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aktionfsa-blog-blog · 8 hours
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Gefangene in Florida sollen Zelle selbst bezahlen
Einzelzelle/Käfig für 50$ am Tag
Die Profitaussichten für private Gefängnisbetreiber in den USA waren schon immer groß, aber es wäre nicht das Land mit der größten Gefängnisindustrie und den meisten Gefangenen pro Einwohner, wenn dem Gesetzgeber nicht weitere Einnahmemöglichkeiten einfallen würden.
Fefe berichtet über "Floridas geniale Lösung": It's called "pay-to-stay", charging inmates for their prison stay, like a hotel they were forced to book. Florida law says that cost, $50 a day, is based on the person's sentence. Even if they are released early, paying for a cell they no longer occupy, and regardless of their ability to pay.
Abgesehen von der Unmöglichkeit im Strafvollzug 50$ am Tag zu verdienen - und gleich wieder abgenommen zu bekommen - womit entlassene Strafgefangene mit hohen Schulden dastehen, ergibt sich damit eine neue Profitmöglichkeit: Es lohnt sich, Gefangene vorzeitig zu entlassen und die Zelle neu für weitere 50$/Tag zu belegen, da die "Miete" auch nach einer Entlassung anfällt. Der Zeitraum, der bezahlt werden muss, richtet sich nach der im Urteil festgelegten Haftdauer und nicht der realen Belegung.
Fefes Fazit dazu: Du lochst jemanden für 20 Jahre ein, entlässt ihn nach 5, und der muss dann trotzdem für die restlichen 15 Jahre blechen! Je mehr Leute du früher entlässt, desto Profit!!
Über die Innovationsfähigkeit in einer kapitalistischen Gesellschaft kann man immer wieder staunen ...
Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=98d4a15a und https://www.abcactionnews.com/news/local-news/i-team-investigates/pay-to-stay-florida-inmates-charged-for-prison-cells-long-after-incarceration
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ag Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8758-20240427-gefangene-in-florida-sollen-zelle-selbst-bezahlen.html
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Bericht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten
Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz
Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.
So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.
IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.
Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.
Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.
Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.
Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/brandenburg-bericht-datenschutbeauftragte-hartge-potsdam.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Af Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8757-20240426-bericht-der-brandenburger-datenschutzbeauftragten.html
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Angriff auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung
Von Großbritannien lernen ... ?
Eigentlich sollte das für jeden EU-Staat ein Tabu sein, nachdem man dort gerade die Menschenrechte und insbesondere die UN Flüchtlingskonvention mit Füßen tritt. Auch bei den Wünschen von der dortigen rechtskonservativen Regierung die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu verbieten - denn knacken geht bis heute nicht - werden Grundrechte abgeschafft.
Trotzdem gibt es auch in der EU-Kommission VertreterInnen, die im Rahmen des Vorhabens "Chat-Kontrolle" die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bedrohen. Nun haben sie mit Europol einen Bündnispartner gefunden, denn in einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Führungskräfte der europäischen Polizeibehörden, dass sie "anerkennen, dass Strafverfolger und Technik-Branche eine geteilte Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hätten, insbesondere der Kinder".
Und dann folgt der Satz "Wir sind sehr in Sorge, dass durch das Ausrollen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung diese Fähigkeiten unterlaufen werden." Anlass ist, dass Meta angefangen hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Messenger-Plattform des Unternehmens in Betrieb zu nehmen. Die angeblich verschlüsselten Nachrichten bei WhatApp haben die Sicherheitsbehörden wohl nicht so beunruhigt. Nehmen wir mal an, da die Schlüssel durch das Unternehmen vorgegeben wurden, war man sich sicher, doch hinter die Verschlüsselung schauen zu können ...
Bei einer echten asymmetrischen Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit Erzeugung des Schlüsselpaars durch den Nutzer und der sicheren Verwahrung des privaten Schlüssels durch diesen, hätte niemand außer ihm Zugang zu den verschlüsselten Inhalten. An dieser Stelle schrillen bei den "interessierten Stellen" die Alarmglocken.
Im letzten Absatz des verlinkten Artikels sind eine Reihe von Links aufgelistet zu den aktuellen Angriffen auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Europa. Dagegen muss sich die Zivilgesellschaft wenden, wenn sie unsere Privatsphäre vor anlassloser Überwachung retten will.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html
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Frankreich gegen CETA
Das Non des französischen Senats freut uns
... schreibt Mehr Demokratie e.V. in seinem aktuellen Newsletter und erinnert damit an einen fast vergessenen Dinosaurier. Vor mehr als 10 Jahren gingen mehr als 250.000 Menschen in Berlin gegen die sogenannten "Freihandelsabkommen" ACTA und TTIP auf die Straße. Beide Abkommen konnten verhindert werden. Nach umfangreichen internationalen Protesten lehnte das Europäische Parlament ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen) ab. Nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 8. November 2016 sollten die TTIP-Verhandlungen pausieren. Trump hatte in seinem Wahlkampf Freihandelsabkommen scharf kritisiert. Die Verhandlungen kamen zum Erliegen.
Auch gegen den Nachfolger CETA gab es großen Widerstand, doch durch die EU wurde das Abkommen unterschrieben und dann erst anschließend den nationalen Regierungen vorgelegt und durch die nationalen Parlamente gepeitscht.
Lange hegte man in Deutschland noch die Hoffnung, dass sogar Parlamente der Bundesländer wie Bayern und Baden-Würtemberg CETA kippen könnten. Dann verschwand das Thema - auch weil der Globalisierungshype angesichts von Protektionismus, Sanktionspolitik und Kriegen verschwunden ist. Nun hören wir von Mehr Demokratie erfreuliche Nachrichten aus Frankreich.
CETA steht vor dem Aus
Der französische Senat stimmte unlängst mit Vier-Fünftel-Mehrheit gegen CETA. Und auch in der Nationalversammlung, die dem Abkommen vor einigen Jahren noch zustimmte, haben die Freihandels-kritischen Parteien jetzt eine Mehrheit.
Dabei soll der freie Handel stets einhergehen mit einer Einschränkung der Demokratie. Aber können wir mit befreundeten Ländern wirklich nur dann Waren austauschen, wenn wir irgendwelchen "Ausschüssen" und "Schiedsgerichten" eine maximale Menge Macht übertragen? Genau das würde mit CETA geschehen.
Später Sieg der europäischen Bürgerinitiative
Schon 2014 sammelten wir zusammen mit 500 Organisationen über drei Millionen Unterschriften in ganz Europa. Das war die größte europäische Bürgerinitiative (EBI). Es entstand eine europaweite Bewegung gegen die Handelsverträge und für einen fairen Handel. Jetzt kommt der Erfolg. Es lohnt sich also dranzubleiben. ...
Zusätzlich haben wir zwei Verfassungsbeschwerden gegen CETA angestrengt. Die Zweite ist noch offen. Sie richtet sich gegen die Ratifizierung: Bundestag und Bundesrat hätten CETA nie zustimmen dürfen.
Vielleicht wird jetzt schon CETA vor dem Ausgang dieser Klage beerdigt. Denn in der EU gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Alle Mitgliedsländer müssen CETA absegnen, sonst tritt es nicht endgültig in Kraft. Selbst das freihandelsfreundliche Handelsblatt befürchtet jetzt eine Kettenreaktion: "Ein 'Non' aus Paris könnte eine Dynamik auslösen, die den sicher geglaubten Deal mit Kanada ins Wanken bringt."
Mehr dazu bei https://www.mehr-demokratie.de/ und alle unsere Artikel zu TTIP, ACTA, CETA, Mercosur, ... https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ceta&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ad Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8755-20240424-frankreich-gegen-ceta.html
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Open Source Verschlüsselung
Schutz vor Überwachung
In vielen Artikeln haben wir über die Notwendigkeit berichtet, dass man die eigenen Daten nicht einfach ins Internet stellt. Bei der Kommunikation sollte man darauf achten, das die Datenpakete verschlüsselt sind, um nicht von neugierigen Augen gesehen und zum eigenen Nachteil genutzt werden.
Welche Möglichkeiten es dazu gibt, haben wir in den letzten Wochen jeweils mit dem Hinweis auf das Buch von Theo Tenzer "Open Source Verschlüsselung - Quell-offene Software zur Demokratisierung von Kryptographie" aufgezeigt.
Open-Source-Verschlüsselung
Schutz vor Überwachung
Theo Tenzer im Interview
In dem zweiten Beitrag hatten wir bereits angefangen auf die einzelnen Verschlüsselungsverfahren, die er in seinem Buch beschreibt, näher einzugehen. Dies wird zukünftig nicht nötig zu sein, denn der Autor hat uns erlaubt, die Sonderausgabe seines Buchs mit dem Vorwort unseres Verein als Text auch in unserem Web zu veröffentlichen.
Open-Source-Verschlüsselung - Inhaltsverzeichnis & Einleitung: Apps, Programme und Werkzeuge – mit denen Lernende lernen, Verschlüsselungs-Meisterin und -Meister Nr. 1 zu werden
Wir danken dem Autor und wünschen uns, dass möglichst viele Menschen in den Tipps zu sicherer Kommunkation das finden, was ihnen selbst im persönlichen Umfeld nützt, um ihre Privatsphäre zurück zu erlangen. Es gibt nichts Gutes - außer man tut es.
Mehr zu den Büchern von Theo Tenzer bei https://www.eurobuch.de/buch/isbn/9783757853150.html
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ad Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8754-20240423-open-source-verschluesselung.html
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SIPRI beklagt Wettrüsten
2443 Milliarden US $ für "Martin"
Als Kinder sind wir von Haus zu Haus gegangen, um Schrott für Martin zu sammeln - also für ein Recyceln im Martinsofen. Heute steht der Schrott weltweit auf den Militärgeländen und rostet dort vor sich hin. Für 2443 Milliarden US $ wurde nach Angaben von SIPRI, dem schwedischen Friedensforschungsinstitut, im letzten Jahr aufgerüstet.
Für einen Bruchteil dieser Summe könnte man den Hunger auf der Welt beseitigen und allen Menschen eine ausreichende Schulbildung garantieren. Und den Rest könnte man für einen klimaneutralen Umbau der Wirtschaft verwenden. Millionen Menschenleben könnten damit gerettet und das Leben von noch mehr verbessert werden.
Statt dessen heizen die USA seit Jahren mit den weltweit größten Rüstungsausgaben diesen selbstmörderischen Wettlauf mit nun über 800 Milliarden US $ - mehr als 30% der gesamten Ausgaben - an.
SIPRI sieht dadurch die Gefahr weiterer Kriege in der Welt, neben den bereits mehr als 10 laufenden zwischenstaatlichen Konflikten. Hier können die Zahlen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts (SIPRI) nachgelesen werden. Darin werden die wirklichen Geldbeträge sichtbar, die hinter einem abstrakten 2% Ziel der NATO stehen. Abstrakt oder besser unrealistisch werden solche Zahlen, wenn für die Ukraine z.B. Militärausgaben von 36% des nationalen BIP angegeben werden. Kein Land könnte solche Militärausgaben stemmen ohne die eigene Bevölkerung verhungern zu lassen.
SIPRI beklagt neben dem großen Sprung nach oben bei den Rüstungsausgaben auch das Fehlen von diplomatischen Aktivitäten zu Eindämmung von Konflikten und sieht die dringende Notwendigkeit einer Stärkung der Funktionsfähigkeit der UNO.
Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/politik/sipri-report-militaerausgaben-ruestung-schweden-1.6564484 (€) und https://www.tagesschau.de/ausland/europa/sipri-bericht-militaerausgaben-2022-101.html
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Dienstleistungszentrum für polizeiliche Telekommunikationsüberwachung
Überwachungsstandort mit unglaublicher Wertsteigerung
Damit man sich in der ehemaligen DDR wieder an Überwachung gewöhnt soll in "Ostdeutschland" auch wieder ein Überwachungszentrum enstehen. In Leipzig wird am "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung" (GKDZ) gebaut.
Eigentlich sollte das schon im Jahr 2019 in Betrieb gehen. Dies wurde dann aber auf 2021 und schließlich  auf 2024 verschoben. Der Bau sollte mal 16 Millionen Euro kosten, aber nun geht selbst Sachsen von Kosten von knapp 20 Millionen Euro aus. Da auch die anderen Bundesländer an den Kosten beteiligt sind, könnten diese auf 70 Millionen Euro bis Ende des laufenden Jahres steigen. Solche Wertsteigerungen um das Zehnfache kennen wir ja schon von der Renovierung der Gorch Fock.
Zur Zeit stockt der weitere Aufbau, weil die Software für die Telekommunikationsüberwachung einer Münchner Firma noch nicht geliefert werden kann.
Hoffen wir mal, dass sich der Betriebsbeginn noch ein wenig verzögert, denn wenn wir nach Polen schauen, dann sehen wir, wie ungeniert sich Politiker und Behörden an Überwachungssoftware bedienen, wenn sie erst einmal da ist.
Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/04/berlin-brandenburg-abhoerzentrum-polizei-verspaetet-sich.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ab Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8752-20240421-dienstleistungszentrum-fuer-polizeiliche-telekommunikationsueberwachung.html
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Europa-Wahlkämpfer an Einreise gehindert
Repressives Vorgehen gegen Meinungsfreiheit
Der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis wollte in der vergangenen Woche Wahlkampf in Hamburg für die von ihm geführte linke Partei MERA 25 für die EU-Wahlen machen - und auf dem dann plötzlich verbotenen Palästina Kongress in Berlin sprechen.  Wegen seines geplanten Auftritts in Berlin wurde gegen ihn eine "Fahndungsausschreibung zur nationalen Einreiseverweigerung" verhängt. Wie die Junge Welt schreibt, erklärte die deutsche Sektion von MERA 25 in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass man vom Bundesinnenministerium "volle Rechenschaft" fordere. Vielleicht machen sich deutsche Behörden damit auf den Weg, Gründe für eine Wiederholung der EU Wahl zu produzieren ...
Als Grund wurde der von ihm vorab im Internet veröffentlichte Text seiner geplanten Rede in Berlin genannt. Wegen des verbotenen Kongresses sprach Varoufakis von einer "systematischen Unterdrückung und Verfolgung" derjenigen, die "gegen den Völkermord in Gaza und die Mitschuld Deutschlands an Israels Verbrechen kämpfen".
Kontensperrung und Verfolgung
Im Zuge des Vorgehens gegen den in Berlin am vergangenen Wochenende geplanten Palästina Kongress wurde nicht nur dem Veranstalter von der Berliner Sparkasse das Vereinskonto gesperrt, sondern auch einem Spender (auf dieses Konto) ohne Angabe von Gründen zum Juni sein privates Girokonto gekündigt und seine Karten gesperrt. Er sieht als Grund seine als dafür gekennzeichnete Spende an den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" an.
Die Verhinderung des Kongress in Berlin wird sicher ein gerichtliches Nachspiel haben, denn eine Diskussionsveranstaltung nur deshalb zu verbieten, weil gegen einen online zugeschalteten (geplanten) Teilnehmer ein Einreiseverbot vorliegen würde, kann nicht rechtssicher sein. Über das Vorgehen der Behörden berichtet die Rechtsanwältin Nadija Samour: Verhandlungen mit den Behörden über den Palästina Kongress in Berlin am 12. April 2024.
Rechtsanwalt Alexander Gorski, der den Politiker Yanis Varoufakis wegen seiner Einreiseverweigerung vertritt, kritisierte das Vorgehen der Bundespolizei und sprach von einer "unfassbar repressiven" und "eindeutig politisch motivierten" Maßnahme, die seinem Mandanten die Möglichkeit genommen habe, seine "Meinungsfreiheit in der EU umfassend in Anspruch zu nehmen".
Wir kritisieren das Kongress-Verbot und die damit (eigentlich nicht) zusammenhängenden Maßnahmen nicht nur wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Einsatzes für eine friedliche Konfliktlösung, sondern auch weil versucht wird, mit der "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" einen jüdischen Verein in Deutschland mundtot zu machen, der sich der rechtsgerichteten Politik der israelischen Regierung entgegen stellt.
Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/473646.pal%C3%A4stina-kongress-fahndung-und-kontosperre.html und https://www.jungewelt.de/artikel/473907.pal%C3%A4stina-kongress-2024-spitze-des-autorit%C3%A4ren-eisbergs.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Aa Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8751-20240420-europa-wahlkaempfer-an-einreise-gehindert.html
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Schleswig-Holstein gegen Microsoft
"Nutzung von Microsoft Office 365 rechtswidrig"
Zumindest sei die Nutzung von Microsoft Office 365 durch die EU-Kommission rechtswidrig, das hatte der EU-Datenschutzbeauftragte im März entschieden. Als Grund für seine Feststellung hatte er angegeben, dass das CLOUD-Gesetz der USA US-Konzerne verpflichtet, den Geheimdiensten auf Verlangen alle Daten auf ihren Servern zugänglich zu machen, auch wenn diese auf Servern in Europa sind.
Der hessische Datenschutzbeauftragte hatte aus diesem Grund auch das Microsoft Office 365 Paket für die Schulen in seinem Bundesland verboten. Auch Schleswig-Holstein zieht nun endlich Konsequenzen. Das dortige schwarz-grüne Kabinett hat laut Kieler Nachrichten beschlossen, die Lizenzen für Microsoft-Standardanwendungen wie Word im Herbst 2025 auslaufen zu lassen und alle Bediensteten zur Nutzung freier Linux-Alternativen wie Libre Office zu verpflichten.
Leider ist der Herbst 2025 noch weit entfernt und aus München kennen wir das Hin und Her zwischen Microsoft Windows und Linux zum Schaden der Nutzer aus mehreren Akten (Balmer und Gates in München , Schwarz-Rot in München will zurück zu Windows , Rot-Grün für Offene Software in München ).
Warum kann die EU, die schon vor Jahren festgelegt hat, dass das Open Document Format (ODF) das einheitliche Austauschformat in Europa ist, nicht endlich gegen Software-Konzerne vorgehen, die dieses Format aus unternehmerischen Gründen nicht unterstützen wollen?  Uns ist natürlich klar, dass selbst ein Umschwenken in der Frage der Datenformate den "Datenabfluss in Drittländer", wie zu den US Geheimdiensten nicht verhindern würde ...
Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/schleswig-holstein-microsoft/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A9 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8750-20240419-schleswig-holstein-gegen-microsoft.html
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KI in der Kriegsführung
KI fehlt in der Genfer Konvention
Während man bei der ersten KI Verordnung der Welt die möglichen Verzerrungen und Diskriminierungen bei ihrem Einsatz in Wirtschaft und im Geschäftsleben und möglichen Arbeitsplatzverluste mit Aufmerksamkeit betrachtet hat, wird der Einsatz von KI im militärischen Bereich dort überhaupt nicht erwähnt.
Cathy Mulligan weist jedoch bei Netzpolitik.org in einem Gastbeitrag auf folgendes hin: Automatisierte Entscheidungsfindung oder automatisierte Waffen automatisieren nicht nur den Krieg an sich, sondern sie können auch die Rollen der Bürger:innen innerhalb der Genfer Konventionen verändern und verschieben.
"Kriegsführung mit der Geschwindigkeit von Computern, nicht mit der Geschwindigkeit von Menschen"
... sagt Eric Schmidt, ehemaliger CEO von Google und nebenbei als Vorsitzender des Advisory Committee for the Department of Defense und der National Security Commission on Artificial Intelligence tätig. Ihm ist es mit Blick auf das (militärische) Verhältnis zwischen den Inkas und den spanischen Konquistadores wichtig, einen vergleichbaren "Qualitätsunterschied" herzustellen, so dass die USA zu einer vollautomatischen Kriegsführung fähig sind.
SDI nach 40 Jahren realistisch
US Präsident Reagans Star Wars Pläne aus den 80-iger Jahren sind heute möglich, denn KI kann die Flugbahnen ballistischer Raketen im Voraus berechnen, um sie dann präventiv abzufangen oder umzulenken. In den Projekten Maven der USA und gemeinsamen Projekten wie AUKUS von Australien, den USA und Großbritannien wird seit einigen Jahren aktiv an der Entwicklung automatisierter robotischer Waffensysteme gearbeitet. Natürlich wird gleichzeitig an neuen Waffen, wie Hyperschallraketen gearbeitet, die wiederum diese Systeme austricksen sollen. 
Dieser Wettlauf ist nicht neu, jedoch ergibt sich eine neue Betrachtung bei einem Blick in die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, die den Kern des humanitären Völkerrechts bilden: "… eine Person, die sich direkt an den Feindseligkeiten beteiligt, wird als rechtmäßiges Ziel betrachtet." (Dabei wollen wir nicht die Leo-II-Diskussion vom vergangenen Jahr oder die Zielkoordinaten für Taurus aufleben lassen ...)
Entscheidender mit Blick auf die KI wird dann sein, wo liegen die (verteilten) KI Datenbanken und wer betreut diese. Nach obiger Defintion sind eventuell alle diese "Zivilisten" ein rechtmäßiges Ziel für den Gegner. Oft kommt es in kriegerischen Auseinandersetzungen neuerdings auch zu Cyberangriffen. Dazu werden regelmäßig auch Computer von Zivilisten genutzt, die diese entweder für über KI koordinierte Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) zur Verfügung gestellt haben oder diese wurden durch Computerviren für diese Aktivitäten gehackt und genutzt.
Allein das Herumtragen eines Smartphones kann bereits durch die Bewegungsprofile "militärische Informationen" über Staus oder Fluchtbwegungen liefern und damit zu einem (eventuell bedeutenden) Dateninput für den Kriegsverlauf werden.
Human-in-the-Loop
Zurück zu dem Satz von Eric Schmidt, dieser macht den Unterschied zwischen KI-Kriegsführung und der Drohung mit Atombomben deutlich. Während ein interkontinentaler Atomraketenangriff noch eine Reaktionszeit von 20 Minuten lässt, kann die KI in Sekundenbruchteilen "entscheiden". Deshalb müssen, wie Cathy Muligan sagt, geschulte Entscheider an bestimmten Stellen in die KI-Prozesse einbezogen [werden], um sicherzustellen, dass ein Mensch die Entscheidungen trifft und nicht die Algorithmen selbst. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass menschliche Ethik und Moral in die Entscheidungsprozesse einfließen und somit die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gewährleistet ist.
Wie auch Frau Mulligan, sehen wir darin jedoch keine Lösung, denn diese geschulten Entscheider werden je nach ihrer Entscheidung und nach Ausgang des Konflikts von der einen oder andern Seite als Kriegsverbrecher an die Wand gestellt. Kein Mensch kann den auf ihn einstürmenden Wust an Daten im richtigen Augenblick sinnvoll bewerten. Eine Lösung kann nur in einer Rückkehr zu nachprüfbaren Abrüstungsvereinbarungen im Rahmen der UNO liegen und nie in Kriegen oder angeblich überlegener Kriegstechnik.
Das wollte schon Tucholsky mit seinen Worten "Soldaten sind Mörder" ausdrücken - KI-Unterstützung macht das Morden nicht besser - und damit bleibt uns allen nur eine Konsequenz bleibt: Nie wieder Krieg!
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/kuenstliche-intelligenz-automatisierte-kriegsfuehrung-und-die-genfer-konvention/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A8 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8749-20240418-ki-in-der-kriegsfuehrung.html
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aktionfsa-blog-blog · 10 days
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NSA is just DAYS from taking over the internet
"Unverantwortliche Ausweitung" der Befugnisse der NSA
... nennt die republikanische Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna die Neufassung des Abschnitts 702, des auch aus den Snowden Enthüllungen bekannten Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Frau Luna stimmte im Repräsentantenhaus gegen den Gesetzentwurf, der aber am 13.4. mit Mehrheit der "demokratischen" Abgeordneten angenommen wurde.
Statt, wie seit Jahren in Diskussion, die Überwachung durch die NSA einzuschränken, wird sie mit der Neufassung enorm ausgeweitet. Unser Ehrenmitglied Edward Snowden warnte gestern in einem Tweet:
"The NSA is just DAYS from taking over the internet, and it's not on the front page of any newspaper."
Dabei verweist er auf einen von Elizabeth Goitein, Co-Direktorin des Programms für Freiheit und nationale Sicherheit am Brennan Center for Justice, veröffentlichten Thread hin. Darin analysiert Goitein die Neufassung des 702 und weist auf die grundlegende Erweiterung der Überwachungsbefugnisse durch scheinbar harmlose Änderungen in den Definitionen.
Während der bisherige 702 der NSA nur erlaubte Internetanbieter wie Google und Verizon zur Zusammenarbeit zu zwingen, werden künftig eine riesige Zahl von Unternehmen in den USA zu "Anbieter elektronischer Kommunikationsüberwachung". Das sind alle Unternehmen oder auch Privatpersonen, die ihren Kunden oder Anderen WLAN zur Verfügung stellen und damit Zugang zu Geräten haben, über die Kommunikation läuft, z.B. Friseursalons, Waschsalons, Fitnessstudios, Baumärkte, Zahnarztpraxen, ...
Damit kann die NSA künftig praktisch jedes Unternehmen und jede Einzelperson, die internetbezogene Dienste anbieten, zwingen die Überwachung durch die NSA zu unterstützen. Mit dem Zwang zur Herausgabe der Daten ist es jedoch nicht getan, denn mit hohen Strafen, die der Gesetzesentwurf vorsieht, werden die Betroffenen gezwungen nicht über die bereitgestellten Informationen zu sprechen.
Goitein befürchtet, dass die Geheimdienste sich möglicherweise sogar die Umwege über die Unternehmen sparen werden und gleich auf Dienstleister wie Reinigungskräfte, Klempner und IT-Dienstleister, die Zugang zu Laptops und Routern in den Wohnungen der Bürger haben, zugehen werden, um diese als "Ersatzspione" zu nutzen.
Jede/r US-Bürger/in mit Kenntniss zu irgendeinem Passwort würde damit zum möglichen IM.
Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/ed-snowden-warnt-die-nsa-steht-kurz-vor-der-uebernahme-des-internets/ und https://www.zerohedge.com/political/nsa-just-days-away-taking-over-internet-warns-ed-snowden
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A7 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8748-20240417-nsa-is-just-days-from-taking-over-the-internet.html
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aktionfsa-blog-blog · 11 days
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Die Stimmen der Frauen
Mehr als doppelt so viele Bürgermeisterinnen
Ende Oktober konnten wir vom Erfolg der Frauen in Polen bei den dortigen Wahlen berichten, nun schreibt der Spiegel über eine ähnliche Entwicklung in der Türkei. Die Stimmen der Frauen haben dazu geführt, dass in elf Rathäusern künftig Bürgermeisterinnen regieren werden. So viele Bürgermeisterinnen gab es im Land noch nie - vorher waren es nur 4 - das ist ein Anfang. Einige von ihnen haben sich sogar in konservativen Hochburgen durchgesetzt.
Am beeindruckendsten ist der Erfolg von Gülistan Sönük. Sie erhielt in der Stadt Batman 64,52 Prozent der Stimmen. Das ist mehr als irgendein männlicher Kandidat. Dieses Ergebnis errang sie für die prokurdische Dem-Partei und gegen den ehemaligen Bürgermeister der Hisbollah.
Für die türkischen Frauen ist das ein Erfolg nachdem die Rechte von Frauen in der Türkei zunehmend beschnitten wurden. Präsident Erdoğan war im letzten Jahr aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt ausgestiegen. 2023 kam es nahezu jeden Tag zu einem Femizid. Gerade deshalb ist die Frauenbewegung in der Türkei stark und es sind oft Frauen, die die Proteste organisieren.
Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/gute-nachrichten-erfolgreiche-frauen-in-der-tuerkei-einfach-mathe-lernen-gute-laune-aus-japan-a-5f9be2c7-521f-42a1-afa5-28019956e557 und die Porträts der neuen Bürgermeisterinnen https://www.spiegel.de/ausland/frauen-bei-den-kommunalwahlen-in-der-tuerkei-so-viele-buergermeisterinnen-wie-nie-a-52d27023-f61d-4331-8275-bfd9fa7b34fb (€)
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A6 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8747-20240416-die-stimmen-der-frauen.html
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aktionfsa-blog-blog · 12 days
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Digitalisierung löst keine Probleme im Gesundheitsbereich
"Den kommenden Mangel kann man sich noch nicht vorstellen"
... sagt Gesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf den in den kommenden Jahren erwarteten Ärztemangel in Deutschland. Er rechnet zukünftig mit mindestens 50.000 fehlenden Medizinern. Statt dieses Problem seit Jahr(zehnt)en durch eine Reform der Ausbildung und zusätzliche Mittel anzugehen, beschäftigen sich die Gesundheitsminister zuerst mit Milliardeninvestitionen mit der angeblich "allesspeichernden" elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und nun seit 5 Jahren mit der "perfekten" zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Versenkt wurden für die eGK mehr als 6 Milliarden Euro und die Ausgaben für die ePA werden diese Summe demnächst ebenfalls erreichen und die Risiken einer zentralen Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen können wir uns gut vorstellen.
In vielen Beiträgen haben wir auf die Risiken und Pannen dieser beiden Projekte hingewiesen. Einige aktuelle Probleme thematisiert auch der aktuelle Newsletter des Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Digitale Bankrotterklärung: Das Gesundheitssystem in Deutschland sei auf Cyberangriffe nicht vorbereitet, erklärt ein Vertreter der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK),
Medikamenten-Notstandsgebiet Deutschland – Erfahrungsbericht eines Allergikers,
Gefahren von Gentests durch Privatunternehmen: Vorsicht vor Online-Gentests!
Probleme beim Widerspruch gegen ePA und EHDS - Diesem letzten Punkt widmet der Newsletter den Schwerpunkt.
European Health Data Space - EHDS
EU-Parlament und Rat haben sich Mitte März auf einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen können. Die weitere Vorschriften sind so kritisch, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen. Eine erste (vorläufige) Bewertung ist nachzulesen auf Netzpolitik.org und bei Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Widerspruch gegen eine ePA
Vor einem Jahr wurde die ePA zur Zwangs-ePA, d.h. gesetzlich wurde geregelt, dass Jede/r grundsätzlich eine ePA bekommt und erst dann mit einem Widerspruch diese ablehnen kann. Zu den drei gesetzlich möglichen opt-out Verfahren, die ohne die ePA-App möglich sind, schreibt Patientenrechte und Datenschutz e.V.:
ePA opt-out - grundsätzliche Ablehnung einer persönlichen ePA,
Widerspruch gegen die Integration der Abrechnungsdaten in die ePA, falls man eine ePA hat,
Widerspruch gegen gesundheitliche Empfehlungen der Krankenkasse, die diese durch Auswertung der Abrechnungsdaten erzeugen kann.
Unter der Überschrift Wohin mit dem Widerspruch? hatten wir vor einem Jahr über die Ablehnung eines ePA-Widerspruchs durch eine Krankenkasse berichtet. Die Begründung lautete: Wir können den Widerspruch gegen eine ePA erst funktionssicher verbuchen, wenn dafür ein (digitales) System zur Verfügung steht. Obwohl das Recht zum Widerspruch in Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalgesetz (DigiG) vorgesehen sind, ist ihre Durchführung praktisch unmöglich. Ein weiterer "Einzelfall" ist hier beschrieben: "Erfahrungen und Erkenntnisse".
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. bespricht sich bei monatlichen Aktiventreffs per Videokonferenz. Bei Interesse an einer Teilnahme kann man sich per E-Mail anmelden unter [email protected].
Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8746-20240415-digitalisierung-loest-keine-probleme-im-gesundheitsbereich.html
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aktionfsa-blog-blog · 13 days
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Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung
Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte
FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.
Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.
FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat: Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.
Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.
Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!
Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.
FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!
Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.
Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
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aktionfsa-blog-blog · 14 days
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Grüne Kameras sind auch nicht besser
Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!
Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:
"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“
Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung
Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt
Bürgerfahndung Südkreuz
Gegen den "Verunsicherungsbahnhof" Südkreuz
Fragen- und Forderungskatalog zum Pilotprojekt Südkreuz
Verdeckter Video- und Lauschangriff verfassungswidrig
Nein zum "Bündnis für mehr Videoaufklärung"
Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen
Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018)
...
Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?
Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A3 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8744-20240413-gruene-kameras-sind-auch-nicht-besser.html
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aktionfsa-blog-blog · 15 days
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Offener Brief zur Reform des §129 StGB
Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?
Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.
Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!
Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch
Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.
Wir fordern:
Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.
Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A2 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8743-20240412-offener-brief-zur-reform-des-129-stgb.html
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aktionfsa-blog-blog · 16 days
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Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail
Wie schützt man die eigenen Daten vor der Bahn
Vor einem halben Jahr mussten wir darauf aufmerksam machen, dass nun auch bei der Deutschen Bahn die Zwangsdigitalisierung zuschlägt, in dem sie Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail verkaufen will. Dieser Trend weitet sich immer weiter aus. Für den Kauf muss man seinen Namen angeben, der im Zug auch per amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert werden kann. Als sogenannte digitale Tickets sollen sie außerdem vorrangig an eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer versendet werden. Daher ist auch die Angabe einer dieser beiden Daten notwendig, um günstig Bahn fahren zu können, schreibt Mike Kuketz in seinem Blog.
Inzwischen haben er und der Datenschutzverein Digitalcourage.de Klage gegen dieses Vorgehen erhoben, weil die Bahn an allen Onlinekaufstellen (also in ihrer Website und ihrer App) Analyse- und Werbetracking einsetzt und damit nach Auffassung vieler Experten gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es muss möglich sein Fahrkarten ohne solches Werbetracking zu erwerben.
Tracking- und analysefreie Kaufmethoden
Mike Kuketz hat für die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung schon mal ein paar Vorschläge, wie man sich trotz dieses Privatsphäre-zerstörendes Vorgehens der Bahn einen Rest an Anonymität bewahren kann:
Online-Kauf der Fahrkarten ohne namentliche Anmeldung,
bei Nutzung einer Kreditkarte bekommt nicht die Bahn meine Daten sondern "nur" der Zahlungsdienstleister,
Kauf als Gast mit pseudonymem Paypal-Account - mühsam, aber ohne Profilbildung,
eine Einmal-E-Mail zur Buchung nutzen, die aber für den Empfang der Ticket-PDF echt sein muss,
den eigenen Namen mit zufälligen Daten ergänzen - Kunst trifft Datenschutz
Ticket gleich bis ins Ausland verlängert kaufen - oft billiger als ein nationales Ticket und noch(!) anonym möglich
der Trick für Reiche: Ticket am Automaten kaufen - zum teilweise zehnfachen Preis
Die einzelnen (legalen) Tricks sind in seinem Blog ausführlich beschrieben ...
Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/deutsche-bahn-und-das-ende-des-anonymen-spartickets-diese-optionen-bleiben/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A1 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8742-20240411-spartickets-nur-noch-gegen-handynummer-oder-e-mail.html
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