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#Verpackungsarten
chinamarketingblog · 4 years
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White Rabbit steigert Sichtbarkeit im Handel
White Rabbit steigert Sichtbarkeit im Handel
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CarrefourStore Check in Shanghai: Es ist äußerst bemerkenswert, wie die ikonische chinesische Milchbonbonmarke White Rabbit in den letzten Jahren immer mehr Kontaktpunkte im Supermarkt geschaffen und gleichzeitig die Marke verjüngt hat. Neben einer ständig wachsenden Auswahl an Geschmacksrichtungen und Verpackungsarten im Süßwarenregal können Verbraucher aktuell auch White Rabbit-Eiskrem und…
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viz94 · 3 years
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Bereits ab 3. Juli 2021 wird eine neue Novelle zum Verpackungsgesetz von 2019 in Kraft treten – das sogenannte VerpackG2.
Doch wen betrifft das Verpackungsgesetz genau, welche Änderungen umfasst es gegenüber der Verpackungsverordnung, bzw. dem VerpackG von 2019 und was müssen Onlinehändler beachten, damit sie nichts falsch machen, um nicht im schlimmsten Falle sogar mit einem Verkaufsverbot sanktioniert zu werden?
Zusammen mit unserem Partner Lizenzero haben wir für dich die wichtigsten Fakten zum Verpackungsgesetz zusammengefasst und geben dir zudem hilfreiche Tipps, die Du bei deiner E-Commerce-Logistik unbedingt beachten solltest.
Verpackungsgesetz 2021: Welche Ziele verfolgt es?
Mit dem Verpackungsgesetz von 2021 sollen im Sinne des Umweltschutzes folgende Ziele erreicht werden:
Fairere Preisverteilung unter den Wettbewerbern
Verringerung des gesamten Abfallabkommens
Nachhaltigerer Kreislauf in der Verpackungswirtschaft
Stärkung des Umweltschutzes
Verwertung von Kunststoffverpackungen verringern
Weniger pfandfreie Verpackungen
Erhöhung der Recycling-Quoten
Die Recycling-Quote als entscheidender Maßstab des Verpackungsgesetzes
Oberstes Ziel des Verpackungsgesetzes ist eine Erhöhung der Recycling-Quote in zwei Phasen:
Seit 2019: Erhöhung der Recyclingquoten um durchschnittlich 10-15% für alle Stoffe
Ab 2022: Die Recycling-Quote soll für viele Stoffe bis zu 90% betragen (ausgenommen: Verbundstoffe und Kunststoffe)
Betrifft mich das Verpackungsgesetz als Onlinehändler?
Sobald Du Verpackungen mit Ware befüllst, die dann am Ende als Abfall beim Endverbraucher anfallen, Bist Du dazu verpflichtet, den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes Folge zu leisten.
Damit sind alle Onlinehändler automatisch vom Verpackungsgesetz betroffen. Dabei sieht das VerpackG2 keine Freigrenzen vor: Egal, wie viel Du verschickst, wie viel Umsatz dein Unternehmen macht oder wie groß dein Unternehmen ist, für dich gilt das Verpackungsgesetz!
Welche Verpackungsarten sind vom VerpackG2 betroffen?
Zu Verpackungen heißt es im Paragraph 3 des Verpackungsgesetzes:
Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungsprozess reichen können (…).
Demnach fallen alle Materialien, die direkt oder indirekt mit dem Produkt und dessen Versand in Verbindung stehen unter die Bestimmungen des VerpackG2. Dazu gehören:
Klebeband
Diverse Füllmaterialien für den sicheren Versand
Umkartons
Versandverpackung von Onlineshops
Produktverpackungen
Dosen und Kartonagen
Füllgläser
Getränkepackungen
Kork
Was sieht das Verpackungsgesetz vor?
Durch das Verpackungsgesetz ergeben sich für Onlinehändler Verpflichtungen in Hinblick auf ihre Versandverpackung, die sich auch auf deren gesamte Versandabwicklung auswirken.
Durch das Verpackungsgesetz kommen folgende Verpflichtungen auf Onlinehändler zu:
Registrierungspflicht
Systembeteiligungspflicht
Datenmeldepflicht
Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
Neue Pfand- und Hinweispflichten
Rücknahmepflicht
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Verpflichtungen genauer ein, damit Du weißt, was sich dahinter verbirgt.
1. Registrierungspflicht durch Verpackungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2019 müssen sich Onlinehändler vor ihrer ersten Sendung in der Datenbank LUCID der “Zentrale Stelle Verpackungsregister” registrieren. Dort erhalten sie nach Eingabe ihrer Daten eine Registrierungsnummer zugeteilt, mit der sie sich anschließend für die Lizenzierung bei einem dualen System anmelden können.
Die Registrierungspflicht gilt ausnahmslos für alle Onlinehändler, dabei ist es egal wie hoch deren Versandvolumen ist. Onlinehändler, die sich nicht registrieren, dürfen keine Waren versenden!
Mit dem neuen Gesetz kommt ab dem 1. Juli 2022 hinzu, dass sich Onlinehändler als verpackungsrechtlicher Hersteller von Serviceverpackungen registrieren müssen. Die Übertragung der Pflichten an einen Vorvertreiber ist dann nicht mehr möglich! Händler, die bereits bei LUCID registriert sind, müssen genutzte Serviceverpackungen zusätzlich registrieren und ebenso bei ihrer Datenmeldung entsprechend ergänzen.
Folgende Daten musst Du für die Registrierung in LUCID bereithalten:
Name, Anschrift und Kontaktdaten
Angabe einer vertretungsberechtigten Person
Nationale Kennnummer des Herstellers
Markenname, unter dem der Hersteller die Verpackung in den Handel einbringt
Erklärung, dass Beiteilung an einem dualen System erfolgt
Erklärung, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen
Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfolgt rein elektronisch und ist für dich kostenfrei!
2. Systembeteiligungspflicht
Onlinehändler sind dazu verpflichtet, sich an einem sogenannten “dualen System” zu beteiligen, das bundesweit die Rücknahme, Sortierung und das Recycling der Verpackungsmaterialien durchführt. Bei der Systembeteiligung musst Du deine persönliche Registrierungsnummer mitangeben.
Für die Lizenzierung der Versandverpackung kannst Du dich schnell und unkompliziert bei einem dualen System wie Interseroh von Lizenzero anmelden!
Offizielle Betreiber eines dualen Systems
Zur besseren Übersicht haben wir hier für dich eine Übersicht über alle Betreiber zusammengestellt, die aktuell dazu berechtigt sind, ein duales System zu verwalten:
INTERSEROH Dienstleistung GmbH
BellandVision GmbH
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Novenitz Dual GmbH
PreZero Dual GmbH
Reclay Systems GmbH
Veolia Umweltservice Dual GmbH
Zentek GmbH & Co. KG
3. Datenmeldepflicht durch Verpackungsgesetz
Durch das Verpackungsgesetz sind Onlinehändler außerdem dazu verpflichtet, alle Informationen, die sie an den Betreiber eines dualen Systems übermittelt haben, ebenso unverzüglich an die Zentrale Stelle weiterzugeben.
Folgende Angaben unterliegen der Datenmeldepflicht:
Registrierungsnummer
Material und Masse der genutzten Verpackungen
Name des Anbieters, dessen dualen Systems Sie angehören
Genauer Zeitraum der Systembeteiligung
Achtung: Zwar übermitteln auch die Anbieter der dualen Systeme deine gemachten Angaben an die Zentrale Stelle, dies ersetzt allerdings nicht deine eigene Datenmeldepflicht an die Zentrale Stelle!
4. Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
Die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung ergänzt die Datenmeldepflicht. Durch sie sind Onlinehändler dazu verpflichtet, Angaben über die im letzten Jahr im Umlauf gepachtete Verpackungen zu machen.
Befreit von der Vollständigkeitserklärung sind alle Onlinehändler, die für Ihren Versand im letzten Kalenderjahr weniger als
80.000 kg Glas,
50.000 kg Papier, Pappe & Karton
und 30.000 kg Eisen, Aluminium, Getränkekartonverpackungen und andere Verbundverpackungen genutzt haben.
Da es sich hierbei um Größenordnungen handelt, die nur bei Onlinehändlern mit recht großem Versandvolumen anfallen, dürften die meisten Onlinehändler von der Verpflichtung zur Vollständigkeitserklärung durch das Verpackungsgesetz nicht betroffen sein.
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass die Vollständigkeitserklärung jedes Jahr fristgemäß bis spätestens 15. Mai elektronisch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu erfolgen hat.
Die ehemaligen Bestimmungen zur Vollständigkeitserklärung in der Verpackungsverordnung, nach der diese bis zum 1. Mai bei der örtliche Industrie- und Handelskammer zu erfolgen hatte, sind bereits seit dem seitt Januar 2019 gültigen Verpackungsgesetz hinfällig.
Falls Du nicht von der Vollständigkeitserklärung befreit bist, so musst Du Auskunft zu allen im vorherigen Jahr für den Versand genutzten Verkaufs- und Umverpackungen machen.
5.  Pfand- und Hinweispflichten im Verpackungsgesetz
In Bezug auf Versandverpackung denkst Du als Onlinehändler bestimmt zuallererst an die Kartonage und das Füllmaterial. Doch versendet dein Onlineshop auch Lebensmittel wie Getränke? Dann sind auch die neuen Bestimmungen des Verpackungsgesetzes in Hinblick auf Pfand und Pfandhinweise für dich relevant!
Das Verpackungsgesetz schreibt eine Pfandpflicht in Höhe von mindestens 0,25 Euro pro Verpackung für folgende Getränke vor:
Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure
Mischgetränke mit einem Anteil mit Milcherzeugnissen (wie Molke) von mindestens 50%
Neben der Pfandpflicht obliegen Onlinehändler, die Getränkeverpackungen nutzen, ebenso der Hinweispflicht. Das bedeutet, Du musst auf deinen jeweiligen Produktseiten den Kunden darüber informieren, ob Du nicht wiederverwendbare Einwegverpackungen oder wiederverwertbare Mehrwegverpackungen nutzt.
6. Rücknahmepflicht
Die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind dazu verpflichtet, nachdem sie Verpackungen in den Verkehr gebracht haben, diese auch wieder zurückzunehmen. Dabei hat die Rücknahme am Ursprungsort oder in unmittelbarer Nähe zu erfolgen.
Die Rücknahme wird durch die dualen Systeme vollzogen, die die Sammlung unentgeltlich über Hol-, Bringsysteme oder einer Kombination sicherstellen müssen.
Galt die Rücknahmepflicht bisher nur für sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen (sprich Versandverpackungen), so weitet sich diese Pflicht ab 3. Juli 2021 ebenso auf die sogenannten nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen aus. Dazu zählen etwa sonstige Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen usw.
Welche Kosten fallen durch das Verpackungsgesetz für mich als Onlinehändler an?
Aufgrund des Verpackungsgesetzes fallen für dich als Onlinehändler unvermeidliche Mehrkosten an, die Du in Form sogenannter Lizenzkosten an das duale System entrichten musst. Hier lohnt es sich, die unterschiedlichen Anbieter der Systeme zu vergleichen, denn dadurch kannst Du bares Geld beim Versand sparen!
Bei Anbietern wie beispielsweise Lizenzero können Onlinehändler ihre Versandverpackung besonders bequem, schnell und preisgünstig im dualen System Interseroh lizenzieren!
Die Lizenzkosten der jeweiligen Anbieter hängen wiederum von dem von dir genutzten Verpackungsmaterialien ab.
Was bedeutet das Verpackungsgesetz konkret für die Versandabwicklung von Onlinehändlern? – Drei Szenarien
Du kennst nun die wichtigsten Bestimmungen und Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes und kennst die wichtigsten Neuerungen durch die VepackG2 Novelle. Doch welche Folgen hat das Verpackungsgesetz für die verschiedenen Arten von Onlinehändlern? Welche weiteren Pflichten ergeben sich im Einzelfall?
Im Folgenden haben wir für dich 3 typische Szenarien skizziert, in denen denen das Verpackungsgesetz Onlinehändler vor jeweils recht unterschiedliche Herausforderungen stellt.
Szenario 1: Der Händler betreibt seinen eigenen Onlineshop
Hier ist der Fall recht klar: Mit einem eigenen Onlineshop ist es meist dessen Betreiber, der eine Versandverpackung mit einem Produkt befüllt und diese Einheit aus Ware und Verpackung anschließend an den Endkunden versendet.
Entsprechend ist er als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ für die Lizenzierung der Versandverpackung verantwortlich.
Achtung: Sollte der Händler zugleich auch Hersteller der versendeten Waren sein und diese in Produktverpackungen füllen, ist er zusätzlich zur Versandverpackung auch für die Beteiligung der Produktverpackung verpflichtet.
Da sich die Höhe des Lizenzentgeltes stets nach der Menge und den Materialien der Verpackungen richtet, empfiehlt es sich, einmal gegenzuprüfen, wo Onlinehändler Verpackungsvolumina einsparen können, ohne dass der Produktschutz leidet. Lässt sich beispielsweise am Polstermaterial sparen? Oder kommen auch kleinere Kartons infrage?
Szenario 2: Der Händler arbeitet mit einem Fulfillment-Dienstleister zusammen
Unter „Fulfillment“ versteht die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die als Kontrollorgan des Gesetzes und damit als maßgebende Instanz zu dessen Auslegungen fungiert:
„dass ein Versandhändler für die Verpackung und Versendung einen Logistikunternehmer beauftragt. Dieser verpackt die Ware und versendet sie.“
Und damit wird es kompliziert:
Denn entgegen der eigentlichen Bestimmung des Lizenzierungspflichtigen als desjenigen, der eine Verpackung aktiv mit Ware befüllt, ist es hier nicht der Logistiker, der die Verpackungen lizenzieren muss, sondern nach wie vor der Onlinehändler. Die Begründung: Es ist ausschließlich der Onlinehändler, der nach außen hin als Versender bzw. Urheber der versandten Ware auftritt, womit die Lizenzierungspflicht auch bei ihm verbleibt.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stellt auf ihrer Seite ausführliche Themenpapiere, u. a. gesondert für den Onlinehandel, bereit. Es ist zu empfehlen, sich an den hier getroffenen Bestimmungen zu orientieren.
Szenario 3: Der Händler nutzt Dropshipping
Auch beim Dropshipping ist das Verständnis der Zentralen Stelle richtungsweisend: So versteht die ZSVR hierunter, dass der Onlinehändler die bei ihm durch den Endkunden bestellte Ware direkt vom Produzenten versenden lässt und damit als eine Art „Handelsagent“ des Produzenten fungiert.
Er befüllt entsprechend keine Verpackungen, hat keinerlei physischen Kontakt zur Ware und tritt zudem gegenüber dem Empfänger der Ware nicht erkennbar auf. Alle aus dem Verpackungsgesetz entstehenden Pflichten liegen damit allein beim Produzenten der Ware, der sowohl für die Versand- als auch für die Produktverpackung verantwortlich ist.
Szenario 4: Der Händler importiert Ware nach Deutschland
Das Verpackungsgesetz bezieht sich stets auf Deutschland als Geltungsbereich und interessiert sich entsprechend auch für Verpackungen, die hierzulande durch den Import von Waren anfallen. Verpflichteter gemäß der Bestimmungen ist in diesem Fall stets derjenige, der beim Grenzüberschritt der Ware die Verantwortung für diese trägt.
In den meisten Fällen ist dies der Importeur, im Zweifelsfall sollte das aber verbindlich zwischen den Vertragspartnern geklärt sein. Wichtig: Der Importeur ist für alle mit eingeführten Verpackungen verantwortlich, nicht nur für die Versandverpackung.
Verschickt ein ausländischer Onlineshop ohne Umweg über einen Zwischenhändler seine Ware direkt an Endkunden in Deutschland, so ist dessen Betreiber verpflichtet, die mitversandten Verpackungen (in den meisten Fällen wahrscheinlich Produkt- und Versandverpackung) zu lizenzieren.
Aber: Für den Fall, dass ein Händler seine Ware exportiert, fallen seine Verpackungen nicht unter die Bestimmungen des Verpackungsgesetzes. Allerdings haben die meisten Exportländer eigene Bestimmungen zur Einführung von Verpackungsabfällen, über die man sich vor dem Versand informieren sollte.
Und jetzt? Das Verpackungsgesetz korrekt umsetzen in nur 3 Schritten!
Wenn Du gerade erst mit deinem neuen Onlineshop durchstartest, solltest Du dich unbedingt sofort darum kümmern, dass Du deinen Verpflichtungen als Onlinehändler gemäß dem VerpackG nachkommst. Dabei ist die Umsetzung nicht schwierig und in bereits 3 Schritten vollzogen.
So setzt Du die Anforderungen des Verpackungsgesetzes korrekt um:
Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID.
Lizenzierung der individuellen Verpackungsmengen bei einem dualen System wie Interseroh über den Onlineshop Lizenzero unter Angabe der von der Zentralen Stelle vergebenen Registrierungsnummer.
Abschließend Angabe des dualen Systems und der dort gemeldeten Mengen wiederum bei der Zentralen Stelle via LUCID.
Gegebenenfalls Anpassung der Website mit Angaben zu Ein- oder Mehrweg (bei einigen Getränkeverpackungen!)
Tipp: Die gegenüber der Zentralen Stelle und dem dualen System gemachten Angaben – insbesondere die Verpackungsmengen – sollten stets kongruent gehalten werden, da sie abgeglichen werden.
Was kommt danach? Mit Sendcloud den Versandprozess optimieren!
Mit der Lizenzierung deiner Versandverpackung wäre das wichtigste erledigt. Nachdem Du dich erfolgreich um die Lizenzierung deiner Versandverpackung gekümmert hast, empfehlen wir dir als Betreiber eines Onlineshops, dich um die weitere Optimierung deines Versandprozesses zu kümmern.
Im Sinne einer einfachen Versandabwicklung können dich Versandplattformen wie Sendcloud umfangreich unterstützen. Profitiere on Funktionen wie:
Nahtlose Anbindung der beliebtesten Shopsysteme wie Shopify, Shopware & WooCommerce
Flexible Nutzung verschiedener Versandunternehmen
Beschleunigung Ihres Workflows durch intelligente Versandregeln
Drucken von Versandetiketten mit nur einem Klick
Ansprechende Tracking Experience durch personalisierte Tracking Mails und Trackingseiten
Reibungsloser Retourenprozess für Ihre Kunden
Und vieles weitere: erfahre mehr bei unseren Versandexperten!
Über die Autorin:
Ida Schlößer ist im Onlinemarketing des Umweltdienstleisters Interseroh angestellt und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero“ mitentwickelt. Ziel bei der Shopkonzeption war es, den bürokratischen Aufwand im Kontext des Verpackungsgesetzes möglichst gering zu halten und hiermit vor allem kleinen und mittelständischen Händlern unter die Arme zu greifen. Du kannst deinen dank des Shops zeit- und kosteneffizient in wenigen Schritten und komplett online nachkommen.
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Auch in der sechsten Staffel der VOX-Erfolgsshow “Die Höhle der Löwen” wittert die Jury wieder fette Beute. Vor die Löwenrunde treten in der zweiten Folge der sechsten Staffel unter anderem Julian Reitze und Stefan Zender. Die Stuttgarter möchten mit rezemo den “Markt der Kaffeekapseln revolutionieren”. Im Interview mit deutsche-startups.de stellt Mitgründer Reitze seine Kaffeekapsel aus Holz einmal ganz genau vor. Welches Problem wollt ihr mit rezemo lösen? Wir wollen den Markt der Kaffeekapseln revolutionieren! Weltweit werden rund 60 Milliarden Kapseln, die entweder aus Aluminium oder Plastik bestehen, nach dem Gebrauch direkt weggeworfen. Es ist bekannt, dass in der Aluminiumgewinnung in den Tropen unsere Regenwälder zerstört werden, Plastik in riesigen Mengen durch die Weltmeere schwimmt und dort insbesondere als Mikroplastik die Ozeane verseucht. Trotz dieser Probleme ist es bislang niemandem gelungen, eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Lösung zu schaffen. Deshalb haben wir die weltweit erste und einzige Kaffeekapsel aus Holz entwickelt. Unsere Kapsel ist nachweislich die erste Kaffeekapsel, die zu 100 % aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Wie ist die Idee zu rezemo entstanden? Die Idee zu rezemo kam uns in unserer Studenten-WG nach einem längeren Auslandsaufenthalt. Dort haben wir ein intensiveres Bewusstsein für Konsum – insbesondere für die Verpackungsproblematik – entwickelt. Wir sind die ersten, die Holzfasern und damit ein unmittelbares Naturmaterial als Grundstoff für Lebensmittelverpackungen verwenden. Wo steht rezemo in einem Jahr? Jeder wird wissen: Wenn nachhaltige Kaffeekapsel, dann rezemo! Wir werden natürlich mehr Sorten im Angebot haben und testen weitere alternative Inhalte für die Kapsel. Wir werden stark wachsen und entsprechend mit der Power eines großen Teams unsere Marktposition ausbauen. Weiterhin beschäftigen wir uns schon heute mit ganz verschiedenen Verpackungsarten, die bisher noch aus fossilen Kunststoffen hergestellt werden – hier werden wir neue Entwicklungen anstoßen. Warum habt ihr euch entschieden, bei “Die Höhle der Löwen” mitzumachen? Bei „Die Höhle der Löwen“ sind wir mit rezemo angetreten, um unsere Holzkapseln breit bekannt zu machen und genau dafür Support durch die erfahrenen Löwen-Investoren zu bekommen. Wir wollen zeigen: Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen sind HEUTE technisch möglich! Hier liegt die Zukunft für eine ganze Branche. Wie nervös wart ihr kurz vor eurem TV-Pitch? Der Moment vor dem Pitch zieht sich ewig. Wir waren natürlich angespannt und wollten unbedingt in die Höhle, um unsere Idee und unser Startup den Löwen vorstellen zu dürfen. Euer Tipp an andere Gründer, die mit einem Auftritt bei “Die Höhle der Löwen” liebäugeln? Der Auftritt in der “Höhle der Löwen” gehört sicherlich zu einer der spannendsten Erfahrungen unserer bisherigen Gründerzeit. Man muss sich aber auch bewusst sein, dass um den Auftritt eine intensive Zeit der Vorbereitung und Planung steht. Dabei darf man das eigentliche Geschäft nie aus den Augen verlieren. Lesetipp: “Die Höhle der Löwen” – Deals (2018), “Die Höhle der Löwen – Deals (2017)“, “Die Höhle der Löwen – Deals (2016)“, “Die Höhle der Löwen – Deals (2015)“, “Die Höhle der Löwen – Deals (2014)“. Für mehr Spaß vor der Glotze am besten unser “‘Die Höhle der Löwen’– Bullshit-Bingo” herunterladen. Tipp: Alles über die Vox-Gründer-Show gibt es in unserer DHDL-Rubrik Startup-Jobs: Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? In der unserer Jobbörse findet Ihr Stellenanzeigen von Startups und Unternehmen. Foto (oben): TVNOW / Bernd-Michael Maurer
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