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Webwerkstatt Stauß
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benistauss · 3 years ago
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benistauss · 3 years ago
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benistauss · 3 years ago
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Gewinner German Web Awards 2022
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Die German Web Awards prämieren jährlich Deutschlands beste Web- und Online Agenturen aus weit mehr als 2.500 Firmen. Nach Auswahlprozess und Nominierung freuen wir uns riesig zu den Gewinnern der German Web Awards 2022 zählen zu dürfen. Wir konnten in den Bereichen Design, Entwicklung und Kundenzufriedenheit überzeugen und gehen nun als Preisträger hervor. WIr fühlen uns natürlich geehrt und freuen uns, dass so nicht nur wir, sondern auch die Projekte unserer Kunden prämiert wurden. Diese Auszeichnung ist für uns ein weiterer Ansporn, da weiterzumachen, wo wir in der Vergangenheit aufgehört haben und freuen uns auf zahlreiche weitere, spannende Projekte. Hier mehr erfahren Vielen Dank für die Auszeichnung und vor allem unseren langjährigen Kunden! Read the full article
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benistauss · 3 years ago
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Erfahrenes Team, beeindruckende Projekte & neue Firma
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Willkommen im neuen Jahr 2022! Auch in diesem Jahr freuen wir uns spannende und beeindruckende, kleinere und größere Projekte für unsere Kunden umsetzen zu dürfen. Unser mittlerweile 10-köpfiges, festes Team ist nach unserer kurzen Weihnachts-Erholungspause wieder einsatzbereit. Zum 01.01.2022 wird lediglich unser Name etwas länger: Webwerkstatt Stauß GmbH & Co. KG Ansonsten wollen wir genauso wie bisher weitermachen, wie wir im letzen Jahr aufgehört haben und haben jederzeit ein offenes Ohr für das ein oder andere neue, spannnede Projekt. Hierzu freuen wir uns jederzeit über Anfragen per Formular oder Telefon. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 4 years ago
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Datenschutzänderungen in der Schweiz
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In den vergangenen Jahrzehnten hat der ganz allgemeine Begriff Datenschutz stark bis hin zu überproportional an Bedeutung gewonnen. Er ist in der heutigen Zeit ein Sammelbegriff für den Schutz • vor Datenmissbrauch von der Verarbeitung über Diebstahl bis hin zum Hacking • auf Selbstbestimmung über die eigenen personenbezogenen Daten • der Persönlichkeitsrechte im Rahmen der Datenverarbeitung • der Privatsphäre des einzelnen Bürgers Das Gesetz zum Schutz von Daten wurde als Rechtsgrundlage von Grund auf überarbeitet. Das neue Datenschutzgesetz, nDSG oder DSG beinhaltet auch eine Anpassung an die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Eine Überarbeitung des schweizerischen DSG tut Not auch vor dem Hintergrund, dass die bisherige Fassung aus Anfang der 1990er-Jahre stammt. Die in der Schweiz landesweit zuständige Datenschutzbehörde wird durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten repräsentiert, den EDÖB. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzänderungen inklusive Neufassung des DSG wird im Laufe des Jahres 2022 fest gerechnet – spätestens jedoch Anfang/in 2023. Erwartet wird eine extrem kurze Übergangszeit vom bisherigen zum neuen Gesetz. Genügend Zeit also, um sich als Betreiber einer Homepage ausgiebig und sorgfältig auf die zukünftige Rechtssituation rund das Datenschützen in der Schweiz vorzubereiten. Dabei stehen die folgenden Themen im Fokus • Bearbeitung von Personendaten • Datenabsicherung beim Outsourcing • Absicherung des Datenexports • Rechtssicherheit der Datenschutzerklärung • Reaktion auf Anfragen und Einzelvorgänge Der Homepagebetreiber muss detailliert wissen, welche Personendaten er auf welche Weise, in welchem Umfang sowie an welchem Ort wie bearbeiten kann und darf. Dazu die Definition gemäss Artikel 5 DSG: „Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte beziehungsweise bestimmbare Person beziehen. Das Bearbeiten ist jedweder Umgang mit Personendaten, und zwar unabhängig davon, welche Mittel und Verfahren angewendet werden.“ Nach Artikel 12 DSG ist von den Verantwortlichen und Auftragsbearbeitern je ein Verzeichnis über die Bearbeitungstätigkeiten zu führen. Zu den Mindestinhalten gehören die eigene Identität und der Bearbeitungszweck, Kategorien von Personen und von deren bearbeiteten Personendaten, Dauer von Aufbewahrung und Speichern der Daten sowie Beschreibung der Massnahmen zur Datensicherung. Dieses Bearbeitungsverzeichnis korrespondiert mit der europäischen DSGVO. Das DSG lässt die Möglichkeit offen, entweder alle Bearbeitungstätigkeiten in einem selbst entworfenen Verzeichnis zu erfassen oder damit einen externen Dienstleister zu beauftragen. Entscheidend ist einzig und allein die Erfassung + Bearbeitung der infrage stehenden Personendaten gemäss DSG. Es dürfen durchaus mehr, also weitere Personendaten in das Bearbeitungsverzeichnis aufgenommen werden als im DSG vorgegeben. Mit dem Betreiben und Unterhalten einer Homepage ist – nahezu zwangsläufig – die Inanspruchnahme von externen, das heisst von Dienstleistungen Dritter verbunden. Aus Datenschutzsicht ist eine solche Auftragsbearbeitung durch Auftragsbearbeitende möglich und zulässig. Die Voraussetzungen zum Outsourcen derartiger Dienstleistungen ist in Artikel 9 DSG geregelt. Der Outsourcende als Auftraggeber ist in der Pflicht sich zu vergewissern, dass der Auftragsbearbeitende die erforderliche Datensicherheit auch tatsächlich gewährleisten kann. Einer Weitergabe durch den Auftragsbearbeitenden an Dritte wie beispielsweise an ein Subunternehmen muss der Auftraggeber vorher zustimmen. Daraus folgt: Der Homepagebetreiber muss sich für jeden Einzelfall rechtlich und vertraglich absichern, und zwar mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag, dem AV-Vertrag oder kurz AVV. Üblicherweise ist bei externen Dienstleistern der AVV ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB. Bietet der potenzielle externe Dienstleister keinen AVV an, sollte das direkt stutzig machen. Sofern die Daten von Auftraggeber und Auftragsbearbeitendem gemeinsam genutzt werden, sollte respektive muss dieser Sonderfall in einem separaten Vertrag vereinbart werden – Stichwort: Seiten-Insight beim Sozialen Netzwerkbetreiber Facebook. Datenexport ist ein – aus schweizerischer Sicht – Bearbeiten von Personendaten im Ausland. Das bedarf einer Absicherung nach dem DSG. Voraussetzung dazu ist die Feststellung des Bundesrates, „….. dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates einen angemessenen Datenschutz gewährleistet …..“. Zurzeit wird eine vergleichbare Liste vom EDÖB geführt. Dazu ein Novum: Datensichere Staaten sind alle Mitgliedsländer von EU und EWR, Grossbritannien, Kanada und Neuseeland oder auch Israel. Einer der aus Datenschutzsicht unsichersten Staaten sind die USA. Gearbeitet wird beim Datenexport mit rechtssicheren Standard-Vertragsklauseln, den Standard Contractual Clausses SCC. Auch beim Datenexport in ost- und südosteuropäische Länder ausserhalb der EU, nach Indien oder nach Südafrika wird mit SCC gearbeitet. Seit Juni 2021 sind sie vom EDÖB anerkannt. Ausnahmen zum Datenexport gemäss Artikel 16 sind in Artikel 17 DSG näher beschrieben. Alle bisher geltenden Standardvertragsklauseln wie beispielsweise Privacy Shield oder Safe Harbor verlieren ihre Gültigkeit – oder sie sind bereits ungültig. Nach Artikel 19 Absatz 1 DSG / nDSG „….. informiert der Verantwortliche die betroffene Person angemessen über die Beschaffung von Personendaten; diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft werden …..“. Bislang war die Erkennbarkeit der Datenbeschaffung ausreichend, jetzt muss aktiv informiert werden. Der ebenso unaufwändige wie probate Weg ist eine Verlinkung der Datenschutzerklärung in der Fusszeile, dem Footer der Homepage, um sie so mit einem Klick zugänglich zu machen. Eine Alternative dazu ist die separate Seite mit der Bezeichnung Datenschutz, Datenschutzinformation oder Privacy Policy in der englischen Version. Die Sprache der Datenschutzerklärung sollte mit der/den Sprachen der Homepage korrespondieren. Pflichtinhalte gemäss § 19 DSG sind Informationen zu - wer verantwortet die Homepage - wie ist ein Kontakt möglich - was ist der Zweck für die Bearbeitung der Personaldaten - wem werden die Personaldaten zugänglich gemacht - wie ist der Datenexport gesichert - welche Rechte haben Betroffene im Zusammenhang mit dem Datenschutz Merke: Ein regelmässiges Update zur Erklärung über den Datenschutz ist unerlässlich – mindestens zweimal jährlich. In Artikel 25 DSG ist das Auskunftsrecht derjenigen Personen geregelt, deren Personaldaten erhoben und bearbeitet werden. Auf deren Auskunftsbegehren muss binnen einem Monat umfänglich geantwortet werden. Verletzungen der Datensicherheit sind nach Artikel 24 DSG neben den Betroffenen auch dem EDÖB zu melden. Zu den gängigen Beispielen gehört der Versand einer E-Mail an den falschen Adressaten. Jede Reaktion – sei es auf eine Frage des Auskunftsberechtigten oder eine Meldung an den EDÖB – ist ein individueller Vorgang. Einzelfälle lassen sich nicht gesetzlich regeln. Insofern wird der Betroffene immer selbst entscheiden müssen, welche Verhaltensweise er situationsbezogen für richtig und angemessen hält. Weitergehende Fragen rund um den Datenschutz nach nDSG sind - einzuhaltende datenschutzrechtliche Grundsätze gemäss Artikel 6 nDSG - Folgenabschätzung zum Datenschutz DSFA nach Artikel 22 nDSG - Geeignete Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit nach Artikel 8 nDSG - ….. und weitere Quellen https://dsg.ch https://www.activemind.de/magazin/schweiz-datenschutz/ https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz#Schweiz Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 4 years ago
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One-Stop-Shop - Die neue Umsatzsteuerregelung ab 01.07.
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Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue, von der Europäischen Union beschlossene Umsatzsteuerregelungen, die vor allem Onlineshopbetreiber im Bereich Business-to-Consumer (B2C) betreffen. Es handelt sich um das Verfahren zur Abführung ausländischer Umsatzsteuer bei einer einzigen Anlaufstelle: In Deutschland ist es das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das damit verbundene Verfahren wird auch als One-Stop-Shop (OSS) bezeichnet. Die Reformen wirken sich auf Verkäufer aus, die Waren aus Lagern in der EU an Verbraucher versenden, die in der EU ansässig sind (B2C-Verkäufe). Das neue Verfahren gehört zum sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpaket.
Wie sieht die bisherige Rechtslage aus?
Bisher findet die Regelung des § 3c des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Anwendung: Warenlieferungen von Unternehmen an Privatpersonen bzw. Nicht-Unternehmer (im Sinne des § 13 UStG) in das EU-Ausland sind grundsätzlich im EU-Ausland steuerbar und steuerpflichtig. Für kleinere und mittelständische Unternehmen sah das Umsatzsteuergesetz bisher jedoch hohe Lieferschwellen vor. Dank dieser Schwellen mussten sich betroffene Unternehmen nicht schon ab dem ersten Euro im EU-Staat, in den sie Waren liefern, steuerrechtlich registrieren. Bis zur Höhe der Lieferschwellen waren Warenlieferungen im B2C-Bereich bei ihrem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt steuerbar. Die Lieferschwellen betrugen dabei im Grundsatz 100.000 €; es stand den einzelnen EU-Staaten frei, diesen Betrag auf bis zu 35.000 € abzusenken. Das bedeutet, dass bisher ab 35.000 € bzw. 100.000 € Umsatz folgende Vorgehensweise erforderlich war: - Der Unternehmer wird steuerpflichtig im Bestimmungsland, das heißt im Staat des Empfängers, und muss sich dort beim zuständigen Finanzamt registrieren. - Die Warenlieferung, die das Überschreiten der Lieferschwelle ausgelöst hat, muss schon im Bestimmungsland versteuert werden. Dabei wird der jeweilige Steuersatz des Bestimmungslandes zugrunde gelegt. - Der Unternehmer muss laufend Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen abgeben sowie fällige Steuern zahlen. Diese Systematik ändert sich mit den neuen Umsatzsteuerregelungen.
Was sieht das neue Umsatzsteuerverfahren ab dem 1. Juli 2021 vor?
Zum 1. Juli 2021 werden alle nationalen Lieferschwellen aufgehoben. Stattdessen wird eine neue, einheitliche Lieferschwelle für alle EU-Länder in Höhe von 10.000 € netto pro Kalenderjahr eingeführt. Grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher werden nun “Fernverkäufe” genannt und müssen bereits ab 10.000 € netto im Bestimmungsland versteuert werden. Achtung: Der neue Schwellenwert gilt nicht nur für Fernverkäufe von physischen Produkten. Auch die sogenannten RFTE-Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 5 UStG sind davon umfasst. Das sind Leistungen auf dem Gebiet von Rundfunk, TV und Telekommunikation - betroffen sind jedoch auch alle digitalen Dienstleistungen wie E-Books oder Streamingdienste. Wird dieser Betrag mit grenzüberschreitenden Lieferungen und digitalen Dienstleistungen überschritten, sind diese Umsätze immer im Bestimmungsland steuerbar und steuerpflichtig. Der One-Stop-Shop: Was ist das genau? Aufgrund der neuen, relativ niedrigen Lieferschwelle wird nahezu jeder Versandhändler, der Waren an Privatpersonen im EU-Ausland liefert, dort auch steuerpflichtig. Damit sich ein Onlineshopbetreiber nicht tatsächlich in jedem einzelnen Staat registrieren und dort seine Steuererklärungen abgeben muss, wird das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) eingeführt. Dabei handelt es sich um eine technische Lösung, mit der die steuerlichen Pflichten erheblich leichter erfüllt werden können. Unter der Federführung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) können Sie über das OSS-Verfahren Ihre umsatzsteuerlichen Verpflichtungen wie auch die Zahlungspflichten standardisiert für andere EU-Staaten erfüllen. Das OSS dient somit wie eine Sammelstelle, die alle Meldungen und die Verteilung der vereinnahmten Mehrwertsteuer auf die entsprechenden Mitgliedsstaaten übernimmt. Damit sparen Sie sich grundsätzlich eine Anmeldung in jedem einzelnen EU-Staat. Das OSS-Verfahren können Sie auf freiwilliger Basis nutzen, um sich die Arbeit zu erleichtern - eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Noch ein kleiner Hinweis: Für grenzüberschreitende Lieferungen im Business-to-Business-Bereich kann das OSS-Verfahren nicht angewendet werden. Hier ändert sich hinsichtlich der bisherigen lokalen Meldungen im Ursprungsland nichts. Wie sieht es im Fulfillment-Bereich aus? Eine große Herausforderung für die Praxis bieten sogenannte Fulfillment-Strukturen wie etwa über Amazon FBA. Dabei sitzt der Verkäufer beispielsweise in Deutschland, versendet die Ware jedoch nicht selbst, sondern bedient sich Dienstleistern wie Amazon. Das Versandlager für die Ware steht dann häufig in einem anderen EU-Staat. In diesen Fällen ist das OSS-Verfahren nicht anwendbar. Hier ist der Onlineshopbetreiber, der seine Ware aus dem Ausland versenden lässt, weiterhin lokal im jeweiligen EU-Mitgliedstaat steuer-, registrierungs- und zahlungspflichtig. Sie versenden sowohl aus dem eigenen Lager als auch über Fulfillment-Center wie Amazon? Dann bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als eine zweigleisige Compliance-Struktur aufzubauen. Für Ihren heimischen Versandhandel dürfen Sie das vereinfachende OSS-Verfahren nutzen und sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren. Für den Rest ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt des Ziellandes unumgänglich - leider mit allen aufwendigen Pflichten.
Wie können Sie Ihren Onlineshop auf die neuen Regelungen vorbereiten?
Besonders wichtig ist: Schon im Einführungsjahr 2021 greift die neue Grenze von 10.000 € pro Kalenderjahr und wird nicht anteilig für das halbe Jahr berechnet. Hat ein Unternehmer die neue einheitliche Lieferschwelle bereits im ersten Halbjahr 2021 überschritten, gilt die oben beschriebene Steuerpflicht im Bestimmungsland. Daher sind folgende Schritte für Sie jetzt schon dringend nötig: - Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern Wer das OSS-Verfahren nutzen möchte, muss sich bis zum 30. Juni 2021 beim BZSt registrieren. - Quartalsweise Meldung an das BZSt Behalten Sie unbedingt die Fristen für die Quartalsmeldungen im Auge. Sie müssen die OSS-Meldungen bis spätestens zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober jeden Jahres abgeben. - ERP-Systeme anpassen Prüfen Sie insbesondere Ihre Vertriebs- und Buchhaltungsmodule Ihrer Warenwirtschaftssysteme auf Fernverkäufe. Dies ist beispielsweise beim Ausstellen von Rechnungen wichtig, da hier ggf. länderspezifische Abweichungen berücksichtigt werden müssen. In einigen Systemen wie etwa plentymarkets lassen sich Auslandssteuersätze und Zielländer bereits konfigurieren. Nutzen Sie ein bestimmtes Shopsystem, prüfen Sie, ob das auch bei Ihnen schon technisch implementiert wurde und unmittelbar genutzt werden kann. Für WooCommerce hat bereits der Anbieter vendidero vorgesorgt und sein Plugin Germanized angepasst bzw. hierfür ein extra Plugin veröffentlicht: One Stop Shop for WooCommerce. - Prüfen Sie Ihre Versandhandelsstruktur. Nutzen Sie eine Fulfillment-Struktur und heimische Versandlager? Rechnen Sie durch, ob sich das im Hinblick auf Ihre Umsatzsteuerpflicht und den Aufwand für die lokale Registrierung in allen belieferten Mitgliedsstaaten lohnt.
Fazit:
Die Neuregelungen der Umsatzsteuerpflichten haben weitreichende Konsequenzen auf Onlineshopbetreiber und Versandhändler. Das gilt nicht nur für Waren, sondern auch jede Form von digitalen Dienstleistungen, die im B2C-Bereich durchgeführt werden. Mit dem OSS-Verfahren wurde beim Bundeszentralamt für Steuern eine Sammelstelle geschaffen, die administrative Tätigkeiten für Händler vereinfachen soll. Ob Ihr Handel darunter fällt, hängt von Ihren Strukturen ab. In jedem Fall sollten Sie prüfen, welche Pflichten mit der Neuregelung für Ihr Unternehmen entstehen, um sich umsatzsteuerrechtlichen Ärger zu ersparen. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 4 years ago
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Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III - Überbrückungshilfe III plus
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Der Bundestag hat beschlossen, die epidemische von nationaler Tragweite erneut zu verlängern - und zwar bis zum 30.09.2021. Bereits am 09.06.2021 war bekannt geworden, dass auch einige Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft bis zum September ausgedehnt werden: Das bisherige Überbrückungshilfe-Programm III wird somit zur Überbrückungshilfe III Plus, die denselben Förderbedingungen - auch in puncto Digitalisierung - unterliegt. Einige Änderungen gibt es aber - hier die Details im Überblick.
Weiterführung und Erweiterungen
In dieser Verlängerungsrunde bleiben die Förderbedingungen des Überbrückungshilfe-Programms III bestehen, förderfähig sind demnach Unternehmen, - deren Jahresumsatz 2020 weniger als 750 Millionen Euro betrug, - die einen deutschen Hauptsitz haben, - deren Umsatz 2021 im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 um wenigstens 30 Prozent zurückgegangen ist, - deren Gründung vor dem 01.05.2020 liegt, - als Soloselbständige oder Freiberufler im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, - die ihren Antrag mit Hilfe eines prüfenden Dritten über das Portal des Bundes stellen. Ebenfalls fortgeführt und verbessert wird die Neustarthilfe - als Neustarthilfe Plus - die Soloselbständige direkt über das Corona-Portal beantragen können. Gleichzeitig beinhaltet die Pressemitteilung vom 09.06.2021 die neue Restart-Prämie, die einen höheren Personalkostenzuschuss für Unternehmen bereithält.
Verbesserungen im Überblick
Die Bundesregierung hat offenbar den großen Bedarf an Unterstützung für die Wirtschaft erkannt: Mit der Verlängerung des Überbrückungsprogramm geht nämlich auch eine Erhöhung der Förderobergrenze einher. Nun können direkt oder indirekt von den pandemiebedingten Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen bis zu 40 Millionen Euro zum Ausgleich der Schäden geltend machen. Die entsprechende Bundesregelung wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit erhöht sich der gesamte Schadenausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfen III und III Plus auf 52 Millionen Euro. Entsprechende Anträge können demnächst gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass für Hilfen, die die bisher gültige Obergrenze von 12 Millionen Euro überschreiten, Beschränkungen in Bezug auf Dividenden- und Gewinnausschüttungen, Bonuszahlungen und Aktienrückkäufe gelten. Hier lehnt sich die Bundesregierung an das KfW-Sonderprogramm 2020 und den Wirtschaftsstabilisierungsfonds an. Zusammenfassung - Verlängerung erfolgt mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus - inhaltlich weitestgehend deckungsgleich mit bisherigem Programm - pandemiebedingter Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent Voraussetzung - prüfende Dritte müssen zur Beantragung einbezogen werden - damit verbundene Kosten werden bezuschusst Neue Regelungen für beide Programme: - Förderung beider Programme pro Monat maximal 10 Millionen Euro - neue Obergrenze aus beiden Programmen maximal 52 Millionen Euro - 12 Millionen Euro im Rahmen der EU-Beihilfe (Kleinbeihilfe, Fixkostenhilfe, De-Minimis) und 40 Millionen Euro aus dem neu bewilligten Beihilferahmen zum Schadensausgleich - förderfähig sind direkt oder indirekt von den Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen Neue Regelungen der Überbrückungshilfe III Plus Einige neue Regelungen stellen interessante Verbesserungen im Vergleich zu den bislang geltenden dar: Holen Unternehmen im Zuge der Öffnungen ihre Mitarbeitenden aus der Kurzarbeit zurück, stellen neues Personal ein oder erhöhen anderweitig die Beschäftigung, wird dies unterstützt: Einerseits kann die bisher geltende Personalkostenpauschale in Anspruch genommen werden, andererseits eine Restart-Prämie. Diese Personalkostenhilfe wird als Zuschuss zum Ausgleich der steigenden Personalkosten gezahlt. Sie beläuft sich - auf 60 Prozent der Differenz zwischen den im Juli 2021 tatsächlich anfallenden und den im Mai 2021 aufgewendeten Personalkosten - auf 40 Prozent der Differenz im August - auf 20 Prozent der Differenz im September Danach soll das Programm auslaufen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte im Rahmen von insolvenzabwendenden Restrukturierungsmaßnahmen von Firmen, die von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Insgesamt werden bis zu 20.000 Euro pro Monat dafür geleistet. Die Neustarthilfe, die Soloselbständige für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 beanspruchen konnten, wird nicht nur um drei Monate verlängert, sondern auch erhöht: Bislang konnten Förderberechtigte bis zu 1.250 Euro pro Monat in Anspruch nehmen, der Betrag wird für den Verlängerungszeitraum auf 1.500 Euro monatlich erhöht. Insgesamt beträgt der maximale Unterstützungsbetrag für 2021 somit 12.000 Euro.
Ausblick: Bearbeitung der Anträge und Auszahlung über Bundesländer
Derzeit befinden sich die FAQ in Überarbeitung, die Veröffentlichung soll zeitnah erfolgen. Sobald die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de an die neuen Regelungen angepasst ist, kann die Antragstellung wie gehabt erfolgen. Für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung sind nach wie vor die Länder zuständig. Diese sollen auch die Härtefallhilfen an das neue Überbrückungshilfe-Programm anpassen und entsprechend verlängern. Da die Inhalte der Überbrückungshilfe nicht verändert wurden, sind Projekte zur Digitalisierung weiter Gegenstand der Unterstützungsmaßnahmen - siehe auch unser Beitrag dazu Überbrückungshilfe 3 - Digitalisierung. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen gerne die Möglichkeiten, die diese Unterstützungsmaßnahmen für Ihr Digitalisierungsprojekt eröffnen - sprechen Sie uns einfach an und schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 4 years ago
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Überbrückungshilfe III – Digitalisierung
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Die Corona-Pandemie stellt Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung hat sich deshalb dazu entschieden, die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen zu verlängern. Damit sollen weitere durch die Corona-Pandemie entstandene Umsatzeinbrüche eingedämmt werden. Die gute Nachricht ist, dass sich die Überbrückungshilfe III jetzt auch für neue Digitalisierungsprojekte einsetzen lässt. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, wie Sie den entsprechenden Antrag stellen und welche Möglichkeiten im digitalen Bereich bezuschusst werden, erfahren Sie in diesem Beitrag. Welche Voraussetzungen gibt es? Das Bundesfinanzministerium hat verkündet, dass alle Unternehmen, die in die Richtlinie der Überbrückungshilfe III fallen, einen entsprechenden Zuschuss beim Berechnen des Überbrückungsgeldes von 40 bis 90 % erhalten können. Diese Regel ist für alle Firmen gültig, die durch Corona einen Umsatzrückgang verzeichnen müssen. Auch Werbemaßnahmen, sowie Maßnahmen im digitalen Bereich wie beispielsweise die Erstellung eines Onlineshops oder das Verwalten von Eintrittskosten auf Webseiten kommen hierfür infrage. Der Zeitraum beläuft sich dabei auf die Zeitspanne von März 2020 bis Juni 2021. Für den Antrag müssen einige Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise eingereicht werden. Die Zuschüsse für die monatlichen Fixkosten hängen dabei von der Höhe des Umsatzrückgangs durch Corona ab. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 4 years ago
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WooCommerce 5.0 - Die Neuerungen
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Wer sich etwas mit WordPress beschäftigt, der wird früher oder später unumgänglich auf WooCommerce stoßen. Vor allem WordPress-Seiten, die als Onlineshops dienen, greifen sehr gerne auf WooCommerce zurück. Doch was genau hat es mit WooCommerce auf sich – und welche Neuerungen sind in der neuesten Version dieses Plugins zu finden? Dieser Artikel soll Antworten auf diese Fragen liefern! Was ist WooCommerce? WooCommerce ist der Name eines äußerst beliebten WordPress-Plugins. Es ist kostenlos und wurde laut eigenen Angaben (https://wordpress.org/plugins/woocommerce/#description) mehr als fünf Millionen Mal heruntergeladen. Damit gehört es zu den beliebtesten und am meisten benutzen Plugins für WordPress. Es wird geschätzt, dass WooCommerce bei über einer Million Webseiten zum Einsatz kommt - das sind über 30% Marktanteil im Bereich des Onlinehandels! Mit WooCommerce lassen sich fast alle Funktionen, die für dar Betreiben eines Onlineshops benötigt werden, ausführen. So ist es z. B. möglich, verschiedene Storefronts zu benutzen, die dem Design und der Marke des Onlineshops entsprechen und diese hervorragend ergänzen und reflektieren. Mit den Produktblocken lassen sich neue Seiten in nur wenigen Minuten erstellen. WooCommerce ermöglicht den Verkauf von physischen wie digitalen Produkten, Downloads, Abonnements und viel mehr. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 4 years ago
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PayPal-Ratenzahlung: Eine neue Chance im Verkauf
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PayPal ist mittlerweile auch hierzulande als Zahlungsdienstleister schier omnipräsent. Beinahe jeder Onlineshop, der heute konkurrenzfähig sein möchte, bietet die Zahlung über den US-Zahlungsdienstleister an – und das aus guten Gründen. Kundinnen und Kunden profitieren von einer schnellen und unkomplizierten Zahlungsabwicklung, für die sie weder eine Kreditkarte noch andere Extras benötigen. Darüber hinaus sind sie aufgrund des offerierten KäuferInnenschutzes auf der sicheren Seite. Auch Verkäuferinnen und Verkäufer profitieren: Sie haben mit dem Zahlungsdienstleister ein Unternehmen auf ihrer Seite, das den Geldeingang gegen eine geringe Gebühr garantiert, und bieten Kundinnen und Kunden eine für sie sichere Zahlungsmethode ohne Risiken. Mit der neuen Ratenzahloption erweitern sich die Möglichkeiten, die die PayPal-Zahlung bietet. Das neue Verfahren löst die technisch aufwendige Vorgängerlösung ab und soll damit vor allem den Verkäuferinnen und Verkäufern entgegenkommen. Wie die neue Lösung funktioniert, welche Vorteile sie im Ecommerce bietet und worauf bei der Implementierung zu achten ist, klären wir in den folgenden Zeilen. Die neue PayPal-Ratenzahlung Die Ratenzahlung kann ab sofort in allen Onlineshops, die PayPal-Dienste nutzen, angeboten werden. Wer die alte Ratenzahloption nutzt und den Kauf auf Raten weiterhin anbieten möchte, muss sich indes für den Wechsel entscheiden, da die Vorgängerversion in naher Zukunft eingestellt wird. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 5 years ago
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Frohe Weihnachten
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Ein besonderes Jahr geht zu Ende! Nach einem sehr ungewöhnlichen Jahr, danken wir Ihnen für Ihre Treue und die tollen Projekte, die wir umsetzen durften. Die letzte Zeit hat uns alle herausgefordert und so sind wir besonders stolz auf alles Erreichte und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit! Bleiben Sie und Ihre Familie gesund! Verbringen Sie erholsame und schöne Feiertage und haben Sie viel Glück und Erfolg bei allen Unternehmungen im neuen Jahr! Auch wir gehen in den Weihnachtslockdown Auch wir gehen in eine Weihnachts-Homeoffice-Pause bis 08.01.2021. Aber keine Sorge, wir arbeiten weiter an zahlreichen Projekten, und kümmern uns um die reibungslose Wartung und Ihre Werbekampagnen auch zwischen den Jahren. In dringenden Fällen können Sie uns per Email ([email protected]) natürlich kontaktieren und ab dem 11, Januar sind wir, hoffentlich wieder vollbesetzt, auch telefonisch für Sie erreichbar. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 5 years ago
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Mehrwertsteuersenkung – Was muss ich als Shopbetreiber beachten?
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Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verabschiedet. Ziel soll es sein, die geschwächte Wirtschaft wieder anzukurbeln, um so den Wohlstand zu sicherzustellen. Des Weiteren soll das Maßnahmenpaket mehr Geld für Familien und Kommunen zur Verfügung stellen, indem es zum Beispiel für Entlastungen beim Strompreis sorgt. Auch Zukunftsbereiche wie maschinelles Lernen, Quantentechnologie und künstliche Intelligenz sollen gefördert werden, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken. Zudem sieht das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket eine vorübergehende Anpassung der Mehrwertsteuer vor, die gerade auch Shopbetreiber betrifft. Sie müssen die neue Mehrwertsteuer korrekt mit 16 Prozent beziehungsweise 5 Prozent auszeichnen, da sonst die Gefahr einer Verbrauchertäuschung besteht. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anpassungen Sie im Detail vornehmen müssen. Wie genau wirkt sich die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes aus? Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Großen Koalition wurde beschlossen, dass in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz reduziert werden soll. Dadurch soll der private Konsum angetrieben werden. Im Detail sehen die neuen Mehrwertsteuersätze folgendermaßen aus: Der generelle Mehrwertsteuersatz wird von 19% auf 16% reduziert.Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird von 7% auf 5% herabgesetzt. Die Mehrwertsteuersenkung ist bis Ende des Jahres befristet – ab dem 1. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 5 years ago
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Shopware 6.2 – Was tut sich?
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Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei Shopware um ein Shopsystem, mit dem sich User ihren eigenen Onlineshop erstellen können. Seit 2010 ist das Programm, das mittlerweile bereits seit mehr als 16 Jahren auf dem Markt ist, als Open Source verfügbar. Darüber hinaus ist die Software auch in kommerziellen Versionen erhältlich. Mehrere Tausend Erweiterungen machen das Shopsystem flexibel an die Bedürfnisse des jeweiligen Nutzers anpassbar. Bereits mit dem Shopware 6 Update, das seit letztem Jahr im Umlauf ist, wurde eine völlig neue technische Basis geschaffen: Nicht nur verfolgt die Software seitdem einen API First Ansatz, auch Headless Commerce ist mit dem Programm umsetzbar. Es werden viele Funktionalitäten angeboten, die User bei Magento, PrestaShop und Co. vergeblich suchen. Zudem entwickelt sich das Shopware-System stetig weiter: Gerade erst ist mit Version 6.2 das letzte Update veröffentlicht worden, das gegenüber vergangenen Updates eine ganze Reihe praktischer Neuerungen und bemerkenswerter Verbesserungen erhalten hat. Somit steht dem produktiven Einsatz der neuen Shopware-Version nichts mehr im Wege. Im folgenden Artikel soll es um die neuesten Features gehen, die mit dem aktuellen Shopware-Update ab sofort zum Download bereitstehen.
Wichtigste Neuerungen im Überblick
Generell gilt es zu sagen, dass die neue Shopware-Version keine neue Module oder neuen Funktionsblöcke bietet. Stattdessen handelt es sich um ein Release mit einer ganzen Reihe von Bugfixes und Erweiterungen schon bestehender Funktionen. Dennoch lohnt es sich, die neuesten Features einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Hier die wichtigsten Neuerungen in Kurzform: Google Analytics IntegrationKundenbestellungen über die Administration erfassenPflege von Meta TitelnBezahlvorgang nach BestellabschlussVergriffene Produkte ausblendenCache ModulAdmin OrdersVersandarten je WährungIntegration von Track & TraceIn Bestellungen Kommentare hinzufügenCachingAPIExport/Import ModulHoneypot Captcha für Formulare integriertHreflang ImplementierungVorauswahl von Varianten Mit der neuesten Version ist Google Analytics mit in die Software aufgenommen worden – der eigene Google Analytics Code kann ab sofort also ganz einfach mit integriert werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Kundenbestellungen über die Administration zu erfassen. Zudem können Metadaten gepflegt werden, was gerade im Bereich der Suchmaschinenoptimierung immens von Vorteil ist. Um Spam zu vermeiden, wurde ein Honeypot Captcha für Formulare integriert. Die wichtigsten Features im Folgenden noch einmal im Einzelüberblick. Google Analytics Integration Googles JavaScript Bibliothek tag.jw ist inzwischen direkt enthalten – ebenso wie die Standard E-Commerce Ereignisse. Zudem wird ab sofort das Cookie Consent Tool unterstützt, das sich individuell pro Vertriebskanal einstellen lässt. Bezahlvorgang nach Bestellabschluss Ab sofort können Bestellungen von Shopbetreibern auch unabhängig von einer Zahlung erfolgen. Darüber hinaus ist es nun möglich, für abgeschlossene Bestellungen mit offenem Bezahlstatus nachträglich Zahlungen vorzunehmen. Das kann zum Beispiel bei stornierten Zahlungen oder fehlgeschlagenen Zahlungsvorgängen vonnöten sein. Zudem kann die ursprüngliche Zahlart auch noch im Nachhinein geändert werden. Zahlungserinnerungen können in Zukunft per E-Mail mit Direktlink verschickt werden. Auch Kunden, die eine Bestellung als Gast aufgegeben haben, können die Zahlungsstati nun ohne Probleme einsehen. Vergriffene Produkte ausblenden Die Anzeige vergriffener Produkte lässt sich nun deaktivieren. Die Produktdetailseiten sind dann nicht mehr für den Kunden erreichbar, was insgesamt für mehr Übersichtlichkeit im eigenen Onlineshop sorgt. Admin Orders Administratoren können ab sofort auch direkt aus der Administration heraus Bestellungen anlegen. Darüber hinaus können Rabatte, Gutscheine und Werbeaktionen auf neue Bestellungen angewendet werden. Integration von Track & Trace In der neuen Shopware-Version kann ab sofort per Platzhalter ein Link zur Sendungsverfolgung integriert werden. Darüber hinaus lassen sich pro Bestellung nicht nur eine, sondern gleich mehrere Sendungsnummern verlinken. Die Links für Track & Trace erscheinen nun auch im Kundenkonto. In Bestellungen Kommentare hinzufügen Im Rahmen des Bestellprozesses können in Zukunft auch Kommentare ergänzt werden, die über die Administration einsehbar sind. Caching Gerade Shopbetreiber mit eher spärlicher oder gar keiner CLI Erfahrung werden sich über dieses neue Feature freuen. Denn nun ist ein Caching beziehungsweise eine Indexierung auch über einen Button in der Administration im Backend möglich. Nicht nur kann hier der Cache geleert werden – es ist auch möglich, die Indizes zu aktualisieren. API Hier haben die Entwickler einen besonders großen Schritt gewagt: Die gesamte Sales Channel API wird nun durch die neue Store API ersetzt. Export/Import Modul In der neuen Shopware-Version gibt es nun die Möglichkeit, Produkte, Kategorien und Kundendaten zu importieren und exportieren. Der Datenaustausch kann in Zukunft auch im CSV Format erfolgen. Hreflang Implementierung Für mehrsprachige Onlineshops werden über die Sprachdefinition nun auch Hreflang Tags pro Seite an Google übermittelt. Vorauswahl von Varianten Ab sofort kann für Listing Seiten im Produktmodus ausgewählt werden, welche Variante dargestellt werden soll.
Weitere Besonderheiten in Kurzform
Neben den etwas größeren Änderungen enthält die Software eine ganze Reihe von Bugfixes – im Grunde der Schwerpunkt der Version 6.2. Dazu gehört zum Beispiel die bereits erwähnte Tatsache, dass der Cache über die Administration im Backend geleert werden kann. Zudem liegt der Schieberegler, mit dem Plug-ins deaktiviert werden können, nun in einer verbesserten Version vor. Auch Support für den Internet Explorer in der Version 11 ist ab sofort vorhanden. Für Entwickler ist zudem die Tatsache relevant, dass nun auch die Abhängigkeit zwischen den Plug-ins beachtet wird, wenn man einzelne Plug-ins deaktiviert. Jeder User, der bereits auf Version 6.1 entwickelt hat, sollte daher auf Version 6.2 upgraden. Auch einfachere Onlineshops können jetzt schon ohne Probleme mit Shopware 6.2 arbeiten: Die wichtigsten Bezahlmethoden sind bereits vorhanden, die ersten Plug-ins von Drittanbietern liegen vor, das Backend lässt sich größtenteils nutzen. Noch warten sollten dagegen alle Onlineshops, die höhere Anforderungen an den Bereich der Suchmaschinenoptimierung haben. Auch, wer mehrere Sprachen oder Währungen, verschiedene Schnittstellen zu Drittsystemen sowie viele Landingpages oder Herstellerseiten nutzt, sollte noch kein Update vornehmen, sondern lieber auf das nächste Release warten. Die Entwickler gehen davon aus, dass schon im Herbst oder Winter 2020 ein Großteil der Funktionalitäten vorhanden sein wird, um auch komplexere Onlineshops zu realisieren.
Fazit
Es lässt sich festhalten, dass die neue Shopware-Version eine ganze Reihe erwähnenswerter Neuerungen und spannender Verbesserungen mit sich bringt. Neue Features treffen auf wichtige Bugfixes, dank derer die Arbeit mit dem Shopsystem noch komfortabler und transparenter wird. Die Software wirkt insgesamt ausgereifter. Wer gerne einen ersten Eindruck gewinnen möchte, ohne direkt das Update auf die neue Version vorzunehmen, hat die Möglichkeit, das neue System in einer Demoversion zu testen. So kann die neue Shopoberfläche und der verbesserte Administrationsbereich in aller Ruhe ausprobiert werden, um sich selbst ein Bild von den zahlreichen Neuerungen und praktischen Verbesserungen zu machen. Mehr Informationen zum Thema finden sich auf der Shopware-Webseite. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 5 years ago
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WooCommerce - Das Onlineshopsystem der Zukunft?
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Was ist WooCommerce?
Wer eine auf dem Content Management System WordPress basierende Website betreibt und diese um einen Onlineshop ergänzen möchte, wird zwangsläufig mit WooCommerce in Kontakt kommen. WooCommerce ist das mit Abstand führende Ecommerce Shopsystem für Wordpress. Das kostenlose Plugin verwandelt jede WordPress-Website innerhalb kurzer Zeit in einen vollwertigen Online-Shop.
Der Hintergrund von WooCommerce
Der rasante Aufstieg von WooCommerce begann im Jahr 2011 als WooThemes, ein Anbieter von Themes und Plugins für WordPress, mit der Entwicklung eines Shopsystem-Plugins begann. WooCommerce entstand auf Basis des seinerzeit bekannten Plugins Jigoshop und entwickelte sich bereits im Jahr seiner Markteinführung zum erfolgreichsten Shopsystem für WordPress. Aufgrund des enormen Erfolges von WooCommerce wurde das Unternehmen im Jahr 2015 von Automattic, dem Betreiber von Wordpress.com, aufgekauft. Dies brachte den Vorteil mit sich, dass WooCommerce heutzutage perfekt in die Software-Umgebung von WordPress integriert ist. Bis heute wurde WooCommerce fast 80 Millionen Mal installiert. Rund 30 Prozent aller Onlineshops weltweit basieren inzwischen auf WooCommerce. Berühmte Unternehmen wie Weber Grills und Singer Nähmaschinen betreiben ihre Onlineshops auf Basis von WooCommerce.
Allgemeine Informationen zu WooCommerce
Aufgrund seiner Einfachheit, seiner Vielseitigkeit und seiner perfekten Integration in das WordPress Content Management System stellt WooCommerce eine ausgezeichnete Basis für Onlineshops aller Art dar. WooCommerce eignet sich für Unternehmen jeglicher Größenordnung, von kleinen Shopbetreibern über mittelständische Unternehmen bis hin zu Großkonzernen, die ihre Produkte im Internet anbieten wollen. Zudem lassen sich über WooCommerce Onlineshops für jegliche Art von Produkten einrichten. Die Bandbreite der Shop-Möglichkeiten reicht von physischen Produkten, wie Grills oder Nähmaschinen und digitalen Produkten, wie E-Books oder Musik, über Eintrittskarten bis zu externen Produkten, wie z.B. Affiliates von amazon, und geschützten Mitgliederbereichen, beispielsweise für Online-Schulungen. Eine weitere allgemeine Stärke von WooCommerce ist die Vielzahl der ergänzenden kostenlosen Free-Plugins und kostenpflichtigen Premium-Plugins. So lässt sich jeder Onlineshop auf Basis von WooCommerce durch die Erweiterung mit passenden Plugins nach den individuellen Bedürfnissen des Shopbetreibers einrichten und erweitern.
Die Vorteile von WooCommerce
Seinen großen Erfolg verdankt WooCommerce vor allem den nachfolgenden Vorteilen: WooCommerce ist kostenlos und somit auch für Betreiber von kleinen Onlineshops eine ideale Software-Lösung. Zudem sind die für WooCommerce angebotenen Premium-Plugins und Themes in der Regel recht kostengünstig und auch für Kleinunternehmen erschwinglich. WooCommerce ist hervorragend skalierbar und für jede Größe eines Onlineshops geeignet. Die Grenzen der Skalierbarkeit werden in der Regel nicht vom Plugin selbst gesetzt, sondern von den Kapazitäten der Server, auf denen der Shop betrieben wird. WooCommerce ist ein mächtiges System. Webshopbetreiber können darüber eine unbegrenzte Anzahl an Produkten verkaufen, diese mit so vielen Fotos wie gewünscht darstellen, ihre Produkte nach Kategorien und Attributen filtern lassen, Produktbewertungen und Kundenrezensionen integrieren und vieles mehr. WooCommerce ist kinderleicht zu bedienen. Über den einfach zu handhabenden Installations-Wizard ist das Plugin schnell eingerichtet. Shopbetreiber benötigen dafür in der Regel keine Kenntnisse in HTML oder CSS. WooCommerce ist optimal in das Software-Universum von WordPress integriert und ermöglicht somit die Kombination eines Onlineshopsystems mit einem mächtigen Content Management System. WooCommerce hat eine einfache Bedienbarkeit. Da das Backend des Plugins dem vom WordPress sehr ähnlich ist, müssen sich die Nutzer von WooCommerce nicht an eine neue Software-Umgebung anpassen.Für WooCommerce wird eine unglaubliche Vielzahl kostenloser und kostenpflichtiger Plugins und Themes angeboten. Kostenlose Plugins und Themes findet man über das offizielle WordPress-Verzeichnis. Kostenpflichtige Erweiterungen gibt es beispielsweise auf den Websites Codecanyon und Themeforest.Aufgrund seiner Größe und seiner Bedeutung für WordPress ist die laufende Weiterentwicklung und Verbesserung von WooCommerce garantiert. Shopbetreiber müssen sich somit keine Sorgen machen, dass sie auf eine veraltete Software setzen, die es in einigen Jahren nicht mehr gibt.Rund um WooCommerce, seine Funktionen und Einsatzmöglichkeiten, existiert eine riesige, internationale Community, mit der sich jeder Shopbetreiber austauschen kann. Sowohl im WordPress Support-Forum als auch in diversen Facebook-Gruppen wird so gut wie jedes WooCommerce-bezogene Thema diskutiert.
Die Nachteile von WooCommerce
Kein Vorteil ohne Nachteil. Wer sich für WooCommerce als Onlineshopsystem entscheidet, sollte über folgende Nachteile Bescheid wissen. WooCommerce ist not made in Germany. Das Plugin wurde in den USA entwickelt und ist dementsprechend auf den US-amerikanischen Ecommerce Markt ausgerichtet. Shopbetreiber aus Deutschland, die ihre Produkte im deutschen oder europäischen Markt vertreiben wollen, benötigen deshalb das kostenlose WordPress-Plugin Germanized oder das Premium-Plugin German Market, um ihren Shop in Deutschland und Europa rechtssicher zu machen. Die beiden Plugins ergänzen den Shop durch eine ganze Reihe wichtiger Funktionen, die sich zum Teil signifikant zwischen Deutschland und den USA unterscheiden. Dazu zählen unter anderem Rechnungsmuster, Lieferscheine, die Ausgabe der Mehrwertsteuer an den richtigen Stellen und die Berechnung des Preises pro Einheit.Eine weitere Folge der Optimierung von WooCommerce für den amerikanischen Markt ist das Fehlen deutscher Rechtstexte, wie beispielsweise den AGB, der Datenschutzerklärung, den Widerrufregelungen und den Versandbestimmungen. Abhilfe schaffen in dieser Beziehung die im vorherigen Punkt genannten Plugins. Darüber hinaus können sich Shopbetreiber auch bei Anbietern von Rechtstexten wie Händlerbund, IT Rechts Kanzlei oder Protectedshops informieren.Die Zahl der mit WooCommerce betriebenen Onlineshops nimmt in Deutschland zwar stetig zu. Im Vergleich mit den USA ist die deutsche WooCommerce-Community jedoch noch relativ überschaubar. Das hat zur Folge, dass deutsche Shopbetreiber in den Foren der Community unter Umständen keine Antworten und Hilfe auf gewisse Fragen und Problemstellungen finden können. Gute Anlaufstellen der deutschen Community sind die deutsche WooCommerce Facebook Gruppe und das WooCommerce-Forum auf WordPressde.org.
Fazit: Für wen ist WooCommerce das richtige System?
Die Frage, ob WooCommerce das für sie beste Ecommerce-System ist, werden die meisten angehenden oder bereits aktiven Shopbetreiber wahrscheinlich mit einem Ja beantworten können. Die Vielseitigkeit des Systems, seine ausgezeichnete Skalierbarkeit und die Einfachheit der Bedienung machen WooCommerce für die meisten Webshopbetreiber zum System ihrer Wahl. Vor allem diejenigen, die bereits Vorkenntnisse in WordPress mitbringen, werden sich in kürzester Zeit mit der Bedienoberfläche von WooCommerce zurechtfinden. Besonders für kleinere Webshops wird auch die Preisfrage eine entscheidende Rolle spielen. Aufgrund der Tatsache, dass WooCommerce ein kostenloses Plugin ist, und auch Premium-Erweiterungen im Regelfall mit nur geringen Kosten zu Buche schlagen, erfreut sich WooCommerce vor allem bei Kleinunternehmen großer Beliebtheit. Größere Webshops sollten WooCommerce mit anderen spezialisierten Software-Lösungen für Webshops vergleichen. Für sie werden in der Regel Fragen der Komplexität, der Ausbaufähigkeit und der Integration mit anderen Software-Systemen im Vordergrund stehen. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 5 years ago
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Frohe Ostern
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Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner und liebe Freunde, wir wünschen geruhsame Ostertage und vor allem Gesundheit! Das Team der Webwerkstatt Stauß Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 5 years ago
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WooCommerce 4.0 – Was sind die Neuerungen?
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WooCommerce 4.0 – Was sind die Neuerungen?
Mit Version 4.0 steht das erste wichtige Update der auf WordPress basierenden, flexiblen Open Source ECommerce Lösung WooCommerce für dieses Jahr an. Mit dem Plug-in Woo Commerce Beta Tester konnte die neueste Woo Commerce Version zwar schon vor der eigentlichen Veröffentlichung getestet werden – nun aber liegt die endgültige Version vor, die Onlineshop Betreiber rund um den Globus in Zukunft begleiten wird. Die Neuerungen mögen auf den ersten Blick nicht so umfassend und spektakulär wie beim letzten großen Update auf Woo Commerce 3.0 sein – dennoch lohnt es sich, sich eingehend mit den neuen Funktionen zu beschäftigen. Verbesserte Berichte, ein neues Dashboard, innovative Geschäftsverwaltungstools: Woo Commerce 4.0 bietet einige Neuerungen. So steht dem Nutzer mit der Integration des Plug-ins Woo Commerce Admin zum Beispiel ein neues Dashboard zur Verfügung. Mit Analytics sind neue Statistikauswertungen möglich.
Die Entwicklung von Woo Commerce 4.0
Woo Commerce ist ein freies Plug-in für Word Press, das das populäre Content Management System um einen Onlineshop ergänzt. Die neueste Version 4.0 befindet sich seit Januar diesen Jahres in der Entwicklung – allerdings haben die umfangreichen Vorbereitungen laut der Release News von Woo Commerce bereits zwei Jahre zuvor begonnen. Insgesamt beliefen sich die Commits auf mehr als 3.500.
Der neue Adminbereich
Version 4.0 ist die erste große Woo Commerce Version diesen Jahres. Dementsprechend hoch sind die Erwartungen an das Update. Woo-Commerce-Admin ist der erste Schritt zu einer moderneren, javascriptgesteuerten Erfahrung des Woo Commerce Cores. Der neue Adminbereich bietet unter anderem: Ein neues Dashboard Neue Geschäftsverwaltungstools Eine überarbeitete Benachrichtigungsfunktion Verbesserte Berichte Durch die Aktualisierung auf Version 4.0 wird der externe Plug-in Woo-Commerce-Admin mit den Teilbereichen Dashboard und Analytics in Woo Commerce integriert. Die neuen Funktionen bieten ausführliche Berichtsfunktionen und neue Auswertungsmöglichkeiten. Für Nutzer ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die bestehenden Berichte erst einmal nicht entfernt werden. Vielmehr werden sie zu einem späteren Zeitpunkt mit ausreichender Vorankündigung außer Betrieb genommen. Um eine reibungslose Kompatibilität mit anderen Systemen zu gewährleisten, können die Daten aus den Berichten einfach und unkompliziert als CSV Dateien exportiert werden. Basierend auf JavaScript können hilfreiche Übersichten und effiziente Vergleiche über die Umsatzentwicklung im eigenen Webshop erstellt werden. So können Onlineshopbetreiber zum Beispiel sehen, welches die beliebtesten und umsatzstärksten Produkte in ihrem Webshop sind. Zudem sind neue Funktionen für ausführliche Analysen und verbessertes Kundenmanagement enthalten. Auch eine Filterung ist möglich. Weitere Vorteile sind das neue Aktivitätsfenster, die verbesserte Konsistenz zwischen Mobil- und Desktopversion sowie der optimierte Auftragsverwaltungsworkflow. Woo Commerce Dashboard Der neue Dashboardbereich zeigt bis zu 13 Berichte mit Diagrammen über die Aktivitäten in Woo Commerce. Die Berichte lassen sich nicht nur aktivieren und deaktivieren, sondern auch mit anderen Berichten vergleichen. Woo Commerce Analytics Über Woo Commerce Analytics können bis zu neun unterschiedliche Bereiche in Woo Commerce detailliert ausgewertet werden. Die entsprechenden Diagramme ermöglichen nicht nur die schnelle Herausfilterung der Daten, sondern auch unkomplizierte Vergleiche mit anderen Zeiträumen. Woo Commerce Activity Panel Zusammen mit dem Woo-Commerce-Admin hat das Entwicklerteam hinter Woo Commerce ein neues Aktivitätspanel mit verbesserter Konsistenz und optimiertem Bestellmanagementworkflow für alle Kunden herausgebracht. Das Activity Panel befindet sich in allen Woo Commerce Bereichen rechts oben. Nach einem Klick auf das entsprechende Icon fährt das Aktivitätspanel in den Bildschirm hinein. In der mobilen Version erscheint das Activity Panel dagegen durch einen Klick auf das W rechts oben. Dort werden zum Beispiel die neuesten Bestellungen und der aktuelle Inventarbestand angezeigt. Aufgrund der JavaScript Anforderungen wird das Aktivitätspanel für alle Onlineshops mit Word Press 5.3+ verfügbar sein. Für Webshops, die ältere Word Press Versionen verwenden, wird der Woo Commerce Admin dagegen automatisch deaktiviert.
Action Scheduler 3.1
Eine der zugrundeliegenden Technologien, die den Woo Commerce Admin erst ermöglicht haben, ist der Action Scheduler, der im Woo Commerce Core standardmäßig im Hintergrund ausgeführt wird. Version 3.1, die in Woo Commerce 4.0 enthalten ist, ist eine neue, leistungsfähigere Version des Action Schedulers, die benutzerdefinierte Tabellen verwendet, um auch mit großen Bestellmengen leicht fertigzuwerden.
Eine neue Einstiegserfahrung
Das Entwicklerteam, das hinter Woo Commerce steht, weiß, dass die Gründung eines Webshops eine komplexe und verwirrende Erfahrung sein kann. Aus diesem Grund wurde mit Version 4.0 auch der Einstieg in Woo Commerce erleichtert, um dem Nutzer dabei zu helfen, schneller und einfacher im E-Commerce Fuß zu fassen.
Weitere wichtige Neuerungen
Korrekturen in den Woo Commerce Blocks Aktualisierungen bezüglich Brexit und Mehrwertsteuer Optimierungen zur Speicherung von Variationen und Nachnahmezahlungsgateway Verbesserungen bei der Email Bearbeitung
Die ersten Schritte
Wer erstmals mit Woo Commerce 4.0 fühlt sich vielleicht überfordert, nachdem er oder sie sich in langer Arbeit an Woo Commerce 3.0 gewöhnt hat. Es ist daher wichtig, das Update nicht zu übereilen. Mit unserem Schritt zu Schritt Guide gelingt die Umstellung ganz bestimmt. Grundsätzlich sollte das Update zunächst getestet werden, ehe alles von Grund auf aktualisiert wird. In einer speziellen Testumgebung kann die neue Version von Woo Commerce auf Probleme mit der eigenen Homepage hin überprüft werden. Läuft alles reibungslos, kann das endgültige Update erfolgen – allerdings nicht ohne eine vorherige Datensicherung.
Fazit
Alles in allem handelt es sich bei Woo Commerce 4.0 um eine gelungene Version der auf WordPress basierenden, flexiblen Open Source ECommerce Lösung Woo Commerce. Das Update bringt einige enorme Verbesserungen mit sich – gerade, was die Verwaltung und den Gesamtüberblick über die Verkäufe angeht. Mehr Informationen zum Thema finden sich auf dem offiziellen Blog zur Entwicklung von Woo Commerce. Lesen Sie den ganzen Artikel
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benistauss · 5 years ago
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Shopware 6 - Was ist neu?
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Shopware ist ein 2004 entwickeltes Ecommerce System und die am häufigsten genutzte Software zur Erstellung und Führung von Onlineshops in Deutschland. Die neueste Version – Shopware-6 – wurde im Mai 2019 vorgestellt. Dabei handelt es sich nicht um eine Weiterentwicklung der Shopware-5-Versionen, sondern um eine völlig neue Entwicklung. Händler, die einen Onlineshop besitzen und das System bisher benutzt haben, müssen sich auf einige Änderungen einstellen, wenn sie auf die neue Version umsteigen wollen. Der Umzug kann sich aber lohnen, denn Shopware-6 bietet eine Reihe neuer Features, vereinfachte Arbeitsabläufe und die Individualisierung durch den Shop-Betreiber.
Was ändert sich?
Die neueste Version des Ecommerce Systems wird als Shopware-6.1 auf den Markt kommen. Schon seit Juli existieren Preview- und Early Access-Versionen, die es Anwendern erleichtern sollen, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen. Aber erst mit Shopware-6.1 können Onlineshops betrieben werden, von denen die ersten Anfang 2020 online gehen sollten. Die Firma bietet Webinare sowie ausführliche Informationsmaterialien. So ist es möglich, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Wer sich früh für einen Umzug entscheidet, sollte mit häufigen Updates in der Anfangsphase rechnen. Die neue Version ist nach dem API-First-Prinzip entwickelt worden. Händler haben die Möglichkeit, äußerst flexibel individuelle Anpassungen vorzunehmen. Zudem können viele verschiedene Verkaufskanäle hinzugefügt und auch von mobilen Geräten aus gesteuert werden. Es wird eine Community Version, eine Professional Edition sowie eine Enterprise Edition angeboten werden. Shopware-6 ist für jede Unternehmensgröße realisierbar.
Was bietet die neue Version?
Händler können ihren Shop mit der neuen E-Commerce-Plattform individualisiert und flexibel gestalten. Hierzu gehören Landingpages, Produktseiten sowie die Erstellung von Blogs. Zahlreiche Vorlagen stehen zur Verfügung, die für Produkte, Videos oder Social-Media-Posts angepasst werden können. Das Ganze nennt sich „Erlebniswelten“ und ersetzt die bisherigen „Einkaufswelten“ der Shopware-5-Versionen. Die Benutzeroberfläche der Plattform wurde optimiert und auf die Bedürfnisse der Händler und deren Workflows abgestimmt. Workflows können zudem selbst entwickelt werden. Mit dem „Rulebuilder“ können Arbeitsschritte definiert und die Regeln für die Schritte festgesetzt werden. Die folgende Auflistung liefert einen Überblick über die neuen Features der Shopware-6-Plattform: API-First und Multichannel-Fähigkeit individuelle Anpassungen hohe Flexibilität und Erleichterung von Geschäftsabwicklungen neue, intuitive Benutzeroberfläche, die auch von mobilen Geräten steuerbar ist vereinfachte Artikelpflege -schnell erlernbar durch standardisierte Tools -Symfony als Standard-Framework Vue.js für die Administration -individuelles Gestalten von Shopseiten mithilfe der „Erlebniswelten“ „Rulebuilder“ helfen bei der Erstellung regelbasierter Workflows Shopware-6 gilt als dynamisches und zukunftsorientiertes E-Commerce-System, das mit den Händlern zusammen wachsen soll. Systemvoraussetzungen für Shopware-6 Shopware empfiehlt, für die neue Version Ubuntu 18.04 LTS oder macOS Mojave 10.14 zu verwenden. Das verringert die Problemanfälligkeit. Allerdings wird die Shopware-Software auch von den meisten Unix-Betriebssystemen unterstützt. Für Shopware-6 wird zudem PHP Unterstützung in der 7.2-Version benötigt. Möchte man das Migrations- Plug-in verwenden, sollte mindestens der Composer 1.6 zur Verfügung stehen. Als SQL Datenbanken werden die MySQL in der 5.7.21-Version oder höher empfohlen. Aber auch die MariaDB in der 10.3-Version kann genutzt werden. Der eigene Server sollte zudem JavaScript unterstützen. Als Webserver sollte der Apache Webserver in der Version 2.4 zum Einsatz kommen. Dabei sollte die HTTP2 Unterstützung aktiviert sein. Für geringe Ladezeiten gibt es die PHP Erweiterung Zend OPache. Ein weiterer PHP-Beschleuniger, der Ladezeit sparen kann, ist APCu.
Wie funktioniert der Umstieg auf die neue Version?
Wer bisher Shopware-Versionen genutzt hat, darf sich nicht einfach auf ein Update freuen. Die neue Version muss wie die ursprüngliche Version eingerichtet werden. Ein Shopware-6-Theme muss erstellt werden und alle Plug-ins müssen neu installiert werden. Es besteht allerdings die Möglichkeiten alle Daten aus dem alten Shop auf den neuen Shop zu übertragen. Dafür installiert man in der Shopware-5-Version den Migrationsassistenten, der dafür sorgt, dass Kategorien und die entsprechenden Artikel sowie alle Kundendaten und getätigten Bestellungen auf die neue Version übertragen werden. War der Umstieg erfolgreich und funktionieren alle Features wie gewünscht, kann die alte Version abgestellt werden. Zusammenfassung der Umstellung von Shopware-5 auf Shopware-6: Umgebung und Thema für den neuen Shop erstellen gewünschte Einstellungen vornehmen und benötigte Plug-ins installieren Migrationsassistenten in Shopware-5-Version installieren Daten übertragen Funktionstüchtigkeit und Richtigkeit der Daten überprüfen Shopware-5 abstellen Wer sich etwas länger Zeit lassen möchte mit dem Umstieg auf Shopware-6, kann Shopware-5 noch bis 2024 nutzen. Tatsächlich soll es noch ein weiteres Update der alten Fünfer-Version geben, die zumindest noch bis 2021 mit neuen Features versorgt wird. Auch das Testen einiger neuer Features im alten Shopware-System ist möglich. Was die Preise angeht, kann zwischen drei verschiedenen Versionen gewählt werden. Die Community Edition ist kostenlos und sicher für den Einstieg in die E-Commerce-Branche eine gute Wahl, um die Features zu testen. Wer einen professionellen Auftritt sucht, kann die Professional Edition erwerben. Normalerweise für knapp 2500 Euro erhältlich, ist der Erwerb bis zum Jahresende zum halben Preis möglich. Weiterhin existiert die Enterprise Edition. Bei der Professional Edition und der Enterprise Edition ist der Hersteller-Support gleich dabei. Für die erstgenannte Version gilt der Support für ein Jahr, während bei der Enterprise Edition drei Jahre enthalten sind. Und auch der Support ist erweiterbar. Während die normale Version aus E-Mail-Support während der Geschäftszeiten besteht, kann auf Telefon-Support umgestiegen werden. Für Enterprise-Versionen ist ein 24-Stunden Notfall-Support enthalten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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