Tumgik
#justiz
indubio-proreo · 4 months
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Nur Dieb oder auch Vergewaltiger? Teil 1
Reportage
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Wegen dem Vorwurf der Vergewaltigung in einem Fall und dem Diebstahl geringwertiger Sachen in 3 Fällen musste sich im Mai ein 63- jähriger Iraker vor dem Schöffengericht verantworten.
Laut Anklageschrift soll er sich im Oktober 2020 mit der geschädigten Transfrau* zu einem Stelldichein in seiner Wohnung in Kreuztal verabredet haben, bei dem Alkohol konsumiert wurde. Nach einer gewissen Zeit soll der Mann der geschädigten Person eine Massage angeboten haben auf welche sie sich einließ. Als der Mann auch Geschlechtsverkehr wollte willigte die Geschädigte laut ihrer Einlassung gegenüber den Ermittlern nicht ein. Dennoch soll der Angeklagte gegen den Willen der Geschädigten in ihren After eingedrungen sein und bis zur Ejakulation mit ihr Verkehr gehabt haben.
*bevorzugte Pronomen nicht bekannt
Zu diesem schwerwiegenden Vorwurf kamen 3 Diebstähle geringwertiger Sachen im Oktober 2023.
An 3 verschiedenen Tagen soll er verschiedene Lebensmittel und Rasierutensilien in Siegener Super- und Drogeriemärkten entwendet haben. Der Gesamtwert der Waren belief sich auf rund 75€.
Der Angeklagte der nur mit Hilfe einer Arabisch Dolmetscherin am Prozess teilhaben konnte, räumte schnell die Diebstähle umfänglich ein. Er habe in dem Zeitraum noch stark getrunken. Mindestens einen Liter „Arak“ am Tag. Er würde sich heute sehr für sein Verhalten schämen und hätte auch den Alkoholkonsum heute im Griff. Bemerkenswert ist dass die 3 angeklagten Diebstähle begangen wurden nachdem er im Oktober 2023 zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde. Einer der Diebstähle wurde am 22.11. unmittelbar nachdem der Angeklagte in einer anderen Sache im Gerichtsgebäude angehört wurde am Siegener Bahnhof begangen. Sein Alkoholismus war in diesem Zeitraum so stark dass er sich nur mit Mühe an Einzelheiten der betreffenden Tage erinnern kann. „Es konnte so nicht weiter gehen“ sagt der zur Zeit Bürgergeld beziehende Mann. Seit Dezember 2023 ist er laut eigener Angabe abstinent.
Bemerkenswert ist dass der Angeklagte nachdem er seine Vorladung zum Prozess mit den darin aufgelisteten gestohlenen Waren erhalten hatte tatsächlich zahlte. Allerdings überwies er das Geld nicht an die betroffenen Geschäfte sondern an das Siegener Amtsgericht.
Das der 63-Jährige Probleme mit der zeitlichen Einordnung von erlebtem hat kristallisierte sich weiter heraus als er Einlassungen zu dem Vorwurf der Vergewaltigung machte.
Er räumte zwar ein sich mit der geschädigten Person über eine App verabredet zu haben, will aber keinen Verkehr mit ihr gehabt haben. Laut seiner Aussage habe er noch in den späten Abendstunden gemerkt dass mit der Dame "etwas nicht stimmt". An ihren Gesten will er erkannt haben dass sein Date "in Wahrheit ein Mann" war. Als er die Person damit konfrontierte soll es zu einem handfesten Streit gekommen sein im Zuge dessen er von der Person angegriffen und mit einem scharfen Gegenstand an der Hand verletzt wurde. Noch in der Nacht will er seinen Nachbarn um Hilfe gebeten haben der nach Betrachtung der dynamischen Lage in der Wohnung die Polizei hinzu zog um den Gast seines Nachbarn der Wohung zu verweisen. Laut Aussage des Angeklagten wollte er nicht dass die Person die Nacht bei ihm verbringt. Er hätte auf drängen seines Besuchs noch weitere 60€ für ein Taxi ausgehändigt.
Nun lagen dem Gericht allerdings Akten vor die belegten dass die Polizei erst gegen 10:30 Uhr des folgenden Tages an der Wohung des Angeklagten eintraf. Ebenfalls belegte ein DNA Gutachten eindeutig dass es zu sexuellem Kontakt zwischen dem Angeklagten und der Transperson gekommen sein muss. Sein Ejakulat wurde zweifelsfrei im After der Person fest gestellt.
Damit konfrontiert äußerte der Angeklagte, sehr zur Irritation der Kammer " das dieses ja von hunderten Männern stammen könnte" und "dass solche Menschen die halb Mann halb Frau sind ja alles mögliche machen". Dass die Vorsitzende ihn darauf hinwies das hunderte Männer aber nicht seine DNA haben schien den Mann gar nicht groß zu beirren. Im Gegenteil: Er behauptete die Person hätte ihn auf das Bett geschubst und mit einem Messer bedroht weil sie "unbedingt Sex mit ihm wollte". Er gab an in seiner alten Heimat ein Jesidischer Geistlicher gewesen zu sein, und dass derartige Kontake moralisch nicht mit ihm vereinbar seien.
Er äußerte sich zusätzlich noch abfällig und in meinen Augen nicht zitatwürdig über die Person und ihre sexuelle Orientierung. Die Vorsitzende rügte dies und wies ihn deutlich darauf hin dass seine Äußerungen über Homosexualität in unserem Kulturkreis als menschenfeindlich betrachtet werden.
Hier zum zweiten Teil:
~Dieser Fall bot viel Spielraum für Interpretation und auch Spekulation. Weshalb er einer der ersten sein wird der im Podcast zum Blog, der im vierten Quartal erscheinen soll, besprochen wird~
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korrektheiten · 17 days
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Strafanzeige gegen ZDF-Chefredakteurin, die AfD-Wahlsieg mit Beginn des Zweiten Weltkriegs in Kontext setzte
Unzensuriert:»„Ungeheuerlich! In den etablierten Medien sind alle Dämme gebrochen!“ - das schrieb FPÖ-Chef Herbert Kickl auf seiner Facebook-Seite, nachdem ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten nach dem AfD-Wahlsieg im deutschen Bundesland Thüringen einen mehr als geschmacklosen Kommentar von sich gab. http://dlvr.it/TClR6g «
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der-saisonkoch · 24 days
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„Ein Schwert sollt ihr mir auf den Sarg legen...
https://sascha313.livejournal.com/29602.html Genosse Sascha schreibt aus “Sicherheits”-gründen jetzt auf Livejournal. Ich auch. Aber erst, seit Kurzem. Ich muss mich dort erst noch etwas Einlesen. Bisher lässt sich der Text hier auf WP net einbetten.Das kommt vielleicht noch. Ich weiß nicht. Dort veröffentliche ich zweisprachig. Eben auch in Russisch. Dafür nutzte ich die Übersetzungsfunktionen…
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norbert-weber · 1 month
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20240820 Aphorismus: Unabhängigkeit der Justiz
Die Unabhängigkeit der Justiz istunabdingbare Voraussetzung für einen Rechtsstaat.Eine Demokratie ohne unabhängigeRechtsprechung ist gar nicht möglich. ©️ Norbert Weber/Karatelehrer Die verschiedenen japanischen Sprachformen:1. Standardform (標準形 – Hyōjunkei):司法の独立は、法治国家の不可欠な条件である。独立した司法がなければ、民主主義は存在し得ない。2. Höfliche Form (丁寧語 – Teineigo):司法の独立は、法治国家にとって不可欠な条件です。独立した司法がなければ、民主主義は成り立ちません。3.…
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bauerntanz · 2 months
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300 Euro
300 Euro kostete der Zwischenruf, dabei hätte der Mann eigentlich... aber lest selbst...
Über die Verurteilung seines Sohnes in einem Strafverfahren war ein Mann so erbost, dass er die Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Aachen unterbrach. Der Mann redete in die Urteilsverkündung hinein und sagte (sinngemäß), die Entscheidung sei eine Farce, das Urteil soll im Namen des Volkes ergehen, er sei schließlich auch das Volk. Wie nicht anders zu erwarten, kassierte er…
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pressecop24 · 4 months
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#Gesinnungspolizei und #Schnüffelstaat: Hans-Georg Maassen über die jüngsten AfD-#Urteile https://behoerdenstress.de/gesinnungspolizei-und-schnueffelstaat-hans-georg-maassen-ueber-die-juengsten-afd-urteile/
#Politk #
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boppo-der-dritte · 4 months
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Sheriff Cars USA! Quelle eigen!
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indubio-proreo · 4 months
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"Ich bin komplett durchgedreht"
Bericht
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Vor dem Siegener Amtsgericht musste sich am vergangenen Dienstag ein 43 Jahre alter Siegener für den Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte verantworten.
Zwischen August 2021 und Oktober 2022 soll er laut Anklageschrift mehrfach im „Darknet“ für den Zugang zu kinderpornographischem Material Zahlungen in Kryptowährungen geleistet haben.
Insgesamt fanden sich auf den 3 im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmten Datenträgern circa 500 illegale Bild- und Videodateien. Auch ca. 100.000 legale pornographische Inhalte befanden sich in der Sammlung des Angeklagten.
Dieser zeigte sich schon zu Beginn der Verhandlung geständig. Er hätte für solche Zugangsrechte gezahlt, diese in den meisten Fällen aber noch nicht mal genutzt, wenn er nicht sogar um sein Geld betrogen wurde. In einigen Fällen will er sich auch aufgrund seines im Tatzeitraums starken Cannabis- und Alkoholkonsums an die Beschaffung der Dateien gar nicht erinnern können.
Der 43 jährige Programmierer, der sich selbst als „eine Art Datenjunkie“ bezeichnete gab an im Tatzeitraum an starken Depressionen gelitten zu haben die von seinem Drogen- und Alkoholkonsum noch verstärkt wurden. „Ich bin komplett durchgedreht damals“ sagte er während seiner Einlassung und fügte hinzu „Ich glaube ich wollte erwischt werden… als eine Art Hilferuf“
Er betonte auf Nachfrage auch dass die illegalen Inhalte ihm angeblich nie zur sexuellen Befriedigung dienten und dass er sich heute für seinen ungewöhnlichen „Hilferuf“ sehr schämt.
Sein letztes Wort im Prozess fiel auch entsprechend knapp aus : „Es tut mir sehr leid“
Nach kurzer Beratung des Schöffengerichts fiel für den Angeklagten ein relativ mildes Urteil: 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe die zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie 90 Sozialstunden.
Seine geständigen Einlassungen, seine gesundheitliche Situation und dass der zur Zeit Bürgergeld beziehende Mann mittlerweile in psychologischer Behandlung und einem Projekt für betreutes Wohnen untergekommen ist, haben wesentlich zu der relativ milden Strafe beigetragen. Zudem war der Mann bis zu diesem Tag nicht vorbestraft.
Die Vorsitzende richtete jedoch sehr deutliche Worte an den Angeklagten: „Die Gründe für ihr Verhalten sind für mich absolut nicht nachvollziehbar… Sie haben diese Kinder benutzt um Hilfe zu kriegen“
Erleichtert gewesen wird vor allem ein als Zeuge geladener junger Mann sein. Der stark Sehbehinderte ließ vom Beschuldigten seine eigene sogenannte „Kryptowallet“ verwalten und hatte seit der Beschlagnahmung keinen Zugriff mehr auf sein verschlüsseltes Vermögen. Die Vorsitzende hatte die sogenannte „Blockchain“ die ihm den Zugriff auf einem neuen Gerät wieder ermöglicht aber in ausgedruckter Form in den Akten und konnte sie dem jungen Mann als Kopie aushändigen.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist werden die beschlagnahmten Datenträger zerstört.
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aktionfsa-blog-blog · 5 months
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Offener Brief zur Reform des §129 StGB
Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?
Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.
Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!
Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch
Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.
Wir fordern:
Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.
Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A2 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8743-20240412-offener-brief-zur-reform-des-129-stgb.html
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korrektheiten · 23 days
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Kickl mit Hitler verglichen: FPÖ-Anzeige gegen „geschmacklosen grünen Schmutzkübel“
Unzensuriert:»Gegen ein seit Monaten im Internet kursierendes Video, das FPÖ-Obmann Herbert Kickl mit Adolf Hitler vergleicht, hat die FPÖ nun eine Strafanzeige wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus eingebracht. http://dlvr.it/TCThLT «
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yo24hua-base · 7 months
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Das Recht und die Pflicht auf "Remonstration" in behördlichen Strukturen
Kolumne von Yoxhua Base - 07.03.2024.
Es gibt ein Recht und auch eine Pflicht zur Remonstration (Das Wort ist korrekt mit "R" geschrieben), das allerdings auch im Polizei- und Justizapparat gilt, nur dass es dort in Sachen Cannabis und auch sonstige illegalisierten Drogen scheinbar nie vollständig ausgeschöpft wurde und wird.
Ursprünge – Ich fasse mich kurz:
Ihr wisst, dass der Krieg gegen die Drogen (War on Drugs) teilweise seine Basis auf niederträchtigen rassistischen und rechtsextremistischen Gründen fundiert. Diese Spuren finden sich auch noch nach wie vor in der Exekutive. Natürlich sind nicht alle davon darin involviert, das sollte jedem klar sein, dem noch gibt es dieses Phänomen. Es wird auch unter dem Begriff "Racial-Profiling" geführt, das allerdings nicht nur People of Colour (PoC) trifft, sondern eben auch Drogenkonsumenten jeder Kultur treffen kann.
Die Polizei sowie die Justiz sollten das Recht und die Pflicht auf Remonstration eigentlich viel stärker wahrnehmen und ausschöpfen, tun sie aber aus oben benannten Gründen nicht oder nur in einem viel zu geringen Umfang. Selbst die „Seriösen“ Polizisten und Polizistinnen haben es wahrscheinlich schwer damit, sie werden möglicherweise von Obrigkeiten unter Druck gesetzt und es wird voraussichtlich sogar stark gegen sie interveniert.
Polizeiberichte – Ein kurzer Einblick:
Denke, ich muss euch dazu nicht viel erzählen, wir wissen darum wie gerne die sich mit ihren Berichten postulieren. Der Begriff „Rauschgift“ wird ja zum Beispiel ungemein viel vom Polizeiapparat in dessen sich selbst rühmenden Meldungen verwendet.
Der Begriff „Rauschgift“ findet sich allerdings in den zuvor beschriebenen Wurzeln auch wieder vor. Die Erforschung des Themas ist noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass ich hier noch nicht so viel dazu schreibe. Das Wort hat aber wohl auch sein Ursprung im Rassismus und der Verfolgung von Minderheiten, sprich: eben auch Konsumenten von Cannabis und sonstigen illegalisierten Drogen.
Man könnte sagen, dass sich der ganze Apparat mit samt seiner Justiz regelrecht daran ergötzt, Konsumenten mit solchen Begrifflichkeiten zu stigmatisieren und es gar nicht anders will und daher auch mitunter jegliche Remonstration innerhalb ihrer Strukturen unterdrückt.
Suchtexperten, Psychiatrien und Mediziner:
So stark ist dieses Konstrukt mit der Exekutive und dem Justizapparat verknüpft, dass sie uns bis zur Gewalt-Psychose bewusst anlügen, weil sie daran wirtschaftliche Interessen haben, dass den Kliniken per § 35 BtMG Konsumenten von der Justiz zugewiesen bekommen. Wieder ein Beweis, dass es in diesem System niemals um die Gesundheit ging, sondern nur um Kapitalismus und systematische Ausbeutung.
Aufrecht im Sinne von Rechtsextremismus:
Ich wusste das hier noch was fehlt...
Auf-Recht im Sinne von Rechtsextremismus möchten Teile des Polizei- und Justizapparates das Ganze in dem Kontext wohl gerne auch noch beibehalten. Es ist ein leichtes einen Cannabis-Konsumenten zu "erschnüffeln", leichter als einen Fahrraddieb einzufangen oder sogar Mörder und sonstige Verbrecher – und ja, der Staatsapparat macht es sich somit leicht, zudem sein Geld auf diese menschenunwürdige Weise zu verdienen.
Also keine Remonstration in der Exekutive und Justiz. Sie hätten es jedoch aber seit Anbeginn des Drogenkrieges tun können – in der Theorie.
Ufff... Hart, aber herzlich – Nicht!
Was können wir tun:
Erforscht das Thema tiefgründiger, als ich es hier tat. Schreibt allen Politikern dazu etwas, macht die Welt aufmerksam!
ENDE:
... Nein, nicht wirklich!
Ich erinnere noch einmal an die Worte und die inspirierende Rede von Charlie Chaplin aus dem Film: "Der große Diktator":
"[...] Lasst uns kämpfen für eine Welt der Sauberkeit. In der die Vernunft siegt, in der uns Fortschritt und Wissenschaft allen zum Segen reichen. Kameraden, im Namen der Demokratie: Dafür lasst uns streiten!"
Video: Charlie Chaplin - Die Rede aus dem Film "Der große Diktator" (Deutsch).
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Verweise:
https://www.reddit.com/r/weedmob/comments/1b8uc62/das_recht_und_die_pflicht_auf_remonstration_in/
https://hanfjournal.de/2024/03/17/cannabislegalisierung-60-000-strafverfahren-betroffen/#comment-36965
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shi1498912 · 7 months
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bauerntanz · 7 months
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Eine Schande
Die #Justiz in #Niedersachsen lässt die letzten baulichen Zeugnisse der nationalsozialistischen #Emslandlager in #Versen und #Groß_Hesepe vorsätzlich verfallen. Ich nenne die eine #Schande.
Anfang der Woche gab es einen TV-Beitrag über ein historisches (Bau-)Denkmal in der Justizvollzugsanstalt Meppen, vormals das Emslandlager IX Versen, das gegen die Pflichten des Denkmalschutzgesetzes nicht erhalten wird sondern aufgegeben ist und verfällt. Geplant war es in den 30er Jahren für 1500 Gefangene. Später vegetierten dort Tausende, vor allem Kriegsgefangene. 1944 wurde das Emslandlager…
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taunuswolf · 7 months
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mhmedia · 8 months
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Vor 20 Jahren - Freispruch für Abdelghani Mzoudi
Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Stundenlang habe ich wegen dieses Mannes in der Kälte gestanden, nämlich als er aus der Untersuchungshaft entlassen werden sollte. Der…
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lorenzlund · 9 months
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'Wünschen unseren Kunden und uns und unseren Mitarbeitern einen angenehmen tag!!'
'Und dass er Er-folg bringt!!'
*der auch: Rückverfolgungs-tag aus sogar dem internet und dem englischen Sprachgebiet
'Hat ihnen der Ass denn geschmeckt??' (das belegte Brötchen vom Kiosk am Morgen) *Hat's geschmeckt??
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