Tumgik
#Maskenattest
datenarche · 3 months
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korrektheiten · 10 months
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COMPACT TV: Corona-Ärztin aus Sachsen drohen vier Jahre Knast
PI schreibt: »Seit über neun Monaten sitzt sie unverurteilt im Gefängnis: Dr. Bianca Witzschel, Ärztin aus Sachsen. Der Vorwurf: Sie soll Corona-Maskenatteste gefälscht haben. Vor Gericht wird sie wie ein Terrorist behandelt. COMPACT TV hatte am Mittwoch einen Prozess-Beobachter vor Ort und deckt den Justiz-Skandal in seinem ganzen Umfang auf. Like http://dlvr.it/Szq6Cj «
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rechtsanwaltdruebler · 11 months
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Erneuter Freispruch bei Corona-Maskenattest
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Amberg. Einen erneuten Freispruch mußte die Staatsanwaltschaft hinnehmen. Eine Dame aus Amberg bekam im Januar 2022 ohne nennenswerte Untersuchung ein Maskenattest bei einem Arzt, den sie erstmal wegen ihrer Tochter aufsuchte. Die Hausärztin war in Urlaub und so googelte sie nach einem Homöopathie-Arzt in Amberg. Dort wurde sie wegen ihrer Tochter vorstellig, sprach aber auch ihre gesundheitlichen Probleme mit der Maske an. Der Arzt stellte ein Befreiung aus, welches die Dame beim Kindergarten ihrer Tochter und dem Arbeitgeber vorlegte. Letztendlich ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Strafbefehls, den das Amtsgericht jedoch nicht erlies. In der obligatorischen Hauptverhandlung wurde nach der umfassenden Zeugenvernehmung und Sachverständigenanhörung festgestellt, daß die Beschwerden auf dem Attest richtig angegeben worden seien, der Arzt aber die alleinige Aufgabe hat hieraus eine ärztliche Schlussfolgerung zu ziehen. Der Verteidiger Dr. Übler beanstandete zunächst, daß die Staatsanwaltschaft jedem einen Strafbefehl gesendet habe, der mit einem Maskenattest aufgegriffen wurde ohne Nachforschungen über die inhaltliche Richtigkeit vorzunehmen. Er legte in seinen Ausführungen und seinem Plädoyer Wert darauf, daß die Unrichtigkeit des Attestes der Angeklagten nicht vorgeworfen könne, da sie keine medizinischen Kenntnisse habe und auch den Rückschluss deshalb nicht nachvollziehen könne. Sie habe deswegen auch nicht wissen können, daß das Attest eine aus medizinischer Sicht unrichtige Basis habe. Richterin Sachse verwies auf Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landgerichts, wonach das Gesetz nur dann anzuwenden sei, wenn Falschangaben über den Gesundheitszustand im Attest enthalten seien. Die Angabe eines aus ärztlicher Sicht falschen oder nicht nachvollziehbaren Rückschlusses sei hierfür gar nicht erforderlich. Die Angeklagte wurde aus diesem Grund freigesprochen. Ob die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Verwendetes Corona-Attest und Freispruch
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Amberg. Eine Dame aus Amberg wurde am 18.09.2023 nun endgültig vom Vorwurf der Verwendung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses in der Corona-Pandemie freigesprochen. Zwei Polizeibeamte griffen die Dame im Supermarkt auf, da sie keine Maske trug. Sie legte ein Attest vor, Dies wurde von den beiden Beamten beanstandet. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach §§ 279, 278 StGB a.F. eingeleitet. Darauf folgte eine Durchsuchung bei der Frau, ob noch andere relevante Gesundheitsunterlagen oder Atteste existieren würden. Insgesamt fand die Polizei zwei Atteste, eines ohne und eines mit Diagnose, wie damals vorgeschrieben. Vor dem Amtsgericht gab die Angeklagte an, sie sei im Jahr 2002 von ihrem Mann fast mit einem Kissen erstickt worden. Sie habe seitdem panische Angst davor, daß ihr etwas ins Gesicht kommt. Sie sei schon mehrfach - auch in der Arbeit - zusammengeklappt, wenn ihr etwas ins Gesicht kam. EInmal wurde sie sogar ins Klinikum mit Schockzustand in Pfötchenstellung verbracht. Sie habe sich dann bei aufkommender Maskenpflicht an einen Arzt gewandt, um zu erfahren, ob es hierfür eine Maskenbefreiung gäbe. Sie wollte damals alles richtig machen. Der geladene Betriebssaitäter bestätigte zwei dieser Vorfälle. An den genauen Anlaß konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern. Der geladene Sachverständige führte dann aus, daß bei der Angeklagten zwar keine eingeschränkte Lungenfunktion oder vergleichbares vorliege. Die Situation, in der die Angeklagte damlas mit einem Kissen erstickt werden sollte, sei jedoch ein existentielles Erlebnis, das man nicht mehr vergessen könne. Eine psychatrische Behandlung sei jedoch zu empfehlen. Der Sachverständige gab zwar an, daß eine genauere Untersuchung der Angeklagten durch den ausstellenden Arzt angezeigt gewesen wäre, der Angeklagten aber kein besseres Wissen unterstellt werden könne. Auch sei das Vorliegen der Voraussetzungen glaubhaft, er könne das Gegenteil aber auch nicht ausschließen. Der Verteidiger Dr. Übler wies darauf hin, daß die Staatsanwaltschaft hier in allen Fällen eines Maskenattestes hier mehr als übertrieben vorging und jeden, der mit einem Attest angetroffen wurde, einen Strafbefehl und eine Hausdurchsuchung aufgedrückt habe. Entlastende Umstände seien trotz gesetzlicher Verpflichtung hierzu durch die Staatsanwaltschaft nicht geprüft worden. Weiter habe die Staatsanwaltschaft durch die Fassung des Wortlauts der Strafbefehle den falschen EIndruck erweckt, es bestünde nur die Möglichkeit eine Maskenbefreiung zu erhalten, wenn eine Lungenbeeinträchtigung vorliege und diese durch einen Facharzt bestätigt wurde. Dieser Fall zeige deutlich, daß auch andere Gründe möglich sind. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft beantragten übereinstimmend Freispruch vorallem aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen. Richterin Wunderlich schloss sich den Anträgen an. Sie verwies darauf, daß die Angeklagte hier eine wirkliche gesundheitliche Beeinträchtigung habe, die sie am Tragen der Maske hindere, zumindest dies aber nicht auszuschließen sei. Auch in subjektiver Hinsicht habe sich die Angeklagte aufgrund ihres Erkrankungsbildes hilfesuchend an den Arzt gewendet. Sie habe dann auch nicht wissen oder damit rechnen können, daß der Arzt ein ggf. falsches Attest ausstellt. Zudem sei das Attest vor diesem Hintergrund auch nicht zwangsläufig unrichtig. Ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird, ist noch nicht klar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lesen Sie den ganzen Artikel
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hjgdigitalmonster · 2 years
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Haftbefehl: Ärztin aus Moritzburg wegen Masken-Befreiungen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen verhaftet!
Wie eine Schwerverbrecherin führen Polizisten die beliebte Ärztin Dr. Bianca Witzschel (66) aus Moritzburg (Kreis Meißen) ab - ihr wird vorgeworfen, in mehreren hundert Fällen Masken-Befreiungen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt zu haben, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten.
Während echte Kriminelle wie Kindervergewaltiger lachend die Gerichte verlassen weil Sie eine Bewährungsstrafen bekommen haben oder man Kriminelle aus der U-Haft entlässt weil die Verfahren zu lange dauern und Gefängnisse überlastet sind macht man weiter Jagd in Deutschland auf Ärzte die Maskenatteste Ausstellten.
(Zueletzt wurde Dr. Monika Jiang zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt wegen Ausstellen von Maskenattesten, sie ist aber nicht die einzigste nur ein beispiel)
Falls jemand der Frau Dr. Bianca Witzschel (66) einen Brief schreiben möchte das Sie weiß das andere hinter ihr stehen und das die Justiz das auch mitbekommt das mehrere den Fall beobachten.
Hier ist die Postanschrift der inhaftierten Ärztin:
Dr. Bianca Witzschel
JVA Chemnitz
Thalheimer Str. 29
09125 Chemnitz
Bitte schreibt zahlreich Danke.
p.s bitter unterlasst böse Emojis
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germanischer-junge · 2 years
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„Ich habe kein Vertrauen mehr in die Polizei“ -
multipolar
Herausgegeben von Stefan Korinth, Paul Schreyer und Ulrich Teusch
Demonstration am 18. November 2020 in Berlin | Foto: Dirk Wächter
„Ich habe kein Vertrauen mehr in die Polizei“
Seit Einführung der Maskenpflicht sind zahlreiche Menschen in Deutschland wegen Maskenattesten ins Visier von Polizei und Justiz geraten. In vielen Fällen haben die bislang völlig unbescholtenen Bürger bis heute mit den Behörden zu tun. Strafbefehle, Hausdurchsuchungen oder Gerichtsverfahren belasten die Betroffenen finanziell und psychologisch. Multipolar hat mit dreien von ihnen gesprochen. Ihr Vertrauen in Polizei und Justiz befindet sich auf einem Tiefpunkt.
PAUL KOMMOD, 29. August 2022, 2 Kommentare, PDF
Maskenbefreiungsatteste waren in den Corona-Verordnungen der Bundesländer zwar ausdrücklich vorgesehen. Aber in der Realität wurden viele Ärzte und Patienten verdächtigt, angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt, weil sie solche Atteste ausgestellt oder vorgezeigt hatten. Der Vorwurf lautete „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §279 Strafgesetzbuch (StGB). Im Folgenden zeigen drei Fälle aus Hannover exemplarisch, was Bürger mit den Behörden erlebten. Keine der drei Personen war vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Fall 1: Hausdurchsuchung bei einer Schwangeren
Tatjana Bosche organisiert seit Beginn der Coronakrise Demonstrationen. Dabei wird sie mehrfach von der Polizei aufgefordert, ihr Maskenattest zu zeigen. Sie kommt diesen Aufforderungen nach. Das Attest stammt von einer bekannten Maßnahmenkritikerin und wurde nach Untersuchung und Befundung ausgestellt.
Im Juni 2022 klingelt es eines Freitagsmorgens um 7 Uhr an ihrer Tür. Die Familie mit zwei kleinen Kindern schläft noch, Tatjana Bosche ist im achten Monat schwanger. Vor der Tür stehen acht bewaffnete Polizisten in Schutzwesten mit einem Durchsuchungsbeschluss. Das Attest soll eingezogen werden, es stehe im Verdacht gefälscht zu sein. Es hatte vorher keinen Schriftwechsel mit den Behörden gegeben.
Tatjana Bosche informiert die Polizisten an der Tür, dass sie das Attest verloren habe und jetzt ein neues von einem anderen Arzt besitze. Die Beamten wollen die Wohnung trotzdem durchsuchen. Die junge Mutter fragt, ob dies angesichts der Anwesenheit ihrer Kinder nötig sei. Die Einsatzleiterin besteht darauf. Die Polizisten verhalten sich gemäß Protokoll, sagt sie und wenn Tatjana Bosche sie nicht in die Wohnung ließe, würden sie sich Einlass verschaffen.
Die Schwangere bittet darum, nach oben in ihr Schlafzimmer gehen zu dürfen, um sich den Schlafanzug auszuziehen. Es wird ihr gestattet, sie muss aber die Tür offen lassen. Nach weniger als einer Minute rufen die Polizisten, sie müsse jetzt wieder erscheinen. Die Durchsuchung beginnt. Tatjana Bosche darf keinen Raum allein betreten, sie wird von einem Polizeibeamten bewacht.
Die Beamten räumen im Wohnzimmer alle Schränke und Regale aus, durchwühlen jede Schublade und lassen alles liegen. Sie stoßen auf Bücher über den Zweiten Weltkrieg und beginnen, eine Liste der Buchtitel anzufertigen. Tatjana Bosche protestiert vergeblich.
Als sie mit der unteren Etage fertig sind, möchten die Beamten die obere Etage durchsuchen, in der die Kinder und Tatjana Bosches Partner schlafen. Sie versichert, das verlorene Attest befinde sich auch dort nicht und außerdem schliefen die Kinder noch. Die Einsatzleiterin sagt, man werde sich beeilen und die Kinder nicht wecken. Tatsächlich werfen die Beamten nur einen Blick ins Kinderzimmer, möchten aber im Elternschlafzimmer den Computer überprüfen. Die Mutter verhindert es mit dem Hinweis, es handele sich um ihren Arbeitscomputer, auf dem sich nichts Privates befinde.
Nun wacht ihr Partner auf und fragt, was los sei. Als es ihm erklärt wird, bestätigt er, dass das Attest verloren gegangen sei. Die Einsatzleiterin möchte nun das neue Attest sehen und mitnehmen. Tatjana Bosche widerspricht, denn der Durchsuchungsbeschluss beziehe sich nur auf das vorherige Attest. Außerdem brauche sie das aktuelle Attest für den täglichen Einkauf.
Als Lösung bietet die Einsatzleiterin an, der jeweilige Supermarktbetreiber könne sie ja anrufen und sie würde das Vorhandensein eines Attestes dann bestätigen. Zu diesem Zweck möchte sie ihre Visitenkarte dalassen. Tatjana Bosche lehnt die Herausgabe weiterhin ab. Nun telefoniert die Einsatzleiterin mit der Staatsanwaltschaft, die bestätigt, dass sie das neue Attest nicht einziehen darf. Die Einsatzleiterin fordert Tatjana auf, ihr eine Kopie des neuen Attestes auszuhändigen, denn das würde ihrem Fall „sehr helfen“. Tatjana fertigt eine Kopie an.
Kurze Zeit später informiert sie ein Bescheid über die Einstellung des Verfahrens.
„Ich habe mich bei meinen Begegnungen mit der Polizei missverstanden und ungerecht behandelt gefühlt“, erklärt Tatjana Bosche gegenüber Multipolar. „Ich habe mich bei den Demos an alle Auflagen gehalten, aber sie haben immer nach etwas gesucht, womit sie mich angreifen können.“ Sie erhielt unter anderem einen Strafbefehl über 4000 Euro wegen einer bei einer Demonstration getätigten Aussage.
Während der Hausdurchsuchung habe sie sich sehr aufgeregt, berichtet die junge Frau weiter. Irgendwann habe ein Polizist zu ihr gesagt: „Es reicht, Frau Bosche, auch Schwangere müssen sich ans Gesetz halten“. Die Hausdurchsuchung hat Spuren bei Tatjana Bosche hinterlassen.
„Heute früh klingelte es um 7 Uhr an meiner Tür, es war nur meine Mutter, aber ich bin mit Herzrasen aufgeschreckt, weil ich dachte, es sei wieder die Polizei. Ich möchte nichts mehr mit Polizei und Behörden zu tun haben, habe keinerlei Vertrauen mehr, dass sie zu unserem Schutz hier sind oder Recht und Gerechtigkeit durchsetzen.“
Die zuständige Polizeidirektion lehnte eine Antwort auf die Multipolar-Presseanfrage zu dem Vorgang aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ ab.
Fall 2: Strafbefehl wegen Attest, Bußgeld ohne Attest
Im Herbst 2020 besucht Beate Krüger (Name geändert, die Identität ist der Redaktion bekannt) zwei Demonstrationen in Hannover. In der Innenstadt gilt die Maskenpflicht auch an der fischen Luft. Die Polizei fordert die Demonstranten auf, Maskenbefreiungsatteste beim Einsatzwagen vorzuzeigen. Beate Krügers Attest, von ihrem Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie ausgestellt, wird zusammen mit dem Personalausweis von der Polizei für rund zehn Minuten mit in den Einsatzwagen genommen.
Anfang 2021 ist Beate Krüger erneut auf dem Weg zu einer Demonstration – diesmal in Begleitung einer prominenten Maßnahmenkritikerin. Das Demonstrationsgelände ist mit Polizeiwagen so weiträumig abgeriegelt, dass Teilnehmer einen langen Umweg dorthin zurücklegen müssen. Drei Polizisten erkennen die bekannte Kritikerin und umzingeln sie. Beate Krüger entfernt sich, wird aber ebenfalls umzingelt. Die Polizisten verlangen ein Maskenattest. Diesmal verweigert Beate Krüger die Herausgabe, zeigt aber ihren Personalausweis. Drei Monate später erhält sie einen Bußgeldbescheid. Die Ordnungswidrigkeit: Maskenlose Teilnahme an einer Demonstration ohne Attest.
Viele Monate verstreichen. Im Dezember 2021 erhält Beate Krüger einen Strafbefehl. Die Anschuldigung: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei den zwei Demonstrationen im Herbst 2020. Die Geldstrafe liegt bei rund 2500 Euro, alternativ droht eine Gefängnisstrafe von mehreren Wochen. Beate Krüger kontaktiert ihren Anwalt. Es kommt zum Prozess.
Anfang 2022 gilt im Gerichtssaal 3G und Maskenpflicht. Beate zeigt am Haupteingang ihr Maskenattest und ihren PCR-Test vor und darf das Gebäude betreten. Hinter dem Eingang wird sie von einem Mitarbeiter abgefangen und zum Gerichtssaal begleitet. Maskierte Prozessteilnehmer dürfen unbegleitet durch das Gebäude gehen.
Beim Betreten des Saales erblickt der Richter einen maskenlosen Prozessbeobachter und empört sich. Der junge Mann möchte sein Attest vorzeigen, wird aber mit den Worten: „Das interessiert mich nicht!“ vom Richter aus dem Saal geworfen.
Beate Krüger muss dem Richter ihr Attest aushändigen. Dieser übergibt es dem Staatsanwalt, der feststellt, es sei veraltet. Dennoch lässt er es fotokopieren. Im Zuge der Verhandlung droht der Richter mehrfach damit, das Attest einzuziehen. Letztendlich tut er es nicht, sondern stellt fest, der Prozess werde ohnehin in einer Verurteilung münden, wogegen Beate Krüger in Berufung gehen werde. Man werde sich also wiedersehen.
Ihr Anwalt stellt daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Die Verhandlung wird unterbrochen. Die bei Gericht für Befangenheitsanträge zuständige Person ist nicht auffindbar, die Verhandlung wird vertagt und die Zeugen, mehrere Polizisten sowie Beate Krügers Psychiater, werden ungehört entlassen.
Beim nächsten Gerichtstermin im Frühjahr 2022 gilt im Gericht keine Maskenpflicht mehr. Beate Krüger darf nun unbegleitet zum Gerichtssaal gehen. Der gleiche Richter führt den Vorsitz. Eine Befangenheit wurde anscheinend nicht festgestellt. Anwesend ist erneut der Psychiater, in Begleitung seiner Anwältin. Er hat in der Zwischenzeit selbst einen Strafbefehl erhalten. Das Vergehen: Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses „aus ideologischen Gründen“.
Als Zeugen geladen sind außerdem erneut mehrere Polizisten. Erwartet wird weiterhin ein vom Staatsanwalt bestellter Gutachter, der dem Gericht Beate Krügers psychischen Zustand darlegen soll. Richter, Staatsanwalt, Protokollant und sämtliche Polizisten tragen FFP2-Masken.
Der Staatsanwalt fragt Beate Krüger, warum sie von ihrem alten Psychiater zum jetzigen gewechselt sei. Auf die Aussage, das Wartezimmer beim vorherigen sei immer sehr voll gewesen und die Wartezeit lang, fragt er, warum sie an Demonstrationen teilnehmen könne wenn schon ein volles Wartezimmer sie überfordere.
Der geladene Gutachter erscheint nicht. Beate Krügers Anwalt argumentiert, dessen Aussage sei nicht erforderlich. Der Staatsanwalt widerspricht. Die Verhandlung wird erneut vertagt, diesmal auf den Herbst.
Bevor es zu diesem dritten Gerichtstermin kommt, klingelt es im Mai 2022 um 7.15 Uhr morgens an Beate Krügers Tür. Sie ist dabei aufzustehen, als bereits an die Tür gehämmert wird. Draußen stehen sieben Polizisten, teils in Uniform und bewaffnet, teils in Zivil. Alle tragen FFP2-Masken und Handschuhe. Sie zeigen einen Durchsuchungsbeschluss für Wohnung, Keller und Auto. Gesucht wird das Maskenattest.
Im Durchsuchungsbeschluss steht, es gebe „kein milderes Mittel“ für die Sicherstellung des Attestes. Datiert ist der Beschluss auf wenige Tage nach dem ersten Gerichtstermin, bei dem das Attest fotokopiert aber nicht eingezogen worden war. Beate Krüger händigt das Attest aus und muss nunmehr in ihrem Alltag darauf verzichten.
Kurz darauf erhält sie den Bescheid über die Einstellung des Verfahrens. Zahlen muss sie trotzdem: 300 Euro an eine vom Gericht festgelegte Wohltätigkeitsorganisation.
„Ich habe es nie für möglich gehalten, dass Menschen in diesem Staat so ausgegrenzt, erniedrigt und kriminalisiert werden könnten aufgrund einer Erkrankung und weil man nicht im Gleichschritt mitgeht“, sagt Beate Krüger im Gespräch mit Multipolar. Für die Polizei, die sich zum Gehilfen dieses Staates mache, habe die Frau nur noch Verachtung übrig.
„Der Richter und der Staatsanwalt in meinem Prozess haben mich gezwungen, mein ganzes Leben vor ihnen auszubreiten – wegen eines Attestes.“
Wenn man der Polizei sein Attest nicht vorzeige, müsse man „nur“ ein Bußgeld zahlen, so Beate Krügers Erfahrung. Wenn man es hingegen ordnungsgemäß zeige, lande man vor Gericht. Sie vermutet, es liege daran, dass ihr Arzt bei den „Ärzten für Aufklärung“ (ÄfA) aktiv sei. Diese Mediziner und ihre Patienten würden von den Behörden massiv verfolgt, erläutert Beate Krüger. Menschen mit Maskenbefreiung aus ihrem Bekanntenkreis, deren Ärzte nicht bei den ÄfA sind, passiere nichts, wenn sie ihre Atteste zeigten.
„Viele sagen, woanders ist es noch schlimmer, aber das tröstet mich nicht. Ich bin wütend und verzweifelt und ich habe Angst vor dem, was im Herbst und danach noch kommt.“
Eine Presseanfrage wurde im Fall Beate Krüger nicht gestellt, um ihre Identität zu schützen. Ihr stehen weitere Gerichtsprozesse bevor.
Fall 3: Verurteilung trotz Kurzatmigkeit
Carlo Westphal wird im Juli 2020 und im April 2021 bei Demonstrationen von der Polizei aufgefordert, sein Maskenbefreiungsattest zu zeigen. Bei Versammlungen im Freien gilt die Maskenpflicht. Sein erstes Attest (Juli 2020) enthält gemäß den damals geltenden Bestimmungen keine Diagnose. Im zweiten Attest (April 2021) steht, die Diagnose könne in der Arztpraxis eingesehen werden. Die Polizei zieht die Atteste ein.
Im Juli 2021 wird Carlo ein Strafbefehl zugestellt. Die Anschuldigung: Er habe bei beiden Demonstrationen die „Behörde über seinen Gesundheitszustand getäuscht“. Der Tatvorwurf im Wortlaut:
„[Sie] wussten, dass der Ausstellung des Attestes keine Untersuchung und ordnungsgemäße Befundung zugrunde lag und das Attest aus rein ideologischen Gründen ausgestellt worden war und bei Ihnen keine schwerwiegende Erkrankung vorlag, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen konnte und verwendeten das Attest auch in Kenntnis dieser Sachlage, um den Eindruck einer ordnungsgemäßen Befreiung zu erwecken.“
Die Geldstrafe beträgt 2200 Euro, alternativ drohen 55 Tage Haft. Die Verfahrenskosten habe er zu tragen. Carlo Westphals Anwalt teilt ihm nach einem kurzen Schriftwechsel mit dem Gericht mit, die Richterin sei bereit, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro einzustellen. Der Angeklagte lehnt ab, er ist von seiner Unschuld überzeugt.
Im Gerichtssaal darf Carlo Westphal ohne Maske nicht neben seinem Anwalt sitzen, sondern muss im Zuschauerraum neben dem offenen Fenster Platz nehmen. Es ist Februar. Carlo Westphal friert. Sein neues Maskenattest, ausgestellt von einem HNO-Arzt, nimmt Richterin Schlenker mit den Worten entgegen: „Mal sehen, ob das echt ist.“
Carlo Westphal lässt durch seinen Anwalt Folgendes erklären: Als Folge wiederholter häuslicher Gewalt in der Kindheit leide er seit vielen Jahren bei Aufregung unter Atemnot, ausgelöst durch eine Lähmung der Stimmbänder. Er habe dies 1996 diagnostizieren lassen und es sei auf die Kindheitserfahrungen zurückgeführt worden. Alle Behandlungsversuche, zuletzt vor zwölf Jahren, seien gescheitert. Im Jahr 1998 sei zudem eine Kurzatmigkeit diagnostiziert worden. Stress verursache bei ihm Atemnot. Diese Probleme seien chronisch.
Das erste Maskenattest (ohne Diagnose) habe auf einem Gespräch mit der ausstellenden Ärztin am Rande einer Demonstration beruht, bei dem er seine medizinischen Unterlagen gezeigt und seine Beschwerden geschildert habe. Er habe die Ärztin angesprochen, weil ein anderer Arzt ein Attest mit der Aussage verweigert habe, er stelle grundsätzlich keine Maskenatteste aus. Carlo Westphal sei aber im Alltag auf ein Attest angewiesen.
Die Ärztin habe die Unterlagen fotografiert und ihm ein Attest ausgestellt. Nach Verschärfung der Regelungen habe er sie erneut kontaktiert, um eine konkrete Diagnose zu erhalten. Da man sich damals jederzeit bei Verdacht auf Corona telefonisch, also ohne Untersuchung, von einem Arzt krankschreiben lassen konnte, habe er keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Vorgehensweise und der Atteste gehabt.
Das Gericht stellt fest, in der Arztpraxis seien keine Untersuchungsunterlagen gefunden worden. Carlo Westphal hat die Unterlagen dabei und möchte sie dem Gericht zeigen, doch Richterin Schlenker lehnt ab.
Staatsanwältin Streufert fragt, warum Carlo Westphal seit Feststellung der Atembeschwerden nicht laufend in Behandlung gewesen sei. Der Mann wiederholt, das Problem sei nach Aussage der Ärzte chronisch und nicht behandelbar. Richterin Schlenker fragt, wie es sein könne, dass er trotz der körperlichen Einschränkung einer Arbeit nachgehe. Die Einschränkung erschwere seine Berufsausübung (das Auflösen von Wohnungen) zwar, mache sie aber nicht unmöglich, antwortet Carlo Westphal.
Polizeikommissar (PK) Weiß sagt folgendermaßen aus (Zitate inklusive der Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler entstammen dem Gerichtsprotokoll): Westphal habe „keinen Kurzatmigen Eindruck gemacht“ und nicht ausgesehen „als ob er eine Erkrankung hätte“, sein Attest habe ausgesehen „wie eine Vorlage die man selber ausfüllen kann“. Weiterhin, so PK Weiß, habe der Angeklagte „Verschwörungstheorien abgegeben“.
Carlo Westphal berichtet, die Richterin sei ihm durchaus verständnisvoll erschienen, als er seine körperlichen Beschwerden beschrieb. Umso erstaunter ist er, als er am 9. März seine Verurteilung wegen des „Gebrauchs falscher Gesundheitszeugnisse in zwei Fällen“ per Post erhält. Die Strafe lautet 55 Tagessätzen zu je 15 Euro. Den ursprünglichen Tagessatz hat das Gericht verringert, da Carlo Westphal sich aufgrund der Corona-Maßnahmen mittlerweile in einer prekären finanziellen Lage befindet. Die Kosten des Verfahrens muss er trotzdem tragen.
Das siebenseitige Urteil zitiert den Tatvorwurf aus dem ursprünglichen Strafbefehl wortwörtlich (siehe Zitat oben). Als Begründung für die Verurteilung werden unter anderem die Aussagen von PK Weiß genannt sowie „Ergebnisse der Durchsuchung bei der gesondert verfolgten Ärztin“ und die „Verlesung aus der medialen Berichterstattung“ über diese Ärztin.
Die Richterin bemängelt wiederholt, dass keine ausreichende Untersuchung des Patienten stattgefunden habe. Die „Untersuchung des Halses und ein Abhorchen der Lunge“ seien mindestens erforderlich gewesen, denn eine Maskenbefreiung komme nur „bei schwerstkranken Patienten und auch nur nach erheblicher Diagnostik und veranlasster Behandlung“ in Betracht. Dies hätten die Ärztin und der Angeklagte gewusst, weshalb Letzterer sich „vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft“ und „in der Absicht der Täuschung“ verhalten habe, als er die Maskenatteste vorzeigte. Beide hätten aus „übereinstimmender ideologischer Gesinnung“ gehandelt, nicht aufgrund einer „zwingenden medizinischen Indikation“. Gleichzeitig beteuert Richterin Schlenker, das Gericht maße sich keinerlei medizinisches Urteil an.
Carlo Westphal sei in der Lage, Demonstrationen zu besuchen, körperlich zu arbeiten und sogar beim Aufbau der Anlagen bei Protesten zu helfen, so das Urteil weiter. Dies „passe nicht zu dem Umstand einer ernsthaften Kurzatmigkeit“. Es sei Carlo Westphal einfach „subjektiv unlieb [...] zum Schutz aller eine Maske zu tragen“. Seine Aussage, er sei von der Richtigkeit der Atteste ausgegangen, sei eine „bloße Schutzbehauptung“. Er hätte sich problemlos in medizinische Behandlung begeben können, sofern „die Folgen des Maskentragens für ihn tatsächlich unerträglich gewesen seien“.
Carlo Westphal geht in Berufung. Es mache ihn betroffen, wenn er einer Ärztin medizinische Unterlagen zeige und dann von den Behörden gesagt bekomme, das zähle nicht und man glaube ihm nicht, dass er eine Erkrankung habe. „Das ist eine ignorante Bevormundung“, kritisiert er im Gespräch mit Multipolar.
„Bei Gericht wurde mir gesagt, man merke mir meine Atemnot an und im Urteil steht dann das Gegenteil. Es wird den Menschen, die wirklich unter der Maske leiden, unglaublich schwer gemacht. Ich hatte hohe Kosten wegen des Prozesses und ich hatte auch wirklich Angst. So etwas kann existenzbedrohend sein, vor allem, wenn eine Haftstrafe im Raum steht.“
Die Behörden verängstigten die Menschen und hielten sie so davon ab, zu protestieren.
Eine Multipolar-Anfrage an das Gericht unter anderem zur behördlichen Definition einer „ideologischen Gesinnung“, zur Frage, inwieweit die Presseberichterstattung über eine Ärztin als Beweis für deren Gesinnung taugt sowie zum Kenntnisstand der Richterin über die Studienlage zur Wirksamkeit von Masken im Freien blieb unbeantwortet.
Andere Stimmen aus Polizei und Justiz
In einem wahrscheinlich richtungweisenden aktuellen Urteil hat das Bayerische Oberste Landesgericht im Juli 2022 eine Frau vom Verdacht freigesprochen, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht zu haben, obwohl dem Attest keine ärztliche Untersuchung vorangegangen war. Maßgeblich, so das Gericht, sei allein die Tatsache, dass die geschilderten Symptome tatsächlich vorlagen. Dies wurde im vorliegenden Fall von einem Arzt attestiert, der das Attest selbst nicht ausgestellt hatte.
In etwa zeitgleich erhielt eine Ärztin vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung und ein dreijähriges Berufsverbot wegen des Ausstellens von Maskenattesten.
In einem Interview mit dem Magazin „Vier“ vom 17. August 2022 berichtet ein Berliner Polizist, dass seine Kollegen bei mindestens einer Demonstration in Berlin „zahlreiche Gesundheitszeugnisse willkürlich als Fälschungen oder Gefälligkeitsatteste“ einstuften. Der Polizeiführer habe wohl angeordnet, Atteste „mit der noch so abwegigsten Begründung einzuziehen“, vermutet der interviewte Polizist. Tausende von Verfahren wegen des Gebrauchs „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ sind in Deutschland weiterhin anhängig.
Zum Autor: Der Name ist ein Pseudonym. Der Autor lebt und arbeitet in Hannover.
Weitere Artikel zum Thema:
Der Kampf gegen den Drachen (Liza Ulitzka, 20.4.2022)
Offener Brief eines Polizisten: „Ich bin erschüttert über den Zustand unserer Polizei“ (Sebastian Grau, 3.3.2022)
„In unserem Land passiert gerade Unheil“ (Marcus Klöckner, 22.11.2021)
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ROLF THEUS, 29. August 2022, 13:25 UHR
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Berliner Feuerwehr: Warum schweigen die Retter?
https://www.youtube.com/watch?v=KpRV1UInMKg&lc=Ugx5178NvdZu_QA6zt94AaABAg
RIPPLE, 29. August 2022, 21:15 UHR
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Willige Vollstrecker des Kapitalwillens holen Menschen, die sich der Fernsteuerung durch das Regime verweigern, aus ihren Wohnungen und führen sie Regimerichtern zu, die sich von Stephan Harbarth gedeckt wissen.
https://multipolar-magazin.de/artikel/rechtsprechung-vom-leben-entkoppelt#diskussion
Was wurde nach 1945 eigentlich aus Roland Freisler? (Nur 'ne rein rhetorische Frage.)
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dermontag · 2 years
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Befreiung ohne Begutachtung Arzt wegen falscher Maskenatteste verurteilt 02.05.2022, 17:52 Uhr Auf Anfrage befreit ein Arzt in Niederbayern Dutzende Patienten von der Maskenpflicht. "Selbstüberschätzung" urteilt ein Gericht in Passau. Der Mediziner bekommt eine Bewährungsstrafe, eine Geldbuße und ein Teil-Berufsverbot. Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie legten ihm das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Das Gericht sah bei dem Mann "Selbstüberschätzung". Zudem erhält der Arzt ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte. Dieses Berufsverbot wurde auch vorläufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, der Mediziner habe sein eigenes Handeln nicht hinterfragt, sondern sich als Kämpfer für die gerechte Sache stilisiert. Das Ausstellen der falschen Atteste habe als Multiplikator seiner Sicht auf die Maskenpflicht gedient. Wenn der Mann die Maskenpflicht generell in Frage gestellt hat, hätte er vielmehr den Rechtsweg beschreiten müssen. Mit seinem Tun habe der Arzt letztlich Dritte gefährdet. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot gefordert, die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen. Der Arzt hatte im Prozess eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien "auf Zuruf" und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.
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korrektheiten · 10 months
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Maskenattest: Dr. med. Ronny Weikl verurteilt: Im strafwütigen Staat mutloser Urteilsautomaten zählen Gewissen und Expertise nicht
ScienceFiles:»Bodo Schiffmann berichtet in seinem Telegram-Kanal, dass Dr. Ronny Weikl wegen 10 angeblich zu Unrecht ausgestellten Maskenattesten verurteilt worden ist. Die Sinnhaftigkeit von Masken tue hier nichts zur Sache, so die Aussage des Richters. Und dann sagt der Richter: “In der Gesellschaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach […] http://dlvr.it/Sz0Zsp «
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rechtsanwaltdruebler · 11 months
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Erneuter Freispruch bei Corona-Maskenattest
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Amberg. Einen erneuten Freispruch mußte die Staatsanwaltschaft hinnehmen. Eine Dame aus Amberg bekam im Januar 2022 ohne nennenswerte Untersuchung ein Maskenattest bei einem Arzt, den sie erstmal wegen ihrer Tochter aufsuchte. Die Hausärztin war in Urlaub und so googelte sie nach einem Homöpathie-Arzt in Amberg. Dort wurde sie wegen ihrer Tochter vorstellig, sprach aber auch ihre gesundheitlichen Probleme mit der Maske an. Der Arzt stellte ein Befreiung aus, welches die Dame beim Kindergarten ihrer Tochter und dem Arbeitgeber vorlegte. Letztendlich ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Strafbefehls, den das Amtsgericht jedoch nicht erlies. In der obligatorischen Hauptverhandlung wurde nach der umfassenden Zeugenvernehmung und Sachverständigenanhörung festgestellt, daß die Beschwerden auf dem Attest richtig angegeben worden seien, der Arzt aber die alleinige Aufgabe hat hieraus eine ärztliche Schlussfolgerung zu ziehen. Der Verteidiger Dr. Übler beanstandte zunächst, daß die Staatsanwaltschaft jedem einen Strafbefehl gesendet habe, der mit einem Maskenattest aufgegriffen wurde ohne Nachforschungen über die inhaltliche Richtigkeit vorzunehmen. Er legte in seinen Ausführungen und seinem Plädoyer Wert darauf, daß die Unrichtigkeit des Attestes der Angeklagten nicht vorgeworfen könne, da sie keine medizinischen Kenntnisse habe und auch den Rückschluss deshalb nicht nachvollziehen könne. Sie habe deswegen auch nicht wissen können, daß das Attest eine aus medizinischer Sicht unrichtige Basis habe. Richterin Sachse verwies auf Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landgerichts, wonach das Gesetz nur dann anzuwenden sei, wenn Falschangaben über den Gesundheitszustand im Attest enthalten seien. Die Angabe eines aus ärztlicher Sicht falschen oder nicht nachvollziehbaren Rückschlusses sei hierfür gar nicht erforderlich. Die Angeklagte wurde aus diesem Grund freigesprochen. Ob die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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datenarche · 5 months
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datenarche · 5 months
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datenarche · 2 years
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korrektheiten · 11 months
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Die nachtragenden Täter
Manova: »Sie sind durch die Fakten längst widerlegt, und immer größere Teile der Bevölkerung haben sich von ihnen und ihren sattsam bekannten Narrativen abgewandt. Noch viele Monate nachdem die letzten Corona-Maßnahmen gefallen sind, betreiben die moralischen Verlierer dieser dunklen Epoche deutscher Geschichte jedoch eine gnadenlose Siegerjustiz. In einer Serie von Prozessen werden Ärzte abgeurteilt, die von ihnen betreuten Personen angeblich falsche Maskenatteste ausgestellt hatten. Dabei waren es gerade diese Menschen, die das durch die Pandemie-Politik stark erschütterte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt noch ernst genommen hatten. Heute, am 24. Oktober, wird das Urteil im Fall der Offenburger Ärztin Perin D. erwartet. http://dlvr.it/SxstX7 «
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korrektheiten · 2 years
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Corona-Spaß _ In der WahlkabineCOMPACT+ 
Compact:»Vorabdruck aus der Dezemberausgabe von COMPACT-Magazin. In Erfüllung meiner staatsbürgerlichen Pflicht betrete ich heute die Räumlichkeiten unseres Rathauses. Vorschriftsmäßig maskiert folge ich den Hinweisschildern bis zu einer kleinen Amtsstube, die als Wahlbüro eingerichtet worden ist, obwohl ich über ein Maskenattest verfüge. In Behördengebäuden fühle ich mich angesichts des heutigen Zustandes unseres demokratischen Gemeinwesens so aber [...] Der Beitrag Corona-Spaß _ In der WahlkabineCOMPACT+  erschien zuerst auf COMPACT. http://dlvr.it/SdDxJS «
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korrektheiten · 2 years
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Knallhart gegen Kritiker: Tiroler Polizei droht wegen Maskenattest mit Razzien
Wochenblick: Der Fall rund um das “Thurner Institut”, das vom Tiroler Mut-Busfahrer Andreas Thurner gegründet wurde, nimmt immer absurdere Züge an. Der Verein und seine Schwestervereine, die Maßnahmen- und Systemkritikern eine Oase der Normalität bieten wollten, sind seit über einem Jahr brutaler Repression ausgesetzt. Zuerst unterstellte man ihm eine “staatsfeindliche Verbindung”, später die “Übertragung von Krankheiten”, … Knallhart gegen Kritiker: Tiroler Polizei droht wegen Maskenattest mit Razzien Weiterlesen » http://dlvr.it/SZbtHR
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