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#Landesbauordnung
gutachter · 4 months
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Gekauft wie gesehen: Altbau, Neubau, Schwarzbau? 
„…Die Nachhaltigkeitswende am Bau steht unter dem Motto „Umbau vor Neubau“ und zielt auf die Weiterentwicklung von Bestandsgebäuden. Doch auch die hohen Grundstücks- und Baupreise tragen dazu bei, dass private Kaufinteressenten verstärkt Altbauten in den Blick nehmen. Viele, die mit einer gebrauchten Immobilie liebäugeln, richten ihre Aufmerksamkeit gern auf das Ausbau-Potenzial: Könnte der…
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lokaleblickecom · 2 years
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Ministerin Scharrenbach: Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen macht mobil für mobiles Netz – besserer Empfang für Nordrhein-Westfalen
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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Reform der Landesbauordnung, die am 2. Juni 2021 in Kraft getreten ist, den Ausbau des Mobilfunks in Nordrhein-Westfalen weiter vorangetrieben. Seither sind Antennen und Antennen tragende Masten im Innenbereich bis zu 15 Metern und im Außenbereich freistehend für bis zu 20 Meter verfahrensfrei, wenn die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit der Bauherrschaft bescheinigt wird. Bis zum Sommer 2021 erforderliche Genehmigungsverfahren haben oftmals bis zu zwei Jahre gedauert und den Bau sowie die Inbetriebnahme neuer Mobilfunkmasten vielerorts verzögert. Durch die Änderungen in der Landesbauordnung können Mobilfunkanbieter schneller höhere Masten aufstellen und durch mehr Antennen mehr Frequenzen abdecken. Das ist durch den verstärkten 5G-Ausbau, die gemeinsame Nutzung der Antennenmasten von Mobilfunkanbietern und zusätzliche 5G-Antennen notwendig geworden. Dadurch werden höhere Masten und mehr Standorte gebraucht. Am Beispiel des Mobilfunknetzbetreibers „Vodafone“ sind seit Sommer 2021 insgesamt 57 neue Standorte errichtet worden, an denen die neue Landesbauordnung genutzt wurde: Eines der größten Projekte mit Signalwirkung für Nordrhein-Westfalen ist das Gebiet rund um das „Mörsenbroicher Ei“ in Düsseldorf, einem der meistbefahrenen Knotenpunkte Deutschlands. Dort hat Vodafone Deutschland mit seinem Tochterunternehmen Vantage Towers von der Neuregelung profitiert und das Gebiet mit der Installation eines neuen Mastes mit LTE und 5G versorgt.
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Im ersten Halbjahr 2023 lässt Vodafone weitere 33 Masten in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe der Neuregelung von Vantage Towers errichten. Insgesamt sind Masterhöhungen von zehn auf 15 Meter an 170 Standorten in ganz Deutschland geplant. „Die Landesbauordnung macht mobil für mobiles Netz. Wir haben sie von bürokratischen Hürden befreit, um Lücken im Mobilfunk schließen zu können und den Weg für das 5G-Netz freizumachen. Damit ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter in Deutschland. Wir sind eines von wenigen Ländern, die durch gesetzliche Änderungen die Geschwindigkeit für den Mobilfunkausbau erhöht haben. Unser Ziel: Mehr Empfangsbalken auf Smartphones und besseres Netz für Nordrhein-Westfalen. Das erreichen wir mit Verfahrensfreiheiten. Es zeigt sich: Durch die Erleichterungen wurde eine Vielzahl von zusätzlichen Baugenehmigungsverfahren vermieden und eine Verfahrensvereinheitlichung erreicht. Noch in diesem Jahr wird die Landesregierung einen Mobilfunk-Erlass veröffentlichen. Dieser wird die Regeln zum Bau von Mobilfunkanlagen konkretisieren und Hilfestellungen für alle Beteiligten geben”, sagt Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Mobilfunk ist ein Stück Lebensqualität – und zugleich ein wichtiger Infrastruktur-Faktor für die heimische Wirtschaft und Arbeitsplätze. Wenn Politik und Netzbetreiber an einem Strang ziehen, dann profitieren viele Millionen Menschen, weil die Zahl der nervigen Funklöcher immer weniger und schnelles Netz immer selbstverständlicher wird. Der Mast hier am ‚Mörsenbroicher Ei‘ ist ein großartiges Beispiel dafür, was die Änderung der Landesbauordnung NRW möglich macht und künftig bewirken wird – dafür vielen herzlichen Dank“, so Stephan Schneider, Länderbeauftragter für Nordrhein-Westfalen von Vodafone Deutschland. „Die neue Mobilfunk-Station hat samt Stahlbauteilen ein Gesamtgewicht von über fünf Tonnen, funkt mit sämtlichen Mobilfunkfrequenzen und stellt so besonders stabile und schnelle Bandbreiten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde bereit. Der gesamte Prozess von der Unterschrift des Mietvertrags über den Aufbau bis zur Aktivierung erfolgte in fünf Wochen und damit rund 20 Mal schneller als an vielen anderen Standorten in Deutschland.” Hintergrund:  ·       Die seit Sommer 2021 neu errichteten oder erhöhten 57 Antennenmasten verteilen sich über ganz Nordrhein-Westfalen wie folgt: Ostwestfalen-Lippe: 5, Münsterland: 3, Ruhrgebiet: 12, Niederrhein: 4, Region Aachen: 3, Region Köln/Bonn: 11, Region Düsseldorf/Mettmann: 13, Bergisches Städtedreieck: 2, Südwestfalen: 4. ·       Bis Mitte des Jahres 2023 sollen in Nordrhein-Westfalen am Beispiel von Vodafone weitere 33 neue Mobilfunkstandorte entstehen oder bestehende Anlagen erhöht werden. In Ostwestfalen-Lippe 2, im Münsterland 1, im Ruhrgebiet 9, in der Region Köln/Bonn 13, in der Region Düsseldorf/Mettmann 6, im Bergischen Städtedreieck und Südwestfalen jeweils 1. ·       Um den Mobilfunkausbau, insbesondere in den eher ländlicheren Räumen und für „5G“, zu beschleunigen, sehen die im Sommer 2021 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen vor, dass die verfahrensfreie Höhe von Antennenträgern auf 15 Meter und im Außenbereich auf 20 Meter erhöht wurde.  Zugleich wurde für das Abstandsflächenrecht im Außenbereich geregelt, dass für Antennenanlagen im Außenbereich 0,2 H – vergleichbar zu dem Abstandsflächenrecht für Gewerbe- und Industriegebiete – genügen. Für hochbandbreitiges 5G werden sogenannte „MassiveMiMo-Antennen“ mit erhöhter Sendeleistung eingesetzt. Um diesen Ausbau zu ermöglichen bedurfte es einer Erhöhung des jeweiligen Antennenträgers. Zugleich wurde im Gesetz klargestellt, dass die Bemessung der freigestellten Höhe ab Dachaustritt und nicht ab Fuß des Antennenträgers gilt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verfahrensfreiheit ist es, dass die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit der jeweiligen Anlage der Bauherrschaft bescheinigt wird.  Insgesamt wurde durch die Erleichterungen eine mögliche Vielzahl von zusätzlichen Baugenehmigungsverfahren vermieden und eine Verfahrensvereinheitlichung erreicht. Read the full article
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nunc2020 · 2 years
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Aus Sicht des civilistischen Praktikers ist die These der Zweiteilung des Zivilrechts zutreffend.
„In der jungen Bundesrepublik war zunächst eine ordoliberale Privatrechtstheorie bestimmend, die mit den Namen August von Hayek, Franz Böhm, Walter Eucken, Walter Hallstein, Alexander Rüstow und Ernst Joachim Mestmäcker verbunden war. Aber bald wurde, oft unter marxistischen Vorzeichen und mit Beteiligung der Rechtssoziologie, die soziale Frage wieder aufgenommen. Etwa bis zu Jahrtausendwende lag der Schwerpunkt der Kritik am Privatrecht bei den Auswirkungen der Ungleichheit der Akteure auf den Zugang zu privatrechtlich verfügbaren Leistungen und bei der Unausgewogenheit von Transaktionen. Ergebnisse zeigen sich im Verbraucherrecht und im Arbeitsrecht. Die folgenden zwei Jahrzehnte waren durch die Ausrichtung des Privatrechts auf den Kampf gegen Diskriminierungen bestimmt. Heute liegt der Schwerpunkt bei der Einforderung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung.
Kritisiert wurde und wird das Fehlen einer sozialen Verantwortung der Privatrechtssubjekte. Auf solche Kritik hat das Recht insoweit reagiert, als es jedenfalls bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen »Compliance« einfordert. Compliance hat zwei Gesichter. Das eine zeigt sich als gesellschaftliche Verantwortung (CSR = Corporate Social Responsability), das andere in Organisationsanforderungen, die das Recht an Unternehmen stellt und deren Verletzung haftungsrechtliche, ordnungsrechtliche und für die beteiligten Personen auch strafrechtliche Folgen haben kann (Compliance i. e. S.).
§ 289b, 289c sowie §§315b, 315c HGB schreiben daher Kapitalgesellschaften und Konzernen mit mehr als 500 Mitarbeitern vor, eine sogenannte »nichtfinanzielle« Erklärung abzugeben. Darin muss Auskunft gegeben werden über Maßnahmen zum Umweltschutz, zum Arbeitnehmerschutz, zum sozialen Engagement, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. In der Erklärung ist ebenfalls anzugeben, bis zu welcher Tiefe Lieferanten und Subunternehmer in den Bericht einbezogen werden. Damit wurde 2016 die Corporate Social Responsibility-Richtlinie (2014/95/EU = CSR) umgesetzt. Nach dem Entwurf einer CSR-Richtlinie der EU sollen von 2023 an auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Rechenschaft darüber ablegen, wie klimaschonend, umweltfreundlich und sozialverträglich sie wirtschaften und wie gut ihre internen Kontrollen funktionieren. Dazwischen steht das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Aber damit nicht genug. Der beinahe unendliche Komplex öffentlich-rechtlicher Regulierung trifft in erster Linie die Organisationen als Privatrechtssubjekte. Den Privatmann interessiert insoweit nicht viel mehr als die Landesbauordnung und ein paar Umweltvorschriften, wenn er ein Haus bauen oder modernisieren will.
Die rechtlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung treffen die einzelnen Bürger bisher nur indirekt und als moralischer Appell. Eingeschränkt ist die Autonomie des Wirtschaftens, aber nicht die autonome Gestaltung der privaten Lebensführung. Hier darf man sogar diskriminieren. Ein privater Vermieter darf auch gleichgeschlechtliche Paare ablehnen. Man muss nicht zum Arzt gehen, wenn man eine Ärztin bevorzugt, und man darf den tätowierten Friseur meiden. Für die private Lebensführung ist die Selbstbestimmung sogar erweitert, indem etwa mit der Selbstbestimmung über das Lebensende, mit reproduktiver Selbstbestimmung oder mit der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare neue Möglichkeiten eröffnet wurden. So betrachtet ist das Privatrecht zweigeteilt in ein Privatrecht für Individuen und ein anderes für Organisationen, insbesondere für die Organisationen der Wirtschaft. Im Privatrecht für Private hat die Selbstbestimmung eine historisch bisher einmalige Ausdehnung erreicht. Zwar redet alle Welt von der »Dekonstruktion des Subjekts«, und die Privatrechtstheorie setzt dem Gerede wenig entgegen, obwohl die subjektiv-rechtliche Struktur des gesamten Rechts, auch des öffentlichen, am Subjektbegriff hängt. Aber die »Dekonstruktion des Subjekts« fällt wohl doch nicht so grundstürzend aus, wenn am Ende aus der Möglichkeit von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit die »Regierung des Selbst« wird. Tiefgreifender ist der Wandel des Privatrechts der Organisationen. Dieses Recht setzt sich aus zwei großen Blöcken zusammen. Der eine bestimmt die Begegnung zwischen Individuen und Organisationen und beschränkt die Privatautonomie zu Lasten organisierter Akteure. Den anderen Block bildet die Wirtschaftsverfassung. Dazu gehören vor allem das Handelsrecht, das Gesellschafts- und das Wettbewerbsrecht. Für das Privatrecht der Organisationen hat Privatautonomie nicht den engen Bezug zu Freiheit und Selbstbestimmung, sondern sie hat funktionale Bedeutung, weil und soweit sie die materielle Basis für das Marktgeschehen liefert. Insoweit erhält die Privatrechtstheorie die Unterstützung von der ökonomischen Analyse des Rechts. Auch das alte Theorem Friedrich von Hayeks, wonach Privatautonomie das über die Gesellschaft verteilte Wissen mobilisiert, hat noch nicht ausgedien. Die Trennung zwischen dem privaten Privatrecht und dem Privatrecht der Organisationen ist alles andere als sauber. Sie ist hauptsächlich im Schuldrecht institutionalisiert. Beide Bereiche greifen auf ein gemeinsames Sachenrecht und Immaterialgüterrecht zurück. Sie teilen auch die gesetzlichen Schuldverhältnisse insbesondere aus Delikten. Eine Schnittstelle ist die Berufsausübung. Dennoch bleiben die Schwerpunkte so deutlich, dass die Differenzierung die Aufgaben der Privatrechtstheorie erleichtert. Das gilt sowohl für die Funktionsbeschreibung von Privatautonomie als auch für deren Legitimierung.“
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bauerntanz · 3 years
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PV-Anlagen nicht unwirtschaftlich machen
PV-Anlagen nicht unwirtschaftlich machen via #UBA
Ohne gesetzliche Änderungen droht der Bau neuer Photovoltaik-Dachanlagen ab Mitte 2022 unwirtschaftlich zu werden. Dies gefährdet den Erfolg der Energiewende. Daher sollte der Bundesgesetzgeber dringend den Mechanismus zur Absenkung der Einspeisevergütungen überarbeiten und einen Vergütungsbonus für Photovoltaik-Dachanlagen einführen, die den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen. Sonst…
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wilfriedbergerblog · 4 years
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#BauFachForum:
#Baulexikon #Wilfried #Berger:
#Lehrstellenbörse, #Lehrlingsbörse:
#Landesbauordnung #LBO:
#Landesbauordnung #LBO, #Ausführung #in #der #Praxis, #Bauordnungsrecht #der #Bundesländer, #beruflich #wie #privat, #Thema #Bauen, #Vorschriften #des #Baurechts, #Vorab #Erklärung, #Aufbau #des #Baurechts.
#Baurecht #in #Deutschland:
#Deutschland, #privates #Baurecht, #öffentliches #Baurecht, #privates #Baurecht, #zivilrechtliche #Nachbarrecht, #Bauvertragsrecht, #öffentliches #Baurecht, #Rechtsvorschriften, #Ordnung #und #Förderung.
BauFachForum,  Baulexikon Wilfried Berger: Für euch immer an vorderster Stelle.
Guten Tag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus unserer Rubrik der Baulexikonbegriffe, haben wir euch ein neuer Begriff über das Baurecht und die Landesbauordnung erstellt, damit Ihr die Coronavirus Zwangsfreizeit für eure Arbeit nach Corona sinnvoll nutzen könnt.
Thema heute:
Baurecht in Deutschland:
Öffentliches Baurecht, bauliche Bodennutzung, Zulässigkeit der Grenzen, Veränderung baulicher Anlagen, Beseitigung baulicher Anlagen, bestimmungsgemäße Nutzung,
Baurecht in Deutschland, Auslöser:
Rechtsgutachten, Bundesverfassungsgerichts, Quelle: BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1954 – 1 PBvV 9/92 -, BVerfGE 3, 407/430 ff. und 439, Gliederung öffentliches Baurecht, in Bauplanungsrecht, sowie Bauordnungsrecht.
Viel Spaß beim Thema!!!!!
https://www.baufachforum.de/index.php?DIN-Grundlagen-f%C3%BCr-das-Bauen,-Quellenangaben,-BauFachForum,-Baulexikon-Wilfried-Berger
Gruß aus Pfullendorf
Euer Bauschadensanalytiker
Wilfried Berger
Spannende Links zum Thema:
Verpasst kein spannendes Video mehr vom BauFachForum!!!!
Werdet einfach Follower!!!!
https://www.youtube.com/channel/UCxxCmGe1m-MOKV2vJexIpnw?view_as=subscriber  
Link zur Lehrlingsbörse im BauFachForum:
https://www.baufachforum.de/index.php?rub_id=94#id_1652
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rheinkreiszeitung · 7 years
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Klartext.NRW: Moratoriums der Landesbauordnung - Verschoben auf Januar 2019
Klartext.NRW: Moratoriums der Landesbauordnung – Verschoben auf Januar 2019
Klartext.NRW – Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem Landtag einen Gesetzentwurf (more…)
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Pressmitteilung der Alternative für Deutschland Kreisverband Esslingen zur Regionalratswahl am 26. Mai 2019 Die Alternative für Deutschland Kreisverband Esslingen (AfD) tritt im Landkreis erstmalig mit 16 Kandidaten für die Wahl zur Regionalversammlung, dem Parlament der Region Stuttgart, an. Die Kreissprecherin Dr. Vera Kosova freut sich, dass es der AfD im Kreis Esslingen gelungen ist, 16 Kandidaten und Kandidatinnen aus unterschiedlichen Berufsgruppen zu gewinnen. „Unter den Kandidaten und Kandidatinnen befinden sich Menschen, die aus der freien Wirtschaft kommen, ebenso auch aus sozialen Berufen, die ihre vielfältigen Kompetenzen einbringen,“ betont die Ärztin, Dr. Vera Kosova, die selbst die Regionalwahlliste anführt. Kosova ist zuversichtlich, dass die AfD, die erstmalig bei der Regionalratswahl antritt, ein gutes Ergebnis erzielen wird, da die AfD ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürger hat und sich für deren Anliegen einsetzen will. Stefan Koethe, der auf Platz zwei kandidiert der Liste kandidiert, fordert eine Entbürokratisierung der Landesbauordnung, damit in der Region und im Landkreis leichter Wohnungen entstehen: „Es kann nicht sein, dass in einem Land wie Deutschland, in dem ein hohes Maß an Wohlstand herrscht, junge Familien mit Kindern keine bezahlbaren Wohnungen mehr mieten können.“ Hier müssen laut Köhte auf allen Ebenen bürokratische Hindernisse beseitigt werden, die die Entstehung von neuem Wohnraum behindern. Der EDV Fachmann will sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass der Ausbau des schnellen Internets vorangetrieben wird, damit möglichst viele Betriebe und Privathaushalte in der Region schnelles Internet empfangen können. Der Diplom-Theologe Peter Schuster, der auf Platz fünf der Liste kandidiert, kritisiert die fragwürdige Festlegung des Stickoxidwerts auf 40 Mikrogramm als Begründung von Dieselfahrverboten in manchen Städten in der Region. Das Absurde aus der Sicht von Peter Schuster: Am Arbeitsplatz darf ein Arbeitnehmer acht Stunden 950 Mikrogramm Stickoxid ausgesetzt sein, so dass es als unbedenklich gilt, in der Schweiz sogar 6000 Mikrogramm. „Nun hat niemand gehört, dass die Grenzwerte, die am Arbeitsplatz erlaubt sind, (hier: Esslingen) https://www.instagram.com/p/BuvNth7ANj2/?utm_source=ig_tumblr_share&igshid=l1h2168p33yv
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venbona · 4 years
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🆕 Angebotsverfahren von Mergenthaler Immobilien: 3-Zimmer-Maisonette-Wohnung *Kapitalanlage* Die 3-Zimmer-Maisonette-Wohnung verfügt über ca. 88 m², zwei Bäder, Parkettböden, befindet sich in einem Dreifamilienhaus und verteilt sich auf zwei Ebenen. Das Maisonette-Zimmer und das Bad auf der zweiten Ebene entsprechen den Anforderungen nach Wohnraum, der Landesbauordnung, werden hier baurechtlich als wohnraumartig ausgebauter Hobbyraum geführt. Mindestpreis: 385 000 EUR Sofortzusage-Preis: 420 000 EUR Erhöhungsschritt:1 000 EUR Verfahrenstyp: Offenes Angebotsverfahren Link zum Angebot: https://www.venbona.de/angebotsverfahren/9KEKI8MFTBT #venbona #mergenthaler #partner #immobilien #wohnung #kapitalanlage #renditeobjekt #immobilienmakler #makler #angebotsverfahren #digital #bieterverfahren #immobilienverkauf #immobilienvermittlung #bieterplattform #bieterportal #immobilienverkauf #immobilieninvestment #anlageobjekt #immobilienauktion #immobilienmarketing https://www.instagram.com/p/CIiUKwiDj7Q/?igshid=tc1rt9qmsy7h
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ulibeudgen · 4 years
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gutachter · 8 months
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Raumreserven im Keller nutzen
„…Wenn im Vorratskeller eine abgeschlossene Wohnung entstehen soll, dann sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung, und die muss grundsätzlich behördlich genehmigt werden. Welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume im Einzelnen erfüllen müssen, das regeln die Landesbauordnungen. Sie schreiben zum Beispiel vor, wie hoch die Räume mindestens sein müssen. Wohnräume brauchen…
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kohlhammer · 5 years
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Landesbauordnung für Baden-Württemberg : Das Werk fasst die in der Praxis wichtigsten Vorschriften des Bauordnungsrechts zusammen. Es enthält als zentrale Regelung in diesem Bereich die novellierte Landesbauordnung 2019. Es umfasst ferner die die Landesbauordnung konkretisierende Ausführungsverordnung sowie die Verfahrensverordnung, in der die Regelungen über die der Baurechtsbehörde einzureichenden Bauvorlagen und der Prüfverzicht bei bautechnischen Nachweisen zusammengefasst sind... - #Jura #Recht #Verwaltung - https://ift.tt/2nrjlQz
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suborthb-blog · 5 years
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ORIGINAL WAHLPRÜFSTEINE
Probleme junger, nichtkommerzieller Kulturinitiativen in Bremen angehen! Gemeinsam Räume für junge Kulturformate schaffen!
Für eine gelingende Stadt sind die Faktoren Lebensqualität, Urbanität und Wandlungsfähigkeit entscheidend. Eine wichtige Funktion übernehmen hierbei die sogenannten Freiräume für junge Kulturinitiativen. In Ihnen entsteht gesellschaftliche Teilhabe, Debatten werden angestoßen und neue kulturelle Praktiken entwickelt.
Die einhellige Forderung, die von verschiedensten jungen Kulturinitiativen Bremens seit einiger Zeit zu vernehmen ist, lautet: "Wir brauchen Raum!" Die Stadtpolitik steht vor der Herausforderung, tragfähige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Denn die Maximen einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung, wie etwa unter den Stichwörten bottom-up-Stadtentwicklung oder Experimenteller Wohnungs- und Städtebau zusammengefasst werden können, sind unzureichend umgesetzt.
Bremen hat hier noch ein gutes Stück zu gehen. Die Empirica Studie Schwarmstadt Bremen? veröffentlicht im September 2018 sowie die im August 2018 erschienene IAW Studie Wissensintensive Dienstleistungen in Bremen – Herausforderungen und Chancen für die Stadt- und Strukturentwicklung beschreiben erneut ein lange bekanntes Problem: Bremen hat ein schlechtes Image und viele Lösungsansätze werden langsam oder gar nicht umgesetzt. Ein Wandel ist dringend notwendig, denn bisher fließt ein Großteil der Energie der jungen Kulturschaffenden in die Standortsuche und die Genehmigungsverfahren, statt in die eigentlichen Kulturproduktion.
Damit verschenkt Bremen bisher viele Möglichkeiten. Es gilt zu handeln, damit Kulturinitiativen  überhaupt Fuß fassen können und Bremen als zukunftsfähige, kreative, soziale und ökologische Stadt mitgestalten.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre hat unsere Initiative im folgenden Fragen und Forderungen aufgelistet, die Lösungsansätze abfragen um die Existenz von jungen Kulturinitiativen zu ermöglichen, um nicht weiter durch Verweise auf ungenügende Rechtslagen hingehalten und ausgebremst oder gar durch tradierte Interessensverbände verhindert werden zu können.
1) Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von öffentlichen und privaten Grundstücken und Immobilien durch Kulturinitiativen
Kulturinitiativen suchen oft vergeblich nach geeigneten Räumen. In der Konsequenz werden städtische Grundstücke und Immobilien angefragt. Hierbei stoßen die Kulturschaffenden auf eine Vielzahl von Problemen: Die WFB sieht sich eigentlich nicht zuständig für unkommerzielle Projekte – da Wirtschaftsförderung. Das Bauamt muss sich an die Landesbauordnung halten, diese sieht keine Sonderregelungen für kulturelle Zwischennutzungen oder experimentelles Wohnen vor.
Wir fragen Sie:
A) Wie wollen Sie sich für eine Verbesserung des Raumangebotes für junge Kulturinitiativen einsetzen?
B) Wie wollen Sie für eine Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen jungen Kulturinitiativen und der WFB sowie IB sorgen?
C) Unterstützen Sie neue Vorgaben zur Flächen- und Immobilienvergabe für die WFB und IB, die eine Förderung nichtkommerzieller Kulturprojekte ausdrücklich ermöglicht?
D) Wie stehen Sie zu einer Einführung des "Hambuger Modells" bei Ausschreibungen öffentlicher Flächen, sprich einer Vergabe nicht ausschließlich nach Höchstgebot, sondern unter Berücksichtigung gemeinwohlorientierten Gesichtspunkte?
2 Kulturfreundliche Auslegung und Anpassung der Bauordnung
Kulturinitiativen habe mit vielerlei behördlichen Auflagen, Verordnungen und Richtlinien zu kämpfen: Die Stellplatzverordnung ist in Hinblick auf ein junges, meist nicht motorisiertes Publikum fragwürdig. Die Einhaltung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) kann in der Regel nicht ermittelt werden und so wird fast ausschließlich den Beschwerdeführer*innen zu ihrem vermeintlichen Recht verholfen. Das Amt für Emissionsschutz hat kaum Erfahrung mit jungen Kulturinitiativen. Durch die Unverhältnismäßigkeit von Genehmigungs- und Nutzdauer sowie behördliche Auflagen, werden geplante Kulturprojekte bis zur Unkenntlichkeit des ursprünglich geplanten Kulturprojektes reglementiert . Hinzu kommt, dass viele junge Kulturformate unter dem rechtlichen Terminus „Vergnügungsstätte“ firmiert werden, die generell nur in Kerngebieten – also der Diskomeile - zulässig sind. In allen anderen Gebieten sind sie nur in Ausnahmefällen zulässig und somit im konfliktreichen und hart umkämpften Stadtraum kaum mehr umsetzbar.
Wir fragen Sie:
A) Unterstützen Sie die Forderung nach Kulturflächen als Ergänzung zu den Kerngebieten, analog zu Wohngebieten, Mischgebieten, Gewerbegebieten, etc.?
B) Sind Sie für eine Ergänzung der LBO um Richtlinien die den besonderen Anforderungen von Zwischennutzungen, experimentellen Wohnen und gemeinwohlorientierten Projekten Rechnung trägt?
C) Unterstützen sie eine Novellierung der Stellplatzverordnung? Etwa der Einführung einer rechtssicheren Möglichkeit zur Umrechnung von PKW- zu Fahrradstellplätzen?
D) Wie wollen sie die richtige Anwendung der Die TA Lärm garantieren?
3 Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kulturinitiativen und Kultursenat
Der Dialog junger Kulturinitiativen mit dem Kultursenat ist minimal. Zu einem weil die dringlichste Fragen der jungen Kulturinitiativen schlicht die der generellen Existenz, also der Suche nach geeigneten Spielstätten ist und die dafür zuständigen Ansprechspartner*innen bisher bei der WFB, IB, dem Bauamt und dem Stadtamt zu suchen sind.
Die Kulturbehörde müsste also zu Flächen und Immobilien verhelfen können um junge Kulturinitiativen zu unterstützen. Zudem sieht sich die Kulturbehörde oft nicht zuständig. Es wird argumentiert, für junge, nichtkommerzielle Kulturinitiativen nicht zuständig zu sein, da eine Förderung nichtkommerzieller Projekte (Club, Festivalformate) eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten von kommerziellen Kulturanbieter*innen darstellen würde. Hier kann nur eine Unkenntnis über die künstlerischen Inhalte und kultureller Praktiken junger Kulturformate, besonders im Bereich Musik konstatiert werden, die dringend behoben werden muss.
Zu guter Letzt krankt eine gute Zusammenarbeit an einem für junge Kulturinitiativen ungünstigen Fördersystem, sprich der weitreichenden Unmöglichkeit von Verwaltung der Spontanität junger Kulturinitiativen gerecht zu werden. Kürze Intervalle in der Mittelvergabe sind dringend geboten. Was hierdurch nicht verbessert werden kann, ist die Suche nach einem niederschwelligen Raum zur Umsetzung der künstlerischen Ideen. Was es unseres Erachtens nicht bedarf, ist die Einrichtung einer neuen Agentur oder eines entsprechenden Referats in der Kulturbehörde, sondern vielmehr eine direkte, effektive Unterstützung der schon vorhandenen und der zukünftigen jungen Kulturinitiativen in Bremen.
Wir fragen sie:
A) Unterstützen Sie die Anerkennung junger, nichtkommerzieller Kulturinitiativen und ihrer Kulturformate als förderungswürdig durch den Kultursenat?
B) Wie wollen sie die Unkenntnis der Verwaltung über die künstlerischen Inhalte und kulturellen Praktiken junger Kulturformate etwa in den Bereichen Musik und künstlerische Stadtaneignung beheben?
C) Unterstützen Sie die Forderung nach gezielter Bereitstellung von Flächen-und Immobilien für nichtkommerzielle Kulturinitiativen durch den Kultursenat?
D) Unterstützen Sie die Einrichtung eines Subkultur Fonds? Mit welchen Mittel sollte dieser ihres Erachtens nach ausgestattet sein? Wie stellen sie sich die Vergabeintervalle, Vergaberichtlinien und die Administration eines solchen Fonds vor?
E) Unterstützen Sie die Forderung nach einem eigenständigen Kulturressort?
4 Kulturkampf von rechts
Die Angriffe der Neuen Rechten auf Kultureinrichtung nehmen zu. Wir als junge,  nicht-kommerzielle Kulturinitiativen setzten uns für eine offene, liberale Gesellschaft ein und werden so im derzeitigen Kulturkampf zur Zielscheibe der „Neuen Rechten“.
Wir fragen Sie:
A) Wie wollen Sie junge Kulturschaffende vor den zunehmenden Angriffen der sogenannten Wutbürger*innen und der „Neuen Rechte“ schützen?
B) Unterstützen Sie nach der Wahl aktiv die Genehmigung und Durchführung von Festivals und Freiluftpartys junger, nichtkommerzieller Kulturinitiativen, die Suche nach dauerhaften Flächen für Kultur in Verbindung mit experimentellen Wohnen sowie die Eröffnung eines neuen Kulturzentrums durch Zucker e.V. im Diakonissenbunker ?
Bremen, Mai 2019
Subort 4.0 - Initiative zur Förderung junger und nichtkommerzieller Kulturformate -
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gebaudeverersi · 7 years
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Sturm – eine Gefahr für das Dach
Sturmschäden haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die Zeitabstände, in denen Stürme auftreten, werden immer kürzer, ihre Gewalt immer größer.
Die Stürme, die 1990 weite Teile Westeuropas heimsuchten und Schäden in Höhe von 25 Milliarden DM hinterließen, sind eindrucksvolle Beweise dafür. Die Serie von starken Winterstürmen hat sich in den darauffolgenden Jahren fortgesetzt.
Denken Sie daran, daß
        jeder Hauseigentümer nach der Landesbauordnung verpflichtet ist, seine Gebäude instandzuhalten, die Versicherungsbedingungen auch diese Instandhaltungspflicht vorschreiben, jeder Mangel unverzüglich von einem Fachmann behoben werden muß, Sie, bevor Sturm aufkommt, Fenster, Türen sowie Luken, Dachfenster, Lichtkuppeln und Fensterläden schließen und Markisen aufrollen.
  Prüfen Sie Ihr Dach regelmäßig. Achten Sie auf:
  Prüfen Sie auch Ihren Baumbestand in unmittelbarer Nähe des Gebäudes auf ausladende Äste und Fäulnisbefall.
  Der Beitrag Sturm – eine Gefahr für das Dach erschien zuerst auf Wohngebäudeversicherung vergleich.
from Wohngebäudeversicherung vergleich https://www.wohngebaeudeversicherungvergleich24.de/sturm-eine-gefahr-fuer-das-dach/
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mampomagazin · 7 years
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Rechtliches zu alternativen Wohnideen
Eines vorweg: Unser Beitrag soll keine Rechtsberatung darstellen, sondern dem interessierten Bauherren lediglich eine Hilfestellung im Bürokratie-Dschungel sein. Wenn Sie Erfahrung im Bau und der Genehmigung eines Tiny House oder ähnlichem haben, freuen wir uns selbstverständlich, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen. Viele andere Interessenten werden sicherlich davon profitieren.
Die kleinen Minihäuser stammen aus den USA und begeistern auch hierzulande immer mehr Menschen, die sich nach „Downsizing“ bzw. Minimalismus sehnen. Während man tendenziell – sowohl in Amerika als auch bei uns in Deutschland – dazu neigt, immer größer und dekadenter zu bauen (siehe Hobbyzimmer, Doppelgarage, Wellnessbereich usw.) geht die Tiny-House-Bewegung aus Amerika diesem Trend entgegen: Umweltschonend und möglichst autark zu bauen lautet das Motto.
Leider stellen sich dieser vorbildlichen Grundeinstellung in Deutschland jede Menge bürokratische Hürden in den Weg. Wir möchten mit unserem Beitrag keinesfalls vom Bau/Kauf eines Tiny House abraten – im Gegenteil: Wer weiß, worauf er sich einlässt, wird sich leichter den eventuell aufkommenden Hindernissen stellen können.
Die Baugenehmigung
Völlig anders als in den USA stellt sich die Rechtslage in Sachen Hausbau hierzulande dar. Während in den USA zum Teil für Kleinsthäuschen keine Bauvorschriften existieren, muss man sich in Deutschland beinahe alles genehmigen alles. Dies kann sogar für Gartenhäuschen und feste Überdachungen gelten. Davor ist man auch dann nicht gefeit, wenn Sie das Häuschen mobil gemacht haben, es sozusagen bequem innerhalb kürzester Zeit von A nach B bewegen können. Diesem Mythos wird leider noch immer häufig Glauben geschenkt.
Manch ein Tiny-House-Besitzer mag nun vielleicht denken, dass das Minihaus einem Wohnwagen oder Wohnmobil gleichzusetzen ist. Das jedoch entscheidet nicht der Besitzer, sondern ebenfalls die Baubehörde. Sollte sich diese ebenfalls Ihrer Meinung anschließen, bedeutet das für Sie zwar etwas mehr Freiheit – vom wilden Platzieren mitten im Nirgendwo sind wir jedoch auch dann meilenweit entfernt. Auch Wohnmobile- und Wohnwagen dürfen nur auf bestimmten Flächen abgestellt werden (ausgenommen sind selbstverständlich Privatgrundstücke; hier muss Ihnen lediglich der Eigentümer sein Einverständnis geben).
Je nach Bundesland unterschiedlich geregelt
Nachdem das Planungsrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt wird, empfiehlt es sich immer, bei Ihrer zuständigen Baubehörde nachzufragen, bevor Sie einen ersten Schritt wagen. Bei kleinen Gebäuden wie Gartenhäusern oder Carports genügt im Regelfall eine Anmeldung bei der Behörde; bei allem was darüber hinaus reicht, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Bildquelle: pixabay-Häuschen-Antranias
Der Bauantrag
Um einen Bauantrag mit all seinen weiterführenden Unterlagen einreichen zu können, brauchen Sie die Hilfe von einem Architekten bzw. einem Fachmann auf dem Gebiet des Bauens (Bauingenieur etc.). Dieser muss den Bauantrag unterzeichnen. Weiterhin werden Unterlagen wie  eine detaillierte Baubeschreibung, Bauzeichnungen und selbstverständlich ein Lageplan Ihres Tiny House beigefügt. Nach Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde (über die zuständige Gemeinde) geht Ihnen der Bescheid zu, ob Sie die Baugenehmigung erteilt bekommen oder ob Ihr Antrag abgelehnt wurde.
Maßgebliche Faktoren
Innen- oder Außenbereich
Ganz entscheidend für die Behörde ist, ob sich das von Ihnen angestrebte Projekt im Innenbereich einer Ortschaft befindet oder ob Sie im Außenbereich bauen möchten. Zweiteres gestaltet sich mitunter als sehr schwierig. Grund hierfür ist, dass für das Bauvorhaben der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erstellt werden müsste. Dies wiederum setzt das Einverständnis einiger weiterer Träger voraus, so zum Beispiel die des Wasserwirtschaftsamts oder des Bund Naturschutz und ist demzufolge sehr aufwändig.
Grundsätzlich gilt: Bei uns in Deutschland dürfen lediglich erschlossene Grundstücke bebaut werden. Das bedeutet, dass der Baugrund mit Wasser, Gas, Elektrizität versorgt und an die Kanalisation angeschlossen sein muss. Weiterhin muss der Baugrund ans Wegenetz angeschlossen sein. Der Traum vom wild platzierten Minihäuschen mitten im Nirgendwo wird in unserem Land also definitiv nicht durchführbar sein.
Einverständnis der Nachbarn
Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist das Einverständnis Ihrer Nachbarn in Hinblick auf Ihr Bauvorhaben. Lassen Sie sich dieses Einverständnis bitte immer schriftlich geben und beachten Sie, dass jeder Nachbar sein Einverständnis geben sollte. Liegen die Erklärungen schriftlich vor, stehen die Chancen auf Realisierung bedeutend besser als ohne Unterschriften.
Bildquelle: pixabay-Häuschen – SilviaP Wichtig! Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Das ist nicht nur die beste Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags, sondern auch für gute Nachbarschaft.
Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz oder gar kein Wohnsitz?
Voraussetzungen an den Baugrund
Es ist sicherlich anzunehmen, dass Sie Ihr Tiny House als Erstwohnsitz nutzen möchten. In Deutschland lebendes Personen sind meldepflichtig. Das bedeutet, Sie müssen auch bei einem Umzug ummelden. Doch wann gilt ein Wohnsitz überhaupt als ein solcher? Nicht jede Immobilie ist automatisch ein Wohnsitz. So können gewerbliche Gebäude wie Büros oder Läden beispielsweise kein Wohnsitz sein. Sollten Sie in Ihrem Tiny House also wohnen wollen, müssen Sie den Bau in einem Wohngebiet- oder mindestens in einem Mischgebiet planen. Das Grundstück selbst muss erschlossen sein (oder mindestens erschießbar; bedenken Sie jedoch wieder die dadurch entstehenden Kosten); dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr Häuschen völlig autark planen.
Sie haben einen geeigneten Baugrund gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt können die Planungen in die Tiefe gehen. Erster Schritt ist, sich den Bebauungsplan genau anzusehen. Was entspricht dem gängigen Ortsbild? Wenn selbiges nicht völlig Ihrem Geschmack widerspricht, halten Sie sich bitte optisch zu großen Teilen an die umliegenden Häuser, dann steht der Genehmigung meist nichts mehr im Weg. Möchten Sie jedoch ein auffallendes und aus der Reihe tanzendes Häuschen bauen, kann dies in manchen Ortschaften Grund für einen Ablehnungsbescheid sein.
Was im ersten Augenblick engstirnig erscheint, hat durchaus einen sinnvollen Hintergrund: Stellen Sie sich ein kleines, durch alte Fachwerkbauten geprägtes Dorf mit engen Gassen und viel Kopfsteinpflaster vor. Mitten in diesem herrlichen Kulturschatz soll nun ein enormer kastenförmiger Wohnblock errichtet werden. Dieses Vorhaben würde das Ortsbild empfindlich stören und daher mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
Nutzung als Wohnmobil
Wieder etwas anders sieht die Sache aus, wenn Sie sich auf einem Campingplatz anmelden möchten. Hier ist vorab zu klären, ob das auf dem ausgesuchten Platz überhaupt möglich ist. Campingplätze, die als Wohnsitz dienen, müssen nämlich sehr strenge Voraussetzungen erfüllen. In einigen Bundesländern ist es besonders schwierig, seinen Wohnsitz auf einem Campingplatz anzumelden.
Um Ihr Tiny House als Wohnsitz anzumelden, müssen die Voraussetzungen des deutschen Baugesetzbuches und der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes erfüllt werden. Es handelt sich beim Bau/der Errichtung eines Minihauses also tatsächlich um ein Bauvorhaben und ist nicht mit dem Kauf eines Wohnwagens vergleichbar (auch dann nicht, wenn das Tiny House mobil ist).
Bildquelle: pixabay-Rechtliches-CQV-avoca
Etwas anders verhält es sich, wenn Sie das Häuschen als Ferienhaus nutzen möchten. Sie benötigen zwar auch dann einen Bauantrag, können das Tiny House jedoch auch auf dafür vorgesehene Plätze (Campingplätze, Siedlungen für Ferienhäuser etc.) abstellen.
Unterwegs mit dem Tiny House
Während viele Besitzer der Mini-Häuschen nur davon träumen, auf kleinstem Raum und möglichst autark sesshaft zu werden, möchten andere Besitzer mit ihrem Tiny House verschiedene Gebiete bewohnen. Doch wie verhält es sich mit dem Transport des Hauses auf Rädern, wenn selbiges nicht in die Kategorie „Wohnmobile“ einzustufen ist?
Straßenzulassung
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der ein Fahrzeug und/oder einen Anhänger auf deutschen Straßen bewegen möchte, selbiges/-n zur Zulassung anmelden muss – also auch ein Tiny House.
Es gibt ein paar wenige Ausnahmen bei Fahrzeugen, die keinen TÜV, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis benötigen. Darunter fallen Anhänger im Schaustellergewerbe (Zirkuswagen), Anhänger im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und fahrbare Baubuden (siehe auch Beitrag Bauwagen).
Die oben genannten Anhängertypen sind jedoch für eine Fahrt ohne TÜV ebenfalls an Bedingungen gebunden. So dürfen Sie den Anhänger lediglich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h transportieren. Ist das Zugfahrzeug selbst für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, muss der Anhänger mit 25 km/h-Schildern an den Längsseiten sowie an der Rückseite gekennzeichnet werden.
Sicher werden Sie sich nun Fragen, was diese Regelungen für Ihr Tiny House bedeuten? Nachdem keine der drei Anhängertypen die Bedingungen eines Minihauses erfüllt, gelten für Sie als Besitzer/Transporteur die etwas kulanteren Regeln nicht. Sie benötigen für Ihr Tiny House also eine Zulassung. Sollten Sie das Häuschen öfter transportieren wollen, empfiehlt es sich, eine Einzel-Betriebserlaubnis einzuholen. Andernfalls käme auch der Transport mit einem Kurzzeitkennzeichen in Frage.
Arten der Zulassung
Als Wohnwagen
Womöglich planen Sie, das Mini-Haus als Wohnwagen zuzulassen. Das ist zwar möglich, jedoch auch mit einigen Nachteilen verbunden. Lassen Sie Ihr Tiny House als Wohnwagen zu, gilt diese Betriebserlaubnis als nationale Typgenehmigung. Achtung! Bei Auslandsfahrten benötigen Sie eine separate Zulassung gemäß den Bestimmungen in diesem Land oder alternativ eine Genehmigung der europäischen Rahmenrichtlinie 70/156/EWG (EG-Typgenehmigung).
Ein gravierender Nachteil in der Zulassung als Wohnwagen liegt in den Konsequenzen bezüglich der Versicherung. Bitte informieren Sie sich hierüber ausgiebig, bevor Sie sich für diesen Weg entscheiden.
Weiterhin möchte im Grunde jeder Besitzer eines Tiny House selbiges als dauerhafte Wohnstätte nutzen und die Minihäuser ebenso vor den Behörden als auch in der Gesellschaft als solche anerkannt bekommen. Mit der Eingliederung in die Kategorie Wohnwagen dürfte die Anerkennung als vollwertiges Haus und damit als dauerhafte und anerkannte Wohnstätte nicht gerade einfacher werden.
Zulassung als gesicherte Ladung
Eine andere Alternative als die Zulassung als Wohnwagen ist selbige als eine ordentlich gesicherte Ladung. Was gemeinhin als ordentlich gesicherte Ladung gilt, beschreibt die Straßenverkehrsordnung wie folgt: „Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann“. Wichtig: Ein  Anhänger ist noch keine Ladung. Um als solche vor dem Gesetz durchgehen zu können, müssen Sie den Aufbau händisch wieder vom Anhänger trennen können. Dies ist bereits beim Bau/der Planung zu beachten.
Ein Schwierigkeit, wenn das Tiny House als gesicherte Ladung zugelassen werden soll, ist die Versicherung. Im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle liegt die Verantwortung beim Fahrer/Halter des Hauses. Dass die Ladung ausreichend gesichert war/ist, lässt sich jedoch rückwirkend schwer belegen. Wie kann man dieses Problem umgehen? Am besten lassen Sie sich bei der DEKRA zertifizieren. Die Voraussetzungen, eine solche Zertifikation zu erhalten, lesen Sie bitte bei der DEKRA nach.
Das Zugfahrzeug und die Fahrerlaubnis
Kurz und knapp: Aufgrund der Größe, der Höhe und allem voran dem Gewicht eines Tiny Houses kommen herkömmliche PKWs als Zugfahrzeug nicht in Frage. Einige amerikanische Modelle, SUVs, Transporter oder Kleinlastwagen können Ihr Häuschen hingegen für gewöhnlich ziehen. Bitte überprüfen Sie Ihren Fahrzeugschein auf die Positionen 28 und 29 (gebremste und ungebremste Anhängelast).
Wenn nun ein geeignetes Zugfahrzeug bereits steht, muss noch geklärt werden, ob Sie Ihr Häuschen mit Ihrer Fahrerlaubnis überhaupt ziehen dürfen. Wer seinen Führerschein nach dem Jahr 1998 gemacht hat, benötigt für das Fahren eines Zugfahrzeugs samt Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg eine Fahrerlaubnis der Klasse BE oder mehr. Der „normale“ Führerschein der Klasse B reicht also nicht! Ein Vorteil der frühen Geburt: Die ehemalige Fahrerlaubnis der Klasse 3 beinhaltet diese Fahrerlaubnis.
Bildquelle: pixabay-paragraph-geralt
Wohnen und Freies Parken
Angenommen, Ihr Tiny House wurde als Wohnwagen zugelassen. Dürfen Sie das Gespann überall parken und am Ende sogar darin übernachten?
Parken dürfen Sie Ihr Gespann im Grunde überall, wo selbiges generell erlaubt ist (gilt bis 3500 kg). Parken beinhaltet jedoch nicht das Übernachten. Dies ist zulässig, wenn es nicht dem dauernden Wohnen an ein- und derselben Stelle dient. Das Ruhen und Übernachten im Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist also erlaubt. Ein einmaliges Schlafen im Wohnwagen/-Mobil, um sich von der Fahrt zu erholen, stellt also kein Problem dar (selbstverständlich gilt dies auch nur für offizielle Parkplätze).
Nun aber aufgepasst: Völlig anders sieht die Sache aus, wenn „campingähnliches Leben“ praktiziert wird, also das Aufstellen von Tischen, Stühlen, das Herausdrehen der Markise oder das Aufbauen eines Vorzeltes. Dies stellt kein Parken mehr dar, sondern gilt als Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.
Auch das mehrtägige Übernachten und Abstellen eines Wohnmobils auf einem öffentlichen Parkplatz ist nicht erlaubt, da die Straße nicht mehr vorwiegend zu Verkehrszwecken, sondern zu Wohnzwecken genutzt wird.
Bildquelle: pixabay-campen-LUM3N Wildes Campen ist in Deutschland nicht erlaubt!
Die Kommunen können die Nutzung von bestimmten Fahrzeugtypen auf einigen Parkplätzen ausschließen. Dies ist entsprechend durch Schilder gekennzeichnet und muss selbstverständlich berücksichtigt werden. Vorsicht geboten ist zudem abseits von öffentlichen Straßen.
Achtung! Weit entfernt davon ist das Campen in vermeintlich „freier“ Natur. Landwirtschaftliche Flächen, Wälder, Wiesen usw. mögen durchaus ihren Reiz haben – darauf campen dürfen Sie jedoch nicht einfach so. Das Wildcampen gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belangt. Beschädigen Sie jedoch beispielsweise die Wiese oder ein Feld eines Bauern, kann dieser Schadenersatz von Ihnen verlangen.
Fazit: Wenn Sie sich von Ihrer Fahrt ausruhen und lediglich eine Nacht in Ihrem Mobilhaus schlafen möchten, stellt das auf dafür vorgesehenen Parkplätzen kein Problem dar. Wildes Campen hingegen ist in Deutschland verboten und sollte tunlichst vermieden werden, ebenfalls nicht erlaubt ist das mehrtägige Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen.
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gutachter · 10 months
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„…Die Erwartungen an die heutige Bauministerkonferenz sind hoch. Die Bauwirtschaft drängt die Länder auf schnelle Entscheidungen, vor allem um den kriselnden Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Als wichtigste Maßnahme fordert die Branche eine Harmonisierung der Landesbauordnungen. Die Bauwirtschaft erwartet die heutige Bauministerkonferenz mit Spannung. Sie setzt vor allem auf das von Bund und…
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kohlhammer · 10 years
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Landesbauordnung Baden Württemberg 2015
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