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#3 Lebensjahr
elternhandbuch · 1 year
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Das 3. Lebensjahr: Ernährung, Schlaf und Aktivitäten für Kleinkinder
Alles Wichtige zum 3. Lebensjahr: Körperliche, kognitive & soziale Entwicklung. Ratgeber & Tipps für Eltern, um ihre Kinder bestmöglich zu fördern.
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awordwasthebeginning · 4 months
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09. Juni 2024: Kommunalwahlen Baden-Württemberg
(Ja, Europawahl ist da auch. Praktisch! Muss man nur 1x zur Urne gehen.)
Was wird bei den Kommunalwahlen gewählt?
Gemeinderat - entscheidet z.B. über den kommunalen Haushalt, Baumaßnahmen der Gemeinde, die Grundsteuer in der Gemeinde, kommunale Kitagebühren usw. usw.
Ortschaftsrat - die Vertretung eines Teilorts einer Gemeinde, hat allerdings nicht die Entscheidungsgewalt des Gemeinderats
Kreistag - entscheidet über die grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises
Regionalversammlung (Verband Region Stuttgart) - die einzige Regionalversammlung, die direkt gewählt wird; überall sonst tut das der Kreistag. Regionalverbände schreiben den Regionalplan, der da beinhaltet: Siedlungsstrukturen, Infrastruktur, Energieversorgung, Hochwasserschutz, Grünzüge etc. auf regionaler Ebene.
Wer kann wählen?
Deutsche oder EU-Ausländer*innen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie erstmals auch wohnungslose Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet dieser Gemeinde (dieses Kreises, der Region etc.) haben.
Wie wird gewählt?
Per Briefwahl oder vor Ort im Wahllokal. Die technischen Details haben andere schon gut ausgeführt, außerdem kommen die Wahlunterlagen mit einer Bedienungsanleitung.
Nu hat BaWü aber mit das komplizierteste Kommunalwahlsystem in ganz Deutschland. Daher kann es sein, dass ihr eure Kommunalwahlunterlagen unabhängig davon, ob ihr Briefwahl beantragt habt oder nicht, schon im Voraus erhaltet, damit ihr die Stimmzettel schon im Voraus ausfüllen könnt und nicht am Wahltag stundenlang die Kabine blockiert.
Also!
Für den Gemeinderat (und den Ortschaftsrat) gilt:
...das Verhältniswahlrecht. Der Anteil der Stimmen, die insgesamt auf eine Liste entfallen, ist dafür ausschlaggebend, wie viele Mandate eine Partei bzw. Wählervereinigung erhält. Die einer Partei oder Wählervereinigung zustehenden Mandate werden auf diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten verteilt, die auf der betreffenden Liste die meisten Stimmen erhalten haben.
Ihr habt so viele Stimmen, wie der Gemeinderat Sitze hat - also zwischen 8 und 60, je nach Gemeindegröße. Auf der Liste einer Partei oder Wählervereinigung stehen meist auch genau so viele Kandidierende.
Ihr könnt euch entschließen, pauschal einer Partei all eure Stimmen zu geben - dann reicht es, wenn ihr nur diese Liste abgebt, ohne Kreuzchen und alles. Dann entfällt auf jede Person auf dieser Liste eine Stimme.
Ihr könnt aber auch
a) kumulieren: Dabei könnt ihr den Personen auf der Liste bis zu 3 Stimmen geben. D.h. wenn 8 Personen auf der Liste kandidieren und ihr könnt eine davon gar nicht leiden, könnt ihr einer anderen Person auf dieser Liste 2 Stimmen geben. Dazu müsst ihr dann aber wirklich überall eintragen, wie viele Stimmen welche Person bekommen soll.
b) panaschieren: Ihr wollt Personen von unterschiedlichen Listen kombinieren? Geht auch. Dazu verteilt ihr eure Stimmen entsprechend auf den Listen und gebt alle Listen, auf denen ihr jemandem Stimmen gegeben habt, ab; oder aber ihr schreibt die 2 Personen von Liste A, die ihr wählen möchtet, mit auf Liste B (es gibt unten noch freie Felder) und verteilt dann nur auf dem Zettel von Liste B die Stimmen.
Dazu kommt dann auch noch die ~✨Unechte Teilortswahl✨~, die es zum Glück nicht mehr überall gibt. Dabei werden die Kandidierenden nach Teilorten aufgelistet. Jeder Teilort erhält eine feste Anzahl an Sitzen im Gemeinderat, damit alle Teilorte vertreten sind. Man kann seine Stimmen so verteilen, dass die Kandidierenden aus dem eigenen Teilort die meisten Stimmen bekommen (ist ein bisschen wie mit den Direktmandaten bei der Bundestagswahl), allerdings nicht mehr, als der Teilort Sitze im GR hat. Es kann dabei dennoch zu "Ausgleichsmandaten" im GR kommen, z.B. wenn eine Partei in einem Teilort viel besser vertreten ist als in der gesamten Gemeinde und dadurch über diesen Teilort mehr Sitze gewinnt, als ihr eigentlich zustehen.
Für die Kreistagswahlen gilt das gleiche System wie beim Gemeinderat, nur, dass es hier noch Wahlkreise im Kreis gibt. 😅
Weitere Infos, Musterstimmzettel usw.:
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thatswhywelovegermany · 4 months
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(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muss, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
(1) Men may be conscripted into the armed forces, the Federal Border Guard or a civil defence association from the age of eighteen.
(2) Anyone who refuses to perform military service with weapons for reasons of conscience may be conscripted into alternative service. The duration of alternative service may not exceed the duration of military service. Further details shall be regulated by a law which may not impair freedom of conscience and must also provide for the possibility of alternative service which has no connection with the associations of the armed forces and the Federal Border Guard.
(3) Conscripts who are not called up for service in accordance with paragraphs 1 or 2 may, in the event of a state of defence, be conscripted into employment by or on the basis of a law for civil services for defence purposes, including the protection of the civilian population; Commitments to employment under public law are only permissible for the performance of police duties or such sovereign duties of public administration which can only be performed in a public law employment relationship. Employment relationships pursuant to the first sentence may be established with the armed forces, in the area of ​​their supplies and with the public administration; commitments to employment relationships in the area of ​​supplying the civilian population are only permissible in order to cover their essential needs or to ensure their protection.
(4) If, in a state of defence, the need for civilian services in the civilian medical and healthcare system and in the stationary military hospital organisation cannot be met on a voluntary basis, women between the ages of eighteen and fifty-five may be called up by law or pursuant to a law to perform such services. Under no circumstances may they be required to serve with weapons.
(5) For the period prior to a state of defence, commitments pursuant to paragraph 3 may only be established in accordance with Article 80a, paragraph 1. In preparation for services under paragraph 3, for which special knowledge or skills are required, participation in training events can be made compulsory by law or pursuant to a law. Sentence 1 does not apply in this respect.
(6) If, in the event of a state of defence, the need for workers for the areas mentioned in paragraph 3 sentence 2 cannot be met on a voluntary basis, the freedom of Germans to give up their profession or job can be restricted by law or pursuant to a law in order to safeguard this need. Before a state of defence occurs, paragraph 5 sentence 1 applies accordingly.
Article 12a of the Basic Law for the Federal Republic of Germany
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wellateilnahme · 1 year
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZ // Harry Styles Gewinnspiel (Juni 2023)
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt, Deutschland (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Während der Dauer des Gewinnspiels kann der Veranstalter unter [email protected] erreicht werden.
Zuständig für die Verwaltung und Bearbeitung des Gewinnspiels ist eine durch den Veranstalter beauftragte Agentur, RPM Revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH, Chauseestraße 8E, 10115 Berlin (im Folgenden „Agentur“ genannt).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen die folgenden Teilnahmebedingungen:
§ 1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausgenommen sind Mitarbeiter:innen und Angehörige der Mitarbeiter:innen des Veranstalters i.S.v. § 15 AO, dessen Muttergesellschaft, verbundener Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie sämtliche sonstigen Personen, die beruflich mit dieser Verlosung in Verbindung stehen.
§ 2 Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt unentgeltlich.
Die Teilnahme ist unabhängig vom Kauf eines Produkts/der Inanspruchnahme einer Dienstleistung möglich.
Pro Teilnehmer:in ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel zulässig. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel wird auf Instagram/Facebook veranstaltet. Instagram/Facebook wird betrieben von der Facebook Ireland Ltd, Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2 Ireland („Facebook“). Für die Nutzung von Instagram/Facebook gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Instagram/Facebook.Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und wird nicht von Instagram/Facebook organisiert, gesponsert oder in anderer Weise unterstützt. Instagram/Facebook haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram/Facebook, sondern der Veranstalter und/oder der Partner.Alle Fragen zum Gewinnspiel sind unmittelbar an den Veranstalter oder Partner zu richten.
Teilnahme
Das Gewinnspiel beginnt am 12.06.2023 um 14:30 Uhr und endet am 21.06.2023 um 23:59 Uhr.
So geht’s: Folge @wellaprofde. Kommentiere unter @wellaprofde's Post vom 12.06. “#wellabewegt” und markiere ein weiteres Profil.
Gewinn(e)
2x2 Eintrittskarten in die VIP-Loge (inkl. Catering und Getränken) des Harry Styles Konzert am 27.06.2023 in Düsseldorf im Wert von jeweils 349€ pro Karte (zzgl. MwSt.)
Es wird nur ein Gewinn pro Teilnehmer:in vergeben.
Die Gewinner:innen werden per Losverfahren ermittelt.
Die Gewinner:innen werden bis zum 22.06.2023 nach der Gewinnerauswahl per Kommentar unter dem Gewinnerbeitrag über ihren Gewinn informiert, mit der Bitte, sich per DM zurückzumelden. Erfolgt diese Rückmeldung nicht innerhalb von 3 Tagen, entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Ein:e neue:r Gewinner:in wird durch den Veranstalter ausgewählt.
Die Gewinne sind nicht übertragbar und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des jeweiligen Gewinns ist nicht möglich.
Alle Teilnehmer:innen, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, haben die Chance einen der genannten Preise zu gewinnen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den/die Teilnehmer:in vom Gewinnspiel auszuschließen, gegebenenfalls können zur Verfügung gestellte Produkte auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden. Sollte das Verhalten des/der Teilnehmer:in vom Veranstalter als diffamierend, beleidigend oder illegal angesehen werden, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des/der Teilnehmer:in vom Gewinnspiel. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei strafbaren, pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten den/die Teilnehmer:in ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Verwendung von automatisierten Systemen zur Teilnahme ist untersagt und führt zum Ausschluss.
§ 4 Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wella Germany GmbH, Adresse siehe § 1 Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist unter [email protected] erreichbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, Mail-Adresse) der Teilnehmer:innen erfolgt ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels. Diese personenbezogenen Daten dienen zur eindeutigen Identifikation der Gewinner:innen, zur Gewinnbenachrichtigung sowie zur Gewinnbekanntgabe. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Versanddienstleister) erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel vollständig abgewickelt ist. Auf keinen Fall werden die Daten länger als ein Jahr gespeichert.
Für die Bereitstellung des Gewinnspiels nutzen wir den Dienst von RPM revoltions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH. Das bedeutet, dass die Antworten der Teilnehmer:innen im Rahmen des Gewinnspiels in unserem Auftrag von RPM revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH gespeichert werden. Der Veranstalter und die Agentur sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu schützen und diese nur für die Abwicklung des Gewinnspiels zu nutzen. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von RPM Revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH entnehmen: https://www.rpm-berlin.com/datenschutz
Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Wella, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person, finden Sie unter https://www.wellacompany.com/de-de/privacy-policy.
§ 5 Beendigung des Gewinnspiels  
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Im Falle eines Abbruchs der Aktion aus wichtigem Grund wird der Veranstalter die Teilnehmer:innen unverzüglich hierüber informieren. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für entgangene Teilnahmechancen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter und seine Tochtergesellschaften übernehmen für folgende Fälle keine Haftung:
falsche oder ungenaue Angaben durch die Teilnehmer:innen, aufgrund von Druckfehlern oder aufgrund jedweder Geräte oder Programmierungen, die mit der Verlosung in Zusammenhang stehen oder für diese genutzt werden;
technisches Versagen jedweder Art, insbesondere Fehlfunktionen, Ausfälle oder Verbindungsunterbrechungen der Telefonleitung oder der Netzwerk-Hardware oder -Software;
Eingriffe Unbefugter in den Teilnahmeprozess oder die Verlosung;
technisches oder menschliches Versagen bei der Abwicklung der Verlosung oder Teilnahmeverarbeitung; oder
verspätete bzw. verzögerte, fehlgeleitete, unvollständige, verlorene, unzustellbare, beschädigte oder gestohlene Anmeldungen. Der Sendenachweis stellt keinen Eingangsnachweis dar. Wenn es sich bestätigt, dass die Anmeldung eines Teilnehmer:in aus irgendeinem Grund gelöscht wurde, verloren ging oder auf sonstige Weise zerstört oder beschädigt wurde, steht dem Teilnehmer:in als einzige Abhilfemaßnahme eine erneute Teilnahme an der Verlosung zu, sofern diese vor dem Enddatum erfolgt. Handlungen, die im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen als Handlungen des Veranstalters angesehen werden, können auch von der Agentur vorgenommen werden. Die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Rechte und Pflichten des Veranstalters gelten auch für die Agentur.
Für Sachmängel der Gewinne haftet der Veranstalter nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Im Übrigen besteht eine Haftung nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Allgemeines
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich so nahe wie möglich kommt und den wohlverstandenen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert oder ergänzt werden, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.
§ 8 Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
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Alles alles Gute zum Geburtstag!!!!! 🥳💖🌟 Ich hoffe du hattest einen wunderschönen Tag und wünsche dir ganz viel Glück und schöne Momente im nächsten Lebensjahr <3
Danke Lindaaaaa 🥺🥺🥺💕💞💖💗💘💓💘
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resistantbees · 12 days
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getyourguidede · 15 days
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FC Bayern x GetYourGuide Gewinnspiel September
Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel (”Stadion-Tour”) oder den Gewinn ist kein Kauf erforderlich. Ein Kauf erhöht die Gewinnchancen nicht. Ein gültiges Instagram-Konto ist erforderlich.
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer („Teilnehmer“) die geltenden Datenschutz- und Teilnahmebedingungen:  
1. Veranstalter
GetYourGuide Deutschland GmbH, Sonnenburger Str. 73, 10437 Berlin, Deutschland (im Folgenden „GetYourGuide” oder „Veranstalter“ genannt).
Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern GetYourGuide. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das GetYourGuide Gewinnspiel verwendet.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland/Österreich oder der Schweiz haben. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, -agenturen oder automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von GetYourGuide und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige verbundener Unternehmen und mit dem Gewinnspiel betraute Agenturen.
3. Laufzeit
Der Gewinnspielzeitraum dauert vom 11.09.2024  bis 18.09.2024, 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen, gleich aus welchen Gründen, können nicht berücksichtigt werden („Laufzeit“).
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
4. Ablauf und Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos, mit Ausnahme der eventuellen Übermittlungskosten, die nach dem von Ihnen gewählten Tarif Ihres Mobilfunk- bzw. Internetproviders entstehen.
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer die im Beitrag vom 11.09.2024 genannten Bedingungen erfüllen. 
Die Kommentierung muss bis zum 18.09.2024, 23:59 Uhr erfolgen, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
Jeder Versuch eines Teilnehmers, über mehrere/verschiedene Instagram-Konten, Identitäten, Registrierungen und Logins oder andere Methoden teilzunehmen, führt zur Ungültigkeit der Beiträge dieses Teilnehmers und kann nach alleinigem Ermessen von GetYourGuide zur Disqualifikation dieses Teilnehmers führen. Es werden keine automatisch generierten Einträge akzeptiert.
5. Abwicklung und Gewinnbenachrichtigung
Die Auslosung des Gewinns findet in KW 38/39 des Jahres 2024 statt.
Der Gewinner wird über Instagram Private Message über den Gewinn informiert. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von zwei Tagen nach dem Absenden der Gewinninformation mit einer gültingen Emailadresse, an die der Preis zugesendet wird, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Gewinner ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich. Falls der Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht erreicht werden kann, geht dies zu seinen Lasten.
Der Gewinn wird dem Gewinner, im Anschluss an die vollständige Kontaktaufnahme, in Form eines digitalen Vouchers per E-Mail zugesendet.
6. Gewinn und Konditionen
Unter allen Teilnehmern werden 2x Tickets für die exklusive Stadiontour des FC Bayern in der Allianzarena in München zum Spiel gegen den VfB Stuttgart am 19.10. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Unter allen gültigen Teilnehmern wird der Gewinn per Los ermittelt und im Anschluss von GetYourGuide per Email versendet. 
Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
7. Datenschutzrichtlinien
Informationen, die der Teilnehmer während des Teilnahmevorgangs für dieses Gewinnspiel zur Verfügung stellt, unterliegen den Datenschutzrichtlinien des Veranstalters.
Die im Rahmen des Gewinnspiels erfassten personenbezogenen Daten werden von der Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne (GetYourGuide Deutschland GmbH Sonnenburger Strasse 73, 10437 Berlin) ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der Teilnehmer erkennt an, dass GetYourGuide die Daten an Dritte, die mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels beauftragt sind, sowie insbesondere an verbundene Konzernunternehmen zu diesen Zwecken weiterleiten darf. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich und zulässig ist und unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nur zum Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die erfassten Daten dienen der eindeutigen Identifikation sowie ggf. der Gewinnbenachrichtigung.
Die personenbezogenen Daten werden bis zum endgültigen Abschluss des Gewinnspiels bzw. bis zum Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform gelöscht.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung des Gewinnspiels ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Werden die erfassten Daten der Verantwortlichen nicht zur Verfügung gestellt, sind eine Teilnahme am Gewinnspiel und eine eventuelle Kontaktaufnahme bzgl. einer Gewinnmitteilung nicht möglich.
Der Teilnehmer kann jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit der gespeicherten Daten ausüben, sofern die Voraussetzungen nach Art. 15 ff. DSGVO vorliegen. Für mehr Informationen, insbesondere über die weiteren Rechte aus der DSGVO, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Der Teilnehmer hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Hierfür kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].
Bei Zweifeln an der Identität haben wir das Recht, weitere Informationen anzufordern, um die Identität zu überprüfen. Mit dieser Maßnahme möchten wir sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten nicht an unberechtigte Personen weitergegeben oder auf deren Verlangen hin geändert oder gelöscht werden.
Sollte der Teilnehmer der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, hat er das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
Der Teilnehmer hat bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten. Er kann sich auch jederzeit an eine Aufsichtsbehörde wenden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Eingang des Widerrufs bleibt hiervon unberührt. Sämtliche Rechte und Anfragen kann der Teilnehmer auf dem Postweg oder per E-Mail richten an:
GetYourGuide Deutschland GmbH Sonnenburger Strasse 73 10437 Berlin
8. Nutzungsrechteeinräumung
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle des Gewinns sein Vorname und das Initial seines Nachnamens mit Wohnort (Bsp.: Saskia S.) im Internet (im Speziellen auf der GetYourGuide Instagram-Seite) unter anderem zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf.
9. Haftungsbeschränkungen
Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Instagram von jeder Haftung frei.
10. Rechtsstreitigkeiten
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Gemäß § 36 VSBG weisen wir darauf hin, dass wir nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
11. Freistellung von Instagram
Die Teilnehmer des Gewinnspiels können keine Ansprüche gegenüber Instagram geltend machen, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel oder der Teilnahme hieran stehen. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Instagram steht und in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an GetYourGuide und nicht an Instagram zu richten
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gutundgesund · 1 month
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Effektive Fitness für Über-50-Jährige - Starte Jetzt!
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Das Alter bringt viele Veränderungen mit sich, und die Fitness für Über-50-Jährige wird zu einem zentralen Thema für jeden, der seine Gesundheit und Lebensqualität verbessern möchte. Regelmäßiger Sport im Alter ist entscheidend, um die Mobilität zu erhalten und fit zu bleiben. Frauen über 50 haben oft Schwierigkeiten, die richtige sportliche Aktivität zu finden. Doch keine Sorge! Es gibt zahlreiche Angebote, die auf deine Bedürfnisse abgestimmt sind, darunter 13 Workouts, die einfache Trainingseinheiten mit geringer Belastung umfassen. Um den Einstieg zu erleichtern, bietet Joe Wicks spezielle Workouts an, darunter ein 10-Minuten-Workout ohne Equipment, das deine Herzfrequenz steigert. Auch ein sanftes 10-Minuten-Stuhl-Workout, das schonende Kraftübungen beinhaltet, ist eine hervorragende Option. Studien zeigen, dass 2-3 Trainings pro Woche für Menschen über 50 äußerst gesund sind. Fitness und Gesundheitstraining für Ältere ermöglichen es dir, das Beste aus diesem Lebensabschnitt herauszuholen. Beginne noch heute mit einem gezielten Fitnessprogramm, und du wirst die positiven Effekte deutlich spüren! Für weitere hilfreiche Tipps kannst du auch diesen Artikel über Häufige Fehler von Fitness-Anfängern konsultieren. Wichtige Erkenntnisse - Regelmäßiges Training unterstützt die Mobilität und Lebensqualität. - Krafttraining ab 50 fördert die Knochendichte und Muskelmasse. - 2-3 Workouts pro Woche sind optimal für ältere Erwachsene. - Sanfte Cardio-Übungen helfen, die Herzfrequenz zu steigern. Einführung in die Fitness für Über-50-Jährige Das fünfte Lebensjahrzehnt bringt signifikante Veränderungen mit sich. Die körperlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten ändern sich deutlich. Besonders auffällig ist die Abnahme der Muskelmasse, die bis zu 40 Prozent betragen kann. Zudem verringert sich die Kondition ab dem 30. Lebensjahr kontinuierlich. Um den Herausforderungen des Alters entgegenzuwirken, ist eine Kombination aus Kraft-, Ausdauer- und Koordinationstraining essenziell. Diese Trainingsformen helfen, die körperlichen Fähigkeiten zu erhalten und zu verbessern. Regelmäßige Bewegung ist nicht nur für den Muskelaufbau entscheidend, sondern fördert auch die allgemeine Gesundheit. Aktivität von mindestens 15 Minuten pro Tag kann das Sterberisiko um 14 % senken. Eine proteinreiche Ernährung unterstützt den Muskelaufbau und -erhalt ab 50. Fachliche Beratung zur Ernährung hilft, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen. Viele Sportarten sind für ältere Erwachsene geeignet, wie Schwimmen oder gemütliches Gehen. Experten empfehlen einen Trainingsplan von etwa 45 Minuten Ausdauersport dreimal pro Woche. Dies verbessert nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch das geistige Wohlbefinden. Warum Fitness im Alter wichtig ist Ab dem 60. Lebensjahr verlierst du etwa zwei Prozent deiner Muskelmasse pro Jahr. Dieser Muskelabbau ist schneller als in jüngeren Jahren. Er kann deine Lebensqualität verringern. Gesundheitstraining hilft, die Knochendichte zu bewahren und steigert Beweglichkeit und Kraft. Ein gezieltes Training schützt vor Erkrankungen wie Osteoporose, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Regelmäßige Bewegung verringert das Risiko von Gelenkentzündungen, wie Arthritis. Sport senkt das Stresshormon Cortisol, was den Muskelaufbau fördert. Muskelgewebe stärkt dein Skelett und macht deinen Körper widerstandsfähiger. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt mindestens 150 bis 300 Minuten mäßig intensive körperliche Aktivität pro Woche für Menschen ab 50. Diese Aktivitäten verbessern nicht nur die Knochendichte, sondern auch deine allgemeine Fitness. Fit bleiben ab 50 ist erreichbar und steigert deine Lebensqualität. Die besten Bewegungen für Best Ager Heutzutage sind immer mehr Menschen über 50 aktiv und suchen nach effektiven Fitnesslösungen. Senioren Fitness hilft nicht nur, die Gesundheit zu erhalten, sondern auch das Wohlbefinden zu steigern. Sanfte Bewegungsformen sind dabei entscheidend, um körperlich aktiv zu bleiben, ohne sich zu überfordern. Es gibt verschiedene Bewegungsarten, die besonders für Best Ager geeignet sind. Sanfte Cardio-Übungen Sanfte Cardio-Übungen wie Walking, Radfahren und Schwimmen sind ideal, um die Herzgesundheit zu fördern. Walking und Nordic Walking sind weniger anstrengend als Joggen und eignen sich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Diese Aktivitäten stärken das Herz-Kreislauf-System und verbessern die Ausdauer. Schwimmen und Aqua-Gymnastik sind gelenkschonende Optionen, die die Kondition stärken und gleichzeitig den Körper wohltuend beeinflussen. Widerstandstraining für Muskelerhalt Widerstandstraining ist für Best Ager unverzichtbar, um die Muskulatur zu erhalten. Ab dem 50. Lebensjahr verliert der Körper erheblich an Muskulatur. Gezielte Übungen mit Kleingeräten wie Therabändern sind daher von großer Bedeutung. #gesundheit #fitness #lifestyle #beziehungen #achtsamkeit Original Content von: https://www.gutundgesund.org/ Lesen Sie den ganzen Artikel
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josefineblacksquat · 1 month
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Seit ihr mal in die Vergangenheit gegangen mit eure Familie ? Hört sich komisch an aber das ist eine Reise die einen selbst emotional beeinflusst hat und zeigt dir selber was alles passiert ist…
Es ist komisch darüber zu sprechen aber sei mal neugierig und versetze dich mal in Lage deiner Familie was für eine Zeit mit 3 umgezogen bis zum 3 Lebensjahr bei meiner Oma dann ne Trennung wegen emotionalen Gefühle und Fremdgehen…
Was ist das für eine Reise ich frage mich will ich wirklich alles wissen oder wird es schlimmer ?🥹
War es eine schöne Zeit oder doch nicht..
Wenn ich dran denke wie sich Menschen mit so viele Sachen fühlen dann tut es mir leid aber ich will wissen wie ich zu der Person geworden bin wie ich bin bitte nimmt es mir nicht böse wenn ich Fragen stelle die für mein Buch sind wenn ihr nicht reden möchtet kann ich das verstehen 🙏🏽❤️‍🩹
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kinonostalgie · 2 months
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Old Cinema Vienna
Anno 1959
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Die Raimund Lichtspiele
auch Raimund Kino (15., Sechshauser Straße 3) wurden 1920 im großen, nahezu quadratischen Saal des ehemaligen beliebten Vorortelokals "Stadtgutsäle" gegründet und hatten 1922 einen Fassungsraum für 700 Personen (ehemalige Stadtgutsäle).
ANFANGSJAHRE: 1920-1938
Besitzer waren von 1920 bis 1929 Ludwig Kozeny (* 1880 Wien) sowie Julius Öhring, der daneben auch Mitbesitzer des Hindenburg Kinos war. 1929 kaufte der 1900 in Cernowitz geborene Kurt Wolanski das Kino und ließ in der Folge auch in seinem Kino eine Tonfilmanlage einbauen. Der erste Tonfilm im Raimund Kino wurde zu einem Großereignis im Bezirk. Eine riesige elf Meter lange und fünf Meter hohe Wand am Portal des Kinos für "Leuchtreklame" machte das damals größte Kino von Fünfhaus auch zu dessen populärsten. Ab 1930 wurden Tonfilme gespielt.
Die Kinolizenz hatte von 1920 bis 1934 die Ortsgruppe Rudolfsheim des Landesverbandes der Kriegsinvaliden. Im Zuge der Februarkämpfe musste diese aufgelöst werden, und die nunmehrige Konzession ging an den Österreichischen Kriegsopferverband.
ARISIERUNG
1938 befand sich das Kino zu 25 Prozent in Besitz des illegalen Parteimitglieds Gustav Tögl. Tögl war 1911 in Karlstetten bei St. Pölten geboren worden und seit 1933 Mitglied der NSDAP; ab Oktober hatte er 1933 im Haydnpark Kino gearbeitet. Im Lebenslauf, den Tögl im Zuge der "Arisierung" des Kinos der Vermögensverkehrsstelle im Oktober 1938 vorlegte, hieß es unter anderem: "Ich bin Mitglied des Deutschen Turnerbundes gewesen bis zu meinem 16. Lebensjahr, später Mitglied des Deutschen Schulvereines Südmark. Seit 18. Juni 1933 Mitglied der NSDAP, Ostmarknummer 20.179, unter der ich noch heute in der Ortsgruppe Gersthof geführt werde. Habe mich seit meiner frühen Jugend im Sinne der nationalsozialistischen Bewegung betätigt, was ich seit je durch die Zugehörigkeit zu nationalen Vereinen dokumentierte. Meine Arbeit in der illegalen Zeit wurde in einem befürwortenden Schreiben der Ortsgruppe an die Betreuungsstelle dargelegt. Ich bin von der Betreuungsstelle erfasst und befürwortet. Derzeit bin ich bei der NSKK-1/KA Ostmark."
Weitere 25 Prozent hielten Robert Pfundler, Parteianwärter der NSDAP, Ida Kotzian, geborene Tögl, seit 1933 illegales Parteimitglied, sowie die ab 1946 als "politisch unbelastet" bezeichnete Anna Magreiter.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Es wurde daher nach Kriegsende 1945 Dr. Alfred Migsch als öffentlicher Verwalter eingesetzt, was, so ein Akt des Magistrats vom 12. September 1946, "unter Berücksichtigung des Veranstaltungsbetriebsgesetzes für den 75%-igen Gesellschaftsanteil [der ehem. Nationalsozialisten] gesetzlich fundiert" war.
Im Februar 1948 zog sich Migschs Nachfolger, Friedrich Horn, aus der öffentlichen Verwaltung zurück, da "nach dem Verbotsgesetz 1947 die Voraussetzungen zu so einer Verfügung nicht mehr bestehen dürften".
Zu diesem Zeitpunkt war die Konzession bereits an den Kriegsopferverband übertragen worden, Verhandlungen zwischen diesem und den ehemaligen Besitzern liefen im Februar 1948 noch. Die Kiba bewarb sich zeitgleich "um einen Programmierungsvertrag".
SCHLIESSUNG
Das Kino wurde am 8. Juli 1971 geschlossen. Heute befindet sich am Standort eine Filiale der Lebensmittelhandelskette Spar.
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fondsinformation · 3 months
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Abfindung berechnen - kennen Sie den Abfindungspoker?
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Eine Abfindung berechnen und richtig verhandeln ist fast immer ein Pokerspiel. Denn Abfindungen sind meist Verhandlungssache. Jeder Beteiligte "rechnet" aus seiner Sicht und verhandelt entsprechend. Abfindung berechnen - worauf Arbeitnehmer oft hoffen Wer eine Kündigung erhält, verbindet damit oft die Hoffnung auf eine Abfindung. Deshalb entsteht dann die Frage: Wie kann ich die Abfindung berechnen? Damit verbinden Betroffene in der Regel die Hoffnung, es gäbe eine eine eindeutige Festlegung zur Berechnung der Abfindung. Vielleicht haben sie auch schon von einer "Regelabfindung" gehört, wonach die Abfindungshöhe 0,5 Monatsgehälter je Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt. Doch so einfach ist es nicht! Abfindung - so rechnen Arbeitgeber Arbeitnehmer haben zunächst nur Anspruch auf eine Abfindung, wenn diese vom Arbeitgeber bei der Kündigung angeboten wird. Dabei orientieren sich Arbeitgeber mitunter an § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG): "Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ... Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden." Meist versuchen Arbeitgeber jedoch, keine oder zumindest nur eine geringe Abfindung zu zahlen. Dabei bedienen sich manche sogar sehr unfairer Druckmittel. Kennen Sie solche fiesen Tricks der Arbeitgeber? Gleichzeitig kalkulieren Arbeitgeber bei den Abfindungsangeboten meist, wie hoch das finanzielle Risiko ist, dass für das Unternehmen bei einer Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer entstehen kann. Dass die Unternehmensverantwortlichen sich dabei mitunter schwer verkalkulieren, zeigen folgende Beispiele: - "3 Mio. Euro Kosten, um 1,6 Mio. Abfindung zu sparen"; - "Überdurchschnittliche Abfindung weil der Mitarbeiter unbedingt gekündigt werden sollte". Angesichts dieses Klagerisikos wird dann gepokert, für wieviel Abfindung sich Arbeitnehmer ihr Klagerecht abkaufen lassen. Anspruch auf diese "Regelabfindung" haben Arbeitnehmer jedoch nur, wenn sie vom Arbeitgeber angeboten wird und Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagen. Sollten sie - aus welchem Grund auch immer - gegen die Kündigung klagen, entfällt der Abfindungsanspruch. Abfindung - wie rechnen Gerichte? Die Arbeitsgerichte haben zu entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist, gegen die Arbeitnehmer klagen. Ist sie wirksam, entfällt auch die Abfindung. Ist die Kündigung nicht wirksam, kann das Gericht dennoch das Arbeitsverhältnis per Urteil auflösen. "Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen." (§ 9 KSchG) In dem Fall wird das Gericht in der Regel gemäß § 10 KSchG die Abfindung berechnen, denn die Gerichte sind in ihren Urteilen an das Gesetz gebunden: "Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen... Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen." Als Monatsverdienst gilt in dem Fall, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, an Geld und geldwerten Leistungen (Sachbezügen) zusteht. Ein Abfindungsanspruch kann auch durch das Arbeitsgericht festgesetzt werden, wenn bei einer Betriebsänderung der Sozialplan oder Tarifvertrag vom Arbeitgeber nicht eingehalten wird. In dem Fall wird das Gericht so die Abfindung berechnen, dass Arbeitnehmer einen Nachteilsausgleich erhalten. Die Grundlage dafür bilden die Sozialpläne. Für Abfindungen im Sozialplan gibt es sehr unterschiedliche Berechnungsmethoden. Abfindung - wie rechnen Rechtsanwälte? Wenn Rechtsanwälte als Interessenvertreter einer oder beider Seiten im Klageverfahren hinzugezogen werden, tragen sie oft nicht unwesentlich zur Berechnung der Abfindung bei. Einerseits sind sie (zumindest finanziell) interessiert an Verfahren mit hohem Streitwert. Der lässt sich jedoch im Arbeitsgerichtsverfahren nur bedingt beeinflussen, weil dieser durch den dreifachen Bruttomonatsverdienst des Arbeitnehmers begrenzt ist. Die Abfindungshöhe selbst hat keinen Einfluss auf den Streitwert und damit die Anwaltskosten. Andererseits sind Anwälte nicht selten bestrebt, einen Kompromiss zwischen beiden Parteien zu finden, auch wenn es um die Höhe der Abfindung geht. Denn gelingt ihnen ein Vergleich, erhalten Sie einen zusätzlichen Honoraranspruch in Form einer Vergleichsgebühr oder "Einigungsgebühr", deren Bemessungsgrundlage wiederum der Streitwert ist. Arbeitnehmer sollten zumindest wissen, wie einige Anwälte die Abfindung berechnen und warum sie den Vergleich anstreben. Wie könnten Arbeitnehmer rechnen? Mit dem Jobverlust droht in vielen Fällen zumindest zeitweise ein Einkommensverlust. Eventuell wird es sogar schwer bis unmöglich, einen finanziell gleichwertigen Job zu finden. Also könnten Arbeitnehmer kalkulieren, wie hoch der finanzielle Verlust durch den Jobverlust ist. Dafür bieten Sozialplanverhandlungen gute Anhaltspunkte. Ein zweiter, wohl noch wichtigerer Aspekt sind die Risiken für die Arbeitgeberseite. Damit ist nicht nur das Prozessrisiko gemeint. Ein Prozessrisiko entsteht sowohl durch die Gegenwehr der Gekündigten (siehe dieses Beispiel), als auch durch formale Fehler bei der Kündigung (dafür auch hier ein Beispiel). Nicht zu unterschätzen ist für manche - vor allem kleinere - Unternehmen auch das Imagerisiko. Hinzu kommen die Risiken durch Fluktuationskosten. Diese werde von den Unternehmen fast regelmäßig unterschätzt. Eine plausible Argumentation gegenüber der Personalleitung oder Geschäftsführung kann zu mehr Verhandlungsspielraum führen. Je besser Arbeitnehmer diese drei Risiken kalkulieren und dem "Arbeitwegnehmer" verkaufen können, um so größer sind ihre Spielräume im Verhandlungspoker. Fazit: Wie letztendlich eine Abfindung berechnet wird, dafür gibt es nur Orientierungen, Richtwerte - keine allseits rechtsverbindliche Formel. Abfindungen bleiben Verhandlungssache! Wer besser verhandeln kann, hat größere Chancen, dass seine Rechnung aufgeht. Nicht zuletzt gibt es erhebliche Schwankungen der Abfindungshöhe zwischen den Unternehmen und Branchen. Hier noch zwei anschauliche Beispiele: halloherne.de, 27.02.2018, rheinpfalz.de, 17.07.2019 Wie hat Dir der Artikel gefallen?
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newnamesamecharlotte · 3 months
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It your birf? Happ birf!!!
Alles Gute für's nächste Lebensjahr, möge es besser werden als das letzte - egal wie gut oder schlecht das letze war <3
Vielen lieben Dank!! 💖
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indubio-proreo · 3 months
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Beschaffungskriminalität oder Schutzbehauptung? Erster Teil
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Reportage
Im Frühjahr 2024 standen zwei junge Männer für eine Vielzahl von Delikten vor der Jugendkammer des Siegener Landgerichtes. Insgesamt 29 Anklagen haben die beiden im noch jungen Alter von 19 und 21 Jahren gesammelt. Die meisten davon wegen Diebstählen geringwertiger Sachen und dem Besitz von geringen Mengen Marihuana bevor das Konsumcannabisgesetz in Kraft getreten war. Die angeklagten Taten wurden zwischen Sommer 2022 und Sommer 2023 begangen.
3 Taten stechen allerdings aus der Masse der Anklagen hervor, nämlich räuberische Diebstähle, zum Teil bewaffnet. Der Jüngere der beiden Angeklagten wurde zudem an Heiligabend 2022 mit 161 Gramm Cannabis, verpackt in 71 Verkaufseinheiten zu je ca. 2,25 Gramm erwischt. Da er ein Messer bei sich trug erfüllte dies den Tatbestand des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln nach §30a Abs.2 BtMG.
Da zum Zeitpunkt der Verhandlung das KCanG bereits in Kraft getreten war beantragte die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte für die konsumüblichen Mengen Cannabis nach §154 Abs. 2 StPO vorläufig einzustellen. Die Fälle würden bei der zu erwartenden Strafe nicht erheblich ins Gewicht fallen, zudem sind die Cannabisdelikte der beiden jungen Männer die sie vor ihrem 18. Lebensjahr begingen lediglich Ordnungswidrigkeiten.
Der ältere der beiden Angeklagten war zu den Raubüberfällen für eine Anzahl an Diebstählen angeklagt die beachtlich ist wenn man sein junges Alter bedenkt. Von den 29 Anklagen waren 15 Diebstähle, die er ohne den Mitangeklagten begangen hat.
Sein Beuteschema war dabei recht weit gefächert. Am liebsten waren ihm offenbar Tabakwaren, E Shishas und Parfum. Aber auch Elektrogeräte wie ein Staubsauger, Die Kellnerbörse einer Gaststätte oder Kleidung waren vor dem jungen Langfinger nicht sicher.
Sein potentiell lukrativster Diebstahl, bei dem er zudem mit einem Messer bewaffnet gewesen sein soll, war der von mehreren Kopfhörern in einer Siegener Media Markt Filiale. Der Wert der Waren betrug in diesem Fall circa 750€. Allerdings wurde er bei eben diesem In flagranti vom Ladendetektiv erwischt und angezeigt.
Den ersten gemeinschaftlichen Raub begingen die beiden im April 2022 in Wenden als sie die Trinkgeldspardose eines Hotels, die ungefähr 250€ enthielt, entwendeten.
Nur 4 Monate später beraubten die Beiden zwei andere Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren in Siegen. Unter der Androhung von Schlägen erbeuteten sie bei dieser Tat ein Taschenmesser, 7€ Bargeld und eine Flasche Mezzo Mix von den beiden aus der Ukraine geflüchteten Jungen.
Im Oktober 2022 überfielen die beiden im Kölner Rheingarten einen Jugendlichen wobei auch eine Anscheinswaffe eingesetzt wurde. Bei dieser schweren räuberischen Erpressung erbeuteten sie Kopfhörer und Parfum im Wert von circa 200€, wurden allerdings kurz darauf von der Polizei gestellt.
Der jüngere der beiden beging zudem in Kreuztal einen weiteren Raub gemeinschaftlich mit einem jungen Mann der zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits in sein Heimatland abgeschoben war.
Bei dieser Tat erbeutete er mit vorgehaltenem Messer 50€ aus der Börse des geschädigten Jugendlichen.
Zu dieser Tat in Kreuztal wurde auch die erste Einlassung des Verhandlungstages abgegeben.
Der 19 Jährige gab an es „einfach gemacht“ zu haben. Er hätte nicht nachgedacht. Er war zu dieser Zeit nicht in Arbeit und hätte laut eigener Angabe das Geld für Marihuana gebraucht. Zwischen 3 und 4 Gramm will er zu dieser Zeit täglich konsumiert haben. Er würde es heute sehr bereuen und könne sich vorstellen dass die Tat das Opfer traumatisiert hat. Der Junge hätte verängstigt gewirkt.
An den Diebstahl der Trinkgeldkasse des Hotels in Wenden will er keine konkrete Erinnerung mehr haben außer dass es eine „spontane Aktion“ war und dass er „Schmiere gestanden“ hätte.
Sein etwas älterer Mitangeklagter bestätigte dies und räumte ein die treibende Kraft der Aktion gewesen zu sein. Auch er will dass Geld zum Kauf von Cannabis gebraucht haben. Er gab am ersten Prozesstag an noch immer Cannabis zu konsumieren da er an chronischen Schmerzen wegen einer Knieverletzung leide. Wegen seines Konsums und dem daraus resultierenden ständigen Geldmangel stahl er z.B auch Kleidung in einer C&A Filiale für den persönlichen Gebrauch von verhältnismäßig geringem Wert.
An dieser Stelle erklärten sich beide Angeklagten mit der dauerhaften Einziehung der Cannabis Asservate einverstanden.
Dann äußerte sich der ältere der beiden Heranwachsenden zu dem Raub in Siegen. Er räumte ein die Jungen bedroht und ausgeraubt zu haben betonte aber das er „nicht ernst gemacht“ hätte und kein Schläger sei. Er hätte die Handys der Jungen nicht geraubt da er „Grenzen hätte“. Dass die beiden Jungen kein deutsch sprachen sei kein Grund für die Tat gewesen.
An dieser Stelle fragte die Vorsitzende in Bezug auf die Grenzen des jungen Mannes wie er denn seine Opfer auswählte. Sie deutete auf den Verteidiger seines Mitangeklagten und fragte ihn ob dieser jemand wäre „den man gut abziehen könnte“. Nachdem der junge Mann sich den leicht gräulich melierten Mann in den besten Jahren kurz betrachtete, gab er einen Kommentar ab der einige im Saal zum schmunzeln brachte.
„Bei so jemanden hätte ich das natürlich nie gemacht, nicht bei Frauen, Kindern und älteren Leuten“
Auch bei dieser Tat sei das Ziel gewesen Geld für Cannabis aufzutreiben. Das Taschenmesser welches die beiden erbeuteten habe er an seinen jüngeren Komplizen weiter gereicht, aber keiner der beiden habe es gegen die Opfer einsetzen wollen.
Auf die Frage des Gerichts wie er die Beute seiner Diebstähle und Raubüberfälle zu Geld gemacht hätte gab er an diese in Kiosken von Freunden veräußert zu haben. Vor allem Tabakwaren und Parfum wären dazu gut geeignet gewesen.
Dies war für das Gericht eine passende Gelegenheit ihn auf den Diebstahl von 22 E-Zigaretten und Volumentabak im Wert von ca. 270€ in einer Siegener Tankstelle anzusprechen den er ohne den Mitangeklagten begangen hat.
Er will an diesem Tag betrunken gewesen sein was ihn noch zügelloser machte. Er hätte nur „schnell Gras klären“ wollen und die Beute kurz danach im „Netto Park“ bei einem laut eigener Aussage „Schwarzem“ gegen Marihuana getauscht. Er betonte außerdem dass er sich trotz der Alkoholisierung an alles erinnern könne und „nie etwas vergessen würde“….
Das Gericht kündigte an sich über die Aufnahmen der Videoüberwachung ein Bild von seiner Körpersprache zu machen.
Das gleiche Motiv hätte auch bei einem Diebstahl im September 2022 in einer Frankfurter Galeria Filiale zugrunde gelegen. Dort wurde der junge Mann beim Versuch 9 Flaschen Parfum zu stehlen von der Security des Ladens erwischt.
Er gab an dass er wegen der Verfügbarkeit von Drogen öfter nach Frankfurt am Main gefahren sei. Dort hätte er im Europagarten die Beute oft direkt gegen Cannabis eintauschen können.
Das Gericht merkte an dieser Stelle an dass offenbar anzunehmen sei dass es weitere Taten dieser Art gab die im Dunkeln blieben, was vom Angeklagten nicht dementiert wurde.
Als er zu dem Diebstahl von Kopfhörern und Ladestationen im Siegener Media Markt befragt wurde räumte er den Diebstahl zwar ein, beteuerte aber dass sein Messer dabei in seinem Rucksack gewesen wäre und er es nicht verwenden wollte. Als er dann gefragt wurde wie er denn die Verpackungen der Waren geöffnet hätte war sein Erinnerungsvermögen dann doch nicht so gut wie er kurz zuvor behauptete. Er wüsste es nicht mehr. Der Kaufhausdetektiv gab im Rahmen der Ermittlungen jedenfalls an dass der 21 Jährige dafür sein mitgeführtes Messer benutzte.
Kein unwichtiges Detail da "Diebstahl mit Waffen" ein schwerwiegenderes Verbrechen als simpler Diebstahl ist. Siehe §244 Abs. 1 StGB
Der Security des Siegerland – Center in Weidenau war er übrigens schon vor dieser Tat bekannt. Das brachte ihn allerdings nicht von seinem Vorhaben ab da er „nur“ im Rewe Markt des Centers Hausverbot hatte.
Zum gemeinschaftlichen Raubüberfall in Köln gab der ältere der beiden Angeklagten an dass die Gruppe alkoholisiert und von Cannabis berauscht gewesen sei als sich die Tat ereignete. Sein Mitangeklagter, dessen damalige Freundin und die beste Freundin von dieser waren auf diesem Ausflug nach Köln dabei. Die jungen Frauen wären laut den beiden Angeklagten allerdings nicht an der Tat beteiligt gewesen und hätten sich im Hintergrund gehalten.
Der 21 jährige gab an dass ihm der Junge der geschädigt wurde aufgefallen sei.
Er hätte das Opfer aufgefordert seine Tasche zu leeren und der Forderung Nachdruck verliehen indem er den Jungen schubste. Als dieser dann noch immer nicht seine Wertsachen heraus gab hätte „jemand“ die Spielzeugpistole gezogen.
Daraufhin hätte der geschädigte Teenager begonnen zu weinen und den beiden Angeklagten seine Wertsachen ausgehändigt. Unter Tränen soll der Junge gesagt haben dass seine Mutter kürzlich verstorben sei was den 21 Jährigen angeblich dazu bewegte ihm aus Mitleid sein Smartphone wieder zurück zu geben. Kurz darauf seien sie an der Treppe die vom Rheingarten auf die Domplatte führt von der Polizei gestellt worden.
Sein jüngerer Mitangeklagte räumte den Vorwurf ebenfalls ein, gab allerdings an keine Erinnerung daran zu haben ob er alkoholisiert war. Es hätte keine Tatabsprache mit seiner damaligen Freundin gegeben.
Bemerkenswert ist das laut den polizeilichen Vernehmungen eines der Mädchen dem Opfer sein Handy wieder zurück gegeben haben soll.
Die Auswertung der Blutprobe die kurz nach der Tat entnommen wurde, war für die Glaubwürdigkeit des 21 Jährigen der laut eigener Aussage „nie etwas vergisst“ wahrscheinlich nicht förderlich.
Zwar bestätigte sie eine mögliche leichte Rauschwirkung durch Cannabis bei den beiden, allerdings belegte sie auch eindeutig dass sie keinen Alkohol konsumiert hatten.
Die Blutprobe ergab bei dem 21 Jährigen 3,9 ng THC und bei dem 19 Jährigen 3,6 ng THC pro Liter Blutserum. Derzeit steht ein neuer Grenzwert im Straßenverkehr von 3,5 ng in der Diskussion, bis zu einer Entscheidung gilt weiterhin ein Grenzwert von 0,1 ng.
Der 21 Jährige räumte dann zwei weitere Taten ein die er mit dem bereits abgeschobenen Altersgenossen beging.
Im Oktober 2022 stahlen die beiden in einem Siegener Lederwarengeschäft diverse Geldbörsen in einem Wert von circa 140€. Der 21 Jährige packte die Waren ein während der Komplize „die Lage peilte“. Kurz nach der Tat kehrten die beiden in das Geschäft zurück um auf die gleiche Art vorzugehen und wurden dann erwischt. Bei dieser Tat will er ebenfalls von Cannabis berauscht gewesen sein.
Mit dem selben Komplizen stahl er nur 3 Tage später in Winterberg die Kellnerbörse einer Gaststätte während dieser von einer Kellnerin zur Toilette geführt wurde. An den Diebstahl einer E-Shisha am selben Tag in einem Kiosk, will er sich trotz seines, laut eigener Aussage, lückenlosem Gedächtnis nicht erinnern können.
Weiter zu Teil 2:
~"Dieser Fall war besonders interessant da das Konsumcannabisgesetz noch relativ frisch in Kraft war. Die Einlassungen, vor allem des 21 Jährigen waren zu diesem Thema relativ polarisierend."~
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wellateilnahme · 7 days
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZ
GEWINNSPIEL Wella x @hairbynikolavucovic (September/Oktober 2024)
Die Veranstalter dieses Gewinnspiels sind Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt, Deutschland (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Während der Dauer des Gewinnspiels kann der Veranstalter unter [email protected] erreicht werden.
Zuständig für die Verwaltung und Bearbeitung des Gewinnspiels ist eine durch den Veranstalter beauftragte Agentur, RPM Revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH, Chauseestraße 8F, 10115 Berlin (im Folgenden „Agentur“ genannt).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen die folgenden Teilnahmebedingungen:
§ 1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausgenommen sind Mitarbeiter:innen und Angehörige der Mitarbeiter:innen des Veranstalters i.S.v. § 15 AO, dessen Muttergesellschaft, verbundener Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie sämtliche sonstigen Personen, die beruflich mit dieser Verlosung in Verbindung stehen.
§ 2 Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt unentgeltlich.
Die Teilnahme ist unabhängig vom Kauf eines Produkts/der Inanspruchnahme einer Dienstleistung möglich.
Pro Teilnehmer:in ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel zulässig. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel wird auf Instagram/Facebook veranstaltet. Instagram/Facebook wird betrieben von der Facebook Ireland Ltd, Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2 Ireland („Facebook“). Für die Nutzung von Instagram/Facebook gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Instagram/Facebook.Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und wird nicht von Instagram/Facebook organisiert, gesponsert oder in anderer Weise unterstützt. Instagram/Facebook haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram/Facebook, sondern der Veranstalter und/oder der Partner.Alle Fragen zum Gewinnspiel sind unmittelbar an den Veranstalter oder Partner zu richten.
Teilnahme
Das Gewinnspiel beginnt am 18.09.2024 um 18:30 Uhr und endet am 02.10.2024 um 23:59 Uhr.
So geht’s: Folge @wellapro_dach, @theoptionsclub & @hairbynikolavukovic und markiere ein anderes Profil unter unserem Post vom 18.09.2024 um 18:30 Uhr.
Gewinn: Ein Color Melting Gloss Farbservice für eine Perücke, gefärbt von Nikola Vuković.
Es wird nur ein Gewinn pro Teilnehmer:in vergeben. Die Gewinner:in wird per Losverfahren ermittelt.
Der:die Gewinner:in wird bis zum 07.10.2024 nach der Gewinnerauswahl per Kommentar unter dem Gewinnerbeitrag über ihren Gewinn informiert, mit der Bitte, sich per DM zurückzumelden. Erfolgt diese Rückmeldung nicht innerhalb von 10 Tagen, entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Ein:e neue:r Gewinner:in wird durch den Veranstalter ausgewählt.
Der Gewinn ist nicht übertragbar und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
Alle Teilnehmer:innen, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, haben die Chance den genannten Preis zu gewinnen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den/die Teilnehmer:in vom Gewinnspiel auszuschließen, gegebenenfalls können zur Verfügung gestellte Produkte auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden. Sollte das Verhalten des/der Teilnehmer:in vom Veranstalter als diffamierend, beleidigend oder illegal angesehen werden, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des/der Teilnehmer:in vom Gewinnspiel. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei strafbaren, pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten den/die Teilnehmer:in ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Verwendung von automatisierten Systemen zur Teilnahme ist untersagt und führt zum Ausschluss.
§ 4 Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wella Germany GmbH, Adresse siehe § 1 Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist unter [email protected] erreichbar.
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Für Sachmängel der Gewinne haftet der Veranstalter nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Im Übrigen besteht eine Haftung nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Allgemeines
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich so nahe wie möglich kommt und den wohlverstandenen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert oder ergänzt werden, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.
§ 8 Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
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abfindunginfo · 4 months
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Kindertag - Kindergeld - Kinderfreibetrag
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Kinder benötigen den besonderen Schutz der Gesellschaft. Kindergeld und Kinderfreibetrag sichern jedoch nicht einmal das Existenzminimum. Kindertag und Schutz unserer Kinder "Wo Kinder sind, da ist ein goldenes Zeitalter." (Novalis) Wie viele Menschen in unserer Gesellschaft würden diese Aussage heute noch unterschreiben? Eltern und Großeltern sorgen sich zwar immer noch oft um die nachfolgenden Generationen - aber Staat und Gesellschaft? Welche Unterstützung und Förderung genießen Eltern und Kinder? Hierzu ein paar Informationen und Tipps: Wer weiß schon, dass die Türkei seit 1921 als erstes Land einen Kindertag als offiziellen Feiertag einführte? Die Rechte und besonderen Bedürfnisse der Kinder stehen besonders am Kindertag, Weltkindertag, Internationalen Kindertag oder Internationalen Tag des Kindes in über 145 Staaten der Welt im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. In den ostdeutschen Bundesländern wird der "Internationale Kindertag" wie in der DDR üblich am 01. Juni begangen. In den übrigen Bundesländern am "Weltkindertag" am 20.September. Doch darüber hinaus? Auch die Bertelsmann-Stiftung stellte wiederholt fest: "Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet." Kinder Die "Kindergrundsicherung" in Form des Kindergeldes und ergänzender Leistungen gem. SGB II sichern nicht einmal die Kosten für das Existenzminimum der Kinder und Jugendlichen. Mit dem Modell eines "Teilhabeentgelds"  soll das Problem teilweise gelöst werden. "Den Berechnungen des ifo zufolge wären, je nach Ausgestaltung, Ausgaben von 10 bis 24 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich." Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 2 und nach dem Einkommensteuergesetz gilt als Kind - wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; - wer das 18., jedoch noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist; - wer noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder einen freiwilligen Dienst gem. BKGG leistet sowie - wer bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung gehindert wurde, sich selbst zu unterhalten Die leiblichen oder Stiefkinder müssen allerdings im Haushalt der unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen "bezugsberechtigten" Person leben. Das gilt auch für Eltern aus einem EU-Staat. Andere ausländische Staatsangehörige müssten eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis haben. Das Kindergeld (ab 2025 "Kindergrundsicherung") beträgt gem. § 6 BKGG für jedes Kind 250 Euro monatlich. Hinzu kommen kann gem. § 6a BKGG ein Kinderzuschlag. Während einer längerfristigen Erkrankung des Kindes innerhalb der Ausbildung steht den Eltern kein Kindergeld zu. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) von 15.12.2021 - III R 43/20 werden stattdessen Steuervorteile gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG gewährt. Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf Oft werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder als Familienförderung dargestellt. Doch dabei handelt es sich nicht um eine Förderung, sondern um die Umsetzung des verfassungsrechtlich zwingenden Besteuerungsverbots. Darauf verweist u. a. auch der Familienbund der Katholiken: "Die oft geäußerte Kritik, er fördere besserverdienende Familien stärker als Geringverdienende und führe zu einer sozial ungerechten Umverteilung von Mitteln, übersieht aus Sicht des Familienbundes diese Zusammenhänge. Es verlangt vielmehr das Grundgesetz, dass das Existenzminimum eines Kindes sorgsam zu bemessen und steuerlich freizustellen ist – unabhängig davon, ob die Eltern arm oder reich sind." Doch gerade wenn es um das von Arm und Reich unabhängige Existenzminimum geht, ist schwer nachzuvollziehen, warum dann die Freibeträge eine höhere finanzielle Wirkung haben, je höher des steuerpflichtige Einkommen ist. Gem. EStG § 32 (6) wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Jahr " für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 3 192 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen." Bei zusammenveranlagten Ehegatten mit gemeinsamen Kindern verdoppeln sich die Beträge. Für Alleinerziehende mit einem Kind im Haushalt gibt es zudem gem EStG § 24b einen Entlastungsbetrag im Kalenderjahr in Höhe von 4 260 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Allerdings darf keine andere, volljährige Person mit im Haushalt der Alleinerziehenden leben (Ausnahme: eigene Kinder). Eine höhere Kindergrundsicherung ist nach derzeitiger Auffassung des Bundesfinanzministers allerdings "zu teuer". Die Erhöhung des Kindergelds auf 250 € soll vorläufig ausreichen. Doch wieviel davon kommt bei den Familien und Alleinerziehenden an? Beim Bürgergeld werden die 250 € verrechnet! Ebenso werden bei Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen mit dem Kindergeld verrechnet. Kritiker verweisen darauf: "Das System benachteiligt damit gezielt alleinstehende Eltern und Familien, die bereits Geringverdiener sind und auf Sozialleistungen angewiesen sind." Deshalb rufen sie zu Mitzeichnung einer Petition auf: Weitere steuerliche Vergünstigungen Als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können zusätzlich steuerlich anerkannt werden: - zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr - EStG § 10 (1) Nr. 5; - 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung - EStG § 10 (1) Nr. 9; - ein Ausbildungsfreibetrag gem. EStG § 33a (2) in Höhe von 1 200 Euro zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes. Einige Gestaltungsmöglichkeiten dieser gesetzlichen Regelungen werden auch im Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" erläutert. Besteht altersbedingt kein Anspruch auf Kindergeld mehr (beispielsweise bei studierenden Kindern nach vollendetem 25. Lebensjahr), können gem. EStG § 33a (1) Unterhaltsleistungen bis zur Höhe des Grundfreibetrages steuerlich geltend gemacht werden. Sehr hilfreich für Kinder können auch steuerfreie Einnahmen der Eltern sein. So können beispielsweise gem. EStG § 3 Nr. 33 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sein. Schließlich können wir alle auch mit Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereinigungen Kinder fördern und diese wiederum steuerentlastend geltend machen. Wie wäre es, gerade anlässlich der genannten Feiertage Kindern zu helfen? Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Lesen Sie den ganzen Artikel
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vorunruhestand · 4 months
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