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#bild- und rechtswissenschaft
fabiansteinhauer · 3 months
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Pina Bausch - Cafe Müller
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Achilles' Verse
Wozu Bild- und Rechtswissenschaft? Reicht nicht eines von beidem? Erstens nein und zweitens ist das nur eine Wissenschaft, aber die Wissenschaft einer Normativität, die völlig reicht und durchgehend reigt. Ihr Gesetz tanzt, wie es Nietzsche von den Göttern wollte. Ihr Bild regelt das schon, sorgt sich darum.
Die beiden wichtigsten Solinger Bild- und Rechtswissenschaftler sind Pina Bausch und Rudolf Wiethölter. Er sang jahrzehntelang den Wind zum Mittwoch, sie führte jahrzehntelang vor, einfach zu fragen, was sich stellt.
Beide zeigten, dass der Mythos im Alltag lebt und dadurch der Logos nicht zusammenbricht. Das Mittwochsseminar zeigte, dass Symposien trotz allem möglich sind. Trotz allem kann man, sogar rauschend, tafeln: zusammensitzen und etwas, sogar die ganze Welt, teilen, leichtfüssig und wie in Achilles' Versen, sogar ohne Zorn, mit geht es aber auch.
A propos: seit letzter Woche bin ich meinen schweren Stiefel los, gestern bin ich sogar ohne Krücken gelaufen, ein bisschen immerhin. Die venerischen Hauptmonate klingen allmählich ruhig ab, wer weiß? Vielleicht wage ich ja doch noch als eine Art Clousseau beim Mittwochsseminar vorbeizuschauen. Mal schauen, wo ich in Frankfurt Schnurrbärte auftreiben kann.
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juristenausbildung · 4 years
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Heute mal wieder über einen sexistischen Fall geärgert? Ergreif die Initiative und werde Botschafter*in diversitätssensibler Fallgestaltung! Dieser Mail-Entwurf soll dir dabei helfen.
Sehr geehrte Frau [Name]/Sehr geehrter Herr [Name],
(wenn möglich, sollte eine zuständige Gleichstellungsbeauftragte oder der/die Verantwortliche beim Verlag in cc genommen werden)
am vergangenen [Datum] habe ich an Ihrer Veranstaltung zum Thema [Titel] teilgenommen. In diesem Rahmen wurde der Fall [Titel] besprochen.
oder
derzeit arbeite ich mit Ihrem Werk [Titel], um mich auf [Prüfung] vorzubereiten.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die rechtlich relevanten Handlungen in dem betreffenden Fall [Titel] ausschließlich [überwiegend/sehr häufig] von männlichen Personen vorgenommen werden. Weibliche Personen kommen gar nicht [nur am Rande] vor und/oder besetzen stereotype Rollen, so ist etwa [Beispiel].
In meiner juristischen Ausbildung sind solche Fallgestaltungen bisher der Regelfall gewesen. Lange habe ich das gar nicht bemerkt, geschweige denn hinterfragt. Mittlerweile glaube ich aber, dass dieser Regelfall problematisch ist.
Zum einen handelt es sich nicht um Einzelfälle. Ein Hamburger Forschungsprojekt hat im Jahr 2018 87 Übungsklausuren universitärer Examensvorbereitungsprogramme ausgewertet (Valentiner, Stereotype in juristischen Ausbildungsfällen – Eine hamburgische Studie, Social Transformations 2018, 1ff.; s. zur Fallanalyse auch Schultz/Böning/Peppmeier/Schröder, De jure und de facto: Professorinnen in der Rechtswissenschaft, Schriften zur Gleichstellung Bd. 45, 2018 Baden-Baden, 226ff). 80% der in den Sachverhalten auftretenden Personen waren männlich und 18% weiblich (Inter*- und Trans*-Personen kamen überhaupt nicht vor, Valentiner, 15). Wo vergleichbare Untersuchungen angestellt wurden, ergibt sich ein ganz ähnliches Bild. Gesetzt, dass eine solche Asymmetrie der Geschlechter bzgl. fällerelevanter Aktivität weder der Realität entspricht noch entsprechen sollte, lässt sich von einer gravierenden Unterrepräsentanz von Frauen (und anderen marginalisierten gesellschaftlichen Gruppen) sprechen.
Solche stereotypen Rollenverteilungen haben nicht nur eine deskriptive, sondern auch eine präskriptive Dimension (Ebd., 3.). Ihre Reproduktion und Konfirmation in der Ausbildung bleibt daher nicht folgenlos, sondern beeinflusst auch, wie Juristinnen und Juristen anderen Menschen in der Praxis begegnen (Chebout/Gather/Valentiner, Sexismus in der juristischen Ausbildung. Ein #Aufschrei dreier Nachwuchswissenschaftlerinnen, djbZ 2016, 190). Kommen in unseren Ausbildungsfällen also vorwiegend Männer vor, ist deren Aktivität und Relevanz in rechtlicher, ökonomischer und gesellschaftlicher Hinsicht für uns Studierende die Normalität. Handlungsfähige, selbstständige Frauen nehmen wir hingegen als Ausnahme wahr. Wo solche Fallgestaltungen humorvoll gemeint sind, perpetuiert dieser Humor dennoch problematische Rollenbilder.
 Zudem ist es die schiere Masse an Übungsfällen, mit denen sich Studierende im Laufe ihres Studiums beschäftigen. Die juristische Ausbildung ist ganz wesentlich von der Arbeit am Fall geprägt. Dass diese Fälle ohne Einfluss auf unser Denken und Urteilen bleibt, ist fernliegend. Eine diversitätssensible Fallgestaltung entscheidet also mit darüber, ob wir reflektierte und verantwortungsbewusste Juristinnen und Juristen werden oder ob in uns die Vorurteile unserer Dozierenden und deren akademischer Lehrer*innen weiterleben. Sie ist damit Teil einer guten Rechtsdidaktik. Grund genug, sie zu verbessern!
 Einige Fakultäten haben deswegen bereits Handreichungen verfasst, die die Qualität der Lehre verbessern und die Überarbeitung von Fällen erleichtern sollen (https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/gremien-beauftragte/gleichstellungsbeauftragte/pdf/formvorlagehexklausurenkurs.pdf; https://www.jura.uni-frankfurt.de/68282135/Handreichung-geschlechtsneutrale-Fallgestaltung-_2_.pdf; http://www.genderdiversitylehre.fu-berlin.de/toolbox/_content/pdf/Valentiner-2018.pdf)            
 Vielleicht geht es Ihnen wie mir und Sie haben schlicht noch nie aus dieser Perspektive über die Fallgestaltung nachgedacht. Dann freue ich mich, wenn ich Sie mit dieser Mail ein wenig für das Thema sensibilisieren konnte. Wenn Sie noch skeptisch sind und jetzt reflexartig verschiedene Gegenargumente im Kopf sammeln, empfehle ich Ihnen einen Blick auf https://juristenausbildung.tumblr.com/atc. In meiner Argumentation beziehe ich mich auf diese Ausarbeitungen des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf des Deutschen Juristinnenbundes e.V.. Auf dessen Blog finden sich auch Statements zu häufigen Einwänden, die ich sehr einleuchtend fand.
 Freundliche Grüße
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3zettel · 5 years
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Das Gegenbild des «Barbaren» hat seinen verführerischen Appeal. – Evariste-Vital Luminais: «Goten überqueren einen Fluss». (Bild: Wikimedia Commons) Was, wenn die «Barbaren» gesiegt hätten? Wir sind es gewohnt, sesshafte Zivilisationen nomadischen Kulturen als hoch überlegen zu empfinden. Doch erzählen wir damit nur die Geschichte der Sieger weiter. Derweil hört das nomadische Erbe nicht auf, weiter in uns zu rumoren. Eduard Kaeser, 24.1.2018, 05:30 Uhr Der Mensch erschien im Holozän, und im Anthropozän, dem heutigen Erdzeitalter, hinterlässt er einen derart tiefen historischen Fussabdruck auf dem Planeten, dass viele um unsere ökologische Zukunft bangen. Was verständlicherweise Zivilisationskritik auf den Plan ruft. Man fühlt sich schon fast an die Situation vor 250 Jahren erinnert, als die Académie de Dijon ihre Preisfrage stellte: Hat der Fortschritt der Wissenschaften und Künste zur Läuterung der Sitten beigetragen? – und ein gewisser Jean-Jacques Rousseau sein volltönendes eloquentes Nein zur Antwort gab. Technisierung unserer Lebenswelten bis in die intimsten Nischen, masslose Ausbeutung der Natur, Überwachungsgesellschaft, Überhandnehmen des Fakes, Konsumismus, Aufrüstung – wenn wir solche Phänomene als heute herrschende «Sitten» verstehen, dann liesse sich ein zivilisatorisches Sündenregister erstellen, das nur darauf wartet, erneut ins Visier einer rousseauistischen Kritik genommen zu werden. Solches geschieht. Zum Beispiel vonseiten des Anthropologen und Politologen James C. Scott, oder des Rechtswissenschafters Jedediah Purdy. Scott gilt als unorthodoxer – «anarchistischer» – Historiograf der frühen Menschheit. «Against the Grain: A Deep History of the Earliest States» heisst sein neuestes Buch. Die Logik der Sieger Der Titel ist geschickt zweideutig. «Grain» bezieht sich auf Getreideanbau, also auf einen der ersten zivilisierenden Schritte der Menschheit; zugleich bedeutet «against the grain» im Englischen «wider den Strich». Und dieses «wider den Strich» ist gemünzt auf eine gängige Art von Geschichtsschreibung: die Siegerchronik. Sie beleuchtet die Vergangenheit exklusiv aus der Sicht der Gegenwart. Alles Vergangene, auf welches das «Siegeslicht» nicht trifft, wird gleichsam ausgelöscht – mit dem typischen und oft erwünschten Filtereffekt, dass der historische Verlauf wie «notwendig» erscheint: von den Jagdgefilden über die Kornkammern zu den städtischen Metropolen. Siegergeschichte ist eine Fabrikantin von historischen Notwendigkeiten – also immer auch eine Mythenbildnerin. Dass Sesshaftigkeit dem nomadischen Leben überlegen sei, erweist sich als eine zu wenig überprüfte Annahme. Die Mainstream-Fassung der Zivilisationsgeschichte könnte grob geschnitten etwa so lauten: Der Wildbeuter bringt das Feuer unter Kontrolle, zähmt und züchtet Vieh, pflanzt Saatgut an; er wird sesshaft und wohnt in grösseren Ansiedlungen, schliesslich in Städten; endgültig aus dem wilden Stadium tritt er mit der Keilschrift; dann folgen Besitztum, politische Strukturen, soziale Kontrakte, kollektive Identitäten wie Nationen; der technische Fortschritt der Nationen ermöglicht Industrialisierung, freien Handel, globale Politik. Der Mensch wird dank universeller Moral und Kosmopolitismus immer zivilisierter. Der Zug der Zivilisation nimmt rasch Fahrt auf, und einige Völker verpassen ihn. Gewisse Schichten dieser Völker schaffen es gerade noch, von den freundlichen Progressiven aufgenommen zu werden, für andere – ziemlich viele – ist der Zug abgefahren. Und das erweist sich als einigermassen widrig, denn es gibt – siehe Siegergeschichte – nur ein Gleis. «Nichtstaatliche» Menschen Scott widerspricht: Dass Sesshaftigkeit dem nomadischen Leben überlegen sei, erweist sich als eine zu wenig überprüfte Annahme. Zwar beruhten die ältesten Staatengebilde, in Mesopotamien, China oder Amerika, auf Getreideanbau. Aber das Leben in solchen Staaten bestand nicht nur in der Domestizierung von Pflanzen und Tieren, sondern auch jener des Menschen. So frei und entlastet war die Existenz des Steuerzahlers in der zivilisierten Sesshaftigkeit nicht. Und so stabilisierend war der Einfluss des Staates auf die umliegende Region nicht, dass nicht zahlreiche Menschen ein «barbarisches» Leben vorzogen. «Barbar» ist für Scott primär ein Stigma aus der Perspektive des Steuereintreibers, weshalb er den Begriff des «nichtstaatlichen» Menschen vorzieht: Wildbeuter, Piraten, Kleinviehnomaden, Wanderfeldbauern. Sie führten ein nichtdomestiziertes Leben, den Staatszugriff auf Armlänge von sich haltend. Dabei war ihr Verhältnis zu den Orten der Zivilisiertheit nicht ausschliesslich ein feindseliges, sie mischten im Handel durchaus mit und profitierten davon. So sehr, dass Scott von einer «goldenen Ära der Barbaren» spricht, die bis zur Zeit der ersten modernen Staatstheorien im 17. Jahrhundert reicht. Wie es auch um die empirische Evidenz dieser Sicht steht, so hat eine derartige «Tiefengeschichte» durchaus ihren Reiz. Man könnte sie Was-wäre-wenn-(nicht-)Geschichte nennen. Was wäre, wenn die Staatenbildungen dem Menschen nicht jenen zivilisatorischen Segen beschert hätten, welchen die Mainstream-Geschichte zelebriert? Gerade in Zeiten wie heute, da wir Bürger zu kontrollierten, datifizierten, domestizierten Elementen des Staatsgetriebes zu mutieren drohen, hat das Gegenbild des «Barbaren» zweifellos seinen verführerischen Appeal. Und es verleitet zu neuen Fabeln. Asterix und die renitenten Gallier Eine erzählt Jedediah Purdy, Verfasser eines vieldiskutierten Buchs über die Aussichten einer Politik der Natur im Anthropozän: «After Nature» (2015). Und von ihm erschien kürzlich im Magazin «New Republic» eine Besprechung des Buches von Scott mit dem Titel «Paleo Politics». Aufhorchen lässt dabei vor allem der Untertitel «Was liess die prähistorischen Jäger und Sammler ihre Freiheit für die Zivilisation aufgeben?». Das erinnert natürlich an den Hammer-Satz, mit dem Rousseau seinen «Gesellschaftsvertrag» einleitet: «Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten.» Der Zivilisierte und der Barbar sind insgeheim Zwillinge. «Paläopolitisch» gilt aber: Bewahren wir uns vor dem Barbaren! Purdy suggeriert die Gleichung: Ketten = menschliche Zivilisation. Und eine revisionistische Fortschrittsgeschichte genügt ihm nicht. Während in Scotts Rede vom «Barbaren» durchaus eine gewisse melancholische Ironie anklingt, striegelt Purdy die Scottsche Version der Geschichte so rabiat gegen den Strich, dass daraus eine neue rousseauistische Fabel wird: jene des glücklichen Barbaren. Er lebte ausserhalb der Stadtmauern, «charismatische Figur», «Jäger am Morgen, Hirte oder Fischer am Nachmittag und Barde am Abend, der am Feuer seine Lieder singt». Das klingt bekannt. Die Fabel vom glücklichen Kommunisten aus «Die deutsche Ideologie» von Marx und Engels. Wir kennen die moderne Version aus den Geschichten von Asterix und den renitenten Galliern. Sie spricht Urschichten in uns an. Der Zivilisierte und der Barbar sind insgeheim Zwillinge. «Paläopolitisch» gilt aber: Bewahren wir uns vor dem Barbaren! Relativ harmlos war er ja noch in der Gestalt des Hippies, der in irgendeinem gottverlassenen «autonomen» Krähwinkel sein glückliches promiskes Dasein zwischen Ziegenmelken und Kiffen verbrachte. Schon etwas aggressiver trat er in einem Ökoaktivismus auf, der die Lösung unserer Umweltprobleme in Utopien der Neo-Primitivität ausmalte. Dave Foreman etwa, Mitbegründer der Bewegung «Earth First!», träumte von einer testosterongesättigten Regression zum Jäger und Sammler. Vermutlich liebäugelte auch der Unabomber Ted Kaczynski mit dem glücklichen Barbaren. Und hier verliert die Gestalt definitiv ihre Fröhlichkeit. Der fischende «Tiefenökologe» Pentti Linkola zum Beispiel singt am Abendfeuer spezielle Lieder: Er befürwortet alle drastischen Massnahmen zur Reduktion der Weltbevölkerung. Er soll zumal Vorbild des Amokläufers Pekka-Eriv Auvinen gewesen sein, der 2007 mitten im Unterricht acht Mitschüler und anschliessend sich selbst erschoss. Seine Devise: Die Menschheit wird überschätzt. Nicht zu unterschätzen ist die Idee der libertären Reaktion: des «Paläoanarchismus». Als Kenner der Ökologiebewegung müsste Purdy eigentlich wissen, dass der Dämon des glücklichen Barbaren, erst einmal der Flasche entwichen, sich nicht mehr zurücksperren lässt. Sein «Charisma» ist toxisch, seine Freiheit nicht die unserer Zeit. Umso mehr gilt es daher, den glücklichen Barbaren präemptiv als das Phantasma von Verstandesverneblern, Kryptorassisten, Misanthropen, Staatsfeinden und Antidemokraten zu erkennen. Eduard Kaeser ist Physiker und promovierter Philosoph. Er ist als Lehrer, freier Publizist und Jazzmusiker tätig. https://www.nzz.ch/meinung/der-glueckliche-barbar-das-unbehagen-im-anthropozaen-ld.1344407
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Die 62-Jährige Dagmar Wöhrl, Bundestagsabgeordnete und seit 1984 mit dem Textil- und Tourismus-Unternehmer Hans-Rudolf Wöhrl verheiratet, wird Jurorin in der erfolgreichen Vox-Gründershow “Die Höhle der Löwen” – das berichtet “Bild” zuerst. Wöhrl, von 2002 bis 2005 wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, tritt damit die Nachfolge von Jochen Schweizer an, der in der vierten Staffel nicht mehr an Bord ist. “Die ehemalige parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium (2005–2009) und Mitglied des Regierungskabinetts von Bundeskanzlerin Angela Merkel (62), tritt bei der kommenden Bundestagswahl im September nicht mehr für die CSU an – wechselt aus der Politik ins Showbusiness”, heißt es im Bericht. Auf Facebook schreibt Millionärin Wöhrl geheimnisvoll: “Der Countdown beginnt! 10, 9, 8… Bald erfahrt Ihr mehr über mein erstes Projekt nach meinem Abschied aus dem Deutschen Bundestag”. “Hoffentlich nichts mit Tieren”, schreibt eine Nutzerin in den Kommentaren zu Wöhrls Beitrag. Indirekt schon, immerhin ist Wöhrl nun Löwin. Kurz nach dem Bericht bestätigte Vox die Löwen-Personalie. “Ich kenne Deutschlands ideenreiche Gründer-Landschaft und freue mich, dass es mit ‘Die Höhle der Löwen’ gelungen ist, die Bedeutung der Start-up-Szene in den öffentlichen Fokus zu rücken. Aus meiner politischen Arbeit weiß ich, welche Hürden und Schwierigkeiten auf ein junges Unternehmen warten. Ich möchte vielversprechende Gründer kennen lernen und sie finanziell und fachlich unterstützen. Darum freue ich mich, bald Teil der Löwen-Runde zu sein”, sagt Wöhrl über ihre neue Aufgabe. Neben Wöhrl sind in der kommenden Staffel von “Die Höhle der Löwen” erneut Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer, Frank Thelen und Judith Williams an Bord. Über Dagmar Wöhrl Dagmar Wöhrl, geboren am 5. Mai 1954 in Nürnberg, studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaft und war ab 1987 als Anwältin und Unternehmerin aktiv. Von 1990 bis 1994 gehörte sie dem Stadtrat von Nürnberg an. 1994 gewann sie das Direktmandat im Nürnberger Norden für die CSU und ist seither Abgeordnete im Deutschen Bundestag. 2002 bis 2005 übte sie das Amt der wirtschaftspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus. Danach war die Trägerin des Bayerischen Verdienstordens und des Bundesverdienstkreuzes am Bande vier Jahre lang als parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie tätig. Seit 2009 ist Dagmar Wöhrl Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und seit vielen Jahren Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsbeirates Bayern. Bei der Wahl 2017 wird sie auf eigenen Wunsch nicht erneut für den Deutschen Bundestag kandidieren. Neben ihrer wirtschaftspolitischen Karriere engagiert sich Dagmar Wöhrl leidenschaftlich für Kultur und Soziales. Sie ist in vielen Gremien humanitärer Organisationen aktiv tätig, wie u.a. dem Deutschen UNICEF-Komitee, bei „Aktion Deutschland hilft“ und der Bayerischen AIDS-Stiftung. Ihr Herz gehört aber auch den Tieren, so baute sie als langjährige Präsidentin des Tierschutzvereins Nürnberg das erste Welpenhaus Europas. Darüber hinaus gründete die zweifache Mutter zum Andenken an ihren im Jahr 2001 verunglückten Sohn die Emanuel-Wöhrl-Stiftung. Diese hat das Ziel, sich im In- und Ausland für Kinder einzusetzen und ihnen eine faire Chance im Leben zu geben. Ein DHDL-Rückblick: Insgesamt gab es in der dritten Staffel beachtliche 34 Deals zu sehen. Die geplante Investmentsumme lag bei 6,61 Millionen Euro. Insgesamt 8 Deals in Höhe von 1,3 Millionen Euro platzten nach der Show aber. Und ein ganz großer Deal – Glorify, 750.000 Euro – wird noch immer verhandelt – siehe “#DHDL: 34 Deals, 6,61 Millionen, 8 geplatzte Deals“. Fotogalerie: “Die Höhle der Löwen” (2016) Die erfolgreiche Gründer-Show “Die Höhle der Löwen” geht bereits in die dritte Staffel. In unserer Fotogalerie, kann sich jeder ein Bild von der Jury machen. Hier entlang in die 2016er Version der “Höhle der Löwen”. Kennen Sie schon unseren #StartupTicker? Der #StartupTicker berichtet tagtäglich blitzschnell über die deutsche Start-up-Szene. Schneller geht nicht! Foto (oben): Foto: DW
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fabiansteinhauer · 7 months
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Limits
Oder so: Operations limit/ channel the visibility of what we see.
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fabiansteinhauer · 8 months
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Bilder und Terror
Unter anderem gibt es die These, dass sich der Terrorakt dadurch auszeichnet, auch ein Bildakt zu sein. Gewalt, die gezeigt wird und deren Bild noch einmal sprengt, was ein Mord sein soll, das soll Terror sein. Hassan Eslaiah, Yousef Masoud, Ali Mahmud und Hatem Ali haben am 7. Oktober Fotos gemacht, die u.a. über die Agentur ap veröffentlich wurden. Gegen alle vier läuft seit ungefähr Mitte November 2023 ein Verfahren bei der Bundesanwaltschaft. Nicht nur dieser Fall, jeder Fall wirft auch prinzipielle Frage auf. Extreme Fälle und Ausnahmefälle werfen auch Fragen für solche Fälle auf, die nicht extrem und keine Ausnahme sein sollen. Die Frage stellt sich also zum Beispiel nicht nur für die Fotografen, sondern auch für diejenigen, die die Fotos verbreiten, also die Agenturen, die Plattformen im Netz und die einzelnen User. Eine Frage auszuweiten soll die Antwort nicht verunmöglichen, das soll Antworten schärfen.
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fabiansteinhauer · 8 months
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Wozu iconic turn?
Immer dann, wenn Bilder aufregen und Bilder regiert werden sollen, dann ist iconic turn. Immer wenn Bilder die einen an- und die anderen abturnen, dann ist iconic turn.
Wir definieren für eine Anfängerübung die juristische Grundlagenforschung als Forschung an der Geschichte und Theorie von Grenzobjekten oder boundary objects. Das sind Objekte, an denen die Rechtswissenschaft und das Recht an Grenzen stoßen und sich etwas teilt, unter anderem das Wissen, aber auch alles andere, also auch der Glauben, das Handeln, die Emotionen und Sinne oder, abstrakt gesprochen: die Operationen. Sie teilen sich durchgehend auf, man muss sagen: sie zerteilen sich auch. Hat man es mit Sprache zu tun, teilt sich die Sprache durchgehend auf, so daß man es mit einer eigenen Sprache und einer fremden Sprache zu tun bekommt und weiter noch. Teilt und zerteilt man die Sprachen, unterscheidet man sie nicht nur nach eigener und fremder Sprache. Man teilt dann auch zwischen Sprache, Laut, Krach, Geräusch, Stummheit oder Sprachlosigkeit. Sprache zu teilen und dann auf der einen Seite die Sprache zu lassen, auf der anderen Seite die Bildsprache, das ist schon so eine Operation, die an Grenzobjekten stattfindet.
In der Anfängerübung beschäftigen wir uns konkret mit zwei Sorten von Grenzobjekten: Mit Aby Warburg, einer Person, anhand derer die Frage, ab wann jemand als Rechtswissenschaftler qualifiziert ist, eventuell nicht im Konsens beantwortet werden kann. Das wird eventuell strittig werden, sein und bleiben - und umstritten zu sein, ist eventuell keine Katastrophe, denn das ist Art. 1 I GG oder § 433 BGB auch, sondern eine produktive Unsicherheit. Die zweite Sorte sind die beiden Staatstafeln, Tafel 78 und 79 aus dem Mnemosyneatlas, auch das sind Grenzobjekte. Wir befassen uns mit Bildern als Grenzobjekten und so wird in dieser Anfängerübung die Geschichte und Theorie des Bildes zu einem Grundlagenfach der Rechtswissenschaft. Wir stellen den iconic turn nach, wiederholen ihn mal wieder und sind nicht die erste, der wird seit mindestens 2500 Jahren wiederholt. Man kann sagen: Es sind nicht die Bilder, die plötzlich dort eindringen, wo sie vorher nicht gewesen sein sollen. Der Bilderstreit kehrt zurück, immer wieder zurück. Den Anfang des Forschungsprojektes, das schließlich 2009 zu der Publikation Bildregeln führte, markiert ein Skizze und Ideensammlung, die ich 2005 in dem von Kent Lerch herausgegebenen Band Sprachen des Rechts III veröffentlicht habe: Die Rückkehr des Bilderstreites ins Recht. Den Autoren, die das Verhältnis zu Bildern so schildern wollen, wie das Verhältnis zu Flüchtlingen und Flüchtigem, liefert dieser Aufsatz keine Munition. Wer Bilder so betrachtet, als seien das unzuverlässige und nicht besonders vertraunswürdige Gestalten aus dem nahen und fernen Osten, die man besser kontrolliert, den dürfte dieser Aufsatz irritieren. Wer glaubt, er sei der originellste und erste, der über das Verhältnis von Recht und Bildern nachdenkt, der dürfte diesen Aufsatz äußerst enttäuschend finden. Machen Sie einen Bogen um diesen Aufsatz, der ist nix für sie, wenn Sie an ihren Standpunkten festhalten wollen und es nicht so kompliziert haben wollen mit dem Recht und den Bildern. Wenn sie sagen wollen, dass früher alles rein war und pltözlich Bilder das Recht stören, dass Bilder schneller, wichtiger, schwerer, mächtiger als Rechtsbegriffe seien: gucken Sie bloß nicht in diesen Aufsatz, er hilft ihnen nicht, um zu glauben, was sie glauben.
2.
Wozu iconic turn? Vor wenigen Tagen gab es Aufregung um eine Anzeige des Unternehmens h&m. Der Anzeige wurde Sexismus vorgeworfen, sie wurde zurückgezogen. In dem Fall sind Bilder zum Streitgegenstand geworden, bevor es in der Öffentlichkeit ein juristisches Verfahren gab, wurden die Bilder zurückgezogen. Die Klage blieb juridisch, die Lösung blieb juridisch. Man hat das Problem ohne Juristen und ohne Recht gelöst, das geht nämlich auch.
Der Konflikt ähnelt (vorsichtig gesagt) einem Konflikt um eine Fotografie, die der amerikanische Fotograf Helmut Newton 1978 von der Künstlerin Grace Jones gemacht hat und das auf dem Cover einer deutschen Zeitschrift auftauchte. Damals wurde daraus ein juristisches Verfahren, der Verlag wurd verklagt, man sprach damals von der Sexismus-Klage. Klägerin war Alice Schwarzer, sie schreibt in der Emma später:
"Ihr sollt euch kein Bild von mir machen. - Der alttestamentarische Gott erließ nicht zufällig dieses Gebot. Er wusste, dass, wer sich ein Bild vom anderen macht, sein Bild dem/der anderen überstülpt. In der Geschichte der Menschheit haben Bilder zweifellos das Bild vom Menschen stärker geprägt als Worte. Und wir leben in einer Zeit, in der die Macht des Bildes erneut zunimmt. Gerade Frauen können ein Lied davon singen. Gerade sie sind tausendfach fixiert in Werbung, Medien, Film und Kunst: als Hure oder Heilige, als Körper ohne Kopf, als Objekt, das benutzt oder zerstört werden kann - ganz nach Lust und Laune des Betrachters. Es gehört zum Backlash, dass das "starke Geschlecht" die Definitionsmacht über das "schwache Geschlecht" nutzt, bis zum Anschlag. Im Namen der so genannten "Freiheit der Kunst" ist mit Frauen alles möglich Diese Bildermacht ist so allgegenwärtig, dass viele sie noch nicht einmal mehr als solche wahrnehmen. Eine Reaktion darauf ist die andauernde Empörung über das Frauenbild der Werbung. Ach, wenn es nur das wäre ... Längst hat die Bilder-Propaganda vom Untermenschentum der Frauen ihren Triumphzug durch Medien und Kunst angetreten. Im Namen der sogenannten "Meinungsfreiheit" oder "Freiheit der Kunst" ist alles möglich - mit Frauen sogar das, was, würde es Ausländer oder Juden treffen, längst Gegenstand öffentlicher Empörung und staatlicher Verbote wäre. Der Tat geht der Gedanke voraus. Bevor man es tut mit dem/der anderen, führt man ihn oder sie in der Phantasie vor: als solche, mit denen man es machen kann und denen es nur recht geschieht. Das war in der jüngeren deutschen Vergangenheit nicht anders. Die viehischen Transporte jüdischer Menschen an die Stätten ihrer seriellen Vernichtung waren ja nicht nur Resultat eines seit Jahrhunderten verwurzelten Antisemitismus. Sie wurden auch gezielt vorbereitet von einer mit allen Mitteln der Kunst betriebenen Wort- und Bild-Propaganda gegen "den jüdischen Untermenschen": So sieht einer/eine aus, den/die ihr anspucken, vertreiben, töten dürft... Der 1920 in Berlin geborene Großbürgersohn Helmut Newton hatte einen jüdischen Vater. Seine von ihm verehrte Fotolehrerin Yva wurde in Auschwitz ermordet. Er selbst flüchtete rechtzeitig nach Australien. Doch das Herrenmenschentum nahm er mit, in ihm lebt es weiter. Seine Phantasiewelt ist bevölkert von Tätern in Uniform oder Nadelstreifen und Opfern, deren besondere Anziehung meist darauf basiert, dass sie stark sind und erst noch gebrochen werden müssen: hochgewachsene blonde Gretchen, glänzende schwarze Sklavinnen und lüsterne Herrinnen, die ihren Herrn suchen."
Ob man dem zustimmt oder nicht: Die Passage ist so treffend, weil sie deutlich macht, dass um Bilder offensichtlich normativ und rechtlich mindestens seit dem gestritten wird, seitdem es monotheistische Religionen gibt. In der kurzen Passage macht Schwarzer deutlich, dass der Streit um Bilder ihr ein Streit um Herrschaft und die Spitze der Herrschaft, um Schöpfung und wahre, richtige, schöne Schöpung ist, um die Teilung der Geschlechter und die Teilung der Sinne, also auch darum, was hoch und und was niedrig sein soll. Schwarzer bringt Tabu, ich sage das explizit ohne bestimmten oder unbestimmten Artikel. Es wird Leser geben, die zustimmen, die das abwegig finden, die es übertrieben oder noch milde ausgedrückt finden.
In jüngerer zeit hat der Streit um Bilder im Kontext der Auseinandersetzung um die Teilung der Geschlechter, Fragen des richtigen Menschenbildes und des richtigen oder falschen Begehrens, um Gewalt und Lust Satzungen, Verträge, Artikel, Gesetesinitiativen und juristische Dissertationen hervorgebracht. Unter anderem Berit Völzmann hat darüber (ihre Dissertation) veröffentlicht: Geschlechtsdiskriminierende Wirtschaftswerbung. Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots
geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG, Baden-Baden 2015.
3.
Bilder sind also aktuelle Grenzobjekte, man kann sagen: Wir beschäftigen uns mit aktuellen Fragen, mit geschichte und Theorie jetzt und in der Praxis. Meine These ist, dass die Dissertation von Berit Völzmann einen Streit führt, um den es auch schon in der Dissertation von Aby Warburg über Sandro Botticelli von 1892 geht, um den es später in dem Streit um die Anzeige von h&m geht, in dem es auch bei der sog, Sexismus Klage von Alice Scharzer gegen den Stern ging und um den es tatsächlich, wie Schwarzer treffend darstellt, wohl schon in der Antike und im Buch Genesis ging. Die These lautet: Das ist ein Bilderstreit, der seit 2500 Jahren auch mit schriftlich überlieferten Quellen geführt wird.
Wie einheitlich oder homogen, wie unterscheidlich und heterogen dieser Streit ist, damit wird man sich auseinandersetzen müssen. Wie kontinuierlich oder diskontinuierlich dieser Streit geführt wird, damit wird man sich befassen müssen. So einfach, wie manche von tausendjährigen oder zweitausendjährigen Werten ausgehen und glauben, die seien das Heile, Ganze einer Kultur, das iszt hier schwer möglich, denn das ist die geschichte eines Streites, pathetischer gesagt: eines Kampfes, weniger pathetisch gesagt von Auseinandersetzungen und Zusammensetzungen, abstrakter gesagt: von Trennungen und Assoziationen, von Differenz und Wiederholung.
Wir definieren für die Anfängerübung das Bild als ein Grenzobhekt der Rechtswissenschaft, wir definieren es auch als ein minores Objekt. Eine Reihe von Autoren beschreiben das Bild als ein Medium das emotionaler, instabiler, unbeständiger, bewegter sei als andere Medien, etwa als Begriffe. Sie beschreiben Bilder so, wie andere wiederum Frauen beschrieben haben, die angeblich auch emotionaler, instabiler und unbeständiger als Männer und darum besser kontrolliert werden müssten. In jüngeren Texten dreht sich das Argument weiter: Junge Frauen würden von Bildern eher krank, u.a. magersüchtig, und seien darum schutzbedürftiger.
Dass wir in der Anfängerübung das Aby Warburg, zwei Tafeln und das Bild als Grenzobjekte vorstellen, hat subjektive und objektive Gründe, konkrete und abstrakte Gründe. Man könnte so eine Anfängerübung ganz anders angehen, muss man aber nicht. Unter anderem sollte man von Anfang an auch üben, Konflikte zu übersetzen und zu vergleichen - sich also zu überlegen, wie treffend im Detail etwa Alice Schwarzers Argumente sind. Von einer Anspruchgrundlage oder eine stragrechtlichen Norm, von einer öffentlich-rechtlichen Norm oder von Grundrechten habe ich noch nichts erwähnt. Auf etwas wird Alice Schwarzer zurückgriffen haben, um ihre Klage in eine juristische Klage zu übersetzen. Nicht nur Juristen klagen, andere zun es auch. In solchen Fällen, wenn andere machen, was Juristen machen oder wenn etwas anderes dem Recht ähnlich ist und doch dem Recht nicht unbedingt eigen oder exklusiv zugehörig sein soll, wenn es nicht durch eine Garantie dem Recht gesichert erscheint, wollen wir von Juridismus reden. Eine Klagen können also juridisch oder juristisch geführt werden - die oben abgedruckte Passage kann man eine juridische Klage nennen, die würde auch ganz ohne staatliches Recht, ohne staatliche Gerichte so geführt werden. der eine oder andere Rabbi, der eine oder andere Spezialist des Talmud oder des kanonischen Rechts könnte freilich wiedersprechen, und sagen, das sei schon mehr als eine juridische Klage, das sei eine juristischer Klage und die Grundlage der Klage sei klar genannt: Das Buch Genesis - und das sei eine Rechtsquelle.
Noch einmal: Ich glaube, dass man auch in Warburgs Dissertation schon den Streit findet, den Schwarzer oder Völzmann führen. Der Nachweis muss übersetzen - er ist noch nicht geführt.
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fabiansteinhauer · 8 months
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Distanzschaffen
1.
Das Forschungsprojekt zu Warburgs Staatstafeln ist im Moment auch ein Lehrprojekt.
In einer Lehrveranstaltung an der Bucerius Law School lehre ich Grundlagenforschung. Grundlagenforschung ist kurz gesagt Forschung im Bereich der Geschichte, Theorie und Philosophie. Möchte man einen gründlichen Eindruck davon haben, was an deutschen Universitäten und Fachbereichen im Bereich der Rechtswissenschaft als Grundlagen gelehrt wird empfehle ich mindestens zwei Bücher: Rechtstheorie, ein Lehrbuch von Thomas Vesting und einen Sammelband von Julian Krüper über Grundlagen des Rechts. Es sollen mindestens zwei Sachen sein, die man liest, um sich von Anfang an daran zu gewöhnen, dass die Dinge unterschiedlich betrachtet werden, schon weil sie unterschiedlich sind. Ambitionierten Studentinnen und Studenten würde ich empfehlen, unbedingt in ausländische und fremdsprachige Literatur oder aber in Lehrbücher einer Zeit zu schauen, von der man glaubt, sie sei weit entfernt und schon vorbei. Auf die eine oder andere Weise sollte man zwar einen Kanon kennen, aber auch von Anfang am eine Fremdheitserfahrung mitmachen, darüber staunen, dass selbst Grundlagen kommen und gehen, naheliegend und fernliegend sein können - und nichts einem abnimmt, dazu selbst eine Position zu entwickeln. Kein Gott, kein Papa und keine Mama, keine Mitgliedschaft in irgendeiner Partei, einem Verein, einer Gemeinde, keine Angehörigkeit, zu keiner Familie, keiner Kultur nimmt einem ab, diese Position zu entwickeln: Die Fähigkeit, zu etwas entweder ja oder nein sagen zu können und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Man nicht einfach sagen, man sei Jurist, Mann, Katholik, ein Steinhauer, weiß, deutsch, links, rechts oder mittig, groß oder klein, ganz oder kaputt und darum müsse man so denken, wie man denke, so urteilen, wie man urteile und nur das wissen, was was wisse. Es gibt keine Ausreden, nichts, auf das abschieben ließe, was man denkt, sagt, urteilt und wissen will.
An den Grundlagen gibt es keinen Status keine Garantie. Insofern verstehen wir die Metapher der Grundlage wie einen staubigen Boden, schon Heimatboden, Weg, Straße oder Bürgersteig, erst recht Salonparkett oder Tanzfläche wäre zu viel gesagt für das, was in dem Sinne Grundlagen sind. Gunther Teubner hat einmal einen Text geschrieben unter dem Titel hit the bottom , das kommt von einem Straßenweisheit, die Süchtige teilen. Erst wenn man am Boden sei, beginne die Hilfe. So ein bottom, das kommt der Art und Weise, wie ich Grundlagen verstehe, schon näher.
Wer in diesem Bereich einen Schwerpunkt setzt muss die beiden erwähnten von Thomas Vesting und Julian Krüper (Mit einer Reihe von Autoren) gut kennen.Um sie gut zu kenne muss man sie mehrfach lesen und in seinem eigenen Zettelkasten verarbeiten. Das ist Hausarbeit, nix für Liveveranstaltung und Zoom, Cobra übernehmen sie.
Mein Lehrveranstaltung soll primär lehren, zu forschen und nur insoweit auch Wissen vermitteln. Sie soll lehren, mit den Grenzen des Wissens umzugehen, mit Unwissen und Unsicherheit umzugehen: denn das ist Forschung, man schwimmt oder schwebt, stolpert oder stottert.
2.
Ich verzichte darauf, die Grundlagenforschung als Forschung an oder Suche nach demjenigen zu verstehen, was am Recht ursprünglich, der Kern, universal, allgemein oder systematisch wäre. Ich verzichte darauf, die kleinsten Elemente oder die größten Unterscheidungen vorzustellen. Grundlagen verstehe ich nicht als die tiefsten und stabilsten oder die höchsten und idealsten Elemente des Rechts.
Unter Grundlagen verstehe ich im Kontext der Grundlagenforschung (!) Grenzobjekte, sog. boundary objects (Susan Leigh Star). Das sind Objekte, an denen die Rechtswissenschaft oder Juristen ihr Wissen teilen und man auf etwas stößt, das den Juristen entweder nicht eigen, sondern fremd ist, was diesem juristischen Wissen nicht entspricht, vom juristischen Wissen nicht gefasst ist, dieses Wissen negiert, ihm ausweicht, sich ihm entzieht, es anstösst, ihm anstössig ist oder aber diesem Wissen widerspricht. Man gerät ans Außen, ins Außen.
Juristen widersprechen sich doch ohnehin dauernd. Stimmt. Die Grenzen des Recht laufen nämlich mitten durch das Recht. Wenn es für das Recht so etwas gibt, was zentral sein soll, dann ist auch das schon durchsetzt von anderem als Recht. Wären das zum Beispiel Begriff dann sitzen diese Rechtsbegriffe anderem auf; sie auch bestehen aus anderem, sind Übersetzungen, Kreuzungen oder, wie Ino Augsberg sagt: Verfaltungen. Man muss an solchen zentralen Begriffen nichts ändern, ihre Stellung und ihre Form nicht ändern, und sie bezeichnen dann kein Recht, sondern etwas anderes, zum Beispiel Unrecht, aber auch etwas, in dem die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht keine zentrale, keine tragende Rolle spielt. Sind es keine Begriffe, hält man aber Organisationen für zentral, zieht sich mitten durch solche Organisationen, mitten durch Gerichte, Parlamente, Ministerien oder Kanzleien das, was ihnen äußerlich ist und ihnen so eigen wie fremd sein kann. Cornelia Vismann hat das anhand von Akten beschrieben, Bruno Latour anhand des Conseil d' Etat in Paris.
Grenzobjekte liegen auf der Straße, Grenzobjekte tauchen alltäglich auf. Sie mögen im Bereich des Rechts dem einen oder anderen so wirken, wie Wunder im Bereich der Religion oder Revolutionen im Bereich anderer Wissenschaften und der Gesellschaft. Das heißt, dass Juristen an Grenzobjekten zu Nichtjuristen werden können; Rechtswissenschaft kann an Grenzobjekten aufhören, Rechtswissenschaft zu sein. Und anfangen kann beides dort auch.
An Grenzobjekten kommt die Rechtswissenschaft und kommen alle epistemischen Weisen der Juristen, also ihr Wissen, ihr Denken, ihr Glauben, ihr Fühlen, ihr Ahnen an Grenzen. An Grenzobjekten teilt sich das Wissen, es bricht sich oder reißt auf. An Grenzobjekten ist das, was Juristen schreiben, dasjenige, was Friedrich Nietzsche in Also sprach Zarathustra in einem Kapitel über alte und neue Tafel (also zum Beispiel alte und neue Gesetzestafeln oder aber alte und neue Bilder) 'halbgeschrieben' nennt. Referenzen sind an Grenzobjekten Halbreferenzen: es ist unsicher, ob und inwieweit sie dort Selbstreferenz oder Fremdreferenz sind. An Grenzobjekten stimmt etwas nicht, sie haben sogar nur teilweise eine Stimme, etwas anderes an ihnen hat für den Juristen nur Laut, macht ihm nur Krach oder scheint ihm stumm. Über Grenzobjekte haben Juristen teilweise Informationen, gleichzeitig rauschen diese Objekte.
Die Differenz, die Juristen operationalisieren, um mit Differenz umgehen zu können, behält an Grenzobjekten ihre Unruhe, sie bleibt ungestillt, ebenso wie die Operationalisierung selbst. Die Differenzierung geht dort nicht aus und nicht auf.
Metaphorisch gesprochen: An Grenzobjekten ist das Wissen nervös und unruhig, es flimmert wie ein Magen, wenn man entweder Schmetterlinge im Bauch hat, ein langer aufgeschobener und nun unvermeidbarer Zahnarzttermin oder gar die Wahlen in Thüringen anstehen.
Man kann sagen, dass das Wissen der Juristen an Grenzobjekten deutlich mangelhaft ist - muss aber einräumen, dass das kein Nachteil sein muss, sondern auch ein Vorzug sein kann, zumindest resultiert daraus Produktivität, zumindest Antrieb oder Anstoß. Hoffentlich banaler gesagt: An Grenzobjekten müssen sich Juristen bewegen oder stemmen, an Grenzobjekten müssen sie etwas tun, Aufwand betreiben. Grenzobjekte sind alles andere als selbstverständlich. An Grenzobjekten entzündet sich hoffentlich ihre Neugierde, an ihnen wollen sie etwas wissen oder müssen sie etwas wissen wollen. An Grenzobjekten ist die Widerständigkeit und Insistenz des Normativen nicht zu ignorieren. Grenzobjekte haben Juristen nicht im Griff, die wollen sie vielleicht im Griff haben. Sie haben sie nicht im Blick, die huschen vielleicht durch den Blick.
An Grenzobjekten stoßen Juristen nicht ins Leere oder Freie, dort liegt nicht einfach und endlich der Ausgang in Freiheit, Emanzipation und Transzendenz. Das Wissen wendet sich dort, windet sich ohne weiter Qualifikation - und wir unterstellen der Einfachheit halber, dass hinter Grenze ein anderes, vielleicht entgegengekehrtes, vielleicht verkehrtes Wissen liegt.
Seitdem die Gesellschaft ihr Wissen so schön sortiert und die Wissenschaften ihre Grenzpolizisten aufstellen, die darüber wachen, dass nur Recht Recht und Recht nur Recht ist, Politik nur Politik und nur Politik Politik, Kunst nur Kunst und nur Kunst Kunst, Meteorologie nur Meteorologie und nur Meteorologie Meteorologie, Polarforschung nur Polarforschung und Polarforschung Polarforschung ist, ist die Bestimmung von Grenzobjekten einfacher geworden. Seitdem kann man schlicht und fröhlich sagen, dass Rechtswissenschaftler sich an Grenzobjekten das Wissen mit anderen Wissenschaftler teilen müssen, dass sie dort ihre Normen mit anderen Wissenschaftlern teilen müssen, dass sie dort Normen übersetzten müssen, Begriffe übersetzen müssen, Bilder, Objekte und überhaupt alles mögliche übersetzen müssen. Seitdem kann man einfach sagen, dass Juristen dort, an den Grenzobjekten, ihr Wissen teilen und übertragen müssen, was schön gesagt ist, weil es so klingt, als sei dieses Wissen eigentlich ganz und müsste jetzt nur wie ein Kuchen, den man teilen und doch ganz haben kann, übergeben.
2.
Juristen sagen zu allem in der Welt etwas. Sie sagen dazu, was der Mensch ist, wann er anfängt und aufhört, wann er lebt und stirbt, wie Männer und Frauen sich unterscheiden sollen, was ein Kind ist und was ein Tier ist, was biologisch angebauter Weizen sein soll, was ein Verkehrsunfall oder eine Ehe sein soll, was ein Unternehmen oder eine Gesellschaft sein soll, was Kunst oder Religion sein soll. Sie pusten ihr Wissen über alles und jeden und beschichten und belegen alles und jeden damit. Fast jeder hat einen Pass, die anderen müssen sich sagen lassen, sie hätten keinen. Kaum versieht sich das Neugeborene, wird es irgendwo zu einen Angehörigen oder Mitglied, durch welchen Rechtsakt und in welcher Rechtsform auch immer. Und den Rest der Welt qualifizieren Juristen ebenfalls mit, sogar zu der Frage, ab wann ein Himmelskörper ein Planet sein soll, gibt es Verträge und Satzungen, Beschlüsse und Entscheidungen. Man überzieht auch das astronomische Wissen mit Rechtsform.
In dem Augenblick, wo andere Wissenschaftler aber etwas über das Recht sagen, wenn also ein Rechtswisenschaftler nicht sagt, was ein Bild sein soll, sondern ein Bildwissenschaftler wie Aby Warburg sagt, was Recht sein soll, schaltet eine große Anzahl von Rechtswissenschaftler um: Der sei ja gar kein Rechtswissenschaftler und könne gar nicht sagen, was Recht sei. Am besten nimmt man das mit Komik, ernst nehmen soll man es nicht. Nicht in meinen Lehrveranstaltung zur Grundlagenforschung.
3.
Eine der Autoritäten zu Bild- und Rechtswissenschaft in Deutschland schreibt in einem Buch über Pictorial Law: Writing creates distances. Die Passage ist typisch. Der Autor zitiert dort nämlich berühmte Medienwissenschaftler. An anderen Stellen zitiert er berühmte Bildwissenschaftler. Aber eins ist seltsam. Wenn Juristen Juristen zitieren, dann taucht im Fußnotenapparat früher oder später "a.A." auf, eine Ausscheidung. Früher oder später taucht auf, dass Juristen immer unterschiedlicher Meinung sind. Kein Wunder, Juristen sind dafür da, Unterschiede zu bearbeiten, sie sind für Unterschiede und Auseinandersetzungen zuständig.
Schlechte Grundlagenforschung, die oft als interdisziplinär beschrieben wird, erkennt man daran, dass die Autoren andere Wissenschaftler so zitieren, als sei deren Bereich unumstritten. Wenn Juristen Bildwissenschaftler so zitieren, als wüßten Bildwissenschaftler mehr und sicherer, unbestrittener und widerspruchsloser Bescheid über Bilder und als kämen sie widerspruchslos und ohne Streit der Wahrheit des Bildes näher als Rechtswissenschaftler, dann handelt es sich um schlechte Grundlagenforschung. Das ist nämlich ein billiger und durchschaubarer Trick. Vielleicht behaupten deswegen einige Rechtswissenschaftler, Rechtswissenschaft sei keine Bildwissenschaft, nämlich damit sie im nächsten Zug behaupten können, Bildwissenschaftler würden nicht wie Rechtswissenschaftler darüber streiten, was ein Bild sein soll.
Als würde das Bild an einer Stelle aufhören, normativ zu sein, aufhören, ein Effekt von Kulturtechniken und operativer Ontologie zu sein - und ab da würde es natürlich wie ein unberührte Blumenwiese oder ein völlig unumstrittener und von allen geliebter Hundewelpe oder ein von allen gehasster halbflüssiger Kuhfladen. Die oben in dem abgebildeten Text zitierten berühmten Autoren sind in der Medienwissenschaft umstritten. Walter Ong und Jack Goody sind umstritten: dem einen, Ong, wird ein verkappter Hegelianismus vorgeworfen (er schreibt von der Erweiterung des Geistes durch die Schrift) , der andere, Jack Goody, zaudert in seinen Schreiben ohnehin schon deutlich, hadert mit sich selbst und entwickelt darauf eine wunderbare Kritik an etwas, was er eine große Trennung nennt (dazu später mehr).
Writing creates distance: Das ist umstritten. Vor allem zitiert man nicht einfach. Man zeigt nicht einfach Sätze, man muss schon sagen, was man dann unter writing versteht und unter creating distance. Ist writing Graphik, ist also auch Choreographie und Photographie writing? Schafft man eine Distanz auch dann, wenn man eine Distanz kleiner macht, als sie vorher war? Oder nur dann, wenn man sie größer macht, als sie vorher war? Oder schöpft man die Distanz aus dem Nichts, ist das also eine reine Erfindung, der in der Welt sonst gar nichts entspricht, ist Distanz pure Phantasie, pure Fiktion oder weltfremde Dogmatik?
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fabiansteinhauer · 8 months
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Was ist ein Bild?
Fragen, die gestellt werden, müssen beantwortet werden. Die Vielfalt von Phänomenen spricht nicht gegen Definitionen, sie ist der Anlaß für Definitionen. Man limitiert und konturiert etwas, weil es sonst nicht limitiert und konturiert ist. Man definiert etwas, weil es sonst nicht definiert ist. Anders gesagt: ist etwas nicht vielfältig und kommt es nicht mit lauter Unterschieden daher, muss man sich die Mühe der Definition selten machen. Wenn ausgerechnet Rechtswissenschaftler sagen, etwas sei vielfältig, darum könneces nicht definiert werden sind das entweder schlechte Rechtswissenschaftler oder sie bluffen.
Das Bild ist normativ (also ein Effekt operationalisierter Differenz). Es ist ein Effekt operativer Ontologie oder anders gesagt: Etwas ist ein Bild, indem es dank und durch Kulturtechniken als Bild eingerichtet und wahrnehmbar wird. Etwas ist Bild, indem es als Bild bestritten wird. Nichts ist von selbst ein Bild. Dass das Bild einerseits als normativ definiert wird, anderseits als ein Effekt operativer Ontologie, heißt, dass das Bild sowohl mit dem Sollen als auch mit dem Sein verknüpft wird. Kann man vom Sein auf das Sollen schließen? Ja das geht. Ist man Neukantianer kann es sein, dass man den Kollegen gegenüber unter besonderen Rechtsfertigungsdruck steht. Die Unterscheidung zwischen Sein und Sollen wird teilweise als eine unüberbrückbare Unterscheidung verstanden, nichts führe von hier nach da. Brennt ein Haus, kann man aber durchaus daraus schließen, dass man es löschen sollte. Man kann sogar auch daraus schließen, dass man es nicht löschen soll. Es kommt darauf an, ob man das Haus erhalten oder vernichten will. In beiden Fällen kann man vom Sein, dem Feuer, auf das Sollen, das Löschen oder das Brennen-lassen, schließen. Dass das Bild normativ ist, das heißt, dass es durch Operationalisierungen von Differenz eingerichtet und wahrnehmbar wird. Differenz verschwindet damit nicht.
Wir definieren das Bild als Effekt operationalisierter Differenz und als Effekt operativer Ontologie und haben damit noch nichts zum Material und zum Inhalt der Definition gesagt. Wir haben etwas zur Form und zum Verfahren der Definition gesagt. So, wie wir das Bild definieren, können wir auch etwas definieren, was kein Bild sein soll, sondern zum Beispiel eine Hypothek. Obwohl wir noch nichts zum Material und zum Inhalt der Definition gesagt haben, haben wir schon das Wichtigste zur Definition gesagt, nämlich das, was wir als Abstraktion unbedingt durchhalten können. Alles andere, alle Aussagen über das Material von Bildern, was sie der Substanz, dem Wesen nach seien, wie denn diese Vorstellung weiter ausgefüllt werden könnte, lässt die Abstraktion nicht vollständig verschwinden, sie bricht aber in gewisser Hinsicht ein. Alles weiter wird relativ, historisch, geographisch, gesellschaftlich und in vielerlei anderen Hinsichten konkreter, dann aber auch in seiner Geltung beschränkt.
Sind Bilder visuell? Können sie sein, müssen sie aber nicht sein. Vor allem aber können Bilder etwas sichtbar machen und damit Sichtbarkeit einschränken; ihre Visualität hat also mit Sichtbarkeit und dem Entzug von Sichtbarkeit zu tun. Bilder können Blendungen sein und das muss nicht falsch sein. Es kann sein, dass man hinsehen und von ihnen absehen muss. Klappaltare oder wendebilder machen beides gleichzeitig: sie machen das eine sichtbar, während und indem sie das andere unsichtbar machen, sie lassen hinsehen, in dem sie von anderem absehen lassen. und kurz darauf ist es umgekehrt. Es gibt Bilder in nicht-visuellen Medien. Bilder auf Visualität zu verpflichten, kann man tun, man kann sie noch viel extremer beschränken und zum Beispiel auf die Wiedergabe einer römisch-katholisch gedachten Schöpfung verpflichten. Juristen verpflichten Bilder auf vieles, immer wieder auf anderes. Es gibt Bilder, die Medien sind und Bilder, die keinen Medien sind - und Juristen dazu, die sagen, das solle auch so sein. Es gibt Bilder, die Objekte sind und solche, die keine Objekte sind. Es gibt Bilder, die Subjekte sind und solche, die keine Subjekte sind. Sind Bilder gemalt, gezeichnet, Fotos, kommen Wörter drin vor? Sind sie flächig oder plastisch, bewegt oder unbewegt, abstrakt oder konkret, emotional oder emotionslos, einfarbig oder mehrfarbig, haben sie einen Rahmen oder keinen Rahmen: alles kann sein, muss aber nicht sein. Leben sie oder sind die tot? Sogar das kann beides sein. Es gibt lebende Bilder und es gibt tote Bilder, nach Aby Warburg gibt es sogar nachlebende Bilder: an denen kommen u.a. Tod und Leben vor. Es gibt farbige Bilder, farblose Bilder, wohl duftende und stinkende Bilder.
Mit allen diesen Bildern hat das Recht zu tun, mit allen diesen Bildern hat das Recht Probleme - und die Menschen sind nicht doofer als man glaubt, alles das ist historisch und theoretische irgendwann und irgendwo schon einmal zum Problem geworden. Zu allem findet man Quellen und Literatur. Da wette ich drauf - und vorsichtig: ich habe schon ein bisschen vorecherchiert.
2.
Die Gliederung (s.o.) ist nicht nur abgebildet und nicht erst dadurch zum Bild geworden. In der frühen Neuzeit nennt man so eine Gliederung ein argumentum und argumentum ist in der frühen Neuzeit auch ein Bildbegriff, wird also für vergleichbare Gliederungen verwendet, aber auch für Druckgraphiken, auf denen Figuren in einem Raum stehen und dort zu handeln scheinen.
Die Geschichte der frühneuzeitlichen Bildbegriffe ist unter anderem eine Geschichte der Bildrhetorik, Carsten-Peter Warnke hat dazu vor vielen, vielen Jahren eine fantastische Arbeit geschrieben. Sprechende Bilder - sichtbare Worte: so lautet der Titel der Arbeit. Die Literatur zur Bildrhetorik liefert nicht nur einen Haufen an Begriffen, die wie Kreuzungen, wie Straßenköter oder Bastarde assoziieren, was andere Autoren schön sauber auseinander halten wollen. Warncke ist nicht der einzige, der solchen Kreuzungen nachgegangen ist und damit den Blick für Übersetzbarkeit von Worten in Bilder und von Bildern in Worte geschärft hat. Gottfried Boehm (der von den beiden juristischen Autoritäten mit "Was ist ein Bild?" zitiert wird, hat mit Helmut Pfotenhauer ein Buch zur Geschichte der Ekphrasis veröffentlicht: Ekphrasis ist ein Bergriff aus der Rhetorik und bezeichnet dort Bildbeschreibungen: Also nicht nur Worte zu Bildern oder Worte über Bilder, sondern auch Worte, die zu Bildern gehören, die Bildern assoziiert sind oder zu Bildern werden.
Ich gehe davon aus, dass es klassische und kanonische Literatur der Rhetorik gibt. Wenig Werke, aber die würde ich unbedingt dazu zählen: Die Rhetorica ad herennium, Ciceros Texte zur Rhetorik (inklusiver der Reden, vor allen denen gegen Verres (wegen des ius imaginum) und die Institutionen von Quintilian würde ich zum Beispiel dazu zählen. Die sind klassisch und kanonisch, weil sich andere seit nun bald 2000 Jahren darauf beziehen und sie immer wieder lesen und deuten, interpretieren und uminterpretieren. Bei allen drei Autoren (den Namen des einen kennt man nicht, man dachte einmal, dass Cicero den Text an Herennius geschrieben hätte und streitet auch noch darum) gibt es Ausführungen zu Bildern. In den rhetorischen Insitutionen sind die Grenzen des Bildes nicht unscharf. Bilder sind dort, wie ich früher geschrieben habe: Kreuzungen. Das sind Assoziationen, das heißt dass Bilder nicht nur aus Bildern und nicht nur in Bildern, nicht nur dank und durch Bilder bestehen. Man muss dafür schon etwas liefern und etwas tun, sei es eine Holztafel, ein Klappstuhl (das Beispiel liefert Cicero für das ius imaginum) oder einen fuchtelnden Redner zum Beispiel.
Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, die Geschichte der Bilder als Geschichte von Objekten, Zeichen oder Medien zu erzählen, die früher einmal durcheinander, unrein, heterogen vorgekommen wären und später dann homogener, reiner, einheitlicher geworden wären. Bilder waren früher Kreuzungen und Assoziationen und die sind es geblieben, bis heute.
Die Unterscheidung zwischen Wort und Bild ist wichtig, wie jede Unterscheidung. Worte und Bilder sollen unterschieden werden, möglichst scharf. Nur würde ich die Unterscheidung zwischen Wort und Bild nicht unbedingt groß machen, nicht unbedingt als eine fundamentale Unterscheidung verstehen. Das kann eine situative, eine kleine Unterscheidung sein, wie etwa die zwischen zwei kurzen Haaren, die ich auf meinen Kopf habe oder zwischen zwei Cent Münzen, die ich in meinem Portemonnaie habe. Dass die Unterscheidung gesellschaftsbildend ist, das bezweifele ich. Man kann die Unterscheidung groß machen, kann sie aber auch klein machen. Die Thesen zur Bilderflut oder zum Eindringen der Bilder in ehemals bildfreie Zonen, die bezweifele ich. Dass das normative Thesen sind, das man damit also Unterscheidungen und Rangordnungen reproduzieren möchte, das leuchtet mir ein. Das das zum Alltageschäft von Juristen gehören kann, das weiß ich. Das nennt man regieren, nicht jeder nennt das so, aber manche tun es.
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fabiansteinhauer · 8 months
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Bauernregeln
Die Differenz zwischen Schrift und Bild habe die Jurispridenz bisher kaum beunruhigt, schreibt eine Autorität. Entweder stellt sich der Autor unwissend oder er ist unwissend. Entweder kennt er aus den 2000 Jahren Jurisprudenz etwas von der Literatur über Bildkritik, über Kritik an Worten und Begriffen oder er kennt es nicht. Oder er kennt es und sagt, es sei ihm nicht Jurisprudenz genug. Spielt die Differenz zwischen Bild und Wort nicht unter anderem in der griechischen Philosophie und im kanonischen Recht schon eine Rolle? Spielt das nicht unter anderem in den historischen Bilderstreiten und Bilderstürmen eine Rolle? Gibt es nicht seit dem 19. Jahrhundert ein bisschen Literatur, die dann auch Bild und Wort unter den Bedingungen dessen beschreibt, was man unter dem Begriff Massenmedium zu fassen versucht? Hat nicht Albert Hellwig sich zwischen 1900 und 1925 die Finger über die Unruhe und die Differenz zwischen Worten und Bildern wund geschrieben, war er mit den Initiativen zum Kinorecht und mit dem Import des Begriffes Suggestivkraft für die Bewegung der Bilder nicht sehr erfolgreich, so erfolgreich, dass noch das Bundesverfassungsgericht diesen Begriff übernahm, um den Status eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkes quasi mild polizeilich und seelsorgerisch zu rechtfertigen?
Gab es in der Reformation und in den Aueinandersetzungen zwischen katholischen Juristen und protestantischen Juristen nicht auch die eine oder andere Überlegung, die sichauf Unruhe und das Verhältnis von Worten und Bildern bezog? Hat Aby Warburg nicht darüber und gleichzeitig über das Recht gearbeitet? Ist das nicht eine alte Geschichte: Juristen, die vor Bildern warnen und stolz auf Begriffe sind? Gibt es Bildverbote und Literatur zu Bildverboten? Wenn ja, gibt es die nicht schon länger?
Juristen verlassen sich ganz auf Wort und Schrift: gelogen, glatt gelogen. Man beauftragt Architekten Gerichte zu gestalten, Juristen kleiden sich in juristischer Kleidung, sie sitzen vor Bildern und orientieren sich an Vorbildern, wollen Vorbilder sein. Sie hängen sich Kunst irgendwie irgendwo hin, fertigen Masken ihrer Ahnen an und präsentieren die im tabulinum, um zu zeigen, wie edel, urteilsfähig, informiert, konservativ oder avantgardistisch sie sind. Bücher bekommen Cover. Juristen haben eine ordentliche Schrift, unterschreiben sauber, wenn auch in verdächtig großen Schwüngen, halten Absätze, Artikel und Paragraphen mit Zwischenräumen auseinander, bringen Gesetze auf Tafeln an, fertigen Urkunden an, die mindestens so gepimpt erscheinen, wie ein 1984 getunter Bochumer Opel-Ascona. Juristen legen Sparbücher an, haben Nummernkonten in der Schweiz und machen die Spuren vorsichtshalber schwer einsehbar. Juristen schließen Türen, hängen Vorhänge auf, machen an einer Stelle das Licht an, an anderer aus.
Es gibt Juristen, die sich ganz auf Wort und Schrift verlassen. Das ist eventuell nicht gelogen. Das wären dann aber schlechte Juristen. Man sollte sich nicht auf Worte verlassen, nicht auf Schrift, nicht auf schriftliche Zusagen. Verträge wandern vor Gericht und Gesetze vor das Bundesverfassungsgericht. Gute Juristen rechnen damit, dass mit Worten und Schrift etwas schief gehen kann.
Wenn Sie einen Kreditvertrag schließen, verlassen Sie sich nicht auf das Wort des Kreditnehmers, verlangen Sie Sicherheiten. Kommt der Verhandlungsgegner mit einem vergoldeten Rolls Royce an, Pomade im Haar, Goldkettchen überall, sieht er aus als ob er 23 Jahre alt wäre; stinkt er aus dem Maul nach Alkohol: Dann verlassen Sie sich nicht auf seine Worte und nicht darauf, was er ihnen schriftlich versichert, nämlich dass er ein seriöser und sparsamer Geschäftsmann sei, der nur mal kurz 25.000 für eine tolle Geschäftsidee brauche und ihnen nächste Woche dafür 50.000 Euro Gewinn auszahlen könnte. Die Behauptung, dass Juristen sich ganz auf Wort und Schrift verlassen, die ist glatt gelogen, es kann aber ein Witz sein, vielleicht spricht da jemand als Karikatur eines Professors aus dem Elfenbeinturm. Kein Jurist, den ich kenne, verlässt sich ganz auf Wort und Schrift. Täte er das, würde ich sage er sei entweder Wort- und Schriftfetischist, naiv oder wahnsinnig.
Man kann den Autoritäten mild gegenüber sein, aber nicht wenn man Leuten beibringen möchte, gründlich im Bereich der Grundlagenforschung zu arbeiten. dan muss man zeigen,dass hinter dem Umstand, dass es Autoritäten in einem Bereich gibt, manchmal nicht mehr als heiße Luft steckt.
2.
Die Anmerkung, das es zu irgendeinem Thema bisher keine Überlegung und keine Literatur gäbe, die will ich nicht lesen. Ich glaube es nicht, es überzeugt mich nicht. In keinem Bereich, erst Recht nicht im Bereich von Bild und Recht. Die Position, die ich habe, die beschreibe ich erstens als Archäologisch. es gibt berühmte Archäologen im Bereich der Rechtswissenschaft. Im Bereich. Bachofen ist schon einer, Nietzsche ist einer, Foucault ist einer, Vismann ist eine. Legendre ist auch einer. Unter einem Archäologen verstehe ich insoweit jemanden, der davn ausgeht, dass alles, was ist, einem anderen aufsitzt. Alles was geschrieben wird, sitzt einem anderem Schreiben auf. Kurz gesagt: Man schreibt nie auf leeren Flächen. Alles ist schon beschrieben, unter allem findet sich schon Schreiben. Schreiber fangen an, aber ieser Anfang ist immer kunstvoll, artifiell, technisch. Noch jede Lücke, erst recht jede Gesetzlücke, ist eine artifizielle, hergestellte Lücke. Nichts, was im Recht und in der Rechtswissenschaft passiert, sitzt einer Leere auf.
Es gibt rechtsfreie Räume, es gibt unberührten Zonen, so etwas, wie die schönen Schneeflächen an einem Januarnachmittag um 16.00 Uhr im Fexttal. Nichts, was so schön und so begehrt ist, wie diese Flächen. Das gibt es entweder, weil diese Flächen Recht bedecken oder bedeckt halten - und sie bedecken Recht und halten rechjt bedeckt, weil es Kulturtechniken gibt, die so etwas machen können. Man kann schreiben, um etwas zu verbergen. Man kann schreiben, um vergessen zu lassen, um etwas loszuwerden. Und die vielen Texte, die Schreiben, dass es zu einem juristischen Thema bisher keine Literatur gäbe, die tun genau das. Schreiben ist immer zensiert und immer auch Zensur, schreiben teilt immer etwas mit und wird etwas los, macht das eine wahrnehmbar und nimmt anderem die Wahrnehmbarkeit. Die Autoren, die um 1895 herum schon behaupteten, bisher gäbe es zu Fragen des Bildrechtes keine Literatur, auch nicht zur Frage danach, wann man das recht hat, ein Bild eigen zu nennen oder darüber zu entscheiden, ob es in der Öffentlichkeit gezeigt oder in der Öfentlichkeit nicht gezeigt werden sollen, halten die Literatur zum ius imaginum bedeckt, sagen nicht einmal, warumsie nichts dazu sagen. Die sagen zwar viel dazu, was ein Bild ist. Hans Schneikert etwa übersetzt dafür Alphonse Bertillons ins Deutsche, zapft Schopenhauer an um zu begründen, warum man sich selber und seinem Bild ähnlich sein sollte. Der hält sich in Bezug auf das ius imaginum bedeckt. Wie eine Rache trifft es ihn: Heute behaupten Autoritäten, jemanden wie Schneikert habe es gar nicht gegeben oder es hätte ihn zwar gegeben, aber niemand hätte ihn gelesen oder wahrgenommen. Oder sie sagen zu ihn und den Kollegen seiner Zeit soviel, wie er zu den Juristen, die vorher über Bild und Recht geschrieben haben. So hausieren heute Autoritäten mit der Behauptung, sie seien überhaupt die ersten, die sich über ein Problem im Verhältnis zwischen Recht und Bild Gedanken gemacht hätten.
Ist das Alphatierchengehabe, ist das eine Art Patronatssucht, eine Vatermanie, will man unbedingt immer der erste, der Schöpfer sein? Mir egal. Die Wirkung: Mischung aus Ärgerlichkeit und Komik. Das Gedächtnis ist kurz oder stolz.
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fabiansteinhauer · 6 months
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Wer will noch mal, wer hat noch nicht?
Es ist noch Suppe da! Es ist noch Betreuungssuppe da!
Who is a non german citizen and wants to write on law and images? The first PhD is the deepest. We will help you.
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fabiansteinhauer · 10 months
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Kulturtechnik zur Lösung römischer Fragen
Es gibt eine Kulturtechnik zur Lösung römischer Fragen, man nennt sie Vertragen. Verträge werden vertragen. Würden sie geschlossen, würde man sie Verschlüsse nennen. Man nennt sie Pakte, weil sie packend sind. Würden sie nicht packend sein, sondern langweilig, dann würde man sie Langweilende nennen. Warburg analysiert das Vertragen, in dem er es bloß zerlegt und in alle Richtungen, -weise und wegweisend bedenkt: als Tragen und Trachten. Warburgs Bild- und Rechtswissenschaft ist Regierungswissenschaft, weil sie eine Wissenschaft der Regung und des Regens ist.
Die Technik ist simpel, die hat er geübt. Verträge lösen keine Fragen, sie lassen Fragen tragen und trachten, sie lassen Fragen vertragen, sonst würde man die Verlösungen nennen.
Kunst kommt von Können. Käme sie vom Wollen, würde man sie nicht Wunst nennen, das ist ein blöder Kalauer. Dann würde man sie Wollen oder Willen nennen. Können will nicht, Können soll nicht, Können muss nicht. Können kann.
Der Mensch tracht, Gott lacht. Der Mensch hat es schwierig, der Gott hat es leicht.
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fabiansteinhauer · 10 months
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Bild- und Rechtswissenschaft
1.
Anzeige ist raus, Anzeige ist gestellt. Rechtswissenschaft bildet auch, sie ist auch eine Bildwissenschaft. Fotografen könnten richten können, in alle Richtungen, wie alle die jenigen, die in alle Richtungen richten können könnten.
Hans Jürgen Förster und Thomas Walter sind nicht im Bild. Das sind zwei Anwälte, die einen, der im Bild ist, angezeigt haben. Ich bin zwar auch nicht im Bild, aber ich habe das im Blick: das Bild, die Anzeige, das Verfahren.
Im Bild sieht man Yahya Sinwar, angeblich einen Führer der Hamas, und einen in diesem Schreiben, hier und jetzt, namenlosen, nicht im Schreiben seienden Fotografen. Der schreit nur in diesem Schreiben, dieses Schreiben schreit nur nach ihm. Der ist nicht in diesem Schreiben, aber dafür ist er im Bild.
2.
Im Moment läuft ein Strafverfahren bei der Bundesanwaltschaft, das der Frage nachgeht, inwieweit bestimmte Fotografen (unter anderem der im Bild) an der Gewalt beteiligt sind, die sie fotografieren.
Das ist eine alte Geschichte, und wem sie jüngst passierte, dem bricht das Herz entzwei, aber nicht entzweier als zuvor. Persönlich haften und beruflich einstehen alle für und durch Geschichte, eine und ein Geschichte. Der Fotograf, der Führer, die Anwälte, Staatsanwälte und Richter.
Am MPI für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie formiert und normiert sich eine gruppierte und assoziierte Expertise zu dem Umgang mit dieser und diesem Geschichte.
Das ist die Forschung zu juridischen Kulturtechniken, die im Bild und im Recht, im Schreiben und Schreien vorkommen können, immer und durchgehend vorkommen können. Man wird sie nicht los, sie lösen auch nichts, sie binden. Sie haften - und lassen haften. Durch sie können wir haften, durch sie wird man mündig zu haften und kann das Haften händeln.
Freiheit, Recht, Gesetz, Sicherheit - das mag geheimnisvoll erscheinen. Was eine Person und Persönlichkeit ist, das mag kompliziert erscheinen. Das tut es, das ist es auch, aber nur darum, weil es durch benannte Geschichte und anonymes Geschichte erscheint.
3.
Diese juridischen Kulturtechniken scheiden, schichten und mustern, sie lassen scheiden, schichten und mustern. Die Frage nach Recht und Gesetz ist in dieser Forschung keine Frage nach einem System, wenn diese Frage nicht technisch ist. Wenn nach Techniken der Systematisierung gefragt wird, ist die Frage unsere Frage (in Gestalt). Denn stellt uns die Frage und wir sie.
Die Frage ist eine nach der Technik, aber auch nur dann, wenn sie technisch gestellt wird. Die Frage danach, was unsere Begabung sein soll, worin zum Beispiel Juristen begabt sein sollten, ist dann eine Frage nach der institutionellen Macht (Vesting/ Descombes), wenn sie technisch gestellt wird, wenn sie insoweit nach Techniken des Instituierens (Vismann) gestellt wird. Das will ich anzeigen, das zeige ich auch an.
Diese Forschung ist unruhig und beunruhigt, ist darin aber sicher weder die erste noch die letzte. Diese Forschung soll nicht von Verantwortung befreien, sie soll Verantwortung befreien.
Das Verfahren wird verfolgt, das Verfahren der Bundesanwaltschaft wird verfolgt, wir beobachten das, das ist unser Beruf am MPI. Dazu haben wir etwas zu sagen, tun das aber nur phasen- und stellenweise.
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fabiansteinhauer · 11 months
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Bild- und Rechtswissenschaft
1.
Ich verwende den Singular, spreche also trotz Zusammenstellung zweier Wissenschaften von einer Wissenschaft. Das ist eine Wissenschaft, deren Grenzen durch sie gehen und die insoweit auf unstillbare Weise entzwei ist. Das ist die Rechtwissenschaft m.E. auch, auch da ist alles strittig. Das ist die Bildwissenschaft m.E. auch, auch da ist alles strittig. Ich habe auch nie behauptet, dass ich etwas vermehre. Ich mache Kontraktion und Distraktion mit.
2.
Durch diese Wissenschaft, durch die Bild- und Rechtswissenschaft gegen ihre Grenzen. Sie trägt Konflikte aus, sie händelt ihren und bestreitet ihren Gegenstand. Mir geht es nicht um eine Rückkehr der Bilder ins Recht. Die Idee er Bilderflut kenne ich, vor allem ihre lange Geschichte, es wäre lächerlich anzunehmen, dass die heute, vor 20 Jahren, vor 40 Jahren oder vor 400 Jahren begann. Das sagen Leute, die sind aber keine Historiker. Seitdem es Bilder gibt, fluten sie, das sagen Historiker und der These schließe ich mich an, welich die archäologischen Beweise plausibel finde. Wenn zum Beispiel in einer Höhle hunderte Bilder sich finden, aber kein Wort und dazu die Gerippe von sieben Menschen, dann fluteten vor 40.000 Jahren Bilder eine Höhle.
Seit einem Aufsatz über die Rückkehr des Bilderstreites (in: Die Sprachen des Rechts Band III) arbeite ich zur Geschichte und Theorie sowie zur Praxis des Bilderstreites. Ich halte für meine Arbeit nicht für hilfreich, zu unterstellen, dass Bilder kein Teil des Rechts wären oder dass Juristen am Bildwissen (oder Bildwissenschaft am Rechtswissen) nicht beteiligt wären oder nicht kooperien würden. Auch für die Moderne halte ich das nicht hilfreich, schon weil ich sonst das Projekt zu Aby Warburg gar nicht machen könnte. Darum widerlege ich nicht die Thesen des Juristen Klaus Röhl oder der Kunsthistorikerin Kirsten Marek. Ich widerspreche ihnen, aber widerlege sie nicht. Von ihnen diese Annahmen hilfreich sind, dann sind die ihnen hilfreich. Die beiden wollen sowoohl den Rechtsbegriff als auch den Bildbegriff ohne Überschneidung treffen, wollen die Moderne von Vormoderne klären. Das tue ich nicht, u.a. wegen der Argumente, die ich in Bildregeln entfaltet habe, die Vismann in dem Band zum Bildregime entfaltet hat oder die Latour in Wir sind nie modern gewesen entfaltet hat. Philpipe Descola ist ein wichtiger Autor.
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fabiansteinhauer · 2 years
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Wozu Bildwissenschaft?
1.
In Bezug auf das Bild kann sich die Rechtswissenschaft nicht auf einen Punkt oder hinter einer Linie zurückziehen, an dem oder hinter der sie zu sich käme. Es gibt ab und zu den Rat, sich als Rechtswissenschaftler auf die eigenen Kompetenzen zurückzuziehen und die Autonomie zu schärfen, an ihr zu feilen anstatt anderem Wissen hinterherzurennen. DieJuristen kämen eh immer zu spät, wenn sie versuchen würden, mit anderen Disziplinen oder Wissenschaften mitzuhalten, so ein Rat wird teilweise gegeben. Die Beobachtung mag stimmen, der Rat kann trotzdem falsch sein, allein schon, weil Verspätung, Verzögerung oder auch Zaudern eine andere Form der Zeitschöpfung ist, nicht die schlechteste zumal, wenn es um's Wissen geht. Hinterher ist man vielleicht nicht immer, aber oft schlauer. Wenn man keine Zeit habe, dann solle man, so heißt es in Pingyao, einen Umweg machen.
In Bezug auf das Bild stimmt die Beobachtung mit der Verspätung nicht, weil, seitdem es Bilder gibt, juristisches und juridisches Wissen dabei kooperiert, etwas als Bild erscheinen zu lassen. Seitdem es Bilder gibt, gibt es sie, weil sie bestritten oder gehändelt werden. Spätestens seit den Verknüpfungen zwischen den monotheistischen Religionen und dem römischen Recht ist Rechtswissenschaft auch Bildwissenschaft.
Das Bild ist als Objekt interessant, weil an ihm Trennungen und Austauschmanöver, wenn man so will: Wechsel, zum Problem werden. Das bringt Klaus Röhl in seiner Bildtheorie auf den Punkt, auch die Illusion, die das Dogma der großen Trennung liefert, nämlich mit dem Begriff sei die Rechtswissenschaft das Bild losgeworden und in gesicherter Reservoiren der Stellvertretung vor Wechseln, vor Verwechslungen gefeit.
Kurz gesagt: Am Bild lodert die Sorge um Verwechslung. Wozu Bildwissenschaft, eine juridische und juristische noch dazu? Das ist eine Wissenschaft an Objekten, an denen Repräsentation ihre Unruhe behält. Man kann dem nachgehen, wie das einige tun, mit der Frage nach dem Verhältnis zwischen Grund und Abgrund, Anwesenheit und Abwesenheit. Man kann dem aber auch mit Tabellen, Tafeln, Akten, Listen und mit Protokollen nachgehen, die aufzeichnen, wie etwas von einer Stelle zur anderen rückt, ohne dabei gleich die Vernunft bedroht und Wahnsinn drohend zu sehen. Eine Wahrheit, die gefällt ist (falsa), weil sie über den Tisch oder die Tafel gezogen wurde, weil sie dort rüber zieht: man muss das nicht so grundsätzlich abwehren, wie man es mit dem Dogma der großen Trennung tut.
2.
Nec spe nec metu: In Jarmans Film von oder über Caravaggio steht das auf Messers Schneide. Gebe nie auf, so übersetzen das einige. Kein Hoffen, kein Bangen andere. Kein hüpfendes Herz, kein Zittern (egal warum)! So würde ich das übersetzen, wenn es auf Messers Schneide steht, dann würde ich es auch ganz brutal zu einem Ratgeber für Messerstecher machen, die nicht wollen, dass ihr Opfer wieder aufsteht oder aber für Schlachter, die nicht wollen, dass das Tier lange leidet. Dann hieße das schlicht: Mache einen schnellen, sauberen Schnitt. Wenn du schon stichst, dann richtig.
Der lateinische Satz, von dem dies nur der Anfang ist, geht allerdings weiter, vollständig lautet das stoische Motto nec spe, nec metu, mediis tranquillus in undis. Seit der frühen Neuzeit wird dieses Sprichwort in Stücken, also zerschnitten überliefert.
Die zweite Hälfte, bezieht sich auf vage Bewegung, nämlich auf Wellen oder Wogen, in denen man ruhen oder ruhig sein sollte, vielleicht ist gemeint: mit denen man gehen sollte, in deren Bewegung man lässig bleiben sollte, gegen deren Bewegung man nicht angehen oder ankämpfen sollte. Versuche nicht, in Wellen zum Stehen zu kommen, lasse dich auf den Wellen treiben. Mache die Brandung mit, nicht dagegen halten. Jarman hat (vielleicht vorsorglich, vielleicht kannte er nur die berühmtere erste Hälfte) die Teile dieser stoischen Passage auseinandergeschnitten, damit aber letzlich das Problem, auf das dieser Satz reagiert, einfach weggelassen. Das ist das Problem, in welchen Maß man mitmacht, was bewegt, um gegenüber dieser Bewegung Distanz zu schaffen. Auf die andere Seite des Messers hätte er gut die zweite Hälfte dieses Spruches schreiben können. So ist die Szene fast verschenkt. Aber immerhin hat er ein Stück dieses Satzes auf Messers Schneide gesetzt.
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fabiansteinhauer · 1 year
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Hoachen Ku
1.
In allen Abteilungen des Max-Planck-Institutes für wahrscheinliches und unwahrscheinliches Recht gibt es Forschungsprojekte zur Bild- und Rechtswissenschaft. Eines der Projekte führt Hoachen Ku durch, der ein fantastischer Gesprächpartner für alles und darum auch für die Geschichte und Theorie der Zeitmessung sowie die Geschichte und Theorie des decorum ist. Beides hängt zusammen, besonders, so sagt mir das Haochen, in China, weil die Musterung der Gesellschaft deutlich darauf ausgerichtet ist, Zeit passieren zu lassen.
So setzt man schon Leute in der Reihenfolge ihres Alters an eine Tafel. Rangfolgen folgen Mustern, die sich aus der Alterung ergeben, und das unabhängig von Verdiensten. Der Durchgang von Zeit, die Stelle in der Zeit ist auch gelöst vom Verdienst wichtig. Die Zeit soll wahrnehmbar sein, auch im Sinne einer Ausübbarkeit.
2.
Hoachens Projekt ist, wie kann es anders sein, irre! Schon der Titel lässt das Herz hüpfen:
The semantic labyrinth of normative mediums: Redefining missionary cases in multi-jurisdictional China (1842-1911)
Haochen:
In multi-jurisdictional China, ‘missionary cases’ were clashes of normative knowledge coming from very different agents: from the Chinese, various European states and the Church authorities. To some extent, the legal interactions that occurred in these cases can be seen as navigating a labyrinth: finding the exit (i.e. a solution) was the ultimate goal for all agents, but in the process, each party would encounter many obstacles. These obstacles are the heteroglossia of semantics: although seemingly dealing with the same legal terms, agents had a vastly different understanding of them, corresponding to their own epistemic structures. Rather than simply dealing with legal issues with specific terms, the agents were using legal terms as a lens to gain insights into each other's mindsets. Legal terms can thus be recognized as normative mediums, providing space for each party to be confused, to explore or debate, and to seek a way out of the maze – even though these ‘exits’ were often unexpected and in effect rewrote the history of Sino-Western legal interactions.
As conflicts that stirred up all levels of Chinese society during the very last years of the Chinese Empire, missionary cases show us a variety of legal terms as normative mediums: violence, property, communities, sovereignty, etc. The network composed of these terms explains why legal translation was possible in Late Qing China: new knowledge was produced in semantic practice. All cases were discussed in a highly pragmatic environment and involved various technical issues. The discussions of these technical issues not only show the different semantic contexts of normative mediums under different jurisdictional traditions, but also demonstrate how the agents strove to reach a new solution within these differences.
Thus, this project focuses on these normative mediums and the ‘semantic labyrinth’ behind them. There are abundant sources for the missionary cases: government archives, private diaries, mission reports, travel literature, etc. However, the epistemic structures behind these texts are still to be reconsidered. This project will benefit from Digital Humanities methods to deal with large amounts of text. Through the analysis and organisation of the corpus of ‘missionary cases’, this project will explore the normative mediums that were discussed by contemporary agents but are neglected today, and track how these mediums entered the later legal discourse. These efforts will help us to redefine the ‘missionary cases’, one of the most important public issues at the dawn of imperial China, from a new perspective, and to figure out how these cases presented and shaped legal keywords of China afterwards.
Follow him, follow his work!
2.
Das Bild ist zwar auch ein visuelles Medium, es ist aber nicht nur ein visuelles Medium. Das Bild teilt schon Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit auf, macht sichtbar und unsichtbar. Es gibt darüber hinaus aber auch noch Bilder in nicht-visuellen Medien.
Gemeint sind damit nicht nur Metaphern, sondern (in Warburgs Sinne) Objekte, die wendig sind, schon deswegen, weil sie gedreht werden oder etwas an ihnen um-, auf- und zugeklappt werden kann. Warburgs Polobjekte sind teilweise Klappobjekte (Objekte, zu denen insbesondere Helga Lutz und Bernhard Siegert forschen).
Der Begriff des Bildes hängt auch am Begriff der figura und am Begriff des Schemas, die beide schon mit graphischen Operationen (auch choreographischen Operationen) zu tun haben, die Bewegung durchgehen lassen. Auf dem tumblr und Unter dem Gesetz gibt es mehr dazu zu lesen, man kann das finde, wenn man die Suchfunktion nutzt und zum Beispiel den Namen Nadia Koch eingibt, die dazu sehr interessante Arbeiten im Schnittfeld von Archäologie, Philologie, Rhetorik und Kunstgeschichte veröffentlicht hat (ich habe ein hashtag dazugefügt). Das ist eine Bewegung, die im Begriff von figura und schema auch an Vorstellung von Wendungen (im Sinne von Kehren oder Verkehrungen) hängt. Falten wäre in dem Sinne auch dann eine Bildtechnik, wenn die Falten nicht visuell sind. Haochen beschäftigt sich mit normativen Medien, die sowohl als visuelle Medien als auch als nicht-visuelle Medien vorkommen.
3.
Wir haben einen Innenhof, eine Art Kreuzgang, da diskutieren wir manchmal. Gestern erzählt mir Haochen von Höhlen in der Wüste Gobi, in denen sich Bilder buddhistischer Kosmologien finden. Das sind Bilder in Höhlen, im Dunklen. Man kann sie mit Licht betreten, aber auch dann ist Unterschied zwischen sichtbaren Stellen und nicht sichtbaren Stellen nicht nur Teil des Besuches, er ist auch Teil derKosmologie. Und die Bewegung durch dieses Höhlen, der Wechsel der Stellen, die siichtbar sind und die unsichtbar sind, auch der istnicht nur Teil des Besuches der Höhlen, sondern Teil der Kosmologie. Die Wüste wächst, weh dem, der Wüste birgt, auf alle Fälle also auf in die Wüste Gobi, da will ich am Sehen und Nichtsehen teilnehmen.
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