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#Finanzamt Bremen
immobilienmaklermainz · 3 months
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Lernen Sie CERTA GmbH | Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung
Lernen Sie CERTA GmbH | Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung (Taunusstraße 70
55118 Mainz, 06131 / 91 97 02 041, https://www.certa-gutachten.de/) kennen: CERTA GmbH | Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung ist Ihr kompetenter Immobilienmakler in Mainz. Mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen stehen wir Ihnen bei allen Anliegen rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien zur Seite. Unser engagiertes Team bietet Ihnen eine individuelle und professionelle Beratung, um Ihre Immobilienziele zu verwirklichen. Ob Wohn- oder Gewerbeimmobilien – wir begleiten Sie mit maßgeschneiderten Lösungen durch den gesamten Prozess. Vertrauen Sie auf CERTA GmbH | Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung für einen erfolgreichen Immobilienhandel in Mainz und Umgebung.
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Suchen Sie eine zuverlässige Immobilienbewertung? Bei CERTA sind Sie in besten Händen. Wir bieten Ihnen zertifizierte Gutachten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Egal, ob Sie eine Bewertung im Rahmen eines Erbfalls, bei einer Trennung, als Vermieter oder für steuerliche Zwecke beim Finanzamt benötigen, unsere Experten stehen Ihnen mit ihrem umfassenden Fachwissen zur Seite.
Unsere Gutachten sind amtlich anerkannt und entsprechen den höchsten Standards, sodass Sie sich auf deren Genauigkeit und Zuverlässigkeit verlassen können. Wir verstehen, wie wichtig eine präzise Immobilienbewertung ist, und deshalb bieten wir unsere Dienste zu einem festen Preis an, ohne versteckte Kosten. Zusätzlich garantieren wir Ihnen den besten Preis, sodass Sie sicher sein können, dass Sie den optimalen Gegenwert für Ihre Investition erhalten.
Unsere Dienstleistungen sind nicht nur professionell, sondern auch individuell auf Ihre Situation abgestimmt. Bei CERTA nehmen wir uns die Zeit, Ihre spezifischen Anforderungen und Ziele zu verstehen, um Ihnen ein maßgeschneidertes Gutachten zu liefern, das genau Ihren Bedürfnissen entspricht. Vertrauen Sie auf CERTA, um eine gründliche, transparente und faire Immobilienbewertung zu erhalten, die Ihnen Sicherheit und Klarheit für Ihre weiteren Entscheidungen bietet.
Unser Einzugsgebiet:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
CERTA GmbH | Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung
Taunusstraße 70
55118 Mainz
Tel: 06131 / 91 97 02 041
Web: https://www.certa-gutachten.de/
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fondsinformation · 10 months
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Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb
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Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird beim Erwerb eines Grundstücks im Inland erhoben. Bemessungsgrundlage dafür ist der Wert des Grundstücks gemäß Bewertungsgesetz. Grunderwerbsteuer - Steuersätze der Bundesländer Bis auf wenige Ausnahmen unterliegt der Grundstückserwerb der Grunderwerbsteuer gem. § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Seit 01.09.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Bis dahin galt seit 1998 bundeseinheitlich ein Steuersatz von 3,5 Prozent. Seit dem haben fast alle Bundesländer die Steuersätze - teilweise mehrfach - auf bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises erhöht. Bundesland Steuersatz Gültig ab/seit Baden-Württemberg (BW) 5,0 Prozent ab 05.11.2011 Bayern (BY) 3,5 Prozent ab 01.01.1997 Berlin (BE) 6,0 Prozent ab 01.01.2014 Brandenburg (BB) 6,5 Prozent ab 01.07.2015 Bremen (HB) 5,0 Prozent ab 01.01.2014 Hamburg (HH) 5,5 Prozent ab 01.01.2023 Hessen (HE) 6,0 Prozent ab 01.08.2014 Mecklenburg-Vorpommern (MV) 6,0 Prozent ab 01.07.2019 Niedersachsen (NSN) 5,0 Prozent ab 01.01.2014 Nordrhein-Westfalen (NRW) 6,5 Prozent ab 01.01.2015 Rheinland-Pfalz (RLP) 5,0 Prozent ab 01.03.2012 Saarland (SL) 6,5 Prozent ab 01.01.2015 Sachsen (SN) 3,5 Prozent ab 01.01.1997 Sachsen-Anhalt (ST) 5,0 Prozent ab 01.03.2012 Schleswig-Holstein (SH) 6,5 Prozent ab 01.01.2014 Thüringen (TH) 5,0 Prozent ab 01.01.2024 Grundsätzlich schulden beim Grundstückserwerb beide Vertragsparteien die Steuer. Überwiegend im notariellen Kaufvertrag die Zahlungspflicht auf den Käufer übertragen. Zahlt der Käufer die Steuer nicht, wird das Finanzamt den Verkäufer zur Zahlung verpflichten, unabhängig davon, was im Kaufvertrag steht. Das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer und erteilt einen schriftlichen Grunderwerbsteuerbescheid an den Steuerschuldner. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erhält der Käufer vom Finanzamt eine  Unbedenklichkeitsbescheinigung. Daraufhin kann der Käufer den Immobilienerwerb im Grundbuch eintragen lassen und wird rechtmäßiger Besitzer des Grundstücks. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Grundstücks. Der auf die Immobilie entfallende Anteil erhöht die abzugsfähige steuerliche Abschreibung der Immobilie. Jetzt gleich noch den Video-Kurs nutzen: Nachtrag vom 25.05.2021: BVFI fordert Rücknahme der Erhöhungen der Grunderwerbsteuer Lesen Sie den ganzen Artikel
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seelenlicht1970 · 5 years
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Einladung: 'Abstraktionen' in Bremen
Einladung: ‘Abstraktionen’ in Bremen
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Seit heute dem 17. Februar 2020 kann man die Gemeinschaftsausstellung mit 7 KünstlerInnen im KunstKorridor in Bremen besuchen.
Da ich aufgrund meines Aufenthalts auf Rügen die Ausstellung nicht selbst aufbauen konnte, hat mein Mann das für mich übernommen und hier mal kleine Impressionen vom Aufbau der Ausstellung (und hier meiner Werke) mit dem Handy fotografiert:
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  Foto: C.Mordhorst
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Foto:…
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dermontag · 3 years
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Mining, Lending, Staking Was steuerlich bei Kryptowährungen gilt 24.01.2022, 12:17 Uhr Wer in virtuelle Währungen investiert, muss unter Umständen seine Gewinne versteuern. Doch gibt es Freigrenzen und Ausnahmen. Was Anlegerinnen und Anleger dabei beachten sollten. Die Zeiten, in denen Privatanleger Kryptowährungen als Spielgeld belächelt haben, sind längst vorbei. Virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Avalanche, Cardano gelten als ernstzunehmende Alternativen zu Aktien und Anleihen. Solche Investitionen versprechen hohe Renditen, aber es gibt auch Risiken: Ebenso rasant, wie die Kurse der Kryptowährungen nach oben schnellen, können sie auch wieder abstürzen. Dennoch ist der Hype um Kryptowährungen ungebrochen. Wer privat in sie investieren will, sollte sich aber mit den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. Gewinne werden nicht wie Kapitalerträge besteuert Aktuell gilt eine Investition in eine Kryptowährung steuerlich nicht als Kapitalanlage, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie verweist auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az: 5 K 1996/19). Demnach sind Kryptowährungen "immaterielle Wirtschaftsgüter", und Gewinne aus Veräußerungen gelten als "sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften". "Damit scheidet aktuell eine Versteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen als Kapitalanlage unter Inanspruchnahme des Sparerfreibetrags aus", so Karbe-Geßler. Die Gewinne werden also nicht wie Kapitalerträge mit der Kapitalertragsteuer besteuert. Stattdessen gilt: "Die Gewinne fallen unter den persönlichen Einkommensteuersatz", erklärt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Private Veräußerungsgeschäfte Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Gewinn einer Veräußerung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der Kryptowährung. Private Veräußerungsgeschäfte bleiben steuerfrei - bis zu einer Freigrenze von 600 Euro pro Jahr sowie nach einer einjährigen Spekulationsfrist. Doch: "Anlegerinnen und Anleger sollten die Freigrenze nicht mit dem Freibetrag verwechseln", sagt Oelmann. Wer nur einen Euro über der Freigrenze liegt, müsse den kompletten Gewinn aus der Veräußerung besteuern. Gegen Verzinsung die Kryptowährung verleihen Es ist auch möglich, Kryptowährungen gegen eine Verzinsung zu verleihen - dann ist die Rede von Lending. "Dadurch verlängert sich die Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre", so Oelmann. Die Einnahmen aus dem Lending bleiben Oelmann zufolge steuerfrei, wenn sie unter 256 Euro im Kalenderjahr liegen. Andernfalls müssen Privatanleger sie mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuern. Beim Lending gibt es als Verzinsung meist eine Kryptowährung, daher sollten sich Anleger steuerlich beraten lassen - "das Thema ist sehr komplex", so Oelmann. Gleiches gilt für das sogenannte Staking. Dabei sperrt der Staker bestimmte Einheiten einer virtuellen Währung über einen bestimmten Zeitraum. Für das langfristige Halten der Währung bekommt er eine Belohnung - meist zusätzliche Einheiten der virtuellen Währung. Auch hier sollten Anleger einen Steuerexperten zu Rate ziehen. Wann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt Oft erwerben Privatanleger Kryptos auf Online-Marktplätzen. Die virtuellen Währungen kann man aber auch durch Mining verdienen - also durch Schürfen. Dabei löst der Computer des Anwenders schwierige mathematische Gleichungen. Doch aufgepasst: "Gewinne aus Mining sind grundsätzlich Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit", sagt Oelmann. Mit der Folge, dass man je nach Umsatz einen Jahresabschluss - in Form einer Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung - und eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen muss, erklärt Karbe-Geßler. Die Tätigkeit als Unternehmer oder Gewerbetreibender muss man zudem dem Finanzamt melden. Mehr zum Thema Eine Ausnahme gibt es laut Oelmann nur beim Mining in geringem Umfang. Einnahmen bis 256 Euro können steuerfrei bleiben. "Aber auch das ist eine Freigrenze", so Oelmann. Schon ein Euro über der Freigrenze führt zur vollen Steuerpflicht. Und: "Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist keine gewerbliche Tätigkeit", so Karbe-Geßler. Wann eine private Vermögensverwaltung vorliegt und wann nicht, hängt immer auch von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Zweifel und bei Fragen sollten Anlegerinnen und Anleger sich an einen Steuerberater oder eine -beraterin wenden.
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colorfulgermany · 4 years
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PEN solidarisiert sich mit VVN-BdA
PEN solidarisiert sich mit VVN-BdA
Darmstadt/Bremen (fs) –
Der deutsche PEN protestiert gegen die Entscheidung eines Berliner Finanzamts, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen, der ältesten und größten antifaschistischen Organisation Deutschlands, die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die VVN-BdA, die 1947 von ehemaligen KZ-Häftlingen gegründet wurde, ist bis heute eine wichtige Kraft nicht…
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igggmbh-blog · 7 years
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NEWS Beitrag von SEO & Google Marketing - Businesspläne - Finanzierungsvermittlung
New Post has been published on http://www.igg-gmbh.de/auswertung-von-lohnsteuer-kompakt-berlin-hat-die-schnellsten-finanzaemter-deutschlands-2/
Auswertung von Lohnsteuer kompakt: Berlin hat die schnellsten Finanzämter Deutschlands
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Berlin (ots) – Das Land Berlin hat derzeit die schnellsten Finanzämter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung der Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Die Finanzämter in Berlin brauchen im Schnitt 45,2 Tage, um eine Einkommensteuererklärung zu bearbeiten. Vorjahres-Sieger Hamburg landet mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 46,7 Tagen auf dem vierten Platz.
Auf dem zweiten Platz liegt Rheinland-Pfalz mit 46,4 Tagen. Sachsen-Anhalt belegt mit 46,6 Tagen den dritten Platz. Auf dem letzten Platz landet erneut das Bundesland Bremen. Hier brauchen die Finanzämter im Schnitt ganze 71,8 Tage, um einen Steuerbescheid auszustellen. Im Vorjahr hatten die Finanzämter in Bremen noch 80,1 Tage benötigt, um einen Steuerbescheid zu verschicken. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 53 Tagen und ist somit 0,4 Tage langsamer als im Vorjahr.
Deutschlands schnellstes Finanzamt kommt aus Hessen. Das Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth braucht für die Bearbeitung einer Steuererklärung durchschnittlich nur 27,3 Tage. Vorjahres-Sieger Bielefeld-Außenstadt landet dieses Jahr mit einer Bearbeitungsdauer von 29,3 Tagen auf dem zweiten Platz.
\“Die regionalen Unterschiede sind erstaunlich groß,\“ sagt Felix Bodeewes, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. \“Deshalb müssen einige Arbeitnehmer bis zu dreimal so lange auf ihren Steuerbescheid warten.\“
Die Bearbeitungszeiten der Finanzämter wurden anhand von rund 200.000 über Lohnsteuer-kompakt.de in den letzten zwölf Monaten erstellten Einkommensteuererklärungen anonym erhoben.
Die aktuelle Bearbeitungsdauer ihres Finanzamts finden Steuerpflichtige unter: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/start/finanzaemter
Journalisten erhalten auf Anfrage die Detaildaten der einzelnen Finanzämter, eine Übersicht nach Bundesländern sowie eine Infografik. Die Daten sind zur Veröffentlichung unter Angabe der Quelle www.lohnsteuer-kompakt.de frei.
Über Lohnsteuer kompakt:
Die Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de erlaubt auch Steuerlaien eine schnelle Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung ohne Installation und Aktualisierung einer Software. Die Anwendung kennt geltenden Bestimmungen und Gesetze genau und gibt automatisch individuelle Steuertipps. Die Anwendung kann bis zur Abgabe der Steuererklärung kostenlos getestet werden.
Pressekontakt:
Felix Bodeewes [email protected] nTelefon: (030) 420246-42 n nCaroline Benzel [email protected]
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seelenlicht1970 · 5 years
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Save the date: Ankündigung zur Gemeinschaftsausstellung 'Abstraktionen' im Haus des Reichs, Bremen
Save the date: Ankündigung zur Gemeinschaftsausstellung ‘Abstraktionen’ im Haus des Reichs, Bremen
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Vor der Ausstellung ist nach der Ausstellung und umgekehrt: Ab dem 17. Februar 2020 startet die Gemeinschaftsausstellung ‘Abstraktion’ im KunstKorridor im Haus des Reichs, Bremen. Und ich bin Teil dieser Ausstellung 😉
Die Vernissage zur Ausstellung findet übrigens am 21.Februar um 17 Uhr statt.
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seelenlicht1970 · 5 years
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Impressionen zur Vernissage 'Abstraktionen' in Bremen
Impressionen zur Vernissage ‘Abstraktionen’ in Bremen
Hier u.a. einige Handy-Aufnahmen-Eindrücke, die mein Mann von der Vernissage gestern am 21.2.2020 des KunstKorridors in Bremen gemacht hat. Die Eröffnung war gut besucht und das allgemeine Interesse an den 7 KünstlerInnen schon auch gross. Die Ausstellung ist in den üblichen Öffnungszeiten des Haus des Reichs noch bis zum 8.5.2020 zu sehen.
links: Senator Dietmar Strehl und der Kurator Siko Ortner…
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dermontag · 3 years
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Sonntag, 09. Januar 2022 Fiskus wird immer fixer Berlin hat die schnellsten Finanzämter Klagen über langsame Behörden und lähmende Bürokratie sind beliebt, doch zumindest bei den Finanzämtern tut sich etwas. Die Bearbeitung von Steuererklärungen ist in den vergangenen Jahren deutlich schneller geworden. Es gibt aber regionale Unterschiede. Die Finanzämter in Deutschland bearbeiten Steuererklärungen in insgesamt immer kürzerer Zeit. Das berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine Auswertung von mehr als 300.000 Steuererklärungen, die über das Onlineportal lohnsteuer-kompakt.de eingereicht wurden. Zwischen Versand der Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheids vergingen danach im vergangenen Jahr im Durchschnitt 49 Tage. Das sind vier Tage weniger als noch 2020. Damals musste jeder Steuerpflichtige durchschnittlich 53 Tage warten. 2019 dauerte es noch 55 Tage. Im Vergleich der Bundesländer wird aktuell am zügigsten in den Berliner Finanzämtern mit durchschnittlich 43 Tagen gearbeitet. In Bremen, Thüringen und Brandenburg dauert es mit im Durchschnitt 56 Tage am längsten. Im Einzelnen ist die Spanne zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Finanzamt demnach mit 51 Tagen enorm - das sind mehr als sieben Wochen. Im schnellsten Finanzamt im nordrhein-westfälischen Warburg lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Vorjahr bei 32 Tagen. Am Ende der Rangliste stand das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt mit einer Durchschnittsdauer von 83 Tagen. Automatische Bearbeitung ohne Finanzbeamte In die Messung gingen bundesweit all jene Finanzämter ein, bei denen mindestens 50 Erklärungen eingereicht wurden. Das waren 502. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp 550 Finanzämter. Die schnelleren Bearbeitungszeiten werden in erster Linie auf Fortschritte bei der Digitalisierung zurückgeführt. Jahr für Jahr werden mehr Steuererklärungen am Computer bearbeitet, ohne dass noch einmal ein Finanzbeamter die Angaben prüft. 2020 wurden elf Prozent der insgesamt mehr als 20 Millionen Steuererklärungen automatisch bearbeitet. Die Deutsche Steuergewerkschaft sieht weiteres Verbesserungspotenzial vor allem in einer Vereinfachung des Steuerrechts. Höhere Freibeträge und Pauschalen würden den Aufwand in den Finanzämtern noch einmal reduzieren, sagte der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler der "Welt am Sonntag". Mehr Einzelfallprüfungen könnten dadurch entfallen, und die Bearbeitungszeit würde weiter sinken.
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dermontag · 3 years
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Sonntag, 09. Januar 2022 Fiskus wird immer fixer Berlin hat die schnellsten Finanzämter Klagen über langsame Behörden und lähmende Bürokratie sind beliebt, doch zumindest bei den Finanzämtern tut sich etwas. Die Bearbeitung von Steuererklärungen ist in den vergangenen Jahren deutlich schneller geworden. Es gibt aber regionale Unterschiede. Die Finanzämter in Deutschland bearbeiten Steuererklärungen in insgesamt immer kürzerer Zeit. Das berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine Auswertung von mehr als 300.000 Steuererklärungen, die über das Onlineportal Lohnsteuer-kompakt.de eingereicht wurden. Zwischen Versand der Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheids vergingen danach im vergangenen Jahr im Durchschnitt 49 Tage. Das sind vier Tage weniger als noch 2020. Damals musste jeder Steuerpflichtige durchschnittlich 53 Tage warten. 2019 dauerte es noch 55 Tage. Im Vergleich der Bundesländer wird aktuell am zügigsten in den Berliner Finanzämtern mit durchschnittlich 43 Tagen gearbeitet. In Bremen, Thüringen und Brandenburg dauert es mit im Durchschnitt 56 Tage am längsten. Im Einzelnen ist die Spanne zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Finanzamt demnach mit 51 Tagen enorm - das sind mehr als sieben Wochen. Im schnellsten Finanzamt im nordrhein-westfälischen Warburg lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Vorjahr bei 32 Tagen. Am Ende der Rangliste stand das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt mit einer Durchschnittsdauer von 83 Tagen. Automatische Bearbeitung ohne Finanzbeamte In die Messung gingen bundesweit all jene Finanzämter ein, bei denen mindestens 50 Erklärungen eingereicht wurden. Das waren 502. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp 550 Finanzämter. Die schnelleren Bearbeitungszeiten werden in erster Linie auf Fortschritte bei der Digitalisierung zurückgeführt. Jahr für Jahr werden mehr Steuererklärungen am Computer bearbeitet, ohne dass noch einmal ein Finanzbeamter die Angaben prüft. 2020 wurden elf Prozent der insgesamt mehr als 20 Millionen Steuererklärungen automatisch bearbeitet. Die Deutsche Steuergewerkschaft sieht weiteres Verbesserungspotenzial vor allem in einer Vereinfachung des Steuerrechts. Höhere Freibeträge und Pauschalen würden den Aufwand in den Finanzämtern noch einmal reduzieren, sagte der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler der "WamS". Mehr Einzelfallprüfungen könnten dadurch entfallen, und die Bearbeitungszeit würde weiter sinken.
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fondsinformation · 3 years
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Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb
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Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird beim Erwerb eines Grundstücks im Inland erhoben. Bemessungsgrundlage dafür ist der Wert des Grundstücks gemäß Bewertungsgesetz. Grunderwerbsteuer - Steuersätze der Bundesländer Bis auf wenige Ausnahmen unterliegt der Grundstückserwerb der Grunderwerbsteuer gem. § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Seit 01.09.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Bis dahin galt seit 1998 bundeseinheitlich ein Steuersatz von 3,5 Prozent. Seit dem haben fast alle Bundesländer die Steuersätze - teilweise mehrfach - auf bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises erhöht. Bundesland Steuersatz Gültig ab/seit Baden-Württemberg (BW) 5,0 Prozent ab 05.11.2011 Bayern (BY) 3,5 Prozent - Berlin (BE) 6,0 Prozent ab 01.01.2014 Brandenburg (BB) 6,5 Prozent ab 01.07.2015 Bremen (HB) 5,0 Prozent ab 01.01.2014 Hamburg (HH) 4,5 Prozent ab 01.01.2009 Hessen (HE) 6,0 Prozent ab 01.08.2014 Mecklenburg-Vorpommern (MV) 6,0 Prozent ab 01.07.2019 Niedersachsen (NSN) 5,0 Prozent ab 01.01.2014 Nordrhein-Westfalen (NRW) 6,5 Prozent ab 01.01.2015 Rheinland-Pfalz (RLP) 5,0 Prozent ab 01.03.2012 Saarland (SL) 6,5 Prozent ab 01.01.2015 Sachsen (SN) 3,5 Prozent - Sachsen-Anhalt (ST) 5,0 Prozent ab 01.03.2012 Schleswig-Holstein (SH) 6,5 Prozent ab 01.01.2014 Thüringen (TH) 6,5 Prozent ab 01.01.2017 Grundsätzlich schulden beim Grundstückserwerb beide Vertragsparteien die Steuer. Überwiegend im notariellen Kaufvertrag die Zahlungspflicht auf den Käufer übertragen. Zahlt der Käufer die Steuer nicht, wird das Finanzamt den Verkäufer zur Zahlung verpflichten, unabhängig davon, was im Kaufvertrag steht. Das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer und erteilt einen schriftlichen Grunderwerbsteuerbescheid an den Steuerschuldner. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erhält der Käufer vom Finanzamt eine  Unbedenklichkeitsbescheinigung. Daraufhin kann der Käufer den Immobilienerwerb im Grundbuch eintragen lassen und wird rechtmäßiger Besitzer des Grundstücks. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Grundstücks. Der auf die Immobilie entfallende Anteil erhöht die abzugsfähige steuerliche Abschreibung der Immobilie. Nachtrag vom 25.05.2021: BVFI fordert Rücknahme der Erhöhungen der Grunderwerbsteuer Lesen Sie den ganzen Artikel
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