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#Kabinettsbericht
blizzregensburg · 4 years
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Die Ausgangsbeschränkung fällt!
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In ihrer heutigen Sitzung hat das bayerische Kabinett einen Fahrplan beschlossen, welche Anti-Corona-Maßnahmen im Mai schrittweise gelockert werden können. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen. Die Erfolge sind eindeutig", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Pressekonferenz.
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Das Flair der Regensburger Plätze genießen - ab morgen ist das auch ohne "triftigen Grund" wieder möglich "In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort." - So beginnt der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickle und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstelle, desto eher kämen Erleichterungen in Betracht, so das Kabinett. Sollte sich das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssten die einschränkenden Maßnahmen aber länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, könnten dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren. Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung Darauf haben viele lange gewartet: Die Ausgangsbeschränkung entfällt ab morgen, Mittwoch, den 6. Mai. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Besuche bei Verwandten sind wieder erlaubt Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe ab 11. Mai Ab Montag, dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. >> zum Blizz-Branchenverzeichnis Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen. Besuche im Biergarten bald wieder möglich Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020. Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen. Bewegung draußen für Groß und Klein
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Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet. Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden: Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo) Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb) Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz) Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand). Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. wird gelockert Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person. Weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts
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Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) gibt Eltern Tipps, wie sie ihre Kinder auf den ersten Schultag vorbereiten können Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April den Unterrichtsbetrieb allein für die Abschlussklassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schüler/innen einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass bis Pfingsten weder für Lehrer noch für Schüler, die einer Risikogruppe angehören, Präsenzpflicht in Schulen besteht. Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt: Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen. Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für Grundschule: 1. Klasse; Mittelschule: 5. Klasse; Realschule: 5. und 6. Klasse; Gymnasium: 5. und 6. Klasse; Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel. Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden. Kleine Gruppen in der Kita Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden. In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen: Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen. Öffnung von Waldkindergärten Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen. Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender. Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können. In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen. Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden. Genaue Konzepte für die einzelnen Bereiche werden die entsprechenden Ministerien erarbeiten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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blizzregensburg · 5 years
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Mehr Bio in staatlichen Kantinen
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München - Die bayerische Regierung um Ministerpräsident Markus Söder will die heimische Landwirtschaft stärken. So soll bis spätestens 2025 der Anteil von Bio- und regionalen Lebensmitteln in staatlichen Kantinen bei mindestens 50 Prozent liegen. Das geht aus dem jüngsten Kabinettsbericht der CSU-Regierung hervor. Von Mario Hahn Nachhaltigkeit und Ökologie spielen gerade auch bei Lebensmitteln und Ernährung eine bedeutende Rolle. Im Sinne ihrer Vorbildfunktion werden die staatlichen Kantinen in Bayern deshalb künftig ihr Angebot an regionalen und ökologischen Lebensmitteln weiter vergrößern. Bis spätestens 2025 soll in allen staatlichen Kantinen ein Warenanteil von mindestens 50 Prozent aus regionaler oder biologischer Erzeugung angeboten werden. Das gilt von den Ministerien und der Staatskanzlei bis zu den nachgeordneten Staatsbehörden. Mit der Orientierung zu mehr Regionalität und Ökologie will die Staatsregierung die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen, regional und ökologisch erzeugten Lebensmitteln weiter stärken. Bayern setze damit ein deutliches Zeichen, welch hohe Bedeutung der Klimaschutz und gelebte Nachhaltigkeit haben. Die Pachtverträge der staatlichen Kantinen würden künftig entsprechend den neuen Regelungen angepasst beziehungsweise abgeschlossen. Nach den staatlichen Kantinen sollen in einem zweiten Schritt kommunale und andere öffentliche Träger mit ihren Kindergärten und Schulen folgen. Ziel ist, bis zum Jahr 2030 einen Regio- beziehungsweise Öko-Anteil von 50 Prozent in allen öffentlichen Kantinen in Bayern zu erreichen. Mit einem Paket an flankierenden Maßnahmen werden die Kantinen, Kindergärten und Schulen bei einer Umstellung unterstützt. Auch alle weiteren Träger und die Gastronomie werden ermutigt, den Anteil an regionalen und ökologisch erzeugten heimischen Produkten weiter zu erhöhen. Mit insgesamt rund 1,8 Millionen Essensgästen pro Tag hat die Gemeinschaftsverpflegung in Bayern hohe Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion und beeinflusst Bewusstsein und Nachfrage für regional produzierte Lebensmittel. Neben der Verarbeitung unterstütze die bayerische Regierung auch den Anbau und die Produktion ökologischer Lebensmittel mit dem Landesprogramm „BioRegio 2030“. Ziel des Programms ist es, den Anteil des Öko-Landbaus in den kommenden zehn Jahren auf 30 Prozent zu erhöhen. Derzeit bewirtschaften, nach eigenen Angaben, mehr als 10.000 Öko-Betriebe eine Fläche von rund 350.000 Hektar nach ökologischen Vorgaben. Das sind rund elf Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns. Lesen Sie den ganzen Artikel
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blizzregensburg · 4 years
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Ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern
Die Bayerischen Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Entscheidungen zu Kitas, Altenheimen und Touristischen Dienstleistungen getroffen. Wie es jetzt und nach den Pfingstferien weitergeht. Ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern Ab dem Pfingstwochenende (30. Mai 2020) dürfen alle Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen sowie Campingplätze, bei strikter Wahrung der Hygienevorschriften wieder für Urlauber offenstehen. Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich. In den Unterkünften sind u.a. folgende Hygieneregeln zu beachten: Die Wohneinheiten verfügen über eine eigene Sanitäreinheit. Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert. Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich. Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen richtet sich nach den für diese Einrichtungen geltenden Bestimmungen und ist damit derzeit untersagt. Touristische Dienstleistungen öffnen ab dem 30. Mai Vorbehaltlich einer anhaltend günstigen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens sollen ab 30. Mai 2020 auch Freizeiteinrichtungen im Außenbereich wie beispielsweise Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Ebenso ermöglicht werden Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken. Ferner sollen touristischer Bus- und Bahnverkehr, Seilbahnen sowie die Fluss- und Seenschifffahrt starten können. Auch die Objekte der Schlösserverwaltung werden grundsätzlich ab dem 30. Mai wieder ihre Pforten öffnen. Die besucherstarken Objekte wie insbesondere die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg stehen ab dem 2. Juni wieder für Besucher offen. Es gelten Hygienevorgaben wie die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m, Mund-Nasen-Bedeckung, eine Zugangsbeschränkungsregelung und geeignete Besucherlenkung zur Vermeidung von Menschenansammlungen. Auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten soll gewährleisten werden, vergleichbar wie schon jetzt in Gastronomien. Schrittweise Öffnung der Kinderbetreuung Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus. Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita. Auch die Großtagespflege wird geöffnet. Dort werden ab 25. Mai maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut. Ebenso öffnen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte. Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden. Für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot. Nach den Pfingstferien ab 15. Juni 2020 sollen die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden. Zudem sollten ab dann parallel zum Schulbetrieb auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden. Individuelle Schutzkonzepte in Alten- und Pflegeheimen Der derzeit bestehende grundsätzliche Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung wird unter Auflagen aufgehoben. Wegen der besonderen Gefährdung von Pflegebedürftigen und der oft schweren Krankheitsverläufe erfordert diese Lockerung jedoch zukünftig individuelle Aufnahmekonzepte der betroffenen Einrichtungen. Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnern/innen ist ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohner und des Personals gewährleistet. Read the full article
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