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#Kinderzuschlag
haraldbulling · 4 months
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Nicht-Wissen, die neue Macht in Deutschland!
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flashlivede · 10 months
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Empfängerzahl beim Kinderzuschlag auf 965.000 gestiegen
Empfängerzahl beim Kinderzuschlag auf 965.000 gestiegen | #Kinderzuschlag #Empfänger #Kinder #Einkommensschwach #Eltern
Die Zahl der Kinder in einkommensschwachen Familien, die den staatlichen Kinderzuschlag erhalten, ist seit Jahresbeginn deutlich um rund 200.000 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die die “Rheinische Post” in ihrer Donnerstagausgabe berichtet. Demnach zahlte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)…
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nbgblatt · 10 months
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Empfängerzahl beim Kinderzuschlag auf 965.000 gestiegen
Empfängerzahl beim Kinderzuschlag auf 965.000 gestiegen | #Kinderzuschlag #Empfänger #Kinder #Einkommensschwach #Eltern
Die Zahl der Kinder in einkommensschwachen Familien, die den staatlichen Kinderzuschlag erhalten, ist seit Jahresbeginn deutlich um rund 200.000 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die die “Rheinische Post” in ihrer Donnerstagausgabe berichtet. Demnach zahlte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)…
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kanzlei-job · 6 months
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Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar
Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden…
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abfindunginfo · 8 days
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Kindertag - Kindergeld - Kinderfreibetrag
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Kinder benötigen den besonderen Schutz der Gesellschaft. Kindergeld und Kinderfreibetrag sichern jedoch nicht einmal das Existenzminimum. Kindertag und Schutz unserer Kinder "Wo Kinder sind, da ist ein goldenes Zeitalter." (Novalis) Wie viele Menschen in unserer Gesellschaft würden diese Aussage heute noch unterschreiben? Eltern und Großeltern sorgen sich zwar immer noch oft um die nachfolgenden Generationen - aber Staat und Gesellschaft? Welche Unterstützung und Förderung genießen Eltern und Kinder? Hierzu ein paar Informationen und Tipps: Wer weiß schon, dass die Türkei seit 1921 als erstes Land einen Kindertag als offiziellen Feiertag einführte? Die Rechte und besonderen Bedürfnisse der Kinder stehen besonders am Kindertag, Weltkindertag, Internationalen Kindertag oder Internationalen Tag des Kindes in über 145 Staaten der Welt im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. In den ostdeutschen Bundesländern wird der "Internationale Kindertag" wie in der DDR üblich am 01. Juni begangen. In den übrigen Bundesländern am "Weltkindertag" am 20.September. Doch darüber hinaus? Auch die Bertelsmann-Stiftung stellte wiederholt fest: "Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet." Kinder Die "Kindergrundsicherung" in Form des Kindergeldes und ergänzender Leistungen gem. SGB II sichern nicht einmal die Kosten für das Existenzminimum der Kinder und Jugendlichen. Mit dem Modell eines "Teilhabeentgelds"  soll das Problem teilweise gelöst werden. "Den Berechnungen des ifo zufolge wären, je nach Ausgestaltung, Ausgaben von 10 bis 24 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich." Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 2 und nach dem Einkommensteuergesetz gilt als Kind - wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; - wer das 18., jedoch noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist; - wer noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder einen freiwilligen Dienst gem. BKGG leistet sowie - wer bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung gehindert wurde, sich selbst zu unterhalten Die leiblichen oder Stiefkinder müssen allerdings im Haushalt der unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen "bezugsberechtigten" Person leben. Das gilt auch für Eltern aus einem EU-Staat. Andere ausländische Staatsangehörige müssten eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis haben. Das Kindergeld (ab 2025 "Kindergrundsicherung") beträgt gem. § 6 BKGG für jedes Kind 250 Euro monatlich. Hinzu kommen kann gem. § 6a BKGG ein Kinderzuschlag. Während einer längerfristigen Erkrankung des Kindes innerhalb der Ausbildung steht den Eltern kein Kindergeld zu. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) von 15.12.2021 - III R 43/20 werden stattdessen Steuervorteile gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG gewährt. Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf Oft werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder als Familienförderung dargestellt. Doch dabei handelt es sich nicht um eine Förderung, sondern um die Umsetzung des verfassungsrechtlich zwingenden Besteuerungsverbots. Darauf verweist u. a. auch der Familienbund der Katholiken: "Die oft geäußerte Kritik, er fördere besserverdienende Familien stärker als Geringverdienende und führe zu einer sozial ungerechten Umverteilung von Mitteln, übersieht aus Sicht des Familienbundes diese Zusammenhänge. Es verlangt vielmehr das Grundgesetz, dass das Existenzminimum eines Kindes sorgsam zu bemessen und steuerlich freizustellen ist – unabhängig davon, ob die Eltern arm oder reich sind." Doch gerade wenn es um das von Arm und Reich unabhängige Existenzminimum geht, ist schwer nachzuvollziehen, warum dann die Freibeträge eine höhere finanzielle Wirkung haben, je höher des steuerpflichtige Einkommen ist. Gem. EStG § 32 (6) wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Jahr " für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 3 192 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen." Bei zusammenveranlagten Ehegatten mit gemeinsamen Kindern verdoppeln sich die Beträge. Für Alleinerziehende mit einem Kind im Haushalt gibt es zudem gem EStG § 24b einen Entlastungsbetrag im Kalenderjahr in Höhe von 4 260 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Allerdings darf keine andere, volljährige Person mit im Haushalt der Alleinerziehenden leben (Ausnahme: eigene Kinder). Eine höhere Kindergrundsicherung ist nach derzeitiger Auffassung des Bundesfinanzministers allerdings "zu teuer". Die Erhöhung des Kindergelds auf 250 € soll vorläufig ausreichen. Doch wieviel davon kommt bei den Familien und Alleinerziehenden an? Beim Bürgergeld werden die 250 € verrechnet! Ebenso werden bei Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen mit dem Kindergeld verrechnet. Kritiker verweisen darauf: "Das System benachteiligt damit gezielt alleinstehende Eltern und Familien, die bereits Geringverdiener sind und auf Sozialleistungen angewiesen sind." Deshalb rufen sie zu Mitzeichnung einer Petition auf: Weitere steuerliche Vergünstigungen Als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können zusätzlich steuerlich anerkannt werden: - zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr - EStG § 10 (1) Nr. 5; - 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung - EStG § 10 (1) Nr. 9; - ein Ausbildungsfreibetrag gem. EStG § 33a (2) in Höhe von 1 200 Euro zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes. Einige Gestaltungsmöglichkeiten dieser gesetzlichen Regelungen werden auch im Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" erläutert. Besteht altersbedingt kein Anspruch auf Kindergeld mehr (beispielsweise bei studierenden Kindern nach vollendetem 25. Lebensjahr), können gem. EStG § 33a (1) Unterhaltsleistungen bis zur Höhe des Grundfreibetrages steuerlich geltend gemacht werden. Sehr hilfreich für Kinder können auch steuerfreie Einnahmen der Eltern sein. So können beispielsweise gem. EStG § 3 Nr. 33 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sein. Schließlich können wir alle auch mit Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereinigungen Kinder fördern und diese wiederum steuerentlastend geltend machen. Wie wäre es, gerade anlässlich der genannten Feiertage Kindern zu helfen? Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Lesen Sie den ganzen Artikel
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wirinformieren · 4 months
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Welche Sozialleistungen in Deutschland gibt es? Ein Überblick.
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Millionen Menschen in Deutschland haben möglicherweise Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, sind sich jedoch dessen nicht bewusst.
Bürgergeld: Eine Unterstützung für Personen ab 15 Jahren
Anspruch und Voraussetzungen
Das Bürgergeld richtet sich an Personen ab 15 Jahren bis zum Eintritt in den Ruhestand. Voraussetzungen sind, dass die Person in Deutschland lebt, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann und das Haushaltseinkommen unter dem Existenzminimum liegt. Das Einkommen der Haushaltsmitglieder wird ebenfalls berücksichtigt, auch wenn sie selbst nicht alle Kriterien erfüllen.
Antragsverfahren
Die Beantragung des Bürgergelds erfolgt beim Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit. Online kann ein Formular ausgefüllt werden, begleitet von der Hochladung von Nachweisen über Einkommen und Mietkosten.
Höhe der Leistung
Das Existenzminimum in Deutschland wird durch Regelsätze definiert. Die Höhe des Bürgergelds variiert je nach Alter und Lebenssituation. Zusätzliche Pauschalen gibt es für Sonderfälle wie Schwangere, Menschen mit Behinderungen oder Alleinerziehende. Die Berechnung erfolgt durch Abzug des Einkommens vom Bedarf, wobei Freibeträge berücksichtigt werden.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Schutz für Nicht-Erwerbstätige
Anspruch und Voraussetzungen
Die Grundsicherung im Alter ist für Rentner und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Das Vermögen muss so gering sein, dass der Lebensunterhalt nicht aus Ersparnissen bestritten werden kann.
Antragsverfahren
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Grundsicherung im Alter aus. Der Antrag kann online ausgedruckt und beim örtlichen Sozialamt eingereicht werden. Einige Ämter bieten auch Online-Anträge an. Einkommens- und Vermögensnachweise sind erforderlich.
Höhe der Leistung
Die Regelsätze entsprechen denen des Bürgergelds, jedoch werden Einzelpersonen separat betrachtet. Eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Lebenspartnern können auf die Leistungen angerechnet werden.
Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket: Unterstützung für Familien
Anspruch und Voraussetzungen
Für verschiedene Leistungen für Familien wie Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket ist die Erziehungsberechtigung für mindestens ein Kind erforderlich. Die Staatsbürgerschaft oder dauerhafter Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Zusätzliche Bedingungen gelten, z.B. für das Elterngeld, bei dem das Kind im Haushalt leben muss und der Antragsteller weniger als 32 Stunden pro Woche arbeiten darf.
Antragsverfahren
Die Beantragung von Kindergeld erfolgt einfach online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden, der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der Familienkasse beantragt. Der Unterhaltsvorschuss wird beim örtlichen Jugendamt beantragt, während das Bildungs- und Teilhabepaket je nach Zuständigkeit der Ämter unterschiedliche Antragsverfahren hat.
Höhe der Leistung
Kindergeld beträgt derzeit 250 Euro pro Monat und Kind. Elterngeld variiert je nach persönlicher Einkommenssituation, mit einem Mindestbetrag von 300 und einem Maximalbetrag von 1800 Euro. Der Kinderzuschlag richtet sich nach persönlichem Bedarf und beträgt maximal 292 Euro pro Monat. Der Unterhaltsvorschuss liegt zwischen 230 und 395 Euro pro Monat, abhängig vom Alter des Kindes. Das Bildungs- und Teilhabepaket deckt individuelle Ausgaben wie Schulausflüge, Klassenfahrten, Bücher und Mitgliedschaften in Sportvereinen.
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ballettneukoelln · 10 months
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Preisübersicht Kinderkurse
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Probestunde: 9€
Unterrichtsdauer: 45 min.
-1 Kurs/Woche monatlich: 49€ (6 Monatsvertrag), 47€ (12 Monatsvertrag)
-2 Kurse/Woche monatlich: 92€ (6 Monatsvertrag), 90€ (12 Monatsvertrag)
Alle Verträge sind spätestens 1 Monat vor dem dokumentierten Vertragsende in Textform zu kündigen. 
Unterrichtsdauer: 60 min.
-1 Kurs/Woche monatlich: 52€ (6 Monatsvertrag), 50€ (12 Monatsvertrag)
-2 Kurse/Woche monatlich: 100€ (6 Monatsvertrag), 96€ (12 Monatsvertrag)
Ermäßigte Teilnahme
Das Bildungspaket: Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Folge dem Link, um das Bildungspaket zu beantragen (Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie).
Alle Preisangaben enthalten 19% MwSt.
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**Bildungsgutscheine: Der Schlüssel zu exzellenter Nachhilfe** Ein besseres Morgen beginnt mit der Bildung von heute. Deshalb sollte jeder die Chance haben, sein volles Potenzial auszuschöpfen – unabhängig von finanziellen Hindernissen. Wenn Sie oder Ihre Familie Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, haben Sie Anspruch auf unsere spezielle Bildungsgutschein-Nachhilfe. Das gilt besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von solchen Sozialleistungen profitieren. Auch wenn Gelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fließen oder das Sozialgesetzbuch greift, weil die Finanzen knapp sind und Schulsachen nicht abgedeckt werden können – wir sind für Sie da! Wie sagte Manfred Hinrich so treffend: "Steigerung: Gutsein, Gutschein, Guthaben." Bildung ist nicht nur ein Recht, sondern auch ein Wegbereiter für bessere Zukunftschancen. Daher kann Lernförderung entscheidend sein, um essenzielle Lernziele zu erreichen, insbesondere für Schüler, die Unterstützung benötigen. Wir verstehen, dass solche Angelegenheiten sensibel sind. Deshalb stehen wir diskret und kostenfrei zur Seite und bieten unverbindliche Unterstützung. **Fragen? Kontaktieren Sie uns!** Telefon: 02331-624403 E-Mail: [email protected] Für alle, die in Hagen wohnen: Informieren Sie sich direkt über den Bildungsgutschein Ihrer Stadt. [Stadt Hagen - Bildung und Teilhabe - Bildungsgutscheine] --- Lassen Sie uns gemeinsam für eine bessere Bildung und eine strahlende Zukunft sorgen!
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lokaleblickecom · 1 year
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Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen
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  Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und steigende Kosten trifft Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt diesen nicht nur aus, sondern informiert und berät. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern. Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.   Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen sind online unterwww.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de zu finden. Telefonische Auskünfte gibt es unter der gebührenfreien Hotline: 0800 – 4 5555 30. Foto: Symbolbild Read the full article
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fondsinformation · 1 year
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Haushaltsbuch zur Kostensenkung
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Ein Haushaltsbuch war für unsere Großeltern und Eltern normal - heute viel weniger genutzt. Das könnte sich ändern. Mit Haushaltsbuch Kosten senken (djd). Die enorm gestiegenen Preise für Gas, Strom, Benzin und Lebensmittel belasten viele Haushalte. Immerhin 39 Prozent der Menschen in Deutschland befürchten, ihre Energierechnung nicht oder nur noch schwer zahlen zu können. Das hat laut Statista eine Umfrage im September 2022 ergeben. Da sich die Einnahmen bei den meisten nicht beliebig steigern lassen, wächst die Sorge, dass einem die laufenden Ausgaben über den Kopf wachsen. Umso wichtiger ist es, sich einen umfassenden Überblick über die eigenen Finanzen zu verschaffen. Zwischen notwendig und überflüssig unterscheiden Ein einfaches und effektives Frühwarnzeichen ist der Kontostand des Girokontos jeweils am Monatsende: Wenn dieser über mehrere Monate immer tiefer fällt, wird es Zeit zu handeln. Mit einem Kassensturz lässt sich der persönliche finanzielle Spielraum noch exakter ermitteln: Dazu werden die regelmäßigen Einnahmen wie Gehalt, Kindergeld oder Unterhalt allen wiederkehrenden Kosten wie Miete, Energie und Versicherungen gegenüber gestellt. Die Differenz ergibt das monatliche Budget, das für laufende Ausgaben verwendet werden kann. Diese laufenden Ausgaben, etwa für Lebensmittel und Kleidung, sollte man ebenfalls schriftlich festhalten. Eine praktische Vorlage zum Ausfüllen ist beispielsweise "Das einfache Haushaltsbuch". Die Broschüre ist unter www.geld-und-haushalt.de oder telefonisch unter 030/20455818 kostenfrei erhältlich. Nach dem Aufschreiben ist es hilfreich, zwischen notwendigen, angenehmen und überflüssigen Ausgaben zu unterscheiden. "So zeigt sich schnell, wo man den Sparstift ansetzen kann - zum Beispiel bei verzichtbaren Autofahrten oder Abos, die man nur selten nutzt", erklärt Korina Dörr vom Beratungsdienst Geld und Haushalt. Um die hohe Heizkostenabrechnung bezahlen zu können, ist idealerweise ein Notgroschen vorhanden. "Als Orientierungswert gelten zwei bis drei Monatsnettoeinkommen, aber auch weniger ist besser als gar nichts", so Dörr weiter. Die eigene Ausgabenkontrolle verbessern Wenn es richtig eng wird: Sparraten lassen sich vorübergehend heruntersetzen oder zeitweise aussetzen, um zusätzlichen Spielraum für Nachzahlungen oder neue Rücklagen zu schaffen. Bei niedrigem Einkommen besteht zudem häufig ein Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung. "In diesem Fall sollten Betroffene prüfen, ob sie berechtigt sind und ob sich ein Antrag lohnt", erklärt Dörr. Bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten ist es darüber hinaus empfehlenswert, sich möglichst bald an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden. Die Beratung ist kostenlos und auch online möglich. Fazit (djd). 39 Prozent der Menschen in Deutschland befürchten, ihre Energierechnung nicht oder nur noch schwer zahlen zu können. Das hat laut Statista eine Umfrage im September 2022 ergeben. Da sich die Einnahmen bei den meisten nicht beliebig steigern lassen, ist eine effektive Kostenkontrolle im eigenen Haushalt umso wichtiger. Dazu werden regelmäßige Einnahmen wie Gehalt, Kindergeld oder Unterhalt allen wiederkehrenden Kosten wie Miete, Energie und Versicherungen gegenüber gestellt. Zusätzlich notiert man alle laufenden Ausgaben etwa für Lebensmittel und Kleidung. Eine praktische Vorlage zum Ausfüllen bietet beispielsweise "Das einfache Haushaltsbuch". Die kostenfreie Broschüre ist unter www.geld-und-haushalt.de oder telefonisch unter 030/20455818 erhältlich. Lesen Sie den ganzen Artikel
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haraldbulling · 1 year
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flashlivede · 10 months
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Antrag auf Kindergrundsicherung soll andere Anträge ersetzen
Antrag auf Kindergrundsicherung soll andere Anträge ersetzen | #Kindergrundsicherung #Antrag #Kindergeld #Eltern
Im Antrag auf Kindergrundsicherung sollen nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Anträge auf verschiedene andere Leistungen bereits inbegriffen sein. “Bisher mussten zum Beispiel Kindergeld oder Kinderzuschlag getrennt in der Familienkasse beantragt werden, weil man die steuerrechtlichen Daten aus dem einen Antrag für Kindergeld nicht mit den sozialrechtlichen Daten des…
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nbgblatt · 10 months
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Antrag auf Kindergrundsicherung soll andere Anträge ersetzen
Antrag auf Kindergrundsicherung soll andere Anträge ersetzen | #Kindergrundsicherung #Antrag #Kindergeld #Eltern
Im Antrag auf Kindergrundsicherung sollen nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Anträge auf verschiedene andere Leistungen bereits inbegriffen sein. “Bisher mussten zum Beispiel Kindergeld oder Kinderzuschlag getrennt in der Familienkasse beantragt werden, weil man die steuerrechtlichen Daten aus dem einen Antrag für Kindergeld nicht mit den sozialrechtlichen Daten des…
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kanzlei-job · 1 year
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Die Familienkasse der BA erleichtert Zugang zu Kindergeld und Kinderzuschlag
Die Familienkasse der BA erleichtert Zugang zu Kindergeld und Kinderzuschlag Damit Familien zukünftig leichter Kindergeld und Kinderzugschlag beantragen können, erweitert die Familienkasse der BA ihr digitales Angebot stetig. Sie erfüllt damit außerdem ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Anträge papierlos erledigen Seit dem vergangenen Jahr können der Antrag auf…
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frankfurterin · 2 years
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#ichbinarmutsbetroffen
Auf Twitter wird hier zahlreich und anschaulich dokumentiert, wie es Menschen, die von Armut betroffen waren oder sind ging oder geht.
Bei der Lektüre ist mir (erneut) bewusst geworden, dass ich, auch als Frau mit Behinderung, sehr privilegiert bin.
Als ich 1986 eingeschult wurde, gab es für meine Eltern nur die Möglichkeit, mich in diese Schule zu schicken.
Damals, unter anderem Namen, hatte die Schule noch einen Internatsbetrieb.
Montags brachten meine Eltern mich dorthin und holten mich samstags (bis 1989 war das so) wieder ab.
Dadurch, dass ich in der Woche nicht zu Hause war, war der Aufbau von Freund*innenschaften unter Gleichaltrigen am Wohnort schwer, also erstmal nix mit Inklusion…
Nach der Wende eröffneten sich andere Möglichkeiten.
Zunächst war der Plan, dass ich nach Marburg gehe, aber die zusätzlichen Kosten wurden nicht übernommen.
Zur Begründung hieß es, in Brandenburg könnte ich ja auch hier mein Abitur ablegen.
Weil ich auf Internat keinen Bock mehr hatte,  ging ich bis zur Zehnten hierhin (war damals eine “Gesamtschule mit sozialer Integration”) und danach hierhin (2008, nachdem ich lange raus war, wurde aus drei städtischen Gymnasien eins gemacht).
Ich hatte also das Glück, auf einer “normalen” Schule Abitur zu machen.
Als ich mit der Schule fertig war, war es üblich, dass Jugendliche mit Behinderungen ihre Berufsausbildung in einem Berufsbildungswerk machen.
Auch das blieb mir erspart, weil ich vorhatte zu studieren.
Das tat ich dann hier, ich war also weiterhin nicht in einer Sonderwelt für Menschen mit Behinderungen.
2007 sah der Arbeitsmarkt allgemein und für Menschen mit Behinderungen sowieso nicht gut aus, also gabs leider erstmal Hartz IV.
Auch jetzt hatte ich insofern Glück, dass meine Eltern mich unterstützten und mir so meine ehrenamtliche Arbeit bei der Frauenbrücke Ost-West erst ermöglichten.
Nur durch diese Arbeit war ich 2013 in der Lage, erneut ein (duales) Studium hier zu absolvieren und eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Auch sechs Jahre Pendeln zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin habe ich überstanden.
Inzwischen arbeite ich hier und habe einen deutlich kürzeren Arbeitsweg.
Als Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit betrifft mich das Thema also doppelt.
Auch, wenn ich nicht weiß, wie es ist, ohne Aussicht auf Verbesserung von Armut betroffen zu sein, weiß ich noch, wie sich relative Armut für mich anfühlte.
Ich glaube, dass diese Erfahrungen als Arbeitsvermittlerin in Kreuzberg meinen Umgang mit den Menschen, für die ich “zuständig” war (Ich weiß, das klingt furchtbar) (positiv) beeinflusst hat.
Zumindest erhielt ich dazu (von den Leistungsberechtigten, nicht unbedingt von meinen Vorgesetzten) positive Rückmeldungen.
Inzwischen bearbeite ich bei der Familienkasse Anträge auf Kinderzuschlag.
Auch bei dieser Sozialleistung müssen die Antragstelle*rinnen leider ihre Bedürftigkeit nachweisen, weil die Leistung nicht bedingungslos ist und das SGBII als Vergleichsrahmen dient.
Wir Bearbeiter*innen müssen uns die Nachweise zur Berechnung von den Antragsteller*innen “besorgen”, weil es uns aus verschiedenen (auch internen) Gründen nicht möglich ist, diese Informationen auf anderem Weg zu bekommen.
So werden die Antragsteller*innen einerseits zwangsläufig immer wieder mit ihrer Armut konfrontiert und die Bearbeitungszeit verlängert.
Auch das ist ein Grund für mich, ein bedingungsloses Grundeinkommen zu befürworten.
Die Mitarbeiter*innen der BA hätten dann sicher immer noch genug zu tun.
Dann wäre hoffentlich endlich eine Arbeits- und Ausbildungsvermittlung und Berufsorientierung möglich, die diesen Namen auch verdient.
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abfindunginfo · 1 year
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Kindertag - Kindergeld - Kinderfreibetrag
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Kinder benötigen den besonderen Schutz der Gesellschaft. Kindergeld und Kinderfreibetrag sichern jedoch nicht einmal das Existenzminimum. Kindertag und Schutz unserer Kinder "Wo Kinder sind, da ist ein goldenes Zeitalter." (Novalis) Wie viele Menschen in unserer Gesellschaft würden diese Aussage heute noch unterschreiben? Eltern und Großeltern sorgen sich zwar immer noch oft um die nachfolgenden Generationen - aber Staat und Gesellschaft? Welche Unterstützung und Förderung genießen Eltern und Kinder? Hierzu ein paar Informationen und Tipps: Wer weiß schon, dass die Türkei seit 1921 als erstes Land einen Kindertag als offiziellen Feiertag einführte? Die Rechte und besonderen Bedürfnisse der Kinder stehen besonders am Kindertag, Weltkindertag, Internationalen Kindertag oder Internationalen Tag des Kindes in über 145 Staaten der Welt im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. In den ostdeutschen Bundesländern wird der "Internationale Kindertag" wie in der DDR üblich am 01. Juni begangen. In den übrigen Bundesländern am "Weltkindertag" am 20.September. Doch darüber hinaus? Auch die Bertelsmann-Stiftung stellte wiederholt fest: "Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet." Kinder Die "Kindergrundsicherung" in Form des Kindergeldes und ergänzender Leistungen gem. SGB II sichern nicht einmal die Kosten für das Existenzminimum der Kinder und Jugendlichen. Mit dem Modell eines "Teilhabeentgelds"  soll das Problem teilweise gelöst werden. "Den Berechnungen des ifo zufolge wären, je nach Ausgestaltung, Ausgaben von 10 bis 24 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich." Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 2 und nach dem Einkommensteuergesetz gilt als Kind - wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; - wer das 18., jedoch noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist; - wer noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder einen freiwilligen Dienst gem. BKGG leistet sowie - wer bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung gehindert wurde, sich selbst zu unterhalten Die leiblichen oder Stiefkinder müssen allerdings im Haushalt der unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen "bezugsberechtigten" Person leben. Das gilt auch für Eltern aus einem EU-Staat. Andere ausländische Staatsangehörige müssten eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis haben. Das Kindergeld beträgt gem. § 6 BKGG für jedes Kind 250 Euro monatlich. Hinzu kommen kann gem. § 6 BKGG ein Kinderzuschlag. Während einer längerfristigen Erkrankung des Kindes innerhalb der Ausbildung steht den Eltern kein Kindergeld zu. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) von 15.12.2021 - III R 43/20 werden stattdessen Steuervorteile gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG gewährt. Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf Oft werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder als Familienförderung dargestellt. Doch dabei handelt es sich nicht um eine Förderung, sondern um die Umsetzung des verfassungsrechtlich zwingenden Besteuerungsverbots. Darauf verweist u. a. auch der Familienbund der Katholiken: "Die oft geäußerte Kritik, er fördere besserverdienende Familien stärker als Geringverdienende und führe zu einer sozial ungerechten Umverteilung von Mitteln, übersieht aus Sicht des Familienbundes diese Zusammenhänge. Es verlangt vielmehr das Grundgesetz, dass das Existenzminimum eines Kindes sorgsam zu bemessen und steuerlich freizustellen ist – unabhängig davon, ob die Eltern arm oder reich sind." Doch gerade wenn es um das von Arm und Reich unabhängige Existenzminimum geht, ist schwer nachzuvollziehen, warum dann die Freibeträge eine höhere finanzielle Wirkung haben, je höher des steuerpflichtige Einkommen ist. Gem. EStG § 32 (6) wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Jahr "für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 3 012 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen." Bei zusammenveranlagten Ehegatten mit gemeinsamen Kindern verdoppeln sich die Beträge. Für Alleinerziehende mit einem Kind im Haushalt gibt es zudem gem EStG § 24b einen Entlastungsbetrag im Kalenderjahr in Höhe von 4 260 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Allerdings darf keine andere, volljährige Person mit im Haushalt der Alleinerziehenden leben (Ausnahme: eigene Kinder). Die Kindergrundsicherung ist nach derzeitiger Auffassung des Bundesfinanzministers allerdings "zu teuer". Die Erhöhung des Kindergelds auf 250€ soll vorläufig ausreichen. Doch wieviel davon kommt bei den Familien und Alleinerziehenden an? Beim Bürgergeld werden die 250 € verrechnet! Ebenso werden bei Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen mit dem Kindergeld verrechnet. Kritiker verweisen darauf: "Das System benachteiligt damit gezielt alleinstehende Eltern und Familien, die bereits Geringverdiener sind und auf Sozialleistungen angewiesen sind." Deshalb rufen sie zu Mitzeichnung einer Petition auf: Weitere steuerliche Vergünstigungen Als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können zusätzlich steuerlich anerkannt werden: - zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr - EStG § 10 (1) Nr. 5; - 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung - EStG § 10 (1) Nr. 9; - ein Ausbildungsfreibetrag gem. EStG § 33a (2) in Höhe von 1 200 Euro zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes. Einige Gestaltungsmöglichkeiten dieser gesetzlichen Regelungen werden auch im Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" für 2022 erläutert. Besteht altersbedingt kein Anspruch auf Kindergeld mehr (beispielsweise bei studierenden Kindern nach vollendetem 25. Lebensjahr), können gem. EStG § 33a (1) Unterhaltsleistungen bis zur Höhe des Grundfreibetrages steuerlich geltend gemacht werden. Sehr hilfreich für Kinder können auch steuerfreie Einnahmen der Eltern sein. So können beispielsweise gem. EStG § 3 Nr. 33 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sein. Schließlich können wir alle auch mit Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereinigungen Kinder fördern und diese wiederum steuerentlastend geltend machen. Wie wäre es, gerade anlässlich der genannten Feiertage Kindern zu helfen? Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Lesen Sie den ganzen Artikel
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