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#Hauptaltar
gutachter · 10 months
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Beliebte Hochzeitskirche am Starnberger See ist saniert
Bernried: „…Tatsächlich erstrahlte die Kirche, die nahe des Seeufers am Bernrieder Kloster steht, in neuem Glanz: Die Raumschale und der Hauptaltar sind in den vergangenen zweieinhalb Jahren restauriert worden ebenso wie die Kunstschätze, die nun wieder ihren Platz in der Kirche eingenommen haben. Zudem waren das Chorgestühl saniert, die Elektrik mit der Beleuchtung und der Heizung erneuert und…
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lord-here-i-am · 8 months
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Hl. Heinrich (Henrik) von Uppsala
gefeiert am 19. Januar
Hl. Henrik Glaubensbote in Finnland, Bischof von Uppsala (?), Märtyrer * um 1110 in England (?) † 1156 in Köyliö in Finnland
Henrik war wohl Engländer, der um 1152 mit einem päpstlichen Legaten - dem späteren Papst Hadrian IV. - nach Skandinavien geschickt wurde. Mancher Überlieferung nach als Bischof von Uppsala tätig, zog er 1155 mit dem Adligen und späteren König Erik auf einen Kreuzzug nach Finnland - wohl in den nördlichen Teil der Provinz Varsinais-Suomi, in den Ort Kalanti, oder in das bereits christlich beeinflusste Gebiet Ala-Satakunta mit den Gemeinden Kokemäki, Köyliö und Nousiainen. Das Unternehmen blieb ohne größeren Erfolg. Henrik blieb dann in Finnland, um das Christentum dort weiter zu verbreiten. Ein Bauer namens Lalli, den er wegen eines Mordes mit kirchlichen Strafen belegen wollte, erschlug ihn demnach auf dem Eis des Köyliösees mit einer Axt.
Henriks Verehrung war besonders im 13. Jahrhundert verbreitet, v. a. durch stark ausgeschmückte Legenden. Gebeine wurden zunächst nach Nousiainen und dann 1300 in den neu errichteten Dom in Turku gebracht. Die über ihn im 14. Jahrhundert gedichtete Hymne des Heiligen Henrik war die erste Nationalhymne des Landes. Henrik wurde in der Zeit vor und auch noch nach der Reformation in Finnland hoch verehrt als Nationalheiliger. Die einzige - angeblich - echte Reliquie wurde im Jahr 2000 im Hauptaltar der Bischofskirche St. Heinrik in Helsinki eingesetzt.
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korrektheiten · 1 year
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Zunahme akatholischer Zelebrationen in Papstbasiliken
katholisches.info: (Rom) Der neuen Stufe des Ökumenismus, die Papst Franziskus stillschweigend praktiziert, liegt ein liturgischer Tabubruch zugrunde: die Zelebration nicht-katholischer Gottesdienste in den römischen Papstbasiliken. Im vergangenen Mai wurden zwei nicht-katholische Liturgien in der Lateranbasilika, der römischen Bischofskirche, gefeiert. Am 18. April feierten ein anglikanischer Bischof mit 50 anglikanischen Geistlichen einen angikanischen Gottesdienst am Hauptaltar vor ... http://dlvr.it/SvwzSk
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atheistmediablog · 1 year
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Mann steht nackt auf Altar in Petersdom – Bußliturgie für "Schändung"
Auf seinem Rücken stand die Botschaft: »Rettet die Kinder der Ukraine«. Im Petersdom hat sich ein Mann auf dem Hauptaltar ausgezogen. Der Vatikan reagierte mit einem Buß-Ritus auf die »Schändung«. weiterlesen: [https://www.spiegel.de/panorama/rom-mann-protestiert-nackt-im-petersdom-vatikan-reagiert-mit-bussliturgie-a-d497a995-3e65-4a30-9968-7175ae2acbb2
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stephanocardona · 6 years
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St. Martinuskerk II by DT-Fotografie
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marcelvangunst · 4 years
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Wiesenkirche • Soest #wiesenkirche #mariazurwiese #kirche #church #kerk #glasinlood #stainedglass #glasmalerei #hauptaltar #soest (bij St. Maria zur Wiese) https://www.instagram.com/p/CFNXXEVJC2s/?igshid=1geabd40w03ru
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sakrumverum · 3 years
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Kruzifix in argentinischer Kirche zerstört
Hass auf Christus und die Katholische Kirche in der Heimat von Papst Franziskus: In der argentinischen Stadt Pehuajó, die circa 300 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Buenos Aires liegt, entfernte jemand den Korpus vom großen Kreuz, das sich in der Mitte der Apsis befand; er riss ihm die Arme ab und ließ ihn dann auf dem Hauptaltar liegen. Ebenso zerstörte der Täter die S https://de.catholicnewsagency.com/story/kruzifix-in-argentinischer-kirche-zerstoert-10002
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ghostsandgod · 4 years
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Würzburg Käppele by Karl Stanglahner Via Flickr: Das Käppele ist natürlich keine Kapelle sondern eine Wallfahrtskirche, die von Balthasar Neumann geplant wurde. Die eigentliche Gnadenkapelle ist links über den breiten Durchgang zu betreten. Die Dekoration des gesamten Bauwerks ist ziemlich farbenfroh. Dies haben wir der Stuckdekoration des Johann Michael Feichtmayr zu verdanken. Die Fresken von Matthäus Günther tragen natürlich auch dazu bei. Beide Künstler waren mit ihrer geglückten Raumdekoration nahe bei Neumanns Konzept. Die Altarausstattung ist nur bei den Seitenaltären dem Entwurf Neumanns nahe. Der Hauptaltar von 1797-98 ist eher dem Klassizismus zugeneigt als dem Rokoko. Eine Renovierung für den etwas verrußten Raum sowie die Gnadenkapelle ist angedacht.
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archiveofmonimos · 5 years
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Hauptaltar der St. John’s Co-Cathedral
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Tag 38 (01.06.19)
Heute in Santiago de Compostela die Stadt hat ca. 96000 Einwohner.Bisher war ja mein Favorit Pamplona aber heute hat mich Santiago überzeugt.Die Stadt gehört zu den 3 wichtigsten Wallfahrtsorten der Christenheit nach Jerusalem und Rom.Um 1075 begann der Neubau der Catedral bis zur Fertigstellung am 3.04.1211.Sie sieht von außen schon mächtig aus.Über innen kann ich nicht viel Bilder zeigen Sie wird gerade renoviert man kann zwar hinein gehen (viele Gerüste usw.) aber es finden 2019 keine Gottesdienste statt und der Botafumeiro (Räucherfass) wird auch nicht geschwungen.Die Krypta unter dem Hauptaltar mit den Reliquien des Heiligen Jakobs seiner Schüler die beiden Heiligen Theodor und Athanasius in dem silbernen Sarkophag kann man besichtigten.Eben so die Capilla Mayor über der Krypta zum Abschluss der Wallfahrt drängt es jeden Pilger ,den Mantel der romanischen, mit Gold,Silber und überreich geschmückten Jakobsfigur zu küssen.Der Andrang ist so groß,dass der Verkehr im Einbahnstraßenverfahren geregelt werden muss- Treppe hoch,Kuss und bitte weiter .....
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blizzregensburg · 4 years
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Schutzkonzept für Gottesdienste im Regensburger Dom
Bischof Rudolf Voderholzer und das Regensburger Domkapitel freuen sich, dass die Gottesdienste im Regensburger Dom St. Peter ab dem 4. Mai 2020 wieder zusammen mit einer gewissen Anzahl von Gläubigen gefeiert werden können.
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Bischof Dr. Rudolf Voderholzer bei der Predigt im Dom St. Peter Foto: altrofoto.de/Blizz-Archiv Ab dem 4. Mai 2020 gilt damit wieder die übliche Gottesdienstordnung im Dom: Werktags (Mo-Sa) wird um 7:00 Uhr eine Messe gefeiert,  an Sonn- und Feiertagen um 10:00 Uhr und um 12:00 Uhr. Für die Gottesdienste im Dom gilt folgendes Schutzkonzept: Zur Mitfeier im Dom stehen 120 Plätze zur Verfügung – entsprechend der Vorgabe, einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen zu haben. Die Plätze sind in den Bänken mit farbigen Schildern gekennzeichnet bzw. es befinden sich Stühle im ausreichenden Abstand. Um einen Überblick zu bekommen und ggf. niemanden wegschicken zu müssen, sind Gläubige gebeten, sich für die Mitfeier der Messen am Sonntag um 10:00 und um 12:00 Uhr vorweg anzumelden. Diese Anmeldung kann ausschließlich im Infozentrum DOMPLATZ 5 entgegen genommen werden: telefonisch montags bis freitags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter 0941/597-1662 und per E-Mail unter [email protected]. Der Zugang zu den Gottesdiensten erfolgt ausschließlich über den barrierefreien Eingang beim Eselsturm (Zugang durch den Domgarten). Die Mitfeiernden werden dort vom Ordnungsdienst des Doms in Empfang genommen und eingewiesen. Einlass für die Kapitelsmesse um 10:00 Uhr ist von 9:15 bis 9:55 Uhr. Für die Messfeier um 12:00 ist der Einlass von 11:15 bis 11:55 Uhr. Das Verlassen des Domes erfolgt über andere Ausgänge sowie ggf. über den barrierefreien Zugang beim Eselsturm. Um die Abstandsregeln auch bei den Werktagsgottesdiensten (Mo-Sa) einhalten zu können, wird die Messe um 7:00 Uhr am Hauptaltar der Kathedrale gefeiert. Das detaillierte Schutzkonzept finden Sie am Ende des Beitrags. Für die Messfeiern gelten folgende Hygieneregeln: Alle Mitfeiernden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich beim Eingang die Hände desinfizieren, einen gekennzeichneten Platz einnehmen, auf den gebotenen Abstand achten und aus hygienischen Gründen ihr eigenes Gotteslob mitbringen. Hinweise zum Empfang der Kommunion werden unmittelbar vor Beginn der Messfeier im Dom gegeben. Nicht zugelassen werden können Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, Fieber oder Atemwegsproblemen, wenn sie sich infiziert haben, unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Erkrankten gehabt haben. Musikalische Gestaltung Wie an den vergangenen Sonntagen werden auch künftig Domkapellmeister Christian Heiß zusammen mit Domorganist Prof. Franz Josef Stoiber und den Chorleitern Katrin Giehl und Max Rädlinger an der Feier mitwirken. Diözesane Anweisungen für die Liturgie ab dem 4. Mai 2020 in der Diözese Regensburg zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften Das Schutzkonzept im Detail: Grundsätzliches Ziel der nachfolgenden Rahmenvorgaben für den Ablauf eines Gottesdienstes ist es, sowohl der christlichen Verantwortung für die Gesundheit und das Leben von Menschen als auch dem Bedürfnis der Gläubigen, Gottesdienst zu feiern, gerecht zu werden. Unter strikter Einhaltung der allgemeinen staatlichen Beschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Pandemie soll deshalb schrittweise die Teilnahme an Gottesdiensten wieder ermöglicht werden. Hierfür muss das Infektionsrisiko soweit wie möglich minimiert bleiben. Der Freistaat Bayern hat daher am 29.04.2020 einige Voraussetzungen für diese Öffnung erlassen. Auf dieser Grundlage wurden die nachfolgenden Regelungen erstellt, die sich an den Regeln der Liturgie ausrichten und aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar und zulässig sind. Bei Einhaltung dieses Schutzkonzepts sind keine weiteren staatlichen Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Unter Beachtung der staatlichen Infektionsschutzvorschriften wird besonders erinnert: an das Abstandsgebot, an die verpflichtende Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung, an umfangreiche Desinfektionen und die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Die Teilnehmer werden in geeigneter Weise, z.B. bei der Anmeldung, darauf hingewiesen, dass sie nicht am Gottesdienst teilnehmen dürfen, wenn sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten vierzehn Tagen vor Anmeldung Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt haben, und dass bei Änderung einer dieser Voraussetzungen auf die Teilnahme zu verzichten ist. Als konkrete staatliche Vorgabe für den Infektionsschutz in der Liturgie gelten ein Mindestabstand von mind. 2 Metern nach allen Richtungen (zwischen Personen eines gemeinsamen Haushalts kein Abstand erforderlich, zwischen Zelebrant und Gottesdienstteilnehmern mind. 4 m mit Ausnahme der Kommunionspendung, siehe 4.2) und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Gottesdienstteilnehmer (mit Ausnahme der Liturgen, die gerade einen Text vortragen, sowie der Gläubigen beim Empfang der Kommunion). Alle Liturgen waschen sich vor und nach der Liturgie gründlich die Hände. Die Dauer der Liturgie darf 60 Minuten nicht überschreiten. Geltungsbereich: Die nachfolgenden Anweisungen gelten für jegliche Liturgie (Sakramente, Sakramentalien, Stundengebet, Andachten, usw.) in Pfarrkirchen. Sie können unter Wahrung der staatlichen Vorschriften auch für andere Kirchen, Kapellen oder andere Gottesdiensträume – unter gewissen Bedingungen auch für Gottesdienste im Freien – angewandt werden. Für jede Kirche müssen die folgenden Punkte grundsätzlich durchgeplant und ggf. immer wieder angepasst werden. In Kirchen, in denen die nachfolgenden Weisungen nicht eingehalten werden können, kann keine öffentliche liturgische Feier stattfinden. Für jede Kirche gilt eine Zugangsbeschränkung, die den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert. Dazu legt der Verantwortliche – in der Regel der Kirchenrektor (rector ecclesiae, meist der Pfarrer) – nach Rücksprache mit dem/der Sprecher/in des PGR und dem/der Kirchenpfleger/in und bei Unsicherheit mit dem Gesundheitsamt eine maximale Anzahl von Gläubigen und lit. Dienern fest, die geeignet ist, die Infektionsschutzregeln, vor allem die Abstandsregel nach allen Seiten, einhalten zu können. Da eine Beschränkung unerlässlich ist, muss auf eine geeignete Festlegung der zur Teilnahme Berechtigten geachtet werden. Dies kann durch telefonische Anmeldung, Teilnahmekarten oder ähnliches erfolgen. Für Gläubige, die auf diese Weise nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können, sondern sich über Medien oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt. Die Plätze in der Kirche werden nach diesen Regeln bestimmt und weithin sichtbar gekennzeichnet durch Aufkleber, Zettel oder Ähnliches. Es sollte verhindert werden, dass sich beim Betreten oder Verlassen der Sitzbank eine zu große Nähe zwischen Personen ergibt. Ein Ordnungsdienst wird dringend empfohlen. Ein Team von Ehrenamtlichen hilft bei der Vorbereitung und Durchführung mit und sichert die Einhaltung der Vorschriften. Gottesdienste im Freien sind mit einer auf 50 Personen begrenzten Teilnehmerzahl unter Gewährleistung der Abstandsregel (im Freien: 1,5 Meter) ohne Erfordernis einer behördlichen Einzelfallgenehmigung möglich. Die Festlegungen für die Kirche gelten für Gottesdienste im Freien analog. Die gewohnte Gottesdienstordnung am Sonntag in den Pfarreien(ge­mein­schaften) soll nach Möglichkeit wieder in Kraft gesetzt werden. Dies gilt auch für die Läuteordnung. Kirchenmusik: Der Volksgesang sollte auf Grund des erhöhten Partikelausstoßes beim Singen stark reduziert werden. Chorgesang ist nicht möglich. Das Gotteslob kann nur benutzt werden, wenn es von Zuhause mitgebracht wird. Der liturgische Dienst ist weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren (Konzelebrant, Diakon, Ministrant/in, Lektor/in, Kantor/in, Kommunionhelfer/in). Die Abstandsregel hat auch Einfluss auf die mögliche Zahl der liturgischen Diener. Sie können ihren Dienst nur tun, wenn die Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften (Abstand; keine relevanten Krankheiten, keine einschlägigen gesundheitlichen Einschränkungen oder Kontaktverbote; Mund-Nase-Bedeckung, usw.) auch in Sakristei und Altarraum jederzeit gewährleistet ist. Bei Rückfragen steht ein Ansprechpartner per Telefon (0941-597-1600 oder -2000) zur Verfügung. Zugang zur Kirche Gläubige: Die Kirchentüren sind offen fixiert, sodass sie zum Betreten der Kirche nicht berührt werden müssen. Beim Vorbeigehen am (leeren) Weihwasserkessel machen die Gläubigen ein Kreuzzeichen. Im Kirchenraum sollen am Eingang Desinfektionsmittelspender aufgestellt sein. Liturgischer Dienst: Wenn die Sakristei zu klein ist, kann das An- und Ablegen der liturgischen Gewänder auch in einem anderen Raum (z.B. Pfarrheim oder Kirchenraum) stattfinden. Beim Einzug ist der kürzeste Weg von der Sakristei zum Altarraum vorgesehen. Verlassen der Kirche Auch beim Verlassen ist auf gebührenden Abstand nach allen Richtungen zu achten. Dazu ist eine bestimmte Reihenfolge vorzugeben. Feier der Heiligen Messe   Allgemeine Hinweise Die liturgischen Dienste achten besonders darauf, den notwendigen Abstand einzuhalten. Statt Weihrauchfass und Schiffchen wird die Verwendung einer feststehenden Weihrauchschale empfohlen. Es gibt keinen Buchdienst. Das Reichen von Wein und Wasser zum Priester oder Diakon bei der Gabenbereitung unterbleibt. Zelebrant oder Diakon holen die eucharistischen Gaben von der Kredenz, das Gefäß mit den Hostien (Schale, Ziborium) ist und bleibt bis zum Kommunionteil bedeckt. Die Händewaschung geschieht ohne Assistenz an der Kredenz. Kollekte: Körbchen werden an den Eingängen aufgestellt, sodass sie ohne Berührung benutzbar sind. Der Zelebrant weist bei den Vermeldungen darauf hin und bittet, die Gabe auf diese Weise zu spenden. Friedensgruß: Das Reichen der Hand unterbleibt. Der Friedensgruß kann von einer Verneigung zum Nachbarn begleitet sein. Hinweise zum Kommunionempfang Nach der eigenen Kommunion (Kelchkommunion jedoch immer nur durch den Zelebranten) desinfizieren sich der Priester und ggf. weitere Kommunionspender an der Kredenz nochmals die Hände und legen eine Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe an. Der Priester und ggf. weitere Kommunionspender decken das Gefäß mit der Heiligen Kommunion für die Gemeinde ab und gehen zum Ort der Kommunionspendung (auf Abstand achten!). Sie reichen den Gläubigen unter Wahrung des für eine würdige Form der Kommunionspendung größtmöglichen Abstands zur Kommunikantin/zum Kommunikanten die Heilige Kommunion, z.B. indem sie die Kommunion mit Schutzhandschuhen austeilen in der Weise, dass sie den Leib Christi mit größtmöglichem Abstand in die ausgestreckte Hand des/der Kommunikanten/in legen können. Idealerweise trägt letztere/r beim Kommunionempfang auch Schutzhandschuhe oder hat die Hände vorher desinfiziert. Sollte es bei der Kommunionspendung zu einer direkten körperlichen Berührung der Hände von Priester und Kommunikant/in kommen, die es grundsätzlich zu vermeiden gilt, wechselt der Priester sofort die Handschuhe. Am Ende der Kommunionausteilung bringt der Priester die übriggebliebenen konsekrierten Hostien in den Tabernakel. Der 2m-Abstand muss auch unter den Kommunizierenden gehalten werden. Mundkommunion ist nicht möglich. Das Segenszeichen für Gläubige, die nicht die Kommunion empfangen (z.B. für Kinder), wird ohne Berührung mit Abstand als Handsegen (Priester, Diakon) gegeben oder ggf. nur ein Segenswort durch den Kommunionhelfer gesprochen. Hinweise zur Feier weiterer Sakramente Taufe: Unbeschadet der Möglichkeit der Nottaufe (s. diözesane Anweisungen vom 01.04.2020) ist die Taufe eines einzelnen Täuflings außerhalb der Messe im engen Familienkreis dieses Täuflings möglich. Dazu gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln (und damit dieselben zahlenmäßigen Begrenzungen für Teilnehmer) wie bei der Messe. Die Teile der Tauffeier, die für den Eingang der Kirche vorgesehen sind, finden in der Kirche statt. Der Taufpriester/-diakon trägt zum Taufritus im engeren Sinne und zu den ausdeutenden Riten Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe. Erstkommunion und Erstbeichte finden zu einem späteren Zeitpunkt statt, auf alle Fälle nicht vor dem 31. August 2020. Firmung: Die im Amtsblatt Nr. 10 vom 12.12.2019 bekanntgegebenen Firmungen für das Jahr 2020 werden ausgesetzt. Alles Weitere wird im Rahmen der Planung der Firmtermine für das Jahr 2021 geregelt. Trauung: Für die Trauung im engen Familien- und Freundeskreis gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie bei der Messe. Dies gilt insbesondere auch für den Vermählungsteil mit Vermählungsspruch. Bei der Bestätigung der Vermählung reichen sich die Brautleute nur die Hände, die Deuteworte bleiben, der Stola-Ritus und die Handauflegung entfallen. Ob eine anschließende Hochzeitsfeier möglich ist, muss das Brautpaar anderweitig unter Beachtung der staatlichen Vorschriften klären. Beichte: In Ergänzung zu den bischöflichen Verfügungen "Sündenvergebung und Sakrament der Versöhnung" vom 26.03.2020 ist eine persönliche Beichte, die vorher terminlich vereinbart werden kann (um eine Ansammlung von Wartenden zu vermeiden), unter Wahrung eines großen Abstandes (mind. 2,5 m) in der Kirche möglich. Dabei kann zum besseren Verständnis auch ein mobiles Telefon (Handy, Smartphone) verwendet werden. Dies gilt erst recht, wenn zwischen Priester und Beichtenden mit demselben Abstand auf beiden Seiten eine Holzwand zum Schutz der Anonymität aufgestellt wird. Möglicherweise ist es zur Wahrung des Beichtgeheimnisses anzuraten, dass sich keine weiteren Personen in der Kirche befinden. Beichtbildchen können hinten in der Kirche zum Mitnehmen aufliegen. Weihesakrament: Für die im Juni vorgesehene Priesterweihe (und Primiz) sowie für die im September vorgesehene Weihe zum Ständigen Diakonat ergehen zu einem späteren Zeitpunkt Weisungen. Hinweise zur Liturgie im Umfeld von Krankheit, Sterben und Tod Krankensalbung: Die staatlichen Vorgaben erlauben ausdrücklich den Besuch Kranker. Zur Krankensalbung in Privathäusern muss der Priester zum eigenen Schutz und zum Schutz des Kranken Schutzkleidung, Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe tragen und ausreichenden Abstand wahren. Andernfalls ist eine Krankensalbung nicht möglich. Statt der Handauflegung werden die Hände zum Segen ausgebreitet. Die Salbung geschieht ohne direkte Berührung nur mittelbar mit einem Wattestab oder mit Einmalhandschuhen. Falls nicht genug Krankenöl vorhanden ist, kann der Priester – wie vom Ritus vorgesehen – innerhalb der Feier Öl selbst weihen. Kommunion als Wegzehrung: Die staatlichen Vorgaben erlauben ausdrücklich die Begleitung Sterbender. Beim Reichen der Wegzehrung in privaten Häusern und Wohnungen (nicht Altenheim oder Krankenhaus) sollte der Priester zum Eigenschutz (und zur Vermeidung, das Virus weiterzutragen) möglichst Schutzkleidung und Handschuhe tragen, auf genügend Abstand zum Sterbenden achten und nach den vorgesehenen Gebeten die Kommunion mit aller hygienischen Vorsicht in die Hand des/der Sterbenden reichen. Wenn letzteres nicht möglich ist, kann er die Kommunion einem anwesenden Angehörigen reichen, der sie dem Kranken in den Mund gibt. Vor und nach dem Besuch wäscht sich der Priester ausgiebig die Hände. Sterbebegleitung: Ein Besuch in einem Krankenhaus oder Altenheim oder Pflegeheim ist möglich zur Sterbebegleitung, auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und im Einvernehmen mit der Leitung des jeweiligen Krankenhauses oder Heimes. Begräbnis: Für Bestattungen gelten die staatlichen Vorschriften des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in der Mitteilung vom 23.04.2020 an die Bestatter. Danach dürfen bei Bestattungen nur der engste Familienkreis (max. 15 Personen), Bestattungsmitarbeiter und ein Geistlicher teilnehmen. Die Personen halten einen Abstand von 1,5 m zueinander ein. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind zulässig, wenn die Türen geöffnet sind. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab und am aufgebahrten Sarg sind möglich, wenn vor jeder Nutzung das berührte Gerät desinfiziert (Wischdesinfektion) wird. Für das Requiem gelten die obigen kirchlichen Vorgaben für die Feier der Messe. Hinweise zu besonderen Feiern im Kirchenjahr Fronleichnam: Der Festtag wird unter Einhaltung der obigen Vorgaben mit einer feierlichen Eucharistiefeier begangen, an deren Ende das Allerheiligste auf dem Altar zur einer gemeinsamen Anbetung ausgesetzt wird. Nach dem Segen der Gläubigen in der Kirche kann der Priester während des gesungenen TeDeum alleine mit dem Allerheiligsten vor den Eingang der Kirche ziehen und den Ort dort in alle vier Himmelsrichtungen mit dem Allerheiligsten segnen. Bittgänge/Flurumgänge: Bittgänge/Flurumgänge werden in folgender Form begangen: Die Messe wird in diesem Anliegen gefeiert, am Ende kann der Priester – ähnlich wie an Fronleichnam – mit der Monstranz mit dem Allerheiligsten (oder ggf. einem Kreuzpartikel) vor das Kirchenportal ziehen und den Ort und die Fluren segnen. Es ist auch eine Messfeier im Freien (wie oben geregelt: max. 50 Personen, 1,5 m Abstand) möglich. Prozessionen und gemeinschaftliche Wallfahrten können derzeit nicht stattfinden. Wolfgangswoche: Die Wolfgangswoche in der für 2020 vorgesehenen Form wird um ein Jahr verlegt. Weitere Überlegungen zu einer reduzierten Form in Regensburg für 2020 sind noch nicht abgeschlossen. Termine des Bischofs bzw. mit Vertretern des Bischofs Die staatlichen Vorgaben zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus untersagen nach derzeitigem Stand Großveranstaltungen bis einschließlich 31.08.2020. Vor diesem Hintergrund werden die bisher für diesen Zeitraum vereinbarten Pontifikalgottesdienste, Pfarreibesuche etc. des Bischofs bzw. seines Vertreters (Weihbischöfe, Domkapitulare) abgesagt. Der Zeitpunkt zur Vereinbarung von Ersatzterminen lässt sich derzeit noch nicht absehen. Sobald die Lage überschaubarer ist, wird mit den Pfarrämtern Kontakt aufgenommen. An die Verantwortlichen der jährlich stattfindenden großen Wallfahrtsfeste im Bistum Regensburg wird sich Bischof Rudolf mit einem gesonderten Schreiben wenden. Michael Fuchs, Generalvikar (Stand: 29.04.2020) Lesen Sie den ganzen Artikel
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willibald66 · 5 years
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Hass auf Christentum eskaliert: Kreuz im Petersdom zerschlagen
Hass auf Christentum eskaliert: Kreuz im Petersdom zerschlagen
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Vatikan wird Ziel von Vandalismus-Angriff Hass auf Christentum eskaliert: Kreuz im Petersdom zerschlagen
Mann klettert auf den päpstlichen Hauptaltar im Petersdom, reist…
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korrektheiten · 2 years
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Weltjugendtag 2023 – und das Problem mit den Kosten
katholisches.info: (Lissabon) Die Kirche in Portugal wird das Projekt für den Hauptaltar des Weltjugendtages (WJT), der im August in Lissabon stattfinden wird, überarbeiten, nachdem bekannt wurde, daß es mehr als 5 Millionen Euro kosten wird. Vom 1. bis 6. August wird in Lissabon der XXXVII. Weltjugendtag 2023 stattfinden, der unter dem Motto steht: „Maria stand auf ... http://dlvr.it/ShX7Bk
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mike13mt · 5 years
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Hauptaltar by stefanekomarek
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stnikolaus · 7 years
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Bedeutung und Hintergründe der Kreuzverhüllung
Es ist in in jedem Jahr dasselbe: am fünften Sonntag der Fastenzeit, dem “alten Passionssonntag”, wird das Kreuz verhüllt. Wenn aber jemand gefragt wird, wann das Kreuz verhüllt wird, dann kommt als Antwort oft: Palmsonntag. Palmsonntag ist aber erst in einer Woche. Ist es also ein Versehen, dass das Kreuz schon heute, am 5. Sonntag der Fastenzeit, verhüllt ist? - Nein. - Aber die Verwirrung ist zum Teil verständlich, denn der eine Woche später folgende Palmsonntag ist der zweite Passionssonntag, der fünfte Sonntag der Fastenzeit wird von der Allgemeinheit oft nicht mehr als Passionssonntag wahrgenommen.
Die Tradition der Kreuzverhüllung besteht seit dem frühen Mittelalter. Wie genau dieser Brauch entstanden ist, ist nicht überliefert. Im Messbuch von 1570 wurde der Brauch offiziell: “Vor der ersten Vesper des Passionssonntages werden die Kreuze und Bilder verhüllt.” Mit den Bildern sind alle bildlichen Darstellungen wie Heiligenfiguren und Darstellungen von Kreuzen gemeint. Sie werden ab dem 5. Fastensonntag mit violetten Tüchern verhüllt. Violett ist die Farbe der Fastenzeit.
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                                                 Bildhinweis: Pfarrbriefservice.de / Klaus Herzog. Bearbeitet von Christian Hölscher.
Was hat es mit der Kreuzverhüllung auf sich? Warum verhüllt man ausgerechnet in der Zeit das Kreuz, wo es doch um das Kreuz und die Kreuzigung geht? In der fünften Station des Kreuzweges findet sich eine Antwort: “Wir Menschen fürchten das Kreuz. Selbst Petrus, der Jünger Jesu, schreckte davor zurück. Und doch ist in keinem anderen Zeichen Heil außer im Kreuz.” Das Kreuz ist seit dem dritten Jahrhundert für die Christen das Zeichen der Auferstehung - und nicht so sehr des Todes. Es geht also nicht darum, die Kreuzigung “zu verhüllen”. Durch das Verhüllen des Kreuzes wird auf die Leidenszeit Jesu aufmerksam gemacht. Schon um das Jahr 1000 existierte die viel weiter reichende Tradition, den ganzen Chorraum (also der Bereich, wo der Altar steht), später nur noch den Hauptaltar, mit einem Fastentuch, einem Hungertuch zu verhüllen. Dieses “Hungertuch” wurde später mit Bildern versehen, zunächst war es nur ein schlichtes Tuch: u.a. waren darauf Motive wie die Passion und die Heilsgeschichte zu sehen. Die Motive dienten auch der Veranschaulichung, um den Gläubigen, die nicht des Lesens mächtig waren, die Heilsgeschichte näher zu bringen. So wurden aus den reich bebilderten Hungertüchern “Armen-Bibeln”. Durch die Abtrennung des Chorraums gab es eine radikale Trennung: die Messliturgie konnte von den Gläubigen nicht mehr gesehen werden, die “Messe” war nur noch zu hören - auf Latein wohlgemerkt. Von diesen Fastentüchern stammt übrigens unser Sprichwort “am Hungertuch nagen”. Im Laufe der Zeit verschwanden die Fastentücher in den Hintergrund; die Kreuzverhüllung blieb. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bekamen die Hungertücher durch die Bischöfliche Aktion “Misereor” im Jahr 1976 wieder Aufwind. Seitdem gestaltet ein Künstler alle zwei Jahre ein neues Hungertuch.
Wenn nun aber die Kreuzverhüllung so eine große Rolle hat, warum bemerken wir in der Liturgie nicht mehr so viel davon? Ein Grund mag sein, dass das römische Messbuch von 1969 diesen Brauch freistellt. Das deutsche Messbuch bestimmt: “Der Brauch, die Kreuze und Bilder in den Kirchen zu verhüllen, soll beibehalten werden. In diesem Fall bleiben die Kreuze verhüllt bis zum Ende der Karfreitagsliturgie, die Bilder jedoch bis zum Beginn der Osternachtsfeier.” (Quelle) Eigentlich wird auch die Osterkerze in die Sakristei getragen und am Ostersonntag durch die neue ersetzt.
Bei uns in der Gemeinde werden die bildlichen Darstellungen aus Tradition nicht verhüllt; lediglich das Altarkreuz der Pfarrkirche in Iggenhausen sowie das große Kreuz in der Kapelle in Grundsteinheim werden verhüllt - am Passionssonntag alter Tradition bzw. nach dem Messbuch von 1570, nicht am Palmsonntag. Der Palmsonntag hat eine Doppelfunktion: auch wenn dort die Leidensgeschichte verlesen wird, feiert die Kirche am Palmsonntag die triumphalen Ankunft Jesu in Jerusalem. Der König zieht ein. (Quelle).
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chrispamifotoblog · 5 years
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Der Hauptaltar von Bernardus Gelduinus entstand vor 1096. Die reich skulptierte Mensa aus weißem Marmor hat die Größe 2,23 × 1,34 m. Mit Gelduinus beginnt eigentlich die monumentale Skulptur der Hochromanik. (wiki)
St. Sernin III Der Hauptaltar von Bernardus Gelduinus entstand vor 1096. Die reich skulptierte Mensa aus weißem Marmor hat die Größe 2,23 × 1,34 m. Mit Gelduinus beginnt eigentlich die monumentale Skulptur der Hochromanik. (wiki)
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