#Sofortabschreibung
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Abschreibung von Büromöbeln: Alles, was du wissen musst

Die Anschaffung von Büromöbeln ist für viele Unternehmen eine erhebliche Investition. Doch während die Möbel im Büroalltag ihren Zweck erfüllen, verlieren sie mit der Zeit an Wert. Genau hier kommt die Abschreibung ins Spiel. Sie erlaubt es dir, die Kosten für Büromöbel über deren Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend zu machen. Aber wie funktioniert das eigentlich genau, welche Regeln gelten, und worauf musst du achten? Hier findest du alle Antworten – umfassend und verständlich erklärt. https://www.youtube.com/watch?v=p23KfXO0ivI
Was ist die Abschreibung, und warum ist sie wichtig?
Abschreibung bedeutet, dass du die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts – in unserem Fall Büromöbel – über dessen betriebliche Nutzungsdauer verteilst. Diese Vorgehensweise ist nicht nur eine steuerliche Erleichterung, sondern bildet auch den realen Wertverlust der Möbel ab. In der Buchhaltung sorgt die Abschreibung dafür, dass der tatsächliche Aufwand korrekt erfasst wird. Stell dir vor, du würdest die Kosten für eine komplette Büroeinrichtung auf einen Schlag in deiner Gewinn- und Verlustrechnung verbuchen – das könnte die Zahlen deines Unternehmens verzerren. Durch die Abschreibung wird dieser Effekt vermieden, und dein Betriebsergebnis bleibt aussagekräftig.
Welche Büromöbel kannst du abschreiben?
Grundsätzlich kannst du alle Büromöbel abschreiben, die ausschließlich oder überwiegend betrieblich genutzt werden. Dazu zählen: - Schreibtische - Bürostühle - Aktenschränke und Regale - Konferenztische und Besucherstühle - Rollcontainer und Sideboards Die Möbel müssen eigenständig nutzbar sein, also keine Bestandteile eines größeren Ganzen. Ein Beispiel: Ein Schreibtisch ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut und damit abschreibungsfähig. Ein loses Tischbein hingegen nicht.
Die steuerliche Grundlage: Die AfA-Tabelle
Die Abschreibung von Büromöbeln erfolgt nach den Vorgaben der sogenannten AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung). Diese wird von der Finanzverwaltung bereitgestellt und gibt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter vor. Für Büromöbel beträgt die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle in der Regel 13 Jahre. Beispielrechnung Angenommen, du kaufst einen hochwertigen Schreibtisch für 1.300 Euro. Nach der linearen Abschreibungsmethode (dazu später mehr) teilst du diesen Betrag gleichmäßig auf die Nutzungsdauer von 13 Jahren auf. Das ergibt: 1.300 Euro / 13 Jahre = 100 Euro pro Jahr. Das heißt, du kannst über 13 Jahre hinweg jedes Jahr 100 Euro als Abschreibung ansetzen. Diese 100 Euro mindern deinen Gewinn und damit die Steuerlast.
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Eine Alternative zur Langzeitabschreibung
Wenn der Anschaffungswert eines Möbelstücks unterhalb bestimmter Grenzen liegt, kannst du es unter die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) fassen. Hier gelten vereinfachte Regelungen: - Sofortabschreibung: Liegt der Nettowert des Möbelstücks unter 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer), kannst du die gesamten Kosten sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbuchen. Ein Beispiel: Ein Bürostuhl für 750 Euro kann direkt abgeschrieben werden – das spart dir viel Verwaltungsaufwand. - Sammelpostenregelung: Beträgt der Nettowert zwischen 250 und 1.000 Euro, kannst du das Möbelstück in einen Sammelposten aufnehmen. Dieser wird pauschal über fünf Jahre abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer. Die GWG-Regelungen bieten dir vor allem bei kleineren Anschaffungen eine erhebliche Erleichterung.
Die Methoden der Abschreibung
Für die Abschreibung von Büromöbeln stehen dir verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche du wählst, hängt von den steuerlichen Vorgaben und der Nutzung des Möbelstücks ab. Lineare Abschreibung Die lineare Abschreibung ist die häufigste Methode und sehr einfach anzuwenden. Hierbei wird der Anschaffungswert gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Diese Methode eignet sich besonders für Büromöbel, deren Wertverlust gleichmäßig über die Jahre erfolgt. Ein Schreibtisch verliert zum Beispiel jedes Jahr etwa den gleichen Anteil seines Wertes – unabhängig davon, ob er in den ersten Jahren stärker genutzt wird oder nicht. Degressive Abschreibung Die degressive Abschreibung war in der Vergangenheit eine Alternative zur linearen Methode. Sie erlaubt es, in den ersten Jahren höhere Beträge abzuschreiben, da Wirtschaftsgüter in der Regel zu Beginn ihrer Nutzung am stärksten an Wert verlieren. Allerdings ist diese Methode seit einigen Jahren für bewegliche Wirtschaftsgüter – und damit auch für Büromöbel – steuerlich nicht mehr zulässig. Sonderabschreibungen Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du zusätzlich Sonderabschreibungen nutzen, um die Steuerlast gezielt zu senken. Diese Möglichkeit ist jedoch eher selten und sollte immer mit einem Steuerberater abgesprochen werden.
Besonderheiten bei der Abschreibung von gebrauchten Büromöbeln
Kaufst du gebrauchte Büromöbel, gelten ebenfalls die Regeln der AfA-Tabelle. Allerdings ist die Restnutzungsdauer oft kürzer als bei neuen Möbeln. Beispiel: Ein gebrauchter Schreibtisch wird für 500 Euro gekauft, ist aber bereits fünf Jahre alt. Die Finanzverwaltung könnte hier eine geschätzte Restnutzungsdauer von acht Jahren ansetzen. Der Abschreibungsbetrag ergibt sich dann aus dem Kaufpreis geteilt durch diese acht Jahre.

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Buchhalterische Erfassung und praktische Tipps
Damit die Abschreibung korrekt und problemlos verläuft, solltest du ein paar grundlegende Regeln beachten: - Belege sorgfältig aufbewahren: Rechnungen und Zahlungsnachweise sind essenziell, um die Anschaffungskosten nachzuweisen. Ohne sie akzeptiert das Finanzamt die Abschreibung nicht. - Buchführung korrekt durchführen: Büromöbel gehören ins Anlagevermögen deines Unternehmens. Nutze separate Konten in der Buchhaltung, um den Überblick zu behalten. - GWG-Regelungen nutzen: Prüfe bei jeder Anschaffung, ob sie unter die GWG-Grenzen fällt. Das spart nicht nur Zeit, sondern oft auch Geld. - Regelmäßig Inventar prüfen: Achte darauf, dass alle Büromöbel, die du abschreibst, tatsächlich noch im Betrieb vorhanden sind. Andernfalls könnte es bei einer Betriebsprüfung Probleme geben. - Flexibilität bei der Nutzungsdauer: Auch wenn die AfA-Tabelle klare Vorgaben macht, kannst du in Absprache mit dem Finanzamt oder deinem Steuerberater kürzere oder längere Nutzungsdauern ansetzen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Fazit
Die Abschreibung von Büromöbeln ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Buchhaltung und hilft dir, deine Investitionen steuerlich optimal zu nutzen. Indem du die Kosten über die Nutzungsdauer verteilst, schonst du die Liquidität deines Unternehmens und hältst die Steuerlast in einem angemessenen Rahmen. Ob du neue oder gebrauchte Möbel abschreibst, GWG-Regeln anwendest oder mit Sonderabschreibungen arbeitest – die Möglichkeiten sind vielfältig. Nimm dir die Zeit, die richtige Abschreibungsmethode für deine Möbel zu wählen, und halte dich an die gesetzlichen Vorgaben. Falls du unsicher bist, hilft dir ein Steuerberater, die optimale Lösung für dein Unternehmen zu finden. So kannst du sicher sein, dass du keine Chancen verschenkst und gleichzeitig alle Anforderungen erfüllst. Read the full article
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Essen, 26. Juli 2017****Jeder Unternehmer kennt den Begriff "geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG). Anschaffungen von Anlagevermögen bis zu einem Nettokaufpreis von 410,00 EUR können danach im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dieser Wert uralt ist und sich nicht an die aktuelle Preisentwicklung angepasst hat. "Die Wirtschaft hat sehr häufig Vorstöße unternommen um die Regierung zu bewegen, diesen Betrag zu verändern. Jetzt hat am 2. Juni 2017 der Bundesrat in Verbindung mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen die Erhöhung der Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter von 410,00 EUR auf 800,00 EUR erhöht. Was die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit dem oben bezeichneten Gesetz namentlich zu tun haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Wichtig ist nur, dass der Betrag tatsächlich erhöht wird", führt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weiter aus. http://pr-gateway.de/a/323659
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Von Stetten/Pfeiffer: Großer Schritt im Kampf gegen Bürokratie
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Berlin (ots) – Grenze für Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Christian von Stetten:
Joachim Pfeiffer:
\“Die Anhebung ist keine rein technische Regelung, sondern tatsächlich ein gewaltiger Schritt nach vorn im Kampf gegen Bürokratie. Seit langem ist es ein bürokratisches Ärgernis für viele kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie selbst relativ geringwertige Anschaffungen, wie zum Beispiel ein Smartphone oder einen Bürostuhl, über mehrere Jahre abschreiben müssen. Indem wir die Abschreibungsgrenze fast verdoppeln, reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft ganz massiv. Gleichzeitig schaffen wir Freiräume für zusätzliche Investitionen. Daher ist das heute ein sehr guter Tag für den Mittelstand.\“
Christian von Stetten:
\“Wir hätten uns auch eine Anhebung der Grenze auf 1.000 Euro vorstellen können. Das hätte noch mehr Spielraum für Investitionen eröffnet und zusätzlich Bürokratie abgebaut. In Anbetracht der Tatsache, dass die alte Grenze von 410 Euro über 50 Jahre nicht angepasst wurde, wäre das auch angemessen gewesen. Mit der SPD war das aber leider nicht zu machen.\“
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion nPressestelle nTelefon: (030) 227-52360 nFax: (030) 227-56660 nInternet: http://www.cducsu.de nEmail: [email protected]
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