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#Auszahlung
gutachter · 2 months
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Wie lang ist die Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen?
„…Der Förderantrag auf einen BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung oder eine Sanierungsmaßnahme ist gestellt, der Energieberater und die Handwerker stehen parat – es kann losgehen mit der Sanierung! Oder? Nicht ganz, denn oft fehlt noch eine Kleinigkeit, der Zuwendungsbescheid für die jeweilige Förderung. Und auch nach der Umsetzung heißt es oft: Bis zur Zuschussauszahlung bitte warten! Wie lang…
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beurich · 7 months
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Auszahlung von Geldern bei 20Bet
Tipp: Was nützen hohe Gewinne, wenn diese nicht schnell und sicher ausgezahlt werden können? Online-Casinos sind beliebter denn je und bieten Spielern eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Lieblingsspiele zu genießen und echtes Geld zu gewinnen. Doch eines der wichtigsten Aspekte beim Online-Glücksspiel ist die Auszahlung von Gewinnen. Denn was nützen hohe Gewinne, wenn diese nicht schnell…
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fondsinformation · 9 months
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ra-martin · 10 months
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Urlaubsplanung 2023: Verfällt Ihr Resturlaub zum Jahresende?
Urlaubsverfall zum Jahresende 2023 Urlaubsverfall zum Jahresende Wer seinen Urlaub aus dem Jahr 2023 nicht rechtzeitig plant und nimmt, riskiert, dass dieser verfällt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier. gesetzliche Regelung zum Jahresurlaub Die gesetzliche Regelung für den Erholungsurlaub ist § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Diese Norm besagt, dass der Erholungsurlaub verfällt,…
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pressmost · 2 years
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Ardagger - Frühstücksnews - Freitag, 24.2.2023
Sehr geehrte Gemeindebügerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Gestern konnten wir in der Donatistraße in Stephanshart die Baumscheiben fertig stellen und damit die Asphalt- und Gestaltungsarbeiten abschließen. Jetzt freuen wir uns – so wie einzelne Anrainer auch angekündigt haben – dass sie vielleicht auch Teile der Rabatte vor ihrem Haus noch weiter bepflanzen und gestalten. Der “gärtnerischen”…
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Kündigung, Widerruf und Zahlungspflicht bei der Nova Sedes Wohnungsbau, das Gericht behandelte diese Themen und übernimmt die einschlägige Rechtsprechung. #Auszahlung #Kündigung #Kündigungsfrist #NovaSedes #Novasedeskündigen
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Oberlandesgericht Nürnberg
Az.: ██████████/10 ██████████/10
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In dem Rechtsstreit Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████ u.a., Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf. - Klägerin und Berufungsklage - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ - Beklagter und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg - 8. Zivilkammer- durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ███████████, die Richterin am Oberlandesgericht ███████████ und den Richter am Oberlandesgericht ███████████ am ██.06.2011 folgenden
Beschluss
A. Gem. § 278 Abs. 6 ZPO wird festgestellt, dass zwischen den Parteiten folgender Vergleich zustande gekommen ist: - Der Beklagte zahlt an die Klägerin über die bereits bezahlten ███,██ € hinaus weitere █.███,██ €. - Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mitgliedschaft des Beklagten bei der Klägerin zum ██.██.████ geendet hat. - Die Beklagte verzichtet auf Erstattung eines Auseinandersetzungsguthabens. Die Klägerin nimmt den Verzicht an. - Damit sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien abgegolten und erledigt. - Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. B. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf █.███,██ € festgesetzt. Ein überschießender Vergleichswert besteht nicht. gez. ████████ ████████ ████████ ████████ ████████ ████████ Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift Nürnberg, ██.06.2011 ████████████ Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Vorinstanz
Landgericht Weiden i.d. OPf Az.: ██████████/10
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IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit 1) Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████, Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf. - Klägerin u. Widerbeklagte - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ 2) ████████████████████████████████████████████████████████████ - Drittwiderbeklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ - Beklagter u. Widerkläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Landgericht Weiden i.d. OPf. - 1. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht ███████████ als Einzelrichter auf Grund der mündlichen Verhandlung vom ██.10.2010 folgendes
Endurteil
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin █.███,██ € zu zahlen. - Die Widerklage und die Drittwiderklage werden zurückgewiesen. - Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. - Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Drittwiderbeklagten abwenden durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Drittwiderbeklagte vorher Sicherheit in dieser Höhe erbringt.
Tatbestand
Mit der Klage, Widrklage und Drittwiderklage werden Ansprüche im Zusammenhang mit der Unterzeichnung einer Genossenschaftsbeteiligung geltend gemacht. Am ██.██.████ unterzeichnete der Beklagte einen Antrag/Beitrittserklärung, wonach er seinen Beitritt zur Klägerin erklärte und einen Pflichtanteil zeichnete sowie weitere Geschäftsanteile in Höhe von je ███,██ € (██ Anteile, gesamt █.███,██ €). Mit Datum vom ██.██.████ wurde ihm Beitritt zur Klägerin bestätigt und die Mitgliedsurkunde zugesandt. Der Beklagte hat bislang an die Klägerin ███,██ €bezahlt. Mit Schreiben vom ██.██.████ erklärte der Beklagte gegenüber der Klägerin, daß er an dem Vertrag nicht festhalten und kündigen wolle. ██████████████████████████████████████████████████████. Mit Schreiben seines Prozeßbevollmächtigten vom ██.██.████ erklärte der Beklagte gegenüber der Klägerin den Widerruf und die Anfechtung der Beitrittserklärung ████████████████. Die Klägerin ist der Auffassung, der Beitritt in des Beklagten zu ihrer Wohnungsbaugenossenschaft sei wirksam. Da er mit der Ratenzahlung im Verzug sei, sie er verpflichtet, die Anteile, sein Eintrittsgeld und Gebühren für ██ Monate in Höhe von insgesamt noch █.███,██ € zu bezahlen. Die Klägerin beantragt daher, der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin █.███,██ € zu bezahlen. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Er ist der Auffassung, er habe den Vertrag wirksam widerrufen und ██████████████████ angefochten, auf jeden Fall aber wirksam außerordenlich gekündigt und sei daher nicht zur Leistung der Zahlungen verpflichtet. █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ ██████████████���██████████████ █████████████████████████████ Die Klägerin und der von ihr als Vertreter bezeichnete Drittwiderbeklagte seien verpflichtet, im die bistlang bezahlten ███,██ € zurückzuzahlen. Der Beklagte beantragt daher, die Klägerin und den Drittwiderbeklagten zu verurteilen, an ihn ███,██ € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über den Basiszinssatz seit Rchtshängigkeit zu bezahlen. Die Klägerin und der Drittwiderbeklagte beantragen, die Widerklage bzw. Drittwiderklage zurückzuweisen. Der Beklagte sei durch vom Vermittler über den Beitritt zur Klägerin umfassend informiert worden. Der Drittwiderbeklagte erklärte, daß er den streitgegenständlichen Vertrag nicht vermittelt habe, sondern ein ████████. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze und vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist begründet, die zulässige Widerklage und zulässige Drittwiderklage sind unbegründet. Der Beklagte ist aufgrund seines Antrages vom ██.██.████ bei der Klägerin beigetreten. Der Beititt ist durch Übersenung der Mitgliedsurkunde vollzogen. Die dem Beklagten bewilligte Möglichkeit, seine Beitragsschuld in monatlichen Raten abzutragen, hat die Klägerin wirksam gem. § 15b ihrer Satzung widerrufen, da der Beklagte endgültig Zahlungen verweigert hat. Der noch offen stehende Restbetrag ist somit auf einmal fällig. Der Beitritt zu einer Gesellschaft oder einem Verein, somit auch zu einer Genossenschaft, ist als soche keine endgültiger Vertrag, sondern ein auf Begrünung der Mitgliedschaft gerichtetes organisationsrechtliches Geschäft (vgl. Müchener Komm., 5. Aufl., § 312 BGB Rn. 30). Somit unterliegt der Beitritt zu einer Genossenschaft nicht dem § 312 BGB, so daß es sich bei dem auf der Beitrittserklärung befindlichen Widerrufsrecht um ein vertraglich begründetes Widerrufsrecht des Beklagten handelt, das vom Inhalt und der Form dem § 355 BGB nicht genügen muss. Das freiwillig eingeräumte Widerrufsrecht muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, so daß auch darin kein Verstoß gegen § 309 Nr. 12 BGB zu sehen ist (Münchener Komm., 5. Aufl., § 309 Nr. 12 BGB, Rn 18) Das vertragliche Widerrufsrecht lief 2 Wochen nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung vom ██.██.████ ab. Bis dahin ist ein Widerruf des Beklagten nicht erfolgt. Selbst wenn der Beklagte zum Beitritt ██████████████ veranlasst worden wäre, könnte er ihn nicht mit Rückwirkung in Wegfall bringen. Die Kammer folgt der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, wonach auf dem Beitritt zu einer Genossenschaft die Grundsätze der fehlerhafen Gesellschfaft bzw. des fehlerhaften Beitritts anzuwenden sind mit der Folge, daß der Beklage bis zum Zeitpunkt des Wiksamwerdens einer außerordentlichen Kündigung wie ein Genosse mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu behandeln ist und er insbesondere auch nach der außerordentlichen Kündigung seines Genossenschaftsbeitritts zur Leistung noch nicht erbrachter Pflichteinzahlungen/Einlagezahlungen verpflichtet ist. Das Kündigungsschreiben des Beklagten vom ██.██.████, das als außerordentliches Kündigunsschreiben zu bewertende Widerrufs- und Anfechtungsschreiben des Prozeßbevollmächtigten vom ██.██.████ sowie das Kündigungsschreiben gem. § 65 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz im Verfahren vom ██.██.████ können die Genossenschaft frühestens mit Wirkung zum Ablauf des Jahres ████ beenden. Denn gem. § 65 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz ist eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung aufgrund einer Unzumutbarkeit nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluß eines Geschäftsjahres zu erklären, zu dem das Mitglied nach der Satzung noch nicht köndigen kann. Selbst wenn das Kündigungsschreiben vom ██.██.████ noch Endes September ████ bei der Klägerin eingegangen sein selte, konnte eine wirksame Beendigung der Mitgliedscahft durch Kündigung zum Ablauf des Jahres ████ nicht erfolgen, weil nach § 65 III Genossenschaftsgesetz Voraussetzung einer vorzeitigen Beendigung durch Kündigung ist, daß das Mitglied der Genossenschaft mindestens ein volles Geschäftsjahr angehört hat. Der Ablauf des Jahres ████ fällig werdende Auseinandersetzungsanspruch des Beklagten hat keinen Einfluß auf die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung der geltend gemachten Beiträge. Der Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge in Höhe von ███,██ € gegen die Klägerin besteht nicht, da aus den o. g. Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft nicht von einer Nichtigkeit oder einem wirksamen Widerruf ausgegangen werden kann. Die Drittwiederklage war abzuweisen, da von einer Passivlegitimation des Drittwiderbeklagten nicht ausgegangen werden kann. ██████████████████████████████████████ Damit fehlt es an einer hinreichenden substantiierten Behauptung der Vermittlereigenschaft des Drittwiderbeklagten. Eine Zeugeneinvernahme des Drittwiderbeklagten benannten Zeugen ████████ war unter diesen Umständen nicht geboten. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die Entscheidung hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit auf § 709, 708 Nr. 11, 711 ZPO. gez. ████████ ████████ Verkündet am ██.██.████ gez. ██████████████ Urkundenbeeamtin der Geschäfsstelle Für den Gleuchlaut der ausfertigung mit Urschrift Weiden, ██.11.2010 ████████████ Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Read the full article
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rwpohl · 2 years
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material und analyse: la mariée était en noir, françois truffaut 1968
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tigerhase · 6 days
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Ungleichheit in Ost und West
Es gibt ja den inflationsausgleich. Meine Schwägerin arbeitet in nrw, sie hat die vollen 3000 Euro bekommen. Schön verteilt, dass Vater Staat sich nicht alles an Steuern wieder einsteckt.
Nun wurde uns im Osten, nachdem wir eine petition gestartet hatten (!) auch dieser Ausgleich gezahlt. Aber viel weniger. Von vornherein war schon ein geringerer Betrag veranschlagt und der wurde noch auf die arbeitszeit runter gebrochen. Da bei uns fast alle teilzeit machen (einen vollzeitvertrag bekommt man gar nicht), hat also so gut wie niemand diesen Betrag tatsächlich erhalten.
Ein Mädel hat jahrelang als pflegehelfer gearbeitet, im September ist sie in die Ausbildung zur fachkraft gegangen. Solange hat man gewartet mit der Auszahlung. Weil für Azubis ein noch geringerer Betrag gezahlt werden muss, als für Hilfskräfte. Das Mädel lebt in ihrer eigenen Wohnung und hat noch einen nebenjob, um sich die leisten zu können.
Wundert es tatsächlich noch irgendwen, dass der Osten so wählt wie er wählt. Wenigstens das lebensnotwendige muss der Mensch haben. Die einen schwimmen im Luxus und die anderen haben nichts. Muss ich noch erwähnen, dass die Mieten sich in unserem Pflegeheim in den letzten jahren mehr als verdoppelt haben? Wo geht das ganze Geld hin? Ich hoffe, das Mädel geht nach der Ausbildung in den Westen und verdient ordentlich Kohle. Unser dämlicher Betrieb hat es nicht besser verdient als in den arsch getreten zu werden...und weil immer mehr arbeitskräfte die Nase voll haben, müssen teure zeitarbeiter ran geholt werden. Die bekommen mehr als das doppelte...
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kryptokriss-blog · 2 years
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Eine der besten Krypto Faucet Seiten!
Allcoins ist meiner Meinung nach eine der besten Faucet und Miningseiten die derzeit existieren. Die Auszahlung erfolgt zuverlässig in mehr als 10 Coins. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr auf den gekürzten Link klickt, ist aber kein muss 😉.
Gekürzt:
ungekürzt:
In my opinion, allcoins is one of the best Faucet and mining pages that currently exist. The payment is made reliably in more than 10 coins. Please, click on my shortened link from exe.io 😉.
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Mensch-KI-Zusammenarbeit in der Bearbeitung von Förderanträgen
OZG zuende gedacht: Von der rein digitalen Antragsstellung, über die KI gestützte Antragsbearbeitung, fortlaufenden, digitalen Kommunikation über den Status, Termine bis zu einer zu mehr als 80% automatisierten Sachberichtsprüfung - eingesetzt im Förderprogramm Neustart Kultur!
Die Antragsbearbeitung wurde dabei von jeder der Gesellschaften unterschiedlich gehandhabt: So setze die größte und bekannteste der vier Gesellschaften, die GEMA bei der Prüfung der Anträge auf mehr als 30 Personen, die mit der Antragsbearbeitung beauftragt waren, während die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) durchgängig digitalisiert und KI unterstützt gearbeitet hat und so mit weniger als einem Zehntel der Personalkraft ausgekommen ist (2,5 Personen) - bei zunehmenden Personalengpässen ein gewaltiger Vorteil! Doch damit nicht genug Benefits der Automatisierung: Die GVL hat deutlich mehr Anträge in deutliche kürzerer Zeit geprüft (knapp 6800 Anträge in sechs Wochen), mehr Gelder ausgezahlt (ca. 5800 mal 5000€) und das alles in einem transparent dokumentierten Prozess!
Als kleines Beispiel hier eine vereinfachte Skizze des KI gestützten Prozesses der Sachberichtsprüfung:
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Skizze zur Automatisierungs-Architektur mit der KI-Lösung "Context Suite".
Die Antragsstrecke sieht konkreter so aus:
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Skizze zum durchgängigen Antragsprozess: Von der digitalen Antragsstellung über die automatische Generierung des Stipendienvertrags, dessen digitale Unterschrift, die digitale Unterstützung der Jury bis zur formellen und inhaltliche Analyse der Projektbeschreibungen und Sachberichte, Prüfung Stipendiatenkommunikation bis zur Auszahlung, Nachverfolgung und Dokumentation.
Die Folgen: Die GVL hat mit einem Bruchteil des Personals deutlich schneller geprüft und ausgezahlt als beispielsweise die GEMA. So waren außerhalb der vorgegebenen Jury, welche für die fachliche Begutachtung künstlerischer Konzepte temporär eingesetzt wurde, wurden im Schnitt nur zwei Personen für die Prüfung der restlichen Kriterien von mehr als sechseinhalb tausend Anträgen und etwas weniger als sechstausend Sachberichten benötigt! Dabei ist der digitalisierte Prüfprozess nicht nur weitaus weniger personalintensiv und schneller, sondern durch den klar definierten Algorithmus auch objektiver und transparenter. Mit Hilfe eines übersichtlichen Dashboards konnten die den Prozess kontrollierenden Mitarbeiter/innen die Bewertungen einfach nachvollziehen und - da Algorithmen immer auch Lücken haben - bei Auffälligkeiten einzelne Bewertungen nachprüfen und ggf. mit Begründung, Zeit- und Namensstempel nachkorrigieren.
Die Mitarbeiter/innen konnten so anstatt mit reinen, großenteils aus Routineaufgaben bestehenden Sachbearbeitungstätigkeiten mit Supervisionsaufgaben betraut werden, was ihre Arbeitszufriedenheit erhöht hat.
Der Autor war Teil des Projektes.
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gutachter · 10 months
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Hagelunwetter in Benediktbeuern: Wer kriegt Geld aus dem Hilfsfonds der Gemeinde?
Benediktbeuern: „…Nach der Unwetterkatastrophe Ende August sind zahlreiche Spenden bei der Gemeinde Benediktbeuern eingegangen. Mit der Auszahlung ist es aber gar nicht so einfach. Klarheit soll nun eine Anfrage beim Finanzministerium bringen. 8460,40 Euro sind bei der Stiftung der Gemeinde Benediktbeuern 2022 insgesamt an Geldern eingegangen. Wie Bürgermeister Anton Ortlieb in der jüngsten…
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world-of-news · 3 days
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worldtopic6 · 4 days
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Der Aufstieg von Casinos ohne Anmeldung: Warum SecureSwissData im Jahr 2024 Ihre beste Wahl für Casinos ohne Anmeldung ist
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deutschermichel · 7 days
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https://pressefreiheit.rtde.me/international/219282-kiew-unterstuetzt-kuerzung-sozialleistungen-fuer-ukraine-in-polen/' Kiew unterstützt Kürzung der Sozialleistungen für Ukrainer in Polen 15 Sep. 2024 21:58 Uhr
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Andrei Sibiga, der ukrainische Außenminister, hat den Vorschlag Polens zur Einstellung von Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge, die sich auf dem Gebiet der Europäischen Union aufhalten, begrüßt. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters am Samstag. Der Außenminister erklärte dazu:
"Es ist wirklich an der Zeit, die Frage nach der Entwicklung von Programmen in der EU zur Rückführung von Ukrainern in ihre Heimat zu stellen. Natürlich müssen dafür entsprechende Bedingungen geschaffen werden, aber das sollte auf der Agenda stehen. Und ich unterstütze die Idee von Minister Sikorski."
Es dürfe keine Vorteile für ukrainische Männer im wehrfähigen Alter geben, die sich im Ausland aufhalten, während andere an der Front kämpfen, betonte Sibiga:
"Diese Pflicht gilt für alle, unabhängig davon, wo sie sich befinden."
Zuvor hatte der polnische Außenminister Radosław Sikorski während seines Besuchs in Kiew erklärt, dass die Auszahlung von Sozialleistungen an ukrainische Männer im wehrfähigen Alter, die in europäischen Ländern leben, eingestellt werden müsse. Seiner Meinung nach würde dies der Ukraine helfen, die Reihen ihrer Streitkräfte aufzufüllen. Polen bereit, Kiew bei Rückführung ukrainischer Männer zu unterstützen Polen bereit, Kiew bei Rückführung ukrainischer Männer zu unterstützen
Wie Gaseta.ru berichtet, führte der polnische Minister aus, dass finanzielle Anreize, um dem Wehrdienst in der Ukraine zu entgehen, nicht zulässig seien. Der Wehrdienst verfolge das Ziel, das "eigene Land zu verteidigen". Nach einem Treffen mit seinem ukrainischen Amtskollegen erklärte Sikorski, dass die Aussetzung der Sozialzahlungen für männliche Flüchtlinge auch den Staatsfinanzen der EU-Länder zugutekommen würde.
Laut Angaben von Eurostat, dem Statistikamt der EU, hatten bis Juli dieses Jahres über vier Millionen Ukrainer, die seit der Eskalation des Konflikts mit Russland im Jahr 2022 aus ihrem Land geflohen sind, einen vorübergehenden Schutzstatus in EU-Ländern. Dabei macht die Gruppe der erwachsenen Männer etwas mehr als ein Fünftel der Gesamtzahl aus.
Mehr zum Thema – Ukrainische Konsulate: Für Männer im wehrfähigen Alter gibt es nur noch Dokumente für die Heimreise
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pressmost · 2 years
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Ardagger - Frühstücksnews - Donnerstag, 29.9.2022
Ardagger – Frühstücksnews – Donnerstag, 29.9.2022
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Da wird überall gerade heftig diskutiert über die CO2 Bepreisung, die ab 1. Oktober nun kommen soll. Und das Thema ist insofern herausfordern, weil die “CO2 Steuer” in eine Zeit fällt, wo einerseits die Energiepreise ohnehin enorm steigen und dann auch noch das……; Aber um sachlich auf das von der Bundesregierung schon lange beschlossene…
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Landgericht Weiden i.d. OPf urteilte über die Nova Sedes Wohnungsbau zum - Widerrufsrecht und - der Zahlungspflicht der Mitglieder. Das Endurteil entspricht der einschlägigen Rechtssprechung und war in dieser Form zu erwarten. #Auszahlung #Kündigung #Kün
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Landgericht Weiden i.d. OPf Az.: ██████████/10
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IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████, Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf. - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ - Beklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Landgericht Weiden i.d. OPf. - 1. Zivilkammer - durch die Richter am Landgericht ███████████ als Einzel- richter auf Grund der mündlichen Verhandlung vom ██.05.2010 folgendes
Endurteil
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ███,██ € zu zahlen. - Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere █.███,██ €, zahlbar in Raten in Höhe von ██,██ € jeweils zum 15. eines jeden Monats, zu leisten. - Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. - Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten vorliegend um Zahlung der Beteiligungssumme nebs Agio und Gebühren aus dem Beitritt des Beklagten zur Genossenschaft der Klägerin. Der Beklagte ist der Klägerin am ██.██.████ beigetreten. Mit Datum vom ██.██.████ wurde dem Beklagten der Beitritt zur Klägerin bestätigt und eine Mitgliedsurkunde zugesandt. Der Beklagte hat sich an der Klägerin mit ██ Anteilen á ███,██ € beteiligt. Ein Anteil stellt dabei einen Pflichtanteil dar, die weiteren ██ Anteile sind feiwillige. Der Beklagte verpflichtete sich ausßerdem zur Zahlung eines Eintrittsgeldes von ███,██ €. Außerdem werden monatlich Gebühren von ██ € für 30 Monate, gesamt ███,██ € fällig. Der Beklagte hat bisher an die Klägerin ██,██ € bezahlt. Mit Schreiben vom ██.██.████ erklärte der beklagte der Klägerin den Widerruf des Beitritts. Die Klägerin meint, dass der Widerruf des Beklagten inzwischen verfristet sei. Aufgrund der endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Beklagten sei die gewährte Ratenzahlung gem. § 15b der Satzung widerrufen. Nur aus Kulanz werde weiterhin für die Zukunft dem Beklagten eine Ratenzahlung gewährt. Die Klägerin beantragt zuletzt: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ███,██ € zu zahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere █.███,██ €, zahlbar in Raten in Höhe von ██,██ € jeweils zum 15. eines jeden Monats, zu leisten. Kosten des Verfahrens. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Der Beklagte behauptet, dass der Widerruf fristgerecht erfolgt sei, das dem Beklagten sämtliche Unterlagen einschließlich des Angragsformlulars vom Vermittler erst Ende █████ ████ zugesandt wurden. Im übrigen meint die Beklagte, dass die vorformulierte Widerrufserklärung gegen § 309 Nr. 12 BGB verstoße. █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ Die Klägerin meint, dass dem Beklagten kein gesetzliches Widerrufsrecht zustehe. Veilmehr sei dem Beklagten lediglich ein auf freiwilliger eingeräumtes Widerrufsrecht gewährt worden. Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze und auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom ██.██.████ Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage hat in der Sache Erfolg. 1) Ein rechtzeitiger und fristgemäßer Widerruf durch die Partei ist nicht erfolgt. Der Kläger unterzeichnete sowohl die Beitritts- wie auch die Widerrufserklärung am ██.██.████ (Anlage K) 2) Desweiteren unterzeichnete er am selben Tag eine Einzugsermächtigung für die Klägerin. Außerdem bestätigte er mit einer separaten Unterschrift auf einem neuen Dokument, dass ein Exemplar der Satzung der Klägerin sowie eine Durchschrift der Beitrittserkärung mit der darauf enthaltene Widerrufsbelehrung erhalten habe. Der Widerruf aum ██.██.████ erfolgte damit nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist. Unerheblich ist hierbeik, ob der Beklagte nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung und der Widerrufserklärung dem Vermittler wieder alle Unterlagen übergeben hatte. Tatsächlich hatte er unterschrieben, dass ihm die Satzung, wie auch eine Durchschrift der Beitrittserklärung ausgehändigt worden sind. Gibt er diese aus freien Stücken wieder an den Vermittler zurück, kann dies nicht dazu führen, dass die Frist des von ihm zur Kenntnis genommenen Widerrufrechts nicht zu laufen beginnt. Es handelt sich hier auch um ein freiwilliges vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht. Die Vorausstzungen für ein gesetzliches Rücktrittsrechts im Sinne des § 355 BGB liegen nicht vor. Bei einem Beitritt zu einer Genossenschft handelt es sich nicht um ein entgeltliches Geschäft (vgl. OLG Düsseldorf, Deutsches Steuerrecht 2009, 761; BGH NJW 1997, 1069, 1070). Es ist hierbei öauch nicht ersichtlich, dass der Beitritt zur Klägerin aus Kapitalanlagezwecken oder ████████ erfolgt ist, so dass insoweit auch zu den Entschedungen des OLG Köln vom 18.03.2009 (13 U 199/07) kein Widerspruch besteht (vgl. auch Münchner Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 312 Rn 30). Das freiwillig eingeräumte Widerrufsrecht muss auch nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, so dass auch darin kein Verstoß gegen § 309 Nr. 12 BGB zu sehen ist (Münchner Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 309 Nr. 12 Rn 18). █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ Auch eine Umdeutung der Widerrufserklärung in eine ordentliche Kündigung kann hier nicht zu einem anderen Ergebnis führen, da die Kündigung eines freiwilligen Anteils erst zum ██.██.████ wirksam würde. Nachdem der Beklagte die Bezahlung der weiteren Beiträge verweigerte, entfiel auch die von der Klägerin gewährte Ratenzahlung (vgl. § 15 lit b der Satzung), so dass die Klägerin weiterhin berechtigt ist, den gesamten Betrag zu fordern. Dazu wäre sie selbst im Fall der ausßerordentlichen Kündigung berechtigt (BGH, Beschluss vom 16.03.2009, Az. II ZR 138/08). Die Kostenentscheidung erfolgt aus § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus § 709 ZPO. gez. ████████ ████████ Für die Richtigkeit der Abschrift Weiden, ██.06.2010 ████████████ Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Read the full article
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