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#über filmfinanzierung
rwpohl · 11 months
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agverleih · 5 years
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AG Verleih fordert Neuausrichtung der Filmförderung
Berlin, den 08.04.2019
Im Folgenden nehmen wir Stellung zur geplanten Novellierung des Filmfördergesetzes im Jahr 2021. Wir wollen mit dieser Stellungnahme in möglichst kurzer und übersichtlicher Form die Positionen vorstellen, die für unsere Arbeit als unabhängige Filmverleiher von besonderer Relevanz sind.
Gerade in den letzten Jahren zeigt sich, wie wichtig die Arbeit eines Verleihs als Bindeglied zwischen Produktion und Kino und als „Agent“ des Filmes ist. In einem immer ausdifferenzierteren Marktumfeld ist ein engagierter Verleih der Schlüssel zum Erfolg im Kino. Ohne die Rückendeckung eines Verleihs verschwinden Filme heutzutage völlig in der Flut der Neustarts und können sich im Kino kaum noch behaupten. Da sich Politik und Marktteilnehmer jedoch darüber einig sind, welche gesellschaftliche Relevanz das Kino in der heutigen Zeit sowohl als kulturell-künstlerisches Angebot, aber auch als sozialer Ort der Begegnung von Menschen darstellt, müssen sich die Parameter der Förderung hin zu mehr Sichtbarkeit und Relevanz der Filme verändern. Die Ermöglichung guter Verleiharbeit sollte ganz klar ein Fokus einer Novellierung des Filmfördergesetzes sein.
Unsere Arbeit wird durch die Notwendigkeit zu immer kostenintensiveren Kampagnen erschwert. Im Kampf um die Aufmerksamkeit konkurriert das Kino inzwischen in allen Zielgruppen von jung bis alt mit immer mehr und immer neuen Formen der Freizeitgestaltung. Gleichzeitig steigt gerade bei dem Verleih deutscher Produktionen von Jahr zu Jahr das unternehmerische Risiko, da insbesondere höhere Mindestgarantien, auch von Seiten der Förderer, gefordert werden. Zusätzlich werden Einnahmequellen aus den Folgeverwertungsstufen durch die deutliche Zunahme von Rechteeinschränkungen seitens der koproduzierenden öffentlich-rechtlichen Sender extrem eingeschränkt. Und das, während der Lizenzankauf internationaler Arthouse-Filme durch die öffentlich-rechtlichen Sender immer weiter zurück geht.
Während also der Markt immer vielfältiger wird und die Erlöse zurückgehen, ist und wird der unabhängige Verleih immer mehr als Ko-Finanzierungspartner des Produzenten gefordert und verliert essentielle Absicherungen des unternehmerischen Risikos durch Rechtebeschneidungen zugunsten öffentlich-rechtlicher Sender.
Lag in den letzten FFG-Novellierungen stets der Schwerpunkt auf der Stärkung des Produzenten, fordern wir jetzt eine Neujustierung, mit der die Vermarktung der Filme in den Fokus der Betrachtung gestellt wird! Denn: Was nützen immer mehr deutsche Produktionen, die ohne eine relevante Kampagne ins Kino gebracht werden und somit keine Wahrnehmung und damit auch keine gesellschaftliche Relevanz mehr erfahren?!
Um gute Verleiharbeit auch weiterhin zu ermöglichen sollten bei der Novellierung daher folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Umdenken in der Vergabe der Fördermittel
Aus unserer Sicht ist es essentiell, dass ein Umdenken in der bisherigen Verteilung der Fördermittel stattfindet. Während die Produktionsförderungen und damit die Zahl der hergestellten Filme von Jahr zu Jahr steigen und immer neue Instrumente zur Filmfinanzierung etabliert wurden, stagniert die Höhe der Verleihförderung und die Besucherzahlen gehen zurück. Gleichzeitig beklagen inzwischen alle Branchenteilnehmer die geringe Sichtbarkeit deutscher Produktionen. Wir plädieren daher für eine deutliche Erhöhung der Verleihfördermittel. Ansonsten wird hier ein massives Ungleichgewicht zwischen Produktion und Vermarktung nur weiter verfestigt. Auf Bundesebene sollten über alle Förderinstrumente hinweg mindestens 30% der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für eine Stärkung der Filmvermarktung verwendet werden. In diese Forderung beziehen wir auch ganz klar ein Förderinstrument wie den DFFF ein, der bisher nur die Filmproduktion, jedoch nicht die Vermarktung fördert.
Im Haushalt des BKMs stehen aktuell weniger als 0,5% der Filmfördermittel (0,82 Mio.) für die Filmvermarktung zur Verfügung, während 85% (160 Mio.) in die Produktionsförderung von Kinofilmen und die Serienförderung fließen. Konkret fordern wir hier, dass zukünftig mindestens 15% der DFFF-Mittel und der selektiven BKM Produktionsfördermittel der Filmvermarktung zur Verfügung stehen müssen.
2. Sitz im Verwaltungsrat
Die AG Verleih fordert zum wiederholten Male einen eigenen Sitz im FFA Verwaltungsrat.
Unser Verband mit mehr als 30 Mitgliedern, die insbesondere im Arthouse-Bereich eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung haben und für eine einzigartige kulturelle Vielfalt stehen, muss sich in diesem Gremium wiederfinden. Fast ausschließlich durch die Risikobereitschaft und Verleiharbeit unserer Mitglieder kommen Filme aus den Wettbewerben der internationalen A-Festivals in die deutschen Kinos. Nicht zuletzt deswegen fordern wir erneut eine Repräsentanz unserer Positionen im Verwaltungsrat durch einen eigenen, dauerhaften Sitz.
3. Echte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Wir plädieren für eine neue Vergabepolitik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit vieler Arthouse-Produktionen. Gerade kleinere und mittlere Filme erfüllen in gleichem, wenn nicht sogar deutlich höherem Maße, ihren Beitrag zur Rückführung der gewährten Fördermittel, im Gegensatz zu vielen hoch budgetierte Produktionen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte nicht mehr nur alleine an den absoluten Besucherzahlen, sondern an dem Verhältnis von Förderung und Kinobesuchern festgemacht werden. Auch um diese Wirtschaftlichkeit zu fördern und den wirtschaftlichen Erfolg zu belohnen, sprechen wir uns dafür aus, dass rückgezahlte Förderdarlehen zu 50% zurück in den Pool fließen und zu 50% dem Antragssteller als revolvierende Förderung wieder zur Verfügung gestellt werden.
4. Anerkennung von Vorlaufkosten als Verleihvorkosten
Weiterhin fordern wir die längst überfällige Anerkennung von im Vorfeld der Herausbringung anfallenden Kosten. Anders als in der Produktion werden im Verleih sämtliche im Vorfeld anfallenden Kosten wie Lektorat, produktionsbegleitende Verleiharbeit, Testscreenings, Software, etc. nicht als Teil der Vorkosten anerkannt und müssen allein aus dem Verleihanteil bestritten werden. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Marktpartner und führt zu einer Verschärfung der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation. Wir plädieren daher für eine pauschale Anrechenbarkeit der Vorlaufkosten in Höhe von 10% als Verleihvorkosten, gedeckelt bei maximal 20.000,- Euro, nicht zuletzt um endlich auch eine Harmonisierung auf Europäischer Ebene zu erreichen.
5. Entpflichtung von der Herausbringung
In den letzten Jahren ist ganz deutlich geworden, dass es den Markt negativ beeinflusst, wenn ein Film nur aufgrund der DFFF-Verpflichtung gestartet werden muss, obwohl der Film trotz bester Produktions-Voraussetzungen wider Erwarten keine Kinoqualität entwickelt hat. Wir plädieren für eine Möglichkeit zur Entpflichtung von der Herausbringung, ohne dass dem Produzent daraus Nachteile entstehen. Um die Finanzierungsinstrumente vor dem Zugriff reiner TV-Produktionen zu schützen, schlagen wir konkret vor, dass eine Entpflichtung nur dann statt finden kann, wenn die FFA und der federführende Länderförderer eine Verleihförderung für den konkreten Film ablehnen.
6. Anerkennung der Gesetzesform
Wir fordern, dass die FFA ihrem Geschäftsauftrag nachkommt. Dies sollte nur auf Basis des FFG und der von der Richtlinienkommission erarbeiteten Richtlinien geschehen. Eine Berufung auf Leitlinien und geübte Spruchpraxis widerspricht unserer Meinung nach der Erfüllung des Geschäftsauftrages und führt zur Intransparenz in den Förderentscheidungen und kann nicht im Sinne der Filmförderanstalt sein.
7. Sperrfristen
Wir sprechen uns klar für die Beibehaltung der Sperrfristen aus.
8. Home Entertainment / Folgeauswertung
Wir sind für die Anerkennung des Royalty-Modells bei der Videoauswertung durch das FFG, das bisher nur auf gesonderten Antrag zugelassen wurde, die Produzenten jedoch nachweislich nur in den seltensten Fällen schlechter stellt. Ebenso fordern wir, dass Erlöse aus den Folgeverwertungsstufen, die immer zur Absicherung der risikobehafteten Kinoauswertung zählten, auch weiterhin ohne Beschränkungen solange beim Verleih verbleiben müssen, bis die Investitionen in die Kinoauswertung erwirtschaftet sind. Die Nutzung dieser Rechte, vor allem in den Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender, ist mit dem Verleih abzustimmen und darf die Auswertung der Folgeverwertungsstufen nicht behindern.
9. Neustrukturierung der Medialeistungen
Die TV-Anstalten zahlen bis auf das ZDF ihren Beitrag zur FFA in Form von Sachleistungen, den „Medialeistungen“. Die Medialeistungen sind in ihrer derzeitigen Form eine als Zuschuss gewährte „On-the-top“-Förderung, von der die meisten potentiellen Antragsteller ausgeschlossen sind. Es ist schwer nachvollziehbar, warum der von den TV-Anstalten beigesteuerte Anteil an der Filmförderung in einem gesonderten Topf zu besonderen Bedingungen vergeben wird, wobei zusätzlich die Listenpreise der TV-Werbung ohne marktübliche Rabatte zugrunde gelegt sind. Wir schlagen deshalb vor, dass die TV-Anstalten - wie alle anderen Einzahler - Barmittel in den FFA-Förderhaushalt einzahlen. Sollte keine diesbezügliche Regelung getroffen werden, plädieren wir für eine Integration der Medialeistungen in die reguläre Fördervergabe als Darlehensförderung.
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