#kino.to
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Darf die Polizei vorverurteilen?
Was darf der staatliche Hacker?
Dabei soll es heute nicht um Geheimdienste gehen, sondern um "normale Polizeiarbeit", z.B. war es verhältnismäßig die Webseite der "Letzten Generation" im Zuge der Razzia Ende Mai komplett abzuschalten und durch einen eigenen Text zu ersetzen?
Das könnten eigentlich sogar 3 mögliche Rechtsverstöße sein:
Das Abschalten eines Internetauftritts, wenn zur Beweissicherung bereits eine mildere Maßnahme, wie die Kopie des Inhalts der Festplatte ausgereicht hätte.
Das Ersetzen der Inhalte der Webseite durch eine Warnung, im konkreten Fall mit dem durch keine Urteil abgesicherten Text: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!"
Der Überwachung der IP Adressen von Zugriffen auf diese Webseite.
Für den ersten Punkt gab es ein OK vom zuständiger Richter am Amtsgericht München am Vortag der Razzia. Die beiden weiteren Punkte entstanden wohl aus dem "Rechtsempfinden" der Polizei.
LTO schreibt: "Die Beschlagnahme der Internetseite der Letzten Generation war und ist völlig unverhältnismäßig und aufgrund der mangelhaften Begründungstiefe und Klarheit zum konkreten Umfang der Maßnahme auch sonst rechtswidrig", sagt die Wuppertaler Strafrechtsanwältin Andrea Groß-Bölting, die gegen den Beschluss vorgeht und den Domaininhaber der Webseite vertritt.
Während ein Abschalten der Internetpräsenz evtl. erlaubt gewesen wäre - wenn sich die Anschuldigungen gegen die "Letzten Generation" als gerichtsfest erweisen sollten - so ist ein veränderter Weiterbetrieb in keinem Fall zulässig. Auch die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an die Strato AG, den Betreiber der Server, dass sie eine Beschlagnahme abwenden könnten, wenn sie freiwillig die Zugriffe der Internetnutzer statt auf die Webseite "letztegeneration.de" zu einer IP-Adresse der bayerischen IT-Verwaltung umleite, verletzt die Grundrechte der Menschen, die die Webseite aufrufen.
Ein solches Vorgehen ist letztmalig aus einem Fall von 2007 bekannt, als das Bundeskriminalamt eine Art Fangschaltung auf der Behördenwebseite platzierte. Das Verändern der Inhalte einer Webseite machte 2011 Schlagzeilen, als das Film-Kopier-Streamingportal "kino.to" geschlossen wurde und die Polizei auf den Webseiten verkündete: "Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen."
Befürworter der Maßnahme begründen das Vorgehen damit, dass Nutzer aus Transparenzgründen von staatlichen Behörden den Hintergrund der Maßnahme erfahren sollten. Wir sehen allerdings zwischen "hier wird ermittelt wegen ..." und "stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!" einen großen Unerschied.
Aber bis auf die laufenden Verfahren gegen die Betroffenen ist alles Schnee von gestern, denn wer heute "letztegeneration.de" aufruft, landet auf "letztegeneration.org" und findet dort alle Inhalte der alten Website, inklusive des angeblich verbotenen Spendenaufrufs.
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/letzte-generation-webseite-beschlagnahmt-gekapert-warnung-polizei-staatsanwaltschaft-muenchen-razzia/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8431-20230616-darf-die-polizei-vorverurteilen.htm
#Hacker#Polizei#LetzteGeneration#Webseite#Abschaltung#Beschlagnahme#Veränderung#Ersatz#Fangschaltung#IP-Adressen#Lauschangriff#Überwachung#Vorratsdatenspeicherung#kino.to
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Three Sentenced For Placing Advertising on Pirate Sites While there are several business models that are able to keep pirate sites up and running, advertising is one of the most popular.
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screen recorder free with sound
In addition, Free YouTube Download is also suitable for archiving videos (also as MP4) before they disappear from the network and for "decrypting" a slow Internet connection. By downloading the video completely before playing it, you can watch it in high quality even with a slow internet connection. The free YouTube downloader downloads the videos without data loss. The download is accelerated in that the Free YouTube Downloader starts it several times in parallel.
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Once a clip is complete, you can automatically convert it into popular video formats, including AVI, MP4 and WMV.
if you first read the instructions that explain how to download it, import your video and place it on the timeline, and then follow the steps in this guide to create a full video.
Only marketable standards are supported.
The most widespread MP4 today is particularly popular because it allows YouTube videos to be imported into iTunes. The Free YouTube Downloader saves videos on your PC. You are free to adjust the quality before downloading. How to rip music from YouTube clips is explained here. With the "Orbit Downloader" tool, also presented in a practical tip, you can also download videos from YouTube. Recently, however, the website Youtube-MP3.org was hit. You can find the converter download here. The free video editing software Avidemux offers u rl Beginners have the opportunity to cut films and add several soundtracks. After downloading from YouTube, you can, for example, transfer it to your smartphone and watch it whenever you feel like it - without consuming any data transfer volume on YouTube. Still, you don't have to worry. No agency in the world would bother to hunt down YouTube video downloaders. Since the videos are available free of charge, there is no financial damage for YouTube. Also on display was a video presentation of the automatic laser-controlled magnetic crawler for the inspection of wind carriers with a SLOFEC scanner used in storage tanks. In order to escape a multi-million dollar lawsuit from the music industry, the operators voluntarily removed the website. However, YouTube-MP3.org also explicitly advertised downloading music videos. Other YouTube downloaders are legally on the safe side. There is software for downloading YouTube videos like sand by the sea. But many are wondering whether this approach is legal at all. Here you can find the current APK for download. Therefore, stop downloading films whose source you can clearly identify as illegal. In this practical tip, we also present three legal alternatives to services such as kino.to. While you are legally on the safe side when downloading YouTube clips, make yourself punishable when using sites like Kino.to or movie2k.to. Use the APKPure app to update Crear Gif con Video Guias for free, fast, free and save your internet data. They help us a lot to improve the quality of the service. When the police closed kino.to, the IP addresses were saved by numerous users of the site. This included not only uploaders, but also ordinary viewers.
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i watched supernatural i THINK on kino.to and then later kinox.to & actually owned the first five seasons on a mixture of blu-ray and dvd until like. idk like four years ago? when i sold them which like. fucking F.
#ive thought about buying them again but my current laptop doesnt have a disc reader and my ps4 isnt hooked up to anything rn#so it doesnt feel worth it
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vielleicht schau ich mir dann mal den nachfolger an;)
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Controversial Streaming Site Kinox Offered For Sale on eBay
Controversial Streaming Site Kinox Offered For Sale on eBay
Pirate sites come in all shapes and sizes but streaming site KinoX is perhaps one of the most controversial.
Born as a replacement to Kino.to, a site that was targeted as part of a massive EU-wide raid in 2011, KinoX quickly grew to become a streaming giant in its own right. As recently as July 2018, the site was pulling in around 13 million visits per month, according to SimilarWeb stats.
Since…
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Streams und co.
Hab gestern n Artikel gelesen (ging um kino.to) ,dass wenn man sich n Stream anguckt, ist es jetzt auch strafbar.. sonst war es ja nur fürs hochladen und downloaden! Das war eigentlich ein Gerücht, dass es auch fürs Stream angucken gilt.
Also kp.. aber ich hab jetz n bissl Schiss mir n Stream anzugucken..
aber dann kann ich kein Fußball mehr sehen und etliche Serien,weil die das wohl jetz streng verfolgen werden ._.
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Kino.to-Letzter Verdächtiger festgenommen
Die sächsische Sonderermittlungseinheit Ines hat am Sonntag den angeblich letzten flüchtigen Betreiber derPortals Kino.to festgenommen. Dem seit Juni auf der Flucht gewesenen Mann wird die illegale Verbreitung von Raubkopien, im nicht geringen Umfang vorgeworfen.
Er soll ebenfalls am Aufbau eines nachfolgenden Portals mutmaßlich beteiligt sein.
Am 8. Juni fanden bereits zwölf festnahmen statt, wovon bis jetzt erst eine Anklage erhoben wurde.
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KinoX / Movie4K Admin Detained in Kosovo After Three-Year Manhunt
KinoX / Movie4K Admin Detained in Kosovo After Three-Year Manhunt
In June 2011, police throughout Europe carried out the largest anti-piracy operation the area had ever seen. Their goal was huge streaming portal Kino.to and a quantity of other associates with hyperlinks to Spain, France and the Netherlands. With many websites demonstrating phoenix-like skills as of late, it didnt take lengthy for a alternative to appear. With many websites demonstrating…
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Anfang Juni 2011 machte die vielbesuchte deutschsprachige Video-on-Demand Website Kino.to landesweit Schlagzeilen. Im Rahmen einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Betreiber von Kino.to wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen wurden zahlreiche Razzien in Privat- und Geschäftsräumen durchgeführt und mehrere Personen verhaftet. Außer in Deutschland wurden dabei auch Hausdurchsuchungen in Spanien, den Niederlanden sowie in Frankreich durchgeführt. Die Website wurde am 8. Juni vom Netz genommen. Die Gesamtzahl möglicher Verletzungen des Urheberrechts umfasst über eine Million einzelner Fälle. Dabei wird geschätzt, dass möglicherweise etwa vier Millionen Zuschauer, hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum die Internetplattform für Kinofilme, Dokumentationen und Fernsehserien täglich besucht haben. Insgesamt waren bei Kino.to mehrere tausend Videos ohne Einverständnis der Rechteinhaber kostenlos abrufbar. Die einzelnen Videos ließen sich als Stream über ein geeignetes Plug-In ansehen. Beim Streaming handelt es sich um eine Form der Datenübertragung, bei der Audio- und Videodaten über das Internet oder aus einem Rechnernetzwerk empfangen und gleichzeitig wiedergegeben werden und auch beispielsweise Voraussetzung für jegliche Art von Videokonferenz ist. Bei einem Plug-In wiederum handelt es sich um ein Programm welches das Abspielen von Streams im Browser ermöglicht, beispielsweise das Flash Plug-In von Adobe. Gesendet werden die Streams von einem Streaming-Server. Dabei gibt es für das Streaming verschiedene Audio- und Videoformate wie beispielsweise Flash Video Streaming, Real Media, Quicktime, MP3 oder MP4, welche ein entsprechendes Plug-In benötigen. Beim Streaming unterscheidet man Live-Streaming und On-Demand-Streaming. Bei letzterem werden die Daten vom Server an den Empfänger übertragen wobei eine Pufferung der Daten zur lückenlosen Wiedergabe erfolgt. Die Wiedergabe kann bereits während der Datenübertragung gestartet werden. Dabei ist ein Vor- und Zurückspulen sowie ein Anhalten der Wiedergabe möglich. Das Live-Streaming erfolgt dagegen in Echtzeit, ähnlich einem Hörfunk- oder Fernsehprogramm. Generell wird ein Stream vom Nutzer oft als eine Form des Rundfunks wahrgenommen. Im Gegensatz zum Rundfunk wird ein Stream jedoch für jeden Nutzer gesondert auf dessen Anforderung hin übertragen, was dem Prinzip des gleichzeitigen Programmempfangs durch viele Nutzer beim Fernsehen oder Radio widerspricht. Sendeformen wie das Webradio und das Internet-TV die auf dem Streaming basieren fallen aber in der Regel unter den Begriff des Senderechts. Das Senderecht ist das ausschließliche Verwertungsrecht des Urhebers, sein Werk durch Rundfunk öffentlich zugänglich zu machen. Dennoch handelt es sich beim Streaming nicht um eine Form des Rundfunks, sondern vielmehr um eine Variante des Dateien-Downloads. Der Unterschied zum herkömmlichen Download besteht darin, dass die Daten direkt genutzt und nicht dauerhaft auf dem Rechner gespeichert, oder unabhängig von der Verbindung zu einem Server beliebig oft genutzt werden können. Anders als bei einer herkömmlich herunter geladenen Datei, welche dann auf einem zentralen Datenspeicher abgespeichert vorliegt, kann ein Stream auch nicht ohne weiteres auf ein anderes Medium kopiert werden. Laut Gesetz umfasst der Begriff der Vervielfältigung jedoch "jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen" (Vervielfältigungsrecht, § 16 des deutschen Urheberrechtsgesetzes). Daher wird bereits auch die Darstellung auf dem Bildschirm im Allgemeinen als Form der Vervielfältigung anerkannt. Darüber hinaus kann auch ein kurzfristiges Speichern komprimierter Daten, wie es beim Streaming der Fall ist, als eine Art der Vervielfältigung betrachtet werden, da es letztlich nicht unbedingt auf die genaue Art und Weise der Speicherung ankommt. Außerdem stellt bereits das Komprimieren der Daten auf ein bestimmtes Format sowie das Heraufladen (Upload) einer Datei auf den Server eine Art der Vervielfältigung dar, unabhängig von der späteren Nutzung der Datei entweder als reiner Stream oder als dauerhaften Download durch den Empfänger. Im speziellen Fall von Kino.to besteht die rechtliche Kontroverse zum einen darin, dass die Betreiber keine eigenen Streams von eigenen Datenbanken zur Verfügung gestellt haben, sondern ausschließlich auf die Dateien verschiedener Streamhoster verlinkt haben. Weit umstrittener ist zum anderen die Rechtslage für die Besucher der Website. Die Organisation Respect Copyrights argumentiert unter anderem, dass bereits das bloße Anschauen von Streams auf Websites wie Kino.to rechtswidrig sei, da es sich bei den Daten um illegale Vorlagen handele. Beim Streamen werde eine Zwischenspeicherung auf dem Computer durchgeführt und rechtlich betrachtet eine Kopie von einer bereits illegalen Vorlage erzeugt, die damit ebenfalls rechtswidrig sei. Als Gegenargument dient der Paragraph 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes, aus dem hervorgeht, dass eine kurzzeitige Kopie im temporären Arbeitsspeicher des Rechners keine illegale Kopie sei. Ein Rechtsanwalt in Hamburg argumentiert außerdem, dass die Behörden besseres zu tun hätten, als die Millionen Betrachter von Streams strafrechtlich zu verfolgen.
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dieser ominöse dirk b. treibt weiterhin sein unwesen..;-)
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Do-it-yourself-Kino.to
Einfach vor jedem Film abspielen und wieder in den Kino.to Genuss kommen.
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Im Chatroom ...
corni: Was geht?
rubi: Ich schau ne Staffel "Breaking Bad"
corni: Hä? Aber Kino.to ist doch down? Hast du ne Alternative?
rubi: DvD
corni: Dvd.com oder .de oder was?
rubi: ICH SCHAU EINFACH EINE DVD! GANZ LEGAL! SOWAS EXISTIERT AUCHNOCH!
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Die drei lustigen Zwei von der Cineastentreff M. Bablinski und W. Hempe GbR in Husum haben eine Lanze für die Gerechtigkeit in dieser Welt gebrochen und das Sächsische Staatsministerium des Inneren in einer Abmahnung dazu aufgefordert, seiner Impressumspflicht als Diensteanbieter von kino.to nachzukommen. Wenn ihr bitte den Link oben klicken würdet...
Großes kino.to :-)
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Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt.
Aus der Abmahnung an Land Sachsen in Sachen kino.to
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