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#Nießbrauch
gutachter · 1 year
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Immobilie vererben und Steuern sparen: Was man über Nießbrauch wissen muss 
München: „…Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben möchte, der stößt unweigerlich auf den Begriff Nießbrauch. Damit ist gemeint, dass zwar das Eigentumsrecht übergeben wird, nicht aber das Nutzungsrecht. Wie das genau funktioniert und welche Vorteile das hat, besprachen wir mit dem Fachanwalt für Erbrecht Anton Steiner. Nießbrauch ist ein…
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opertvs · 1 year
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Ṭā-Hā 20:131
وَلَا تَمُدَّنَّ عَيْنَيْكَ إِلَىٰ مَا مَتَّعْنَا بِهِۦٓ أَزْوَٰجًا مِّنْهُمْ زَهْرَةَ ٱلْحَيَوٰةِ ٱلدُّنْيَا لِنَفْتِنَهُمْ فِيهِۚ وَرِزْقُ رَبِّكَ خَيْرٌ وَأَبْقَىٰ
Und richte nur nicht deine Augen auf das, was Wir manchen von ihnen paarweise als Nießbrauch gewähren - den Glanz des diesseitigen Lebens -, um sie darin der Versuchung auszusetzen. Die Versorgung deines Herrn ist besser und beständiger.
---> Tafsir <----
Schaue nicht auf den Genuss der Wohlhabenden
Allāh, der Erhabene, sagt:
"Und ermüdet eure Augen nicht in der Sehnsucht nach dem, was Wir verschiedenen Gruppen von ihnen zum Genuss gegeben haben, die Pracht des diesseitigen Lebens, auf dass Wir sie prüfen mögen. Doch die Versorgung eures Herrn ist besser und beständiger."
Allāh, der Erhabene, sagt zu seinem Propheten Muhammad ﷺ :
"Schaue nicht auf das, was diese Leute des Luxus und ihre Gleichgesinnten an schönen Annehmlichkeiten (Vorzügen) haben. Denn wahrlich, es ist nur eine kurzlebige Pracht und ein schwacher Reichtum, den Wir verwenden, um sie zu prüfen. Und nur wenige von Meinen Dienern sind wahrhaft dankbar."
Mujāhid sagte,
">(verschiedene Gruppen von ihnen). <
"Damit sind die wohlhabenden Leute gemeint."
Dies bedeutet: "Wahrlich, Wir haben dir (o Muhammad) mehr und besseres gegeben als das, was Wir ihnen gegeben haben."
"Die Versorgung deines Herrn ist besser und beständiger."
Im Sahih wird berichtet;
Umar bin Al-Khattab kam zum Gesandten Allāhs ﷺ, während er sich in dem kleinen Raum befand, in dem er sich von seinen Frauen zurückgezogen hatte, nachdem er geschworen hatte sich von ihnen fernzuhalten.
Als er eintrat, sah er ihn (den Propheten) auf einer sandigen Strohmatte liegen. In dem Haus gab es nichts außer einem Haufen von Baumschoten und einiger hängenden Ausrüstung.
Umars Augen füllten sich mit Tränen (als er dies sah), und der Gesandte Allāhs ﷺ sagte zu ihm,
"Was bringt dich zum Weinen, o Umar?"
Er antwortete: "O Gesandter Allāhs ﷺ, wahrlich, Kisra und Cäsar leben in ihren luxuriösen Verhältnissen, doch (trotzdem) bist du der auserwählte Freund Allāhs unter Seinen Geschöpfen!"
"Hast du Zweifel, o Sohn von Al-Khattab? Jenen Menschen ist ihr Glück im diesseitigen Leben gegeben worden"
-> Der Prophet war also der enthaltsamste oder bescheidenste aller Menschen was weltlichen Luxus angeht, obwohl er die Möglichkeit hatte, sie (weltlichen Luxus) zu erlangen.
Wenn er etwas von den weltlichen Schätzen bekam, gab er es für dieses und jenes für die Diener (andere Muslime) Allāhs aus.
Er würde sich nie etwas für den nächsten Tag aufheben.
Ibn Abī Hatim berichtete von Abu Sa`id, dass der
Gesandte Allāhs ﷺ sagte,
"Wahrlich, was ich am meisten für euch fürchte, ist das, was Allah euch von der Pracht dieser Welt zu erwerben erlaubt."
Sie (die Gefährten) sagten:
"Was ist die Pracht dieser Welt, o Gesandter Allāhs?"
Er sagte,
"Die Segnungen (oder Ausschmückungen) der Erde"
Qatadah und As-Suddi sagten,
"Die Pracht des diesseitigen Lebens bedeutet die schönen Zierde oder Schmückungen (Luxus) des diesseitigen Lebens."
Qatadah sagte,
"(damit Wir sie damit prüfen können)"
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trend-report · 2 months
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Familienerbstreit: Reinhold Messner hätte es besser wissen müssen 
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  Am 17. September 2024 begeht Reinhold Messner seinen 80. Geburtstag. Doch die eigenen vier Kinder will er dann nicht sehen. Grund ist ein coram publico ausgetragener Familienstreit um sein Erbe, das durch ein Interview in der „Apotheken Umschau" bekannt wurde. Darin bezeichnete Messner die lebzeitige Übertragung seines auf 30 bis 40 Mio. Euro geschätzten Vermögens auf die Kinder als einen seiner größten Fehler. Das ist bitter. Denn hätte sich Messner den richtigen Nachlassexperten geleistet, wäre es zu der Familientragödie aller Voraussicht nach gar nicht erst gekommen. „Einer meiner größten Fehler war: Ich habe ihnen vor meinem Ableben testamentarisch den Großteil meines Vermögens überlassen. Sie verstehen nicht, dass alles geschenkt war und schätzen den Wert meiner Großzügigkeit nicht“, beschwert sich Messner in aller Öffentlichkeit. Und weiter „In dem Moment, als ich mein materielles Erbe an die Kinder und Ehefrau verteilt hatte, zerbrach die Familie. Die Frage, wer mehr bekommen hat, stand im Vordergrund und ich stand mit 75 am Abgrund.“ Kinder sollten dankbar sein Dass die nachfolgenden Generationen den Wert des Familienvermögens nicht immer schätzen, ist im Volksmund längst bekannt: „Die erste Generation baut Vermögen auf, die zweite erhält es und die dritte verprasst es.“ Woran das liegt, weiß Betriebswirt Manfred Gabler genau: „In vielen Erbengemeinschaften schätzen die Erben ,das Geschenk‘ der Eltern nicht, weil sie dafür nicht arbeiten mussten. Sie riskieren sogar, dass es unter den Hammer kommt, weil sie ewig darüber streiten und Anwälte dies auch noch befeuern. Sie sollten dankbar sein, überhaupt etwas bekommen zu haben!“, sagt Gabler. Wertschätzung fehlt oft Der Geschäftsführer der Weilheimer Firma ErbTeilung hält mit seiner Meinung zum Fall Reinhold Messner nicht zurück. Dieser hätte sich im Vorfeld der Schenkungen besser beraten lassen sollen. „Beschenkte sind eben oft gierig und undankbar, zumindest aus Sicht des Schenkenden. Dieser hat immer andere Vorstellungen davon, wie der Beschenkte damit umzugehen hat. Das liegt in der Natur der Dinge. Sein Haus, das er selbst aufgebaut hat, hat für ihn einfach einen viel höheren emotionalen Wert, als umgekehrt ein Haus, das der Sohn ,nur´vom Vater geschenkt bekommt. Für den Sohn ist das freilich auch etwas wert, aber weniger!“ Eltern sollten Sicherheiten einbauen Dabei gibt es für Eltern, die ihren Kindern ihr Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen möchten, zahlreiche Möglichkeiten, sich vor Undank und Verschwendung abzusichern. Das fängt damit an, dass das Vermögen „nur“ alle zehn Jahre, also in gut geplanten Etappen und in den Grenzen der erbschaftsteuerlichen Freibeträge übertragen wird. Dabei können Ehepartner alle zehn Jahre mit 500.000 Euro steuerfrei beschenkt werden. Der Freibetrag für jedes Kind beträgt 400.000 Euro, wobei hier sowohl der Vater als auch die Mutter jeweils 400.000 Euro je Kind schenken können. 200.000 Euro Freibetrag gibt es für Enkelkinder. Familienpool für langfristige Lösungen Außerdem können sich die Eltern Nießbrauchs- und Wohnrechte an Immobilien einräumen lassen. Will der Erblasser verhindern, dass das Familienvermögen im Laufe der Zeit immer weiter innerhalb und außerhalb der Familie verteilt wird, kann er stattdessen die Immobilien, aber auch Unternehmensbeteiligungen, in einen Familienpool einbringen. Dazu wird meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder – wegen der Haftungsbeschränkung - eine GmbH & Co.KG gegründet, in der die Familienmitglieder Gesellschafter werden. „Im Gesellschaftsvertrag der Familiengesellschaft lässt sich im Grunde genommen alles regeln. Und selbst wenn die Eltern nur minimale Gesellschaftsanteile halten, können sie verfügen, dass ihre Stimmrechte und Gewinnbeteiligung nahe bei 100 Prozent bleiben“, erklärt Manfred Gabler – und fügt hinzu: „Messner hätte mit unserem Wissen definitiv einiges besser machen können.“ Last but not least können sich Erben auch ohne Gesellschaftsvertrag die Rückübertragung des Geschenks vorbehalten, falls der Beschenkte das Geschenk nicht schätzt.   Pressemitteilung von der Erbteilung GmbH Geschäftsführer: Manfred Gabler Rathausplatz 15 82362 Weilheim Read the full article
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bischoff-steuern · 2 months
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Praxis-Tipp: Entgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs an einem Mietwohngrundstück
Stellt die Gegenleistung des Nießbrauchberechtigten für die Bestellung eines Nießbrauchs Anschaffungskosten für den Erwerb eines Wirtschaftsguts dar, die im Wege der AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen ist, oder handelt es sich um das Entgelt für eine Nutzungsüberlassung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG? Mehr zum Thema ‘Vermietung und Verpachtung’…Mehr zum Thema…
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hausmakler · 2 months
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Der Nießbrauch
Der Niessbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht
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Was ist Niessbrauch?
Erweitern Sie Ihr Wissen und erfahren Sie, was Nießbrauch bedeutet, und welche Rechte ein Nießbraucher hat. Der Niessbrauch ist ein unverkäufliches und unvererbliches Nutzungsrecht an einer Sache oder an einem Vermögen. Der Inhaber dieses Rechts wird Nießbraucher genannt. Der Nießbrauch an einem Vermögenswert ermöglicht es darüber zu verfügen, ihn zu vermieten und Einkünfte für den Vermögenswert zu erzielen. Ein Nießbrauch kann nur in einem notariell beurkundeten Vertrag festgestellt werden. In diesem werden genau die Rechte Pflichten des Eigentümers und des Nießbrauchers festgelegt, so das Objekt worüber ein Nießbrauch eingeräumt wird, für welchen Zeitraum der Nießbrauch gilt und ob ggf. Zahlungen für den Nießbrauch zu leisten sind. Welche Rechte hat der Nießbraucher einer Immobilie? - Es ist ein echtes Recht in der Sache eines anderen - Der Nießbrauchgegenstand gehört nicht zum Vermögen des Nießbrauchers, sondern zum Vermögen des realen Eigentümers - Der Nießbraucher hat alle Rechte zur Nutzung Der Nießbrauch gilt, sofern nicht anders vereinbart, auf Lebenszeit, so dass das Erlöschen des Rechts erst mit dem Tod des Nießbrauchers eintritt. Andere Vertragsgestaltungen sind aber grundsätzlich möglich. Der Nießbrauch ist ein persönliches Recht. Das Recht kann weder verkauft noch vererbt werden. Häufig wird der Nießbrauch dazu benutzt, bereits zu Lebzeiten Immobilien an die Kinder übertragen, aber das alleinige und umfassende Nutzungsrecht an der Immobilie zu behalten (Nießbrauchsvorbehalt), und die „Früchte“ daraus zu ziehen. Das Recht gilt auch dann weiter, wenn die Immobilie z. B. verkauft wird. Der neue Eigentümer muss den Nießbrauch dulden. Der Nießbraucher darf die Immobilie auch vermieten. Rechtlich tritt er als Vermieter an die Stelle des Eigentümers. Der Nießbraucher hat nach § 1047 BGB für die Dauer des Nießbrauchsrechts alle im Zusammenhang mit der Immobilie stehenden öffentlichen und privatrechtlichen Lasten zu tragen (z.B. Grundsteuern, Versicherungen, Winterdienst etc.). Er ist für die „Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand“ verpflichtet. Größere Renovierungskosten hat dagegen der Eigentümer zu tragen. Da die gesetzliche Regelung oft für Konflikte zwischen Nießbraucher und Eigentümer sorgt, ist es ratsam, vertraglich genau festzuhalten, welche Kosten der Eigentümer und welche der Nießbraucher zu tragen hat.  Niessbrauch an materiellen Gütern Wie der Name schon sagt, regelt dieses Recht die Einräumung von Nießbrauch an einer Sache oder einem Gegenstand oder einem Teil davon. Es umfasst bewegliches oder unbewegliches Vermögen. Nießbrauch an Rechten Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht am Eigentum. Möglich ist auch ein Nießbrauch an einem Unternehmen, an Gewinnen aus Investitionen oder an Wertpapieren. Je nach Dauer des Nießbrauchs Normalerweise gilt ein Nießbrauchsrecht bis zum Lebensende des Nießbrauchers. Es kann aber auch ein vorübergehender Nießbrauch vereinbart werden, dazu wird ein bestimmter Zeitraum festgelegt. Der Inhaber eines Nießbrauchs kann das Recht auch aufgeben, wenn er sich mit dem Eigentümer dahingehend einigt. Das Nießbrauchrecht kann auch z. B. bei vertragswidrigem Verhalten, entzogen werden. Nießbrauch – Wert und Steuern Bei der Übertragung einer Immobilie bei vorbehaltenem Nießbrauchsrecht verringert sich der Wert der Immobilie um den sogenannten kapitalisierten Wert des Nießbrauchs. Daher kann ein Nießbrauch steuerlich relevant sein. Übersteigt der Wert des Nießbrauchs die steuerlichen Freibeträge, fallen Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuern an. Der Wert eines lebenslangen Nießbauchs ermittelt sich aus dem jährlichen Wert der Nutzung und der statistischen Lebenserwartung. Dies können Sie aus der Tabelle nach §14 I Bewertungsgesetz ermitteln. Hierzu wird eine fiktive Jahresmiete mit der Laufzeit des Nießbrauchs multipliziert. Das Ergebnis wird abgezinst und stellt den Wert des Nießbrauchs dar. Wir empfehlen trotzdem einen Steuerberater hinzuzuziehen.   Read the full article
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olaf-kauhs-inomaxx · 3 months
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raniehus · 2 years
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Da der Erwerb (auch durch Schenkung) auch lediglich eines Mieteigentumsanteils an einem Grundstück durch einen Minderjährigen gem. § 566 BGB auch zu dessen Eintritt in bestehende Miet-/Pachtverträge führt, aus denen heraus Mieter/Pächter Ansprüche auch gegen den minderjährigen Erwerber geltend machen können, stellt sich für den Minderjährigen nicht lediglich als vorteilhaft iSv. § 107 BGB dar.
Dies gilt auch dann, wenn an dem Grundstück ein Nießbrauch zum Zeitpunkt des Erwerbs bestand und das Grundstück vermietet war.
Es bedarf der Zustimmung eines zu bestellenden Ergänzungspflegers; bis zu dessen Zustimmung ist die dingliche Einigung schwebend unwirksam (§ 177 Abs. 1 BGB) und kann die erklärte Auflassung nicht vollzogen werden.
Lediglich dann, wenn mit dem Erwerb des Minderjährigen ein Vorbehaltsnießbrauch begründet wird und noch keine Vermietung/Verpachtung vorliegt, kann ein rechtlicher Vorteil nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht keine Notwendigkeit zur Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Übertragung des Miteigentumsanteils von den Eltern auf den Minderjährigen.
BGH, Beschluss vom 28.04.2022 - V ZB 4/21 -
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beurich · 3 years
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Immobilienrente: Lohnt sich ein Hausverkauf mit Nießbrauch?
Immobilienrente: Lohnt sich ein Hausverkauf mit Nießbrauch?
Auswertung von Immobilienpreisen bei Nießbrauch oder Wohnrecht – Hohes Durchschnittsalter der Verkäufer mit 76,4 Jahren – 13,2 Prozent Preisabschlag trotz Bereinigung um Wert des Wohnrechts – Gründe und Tipps zu Immobilienrente und Hausverkauf mit Nießbrauch. Quelle über ots und http://www.presseportal.de/nr/156424 München (ots) – Viele Senioren scheuen die Aufnahme von Krediten im Alter. Jedoch…
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Quran (7:24)
あなたがたには地上に住まいと, 定の期間の恵みがあろう.
Земля будет для вас обителью и предметом пользования на некоторое время.
na terra, residência e gozo transitórios.
e tereis, na terra, residência e gozo transitórios.
大地上有你们暂时的住处和享受。
ในแผ่นดินนั้นมีที่พำนัก และสิ่งอำนวยประโยชน์สำหรับพวกเจ้าจนถึงระยะเวลาหนึ่ง
La tierra será por algún tiempo vuestra morada y lugar de disfrute
og på jorden skal dere finne et bosted og utkomme for en tid!
Siz yeryüzünde bir süreye kadar yerleşip kalacak ve orada geçineceksiniz
Und auf der Erde sollt ihr Aufenthalt und Nießbrauch auf Zeit haben.
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gutachter · 7 years
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Nießbrauch Grundstück
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Nießbrauch an vermietetem Grundstück zugunsten des studierenden Kinds.
Eine Mutter räumte ihrer Tochter einen für fünf Jahre befristeten, unentgeltlichen Nießbrauch an einem bebauten Grundstück, das ihr allein gehörte, ein. Das Grundstück hatte sie seit Jahren an ihren Mann für dessen Betrieb vermietet. Während des Nießbrauchs vermietete die Tochter an ihren Vater,…
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casaomnia · 3 years
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ZWANGSVOLLSTRECKUNG EINES HAUSES IM NIESSBRAUCH: BERATUNG
ZWANGSVOLLSTRECKUNG EINES HAUSES IM NIESSBRAUCH: BERATUNG
HAUSVOLLSTRECKUNG: EINFÜHRUNG Hauszwangsvollstreckung: Wenn das Finanzamt anklopft, um das Geschuldete einzutreiben, ist das immer ein Problem. Dies ist der Fall, wenn zur Erlangung des Kredits eine im Nießbrauch gewährte Immobilie gepfändet wird. Hatten Sie schon einmal die Möglichkeit, eine Immobilie, die aufgrund einer nicht erfüllten Schuld des Eigentümers einer Pfändung unterliegt,…
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bischoff-steuern · 2 years
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BFH Kommentierung: AfA bei "verlängertem Vorbehaltsnießbrauch"
BFH Kommentierung: AfA bei “verlängertem Vorbehaltsnießbrauch”
Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzimmobilie, so setzt sich der Vorbehaltsnießbrauch an der erworbenen…
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hausmakler · 4 months
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Der Nießbrauch
Der Niessbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht
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Was ist Niessbrauch?
Erweitern Sie Ihr Wissen und erfahren Sie, was Nießbrauch bedeutet, und welche Rechte ein Nießbraucher hat. Der Niessbrauch ist ein unverkäufliches und unvererbliches Nutzungsrecht an einer Sache oder an einem Vermögen. Der Inhaber dieses Rechts wird Nießbraucher genannt. Der Nießbrauch an einem Vermögenswert ermöglicht es darüber zu verfügen, ihn zu vermieten und Einkünfte für den Vermögenswert zu erzielen. Ein Nießbrauch kann nur in einem notariell beurkundeten Vertrag festgestellt werden. In diesem werden genau die Rechte Pflichten des Eigentümers und des Nießbrauchers festgelegt, so das Objekt worüber ein Nießbrauch eingeräumt wird, für welchen Zeitraum der Nießbrauch gilt und ob ggf. Zahlungen für den Nießbrauch zu leisten sind. Welche Rechte hat der Nießbraucher einer Immobilie? - Es ist ein echtes Recht in der Sache eines anderen - Der Nießbrauchgegenstand gehört nicht zum Vermögen des Nießbrauchers, sondern zum Vermögen des realen Eigentümers - Der Nießbraucher hat alle Rechte zur Nutzung Der Nießbrauch gilt, sofern nicht anders vereinbart, auf Lebenszeit, so dass das Erlöschen des Rechts erst mit dem Tod des Nießbrauchers eintritt. Andere Vertragsgestaltungen sind aber grundsätzlich möglich. Der Nießbrauch ist ein persönliches Recht. Das Recht kann weder verkauft noch vererbt werden. Häufig wird der Nießbrauch dazu benutzt, bereits zu Lebzeiten Immobilien an die Kinder übertragen, aber das alleinige und umfassende Nutzungsrecht an der Immobilie zu behalten (Nießbrauchsvorbehalt), und die „Früchte“ daraus zu ziehen. Das Recht gilt auch dann weiter, wenn die Immobilie z. B. verkauft wird. Der neue Eigentümer muss den Nießbrauch dulden. Der Nießbraucher darf die Immobilie auch vermieten. Rechtlich tritt er als Vermieter an die Stelle des Eigentümers. Der Nießbraucher hat nach § 1047 BGB für die Dauer des Nießbrauchsrechts alle im Zusammenhang mit der Immobilie stehenden öffentlichen und privatrechtlichen Lasten zu tragen (z.B. Grundsteuern, Versicherungen, Winterdienst etc.). Er ist für die „Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand“ verpflichtet. Größere Renovierungskosten hat dagegen der Eigentümer zu tragen. Da die gesetzliche Regelung oft für Konflikte zwischen Nießbraucher und Eigentümer sorgt, ist es ratsam, vertraglich genau festzuhalten, welche Kosten der Eigentümer und welche der Nießbraucher zu tragen hat.  Niessbrauch an materiellen Gütern Wie der Name schon sagt, regelt dieses Recht die Einräumung von Nießbrauch an einer Sache oder einem Gegenstand oder einem Teil davon. Es umfasst bewegliches oder unbewegliches Vermögen. Nießbrauch an Rechten Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht am Eigentum. Möglich ist auch ein Nießbrauch an einem Unternehmen, an Gewinnen aus Investitionen oder an Wertpapieren. Je nach Dauer des Nießbrauchs Normalerweise gilt ein Nießbrauchsrecht bis zum Lebensende des Nießbrauchers. Es kann aber auch ein vorübergehender Nießbrauch vereinbart werden, dazu wird ein bestimmter Zeitraum festgelegt. Der Inhaber eines Nießbrauchs kann das Recht auch aufgeben, wenn er sich mit dem Eigentümer dahingehend einigt. Das Nießbrauchrecht kann auch z. B. bei vertragswidrigem Verhalten, entzogen werden. Nießbrauch – Wert und Steuern Bei der Übertragung einer Immobilie bei vorbehaltenem Nießbrauchsrecht verringert sich der Wert der Immobilie um den sogenannten kapitalisierten Wert des Nießbrauchs. Daher kann ein Nießbrauch steuerlich relevant sein. Übersteigt der Wert des Nießbrauchs die steuerlichen Freibeträge, fallen Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuern an. Der Wert eines lebenslangen Nießbauchs ermittelt sich aus dem jährlichen Wert der Nutzung und der statistischen Lebenserwartung. Dies können Sie aus der Tabelle nach §14 I Bewertungsgesetz ermitteln. Hierzu wird eine fiktive Jahresmiete mit der Laufzeit des Nießbrauchs multipliziert. Das Ergebnis wird abgezinst und stellt den Wert des Nießbrauchs dar. Wir empfehlen trotzdem einen Steuerberater hinzuzuziehen.   Read the full article
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olaf-kauhs-inomaxx · 4 years
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beurich · 5 years
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Markt für Immobilien-Verrentung zieht weiter an Der Markt für Immobilien-Verrentung wächst. Allein bei der Deutsche Leibrenten AG hat sich das Volumen der Abschlüsse im 1.
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Kosten bei Wohnungsleerstand - Auszug des wohnungsberechtigten Nießbrauchers
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/kosten-bei-wohnungsleerstand-auszug-des-wohnungsberechtigten-niessbrauchers.htm
Kosten bei Wohnungsleerstand - Auszug des wohnungsberechtigten Nießbrauchers
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AG Hamburg-Altona – Az.: 318c C 333/10 – Urteil vom 01.03.2012 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3083,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.6.2011 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 30 % und die Beklagte 70 […] ...
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