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Mietkautionsversicherung! Ja oder nein?
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Kann man kurzfristig liquide bleiben, ohne dafür langfristig mehr Geld zu zahlen?
Es ist ja allgemein bekannt, dass Vermieter ein gewisses Risiko tragen. Eine vermietete Wohnung wird von einem Fremden, den sie meistens kaum kennen, abgenutzt. Der Gesetzgeber hat hier entschieden, Vermieter bestimmte Kosten der Abnutzung selber tragen zu lassen, doch dürfen andere Kosten einem ausziehenden Mieter in Rechnung gestellt werden. Damit sich Vermieter vor finanziellen Schäden einigermassen Schützen können, erlaubt der Gesetzgeber das Fordern einer Mietkaution. Diese beträgt in der Schweiz maximal drei Monatsmieten (inklusiv Nebenkostenpauschale oder Nebenkostenakonto). Der Vermieter darf das Mietzinsdepot nicht auf einem eigenen privaten Konto anlegen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter das Geld unverzüglich nach Erhalt auf einer Bank auf einem Sperrkonto hinterlegen muss, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter darf nur bei triftigen Gründen die komplette oder Teile der Kaution zum Ausgleich von finanziellen Schäden nutzen. Die Kaution darf also nur dazu verwendet werden, die Wohnung in den vertraglich festgeschriebenen Zustand zurück zu versetzen. Sollte die Kaution nicht ausreichen, um die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen, darf der Vermieter seinem Mieter den noch fehlenden Betrag in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass ein Mietkautionskonto weder ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto noch ein Festgeldkonto ist. Sinn und Zweck ist das Verbürgen der Mietkaution an den Vermieter. Dieser darf auf das Geld zugreifen, wenn der Mieter seine Zustimmung erteilt.
Hohe Umzugskosten rauben Mietern das Geld
Voraussetzung für einen Mietvertrag ist in der Regel die Zahlung der Mietkaution. Wer dies nicht kann, erhält keinen Mietvertrag und kann folglich nicht einziehen. Häufig stehen Mieter vor folgendem Problem: Der Auszug aus der alten Wohnung steht kurz bevor oder ist sogar schon erfolgt, doch der ehemalige Vermieter hat die alte Mietkaution noch nicht ausgezahlt oder weigert sich diese überhaupt zurückzuzahlen. Der neue Vermieter wartet bereits auf seine Kaution, damit der neue Mietvertrag zustande kommen kann. Dies kann Mieter in Liquiditätsengpässe treiben, vor allem wenn auf einmal beide Vermieter jeweils die volle Kaution von drei Monatsmietzinsen ausschöpfen – dann stehen plötzlich mehrere 1000 Franken nicht mehr zur freien Verfügung. Eine Kaution für eine neue Wohnung ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt zu zahlen, der zwischen den Mietparteien vereinbart worden ist. In der Regel ist dies der Mietbeginn. Wird das Depot vom Mieter nicht pünktlich einbezahlt, so kann der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern. Wenn abgemacht, kann die Zahlung kann auch in Raten erfolgen. Zum Beispiel jeden Monat eine Kaltmiete. Wer das Geld überweist, hat gleich den Zahlungsbeleg dabei. Wer die Raten bar zahlt, sollte sich auf jeden Fall den Erhalt vom Vermieter quittieren lassen. Doch was, wenn das Geld für die Kaution einfach nicht vorhanden ist? Einen Mietvertrag gibt es schliesslich in der Regel nur, wenn die Mietkaution gezahlt wurde.
Es gibt die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen. Diese schlägt eine Brücke zwischen der Zahlungsunfähigkeit und dem Mietvertrag. Mietkautionsversicherung stichpunktartig erklärt:
Eine Mietkautionsversicherung können Privatpersonen und     Firmen abschliessen
Zunächst wird die Kautionshöhe ermittelt
Danach wird ein Antrag auf eine     Mietkautionsversicherung ausgefüllt und eingereicht
Es folgt die Ausstellung der Versicherungs- bzw.     Bürgschaftsurkunde
Der Versicherer sendet die Urkunde als     Sicherheitsbestätigung an den Vermieter
Nun sind die Gebühren zu zahlen
Das Versicherungsverhältnis wird bei Rücksendung der     Urkunde oder Auszug des Mieters aufgelöst
Hat der Vermieter berechtigte Forderungen an den     Mieter, zahlt der Versicherer bis zur maximalen Versicherungssumme
Daraufhin erhält der Versicherungsnehmer (Mieter) die     Kosten in Rechnung gestellt
Sollte der Versicherungsnehmer nicht zahlen, wird der     offene Betrag eingefordert
Rechtliches zur Mietkautionsversicherung
Da die Mietkautionsversicherung verhältnismässig neu ist, kennen viele Vermieter sie noch nicht. Demzufolge sind einige Vermieter sehr verwundert, wenn sie plötzlich eine Mietkautionsbürgschaft im Briefkasten vorfinden. Schnell fragen sie sich, ob sie dem zustimmen müssen. Die Antwort ist sehr einfach: Nein. Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Mietkautionsversicherung zu akzeptieren. Da diese Versicherung noch so jung ist, trauen einige Vermieter diesem System nicht. Doch Vermieter können sich unabhängig vom Mieter beim Versicherer erkundigen, ob die Urkunde echt ist und weitere Informationen einfordern. Zudem können sie sich über das vom Mieter gewählte Angebot informieren. Der Versicherer ist genauso vom Gesetz zur Leistungserbringung verpflichtet, wie es sonst der Mieter wäre. Die Versicherer können ihre Angebote der Mietkautionsversicherung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen frei gestalten. In der Regel haben sie erst ab einer bestimmten Vertragssumme Interesse an einem Abschluss. Gearbeitet wird häufig mit Mindestkosten auf jährlicher Ebene. So kann es passieren, dass ein Versicherungsnehmer mit einer Mietkautionsversicherung von 1'000 Franken den gleichen Betrag zahlt, wie einer mit 2'000 Franken. Doch in keinem der Fälle muss der Versicherer einem Vertragsabschluss zustimmen. Zur Annahme eines Antrages bedingt es zumeist eine positive Bonitätsprüfung. Dazu kann auch das derzeitige Einkommen des Antragstellers eine Rolle spielen. Wenn es zu einem Abschluss kommt und später der Vermieter berechtigte Forderungen gegen seinen Mieter stellt, zahlt der Versicherer die abgesicherte Summe aus. Im Schadenfall verhalten sich Bankdepot und Versicherungslösung identisch. Der Vermieter kann über das Kautionsgeld erst verfügen, wenn auch der Mieter seine Zustimmung mittels Unterschrift für die Freigabe gegeben hat. Ansonsten bleibt das Geld weiterhin gesperrt. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Macht der Vermieter ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Forderungen auf Rechtswegen geltend, so können Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters das Bankdepot auflösen und sich ihr Geld zurückholen. Vermieter können sich das Geld ohne Zustimmung der Mieter auszahlen, wenn beispielsweise ein rechtskräftiges Urteil über Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis vorliegt. Dies gilt sowohl für die Mietkautionsversicherung als auch für das Bankdepot. In der Vergangenheit zahlten einige Vermieter die Mietkaution nicht auf einem Sperrkonto ein, sondern auf einem privaten Giro- oder Tagesgeldkonto, um Zugriff ohne die Zustimmung des Mieters zu bekommen. Allerdings kann der Vermieter dafür rechtlich belangt werden, da er die Kaution nicht ordnungsgemäss verwahrte. Nach Abschluss der Mietkautionsversicherung muss der Versicherungsnehmer (Mieter) jährliche Prämien an den Versicherer entrichten. Die im Vertrag festgehaltenen Klauseln klären ganz genau wie dies zu erfolgen hat. Einem Versicherungsnehmer, der seine Prämie nicht bezahlt, wird der Versicherungsvertrag nicht gekündigt. In Abweichung zu Artikel 20 VVG ruht die Leistungspflicht gegenüber dem Vermieter nicht. Im Falle eines haftbaren Schadens am Mietobjekt oder bei Mietzinsausständen übernimmt der Versicherer die Schadenauszahlung und springt zwischenzeitlich ein, um die Forderung des Vermieters zu beglichen. Danach wendet sich der Versicherer an den Versicherungsnehmer und fordert den gezahlten Betrag zurück. Dies nennt man dann Regress. Es handelt sich bei einer Mietkautionsversicherung im Leistungsfall also um einen Vorschuss seitens des Versicherers.
Kosten einer Mietkautionsversicherung
Da der Versicherer einen gewissen Unternehmens- und Verwaltungsaufwand hat, erhebt er eine Gebühr für die Mietkautionsversicherung. Dafür verlangt er eine Mindestgebühr, die allerdings ab einer bestimmten Versicherungssumme günstiger wird. Deshalb verursachen kleine Versicherungssummen häufig die gleichen Gebühren wie höhere Versicherungssummen. Da beide den gleichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Erst bei Erreichen einer gewissen Grenze werden die Gebühren geringer. Doch wo diese Grenze im Detail liegt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Ab einem bestimmten Mindestbetrag wird die Mietkautionsversicherung günstiger als ein Ratenkredit. Ausserdem muss bei einem Ratenkredit neben der Rate auch ein Zins gezahlt werden. Wer beispielsweise einen Ratenkredit von 3'000 Franken über einen Zeitraum von 5 Jahren abzahlt, muss nicht nur im Schnitt jeden Monat 50 Franken berappen, sondern obendrauf den Zins zahlen. Die Mietkautionsversicherung verlangt nur eine laufende Gebühr. Diese würde bei ungefähr 15 Franken pro Monat liegen. In diesem Beispiel ist also die Mietkautionsversicherung günstiger als ein Ratenkredit. Wer eine Mietkaution durch Ratenzahlungen aufbringt, gibt dem Vermieter das Geld in die Hand bzw. überweist es auf sein Konto. Er ist also im Besitz des Geldes und es steht ihm im Falle eines Schadens bereits zur Verfügung. Bei einer Mietkautionsversicherung wird dem Vermieter kein Geld auf ein Sperrkonto überweisen, sondern er erhält eine Bürgschaftsurkunde, welche ihm die geforderte Sicherheit für den Mietvertrag bescheinigt. Im Schadenfall bezahlt die Versicherung das Geld an den Vermieter aus, holt sich aber im Anschluss das Geld vom ehemaligen Mieter zurück. Wenn bereits Geld beim ersten Umzug fehlte, dann fehlt beim zweiten Umzug noch mehr Geld. Ausser der Mieter konnte seine wirtschaftliche Situation verbessern. Wer glaubt, er könnte sich vor der Rückzahlung an den Versicherer drücken irrt. Der Versicherer darf das Geld einfordern. Jedoch kann in den meisten Fällen um eine Ratenzahlung gebeten werden.
Für wen macht eine Mietkautionsversicherung Sinn?
Wessen finanzielle Situation es erlaubt, sollte sein eigenes Mietkautionskonto eröffnen und es im Anschluss während der Dauer des Mietverhältnisses sperren. Manchmal möchte der Vermieter das Sperrkonto selber einrichten. Das stellt kein Hindernis dar, weil der Vermieter erst auf die Kaution zugreifen kann, wenn der Mieter seine Zustimmung erteilt hat. Allerdings muss bei Auszug der Vermieter das Mietkautionskonto freigeben, damit der Mieter sein Geld zurückerhält. Bei einem Mietkautionskonto entstehen in der Regel keine laufenden Kosten und das eingezahlte Geld wird verzinst. Aber Achtung: Einige Banken kennen Eröffnungsgebühren oder verrechnen Kosten bei der Kontosaldierung. Natürlich sind die derzeitigen Zinsen so gering, dass man das Geld auch unters Kopfkissen legen kann und ungefähr den gleichen Zinsgewinn erzielen würde. Einige Finanzdienstleister bieten neben einem Mietkautionskonto mit niedrigen Zinsen auch ein Mietkautions-Anlagekonto an. Bei dieser Variante legt die Bank das Geld in Fonds oder Renditeobjekte an. Diese Anlagekonten funktionieren also ähnlich wie andere Finanzprodukte und sollen bessere Zinsen erzielen. Die Banken vermarkten diese Anlagekonten mit der Aussage, dass Vermieter Interesse am Wertzuwachs haben sollten, damit ihnen im Ernstfall mehr Geld zur Verfügung steht. Natürlich ist zu bedenken, dass Geld, welches in Wertpapiere angelegt wird nicht zwangsweise steigt, sondern auch fallen kann. Im besten Fall hat der Vermieter eine kleine Wertsteigerung seiner Mietkaution erfahren. Im schlimmsten Fall ist von ihr nicht mehr viel übrig. Es ist am Ende ein Risikospiel. Laut Mieterinnen- und Mieterverbände stehen allfällige erwirtschaftete Zinsen vollumfänglich den Mietern zur Verfügung frei. Allerdings fassen einige Banken das Mietkautions-Konto einschliesslich der Zinsen als gesperrt auf. Eine Überprüfung der Kautionsbedingungen der Bank kann sich daher lohnen. Wer selbst kein Geld für eine Mietkaution aufbringen kann, muss sich um eine Alternative bemühen. Mieter können auch versuchen, mit dem Vermieter eine andere Lösung auszuhandeln, doch die Gefahr, dass sich dieser für einen anderen Mieter entscheiden wird, ist gross. Gerade dort, wo harsche Wohnungsnot herrscht. Es gibt Mieter die den Mietvertrag unterschrieben haben, doch die Kaution einfach nie zahlten. In solch einem Fall darf der Vermieter fristlos kündigen. Verfügt man über keine liquiden Mittel für die Mietkaution und möchte nicht unnötig ein Darlehen oder Kredit aufnehmen, lohnt sich die Mietkautionsversicherung als Überbrückung zwischen Vertragsabschluss und Ansparen der Mietkaution. Mit dieser Vorgehensweise kann dem Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt doch noch die Mietkaution aus eigenen Mitteln eingezahlt werden. Das Geld real zu haben ist immer besser, als nur eine Zahlung mittels Versicherung zuzusichern. Besonders beim nächsten Umzug erhöht dies die Chancen auf einen neuen Mietvertrag. Jedoch bedeutet dies nicht, die Mietkautionsversicherung sei lediglich eine strategische Lösung für den Moment. Wer seinem Vermieter keine Kaution zusichern kann, wird dem Versicherer dankbar sein, eine Bürgschaftsurkunde auszustellen und somit doch noch eine Wohnung gefunden zu haben. Wer keine Mietkautionsversicherung hat, die Kaution nicht zahlen kann und trotzdem den Mietvertrag unterschrieben hat, muss mit einer Zwangsräumung oder anderen rechtlichen Massnahmen rechnen.
Der Anbietervergleich – Welche Mietkautionsversicherung ist die beste?
Die Mietkautionsversicherung ist eine vergleichsweise junge Versicherungsidee. Sie findet ihre Grundlage in der Tatsache, dass das Geld für die Mietkaution den Mietern zur freien Verfügung stehet und damit anderweitige Auslagen im Zusammenhang mit dem Umzug finanziert werden können. Aber auch für Mieter, welche selbst nicht in der Lage sind genügend liquide Mittel aufzubringen, schafft die Mietkautionsversicherung echte Abhilfe und ermöglich erst den Bezug der neuen Wohnung. Momentan verbreitet sich die Idee der Mietkaution und steigert dadurch ihren Bekanntheitsgrad sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern. Infolge dessen akzeptieren immer mehr Vermieter die Mietkautionsversicherung als Alternative zur Barkaution. Das bedeutet jedoch auch, dass es nach wie vor Vermieter gibt, die die Mietkautionsversicherung ablehnen. Vor einem Abschluss empfiehlt es sich beim Vermieter zu erkundigen, ob dieser eine Mietkautionsversicherung überhaupt akzeptiert. Auf dem Markt tummeln sich mittlerweile mehrere Anbieter für Mietkautionsversicherungen. Die Bedingungen und Konditionen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Auch einige Banken und andere Finanzdienstleister bieten ihren Kunden Mietkautionsbürgschaften an. Natürlich können auch sie einen Antrag auf Bürgschaftsübernahme ablehnen. Aufgrund der vorhandenen Unterschiede zwischen den Anbietern lohnt sich immer ein Vergleichsportal für die Wahl der richtigen Mietkautionsversicherung heranzuziehen. Je nach persönlicher Situation kann ein bestimmter Dienstleister spürbar günstiger sein als ein anderer. Nicht nur Privatpersonen können sich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden. Auch Firmen haben die Möglichkeit, die Vorteile einer solchen Versicherung zu nutzen. Wer bereits eine Kaution gezahlt hat, doch nun sein Geld braucht, kann sogar während des Mietverhältnisses eine Mietkautionsversicherung abschliessen und so seine Kaution vorzeitig zurückbekommen.
Was, wenn die Mietkautionsversicherung abgelehnt wurde?
Da auch Versicherungen nicht jeden aufnehmen können und wollen, prüfen sie bei den Antragstellern einige Daten wie die Finanzkraft und die Bonität. Fallen diese zu gering aus, muss mit einer Absage gerechnet werden. Dadurch kann sich die Chance auf die begehrte Wohnung schnell in Luft auflösen. Hier bleibt nur noch die Option eines anderen Bürgen. Solange wie der Vermieter mitspielt, kann beispielsweise ein Bekannter oder Verwandter um eine Solidarhaftung gebeten werden. Dabei kann es sich um Freunde, die Eltern, den Lebenspartner oder Geschwister handeln. Diese müssen dem Vermieter schriftlich versichern, im Falle eines Schadens die begründete Forderung des Vermieters zu zahlen. Doch auch diese Möglichkeit darf der Vermieter ausschlagen. Aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage entscheiden sich die meisten Vermieter für einen anderen Interessenten, wenn sie spüren, dass der gegenwärtige Interessent kaum das Geld besitzt, um die Miete zu zahlen. In manchem Fällen riskieren Vermieter sogar einen Leerstand der Wohnung, anstatt sie an einen finanziell schwach aufgestellten Mieter zu vergeben. Einige Mieter unterschrieben in der Vergangenheit den Mietvertrag und gaben erst im Nachhinein an, die Kaution nicht stemmen zu können und eine Mietkautionsversicherung zu brauchen. Diese Vorgehensweise kann funktionieren, birgt jedoch einen erheblichen Nachteil. Das Vertrauen zwischen Vermieter und Mieter löst sich in Luft auf. Besonders wer mit dem Vermieter in einem Haus wohnt, sollte auf diese Vorgehensweise verzichten. Wenn von vornherein ersichtlich ist, dass der Vermieter keine Mietkautionsversicherung oder einen anderen Bürgen akzeptieren wird, sollte die Mietkaution auf ein Mietkautionskonto eingezahlt oder auf die Wohnung verzichtet werden.
Wann lohnt sich die Mietkautionsversicherung wirklich?
Wenn keine andere Möglichkeit zur Entrichtung der     Mietkaution vorhanden ist.
Wenn eine genügend hohe Kaution erwartet wird, dass     sich eine Mietkautionsversicherung rechnet.
Wenn kein Kredit aufgenommen werden soll.
Wenn der Vermieter keinen Alternativvorschlag     (Ratenzahlung) zur Mietkaution macht.
Wenn die neue Mietkaution nicht mit der Auszahlung der     alten verrechnet werden kann.
Renovationsarbeiten vor Auszug
In der Regel übergibt der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung bezugsbereit. Wenn der Vermieter trotzdem noch nachhelfen muss, kann er die entstehenden Kosten von der Mietkaution geltend machen. Daher müssen Mieter bei Einzug in die Wohnung an das Übergabeprotokoll denken und alle möglichen Mängel schriftlich festhalten. Sonst laufen sie Gefahr am Ende der Mietzeit für Mängel zu zahlen, die sie selber nie verursacht haben. Zudem muss das Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben werden. Bei einem Umzug herrscht meistens Zeitnot. Oft erfolgt der Auszug am 31. und der Einzug in die neue Wohnung bereits am 01sten. Jeder sollte mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Umzug mit der Planung und der Durchführung beginnen. Wer viele Dinge besitzt, sollte sich dazu Urlaub nehmen, um nicht am allerletzten Tag festzustellen, nicht genug Zeit gehabt zu haben. Wer seine Wohnung verwohnt an den Vermieter übergibt, muss mit einer Rechnung seitens des Vermieters rechnen. Vermieter beauftragen für die Reparatur und Renovierung der Wohnung Handwerksfirmen. Wer jedoch selber ein handwerkliches Händchen hat, kann die Wohnung kostengünstig selber Renovieren und so ihren Ursprungszustand wiederherstellen. Der Teppich lässt sich mit einem Nasstrockensauger wieder auf Vordermann bringen, Tubenkit hilft bei der Versiegelung von Bohrlöchern in den Wänden. Hier das Abschleifen und Überstreichen mit Farbe nicht vergessen. Die Möbel müssen rausgetragen werden und der Müll muss entsorgt werden. Auch der Keller sollte keineswegs vergessen werden. Dieser kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Achten Sie also darauf, rechtzeitig zu beginnen. Wer neu tapezieren muss und selber nicht weiss wie das geht, kann vielleicht handwerklich begabte Freunde um Hilfe bitten. Auch wenn zuvor eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen wurde, kann das eigenständige Instandsetzen der Wohnung günstiger sein. Nur bevor der Mieter alles renoviert und repariert, sollte abgeklärt werden, was überhaupt von ihm in Stand gesetzt werden muss. Einige Dinge muss der Vermieter übernehmen. Wer es eilig hat, sollte bereits ein paar Wochen vor dem eigentlichen Umzug entrümpeln. Alles was nicht täglich genutzt wird, kann bei Bekannten, einer angemieteten Garage oder Lagerraum untergebracht werden. Dadurch wird Platz für die eigentlichen Renovierungsarbeiten geschaffen. Ausserdem sollten etliche Umzugskartons und Verpackungsmaterialien vorbereitet werden. Und nicht den Transporter vergessen. Dieser muss meist im Voraus gebucht werden. Wer hier erst einen Tag vorher anfragt, kann mit einer bösen Überraschung rechnen. Es ist wirklich unangenehm, wenn die neuen Mieter einziehen wollen, man selbst aber noch seine Sachen in der Wohnung zu stehen hat.
Folgendes muss vor dem Abschluss einer Mietkautionsversicherung beachtet werden:
Fragen Sie, ob der Vermieter die     Mietkautionsversicherung überhaupt akzeptiert.
mittels Online-Portal die verschiedenen Anbieter und     deren Angebote     vergleichen.
Unbedingt das Kleingedruckte vor dem Unterschreiben     durchlesen, um versteckte Kosten aufzuspüren.
bei der Übergabe der Bürgschaftsurkunde an den     Vermieter erwähnen, dass er die Echtheit der Urkunde beim Versicherer     prüfen kann. Dadurch kann Vertrauen geschaffen werden.
Beim Versicherer nachfragen wie im Falle einer     Leistungserbringung das Geld zurückgefordert wird und bestenfalls eine     Ratenzahlung vertraglich vereinbaren.
Um den Vertrag zu beenden muss die Bürgschaftsurkunde     an den Vermieter zurückgesandt werden.
Fazit zur Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsbürgschaft ähnelt eher einer Bürgschaft statt einer Versicherung. Grund dieser Einschätzung ist, dass die Versicherung entstandene Schäden nicht übernimmt, sondern nur das Geld vorstreckt und am Ende vom Versicherungsnehmer zurückholt. Besonders Menschen mit Liquiditätsengpässen beim Umzug profitieren von der Mietkautionsversicherung und verschaffen sich dadurch die nötigen finanziellen Freiräume. Wer zunächst kein Geld für die Mietkaution hat oder künftig fest mit einer Verbesserung seiner finanziellen Situation rechnet, kann mit einer Mietkautionsversicherung diesen Zeitraum überbrücken, da sie jederzeit kündbar ist. Zwar akzeptieren noch nicht alle Vermieter die Mietkautionsversicherung, jedoch hat sich ihr Bekanntheitsgrad in der Vergangenheit drastisch erhöht und zu mehr Akzeptanz geführt. Ausserdem halten die Versicherer ihre Zusage ein, da sie vertraglich dazu verpflichtet sind. Auch wenn es ein paar Hürden für die Genehmigung einer Mietkautionsversicherung gibt, braucht sich niemand vor der Antragstellung fürchten. Je nach Anbieter werden unterschiedliche bis gar keine Dokumente für die Prüfung verlangt. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich auf alle Fälle vor Antragsstellung.
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Swisscaution wird von Mobiliar übernommen
Mietkaution ohne Bankdepot» so heisst das Angebot von Swisscaution. Nun wird das Unternehmen von der Mobiliar übernommen.
Die Swisscaution AG etablierte sich am Markt als Dienstleistungsanbieter für Mietwohnungen. Die «Mietkaution ohne Bankdepot», auch Mietkautionsversicherung genannt, war das Aushängeschild des Unternehmens. Nun wird es von der schweizerischen Mobiliar zu einem bisher nicht genannten Preis übernommen. 75 Mitarbeiter zählt das in waadtländischen Bussigny ansässige Unternehmen. Die Höhe der Prämienerträge liegt bei rund 40 Millionen Franken pro Jahr. Laut dem Konzernchef der Mobiliar, Markus Hongler, liegt die Attraktivität von Swisscaution darin versteckt, das etablierte und bewährte Geschäftsmodell der Mietkaution ohne Bankdepot komplett umzukrempeln und gleichzeitig am Markt erfolgreich zu sein. Hongler will, dass die 25 Jahre alte Swisscaution weiterhin eigenständig geführt wird. Die Mobiliar will sich demnach aus der Führerrolle heraushalten.
Swisscaution kooperiert mit Immobilienverwaltern
Immer mehr Schweizer finden gefallen an der Idee, das Geld für die Mietkaution nicht zu zahlen und stattdessen eine Versicherungsbürgschaft vorzulegen. Insgesamt 180 000 Kunden konnte Swisscaution mit diesem Angebot überzeugen. Für eine solche Mietkautionsversicherung sind viele Menschen bereit, Geld auszugeben. Kunden zahlen 5 Prozent der Mietkaution von zwei Monatsmieten. Obendrauf kommen Verwaltungsgebühren sowie eine jährliche Stempelabgabe. Die Zinsen für eine «Mietkautionsversicherung mit Bankdepot» sind momentan so gering, dass ein solch kostspieliger Service wohl eher von finanziell schlechter Gestellten, als wohlhabenden Bürgern in Anspruch genommen wird. Mietkautionsversicherungen sind demnach eine interessante Alternative zum teuren Konsumkredit. Viele Anbieter von «Mietkautionen ohne Bankdepot» kooperieren verstärkt mit Immobilienverwaltungen. Es soll dem Mieter freigestellt werden, ob er eine Kaution mit Bankdepot oder doch lieber eine Mietkautionsversicherung wünscht. Swisscaution bietet neben dem Abschluss einer einfachen Mietkautionsversicherung auch ein Kombiprodukt: Wer neben der Mietkautionsversicherung auch eine Mietzinsversicherung abschliesst, ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gegen Erwerbsunfähigkeit (Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit) versichert. Die Jahresprämie der Mietkautionsversicherung beträgt mit dem Kombiprodukt nur 4 Prozent. Hongler gab auf einem Pressecommuniqué an, Swisscaution weiter ausbauen zu wollen. Es geht in erster Linie um die Erweiterung Swisscautions Portfolios. Das umfangreich ausgebaute Netz von Generalagenturen der Mobiliar soll hierbei tatkräftig unterstützen. Reguliert wird Swisscaution von der Finma. Mit der Genehmigung für den Eigentümerwechsel wird im dritten Quartal 2016 gerechnet. Die Mobiliar verfügt bereits über umfangreiche Erfahrung bei der Führung von online basierten Geschäften. Ringier führte in der Branche der Vermittlung von Immobilien und Autos bereits das Online-Portal «Scout 24» erfolgreich.
For more details visit us at: https://www.mietkautionschweiz.ch/blog/swisscaution-wird-von-mobiliar-uebernommen
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Bürgerliche wollen Mietern aufs Gehalt schauen
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Wie viel darf ein Mieter in der Stadt verdienen? Politiker wollen das Einkommen der Mieter prüfen und damit Gutes bezwecken. Doch die Linke schwächt den Vorschlag entschieden ab.
Es geht um Stadtwohnungen, Grossverdiener und Gerechtigkeit. Bereits vor eineinhalb Jahren kündigte Daniel Leupi (Grüne) an, regelmässige Kontrollen einzuführen. Die Politik will verhindern, dass sich in Zeiten der Wohnungsnot Grossverdiener günstige Stadtwohnungen unter den Nagel reissen. Das Thema ist in der Politik ein heisses Eisen. Niemand wagt sich wirklich an die Thematik heran. Das führte dazu, dass es für eine Weile im Keller verschwand. Journalisten fragten mehrmals nach, was aus dem Vorschlag der regelmässigen Kontrollen geworden ist. Die Antwort war immer die gleiche: „Wir sind derzeit mit anderem beschäftigt.“
Von offizieller Seite her habe sich seit Dezember 2014 nichts weiter getan. Doch hinter den verschlossenen Türen sieht es anders aus. Es gibt eine bürgerliche Allianz die den Vorschlag des Stadtrates weiter ausbauen will. Die Allianz stellt verschiedene Forderungen auf. Die wichtigste ist: Die Stadt soll die finanziellen Verhältnisse der Mieter im Auge behalten. Bisher habe die Stadt nur die Belegung der Wohnungen überwacht. Die Allianz möchte Grossverdiener in billigen Stadtwohnungen zum Auszug zwingen. Zudem sollen Mieter, die ihre wahren finanziellen Verhältnisse verheimlicht haben und das Einkommenslimit überschritten, eine Konventionalstrafe zahlen. Die Ratslinke wird von SVP, FDP. GLP und CVP gemeinsam unter Druck gesetzt. Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse könnten sie sich sogar durchsetzen. Dem TA liegt ein Papier aus dem Finanzdepartement vor, das klar aufzeigt, wie SP, Grüne und AL mittlerweile reagiert haben und die Kernforderung nach einer Einkommensgrenze umsetzen wollen. Allerdings haben sie die Forderungen soweit abgeschwächt, dass am Status quo in den städtischen Wohnungen so gut wie nichts geändert wird.
Linke und Bürgerliche nehmen sich wenig
Die Stadt schaut nur bei Neuvermietungen auf das Einkommen des Mieters. Es gilt: Bewerber dürfen nicht mehr als das vierfache des Mietzinses verdienen, damit sie eine Chance auf die Wohnung haben. So zumindest lautet die Grundregel der Liegenschaftsverwaltung. Städtische Mieter bezweifeln allerdings die Einhaltung dieser Regel. Die Bürgerlichen wollen hier eine Veränderung herbeiführen. Sie wollen eine Überwachung der Einkommens- und Vermögensgrenzen während des gesamten Mietzeitraumes. Jedoch sollen diese weniger streng als anfangs sein. Mietern soll eine gewisse berufliche Entwicklung gewährt bleiben. Allerdings soll das Haushaltseinkommen nie mehr als das fünffache des Mietzinses ausmachen. Solle das Haushaltsvermögen zudem über 200'000 Franken betragen, fällt die Grenze noch weiter nach unten. Die Linken verfolgen einen ähnlichen Vorschlag. Sie nehmen auch das Einkommen ins Visier, setzen die Einkommensgrenze aber auf das Sechsfache des Mietzinses. Wenn man beide Vorschläge rechnerisch vergleicht, ergibt sich folgendes: Ein Haushalt der eine städtische viereinhalb Zimmerwohnung mit einer Miete von 1'750 Franken pro Monat bewohnt, darf bei den Bürgerlichen ein maximales Einkommen von 8'750 Franken verdienen. Bei den Linken darf das Einkommen 10'500 Franken betragen.
Linke schwächt den Vorschlag ab
Allerdings gibt es noch einen kleinen Unterschied. Die Linke will den Vorschlag zusätzlich abschwächen. Es sollen nur 80 Prozent aller Mieter von der Regelung betroffen sein. Die restlichen 20 Prozent wären von der Regelung befreit. Dadurch würde sich jedoch kaum etwas ändern. Denn gemäss den städtischen Statistiken verdienten Ende 2012 nur 20 Prozent der Mieter mehr als das Sechsfache des Mietzinses. Daher gäbe es bei der Realisierung des Vorschlages der Linken so gut wie keinen Handlungsbedarf seitens der Liegenschaftsverwaltungen. Doch das ist noch nicht alles. Die Linke schwächt die Forderung noch weiter ab. Sie verlangt zur Durchsetzung der Vorgaben keine Sanktionen, Kündigungen oder Kontrollen, sondern eine «aktiven Bewirtschaftung». Das bedeutet, dass die Liegenschaftsverwaltungen versuchen sollen, die Mieter zu einem Auszug zu überreden. Der Auszug soll also freiwillig erfolgen. Die Liegenschaftsverwaltung steht diesem Vorschlag skeptisch gegenüber. Ihrer Erfahrung nach ist es schwierig, Mieter zu einem freiwilligen Auszug zu bewegen. Doch noch problematischer sei die 80 Prozent-Vorgabe. Entscheidungen müssten willkürlich getroffen werden. Mieter würden nicht verstehen, warum ausgerechnet sie die Kündigung erhalten. Und auch für die Liegenschaftsverwaltung ist nicht ersichtlich, wer bleiben darf und wer ausziehen muss.
Soziale Durchmischung auf dem Wohnungsmarkt
Aus welchem Grund die Linke so denkt weiss niemand. Die Regelungen seien laut anderen Politikern viel zu sanft. Sie hätten in der Praxis kaum Wirkung. Normalerweise hätte man von der Linken erwartet, dass sie sich gegen die Grossverdiener stellt. Offenbar ist das nicht der Fall. Auf Anfrage äussert sich die Linke bis dato nicht. Sie beruft sich auf das Kommissionsgeheimnis. Walter Angst vom Zürcher Mieterverband liefert eine mögliche Erklärung. Die Linke setzt sich immer für eine starke Durchmischung der sozialen Schichten ein. Er macht die möglichen negativen Auswirkungen eines strikten Einkommenlimits am Beispiel eines Trämlers und einer Kassiererin deutlich: Eine einfache Stadtwohnung mit 1'400 Franken Miete, würde eine Einkommensgrenze von 8'400 Franken bedeuten. Das stelle kein Problem für das Paar da. Sie sind schliesslich keine Einkommensmillionäre. Doch würden sie mehr verdienen, würden sie sich ganz sicher keine neue Wohnung suchen, sondern ihr Einkommen reduzieren. Also, weniger arbeiten. Und genau das wolle die Linke vermeiden.
Der Stadtrat wehrt sich                                                                                                                                                          
Der Stadtrat ist gegen Einkommensgrenzen in der Verordnung. Er sagt, dass Einkommensgrenzen in ein untergeordnetes Reglement gehörten, wo sie sich schneller an die gegebenen Umstände anpassen liessen. Er führt dazu das Steigen der Hypothekarzinsen und der Mieten als Beispiel an. Das Finanzdepartement hält die strenge Einkommensgrenze der bürgerlichen ebenfalls für zu streng. Laut ihm würde bereits ein Jugendlicher der sein erstes Lehrgeld nach Hause bringt, die Einkommensgrenze sprengen. Eine Kontrolle des Einkommens dürfe maximal Auswüchse verhindern. Aber auf keinen Fall dürfen Strafen verhängt werden, wenn Mieter ihr gestiegenes Einkommen nicht melden. Walter Angst meint, dass der Stadtrat schon viel zu lange an dem Thema sitzt. Er sagt dazu: «Statt nochmals 3 Jahre zu diskutieren, sollte man den Vorschlag des Stadtrats annehmen.» Laut ihm reichen regelmässige Kontrollen der Belegungsvorschriften aus, um das Ziel zu erreichen. «Wenn nicht, können wir später immer noch zusätzliche Regeln beschliessen.»
Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Internet unter :
https://www.mietkautionschweiz.ch/blog/b%C3%BCrgerliche-wollen-mietern-aufs-gehalt-schauen
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Anfechtung des Anfangsmietzinses kann sich lohnen
Das Bundesgericht fällte ein Urteil über die Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses. Mieter können diesen in einer Notsituation anfechten. Das Urteil hat spürbare Auswirkungen auf die Praxis. Mieter die sich aufgrund einer familiären oder persönlichen Notlage oder wegen der Marktverhältnisse gezwungen sahen, den Mietvertrag zu unterschreiben, können innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme der Geschäfts- oder Wohnräume den Anfangsmietzins anfechten. So zumindest stand es bereits vor dem Urteil des Bundesgerichts im Gesetz. Deshalb überrascht die Entscheidung des Gerichts auch nicht wirklich. In Zürich beriefen sich Mieter nach dem Umzug in eine 3,5 Zimmerwohnung auf die derzeitige Wohnungsnot und beantragten eine Mietzinsreduktion des Nettomietzinses von 3'900.- CHF um 1'10.-0 CHF. Später, während das Verfahren bereits lief, beantragten sie sogar eine Reduzierung um 1'700.- CHF. Zunächst scheiterten sie in der Vorinstanz. Dem Zürcher Obergericht war die Wohnungsnot als Grund nicht ausreichend. Es erforderte zudem eine Zwangslage der Familie, um den Mietzins reduzieren zu können. Diese lag jedoch nicht vor. Aber jetzt kam das Bundesgericht zu einem anderen Urteil. Die Anfechtungsgründe seien alternativ, wenn folgende Punkte erfüllt sind: • eine Wohnungsnot • oder eine familiäre bzw. persönliche Notlage • oder eine beträchtliche Erhöhung des Mietzinses liegt vor Die Wohnungsnot reiche also bereits als Anfechtungsgrund aus, um den Anfangsmietzins auf Missbräuchlichkeit zu prüfen. Argument ist die Rendite Noch ist das Ergebnis zu diesem Verfahrenszeitpunkt offen. Es muss jetzt geprüft werden, in welcher Hinsicht der Mietzins faktisch zu hoch ist. Mieter argumentieren in solch einem Fall meist mit der übersetzten Rendite, die der Vermieter erwirtschaftet. Entscheidend ist, ob die Nettorendite oder die Bruttorendite herangezogen wird. Gebäude die jünger als elf Jahre sind, werden an der Bruttorendite gemessen. Für alle älteren Gebäude, das heisst ab elf Jahre und aufwärts, wird die Nettorendite herangezogen. Dann muss der Vermieter nachweisen, keine überschüssigen Gewinne mit dem Mietobjekt zu erzielen. Der Mieter hat dabei keine Einsicht in die zur Berechnung herangezogenen Zahlen. Dadurch ist es für Mieter in der Praxis beinahe unmöglich abzuschätzen, wie die Anfechtung des Mietzinses vor Gericht ausgehen wird. Den einzigen Hinweis den die Mieterschaft nutzen kann, ist zu prüfen, ob eine deutliche Erhöhung im Vergleich zum vorherigen Mietzins stattgefunden hat. Ist dies der Fall, kann sich das Anfechten lohnen. Denn wenn eine drastische Erhöhung gegenüber der Vormiete vorliegt, hätte der Vermieter zu Verlust vermieten müssen. Und das wird wohl kaum der Fall sein. Wie man einen Anfangsmietzins anfechtet: • Innerhalb von 30 Tagen nach der Übernahme des Mietobjekts kann die Mieterschaft zur Schlichtungsbehörde gehen, um ein Begehren für eine Reduktion des Anfangsmietzinses einzureichen. Wer die Adresse der Schlichtungsbehörde nicht kennt, informiert sich unter: www.mietrecht.ch. • In manchen Kantonen herrscht eine Formularpflicht. Sollte der Vermieter kein Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses ausgeben, gilt der Mietvertrag respektive Mietzins als nichtig. Dadurch können Mieter sogar noch später zur Schlichtungsbehörde gehen. In folgenden Kantonen gilt die Formularpflicht: Neuenburg, Nidwalden, Genf, Waadt, Zürich und Zug. Die geplante Einführung einer gesamtschweizerischen Formularpflicht wurde am 8. Juni vom Nationalrat abgelehnt. • Der Vermieter kann über ein amtliches Formular erklären, warum er den Mietzins im Vergleich zum Vorherigen deutlich erhöhte. Im Falle eines Anfechtungsverfahrens bleibt er an seiner im Formular angegeben Begründung gebunden. Welche Gründe es für eine Anfechtung gibt • Eine familiäre oder persönliche Notlage kann vorliegen, wenn die Mieterschaft aus der bisherigen Wohnung gekündigt wurde und dennoch trotz aller Anstrengungen keine neue Wohnung finden konnte. Oder wenn eine Mieterin aufgrund von Geburt, Trennung, eines Arbeitsplatzwechsels oder finanziellen Gründen auf eine neue Wohnung angewiesen ist. • Eine Wohnungsnot ist vorhanden, wenn eine amtlich bestätigte Statistik klar aufzeigt, dass der Leerwohnbestand bei der Verhandlungs- und Wahlmöglichkeit der Mieterschaft relevante Einschränkungen verursacht. Meist wird dazu von einem Bestand von weniger als 1,5 Prozent ausgegangen. • Wenn die neue Mieterschaft mindestens 10 Prozent mehr als der Vormieter bezahlt, gilt der Mietzins (inklusive Nebenkosten) als überhöht. Ganz gleich, ob eine Formularpflicht besteht oder nicht, jeder Mieter hat das Recht zu erfahren, zu welchem Mietzins der Vormieter wohnte Sobald einer der Anfechtungsgründe erfüllt ist, können Mieter eine Anfechtung des Anfangsmietzinses in Erwägung ziehen.
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Wann lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?
Anstatt das Geld auf einem Mietzinsdepot zu hinterlegen, bezahlt der Mieter an die Mietkautionsversicherung eine jährliche Prämie. Der Vermieter erhält im Anschluss eine sogenannte Bürgschaftsurkunde, welche die Sicherheit für den jeweiligen Mietvertrag gewährleistet. Die Jahresprämien der meisten Anbieter sind etwa gleich hoch, nämlich zwischen 4 und 5% des zu hinterlegenden Kautionsbetrages. Weitere Kosten können auf den Mieter in Form von allfällig anfallenden Gebühren zukommen, welche von Mietkautionsversicherung zu Mietkautionsversicherung unterschiedlich hoch sind.
 Da durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung die Mietkaution von bis zu drei Monatsmietzinsen nicht mehr bar hinterlegt werden muss, spart man offensichtlich sehr viel Geld.
Diese einmalige Ersparnis hat aber ihren Preis. Die Jahresprämie für eine Mietkautionsversicherung bei den teuersten Anbietern beträgt maximal 5 Prozent der Kautionssumme. Diese Prämienkosten im Verhältnis zur eingesparten Mietkaution sind jedoch relativ klein. Mann muss sich aber im klaren sein, dass die Mietkautionsprämie jährlich wiederkehrend ist und zwar immer dann, wenn man die Mietkautionsversicherung für die folgenden Mietvertragsjahre nutzt. Die Prämienzahlung entfällt, sofern man dem Vermieter die Sicherheit mittels Barkaution hinterlegt oder das Mietverhältnis gekündigt wird.
 Für Mieter, welche jeweils wenige Jahre in einer Wohnung verbleiben (zwischen einem und vier Jahre), lohnt sich der Abschluss der Mietkautionsversicherung, weil nur ein Bruchteil der Mietkaution in Form von Prämiengeldern verbraucht wird. Wer hingegen Langzeitmieter ist (ab 10 Jahre Mietdauer), sollte sich zwei Mal überlegeben, ob die Mietkaution doch lieber auf einem Mietzinsdepot hinterlegt werden sollte. Denn nach 10 Jahren hat man beim teuersten Anbieter bereits die Hälfte der Kaution bezahlt. Und dieses Geld ist unwiderruflich weg. Für jedes Jahr in welchem sich die Mietkautionsversicherung gegenüber dem Vermieter verbürgt, bezahlt der Mieter eine Prämie. Und je länger man in einer Wohnung verweilt, desto höhere Kosten entstehen.
 Es liegt also vor allem im eigenen Ermessen abzuwägen, ob die Mietkautionsversicherung bei Langzeitmietverhältnissen als kurzfriste Zwischenfinanzierung genutzt werden soll, z.B. bei finanziellen Engpässen wegen hohen Umzugskosten, und später durch die Barkaution ersetzt wird oder man im vorherein weiss, dass das Mietverhältnis nicht über viele Jahre bestehen wird und die Gesamtkosten für die Mietkautionsversicherung überschaubar klein bleiben.
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Formularpflicht für Vermieter abgelehnt
Lange wurde über die Einführung der Formularpflicht für Vermieter diskutiert. Nun kam es zu einer Entscheidung. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Einführung der Formularpflicht für Vermieter als unnötig.
Im Detail bedeutet das folgendes: Vermieter müssen auch in Zukunft gegenüber einem neuen Mieter keine Angaben über den vorherigen Mietzins und eine etwaige Erhöhung machen. Der Bundesrat versuchte eine schweizweite Formularpflicht einzuführen. Eine solche Formularpflicht hätte zur Folge gehabt, dass Vermieter ihre Mieter über den vorherigen Mietzins informieren müssten. Der Bundesrat wollte auf die Weise mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und tiefere Mietzinsen bewirken. Nun machte ihm der Nationalrat einen Strich durch die Rechnung.
Mit 13 zu 12 Stimmen beantragte der Bundesrat den Vorschlag des Bundesrates abzulehnen. So teilten es die Parlamentsdienste mit. Die Mehrheit der Kommission betrachtet die Formularpflicht als unnötig. Die Rechtskommission möchte hingegen eine Regelung erlassen, um Missbräuchliche Untermiete zu unterbinden. Mit 15 zu 10 Stimmen sprach sich die Kommission für eine parlamentarische Handlung aus. Verlangt wird ein schriftliches Untermietbegehren seitens des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Es gab aber noch eine weitere Initiative. Diese verlief jedoch im Sand. Es ging um den Mietvertrag und die Folge des Todes des Mieters. Die parlamentarische Initiative wollte erreichen, dass die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nur dann auf die Erben übertragen werden können, wenn diese in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des Mieters dessen Wohnung bewohnten.
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Wie Startups mit der Mietkautionsversicherung Ihre Liquidität sichern können
Es ist allgemein bekannt, warum Unternehmer in der Gründungsphase besonders auf Ihre Zahlungsfähigkeit achten müssen. Wer nicht liquide ist, läuft Gefahr sein Unternehmen gegen die Wand zu fahren. Die Mietkautionsversicherung erleichterte bereits vielen Gründern in der Anfangsphase Ihrer Unternehmung den Start. Ohne die Mietkautionsversicherung hätten sie die ersten Jahre wohl kaum überstanden.
Ein neu gegründetes Unternehmen muss in der Gründungsphase besonders viele Hürden überwinden. Der finanzielle Erfolg hängt u.a. von der Liquidität der neuen Firma ab. Wer seine Lieferanten nicht bezahlen kann, erhält schnell Mahnungen und muss im schlimmsten Fall Insolvenz anmelden. Als weitere Schwierigkeit kommt die Mietkaution für gewerbliche Räume hinzu. Vermieter von Geschäftsräumen verlangen nicht selten eine fünfstellige Summe für die Mietkaution. Nicht alle jungen Unternehmen sind im Stande diesen Betrag von Beginn an aufzubringen. Auf Freiberufler mag dieser Umstand in den meisten Fällen nicht zutreffen, da diese häufig in ihren eigenen vier Wänden arbeiten. Doch wer auf regelmässige Teamtreffen angewiesen ist und seinen potentiellen Kunden gegenüber seriös gegenübertreten möchte, braucht ab einem gewissen Zeitpunkt Gewerberäume. Selbst in der digitalen Wirtschaft werden nach wie vor Gewerberäume gemietet. Die Mietkautionsversicherung hat hier schon vielen Startups das Leben gerettet. Ohne sie wären die Firmen ausser Stande gewesen ihre Liquidität zu bewahren. Besonders spürbar ist das Problem der hohen Mietkosten in den grossen Städten der Schweiz. Dort sind die Mieten in den letzten vier Jahren stetig gestiegen. Das bedeutet für viele Startups nicht nur höhere Mietkosten, sondern auch eine höhere Mietkaution. Ob nun die Mieten steigen oder auf hohem Level stagnieren, beide Umstände wirken sich negativ auf die Liquidität eines Unternehmens aus. Ein Startup das Gewerberäume mieten möchte und dafür eine sechsmonatige Mietkaution hinterlegt, muss bereits enorme Summen zahlen, bevor es überhaupt die ersten Einnahmen erwirtschaftet hat. Zur Mietkaution und der Kaltmiete kommen noch die Nebenkosten hinzu.
Wie können Gründer ihre Liquidität erhöhen?
Gründer haben verschiedene Möglichkeiten ihre Liquidität zu erhöhen. Dazu gehören u.a.:
die     Einlagen erhöhen
Kurzfristige     Verbindlichkeiten durch länger laufende Darlehen ablösen. Diese Methode     eignet sich besonders zur Überbrückung kurzfristiger Zahlungsengpässe.     Jedoch ist immer zu bedenken: Irgendwann muss auch das aufgenommene     Langzeitdarlehen zurückbezahlt werden.
Debitorenzahlungen     beschleunigen durch Erhöhung der Skontopolitik, des Factorings, der     Debitoren-Umschlaghäufigkeit und der Verlängerung oder Verkürzung von Zahlungszielen.
Zahlungsziele     gegenüber Lieferanten durch die Verzögerung der Auszahlung ausweiten. Das     heisst: Statt Kauf, Leasing und Steuerstunden.
Ausgaben     für Marketingmassnahmen reduzieren oder zeitlich verzögern.
Massnahmen     zur Umsatzsteigerung einleiten. Jedoch müssen hierbei häufig die     Marketing-Massnahmen erhöht werden.
Anstatt     ein Produkt eine Dienstleistung verkaufen. Ein Software-Hersteller kann     beispielsweise anstelle des Software-Produkts seine Programmierfähigkeiten     als Dienstleistung für andere Software-Firmen anbieten.
Für Firmen     mit hohen Lagerbeständen bieten sich mehrere Optionen zur Erhöhung und     Sicherung der Zahlungsfähigkeit.
So kann zum Beispiel der Lagerumschlag erhöht werden. Es kann zu Just- In-Time oder sogar zu Just-In-Sequenz Lieferungen gewechselt werden. Zudem können Durchlaufzeiten gekürzt werden. Ein Online-Shop kann beispielsweise Waren erst dann einkaufen, wenn tatsächlich eine Bestellung eingegangen ist (Just-In-Time). Ohne Lagerbestände oder mit nur sehr wenigen Beständen vermeidet ein Online-Shop unnötige Kapitalbindung. Es versteht sich von selbst, dass bei dieser Strategie die Zulieferer für eine Just-In-Time-Lieferung gewisse Merkmale erfüllen müssen.
Allerdings wird trotz der vielen Möglichkeiten die Liquidität zu erhöhen schnell klar, dass sich Selbstständige der Mietkaution nicht entziehen können. Sie bleibt bestehen! Doch es gibt eine Lösung...
Eine Mietkautionsversicherung schafft Abhilfe
Mietkautionsversicherungen sind eine lohnenswerte Alternative zur klassischen Mietkautionszahlung. Sie bietet dem Mieter die Möglichkeit auf das Bezahlen der Mietkaution zu verzichten, indem sie dem Vermieter versichert, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Mieters, alle rechtmässigen Ansprüche seitens des Vermieters gegenüber dem Mieter zu begleichen. Eine Mietkautionsversicherung bietet beiden Parteien gleichermassen Vorteile. Mieter müssen die Mietkaution nicht selber zahlen und bewahren dadurch eine höhere Liquidität. Vermieter erhalten auf der anderen Seite die Sicherheit, offene Mietzahlungen oder erforderliche Reparaturen vom Versicherer ersetzt zu bekommen, falls der Mieter zahlungsunfähig werden sollte. Versicherungsnehmer ist der Mieter. Allerdings erhält im Schadensfall der Vermieter die Leistungen. Die Mietkautionsversicherung ist aber nicht mit einer Haftpflichtversicherung gleichzusetzten. Der durch die Versicherung vorgeschossene Betrag muss durch den Mieter zurückbezahlt werden. Für Jungunternehmer ist es daher unerlässlich, sich gegen Vermögensschäden und Schadensersatzansprüche mittels einer Betriebshaftpflichtversicherung zu schützen. Die Jahresbeiträge für die Mietauktionsversicherung betragen ca. 5 Prozent der Kautionssumme.
Fazit
Eine Mietkautionsversicherung bietet vielen jungen Unternehmen wichtige Vorteile. Durch die geringen Beiträge behalten Existenzgründer ihre Liquidität. Die Ersparnis hängt von der Höhe der Mietkaution ab. Sie kann sich aber schnell auf mehrere Zehntausend Franken summieren. Deshalb sollten alle Startups prüfen, ob sich eine Mietkautionsversicherung lohnt. Anbieter wie SwissCaution bieten Startups die Mietkautionsversicherung zu attraktiven Konditionen
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