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#Fachanwalt für Arbeitsrecht
fondsinformation · 2 months
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Abfindungsvertrag - Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit
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Wie Sie einen Abfindungsvertrag oder Aufhebungsvertrag erwirken und zugleich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden können. Ein Abfindungsvertrag (oder Aufhebungsvertrag) ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ohne eine Sperre beim Arbeitslosengeld möglich! Hintergrund: Um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen, schlossen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag. Darin wurde eine Abfindung von 10.000 Euro vereinbart. Die Agentur für Arbeit lehnte später die Zahlung von Arbeitslosengeld an den Arbeitnehmer für die Dauer von 12 Wochen ab, weil er seine Arbeitslosigkeit mit Abschluss des Aufhebungsvertrags "selbst verursacht" habe. Der Mitarbeiter klagte gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass die Sperrfrist nicht verhängt werden durfte. Die Sperrfrist sei dazu gedacht, die Beitragszahler vor denjenigen Arbeitslosen zu schützen, die ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Im konkreten Fall wollte sich der Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags vor einer gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung schützen, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht hätte wehren können. Darin haben die Richter einen wichtigen Grund gesehen, an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006, Az.: B 11a AL 47/05 R) Quelle: VNR-Newsletter vom 12.03.2007; vgl. Muster Ergänzung: Ein wich­ti­ger Grund für den Ab­schluss ei­nes Auf­he­bungs­ver­trags oder für eine Eigenkündigung ohne Sperrzeit liegt gemäß Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur zu § 159 SGB III - Aufhebungsvertrag bei drohender Arbeitgeberkündigung (159.1.2.1.1) vor, "wenn - eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden ist, - die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche oder personenbezogene (nicht aber verhaltensbedingte) Gründe gestützt würde, - die Arbeitgeberkündigung zu demselben Zeitpunkt, zu dem das Beschäftigungsverhältnis geendet hat, oder früher wirksam geworden wäre; bei einer einvernehmlichen Freistellung ist das Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend, wenn bis dahin Arbeitsentgelt gezahlt wird, - im Falle der Arbeitgeberkündigung die Kündigungsfrist eingehalten würde, - der Arbeitnehmer nicht unkündbar war, und 1. eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer gezahlt wird (in Anlehnung an § 1a KSchG). In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die drohende Arbeitgeberkündigung rechtmäßig ist, oder die Voraussetzungen der Spiegelstriche 1 – 5 erfüllt sind und 2. der Arbeitslose a) objektive Nachteile aus einer arbeitgeberseitigen Kündigung für sein berufliches Fortkommen vermieden hat; oder b) sonstige Gründe darlegt, aus denen er objektiv Nachteile aus einer arbeitgeberseitigen Kündigung befürchten musste. Solche Gründe können Vergünstigungen sein, auf die im Falle der Kündigung kein Anspruch bestanden hätte. Solche Vergünstigungen sind z. B. Abfindungen, die höher sind als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr und auf die ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages kein Anspruch bestanden hätte (z. B. eine um 10 % höhere Abfindung als bei einer Arbeitgeberkündigung). In den Fallgestaltungen nach den Nrn. 2a) und 2b) kommt es darauf an, dass die drohende Kündigung rechtmäßig wäre." Siehe hierzu auch das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 16.12.2013. Achtung: Sollte also eine Sperrzeit drohen, wäre neben dem Steuerabzug von der Abfindung auch der Verlust an Arbeitslosengeld zu berücksichtigen, um realistisch zu kalkulieren, wieviel Geld von der Abfindung bleibt. Hier noch einige Tipps des leider bereits verstorbenen Rechtsanwalts Dr. Rolf Geffken (Fachanwalt für Arbeitsrecht): Buch:  "Umgang mit dem Arbeitsrecht" - Ein Handbuch für Beschäftigte   Beitrag aktualisiert: 06. 08. 2024 Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?
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ciakisbuddla1989 · 6 months
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rechtsanwalt dr. nik sarafi
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rechtsanwalt dr. nik sarafi
Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi - Ein Experte auf seinem Gebiet
Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi ist einer der angesehensten und erfahrensten Rechtsanwälte in Deutschland. Mit einem beeindruckenden Erfahrungsschatz und umfangreichem Fachwissen hat er sich einen Namen in der Rechtsbranche gemacht.
Dr. Nik Sarafi hat an renommierten Universitäten Jura studiert und sein Studium mit Auszeichnung abgeschlossen. Anschließend absolvierte er zudem sein Referendariat, um seine Kenntnisse zu vertiefen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Nachdem er erfolgreich sein zweites Staatsexamen abgelegt hatte, begann er seine Karriere als Anwalt.
Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Dr. Sarafi auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Er vertritt erfolgreich seine Mandanten in komplexen strafrechtlichen Fällen und setzt sich mit Leidenschaft für ihre Rechte ein. Sein fundiertes Wissen, seine analytischen Fähigkeiten und seine strategische Herangehensweise ermöglichen es ihm, seine Klienten effektiv zu unterstützen und die besten Ergebnisse zu erzielen.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi für seine Fähigkeiten im Bereich des Zivilrechts bekannt. Er berät und vertritt seine Mandanten professionell und engagiert in verschiedensten zivilrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht. Mit seiner Expertise und Erfahrung gewährleistet er, dass seine Klienten stets optimal vertreten werden.
Neben seiner erfolgreichen Anwaltstätigkeit ist Dr. Nik Sarafi auch als Dozent tätig. Er teilt sein Wissen und seine Erfahrungen in Vorträgen und Seminaren und trägt somit zur Weiterbildung angehender Juristen bei. Durch seine Lehrtätigkeit bleibt er stets auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung und kann dieses Wissen in seiner eigenen Arbeit anwenden.
Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi ist für seine Professionalität, Kompetenz und seine hohe Erfolgsquote bekannt. Er verfügt über ein ausgeprägtes Verständnis für die Belange seiner Mandanten und arbeitet hart daran, die bestmöglichen Lösungen zu finden. Mit seiner fachlichen Expertise und seinem unermüdlichen Einsatz ist er zweifellos eine vertrauenswürdige Anlaufstelle für juristische Probleme.
Anwalt Dr. Sarafi - Ihr kompetenter Rechtsbeistand
Wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, ist es wichtig, einen erfahrenen und kompetenten Anwalt an seiner Seite zu haben. Einer dieser Experten ist Rechtsanwalt Dr. Sarafi, der Ihnen in verschiedensten Rechtsgebieten zur Seite steht. Mit langjähriger Erfahrung und seinem fundierten Fachwissen ist er ein vertrauenswürdiger Partner für all Ihre rechtlichen Belange.
Dr. Sarafi hat sich auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert und kann Ihnen in unterschiedlichsten Angelegenheiten weiterhelfen. Ob es um Fragen des Arbeitsrechts, Familienrechts, Verkehrsrechts oder Strafrechts geht, er steht Ihnen mit professionellem Rat zur Seite. Durch seine umfassende Expertise kann er Sie kompetent beraten und Ihre rechtlichen Interessen vertreten.
Neben seiner langjährigen Erfahrung zeichnet sich Dr. Sarafi auch durch sein Engagement und seine persönliche Betreuung aus. Er nimmt sich Zeit für seine Mandanten und geht individuell auf deren Anliegen ein. Durch seine offene und transparente Kommunikation sorgt er dafür, dass Sie stets über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit informiert sind.
Darüber hinaus legt Dr. Sarafi großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er nimmt Ihre Anliegen ernst und setzt sich mit großem Einsatz und Engagement für Ihre rechtlichen Interessen ein. Sie können sich darauf verlassen, dass er alles in seiner Macht Stehende tut, um eine bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt sind, der Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite steht, dann sollten Sie sich an Dr. Sarafi wenden. Mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen ist er der ideale Partner für Sie. Kontaktieren Sie ihn noch heute und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.
Dr. Nik Sarafi ist ein angesehener Rechtsberater mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Rechtsbereichen. Er hat sich einen Ruf als kompetenter und zuverlässiger Experte aufgebaut und wird von vielen Klienten geschätzt.
Mit einer beeindruckenden akademischen Laufbahn und zahlreichen erfolgreichen Fällen ist Dr. Sarafi eine vertrauenswürdige Wahl für juristische Beratung. Er hat sowohl einen Bachelor- als auch einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften und promovierte anschließend in einem spezialisierten Bereich des deutschen Rechts.
Dr. Sarafi hat Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Er ist in der Lage, eine Vielzahl von juristischen Fragen anzugehen und bietet seinen Klienten fundierte Beratung und Unterstützung.
Was Dr. Sarafi von vielen anderen Rechtsberatern unterscheidet, ist seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er legt großen Wert darauf, dass seine Klienten die rechtlichen Aspekte ihres Falles vollständig verstehen, denn nur so können sie fundierte Entscheidungen treffen.
Darüber hinaus ist Dr. Sarafi bekannt für seine proaktive Herangehensweise an jeden Fall. Er arbeitet eng mit seinen Klienten zusammen, um ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu verstehen. Auf dieser Grundlage entwickelt er maßgeschneiderte Rechtsstrategien, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
Dr. Sarafi ist nicht nur im Raum Deutschland aktiv, sondern bietet auch Beratung und Unterstützung für internationale Fälle. Mit seiner breiten Erfahrung im deutschen Rechtssystem und seinem fundierten Wissen über internationale Rechtsprinzipien ist er in der Lage, Klienten aus verschiedenen Ländern und Kulturen zu unterstützen.
Insgesamt ist Dr. Nik Sarafi eine erstklassige Wahl für jeden, der eine qualifizierte Rechtsberatung sucht. Mit seiner Kompetenz, Erfahrung und proaktiven Herangehensweise kann er seinen Klienten helfen, ihre Rechtsprobleme erfolgreich zu lösen.
Dr. Sarafi ist ein angesehener Jurist, der in der Rechtsbranche hoch angesehen ist. Mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften und einer langjährigen Erfahrung in verschiedenen juristischen Bereichen hat er sich einen soliden Ruf in der Rechtsgemeinschaft erworben.
Dr. Sarafi hat einen Doktortitel in Rechtswissenschaften von einer renommierten Universität erworben und seine Dissertation über ein komplexes rechtliches Thema verfasst. Sein umfangreiches Wissen über Recht und seine Leidenschaft für die Arbeit haben ihm ermöglicht, sich in seiner Karriere weiterzuentwickeln und sich zu einem Experten auf seinem Gebiet zu entwickeln.
Als Jurist hat Dr. Sarafi an einer Vielzahl von Fällen gearbeitet, darunter Zivil-, Straf- und Familienrecht. Seine Berufserfahrung umfasst die Beratung von Klienten, die Vertretung von Mandanten vor Gericht und die Durchführung juristischer Recherchen. Dabei hat er stets professionell gehandelt und seinen Mandanten verlässliche rechtliche Ratschläge und Unterstützung geboten.
Darüber hinaus hat Dr. Sarafi eine Leidenschaft für die Weiterbildung in der Rechtswissenschaft. Er hat regelmäßig an juristischen Fortbildungen und Seminaren teilgenommen, um über aktuelle rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Dies ermöglicht ihm, seinen Mandanten stets fundierte und aktuelle rechtliche Beratung zu bieten.
Durch seine Kompetenz und Professionalität hat Dr. Sarafi Anerkennung und Achtung in der Rechtsgemeinschaft erlangt. Er ist ein angesehener Experte und wird oft von Kollegen und Fachzeitschriften um seine Meinung und Expertise gebeten. Dr. Sarafi ist eine respektierte Persönlichkeit in der Rechtsbranche und ein vertrauenswürdiger Berater für seine Klienten.
Insgesamt ist Dr. Sarafi ein hochqualifizierter Jurist mit umfassender Erfahrung und Fachwissen. Seine Leidenschaft für die Rechtswissenschaft und sein Engagement für seine Mandanten machen ihn zu einer herausragenden Persönlichkeit in der Rechtsbranche.
Rechtsexperte Dr. Nik Sarafi hat sich einen Namen als einer der führenden Experten auf seinem Gebiet gemacht. Mit seiner umfangreichen Erfahrung und seinem tiefgreifenden Wissen ist er ein geschätzter Jurist, der seit vielen Jahren erfolgreich in der Rechtsbranche tätig ist.
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Als Experte für Rechtswissenschaften hat Dr. Sarafi zahlreiche aufschlussreiche Artikel in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht. Seine entscheidenden Beiträge haben das Verständnis und die Interpretation von Rechtsthemen verbessert. Sein Fachwissen erstreckt sich über verschiedene Rechtsbereiche, darunter Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und geistiges Eigentumsrecht.
Neben seiner akademischen Laufbahn ist Dr. Sarafi auch als Rechtsberater für verschiedene Unternehmen und Organisationen tätig. Durch seine Beratungsdienste unterstützt er seine Klienten bei rechtlichen Fragen und hilft ihnen, ihre Interessen effektiv zu schützen. Dabei legt er großen Wert auf eine professionelle und praxisorientierte Herangehensweise.
Dr. Nik Sarafi ist für seine Klarheit und seine Fähigkeit bekannt, komplexe rechtliche Fragen verständlich zu erklären. Er nimmt regelmäßig an Seminaren und Konferenzen teil, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und seine Expertise weiter auszubauen. Seine Vorträge und Workshops sind sehr gefragt und werden von Anwälten und Jurastudenten gleichermaßen geschätzt.
Mit seinem technischen Wissen und seiner Fähigkeit, komplexe juristische Fragen zu erklären, wird Dr. Nik Sarafi immer wieder als Rechtsexperte zu Rate gezogen. Sein Beitrag zur Rechtsbranche ist bemerkenswert und seine Expertise hat ihm einen hervorragenden Ruf eingebracht.
Insgesamt ist Dr. Sarafi ein angesehener Rechtsexperte, der mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechtssystems leistet. Durch seine Veröffentlichungen, Beratungsdienste und Vorträge trägt er dazu bei, das Verständnis und die Anwendung des Rechts zu fördern.
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my-life-fm · 9 months
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ra-martin · 9 months
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Neujahrswünsche
Neujahrswünsche 2024 frohes neues Jahr 2024 Ich wünsche allen Mandanten, Kollegen und Lesern meines Blogs ein frohes und gesundes Jahr 2024! Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
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abfindunginfo · 10 months
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Wie demokratisch ist das deutsche Arbeitsrecht?
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Arbeitsrecht in Deutschland gilt vielen als Ausdruck der Demokratie. Doch es hat ganz andere, als demokratische Wurzeln. Faschismus im Arbeitsrecht Dr. Rolf Geffken (1949 - 2023) war Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Sitz in Hamburg. In diesem Beitrag erläutert er die Quellen des bundesdeutschen Arbeitsrechts. Wer diese kennt, kann möglicherweise besser die Probleme einordnen, mit denen er in seinem Arbeitsverhältnis oder als Betriebsrat konfrontiert wird. Insbesondere geht es um "Treuepflicht", Verbot politischer Betätigung im Betrieb, "Betriebsgemeinschaft", vertrauensvolle "Zusammenarbeit", Friedenspflicht, oder das in den "Arbeitnehmer" gesetzte "Vertrauen" bei sog. Verdachtskündigungen: "Die Spuren faschistischer Ideologie sind allgegenwärtig." "Umgang mit dem Arbeitsrecht" Im Jahr 1979 veröffentlichte Rolf Geffken das Buch "Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht". 40 Jahre später brachte er nun eine völllig veränderte Neuauflage heraus. Darin erläutert er auch, wie das Arbeitsrecht in dieser Zeit zum Nachteil der lohnabhängig Beschäftigten verändert wurde. So wurde zunächst das Kündigungsschutzgesetz aufgeweicht. Heute hoffen viele, dass ihnen im Fall einer Entlassung zumindest eine Abfindung zusteht. Einen echten Kündigungsschutz gibt es noch noch für einen Teil der Angestellten im Fall einer "sozial ungerechtfertigten Kündigung". Beispiel Arbeitszeitgesetz: Mit der sogenannten "Flexibilisierung" wurde der  Vergütungsanspruch gem. § 615 BGB derjenigen, die ihre Arbeitskraft verkaufen", stark eingeschränkt. Mit befristeten Arbeitsverhältnissen, mit Teilzeitbeschäftigung, geringfügiger Beschäftigung und anderen Regelungen sehen sich immer mehr Menschen damit konfrontiert, dass sie von ihrer Arbeit nicht mehr leben. Leider haben vielfach die Gewerkschaften diesen Abbau der Arbeitsrechten nicht nur nicht abgewehrt, sondern gar begünstigt. 3924621195:rightLeser des Buches erhalten zahlreiche alternative Anregungen zu anderen arbeitsrechtlichen Ratgebern, vor allem Materialien, die üblicherweise in Arbeitsrechts- und Betriebsratsschulungen verwendet werden. Der Autor verdeutlicht darüber hinaus, dass es in arbeitsrechtlichen Streitfällen zunächst zwar um individualrechtliche Beziehungen geht. Von Jahr zu Jahr folgt der "Gesetzgeber" jedoch immer stärker neoliberalen Kräften, das Arbeitsrecht zum Nachteil der der lohnabhängig Beschäftigten umzubauen. Hilfe finden die Leser auch für Einzelfälle im Arbeitsrecht in dem 400 Seiten umfassenden Buch und zahlreichen Bebilderungen und Skizzen. Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Lesen Sie den ganzen Artikel
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Holen Sie sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen belastend sein. Kompetente Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen können dabei helfen, eine schnelle und zufriedenstellende Lösung zu finden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügen wir über umfassende juristische Expertise in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Dazu gehören unter anderem die rechtliche Beratung und Vertretung bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträgen und Vergütungsfragen sowie die Unterstützung bei der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten und vertreten. Mitarbeiter können sich beispielsweise im Kündigungs- oder Abmahnfall an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Chancen zu informieren. Auch bei Fragen zu Arbeitsverträgen oder Vergütungen ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ein kompetenter Ansprechpartner. Arbeitgeber können sich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um ihre rechtlichen Pflichten und Möglichkeiten zu klären. Eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann insbesondere bei Fragen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder arbeitsrechtlichen Konflikten hilfreich sein.
Rechtliche Beratung und Vertretung durch Experten
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen ist mit den örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsmarktbedingungen vertraut und kann daher eine individuelle, auf die jeweilige Situation zugeschnittene Beratung und Vertretung anbieten. Er vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich und setzt sich für deren Interessen ein.
Wer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen sucht, sollte auf dessen fachliche Kompetenz, Erfahrung und Reputation achten. Eine gute Möglichkeit, einen geeigneten Fachanwalt zu finden, besteht darin, im Internet zu recherchieren oder sich von Freunden oder anderen Anwälten empfehlen zu lassen.
Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung kann sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine immense Belastung darstellen. Um hier eine schnelle und zufriedenstellende Lösung zu finden, ist die fachkundige Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen unerlässlich. Als kompetenter Ansprechpartner verfügt dieser über eine umfangreiche rechtliche Expertise in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträgen und Vergütungsfragen unterstützen sowie bei der Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen helfen. Dabei vertritt er seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und setzt sich erfolgreich für deren Interessen ein.
Abschluss:
Die fachkundige Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Essen von großer Bedeutung sein. Aufgrund seiner umfassenden juristischen Expertise und Erfahrung findet er in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten eine schnelle und zufriedenstellende Lösung und vertritt erfolgreich die Interessen seiner Mandanten.
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blogpirat · 1 year
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Arbeitsrecht? Nur über meinen Anwalt!
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Probleme im Arbeitsrecht können für Arbeitgeber zu einer großen Herausforderung werden. Deshalb ist es ratsam, in solchen Fällen einen Anwalt zu konsultieren. In diesem Artikel werden wir näher darauf eingehen, warum es essenziell ist, sich bei arbeitsrechtlichen Fragen an, einen Anwalt zu wenden.
Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Thema und es gibt viele Vorschriften, die von Arbeitgebern eingehalten werden müssen.
Erstens kann ein Anwalt helfen, mögliche Fehler bei der Einhaltung von Arbeitsgesetzen zu vermeiden. Wenn ein Arbeitgeber gegen diese Gesetze verstößt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen wie Strafen oder Klagen führen. Ein Fachanwalt kann Arbeitgebern helfen, diese Vorschriften zu verstehen und zu befolgen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann bei der Bewältigung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen.
Konflikte können verschiedene Ursachen haben, wie Diskriminierung, Mobbing oder Entlassung. Ein Fachanwalt kann Arbeitgebern helfen, eine faire und rechtmäßige Lösung für solche Konflikte zu finden. Wenn ein Arbeitgeber einen Anwalt hinzuzieht, kann dies auch dazu beitragen, dass die Beziehung zu seinen Mitarbeitern verbessert wird. Da ein Fachanwalt helfen kann, Konflikte auf eine Weise zu lösen, die für beide Parteien akzeptabel ist. Ideal hierfür sind Anwälte, die beide Seiten regelmäßig vertreten und sich daher eine umfassendere Expertise erarbeiten können. Für den Raum in uns um Berlin sei hier die Anwaltskanzlei Heinze genannt, die ihren Sitz in Potsdam und Jüterbog hat.
Ein Anwalt dabei helfen, rechtliche Risiken zu minimieren.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können kostenintensiv sein und erhebliche rechtliche Risiken für Arbeitgeber darstellen. Ein Anwalt kann dem Arbeitgeber helfen, diese Risiken zu minimieren, indem er Beratung und Unterstützung in verschiedenen Bereichen anbietet, wie z. B. bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Arbeitsplatzrichtlinien oder bei der Handhabung von Fällen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch dabei helfen, das Wissen über Arbeitsgesetze auf dem neuesten Stand zu halten. Arbeitsgesetze ändern sich ständig und es kann schwierig sein, auf dem Laufenden zu bleiben. Ein Anwalt kann dem Arbeitgeber helfen, diese Gesetzesänderungen zu verstehen und sicherzustellen, dass der Arbeitgeber immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ist.
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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Fachanwalt eine essenzielle Rolle für Arbeitgeber spielt, wenn es um arbeitsrechtliche Probleme geht. Ein Anwalt kann dazu beitragen, mögliche Fehler bei der Einhaltung von Arbeitsgesetzen zu vermeiden, Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu lösen, rechtliche Risiken zu minimieren und den Arbeitgeber auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu halten. Ein Anwalt kann Arbeitgebern auch helfen, eine positive Beziehung zu seinen Mitarbeitern aufrechtzuerhalten und eine angenehme Arbeitsumgebung zu schaffen. Daher sollten Arbeitgeber immer einen Anwalt konsultieren, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen geht. Read the full article
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raelspartmbb · 2 years
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Anwaltskanzlei in Bamberg
Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft mbB
Ihre Kanzlei – Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bamberg
Sie suchen einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder einen Fachanwalt im Erbrecht oder IT-Recht bzw. einen Rechtsanwalt im Familienrecht oder Arbeitsrecht in Bamberg?
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Unsere Fachanwälte / Rechtsanwälte in Bamberg
Rechtsanwalt Oliver Leuteritz ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Markus Hollfelder ist Fachanwalt für Erbrecht und zudem Fachanwalt für IT-Recht. Er berät und vertritt sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Rechtsanwältin Martina Leuteritz ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bamberg.
Rechtsanwalt Christian Schiener berät und vertritt Sie unter anderem auf den Rechtgebieten Familienrecht und Arbeitsrecht.
Twitter: https://twitter.com/PartnGmbB
Facebook: https://www.facebook.com/profile.php?id=100088902775714
Insta: https://www.instagram.com/leuteritzschienerpartmbb/
Xing: https://www.xing.com/pages/leuteritz-schiener-rechtsanwalts-partnerschaft-mbb
Blogger: https://fachanwalterbrecht.blogspot.com/2023/01/rechtsanwalt-markus-hollfelder.html
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fondsinformation · 6 months
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Exkurs: Abfindung und Arbeitslosengeld (Progressionsvorbehalt)
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Abfindung und Arbeitslosengeld - Vorsicht vor Ruhezeiten und Sperrzeiten, die die Arbeitsagentur verhängt! Worauf Sie achten müssen, damit Sie trotz Arbeitslosengeld sofort und ungekürzt Ihre Abfindung erhalten. Worauf Sie hoffen? - Arbeitslosengeld nach Kündigung Haben Sie schon einmal nachgerechnet, wieviel Geld Sie als "Arbeitnehmer" und wieviel Geld zugleich Ihr "Arbeitgeber" in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben? Vor wenigen Jahren waren das immerhin jeweils 6,5 % Ihres Bruttolohns oder -gehalts. Danach fiel der Betragssatz auf 3,3 % - dann sogar mal auf 2,5 %. Ab 2023 beträgt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung 2,6 % gem. § 341 Abs. 2 SGB III. Mit Ihren Beiträgen zu Ihrer Arbeitslosenversicherung verbinden Sie ja als Arbeitnehmer die Hoffnung: Wenn ich arbeitslos werde, bekomme ich wenigstens (etwas) Arbeitslosengeld - bis ich hoffentlich wieder Arbeit habe. Auch wenn Fachkräfte inzwischen immer mehr gesucht werden und selbst ältere Beschäftigte wieder leichter einen Arbeitsplatz finden - durchnittlich sind Arbeitssuchende seit fast 20 Jahren konstant rund 38 Wochen arbeitslos: Mehr Statistiken finden Sie bei Statista Auch mancher "Arbeitgeber" denkt durchaus, dass er den "Arbeitnehmern" mit dieser "Versicherung" auf Arbeitslosengeld hilft. Doch wenn Sie nicht aufpassen, wird daraus vorläufig erst einmal nichts! Ob Sie nahtlos nach der Entlassung Arbeitslosengeld bekommen, hängt nämlich davon ab, wie die Arbeitsagentur Ihre Entlassung und Ihre Abfindung bewertet. Sie wissen ja: Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. Es kann passieren, dass die Arbeitsagentur Ihre Abfindung zumindest teilweise auf Ihr Arbeitslosengeld anrechnet. Abfindung - Arbeitslosengeld - Sperrzeit Zwei Hürden können richtig Geld kosten. Deshalb sollten Sie sich fragen: - wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? - oder gibt es gar eine Sperrzeit? Um die Folgen von Anrechnung und Sperrzeit vermeiden zu können, müssen Sie sich im Sozialgesetzbuch (SGB) III gut auskennen. - Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten und dafür eine Abfindung vereinbart wurde, dann ruht gemäß SGB III § 158 Abs. 1 der Anspruch auf Arbeitslosengeld (Ruhezeit) - (früher SGB III § 143a, siehe auch Merkblatt 1 der Bundesagentur für Arbeit). - Haben "Arbeitnehmer" gekündigt oder durch ihr arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben, so droht eine Sperrzeit nach SGB III § 159 Abs. 1 Nr. 1 (früher SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1). Denn durch ihr Verhalten führen die "Arbeitnehmer" dann vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbei. Dieses Verhalten unterstellte in der Vergangenheit auch die Arbeitsagentur, wenn "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" einen Aufhebungsvertrag schlossen. Deshalb sollten Sie wissen, wie das Bundessozialgericht im Juli 2006 entschied: Schließen "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag, um die betriebsbedingte Kündigung zu umgehen, so kann nicht mehr automatisch eine Sperrzeit verhängt werden. (BSG, Urteil vom 12.07.2006, Az.: B 11a AL 47/05 R) Arbeitslosengeld - Höhe und Dauer der Zahlung Sie wollen nur schnell einmal kalkulieren, wieviel Arbeitslosengeld von Ihrem Einkommen bleibt? Dann nutzen Sie einfach den Online-Rechner Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur. Übrigens: Ihre Abfindung gehört nicht zum Bruttoarbeitsentgelt, dass der Arbeitslosengeldberechnung zugrunde zu legen ist. (Vgl.: "Bemessungsentgelt gem. SGB III, § 151".) Um sich noch weitergehender zu informieren, klicken Sie einfach in der rechten Spalte auf das Schlagwort "arbeitslosengeld". Zudem empfehle ich Ihnen gegebenenfalls sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, zum Beispiel einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beraten. Rechtlich leider durchaus zulässig, moralisch aus meiner Sicht höchst fies: In nicht wenigen Fällen drücken "Arbeitwegnehmer" die Abfindung, indem Sie ihren zu entlassenden Mitarbeitern das Zugeständnis abverlangen, dass das Arbeitslosengeld in die Abfindung "eingepreist" wird. Tipp Geburtstagsregelung: Für "Arbeitnehmer", die demnächst ihren 50., 55. oder 58. Geburtstag feiern, kann es sich lohnen, den Antrag auf Arbeitslosengeld erst nach dem Geburtstag zu stellen. Denn mit den jeweiligen Geburtstagen verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten auf 15, 18 oder gar 24 Monate (SGB III, § 147). Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts sind die Arbeitsagenturen verpflichtet: "den Arbeitslosen spontan ohne ein konkretes Ersuchen zu beraten und ihm die Vorteile einer späteren Arbeitslosmeldung zu erläutern, wenn der Arbeitslose erkennbar vor Vollendung einer Lebensaltersstufe steht und sich bei einem Aufschub seines Antrags eine längere Anspruchsdauer ergibt." (Hessisches LSG, Urteil vom 21.09.2017, L 7/10 AL 185/04) Darüber hinaus haben diejenigen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, das Recht, "die rechtliche Wirkung der Arbeitslosmeldung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Liegen die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs vor, unterliegt damit nicht nur der Antrag auf Arbeitslosengeld als Willenserklärung entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die Wirkung der Arbeitslosmeldung." (ebd.) Immer öfter wird in Sozialplänen rentennahen Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt, die Sozialplanabfindung umzuwandeln. Die Mitarbeiter verzichten dann auf die Abfindung - im Gegenzug wird die Kündigungsfrist verlängert. Während der verlängerten Kündigungsfrist werden die Mitarbeiter freigestellt unter Fortzahlung der Vergütung. Empfehlenswert hierzu: "Garden leave"- Chancen und Risiken. Wie hilfreich ist diese Information für Sie? Abfindung - Arbeitslosengeld - Steuern Nach diesem kleinen Exkurs zu Abfindung - Arbeitslosengeld zurück zu den steuerlichen Folgen des Arbeitslosengeldes. Hier zeigt sich der Fiskus großzügig: ;-) Wenn Sie demnächst arbeitslos werden sollten, dann ist gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 2 Ihr Arbeitslosengeld steuerfrei; ebenso Teilarbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Transfer-Kurzarbeitergeld wie auch Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss sowie Existenzgründungszuschuss und andere Lohnersatzleistungen. "Steuerfrei" ist etwas übertrieben, denn ganz ohne Steuern - gefühlt sogar einer Doppelbesteuerung" - geht es bei den Lohnersatzleistungen nicht ab. Vielmehr ist gemäß EStG § 32b ein "besonderer Steuersatz" zu ermitteln, der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, die Lohnersatzleistungen werden den übrigen Einkünften hinzugerechnet und für die gesamte Summe der Steuersatz ermittelt. Mit diesem etwas höheren Steuersatz werden die Einkünfte versteuert, die Sie ohne die Lohnersatzleistungen erhalten. Praktisch kommen dann ein "paar Euro" mehr Steuern heraus, als normalerweise in der Steuertabelle ausgewiesen sind. Weit weniger großzügig ist der Fiskus bei den Steuern auf die Abfindung. Bestenfalls einen kleinen Steuervorteil gewährt Ihnen der Fiskus, wenn Ihre Abfindung nach der "1/5-Regelung" besteuert werden kann. Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie im Merkblatt für Arbeitslose. zurück zu Abfindung - Steuern Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
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toprankexpress-blog · 5 years
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Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück – Professionelle Rechtsberatung zu Themen wie Kündigung, Abfindung, Arbeitsverträge. Rechtsberatung von erfahrenen Anwälten. Schildern Sie uns gerne Ihren Fall und vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Eberhard Frohnecke.
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kanzlei-job · 6 years
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Das Güterichterverfahren im Arbeitsrecht
Das Güterichterverfahren im Arbeitsrecht
Das Güterichterverfahren im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist speziell und es ist Beziehungsrecht. In meinem Beitrag zum Gütetermin ist das schon angeklungen. Es braucht zur Lösungsfindung vor allem eines: Entspannung. Das steckt ja auch in dem Wort Lösung schon drin. Seit 2012 gibt es eine erweiterte Möglichkeit, sich zu einigen:
Bildnachweis: knallgrün / photocase.de
Das Güterichterverfahren…
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ra-martin · 9 months
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Frohe Weihnachten 2023!
frohes Fest Ich wünsche allen Mandanten und Kollegen – und vor allem den Lesern dieses Blogs zum Arbeitsrecht – ein frohes Weihnachtsfest! Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin
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fondsinformation · 10 months
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Exkurs: Abfindung und Arbeitslosengeld (Progressionsvorbehalt)
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Abfindung und Arbeitslosengeld - Vorsicht vor Ruhezeiten und Sperrzeiten, die die Arbeitsagentur verhängt! Worauf Sie achten müssen, damit Sie trotz Arbeitslosengeld sofort und ungekürzt Ihre Abfindung erhalten. Worauf Sie hoffen? - Arbeitslosengeld nach Kündigung Haben Sie schon einmal nachgerechnet, wieviel Geld Sie als "Arbeitnehmer" und wieviel Geld zugleich Ihr "Arbeitgeber" in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben? Vor wenigen Jahren waren das immerhin jeweils 6,5 % Ihres Bruttolohns oder -gehalts. Danach fiel der Betragssatz auf 3,3 % - dann sogar mal auf 2,5 %. Ab 2023 beträgt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung 2,6 % gem. § 341 Abs. 2 SGB III. Mit Ihren Beiträgen zu Ihrer Arbeitslosenversicherung verbinden Sie ja als Arbeitnehmer die Hoffnung: Wenn ich arbeitslos werde, bekomme ich wenigstens (etwas) Arbeitslosengeld - bis ich hoffentlich wieder Arbeit habe. Auch wenn Fachkräfte inzwischen immer mehr gesucht werden und selbst ältere Beschäftigte wieder leichter einen Arbeitsplatz finden - durchnittlich sind Arbeitssuchende seit fast 20 Jahren konstant rund 38 Wochen arbeitslos: Mehr Statistiken finden Sie bei Statista 3837011275:leftAuch mancher "Arbeitgeber" denkt durchaus, dass er den "Arbeitnehmern" mit dieser "Versicherung" auf Arbeitslosengeld hilft. Doch wenn Sie nicht aufpassen, wird daraus vorläufig erst einmal nichts! Ob Sie nahtlos nach der Entlassung Arbeitslosengeld bekommen, hängt nämlich davon ab, wie die Arbeitsagentur Ihre Entlassung und Ihre Abfindung bewertet. Sie wissen ja: Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. Es kann passieren, dass die Arbeitsagentur Ihre Abfindung zumindest teilweise auf Ihr Arbeitslosengeld anrechnet. Abfindung - Arbeitslosengeld - Sperrzeit Zwei Hürden können richtig Geld kosten. Deshalb sollten Sie sich fragen: - wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? - oder gibt es gar eine Sperrzeit? Um die Folgen von Anrechnung und Sperrzeit vermeiden zu können, müssen Sie sich im Sozialgesetzbuch (SGB) III gut auskennen. - Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten und dafür eine Abfindung vereinbart wurde, dann ruht gemäß SGB III § 158 Abs. 1 der Anspruch auf Arbeitslosengeld (Ruhezeit) - (früher SGB III § 143a, siehe auch Merkblatt 1 der Bundesagentur für Arbeit). - Haben "Arbeitnehmer" gekündigt oder durch ihr arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben, so droht eine Sperrzeit nach SGB III § 159 Abs. 1 Nr. 1 (früher SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1). Denn durch ihr Verhalten führen die "Arbeitnehmer" dann vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbei. Dieses Verhalten unterstellte in der Vergangenheit auch die Arbeitsagentur, wenn "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" einen Aufhebungsvertrag schlossen. Deshalb sollten Sie wissen, wie das Bundessozialgericht im Juli 2006 entschied: Schließen "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag, um die betriebsbedingte Kündigung zu umgehen, so kann nicht mehr automatisch eine Sperrzeit verhängt werden. (BSG, Urteil vom 12.07.2006, Az.: B 11a AL 47/05 R) Arbeitslosengeld - Höhe und Dauer der Zahlung Sie wollen nur schnell einmal kalkulieren, wieviel Arbeitslosengeld von Ihrem Einkommen bleibt? Dann nutzen Sie einfach den Online-Rechner Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur. Übrigens: Ihre Abfindung gehört nicht zum Bruttoarbeitsentgelt, dass der Arbeitslosengeldberechnung zugrunde zu legen ist. (Vgl.: "Bemessungsentgelt gem. SGB III, § 151".) Um sich noch weitergehender zu informieren, klicken Sie einfach in der rechten Spalte auf das Schlagwort "arbeitslosengeld". Zudem empfehle ich Ihnen gegebenenfalls sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, zum Beispiel einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beraten. Rechtlich leider durchaus zulässig, moralisch aus meiner Sicht höchst fies: In nicht wenigen Fällen drücken "Arbeitwegnehmer" die Abfindung, indem Sie ihren zu entlassenden Mitarbeitern das Zugeständnis abverlangen, dass das Arbeitslosengeld in die Abfindung "eingepreist" wird. Tipp Geburtstagsregelung: Für "Arbeitnehmer", die demnächst ihren 50., 55. oder 58. Geburtstag feiern, kann es sich lohnen, den Antrag auf Arbeitslosengeld erst nach dem Geburtstag zu stellen. Denn mit den jeweiligen Geburtstagen verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten auf 15, 18 oder gar 24 Monate (SGB III, § 147). Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts sind die Arbeitsagenturen verpflichtet: "den Arbeitslosen spontan ohne ein konkretes Ersuchen zu beraten und ihm die Vorteile einer späteren Arbeitslosmeldung zu erläutern, wenn der Arbeitslose erkennbar vor Vollendung einer Lebensaltersstufe steht und sich bei einem Aufschub seines Antrags eine längere Anspruchsdauer ergibt." (Hessisches LSG, Urteil vom 21.09.2017, L 7/10 AL 185/04) Darüber hinaus haben diejenigen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, das Recht, "die rechtliche Wirkung der Arbeitslosmeldung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Liegen die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs vor, unterliegt damit nicht nur der Antrag auf Arbeitslosengeld als Willenserklärung entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die Wirkung der Arbeitslosmeldung." (ebd.) Immer öfter wird in Sozialplänen rentennahen Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt, die Sozialplanabfindung umzuwandeln. Die Mitarbeiter verzichten dann auf die Abfindung - im Gegenzug wird die Kündigungsfrist verlängert. Während der verlängerten Kündigungsfrist werden die Mitarbeiter freigestellt unter Fortzahlung der Vergütung. Empfehlenswert hierzu: "Garden leave"- Chancen und Risiken. Wie hilfreich ist diese Information für Sie? Abfindung - Arbeitslosengeld - Steuern Nach diesem kleinen Exkurs zu Abfindung - Arbeitslosengeld zurück zu den steuerlichen Folgen des Arbeitslosengeldes. Hier zeigt sich der Fiskus großzügig: ;-) Wenn Sie demnächst arbeitslos werden sollten, dann ist gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 2 Ihr Arbeitslosengeld steuerfrei; ebenso Teilarbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Transfer-Kurzarbeitergeld wie auch Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss sowie Existenzgründungszuschuss und andere Lohnersatzleistungen. "Steuerfrei" ist etwas übertrieben, denn ganz ohne Steuern - gefühlt sogar einer Doppelbesteuerung" - geht es bei den Lohnersatzleistungen nicht ab. Vielmehr ist gemäß EStG § 32b ein "besonderer Steuersatz" zu ermitteln, der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, die Lohnersatzleistungen werden den übrigen Einkünften hinzugerechnet und für die gesamte Summe der Steuersatz ermittelt. Mit diesem etwas höheren Steuersatz werden die Einkünfte versteuert, die Sie ohne die Lohnersatzleistungen erhalten. Praktisch kommen dann ein "paar Euro" mehr Steuern heraus, als normalerweise in der Steuertabelle ausgewiesen sind. Weit weniger großzügig ist der Fiskus bei den Steuern auf die Abfindung. Bestenfalls einen kleinen Steuervorteil gewährt Ihnen der Fiskus, wenn Ihre Abfindung nach der "1/5-Regelung" besteuert werden kann. Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie im Merkblatt für Arbeitslose. zurück zu Abfindung - Steuern Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
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