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#bundesverwaltungsgericht
mrcokrft · 1 year
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coffeenuts · 2 years
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Bundesverwaltungsgericht by HamburgerJung https://flic.kr/p/27y48s6
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bauerntanz · 2 months
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NABU freut sich über Gerichtsentscheidung zu E 233
#NABU freut sich über Gerichtsentscheidung zu E 233, weil...
E233: Behörde muss Kosten für Eilverfahren tragen – NABU zufrieden Um zu verhindern, dass bereits vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Foto re.)) über die Klage des NABU gegen den vierstreifigen Ausbau der E 233 (Planungsabschnitt 1) durch Baumaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden, hatte der Umweltverband NABU einen Eilantrag gestellt. Die Niedersächsische…
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datenarche · 4 months
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cebozcom · 5 months
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Swisscom erhält Recht vor Bundesgericht im Fall von 2008 | www.ceboz.com
Das Bundesgericht hat der Swisscom in einem Fall aus dem Jahr 2008 Recht gegeben, nachdem Sunrise dem Unternehmen vorgeworfen hatte, seine marktbeherrschende Stellung bei einem Post-Auftrag ausgenutzt zu haben.
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aktionfsa-blog-blog · 5 months
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Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung
Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte
FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.
Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.
FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat: Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.
Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.
Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!
Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.
FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!
Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.
Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A4 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8745-20240414-datenschutzbeauftragter-unterliegt-gegen-verwaltung.html
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martinstieger-blog · 6 months
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Österreich: spanische "títulos propios" beschäftigen die AQ Austria und das Bundesverwaltungsgericht
In meinem Blog habe ich schon einmal mit der Frage der títulos propios beschäftigt: Keine Promotion mit einem „título propio“ nun beschäftigen sich die AQ Austria und das Bundesverwaltungsgericht damit. Strittig ist die Frage, ob die AQ Austria in Österreich tätigen Ausbildungspartnern spanischer Hochschulen die Meldung in Österreich durchgeführter Studiengänge bzw. Weiterbildungsangeboten…
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gutachter · 7 months
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Neubaugebiet nach sechs Jahren genehmigt
Alling: „…Im Baugebiet Biburg-Nord können bald die Bagger anrollen – zumindest sind die notwendigen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen dafür nun geschaffen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den geänderten Flächennutzungsplan verabschiedet und den Satzungsbeschluss für den geänderten Bebauungsplan gefasst. „Damit ist das Baugebiet nach sechs Jahren endlich baureif“, sagte…
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wildbeimwild · 9 months
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Wolfsabschuss: Aufschiebende Wirkung hält an
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stimmte Ende November den Gesuchen der Kantone Graubünden und Wallis zu, präventiv gewisse Wolfsbestände abzuschiessen. Mit entsprechenden Verfügungen gaben die in den Kantonen zuständigen Departemente den Abschuss durch die kantonale Wildhut frei. Gegen die beiden Entscheide des BAFU erhoben die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und Schweizer…
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ra-martin · 2 years
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Bereitschaftszeit bei Polizisten - Arbeitszeit?
Bereithaltungszeit bei Polizisten Bereithaltung im Polizeidienst und Arbeitszeit Bereitschaftszeiten bei der Polizei kommen nicht selten vor. Wie auch beim normalen Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage, ob solche Zeiten eine vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen oder als Freizeit gewertet werden. Verwaltungsgerichte entscheiden beim Polizeibeamten Bei Streitigkeiten zwischen…
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qwerewwqwer · 2 years
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#Bundesverwaltungsgericht #Leipzig #saxony #germany #architecture #eosr (hier: Leipzig, Germany) https://www.instagram.com/p/CnkdzeoIAWB/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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bauerntanz · 6 months
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Aus der Zeit gefallen: nur noch analog
Aus der Zeit gefallen: nur noch analog. Wie das #Bundesverwaltungsgericht den niedrigschwelligen Zugang und damit BürgerInnenrechte zerstört, den #FragDenStaat anbietet.
Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. FragDenStaat gibt es daher ab jetzt nur noch analog. Damit zerstört das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des Bundesinnenministeriums den niedrigschwelligen Zugang, den FragDenStaat anbietet. Das Transparenz-Projekt kritisiert das „skandalöse Urteil“.  Bundesverwaltungsgericht urteilt über…
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unfug-bilder · 2 months
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Wie hoch ist die Dunkelziffer in Emmen!!!??? Thomas Lang, du Rassist, Mörder, Betrüger, Lügner, Verbrecher, Gauner, Dieb, Lump und Lumpazi!!! Du schuldest einem Freund viel Geld, das du ihm gestohlen hast, zahl es ihm gefälligst zurück!!! Solche Aasgeier wie dich brauchen wir nicht!!! Du wirst sowieso vor den Kadi treten, durftest du schon längst, die Fedpol sitzt dir im Nacken!!! Den Knast kennst du nun auch zu genüge!!! Nur eine Mörder-Gemeinde wie Emmen, die selber genügend Dreck am Stecken hat, stellt so eine widerliche Kreatur wie dich ein und füttert sie jahrelang durch. Du bist erledigt. Du gehst in den Knast für wahrscheinlich viele Jahre. Verschaff dir noch einen einigermassen würdevollen Abgang und zahl dem Freund das gestohlene Geld zurück. Gleiches gilt für andere widerliche Kreaturen: Davide Waldispühl, Thomas Minder, Marco Bitzi, Cédric Hauri, Fabienne Hauri, Gregor Bättig, Kurt Felder, Judith Isenschmid, Micha Egli, Roland Limacher, Fatime Jonuzi, alle Richter des BZG Hochdorf, ausser diejenigen, die im Zeitraum Ende 2023 ihren Job dort begannen, alle Richter vom KG LU, ausser diejenigen, die ihren Job Ende 2023 dort begannen, genauso alle Richter vom Bundessozialversicherungsgericht mit erwähnten Ausnahmen, dito Bundesverwaltungsgericht, dito Bundesgericht, alle Angehörigen der Kapo LU Emmenbrücke, die Strafverfahren am Hals und sonst Dreck am Stecken haben. Wie ist das Menschen zu diskriminieren, zu bestehlen, zu schikanieren, zu drangsalieren, widerrechtlich zu entführen und wegzusperren???!!! Ihr Bande von Herrenmenschen, Rassisten, Mördern, Gaunern, Lumpen, Verbrechern, Dieben, Lügnern, Lumpazis!!! Ihr werde alle vor Euren Richter treten!!! Und zwar rein legal und dem Gesetz entsprechend!!! Üble Nachrede Art. 173 StGB, Verleumdung Art. 174. StGB, Veruntreuung Art. 138 StGB, Diebstahl Art. 139 StGB, Arglistige Vermögensschädigung Art. 151 StGB, Ungetreue Amtsführung Art. 159 + 314 Abs. 1 StGB, Irreführung der Rechtspflege Art. 304 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Amtsmissbrauch Art. 312 StGB, Rechtsbeugung Art. 339 StGB, Diskriminierung Bundesverfassung Art. 8 Abs. 1 + 2 / Art. 261 StGB, nach Art. 29 Abs. 2 BV / Art. 13 / 14 EMRK, Art. 2 Abs. 1-3 / 14 Abs. 1 UNO Charta MR Pakt II 0.103.2, Art. 2 / 5 / 6 / 8 UNO Charta MR Antirassismuskonvention 0.104, Kompetenzüberschreitung Art. 191 StGB, Nötigung Art. 181 StGB, Erpressung Art. 154 + 253 StGB, Verstosses gegen Art. 17 SchKG Abs. 1, Begünstigung im Amt Art. 257 StGB, Begünstigung Art. 305 StGB, Vorteilsannahme Art. 331/332Sexies StGB, Vorteilsgewährung Art. 322Quinquies, Verstoss gegen Art. 51 Abs. 1 ZPO, Art. 102 StGB→Alles keine geringfügigen Verstösse!!! Stellt euch eurer Verantwortung!!! Aber dazu habt ihr doch gar nicht den Mut, ihr feigen Drecksäcke!!! Glaubt ihr wirklich ihr könnt jahrelang gegen das Gesetz verstossen??? Dummheit ist bei euch angeboren!!! Das ist klar, intelligente Menschen würden sowas nicht tun!!!🫵🧟🦹👮🕵😵😵‍💫🤢🤮💩🥵🥶😶‍🌫️😱😨😰🤔🫣🤭🫢👎🫷🫸👩‍🏫👩‍💼👩‍🎓👩‍✈️👩‍🔬👩‍🚀👩‍⚖️🦹‍♀️🦹‍♂️🧟‍♀️🧟‍♂️ https://www.facebook.com/groups/2357025277844521/posts/3685536711660031/?comment_id=3709336342613401
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tilos-tagebuch · 4 months
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🇩🇪 Kippt der Rundfunkbeitrag?
Eine Frau aus dem Landkreis Rosenheim, hatte wegen "mangelnder Meinungsvielfalt" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen die Zahlung von Rundfunkbeiträgen geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage zugelassen, ob ein Nichtzahlen der Rundfunkgebühren rechtmäßig ist, wenn der ÖRR seinen Auftrag strukturell verfehlt.
Source: https://www.0815-info.news/Web_Links-Kippt-der-Rundfunkbeitrag-visit-11471.html
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renemartens · 8 months
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Als CDU-Granden einmal die ARD aus den Angeln heben wollten
Da der Spitzenkandidat der AfD in Thüringen angekündigt hat, im Fall einer Wahl zum Ministerpräsidenten den MDR-Staatsvertrag zu kündigen, bietet sich ein historischer Exkurs an: Vor rund viereinhalb Jahrzehnten kündigten schon einmal Ministerpräsidenten einen Sender-Staatsvertrag. Betroffen damals: der NDR. Für das Medienmagazin „journalist“ (Ausgabe 12/20) habe ich einen Text geschrieben, in dem es u.a. um diese Staatsvertragskündidung ging. Aus aktuellem Anlass republiziere ich hier die entsprechende Passage (mit leichten Änderungen).
Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre drohte die Aufspaltung des NDR in einen Zwei-Länder-Sender und einen Sender für Hamburg. Es war „die dramatischste Situation, die es in der bundesdeutschen Rundfunkpolitik je gegeben hat“ , sagt der langjährige NDR-Intendant Jobst Plog, der seine Karriere beim Sender 1977 als Justiziar begann.
Die dramatischen Ereignisse begannen, nachdem das NDR Fernsehen 1977 die ersten Folgen einer Reihe mit dem nüchternen Titel „Der Betriebsrat“ ausgestrahlt hatte. Die Sendung hatte den Anspruch, Arbeitnehmern das Betriebsverfassungsgesetz nahezubringen. Der damals aus norddeutschen Ministern und vergleichbar hochrangigen Parteivertretern zusammengesetzte Verwaltungsrat des NDR forderte den Sender daraufhin auf, die Reihe „Der Betriebsrat“ abzusetzen – ohne die ausgestrahlten Filme überhaupt gesehen zu haben, wie Plog heute bemerkt. 
Als sich die Senderspitze weigerte, den Befehl der Parteienvertreter umzusetzen, kündigte Gerhard Stoltenberg, der damalige christdemokratische Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, 1978 den Staatsvertrag. Niedersachsens Ministerpräsident Albrecht (CDU) kündigte den Vertrag einige Zeit später ebenfalls - und beantragte beim Bundesverwaltungsgericht die Feststellung, dass es sich um eine Auflösung des NDR handele. „Wir werden über den NDR das ganze Rundfunkwesen in Deutschland verändern“, proklamierte Albrecht.
Die beiden damaligen Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins und Niedersachsens hätten die „Axt an die Wurzel“ gelegt, sagt Plog. Im Februar 1980 unterzeichneten Stoltenberg und Albrecht einen Zwei-Länder-Staatsvertrag, den der damalige NDR-Intendant Martin  Neuffer als Ausdruck eines „etatistischen Denkens“ bezeichnete. Dass „ein unabhängiger kritischer Journalismus Leitziel der Programmgestaltung“ sei, lasse dieser Staatsvertrag nicht erkennen. Der damalige nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) war der Ansicht, Albrecht und Stoltenberg wollten einen „Staatsrundfunk“ etablieren.
Im Mai 1980 war der Spuk vorbei, als das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des NDR entschied. Innerhalb relativ kurzer Zeit einigten sich Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf einen neuen gemeinsamen Staatsvertrag.
#NDR #MDR #AfD #CDU #Niedersachsen #Schleswig-Holstein
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