, um einen geordneten Einsatzablauf zu ermöglichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung einer Hol- und Bringzone  für die Kindergarteneinrichtungen in der Oßwaldstraße im räumlichen Zusammenhang mit der Einrichtung zu schaffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorlage des Krankenhauseinsatzplanes nach §8 BayKSG des Kreiskrankenhauses einzufordern.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob im Bereich der Oßwaldstraße zwischen Residenz des Krankenhauses und Zepplinstraße die Parkplätze wechselseitig oder im südlichen Bereich angeordnet werden können.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Ersatzpflanzung an der Possenhofener Straße 10 - 40 Antrag der CSU - Stadtratsfraktion vom 12.08.2021
Sachverhalt
Säulenhainbuchen
In der Sitzung am 15.07.2021 hatte der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beschlossen, die Anwohner in der Possenhofener Straße anzuschreiben und über die Hintergründe der Nachpflanzung mit den Säulenhainbuchen zu informieren. 
Bei der Sitzung am 02.09.2021 kam es zu keiner Beschlussfassung. 
Neue Baumpflanzungen sollen aus Gründen des Klimaschutzes auf öffentlichen Grün gepflanzt werden, so oft dies unter Berücksichtigung des Standortes möglich ist. Bei Ersatzpflanzungen in geringem finanziellen Rahmen wie in diesem Fall, wird üblicherweise weder der Stadtrat noch die Anwohner mit einbezogen.
Städtische Bäume werden üblicherweise nur entfernt, wenn
1. diese krank sind
2. das Nachbargrundstück unverhältnismäßig stark durch den Baumwuchs belangt wird.
3. die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.
4. bestehendes Baurecht höher gewichtet wird als der Schutz ökologisch wertvoller Lebensraumhabitat.
Auf die Fragestellungen bezüglich des Schnittes der Hainbuchen wird nochmals eingegangen: Hainbuchen sind extrem schnittverträglich und können bei Bedarf jederzeit zugeschnitten werden. Dazu kommt, dass Säulenhainbuchen unter den Gesichtspunkten der Baumpflege wesentlich einfacher zu pflegen sind, als vergleichbare andere Baumarten. Ein Erziehungsschnitt der Säulenhainbuchen könnte entsprechend der Wuchsstärke frühestens in 2033 notwendig werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 50-80 Euro pro Baum. Zum Vergleich, ein Erziehungsschnitt bei einem Baum mit normaler Wuchsform liegt bei 250-300 Euro.
Für das Entfernen und Verwahren der Säulenhainbuchen bis zu einer neuen Einsatzmöglichkeit entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 1500 Euro.
Um das Straßenbild auch für zukünftige Generationen aus ökologischer und ästhetischer Sicht optimal zu gestalten wird empfohlen, die Pflanzung der Säulenhainbuchen beizubehalten. Insbesondere an langen Straßenzügen ist eine Bepflanzung für das gesamte Stadtklima wünschenswert.
Die Grünfläche vor der Haus Nr. 24 der Possenhofener Straße ist nicht im Besitz der Gemeinde. Um diese Fläche für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zu sichern, wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen, in dem weitere Baumpflanzungen auf Wunsch des Eigentümers zwar erlaubt sind, diese jedoch eine Gesamthöhe von 3,5m nicht überschreiten darf.
Weißdornhecke
Bei allen Anfragen kamen Bedenken zur Einsehbarkeit an der Ausfahrt auf die Possenhofener Straße mit der Bitte, diese sicherer zu gestalten. Dieses Anliegen hat die Verwaltung aufgegriffen und wird im Herbst 2021 an der Ausfahrt den vorderen Abschnitt der Hecke auf eine Länge von ca. 5 Meter entfernen.
Der Vorschlag, die Weißdornhecke zwei Mal im Jahr scheiden zu lassen, könnte ebenfalls berücksichtigt werden.
Aus der Sitzung am 13.07.2021 wird auch eine mögliche Reduzierung der Kosten mit aufgenommen. Aus diesem Grund wird in dieser Beschlussvorlage alternativ vorgeschlagen, die Weißdornhecke in Teilabschnitten nicht mehr als 5 Meter im Jahr umzusetzen.
Nach Rücksprache mit Bayernwerk AG ist die Beeinflussung der Ausleuchtung auf der höher gelegenen Straße durch die Säulenhainbuchen zu vernachlässigen. Wichtiger wäre es, die Hecke entsprechend unter 1,7 Meter zu halten.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Es ist eine Abwägung unterschiedlicher Interessen. Zweifelsohne ist die Hecke weitaus mehr zu pflegen, allein schon, um mit gutem Beispiel voranzugehen und keine Pflanzen “vom eigenen Grundstück” auf die Straße wachsen zu lassen, selbst wenn ein Schnitt dann 3x pro Jahr erforderlich ist. Auch das Thema Beleuchtung wird sicher in ein paar Jahren noch einmal auf den Tisch kommen. Er geht davon aus, dass dann auch eine kostengünstige Beleuchtung ohne das Aufstellen zusätzlicher hoher Lichtmasten möglich sein wird. Er fragt sich, wie wohl die Pflanzungen auf den Privatgrundstücken in 10-15 Jahren aussehen werden, wenn u. U. auf mehreren Grundstücken neu gebaut wurde? Hat dieser langfristige Aspekt vielleicht auch Einfluss auf die heutige Entscheidung?
Frau Pfister (BMS): Noch sind es “Stängelchen”. Im Ausfahrtsbereich ist an der Wilhemshöher Straße die Hecke zu hoch und sollte im Zweifelsfall auch dann in einem gewissen Bereich entfernt werden. Ein Halteverbot gegenüber der Ausfahrt würde das Ganze ggf. auch entschärfen. Man könnte aus der Straße auch einen verkehrsberuhigten Bereich machen.
Herr Mignoli (BLS): Es waren nur Anwohner gegen den Pflanzung anwesend. Mit den Kosten entsteht vielleicht ein kleines Loch. Er ist für die Umpflanzung der Bäume. (Ann. d. Verf.: Entsteht dann das “Loch” nur woanders?)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es wurden nur die westlichen Anwohner gefragt. Wurden die östlichen Anwohner auch befragt? (Anm. d. Verf.: Also die Anwohner der Staatsstraße Possenhofener Straße). Die Bäume sind auf öffentlichen Grund zwischen zwei Straßen. Da hätten alle Anwohner beider Straßen gefragt werden sollen. Er sieht ein Präzedenzrisiko. Welche weiteren Anträge bekommen wir, wenn wir die Bäume wieder entfernen? Die Hecke gehört klar zur Verkehrssicherung entsprechend gekürzt.
Frau n.n.: Die wurden nicht gefragt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Bäume sind auf öffentlichen Grund zwischen zwei Straßen. Da hätten alle Anwohner beider Straßen gefragt werden sollen. Er sieht ein Präzedenzrisiko. Welche weiteren Anträge bekommen wir, wenn wir die Bäume wieder entfernen? Die Hecke gehört zur Verkehrssicherung entsprechend gekürzt.
Frau Fohrmann (CSU): Die Mehrheit der Anwohner der westlichen Seite sind gegen die Pflanzung. Die Pflanzen können ja mit den Trögen (Amn. d. Verf.: ... oder Ballen? Das habe ich nicht so richtig verstanden.) leicht ausgepflanzt werden. Gegen die Hecke haben die Anwohner ja nichts.  
Herr Dr. Schüler (UWG): Die Possenhofener Straße ist eine Staatsstraße. Da kann die Stadt bzgl. des angesprochenen Halteverbots nur zusammen mit dem Landratsamt eine Lösung finden.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie rollt noch einmal die Geschichte der Hainbuchen auf. Ihre Funktion könnten die Bäume woanders viel besser haben. Die Hecke ist in jedem Fall besser zu pflegen. Eine Umpflanzung ist ärgerlich, aber möglich. Eine Umpflanzung ist die einzige sinnvolle Lösung.
Herr Migboli (BLS): Es gibt sicher alternative Standorte für die Bäume.
Herr Pfister (BMS): Dass die Zusage des Ersten Bürgermeister bzgl. der Befragung der Anwohner nicht eingehalten wurde, ist ärgerlich, aber mehr auch nicht. Bei Ersatzpflanzungen wurden bisher noch nie die Anwohner befragt. Der Baumbestand in den Privatgärten ist nicht kleiner und die privaten Hecken sind zum Teil weitaus höher. Sie erkennt keine echte Belastung der Anwohner. Die hält die Pflanzungen für zumutbar. Auch eine Umpflanzung kostet. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wenn schon Anwohner gefragt werden, sollten bitte auch alle Anwohner gefragt werden. Ist es korrekt, nur einen Teil der Anwohner zu fragen?
Herr Dr. Schüler (UWG): Er beantragt das Ende der Rednerliste. (Anm. d. Verf.: Denn es dreht sich irgendwie gerade alles im Kreis.)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat sich alles angehört. Es sollten alle befragt werden. Die Wahl der Säulenhainbuchen ist eine Ersatzpflanzung, die extrem einfach zu pflegen sind und sehr schnittfreundlich. Die sind maximal 1x im Jahr zu schneiden. Die wachsen nicht “monsterartig”. Die Pflegekosten hält sie für erträglich und handhabbar. 
Herr Summer (BMS): “Bäume pflanzen ja, aber nicht vor meiner Haustür.” Wie soll man das den jungen Menschen vermitteln. Es muss eine regelmäßige Pflege gewährleistet sein.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität billigt das Pflanzkonzept für die Possenhofener Straße mit der Ersatzpflanzung durch Säulenhainbuchen in einem Pflanzabstand von ca. 10 Meter, um das Straßenbild und das Stadtklima für zukünftige Generationen positiv zu beeinflussen.
angenommen: 8:4
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Hecke zweimal, anstelle von nur einmal zu schneiden und in den kommenden Jahren so zu pflegen und anzupflanzen, sodass diese in 3-5 Jahren nur aus Weißdorn besteht. Dafür wird eine Summe von 7.800 Euro in den Haushalt für 2022, 2023 und 2024 eingestellt.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Öffentlicher Personennahverkehr; Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Sachverhalt
Das Personenbeförderungsgesetz (�� 8 Abs. 3 PBefG) regelt, dass für die Sicherstellung einer ausreichenden den Grundsätzen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit entsprechenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig sind. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Grundsätzlich gilt demnach, dass die Haltestellen im Stadtgebiet bis zum 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut sein müssten. Weiterhin ist in § 8 Abs. 3 PBefG allerdings aufgeführt, dass die genannte Frist nicht gilt, sofern Ausnahmen im Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden. Das Landratsamt Starnberg hat als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2020 einen Nahverkehrsplan erlassen. 
Im Haltestellenkataster des Nahverkehrsplans ist keine Haltestelle festgelegt worden, die am 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut sein muss. 
Im Kataster wurde bei jeder Haltestelle angegeben, dass organisatorische oder wirtschaftliche Gründe zu einer temporären Aussetzung und somit zu einer Ausnahmeregelung des Personenbeförderungsgesetzes führen. Dabei wurden auch einzelne Haltestellen mit wichtiger Anbindungsfunktion priorisiert. Allerdings wurde auch bei diesen Haltestellen kein barrierefreier Ausbau bis 01.01.2022 festgelegt.
Von Seiten der Stadt Starnberg ist die zeitnahe Gewährleistung der Barrierefreiheit an den städtischen Haltestellen gewünscht. Aufgrund der im kommenden Jahr notwendigen und im Haushalt angemeldeten Projekte liegen allerdings die im Haltestellenkataster aufgeführten organisatorischen bzw. wirtschaftlichen Gründe für eine Aussetzung vor. Durch diese Ausnahmeregelung ist das Projekt daher nicht höher priorisiert worden. Aufgrund der Auslastung des Sachgebietes Straßen- und Landschaftsbau ist die Planung und Umsetzung nicht für das Jahr 2022 vorgesehen. Grundsätzlich wird das Projekt bei der Aufstellung der Prioritäten im Jahr 2023 erneut berücksichtigt und abgewogen.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie kann allem folgen. (Anm. d. Verf.: Warum dann dieses Statement. Ich beschränke mich jetzt auf die Aussagen des Beitrags, die nicht im wesentlichen den Sachvortrag wiederholen.) Je länger wie warten, ein Konzept zu entwickeln, desto später werden wir bei den Fördermittelgebern eingereiht. Sie hat damals einen Antrag für die Erstellung so eines Konzepts gestellt. Die Verwaltung sollte versuchen, einen Umsetzungsprozess in Gang zu setzen. Die Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Verpflichtung. Das Haltestellenkataster sollte bis Ende Oktober aktualisiert werden und erste Vorstellungen äußern, wie weiter vorgegangen werden soll.
Frau Kammerl: Eine Priorisierungliste wurde für den Bauausschuss erarbeitet. Wenn etwas Neues hinzukommt, ist ein anderes Projekt zu streichen. Die Liste ist beschlossen worden. Ein Ausbau der Haltestellen ist dieses Jahr nicht vorgesehen. Das ist in den entsprechenden Gremien zu beraten. 
Frau Pfister (BMS): Sie gibt ihr recht. (Anm. d. Verf.: ich verliere jetzt ein wenig den Faden bei der Debatte zwischen den beiden Damen.) Das bisherige Haltestellenkataster sollte mal aktualisiert werden. 
Herr Zirngibl (CSU): Kann man das Haltestellenkataster an die Stadträte verschicken? (Anm. d. Verf.: Das ist Bestandteil der Beschlussvorlage im ALLRIS. Also “nur” eine digitale Anlage.)
Antrag Frau Pfister:
Aktualsierung des Haltestellenkatasters bis Oktober 2022
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Projekt des barrierefreien Ausbaus der städtischen Haltestellen entsprechend der im Haltestellenkataster des Nahverkehrsplans festgelegten Priorisierung in den Maßnahmenkatalog 2023 aufzunehmen, um eine Umsetzung für 2023 prüfen zu können.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Verkehrsrechtliche Beschränkung des Schorner Weges
Sachverhalt
Der Schorner Weg (Verbindungsstraße zwischen Wangen und Schorn, siehe Anlage) wird trotz einer Tonnagebeschränkung auf 1,5 Tonnen von Pkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 1,5 Tonnen und teilweise von Lkw benutzt. Lkw können zwar größtenteils die Autobahnunterführung Richtung Schorn nicht befahren, da diese eine Höhenbeschränkung von 3,10 m aufweist. Die Lkw weichen allerdings in der Weiterführung des Schorner Wegs über den Feldweg zu einer südlicher gelegenen Autobahnunterführung aus, obwohl diese für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt ist. 
Die Tonnagebeschränkung ist alleine aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands notwendig. Nach der Auswertung von Verkehrszählungen wird die Straße von ca. 300 bis 500 Fahrzeugen pro Tag befahren. Dies entspricht ungefähr dem Fahrzeugaufkommen in einer Ortsstraße abseits der Hauptverkehrsstraßen. Die Straße weist Breiten von 3,00 m bis 3,50 m auf und ist somit nicht für den beidseitigen Verkehr ausgelegt. Selbst wenn zwei Kleinwägen mit einem Gewicht von jeweils 1,5 Tonnen Beschränkung aneinander vorbeifahren, reicht die Straßenbreite nicht aus. Durch die notwendigen Ausweichmanöver bei Gegenverkehr haben sich inzwischen ausgefahrene Randstreifen gebildet. Zudem ist die Straße insgesamt in einem dürftigen Zustand.
Zudem hat die Untere Wasserschutzbehörde die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt dazu aufgefordert, ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung anzuordnen, um einen Brunnen neben der Fahrbahn des Schorner Wegs zu schützen.
Um die Fahrbahn und die Randstreifen nicht weiterhin zu belasten, besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines generellen Verbots der Einfahrt in das Gebiet mit Ausnahme des Anliegerverkehrs (Beschilderung mit "Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder" mit Zusatzzeichen "Anlieger frei"). 
Neben den Anliegern von Schorner Weg Hausnummer 1 hätte der aktuell von der Tonnagebeschränkung ausgenommene land- und forstwirtschaftliche Verkehr somit notwendigerweise weiterhin eine Zufahrtsmöglichkeit. 
Damit Fahrzeuge, insbesondere Lkws, bereits an der letzten Wendemöglichkeit Höhe Parkplatz Firma Brenner auf die Sperrung vorab hingewiesen werden, soll die Beschilderung an dieser Stelle bereits vorangekündigt werden. Aufgrund der Einmündung des Schorner Weges in die Neufahrner Straße (Staatsstraße) ist das Landratsamt Starnberg für die Anordnung der Beschilderung zuständig.
Vorteil der Maßnahme ist, dass die Sperrung der Straße durch die Regelung eindeutig festgelegt wird. Fahrzeuge des Durchfahrtsverkehrs können generell durch die Polizei verwarnt werden. Insbesondere kann eindeutig zwischen Anliegern (Zufahrt zu Schorner Straße 1, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr) und reinem Durchfahrtsverkehr unterschieden werden. Dadurch kann eine Entlastung der Fahrbahn und des Randstreifens erreicht werden.
Ebenso ist zu beachten, dass der Schorner Weg eine direkte Zufahrtsmöglichkeit von Wangen nach Schorn darstellt. Für die Strecke werden ca. drei Minuten an Fahrtdauer benötigt. Bei einer Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr würde der Verkehr für die Verbindung Wangen/Schorn über Neufahrn und die Milchstraße umgeleitet werden. Für die Strecke werden ca. sieben Minuten an Fahrtdauer benötigt.
Rechtliche Voraussetzung für die Beschränkung ist die Umwidmung des Schorner Wegs von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem beschränkt-öffentlichen Weg. Durch die Beschränkung auf Anliegerverkehr wird dauerhaft der Verkehr auf einen bestimmt beschränkbaren Personenkreis reduziert.
Im Zuge der Aufweitung der Autobahnunterführung im Jahr 2022 könnten Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, trotz der Beschränkung, weiterhin den Schorner Weg durchgängig nutzen.
Nach Ansicht der Polizeiinspektion Starnberg ist eine Tonnagebeschränkung nicht rechtskonform begründbar. Die Straße ist für kein Kraftfahrzeug geeignet, weswegen eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit Freigabe für Anlieger einen rechtskonformen Zustand schaffen würde. 
Das Landratsamt Starnberg sieht die Sperrung der Straße kritisch, da es sich um die Hauptverbindung von Wangen nach Schorn handelt und ansonsten der Umweg über Neufahrn zu fahren wäre.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Schorner Weg aufgrund der baulichen Mängel und der vorhandenen Fahrbahnbreiten für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, bei gleichzeitiger Freigabe für die Anlieger. Sollte die Sperrung nicht beschlossen werden und stattdessen weiterhin die Tonnagebeschränkung beibehalten werden, wird das Landratsamt zusätzlich ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung anordnen. Dadurch wird zumindest der Schutz des Brunnens verbessert, allerdings wird der Verkehr im Schorner Weg wohl kaum verringert werden.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Was ist mit dem Ausbau der Unterführung? Kann man darauf noch verzichten.
Frau Schaller: Das ist zunächst auf das Jahr 2023 verschoben.
Herr Dr. Schüler (UWG): Viele der Wangener Bürger nutzen die Verbindung und möchten die auch beibehalten. Die Ausweichstellen könnten mit Rasensteinen verstärkt werden und sind gut einsehbar. Wäre denn zum Beispiel eine Fahrt zum Testzentrum in Schorn über die Anliegerstraße rechtlich zugelassen? 
Herr Bauer: Das wäre kein Anliegerverkehr.
Herr Dr. Schüler (UWG): Und er fragt, ab welchem Zustand die Straße aufgrund von Straßenschäden selbst nach dem Aufstellen eines entsprechenden Hinweisschildes gesperrt werden müsste? 
Frau Schaller: Da gibt es keine Bestimmungen.
Herr Bauer: Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er plädiert für das Beibehalten der bisherigen Lösung mit der entsprechenden Zusatzbeschilderung. 
Herr Mignoli (BLS): Er sieht das ähnlich. 
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Es ist tatsächlich so. Es fahren oft LKWs da lang. Da scheinen die Navigationssysteme nicht korrekt zu sein. Auch Münchner nutzen den Weg als Umleitung. Die Schilder sollten klarer zu sehen sein. Können nicht alle, die das Ziel Schorn haben, Anlieger sein? (Anm. d. Verf.: Das geht verkehrsrechtlich nicht.)
Herr Bauer: Jeder der nach Schorn möchte, ist kein Anlieger des Schorner Wegs. 
Herr Weidner (SPD): Wasserschutz hat oberste Priorität. Die Straße ist in einem katastrophalen Zustand. Es sind nicht nur die Arbeiter, deren Weg verlängert wird. Auch die Bewohner von Schorn wären betroffen. 
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Standort der Schilder des Vorschlags. Es fehlt in Schorn eine Wendemöglichkeit? 
Herr Grasl: Die Unterführung ist für Feuerwehr sehr wichtig. Die aktuelle Höhe von 3,10m reicht für den Drehleiterwagen nicht mehr aus. Da sollte der Ausbau nicht verschoben werden. 
Frau Pfister (BMS): Der Feuerwehrbedarfsplan wird nicht angetastet. Die Feuerwehr wird auch beschränkt-öffentliche Straßen befahren. 
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Umwidmung der Straße Schorner Weg von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einer beschränkt-öffentlichen Straße durchzuführen.
abgelehnt: 5:7
2. Die Einrichtung eines Verbots für Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Ausnahme des Anliegerverkehrs beim Landratsamt Starnberg anzufordern.
abgelehnt: 4:8
Antrag Frau Pfister:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, die Anliegerregelung für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Schorn und Wangen mit einbezogen werden kann (Wahl der Standorte der Verkehrszeichen).
angenommen: 7:5
(Anm. d. Verf.: Da haben einige jetzt der Verwaltung zusätzliche Arbeit verschafft. Es soll jetzt eine Anliegerzone geprüft werden, obwohl keine Anliegerstraße gewünscht wird. Ich glaube nicht, dass sich die Ausschussmitglieder bei einer möglichen Anliegerzone anders entscheiden würden, denn die meisten LKWs werden nach Schorn oder von Schorn fahren und wären damit auch Anlieger.)  
TOP 7 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, ob man bzgl. der Parkvorgänge auf dem Bürgersteig gegenüber dem Kino etwas realisieren kann, dass der gesamte Bürgersteig den Fußgängern zur Verfügung steht. Die Autofahrer wollen ja auch nicht, dass sich die Kinobesucher nach dem Kino noch auf der Straße stehend über den gerade angeschauten Film unterhalten.
Frau Kammerl: Das Thema wurde schon in einem anderen Ausschuss beschlossen.
Frau Pfister (BMS): Kann man sich in Bezug auf die anstehenden Ausschreibung für den ÖPNV im Vorfeld intern noch einmal im Ausschuss unterhalten?
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Text
Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 20.01.2022
Einladung
zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität Sitzungstermin: Donnerstag, 20.01.2022, 18:00 Uhr Raum, Ort: Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Ersatzpflanzung an der Possenhofener Straße 10 - 40 Antrag der CSU - Stadtratsfraktion vom 12.08.2021
TOP 4 Öffentlicher Personennahverkehr; Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
TOP 5 Flächen für die Feuerwehr im Bereich des Klinikums Starnberg
TOP 6 Verkehrsrechtliche Beschränkung des Schorner Weges
TOP 7 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 8 Bekanntgaben, Sonstiges
Bei der Ersatzpflanzung treffen verschiedene Interessen aufeinander. Da bin ich auf die Mehrheit gespannt und ob der Ortstermin für einige neue Erkenntnisse bringt. 
Und es stellt sich die Frage, wieviel Platz die Feuerwehr bekommen soll, um im Fehlalarmfall am Krankenhaus nicht immer gleich die Straße komplett zu sperren. Ist das Aufrechterhalten des Verkehrs im Alarmfall die Wegnahme von Parkplätzen wert? Eine schwierige Entscheidung, die abzuwägen ist. 
Und beim Schorner Weg entsteht wieder der Fall, dass viele Pkw-Fahrer unter Umständen dann Umwege fahren müssen, weil einige Lkw-Fahrer sich nicht an die aufgestellten Schilder halten. 
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