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Notwendiges Betriebsvermögen: Beteiligungsverlust bei Einnahmenüberschussrechnung
In welchem Zeitpunkt kann der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Gewebetreibenden oder Freiberuflers gehört, gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt? Mehr zum Thema ‘Betriebsvermögen’…Mehr zum Thema ‘Einnahmenüberschussrechnung’…Mehr zum Thema…
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Abfindung bei Betriebsschließung
Betriebsschließung ist für viele "Arbeitnehmer" wie ein K.-o.-Schlag. Können sie wenigstens auf eine Abfindung bei Betriebsschließung hoffen? Fünf Tipps für "Arbeitnehmer" bei Betriebsschließung Gehören Sie zu den Angestellten, denen eine Betriebsschließung droht? Hoffen Sie wenigstens auf eine Abfindung bei Schließung "Ihres" Betriebes? Dann sollten Sie unbedingt die folgenden fünf Tipps beachten. Eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung ist kein plötzlicher Akt, sondern ein Prozess, bei dem für Beschäftigte vor allem 5 Fragen existenziell wichtig sind: - Droht Arbeitsplatzverlust? - Droht Einkommensverlust? - Gibt es eine Chance auf Abfindung? - Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es? - Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand? Vorab kurz: In welchen Fällen handelt es sich wirklich um eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung? Die Antwort auf diese Frage ist deshalb besonders wichtig, weil mitunter auch Gerüchte oder Diskussionen über eine Betriebsschließung kursieren oder gestreut werden, ohne dass bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Beschäftigten sind dann häufig verunsichert. Wer jetzt schon das sinkende Schiff verlässt, kann Glück haben - vielleicht aber auch eine Abfindung verspielen. Andererseits: Im schlechtesten Fall beißen die Letzten die Hunde. Und betriebsbedingte Kündigungen wegen geplanter Betriebsschließungen können gar unwirksam sein, wenn an der Entscheidung (noch) rechtliche Zweifel bestehen. Deshalb merke: Eine Betriebsschließung ist eine unternehmerische Entscheidung, den Zweck und die Struktureinheit eines Unternehmens (einen Betrieb) aufzugeben. Eine solche Betriebsänderung gem. BetrVG § 111 ist mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden. Beschäftigten können eine Schließung eines Betriebes in der Regel nicht verhindern, denn sie ist eine freie unternehmerische Entscheidung. Eine mögliche Alternative, um den Betrieb fortzuführen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten, kann Management by Out (MbO) sein = Übernahme eines Unternehmens durch das Management bzw. die Mitarbeiter. Gerade in den östlichen Bundesländern wurde das nach 1990 öfter erfolgreich umgesetzt, wie unter anderem des Beispiel Robotron zeigt. Auch beim Magazin Impulse gab es ein MbO statt Betriebsstilllegung. Ist ein MbO nicht gewollt oder möglich, können Angestellte nur Bedingungen für ihr Ausscheiden verhandeln. Nun zu den Fragen: 1. Droht Arbeitsplatzverlust? Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen (in anderen Betrieben/Betriebsteilen) verfügbar ist, dann droht zwangsläufig eine betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter. Erfolgt diese gleichzeitig, so müssen weder Sozialauswahl noch Kündigungsschutz gem. KSchG § 1 beachtet werden. Wird dagegen in mehreren Etappen gekündigt, dann ist eine Sozialauswahl einzuhalten und die Betroffenen hätten Chancen für einen erfolgreichen Kündigungseinspruch oder eine Kündigungsschutzklage. Doch was kann die Klage in beiden Fällen bringen? - Im Erfolgsfall einen Zeitgewinn, jedoch keinen Erhalt des Arbeitsplatzes. Eventuell könnte auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung herausspringen. 2. Droht Einkommensverlust? Auch bei Betriebsschließung gelten die Kündigungsfristen lt. BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das normal zu versteuernde Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) ist während der Kündigungsfrist relativ sicher. Das Unternehmen kann auch eine Änderungskündigung mit einem Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb anbieten. Dann ist mehr oder weniger das Arbeitseinkommen gesichert. Eventuell gibt es auch noch eine Umzugsbeihilfe. In jedem Fall wird ein betriebsbedingter Umzug auch steuerlich gefördert, wie im Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" erläutert. 3. Gibt es eine Chance auf Abfindung? a) Ob Abfindungen finanziell möglich sind, hängt grundsätzlich davon ab, ob noch genügend Geld oder Betriebsvermögen im Unternehmen vorhanden sind. Eine Recherche nach Geschäftsberichten, Bilanzen, geplanten Dividendenausschüttungen, Pressemeldungen usw. kann hier hilfreich sein, um die Chancen abzuschätzen. b) In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu informieren und einen Interessenausgleich anzustreben. Darüber hinaus kann der Betriebsrat einen Sozialplan zum Nachteilsausgleich erzwingen. Dessen Inhalt ist jedoch Verhandlungssache. Gibt es keinen Betriebsrat, so bleibt nur die Einzelverhandlung, der individuelle Abfindungspoker. Im günstigen Fall ist die Abfindung nach der Fünftelregelung nur ermäßigt zu versteuern. Rechtsanwalt Hensche bringt das kurz auf den Punkt: "Kein Betriebsrat - kein Sozialplan, kein Sozialplan - kein Anspruch auf Abfindung." 4. Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es? Wenn der Arbeitsplatz entfällt, bleibt die Frage: Welche neuen Einkommensquellen sind realistisch? Wird ein neuer Job bevorzugt, dann gibt es je nach Konjunktur eine mehr oder weniger große Anzahl an Angeboten in Jobbörsen. Hilfreich ist, sich rechtzeitig zu orientieren und ggf. sich weiterzubilden oder umzuschulen. Hilfe dafür bieten unter Umständen die Arbeitsagentur, Transfergesellschaften, freie Weiterbildungsangebote. Zudem ist bei den Gehaltsverhandlungen zu prüfen, inwieweit der steuerpflichtige Arbeitslohn oder das Gehalt durch steuerfreie Einnahmen aufgestockt werden kann. Andernfalls bleibt Arbeitslosengeld I (steuerfrei unter Progressionsvorbehalt). Gerade für Fach- und Führungskräfte kann auch eine berufliche Selbstständigkeit eine lukrative Lösung sein. Zumindest bietet diese steuerlich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten. 5. Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand? Beschäftigte so etwa ab dem 55. Lebensjahr prüfen auch oft, ob eventuell eine Vorruhestandsregelung oder gar der Ruhestand möglich sind. Denn ältere Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verfügen sie möglicherweise auch über Rücklagen, hinreichende Altersvorsorge und Lebensverhältnisse, so dass die Altersrente eine Alternative sein kann. Immer mehr Menschen stocken auch ihre Einkünfte durch - einen steuerfreien Minijob, - steuerbegünstigte kurzfristige Beschäftigung, - steuerbegünstigte Einnahmen aus einem Ehrenamt oder andere Einnahmen auf. Wollen Sie jetzt zu diesen Hinweisen 28 Tipps auf einem Spickzettel mit weiterführenden Links? Dann tragen Sie unten einfach Ihre beste E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf "Jetzt anfordern"! Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel?
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Vermögen 2023 auf neuen Höchstwert
Geerbtes und geschenktes Vermögen 2023 um 19,8 % auf neuen Höchstwert gestiegen - Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer steigt um 3,9 % zum Vorjahr - Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens um 81,3 % - Vermögensübertragungen durch Schenkungen nehmen deutlich stärker zu als Übertragungen durch Erbschaften Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14,0 % gesunken war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 % auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 %) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 %). Übertragenes Betriebsvermögen steigt im Vorjahresvergleich deutlich Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+81,3 %). Darunter erhöhte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (sogenannte Großerwerbe) von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache des Vorjahrs (+257,3 %). Nachdem im Jahr 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro als 2021 übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, erreichte aber nicht ganz das Niveau von 2021. Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (+19,5 %) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Milliarden Euro (+18,2 %) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+7,6 %). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Milliarden Euro. 44,7 % mehr übertragenes Vermögen durch Schenkungen und 2,4 % mehr durch Erbschaften Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 44,7 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (+100,7 %). Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Milliarden Euro fast vervierfacht (+273,3 %). Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen in Höhe von 19,3 Milliarden Euro und damit 29,6 % mehr als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte übrige Vermögen stieg bei Schenkungen auf 15,3 Milliarden Euro (+13,0 %). Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 61,2 Milliarden Euro zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+8,6 %) und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+11,1 %) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 % auf 5,0 Milliarden Euro. Darunter stieg das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023. Methodische Hinweise: Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung erhoben. Die dargestellten Werte fließen erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht „Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023“. Lange Zeitreihen sind über die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 73611-0001 und 73611-0002) abrufbar. https://trendreport.de/wp-content/uploads/2024/07/StatBundesamt-Grafik-Vermoegen16072024.jpg https://trendreport.de/wp-content/uploads/2024/07/StatBundesamt-Grafik-Vermoegen16072024.jpg https://trendreport.de/wp-content/uploads/2024/07/StatBundesamt-Grafik-Vermoegen16072024.jpg https://trendreport.de/wp-content/uploads/2024/07/StatBundesamt-Grafik-Vermoegen16072024.jpg https://trendreport.de/wp-content/uploads/2024/07/StatBundesamt-Grafik-Vermoegen16072024.jpg https://trendreport.de/wp-content/uploads/2024/07/StatBundesamt-Grafik-Vermoegen16072024.jpg https://trendreport.de/wp-content/uploads/2024/07/StatBundesamt-Grafik-Vermoegen16072024.jpg Read the full article
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Investmentfonds und Steuern - Ihre Gebrauchsanweisung für 2024
Entscheidend ist nicht, wie hoch das angelegtes Vermögen ist und wie erfahren man im Umgang mit Fonds bereits ist: Die steuerliche Seite seiner Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Denn durch die Investmentsteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds grundlegend verändert.
Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Investmentfonds erreicht werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger auch mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage befassen.
Publikation Investmentfonds und Steuern 2024
Der Fondsanbieter Allianz Global Investors stellt ihnen eine aktualisierte, verständliche und anschauliche Publikation zu dem Thema "Investmentfonds und Steuern 2024" für Privatanleger zur Verfügung. Eines der wichtigsten Anliegen war es, dem Verbraucher das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezubringen.
Dort finden Sie interessante Informationen zu:
Eine Art Gebrauchsanweisung für Investmentfonds
Investmentfonds und Steuern auf einen Blick
Abgeltungssteuer auf Investmenterträge
Übergangsvorschriften 2017/2018
Befreiung von der Abgeltungssteuer
Investmenterträge in der Einkommensteuererklärung 2023
So füllen Sie die Anlage KAP und KAP-INV aus
Beantragen der Arbeitnehmer-Sparzulage
Beantragen der staatlichen „Riester-Förderung“
Potenzielle Meldepflichten aus der Fondsanlage
Häufig gestellte Fragen
Steuer-ABC
Das ePaper für Privatvermögen 2024 können Sie hier herunterladen
ePaper für Privatvermögen 2024 herunterladen
Ebenfalls erhältlich ist eine Publikation für Investmentfonds im Betriebsvermögen. Diese möchte inländischen Firmenkunden die Prinzipien der Fondsbesteuerung und die damit verbundenen Bilanzierungsgrundsätze nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) erläutern.
Das ePaper für Betriebsvermögen 2024 können Sie hier herunterladen
ePaper für Betriebsvermögen 2024 herunterladen
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen, insbesondere unter Berücksichtigung seiner individuellen steuerlichen Situation, sollte man sich an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Bei einer Anlageentscheidung ist auch die persönliche außersteuerliche Situation des Anlegers zu berücksichtigen.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Der demografische Wandel – Chancen für die Anlagestrategie nutzen Familienunternehmen bieten attraktive Vorteile bei einer Investition Vorabpauschale für 2023 – Anstieg vom Basiszins auf 2,55 Prozent und die Folgen für ETF & Fonds
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Dividenden Einkommen Kalenderwoche 21 🧡 und 10 TEUR netto für 2024 erreicht 😎
In meinem “Bergfahrten Betriebsvermögen” hat sich diese Woche nichts wesentliches verändert. Von den “großen” Dividenden Eingängen kommt nächste Woche noch die Vienna Insurance Group, im Juli die Voestalpine und dann ist 2024 mit den Jahresdividenden bereits vorbei ☺️ Eine Erhöhung des India Fund läuft um 1 TEUR noch als Kauforder. Die Liquidität für die Juni & Juli Sparpläne liegt auf der Seite…
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Unternehmen As part of Search engine Überprüfen
Content Erbschaftsteuerreform 2016: Nachfolgende Befreiung Von Der Erbschaftsteuer Pro Dies Betriebsvermögen Wie gleichfalls Lange Dauert Das Insolvenzverfahren As part of Firmen? Fotos Unter anderem Videos Je Ihr Unternehmensprofil Führen Sehen Eltern Jedoch Fragen? Kontakt aufnehmen mit Sie Uns Wie geschmiert Erfahre, Warum Millionen Durch Volk In Ein Ganzen Welt, Ein Logisch Via…
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Jeder, der ein Erbe antritt, das über dem Steuerfreibetrag liegt, muss eine Erbschaftssteuer zahlen. Dabei kann es sich um Geld, Immobilien oder Unternehmen handeln. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Erbes ab. Wie kann man die Erbschaftssteuer umgehen? Um eine Erbschaftssteuer zu vermeiden gibt es in Deutschland einige Möglichkeiten. Sie können sich die Erbschaftssteuer sparen, wenn Sie eine der folgenden Methoden anwenden. Mit einigen Methoden ist es allerdings nur möglich, die Erbschaftssteuer zu vermindern. Das hängt allerdings von zahlreichen individuellen Parametern ab und muss im Einzelfall betrachtet werden.
Erlangung einer günstigeren Steuerklasse durch Heirat oder Adoption Verlagerung des Privatvermögens in Betriebsvermögen Verlagerung des Vermögens in andere Anlageklassen, die geringer besteuert werden müssen (bspw. Lebensversicherung, Immobilien, etc.) Übertragung von Immobilien mit der Bedingung einer Eintragung eines Nießbrauchrechts für die oder den Schenker Schenkung des Erbes an Erben unter Berücksichtigung des Schenkungsfreibetrags Gegenseitige Einräumung von Vermächtnissen und Erbeinsetzung (Berliner Testament) zugunsten der Kinder (bei Tod des 1. Ehepartners)
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Dieren setzt sich für Vermögensabgabe und Reform der Erbschaftssteuer ein
Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 ist ins Stocken geraten. Bundesfinanzminister Lindner konnte bisher keine Eck-punkte dafür vorlegen. In der Koalition wird darum gerungen, wie der neue Bundeshaushalt aussehen soll. Die Kindergrund-sicherung, die Stärkung der Pflegeversicherung und andere soziale Projekte stehen noch auf der Agenda. Woher das Geld dafür kommt - da ist man sich uneinig in Berlin. Jan Dieren, Bundestagsabgeordneter für die Menschen in Moers, Krefeld und Neukirchen-Vluyn, spricht sich nun dafür aus, über Änderungen auf der Einnahmenseite zu diskutieren: "Die Einhaltung der Schuldenbremse macht die Spielräume eng. Eine Debatte darüber, wie wir mehr Vermögen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen mobilisieren können, wird dadurch noch dringlicher." Dieren gehört innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion der "Parlamentarischen Linken" an, einer von drei Strömungen der Fraktion. Diese hatte am Donnerstag unter dem Slogan "FairErben" zu einer Aktion aufgerufen. Sie setzen sich für eine Reform der Erbschaftssteuer und anderer vermögensbezogener Steuern ein. Dieren weiter: "Wir stehen vor gesellschaftlichen Herausforderungen, die uns viel abverlangen. Der Umbau von Verkehr und Industrie zu Klimaneutralität beispielsweise braucht viele Ressourcen. Auch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Stabilisierung der Renten kosten viel Geld. Das dafür notwendige Vermögen haben wir in Deutschland. Es liegt allerdings bei einer kleinen Gruppe besonders reicher Menschen. Diese Menschen müssen sich mit ihrem Vermögen an den gesellschaftlichen Herausforderungen angemessen beteiligen. Zur-zeit ist das nicht so. Im internationalen Vergleich ist Deutsch-land bei vermögensbezogenen Steuern ein Niedrigsteuerland." Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat errechnet, dass durch umfang-reiche Steuerprivilegien und Steuergestaltungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen seit 2009 über 76 Milliarden Euro an Erbschaftssteuern nicht in die Staatskasse geflossen sind. Dieren und die Parlamentarische Linke wollen, dass sich dies ändert. Nach ihren Wünschen soll die Erbschaftssteuer reformiert, die derzeit ruhende Vermögenssteuer wieder eingesetzt und eine Abgabe auf besonders hohe Vermögen erhoben wer-den: "Wir wollen die breite Mehrheit der Menschen entlasten. Die Menschen hingegen, die über kaum mehr vorstellbaren Reichtum verfügen, also die reichsten 0,1 - 1 % der Menschen in Deutschland, müssen wir an den Kosten der Transformation angemessen beteiligen", so Dieren. Fotografin: Chrisi Stark Read the full article
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Kennt jemand eine gute Möglichkeit um Betriebsvermögen zu vermehren? https://deka-private-wealth.de/unternehmer-institutionen-stiftungen/betriebsvermoegen-mehren
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FG Münster: Keine Saldierung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten für Zwecke der Optionsverschonung
Das FG Münster hat entschieden, dass für Zwecke der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG a. F. und § 13b ErbStG a. F. bei einem Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten von Todes wegen jeder übertragene Betrieb einzeln zu betrachten ist. Mehr zum Thema ‘Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‘Betriebsvermögen’…
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Abfindung bei Betriebsschließung
Betriebsschließung ist für viele "Arbeitnehmer" wie ein K.-o.-Schlag. Können sie wenigstens auf eine Abfindung bei Betriebsschließung hoffen? Fünf Tipps für "Arbeitnehmer" bei Betriebsschließung Gehören Sie zu den Angestellten, denen eine Betriebsschließung droht? Hoffen Sie wenigstens auf eine Abfindung bei Schließung "Ihres" Betriebes? Dann sollten Sie unbedingt die folgenden fünf Tipps beachten. Eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung ist kein plötzlicher Akt, sondern ein Prozess, bei dem für Beschäftigte vor allem 5 Fragen existenziell wichtig sind: - Droht Arbeitsplatzverlust? - Droht Einkommensverlust? - Gibt es eine Chance auf Abfindung? - Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es? - Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand? Vorab kurz: In welchen Fällen handelt es sich wirklich um eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung? Die Antwort auf diese Frage ist deshalb besonders wichtig, weil mitunter auch Gerüchte oder Diskussionen über eine Betriebsschließung kursieren oder gestreut werden, ohne dass bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Beschäftigten sind dann häufig verunsichert. Wer jetzt schon das sinkende Schiff verlässt, kann Glück haben - vielleicht aber auch eine Abfindung verspielen. Andererseits: Im schlechtesten Fall beißen die Letzten die Hunde. Und betriebsbedingte Kündigungen wegen geplanter Betriebsschließungen können gar unwirksam sein, wenn an der Entscheidung (noch) rechtliche Zweifel bestehen. Deshalb merke: Eine Betriebsschließung ist eine unternehmerische Entscheidung, den Zweck und die Struktureinheit eines Unternehmens (einen Betrieb) aufzugeben. Eine solche Betriebsänderung gem. BetrVG § 111 ist mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden. Beschäftigten können eine Schließung eines Betriebes in der Regel nicht verhindern, denn sie ist eine freie unternehmerische Entscheidung. Eine mögliche Alternative, um den Betrieb fortzuführen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten, kann Management by Out (MbO) sein = Übernahme eines Unternehmens durch das Management bzw. die Mitarbeiter. Gerade in den östlichen Bundesländern wurde das nach 1990 öfter erfolgreich umgesetzt, wie unter anderem des Beispiel Robotron zeigt. Auch beim Magazin Impulse gab es ein MbO statt Betriebsstilllegung. Ist ein MbO nicht gewollt oder möglich, können Angestellte nur Bedingungen für ihr Ausscheiden verhandeln. Nun zu den Fragen: 1. Droht Arbeitsplatzverlust? Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen (in anderen Betrieben/Betriebsteilen) verfügbar ist, dann droht zwangsläufig eine betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter. Erfolgt diese gleichzeitig, so müssen weder Sozialauswahl noch Kündigungsschutz gem. KSchG § 1 beachtet werden. Wird dagegen in mehreren Etappen gekündigt, dann ist eine Sozialauswahl einzuhalten und die Betroffenen hätten Chancen für einen erfolgreichen Kündigungseinspruch oder eine Kündigungsschutzklage. Doch was kann die Klage in beiden Fällen bringen? - Im Erfolgsfall einen Zeitgewinn, jedoch keinen Erhalt des Arbeitsplatzes. Eventuell könnte auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung herausspringen. 2. Droht Einkommensverlust? Auch bei Betriebsschließung gelten die Kündigungsfristen lt. BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das normal zu versteuernde Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) ist während der Kündigungsfrist relativ sicher. Das Unternehmen kann auch eine Änderungskündigung mit einem Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb anbieten. Dann ist mehr oder weniger das Arbeitseinkommen gesichert. Eventuell gibt es auch noch eine Umzugsbeihilfe. In jedem Fall wird ein betriebsbedingter Umzug auch steuerlich gefördert, wie im Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" erläutert. 3. Gibt es eine Chance auf Abfindung? a) Ob Abfindungen finanziell möglich sind, hängt grundsätzlich davon ab, ob noch genügend Geld oder Betriebsvermögen im Unternehmen vorhanden sind. Eine Recherche nach Geschäftsberichten, Bilanzen, geplanten Dividendenausschüttungen, Pressemeldungen usw. kann hier hilfreich sein, um die Chancen abzuschätzen. b) In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu informieren und einen Interessenausgleich anzustreben. Darüber hinaus kann der Betriebsrat einen Sozialplan zum Nachteilsausgleich erzwingen. Dessen Inhalt ist jedoch Verhandlungssache. Gibt es keinen Betriebsrat, so bleibt nur die Einzelverhandlung, der individuelle Abfindungspoker. Im günstigen Fall ist die Abfindung nach der Fünftelregelung nur ermäßigt zu versteuern. Rechtsanwalt Hensche bringt das kurz auf den Punkt: "Kein Betriebsrat - kein Sozialplan, kein Sozialplan - kein Anspruch auf Abfindung." 4. Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es? Wenn der Arbeitsplatz entfällt, bleibt die Frage: Welche neuen Einkommensquellen sind realistisch? Wird ein neuer Job bevorzugt, dann gibt es je nach Konjunktur eine mehr oder weniger große Anzahl an Angeboten in Jobbörsen. Hilfreich ist, sich rechtzeitig zu orientieren und ggf. sich weiterzubilden oder umzuschulen. Hilfe dafür bieten unter Umständen die Arbeitsagentur, Transfergesellschaften, freie Weiterbildungsangebote. Zudem ist bei den Gehaltsverhandlungen zu prüfen, inwieweit der steuerpflichtige Arbeitslohn oder das Gehalt durch steuerfreie Einnahmen aufgestockt werden kann. Andernfalls bleibt Arbeitslosengeld I (steuerfrei unter Progressionsvorbehalt). Gerade für Fach- und Führungskräfte kann auch eine berufliche Selbstständigkeit eine lukrative Lösung sein. Zumindest bietet diese steuerlich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten. 5. Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand? Beschäftigte so etwa ab dem 55. Lebensjahr prüfen auch oft, ob eventuell eine Vorruhestandsregelung oder gar der Ruhestand möglich sind. Denn ältere Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verfügen sie möglicherweise auch über Rücklagen, hinreichende Altersvorsorge und Lebensverhältnisse, so dass die Altersrente eine Alternative sein kann. Immer mehr Menschen stocken auch ihre Einkünfte durch - einen steuerfreien Minijob, - steuerbegünstigte kurzfristige Beschäftigung, - steuerbegünstigte Einnahmen aus einem Ehrenamt oder andere Einnahmen auf. Wollen Sie jetzt zu diesen Hinweisen 28 Tipps auf einem Spickzettel mit weiterführenden Links? 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Betriebsvermögen vermehren? Deka berät Sie in allen Schritten! https://www.deka-privatebanking.de/unternehmer-institutionen-stiftungen/betriebsvermoegen-mehren
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Ehevertrag: Zugewinnausgleich nur unter Ausschluss von Betriebsvermögen einschl. gewillkürten Betriebsvermögens ?
Die Eheleute können den Zugewinnausgleich für den Fall einer Scheidung insgesamt wirksam ausschließen.
Eine Modifizierung des Zugewinnausgleichs durch Ehevertrag dahingehend, dass das Betriebsvermögen einschl. des gewillkürten Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird, ist wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.07.2013 – XII ZB 143/12 -).
Ist das Betriebsvermögen wirksam aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen worden, besteht bezüglich diesem kein Anspruch auf Auskunftserteilung.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2020 - 8 UF 115/19 -
zum Bericht und Beschluss: Recht kurz gefasst
#ehevertrag zugewinnausgleich#betriebsvermögen#gewillkürtes betriebsvermögen#modifizierter zugewinnausgleich
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Investmentfonds und Steuern - Ihre Gebrauchsanweisung für 2023
Entscheidend ist nicht, wie hoch das angelegtes Vermögen ist und wie erfahren man im Umgang mit Fonds bereits ist: Die steuerliche Seite seiner Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Denn durch die Investmentsteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds grundlegend verändert.
Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Investmentfonds erreicht werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger auch mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage befassen.
Publikation Investmentfonds und Steuern 2023
Der Fondsanbieter Allianz Global Investors stellt ihnen eine aktualisierte, verständliche und anschauliche Publikation zu dem Thema "Investmentfonds und Steuern 2023" für Privatanleger zur Verfügung. Eines der wichtigsten Anliegen war es, dem Verbraucher das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezubringen.
Dort finden Sie interessante Informationen zu:
Eine Art Gebrauchsanweisung für Investmentfonds
Investmentfonds und Steuern auf einen Blick
Abgeltungssteuer auf Fondserträge
Übergangsvorschriften 2017/2018
Befreiung von der Abgeltungssteuer
Investmenterträge in der Einkommensteuererklärung 2022
So füllen Sie die Anlage KAP und KAP-INV aus
Beantragen der Arbeitnehmer-Sparzulage
Beantragen der staatlichen „Riester-Förderung“
Potenzielle Meldepflichten aus der Fondsanlage
Häufig gestellte Fragen
Steuer-ABC
Das ePaper für Privatvermögen 2023 können Sie hier herunterladen
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Ebenfalls erhältlich ist eine Publikation für Investmentfonds im Betriebsvermögen. Diese möchte inländischen Firmenkunden die Prinzipien der Fondsbesteuerung und die damit verbundenen Bilanzierungsgrundsätze nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) erläutern.
Das ePaper für Betriebsvermögen 2023 können Sie hier herunterladen
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Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen, insbesondere unter Berücksichtigung seiner individuellen steuerlichen Situation, sollte man sich an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Bei einer Anlageentscheidung ist auch die persönliche außersteuerliche Situation des Anlegers zu berücksichtigen.
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April 2024 Monatsbericht, Österreichische Post, Coca-Cola und Johnson+Johnson erhöht 😎
Willkommen im Bergfahrten Blog – das 4. Monat und das 1/3 von 2024 ist bereits vorbei. Es war ein turbulentes Monat mit Reduktion von Depotpositionen und nachkaufen bei langweiligen Qualitätsunternehmen. Das Betriebsvermögen fiel im April auf 789 TEUR, Gold ist gestiegen, Bitcoin seit Herbst 2023 erstmal gefallen und viele Aktien haben sich ausgeglichen 💚 Die größte Veränderung im April war die…
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Welle von Erbschaften: DGB fordert stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen
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Welle von Erbschaften: DGB fordert stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen was originally published on
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