Tumgik
#Kirchensteuer
Text
Tumblr media
Kirchen: Staat zahlt gern ein Mehrfaches
Kirchensteuern steigen obwohl Beitragszahler abnehmen
Es ist ein "Wunder" und hat mit der vielgepriesenen Marktwirtschaft offenbar nichts zu tun: Obwohl immer mehr Menschen den Kirchen den Rücken kehren, nehmen die Einnahmen der Kirchen weiter zu. Diese Einnahmen stammen einerseits aus der Kirchensteuer, zum anderen sind es ominöse "Staatsleistungen", die uns gleich zu einem zweiten "Wunder" führen werden.
Das zweite Wunder
Das Heinrichsblatt der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) berichtete im Oktober letzten Jahres: Anlässlich des 25. Jahrestags des Konkordats zwischen dem Vatikan und dem Land Mecklenburg-Vorpommern wurde bekannt, dass die 1997 vereinbarten Staatsleistungen an die katholische Kirche von damals umgerechnet rund 380.000 auf aktuell 710.000 Euro pro Jahr gestiegen sind, während die Katholikenzahl von 75.000 auf 54.000 sank.
Warum überhaupt Zahlungen erfolgen, bleibt in der Sache bis heute unklar, weil es keine Enteignungen der Kirche gab. Allerdings hatte die damalige Staatsregierung die Fortgeltung des Preußenkonkordats von 1929 und des Reichskonkordats von 1933 - anders als Sachsen und Thüringen - von Anfang an nicht in Frage gestellt.
Kirchenkritiker machen sich über dieses Wunder folgende Gedanken: Überhaupt sind die „Konkordatsleistungen" weit umstrittener als in der Öffentlichkeit bekannt. Offiziell werden sie im Wesentlichen begründet mit den Enteignungen von Kirchenbesitz durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803.
Tatsächlich gab es solche Enteignungen in Nord- und Ostdeutschland kaum - anders als im Süden und im Rheinland. Überdies entfällt der Löwenanteil dieser aktuell 589 Millionen Euro auf die evangelische Kirche (vgl. Meldung 5612 in MIZ 2/22), die ihre „Gebiets- und Vermögensverluste während der Reformation" aber nicht beim Staat, sondern bei der konkurrierenden katholischen Kirche einklagen müsste.
Staat und Kirche bremsen Digitalisierung
Bei so viel "Wunderbarem" wollen viele Menschen ihre Mitgliedschaft in den Kirchen möglichst einfach und schnell beenden. Während man seine Mitgliedschaft in jedem Verein in Deutschland durch eine Erklärung gegenüber diesem beenden kann, muss man zum Krichenaustritt einen staatlichen Verwaltungsakt über sich ergehen lassen. Dieser dauert - in Corona-Zeiten war er sogar teilweise überhaupt nicht möglich - und kostet auch noch eine Gebühr.
Konfessionslosenverband für Online-Kirchenaustritt
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Weigerung der meisten deutschen Bundesländer, einen digitalen Kirchenaustritt zu ermöglichen. "Seine Religionszugehörigkeit frei zu wählen und aus der Kirche auszutreten ist Ausdruck des Grundrechts auf Religionsfreiheit", sagte Rene Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
"Den Kirchenaustritt von der Digitalisierung ausnehmen zu wollen ist ein Beispiel dafür, welchen geringen Stellenwert dieses Grundrecht für viele Politikerinnen und Politiker hat. Bereits jetzt wird der Kirchenaustritt durch zum Teil hohe Gebühren erschwert. Dazu kam in der Zeit der Corona-Pandemie noch eine unzureichende Verfügbarkeit von Terminen bei den zuständigen Behörden. Gelegentlich drängt sich der Verdacht auf, dass eine Erschwerung des Kirchenaustritts gewünscht wird, weil der Exodus aus den Kirchen gebremst werden soll. Eine solche Einstellung der politisch Verantwortlichen steht im Widerspruch zur durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit."
... denn diese beeinhaltet auch nicht-religiös zu sein.
Mehr dazu in der Pressemitteilung des IBKA bei https://www.ibka.org/de und https://www.heise.de/news/Bundeslaender-gegen-Online-Kirchenaustritt-7238170.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3um Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8415-20230531-kirchen-staat-zahlt-gern-ein-mehrfaches.htm
1 note · View note
anticattocomunismo · 2 years
Text
Chiesa in Germania, l'emorragia di fedeli è colpa della tassa
Chiesa in Germania, l’emorragia di fedeli è colpa della tassa
Non saranno l’abolizione del celibato, l’ordinazione sacerdotale delle donne e la benedizione delle coppie omosessuali a garantire la sopravvivenza della Chiesa tedesca. È nella folle tassa sulla fede che bisogna ricercare le autentiche ragioni dell’emorragia di fedeli. La rinuncia da parte della Chiesa di Germania, rappresenterebbe una scelta di autentica povertà. Continue reading Untitled
Tumblr media
View On WordPress
0 notes
deutsche-bahn · 6 months
Note
Hab gestern versucht nen Termin für meinen Kirchenaustritt zu kriegen, nur um mir sowohl von der evangelischen Kirche als auch von meinem zuständigen Standesamt sagen lassen zu müssen, dass es dafür keine Termine gebe.
Und ich so, what the fuck?? Ich werde hier gegen meinen Willen festgehalten! So viel Kirchensteuer zahle ich auch nicht, dass sich das lohnt! Ich bin kein Star, holt mich hier raus!!
We've come full circle
Irgendein Ratsherr im 16. Jhd.: Ach fickt euch, dann seid ihr jetzt halt alle katholisch wenn der neue Fürst Katholik ist. Und wenn der in drei Jahren an Hühneraugen im Endstadium stirbt werdet ihr wieder Protestanten, wo ist denn jetzt das Problem? Cuius regio, eius religio, ihr Waschlappen.
Deutsche Ämter, 2024: ja ne also Religion müssen wir schon ernst nehmen. Ohne formellen Austritt geht hier gar nichts. Hang on, was wollen Sie? 'Nen Termin? Sollen wir den Chauffeur und die Sektflasche gleich mitliefern?? Einen Termin, in this economy
112 notes · View notes
humanistisch · 19 days
Text
Ablösung der Staatsleistungen
Tumblr media
Der Zentralrat der Konfessionsfreien in Deutschland hat beim hpd einen auch für Österreich interessanten Artikel veröffentlicht. Für mich ist die Abschaffung des Konkordats eine meiner erklärten Lebensaufgaben und ich würde gerne jeden Tag auf einem bestickten Kopfkissen mit dem Spruch Ceterum censeo Concordatum esse delendam aufwachen - und seid versichert, wir arbeiten daran, am Konkordat, nicht am Kissen :-) Hier nun der Artikel: Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert die Bundesregierung auf, den Widerstand der Bundesländer gegen die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen durch eine drastische Reduzierung der Einmalzahlung aufzulösen. So könne der Verfassungsauftrag und der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien eingelöst werden. Anlässlich der jüngsten Berichte zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen fordert der Zentralrat der Konfessionsfreien, die Ablösesumme ausschließlich auf Basis der historischen Staatsleistungen zu berechnen. Nachdem die Ampel-Parteien sowohl in ihren Wahlprogrammen als auch im Koalitionsvertrag versprochen hatten, den über 100 Jahre alten Verfassungsauftrag einzulösen, haben in den vergangenen Monaten offenbar interne Verhandlungen mit den Kirchen stattgefunden. Die Bundesländer lehnen die Ablösung jedoch weitgehend ab. "Keine Steuermilliarden als Abschiedsgeschenk an die Kirchen!" "Solange eine absurd hohe Ablösesumme im Raum steht, haben wir volles Verständnis für den Widerstand der Bundesländer", so der Vorsitzende des Zentralrats Philipp Möller. "Die Ablösung der Staatsleistungen darf aber nicht an unrechtmäßig hohen Beträgen scheitern!" Die Forderungen aus Kirchenkreisen und der CSU, den Verfassungsauftrag noch länger zu ignorieren, kritisiert Möller scharf. "Die Kirchen haben längst nicht mehr genug Rückhalt in der Bevölkerung, um ihnen jedes Jahr hunderte Steuermillionen zu überweisen", so der Vorsitzende. "Wir Konfessionsfreie wehren uns dagegen, dass die Gehälter von Bischöfen aus unseren Steuergeldern bezahlt werden", stellt Möller klar. "Die Ampel muss ihr Wahlversprechen einlösen, ohne den Kirchen ein milliardenschweres Abschiedsgeschenk zu überreichen." Staatsleistungen sollten Übergangslösung sein Nach Einführung der Kirchensteuer im Jahr 1919 sollten die Staatsleistungen laut Verfassung nur übergangsweise gezahlt und dann abgelöst werden. Sie galten als Kompensation dafür, dass die Kirchen im Zuge der Säkularisation im Jahre 1803 geliehene Güter an das Reich zurückgeben mussten. Entgegen des Verfassungsauftrags wurden den Kirchen seit Gründung der Bundesrepublik etwa 21 Milliarden Euro Steuergelder überwiesen. Im Jahr 2024 zahlen die Bundesländer etwa 618 Millionen Euro Staatsleistungen. Weil die Summen an die Besoldung von Beamten angepasst sind, müssten die Bundesländer insgesamt schon bald mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr zahlen. Neben 43 Prozent Kirchensteuer und 27 Prozent staatlichen Subventionen betragen die Staatsleistungen etwa zwei Prozent der kirchlichen Gesamteinnahmen und fließen maßgeblich in die Gehälter von Klerikern. Im Herbst will die Bundesregierung einen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen vorlegen, der ohne Zustimmung der Bundesländer verabschiedet werden soll. Unzulässige Berechnung der Ablösesumme Bei früheren Versuchen zur Ablösung wurde die Einmalzahlung auf Basis der heutigen Staatsleistungen in Höhe von damals noch über 500 Millionen Euro pro Jahr berechnet. Jedoch dürften laut Zentralrat der Konfessionsfreien nicht "die heutigen jährlichen Überweisungen mit einem Faktor zwischen 10 und 18 multipliziert werden", wie es etwa in der FAZ beschrieben wird, sondern lediglich die historischen Staatsleistungen, die zum Zeitpunkt des Auftrags zur Ablösung von 1919 bereits vertraglich vereinbart waren. Nach einer Analyse des Instituts für Weltanschaungsrecht ergibt sich daraus eine Summe von rund 135 Millionen Euro – also etwa ein Hundertstel bisheriger Vorschläge.  "Wenn der Bund den Ländern eine rechtssichere und angemessene Ablösung in Höhe von 135 Millionen Euro vorschlägt, gibt es keinen plausiblen Grund mehr, die Verfassung weiter zu ignorieren", sagt Möller. So würden die angespannten Haushalte der Länder geschont und eine schnelle Ablösung garantiert, die für einen verfassungskonformen und verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern steht.  Öffentliche Debatte statt Verhandlungen im Hinterzimmer Weil es dabei um allgemeine Steuergelder geht, dürfe das Thema zudem nicht länger unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. "Bei inzwischen 46 Prozent Konfessionsfreien sind inoffizielle Verhandlungen zwischen Staat und Kirchen vollkommen unangebracht", so Möller. Da die Staatsleistungen aus allgemeinen Steuergeldern stammen, müssten auch säkulare Stimmen in den Verhandlungen zu Wort kommen. Ebenso müsse etwa der Aufruf des Bundes der Steuerzahler zur Ablösung berücksichtigt werden. "Der Großteil der heutigen Staatsleistungen sind keine historischen Staatsleistungen, sondern freiwillige Zahlungen der Bundesländer an die Kirchen", erläutert der Vorsitzende der säkularen Interessenvertretung Philipp Möller. In Anbetracht des hohen Vermögens der deutschen Kirchen sowie der vielen Kirchenaustritte und der leeren Länderkassen sollten diese Alimentierungen ersatzlos gestrichen werden. "Kirchen könnten endlich gesellschaftlichen Beitrag leisten" Zudem sei die in der Weimarer Reichsverfassung vorgesehene Ablösung längst um ein Vielfaches überschritten. "Vielleicht sollten wir auch einmal darüber reden, die 21 Milliarden Euro von den Kirchen zurückzufordern, die die Länder ihnen seit Gründung der Bundesrepublik überwiesen haben", schlägt Möller vor. "Die Kirchen haben genug Geld, um diese Summe zu zahlen, und würden damit endlich den gesellschaftlichen Beitrag leisten, von dem christliche Politiker so oft reden." Read the full article
0 notes
fondsinformation · 28 days
Text
Abfindung ist zu versteuern!
Ihre Abfindung ist zu versteuern - aber wie? Warum ist eine Abfindung für den Fiskus ein tolles Geschäft? Welche Chancen bleiben Ihnen dennoch, um wenigstens einen Teil Ihres Geldes der Abfindung steuerermäßigt zu erhalten? Abfindung ist zu versteuern Wer eine Abfindung erhält, fragt sich immer sorgenvoll: - muss ich wirklich meine gesamte Abfindung versteuern? - wieviel Steuern werden mir abgezogen? - wie behalte ich mehr Geld nach Steuern von der Abfindung? Antwort auf diese Fragen erhalten Sie auf dieser Seite! Meine gesamte Abfindung ist zu versteuern? Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern - bis auf den letzten Cent! Steuerliche Freibeträge gibt es seit 2006 nicht mehr. Bis dahin gab es noch gestaffelt Freibeträge, die aber seit Ende der 90er Jahre schrittweise per Gesetz reduziert wurden. Wie ist die Abfindung zu versteuern? Grundsätzlich ist Ihre Abfindung ganz "normal" nach Einkommensteuergesetz (EStG § 19) zu versteuern, ganz so wie "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst" und ohne jede Steuerermäßigung. Es werden also Ihr steuerpflichtiger Lohn oder Ihr steuerpflichtiges Gehalt sowie die Abfindung addiert und auf die Summe die Steuern berechnet. Gleich wie das steuerpflichtige Einkommen zwischen Lohn/Gehalt und Abfindung aufgeteilt ist - es fällt imm die gleiche Einkommensteuer an: Gehalt 130 000 Euro 80 000 Euro 0 Euro Abfindung 0 Euro 50 000 Euro 130 000 Euro In allen drei Fällen würde die Steuerlast nach der Grundtabelle 2021 (bei Ledigen oder Einzelveranlagten) insgesamt 47.963 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer) betragen. Wann werden die Steuern auf die Abfindung gezahlt? Die Steuern auf die Abfindung sind bei der Auszahlung auch gleich einzubehalten. "Abfindungen zählen zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auf den Abfindungsbetrag entfallenden Steuern einzubehalten, da es sich bei der Abfindungszahlung um Arbeitslohn i. S. d. § 38 Abs. 1 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt (Anschluss an BFH, Beschluss v. 12.12.2011 - IX B 3/11; BAG, Urteil v. 21.11.1985 - 2 AZR 6/85)." (LAG Hamm, Urteil vom 30.01.2015, 18 Sa 984/14 - Leitsatz) Dadurch, dass Sie Ihre Abfindung voll und ganz zu versteuern haben, verdient der Fiskus an Ihrer Abfindung kräftig mit. So viel Geld bleibt Ihnen von Ihrer Abfindung ab 01.01.2021 nach Steuern: zu versteuerndes laufendes Einkommen z. B.: 80.000 Euro darauf Steuern:* 16.666 Euro zu versteuernde Abfindung z. B.: 50.000 Euro Summe: 130.000 Euro darauf Steuern:* 36.613 Euro Gesamteinkommen nach Steuern incl. Solidaritätszuschlag:   93.387 Euro *Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2021 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Plötzlich zahlen Sie fast soviel Steuern, wie Sie an Abfindung erhalten! Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, müssen Sie 8 oder 9 % Kirchensteuer von der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zusätzlich einkalkulieren. Das wären in unserem Beispiel bei 9 % Kirchensteuer dann insgesamt 39.883 EUR Steuern! Schöne Bescherung! Was fällt Ihnen dazu ein? Der Betrieb gibt - der Staat nimmt Welch tolles Geschäft so eine Abfindung für den Fiskus ist, lässt sich an folgendem - wenn auch nicht ganz aktuellem - Beispiel noch deutlicher erkennen: "Der Autohersteller DaimlerChrysler will einem Zeitungsbericht zufolge in seinem Komponentenwerk Stuttgart-Untertürkheim erneut Stellen abbauen. An dem zweitgrößten deutschen Standort sollen bis zu 750 Beschäftigte mit Abfindungen zum freiwilligen Ausscheiden bewegt werden, wie die 'Stuttgarter Nachrichten' unter Berufung auf den Betriebsrat berichten ... Die Regelungen sähen für jeden Beschäftigten Abfindungen von bis zu 250.000 Euro vor." (WELT, 28.05.2007) Wollen Sie einmal anhand des Beispiels in der Tabelle kalkulieren? 750 Abfindungen x nehmen wir an 200.000 EUR x 50 % Steuern = 75.000.000 EUR! 75 Millionen EUR Steuereinnahmen für den Fiskus dafür, dass DaimlerChrysler Mitarbeiter entlässt - ist das ein tolles Geschäft? Und darauf sollte der Fiskus verzichten? Wollen Sie soviel Enthaltsamkeit erwarten? Gibt es denn nicht wenigstens eine Steuerermäßigung auf die Abfindung? Doch eine Steuerermäßigung auf die Abfindung kann es geben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten "Fünftelregelung" versteuert. Das heißt: Nicht jede Abfindung kann ermäßigt versteuert werden. Vielmehr müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abfindung muss (kurz gesagt) eine Entschädigung für entgehende Einnahmen sein und es muss infolge der Abfindung zu einer "Zusammenballung von Einkünften" kommen. Wer berechnet die Steuern auf die Abfindung? Diese Dienstleistung ist dem "Arbeitgeber" per Gesetz übertragen. Die Finanzverwaltung verlangt also, dass nach der jeweiligen Steuerformel der "Arbeitgeber" (= die Lohnbuchaltung) berechnen, wie Ihre Abfindung zu versteuern ist. Dann muss der "Arbeitgeber" dafür auch gleich die Steuern überweisen - ehe Sie auch nur einen Cent von der Abfindung gesehen haben. Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass es selbst in Großunternehmen dazu öfter Unsicherheiten und gar Fehler gibt. Diese können für die Betroffenen zu erheblichen Nachteilen (siehe Beispiel) führen. Deshalb ist jedem nur zu empfehlen, sich vor Auszahlung der Abfindung in der Buchhaltung die Steuerberechnung erklären zu lassen und Zweifelsfragen zu klären. Wie können Sie prüfen, wieviel Steuern auf die Abfindung anfallen? - Lassen Sie sich die Steuerberechnung auf die Abfindung möglichst in der Buchhaltung vor Auszahlung der Abfindung erklären und fragen Sie nach, wenn Sie das Ergebnis nicht verstehen. - Prüfen Sie gegebenenfalls selbst, indem Sie Ihre Werte in einen "Abfindungsrechner" eingeben, wovon es im Internet mehrere kostenfrei gibt. Beachten Sie dabei, dass die Ergebnisse durchaus unterschiedlich sein können. Das hängt davon ab, welche Werte Sie eingeben (müssen), und ob dabei beispielsweise auch ein "Fünftelregelung-Check" vorgenommen wird. - Natürlich können Sie dafür auch ein Steuerprogramm oder die Hilfe eines Steuerberaters/Lohnsteuerhlfevereins nutzen oder eine Gratis-Beispielkalkulation mit Ihren Zahlen anfordern. - Sollten Sie trotz aller Bemühungen nicht mit dem Steuerabzug einverstanden sein - keine Sorge: Im Ergebnis Ihrer Steuererklärung für das Kalenderjahr, in dem Sie die Abfindung ausgezahlt bekommen haben, wird im Steuerbescheid die Steuerbelastung endgültig festgesetzt. Zuviel abgezogene Steuern werden erstattet - zu wenig gezahlte Steuern müssen Sie nachzahlen. Wie behalte ich mehr Geld nach Steuern von der Abfindung? Bevor Sie nun die 3 legalen Wege prüfen, mit denen Sie trotz Steuerlast mehr Geld aus Ihrer Abfindung herausholen können, hier für Sie noch 4 Fragen, die immer wieder auftauchen, wenn Sie sich bewusst geworden sind: Ihre Abfindung ist zu versteuern! Wenn Sie die Antworten darauf kennen, können Sie Zeit sparen und Fehler vermeiden, die noch mehr Geld kosten. 1. Weg: Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von Steuerfreibeträgen auf Abfindungen gehört: Gibt es denn für mich keine Steuerfreibeträge auf Abfindungen. Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
0 notes
korrektheiten · 2 months
Text
Wer glaubt denn noch der Tagesschau?
Tichy:»Steuern sind ärgerlich, lassen sich allerdings vermeiden, in Grenzen wenigstens. Wer keinen Sekt mag, entkommt der Sektsteuer, wer Hunde lästig findet, braucht keine Hundesteuer zu bezahlen, wer die Kirche für überflüssig hält, spart bei der Kirchensteuer. Mit dem Rundfunkbeitrag sieht es leider ganz anders aus, den muss jeder bezahlen, auch wenn er aus gutem Grund Der Beitrag Wer glaubt denn noch der Tagesschau? erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TBRLbB «
0 notes
atheistmediablog · 6 months
Text
SWR Nachtcafe: Wie zeitgemäß ist die Kirche?
Erstmals sind weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland noch Mitglied in der evangelischen oder katholischen Kirche. Und der Negativtrend scheint ungebrochen. Ob Missbrauchsskandale, Kirchensteuer oder verkrustete Strukturen – die Gründe für Kirchenaustritte sind vielfältig. Die Gäste: Harald Schmidt, Katholik aus Überzeugung, Detlev Zander, erlebte im Kinderheim schweren…
View On WordPress
0 notes
das-wissen-1 · 11 months
Text
Die Lohnsteuer ist ein grundlegender Bestandteil des deutschen Steuersystems und spielt eine entscheidende Rolle bei der Erhebung von Einkommenssteuern. Sie betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und wird von der Finanzverwaltung eingezogen. Das Verständnis der Grundlagen und Berechnungsmethoden der Lohnsteuer ist von großer Bedeutung, um sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber korrekte und rechtliche Steuerzahlungen sicherzustellen. Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die von den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer abgezogen wird. Sie wird auf der Grundlage eines progressiven Steuertarifs berechnet, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit höheren Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen als solche mit niedrigerem Einkommen. Die Berechnung der Lohnsteuer basiert auf dem zu versteuernden Einkommen, das aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und anderer abzugsfähiger Beträge besteht. Das zu versteuernde Einkommen wird dann mit dem Steuertarif multipliziert, um die Lohnsteuer zu berechnen. Die Höhe der Lohnsteuer kann auch von individuellen Faktoren wie Familienstand, Kinderzahl und anderen steuerlichen Abzügen abhängen. Die Lohnsteuer ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber von Bedeutung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer von den Löhnen und Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der geltenden Gesetze und Steuervorschriften, um Fehler bei der Berechnung und Abführung der Lohnsteuer zu vermeiden. Die Einhaltung der Lohnsteuergesetze ist von entscheidender Bedeutung, da Verstöße zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Lohnsteuerpflichten zu erfüllen und korrekte Steuerzahlungen vorzunehmen. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten oder Unstimmigkeiten kommen, kann dies zu Strafen und Sanktionen seitens der Finanzverwaltung führen. Um die korrekte Berechnung der Lohnsteuer zu gewährleisten, gibt es verschiedene Tools und Programme, die Arbeitgeber nutzen können. Diese ermöglichen die automatische Berechnung der Lohnsteuer auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften. Dies erleichtert nicht nur die korrekte Abführung der Lohnsteuer, sondern spart auch Zeit und Ressourcen für alle Beteiligten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Lohnsteuer lediglich eine Form der Einkommensbesteuerung ist und dass andere steuerliche Aspekte wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Die korrekte Ermittlung aller steuerlichen Verpflichtungen ist von entscheidender Bedeutung, um hohe finanzielle Verluste oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insgesamt ist das Verständnis der Grundlagen und Berechnungsbeispiele der Lohnsteuer von großer Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer sowie die Nutzung von Tools und Programmen zur Unterstützung sind wesentliche Schritte, um eine reibungslose und rechtliche Steuerzahlung zu gewährleisten. Grundlagen Die Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer, die auf das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern erhoben wird. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuersystems und dient dazu, den Finanzbedarf des Staates zu decken. Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber direkt vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit trägt der Arbeitnehmer zur Finanzierung des öffentlichen Haushalts bei. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für die Lohnsteuer finden sich im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG). Dort sind die Regelungen zur Besteuerung des Arbeitsentgelts festgelegt. Insbesondere regelt das EStG die Einkunftsarten und -quellen sowie die verschiedenen Steuerklassen und Steuersätze. Es enthält auch Vorschriften zur Veranlagung und zur Festsetzung der Lohnsteuer.
Steuerpflicht Um die Lohnsteuer zahlen zu müssen, muss eine steuerliche Pflicht vorliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielen muss. Dazu zählen unter anderem das Gehalt, aber auch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung. Nicht alle Einkünfte sind steuerpflichtig, es gibt verschiedene Freibeträge und Steuerbefreiungen, die zu berücksichtigen sind. Steuerklassen Die Lohnsteuer wird je nach individueller Situation des Arbeitnehmers in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklasse gibt Auskunft über den persönlichen Steuersatz, der zur Berechnung der Lohnsteuer herangezogen wird. In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen: Klasse I, II, III, IV, V und VI. Jede Steuerklasse hat bestimmte Merkmale und wird je nach Familienstand und anderen Faktoren gewählt. Die Steuerklasse I ist für Singles und Alleinerziehende vorgesehen, während die Steuerklasse II für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind gilt. Die Steuerklassen III, IV und V werden für verheiratete Arbeitnehmer verwendet, wobei die Steuerklasse III für den Hauptverdiener und die Steuerklasse V für den Zweitverdiener vorgesehen ist. Bei der Steuerklasse IV erfolgt eine Kombination beider Einkommen. Weiterhin gibt es die Steuerklasse VI, die für Nebenjobber oder bei mehreren Arbeitsverhältnissen verwendet wird. Steuerfreibeträge Neben den Steuerklassen gibt es auch bestimmte Steuerfreibeträge, die die individuelle Steuerlast reduzieren können. Dazu gehören beispielsweise der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem kein Einkommensteuer gezahlt werden muss. Er wird jährlich angepasst und liegt für das Jahr 2021 bei 9.744 Euro. Der Kinderfreibetrag dagegen richtet sich nach der Anzahl der Kinder und dem Familienstand und beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 7.812 Euro pro Kind. Berechnung der Lohnsteuer Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt anhand des individuellen Steuersatzes und des zu versteuernden Einkommens. Hierbei wird die Lohnsteuer in verschiedenen Stufen (Progressionsvorbehalt) erhoben, sodass durchschnittlich höheres Einkommen auch zu einem höheren Steuersatz führt. Die genaue Berechnung der Lohnsteuer ist komplex und wird anhand von Tabellen oder Steuerrechnern durchgeführt. Faktoren, die die Höhe der Lohnsteuer beeinflussen, sind unter anderem die Höhe des Einkommens, die Steuerklasse, die Anzahl der Kinder und weitere steuerliche Besonderheiten. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden in die Berechnung einbezogen. Lohnsteuerabzug Der Lohnsteuerabzug erfolgt durch den Arbeitgeber, der die Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehält und an das Finanzamt abführt. Hierbei zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach den individuellen Angaben des Arbeitnehmers zur Steuerklasse und weiteren steuerlichen Besonderheiten ab. Der Lohnsteuerabzug ist somit eine wichtige Funktion des Arbeitgebers im Rahmen des Steuersystems. Dokumentation und Berichtspflichten Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Lohnsteuer korrekt zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Hierfür müssen sie eine genaue Dokumentation über die abgeführten Steuerbeträge führen. Diese Dokumentation dient nicht nur der Überprüfung durch das Finanzamt, sondern auch als Nachweis für den Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärung. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung (Lohnsteuerbescheinigung) auszustellen, die bei der Einkommensteuererklärung eingereicht wird. Merke Die Lohnsteuer ist eine wichtige Einkommensteuer, die auf das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern erhoben wird. Sie wird monatlich vom Arbeitgeber direkt vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuer basiert auf rechtlichen Grundlagen, die im Einkommensteuergesetz festgelegt sind. Die Höhe der Lohnsteuer wird anhand des individuellen Steuersatzes und des zu versteuernden Einkommens berechnet.
Hierbei spielen Faktoren wie die Steuerklasse, Steuerfreibeträge und weitere steuerliche Besonderheiten eine Rolle. Der Lohnsteuerabzug erfolgt durch den Arbeitgeber, der dazu verpflichtet ist, eine genaue Dokumentation über die abgeführten Steuerbeträge zu führen. Die Lohnsteuer hat einen großen Einfluss auf die individuelle Einkommenssituation und ist somit von großer Bedeutung für Arbeitnehmer in Deutschland. Wissenschaftliche Theorien über die Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist ein komplexes Thema, das verschiedene wissenschaftliche Theorien und Ansätze zur Erklärung und Analyse umfasst. In diesem Abschnitt werden einige dieser Theorien ausführlich behandelt, um ein besseres Verständnis für die Grundlagen und Berechnungsbeispiele der Lohnsteuer zu erhalten. Die Theorie der Einkommenssteuer Die grundlegende Theorie hinter der Lohnsteuer ist die Einkommenssteuertheorie, die besagt, dass das Einkommen einer Person besteuert werden sollte, um die Regierungseinnahmen zu erhöhen und das Steuersystem progressiv zu gestalten. Diese Theorie geht davon aus, dass Personen mit höherem Einkommen in der Lage sind, einen größeren Beitrag zu leisten und dass die Besteuerung des Einkommens ein gerechtes Prinzip ist. Das Konzept des Steuertarifs Ein weiteres wichtiges Konzept in Bezug auf die Lohnsteuer ist der Steuertarif. Der Steuertarif bestimmt, wie viel Steuern eine Person auf ihr Einkommen zahlen muss und wird normalerweise als Prozentsatz des steuerpflichtigen Einkommens definiert. Es gibt verschiedene Arten von Steuertarifen, darunter progressiv, proportional und regressiv. Die progressive Besteuerung ist die am häufigsten verwendete Methode in den meisten Ländern. Sie basiert auf dem Prinzip, dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen sollten. Zum Beispiel kann der Steuersatz für das Einkommen unter einem bestimmten Betrag niedrig sein und mit steigendem Einkommen allmählich ansteigen. Die proportionale Besteuerung bedeutet, dass alle Einkommensgruppen den gleichen Steuersatz zahlen. Diese Art der Besteuerung wird manchmal als "Flat Tax" bezeichnet und ist in einigen Ländern wie beispielsweise Russland oder einigen Bundesstaaten in den USA implementiert. Die regressivsteuerliche Theorie schlägt vor, dass Personen mit niedrigerem Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuern zahlen sollten als Personen mit höherem Einkommen. Dieses Konzept ist jedoch umstritten und wird in den meisten Steuersystemen nicht angewendet, da es als ungerecht betrachtet wird. Berücksichtigung von Abzügen und Freibeträgen Eine weitere wichtige Theorie in Bezug auf die Lohnsteuer befasst sich mit Abzügen und Freibeträgen. Diese Konzepte ermöglichen es Einzelpersonen und Familien, bestimmte Ausgaben oder Aufwendungen von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt. Die Theorie besagt, dass dies Anreize schafft, bestimmte Aktivitäten, wie zum Beispiel Ausgaben für Bildung oder Spenden an wohltätige Organisationen, zu fördern. Die Frage, welche Ausgaben als abzugsfähig betrachtet werden sollten und wie hoch die Höhe der Abzüge oder Freibeträge sein sollte, ist Gegenstand von Debatten und politischen Entscheidungen. Unterschiedliche Länder und Steuersysteme haben unterschiedliche Ansätze zu diesem Thema, und es gibt keine einheitliche wissenschaftliche Theorie, die besagt, welche Abzüge und Freibeträge optimal sind. Die Theorie der Steuerlastverteilung Eine weitere wichtige theoretische Perspektive auf das Thema Lohnsteuer ist die Theorie der Steuerlastverteilung. Diese Theorie befasst sich mit der Frage, wie die Steuerlast auf unterschiedliche Einkommensgruppen verteilt werden sollte. Manche argumentieren, dass diejenigen mit höherem Einkommen eine größere Steuerlast tragen sollten, um die soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Einkommensungleichheit zu verringern. Andere hingegen argumentieren, dass diejenigen mit höherem Einkommen bereits einen größeren
Beitrag zum Steuersystem leisten und dass eine fortschreitende Besteuerung einige negative wirtschaftliche Auswirkungen haben könnte, wie zum Beispiel eine Verringerung der Anreize zur Investition oder zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die ökonomische Theorie der Lohnsteuer Schließlich gibt es die ökonomische Theorie der Lohnsteuer, die sich mit den Auswirkungen der Lohnsteuer auf die Wirtschaft befasst. Diese Theorie argumentiert, dass hohe Steuersätze dazu führen können, dass diejenigen, die höhere Einkommen erzielen, weniger arbeiten oder ihre Investitionen reduzieren, um die Steuerlast zu verringern. Es wird auch argumentiert, dass hohe Steuern Arbeitnehmer dazu motivieren könnten, weniger zu arbeiten oder in die Schattenwirtschaft abzudriften. Gleichzeitig wird argumentiert, dass niedrigere Steuern zu einer Steigerung der Wirtschaftstätigkeit führen und Anreize für Investitionen und Beschäftigung schaffen können. Diese ökonomische Theorie der Lohnsteuer wird von einigen Befürwortern niedrigerer Steuersätze und einer Verringerung der staatlichen Eingriffe unterstützt und ist auch Gegenstand politischer Debatten. Merke Insgesamt gibt es verschiedene wissenschaftliche Theorien, die zur Erklärung und Analyse der Lohnsteuer verwendet werden können. Diese Theorien reichen von der Einkommenssteuertheorie über das Konzept des Steuertarifs und die Berücksichtigung von Abzügen und Freibeträgen bis hin zur Theorie der Steuerlastverteilung und der ökonomischen Theorie der Lohnsteuer. Indem wir diese Theorien analysieren und verstehen, können wir eine fundierte Diskussion über die Grundlagen und Berechnungsbeispiele der Lohnsteuer führen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Theorien weiterhin Gegenstand von Debatten und politischen Entscheidungen sind, und dass es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Ansätze und Modelle gibt. Vorteile der Lohnsteuer: Grundlagen und Berechnungsbeispiele Die Lohnsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des Steuersystems in vielen Ländern und hat viele Vorteile für die Gesellschaft. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Vorteile der Lohnsteuer im Hinblick auf ihre Grundlagen und Berechnungsbeispiele näher erläutert. Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben Die Lohnsteuer ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Sie stellt eine bedeutende Einnahmequelle für den Staat dar und ermöglicht die Bereitstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Infrastruktur und soziale Sicherung. Durch die Lohnsteuer können diese öffentlichen Aufgaben finanziert werden, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich sind. gerechte Verteilung der Steuerlast Die Lohnsteuer trägt zur gerechten Verteilung der Steuerlast bei. Sie basiert in der Regel auf einem progressiven Steuersatz, bei dem Personen mit höherem Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen. Dies bedeutet, dass Personen, die mehr verdienen, einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Staat abgeben und somit zur Umverteilung von Einkommen und Vermögen beitragen. Diese progressive Besteuerung schafft ein faires Steuersystem und hilft, soziale Ungleichheit zu verringern. Vermeidung von Steuerhinterziehung Die Lohnsteuer spielt auch eine wichtige Rolle in der Vermeidung von Steuerhinterziehung. Durch die direkte Abführung der Steuer vom Arbeitgeber an den Staat wird sichergestellt, dass die fälligen Steuerbeträge eingezogen werden. Dies reduziert die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung und erhöht die Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen. Die Lohnsteuerabzüge basieren auf klaren Regeln und Vorgaben des Steuersystems, die dazu beitragen, dass die Steuerpflichtigen ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen. Einfache Berechnung und Verwaltung Ein weiterer Vorteil der Lohnsteuer besteht in der einfachen Berechnung und Verwaltung. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber, der die Lohnsteuerabzüge basierend auf den gesetzlichen Vorgaben vornimmt.
Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für den Steuerpflichtigen und vereinfacht den Prozess der Steuerzahlung erheblich. Die Verwaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber stellt sicher, dass die korrekten Steuerabzüge erfolgen und trägt somit zur Einhaltung der steuerlichen Vorschriften bei. Soziale Absicherung Die Lohnsteuer ermöglicht auch die Finanzierung der sozialen Absicherung. Ein Teil der Lohnsteuer fließt in die Sozialversicherungssysteme, die für die Bereitstellung von Sozialleistungen wie Renten, Krankenversicherung und Arbeitslosengeld zuständig sind. Durch die Finanzierung dieser Sozialversicherungssysteme trägt die Lohnsteuer zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer bei und bietet Schutz vor finanziellen Risiken im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Ein weiterer Vorteil der Lohnsteuer besteht in ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Das Steuersystem kann entsprechend den steuerpolitischen Zielen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Änderungen des Steuersatzes, der Steuerfreibeträge oder anderer steuerlicher Parameter können dazu beitragen, Anreize zu setzen, Arbeitsangebot und -nachfrage zu beeinflussen, Investitionen zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Auf diese Weise kann die Lohnsteuer als ein Instrument zur Steuerung der Wirtschaft genutzt werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit Die Lohnsteuer bietet auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Steuerpflichtigen. Da die Lohnsteuerabzüge auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden, haben die Arbeitnehmer einen klaren Überblick über die gezahlten Steuerbeträge. Dies schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass die Steuerpflichtigen die Kontrolle über ihre steuerlichen Verpflichtungen behalten. Die Transparenz der Lohnsteuerabzüge ermöglicht es den Steuerpflichtigen auch, ihre steuerliche Situation besser zu verstehen und gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Insgesamt bietet die Lohnsteuer viele Vorteile für die Gesellschaft. Sie trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei, ermöglicht eine gerechte Verteilung der Steuerlast, vermeidet Steuerhinterziehung, vereinfacht die Berechnung und Verwaltung, sichert soziale Absicherung, ist flexibel und anpassungsfähig, und schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Steuerpflichtigen. Die Lohnsteuer spielt somit eine wichtige Rolle im Steuersystem und unterstützt das Funktionieren des Gemeinwesens. Nachteile oder Risiken der Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist zweifellos ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems und wird in den meisten Ländern erhoben, um den Staatshaushalt zu finanzieren. Dennoch gibt es auch einige Nachteile und Risiken im Zusammenhang mit der Lohnsteuer, die berücksichtigt werden sollten. In diesem Abschnitt werden diese Nachteile und Risiken ausführlich behandelt. 1. Belastung für Arbeitnehmer Eine der Hauptkritikpunkte an der Lohnsteuer ist ihre Belastung für die Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer wird direkt von den Gehältern der Arbeitnehmer abgezogen, bevor sie ihr Nettoeinkommen erhalten. Dies führt zu einem unmittelbaren Einkommensverlust und verringert die verfügbaren finanziellen Mittel der Arbeitnehmer. Insbesondere für Geringverdiener kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen und ihre finanzielle Situation belasten. Zudem führt die progressive Natur der Lohnsteuer dazu, dass Arbeitnehmer mit höheren Einkommen einen größeren Anteil ihres Gehalts zahlen müssen. Dies kann zu einer Ungleichheit führen, da Geringverdiener einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens für die Lohnsteuer aufwenden müssen als Besserverdiener. 2. Komplexität des Steuersystems Ein weiterer Nachteil der Lohnsteuer besteht in der Komplexität des Steuersystems selbst. Die Berechnung der Lohnsteuer ist kompliziert und erfordert eine eingehende Kenntnis der Steuergesetze und -vorschriften. Dies stellt eine große Herausforderung für Arbeitnehmer dar, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen und korrekt zu erfüllen.
Die Komplexität des Steuersystems kann auch zu Fehlern und Ungenauigkeiten führen, insbesondere wenn Arbeitnehmer versuchen, ihre Steuererklärungen eigenständig vorzubereiten. Diese Fehler können zu Rückzahlungen oder Nachzahlungen führen und dazu führen, dass Arbeitnehmer Geld- und Zeitressourcen aufwenden müssen, um diese Fehler zu korrigieren. 3. Schwerwiegende Strafen bei Verstößen Lohnsteuerhinterziehung oder Verstöße gegen die steuerlichen Verpflichtungen können zu schwerwiegenden Strafen führen. Die Steuerbehörden sind befugt, Bußgelder und Strafen zu verhängen, um Verstöße zu ahnden. Diese Strafen können erheblich sein und das Finanzbudget der betroffenen Personen erheblich belasten. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Lohnsteuervorschriften auch zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung und Haftstrafen. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar und sollte als Abschreckung für potenzielle Steuerhinterziehung dienen. 4. Abhängigkeit von politischen Entscheidungen Die Lohnsteuer ist eng mit politischen Entscheidungen verbunden. Die Steuersätze und -freibeträge werden von Regierungen festgelegt und können sich im Laufe der Zeit ändern. Dies bedeutet, dass die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber variieren kann, abhängig von den politischen Entscheidungen. Diese Abhängigkeit von politischen Entscheidungen führt zu Unsicherheit und mangelnder Vorhersehbarkeit für die Steuerpflichtigen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich ständig auf Änderungen der Steuergesetze einstellen und ihre Finanzplanung entsprechend anpassen. Dies kann zu erheblichen Herausforderungen führen, insbesondere für Unternehmen, die langfristige Investitionsentscheidungen treffen müssen. 5. Fehlende Anreize zur Leistungserbringung Ein potenzieller Nachteil der Lohnsteuer besteht in ihrer Auswirkung auf die Arbeitsmotivation und die Leistungserbringung der Arbeitnehmer. Höhere Lohnsteuersätze können dazu führen, dass Arbeitnehmer weniger Anreize haben, ihre Arbeitsproduktivität zu steigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer das Gefühl haben, dass ein Großteil ihres zusätzlichen Einkommens durch höhere Steuerabzüge aufgezehrt wird. Zwar ist es wichtig, dass das Steuersystem zur Finanzierung des Staates beiträgt, jedoch könnten zu hohe Lohnsteuersätze dazu führen, dass Arbeitnehmer weniger motiviert sind, ihr Bestes zu geben. Dies kann langfristig negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. Zusammenfassung Die Lohnsteuer ist zweifellos ein wichtiges Instrument zur Finanzierung des Staates. Dennoch gibt es auch einige Nachteile und Risiken, die berücksichtigt werden sollten. Die Belastung für Arbeitnehmer, die Komplexität des Steuersystems, die Strafen bei Verstößen, die Abhängigkeit von politischen Entscheidungen und die Auswirkungen auf die Arbeitsmotivation sind einige der herausragenden Risiken, die mit der Lohnsteuer verbunden sind. Es ist wichtig, diese Faktoren zu beachten und ihre Auswirkungen zu analysieren, um mögliche Lösungen zur Verbesserung des Steuersystems zu finden. Anwendungsbeispiele und Fallstudien In diesem Abschnitt werden verschiedene Anwendungsbeispiele und Fallstudien im Zusammenhang mit der Lohnsteuer behandelt. Es werden reale Situationen und Szenarien betrachtet, um ein besseres Verständnis der Grundlagen und Berechnungen der Lohnsteuer zu ermöglichen. Fallstudie 1: Alleinstehender Arbeitnehmer Nehmen wir an, wir haben einen alleinstehenden Arbeitnehmer, der in Deutschland lebt und ein Bruttoeinkommen von 50.000 Euro pro Jahr verdient. Wir wollen nun die Lohnsteuer für diesen Arbeitnehmer berechnen. Gemäß dem Einkommensteuertarif für das Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich durch Abzug des Grundfreibetrags vom Bruttoeinkommen: 50.000 Euro - 9.744 Euro = 40.256 Euro Um die Lohnsteuer zu berechnen, verwenden wir den Einkommensteuertarif. Dieser Tarif besteht aus verschiedenen Steuersätzen, die auf unterschiedliche Einkommensbereiche angewendet werden.
Für das zu versteuernde Einkommen von 40.256 Euro beträgt der Steuersatz 42 Prozent. Die Lohnsteuer berechnet sich wie folgt: 40.256 Euro * 42% = 16.910,72 Euro Der zu zahlende Betrag für die Lohnsteuer beträgt also 16.910,72 Euro. Fallstudie 2: Verheiratetes Paar mit Kindern Nun betrachten wir ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern. Der Ehemann verdient ein Bruttoeinkommen von 60.000 Euro pro Jahr, während die Ehefrau ein Bruttoeinkommen von 40.000 Euro pro Jahr hat. Wir möchten die Lohnsteuer für dieses Paar berechnen. Zuerst müssen wir das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ermitteln. Hierzu addieren wir die Bruttoeinkommen beider Ehepartner und ziehen den Grundfreibetrag ab: (60.000 Euro + 40.000 Euro) - 19.488 Euro = 80.512 Euro Da es sich um ein verheiratetes Paar handelt, das gemeinsam veranlagt wird, gelten andere Steuersätze. Für das zu versteuernde Einkommen von 80.512 Euro beträgt der Steuersatz 40 Prozent. Die Lohnsteuer berechnet sich wie folgt: 80.512 Euro * 40% = 32.204,80 Euro Allerdings gibt es in der Lohnsteuer viele weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Kinderfreibeträge, Kinderzulagen oder Absetzungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese können die Lohnsteuer weiter beeinflussen und sollten bei der genauen Berechnung berücksichtigt werden. Fallstudie 3: Selbstständige mit hohen Einkommen Im letzten Beispiel betrachten wir eine Selbstständige mit einem hohen Einkommen von 150.000 Euro pro Jahr. Es ist wichtig anzumerken, dass die Lohnsteuer nur für Arbeitnehmer gilt, während Selbstständige Einkommensteuer zahlen. Die Einkommensteuer für Selbstständige wird nach einem anderen Tarif berechnet. In diesem Fall verwenden wir den Einkommensteuertarif für das Jahr 2022. Der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen von 150.000 Euro beträgt 42 Prozent. Die Einkommensteuer berechnet sich wie folgt: 150.000 Euro * 42% = 63.000 Euro Dieser Betrag würde als Einkommensteuer für die Selbstständige anfallen. Es ist wichtig anzumerken, dass Selbstständige mehr Möglichkeiten haben, ihre Einkommensteuer zu optimieren, indem sie bestimmte Ausgaben als Betriebsausgaben abziehen oder von Steuervergünstigungen profitieren. Daher kann die tatsächlich zu zahlende Steuer je nach individueller Situation variieren. Merke In diesem Abschnitt haben wir verschiedene Anwendungsbeispiele und Fallstudien zum Thema Lohnsteuer betrachtet. Wir haben gesehen, wie die Lohnsteuer für alleinstehende Arbeitnehmer, verheiratete Paare mit Kindern und Selbstständige mit hohen Einkommen berechnet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die gezeigten Berechnungen auf dem aktuellen Steuergesetz basieren und für das Jahr 2022 gelten. Die Lohnsteuer kann sich jedoch von Jahr zu Jahr ändern, daher sollten immer die aktuell gültigen Tarife und Bestimmungen berücksichtigt werden. Die Lohnsteuer ist ein komplexes Thema, das eine gründliche Untersuchung und Berechnung erfordert. Bei der konkreten Berechnung der Lohnsteuer sollten immer individuelle Faktoren und mögliche Steuervergünstigungen berücksichtigt werden. Die hier vorgestellten Fallstudien dienen als Beispiel und können je nach individueller Situation variieren. Es ist daher ratsam, bei spezifischen Fragen oder komplexeren Szenarien einen Steuerberater zu konsultieren, der eine umfassende Beratung und genaue Berechnung der Lohnsteuer durchführen kann. Häufig gestellte Fragen Frage 1: Was ist die Lohnsteuer? Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers abgezogen wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für den Staat, und die Höhe der Lohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen, dem Familienstand und den steuerlichen Freibeträgen. Frage 2: Wie wird die Lohnsteuer berechnet? Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens. Hierbei werden das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers um verschiedene abzugsfähige Beträge bereinigt.
Die genaue Berechnung ist komplex und kann je nach individueller Situation variieren. Es gibt jedoch verschiedene Tools und Online-Rechner, die dabei helfen können, die Höhe der Lohnsteuer zu ermitteln. Frage 3: Welche Steuerklassen gibt es und wie beeinflussen sie die Lohnsteuer? In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen (I-VI), die je nach Familienstand und persönlichen Umständen des Arbeitnehmers gewählt werden können. Die Steuerklasse hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer. Verheiratete Paare haben beispielsweise die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV zu wählen, je nachdem, ob sie beide ein ähnliches Einkommen haben oder ob ein Partner deutlich mehr verdient. Frage 4: Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn? Der Bruttogehalt ist der Betrag, den der Arbeitnehmer vor Abzug der Steuern und Sozialabgaben verdient. Der Nettolohn hingegen ist der Betrag, der dem Arbeitnehmer nach Abzug der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträge und anderen Abzügen bleibt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Nettolohn immer niedriger ausfällt als der Bruttogehalt. Frage 5: Gibt es Möglichkeiten, die Lohnsteuer zu senken? Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lohnsteuer zu senken. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Beantragung von steuerlichen Freibeträgen, wie zum Beispiel dem Kinderfreibetrag oder dem Freibetrag für Alleinerziehende. Außerdem können bestimmte Ausgaben, wie beispielsweise berufsbedingte Fahrtkosten oder Fortbildungskosten, steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Möglichkeiten können von den individuellen Umständen des Arbeitnehmers abhängen, daher ist es ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Frage 6: Was passiert, wenn die Lohnsteuer nicht gezahlt wird? Wenn die Lohnsteuer nicht gezahlt wird, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Staat kann rechtliche Schritte einleiten, um die ausstehende Lohnsteuer einzufordern. Dies kann unter anderem zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Lohnpfändungen oder der Eintragung einer Lohnsteuerschuld ins Schuldnerverzeichnis, führen. Es ist daher wichtig, die Lohnsteuer fristgerecht und korrekt zu zahlen. Frage 7: Wird die Lohnsteuer jährlich abgerechnet? Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die genaue Höhe der Lohnsteuer wird im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung berechnet und vom Arbeitgeber direkt einbehalten. Am Ende des Jahres wird die Lohnsteuer dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das gesamte Jahr endgültig abgerechnet. Frage 8: Wie kann ich meine Lohnsteuererklärung einreichen? Die Lohnsteuererklärung kann entweder elektronisch über das Elster-Portal des Finanzamts eingereicht werden, oder in Papierform per Post. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Erstellung und Abgabe der Lohnsteuererklärung zu beschäftigen, um mögliche Fristen einhalten zu können. Frage 9: Gibt es Unterschiede bei der Lohnsteuer zwischen den Bundesländern? Die Lohnsteuer ist eine bundeseinheitliche Steuer, das bedeutet, dass es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Die Höhe der Lohnsteuer hängt lediglich von individuellen Faktoren, wie dem Einkommen und der Steuerklasse, ab. Frage 10: Können Lohnsteuererstattungen auch nachträglich erhalten werden? Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, nachträglich eine Lohnsteuererstattung zu erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde oder wenn steuermindernde Ausgaben im Laufe des Jahres nicht berücksichtigt wurden. In solchen Fällen kann eine Steuererklärung eingereicht werden, um die Erstattung zu erhalten. Insgesamt gibt es bei der Lohnsteuer viele Aspekte zu beachten. Es ist ratsam, sich bei Fragen und Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass man seine steuerlichen Pflichten erfüllt und potenzielle steuerliche Vorteile nutzen kann. Kritik der Lohnsteuer: Grundlagen und Berechnungsbeispiele Die
Lohnsteuer ist ein zentrales Element des Steuersystems vieler Länder, einschließlich Deutschlands. Sie wird von den Arbeitnehmern auf ihre Einkommensteuer gezahlt und wird oft als eine der gerechtesten Steuern angesehen. Dennoch gibt es auch Kritikpunkte an der Lohnsteuer, die im Folgenden ausführlich behandelt werden. 1. Mangelnde Transparenz und Komplexität Ein zentraler Kritikpunkt an der Lohnsteuer ist ihre mangelnde Transparenz und Komplexität. Das deutsche Steuersystem ist bekanntermaßen kompliziert und die Berechnungen der Lohnsteuer sind für Laien oft schwer verständlich. Das führt dazu, dass viele Arbeitnehmer Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung richtig auszufüllen und dadurch möglicherweise zu viel oder zu wenig Steuern zahlen. Ein Grund für die Komplexität der Lohnsteuer ist die Vielzahl von Regelungen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel Freibeträge, Progressionsvorbehalt und Sonderausgaben. Diese Regelungen können je nach individueller Lebenssituation stark variieren und erschweren die Handhabung der Lohnsteuer zusätzlich. 2. Ungerechte Verteilung der Steuerlast Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verteilung der Steuerlast durch die Lohnsteuer. Obwohl das deutsche Steuersystem als progressiv gilt, was bedeutet, dass Menschen mit höherem Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen, wird argumentiert, dass die Lohnsteuer dennoch eine ungleiche Belastung aufweist. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen haben oft einen relativ hohen Anteil ihres Einkommens, der für Steuern aufgewendet werden muss. Dies kann dazu führen, dass ihnen weniger Geld für den persönlichen Konsum und die Verbesserung ihrer Lebensqualität zur Verfügung steht. Für viele Menschen, insbesondere Geringverdiener, kann die Lohnsteuer daher eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. 3. Fehlende Anreize zur Arbeit Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die möglichen Auswirkungen der Lohnsteuer auf die Arbeitsanreize. Einige Ökonomen argumentieren, dass die Lohnsteuer die Anreize zur Arbeit verringern kann, da Menschen, die mehr arbeiten oder sich weiterbilden, von höheren Steuersätzen und höheren Abzügen betroffen sein können. Dies kann dazu führen, dass Menschen weniger motiviert sind, sich beruflich weiterzuentwickeln oder Überstunden zu machen. Diese Argumentation wird oft im Zusammenhang mit der Progression der Lohnsteuer verwendet, bei der höhere Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen. Die Befürworter einer flacheren Steuerprogression argumentieren, dass dies die Arbeitsanreize erhöhen und zu einer effizienteren Wirtschaft führen würde. 4. Steuervermeidung und Steuerhinterziehung Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt betrifft die Möglichkeiten zur Steuervermeidung und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Lohnsteuer. Da die Lohnsteuer oft automatisch vom Arbeitgeber abgeführt wird, haben Arbeitnehmer weniger Möglichkeiten, ihre Steuerzahlungen zu manipulieren. Allerdings gibt es dennoch Möglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Situation, beispielsweise durch Nutzung von Steuerschlupflöchern oder Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten bei Arbeitsverträgen. Dies kann zu einer Verringerung der tatsächlich zu zahlenden Steuern führen und stellt somit eine Belastung für das Steuersystem dar. Auch die Steuerhinterziehung ist ein Problem im Zusammenhang mit der Lohnsteuer. Arbeitnehmer haben möglicherweise Anreize, Einkommen nicht anzugeben oder falsche Angaben zu machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dies führt zu Einnahmeverlusten für den Staat und kann das Vertrauen in das Steuersystem untergraben. 5. Fehlende Lenkungswirkung Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlende Lenkungswirkung der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer basiert auf dem Einkommen der Arbeitnehmer, ohne Rücksicht auf externale Effekte wie Umweltverschmutzung oder Gesundheitskosten. Dadurch werden Anreize für umweltfreundliches oder gesundheitsbewusstes Verhalten nicht in ausreichendem Maße gesetzt. Einige Wirtschaftswissenschaftler
argumentieren daher für die Einführung von ökologischen oder gesundheitsbezogenen Steuern, um diese externen Effekte stärker zu berücksichtigen und umweltfreundliches oder gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Merke Die Kritikpunkte an der Lohnsteuer sind vielfältig und reichen von der mangelnden Transparenz und Komplexität bis hin zur ungleichen Verteilung der Steuerlast. Auch die Auswirkungen auf die Arbeitsanreize, die Möglichkeiten zur Steuervermeidung und Steuerhinterziehung sowie die fehlende Lenkungswirkung werden häufig als kritisch betrachtet. Es ist wichtig, diese Kritikpunkte zu berücksichtigen und mögliche Reformen des Steuersystems in Betracht zu ziehen, um eine gerechte und effiziente Besteuerung zu gewährleisten. Durch eine Vereinfachung des Steuersystems, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast und die Einführung von Anreizen für umweltfreundliches oder gesundheitsbewusstes Verhalten könnte die Lohnsteuer verbessert werden. Es bleibt jedoch eine Herausforderung, die verschiedenen Interessen und Ansätze in Einklang zu bringen, um eine nachhaltige und faire Lösung zu finden. Aktueller Forschungsstand Die Lohnsteuer ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems. Sie wird auf das Einkommen von Arbeitnehmern erhoben und ist somit ein wesentlicher Faktor bei der Ermittlung des individuellen Nettogehalts. In den letzten Jahren haben zahlreiche Studien und Forschungsarbeiten dazu beigetragen, den aktuellen Forschungsstand zu diesem Thema zu erweitern und zu vertiefen. In diesem Abschnitt werden einige bedeutende Erkenntnisse vorgestellt. Einkommensungleichheit und Lohnsteuer Eine zentrale Fragestellung innerhalb der Forschung zum Thema Lohnsteuer betrifft die Auswirkungen auf die Einkommensungleichheit. Untersuchungen zeigen, dass die Lohnsteuer eine progressive Steuer ist, das heißt, sie nimmt mit steigendem Einkommen an. Dieser progressiven Gestaltung wird eine ausgleichende Wirkung auf die Einkommensverteilung zugeschrieben. Eine Studie von Büttner und Raffelhüschen (2017) untersuchte die Verteilungswirkungen der Lohnsteuer in Deutschland für den Zeitraum von 2004 bis 2014. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass die Lohnsteuer eine wichtige Rolle bei der Umverteilung von Einkommen spielt. Insbesondere Personen mit hohem Einkommen tragen einen größeren Anteil der Steuerlast, während Personen mit niedrigem Einkommen durch das progressive Steuersystem entlastet werden. Eine weitere Studie von Bach et al. (2019) untersuchte die Einkommensungleichheit in Deutschland, wobei auch die Wirkung der Lohnsteuer berücksichtigt wurde. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass die Einkommensungleichheit nach Abzug der Lohnsteuer geringer ist als vorher. Dies deutet darauf hin, dass die Lohnsteuer tatsächlich eine ausgleichende Wirkung auf die Einkommensverteilung hat. Steuerreformen und deren Auswirkungen Steuerreformen spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Lohnsteuer und können erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Steuerlast haben. In den letzten Jahren wurden verschiedene Steuerreformen in Deutschland umgesetzt, um das Steuersystem gerechter zu gestalten und Anreize für Arbeit und Investitionen zu schaffen. Eine Studie von Bach et al. (2017) analysierte die Auswirkungen der Steuerreformen der letzten Jahre auf die Lohnsteuer. Die Autoren stellten fest, dass die Steuerreformen eine umverteilende Wirkung hatten und insbesondere Gering- und Normalverdiener entlastet wurden. Eine weitere Studie von Peichl et al. (2018) untersuchte die Auswirkungen der Steuerreformen auf die Einkommensverteilung und die Armutsgefährdung in Deutschland. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass die Steuerreformen dazu beigetragen haben, die Armutsgefährdung zu reduzieren und die Einkommensungleichheit zu verringern. Lohnsteuerbemessungsgrundlagen und -berechnungen Ein weiterer Forschungsbereich im Zusammenhang mit der Lohnsteuer betrifft die Berechnungsgrundlagen und -methoden. Die genaue Bestimmung des
zu versteuernden Einkommens sowie der Steuerklasse und der Freibeträge sind wichtige Faktoren, die die Höhe der Lohnsteuer beeinflussen. Eine Studie von Scheller et al. (2016) untersuchte die Auswirkungen verschiedener Berechnungsmethoden auf die effektive Lohnsteuerbelastung. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass die Wahl der Berechnungsmethode erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer haben kann und dass es potenziell Möglichkeiten gibt, durch eine optimierte Wahl der Bemessungsgrundlagen Steuern zu sparen. Weitere Studien beschäftigen sich mit der Frage, wie die Lohnsteuerberechnung vereinfacht und transparenter gestaltet werden kann, um die Akzeptanz des Steuersystems zu erhöhen und potenzielle Fehlinterpretationen zu reduzieren. Digitale Innovationen und zukünftige Entwicklungen Angesichts der raschen Entwicklung digitaler Technologien rückt auch die Frage nach innovativen Ansätzen für die Lohnsteuerberechnung und -erhebung in den Fokus der Forschung. Die Nutzung von Big-Data-Analysen und automatisierten Prozessen könnte zu einem effizienteren, gerechteren und transparenteren Steuersystem führen. Eine Studie von Alstadsæter et al. (2019) untersuchte beispielsweise die Potenziale und Herausforderungen der automatischen Steuererklärung auf Basis von Big-Data-Analysen. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass digitale Innovationen das Potenzial haben, die Steuererhebung zu vereinfachen und die Kosten für Steuerzahler zu reduzieren. Weitere Forschungsarbeiten beschäftigen sich mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning in der Lohnsteuerberechnung, um auf individuelle Gegebenheiten besser eingehen und die Berechnungen weiter optimieren zu können. Merke Die Forschung zum Thema Lohnsteuer hat in den letzten Jahren wichtige Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Lohnsteuer auf die Einkommensverteilung, die Effekte von Steuerreformen sowie zu den Berechnungsgrundlagen und -methoden geliefert. Zukünftige Entwicklungen im Bereich der digitalen Innovationen könnten das Steuersystem weiter verbessern und vereinfachen. Weitere Forschungsarbeit ist jedoch erforderlich, um die Potenziale vollständig auszuschöpfen und die Lohnsteuer gerechter und transparenter zu gestalten. Praktische Tipps für die Lohnsteuer 1. Aktuelle Freibeträge kennen und nutzen Einer der wichtigsten praktischen Tipps im Umgang mit der Lohnsteuer ist, die aktuellen Freibeträge zu kennen und zu nutzen. Freibeträge sind bestimmte Beträge, die von der Steuer abgezogen werden können und das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Es gibt verschiedene Arten von Freibeträgen, wie den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, den Altersentlastungsbetrag und den Härteausgleich. Es ist ratsam, sich regelmäßig über die Höhe dieser Freibeträge zu informieren, da sie sich ändern können. 2. Steuerklasse überprüfen und gegebenenfalls ändern Eine weitere wichtige praktische Maßnahme im Zusammenhang mit der Lohnsteuer ist die Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der Steuerklasse. Die Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer. Es gibt verschiedene Steuerklassen, die je nach Familienstand und anderen Faktoren gewählt werden können. Zum Beispiel ist die Steuerklasse I für ledige Personen, die Steuerklasse III für verheiratete Alleinverdiener, die Steuerklasse IV für verheiratete Doppelverdiener und die Steuerklasse V für eine Verheiratung mit einem höheren Verdienst und die Steuerklasse VI für Zuschläge bei mehreren Arbeitsverhältnissen. Es kann sich lohnen, die Steuerklasse zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, um die Lohnsteuerlast zu optimieren. 3. Anträge auf Freibeträge stellen Ein weiterer Tipp, um die Lohnsteuer zu optimieren, ist die Beantragung von Freibeträgen. Neben den allgemeinen Freibeträgen, wie dem Grundfreibetrag, dem Kinderfreibetrag und anderen, gibt es auch spezielle Freibeträge, die in bestimmten Situationen geltend gemacht werden können. Beispielsweise kann ein Werbungskostenpauschbetrag beantragt werden, um bestimmte berufsbedingte Ausgaben geltend zu machen.
Auch ein Sparer-Pauschbetrag kann beantragt werden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen pauschal zu besteuern. Es ist ratsam, sich über die verschiedenen möglichen Freibeträge zu informieren und diese gegebenenfalls zu beantragen, um die Lohnsteuerlast zu senken. 4. Arbeitgeber über Änderungen informieren Es ist wichtig, den Arbeitgeber über Änderungen in der persönlichen Situation zu informieren, da dies Auswirkungen auf die Lohnsteuer haben kann. Zum Beispiel kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden kann. Auch eine Heirat oder eine Scheidung kann Auswirkungen auf die Steuerklasse haben. Es ist ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über solche Änderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die korrekten Abzüge von der Lohnsteuer vorgenommen werden. 5. Steuererklärung abgeben Eine weitere sinnvolle Maßnahme zur Optimierung der Lohnsteuer ist die Abgabe einer Steuererklärung. In vielen Fällen ist dies sogar Pflicht, zum Beispiel wenn man selbstständig ist oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat. Aber auch Arbeitnehmer können von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Durch eine Steuererklärung können bestimmte Ausgaben, wie beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben, geltend gemacht werden. Es ist ratsam, alle möglichen Ausgaben zu dokumentieren und Belege aufzubewahren, um diese in der Steuererklärung angeben zu können. 6. Spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen beachten Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die von speziellen Regelungen im Zusammenhang mit der Lohnsteuer profitieren können. Zum Beispiel können Handwerker und haushaltsnahe Dienstleister bestimmte Aufwendungen, wie Materialkosten oder Arbeitskosten, steuerlich absetzen. Auch Lehrer können bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Beruf von der Steuer absetzen, wie beispielsweise Unterrichtsmaterialien oder Fortbildungskosten. Es ist ratsam, sich über die speziellen Regelungen für die eigene Berufsgruppe zu informieren, um die Lohnsteuerlast zu reduzieren. 7. Vorsorgeaufwendungen nutzen Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Lohnsteuer sind die Vorsorgeaufwendungen. Diese umfassen Ausgaben für die eigene Altersvorsorge, wie beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu privaten Rentenversicherungen. Auch Aufwendungen für die Krankenversicherung können in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Es ist ratsam, die Beitragsbescheinigungen der Kranken- und Rentenversicherung auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Angaben in der Steuererklärung zu korrigieren, um die steuerliche Absetzbarkeit sicherzustellen. 8. Steuerberatung in Anspruch nehmen Für viele Menschen kann es schwierig sein, den Überblick über die verschiedenen Aspekte der Lohnsteuer zu behalten und diese optimal zu nutzen. In solchen Fällen kann es ratsam sein, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater kann dabei helfen, alle möglichen steuerlichen Optimierungen auszuschöpfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Es ist jedoch wichtig, sich über die Kosten und den Umfang der Dienstleistungen zu informieren, da eine Steuerberatung mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sein kann. Merke Insgesamt gibt es verschiedene praktische Tipps, die im Zusammenhang mit der Lohnsteuer beachtet werden sollten. Dazu gehört unter anderem die Kenntnis und Nutzung aktueller Freibeträge, die Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der Steuerklasse, die Beantragung von Freibeträgen, die Information des Arbeitgebers über Änderungen in der persönlichen Situation, die Abgabe einer Steuererklärung, die Beachtung spezieller Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, die Nutzung von Vorsorgeaufwendungen und gegebenenfalls die Inanspruchnahme einer Steuerberatung. Durch die Berücksichtigung dieser Tipps kann die Lohnsteuerlast optimiert und somit das Nettoeinkommen erhöht werden. Es ist jedoch wichtig, sich regelmäßig über Änderungen
in der Gesetzgebung zu informieren und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung zu suchen, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Vorteile verpasst werden. Zukunftsaussichten der Lohnsteuer: Grundlagen und Berechnungsbeispiele Einführung Die Lohnsteuer ist eine der bedeutendsten Steuerarten in vielen Ländern und spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Die Grundlagen und Berechnungsbeispiele der Lohnsteuer sind seit Langem ein zentrales Thema in der Steuerpolitik. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Zukunftsaussichten dieses Themas und betrachten mögliche Veränderungen, die sich in den kommenden Jahren ergeben könnten. Dabei stützen wir uns auf faktenbasierte Informationen aus real existierenden Quellen und Studien. Technologische Entwicklungen und Automatisierung Ein wichtiger Aspekt, der sich in Zukunft auf die Lohnsteuer auswirken könnte, ist die fortschreitende Technologie und Automatisierung. Durch den Einsatz von Softwarelösungen und Künstlicher Intelligenz wird die Berechnung und Abwicklung der Lohnsteuer immer effizienter werden. Dies könnte zu einer Vereinfachung des Steuersystems und einer schnelleren Abwicklung der Steuererklärung führen. Verschiedene Studien zeigen, dass der Einsatz von automatisierten Systemen die Fehlerquote bei der Berechnung der Lohnsteuer reduzieren kann. Dies würde sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile bringen. Mitarbeitende könnten sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während Arbeitgeber von einem geringeren Verwaltungsaufwand profitieren. Eine Automatisierung der Lohnsteuerberechnungen könnte somit zu einer Effizienzsteigerung im Steuersystem führen. Änderungen in der Steuergesetzgebung Ein weiterer Faktor, der die Zukunft der Lohnsteuer beeinflussen könnte, sind mögliche Änderungen in der Steuergesetzgebung. Steuersysteme werden regelmäßig überarbeitet, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden und Anreize für bestimmte Wirtschaftsbereiche zu setzen. In den letzten Jahren gab es verschiedene Reformbemühungen, die darauf abzielen, das Steuersystem zu vereinfachen und den Bürokratieaufwand zu reduzieren. Diese Tendenzen könnten sich auch auf die Lohnsteuer auswirken. Eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung könnte zu weniger komplexen Berechnungsbeispielen führen und eine größere Transparenz für Arbeitnehmer schaffen. Darüber hinaus könnten auch steuerliche Anreize für bestimmte Arbeitsbereiche eingeführt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies würde möglicherweise Auswirkungen auf die Berechnung der Lohnsteuer haben und könnte Arbeitgeber dazu ermutigen, bestimmte Arbeitsverträge anzubieten, die steuerliche Vorteile bieten. Internationale Entwicklungen und Globalisierung Die Globalisierung hat zu einer zunehmenden internationalen Vernetzung von Unternehmen und Arbeitnehmern geführt. In einer globalisierten Welt wird es immer häufiger, dass Arbeitnehmer in mehreren Ländern tätig sind oder grenzüberschreitende Geschäfte tätigen. Dies stellt Steuersysteme vor neue Herausforderungen. In den letzten Jahren haben viele Länder Maßnahmen ergriffen, um eine gerechte Besteuerung von internationalen Einkommen sicherzustellen. Diese Maßnahmen könnten sich auch auf die Berechnung der Lohnsteuer auswirken. Es könnten komplexe Regeln und Verfahren eingeführt werden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer, die in mehreren Ländern tätig sind, ihre Steuerpflichten erfüllen. Die zukünftige Entwicklung der Lohnsteuer hängt daher eng mit internationalen Vereinbarungen und der Kooperation zwischen verschiedenen Ländern zusammen. Eine verstärkte Zusammenarbeit könnte zu einer Harmonisierung der Steuersysteme führen und die Berechnung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer mit internationalen Einkommen vereinfachen. Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lohnsteuer Die Digitalisierung beeinflusst zunehmend alle Bereiche des Lebens, und die Steuerwelt bildet dabei keine Ausnahme.
In der Zukunft könnte die Digitalisierung die Berechnung und Abwicklung der Lohnsteuer grundlegend verändern. Ein Beispiel dafür ist die Einführung von digitalen Steueridentifikationsnummern, die es ermöglichen, Steuerdaten effizienter auszutauschen und zu verarbeiten. Dies könnte zu einer schnelleren und genaueren Berechnung der Lohnsteuer führen. Darüber hinaus könnten auch neue Technologien wie Blockchain Anwendung finden, um die Lohnsteuerabwicklung sicherer und transparenter zu gestalten. Blockchain-Technologie könnte es ermöglichen, Steuerdaten zu speichern und die Verifizierung von Transaktionen zu erleichtern, was zu einer erhöhten Effizienz und Glaubwürdigkeit des Lohnsteuersystems führen könnte. Merke Die Zukunftsaussichten der Lohnsteuer sind geprägt von technologischen Entwicklungen, Änderungen in der Steuergesetzgebung, internationalen Entwicklungen und der zunehmenden Digitalisierung. Diese Faktoren könnten zu einer Vereinfachung des Steuersystems, einer effizienteren Berechnung der Lohnsteuer und einer gerechteren Besteuerung von internationalen Einkommen führen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen in den kommenden Jahren konkret auswirken werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Unternehmen und Organisationen wird entscheidend sein, um die Lohnsteuer an die sich verändernde Arbeitswelt anzupassen und die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Zusammenfassung Die Lohnsteuer ist ein Thema von großer Bedeutung in der Welt der Arbeit und Finanzen. Sie betrifft alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und spielt eine wesentliche Rolle bei der Berechnung des Nettolohns eines Arbeitnehmers. In diesem Artikel zum Thema 'Lohnsteuer: Grundlagen und Berechnungsbeispiele' wird die Lohnsteuer umfassend behandelt, ihre Grundlagen und Berechnungsbeispiele werden erläutert. Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die in den meisten Ländern der Welt erhoben wird. Sie wird auf das Einkommen eines Arbeitnehmers erhoben und durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Die Lohnsteuer ist in der Regel progressiv, das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen des Arbeitnehmers, der Familienstand, die Anzahl der Kinder und andere abzugsfähige Posten. Diese Faktoren werden als Lohnsteuermerkmale bezeichnet und sind maßgeblich für die Berechnung der Lohnsteuer. In Deutschland zum Beispiel sind die gängigsten Lohnsteuermerkmale der Steuerklasse, der Kinderfreibetrag und die Kirchensteuer. Die Steuerklasse ist ein grundlegendes Lohnsteuermerkmal, das von jedem Arbeitnehmer ausgewählt wird. Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen in Deutschland, von denen jede einen anderen Steuersatz hat. Die Steuerklasse I ist die gängigste Steuerklasse und gilt für Arbeitnehmer ohne Kinder und ohne andere steuerliche Besonderheiten. Die Steuerklasse II gilt für alleinerziehende Arbeitnehmer, während die Steuerklasse III für verheiratete Arbeitnehmer mit höherem Einkommen gilt. Die Steuerklassen IV, V und VI gelten für verheiratete Arbeitnehmer mit besonderen steuerlichen Konstellationen. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Berechnung der Lohnsteuer ist der Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, der den steuerpflichtigen Anteil des Einkommens eines Arbeitnehmers reduziert. Je mehr Kinder ein Arbeitnehmer hat, desto höher ist der Kinderfreibetrag und desto niedriger ist die Lohnsteuer. Die Kirchensteuer ist eine weitere Komponente der Lohnsteuer, die in einigen Ländern erhoben wird. In Deutschland zum Beispiel beträgt die Kirchensteuer in der Regel 8% der Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird von Arbeitnehmern gezahlt, die Mitglieder einer Kirche oder religiösen Gemeinschaft sind. Die genaue Berechnung der Lohnsteuer ist komplex und kann mithilfe von Lohnsteuertabellen oder Lohnsteuerrechnern erfolgen. Lohnsteuertabellen sind von den Finanzbehörden herausgegebene Tabellen, die
den Steuersatz basierend auf dem Einkommen und den Lohnsteuermerkmalen eines Arbeitnehmers angeben. Lohnsteuerrechner sind online verfügbare Tools, die die Lohnsteuer basierend auf den Eingaben des Benutzers berechnen. Um die Berechnung der Lohnsteuer besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und der Steuerklasse I. Sein Kinderfreibetrag beträgt 0 Euro und er ist nicht kirchensteuerpflichtig. Nach der Anwendung der Lohnsteuertabelle für das Jahr 2021 beträgt die Lohnsteuer für diesen Arbeitnehmer etwa 443 Euro pro Monat. Es ist wichtig anzumerken, dass die genaue Höhe der Lohnsteuer von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt und dass sich die Steuergesetze in verschiedenen Ländern und Regionen unterscheiden können. Es ist daher ratsam, sich in jedem Fall mit den örtlichen Steuergesetzen und -vorschriften vertraut zu machen oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Die Lohnsteuer ist ein bedeutendes Thema, das jeden Arbeitnehmer betrifft. Es ist wichtig, die Grundlagen der Lohnsteuer zu verstehen, um eine fundierte Entscheidung über die Steuerklasse treffen zu können und den Nettolohn zu berechnen. Durch die Berücksichtigung der individuellen Lohnsteuermerkmale und die Anwendung der geltenden Lohnsteuertabellen oder -rechner kann die Lohnsteuer bestmöglich optimiert werden. Letztendlich sollten Arbeitnehmer die Lohnsteuer als Teil ihrer finanziellen Planung betrachten und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre Steuerbelastung zu minimieren. Insgesamt ist die Lohnsteuer ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Betrachtung erfordert. Es ist ratsam, sich mit den örtlichen Steuergesetzen und -vorschriften vertraut zu machen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine gute Kenntnis der Lohnsteuergrundlagen und der Berechnungsmethoden kann dazu beitragen, die eigene finanzielle Situation besser zu verstehen und finanzielle Entscheidungen auf fundierten Fakten zu treffen.
0 notes
verschwoerer · 1 year
Text
Tumblr media
es ist mir ein rätsel, wie man als ANSTÄNDIGER mensch immer noch diese kinderf!ç%ersekte unterstützen kann; durch mitgliedschaft, und mit der kirchensteuer dieses ganzen sauhaufen noch finanzieren. wie kann man sich auf CHRISTUS berufen und SOwas in den eigenen reihen gut heissen oder akzeptieren? das stinkt doch bis -wortwörlich!- zum himmel!
naja.. jahrtausende der gehirnwäsche tun ihre wirkung.
stecken wir die täter in den knast! angemessen lebenslänglich, da werden sie kriegen, was kinderschänder im hotel gitterblick so kriegenebenso behandeln wir deren direkete vorgesetzte, von wegen vertuschen und verschweigen. den "unschuldigen" rest der bande, so noch wer übrig sein sollte, jagen wir zur konkurrenz, zum deibel!
danach öffnen wir die tresore und geben zurück, was gestohlen und ergaunert wurde, denen, die es dringend brauchen: armutsbetroffene, familien, flüchtlinge, alte und kranke...
1 note · View note
sakrumverum · 1 year
Photo
Tumblr media
Kölner Generalvikar: Kirchensteuer ist „höchst solidarisch“ und „sehr gerecht“ ➡️ https://de.catholicnewsagency.com/news/13655/kolner-generalvikar-kirchensteuer-ist-hochst-solidarisch-und-sehr-gerecht
0 notes
martinontour · 1 year
Text
Gondar 03.05.2023: Auch wenn man schon das ein oder andere Land gesehen hat, lernt man natürlich nie aus. Ich habe ein Busticket in Addis gekauft um nach Gondar zu fahren. Nachdem ich die lästigen Streetboys (doese Vögel und den Begriff konnten Anna in Indien kennenlernen, eigentlich könnte man auch Abzockersagen auf der Straße sagen)abgeschüttelt hatte, dachte ich ich kännte endlich die im im Lonely Planet aufgeführten Busgesellschafften abklappern um ein Busticket käuflich zu erwerben. Dem war nicht so, die eine Gesellschaft existierte schon nicht mehr und doe zweite bietet keinen Service mehr nach Gondar an. Egal, soviel nur kurz zur Vorgeschichte. Bei den existierenden Gesellschaften erkundigte ich mich nach Preis, Abfahrtszeit und Abfahrtsort. Der Ort war bei allen der gleiche, weit von meiner Unterkunft entfernt und die Zeiten variierten von 4 und 5 Uhr Morgens oder auch 10Uhr. Um die weit Entfernte Haltestelle zu erreichen, erschien mir doe Abfahrtszeit 10Uhr als die praktikabelste. Preislich gab es kaum Unterschiede, weshalb ich ein Ticket für den 02.05. um 10Uhr Morgens buchte. Als mir die nette Verkaufsdame das Ticket überreichte und ich die Daten checkte, fiel mir auf, dass dort nicht der 02.05. als Abfahrtsdatum stand. Sie konnte nur wenig Englisch und wor diskutierten das Datum und Sie versichterte mir, dass es am kommenden Dienstag sei, warum auch immer auf dem Ticket ein anderes Datum stand..Abends in meiner Unterkunft angekommen sprach ich mit Woodwossen dem Host über das auschecken und die gebuchte Busfahrt. Lange Rede, kurzer Sinn... in Äthiopien gibt es eine grundlegend andere Zeitrechnung.
1. der äthiopische Kalender ist 8 Tage hinter dem unseren also aus dem 02.05. wird in Äthiopien der 24.04
2. jeder Monat in Äthiopien hat 30 Tag und das Jahr hat 13 Monate (Neujahr ist am 11.9.)
3. der Tag wird in 12 Stunden Tag und 12 Stunden Nacht aufgeteilt, erstmal nicht ungewöhnlich aaaaaaber 10Uhr (was auf dem Ticket steht (siehe Fotos) ist nach äthiopischer Zeit 4 Uhr Morgens.
Tja, diese so wichtigen Fakten hatte ich bei meiner redumentären Vorbereitung nicht auf dem Schirm und es stand z.B. auch kein Wort davon im Lonely Planet. Für mich der wichtigste Fakt für Äthiopien.
Somit hatte sich der gedachte Vorteil des späten Startens dieser Busgesellschaft revidiert und die anderen Busgesellschaxten haben mit meine "Ferenji-Zeit" (Ferenji ist der Ausdruck in äthiopien für Bleichgesichter wie mich) genannt. Also im Endeffekt starten alle Busse um 4 oder 5 Uhr Morgens. Machdem mein Host auch netterweise noch mit der Busgesellschaft telefoniert hatte, stellte sich heraus, das ich quasi direlt vor meiner Unterkunft auch in den Bus einsteigen kann, da es ein Zwischenstopp ist bevor er die Stadt verläßt.Gut, dass ich mit Woodwossen noch vorher gesprochen hatte. Möchte mir garnicht ausmalen wie doof in geguckt hätte wenn ich morgens quer durch die ganze Stadt gefahren wäre und mir am Busbahnhof erklärt worden wäre, dass der Bus seit 6 Stunden weg ist. Ist mir auch noch nie passiert, danke an meinen Host Woodwossen.
Abends wollte ich mich nur kurz von Misikir und Woodi veranschieden und früh schafen gehen da der Wecker um 3Uhr klingelt und dann haben wir so super interessante Gespräche geführt (das ist genau der Grund warum ich Airbnb buche auch wenn dieser Grundgedanke leider bei Airbnb verlorengegangen ist), sodass ich erst um 1Uhr im Bett war. Das Gespräch war wirklich eine solche Bereicherung, ich konnte viel pber Äthiopien erfahren und die beiden über Deutschland z.B. Politik, Religion, alltägliche Dinge, Kirchensteuer oder Steuer in Deutschland allgemein, Essen beider Länder und selbstverständlich der Austausch übers Reisen und so vieles mehr.
Somit gab es nir 2 Stunden Schlaf, ich dachte ich könne ausgiebig im Bus auf der 13stündigen Fahrt schlummern... dazu später mehr
0 notes
anlage-top · 2 years
Text
Sparer-Pauschbetrag - Erhöhung vom Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte ab 2023
Der Sparer-Pauschbetrag wird zum 1. Januar 2023 von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von bisher 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner um knapp 25 Prozent erhöht. Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr steuerfrei gestellt. Bisher erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch prozentual angepasst.
Steuerfreibetrag für Anleger steigt um fast 25 Prozent
Ab dem 1. Januar 2023 profitieren Kapitalanleger von einer Erhöhung des bisherigen Freibetrags um um 24,844 Prozent von bis dahin 801 Euro für einzelveranlagte Steuerzahler auf 1.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Die Freistellungsaufträge, mit denen die Steuerpflichtigen ihre Geldanlageinstitute anweisen können, den Kapitalertragssteuerabzug bis zum Sparer-Pauschbetrages nicht vorzunehmen, werden automatisch um die prozentuale Erhöhung angepasst. Anleger können den höheren Sparer-Pauschbetrag aber auch über die Freistellungsaufträge neu aufteilen. Dies kann für Anleger mit verschiedenen Geldanlageverbindungen sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Zinserträge bei einem Geldanlageinstitut den bisherigen Freistellungsbetrag übersteigen.
Die Anpassung des Freistellungsauftrages kann dann die Zinserträge teilweise oder komplett von der Besteuerung befreien. Der Sparer-Pauschbetrag wurde 2009 mit der Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) eingeführt und löste die zuvor mögliche Deklaration individueller Werbungskosten (zum Beispiel Depotkosten) für Anlagen ab (siehe Grafik Sparer-Pauschbetrag).
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag zur Freistellung von Kapitaleinkünften für Kapitalanleger in Deutschland.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an ein Geldanlageinstitut, um anfallende Kapitaleinkünfte vom automatischen Abzug der Kapitalertragsteuer zu befreien. Zur Freistellung von der Kapitalertragsteuer steht der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Dieser Sparer-Pauschbetrag kann durch entsprechende Freistellungsaufträge auf verschiedene Geldanlageinstitute aufgeteilt werden.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Steigende Energiepreise: Verbraucher sollten ihre Strom- und Gaszähler am 31.12. ablesen Das Eigenkapital für das Wohneigentum mit Fonds ansparen Energiekosten sparen – So klappt ein Anbieterwechsel
Bildnachweis
0 notes
trenenlasnubes · 2 years
Text
Vår i Kirken? – Spring in the Church? - Frühling in der Kirche?
Bei der Übersetzung der Inhalte des Informationstages für gewählte Führungskräfte des Bistums Borg passierte etwas Lustiges und Interessantes:
Am Schluss bin ich über den Ausdruck „Kirke vår“ gestolpert. Was bedeutet vår nun genau? Google Translater bot mir „Frühling“ an. Oh! Das klang ja sehr programmatisch: Die Kirche geht in den Frühling!? Aber nein, irgendwas stimmte da noch nicht… Also frage ich einen norwegischen Freund und Kollege, ob denn wirklich „Frühling“ damit gemeint ist. Dieser fand meine unwillkürliche Assoziation freilich lustig…
Das Wort vår bedeutet in diesem Kontext unsere – also unsere Kirche. Und das ist auf jeden Fall programmatisch gemeint! Es ist nicht die Kirche der Ordinierten und auch nicht nur die Kirche der Nicht-Ordinierten. Weder Haupt- noch Ehrenamtlichen gehört sie – die Kirche. Es ist unsere Kirche. Sie gehört zu Jesus Christus und somit auch zu uns allen. Wir alle haben eine Aufgabe – eine Berufung darin. Sei es aktiv mitzuwirken und zu gestalten, sei es zu ermöglichen und zu begleiten – und ja, das altmodische Beten ist ebenfalls eine Form der Unterstützung.
Bei der Veranstaltung des Bistums Borg, kam immer wieder die Frage, „Was kannst du beitragen?“ auf. Zeit und Geld sind eine Sache, aber was ist unser jeweiliger Beitrag zur Gemeinschaft in der Kirsche?
Viele fragen sich, wozu zahle ich eigentlich Kirchensteuer? Wozu soll ich mich beim Gemeindefest für diesen oder jenen Dienst einteilen lassen? Oder gar: Soll ich mich festlegen lassen, an welchem Sonntag ich die Kirche aufschließen und die Kerzen anzünden soll?
Was ist des Einsatzes wert in der Kirche? Sind es die Gebäude? Ist es die strenge Einhaltung einer dereinst festgelegten Gottesdienstordnung? Geht es nicht vielmehr um gelebte Gemeinschaft zu der Kirche (Gebäude oder Struktur) einen rahmen bietet?
Ja, was braucht es, damit es „unsere Kirche“ wird? Hier ist jed: r Einzelne gefragt und wir alle zusammen!
Für die Suche danach wünsche ich uns allen, „Lykke til!“ – viel Glück!
Und dann kann der Frühling kommen!
0 notes
abfindunginfo · 2 years
Text
Einkommensteuererklärung § 46 EStG - wer muss keine Steuererklärung abgeben?
Tumblr media
Eine Einkommensteuererklärung ist für viele eine Belastung. Manche Steuerpflichtige sind jedoch befreit von der Erklärungspflicht. Für welche Steuerpflichtige ist das von Vorteil?   3426790734:rightInhalt: - Wer muss eine Steuererklärung abgeben? - Welche Veranlagungsarten gibt es? - Wer muss keine Steuererklärung abgeben? - Bis wann ist eine Steuererklärung abzugeben? - Was sollten Sie zur Steuererklärung beachten, um keinen Schaden zu erleiden? - vorausgefüllte Steuererklärung - mit Steuerberater - mit Lohnsteuerhilfeverein - Steuererklärung per ELStER - mit Steuerprogramm 1. Einkommensteuererklärung - wer muss eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich ist jede natürliche Person nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz hat, sich im Land länger mindestens 183 Tage im Jahr aufhält oder zumindest steuerpflichtige Einkünfte bezieht. Mit der Steuererklärung legt die Person ihre gesamten steuerrelevanten Daten offen. Damit kommt sie ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht zur Steuerfestsetzung nach. Aufgrund dieser Daten setzt das Finanzamt dann die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer fest. Zum Vergleich: Vielleicht denken Sie jetzt daran, dass es ja in einem Strafprozess ein Aussageverweigerungsrecht oder ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt. Richtig: Niemand muss sich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen selbst belasten. So dürfen Beschuldigte in der Bundesrepublik zu einer Beschuldigung schweigen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 136 Abs. 1 Satz. 2 Strafprozessordnung (StPO). Ebenso dürfen Zeugen eine Aussage zu einer Beschuldigung verweigern, wenn eine der Bedingungen des § 52 StPO erfüllt ist. Im deutschen Steuerrecht gelten diese rechsstaatlichen Grundsätze nicht, sondern genau das Gegenteil: Gemäß Abgabenordnung (AO) § 90 sind die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen dieser allgemeinen Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. 2. Welche Veranlagungsarten gibt es? Für die Festsetzung der Einkommensteuer haben Steuerpflichtige deshalb grundsätzlich gemäß § 26 (3) EStG eine Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum (das Kalenderjahr) abzugeben. Darin erklären sie ihre Einkünften in den 7 Einkunftsarten nach § 2 EStG. Dies gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige gemäß § 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zumindest dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt (für zusammenveranlagte Verheiratete verdoppeln sich die folgenden Beträge) im Jahr 2019: 9.168 Euro, im Jahr 2020: 9.408 Euro, im Jahr 2021: 9.744 Euro, im Jahr 2022: 10.347 Euro, im Jahr 2023: 10.908 Euro. Dieses Verfahren wird im Steuerrecht als Veranlagungsverfahren bezeichnet. Nach dem Einkommensteuergesetz werden dabei zwei Veranlagungsarten unterschieden: Pflichtveranlagung: Diese gilt für alle Steuerpflichtigen, die gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Antragsveranlagung: Diese wiederum gilt für Steuerpflichtige, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben und einen Antrag auf die Einkommensteuerveranlagung stellen. 3. Wer muss keine Steuererklärung abgeben? Steuerpflichtige, die Einkünfte erhalten, von denen bereits Steuern abgezogen wurden (beispielsweise Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), sind unter bestimmten Bedingungen von der Abgabe einer Steuererklärung befreit. Deshalb brauchen manche jahrelang keine Steuererklärung abzugeben, was völlig in Ordnung ist. Insbesondere betrifft diese Befreiung alle, - die außer steuerpflichtigem Arbeitseinkommen keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte oder Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld von mehr als 410 Euro beziehen; - die steuerpflichtigen Arbeitslohn aus mehreren Arbeitsverhältnissen bezogen haben; - die Freibeträge beim Lohnsteuerabzug für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen genutzt haben; - verheirateten Steuerpflichtigen, die eine andere Steuerklassenkombination als IV/IV gewählt haben; - die eine ermäßigt versteuerte Abfindung erhalten haben; - deren Ehe im Kalenderjahr durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wurde und wenn einer der Ehegatten wieder geheiratet hat. Für welche Steuerpflichtige diese Befreiung gilt, ist im EStG § 46 (2) nachzulesen. Wie steht das genau im Gesetz? § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit "(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, 1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt; 2. wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat... 3. wenn bei einem Steuerpflichtigen ... der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 12 250 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten ... der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23 350 Euro übersteigt; 3a.wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist; 4. wenn für einen Steuerpflichtigen ein Freibetrag im Sinne des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 oder Nummer 6 ermittelt worden ist und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 12 250 Euro übersteigt oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23 350 Euro übersteigt; dasselbe gilt für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Absatz 2 gehört... 5. wenn bei einem Steuerpflichtigen die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 nach § 39b Absatz 3 Satz 9 oder für einen sonstigen Bezug nach § 39c Absatz 3 ermittelt wurde... 6. wenn die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat".; Einkommensteuergesetz (EStG) § 46 Darüber hinaus ist auch keine Steuererklärung notwendig bei Kapitalerträgen, von denen bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Wer jedoch die Sparerpauschbeträge in Höhe von 801 Euro (Ledige)/1.602 Euro (zusammenveranlagte Ehepartner) nicht ausgeschöpft hat oder wessen persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, für den bietet sich ebenfalls eine Antragsveranlagung an. 4. Bis wann ist eine Steuererklärung abzugeben? Welche Fristen sind bei der Abgabe der Steuererklärung zu beachten? Ab dem Kalenderjahr 2019 muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, kann die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres verlängern lassen. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 müsste in dem Fall bis zum 28. Februar 2021 beim Finanzamt eingehen. Weil dies ein Sonntag ist, endet die Frist gar erst am 01. März 2021. Doch eine solche Fristverlängerung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Wem keine Fristverlängerung zugestanden wird, dem droht ein Verspätungszuschlag, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ist zunächst eine Ermessensentscheidung. Wenn die Steuererklärung jedoch auch nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres eingereicht wird, wird der Verspätungszuschlag auf jeden Fall festgesetzt. 5. Was sollten Sie zur Steuererklärung beachten, um keinen Schaden zu erleiden? Für die Steuererklärung gibt es folgende Möglichkeiten: - Vorausgefüllte Steuererklärung: Das ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, um Ihnen die Einkommensteuererklärungen zu erleichtern. - Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters: Insbesondere wenn mehrere Einkünfte und steuermindernde Aufwendungen zu berücksichtigen sind, lohnt sich eine qualifizierte Steuerberatung. Allerdings fallen dafür Kosten nach der Steuerberatervergütungsverordnung an. - Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, erhält unter Anrechnung des Mitgliedsbeitrages ebenfalls Hilfe bei der Steuererklärung. Allerdings dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur "Arbeitnehmerinnen" und "Arbeitnehmern" helfen. - Eine Steuererklärung mit ELSTER ist die Möglichkeit mit den geringsten Kosten. Denn ELSTER steht jedem kostenlos zur Verfügung. Allerdings sollte man insbesondere wenn man ungeübt oder unerfahren ist, den Zeitaufwand nicht unterschätzen. Und Zeit ist Geld. - Schließlich gibt es noch die Möglichkeit der Steuererklärung mit Hilfe eines kostenpflichtigen Steuerprogramms. Die Kosten dafür liegen im niedrigen zweistelligen Bereich (bis ca. 30 Euro). Fazit: Zwar gibt es verschiedene Möglichkeiten, keine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen, doch wer sie nutzt, verzichtet von vorherein auf zahlreiche Chancen Steuern zu sparen. Denn im Bundesdurchschnitt winkt bei einer Steuererklärung eine Steuererstattung von ca. 1.000 Euro. Insbesondere bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen, bieten sich legale Steuergestaltungsmöglichkeiten an, die zu deutlich mehr Steuerersparnis führen können. Experten verhelfen hierbei oft, ein Vielfaches von dem Betrag zu sparen, der Expertenhilfe nun mal kostet. Deshalb prüfen Sie, welche Möglichkeit zu Ihnen passt, Sie sich leisten wollen und Ihnen am meisten nützt. Wie denken andere über die Einkommensteuererklärung? Brigitte Fuchs: "Kaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung." Wolfgang J. Reus: "Na ja, jeder kennt sie doch, diese Tage im Jahr, in dem es einem einfach wirklich total mies, schlecht, dreckig und besch... geht. Das sind die optimalen Tage dafür, seine Steuererklärung zu machen ..." Sophia Kovatch: "Unternehmenstricks verarschen ärmere US-Steuerzahler" Weiterführende Links zur Einkommensteuererklärung Formularkatalog Steuerformulare Allgemeine Hinweise zu den Vordrucken Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Lesen Sie den ganzen Artikel
0 notes
greiten · 2 years
Text
Grundsätzliches zur Lage der Nation - 12 Thesen
1. Deutschland befindet sich - zu erheblichen Teilen aus eigenem Verschulden - in der seit Jahren schwierigsten wirtschaftlichen und sozialen Lage. Folge: Abhängigkeiten, schwindender Zusammenhalt, Firmenpleiten, Verschuldung, Inflation ...
2. Die Mitte erodiert. Die Ränder werden stärker: AfD und Öko-Radikale. 40 Prozent gehen nicht mehr zu Wahl: aus Protest oder weil die "Mitte"-Parteien wie Blockparteien sich immer ähnlicher wurden.
3. Freiheit, von der man keinen Gebrauch macht, welkt dahin. Um Freiheit und Liberalität ist es derzeit miserabel bestellt in Deutschland. Inkl. FDP. Es fehlen bereits im vorpolitischen Raum Bündnisse liberal-konservativ-bürgerlicher Kräfte. Die CDU ist und bleibt profillos.
4. Hinter der Kulisse von Energiekrise, Ukraine usw. wird massiv an der Transformation der Gesellschaft gearbeitet, auch von der Ampel. Siehe Gender- und Trans-Ideologie, Umschreibung der Geschichte, Kritische-Weißseins-Forschung ...
5. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr, weil sich alle fünf "Gewalten" gegenseitig protegieren: Legislative, Exekutive, Judikative, Medien, NGOs
6. Die Medien sind weitgehend politisch konform (Apportier-/Akklamationsmedien). Es fehlt noch an potenten Alternativen, vor allem im Rundfunk- und Fernsehbereich. Die GEZ-Zwangsgebühren müssen weg.
7. Die früher Orientierungen und Ligaturen bietenden Institutionen (z.B. Kirchen) haben sich dem Mainstream angepasst und verlieren dadurch. Die Kirchensteuer gehört auf den Prüfstand.
8. Die Zuwanderung in das Sozial- und Gesundheitswesen ufert erneut aus. Deutschland bleibt Magnet und damit überfordert. Das Asylrecht ist de facto obsolet geworden.
9. Die Bildungsnation befindet sich in allen Bereichen im freien Fall: Schule, Hochschule, Forschung. Die berufliche Bildung dünnt aufgrund einer Pseudoakademisierung aus; der Fachkräftemangel ist eklatant.
10. Deutschland ist militärisch nur noch bedingt einsatzbereit. Siehe als einziges von vielen Details: Die Bundewehr hat im Fall eines Konflikts nur für zwei Tage Munition.
11. Gefährliche Entwicklungen werden zulasten der inneren Sicherheit bagatellisiert: Straftaten von sog. Aktivisten, Straftaten mit islam. Hintergrund, Paralleljustiz/Scharia
12. Die politische Elite rekrutiert sich zunehmend über Gesinnung, Haltung, Quote - nicht über Qualität, Lebensleistung, Erfahrung ...
#kopierkartell
0 notes
fondsinformation · 2 months
Text
Fünftelregelung aufgehoben?
Tumblr media
Die Fünftelregelung dient der ermäßigten Besteuerung der Abfindung. Darf der "Arbeitgeber" sie künftig nicht mehr anwenden? Keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren Der Bundesrat hat am 27. 03. 2024 dem Wachstumschancengesetz in der Form zugestimmt, wie es zuvor vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz wurde noch am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gemäß Wachstumschancengesetz  Artikel 5 ist - wie oben angekündigt - die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr anzuwenden. Diese Anwendungsvorschrift gilt gem. Artikel 35 (6) ab 01. 01. 2025! Der "Arbeitgeber" muss dann Abfindungen wie Lohn ohne Ermäßigung versteuern! Erst mit dem Steuerbescheid ermittelt das Finanzamt die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung, korrigiert gegebenenfalls die Jahressteuerlast und erstattet eventuell zuviel abgezogene Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. * * * Zur Geschichte: Fünftelregelung aufheben im Entwurf des "Wachstumschancengesetzes" 2023 Der Bundestag will am 12.10.2023 in erster Lesung den Gesetzentwurf „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz, 20/8628) beraten. Danach "ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Gesetzentwurfes an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen." Anmerkung: Der Bundestag hat am 17. 11. 2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. "Der Bundesrat hat den geplanten Steuererleichterungen für Unternehmen nicht zugestimmt. Die Bundesländer streben eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes an." (zeit.de, 24. 11. 2023) Damit landet das Gesetz im Vermittlungsausschuss zur weiteren Verhandlung. Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen erst mit Steuerbescheid? Für Abfindungsempfänger ist in dem Gesetzentwurf eine Änderung enthalten, die zu einem deutlichen Liquiditätsnachteil bei der Auszahlung von Abfindungen führen könnte - soviel zur "Steuerfairness" des Gesetzgebers. Bisher ist der Arbeitgeber gem. EStG § 39b (3) Satz 9 EStG verpflichtet, neben der Lohnsteuer vom Arbeitslohn auch die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wie der Abfindung einzubehalten. Die Lohnsteuer auf die Abfindung ist dabei gegebenenfalls nach der "Fünftelregelung" zu ermitteln: "Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des Satzes 5 mit einem Fünftel anzusetzen und der Unterschiedsbetrag im Sinne des Satzes 8 zu verfünffachen ist". Zweifellos ist dies für die Lohnbuchhaltungen immer mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden und führt immer wieder zu Fehlern und Streitfällen - siehe unter anderem hier und hier. Auch Steuerberater sind dabei nicht immer ganz sicher, wie dieses Beispiel zeigt. Wiederholt haben auch Finanzgerichte über die Anwendung der Fünftelregelung geurteilt. Im Entwurf des "Wachstumschancengesetzes" Artikel 5 Nr. 13 ist nun vorgesehen: "§ 39b Absatz 3 Satz 9 und 10 wird aufgehoben." Das hätte zur Folge, dass der "Arbeitgeber" nicht mehr die nach der Fünftelregelung ermäßigte Lohnsteuer, sondern die volle Lohnsteuer einzubehalten hätte. Die ermäßigte Lohnsteuer würde dann erst mit dem Steuerbescheid festgesetzt und erstattet - d. h. mit eventuell ein bis zwei Jahren Zeitverzug. Bis dahin wäre die Liquidität der Betroffenen eingeschränkt zugunsten der Steuerverwendung durch die Finanzbehörden. Damit würde der Steuervorteil bei der Auszahlung einer Abfindung zum Jahresanfang erheblich eingeschränkt. Der Liquiditätsnachteil kann je nach Höhe des Arbeitslohns und der Abfindung leicht mehrere 10 000 Euro betragen. Bund der Steuerzahler fordert Vereinfachung Auf die Probleme verweist auch der Bund der Steuerzahler in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: "Weiterhin tritt der Arbeitnehmer in vielen Fällen in erhebliche finanzielle Vorleistung. Je nach Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung und Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärung können so schnell zwei Jahre Wartezeit auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Lohnsteuer entstehen. Aber auch für die Arbeitgeber kann dies nachteilig sein. So könnten die Arbeitnehmer sich evtl. diesen Nachteil über eine höhere Abfindung ausgleichen lassen wollen. Daher ist aus unserer Sicht eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs für Arbeitnehmer durchaus sinnvoll. Um sowohl das Interesse des Arbeitnehmers zu wahren als auch den Aufwand des Arbeitgebers zu reduzieren, sollten die Voraussetzungen der ermäßigten Besteuerung vereinfacht werden." Steuerberaterverband unterstützt dagegen Aufhebung Demgegenüber vertritt der Deutscher Steuerberaterverband e. V. die Auffassung: "Zu Nummer 13 – Lohnsteuereinbehalt, Aufhebung von § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG-E Die Berücksichtigung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelungsregelung) für bestimmte Arbeitslöhne, wie Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer soll künftig entfallen. Tatsächlich stellt sich die Berechnung der Lohnsteuer im Zusammenhang mit tarifermäßigt zu besteuerndem Arbeitslohn in der KMU-Praxis als sehr komplex und zeitintensiv dar. Die einzelnen Schwierigkeiten sind in der Gesetzesbegründung (a.a.O., S. 155) bereits umfassend dargelegt, wie bspw. die aufwendige Vergleichsberechnung zur Beurteilung einer Zusammenballung von Einkünften. Petitum: Der DStV unterstützt die Aufhebung von § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG. Sie entlastet KMU von aufwendigen Prüf- und Berechnungserfordernissen." Was halten Sie von dieser Änderung? Werden Sie dazu Ihre Bundestagsabgeordneten, vor allem die Mitglieder des Finanzausschusses, Ihre Gewerkschaft... auf diese Änderung zu Ihrem möglichen Nachteil ansprechen? - Auch wenn Sie derzeit noch nicht davon betroffen sind?
0 notes