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#Vorsorge im Katastrophenfall
itsnothingbutluck · 1 year
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verbandsbuero · 3 years
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Forderungen des ASB für die Sondierungsgespräche zwischen SPD, Grünen und FDP
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ASB-Bundesverband Forderungen des Arbeiter-Samariter-Bund für die Sondierungsgespräche zwischen SPD, Grünen und FDP Köln/Berlin (ots) Zum Auftakt der Sondierungsgespräche zwischen SPD, Bündnis°90/Die Grünen und FDP fordert der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) die Verhandlungspartner auf, sich auf zukunftsorientierte und soziale Lösungen für die drängenden Probleme des Landes zu verständigen. Dazu zählen aus Sicht des ASB wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel sowie insbesondere eine grundlegende Pflegereform, eine Kindergrundsicherung und eine durchgreifende Modernisierung des Katastrophenschutzes. Diese zentralen Forderungen stellt der ASB als Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation mit 1,4 Millionen Mitgliedern an die Sondierungsgespräche bzw. die sich anschließenden Koalitionsverhandlungen der drei Parteien. "Wir rufen SPD, Grüne und FDP auf, bei aller Unterschiedlichkeit gute Lösungen für die Menschen zu finden und sich auf nachhaltige, soziale und zukunftsweisende Vorhaben zu verständigen", sagte Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des ASB. Die Antworten der drei Parteien auf die Wahlprüfsteine des ASB zu Pflegereform, Kinderarmut und der Modernisierung des Katastrophenschutzes zeigten durchaus Gemeinsamkeiten und Anknüpfungspunkte. So setzen sich alle drei Parteien für eine Stärkung des Katastrophenschutzes ein. Die SPD spricht sich für eine "engere Vernetzung zwischen Katastrophenschutz und Öffentlichem Gesundheitsdienst" aus; die Grünen befürworten, dass der Bund mehr Verantwortung im Katastrophenschutz übernimmt und die FDP will das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)" zu einer Zentralstelle bei besonders schweren Unglücksfällen, länderübergreifenden und erheblichen Katastrophen" aufwerten. Der ASB begrüßt die von der FDP vorgeschlagene "ergebnisoffene Prüfung", inwieweit grundsätzlicher Reformbedarf hinsichtlich der Kompetenzzuordnung von Bund und Ländern im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes besteht. Alle drei Parteien unterstützen die Forderung des ASB nach einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Freistellung von Helfer*innen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die Liberalen sprechen sich für einen Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Entgeltfortzahlung auch unterhalb der Schwelle des Katastrophenfalls aus. Zu den sozialpolitischen Forderungen des ASB zählt eine grundlegende Pflegereform, die die starre Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege aufhebt und neue Versorgungsformen ermöglicht. Insbesondere muss die ambulante Pflege gestärkt werden. Die Vorstellungen von SPD und Grünen hinsichtlich einer Pflegereform unterscheiden sich im Ansatz von denen der FDP, aber auch hier sind Schnittmengen festzustellen. Alle drei Parteien befürworten Maßnahmen gegen den Mangel an Pflegefachkräften, wie attraktive Arbeitsbedingungen (SPD und Grüne) oder mehr Karrierechancen (FDP). Die ASB-Forderung nach einer Deckelung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen wird von SPD und Grünen unterstützt, das FDP-Wahlprogramm sieht dies nicht vor. SPD und Grüne sprechen sich dafür aus, dass die Pflegeversicherung alle pflegerischen Leistungen bedarfsgerecht abgedeckt, die FDP favorisiert hingegen eine Pflegeversicherung, die Teilleistungen abdeckt und durch private und betriebliche Vorsorge (Kapitaldeckungselemente) ergänzt wird. Die Liberalen setzen sich für einen Ausbau der Pflegeberatung ein, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen berät, damit Menschen so lange wie möglich zuhause gepflegt werden können. Dies fordert auch der ASB. "Die Pflegebedürftigen in Deutschland brauchen eine umfassende Pflegereform, die bedarfsgerechte und innovative Lösungen unabhängig von der Wohnform ermöglicht. Wir appellieren daher an die drei Parteien, sich auf eine gute, tragfähige Lösung für die 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu verständigen", sagte Fichtmüller. Der ASB-Hauptgeschäftsführer forderte die drei Parteien zudem auf, in einem Koalitionsvertrag wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut zu vereinbaren. Der ASB setzt sich wie SPD und Grüne für eine Kindergrundsicherung ein. Die FDP will ein Kinderchancengeld einführen, das kindesbezogene Familienleistungen bündelt, vernetzt und vereinfacht. Alle drei Parteien setzen zudem auf eine gute Infrastruktur, die Förderung und Bildungschancen für alle Kinder und Jugendliche sicherstellt. Auch hier sind also Schnittmengen festzustellen. Die Antworten der Parteien auf die ASB-Wahlprüfsteine und die Forderungen des ASB zur Bundestagswahl 2021 finden Sie auf der Kampagnenwebsite: www.asb.de/btw2021 Der Arbeiter-Samariter-Bund Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) ist eine Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation mit 1,4 Mio. Mitgliedern. Als Hilfsorganisation ist der ASB in den Kernbereichen Rettungs- und Sanitätsdienst tätig, im Zivil- und Katastrophenschutz, in der Erste-Hilfe-Ausbildung und der weltweit humanitären Hilfe. Als Wohlfahrtsverband bietet der ASB vielfältige Angebote in den Bereichen Altenhilfe und Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe. Für den ASB sind 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 20.000 Ehrenamtliche tätig. Pressekontakt: Dorothee WindenLeiterin Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitArbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.Telefon: +49 30 2325786-122Mobil: 0172 26 20 597E-Mail: [email protected] Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell Lesen Sie den ganzen Artikel
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korrektheiten · 3 years
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Krisen-Vorsorge: Blackout-sichere Wasserversorgung für Oberösterreich
Wochenblick: Im Sicherheitsausschuss des oberösterreichischen Landtags konnten sich alle vier Parteien auf eine Resolution einigen, die die Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung auch im Katastrophenfall sicherstellen soll. Was viele gern vergessen, wenn großflächig der Strom ausfällt – wie bei einem Blackout – kann es auch schnell mit der Wasserversorgung kritisch werden. Zwar ist seit 1995 in Oberösterreich […] Weiterlesen: Krisen-Vorsorge: Blackout-sichere Wasserversorgung für Oberösterreich http://dlvr.it/Rz9xqF
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blizzregensburg · 4 years
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Coronavirus: Auf Abstand gehen
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Das neuartige Coronavirus, Covid-19, stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine dynamische Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, ergreift die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus, um die Ausbreitung zu verlangsamen. Die Staatsregierung unternimmt alle Anstrengungen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bestmöglich einzudämmen und in jedem Fall erheblich zu entschleunigen. Vorrangig ist der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Staatsregierung hat dazu bereits umsichtig, schnell und zielgerichtet zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit ergriffen. Weitere werden folgen. Katastrophenfall Bayern hat am 16.03.2020 den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Der Ministerrat hat den Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann mit der Leitung des Katastrophenstabs beauftragt. Sicherstellung der Gesundheitsversorgung Die Bayerische Staatsregierung begegnet der enormen Herausforderung entschlossen. Das oberste Ziel ist der Schutz der Bevölkerung. Im Kampf gegen Covid-19 hat der Ministerrat ein großes Medizin-Paket beschlossen. Ziel ist es, mehr Behandlungskapazitäten für COVID-19-Patienten zu bekommen. Diese Kapazitäten können bei einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus notwendig werden. Für die Krankenhäuser, die ihre Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten konzentrieren und zeitweise Einnahmeausfälle erleiden, wird ein Schutzschirm gespannt. Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Handlungen mit Ärzten, Virologen und Experten abgestimmt. Es gilt das Primat der Medizin. Folgende Maßnahmen werden unter anderem umgehend vorangebracht: Zur Eindämmung der Coronapandemie in Bayern werden die bayerischen Gesundheitsämter kurzfristig um 400 Mitarbeiter verstärkt. Alle Ressorts werden gebeten, in der Sitzung des Katastrophenstabs am 17. März 2020 Abordnungen in Relation zu ihrer Größe zu benennen. Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden angewiesen, soweit medizinisch vertretbar bis auf Weiteres alle planbaren Eingriffe bzw. Behandlungen abzusagen bzw. zu beenden, um möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19 Patienten freizumachen. Ausgenommen sind lediglich Krankenhäuser, die ausschließlich ein psychiatrisches Versorgungsangebot vorhalten. Mit „Krankenhäusern“ werden die Uniklinika, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommenen Krankenhäuser sowie alle Krankenhäuser, die (nur) einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben, erfasst, ganz egal, mit welchen Fachrichtungen sie betrieben werden. Einzelheiten dazu werden in der Allgemeinverfügung zur Umsetzung geregelt. Um bereits kurzfristig auftretende Materialengpässe bei Ärzten, Gesundheitsämtern und Kliniken zu bekämpfen, werden alle Möglichkeiten zur Beschaffung von notwendigem Material ausgeschöpft. Besonders notwendig ist jetzt die unverzügliche Bereitstellung von ausreichend Beatmungsgeräten. Das Gesundheitsministerium wird umgehend eine Allgemeinverfügung für eine Meldepflicht für Beatmungsgeräte in den Praxen der niedergelassenen Ärzte erlassen. Die Staatsregierung bekräftigt die herausragende Bedeutung der Bayerischen Universitätsklinika als Krankenhäuser der höchsten Versorgungsstufe bei der Bekämpfung des Coronavirus. Es gilt der Grundsatz des absoluten Vorrangs der Krankenversorgung gegenüber Forschung und Lehre. Alle Personalkräfte, die für die Krankenversorgung eingesetzt werden können, sollen diese Aufgabe übernehmen. Es werden folgende konkrete Maßnahmen ergriffen. a. Die Testkapazitäten der Universitätsklinika sollen erheblich hochgefahren werden. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt zudem die Einrichtung einer „Drive-through-Teststation“ in der Georgenstraße durch das Tropeninstitut der Ludwig-Maximilians-Universität München. b. Die Zahl der Intensivbetten der Universitätsklinika soll erheblich ausgeweitet werden; gleichzeitig werden nicht notwendige Operationen verschoben, um weitere Kapazitäten zu erhalten. c. Der Einsatz von Medizinstudierenden soll erheblich ausgeweitet werden. Ihr Einsatz an den Universitätsklinika soll weiter verstärkt werden; zudem sollen sie zukünftig im gesamten Gesundheitsweisen, auch an Plankrankenhäusern und Gesundheitsämtern tätig werden. Bayerischer Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro Zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen errichtet der Freistaat Bayern einen Bayerischen Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll. Staatsminister Füracker wurde beauftragt, die dazu vorgelegten Entwürfe einer 2. Nachschubliste zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 und einer 2. Nachschubliste zum Einzelplan 13 (Allgemeine Finanzverwaltung) dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zu den parlamentarischen Beratungen des Nachtragshaushalts 2019/2020 zuzuleiten. Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen Der Ministerrat hat ein Schutzschild für die Bayerische Wirtschaft beschlossen, das aus folgenden Elementen besteht: Die Staatsregierung wird den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro erhöhen. Mit dieser Erhöhung des Bürgschaftsrahmens durch den Freistaat kann die LfA Förderbank zusammen mit den Hausbanken mehr Kredite zur Liquiditätssicherung bereitstellen. Auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden noch besser unterstützen zu können. Der Freistaat übernimmt einen größeren Haftungsanteil und entlastet dadurch das Risiko der Hausbanken: Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt. All dies soll es den Hausbanken ermöglichen, ihre mittelständischen Kunden verantwortungsvoll durch die Krise zu begleiten. Damit stellt Bayern neben der KfW des Bundes eine eigenständige Schutzmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen bereit. Soforthilfe Corona: Gerade kleine Betriebe aus stark betroffenen Branchen benötigen zusätzliche Unterstützung. Ihnen greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ schaffen. Zum Schutz insbesondere größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Jeder Krisentag zehrt die Eigenkapitalpolster der Unternehmen auf. Deshalb drohen vermehrte Insolvenzen. Liquiditätshilfen greifen in solchen Fällen zu kurz. Der Bayernfonds soll hier eine Alternative bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können. Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Betriebe in Bayern vor Herausforderungen. Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Damit ist die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs auch in herausfordernder Zeit sichergestellt. Berücksichtigt wird dabei der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird hierzu die Regierungen zum gleichlautenden Erlass von Allgemeinverfügungen anweisen. Schulschließungen Durch die vorübergehenden Schulschließungen soll möglichst keinem Schüler ein Nachteil entstehen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird weiterhin mit Nachdruck Lösungen für offene Fragen insbesondere im Kontext von Abschlussprüfungen, Einschreibungen, Übertritt, Erster und Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt zu entwickeln. 7. Beschränkungen von Kontakten im öffentlichen Bereich Die Staatsregierung begrüßt die Empfehlung des Kabinettsausschusses der Bundesregierung vom 16. März 2020 zur Corona-Epidemie an die Länder zum einheitlichen Vorgehen für eine weitere Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. Die Empfehlungen decken sich mit den Maßnahmen der Staatsregierung, die Herr Ministerpräsident für Bayern am 16. März 2020 verkündet hat. Die Staatsregierung wird zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen folgende zusätzliche Regelungen erlassen: Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Besuche durch Menschen mit Atemwegsinfektionen und durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden generell untersagt. Für Hochschulen wird ein generelles Betretungsverbot angeordnet für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten nach der RKI-Klassifizierung aufgehalten haben. Es wird klargestellt, dass das allgemeine Veranstaltungsverbot ausdrücklich auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt. Reisebusreisen werden verboten. Es wird ferner klargestellt, dass auch Wettannahmestellen zu den Freizeiteinrichtungen gehören, deren Betrieb zu schließen ist. Klargestellt wird auch, dass die bereits getroffenen Regeln für Gaststätten ausdrücklich auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien gelten. (z. B. Biergärten, Terrassen) In öffentlichen Parks und Grünanlagen werden Schilder aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 m hinweisen. In der Allgemeinverfügung wird auch geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten dürfen.   Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung (17.03.2020) Lesen Sie den ganzen Artikel
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global-lines · 4 years
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#SafetyFirst #CoronaVirus #COVID19 #SicherheitZuerst
Bitte sei vorbereitet 🙏
"Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" PDF Download
#Vorsorge für den Katastrophenfall
Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben.  Ti­tel­blatt "Rat­ge­ber für Not­fall­vor­sor­ge und rich­ti­ges Han­deln in Not­si­tua­tio­nen" Hier finden Sie Infos zu allen wichtigen Themen – vom Lebensmittelvorrat bis zum Notgepäck – um persönlich für den Notfall gerüstet zu sein. • Essen und Trinken bevorraten • Wasservorrat für die Hygiene • Das gehört in die Hausapotheke • Stromausfall • Wichtige Dokumente griffbereit halten • Gepäck für den Notfall • Im Notfall auf dem Laufenden bleiben
👍 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall_Einstieg.html
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