Tumgik
#Distanzgebot
blizzregensburg · 4 years
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Die Ausgangsbeschränkung fällt!
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In ihrer heutigen Sitzung hat das bayerische Kabinett einen Fahrplan beschlossen, welche Anti-Corona-Maßnahmen im Mai schrittweise gelockert werden können. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen. Die Erfolge sind eindeutig", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Pressekonferenz.
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Das Flair der Regensburger Plätze genießen - ab morgen ist das auch ohne "triftigen Grund" wieder möglich "In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort." - So beginnt der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickle und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstelle, desto eher kämen Erleichterungen in Betracht, so das Kabinett. Sollte sich das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssten die einschränkenden Maßnahmen aber länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, könnten dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren. Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung Darauf haben viele lange gewartet: Die Ausgangsbeschränkung entfällt ab morgen, Mittwoch, den 6. Mai. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Besuche bei Verwandten sind wieder erlaubt Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe ab 11. Mai Ab Montag, dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. >> zum Blizz-Branchenverzeichnis Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen. Besuche im Biergarten bald wieder möglich Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020. Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen. Bewegung draußen für Groß und Klein
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Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet. Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden: Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo) Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb) Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz) Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand). Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. wird gelockert Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person. Weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts
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Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) gibt Eltern Tipps, wie sie ihre Kinder auf den ersten Schultag vorbereiten können Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April den Unterrichtsbetrieb allein für die Abschlussklassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schüler/innen einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass bis Pfingsten weder für Lehrer noch für Schüler, die einer Risikogruppe angehören, Präsenzpflicht in Schulen besteht. Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt: Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen. Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für Grundschule: 1. Klasse; Mittelschule: 5. Klasse; Realschule: 5. und 6. Klasse; Gymnasium: 5. und 6. Klasse; Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel. Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden. Kleine Gruppen in der Kita Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden. In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen: Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen. Öffnung von Waldkindergärten Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen. Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender. Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können. In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen. Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden. Genaue Konzepte für die einzelnen Bereiche werden die entsprechenden Ministerien erarbeiten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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klausklausens · 4 years
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[DAVON] BITTE CORONA-ABSTAND HALTEN - Copyright bei www.klausens.com
[DAVON] BITTE CORONA-ABSTAND HALTEN Entfernungsempfehlung Wegbleibewunsch Kontaktsperre Distanzgebot Bleib-weg-Anpfiff Hau-ab-du-Drecksack-Ruf Verpiss-dich-Anscheiße Klau|s|ens ist als Dichtschreibkunstmaleurpoetenrebell Weltling und Hinterweltling in einer Person Klausens Blog
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blizzregensburg · 4 years
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Sicher in die Motorradsaison starten
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Nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind jetzt auch Motorradtouren wieder zulässig. Die Polizei Oberpfalz gibt Tipps für einen sicheren Saisonstart.
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Erst am 23. April 2020 verlor ein 34-jähriger Motorradfahrer bei Rieden im Landkreis Amberg-Sulzbach auf tragische Weise sein Leben. 509 Krad-Benutzer verletzten sich bei Verkehrsunfällen im Jahr 2019 in der Oberpfalz und darüber hinaus verloren vier Motorradfahrer ihr Leben. Auch wenn dies statistisch gesehen der niedrigste Stand seit 10 Jahren war, so kehrten vier Menschen nicht mehr nach Hause zurück. Jeder fünfte Verkehrstote in Bayern ist ein Motorradfahrer. Ein sicherer Saisonstart Während der Corona-Beschränkungen mussten bislang Ausfahrten mit dem Motorrad warten und viele Biker sehnten sich nach der jetzt beschlossenen Lockerung. Damit es jedoch zum nun beginnenden Saisonstart nicht zu Unfällen kommt, möchte die Oberpfälzer Polizei Motorradfahrenden wichtige Tipps und Hinweise an die Hand geben. Zu Saisonbeginn muss das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand sein, dazu zählen vor allem die Bereifung, Beleuchtung und die Bremsen am Motorrad. Grundsätzlich bietet sich die Überprüfung durch eine Fachwerkstatt an. Neben dem vorgeschriebenen Helm ist die richtige Kleidung wichtig. Ist sie in Signalfarben gehalten, erhöht dies die Wahrnehmbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Auch Hände und Füße sollten durch Handschuhe und geeignetes Schuhwerk geschützt sein. Lassen Sie es langsam angehen! Fahren mit nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache bei Motorradfahrern. Hohe Drehzahlen oder manipulierte Auspuffanlagen erzeugen extreme Lärmbelästigungen, die nicht nur störend, sondern auch gesundheitsschädlich sind. Wichtig ist weiterhin, die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot zu wahren, etwa bei einer Pause im Rahmen der Motorradtour. Die Polizei kontrolliert Biker Für die nunmehr beginnende Motorradsaison setzt das Polizeipräsidium Oberpfalz auch wieder die Kontrollgruppe (KG) Motorrad auf den Oberpfälzer Straßen ein. Die Polizisten sind sowohl fachlich als auch einsatztaktisch speziell für die Kontrollen von motorisierten Zweiradfahrern ausgebildet. Aufgabe dieser Kontrollgruppe ist neben der Geschwindigkeitsüberwachung, Manipulationen an Zweirädern aufzudecken sowie Lärmbelästigungen auf den Oberpfälzer Straßen zu reduzieren. Das Polizeipräsidium Oberpfalz wünscht eine allzeit unfallfreie Fahrt.
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Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz Read the full article
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blizzregensburg · 4 years
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Tödliche Geschwindigkeit
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Regensburg - Jeder fünfte Verkehrstote in Bayern ist ein Motorradfahrer. Auch wenn dies statistisch gesehen der niedrigste Stand seit 10 Jahren war, so kehrten im letzten Jahr vier Oberpfälzer Biker nicht mehr nach Hause zurück. Nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind Motorradtouren jetzt wieder zulässig. Für einen sicheren Saisonstart erklärt die Polizei, was es zu beachten gilt. Von Claudia Böhm   Erst am 23. April 2020 verlor ein 34-jähriger Motorradfahrer bei Rieden im Landkreis Amberg-Sulzbach auf tragische Weise sein Leben. 509 Krad-Benutzer verletzten sich bei Verkehrsunfällen im Jahr 2019 in der Oberpfalz, und darüber hinaus verloren vier Motorradfahrer ihr Leben.   Technik muss funktionieren Zu Saisonbeginn muss das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand sein, dazu zählen die Bereifung, Beleuchtung und die Bremsen am Motorrad. Grundsätzlich bietet sich die Überprüfung durch eine Fachwerkstatt an. Neben dem vorgeschriebenen Helm ist die richtige Kleidung wichtig. Ist sie in Signalfarben gehalten, erhöht dies die Wahrnehmbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Auch Hände und Füße sollten durch Handschuhe und geeignetes Schuhwerk geschützt sein. Motorradfahren ist Sport, und Sport braucht eine Aufwärmphase. Vor jedem Fahrtbeginn „warm“ fahren und Tempo raus. Fahren mit nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache bei Motorradfahrern. Die schlimmsten Unfälle sind Kollisionen mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Da das Ausweichen mit dem Motorrad nicht so einfach abläuft, wie es sich die meisten Nicht-Biker vorstellen, sollte immer möglichst großer Abstand zum Gegenverkehr eingehalten werden. Besonders bei schräger Fahrt in Linkskurven brauchen Motorradfahrer viel Platz. Hohe Drehzahlen oder manipulierte Auspuffanlagen erzeugen extreme Lärmbelästigungen, die nicht nur störend, sondern auch gesundheitsschädlich sind.   Motorradtouren erlaubt Der ADAC teilt mit, dass Spritztouren mit dem Auto und Motorradtouren in allen Bundesländern wieder erlaubt sind, rät aber dazu, Ausflüge „im Sinne des Gemeinwohls in der unmittelbaren näheren Umgebung“ zu unternehmen. Dies soll verhindern, dass an beliebten Ausflugszielen der Mindestabstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher abgeraten Wichtig ist weiterhin, die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot zu wahren, etwa bei einer Pause im Rahmen der Motorradtour. Viele Aussichtsplätze sind weiterhin gesperrt. Sicherheitsrelevante Reparaturen an der Maschine, aber auch Schönheitsreparaturen dürfen wieder durchgeführt werden. Auch Termine für die Hauptuntersuchung können wieder vereinbart werden.   Polizei kontrolliert Biker Für die nunmehr beginnende Motorradsaison setzt das Polizeipräsidium Oberpfalz auch wieder die Kontrollgruppe (KG) Motorrad auf den Oberpfälzer Straßen ein. Die Polizisten sind sowohl fachlich als auch einsatztaktisch speziell für die Kontrollen von motorisierten Zweiradfahrern ausgebildet. Aufgabe dieser Kontrollgruppe ist neben der Geschwindigkeitsüberwachung, Manipulationen an Zweirädern aufzudecken, sowie Lärmbelästigungen auf den Oberpfälzer Straßen zu reduzieren.     Sicherheitstipps Die optimale Ausrüstung für einen vollständigen Schutz: ■ ECE-Helm ■ Biker-Lederhandschuhe ■ Motorradstiefel ■ Nierengurt, ggf. separater Rückenprotektor ■ Jacke mit großflächigen Protektoren an Schulter, Ellenbogen/Unterarm, Rücken ■ (Leder-)Hose mit Protektoren an Hüfte und Knie/Unterschenkel ■ Endurofahrer bevorzugen zudem Cross-Stiefel, die Unterschenkel und Füße schützen Mehr Infos unter www.adac.de Lesen Sie den ganzen Artikel
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