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#coronaexit
blizzregensburg · 4 years
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Hochzeiten, Geburtstags- und Schulabschlussfeiern wieder möglich
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In Bayern treten heute, am Montag, 22. Juni, weitere Erleichterungen im privaten und öffentlichen Bereich in Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft. So sind jetzt Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum, wie etwa Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinssitzungen und Schulabschlussfeiern mit bis zu 50 Gästen innen und 100 Gästen im Außenbereich möglich. Außerdem können Hallenbäder und die Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder öffnen. "Die neuen Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage in Bayern derzeit erfreulich stabil ist. Dabei bedeutet jede Erleichterung aber auch mehr Verantwortung. Klar ist: Die erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden," erklärt Gesundheitsministerin Melanie Huml in einer Pressemitteilung. Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter wieder erlaubt Innenminister Joachim Herrmann: "Wir freuen uns sehr, dass der Katastrophenfall angesichts der positiven Infektions- und Kennzahlen mit Ablauf des 16. Juni 2020 enden konnte. Das ist ein weiterer Schritt zurück zur Normalität. Im Bereich des Sports, der für unser Wohlbefinden sehr wichtig ist, kann ab Montag der Lehrgangsbetrieb – also etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter – wieder aufgenommen werden. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von bisher 20 Personen werden aufgehoben. Read the full article
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hablkunst-blog · 4 years
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#coronaexit (hier: Deutscher Bundestag) https://www.instagram.com/p/B_fOzhrKW2O/?igshid=p7w6xs6tw29w
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blizzregensburg · 4 years
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Führungen im document Reichstag starten wieder
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Die schrittweise Öffnung der Museen der Stadt Regensburg geht weiter. Seit Donnerstag, 4. Juni finden im document Reichstag im Alten Rathaus wieder Führungen statt. Eines der beliebtesten Häuser in der Regensburger Museumsszene ist damit erneut für Besucher/innen zugänglich. Das document Reichstag im Alten Rathaus ist seit Donnerstag, 4. Juni wieder im Rahmen von Führungen besuchbar. Erst seit wenigen Tagen sind laut der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai Stadt- und Museumsführungen im Zuge der Lockerungen nach der Corona-Krise erlaubt. Museumsleiterin PD Dr. Gerstl hat darauf sofort reagiert: „Bisher konnten wir Besucherinnen und Besucher nur im Historischen Museum willkommen heißen. Jetzt ist es möglich, langsam wieder einen Eindruck von der ganzen Bandbreite der städtischen Museen zu vermitteln. Unsere Guides freuen sich schon sehr darauf, für ihre Gäste aktiv zu werden. Und durch die Öffnung der Tourist Info steht auch unser Kooperationspartner, die Regensburg Tourismus GmbH, beim Ticketverkauf in bewährter Art und Weise bereit.“ Vier Führungen pro Woche In der Anlaufphase finden an den Tagen, an denen die Tourist Information geöffnet hat, also von Donnerstag bis Sonntag, jeweils am Nachmittag vier Führungen statt: um 13.30 Uhr, um 14.30 Uhr, um 15.00 Uhr und um 16.00 Uhr. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf sieben Personen beschränkt, damit die üblichen Abstandsregeln eingehalten werden können. Aus diesem Grund werden auch nur die größeren Innenräume, vor allem natürlich das Highlight im Alten Rathaus, der Reichssaal, gezeigt. Außerdem werden die Ausstellungsräume im Erdgeschoss besichtigt. Die Fragstatt und die Gefängniszellen, wo die Raumverhältnisse sehr eng sind, werden ausgespart. Eintrittspreise gesenkt Es gilt ein verbilligter Preis von 5 Euro pro Person, ermäßigt 2,50 Euro, Familien 10 Euro; die Tickets sind in der Tourist Info erhältlich. Für alle Führungsteilnehmer besteht die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Sie müssen außerdem vor Beginn der Führung gesicherte Daten zur Erreichbarkeit angeben, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen. Bei Bedarf stehen Desinfektionsmittel bereit. Die anderen Museen der Stadt Regensburg, die Städtische Galerie im Leeren Beutel sowie die documente Neupfarrplatz, Schnupftabak und Keplerhaus, bleiben noch geschlossen. Die Vorbereitungen für eine Wiedereröffnung sind allerdings auch hier schon angelaufen. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Bald startet auch Regensburg in die Freibadsaison
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Ab Donnerstag, 11. Juni, werden die Freibadbereiche im das Stadtwerk.Westbad und das Stadtwerk.Wöhrdbad wieder für Badegäste öffnen. Nach knapp dreimonatiger Schließungsdauer öffnen die Bäder im Kontext der Corona-Pandemie unter hohen Standards zur Gewährleistung der Abstands- und Hygieneregeln.
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Ab 11. Juni ist das Wöhrdbad wieder für Badegäste geöffnet. Foto: das Stadtwerk Regensburg GmbH „Wir freuen uns, unseren Badegästen ab dem Fronleichnam-Feiertag wieder die Möglichkeit geben zu können, unsere Bäder zu besuchen und ein Stück weit Normalität zu verspüren. Gleichzeitig steht der Schutz unserer Gäste und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an erster Stelle. Dementsprechend versuchen wir mit einem umfangreichen Konzept einen Spagat zwischen Badespaß auf der einen Seite und Gesundheitsschutz auf der anderen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass die Freibadsaison 2020 nicht so ablaufen kann, wie man es gewohnt ist“, so Manfred Koller, Geschäftsführer von das Stadtwerk.Regensburg. Das Konzept zur Wiedereröffnung der Freibäder von das Stadtwerk.Regensburg berücksichtigt intensiv die allgemein gültigen Regeln in Sachen Abstand und Hygiene und führt zu folgenden Rahmenbedingungen für das Westbad und das Wöhrdbad: Öffnungszeiten Beide Bäder werden täglich jeweils zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr geöffnet sein. In beiden Bädern werden jeweils zwei feste Badezeiten angeboten. Diese Zeiten sind zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie (nach einer intensiven Reinigung) zwischen 14:30 Uhr und 20:00 Uhr. Für die jeweiligen Zeiten können die Badegäste entsprechende Tickets erwerben. Besucherzahl Um die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten zu können, muss die gleichzeitige Besucherzahl in den Bädern begrenzt werden. Im Westbad werden zu den jeweiligen Badezeiten maximal 500 Badegäste gleichzeitig vor Ort sein können, im Wöhrdbad werden es 400 Personen gleichzeitig sein. Der Einlass von Kindern unter 14 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt. Eintrittskarten Um eine Schlangenbildung im Umfeld und eine damit einhergehende Menschenansammlung zu vermeiden, werden die Eintrittskarten größtenteils online angeboten. Auf der Homepage von das Stadtwerk.Regensburg (das-stadtwerk-regensburg.de) gibt es eine entsprechende Verlinkung zum Ticket-Portal der Bäder. In diesem können die Eintrittskarten für die gewünschten Tage und Zeiten gekauft werden. Gleichzeitig wird es auch ein kleines Kontingent an Eintrittskarten geben, das direkt vor Ort an der Kasse gekauft werden kann. Konkret sieht die Verteilung der Tickets so aus: Im Westbad werden es 450 Online-Tickets und 50 „klassische“ Eintrittskarten je Badezeit sein. Im Wöhrdbad ist die Verteilung 350 Online-Tickets zu 50 Vor-Ort erwerbbaren Eintrittskarten pro Badezeit. Tarife Im Westbad gibt es einen einheitlichen Tarif. Für den Preis von 6,20 Euro, was normalerweise der Eintrittspreis für drei Stunden ist, für die Einzelkarte (Erwachsene) können die Badegäste die volle Dauer der jeweiligen Badezeit im Bad bleiben. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren bezahlen 3,80 Euro Eintritt, Kinder (ab einer Körpergröße von 1 Meter und bis 14 Jahre) bezahlen 3,10 Euro. Die Möglichkeit des Dauerkartenkaufs und andere Sondertarife entfallen vorerst. Im Wöhrdbad bleibt die Tarifstruktur bestehen: Erwachsene bezahlen für die Einzelkarte 4,10 Euro, Kinder 2,20 Euro. Auch hier entfällt die Möglichkeit des Kaufs von Dauerkarten. Jahreskarten/Halbjahreskarten Badegäste, die bereits im Besitz einer gültigen Jahres- oder Halbjahreskarte sind, können sich im Online-Ticket-Portal eine kostenlose Eintrittskarte ausstellen lassen und erhalten dann damit, gegen Vorzeigen der Jahres- oder Halbjahreskarte an der Kasse, freien Eintritt in die Bäder. Nutzung der Becken In den Becken gelten selbstverständlich ebenfalls die gängigen Abstandsregeln. Zudem gelten für die Becken Beschränkungen hinsichtlich der gleichzeitigen Anzahl an Badegästen, die sich darin aufhalten dürfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bäder werden die Einhaltung entsprechend kontrollieren. Attraktionen in den Bädern Um die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten zu können, bleiben sowohl im Westbad als auch im Wöhrdbad die Rutschen und die Sprungtürme geschlossen. Die jeweiligen Spielplätze und das Volleyballfeld im Westbad sind nach der Wiedereröffnung geöffnet. Vor Ort wird es in den Eingangsbereichen und den Bädern selbst eine umfangreiche Beschilderung für die Badegäste geben, damit sie sich optimal zurechtfinden können. Alle Verhaltensregeln, unter anderem auch wann ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss, werden ausführlich und anschaulich erklärt. „Wir bitten unsere Gäste eindringlich, sich an die geltenden Regeln und die Anweisungen unseres Personals zu halten. Nur so können wir unseren Teil dazu beitragen, dass der Badespaß im Westbad und Wöhrdbad auch wirklich sicher ist. Gleichzeitig werden wir natürlich alle Regeln und Modalitäten permanent auf den Prüfstand stellen und ggf. auch Anpassungen vornehmen“, erläutert Stadtwerk-Geschäftsführer Manfred Koller. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Weitere Corona-Erleichterungen treten in Kraft
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Am Montag sind in Bayern weitere Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft getreten. So gilt nun zum Beispiel, dass Speisegaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen können. Die Gastronomie im Außenbereich (zum Beispiel Biergärten) darf bereits seit 18. Mai bis 20 Uhr öffnen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml unterstrich: "Ich freue mich, dass es gelungen ist, ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern zu entwickeln. Dieses sieht unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes überall dort vor, wo der Mindestabstand zwingend nicht eingehalten werden kann. Hinzu kommen Lüftungs- und Reinigungspläne sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung für den Fall, dass eine Infektion auftritt."
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Mindestabstand und Hygieneregeln beachten Zugleich sei es wichtig, sich weiter an das Mindestabstandsgebot zu anderen Personen zu halten, um neue Infektionen zu vermeiden. Die Ministerin ergänzte: "Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin. Denn es ist wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Dafür ist eine Alltagsmaske oder ein Schal vor Mund und Nase in bestimmten Situationen ein zusätzlicher Baustein." >> Masken selbst nähen 46.642 bestätigte Corona-Fälle in Bayern Den aktuellen Zahlen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zufolge gab es in Bayern 46.642 bestätigte Corona-Fälle. Das sind 137 mehr als am gestrigen Vormittag - damit beträgt die Steigerung nur 0,3 Prozent. Die Zahl der bestätigten Todesfälle lag am heutigen Montag in Bayern bei 2.402. Das sind elf mehr als am gestrigen Sonntag (Steigerung um 0,5 Prozent). Demgegenüber lag die geschätzte Zahl der Genesenen laut LGL bei 41.850 Menschen. Huml erläuterte: "Auch wenn die Corona-Lage derzeit weiterhin erfreulich stabil ist, müssen wir die weitere Entwicklung genau im Auge behalten. Denn erst nach etwa zwei Wochen zeigen sich die Auswirkungen der aktuellen Erleichterungen. Insgesamt gilt mein Dank den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern, die sich konsequent und verantwortungsvoll verhalten." Erweiterte Notbetreuung in Kitas Neu ist auch die erweiterte Notbetreuung in Kindertagesstätten. Diese gilt für Vorschulkinder und deren Geschwister. Ebenso dürfen auch Waldkindergärten und Großtagespflegen wieder öffnen. Kommende Woche wird es weitere Lockerungen geben, so soll etwa >> Urlaub in Bayern wieder möglich sein. Hotline und weitere Infos Mehr Infos zum >> Bayern‐Plan Corona‐Krise und Wirtschaft, die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem >> Bayerischen Innenministerium ​Die Coronavirus-Hotline (089) 122 220 Bayerischen Staatsregierung ist täglich zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar. Sie dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Wesentlich betroffene Lebensbereiche sind thematisch abgedeckt: Gesundheit, Ausgangsbeschränkungen, Kinderbetreuung, Schule, Soforthilfen und sonstige Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Produktion im BMW Werk läuft wieder
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Nach der Corona-bedingten Produktionspause sind im BMW Group Werk Regensburg an diesem Montag erstmals wieder Fahrzeuge von den Montagebändern gelaufen. Nachdem das Nachbarwerk in Dingolfing bereits vor einer Woche wieder gestartet war,  fährt nun auch die Produktion am Standort Regensburg Schritt für Schritt wieder hoch. Gefertigt wird zunächst im Einschicht-Betrieb – und mit umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten.  Werkleiter freut sich über Disziplin der Mitarbeiter Basis der zwischen Unternehmen und Betriebsrat vereinbarten Schutzmaßnahmen sind die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen sowie der Einsatz von Mund-Nase-Masken in klar definierten Bereichen und Situationen. Zur Sicherstellung der Regeln wurden das bestehende Produktionsumfeld sowie die gewohnten Abläufe teilweise erheblich umgestaltet. „Es ist schon beeindruckend, wie diszipliniert sich unsere Mitarbeiter am ersten Tag auf die veränderten Bedingungen eingestellt haben“, sagte Werkleiter Frank Bachmann kurz vor Ende der Frühschicht um 14.30 Uhr. Bachmann war am Tag des Wiederanlaufs mit dem Fahrrad auf dem Werksgelände unterwegs, um sich an verschiedenen Arbeitsplätzen ein eigenes Bild vom Wiederanlauf zu machen. Ausführliche Informationen und Unterweisungen für die Mitarbeiter Bevor sich das Montageband am Montagmorgen in Bewegung setzte, stand zunächst einmal eine ausführliche Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter durch Meister und Führungskräfte auf der Tagesordnung. Schon in der vergangenen Woche hatten die Mitarbeiter Informationen zu wichtigen Themen erhalten – etwa zur Maskenpflicht, zur Anreise in den Werksbussen oder zum Verhalten auf den Arbeitswegen im Werk, in den Pausenräumen oder Treppenhäusern. Zusätzlich sind seit dieser Woche an stark frequentierten Stellen wie dem Busbahnhof sogenannte Werkslotsen im Einsatz, die Mitarbeiter bei der Einhaltung der Regelungen unterstützen. Um beispielsweise die 1,5 Meter Mindestabstand einzuhalten, wurden unter anderem Bodenmarkierungen angebracht, Obergrenzen für Besprechungsräume definiert, Abtrennscheiben aus Plexiglas montiert oder Pausenflächen erweitert. Zudem hat das Facility Management die Reinigungsfrequenz erhöht oder zusätzliche Möglichkeiten zur Handhygiene und Desinfektion geschaffen. Im Vorfeld war darüber hinaus jeder einzelne Fertigungsarbeitsplatz im Hinblick auf eine Corona-konforme Gestaltung begutachtet und bei Bedarf technisch oder organisatorisch verändert worden. Wo dies nicht möglich war und etwa der Mindestabstand aufgrund der spezifischen Montagetätigkeit und Aufgabenstellung nicht einzuhalten ist, tragen Mitarbeiter Masken, die sie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen. Entwicklung der Kundenachfrage im Blick Für den weiteren Hochlauf des Werks bleibt der Standort flexibel, erklärt Werkleiter Frank Bachmann: „Entscheidend ist, wie sich die Kundennachfrage entwickelt.“ Mit Blick auf die Partner und Lieferanten des Regensburger Werkes stimmt der Wiederanlauf nach der Produktionspause optimistisch: Trotz einiger Herausforderungen in den aktuellen Lieferketten ist das BMW Group Werk Regensburg gut mit den benötigten Teilen versorgt. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Sicher in die Motorradsaison starten
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Nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind jetzt auch Motorradtouren wieder zulässig. Die Polizei Oberpfalz gibt Tipps für einen sicheren Saisonstart.
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Erst am 23. April 2020 verlor ein 34-jähriger Motorradfahrer bei Rieden im Landkreis Amberg-Sulzbach auf tragische Weise sein Leben. 509 Krad-Benutzer verletzten sich bei Verkehrsunfällen im Jahr 2019 in der Oberpfalz und darüber hinaus verloren vier Motorradfahrer ihr Leben. Auch wenn dies statistisch gesehen der niedrigste Stand seit 10 Jahren war, so kehrten vier Menschen nicht mehr nach Hause zurück. Jeder fünfte Verkehrstote in Bayern ist ein Motorradfahrer. Ein sicherer Saisonstart Während der Corona-Beschränkungen mussten bislang Ausfahrten mit dem Motorrad warten und viele Biker sehnten sich nach der jetzt beschlossenen Lockerung. Damit es jedoch zum nun beginnenden Saisonstart nicht zu Unfällen kommt, möchte die Oberpfälzer Polizei Motorradfahrenden wichtige Tipps und Hinweise an die Hand geben. Zu Saisonbeginn muss das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand sein, dazu zählen vor allem die Bereifung, Beleuchtung und die Bremsen am Motorrad. Grundsätzlich bietet sich die Überprüfung durch eine Fachwerkstatt an. Neben dem vorgeschriebenen Helm ist die richtige Kleidung wichtig. Ist sie in Signalfarben gehalten, erhöht dies die Wahrnehmbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Auch Hände und Füße sollten durch Handschuhe und geeignetes Schuhwerk geschützt sein. Lassen Sie es langsam angehen! Fahren mit nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache bei Motorradfahrern. Hohe Drehzahlen oder manipulierte Auspuffanlagen erzeugen extreme Lärmbelästigungen, die nicht nur störend, sondern auch gesundheitsschädlich sind. Wichtig ist weiterhin, die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot zu wahren, etwa bei einer Pause im Rahmen der Motorradtour. Die Polizei kontrolliert Biker Für die nunmehr beginnende Motorradsaison setzt das Polizeipräsidium Oberpfalz auch wieder die Kontrollgruppe (KG) Motorrad auf den Oberpfälzer Straßen ein. Die Polizisten sind sowohl fachlich als auch einsatztaktisch speziell für die Kontrollen von motorisierten Zweiradfahrern ausgebildet. Aufgabe dieser Kontrollgruppe ist neben der Geschwindigkeitsüberwachung, Manipulationen an Zweirädern aufzudecken sowie Lärmbelästigungen auf den Oberpfälzer Straßen zu reduzieren. Das Polizeipräsidium Oberpfalz wünscht eine allzeit unfallfreie Fahrt.
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Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Die Ausgangsbeschränkung fällt!
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In ihrer heutigen Sitzung hat das bayerische Kabinett einen Fahrplan beschlossen, welche Anti-Corona-Maßnahmen im Mai schrittweise gelockert werden können. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen. Die Erfolge sind eindeutig", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Pressekonferenz.
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Das Flair der Regensburger Plätze genießen - ab morgen ist das auch ohne "triftigen Grund" wieder möglich "In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort." - So beginnt der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickle und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstelle, desto eher kämen Erleichterungen in Betracht, so das Kabinett. Sollte sich das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssten die einschränkenden Maßnahmen aber länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, könnten dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren. Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung Darauf haben viele lange gewartet: Die Ausgangsbeschränkung entfällt ab morgen, Mittwoch, den 6. Mai. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Besuche bei Verwandten sind wieder erlaubt Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe ab 11. Mai Ab Montag, dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. >> zum Blizz-Branchenverzeichnis Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen. Besuche im Biergarten bald wieder möglich Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020. Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen. Bewegung draußen für Groß und Klein
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Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet. Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden: Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo) Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb) Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz) Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand). Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. wird gelockert Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person. Weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts
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Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) gibt Eltern Tipps, wie sie ihre Kinder auf den ersten Schultag vorbereiten können Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April den Unterrichtsbetrieb allein für die Abschlussklassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schüler/innen einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass bis Pfingsten weder für Lehrer noch für Schüler, die einer Risikogruppe angehören, Präsenzpflicht in Schulen besteht. Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt: Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen. Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für Grundschule: 1. Klasse; Mittelschule: 5. Klasse; Realschule: 5. und 6. Klasse; Gymnasium: 5. und 6. Klasse; Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel. Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden. Kleine Gruppen in der Kita Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden. In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen: Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen. Öffnung von Waldkindergärten Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen. Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender. Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können. In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen. Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden. Genaue Konzepte für die einzelnen Bereiche werden die entsprechenden Ministerien erarbeiten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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blizzregensburg · 4 years
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Regensburg nach dem Lockdown
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In den Gassen der Regensburger Altstadt tut sich seit dieser Woche wieder was. Auch wenn manche Passanten wirken, als müssten sie sich erst wieder an „draußen“ gewöhnen, genießen sie sichtlich die Abwechslung. Ladeninhaber, die seit Montag (27. April) wieder geöffnet haben dürfen, freuen sich über ihre maskierten Kunden. Die meisten verhalten sich sehr diszipliniert und geduldig, so der einhellige Tenor. Blizz hat sich mit einigen „Rückkehrern“ unterhalten. Blizz-Leser für Öffnung Wie eine >> Umfrage unter Blizz-Lesern ergab, befürwortet die Mehrheit die Wiedereröffnung der Geschäfte (42 Prozent), 33 Prozent halten eine schrittweise Öffnung für sinnvoll. Ein Viertel der Teilnehmenden hätte bevorzugt, dass der Lockdown bestehen bleibt. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Bayerns Sonderweg im Corona-Exit
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Mit Spannung erwartet wurde am Mittwoch der Auftritt von Kanzlerin Merkel. In einer Pressekonferenz gab sie die nächsten Schritte in der Corona-Krise bekannt. Warum Gärtnereien jetzt aufatmen, Fußballfans weiter geduldig sein müssen und welchen Sonderweg Markus Söder in Bayern geht. „Zum Glück steht Bayern gut da“, zeigt sich Ministerpräsident Söder erleichtert. Die relativ positive Entwicklung, die in Bayern bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beobachten ist, bezeichnet er als „zartes Pflänzchen“, das man keinesfalls durch eine „unkontrollierte Exit-Strategie“ gefährden dürfe. Da Bayern von dem Virus besonders betroffen ist, gibt es hier strengere Maßnahmen als in anderen Bundesländern. Besonders empfohlen wird von der Regierung nun das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes, vor allem in der Öffentlichkeit, in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen. Sollten sich die Menschen nicht an die Empfehlung halten, droht laut Söder eine Maskenpflicht. >> Anleitungen zum Masken-selbst-Nähen Hier gibt es Lockerungen Die Ausgangsbeschränkung wird zwar bis einschließlich 03.05. verlängert, aber es gibt eine kleine Lockerung: Ab 20.04. sind Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person. Besonders Geschäftsleute dürften sich darüber freuen, dass die meisten von ihnen im April wieder öffnen können. Ladeninhaber sollen aber dafür sorgen, dass der Mindestabstand eingehalten wird – durch Einlasskontrollen, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot. Rechnerisch ist ein Kunde pro 20 qm erlaubt: Ab 20.04. dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Ab 27.04. dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen - egal welche Größe Ab 27.04. dürfen Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Maximal zulässig sind 40 Kunden pro Laden. Friseure sollen ab 04.05. wieder öffnen dürfen. Die finale Entscheidung wird rechtzeitig vorher erfolgen Schule startet stufenweise Im Bereich Schule und Kita gilt „Ältere vor Jüngere“. Basierend darauf wird eine schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt. Im Vorfeld muss aber noch geklärt werden, unter welchen Bedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden kann (Hygiene, Abstandsregeln, Klassengröße) Ab 27.04. erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen. Für alle übrigen Jahrgangsstufen wird das Angebot „Lernen zuhause“ weitergeführt Ab 11.05. können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, sollen wieder unterrichtet werden. Die bisherige Notbetreuung wird beibehalten und ab 27.04. ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet. Für Studierende startet der Vorlesungsbetrieb zwar am 20.04., allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich. Bibliotheken können ab dem 27.04. unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden. Das gilt auch weiterhin Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort. Nur die Mitnahme von Essen ist erlaubt und nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen. Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden - eine kleine, aber wichtige Lockerung. Für Veranstaltungen und Versammlungen, darunter fallen auch Fußballspiele, bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis 31.08. untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Corona-Exit in kleinen Schritten
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Heiß erwartet war der Auftritt von Kanzlerin Merkel gestern bei vielen Bürgern/innen. Nachdem sie sich am Nachmittag in einer Telefonkonferenz zusammen mit den Ministern/innen der Länder beraten hatte, gab sie am frühen Abend die nächsten Schritte in der Corona-Krise bekannt. Was jetzt gelockert wird - und was nicht. Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen werden vorerst beibehalten, mindestens einschließlich dem 3. Mai. Der Mindestabstand (1,5 Meter) muss in der Öffentlichkeit weiter eingehalten werden. Verstöße werden weiterhin geahndet. Es wird empfohlen, in der Öffentlichkeit bzw. im Supermarkt und im ÖPNV eine Schutzmaske zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Ab kommenden Montag (20.04.) dürfen Geschäfte mit einer Größe von maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen. Es gelten jedoch strenge Auflagen: Hygienevorschriften müssen eingehalten werden, es kann Einschränkungen geben, wie viele Kunden sich zeitgleich in einem Geschäft aufhalten dürfen. Warteschlangen sollen aber vermieden werden. Öffnen dürfen auch alle Auto- oder Fahrradhändler sowie Buchhandlungen - egal wie groß ihre Ladenfläche ist. Auch für sie gelten die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen. Friseurbetriebe könnten ab dem 4. Mai wieder geöffnet werden. Für sie werden ebenfalls strenge Hygienevorschriften gelten und die Friseure/innen sollen Schutzkleidung tragen. Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs, Diskotheken sowie Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben weiterhin geschlossen Gastronomie-Betriebe dürfen ihren regulären Betrieb ebenfalls noch nicht wieder aufnehmen, Lieferservices und "to go"-Angebote sind aber weiterhin erlaubt. Firmen und Betriebe sollen weiterhin auf Heimarbeit/Homeoffice setzen. Unternehmen mit laufendem Betrieb sollen Hygienemaßnahmen einhalten,  d.h. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimieren. Ab Montag, den 4. Mai, sollen Abschlussklassen bzw. die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und die obersten Grundschulklassen, wieder zum Unterricht gehen. Anstehende Prüfungen, wie etwa das Abitur, sollen bereits vor dem 4. Mai abgelegt werden können. Alle anderen Schüler/innen bleiben bis auf Weiteres zu Hause. Kitas bleiben bis mindestens 4. Mai geschlossen. Die Notbetreuung, die Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen wahrnehmen können, soll auf weitere Berufsgruppen erweitert werden. Besonders gefährdete Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sollen weiterhin geschützt werden, ohne sie vollständig zu isolieren. Mithilfe externer Berater sollen Konzepte dazu erarbeitet werden. Großveranstaltungen bleiben bundesweit bis voraussichtlich zum 31. August untersagt. Dabei liegt die Entscheidung, ab welcher Größe Veranstaltungen verboten sind, bei den einzelnen Bundesländern. Auch Fußballspiele können in den kommenden Monaten nicht stattfinden. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen vorerst weiterhin nicht stattfinden. Kirchen sollten stattdessen weiter auf "mediale" Möglichkeiten setzen. Auf private Reisen sollten Bundesbürger/innen vorerst verzichten. Dazu zählen auch Besuche von Verwandten oder Tagesausflüge. Übernachtungen innerhalb Deutschlands sind nach wie vor nur zu notwendigen Zwecken erlaubt, nicht wenn es Urlaubsaufenthalte sind. Zudem gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Konkrete Beschlüsse für Bayern folgen am Mittag Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wird heute Vormittag in einer Kabinettssitzung beschließen, was für sein Bundesland umgesetzt werden soll. In einer Pressekonferenz um 12.30 Uhr wird er dazu informieren. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Voderholzer für Lockerung der Ausgangsbeschränkungen
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In der Diskussion um eine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen hat der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer auf die Bedeutung der christlichen Gottesdienste nicht nur für den Heilsauftrag der Kirche, sondern auch für den Zusammenhalt und die gesellschaftliche Orientierung in dieser Krise hingewiesen. „Wir haben bisher aus Überzeugung und in Übereinkunft mit den staatlichen Regelungen große Opfer gebracht und zuletzt an Ostern schmerzhaft auf vieles verzichtet. Jetzt braucht es mit den allgemeinen Lockerungen auch ein behutsames und schrittweises Öffnen der Gottesdienste für die Teilnahme von Gläubigen, die das Ganze bisher mit Geduld und Verständnis mitgetragen haben.“
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Voderholzer verweist dabei auf die Möglichkeit, zunächst kleine Gruppen zuzulassen, vergleichbar mit der diskutierten Nutzung von Geschäften und Schulen, abhängig von der Größe des jeweiligen Kirchengebäudes und unter Wahrung strenger Hygienevorschriften wie Masken und Abstandswahrung. „Kirche lebt von der Versammlung zum Hören von Gottes Wort und zum Empfang der Sakramente. Daher ist es für die Kirche existenziell, dass sie sich wenigstens in kleinen Gruppen zum Gottesdienst versammeln kann.“ Bischof Voderholzer will dieses Anliegen mit seinen bayerischen Mitbischöfen und dem Katholischen Büro in München sowie auch mit Vertretern der evangelisch-lutherischen Landeskirche besprechen und an die zuständigen staatlichen Stellen herantragen. Reaktion aus der Politik
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Der Regensburger Landtagsabgeordnete und Europaausschussvorsitzende Tobias Gotthardt. Foto: Philipp Seitz Presseerklärung des Regensburger Landtagsabgeordneten Tobias Gotthardt zur Forderung von Bischof Rudolf Voderholzer zur schrittweisen Öffnung der Gottesdienste für Gläubige: „Mit seiner Forderung, die Gottesdienste jetzt behutsam und schrittweise wieder für die Teilnahme von Gläubigen zu öffnen, rennt Bischof Voderholzer bei uns FREIEN WÄHLERN eindeutig offene Kirchentüren ein. Diese Position ist Teil unseres heute veröffentlichten Corona-Fahrplans. Die Menschen haben nun lange genug auf etwas verzichtet, das vielen noch immer als eine Art Grundversorgung gilt. Gerade in diesen schwierigen, herausfordernden Zeiten brauchen die Gläubigen wieder den spürbaren, gelebten Rückhalt ihrer Gemeinde. Ihre „communio“ ist existenziell – für Gläubige und für die Kirche. Unser Vorschlag ist, gemeinsam mit der evangelischen Landeskirche und den Freisinger Bischofskonferenz einen Maßnahmenkatalog strenger Hygienekriterien zu vereinbaren, unter dem das Feiern kleinerer Gottesdienste und Andachten wieder möglich wird – auch in Vorgriff auf den in Kürze beginnenden Marienmonat Mai und – vorausschauend – das Pfingstfest.“ Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Corona-Exit: Bayern hebt Katastrophenfall auf
Nach Monaten von Verboten und Beschränkungen hat Bayern bereits in den vergangenen Wochen wesentliche erste Schritte in Richtung "Normalität" unternommen. Dazu gehören insbesondere der Übergang von allgemeinen Ausgangs- zu Kontaktbeschränkungen, die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen, die Ausweitung der Kinderbetreuung, die Öffnung der Gastronomie, des Handels, die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen sowie der Neustart des Sportbetriebs in verschiedenen Bereichen. In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat nun weitere deutliche Lockerungen beschlossen. Eine Bestandsaufnahme nach dem Ende der Pfingstferien zeigt, dass diese Schritte verantwortungsvoll und angemessen waren. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor stabil: Die Infektionszahlen sind weiter rückläufig. Die Zahl der Genesenen übersteigt seit einiger Zeit kontinuierlich die Zahl der neu Infizierten. In der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte gab es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen. Diese Änderungen gibt es bei den Corona-Beschränkungen ab morgen, ab 17.06. wird der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben ab morgen, 17.06., dürfen sich wieder 10 Personen im öffentlichen Raum aus mehreren Haushalten treffen, Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen. Sollten Treffen der Familie oder von zwei Hausständen über 10 Personen sein, ist das auch gestattet. In privaten Räumen gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern
Die Bayerischen Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Entscheidungen zu Kitas, Altenheimen und Touristischen Dienstleistungen getroffen. Wie es jetzt und nach den Pfingstferien weitergeht. Ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern Ab dem Pfingstwochenende (30. Mai 2020) dürfen alle Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen sowie Campingplätze, bei strikter Wahrung der Hygienevorschriften wieder für Urlauber offenstehen. Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich. In den Unterkünften sind u.a. folgende Hygieneregeln zu beachten: Die Wohneinheiten verfügen über eine eigene Sanitäreinheit. Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert. Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich. Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen richtet sich nach den für diese Einrichtungen geltenden Bestimmungen und ist damit derzeit untersagt. Touristische Dienstleistungen öffnen ab dem 30. Mai Vorbehaltlich einer anhaltend günstigen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens sollen ab 30. Mai 2020 auch Freizeiteinrichtungen im Außenbereich wie beispielsweise Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Ebenso ermöglicht werden Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken. Ferner sollen touristischer Bus- und Bahnverkehr, Seilbahnen sowie die Fluss- und Seenschifffahrt starten können. Auch die Objekte der Schlösserverwaltung werden grundsätzlich ab dem 30. Mai wieder ihre Pforten öffnen. Die besucherstarken Objekte wie insbesondere die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg stehen ab dem 2. Juni wieder für Besucher offen. Es gelten Hygienevorgaben wie die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m, Mund-Nasen-Bedeckung, eine Zugangsbeschränkungsregelung und geeignete Besucherlenkung zur Vermeidung von Menschenansammlungen. Auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten soll gewährleisten werden, vergleichbar wie schon jetzt in Gastronomien. Schrittweise Öffnung der Kinderbetreuung Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus. Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita. Auch die Großtagespflege wird geöffnet. Dort werden ab 25. Mai maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut. Ebenso öffnen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte. Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden. Für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot. Nach den Pfingstferien ab 15. Juni 2020 sollen die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden. Zudem sollten ab dann parallel zum Schulbetrieb auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden. Individuelle Schutzkonzepte in Alten- und Pflegeheimen Der derzeit bestehende grundsätzliche Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung wird unter Auflagen aufgehoben. Wegen der besonderen Gefährdung von Pflegebedürftigen und der oft schweren Krankheitsverläufe erfordert diese Lockerung jedoch zukünftig individuelle Aufnahmekonzepte der betroffenen Einrichtungen. Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnern/innen ist ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohner und des Personals gewährleistet. Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Die Biergartensaison ist eröffnet!
In Bayern werden Schritt für Schritt die Corona-Regeln gelockert. Ab heute (Montag, 18. Mai) dürfen auch Biergärten und Außenbereiche von Gastronomien wieder öffnen - nach acht Wochen Pause und unter strengen Auflagen. Der Mindestabstand gilt natürlich auch im Biergarten. Mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander dürfen Gäste in Außenflächen bis 20 Uhr Platz nehmen. Personen aus zwei Hausständen dürfen allerdings beisammensitzen. Der vorgeschriebene Mundschutz darf am Tisch abgelegt werden. Umgekehrt gilt "Maske auf", wenn Gäste nicht am Platz sitzen - also beim Betreten und Verlassen des Biergartens, beim Gang zur Theke oder zur Toilette. Auch das Servicepersonal muss Mundschutz tragen. In der Küche ist dies nur dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Beim Wirt Name und Telefonnummer hinterlassen Auch neu ist, dass Gäste einen Kontaktzettel ausfüllen müssen, auf dem Name und Telefonnummer angegeben werden muss. Wird später ein Corona-Infektionsfall im Biergarten bekannt, kann das Gesundheitsamt mithilfe dieser Daten herausfinden, wer sich angesteckt haben könnte. Um unnötige Wege zu vermeiden, weisen Gastwirte bzw. Personal an den Eingängen den Gästen Plätze zu. Statt Speisekarten, die am Tisch liegenbleiben, gibt es laminierte Karten, die desinfiziert werden können oder Einmal-Karten, die weggeworfen werden, wenn ein Gast sie in der Hand hatte. Auch Besteck darf nur einzeln und verpackt, etwa in Servietten, ausgegeben werden. Hält ein Betrieb sich nicht an die Hygienemaßnahmen, drohen empfindliche Bußgelder. Die erste Feuerprobe für die Biergärten und Gastronomien mit Außenfläche dürfte der Vatertag am Donnerstag sein. Speiselokale dürfen in Bayern eine Woche später, am 25. Mai öffnen - bis 22 Uhr. Lesen Sie auch >> Corona wackelt an bayerischen Grundfesten Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Stadtbücherei und vier Stadtteilbüchereien öffnen wieder
Ab Mittwoch, 13. Mai 2020, können Medien in der Stadtbücherei am Haidplatz und den Stadtteilbüchereien Nord, Süd, Burgweinting und Candis unter strengen Hygieneauflagen und bestimmten Öffnungszeiten wieder abgeholt und zurückgegeben werden. Die Stadtteilbücherei Ost bleibt vorerst geschlossen. Vorläufige Öffnungszeiten der Stadt- und der Stadtteilbüchereien Haidplatz (Zentrale): Dienstag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr, Samstag, 10 bis 13 Uhr Süd und Candis: Dienstag und Mittwoch, 14 bis 18 Uhr, Donnerstag und Freitag geschlossen, Samstag, 11 bis 14 Uhr* Nord und Burgweinting: Dienstag und Mittwoch geschlossen, Donnerstag und Freitag, 14 bis 18 Uhr, Samstag 11 bis 14 Uhr* Ost: bis auf Weiteres geschlossen * Abwechselnd jeden zweiten Samstag geöffnet. Mehr Informationen auf www.regensburg.de/stadtbuecherei Ausleihen, Rückgaben und Bücherei-Mitglied werden Die Ausleihe und Rückgabe der Medien erfolgt kontaktlos über die Selbstverbucher. Ein längerer Aufenthalt in der Bücherei zum Lesen, Arbeiten oder Lernen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Alle Büchereien sind außerdem nur für eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig geöffnet. Um die Aufenthaltsdauer der Kundinnen und Kunden zu verkürzen, können neue Ausweise ausschließlich online auf www.regensburg.de/stadtbuecherei beantragt und anschließend an der Theke abgeholt werden. Gesonderte Öffnungszeiten für Risikogruppen Kundinnen und Kunden, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören, haben die Möglichkeit einen Einzel-Termin zu vereinbaren. Die Ausleihe und Rückgabe ist dadurch für diese Personengruppe besonders sicher gestaltet, da sie ihre vorbestellten Medien nur noch zum vereinbarten Termin abholen brauchen. Es gelten strenge Hygienemaßnahmen Die Bücherei hat diverse Sicherheitsmaßnahmen getroffen: Es gelten ähnliche Hygiene-, Sicherheits- und Abstandsbestimmungen, wie sie bereits aus dem Einzelhandel bekannt sind. Es gilt eine Maskenpflicht. Die einzelnen Zutrittsbestimmungen sind unter www.regensburg.de/stadtbuecherei aufgelistet. Hinweisschilder vor Ort unterstützen den Besucherinnen und Besuchern bei ihrem sicheren Büchereibesuch. Für Fragen zur Ausleihe sowie zu Fristen und Mitgliedsausweisen steht das Team der Bücherei zu den Öffnungszeiten der Zentrale per Telefon unter 507-1476 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung. Read the full article
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