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#individualbeitrag
treeversity-blog · 6 years
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Weltfrauentag: Gleichbehandlungs-Check der Arbeiterkammer
Der Weltfrauentag findet jedes Jahr am 8.März statt und soll die Ungleichheiten zwischen Männer und Frauen aufzeigen, die noch immer in unserer Gesellschaft bestehen, Stichwort Gender Pay Gap. Diesen Tag haben wir einerseits zum Anlass genommen um in der Lehrveranstaltung Diversität und Internationalisierung darüber zu sprechen und andererseits habe ich mich persönlich intensiv mit dem Thema Gehaltsdiskriminierung zwischen Männer und Frauen auseinandergesetzt. 
Leider gibt es in unserer Gesellschaft noch immer keine Gleichstellung zwischen Männer und Frauen, vor allem verdienen Frauen teilweise noch immer weniger Geld für die gleiche Arbeit als Männer. Eine Frechheit wie ich meine. Was denkst du darüber? Und wie geht’s dir dabei wenn du das hörst? Bist du vielleicht selbst davon betroffen und möchtest dich wehren? Mehr dazu weiter unten.
Gleichbehandlungscheck der Arbeiterkammer:
Da ich neben meinem Studium berufstätig bin habe ich mir dies zum Anlass genommen und einen Gleichbehandlungs-Check, der Arbeiterkammer, in meiner Arbeitsstelle, einem Caritas Wohnhaus (in Krems, Niederösterreich), durchgeführt. Auf diesen Check werde ich nun näher eingehen und lade auch gleichzeitig alle dazu ein diesen auch in ihrer/seiner Arbeitsstelle durchzuführen um Geschlechter-Unterschiede an der Arbeitsstelle aufzuzeigen. Hier findest den Link dazu: http://gleichbehandlungscheck.arbeiterkammer.at/. Weitere Infos findest du auch auf der Internetseite der Arbeiterkammer.
Der Check setzt sich aus 17 Fragen zusammen, durch die herausgefunden werden soll, ob Gleichbehandlung zwischen Arbeitern und Arbeiterinnen gegeben ist. Die Fragen lauten wie folgt:„Gibt es Unterstützung, wenn ein Fall von Diskriminierung bekannt wird? Wird sexuelle Belästigung ernst genommen? Gibt es ausreichend Information zum Thema Gleichbehandlung für Frauen und Männer? Gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte im Betrieb? Ist gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit tatsächlich verwirklicht? Gibt es einen Einkommensbericht? Wenn ein Bericht gelegt wird, wird die Belegschaft informiert? Gibt es konkrete Arbeitsplatzbewertungen, -beschreibungen und Einstufungskriterien? Werden Frauen bei der Weiterbildung gleich behandelt? Haben Teilzeit-Beschäftigte die gleichen Möglichkeiten wie Vollzeit-Beschäftigte? Wird im Falle einer Schwangerschaft eine Wiedereinstiegsplanung vor dem Mutterschutz angeboten? Wird auf Betreuungs- und Pflegepflichten Rücksicht genommen? Gibt es einen Betriebskindergarten oder einen Kinderbetreuungszuschuss? Gibt es Frauen in Führungspositionen? Sind im Betriebsrat Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft? Gibt es im Betrieb einen Frauenförderplan? Gibt es Frauennetzwerke in ihrem Betrieb?“ (Arbeiterkammer Oberösterreich o.A.).
Die Antwortmöglichkeiten sind jeweils: ja, nein oder weiß ich nicht. Wenn du dir bei der Beantwortung nicht sicher bist kannst du auch einen Betriebsrat eine Betriebsrätin oder die Arbeiterkammer befragen so wie in meinem Fall.  
Meine Auswertung war wie erwartet sehr positiv. Die Rückmeldung des Arbeiterkammer Checks ergab, dass der Betrieb in dem ich arbeite (Caritas) ein echtes Vorbild in Sachen Gleichbehandlung ist. Wenn dies nicht der Fall gewesen wäre hätte ich wohl einiges verbessern müssen. 
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Ich habe diesen Check auch für eine ehemalige Arbeitsstelle von mir durchgeführt und dabei kam leider kein erfreuliches Ergebnis zu Tage. In diesem Betrieb ist noch jede Menge Nachhilfe in Sachen Gleichbehandlung nötig.
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Gesetzeslage in Österreich zur Gehaltsdiskriminierung:
1979 wurde in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, dieses verbietet die Diskriminierung der Entlohnung zwischen Männer und Frauen. Somit darf der Dienstgeber die Dienstgeberin keinem für gleiche oder gleichwertige Arbeit ein geringeres Entgelt zahlen.
Dennoch gibt es immer wieder Fälle wo überwiegend Frauen bei der Gehaltsauszahlung benachteiligt werden. Firmen und Unternehmen reden sich oft darauf aus, dass Frauen schlechter bei Gehaltsverhandlungen auftreten. Laut Obersten Gerichtshof, darf der Lohnunterschied generell nicht und schon gar nicht nur aufgrund einer schlechten Gehaltsverhandlung auftreten (vgl. Portal der Arbeiterkammern 2018).
Was kann ich nun tun wenn ich von einer Gehaltsdiskriminierung betroffen bin?
In diesem Fall kann beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt werden oder man stellt einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission, diese bearbeitet dann den Fall. Für das Gerichtsverfahren kann man einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer stellen. Prinzipiell kann festgehalten werden, dass die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft eine erste Anlaufstelle in Fällen wie diesen darstellen, da sie sich für die Rechte aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einsetzen (vgl. Portal der Arbeiterkammern 2018). 
- FLO-
Literatur:
Arbeiterkammer Oberösterreich (o.A.): Gleichbehandlungs-Check http://gleichbehandlungscheck.arbeiterkammer.at/ [5.03.2018]
Portal der Arbeiterkammern (2018): Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Gleichbehandlung/Gleicher_Lohn_fuer_gleiche_Arbeit.html [10.06.2018]
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hittveu · 8 years
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Tausende Euro zurück für Kreditnehmer Verbraucherzentrale Sachsen: Individualbeitrag der TARGOBANK zurückfordern!
Tausende Euro zurück für Kreditnehmer Verbraucherzentrale Sachsen: Individualbeitrag der TARGOBANK zurückfordern!
„Unsere Fachberater haben mit Rechtsbesorgungen schon reichlich Geld in die Taschen der Kunden zurückgespült“, erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. So auch im Fall der TARGOBANK, deren Kunden laut ihrem Vertrag happige „laufzeitunabhängige Individualbeiträge“ zahlen sollen. Dabei stellen diese nichts anderes als Kreditbearbeitungskosten dar, zu denen es schon verschiedene…
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kanzlei-job · 8 years
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Verbraucherdarlehen: Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag unzulässig
Einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge bei Verbraucherdarlehen benachteiligen den Verbraucher unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben und sind daher unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 28. April 2016 entschieden (Az.: 6 U 152/15).
  Die Bank hatte gegen dieses Urteil allerdings Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Wie der BGH am 20.…
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