Tumgik
#Eröffnung 4. Juni
Text
Max Grauli
Zeichnungen und 2 x 1 + 4
6. Mai - 17. - Juni 2023
Eröffnung in Anwesenheit des Künstlers am Samstag 6. Mai von 14 - 17 Uhr
Um 14. 30 Uhr spricht die Kunsthistorikerin Janine Schmutz zur Ausstellung.
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politik-starnberg · 4 months
Text
Flächennutzungsplan Hadorf, Defizitvereinbarungsanpassungen und etwas mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.2.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: Er hat drei Fragen. Er fragt nach dem Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund"? Er fragt nach den Planungen für mehr Einnahmen durch die Schlossberghalle? Er fragt nach den Personalkosten pro Einwohner?
Herr Janik: Das Baurecht ist gesichert. Es soll dieses Jahr mit der Praxis begonnen werden. Bei der Schlossberghalle ist noch Luft bei der aktiven Vermarktung nach oben. Die Anzahl der Mitarbeiter ist auch abhängig von den von einer Gemeinde/Stadt betriebenen Institutionen (in Starnberg z. B. Musikschule, Museum, Bücherei).
Frau n.n.: Sie ist Anwohnerin im Riedener Weg. Sie ist Nachbarin des kleinen Waldstücks zwischen Bahngleise und Riedener Weg. Dort werden seit 2020 Bäume gefällt. Eine Wiederaufforstung ist bisher nicht erkennbar. Sie nennt den neuen Eigentümer. Wie geht man damit um?
Herr n.n.: Der Schutzwald schützt einen ziemlich steilen Hang. Er sieht das Risiko eines Hangrutsches, der die angrenzende Bebauung mit in Mitleidenschaft ziehen würde. Wird da demnächst etwas gebaut?
Herr Janik: Er kann die Bedenken stückweise nehmen. Das wird sicher nicht in Kürze Bauland werden. Er hat dort schon früher Dämme gebaut. Die Stadt möchte den natürlichen Zustand gerne erhalten.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Gemeinsames Schreiben von Trägern von Kindertageseinrichtungen vom 05.12.2023; Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Seit 2021 versucht die Verwaltung die bestehenden Vereinbarungen zur Defizitübernahme mit den freien und kirchlichen Trägern einvernehmlich dahingehend zu ändern, dass künftig die am 26.07.2021 erlassene Richtlinie angewandt wird.
Bislang unterzeichnet haben:
Ev. Kirche
St. Christophorus
Montessori Kindergarten
BRK Kinderkrippe
Auch bei den Einrichtungen St. Nikolaus und Maria-Liebich lag zunächst die Bereitschaft vor, die fertigen Vertragsänderungen wurden jedoch nie unterschrieben an die Stadt zurückgesandt.
Seit März 2023 haben sich verschiedene Träger (Lebenshilfe, Fortschritt, Kath. Kirche Starnberg/Perchting, ev. Kirche) zusammengeschlossen, um eine Änderung der Richtlinie herbei zu führen, unter welchen Umständen, diese einer Änderungsvereinbarung zustimmen könnten. Die ev. Kirche hat die neue Richtlinie bereits unterschrieben, hat sich aber dennoch den Forderungen angeschlossen. Es gab bereits Gespräche mit den Trägervertretern, in welchen die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt deutlich gemacht wurden. Bereits im Juni 2023 sollte die Angelegenheit im Gremium behandelt werden. Dies wurde jedoch vertagt, um erneut Gespräche mit den Antragsstellern zu führen. Im August 2023 wurde vereinbart, dass die Träger noch einmal ein gemeinsames Forderungsschreiben an die Stadtverwaltung formulieren, mit allen Punkten die in den persönlichen Gesprächen nicht ausgeräumt werden konnten.
Folgende Forderungen wurden mit Schreiben vom 05.12.2023 genannt: 
Forderung 
Anstellungsschlüssel soll besser sein dürfen, als der Anstellungsschlüssel der städtischen Einrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits mit Beschluss vom 2023/096 wurde diese Forderung umgesetzt, der aktuelle Schlüssel ist 1:8. Ergänzend dazu wurde vereinbart dass auch Hilfs- und Assistenzkräfte, sofern diese von der Aufsicht anerkannt werden, in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden können. Insb. FSJ, SPS und BFD-Kräfte 
wurde umgesetzt.
2. Forderung
Hauswirtschaft/Hausmeister und externe Dienste als Kosten im Defizit anerkennen
Kann umgesetzt werden mit Deckelung
3. Forderung
Großraumzulage Die Freien Träger bitten darum die GMZ in voller Höhe und darüber hinaus die Personalnebenkosten (Beiträge zur Sozialversicherung etc.) dafür zu übernehmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Großraumzulage wird als eigener Zuschuss gestrichen und stattdessen können die Träger, welche die Richtlinie anwenden, diese im Defizit geltend machen. Somit können die Kosten als Ganzes angesetzt werden. Bei gleichbleibender Regelung, werden bis zu 80 % des Defizits dann übernommen.
Vorteil hiervon: Nur die Träger, welche tatsächlich ein Defizit machen, erhalten den Zuschuss und gleichzeitig kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten (inkl. Personalnebenkosten) wieder erstattet werden.
Entscheidung erforderlich
4. Forderung: 
Sachkosten: Es sollen grundsätzlich die städtischen Kosten als Vergleich herangezogen und entsprechend gedeckelt werden.
Klarstellung und Deckelung in der Richtlinie noch erforderlich
5. Forderung: 
Verwaltungskosten: Erhöhung der Deckelung auf 1.600 €/Kind
Erhöhung der Pauschale auf mind. 675 € erforderlich
6. Forderung
Defizitübernahme erhöhen auf 95 % oder pauschaler Defizitausgleich kind- und auslastungsbezogen
Entscheidung erforderlich.
7. Forderung
Schließung von Gruppen wegen Personalmangel
Übernahme Fixkosten
Bereits in Richtlinie geregelt ggf. Härtefallregelung für den Einzelfall aufnehmen.
Die Debatte
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach den Zusatzkosten durch das Erfüllen der Forderungen. Warum werden Bastelkosten bezuschusst? Unsere städtischen Kindergarten haben gut gespart. Wenn jetzt Externe mehr wollen, tut Sie sich schwer. Die Vorlage der Richtlinie vom Bayerischen Städtetag ist sicher nicht ohne Sinn so gemacht worden.
Herr Janik: Einige Externe haben noch bestehende Verträge. Es gibt auch ein sehr heterogenes Bild, was die Forderungen angeht. Vieles sind auch nur Klarstellungen. Beim Defizitbetrag werden wir nicht von den bisherigen Kosten abweichen. Höchstens die Großraum München Zulage könnte etwas bewirken. Er findet das Orientieren an der 80%-Quote besser als die bisherige Regelung.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte nicht mehr Geld an die Externen zahlen. Wir haben jetzt zweimal Geld versucht zu sparen. Da sollte man nicht jetzt mehr Geld ausgeben.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach Vergleichszahlen in anderen Gemeinden. Wir können nicht bei uns einsparen und bei den Externen mehr ausgeben. Er möchte bei der 80%-Regelung die GMZ ausschließen.
Frau n.n.: Es gibt aktuell keine Vergleichszahlungen.
Herr Beigel (CSU): Er ist anderer Meinung. Wir sollten keine Konkurrenzsituation zwischen den städtischen Kindergärten und den freien Trägern schaffen. Wie sollen die Freien Träger ihren Defizit-Anteil von 20% finanzieren oder quer-subventionieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Zusammenhang zwischen Defizitausgleich und Pauschalkosten pro Kind. Das passt für ihn nicht zusammen.
Herr Janik: Wenn der freie Träger Gewinn macht, gibt es keine Förderung.
Frau n.n.: Die Pauschalen sind die Durchschnittswerte der städtischen Kindergärten der letzten Jahre.
Frau Pfister (BMS): Eine Trägervielfalt ist zu fördern. Nicht jedes Kind fühlt sich in Einrichtungen mit vielen Gruppen wohl. Das Zuschusswesen soll ja vereinheitlicht werden. Sie ist für den Vorschlag. Vor mehr Ausgaben hat sie keine Angst. Die Freien Träger haben auch nicht jedes Jahr einen Defizitausgleich beantragt. Was ist die Alternative? Die vorgeschlagenen Pauschalen sind für sie immer noch niedriger als in den städtischen Kindergärten. Mit dem Vorschlag kann man mitgehen.
Herr Beigel (CSU): Er möchte es auch einheitlich regeln. Die Unterschiede in den Kosten sind zumeist aufgrund der genutzten Immobilien. Wir brauchen auch immer ein Angebot für die weniger finanzstarken Eltern.
Herr Janik: Wir haben auch jetzt schon sehr heterogene Kindergartengebühren bei den Freien Trägern.
Herr Fiedler (FDP): Die städtischen Gebühren sind in der Mitte der Gebühren der Freien Träger. Er fragt nach der Berücksichtigung von Spenden der Freien Träger. Da arbeiten einige durchaus gewinnorientiert.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach dem angefragten Anstellungsschlüssel. Was würde das Erhöhen von 1:8 auf 1:8,5 für das Defizit bringen. Würde so eine Anpassung etwas bringen?
Herr Janik: Die 1:8 sind immer nur im Zuge von temporären Phasen abgedacht, um immer flexibel auf mögliche "zu frühe" Einstellungen reagieren zu können. Das macht die Stadt auch und möchte dies auch den Freien Trägern ermöglichen.
Frau Pfister (BMS): Nicht alle Freien Träger arbeiten gewinnorientiert.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Ihr geht es um den Punkt 2. Das sollte mit den städtischen Kindergärten verglichen werden.
Herr Janik: Genauso wurden die Pauschalen im Beschlussvorschlag berechnet.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Vorschlag der Verwaltung ist eine gute Grundlage, um die Vereinbarung konkret umzusetzen. Er kann dem so zustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. angenommen: einstimmig
Es wird folgende Änderung in den Richtlinien zu Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg vorgenommen: a. Es wird eine Auszahlungsfrist von drei Monaten, nach Eingang der vollständigen Unterlagen, aufgenommen. Die Möglichkeit zu Abschlagszahlungen wird auf Wunsch weiterhin gewährt. b. FSJ, BFD und SPS bzw. Assistenzkräfte werden in den Anstellungsschlüssel eingerechnet. Ebenso andere pädagogische Mitarbeiter, sofern diese von der Fachaufsicht als Fachkraft oder Ergänzungskraft anerkannt wurden. Ein Anstellungsschlüssel bis 1:8 soll als nicht förderschädlich anerkannt werden. c. Die Klarstellung der Sachkosten soll erfolgen. Gleichzeitig soll eine Deckelung auf folgende Beträge erfolgen: Hausmeister-/Winterdienstkosten 325 €/Kind Verwaltungskosten (inkl. IT-Kosten) 675 €/Kind Bücher- und Fachzeitschriften: 15 €/Kind Spiel- und Bastelbedarf: 80 €/Kind Fortbildungskosten: 65 €/Kind Unterhalts- und Instandsetzungskosten: 340 €/Kind d. Die Hauswirtschaft- und Reinigungskräfte können künftig im Defizit angesetzt werden. Analog der städtischen Aufwendungen sollen hierfür 5 Stunden für die Hauswirtschaftskraft und 5 Stunden für die Reinigungskraft pro Gruppe und Woche anerkannt werden. e. Die Deckelungen sollen jährlich überprüft werden und in der Regel den Durchschnitt der letzten 3 Jahre umfassen. angenommen: einstimmig f. Das Defizit wird weiterhin zu 80 % übernommen. Selbstverschuldetes Defizit (z.B. bei Fristversäumnis für Zuschläge etc.) wird nicht übernommen. angenommen: 26:2 g. Gastkinder werden weiterhin nicht gefördert. angenommen: einstimmig
3. Die Großraumzulage wird ab 2025 nicht mehr zu 50 % übernommen. Die gesamten Personalkosten inkl. Nebenkosten können über das Defizit abgerechnet werden, sodass bis zu 80 % der Kostenübernahme möglich sind.
angenommen: 24:4
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie entsprechend neu auszuarbeiten und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Anfrage von Stadtratsmitglied Frau Anke Henniger
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung erhielt am 12.02.2024 per E-Mail die anliegende Anfrage von Frau Henniger. Diese wird dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Anm. d. Verf.: Es geht um die Aufstellung aller Fremdvergaben und Rechtsanwaltsbeauftragungen seit 2020.)
Die Debatte:
Frau Henniger (FDP): Zur Feststellung eines möglichen Strukturproblems ist für sie notwendig, dass der Stadtrat alle Fremdvergaben kennen sollte. Dann kann man ernsthaft über den Haushalt sprechen. Sonst wird zu viel im Trüben gefischt.
Herr Janik: Die Stadt hat so etwas schon versucht. Der Weg ist nicht falsch. Es gibt sicher Einsparpotential bei Fremdvergaben, aber gänzlich Aufgaben wieder in die Verwaltung zu verlagern, wird ohne Folgen schwierig. Er rät von der Liste ab. Zum Beispiel werden einige Rechtsanwaltskosten hinterher von Extern zurückgezahlt. So eine Liste macht nur Sinn, wenn man auch die jeweiligen Einnahmen mit angegeben werden. Die Stadt hat ein entsprechendes Kostenbewusstsein. In den laufenden Haushaltsverhandlungen ist das nicht zu leisten. Es ist immer vom Einzelfall auszugehen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Es sind auch die strukturellen Dinge anzugehen, die sich über die Jahre eingeschlichen haben.
Herr Mignoli (BLS): Er ist für den Antrag.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Antrag hätte dann Sinn, wenn man auch die eigenen Kosten gegenrechnet, um das mögliche Einsparpotential einschätzen zu können. Sonst kommt nur eine große Summe heraus, von der wir gar nicht wissen, was davon notwendig gewesen wäre und was die Aufgabe der Stadt gekostet hätte, wenn es intern geleistet worden wäre.
Frau Pfister (BMS): Es ist auch eine Frage der Transparenz. Es ist alles irgendwo zu finden. Der normale Stadtrat kann das in dem 500 Seiten Haushalt nur schwer herauslesen. Der sollte sich aber auch darüber Gedanken machen dürfen. Es sollte auch der Wunsch des Ersten Bürgermeisters sein, den Stadtrat mitzunehmen (Anm. d. Verf.: Für mich eine sehr interessante Aussage).
Herr Janik: Er schlägt vor, das Haushaltsjahr 2021 mal detailliert anzuschauen, um ein mögliches generelles Strukturproblem zu erkennen. Die Haushaltsstellen sind dann jeweils mit dabei.
Herr Jägerhuber (CSU): ... (Anm. d. Verf.: So richtig neues wird nicht vorgetragen.). Wenn schon Material vorhanden ist, sollte das vorgestellt werden. Der Stadtrat hat doch die meisten Fremdvergaben selbst entschieden.
Antrag auf Ende der Debatte
angenommen: 24:4
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Aufstellung zu Fremdvergaben für das Haushaltsjahr 2021 (oder 2022) zur weiteren Beratung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 21.08.2023 beschloss der Ferienausschuss die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und west- lich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Betei- ligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen. In der Zwischenzeit fanden die frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung der 59. Flächen- nutzungsplanändern statt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
A)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 18.10.2023 "Wir haben die Planänderung bzw. die derzeitigen Unterlagen zur Kenntnis genommen. Sie er- wähnen in Punkt 5 zu den Auswirkungen und den abwägungsbedürftigen Belangen, dass der Umweltbericht als Teil II Bestandteil wäre: „Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung (Teil II).“ Dieser Teil II ist jedoch nicht Teil der Veröffentlichung. Es ist uns daher nicht möglich, den Umweltbericht zu beurteilen. Folglich wird uns damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Das ist äußerst bedauerlich.
Wir bitten um Übersendung des Umweltberichts und Verlängerung der Abgabefrist."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt und – wie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung angekündigt - ergänzt. Die vollständigen Unterlagen wurden dem BUND Naturschutz in Bayern e. V. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt.
B)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 31.01.2024 "Die Begründung mit Umweltbericht haben wir zur Kenntnis genommen. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen lassen erkennen, dass man versucht, den Eingriff qualitativ aus- zugleichen, was dann innerhalb des Bebauungsplanverfahrens näher ausgestaltet wird. Es sollte alles darangesetzt werden, die beiden alten Bäume (Ahorn und Walnuss) zu erhalten. Nachdem sie jeweils in Randbereichen wachsen, sollten die Baumaßnahmen auf den Standort und die Unversehrtheit der Wurzelbereiche Rücksicht nehmen. Eine geschickte Eingrünung für die gesamte Fläche wird entscheidend sein, ob die neuen Häuser sich ins gewachsene Siedlungsgebiet einfügen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
A)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.10.2023
A)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Diese Bauleitplanung darf bestehende landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht be- einträchtigen. Der Bauernhof östlich des Planungsgebietes darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Möglichkeit zur Erweiterung der Viehhaltung für die Zu- kunft gegeben sein. Diesbezüglich muss mit dem Landwirt …. Kontakt aufgenommen werden. Darüber hinaus darf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern in jedem Fall zu dulden."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Der Immissionskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung wird auf Ebene des parallel durchgeführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 gelöst. Der Eigentümer des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs ist auf die Stadt zugekommen und hat erklärt, die Milchwirtschaft, die auf den östlich angrenzenden Grundstücken betrieben wird, aus Altersgründen aufgeben und zukünftig ausschließlich Ackerbau betreiben zu wollen. Um eventuelle Konflikte zwischen der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der neuen Wohnbebauung erkennen zu können, wurden ein Lärm- und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geruchsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebiets, d. h. am Hochstadter Weg, der Grenzwert nach GIRL für ein Wohn- und Mischgebiet von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % leicht überschritten wird. Bei dem Bereich der Übergangswertüberschreitung handelt es sich demnach aber nur um einen kleinen Bereich unmittelbar am Rand des Plangebiets, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich kein Wohnhaus errichtet wird. Somit wird im gesamten Plangebiet der Immissionsgrenzwert für Wohn- und Misch- gebiete von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % sicher eingehalten. Der Schutz der zukünftigen Bewohner vor unzulässigen Geruchsimmissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist gemäß Gutachten somit gewährleistet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der landwirtschaftlichen Hofstelle Dorfstraße 30a an der nächstgelegenen Baufläche im Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden. Ab der zweitnächsten Baufläche werden auch die WR-Orientierungswerte eingehalten. Sofern in der Erntesaison auch nachts ein Traktorbetrieb auf der Hofstelle erforderlich wird, werden voraussichtlich die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowohl an vorhandener wie auch an geplanter Bebauung überschritten. Die Beurteilungspegel liegen allerdings in der Größenordnung der in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse. Aufgrund der Seltenheit der Ereignisse müssen diese nicht bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Folglich wären somit für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen im Bebauungs- plan notwendig. Durch die Planung soll aber keinesfalls eine stärkere Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs verursacht werden als die, die aufgrund der auf dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück vorhandenen Wohnbebauung (Dorfstraße 32a) bereits besteht. Um dies gewährleisten zu können, werden an der Nord- und Ostfassade des Bauraums im WR 3 (Wohngebäude auf dem östlichsten Grundstück) zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendige Fenster aus- geschlossen. Sofern die Belüftung nicht über andere Gebäudeseiten möglich ist, sind fensterun- abhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Außerdem wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die beim Betrieb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung auftretenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen hinzunehmen sind.
A)2.2 "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Vorhaben der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren ist. Als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Landwirtschaft sehen wir den hohen Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Region zunehmend mit Sorge."
Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen.
Mit der Bauleitplanung wird eine heute landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden ist die Nachverdichtung im Innenbereich einer Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich jedoch vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall aber insbesondere auch der aktuell hohe Bedarf an Wohnraum in der örtlichen Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen. Aufgrund dieses Bedarfs ist es insbesondere Ziel der Planung, Bauland für diese Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Alternative Flächen, z. B. durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, stehen zu diesem Zwecke derzeit nicht zur Verfügung. In Abwägung der Belange ist der Schaffung von Bauland für die örtliche Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen in diesem Fall der Vorrang zu geben. Um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde das Bebau- ungskonzept mit dem Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs im Lauf der Planungen optimiert.
A)2.3 "Aus dem Bereich Forsten:
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207, in dem Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sofern eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, wird dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut beteiligt (derzeit aber nicht geplant).
B)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.01.2024
B)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2023 mit dem Aktenzeichen AELF-WM- L2.2-4612-34-5-4, die weiterhin Gültigkeit hat."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung unter Punkt A)2.1 und A)2.2 verwiesen.
B)2.2 "Aus dem Bereich Forsten:
Mit der Planung besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.10.2023
"Von Seiten des fachlichen Naturschutzes werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2024
"Von Seiten des Naturschutzes werden keine weiteren Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)4. Kreisbauamt, Schreiben vom 18.10.2023
A)4.1 "Es wird darum gebeten, die Bezeichnung "Legende" durch "Darstellungen" zu ersetzen. A)4.2 "Wir bitten die Bezeichnung "Fläche für die Landwirtschaft" zu prüfen.
Den Stellungnahmen wird entsprochen.
Die Ersetzung des Begriffs "Legende" durch "Darstellungen" sowie die Korrektur eines Schreibfehlers in "Fläche für die Landwirtschaft" werden als redaktionelle Änderungen durchgeführt.
A)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2023
"Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.02.2024
"Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.10.2023
" Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 20.01.2024
"Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 26.10.2023 Stellung genommen. In diesem waren wir zum Schluss gekommen, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. In der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2023 haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben, so- dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7. Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 29.01.2024
B)7.1 "Sofern das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs (Grundschutz + Objektschutz) nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde/Stadt (Grundschutz) und für den Objektei- gentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten.
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserteichen (DIN 14210)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbehältern (DIN 14230)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbrunnen (DIN 14220/14244)
Erweiterung bestehender Baugebiete
Wir empfehlen, die Löschwasserbedarfsermittlung durch den Betreiber des Trinkwassernetzes gem. Arbeitsblatt W405 des DVGW („Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“) durchführen zu lassen und die zu Verfügung stehende Löschwassermenge zu überprüfen. Die Lage eventuell neu erforderlicher Hydranten (Empfehlung: Überflurnorm mind. DN 100) ist in Absprache mit den Kommandanten der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen."
Die Stellungnahmen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Löschwasserver- sorgung kann durch vorhandene bzw. neu zu errichtende Infrastruktur sichergestellt werden.
B)7.2 " Hinsichtlich der Erschließungssituation bestehen keine grundsätzlichen Bedenken"
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7.3 "Hinsichtlich des zweiten Flucht- und Rettungsweges bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)8. und B)8. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 19.10.2023 und 16.01.2024
"Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)9. und B)9. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 12.10.2023 und 17.01.2024
"Der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festset- zungen regelt das parallellaufende Verbindliche Bauleitverfahren."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)10. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 06.10.2023
"Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der Tennet TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)11. bayernetz GmbH, Schreiben vom 09.10.2023
" Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen - dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.10.2023
" Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat in Hadorf keine Erdgasleitungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)13. AWISTA-Starnberg, Schreiben vom 20.10.2023
" Die Änderungen betreffen keine Belange des AWISTA-Starnbergs."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)14. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 23.01.2024
"Gegen die 59. Änderung des Flächennutzungsplans […] bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Wasserwirtschaftliche Belange wurden in der Begründung mit Umweltbericht angesprochen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgte im Rahmen der B teiligung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 7207."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.01.2024
B)15.1 "Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbe- reich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15.2 "Wir bitten Sie, unser zuständiges Kundencenter Taufkirchen beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft nicht das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das zugehörige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Stadtrat stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, in der Fassung vom 24.11.2023 fest.
V Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.11.2023 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Flachdach der Schlossberghalle (Baujahr 1995/96) - über Stadtsaal und kleinem Saal sowie Foyer – ist als begehbares Gründach (extensive Begrünung) konzipiert, die Dachentwässerung verläuft innenliegend und horizontal verzweigt in den Zwischendecken bis zu den vertikalen Sammelleitungen in der Tiefgarage. Es existiert keine Notentwässerung.
Seit rund drei Jahren gibt es nun verstärkt zusätzlich Undichtigkeiten an den Dacheinläufen, die immer wieder zu Pfützenbildung in den darunterliegenden Räumen führen. ...
Insofern muss für den Umfang der Baumaßnahme davon ausgegangen werden, dass die gesamte Dachfläche inklusive Gefälleestrich/ Gefälleaufbeton bis zur Rohdecke abgetragen werden muss (der Dachaufbau hat im Schnitt 60 cm Stärke) und die Dacheinläufe erneuert werden müssen.
Ob dadurch der Bestandschutz verloren geht und eine komplett neue Berechnung der Niederschlagswasserbeseitigung mit entsprechender Antragstellung erfolgen muss, wird Bestandteil der auszuschreibenden Sanierungsplanung sein. Vom zeitlichen Ablauf her ist vorgesehen, im Jahr 2024 mit den Planungen zu starten und nach Fertigstellung der Sanierung der Schlossbergmauer durch den Tiefbau mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach den Kosten für die Planleistungen?
Herr Janik: Die Kosten sind abhängig von der Bausumme.
Frau Pfister (BMS): In den nächsten Jahren sollte das Projekt nur auf die Warteliste kommen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Planer sollen prüfen, die Innenentwässerung durch eine Außenentwässerung zu ersetzen und anstelle des Gründachs eine Fotovoltaikanlage dort zu realisieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt VgV-Verfahren durchzuführen, um die notwendigen Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 1 und 2) für die Sanierung des Flachdachs der Schlossberghalle zu vergeben. Dafür sind Haushaltsmittel von 100.000 € in den Haushalt 2024 einzuplanen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Straßensanierungskonzept
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadt Starnberg obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das komplette städtische Straßennetz. Die Anlagenteile von Straßenfahrbahnen und Gehwegflächen sind unter der Verkehrsbelastung erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Um den Gebrauchs- und Substanzwert der Fahrbahnen langfristig zu sichern, sind vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung erforderlich. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen, die langsam beginnen und sich progressiv verstärken.
Die Ergebnisse der Befahrung des Straßenbestandes durch die Firma Eagle Eye wurden dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.03.2021 vorgestellt (BV 2019/398-1). Für die Bauausschusssitzung vom 22.07.2021 (BV 2021/230) wurde eine Sitzungsvorlage mit den möglichen Erhaltungskonzepten erarbeitet, welches aber nicht beschlossen wurde.
Ziel eines kommunalen Straßenmanagements ist es dem Verfall der Straßen entgegen zu wirken. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt die jeweiligen Straßenzustände dar, um so eine Priorisierung für die Sanierungsbedürftigkeit vornehmen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf Grundlage der Befahrung und Zustandserfassung das Gremium über die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen entscheidet.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Was ist denn "eine Sanierung"? Ihr ist die angesetzte Summe zu hoch. (Anm. d. Verf.: Was ist die Alternative. Welche Straße soll denn saniert werden? Alles so lassen?) Sie möchte lieber das Geld in Erstsanierungen stecken (Anm. d. Verf.: Wo sich die Anwohner ggf. dann mit 90% beteiligen müssten.)
Herr Janik: Mindestens eine neue Decke. Den Rest wird man bei der Sanierung sehen. Auch Sanierungen, die keine Aufwertung der Straße zur Folge haben, sollten durchgeführt werden.
Antrag Frau Pfister auf Vertagung
abgelehnt: 4:24
(Anm. d. Verf.: Es ist schon interessant, das ein formaler Teilnehmer des Bauausschusses hier eine Vertagung (in den nächsten Bauausschuss) beantragt. Da gab es wohl keine Rückkopplung mit dem vertretenden Stadtrat der Gruppierung.)
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie möchte dieses Jahr kein Geld für Straßensanierung ausgeben.
Frau Henniger (FDP): Warum wurden keine Straßen der Kategorie 8 gewählt? (Anm. d. Verf.: Es sind Anliegerstraßen.) Warum nicht den Bahnhofsvorplatz? Und die Andechser Straße?
Herr Janik: Über den Bahnhofsvorplatz werden wir so oder so demnächst sprechen. Das kann man aber 2024 sicher nicht realisieren. Bei der Andechser Straße sind noch Fragen offen. Auch wenn man von Dritten abhängig ist, fällt eine Straße für 2024 für eine Sanierung aus.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird hier wieder die Debatte aus dem Bauausschuss wiederholt. Da hätten sich alle mit reinsetzen können. (Anm. d. Verf.: Er wiederholt die Kernpunkte der Debatte im Bauausschuss.) Wenn wir nicht kontinuierlich mit den Sanierungen beginnen bzw. fortführen, wird die Bugwelle immer größer. Diese Liste soll jedes Jahr wieder vorgelegt werden.
Frau Pfister (BMS): Wir sollten nicht "irgendetwas lostreten". Die Preise werden immer im Herbst für das nächste Jahr festgelegt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er schlägt vor, dieses Jahr nur die Planung durchzuführen und die Sanierung im nächsten Jahr durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Josef-Fischhaber-Straße im Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung auf zwei Bauabschnitte vorzusehen.
Im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplan 2025 sind entsprechende Mittel einzustellen.
angenommen: 18:10
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Er möchte geklärt haben, aufgrund welcher Aktionen der Feuerwehrbedarfsplan noch einmal aufgerollt wird.
Herr Janik: Es gab nur die Stellungnahmen der Fraktionen.
(M)ein Fazit:
Es gibt jetzt schon Stadträte, die sich auffällig häufig zu Wort melden. Ist das schon in Vorbereitung zur Bürgermeisterwahl 2026?
Ansonsten gibt es das Übliche: Es findet nicht bei allen Gruppierungen ein Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und übrigen Stadträten statt, so dass es im Stadtrat dann bei manchen Tagesordnungspunkten leider etwas länger dauert.
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7. ALTONAER BICYCLE DAYS – 2.-4. Juni 2023
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HAMBURGER FAHRRADMARKEN lautet das diesjährige Thema der Altonaer Bicycle Days. Im HausDrei (1. Stock) wird eine AUSSTELLUNG historischer Fahrräder aus Hamburg zu sehen sein. Rare Stücke wie ein Hochrad, alte Rennräder und Alltägsräder können aus nächster Nähe begutachtet werden.
ÖFFNUNGSZEITEN: Freitag (2. Juni) um 18.00 Uhr ist Eröffnung. Sonnabend und Sonntag (3. und 4. Juni) ist die Ausstellung jeweils von 10.00-18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
BUCHVORSTELLUNG: Zeitgleich erscheint ein umfangreiches Buch über die Geschichte Hamburger Fahrradmarken, das vor Ort erworben werden kann.
Der FAHRRADFLOHMARKT vor dem HausDrei wird am Sonnabend (3. Juni, 10.00-15.00 Uhr) stattfinden. Konditionen: 3 EUR pro Fahrrad, 7 EUR pro Meter, Aufbau ab 9.00 Uhr, Anmeldung unter fahrradmarkt AT web.de.
Wir hoffen, wir sehen uns.
Altonaer Bicycle-Club von 1869/80 & HausDrei
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pressmost · 2 years
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Ardagger - Frühstücksnews - Freitag, 27.5.2022
Ardagger – Frühstücksnews – Freitag, 27.5.2022
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Der gestrige Frühschoppen des Musikvereines Stift Ardagger war ein großartiger Erfolg. Herzliche Gratulation an das Team rund um den neuen Obmann Stefan Weidinger und DANKE an wirklich alle, die da mitorganisiert haben und den großen Ansturm der Menschen exzellent bewältigt haben! Heute und morgen geht´s in Stift Ardagger mit dem ZOA…
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bauerntanz · 2 years
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Morgenland-Festival '22
Morgenland-Festival ’22
Das gab es in dieser Form noch nicht: Das Morgenland Festival Osnabrück 2022 bringt in diesem Frühsommer ein spektakuläres Musiktheaterwerk auf die Bühne. Die Uraufführung der Oper „Songs for Days to Come“ von Kinan Azmeh am Samstag, 4. Juni, im Theater am Domhof, wird gleichzeitig die Eröffnung des Festivals sein. Bis einschließlich 18. Juni stehen etliche weitere Konzerte mit MusikerInnen aus…
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estherattarmachanek · 2 years
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@mumok_vienna Mumok museum moderner kunst stiftung ludwig wien VORDEMBERGE-GILDEWART STIPENDIUMS 2022 Verleihung des Stipendiums „NOMINIERT …“ #nominiert Vordemberge-Gildewart Stipendium 2022 #opening #Eröffnung: 1. Juni 2022 | 18 Uhr @karola_kraus Karola Kraus, Generaldirektorin des mumok, Cornelia Lamprechter, wirtschaftliche Geschäftsführerin, Ausstellung: #Exhibition: 2.6.–3.7.2022 Di–So 10–18 Uhr / Tue–Sun 10 am–6 pm Level -4 Museumsplatz 1, 1070 Wien https://www.mumok.at/de/events/vordemberge-gildewart-stipendium-2022 (at mumok - Museum moderner Kunst Wien) https://www.instagram.com/p/CeQa6gcsohe/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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gutachter · 2 years
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Fugenarbeiten: Hallenbad in den Pfingstferien geschlossen
Fugenarbeiten: Hallenbad in den Pfingstferien geschlossen
Geretsried: „…Rund acht Monate nach der Eröffnung des neuen Schul- und Sportbads an der Adalbert-Stifter-Straße müssen die Handwerker nochmal ran. „Aufgrund von Ausbesserungsarbeiten im Bereich der Bodenfugen bleibt das Geretsrieder Hallenbad während der Pfingstferien geschlossen“, teilt die Stadt mit. Die Maßnahme dauert von Samstag, 4. Juni, bis voraussichtlich Sonntag, 19. Juni. Was es genau…
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heplev · 3 years
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Die Türkei preist einen massenmordenden, pädophilen Sklavenhändler – versucht sie auch ihm nachzueifern?
Die Türkei preist einen massenmordenden, pädophilen Sklavenhändler – versucht sie auch ihm nachzueifern?
Was der „Held“ eines Volks über dieses aussagt. Raymond Ibrahim, FrontPage Mag, 10. Juni 2021 Dieser Tage beschäftigt Kirchen zu Moscheen zu machen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ganz enorm. Am Freitag, 4. Juni, sprach er während der Eröffnung einer Moschee in der Stadt Zonguldak vom türkischen Vermächtnis der Eroberung und Umwandlung der Hagia Sophia [in eine Moschee]. In…
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Donghua Li wird zum Image-Botschafter des Internationalen Turnverbands ernannt, um an den Weltmeisterschaften im Acrobatic Gymnastics in Genf teilzunehmen, die vom 21. Juni bis 4. Juli 2021(ursprünglich für 2020 geplant, verschoben wegen Covid-19), Es wird mehr als 40 Nationen, 1'000 Athleten und über 20'000 Zuschauer geben, ohne die Live-Streaming-Wiederholungen, TV-Berichterstattung und Zeitungsartikel. Verbrachte 14 Tage im Sportzentrum "Vernets" in Genf Schweiz, darunter 8 Wettkampftage, Preisverleihung sowie Eröffnungs- und Abschlusszeremonie. Donghua Li will be appointed as the image ambassador of the International Gymnastics Federation to participate in The Acrobatic Gymnastics World Championships in Geneva, Switzerland, which will be held from June 21 to July 4, 2021 (originally scheduled for 2020, postponed due to Covid-19) , There will be more than 40 nations,, 1’000 athletes and over 20’000 spectators, not counting the live streaming  replays, TV coverage and newspaper articles.  Spent 14 days at the "Vernets" Sports Center in Geneva Switzerland, including 8 competition days, awards ceremony, and opening and closing ceremonies. 李东华将做为国际体操联合会任命的形象大使参加在瑞士日内瓦举行的技巧体操世界锦标赛,将于 2021 年 6 月 21 日至 7 月 4 日举行(原定于 2020年,因 Covid-19 而推迟),届时将有 40 多个国家、1000 名运动员和 20000 多名观众聚集在一起 ,不包括直播重播、电视报道和报纸文章。 在瑞士日内瓦“Vernets”体育中心度过 14 天,其中包括 8 个比赛日,及颁奖典礼,和开闭幕式。 https://www.gymnastics.sport/site/news/displaynews.php?idNews=2805 https://www.instagram.com/p/CQgWLdOLDv5/?utm_medium=tumblr
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politik-starnberg · 3 years
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Ganz viel B2 Tunnel ... und nichts weiter ...
(M)ein Protokoll der Stadtrats(sonder)sitzung vom 01.07.2021:
Also entweder geht es heute “schnell”, da ja “nur” informiert wird, oder der Termin wird wieder rein politisch ausgenutzt, um - ja, was eigentlich. Wir werden das daran erkennen, ob es bei Sachfragen und sachlichen Forderungen bleibt, oder nicht ... 
Es gibt noch ein paar Lücken in den Reihen vor mir, die Zuschauerplätze sind nahezu vollständig besetzt.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig. 
TOP 2 Bürger fragen
Es gibt keine Fragen von Bürgerinnen oder Bürgern.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse
Es gibt nichts bekanntzugeben.
TOP 9 B2-Tunnel-Starnberg; Antrag der Stadtratsfraktion WPS auf Neubewertung des B2-Tunnels
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktion WPS beantragte mit Schreiben vom 20.05.2021 Folgendes:
"Zur Unterstützung eines Antrages auf dem Bundesparteitag der Grünen am 11. bis 13. Juni 2021 soll "bis zur anstehenden Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes ein Fernstraßenneubau-Moratorium genutzt werden, um die noch nicht im Bau befindlichen Fernstraßen- und Ausbauprojekte, insbesondere Autobahnabschnitte, noch einmal auf dem Prüfstand zu stellen und mit einem Klima- und Umweltcheck neu zu bewerten." Die Stadt Starnberg schließt sich inhaltlich dem Antrag der Grünen an. Sie begrüßt unter den wachsenden aktuellen ökologischen und ökonomischen Herausforderungen grundsätzlich eine solche Vorgehensweise."
Die Stadt Starnberg ist nicht für den Bau des B2-Tunnels zuständig.
Auf Grund der vorliegenden Nichtzuständigkeit kann der Stadtrat zwar grundsätzlich eine Haltung, wie vorliegend beantragt, beschließen, ob diese Beschlussfassung jedoch Auswirkungen auf den Bau des B2-Tunnels haben wird, muss aufgrund des bereits erfolgten Projektbeginns als äußerst unsicher angesehen werden.
Die Debatte:
Herr Ardelt (WPS): Die Gesamtsituation hat sich in den letzten 10 - 15 Jahren verändert. Es geht darum, generell den Antrag der Grünen zu unterstützen. Die Stadt ist nicht zuständig, aber betroffen. Der eigentliche Bau des Tunnels hat ja noch gar nicht begonnen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach, ob dieser Antrag auch gestellt worden wäre, wenn eine Nord-Ost-Unfahrung geplant werden würde.
Herr Ardelt (WPS): Ja, der BVWP ist einfach alt.
(Anm. d. Verf.: Gut - auch jetzt frage ich mich, bis wann oder ab wann die ganze Nord-Ost-Umfahrung-Argumentation nur noch ein Vorwand gewesen ist. Ich befürchte schon länger, als es manchem Wähler bewusst gewesen ist.)
Herr Dr. Schüler (UWG): Er stellt noch einmal die städtebaulichen Vorteile des Projekts in den Vordergrund, die in gewisser Weise unabhängig von den verkehrlichen Aspekten zu sehen sind. Er wählt dafür ein Beispiel eines schönen Gartens, durch den der schnöder Wasserkanal des Nachbarn fließt, der sich allen Veränderungen widersetzt und am Ende eine unterirdische Röhre anbietet, welche die Chance birgt, dass im eigenen Garten aus dem Kanal ein schöner Bachlauf werden kann. 
Herr Janik: Antrag Ende der Rednerliste
angenommen: 14:8
Herr Prof. Gaßner (UWG): Das Moratorium soll die noch nicht im Bau befindlichen Straßen betreffen. Der B 2 Tunnel ist im Bau.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird angenommen
abgelehnt: 11:11 
(Anm. d. Verf.: Na, ob da alle das mit der Annahme des Antrags mit zeitgleicher Formulierung, dass die Stadt den Antrag ablehnt, beim Abstimmungsverhalten mitbekommen haben. Egal - es hat zur Ablehnung gereicht.)
TOP 4 B2-Tunnel-Starnberg; Information zum Projektstand
Sachverhalt
1. Planänderungsverfahren:
Der Inhalt des Planänderungsverfahrens wurde dem Stadtrat in der Sitzung am 29.06.2020 vorgestellt, und in der Zeit vom 09.07.2020 bis 10.08.2020 wurde die Planung öffentlich ausgelegt. Am 31.07.2020 und 17.08.2020 befasste sich der Stadtrat und der Ferienausschuss mit den beabsich- tigten Planänderungen und beschloss hierzu Einwendungen einzugeben. Das Staatliche Bauamt Weilheim hat die eingegangenen Einwendungen fachlich geprüft und an die Regierung von Oberbayern als Träger des Planänderungsverfahrens weitergeleitet.
Im nächsten Schritt erfolgt seitens der Planfeststellungsbehörde eine Abwägung, und es wird festgelegt, ob und in welchem Umfang eine Erörterung der beabsichtigten Verfügungen erfolgt.
2. Arbeits- und Planungsprozess:
Zur Planung und Ausführung des B2-Tunnels finden auf mehreren Ebenen umfangreiche Abstimmungen zwischen dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg statt. 
Der Bereich des Nordzulaufes befindet sich bereits in der baulichen Umsetzung und wird in regelmäßigen Baustellen Jour-Fixe-Terminen unter Beteiligung der Stadt Starnberg abgestimmt. Für das Bauwerk selbst und die weiteren technischen Anlagen wird die Planung fortlaufend vertieft. Zur Bauabwicklung werden unterschiedliche Szenarien untersucht, und die in dieser Zeit erforderliche Verkehrsführung so verträglich wie möglich umzusetzen. Zur Gestaltung der Tunnelportale, des Lüftungskamins, der Notausgänge, der Freiflächen und der Straßenräume ist ein Wettbewerb ausgelobt. 
Zur Strukturierung des Abstimmungsprozesses wurden dabei folgende Arbeitsgruppen gebildet, die je nach Planungsfortschritt und Abstimmungsbedarf stattfinden:
Lenkungskreis (quartalsweise, Grundsatzfragen)
Projektleitungs-Jour-Fixe (monatlich, übergeordnete Themen)
AK BOS (Brandschutz und Rettungskonzept während Bau und Betrieb)
AK Architektur (Gestaltung - Wettbewerb)
AK Logistik & Verkehr (Baulogistik + prov. Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer)
AK Straßenraum:
1. Planungsumfang (Planlauf, Zuständigkeiten, Randbedingungen etc.) 
2. Technische Planung (Technische Abstimmung + Freigabe Planpakete: Straße, Geh-/Radweg) 
3. Straßengestaltung 
AK Wasser (WWA, LRA, bei Bedarf: AV, IFI, Stadt)
Darüber hinaus wurde eine weitere Arbeitsgruppe gebildet, um die Auswirkungen auf das südlich des B2-Tunnels liegende Verkehrsnetz zu untersuchen und erforderliche verkehrliche Maßnahmen zu entwickeln. Diese Maßnahmen werden als eigenständige Projekte parallel zum Projekt B2-Tunnel- Starnberg geführt, müssen jedoch zeitlich und inhaltlich stark auf die jeweiligen Planfortschreibungen abgestimmt werden.
Seitens des Staatlichen Bauamtes wurden für die Projektumsetzung mehrere Stellen neu geschaffen und konnten auch besetzt werden.
Da die Stelle des "Tunnelkümmerers" in der Stadtverwaltung trotz mehrfacher Ausschreibungen nicht besetzt werden konnte, wird der erforderliche Abstimmungsprozess auf die jeweiligen Fachbereiche Straßen- und Landschaftsbau, Stabsstelle für Sonderaufgaben, Grünplanung und Ordnungsamt aufgeteilt. Die Koordination erfolgt über das Stadtbauamt.
Herr Zuber stellt den Projektstand vor. Nachfolgend einige Stichpunkte:
Beim DSV-Testfeld wurden die Probeparameter ausgewertet. Es konnte ein positiver Nachweis geführt werden. Der Boden war besser als bisher geplant.
Der Umbau der Kreuzung Petersbrunner Straße ist abgeschlossen. 
Die Gautinger Straße wird demnächst auch mal voll gesperrt.
Das Zwischenlager Süd ist in den Vollbetrieb übergegangen.
Akt. genehmigte Kostenplanung 2021 ist 320,517 Mio. EUR aufgrund der allgemeinen Baupreissteigerung, der steigenden Grundstückspreise und der Planungsoptimierungen
Die Kostenanteile der Stadt haben sich nicht geändert. Es verbleiben die zu zahlenden Kosten nach Kreuzungsvereinbarungen und die Zusatzausstattung der Feuerwehren.
Beim Planänderungsverfahren werden aktuell die Einwendungen und Stellungnahmen durch die ROB (Regierung von Oberbayern) bearbeitet. 
Es fehlt noch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt (WWA). Diese soll möglichst dieses Jahr noch abgegeben werden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden aktuell zusammengestellt. Es werden dedizierte Berechnungen durchgeführt. Die Auschreibungsunterlagen sollen Ende des Jahres finalisiert werden. 
Auch die betriebstechnische Ausstattung ist schon in Vorbereitung.
Es wird versucht, einen hohen Kommunikationsgrad zu erreichen. 
Die nächsten Themen sind der Nordzulauf, Beweissicherung, Lärmschutz und die DB-Brücke.
Es wird versucht, alle Betroffenen regelmäßig “abzuholen”.
Das Infocenter wird ab Juli immer am letzten Donnerstag im Monat geöffnet sein.
Herr Ludwig übernimmt und berichtet über die Zusammenarbeit:
Ein Paradebeispiel ist der Arbeitskreis BOS, wo partnerschaftlich “dicke Bretter” gebohrt und viele gute Lösungen gefunden wurden.
Es werden die Arbeitskreise (siehe Sachverhalt) kurz vorgestellt.
Die wenigen sichtbaren Komponenten sollen entsprechend gestaltet werden. Dazu läuft aktuell ein Architektenwettbewerb.
Auch für die Straßengestaltung gibt es einen eigenen Arbeitskreis. 
Demnächst gibt es dann auch den Arbeitskreises “Wasser”.
Die Arbeitskreise habe eine feste Taktung von 1-3 Monaten. 
Tagesordnungen werden vorher verschickt und können von den Teilnehmern vor den Sitzungen angepasst werden. Die Folge sind Besprechungen, in denen genau die Themen besprochen werden, die jeweils als wichtig angesehen werden.
Die sichtbaren Bauwerke sind mit einem Architekten zu gestalten. 
Um das beste Ergebnis zu erhalten, wird aktuell ein Architektenwettbewerb durchgeführt. 
Es gibt 10 teilnehmende Planungsbüros.
Preisgerichtssitzung ist am 26.10.2021
Es soll auch eine Ausstellung geben.
Die Stadt entscheidet alleine, welche Lösung umgesetzt werden soll.
Für die zukünftige Baulogistik werden aktuell Verkehrszählungen durchgeführt.
Es werden bis Jahresende als Einzelbaustellen abgearbeitet. Es gibt ein festes Prüfschema. Es werden Einschränkungen, Umleitungen etc. geprüft und mit LRA, Stadt und Polizei beraten. 
Ende des Jahres sollen die Ergebnisse dem Stadtrat vorgestellt werden. 
Ein vernünftiges Wechselspiel vermeidet mögliche Überlastungen der B2.
Es wird bewusst nicht nicht dem Motto gehandelt “Der Verkehr wird sich seinen Weg schon suchen.”
Das Prüfschema befasst sich immer mit den Punkten Baustellenlogistik, Schleppkurven, Fahrbahnbreiten, Ampeln, Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Anwohner, Parkdruck, Rettung, Müll, Winterdienst und das Stadtbild sowie die Natur.
Am Ende wird noch einmal das Gesamtnetz für Fußgänger und Radfahrer geben. 
Der AK BOS wird bei der Rohbauplanung (2018-2020), der betriebstechnischen Planung (2020-2021), dem bauzeitlichen Brandschutz (2020-2021) und im Betrieb (2024-2026ff) in die Planungen einbezogen. 
Es gab Lösungen für Notausgangsschächte, die Überdruckbelüftung, die Aufstellflächen und die Brandbekämpfungsanlage.
Weitere BOS Themen sind im Rahmen des Planänderungsverfahren in Abstimmung.
Eine Brandbekämpfungsanlage ist nur aufgrund der besonderen städtischen Situation möglich.
Alle Notausstiegsschächte sind jetzt auf einer Seite. Es gibt große Aufzüge, es gibt gerade Treppenläufe mit Zwischenpodesten und die Schachtdurchmesser (5,80 m -> 8,0 m) wurden vergrößert.
Offen ist noch die feuerwehrspezifische Zusatzausstattung. 
(Anm. d. Verf.: Es zeigt sich deutlich, dass sich hier beide Seiten bewegen, um die für alle beste Lösung zu finden.)
Die Lösung des bauzeitlichen Brandschutzes ist noch offen. 
Die Lösung steht kurz bevor.
Herr Zuber übernimmt wieder das Wort und befasst sich mit der Verkehrsanbindung Süd:
Es geht um die Anbindung Oberer Seeweg, Waldspielplatz und Südportal.
Es gibt verschiedene Planungen, die verkehrlich beurteilt wurden. 
Die Varianten werden aktuell abgewogen. Die Vorzugsvariante wird dann präsentiert.
Ein Kreisverkehr für den Waldspielplatz ist aufgrund der Verkehrsstärken nicht möglich.
Es gibt die Kriterien verkehrliche Auswirkungen, verkehrliche Beurteilung, Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Bauablauf, Kosten, Wirtschaftlichkeit, Belange Starnberg, Belange Pöcking, Belange LRA
Ein möglicher Kreisverkehr bei der Franz-Heidinger-Straße beim Südportal wird vorgestellt. 
Die jetzt gebaute planfestgestellt Lösung schließt das später nicht aus.
Die Debatte:
Herr Ardelt (WPS): Er bedankt sich für die informative Ausführung. Er fragt nach den erheblichen Kostensteigerungen. Wer trägt diese Kosten? Was kommt auf die Stadt noch zu? Welche laufenden Kosten werden für die Stadt jährlich anfallen. Es geht ihm um die Investitionskosten für die Stadt.
Herr Zuber: Die Stadt ist kreuzungsbeteiligt. Eine geringe Steigerung wird sich auch an den Kreuzungen ergeben. Den Großteil trägt der Bund. Er wiederholt seine Aussagen von oben. (Anm. d. Verf.: Es fehlen wie immer konkrete Zahlen.) Die Kosten für die Kreuzungen sind der Stadt bekannt.
Herr Janik: Für die laufenden Kosten ist keine Aussage möglich, da der Feuerwehrbedarfsplan noch nicht finalisiert wurde. Es wird Mehrkosten geben.
Herr Dr. Glogger (WPS): Es geht um die Öffentlichkeitsarbeit. Früher hieß es “Entlastungstunnel”, jetzt nur noch “Tunnel”. Dauern die Planungen alleine bis 2026? Der Tunnel kostet jetzt ca. 100 Mio. EUR pro km. 
Herr Zuber: Der Endtermin ist abhängig vom Planänderungsverfahren. 
Herr Pfister (BMS): Die Kosten wurden ja schon angesprochen. Der Antrag auf Darlegung der Kosten wurde ja gestellt. Bisher waren keinen Angaben möglich. Die Kommune soll nicht im Dunkeln gelassen werden. Das ich sehr wichtig. Sind in den 320 Mio. EUR auch die Planungskosten und Nebenkosten enthalten? Auch sind das geschätzte Kosten? Es gibt noch keine Angebote. Auch ist der Termin 2026 längst vom Tisch. 
(Anm. d. Verf.: Warum ist es einigen Stadträten so wichtig, ob der Bund mehr oder weniger ausgeben wird. Spannend wäre eher der %-Anteil der Stadt an den Kreuzungsvereinbarungen. Wenn sich hier an den für die Stadt “Fremdkosten” und dem Eröffnungstermin abgearbeitet wird, ist das für mich sachlich heute irrelevant und es wird für mich hier eigentlich nur irgendwie politisch “gewettert”.)
Herr Zuber: Die Ausschreibungsplanungen sind weit fortgeschritten und die Grundlage für die Kostenberechnungen. Nicht abgestimmte Kostenplanungen dürfen nicht herausgegeben werden. Die Kostenfortschreibung ist erst wenige Wochen alt. Die Planungskosten sind dort nicht enthalten. Die Kosten der Kommunen erfolgen über den festgelegten Kostenverteilungsschlüssel. 
Frau Pfister (BMS): Dann reden wir wohl von einem 400 Mio. Projekt. Sie fragt nach Folie 39. Sei fragt nach dem Inhalt der Folie. Sie fragt nach der Querung der Gautinger Straße. Erfolgt die Umsetzung noch dieses Jahr? Sie fragt nach dem aktuell investierten Budget?
Herr Zuber: Das ist geplant, kann aber nicht garantiert werden, da die Spartenverlegungen immens sind, aber immer mit Rücksicht auf den Verkehr auf der B 2 ggf. auch mal länger dauern. Aktuell sind bereits über 20 Mio. EUR investiert worden.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er fragt nach dem Düker 3. Der ist ja neu und das größte Dükerbauwerk. Wie lange ist die Bauzeit? Welche Auswirkungen hat das auf die Fischzucht? Kann der Röhrenbau erst nach Bau der Düker beginnen?
Herr Ludwig: Er erklärt noch einmal die Funktion des Dükers 3. Nach Bai des Dükers ist nur ein Höhenunterschied von 50 cm zum Ist-Zustand erlaubt. Die Bauzeit liegt bei 24 Monate mit Puffer. Auswirkungen auf die Fischzucht gibt es keine, da der Zufluss zur Fischzucht nicht betroffen ist. Das Ganze wurde durch die TUM simuliert. Die Röhre kann erst ab Abnahme der Düker gebaut werden. 
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach dem Thema Zeitverzögerung. Kann man festhalten, dass die Verlängerung der Bauzeiten durch das Planänderungsverfahren begründet ist. Und welche Verzögerung bringt der neue Düker? Anscheinend ist die Zahl 2026 auf den Schildern für einige sehr wichtig. Und welchen Anteil haben die Planungsoptimierungen z. B. im Bereich BOS an der Kostensteigerung? Man kann die Mehrkosten kritisieren, aber auf der anderen Seite sind die Forderungen der Stadt aufgenommen worden. 
(Anm. d. Verf.: Sicherheit kostet ...)
Herr Zuber:  Eine “Schuldzuweisung” für die Bauzeitverlängerung kann Keinem pauschal zugeordnet werden. Ohne Einwendungen wären wir schon schneller. Es wird sich trotzdem aktuell nicht ausgeruht und alle möglichen Planungen und Vorbereitungen werden aktuell weiterverfolgt. Das Planänderungsverfahren läuft quasi parallel. Es wurden mit der Stadt gut Lösungen gefunden, die bauliche Veränderungen nach sich gezogen haben. Eine Brandschutzanlage hat einen Rattenschwanz an Maßnahmen. 
(Anm. d. Verf.: Also genau diejenigen meckern über die Kostensteigerung aufgrund der verbesserten Sicherheit, die vorher immer mehr Sicherheit gefordert haben. Da wird “A” gesagt, aber mal wieder das “B” ignoriert.)
Herr Pfister (BMS): Es wird beim Düker 3 schon Verkehrsbehinderungen geben. Wie ist die zeitliche Reihenfolge, in der die ganzen Düker gebaut werden?
Herr Ludwig: Die werden überwiegend zeitgleich gebaut. Düker 2 und Düker 3 sind die größeren Bauwerke. Die sind anspruchsvoll. Deshalb waren diese Düker auch Thema der letzten AK-Sitzung. Dabei wurden mehrere Varianten untersucht. 
Herr Mignoli (BLS): Warum ist der Tunnel jetzt erst “so sicher”? Wenn der Bund zahlt, sind es Steuergelder. Kann man da zum Beispiel beim Kamin nicht Kosten einsparen? Ist der noch notwendig? Kann man den nur für den Brandfall nicht kleiner dimensionieren?
Herr Ludwig: Er ist mittlerweile Experte. Das Ergebnis ist immer, dass der Kamin in den nächsten Jahren noch erforderlich sein wird. Die Anwohner haben aktuell ein Recht auf eingehaltene Grenzwerte. Was in 30 Jahren gilt, kann jetzt nicht für uns relevant sein. (Anm. d. Verf.: Das ist immer das Los langer Bauprojekte und wird sich nicht ändern. Aber das ist immer für einige schwer zu akzeptieren.)
Herr Pfister (BMS): Er reitet noch einmal auf den Kosten herum, die sich inkl. Planunskosten auf ca. 400 Mio. EUR erhöht haben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Starnberg nimmt den aktuellen Projektstand zum B2-Tunnel-Starnberg zur Kenntnis.
angenommen: 20:3 (WPS) 
(Anm. d. Verf.: Das kenne ich schon von eine ehemaligen Stadtrat der WPS. Da fragt man sich fast, welche Sinn dann die Anwesenheit der WPS hatte. Auf welcher Basis wurden dann die Fragen in der Debatte gestellt?)
TOP 5 B2-Tunnel Starnberg; Vorstellung von Planungsvarianten der oberirdischen Verkehrsabwicklung im Bereich des Südportals
Sachverhalt
Im Rahmen der Baumaßnahme des B2-Tunnels ist neben dem eigentlichen Tunnelbauwerk auch über die oberirdische Verkehrsabwicklung und –gestaltung nachzudenken. Ziel ist es, funktionsfähige und gestalterisch hochwertige Stadträume zu entwickeln, die zukünftigen Stadtentwicklungsprozessen und damit zusammenhängenden Verkehrsinfrastrukturanforderungen begegnen können.
In Hinblick auf die fortschreitenden Projektschritte und Vorbereitungen der Bauausführung im Bereich des Südportals auf der Weilheimer Straße zwischen Franz-Heidinger-Straße und Heimstättenweg besteht die Notwendigkeit die oberirdische Verkehrsführung detaillierter zu untersuchen und präzise zwischen dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg abzustimmen.
Das Staatliche Bauamt hat daher für die Knotenpunkte "Oberer Seeweg" und "Waldspielplatz / Mozartstraße" erste Planungsansätze erarbeitet, welche unterschiedliche Schwerpunkte sowie Vor- und Nachteile zur Anbindung der Siedlungsbereiche aufzeigen. Hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit sind die Knotenpunkte aus Sicht der Verwaltung unterschiedlich zu bewerten. Der Bereich "Waldspielplatz / Mozartstraße" hat hier gegenüber dem "Oberen Seeweg" eine wesentlich wichtigere funktionale Bedeutung z.B. aufgrund der Anbindung der jeweiligen Siedlungsbereiche und ggf. zukünftig auch in Hinblick auf die Novellierung des Feuerwehrbedarfsplans zur Einhaltung der Hilfsfristen. Um die Planungsansätze mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen möglichst objektiv und strukturiert bewerten zu können, hat das Staatliche Bauamt Weilheim ergänzend zu den Planungsansätzen eine Bewertungsmatrix (Synopse) entworfen. Diese soll nun schrittweise mit Hilfe eines beauftragten Verkehrsgutachtens zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit sowie durch die zuständigen Fachstellen ausgefüllt und eine fundierte Entscheidungsfindung vorbereitet werden.
Im Bereich des Heimstättenwegs wird darüber hinaus seitens des Staatlichen Bauamts Weilheim die Integration eines Kreisverkehrs vorgeschlagen, um die Funktionsfähigkeit zu erhöhen und mögliche Konflikt- und Gefahrenbereiche im Kreuzungsbereich zu umgehen.
Herr Weinl berichtet:
Es geht heute nur um die Information, dass sich die Stadt damit befasst.
Es werden gerade u. a. die verkehrlichen Auswirkungen untersucht (siehe auch die Auflistung im Vortrag von Herrn Zuber).
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Er freut sich, dass dort noch Änderungsmöglichkeiten untersucht werden. Der Punkt 3 im Beschlussvorschlag ist zukunftsweisend. 
(Anm. d. Verf.: Das klingt wie ein Beitrag, der recht ausführlich begründet - “Ich stimme zu”.)
Herr Jägerhuber (CSU): Warum ist der Kreisverkehr an der Mozartstraße ausgeschlossen?
Herr Zuber: Es gibt kräftige verkehrliche Gründe gegen Ampel und Kreisverkehr. Dem Bund kann nur eine Verbesserung verkauft werden.
(Anm. d. Verf.: Ein Kreisverkehr ist dann sinnvoll, wenn alle Zufahrten ähnliche Verkehrsstärken haben. Das ist hier nicht der Fall.)
Frau Pfister (BMS): Mit welcher Verkehrsstärke wird gerechnet? Die Synopse wird zunächst auf Verwaltungsebene bearbeitet. Bitte berücksichtigen sie beim Waldspielplatz auch die Fußgänger und Radfahrer. Wann wird der Entwurf fertig sein? Der Kreisverkehr am Portal wird viel schneller wichtig werden. Der Kreisverkehr ist dann neu zu bauen?
Herr Zuber: Die Höhe der Verkehrsstärke ist eine Frage an die Stadtverwaltung. Fußgänger und Radfahrer werden berücksichtigt. Einen Zeitpunkt kann er nicht nennen. Mit dem Kreisverkehr haben wir noch Zeit. Gemäß Planfeststellungsbeschluss ist aktuell die Variante ohne Kreisverkehr umzusetzen. Wenn es da neue Erschließungen gibt, kann man darüber reden. Die Kosten sind dann eben auch entsprechend zu regeln.
Herr Janik: Die Erschließung ist aktuell auch ohne Kreisverkehr möglich. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt zur Mozartstraße? Was passiert mit der Unterführung. 
Herr Weinl: Das kann vorgestellt werden, wenn die Synopse fertig ist. Es wird immer eine barrierefreie Verbindung über die B 2 geben.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er fragt zu den beiden Anbindungen. Es geht auch um die Wirkung auf die Wohngebiete. Die Anbindungen sollten verkehrsschonend eingerichtet werden. Er erinnert an die geplante und nicht umgesetzte Würmparallele und den abgelehnten “Seeabstieg”. Jetzt ist die Possenhofener Straße die “Leidtragende”. Der Tunnel wird auch Auswirkungen auf das Erholungsgelände Possenhofen haben. Mit dem Tunnel wird die Gemeinde Pöcking davon betroffen sein. Muss es eine “neue” Anbindung zwischen Maxhofkreisel und den Parkplätzen bei Possenhofen geben? Wird da ein “neuer” kleiner Tunnel notwendig? Am Ostufer kann man nur stichstraßenartig zum See kommen. Am Westufer kann man direkt am Seeufer lang fahren. Da hat das Bauamt ja schon gewisse “Verkehrsreparaturen” durchgeführt.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat ein Problem mit Punkt 1. Die Kosten trägt die Stadt Starnberg. Wir sind noch nicht so weit, die Entscheidung zu treffen, dass der eine Knotenpunkt ertüchtigt werden soll. Die Verkehrsanbindungen sollen keine Wohngebiete belasten. Sie möchte den Punkt 1 umformulieren, da der zu weit geht.
Herr Weinl: Es gab schon mehrere Anträge zu diesem Knoten. 
Frau Pfister (BMS): Es gibt dazu schon Beschlüsse. Wie ist er Stand bei Garatshausen?
Herr Janik: Das steht beim Bauamt nicht ganz oben auf der Liste. 
Herr Bauamtsleiter: Da soll es eine Master-Arbeit geben, so dass es da weitergehen wird.
Herr Jägerhuber (CSU): Er referiert über die Historie der geplanten Abstufung der Possenhofener Straße bis Garatshausen. Aus Sicht der Pöckinger soll es erst weitere Überlegungen nach Fertigstellung der Tunnels geben. Da gibt es schon alternative Lösungsansätze. Da sollte wieder aufgenommen werden.  
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bekräftigt den Ansatz der Verwaltung, den Knotenpunkt "Waldspielplatz / Mozartstraße" aufgrund seiner höheren funktionalen Bedeutung verkehrlich entsprechend zu ertüchtigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Planungsansätze und die Synopse nach Fertigstellung vorzustellen.
3. Der Stadtrat befürwortet die vorliegende Planungsvariante des Kreisverkehrs im Bereich Heimstättenweg und beauftragt die Verwaltung vertiefende Gespräche hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim zu führen.
angenommen: 22:1
TOP 6 B2-Tunnel-Starnberg; Realisierungswettbewerb zur Gestaltung der Tunnelportale, des Betriebsgebäudes, der Notausstiege und des Lüftungskamins, Hier: Wiedervorlage des Auslobungstextes
Sachverhalt
Die oberirdischen Bauwerke des B2-Tunnels - die Tunnelportale, das Betriebsgebäude, die Notausstiege und der Lüftungskamin – werden auf das Stadt- und Landschaftsbild der Stadt Starnberg Einfluss nehmen. Die Entwicklung geeigneter Gestaltungsweisen ist daher ein wichtiger Schritt des Bauprojekts, da hierdurch die Einbindung in die Umgebung gefördert werden kann.
Die Abstimmung zwischen dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg über die Gestaltung der Elemente wurde mit Beschluss der Planfeststellung am 30.07.1999 festgesetzt. Die Verwaltung wurde am 23.07.2018 vom Stadtrat beauftragt, die Kriterien hinsichtlich der Stadt- und Landschaftsgestaltung gegenüber dem Staatlichen Bauamt für die Ausschreibung der Mehrfachbeauftragung einzubringen.
Im weiteren Verlauf wurde seitens des Staatlichen Bauamts schließlich die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs unter der Teilnahme von ca. 20 Planungsbüros beschlossen und das Büro Oberpriller Architekten mit der Wettbewerbsbetreuung beauftragt. Der Auslobungstext in der Fassung vom 11.05.2020 wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung am 28.05.2020 zur Billigung vorgelegt. Der Stadtrat hat diesem zugestimmt. Der Wettbewerb wurde am 28.04.2021 EU-weit bekanntgegeben und es haben 10 Planungsbüros ihre Teilnahme verbindlich zugesagt. Die Auslobung in der finalen Fassung ist der Beschlussvorlage zur Kenntnis beigefügt. Das Dokument unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich zu der im Mai 2020 beschlossenen Auslobungsversion.
Die Wettbewerbsbeiträge werden voraussichtlich Ende September beim Büro Oberpriller Architekten eingereicht. Die nichtöffentliche Preisgerichtssitzung ist für den 26.10.2021 geplant. Anschließend werden die Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausgestellt.
Die Debatte:
Herr Frühauf (CSU): Wie ist der Entscheidungsprozess?
Herr Janik: Es gibt eine Jury-Sitzung, wo mehrheitlich ein Siegerentwurf gewählt wird.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Auslobungstext in der finalen Fassung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 7 B2-Tunnel Starnberg; Sachstandsbericht - Arbeitskreis Logistik und Verkehr; Baustellenabwicklung, Umleitungen und Einschränkungen Sachverhalt
Für eine frühzeitige Abstimmung und Koordination der Bauphasen des Entlastungstunnels Starnberg Bundesstraße B2 wurde vom Staatlichen Bauamt Weilheim der Lenkungskreis "Logistik und Verkehr" einberufen. Der Lenkungskreis dient zur Abstimmung und Koordination der betroffenen Fachstellen – Landratsamt Starnberg Verkehr und Öffentlicher Personennahverkehr, Polizei Starnberg und Stadt Starnberg Verkehr und Tunnelkoordination.
In den letzten Terminen wurden die Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche "Mitte" im Bereich der Vordermühlstraße, die Herstellung des Dükers an der Jahnstraße und des Notausstieges an der Emslanderstraße diskutiert. Die Baustellenabwicklung in den Bereichen des Dükers an der Ecke Weilheimer Straße/Almeidaweg/Lindenweg, Baustelleneinrichtung Süd/Baugrube Süd, Baugrube Nord/Notausstieg 6 und Eisenbahnunterführung Deutsche Bahn (Nordzulauf) werden bis Ende 2021 vorgestellt und abgestimmt.
Die bereits vorgestellten Baustellenbereiche wurden fachlich debattiert, dabei kam es zu Punkten die derzeit noch in der Klärung sind.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse Ende 2021 gesammelt vorliegen, dass diese dem Stadtrat vorgestellt werden können.
Herr Weinl referiert kurz über die Kriterien je Baustelle (siehe auch Vortrag von Herrn Ludwig). Ende des Jahres wird das dann alles ausführlich vorgestellt.
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Mit den Betroffenen sollten vorher gesprochen werden, damit die das nicht aus der Zeitung erfahren.
Herr Janik: Das Bauamt ist mit den Betroffenen schon jetzt in Kontakt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zum Arbeitskreis Logistik und Verkehr zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 8 B2-Tunnel Starnberg; Sachstandsbericht - Arbeitskreis der Sicherheitskräfte (BOS)
Sachverhalt
Im Arbeitskreis der Sicherheitskräfte (BOS) haben sich Vertreter der verschiedenen Sicherheitskräfte zu den relevanten Sicherheitsthemen im B2-Entlastungstunnel beraten und sind mit konstruktiven Anregungen an das Staatliche Bauamt Weilheim herangetreten.
Insbesondere wurden Themen wie Installation einer örtlichen Brandbekämpfungsanlage, die Ausstattung der Notausstiege mit Feuerwehraufzügen, die Positionierung der Notausstiege sowie die Festlegung der Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge, die Entrauchung des Tunnels im Brandfall oder auch die feuerwehrtechnische Ausstattung, wie Hydranten oder auch Schlauchmaterial und Schaufeltragen besprochen.
Die Beratungen und Abstimmungen wurde 2018 bis 2020 bis zum Planänderungsverfahren durchgeführt. Alle konkreten Forderungen wurden schließlich als Einwendungen im Planänderungsverfahren nochmals schriftlich durch den federführenden Kommandanten, Herrn Grasl, Feuerwehr Starnberg, zusammengetragen und durch die Stadt Starnberg eingebracht.
Sämtliche Einwendungen, die die BOS-Kräfte betreffen, wurden vom Staatlichen Bauamt Weilheim in einer Videokonferenz am 27.04.2021 vorgestellt, um diese nochmals abzustimmen und gegebenenfalls zu konkretisieren.
Bis zu diesem Termin wurden schon wesentliche Punkte, insbesondere die örtliche Brandbekämpfungsanlage und der Einbau von Feuerwehraufzügen in den Notausstiegen vom Bund zugesagt.
Nachdem in der Videokonferenz zu einzelen Themen, insbesondere zu den Feuerwehraufzügen, die Abstimmungen und Konkretisierungen sehr tiefgreifen geführt wurden, wurde seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim, auf die Fortführung des Protokolls und damit die Dokumentation dieser Besprechung, verzichtet. Stattdessen sollen "Unterarbeitskreise" zu den jeweiligen Themen gebildet werden, wo dann die Details tiefgreifend diskutiert und abgestimmt werden können.
In dieser Videokonferenz, nach dem Beteiligungsverfahren, wurde vom Staatlichen Bauamt mitgeteilt, dass nun alle Notausgänge einheitlich überdruckbelüftet werden. Weiter wurde ausgeführt, dass überall eine Druckregulierung eingebaut wird, damit sich die Türen vom Tunnel in den Notausgang bzw. Notschacht öffnen lassen. Bei Ausfall der Druckregulierung lassen sich die bisher vorgesehenen Drehtüren nicht mehr öffnen. Aus diesem Grund wurde von unseren Fachberatern Herrn Brauner von der International Fire Academy sowie Herrn Reimers der Feuerwehr Starnberg explizit darauf hingewiesen, dass bei einer alternativen Verwendung von Schiebetüren keine Schwierigkeiten beim Öffnen auftreten, auch bei Ausfall der Druckregulierung.
Seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim als auch seitens des Sicherheitsbeauftragten/Tunnel Managers wurde darauf hingewiesen, dass in Deutschland bisher in Tunnelanlagen nur Dreh-/Schwingtüren verbaut wurden. Da diese Eingabe planänderungsrelevant ist, wurde die Stadt an die Regierung von Oberbayern verwiesen.
Nachdem es sich hier um einen wesentlichen Sicherheitsaspkt bei der Entfluchtung des Tunnelbauwerkes handelt, hat sich die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 20.05.2021 sich schriftlich an das Staatliche Bauamt Weilheim gewandt und um wohlwollende Prüfung und Berücksichtigung des Einwandes gebeten.
Frau Spielbauer berichtet kurz von der Historie des AK BOS.
Herr Grasl bedankt sich über die gute Zusammenarbeit. Der Tunnel hat ein hochwertiges Sicherheitsniveau erreicht. Die Punkte wurden in bemerkenswerte und notwendiger Weise angenommen. Der Feuerwehrsbedarfsplan ist noch zu ertüchtigen und ich mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Für Teile des Feuerwehrsbedarfsplan ist nicht der Tunnel verantwortlich. 
Herr Janik schließt sich dem Dank an.
(Anm. d. Verf.: So klingt das, wenn es klappt.)
Die Debatte:
Herr Dr. Glogger (WPS): Wie hoch muss später die personelle Ausstattung sein?
Herr Janik: Wenn die Planung fertig, wird es ein Planungskonzept geben. Es wird eine Personalmehrung geben. Dieses Jahr soll es den Feuerwehrbedarfsplan geben.
Herr Ludwig: Es werden hier Punkte vermengt. Es geht um den Bedarf der Personalmehrung im Ist-Zustand durch den Feuerwehrbedarfsplan und anschließend um die mögliche Mehrung durch den Tunnel. 
Frau Falk (SPD): Sie möchte sich bei der Feuerwehr bedanken. Es wurde sich intensiv eingesetzt, damit der Tunnel noch sicherer wird.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): .Da die anscheinend nicht vorhandene Sicherheit ein großes Thema ist, wäre es schon wichtig zu wissen, welche Kosten bei der Kostensteigerung diesem Thema zuzuordnen sind. 
Herr Mignoli (BLS): Er möchte sich Frau Falk anschließen. 
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zum Arbeitskreis BOS zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
Sonstiges:
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Feuerwehrbedarfsplan?
Herr Janik: Es gibt den ersten Rumpfbericht. Es soll eine neue Version in 14 Tagen. Er rechnet mit einer Vorstellung nach der Sommerpause.
Frau Pfister (BMS): Es es geht um das Tempo zwischen Waldspielplatz und ... Warum wurden die abgebaut?
Herr Janik: Der möchte nicht eine Versatzvornahme riskieren. Das wird noch einmal im Ausschuss diskutiert.
     (M)ein Fazit:
Es geht voran - und das auf vielen Ebenen. Und das dies ohne großen Aufhebens von Statten geht, so dass sich manche Bürger schon fragen, ob überhaupt etwas vorangeht, ist für mich ein gutes Zeichen. Denn da, wo man gut zusammenarbeitet, werden sicher auch gute Lösungen gefunden werden, die alle Beteiligten zufriedenstellen.
Und ich wiederhole es hier gerne noch einmal. Ganz unabhängig von der verkehrlichen Nutzung des B2 Tunnels wird die Stadt mittelfristig Eigentümer der Hauptstraße und braucht dann bei Veränderungen, wie z. B. breitere Gehwege, Fahrradschutzstreifen oder kürzere Ampelphasen an den Fußgängerüberwegen, keinen mehr zu fragen. Dadurch kann die Stadt städtebaulich noch mehr zusammenwachsen, was dem Stadtbild in diesem Bereich sicher nicht schadet. Deshalb bin ich nach wie vor dafür, dass dieses Projekt umgesetzt wird. 
Und da die Stadt beim Bau nur marginal beteiligt ist, wirken sich auch noch so große Kostensteigerungen auf die zu zahlenden Kosten der Stadt Starnberg auch nur marginal aus. 
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klybeck · 6 years
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FÜNF WEITERE JAHRE FÜR DEN KREATIVRAUM HOLZPARK – UND EIN FEUERSCHIFF!
Der Holzpark Klybeck, eines der beliebten Zwischennutzungsareale am Basler Hafen, steuert in eine aussichtsreiche Zukunft: Der Betreiberverein ShiftMode hat vom Regierungsrat Basel-Stadt eine Absichtserklärung für eine Vertragsverlängerung bis  Ende 2024 mit Option bis Ende 2029 erhalten. Mit dieser Planungssicherheit rückt der Traum eines Ganzjahresbetriebes auf dem Holzpark Klybeck in greifbare Nähe. Und noch mehr: Das BACH Projekt bietet dem Hafen eine Bespielung durch vielfältige Veranstaltungen und Angebote.
Nach rund vier Jahren sind die Mühlen rund um die BACH Hallen am Klybeckquai nun doch in Fahrt gekommen. Nachdem das Appellationsgericht Basel-Stadt im November 2017 alle Einsprachen abgewiesen und grünes Licht für das Bauvorhaben der BACH Hallen gegeben hat, folgt nun auch der Kanton Basel-Stadt mit einer Verlängerung der Zwischennutzung für weitere fünf Jahre (mit Option auf zehn Jahre) am Rhein. Somit steht der Weg nun frei, das überarbeitete und nur noch auf ein Gebäude reduzierte BACH Projekt im 2019 umzusetzen. „Das im aktuellen Projektentwurf nur noch ein Objekt anstelle der geplanten vier folgen soll, war bereits im 2016 klar, als die Kunstmesse Scope wegen der Bauverzögerung eine neue Lösung für ihre Messe suchen musste“, sagt der Präsident des Vereins, Tom Brunner. „Aufgrund der neuen Ausgangslage konnte nun das Projekt grundlegend überdenkt, auf einen Fünftel in der Dimension reduziert und den Bedürfnissen von heute angepasst werden“, fügt er weiter an. Auf der ehemaligen Migrol-Brache entsteht nun der lang ersehnte und vielseitig bespielbare Kulturraum für mindestens 300 Personen in Form eines sehr seltenen und nostalgischen Feuerschiffes aus den Fünfzigerjahren. Dieses war beinahe 70 Jahre vor dem South Rock in der Irischen See als Leuchtturmschiff vor Anker und soll nun an Land eine kulturelle Nutzung erhalten. Mit an Bord ist auch der Schiffsexperte und langjährige Kapitän Andreas Wyss: “Dass ich jemals an Bord eines solch traditionsreichen und faszinierenden Feuerschiffes stehen werde und es mitgestalten darf,  war immer ein Traum – wenn der nun wahr wird, ist das so etwas wie das i-Pünktchen auf meiner nautischen Wunschliste“, sagt der begeisterte Seebär. Um seine Augen weiter glänzen zu lassen:“Es gibt ja nur drei Schiffe dieser Bauart weltweit – das alleine lässt meinen Puls schon höher schlagen.“Die grösste Zwischennutzung der Schweiz im Basler Rheinhafen hatte von Beginn weg im 2014 mit der grossen Herausforderung zu kämpfen, innert nützlichen Fristen Gebäudeinfrastrukturen zu errichten, welche Witterungs- und Saison- unabhängig betrieben werden können. Anders als bei herkömmlichen Zwischennutzungen auf ausgedienten Industriearealen, gab es am Klybeckquai keine Infrastrukturen die hätten zwischen genutzt werden können. Das ehemalige Migrolareal wurde vor der Zwischennutzung von Altlasten befreit, die Erde ausgehoben und mit Kies und Steinen aufgefüllt. Es waren keine Kanalisation, kein Strom und schon gar keine Liegenschaften vorhanden. Diese mussten in langwierigen Abklärungs- und Baubewilligungsprozessen und sehr wenig Geld aufgebaut werden. Auf der rund 1,5 Kilometer langen Uferstrasse bis zur Dreirosenbrücke steht bis dato noch immer kein Gebäude, in welchem Kulturveranstaltungen für mehr als 50 Personen statt finden könnten. Dies gestaltete sich in der Vergangenheit als grösste Herausforderung der Zwischennutzer, da die Nachfrage nach Veranstaltungsräumen für Kunst- und Kulturschaffende mit jedem Jahr stieg. Roy Bula, Geschäftsstellenleiter des Holzpark Klybeck: „Endlich können wir den Kulturliebhabern unter den Besuchern ein Ganzjahresprogramm bieten – im 42 Meter langen und 600 Tonnen schweren Feuerschiffkönnen auch lärmintensivere Veranstaltungen durchgeführt werden. Der drei Meter im Boden verbaute Schiffsrumpf entlastet uns sehr und ermöglicht uns die Gestaltung eines  wunderschönen Kulturprogrammes.“ Rund um das Schiff bleibt die vielseitige Bespielung – vom Kleintheater über Zirkus bis hin zu Ausstellungen für jedes Alter und jegliche Couleur – und unsere gastronomischen und kulinarischen Angebote bestehen. 
Die Zwischennutzung am Hafen bekommt ihre eigene Stimme
Mit dem nostalgischen Zuwachs aus Irland findet nun auch endlich ein Radiosender seine Heimat auf dem Holzpark Klybeck und soll allen Interessierten, Besuchern, dem Quartier und den Zwischennutzern eine Stimme verleihen. Beheimatet soll der Radiosender im 15 Meter hohen Leuchtturm auf der Brücke des Schiffes werden. Katja Reichenstein von der Medienstelle erklärt:„Wir möchten die Entwicklungen am Hafen, in der Stadt Basel, der Nordwestschweiz aber auch im Dreiland aufmerksam, verspielt und journalistisch seriös begleiten. Gestaltet soll das Radioprogramm von Menschen aus dem Quartier, von Kulturschaffenden aus dem Dreiländereck und leidenschaftlichen Radiojournalisten werden. Das Musikprogramm wird eine eklektische Mischung mit hohem Qualitätsanspruch – Mainstream wird es keinen zu hören geben!“ Doch bevor dies alles soweit ist, muss das Feuerschiff, welches zur Zeit noch in England stationiert ist, auf die Reise geschickt werden. Auf dem Wasserweg überquert es den Ärmelkanal nach Rotterdam und kommt schliesslich von dort aus über den Rhein nach Basel. Dieses Unterfangen bedingt viel Fingerspitzengefühl und das Abwarten des perfekten Wasserstandes im Frühling.Die Inbetriebnahme des Kulturschiffes ist, falls Logistik und Ausbau zusammen spielen, per Ende 2019 vorgesehen.Der Trägerverein ShiftMode freut sich sehr auf dieses ambitionierte und gleichzeitig lösungsorientierte Projekt. „Allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel“!
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DAS NEUE JAHR 2020 BRINGT ALTES und NEUES! 
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22.Januar 2020
Der Winter hat auch auf dem Holzpark Klybeck Einzug gehalten. Die ersten Flöcklein haben gerade heute das Areal in sanftes Weiss gebettet.
Unser einzig aktives Winterprojekt, der Hafechäs, das verspielte Fonduerestaurant mit seinem leckeren Fribourger Fondue und der hübschen kleinen Bar, ist noch bis Ende März 2020, jeweils von Mi - So geöffnet, reservation@hafechäs.ch oder 078 694 12 10. Weitere Infos auf Facebook)
Hinter den Kulissen und in dicken Wollpullovern wird jedoch bereits jetzt an der neuen Saison 2020 geschustert. Neben den Ausräum- und Ausbauarbeiten in unserem neuesten Projekt, dem Kulturschiff “Gannet” wird fleissig repariert, werden Gedanken und Ideen gesponnen, Pläne für neue Projekte gezeichnet (Werkstattkollektiv, Xav’Kaf-Oase und Suppenplatz). Die Eröffnung dieser Projekte ist im Frühsommer 2020 geplant. Die Eröffnung des roten Leuchtturmschiffes wird in zwei Phasen stattfinden. Das geplante kleine Restaurant auf dem Hauptdeck und dem Oberdeck der Gannet voraussichtlich per Ende September 2020, der Kulturraum im Bauch des "Tölpels” (engl. Gannet) eher per Ende Oktober/November 2020. Das Radio-Programm ist in Entstehung - wir werden auf Sendung gehen, sobald wir ready sind.
Veränderungen stehen an, Neues kommt und vieles bleibt! Wir freuen uns auf all das und noch viel mehr!
RÜCKBLICK 2019:
Am 11. April um 18.30 Uhr informierten alle Zwischennutzer am Basler Hafen zur neuen Saison 2019 - eingeladen in die Trendsporthalle auf dem Ex-Esso Areal waren alle Interessierten, Nachbarn und Freunde mit Kind und Kegel! Nach dem Infoteil gab es einen kleinen Umtrunk um auf die kommende Saison anzustossen! 
Anbei die Einladung, die an die Anwohner im Klybeck-Quartier verteilt wurde:
Basel, 25. März 2019:
Einladung zur Anwohnerinformation Veranstaltungsinformation zu ExEsso und ExMigrol
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Zwischennutzungen am Klybeckquai, sehr geehrte Damen und Herren,
Die Trägervereine I_LAND und Shift Mode organisieren die Zwischennutzungen am Hafen. Der Frühling ist da und die Saison 2019 beginnt. Der gute Kontakt zu unsern Nachbarn ist uns wichtig. Deshalb laden wir Sie ein zur Informationsveranstaltung mit anschliessendem Umtrunk und Häppchen, gesponsert von der Kantons- und Stadtentwicklung BS:
Donnerstag, 11. April 2019 um 18.30–19.30 Uhr, in der Trendsporthalle, Ex-Esso-Areal, Uferstrasse 80, 4057 Basel
Wir informieren über das spannende und umfangreiche Angebot bei uns am Hafen, erzählen was neu dazu gekommen ist und zeigen auf unter welchen Rahmenbedingungen unsere Veranstaltungen durchgeführt werden sollen. Hier die wichtigsten Veranstaltungen des kommenden Sommers auf den verschiedenen Zwischennutzungsarealen:
Holzpark Klybeck / Ex-Migrol-Areal 2019 :
·      14./15. Juni 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      21./22. Juni 2019 | 14:00 - 24:00 Grossveranstaltung (93 dB(A)) | Hoppla Festival
·      28./29. Juni 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      5./6. Juli 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      12./13. Juli 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      19./20. Juli 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      26./27. Juli 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      2./3. August 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      9. August 2019 | 14:00 - 24:00 Kleinveranstaltung (87 dB(A))
·      17. August 2019 | 14:00 - 24:00 Grossveranstaltung (93 dB(A)) | Beat on the Street
Die Wochenenden vom 10. August bis und mit 4. Oktober dienen als Schiebedaten für Kleinveranstaltungen (87 dB(A)), welche aufgrund schlechten Wetters nicht stattgefunden haben.
Zu all den Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein und wir freuen uns auf Ihre Inputs, das Mitmachen und die Gespräche mit Ihnen. Falls Sie sich durch irgend eine Veranstaltung, trotz sorgfältiger Betreuung unsererseits, gestört fühlen sollten - hier die Lärmhotline für alle Veranstaltungen auf dem Holzpark Klybeck: 061 261 66 77 - auf einen schönen Sommer 2019!
Ex-Esso-Areal 2019 :
•  26. bis 28. April 2019: Streetfoodfestival Basel 50 Trucks und Stände mit Spezialitäten aus 30 Ländern
•  12. bis 17. Juli 2019, Bikerdays, Motorradfestival mit Shows und Konzerten, bis 24 Uhr
•  20. Juli bis 8. August 2019, Cirque de Loin, Schauspiel und Artistik
•  31. Juli 2019, Bundesfeier, Konzerte, bis 24 Uhr  
•  23.-24. August 2019, ESC Basel Skateboardevent, Filme und Konzerte und DJ, bis 24 Uhr

•  Lärmhotline bei allen Veranstaltungen: + 41 77 490 32 63 

Sie sind auch herzlich zu diesen Veranstaltungen eingeladen. Wir möchten die verschiedenen Interessen unter einen Hut bringen. Wenn Sie sich trotzdem an einer Veranstaltung stören, Sie Anregungen oder Fragen haben, rufen Sie uns bitte auf der angegebenen Nummer an. Wir sind während der Veranstaltungsdauer für Sie erreichbar. 

Wir freuen uns, wenn auch Sie auf einen Happen vorbeischauen.
Herzlichen Dank und freundliche Grüsse 
die Trägervereine vom Hafen:
I_LAND  // www.i-land.ch // [email protected]
 und Shift Mode // www.holzpark-klybeck.ch// [email protected] /[email protected]
Viel Raum, viel Freiheit, viel Inspiration und ein riesiger Horizont! Den wollen wir weiterhin und noch ganz lange pflegen, respektieren und weiterhin Hafen für alle Menschen, aller Kulturen, Länder, Geschlechter, Altersgruppen und Eigenheiten sein! Macht mit, kommt vorbei und seid ein Teil von Allem!
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Kalenderblatt zum 25. Mai
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Dr. Leopold Liebenthal – Arzt und jüdischer Mitbürger
Am 26.Mai 1868 wurde Leopold Liebenthal, eine der bekanntesten jüdischen Bürger Wismars, in Bergen auf Rügen in einer Kaufmannsfamilie geboren. Seine schulische Gymnasialausbildung macht er in Stralsund und legte das Abitur 1887 in Kolberg ab. Im darauffolgenden Jahr studiert er Medizin in Berlin und erhielt am 28. April 1894 dort die Approbation und promoviert am 25. September 1894 in Leipzig mit „Beitrag zur pathologischen Anatomie des Processus vermiformis“.
Am 25. Oktober 1894 eröffnet Dr. Leopold Liebenthal seine ärztliche Praxis Hinter dem Rathaus 5 und später in das ihm gehörende Haus in der Altwismarstraße 21. Das Haus wurde im 2. Weltkrieg zerstört und an seiner Stelle befinden sich nach dem Krieg errichtete Neubauten. Vor dem Haus Altwismarstraße 10 (die Nummerierung wurde geändert) befindet sich seit dem 15. Juli 2008 ein Stolperstein, der an den jüdischen Arzt erinnert.
Er wurde nicht zuletzt durch seine ärztliche Tüchtigkeit zu einem der beliebtesten Ärzte Wismar in dieser Zeit. Dr. Liebenthal war zwar Jude, doch spielte es im offenen Wismar kaum eine Rolle. Trotzdem ließ er sich am 10. August 1898 in der St. Marienkirche taufen und konvertierte zum christlichen Glauben. Sicherlich auch in Rücksicht auf seine Verlobte Marie Spohr, die aus Mühlheim am Rhein stammte, und die er am 21. September 1899 heiratete.
Eine erste Erwähnung der Anwesenheit von Juden findet man im Alten Stadtbuch von 1260. Dort ist vermerkt, dass ein Schuster seinem Nachbarn ein Pferd gestohlen und es anschließend „bei den Juden“ versetzt habe. Mit einer Anordnung vom 14. April 1266 durch Herzog Heinrich I. mussten die Juden einen besonderen Eid leisten und zu regelmäßigen Zahlungen für den „obersten Schutz“ zu erhalten. Heute heißt das Schutzgeld.
In Wismar war es seit 1350 verboten, Juden aufzunehmen. Da nutzte auch kein Schutzgeld mehr, denn man machte sie für den Ausbruch der Pest verantwortlich. Lediglich zu Jahrmärkten durften jüdische Händler in die Stadt, was 1754 noch vom schwedischen Tribunal bestätigt wurde. Dieses mittelalterliche Relikt hat der Wismarer Rat erst am 4. Oktober 1867 aufgehoben mit dem einstimmigen Beschluss, dass Juden den ungehinderten Zugang und Zuzug zur Stadt haben dürfen. Jüdische Familien hatten keine lange Tradition in der Stadt und so waren es auch wenige Juden, die in Wismar wohnten.
Dr. Leopold Liebenthal erwarb sich schnell den Ruf, eines sozial engagierten Arztes und galt als Armenarzt, der viel Hilfe bei der ärmeren Bevölkerung leistete. Da wurde manche Behandlung nicht berechnet und auch notwendige Medikamente bezahlte Liebenthal aus eigener Tasche. Nicht verwunderlich, dass in Wismar der Spruch aufkam „Hest du Weihdaag un Kummer, roop nah Liebenthal, de kümmt ümmer“. Ein größeres Lob konnte man kaum aussprechen.
Eine deutliche Zäsur brachte die Zeit des Nazi-Regimes, wo Dr. Liebenthal gezwungen wurde, seine Praxis aufzugeben und er nicht mehr praktizieren durfte. Die Wismarer waren schon vor 1933 auf die Parolen eingestimmt, doch erst mit der Machtergreifung zeigten die Nazis ihr wahres Gesicht. Am 30. März 1933 gab es die ersten Judenboykotte in der Stadt und am 1. April 1933 marschiert die SA durch Wismar und Bürgermeister Alfred Pleuger hält vom Rathausbalkon eine Ansprache gegen die Juden. Besonders schändlich war die Aufstellung eines Prangers am 14. August 1935 auf dem Marktplatz durch die Nationalsozialisten. Es wurden Bilder von Wismarern und Juden aufgehängt, die gegen die Ideologie der Nationalsozialisten verstießen.
Leopold Liebenthal muss dies psychisch sehr belastet haben. Dazu kam die Sorge um seine Familie, denn nach den damaligen Rassengesetzen war seine „arische“ Frau nun mit einem Juden verheiratet und der Sohn war nun Halbjude.
Liebenthal wurde mehrmals zu „peinlichen Befragungen“ geholt und am 29. November 1938 wurde das komplette Eigentum der Liebenthals und das ihm gehörende Haus beschlagnahmt mit der Begründung, dass ein Verdacht auf Auswanderung bestünde. Einen Tag später, am 30. November 1938 starb Dr. Leopold Liebenthal an Herzversagen in seinem Haus. Wie damals üblich wurde der Leichnam zu Hause aufgebahrt und am Tag der Beerdigung mit einer Kutsche durch die Stadt zum Friedhof gefahren. Die Trauergesellschaft leistete Folge. Dies wurde bei Liebenthals Beerdigung verboten. Doch wie „zufällig“ standen hunderte Menschen am Straßenrand und erwiesen so dem beliebten Arzt ihre letzte Ehre. Darunter waren auch zahlreiche Mitglieder der Wismarer Freimaurerloge, deren Mitglied Liebenthal jahrzehntelang bis zu ihrem Verbot war. Das Grab Dr. Liebenthals und seiner Frau befindet sich auf dem Wismarer Westfriedhof.
1961 ehrte ihn Wismar mit einer Benennung einer Straße zwischen Vogelsang und Turner Weg. Über den 2008 angelegten Stolperstein vor dem Haus Altwismarstraße 10 hat die heutige Wismarer Freimaurerloge die Patenschaft übernommen. Am Haus erinnert eine Gedenktafel an Dr. Liebenthal.
 Was sonst noch geschah
26. Mai 1909 Eröffnung des Krankenhauses am Dahlberg.
28. Mai 1863 Erstmalige Anbringung von sechs Briefkästen in der Stadt.
29. Mai 2004 Taufe „Wissemara“ und Zuwasserlassen der Poeler Kogge.
30. Mai 1862 Einweihung des Friedhofes (West).
30. Mai 1990 Dr. Rosemarie Wilcken (SPD) wird als erste Frau zur Bürgermeisterin gewählt
1. Juni 2014 Übergabe und Eröffnung des Welt-Erbe-Haus mit Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks im ehemaligen Haus der Wismarer Kaufmannscompagnie, Lübsche Straße 23. Die Sanierungskosten beliefen sich auf 3,6 Millionen Euro.
2. Juni 1811 Verleger Dethloff Carl Hinstorff geboren.
2. Juni 1832 Ratsverordnung über den neuen Friedhof.
 Detlef Schmidt
Wismar im Mai 2018
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neckarstadt · 6 years
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Bilder: MARCHIVUM (1), Paesler (2-5), Kathrin Schwab, MARCHIVUM (6)
Geschichtet und gebunkert. Das MARCHIVUM feierte seinen Einstand mit einem großen Eröffnungswochenende
  Am 17. März 1606 wurde an der Mündung des Neckar in den Rhein der Grundstein für eine Doppelanlage gelegt. Die Festung Friedrichsburg und die Stadt Mannheim wurden begründet, das gleichnamige Dorf Mannheim, dessen Anfänge bis in die fränkische Zeit reichten, verschwand. Ohne jenen 17. März gäbe es Mannheim nicht oder es hätte zumindest eine völlig andere Geschichte.
Am 17. März 2018, also auf den Tag genau 412 Jahre später, wurde mit der Einweihungsfeier aus dem Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte das MARCHIVUM. Dies geschah gleichzeitig mit dem Umzug vom Collini-Center zum Ochsenpferchbunker, dessen Name damit selbst zur Geschichte wird. Der neue Name, mit dem die umgebaute Immobilie und das Institut gleichermaßen gemeint sind, ist konsequenter Ausdruck des neuen Profils des Stadtarchivs und macht das Gebäude und seinen Inhalt zu einer Einheit. Das Stadtarchiv wurde 1907 von Friedrich Walter gegründet und widmete sich früh nicht nur der klassischen Aufgabe des Archivierens, sondern erforschte und vermittelte die Stadtgeschichte aktiv.
Das MARCHIVUM steht als Institution auf drei Säulen: dem Archiv mit seinen umfangreichen Sammlungen und Beständen, den Services für Forschung, Bildung und Vermittlung sowie den Ausstellungsbereichen zur Stadtgeschichte. Zur Historie der Stadt wird ausdrücklich auch auf die NS-Zeit verwiesen, für die das Gebäude des MARCHIVUM selbst Zeuge ist – was nicht schamhaft verschleiert werden soll, sondern womit man offensiv und aufklärend umgeht. Die Ausstellungen, die neue Akzente in der digitalen und multimedialen Wissensvermittlung setzen werden, eröffnen im Verlauf des Jahres 2019.
2014 traf der Gemeinderat einstimmig die Entscheidung, den größten Hochbunker Mannheims zum neuen MARCHIVUM umzurüsten. Zwei weitere Stockwerke wurden auf den sechsgeschossigen Bunker gesetzt und bieten seit der Eröffnung am 18. März genügend Raum für Büros, Magazine, Ausstellungsflächen sowie Lese- und Vortragssäle.
Das MARCHIVUM versteht sich als ein offenes Haus der Begegnung und betonte in den letzten Jahren in Bezirksbeiratssitzungen der Neckarstadt West immer wieder den Wunsch, in den Stadtteil hineinwirken und kooperieren zu wollen. Das wurde auch deutlich bei Gemeinschaftsausstellungen und Events wie der Lichtmeile, an der sich das MARCHIVUM bereits während der Umbauphase beteiligte. Natürlich will es über den Stadtteil hinaus in die komplette Quadratestadt und die ganze Metropolregion hinein ausstrahlen. Gleichzeitig versteht es sich als Dienstleister nicht nur für die Stadtverwaltung Mannheim, für die es die Akten sammelt, sondern auch für die interessierte Öffentlichkeit, für die es einen umfangreichen Service bereithält.
In den Lesesälen haben Besucher die Möglichkeit, stadtgeschichtliche Themen oder die eigene Familiengeschichte zu erforschen. Es kann auch Einsicht in Mannheims Bauakten genommen werden, sofern die rechtlichen Bestimmungen das erlauben. Zusätzlich bietet der neue Friedrich-Walter-Saal die optimale Örtlichkeit für Vorträge, Workshps und Konferenzen, wofür er auch angemietet werden kann. Er ist technisch gut ausgestattet und bietet den Besuchern ganz nebenbei einen Blick auf den Neckar samt Stadtpanorama, den es so aus Richtung Westen bisher nicht gab.
Das MARCHIVUM möchte alle Bevölkerungs- und Altersgruppen ansprechen. Vor allem möchte es in seiner Bildungsarbeit verstärkt Schülerinnen und Schüler ermutigen, sich aktiv mit ihrer Vorgeschichte zu befassen. Erst so wird die eigene Gegenwart verstehbar. Im neuen Archivgebäude der Stadt wird 13 Kilometer Vergangenheit so gestapelt und gebunkert, dass Geschichte für möglichst viele zugänglich bleibt und für möglichst noch mehr Menschen erschlossen wird. Es ist noch Platz für viele weitere Archivkilometer.
  Zur feierlichen Eröffnung am Samstag, 17. März trafen sich über 200 geladene Gäste im lichtdurchfluteten obersten Geschoss des Bauwerks, das von allen Seiten gelobt wurde. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zeigte sich hocherfreut vom gelungen Umbau und davon, dass der Kosten- und Zeitplan der 18,4 Mio. Euro teuren Baumaßnahme eingehalten worden war. 6,6 Mio. steuerte der Bund bei, der den Umbau des größten Mannheimer Hochbunkers zum MARCHIVUM als Nationales Projekt des Städtebaus gefördert hat.
Am Sonntag, 18. März war das MARCHIVUM neun Stunden lang für die Bürger der Stadt ein Haus der offenen Tür. 13.000 Bürger ließen sich die Chance nicht entgehen. Im Erdgeschoss gab es eine Ausstellung und Filmdokumente über den Bunker und seine wechselvolle Geschichte. In einem anderen Geschoss präsentierten sich die Einrichtungen des MARCHIVUM wie die Bild- und Filmsammlung, die historische Personenrecherche, die stadtgeschichtliche Forschung oder die Bauakteneinsicht. Im Digitalisierungszentrum konnten die Besucher sehen, wie großformatige Plakate oder dickleibige Bücher an hochmodernen Geräten gescannt werden. Auch Führungen durch das Magazin wurden angeboten. Im Lesesaal der stadtgeschichtlichen Forschung konnten die Besucher in einer dreidimensionalen Bildschirmpräsentation ein virtuelles Buch durchblättern.
Das MARCHIVUM bekam an seinem Einweihungswochenende nicht nur ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Die Begeisterung der Mannheimer Bevölkerung war derart groß, dass das Haus 70 neue Mitglieder für den Freundeskreis gewinnen konnte. Hausherr Prof. Dr. Ulrich Nieß war hocherfreut: „Das MARCHIVUM möchte ein lebendiges, offenes Haus sein. Die vielen Besucher zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ Seit vergangenen Dienstag sind die Lesesäle mit ihrem Serviceangebot im neuen Haus für die Öffentlichkeit zugänglich. Und seit vorgestern werden kostenlos regelmäßig Führungen mittwochs ab 17.00 Uhr angeboten. Die Termine können auf der Homepage des MARCHIVUM eingesehen werden.
  Informationen:
Öffnung der Lesesäle: Di, Mi, Fr 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr
Bis einschließlich 30. Mai gibt es mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr Führungen durch das Gebäude und die Ausstellung „Das MARCHIVUM – Mannheims neuer Geschichtsort“. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Für Schulklassen und andere Gruppen können Sonderführungen zu anderen Zeiten vereinbart werden. Bei Interesse erhält man Auskunft bei Dr. Andreas Schenk über [email protected] oder 0621 293 7530.
Die neue Website des MARCHIVUM findet man auf www.marchivum.de
Regelmäßige Informationen und interessante Einblicke gibt es im Marchivum-Blog auf www.marchivum-blog.de. Dort kann man auch einen Newsletter kostenlos abonnieren und ist dann immer auf dem Laufenden.
red / JP 
zu den Fotos:
(1) Der Ochsenpferchbunker im Zweiten Weltkrieg. © MARCHIVUM (2) Der Ochsenpferchbunker im Juni 2016. Der Umbau beginnt. © Paesler (3) Der Ochsenpferchbunker im Oktober 2016. Man kann die Aufbauten der beiden neuen Obergeschosse bereits erkennen. © Paesler (4) Das fast fertige MARCHIVUM am 15. März, vom neuen Archivplatz aus gesehen. © Paesler (5) Die beiden neue Obergeschosse auf dem fast fertigen MARCHIVUM am 15. März, vom neuen Archivplatz aus gesehen. © Paesler (6) Die Neckarstadt, vom Obergeschoss des MARCHIVUM aus gesehen. Im Vordergrund der Turm der Diakoniekirche Luther, im Hintergrund links der Turm des Kulturzentrums Alte Feuerwache.    © Kathrin Schwab, MARCHIVUM
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estherattarmachanek · 2 years
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Mumok museum moderner kunst stiftung ludwig wien VORDEMBERGE-GILDEWART STIPENDIUMS 2022 Verleihung des Stipendiums „NOMINIERT …“ nominiert…“ Vordemberge-Gildewart Stipendium 2022 Presse: 1. Juni 2022 | 10 Uhr Eröffnung: 1. Juni 2022 | 18 Uhr Karola Kraus, Generaldirektorin des mumok, Cornelia Lamprechter, wirtschaftliche Geschäftsführerin, Ausstellung: Exhibition: 2.6.–3.7.2022 Di–So 10–18 Uhr / Tue–Sun 10 am–6 pm Level -4 Museumsplatz 1, 1070 Wien https://www.mumok.at/de/events/vordemberge-gildewart-stipendium-2022 (at mumok - Museum moderner Kunst Wien) https://www.instagram.com/p/CeQZDjqMB5S/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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blockadia-tiefsee · 4 years
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GALERIE PARROTTA CONTEMPORARY ART
KÖLN & BONN – POESIE DES GÄRTNERNS. DER GARTEN ALS METAPHER UND KÜNSTLERISCHES WIRKUNGSFELD
Ausgehend von der Natur als Nährboden für eine aufklärerisch kritische Gesinnung bringt die Ausstellung „Poesie des Gärtnerns. Der Garten als Metapher und künstlerisches Wirkungsfeld“ die konzeptuellen Annäherungen von 16 Künstlerinnen und Künstlern an das Thema des Gärtnerns zur Anschauung. Dabei werden die beiden Standorte der Galerie Parrotta in Köln und Bonn zu ganz unterschiedlichen Wirkungsfeldern. Auf dem weitläufigen Gelände um die Burg Lede mit ihrer historischen Parkanlage, die auf Pläne des Reform-Gartenarchitekten Walter Baron von Engelhardt zurückgeht, finden Pflanzungen und ortspezifische Interventionen statt, die dem Prinzip des „Säens und Erntens“ verpflichtet sind. Das Spektrum der Medien umfasst neben Fotografie, Malerei, Zeichnung und Skulptur auch Installation, Performance und Komposition.
Bernhard Blume/Joseph Beuys, Björn Braun, Ian Hamilton Finlay, Robert Haiss, Sr. M. Pietra Löbl, Derek Jarman/ Howard Sooley, Antje Majewski/ Pawel Freisler, Pieter Laurens Mol, Gabriela Oberkofler, Gabriel Rossell-Santillán, Ursula Schulz-Dornburg, Katrin Vellrath, Lois Weinberger, Georg Winter, Susanne M. Winterling/ Antonia Lotz.
KURATIERT VON BETTINA HAISS UND BIRGIT KULMER.
Freitag, 7. August, 17 – 19 Uhr Kompost-Workshop, Antonia Lotz, „Zusammenleben mit Würmern“
GALERIE KÖLN 26. JUNI – 4. OKTOBER 2020  ERÖFFNUNG: FREITAG, 26. JUNI 2020, 18 – 21 UHR
GALERIE BONN 27. JUNI – 4. OKTOBER 2020  ERÖFFNUNG MIT PERFORMANCES: SAMSTAG, 27. JUNI 2020, 11 – 18 UHR
GESCHLOSSENE VERANSTALTUNG SA 18.7. 13 – 15 UHR | FR 28.8 15 – 17 UHR | SA 29.8 13 – 15 UHR | SA 19.9 13 – 15 UHR
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fritz-letsch · 4 years
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Initiative Sicherheit neu denken
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Atomsprengköpfe als Sicherheit? Ganz unten folgen weitere Film-Impressionen aus München Initiative Sicherheit neu denken Studien sowie das US-Militär bestätigen die Unwirksamkeit militärischer Interventionen Statements der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler zu gängigen Mythen in der Sicherheitspolitik Aufruf zur Bildungskampagne Aktions- und Beteiligungsmöglichkeiten Projekt-Initiativen, Kompakt-Material Event-Angebot mit Aeham Ahmad Youtube-Filme zur Initiative 80 Veranstaltungen mit 4.000 Teilnehmenden Dokumentation der Studientage und des Initiativ-Tags 2019 Regionale Multiplikator*innen-Schulungen Regionale Koordinator*innen 20 Jahre und 20 Beispiele Ziviler Friedensdienst Mögliche Einführung eines Zivilen Friedensdienstes in Österreich EKD-Synode fordert 2 % für zivile Konfliktbearbeitung Aktuelles Youtube-Video von E. Chenoweth sowie gewaltfrei aktiv zur Wirksamkeit zivilen Widerstands Antworten auf häufig gestellte Fragen Interview mit der Direktorin des neuen Freiburger Friedensinstituts Online-Bestellung von Szenario-Büchern und -Kurzfassungen Kommende Veranstaltungen Studien sowie das US-Militär bestätigen die Unwirksamkeit militärischer Interventionen Zahlreiche internationale wissenschaftliche Studien sowie von der Washington Post veröffentlichte Berichte des US-Militärs belegen die weitgehende Unwirksamkeit militärischer Interventionen zur Erreichung politischer Ziele. Ein Artikel in der Projektzeitung "Münchner Sicherheitskonferenz verändern 2020" fasst diese Ergebnisse samt Quellenangaben anschaulich zusammen. Statements der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler zu gängigen Mythen in der Sicherheitspolitik Empfehlenswerte Papiere zu gängigen Mythen in der Sicherheits- und Friedenspolitik des Vereins Deutscher Wissenschaftler (VDW):      1. Mythos „Die kooperative Weltordnung verfällt." Tut sie das?      2. Mythos „Russland hat die europäische Friedensordnung aufgekündigt.“      3. Mythos „Robuste Militärinterventionen können dabei helfen, Konflikte im Globalen Süden zu lösen.“      4. Mythos „Die Bundeswehr ist schlecht ausgerüstet, weil sie zu wenig Geld bekommt.“      5. Mythos „Rüstungskontrolle ist nicht mehr zeitgemäß.“ Aufruf zur Bildungskampagne Unser Koordinierungskreis hat einen Aufruf zu einer bundesweiten Bildungs- und Öffentlichkeitskampage verfasst, der unsere Anliegen auf einer DIN-A4-Seite zusammenfasst und Einzelpersonen als auch Organisationen zum Mitmachen einlädt. Aktions- und Beteiligungsmöglichkeiten Auf unserer Homepage haben wir dazu Aktions- und Beteiligungsmöglichkeiten zusammengestellt. Beispielhaft ist u.a. das Freiburger Modell zu Vortragsabenden mit Prominenten. Projekt-Initiativen, Kompakt-Material Beim bundesweiten Initiativ-Tag haben sich im Dezember 21 Projekt-Initiativen gegründet, deren Initiator*innen zum Mitwirken einladen. ORL bietet zum Verteilen eine übersichtliche Kompakt-Beschreibung des Szenarios an. Event-Angebot mit Aeham Ahmad Aeham Ahmad, der bekannte Pianist aus den Trümmern von Damaskus, unterstützt unsere Kampagne auf Anfrage mit Solokonzerten auf Spendenbasis. Youtube-Filme zur Initiative Ein 2-Minuten-Film eignet sich für ein erstes Interesse-Wecken. Eine 10-Minuten-Vorstellung zur weitergehenden Information (ab Minute 16 des Films). Ein 14-Minuten-Film vom Initiativ-Tag 2019 mit Statements von Aktiven unserer mitwirkenden Organisationen. 80 Veranstaltungen mit 4.000 Teilnehmenden Im vergangenen Jahr haben bundesweit 80 Veranstaltungen mit insgesamt 4.000 Teilnehmenden zu unserer Initiative stattgefunden. 900 Organisationen und Personen lassen sich regelmäßig über unsere Initiative informieren. Dokumentation der Studientage und des Initiativ-Tags 2019 Auf unserer Homepage finden sich zahlreiche Fotos und Dokumente unserer Studientage in Bremen, Karlsruhe und Köln sowie des Initiativ-Tags vom Dezember. Regionale Multiplikator*innen-Schulungen Zwei Multiplikator*innen-Schulungen in Freiburg und Heidelberg haben das Ziel, unsere Initiative dort in allen Kirchenkreisen und -bezirken vorzustellen. In Köln werden Multiplikator*innen für NRW geschult. Ebenfalls in Planung sind Schulungen in Württemberg. Gern unterstützen wir auch Schulungen in weiteren Regionen. Regionale Koordinator*innen Bereits in sieben Regionen unterstützen Koordinator*innen die Bildungsarbeit und Vernetzung von Aktiven. Melden Sie sich gern zur Koordination der Region Ihrer Wahl. 20 Jahre und 20 Beispiele Ziviler Friedensdienst Im Herbst wurde in Berlin von Kirchen, Zivilgesellschaft, Regierung und Parlament das 20-jährige Bestehen des Zivilen Friedensdienstes gefeiert. Eine Broschüre des Forums ZFD zeigt 20 anschauliche Beispiele des Wirkens von Friedensfachkräften. Mögliche Einführung eines Zivilen Friedensdienstes in Österreich In Österreich prüft die neue Regierung die Einführung eines Zivilen Friedensdienstes. Auch weitere Positivpunkte finde sich im Koalitionsvertrag (S. 180 ff. und 228) EKD-Synode fordert 2 % des BIP für zivile Konfliktbearbeitung Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert die Bundesregierung auf, mindestens 2 % des Bruttoinlandproduktes auszugeben für entwicklungspolitische Maßnahmen, für die Bekämpfung von Gewaltursachen, für Krisenprävention, für gewaltfreie Konfliktbearbeitung und für Nachsorge und zivile Aufbauarbeit in Krisenregionen. Wie das konkret aussehen könnte, beschreibt unser Szenario, das als Referenz in einem Artikel der FAZ zur EKD-Synode genannt wurde. Aktuelles Youtube-Video von E. Chenoweth sowie gewaltfrei aktiv zur Wirksamkeit zivilen Widerstands Empfehlenswertes englischsprachiges aktuelles Youtube-Video von E. Chenoweth mit Bewertung neuer Entwicklungen (Anschauen der ersten 45 Minuten reicht: "Ziviler Widerstand immer noch erfolgreicher als gewaltsamer" - "Warum zivile Widerstände aktuell nicht mehr so erfolgreich sind und wie sie es wieder werden können") Die Aussagen dieses Vortrags samt aktueller Grafiken sind auf deutsch zusammengefasst im gewaltfrei aktiv Nr. 57 der WFGA. Grundlegender deutschsprachiger 30-Minuten-Vortrag zur Gewaltfreiheits-Wirksamkeitsstudie 2011 von E. Chenoweth und M. Stephan. Anschauliche deutschsprachige schriftliche Zusammenfassung der Studie von 2011. Antworten auf häufig gestellte Fragen Wir haben Antworten zu Fragen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit dem Szenario häufig gestellt werden. Interview mit der Direktorin des neuen Freiburger Friedensinstituts anlässlich der Eröffnung des Instituts im Januar 2020 - u.a. zur Frage der Rechtfertigung militärischer Interventionen. Online-Bestellung von Szenario-Büchern und -Kurzfassungen Szenario-Bücher und -Kurzfassungen sind bequem online bestellbar. Kommende Veranstaltungen In den nächsten Monaten wird unsere Initiative u.a. an folgenden Orten vorgestellt: Februar 15.02.   Gauting  Grüne-Gauting 26.02.   Diemelstadt   Friedenspolitischer Gesprächskreis DGB Kreis Marburg März 07.03.    Würzburg   pax christi Diözesanversammlung Würzburg 08.03.    Königswinter    Katholischer Seelsorgebereich, Ev. Erwachsenenbildung 12.03.    Karlsruhe   junge alte, Evang. Erwachsenenbildung Karlsruhe            14.03.    Dresden   Friedensinitiative Dresden 18.03.    Offenbach   Evang. Gustav-Adolf-Gemeinde 21.03.    Heidenheim   Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt 21.03.    Augsburg   Diözesanversammlung pax christi 25.03.    Pforzheim   Arbeitsgemeinschaft christlicher Gemeinden ACG    27.03.    Bad Hersfeld   Netzwerk Friedenssteuer 27.03.    Regensburg   Regensburger Bildungswerke 27.03.    Regensburg   pax christi Diözesanverband 27./28.03.    Niederdodeleben   Hausener Friedenskreis 30.03.    Mannheim   DFG-VK, Friedensplenum, Ökumenisches Bildungszentrum Sanctclara April 03.-04.04.   Heidelberg    Multiplikator*innen-Schulung 04.04.    Freiburg   Friedensinstitut Evang. Hochschule 13.04.    Überlingen  Ostermarsch 23.04.    Würzburg  Domschule, Evang. Bildungszentrum 24./25.04.   Warburg   Jahrestagung Deutsche Erdcharta-Initiative Mai 02.05.    Freiburg    Evang. Hochschule Freiburg 07.05.    Erlangen    DFG-VK, Kath. Bildungswerk, Friedensbündnis, Friedensweg der Religionen 08.-09.05   Köln    Multiplikator*innen-Schulung 27.05.    Osnabrück   pax christi Diözesanverband Juni - August 05.-09.06.   Paris   Church and Peace, Quäker, Stop Fuelling War, Versöhnungsbund 06.06.  Büchel   Kirchlicher Aktionstag 19.-21.06.    Bad Pyrmont   Friedensausschuss der Quäker 22.06.    Freiburg   Regionalgruppe Versöhnungsbund 02.07.    Tübingen   Universität Tübingen Theologische Fakultät 15./16./17.07   Freiburg   VHS, pax christi, Arbeitsstelle Frieden der EKiBa 21.-23.08.    Köln   NRW-Tag 27.08.    Straßburg   Jai Jagat September-Oktober 01.09.    Friedrichshafen   Antikriegstag 17.09.    Dülmen    Friedensinitiative 19.09.    Neudietendorf   Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) 26.09.    Detmold   Vernetzungstreffen Friedensgebetskreise 10.10.    Freiburg   Evang. Hochschule Freiburg, Fachverband Evangelischer Religionslehrkräfte 12.10.    Esslingen   Ev. Bildungwerk November-Dezember 12.11.    Wolfenbüttel    Friedensbündnis 14.11.    Berlin   Kreissynode Evang. Kirche Berlin Mitte 28.11.    Thomashof   Versöhnungsbund, Church and Peace, Mennonitisches Friedenskomitee, Quäker 18.12.    Kassel   Initiativ-Tag der Initiative Sicherheit neu denken Die bisherigen Newsletter finden Sie hier. Newsletter An- und Abmeldungen bitte an: [email protected] # Falls Sie selbst unsere Initiative irgendwo vorstellen, freuen wir uns über eine entsprechende Nachricht, dann können wir diese Termine im nächsten Newsletter mit veröffentlichen. Impressionen von den Protesten gegen die "Sicherheitskonferenz" Sevim Dagdelen bei der Anti-Siko 15.2.2020 Lieben Dank an Gerhard! https://youtu.be/EBDoTn_GAj8 Read the full article
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