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#mietobergrenze
gutachter · 5 years
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Mietobergrenze für Ersatzwohnraum bei Zweckentfremdung nichtig Das Land Berlin darf eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) für den Abriss von Mietwohnungen nicht mit der Begründung verweigern, der Neubau überschreite eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro pro Quadratmeter.
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Mietendeckel, Investieren in Berlin Nein Danke
Um es gleich am Anfang klar zu sagen „Ja, ich bin für sozialverträgliche Mieten“.
Doch der Weg dahin kann nicht sein einzelnen Gruppen der Bevölkerung den „schwarzen Peter“ zuzuschieben, mit Sanktionen zu drohen, Enteignungen ins Auge zu fassen und immer höhere Hürden aufzustellen.
Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“, oder auch das „Mietendeckelgesetz“ ist ganz sicher nicht das Instrument, um der Mietmisere in Berlin oder anderswo Herr zu werden.
Er ist ganz klar ein absolut falsches Signal.
Es gibt tausende von „Kleinstinvestoren“, wie Handwerker und andere Selbständige, die sich mit Hilfe von Wohnimmobilien eine Altersvorsorge aufbauen möchten. Ich will gar nicht erst darauf eingehen, wie das staatliche Rentensystem am Versagen ist.
Am Hype auf Wohnimmobilien ist auch der Staat ganz klar beteiligt. Einerseits werden Zinsen euroweit niedrig gelassen, sodass Kredite heute fast nichts kosten, andererseits fehlt es an Möglichkeiten sein Geld irgendwie gewinnbringend anzulegen.
Und nun nimmt man diesen „Kleinstinvestoren“ einen Großteil ihrer Altersvorsorge einfach weg.
Das Land Berlin hat in der Vergangenheit seine eigenen Wohnimmobilien verschleudert und kauft sie nun völlig überteuert und in oft vernachlässigtem Zustand wieder zurück.
Weder durch diese Politik, noch durch den Mietendeckel wird aber eine einzige Wohnung neu entstehen! Und nur der Neubau wird Entspannung bringen!
Jetzt sieht es aber so aus, dass sich Investoren zurückziehen, Altbausanierung sich absolut nicht lohnt, Handwerker keine Aufträge mehr bekommen, erste Entlassungen auch an größeren Baubetrieben und Architektenbüros drohen. Es wird mehr Arbeitslose geben, das Einkommensniveau sinkt, damit die Fähigkeit Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, weitere angrenzende Gewerbe werden finanzielle Verluste erleiden, die Abwärtsspirale ist in Gang gesetzt.
Das richtige Signal wäre gewesen, Investoren zu stärken, willkommen zu heißen und ihnen die Möglichkeit zu geben in Berlin Geld zu verdienen bei gleichzeitiger Verpflichtung sozialen Wohnungsbau zu schaffen.
Auch das Land selber könnte auf eigenen Flächen Wohnungsbau in wirklicher Größenordnung errichten, quasi als „Konkurrenz“ zu den Privaten. Der Motor Bauwirtschaft würde richtig in Gang kommen, Geld kommt nach Berlin, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Einkommens- und Gewerbesteuer würde fließen.
Und was geschieht, wenn das „Mietendeckelgesetz“ ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklärt wird? Und es sieht ganz danach aus.
Wer kommt dann für die finanziellen Schäden auf die dann angerichtet sind? Diejenigen, die aus purem Populismus dieses Gesetz durchgewirkt und als Allheilmittel gepriesen haben? Nein, diese werden sich schmollend, doch mit „goldenem Handschlag“ in eine andere Ecke der Politik verziehen.
Doch der Schaden ist dann angerichtet! Die Menschen werden noch politikverdrossener und anderen Populisten in die offenen Arme laufen (siehe Wahl in Thüringen).
Und wenn das Gesetz doch verfassungskonform ist?
Dann wird ein Signal ausgesendet, dass da heißt „Leute kommt nach Berlin, da ist Wohnen so billig wie nirgendwo in einer Großstadt.“. Es werden also noch mehr Menschen nach Berlin strömen und die Wohnungsnot wird noch größer.
Das neue Gesetz soll für fünf Jahre gelten (Wer glaubt das denn? Erinnern Sie sich noch an den Solidaritätszuschlag zur Wiedervereinigung? Gibts noch immer!).
Und es trifft nur für Wohnungen zu, die vor 2014 gebaut wurden, also nicht für Neubauten (und wer glaubt, dass das so bleibt? Wer glaubt denn wirklich, dass solche willkürlichen Gesetze nicht morgen auch den Neubau treffen?)
Hier noch ein kleines Beispiel wie sich das Gesetz rein rechnerisch auswirken wird (keine Garantie für die Richtigkeit).
Beispiel:
Wohnungssanierung Baujahr des Hauses 1902, Wohnungsgröße 102qm, 4 Zimmer, Prenzlauer Berg Raumerstraße
Die „Altmieterin“ ist nach 52 Jahren Miete verstorben, die Wohnung muss totalsaniert werden. Der Erbe kann es sich nicht leisten, die Sanierung durchzuführen, er verkauft zum Preis von 2.800€/qm, der Erwerber saniert zu Kosten von 800€/ pro qm.
Kaufpreis: 285.600€
Grunderwerbsteuer und Notar: 21.420€
Sanierung: 81.600€
Gesamtkosten: 388.620€
A. (Mietendeckel)
Hat die Verstorbene lediglich 4€/qm bezahlt, dann dürfte die Miete nach Sanierung um maximal 1€/qm, auf 5€/qm angehoben werden, also auf 510€/Monat
B. (Mietendeckel)
Hat die Verstorbene in der Vergangenheit eine höhere Miete gezahlt, dann
Miete netto kalt: 6,45/qm lt. neuer Tabelle, zzgl. 1€/qm für moderne Ausstattung, gesamt 7,45€/qm, gesamt 759,90 €/Monat
C. (alte-Regelung) Berliner Mietspiegel am 07.11.2019: 9,19€/qm gesamt 937,39€/Monat
D (Markt-Miete) 10€/qm, gesamt 1.020€/Monat
A. Mietrendite nach „Mietendeckel“: 1,6%
B. Mietrendite nach „Mietendeckel“: 2,4%
C. Mietrendite Miete nach Mietspiegel „alt“: 2,9%
D. Mietrendite „Marktmiete“: 3,2%
Das Risiko eines Mietausfalls ist hier nicht eingepreist, auch keine „nicht umlegbaren“ Kosten des Vermieters für Instandhaltung und Verwaltung. Diese Kosten würden die Rendite weiter schmälern.
Die Frage die sich stellt ist also, „Warum soll ein Investor in Mietwohnungen in Berlin investieren?“
- Er trägt das alleinige Risiko eines Mietausfalls
- Hat eine niedrige Rendite
- Undurchsichtige und komplizierte Regularien
- Unzuverlässigkeit der Politik
- Einschneidende Eingriffe in sein Privatvermögen durch die Politik
- Bedrohung durch „Zwangsenteignung“
- Hohe Strafen bei Verfehlungen gegen die hohen und sich dauernd verändernden Vorgeben durch Bundes- und Landespolitik (1)
(1) Nach dem Mietdeckelgesetz §5 (4) hat jeder Vermieter die Verpflichtung, seinem Mieter unaufgefordert „Auskunft über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände zu erteilen.“
Tut er dies nicht, z.B. weil die ältere Dame mit dem Mietshaus in Neukölln das nicht weiß, dann kann dies als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000€ bestraft werden.
Und für alle Mieter noch ein Tipp:
Anträge auf Mietenabsenkung müssen Sie bei der Senatsverwaltung stellen. Ich habe gehört, man rechnet so mit etwa 30.000 Anträge zum Sommer 2020. Viel Glück 🍀
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dermontag · 2 years
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Gekoppelt ans Haushaltsnetto 30-Prozent-Grenze für Miete stößt auf Kritik 30.05.2022, 13:15 Uhr Berlins Regierende Bürgermeisterin Giffey macht sich für gerechtere Mieten stark. Mit ihrer Idee, Mieten auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens zu deckeln, stößt sie auf Kritik. Ihr Vorschlag könne ein Bürokratiemonster erschaffen, heißt es aus der FDP. Der Vorschlag von Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey und Bausenator Andreas Geisel, die Miete ans Einkommen zu koppeln, ist im Bundestag auf breite Kritik gestoßen. Das ergab eine Umfrage der "Welt" in den Fraktionen. Es sei zwar richtig, die Begrenzung der Miete auf 30 Prozent des verfügbaren Einkommens auf die Tagesordnung zu setzen, sagte der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup, der Zeitung. Allerdings erscheine es als "Herausforderung", eine 30-Prozent-Grenze rechtlich überprüfbar einzuführen. "Der Vorschlag von Bürgermeisterin Giffey schafft bloß ein Bürokratiemonster und lässt viele Fragen offen", zitiert das Blatt den Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst. "Jedes Mal, wenn das Gehalt steigt, steigt dann auch die Miete? Wenn man einen besseren Job hat, meldet man das bei der Mietpreisprüfstelle? Der Vorschlag ist weder zu Ende gedacht, noch wird er Berlins Problem bei den Wohnkosten lösen." Der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, der Berliner Abgeordnete Jan-Marco Luczak von der CDU, hält die Idee für ein "politisch überschaubares Ablenkungsmanöver". "Das soll Druck aus der Enteignungsdebatte nehmen, die die Koalition zu spalten droht." Eine verbindliche Mietobergrenze und Mietpreisprüfstelle sei "der erste Schritt zu einem vollständig durchregulierten und behördlich überwachten Mietmarkt", meinte Luczak. Dies wäre rechtlich fragwürdig und in der Sache kontraproduktiv. Denn Mieter müssten ihrem Vermieter oder der Mietpreisprüfstelle etwa ständig Rechenschaft über ihr aktuelles Monatseinkommen ablegen. Selbst die Linksfraktion im Bundestag hält den Vorstoß für kontraproduktiv. "Mittlerweile geben ungefähr die Hälfte der Mieterinnen und Mieter mehr als 30 Prozent ihres Gehalts für Miete aus, insofern muss sich dringend etwas ändern", sagte die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay der "Welt". "Allerdings würde der Vorschlag von Frau Giffey dazu führen, dass Vermieter künftig hauptsächlich an Menschen mit hohem Einkommen vermieten wollen und arme Haushalte kaum mehr eine Wohnung finden." Auf zur Mietpreisprüfstelle Giffey hatte die Idee am Wochenende in einem Interview des "Tagesspiegels" erläutert. "Stellen Sie sich vor, dass niemand in Berlin mehr als 30 Prozent seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete zahlen muss. Das wäre fair und eine nachvollziehbare Lösung für alle", sagte sie. "Denn was eine leistbare Miete ist, unterscheidet sich - je nachdem, ob eine Verkäuferin, eine Zahnärztin oder die Regierende Bürgermeisterin eine Wohnung mietet. Wenn die 30 Prozent als Maximum für jeden gelten, wäre das eine sehr gerechte Lösung." Jeder könne dann prüfen: "Ist meine Miete höher als 30 Prozent meines Einkommens?", so Giffey. "Wenn ja, muss es ein geregeltes Verfahren geben, zum Beispiel eine öffentliche Mietpreisprüfstelle, die die Höhe der Überschreitung feststellt und Mieterinnen und Mieter dabei unterstützt, dagegen vorzugehen. Oder die sich an die Partner im Wohnungsbündnis wendet und darauf hinwirkt, gegenzusteuern." Geisel hatte der dpa gesagt: "Diese Regelung, die wir für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaften getroffen haben, wollen wir auch den Privaten vorschlagen." Die Idee werde derzeit im Rahmen des angestrebten breiten Bündnisses für Neubau und bezahlbaren Wohnraum diskutiert. "Das ist aber noch nicht unterschriftsreif, wir ringen darum." Kultursenator Klaus Lederer von der Linkspartei hält die Überlegung für "unrealistisch". Ein Verfahren zur Prüfung Zehntausender Mietverhältnisse sei nicht praktikabel, sagte er dem "Tagesspiegel". "Das ist bestenfalls für Härtefälle eine geeignete Lösung."
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robertschroeter · 7 years
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Neue Mietobergrenzen in Bremen seit 01.03.2017!
Hallo liebe Mieter und Vermieter,
Sie suchen die neuen Mietobergrenzen für Bremen, die seit 01.03.2017 gelten?
Die Mietobergrenze für 1 Person hat sich in Bremen von 377 Euro (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Heizung) auf 455 Euro (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Heizung) erhöht! Das ist eine Steigerung von über 20%!!!
- Klicken Sie einfach auf diesen Link für die komplette Übersicht - Der Download der Übersicht für die neuen Mietobergrenzen in Bremen ist für Sie auf meiner Homepage garantiert kostenfrei!!!
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gern. Klicken Sie dazu einfach auf das Bild unten im Text! Mit freundlichen Grüßen Robert Schröter
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tobiasscheidacker · 4 years
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MietenWoG - Bußgeldvermeidung bei Unklarheiten
MietenWoG – Bußgeldvermeidung bei Unklarheiten
Problemstellung
Nach § 6 Abs. 4 MietenWoG haben Vermieter bis zum 22.04.2020 allen Mietern “Auskunft über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände zu erteilen“. Eine Liste dessen, was ich meine, daß in dieser Auskunft alles mit erklärt werden muß, finden Sie oben als Beitragsbild.
Teil dieser Berechnungsumstände ist, ob und welche moderne Ausstattung nach § 6 Abs. 3 vorliegt,…
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korrektheiten · 5 years
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Der Weg in die Wohn-Knechtschaft
Tichy:Berlin will einen Mietendeckel einführen. Die dortige Stadtregierung will, je nach Baujahr der Wohnung, nur noch Mieten zwischen 6,45 und 9,80 Euro pro Quadratmeter zulassen. Nur in Gebäuden mit lediglich zwei Wohnungen darf die Mietobergrenze um 10 Prozent erhöht werden. Und bei moderner Ausstattung, gemeint sind etwa Einbauküchen und hochwertige Sanitärausstattungen, darf der Deckel um Der Beitrag Der Weg in die Wohn-Knechtschaft erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/RGtP9t
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markus-arlt · 5 years
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Grüne: Göring-Eckardt will Mietobergrenze im Mietrecht verankern
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt will eine Deckelung der Mieten in ganz Deutschland. "Wir fordern eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). https://newsburger.de/berlin-goering-eckardt-will-mietobergrenze-im-mietrecht-verankern-116036.html
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jroemeth · 5 years
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joeyfirst · 5 years
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Hartz IV: Auf Campingplatz abgeschoben - Jobcenter nimmt Stellung
Die Mietobergrenze bei Hartz 4 müssen drastisch erhöht werden sonst findet hier keine Hartz IV Menschen mehr eine Wohnung und das ganze muss schnell passieren
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fritz-letsch · 6 years
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Bayern: Richter kippen rechtswidrige Miet-Obergrenze für Hartz IV & Grundsicherung
Mieten in München steigen - wie sollen die Empfänger von Hartz IV & Grundsicherung mit halten, wenn das Amt nicht mit-halten will? Pressemitteilung IGEL-München https://igel-muc.de Wir werden später auch auf https://igel-muc.de über die aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Bayern zu den Mietobergrenzen berichten. Betroffen war diesmal Hof bei Nürnberg – die neuen Urteile entfalten aber auch Außenwirkung auf die LH München und deren Bestimmung der Mietobergrenzen:
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München, 14. November 2018 Wohnst Du noch oder lebst Du schon? 1. Neue Urteile des Landessozialgerichtes Bayern zur Mietobergrenze 2. Geschichte der Mietobergrenze München: Blockade und Verschleppung gegen-hartz.de – 5. November 2018 LandesSozialGericht München kippt Obergrenzen für Hartz IV Beziehende in Stadt und Kreis Hof Die Kommunen versuchen mit aller Härte die angemessenen Mietgrenzen für Hartz IV Leistungsberechtigte so tief wie möglich anzusetzen, um den Kostendruck auf die Betroffenen abzuwälzen. Doch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16) hat dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Die Richter entschieden, dass diese Handhabung rechtswidrig ist. Liegen deutlich mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher einer Kommune bei ihren Mieten über der Grenze, die eine Kommune als „angemessen“ ansieht, darf dies nicht ohne Folgen bleiben. Die Kommune muss die hohen Mieten in ihrem Konzept über die zu zahlenden angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16). Die Münchener Richter rügten, dass Stadt und Landkreis Hof die zu übernehmenden Unterkunftskosten viel zu niedrig angesetzt haben und damit das menschenwürdige Existenzminimum der Hilfebedürftigen gefährdet wird. Quelle: https://www.gegen-hartz.de/urteile/mietgrenzen-kippten-obergrenze-hartz-iv-140237-2 Aktuelle Urteile Bayerisches Landessozialgericht: L 11 AS 52/16: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199780 L 11 AS 620/16: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199781
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2. Blockade & Verschleppung Geschichte der Mietobergrenzen der Landeshauptstadt München Zum damaligen Sozialgerichtsverfahren, das letztlich 2014 nach fünf Jahren Arbeit endlich zu einer jährlichen Anpassung der Münchner Mietobergrenzen im Stadtrat geführt hat, hatten wir schon am 1. März 2014 berichtet: http://igel-muc.de/rssshow.php?guid=20140301 Das Bayerische LSG schloss sich bereits in seinem Urteil vom 11.07.2012 der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 an, in dem die komplexen statistischen Verfahren und Regularien zur Ermittlung der Mietobergrenzen erläutert wurden: Bayerisches LSG, Urteil vom 11.07.2012, Az: L 16 AS 127/10 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155401 Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009, Az: B 4 AS 30/08 R https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=89866 Am 12. Juli 2012 berichtete auch Sven Loerzer über das Urteil in der Süddeutschen Zeitung, mit dem wir am Tag der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal sprechen durften: Wie Hartz-IV-Empfänger wohnen dürfen https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsentscheidung-in-muenchen-wie-hartz-iv-empfaenger-wohnen-duerfen-1.1410309 Obgleich die Vertreter des öffentlichen Interesses, also der Rechtsstelle des Jobcenters München , die unter Fachaufsicht der Bundesagentur für Arbeit und eben nicht unter der Fachaufsicht des Sozialreferates der LH München steht, genau wussten, dass eine sogenannte Zulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichtes, eine Revision nicht zuzulassen, keinerlei Aussicht auf Erfolg haben werde, wurde das Verfahren auf diese Weise (leider rechtmäßig, aber winkel-advokatisch) um mehr als ein weiteres Jahr verschleppt, um die Mietobergrenzen so spät wie nur irgend möglich an den realen Münchner Wohnungsmarkt anpassen zu müssen. Rudolf Stummvoll als Vorkämpfer der Blockadepolitik gegen die Anpassung der Mietobergrenzen an reale Münchner Mieten Erst am 10. September 2013, also 14 Monate später, wurde die damalige Entscheidung des LSG Bayern demnach rechtskräftig. Trotzdem verzögerte in der Folge diesmal das Münchner Wohnungsamt in Gestalt seines Leiters Rudolf Stummvoll jede Anfrage und Abstimmung mit parteiexternen Stadratsmitgliedern, sodass es erst des Antrages der damaligen Stadträtin Dagmar Henn vom 5. Februar 2014 im Sozialausschuss des Stadtrates bedurfte, um über die damalige Sozialreferentin und berufsm. Stadträtin Brigitte Maier den Leiter des Wohnungsamtes zur Aufgabe seiner verwaltungspolitischen Blockade zu bewegen und am 17. Juli 2014, endlich, mehr als fünf Jahre nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die erstmalige Anpassung der Mietobergrenzen zu beschließen:
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Antrag von Dagmar Henn vom 5. Februar 2014: Mietobergrenzen an die Wirklichkeit anpassen! https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3239949.pdf Beschlusseentwurf/Referentenvorlage vom 17. Juli 2014 Vorlagen-Nr.: 14-20 / V 00024: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3343108.pdf Zur nachträglichen Ehrenrettung der Sozialreferentin Brigitte Maier sei angemerkt, dass sie sich im Schatten des Verfahrens, am 25. März 2013 zwar rechtlich betrachtet naiv, aber dennoch politisch blauäugig beim Bundesministerium für Arbeit & Soziales um eine „Ausnahmegenehmigung“ für die LH München einsetzte, den seit der Hartz-IV Reform 2005 bundesweit geltenden § 22 SGB II so anzuwenden, wie er vor der Gesetzesreform im Bundessozialhilfegesetz geregelt war. Demnach wurden damals die Mietobergrenze übersteigende Mieten durch die Sozialbehörden zwar moniert, den Leistungsberechtigten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe-Empfänger_innen aber bei Unzumutbarkeit eines Umzuges dennoch die gesamte (zu teure Miete) beglichen: Schreiben der Soziareferentin vom 25.03.2014 https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3292806.pdf Der Stadtrat der LH München hat seit 2014 jährlich die Mietobergrenzen nach den Regularien, die das Bundessozialgericht bereits 2009 vorgegeben hatte, genau zu ermitteln und anzupassen. Es bleibt zu hoffen, dass der StR künftig wenigstens im Sozialausschuss und im Rechnungsausschuss den gegenüber der Soziareferentin und berufsm. Stadträtin Dorothee Schiwy weisungsgebundenen Leiter des Münchner Wohnungsamtes Rudolf Stummvoll (B90/Die Grünen) insbesondere bei der Ermittlung der Mietobergrenzen, aber auch bei der Unterbringung Wohnungloser und den damit verbundenen überhöhten und bereits den Tatbestand des Wuchers erfüllenden Aufwendungen an Unterkunftsbetreiber der Privatwirtschaft genau kontrolliert. IGEL München, 14. November 2018 https://igel-muc.de Read the full article
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gutachter · 5 years
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Hilft dieser Mietdeckel? Maximal 7,97 Euro kalt für den Quadratmeter: Die geplante Mietobergrenze wird heftig kritisiert. Was hat Berlin genau vor?
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befreiungsbewegung · 6 years
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[Bayern: Richter kippen rechtswidrige Miet-Obergrenze für Hartz IV & Grundsicherung](http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/ "http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/")
Mieten in München steigen – wie sollen die Empfänger von Hartz IV & Grundsicherung mit halten, wenn das Amt nicht mit-halten will?
Pressemitteilung IGEL-München https://igel-muc.de
Wir werden später auch auf <https://igel-muc.de> über die aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Bayern zu den Mietobergrenzen berichten. Betroffen war diesmal Hof bei Nürnberg – die neuen Urteile entfalten aber auch Außenwirkung auf die LH München und deren Bestimmung der Mietobergrenzen:
München, 14. November 2018
Wohnst Du noch oder lebst Du schon? [Frei nach IKEA]
1. Neue Urteile des Landessozialgerichtes Bayern zur Mietobergrenze
2. Geschichte der Mietobergrenze München: Blockade und Verschleppung gegen-hartz.de
– 5. November 2018
LandesSozialGericht München kippt Obergrenzen für Hartz IV Beziehende in Stadt und Kreis Hof
Die Kommunen versuchen mit aller Härte die angemessenen Mietgrenzen für Hartz IV Leistungsberechtigte so tief wie möglich anzusetzen, um den Kostendruck auf die Betroffenen abzuwälzen.
Doch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16) hat dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Die Richter entschieden, dass diese Handhabung rechtswidrig ist.
Liegen deutlich mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher einer Kommune bei ihren Mieten über der Grenze, die eine Kommune als „angemessen“ ansieht, darf dies nicht ohne Folgen bleiben. Die Kommune muss die hohen Mieten in ihrem Konzept über die zu zahlenden angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16).
Die Münchener Richter rügten, dass Stadt und Landkreis Hof die zu übernehmenden Unterkunftskosten viel zu niedrig angesetzt haben und damit das menschenwürdige Existenzminimum der Hilfebedürftigen gefährdet wird. […]
Quelle: <https://www.gegen-hartz.de/urteile/mietgrenzen-kippten-obergrenze-hartz-iv-140237-2>
Aktuelle Urteile Bayerisches Landessozialgericht: L 11 AS 52/16: <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199780> L 11 AS 620/16: <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199781>
2. Blockade & Verschleppung
Geschichte der Mietobergrenzen der Landeshauptstadt München
Zum damaligen Sozialgerichtsverfahren, das letztlich 2014 nach fünf Jahren Arbeit endlich zu einer jährlichen Anpassung der Münchner Mietobergrenzen im Stadtrat geführt hat, hatten wir schon am 1. März 2014 berichtet: [http://igel-muc.de/rssshow.php?guid=20140301](http://igel-muc.de/ direktlink)
Das Bayerische LSG schloss sich bereits in seinem Urteil vom 11.07.2012 der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 an, in dem die komplexen statistischen Verfahren und Regularien zur Ermittlung der Mietobergrenzen erläutert wurden:
Bayerisches LSG, Urteil vom 11.07.2012, Az: L 16 AS 127/10 <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155401>
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009, Az: B 4 AS 30/08 R <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=89866>
Am 12. Juli 2012 berichtete auch Sven Loerzer über das Urteil in der Süddeutschen Zeitung, mit dem wir am Tag der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal sprechen durften: Wie Hartz-IV-Empfänger wohnen dürfen <https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsentscheidung-in-muenchen-wie-hartz-iv-empfaenger-wohnen-duerfen-1.1410309>
Obgleich die Vertreter des öffentlichen Interesses, also der Rechtsstelle des Jobcenters München [SGG], die unter Fachaufsicht der Bundesagentur für Arbeit und eben nicht unter der Fachaufsicht des Sozialreferates der LH München steht, genau wussten, dass eine sogenannte Zulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichtes, eine Revision nicht zuzulassen, keinerlei Aussicht auf Erfolg haben werde, wurde das Verfahren auf diese Weise (leider rechtmäßig, aber winkel-advokatisch) um mehr als ein weiteres Jahr verschleppt, um die Mietobergrenzen so spät wie nur irgend möglich an den realen Münchner Wohnungsmarkt anpassen zu müssen.
Rudolf Stummvoll als Vorkämpfer der Blockadepolitik gegen die Anpassung der Mietobergrenzen an reale Münchner Mieten
Erst am 10. September 2013, also 14 Monate später, wurde die damalige Entscheidung des LSG Bayern demnach rechtskräftig.
Trotzdem verzögerte in der Folge diesmal das Münchner Wohnungsamt in Gestalt seines Leiters Rudolf Stummvoll jede Anfrage und Abstimmung mit parteiexternen Stadratsmitgliedern, sodass es erst des Antrages der damaligen Stadträtin Dagmar Henn vom 5. Februar 2014 im Sozialausschuss des Stadtrates bedurfte, um über die damalige Sozialreferentin und berufsm. Stadträtin Brigitte Maier den Leiter des Wohnungsamtes zur Aufgabe seiner verwaltungspolitischen Blockade zu bewegen und am 17. Juli 2014, endlich, mehr als fünf Jahre nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die erstmalige Anpassung der Mietobergrenzen zu beschließen:
Antrag von Dagmar Henn vom 5. Februar 2014: Mietobergrenzen an die Wirklichkeit anpassen!
<https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3239949.pdf> Beschlusseentwurf/Referentenvorlage vom 17. Juli 2014 Vorlagen-Nr.: 14-20 / V 00024: <https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3343108.pdf>
Zur nachträglichen Ehrenrettung der Sozialreferentin Brigitte Maier sei angemerkt, dass sie sich im Schatten des Verfahrens, am 25. März 2013 zwar rechtlich betrachtet naiv, aber dennoch politisch blauäugig beim Bundesministerium für Arbeit & Soziales um eine „Ausnahmegenehmigung“ für die LH München einsetzte, den seit der Hartz-IV Reform 2005 bundesweit geltenden § 22 SGB II so anzuwenden, wie er vor der Gesetzesreform im Bundessozialhilfegesetz geregelt war.
Demnach wurden damals die Mietobergrenze übersteigende Mieten durch die Sozialbehörden zwar moniert, den Leistungsberechtigten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe-Empfänger_innen aber bei Unzumutbarkeit eines Umzuges dennoch die gesamte (zu teure Miete) beglichen:
Schreiben der Soziareferentin vom 25.03.2014 <https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3292806.pdf> Der Stadtrat der LH München hat seit 2014 jährlich die Mietobergrenzen nach den Regularien, die das Bundessozialgericht bereits 2009 vorgegeben hatte, genau zu ermitteln und anzupassen.
Es bleibt zu hoffen, dass der StR künftig wenigstens im Sozialausschuss und im Rechnungsausschuss den gegenüber der Soziareferentin und berufsm. Stadträtin Dorothee Schiwy weisungsgebundenen Leiter des Münchner Wohnungsamtes Rudolf Stummvoll (B90/Die Grünen) insbesondere bei der Ermittlung der Mietobergrenzen, aber auch bei der Unterbringung Wohnungloser und den damit verbundenen überhöhten und bereits den Tatbestand des Wuchers erfüllenden Aufwendungen an Unterkunftsbetreiber der Privatwirtschaft genau kontrolliert.
IGEL München, 14. November 2018 <https://igel-muc.de>
#miet-obergrenze #stadtverwaltung Quelle: [http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/](http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/ "Permalink")
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mathiasnobel · 7 years
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KRITISCH NACHGEFRAGT
JA zur Scheibe A
Ist ein Mietpreis von 9,90 Euro nicht viel zu hoch angesichts der aktuellen Mietpreise in Halle (Saale)? 
Die für die Scheibe A angegebenen 9,90 Euro pro Quadratmeter sind eine maximale Mietobergrenze, keine bereits festgelegte Mietzahlung der Stadt Halle (Saale). Bis zu diesem Mietpreis wäre die Nutzung der Scheibe A für die Stadt Halle (Saale) kostenneutral.
Was zahlt die Stadt derzeit an ihren Standorten?
Die monatlichen Mietzahlungen beziehen sich bei der Scheibe A auf die reine Nutzfläche, bei den anderen Mietobjekten sind dagegen die Flure, Technik- und Lagerflächen, Toiletten und Treppenhäuser eingerechnet, die sogenannte Nettogrundfläche. Umgerechnet auf die Nutzfläche zahlt die Stadt Halle (Saale) beispielsweise im Technischen Rathaus (Hansering 15) derzeit eine monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter von 10,84 Euro.
Der Beitrag KRITISCH NACHGEFRAGT erschien zuerst auf Baden in Halle und Umgebung.
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robertschroeter · 7 years
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1 Zimmer Wohnung Bremen unter 500 Euro warm! Gibt es NICHT mehr?!
Wer eine 1 Zimmer Wohnung Bremen sucht, der merkt schnell wie explosionsartig die Preise in Bremen gestiegen sind!
1 Zimmer Wohnung Bremen unter 500 Euro warm! Gibt es NICHT mehr?!
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Doch woran liegt es, das die Mietpreise von kleinen 1 Zimmer Wohnungen so hoch gestiegen sind? In diesem Artikel verrate ich Ihnen einen der Hauptgründe, der dafür verantwortlich ist! Seit dem 01.01.2017 gibt es neue Mietobergrenzen für das Bundesland Bremen, die von der Landesregierung bzw. der Kommune für Bezieher von ALG 2 und Sozialhilfe festgelegt wurden.
Was kostete eine 1 Zimmer Wohnung Bremen bisher?
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Bis Ende 2016 waren es noch 377 Euro exklusive Heizung die für einen 1 Personenhaushalt übernommen wurden. Machen wir dazu ein Beispiel: Max ist alleinstehend und nach einem schweren Bandscheibenvorfall nicht mehr arbeitsfähig.  Er bekommt aktuell Hartz 4 und wohnt in einer 1 Zimmer Wohnung Bremen-Walle. Max zahlt monatlich an seinen Vermieter 425 Euro warm, die sich wie folgt aufteilen:
Alte Kosten für eine 1 Zimmer Wohnung Bremen bis 12/2016:
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Kaltmiete 300 Euro Nebenkosten 75 Euro Heizkosten 50 Euro Gesamtmiete 425 Euro Nach den Mietobgergrenzen, die bis Ende 2016 gültig waren, liegt seine Miete somit 2 Euro unter der alten Mietobergrenze und wird zu 100% übernommen. So weit so gut! Als nun plötzlich der Nachbar von Max auszieht, der die Wohnung gegenüber bewohnt hat, wird eine baugleiche Wohnung frei, die erst renoviert und dann neu vermietet werden soll. Der Vermieter erkundigt sich vor der Anbietung nach den aktuellen Mietobergrenzen und stellt fest, dass seit 2017 nun neue Mietobergrenzen für Bremer Haushalte festgelegt wurden. Es stehen nun bis zu 455 Euro exklusive Heizung zur Verfügung und der Vermieter beschliesst die freistehende Wohnung für den folgenden Mietpreis anzubieten.
Neue Kosten für eine 1 Zimmer Wohnung Bremen bis 12/2016:
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Kaltmiete 380 Euro Nebenkosten 75 Euro Heizkosten 50 Euro Gesamtmiete 505 Euro Da er somit nicht die Mietobergrenze von 455 Euro exklusive Heizung überschreitet kann er nun deutlich mehr Miete verlangen und wird natürlich versuchen unter diesen Vorraussetzungen zu vermieten. Wichtig dabei ist, dass die Vorgaben der Mietpreisbremse nicht verletzt werden, denn eine unangemessene Erhöhung der Kaltmiete ist gesetzlich nicht gestattet. Fazit: 1 Zimmer Wohnung Bremen unter 500 Euro?!
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Dieser Artikel soll für Sie keine Anleitung sein, wie Sie als Vermieter eine möglichst hohe Kaltmiete erzielen können, sondern ich möchte Ihnen als Mieter helfen die Denkweise eines renditeorientierten Vermieter nachvollziehen zu können. Wenn Sie als Mietinteressent eine kleine Wohnung suchen oder sogar dringend brauchen dann sollten Sie dem Vermieter grundlegende Vorteile aufzeigen können, warum er Ihnen die Wohnung geben sollte. Vielleicht ist der Vermieter bereit die Miete zu reduzieren, wenn Sie ihm einen Kündigungsverzicht anbieten? Vielleicht ist der Vermieter bereit günstiger zu vermieten wenn Sie einen solventen Bürgen liefern können? Oder vielleicht können Sie Renovierungsarbeiten übernehmen, die eine günstigere Miete rechtfertigen? Diese 3 Tipps und viele mehr haben sich in meiner täglichen Praxis vielfach bewährt! Wenn Sie weitere Tipps wünschen dann kontaktieren Sie mich gerne direkt. Ich freue mich auf ein unverbindliches Telefonat mit Ihnen!
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Eine starke Woche wünscht Ihnen Ihr Robert Schröter
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das-journal · 7 years
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Städtische Hartz-IV-Miete nicht gleich Umland
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