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#Universität Stirling
wildbeimwild · 2 years
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Schottische Universität streicht Fleisch von der Speisekarte
Schottische Universität streicht Fleisch von der Speisekarte
Die Studentenvereinigung der Universität Stirling wird innerhalb von drei Jahren auf eine “100 % pflanzliche Verpflegung” umstellen. Eine schottische Universitätsgewerkschaft hat beschlossen, sich bis 2025 vollständig vegan zu ernähren – die erste britische Studentengewerkschaft, die dies tut. Bis zum Beginn des akademischen Jahres 2023-24 wird die Hälfte der Speisekarte in den drei Cafés des…
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edisonashley · 5 years
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Weekly round-up of events
This week’s event announcement is below.
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Event: Foundational Concepts in Constitutional Theory, 10 – 12 July 2019
Despite the field of constitutional theory recently coming of age, there are at least three problems evident in its scholarly discussion. First, legal scholars and political scientists have often approached the subjects differently and in isolation from one another. Second, discussions often remain parochial, taking a familiar jurisdiction’s institutions as the central case. And third, sophisticated scholarly work tends to be deep in respect of particular subjects, but rarely seeks to explore a modestly comprehensive set of foundational concepts, and the relationships between them.
The 2019 Bentham House Conference brings together world-leading philosophers, political scientists and legal theorists in an attempt to address these problems. It is the occasion for discussing the first set of papers to be included in a major forthcoming volume, The Cambridge Handbook of Constitutional Theory (Cambridge University Press, forthcoming 2021), co-edited by Richard Bellamy and Jeff King. The Bentham House Conference will involve in-depth plenary discussion of each paper, selected to represent the ‘values’ and ‘modalities’ parts of the Handbook, with ‘institutions’ and ‘challenges’ reserved for future events. Papers and summaries will be made available in advance to all attendees.
The conference will run from 10 – 12 July 2019 at the Faculty of Laws, University College London.
To attend the conference, please register here.
There is an attendance fee of £175 for the whole conference, with concessions available for academics (£145) and students (£50). Attendees can also register to attend one day of the conference at a reduced cost. Full details on fees and booking information can be found here.
Please send queries to the UCL Laws Events team at [email protected]. Inquiries about the conference may be sent to [email protected] or [email protected].
Please find a full programme below. Speaker bios may be viewed here.
We look forward to seeing you in July.
Richard Bellamy & Jeff King (Convenors)
Programme of Events
Wednesday 10th July
Richard Bellamy (UCL) – Constitutionalism: An Introduction
Jeremy Waldron (New York University) – Dignity
Annabelle Lever (Sciences Po) – Equality
Thursday 11th July
Philip Pettit (Princeton) – Liberty
Rowan Cruft (University of Stirling) – Rights
Mathew Adler (Duke) – Well-Being
Rainer Forst (Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main) – Justice: Procedural and Substantive
Nomi Claire Lazar (Yale/NUS College, Singapore) – Legitimacy
Matthew Kramer (Cambridge) – Impartiality
Helder de Schutter (Leuven University) – Recognition
Thomas Christiano (University of Arizona) – Self Government
Nadia Urbinati (Columbia University) – Representation
Simone Chambers (University of California Irvine) – Deliberation
Friday 12th July
Jacob Levy (McGill University) – Separation of Powers
Jeff King (UCL) – Rule of Law
Candice Delmas (Northeastern University) – Civil Disobedience
David Dyzenhaus (University of Toronto) – Sovereignty
Martin Loughlin (LSE) – Constituent Power
Cécile Laborde (Oxford) – Secularism
George Letsas (UCL) – Proportionality
Jon Elster (Columbia University) – Constitutional Conventions
Christoph Möllers (Humboldt University of Berlin) – Constitutional Review
Timothy Endicott (Oxford) – Constitutional Interpretation
Weekly round-up of events published first on https://immigrationlawyerto.weebly.com/
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Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) ist ein Klinikum der Rhön Klinikum AG. Es ist hervorgegangen aus den Universitätskliniken der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg.
Leitung   
Gunther K. Weiß (Vorsitzender), 
Werner Seeger, (Stv.Vorsitzender), 
Christiane Hinck-Kneip, 
Harald Renz
Betten    1.146 Mitarbeiter   9.700 Websitewww.ukgm.de
Die Rhön-Klinikum AG mit Sitz in Bad Neustadt an der Saale ist eine private börsennotierte Betreibergesellschaft von Krankenhäusern, Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Das Unternehmen hat 2015 einen Umsatz von 1,11 Mrd. Euro erwirtschaftet und dabei einen Gewinn von 87 Mio. Euro erzielt.
Gründung    1973
Sitz    Bad Neustadt an der Saale
Leitung
Stephan Holzinger, Chief Executive Officer
Eugen Münch, Aufsichtsratsvorsitzender
Mitarbeiterzahl  15.654 (2015)
Umsatz    1.108 Mio. €  (2015)
www.rhoen-klinikum-ag.com
Anteilseigner
25,10 %  Asklepios Kliniken GmbH 25,00 %  B. Braun Melsungen * 11,53 %  Eugen Münch (HCM SE)** 5,44 %    Ingeborg Münch 3,19 %    Landeskrankenhilfe V.V.a.G 43,76 %  Streubesitz
Die Asklepios-Kliniken-Gruppe ist ein primär in Deutschland agierender Klinikbetreiber mit Hauptsitz in Hamburg.
Gründung  1984 Sitz    Hamburg, Deutschland Leitung  Thomas Wolfram, Kai Hankeln Mitarbeiterzahl   34.690 Vollzeitäquivalent (2015) Umsatz   3,09 Mrd. EUR (2015) www.asklepios.com
Im Jahr 1984 hatte der Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt Bernard gr. Broermann mit Lutz Mario Helmig Asklepios gegründet. Im Zuge einer Abspaltung der Anteile von Helmig entstand 1994 die Helios Kliniken GmbH aus der Asklepios-Kliniken-Gruppe.
Zum Konzern gehören auch die Luxushotels Falkenstein Grand Kempinski sowie die Villa Rothschild Kempinski. Ende 2014 wurde bekannt, dass der Klinik-Konzern auch das Hamburger Hotel Atlantic erworben hat.
Die Asklepios-Gruppe ist einer der größten Klinikbetreiber in Deutschland und hat zwei Tochterunternehmen (Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Königstein im Taunus und Asklepios Kliniken Hamburg GmbH).
Zu der Gruppe gehören 150 assoziierte Einrichtungen in 14 Bundesländern. Neben 36 Krankenhäusern, darunter sieben Maximalversorger, betreibt die Gruppe 19 Fachkliniken, 13 Psychiatrische Kliniken, 41 Postakut- und Rehakliniken und 33 weitere Einrichtungen darunter Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Zudem gehören ihr Gewerbeimmobilien.
Die B. Braun Melsungen AG ist ein deutsches Pharma- und Medizinbedarfs-Unternehmen mit Sitz in Melsungen im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen.
Leitung     Heinz-Walter Große (Vorstandsvorsitzender) Mitarbeiterzahl    61.583 (2017) Umsatz    6,788 Mrd. Euro (2017) BranchePharma- und Medizinprodukte, Medizintechnik www.bbraun.de
1914 wurden die ersten Blutdruckmessgeräte hergestellt. Im Jahr 1968 übertrugen Otto und Bernhard Braun 90 Prozent der Anteile unter Nießbrauchsvorbehalt an ihre Kinder. In einem zweiten Schritt wurden, nach der Umwandlung des Unternehmens 1971 in eine Aktiengesellschaft, 1983 die restlichen zehn Prozent an die Enkelkinder übertragen. In dieser Phase wurde 1977 Ludwig Georg Braun, Sohn von Otto Braun, Sprecher des Vorstands.
Ludwig Georg Braun (* 21. September 1943 in Melsungen) ist ein deutscher Unternehmer. Er ist der Ehrenpräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Pharma- und Medizinbedarfsunternehmens B. Braun Melsungen AG.
Weitere Produktionsstätten wurden in Malaysia (1972), Frankreich (1976) und in den USA (1979) gegründet.1976 erwarb die Firma B. Braun die Aesculap AG aus Tuttlingen und erreicht damit 425 Millionen DM Jahresumsatz. Die Zahl der Mitarbeiter stieg mit der Übernahme auf etwa 3100. Schon 1998 übersprang der Umsatz die Vier-Milliarden-DM-Marke bei 27.000 Beschäftigten.1992 wurde ein neues Werk von dem Architekten James Stirling entworfen und auf dem Gelände „Pfieffewiesen“ in Melsungen eingeweiht.
Die Kliniken wurden durch das Land Hessen mit Wirkung zum 1. Juli 2005 fusioniert, am 2. Januar 2006 in eine GmbH überführt und anschließend durch Verkauf von 95 Prozent der Anteile der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH privatisiert. Aus einem Bieterverfahren ist im Januar 2006 die Rhön-Klinikum AG als Käuferin hervorgegangen, der Kaufpreis der beiden Kliniken betrug 112 Millionen Euro. Fünf Prozent der Anteile verbleiben beim Land, das somit faktisch keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsführung hat. Gesetzliche Regelungen sollen Forschung und Lehre in diesem Spezialfall gewährleisten, darüber hinaus wurden umfangreiche vertragliche Regelungen zwischen dem Land Hessen, der Rhön Klinikum AG und den beiden Universitäten geschlossen. Das wissenschaftliche Personal ist weiterhin beim Land Hessen beschäftigt und für Dienstleistungen in der Krankenversorgung der GmbH gestellt.
Sowohl das Bundeskartellamt wie auch der Wissenschaftsrat erklärten am 27. Januar 2006 ihr Einverständnis zur Privatisierung. Am 31. Januar 2006 hat der Hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP dem Verkauf der Gesellschafteranteile der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH an die Rhön-Klinikum AG zugestimmt. Die erste komplette Universitätskliniksprivatisierung in der öffentlichen Hochschulmedizin Deutschlands war umstritten: Neben einer Bürgerinitiative gab es eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die Privatisierung, zahlreiche Protestaktionen und Demonstrationen und politischen Widerstand, weil eine Verschlechterung der Patientenversorgung und der Arbeitsbedingungen befürchtet wurde. Die Initiative zum Volksbegehren wurde wegen sich abzeichnender Erfolglosigkeit mittlerweile eingestellt. Eine Reihe von Mitarbeitern klagte gegen ihren Übergang vom öffentlichen Dienst zur privaten GmbH, ein Verfahren durch alle arbeitsgerichtlichen Instanzen endete beim Bundesverfassungsgericht: dieses hob die für die Mitarbeiter negativ ausgegangenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hessen und des Bundesarbeitsgericht auf und bezeichnete den Übergang der Arbeitsverhältnisse auf die fusionierte Anstalt und spätere privatisierte Gesellschaft als verfassungswidrig. Dem Land Hessen wurde aufgegeben, bis zum Ende des Jahres 2011 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Diese liegt als „Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg“ nun vor und regelt die Rückkehrmöglichkeit für den berechtigten Personenkreis (ca. 4500 Personen) auf ihr Verlangen in den hessischen Landesdienst.
Nach wie vor gestaltet sich Trennung und Trennungsrechnung zwischen öffentlich-rechtlich organisierter Forschung und Lehre und privater Krankenversorgung schwierig.
2009 bildete sich unter der Bezeichnung „NotRuf 113“ eine Initiative von niedergelassenen und angestellten Ärzten, Pflegekräften, interessierten Bürgern und Juristen, Mitarbeitern des Uni-Klinikums Marburg sowie Patienten und Angehörigen (Stand Juni 2010: 500 Mitglieder). Die Initiative wirft den Betreibern vor, dass seit der Privatisierung die Qualität der Behandlung und Versorgung dramatisch eingebrochen sei. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Rhön-Klinikum AG nach dem Kauf der beiden Universitätskliniken auch in den Markt der ambulanten Versorgung einsteigt und an beiden Standorten Praxen aufkauft und zu Medizinischen Versorgungszentrenerweitert. Dadurch, so die Kritik, sei eine freie Arztwahl kaum mehr gewährleistet, denn „Ziel des Konzerns sei es, Geld für seine Aktionäre zu verdienen. Also werde der Patient eines Rhön-MVZ auch in eine Rhön-Klinik überwiesen werden und umgekehrt“.
Rainer Fromm kritisierte im Mai 2010 in der ZDF-Fernsehdokumentation Der Patient als Ware, dass im Klinikbetrieb „Profit vor dem Patientenwohl“ komme. Von in der Dokumentation zu Wort kommenden Ärzten sowie vom Produzenten Rainer Fromm verlangt der Klinikbetreiber Unterlassungserklärungen (Stand Januar 2011). Das juristische Vorgehen der Rhön-Klinikum AG wird von der hessischen SPD und den hessischen Grünen kritisiert. Den Watchblog rhoenwatch.de der Gewerkschaft ver.di schloss die Gewerkschaft im November 2008, da nach ihrer Aussage die Rhön-Klinikum AG gedroht habe, „fies“ zu werden.
In einem vom 16. Juli 2013 datierten Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin des Deutschen Hochschulverbands, in der die Bundesärztekammer, Deutscher Hochschulverband, Marburger Bund, die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und andere ärztliche Organisationen zusammenarbeiten, wurde ein negatives Gesamturteil gefällt. Dort hieß es „dass die Privatisierung des Universitätsklinikums an beiden Universitätsstandorten […] gescheitert sind. Die umfangreichen Investitionen sollen vom Universitätsklinikum Gießen und Marburg aus dem laufenden Haushalt selbst refinanziert werden. Hierzu ist das Universitätsklinikum […] nicht in der Lage.“ Weiter wurden grundsätzliche Standpunkte zur Privatisierung von Universitätskliniken vertreten:
„Die Erfahrungen am Klinikum Gießen/Marburg haben gezeigt, dass die von dem privaten Unternehmen geforderten Renditeerwartungen mit den Aufgabenfeldern eines Universitätsklinikums nicht in Einklang zu bringen sind. Ein Universitätsklinikum besteht nicht nur aus der Behandlung schwersterkrankter Patienten, sondern hat dienende Aufgaben in Forschung und Lehre. Die Unterstützung der Medizinischen Fakultäten bei der Ausbildung von Studierenden ist ebenso Aufgabe der Universitätsklinika wie die maßgeblich an ihnen stattfindende Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte. Diese Aufgaben stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Erwirtschaftung einer möglichst hohen Rendite. Die Universitätsmedizin sollte daher nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin grundsätzlich als Teil der staatlichen Daseinsfürsorge öffentlich-rechtlich organisiert sein.“
– Deutscher Hochschulverband: Pressemitteilung vom 16. Juli 2013
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