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#sitzung
pressmost · 1 year
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Ardagger - Frühstücksnews - Dienstag, 13.6.2023
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Zunächst heute zum Müll und zur nächsten Sperrmüll-Haussammlung. Diese findet bei uns am Mittwoch, den 5. Juli ganztägig statt. Allerdings musst Du Dich und das ungefähre Sperrmüllvolumen bzw. die Sperrmüllart, die zur Abholung ansteht anmelden. Die Anmeldung erfolgt >> hier online mit dem Webformular; Fall Du selbst keinen…
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Wochenbericht (Video) vom 27.02. - 03.03.2023
Themen: Sitzung im Rathaus mit Marc Buchholz (OB) hatte positive  Impulse für den Inklusionsspielplatz. 2 Jugendliche Ukrainer bekommen eine Ausstattung für den Fußballverein von den Rolli Rockers. Janine ab Montag jeden Tag im Büro. und vieles Interessantes mehr.    
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kyuhu · 5 months
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Lange Sitzung
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politik-starnberg · 2 years
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Bürgeranträge und ein bisschen mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 28.11.2022:
Heute im entfernten Wangen - und etwas frisch ist es in der Halle ... es wird eine “Jackensitzung”. Mal schauen, ob die Temperatur auf die Länge der Sitzung Einfluss haben wird.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2  Bürger fragen
Es gibt heute keine Fragen von Bürgern.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse.
TOP 4 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Live-Übertragung der Bürgerversammlungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt) 
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 15.09.2022 wurde folgender Antrag ohne Gegenstimmen angenommen: "Alle Bürgerversammlungen sollen zukünftig live online übertragen werden und wahlberechtigten Bürgern sich online live hinzuzuschalten können und auch wahlberechtigt sein können online." Gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Aus Sicht der Stadtverwaltung enthält der angenommene Antrag die folgenden drei Punkte:
1. Live-Übertragung aller Bürgerversammlung 2. Wahrnehmung der Antrags- und Anfragerechte eines Gemeindebürgers 3. Wahrnehmung der Abstimmungsrechte eines Gemeindebürgers
Bei der Live-Übertragung aller Bürgerversammlungen gilt es, rechtliche sowie technische Belange zu prüfen.
Rechtliche Beurteilung:
Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Bürgerversammlung einzuberufen. Die Bürgerversammlung ist unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung, öffentlich bekannt zu machen und abzuhalten. Dies impliziert, dass Bürgerversammlungen grundsätzlich ortsgebunden stattfinden und nicht ausschließlich digital abgehalten werden können. Darüber hinaus ist es jedoch rechtlich zulässig, dass die ortsgebunden stattfindende Bürgerversammlung Live in das Internet übertragen wird. Bei der Live-Übertragung in das Internet sind die Regelungen des Datenschutzes zu beachten. 
...
Die Einwilligung zur Übertragung ins Internet muss sich dabei sowohl auf Bild- als auch Tondaten der betroffenen Personen beziehen.
Die Entscheidung über die Zustimmung muss ohne psychischen Druck auf der Grundlage ausreichender Informationen über die besonderen Modalitäten einer Interneteinstellung und mit ausreichender Überlegungsfrist erfolgen können.
Die Verweigerung der Zustimmung darf nicht in diskriminierender Weise zur Kenntnis gebracht werden.
Der Zuschauerraum darf nicht so in die Übertragung einbezogen werden, dass einzelne Zuschauer erkannt werden können. Gegebenenfalls ist statt einer Liveübertragung eine Aufzeichnung ins Internet einzustellen.
Im Ergebnis dürfte die Live-Übertragung der gesamten Bürgerversammlung allerdings kaum einmal datenschutzrechtlich zulässig sein.
Die Bürgerversammlung nach Art. 18 Gemeindeordnung (GO) ist ein "Gremium der kommunalen Selbstverwaltung". Sie dient der Sicherstellung der bürgerschaftlichen Teilhabe an und der Einbeziehung in die gemeindliche Willensbildung und damit einer bürgernahen Selbstverwaltung. In der Bürgerversammlung können Gemeindeangehörige das Wort erhalten (Art. 18 Abs. 3 Satz 1 GO). Der Vorsitzende soll einem Vertreter der Aufsichtsbehörde auf Verlangen das Wort erteilen (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 GO).
Werden durch die Gemeinde Ton- und Filmaufnahmen von Gemeindeangehörigen, Vertreterinnen und Vertretern von Aufsichtsbehörden oder anderen Personen, die auf der Bürgerversammlung das Wort erhalten oder dieser als Zuschauerinnen oder Zuschauer beiwohnen, angefertigt und live ins Internet übertragen, so liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde vor, für die (jeweils) eine Rechtsgrundlage benötigt wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Dies gilt auch in Bezug auf die Daten von Bürgerinnen und Bürgern, deren Angelegenheiten auf der Bürgerversammlung personenbezogen oder personenbeziehbar behandelt werden, wenn eine Übertragung ins Internet beabsichtigt ist.
...
In diesem Zusammenhang ist bei einer Übertragung im Internet auch zu berücksichtigen, dass damit eine völlig neue Qualität der Veröffentlichung erreicht wird. Die Veröffentlichung im Internet wird weltweit einen ungleich größeren Personenkreis zugänglich als jede auflagenbegrenzte schriftliche Presseveröffentlichung oder die Berichterstattung in einem lokalen Rundfunksender. Bild und Ton können von jedermann abgerufen, aufgezeichnet und ausgewertet werden, und die weitere Verwendung dieser Aufnahme ist nicht abzusehen. Bei der Direktübertragung einer Bürgerversammlung im Internet werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihrer Mimik und Gestik sowie ihren Redebeiträge im Wortlaut weltweit abrufbar. Dies kann dazu führen, dass sich Gemeindeangehörige nicht mehr unbefangen und spontan äußern. Damit besteht durchaus die Gefahr, dass Funktion und Idee der Bürgerversammlung beeinträchtigt werden und damit der Demokratie insgesamt Schaden zugefügt wird.
...
Indes gibt es erhebliche Zweifel, ob die Gemeinde die erforderliche Freiwilligkeit garantieren kann (zur Nachweispflicht der Gemeinde vgl. Art. 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Freiwilligkeit setzt voraus, dass der Einwilligende eine echte und freie Wahl hat und in der Lage sein muss, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erleiden (Erwägungsgrund 42 DSGVO). Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige Rechtsgrundlage liefern (Erwägungsgrund 43 DSGVO). Auch wenn die Einholung von Einwilligungen durch Behörden damit nicht völlig ausgeschlossen ist, müssen diese doch speziell bei der geplanten Live-Übertragung vor Bürgerversammlungen ins Internet Folgendes berücksichtigen:
Zunächst müsste die Gemeinde darauf hinweisen, dass bei einer Internet-Übertragung Bild und Ton weltweit von einem unbegrenzten Kreis von Personen abgerufen, aufgezeichnet, unter Umständen verändert und ausgewertet werden können und die weitere Verwendung dieser Aufnahmen nicht abzusehen ist. Vor allem aber dürfen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bürgerversammlung nicht unter Entscheidungsdruck gesetzt werden. Das wäre etwa der Fall, wenn sie erst während der Veranstaltung, also im Beisein von Anderen und gegebenenfalls der Presse mit dem Wunsch nach einer Übertragung der Bürgerversammlung ins Internet konfrontiert würden. Eine freiwillige Einwilligung könnte in einem solchen Fall nicht angenommen werden. Teilnehmenden muss vielmehr eine angemessene Überlegungsfrist für ihre Entscheidung eingeräumt werden.
Da bei Bürgerversammlungen jedoch - anders als etwa bei Gemeinderatssitzungen, bei welchen im Voraus grundsätzlich feststeht, welche Gemeinderatsmitglieder zugegen sind - im Vorfeld nicht absehbar ist, wer anwesend sein und das Wort ergreifen wird, dürfte es kaum möglich sein, die Freiwilligkeit von Einwilligungen zu gewährleisten.
Auch auf dieser Rechtsgrundlage wird daher regelmäßig keine Live-Übertragung von Bürgerversammlungen ins Internet möglich sein. Hinzu kommt, dass auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die die Einwilligung verweigern, nicht vom Besuch der Bürgerversammlung ausgeschlossen werden dürfen. Für diese wäre dann zusätzlich ein erfassungsfreier Bereich vorzusehen und es wäre zusätzlich sicherzustellen, dass deren eventuelle Wortbeiträge nicht in einer Art und Weise erfasst werden, dass diese konkreten Personen zuordenbar sind.
Technische Beurteilung:
Für die Live-Übertragung in das Internet sind vielfältige technische Geräte vorzuhalten. Die notwendigen technischen Geräte sind im großen Saal der Schlossberghalle verbaut und können zur Live-Übertragung in das Internet verwendet werden. So können im großen Saal der Schlossberghalle die entsprechenden Einstellungen vorgenommen werden, um den gesamten Zuschauerbereich (datenschutzrechtliche Anforderung) nicht aufzuzeichnen. Das notwendige technische Equipment ist jedoch nicht so mobil vorhanden, als dass dieses für eine Bürgerversammlung außerhalb des großen Saals der Schlossberghalle ohne großen Aufwand verwendet werden kann. Darüber hinaus kann bei anderen Orten nicht gewährleistet werden, dass unter Berücksichtigung des großen Mehraufwandes für den Transport, den jeweiligen Aufbau und die Einrichtung die Qualität der Aufzeichnung adäquat ist, da hierfür neben dem technischen Equipment auch die vorhandene Internetleitung maßgebend ist.
Empfehlung:
Bürgerversammlungen finden ortsgebunden statt.
Der Tagesordnungspunkt "Rechenschaftsbericht des Ersten Bürgermeisters" im Rahmen der Bürgerversammlung im großen Saal der Schlossberghalle wird Live in das Internet übertragen.
Beschlussvorschlag
Der Tagesordnungspunkt "Rechenschaftsbericht des Ersten Bürgermeisters" im Rahmen der Bürgerversammlung im großen Saal der Schlossberghalle wird Live in das Internet übertragen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Anträge aus der Bürgerversammlung vom 15.09.2022 zu einem Radfahrstreifen entlang der Hauptstraße
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 15.09.2022 wurde der Antrag gestellt, dass ein Radfahrstreifen entlang der Hauptstraße (Bereich der B2 zwischen der Kreuzung am Tutzinger Hof und der Kreuzung an der Söckinger Straße) eingerichtet werden soll. Die Angelegenheit soll vorab in der bereits bestehenden Arbeitsgruppe aus Politik, Stadtverwaltung und Ehrenamt besprochen werden. Wenn die Maßnahme als sinnvoll angesehen wird, erfolgt eine Weiterleitung an das für die Hauptstraße zuständige Staatliche Bauamt Weilheim mit der Bitte um Prüfung.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag aus der Bürgerversammlung vom 15.09.2022 bezüglich des Radfahrstreifens entlang der Hauptstraße in der bestehenden Arbeitsgruppe für Radverkehrsmaßnahmen zu prüfen und weiter zu bearbeiten.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung vom 15.09.2022; Wegweisende Beschilderung Hanfelder Straße
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 15.09.2022 wurde der Antrag gestellt, dass die wegweisende Beschilderung Richtung A96 und Fürstenfeldbruck auf der Münchner Straße Höhe Kreuzung am Tutzinger Hof Richtung Westumfahrung ausgewiesen wird. Bisher wird der überörtliche Verkehr über die Hanfelder Straße geleitet. Die Umsetzung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen entlang der B2 liegt in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamts Weilheim. Von Seiten der Verwaltung soll der Antrag daher an das Staatliche Bauamt Weilheim weitergeleitet werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag aus der Bürgerversammlung vom 15.09.2022 zur Änderung der wegweisenden Beschilderung an der Waldkreuzung und der Kreuzung am Tutzinger Hof an das Staatliche Bauamt Weilheim mit der Bitte um Prüfung weiterzuleiten.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Bürgerinformation zur Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 15.09.2022 wurde der Antrag gestellt, die Bürger über das Projekt Seeanbindung angemessen zu informieren. Die Stadt Starnberg wurde im Jahr 2019 seitens der Deutschen Bahn auf Vertragserfüllung und Schadensersatz aus dem Bahnvertrag von 1987 verklagt. Mit dem Ziel, eine Vergleichsvereinbarung abzuschließen, finden aktuell Verhandlungen mit Vertretern der Deutschen Bahn statt, weshalb das Verfahren ruhend gestellt wurde. Der Antragsteller wurde bereits in der Bürgerversammlung darüber informiert, dass sich die Verhandlungspartner für den Zeitraum der Verhandlungen zur Wahrung bestehender Rechtspositionen gegenseitig zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Aus diesem Grund ist es momentan nicht möglich die Öffentlichkeit über das Projekt zu informieren, ohne die Interessen der Stadt Starnberg zu gefährden. Allerdings wurde ihm seitens des 1. Bürgermeisters zugesichert, mit Wegfall der Vertraulichkeitsvoraussetzungen eine umfassende Bürgerinformation durchführen zu wollen.
Die Debatte
Herr Janik: Er sieht Chancen einer Veröffentlichung im Januar 2023, wenn der Stadtrat im Dezember entsprechend entscheidet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass die Öffentlichkeit nach Entfall der Vertraulichkeitsverpflichtung umfassend über den Stand des Projektes Seeanbindung informiert wird.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Verkürzung der Öffnungszeiten des Hirschanger Kindergartens
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der städtische Hirschanger Kindergarten bietet als einzige städtische Einrichtung eine Öffnungszeit bis 17:30 Uhr an. Seit Beginn 2020, mit Eintreten der Corona Pandemie und der damit verbundenen Home -Office - Möglichkeit, zeichnet sich ab, dass die Öffnungszeit zwischen 16:30 und 17:00 Uhr nur von einem kleinen Teil der Familien, der Zeitraum zwischen 17:00 und 17:30 Uhr nur von sehr wenigen Familien gebucht und selten genutzt wird. Dennoch muss der Kindergarten für diese letzte halbe Stunde zwei Fachkräfte vorhalten, um die Aufsicht auch in Notfallsituationen aufrecht erhalten zu können und den Kinderschutz zu gewährleisten.
In diesem Kindergartenjahr wurde die Zeit zwischen 17:00 und 17:30 Uhr von drei Familien gebucht. Zwei dieser Familien haben ihre Buchungszeit jedoch inzwischen verkürzt, da sie keinen Gebrauch davon gemacht haben. Eine Familie besteht auf die Buchungszeit bis 17:30 Uhr, nutzt diese jedoch nicht ständig.
...
Bei den inzwischen zahlreich eingegangenen Vormerkungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 befindet sich aktuell keine Buchung bis 17:30 Uhr.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach anderen Einrichtungen, die bis 17:00 Uhr auf haben. 
Frau Fränkel (B90/Grüne): Gibt es nicht.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, die Öffnungszeiten für dieses Kindergartenjahr auf 17 Uhr ab 1. Januar 2023 zu reduzieren und erbittet eine Wiedervorlage der Entscheidung, wenn alle Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eingegangen sind.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Übernahme der Heizungssanierung des Montessori Kinderhaus Starnberg e.V. Aktion Sonnenschein
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Montessori Kinderhaus Starnberg e.V. der Aktion Sonnenschein betreibt seit 31 Jahren eine Kindertageseinrichtung in Starnberg. Das Kinderhaus finanziert sich selbstständig durch die staatlichen und kommunalen Zuschüsse und durch Elterngebühren. Es liegt daher keine Defizitvereinbarung mit der Stadt Starnberg vor.
Die Kinder werden in einem Haus in der Jahnstraße 6 betreut. Dieses Haus wird durch die Betreiber der Kindertageseinrichtung angemietet. Der bestehende Mietvertrag regelt einen seit Jahren gleichbleibenden Mietzins und die Tatsache, dass anfallende Investitionen durch den Mieter zu finanzieren sind.
Nun ist die Heizung des Hauses defekt und muss saniert werden. Es besteht ein Kostenvoranschlag eines ortsansässigen Unternehmens. Dieser beläuft sich auf 16.595,62€ (Brutto).
Da das Kinderhaus diese Investition nicht aus Eigenleistung finanzieren kann, wird die Stadt Starnberg um einen Investitionszuschuss gebeten. Die vorhandenen Rücklagen und die Möglichkeit der Eigenleistung der Einrichtung wurden abgefragt. Das Kinderhaus könnte sich mit einem Eigenanteil von 10 bis 15% an den entstehenden Kosten beteiligen. Diese Aussage wurde anhand der vorgelegten Jahresverrechnungen überprüft und kann bestätigt werden. Das Geld, das zur Finanzierung der Heizungssanierung benötigt wird, ist im Vermögenshaushalt der Stadt Starnberg vorhanden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Übernahme von 85 % der Sanierungskosten als Investitionskostenzuschuss durch die Stadt Starnberg. Zudem soll eine Vereinbarung mit dem Montessori Kinderhaus Starnberg e.V. Aktion Sonnenschein getroffen werden, der die Fortsetzung der Betreuungsleistung um weitere fünf Jahre zusichert und im Falle einer kürzeren Laufzeit der Kinderbetreuung eine Rückzahlungsvereinbarung beinhaltet.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Welche Art von Heizung wird eingebaut?
Herr Beck: Es ist eine Gasheizung.
Herr Fiedler (FDP): Die Kosten sind recht niedrig. Er geht mit der Vorlage mit. Er sagt Danke. 
Herr Beigel (CSU): Wir versuchen alle Kindergärten gleich zu behandeln. Wie passt der Antrag da hinein? Er möchte vermeiden, dass es weitere “Sonderanträge” geben wird.
Herr Janik: Die Immobiliensituation ist in Starnberg bei den Kindergärten sehr heterogen.
Herr Beck: Der Unterschied ist, dass hier keine Defizitvereinbarung besteht. Die Antragsteller haben hier eine Art Sonderstellung. 
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie stimmt dem Antrag zu. Sie möchte auch gerne eine möglichst klimaschonende Heizung einbauen lassen. Da sollte ein bisschen darauf geschaut werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Er setzt voraus, dass dieser Kindergarten entsprechend klimaschonend handeln wird. Bei welchem Haushaltsposten ist etwas dafür übrig geblieben.
Herr Janik: Es gab unerwartete Einnahmen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Warum zahlt der Vermieter gar nichts? 
Herr Janik: Es ist ein Gewerbemietvertrag, bei denen so etwas anders organisiert wird. Der Vermieter wurde schon angesprochen. 
Herr Wobbe (UWG): Alle anderen Kindergärten haben ein Defizit.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt dem Montessori Kinderhaus Starnberg e.V. Aktion Sonnenschein 85% der entstehenden Heizungssanierungskosten zu refinanzieren. Die Übernahme der Investitionskosten wird an eine Rückzahlungsvereinbarung gekoppelt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, anzuregen, eine alternative nachhaltige Heizungsart einzubauen.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er ist von Bürgern gefragt worden, ob und wann die “Malereien von See and the city” wieder entfernt werden. Lässt man die verbleichen oder wird es noch eine vollständige Entfernung geben?
Herr Janik: Wir lassen zunächst “Väterlichen Frost” zunächst wirken.
(Anm. d. Verf.: 18:55 Uhr - die öffentliche Sitzung ist zu Ende. Das ist die schnellste Stadtratssitzung, die ich je erlebt habe.)
(M)ein Fazit:
Die heutigen Bürgeranträge haben erneut gezeigt, dass von außen eigentlich “einfache” Dinge in unserem Land bei genauem Hinsehen sich viel schwieriger oder sogar gar nicht realisieren lassen. 
Für die “Live-Übertragung” ist der Beschluss ein guter Kompromiss. Einen Fahrradschutzstreifen auf der Bundesstraße wird es meiner Meinung nicht geben, so sehr ich das auch befürworte. Allerdings haben wir mit der parallelen Von-der-Tann-Straße eine gute Alternative für den “Fahrraddurchgangsverkehr”.
Und die “Kälte” hat wohl doch Einfluss auf die Sitzungslänge. Die gesamte Sitzung war nach ca. einer Stunde beendet. Was waren das noch für Zeiten, wo erst gegen 23:00 Uhr ein Ende abzusehen war. Sicher ist das heute eine Ausnahme gewesen, aber sie zeigt, wie es auch gehen kann.
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neulich-in-der-sitzung · 10 months
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lorenzlund · 1 year
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Eigene Zugmitfahrten von auch einheimischen Deutschen innerhalb Deutschlands und in Grenznaehe weiter nur unter erheblichem Risiko moeglich und bestehenden Gefahren selbst fuer den Erhalt des Lebens! (In diesem Fall erneut betroffen davon: eine der auch Regionalbahnen)
Muss er unterwegs den Zug verlassen bei einem ungeplanten Halt. Und ist es erneut innerhalb eines Waldes. (Wie zuletzt das Erzgebirge). Ich hatte meine Weiterreise nach Buschofswerda geplant heute. Vor Antritt hatte ich bei einem arabischen Haendler mir eine kleine Brotzeit erstanden (u.a. ein Glas Oliven und eine Flasche Bier). Dabei war ich seotens eines anderen Arabers beobachtet worden, wie ich sie auf der Rueckseite des Bahnhofes auf einer kleinen Anhoehe einnahm. Begleitet wurde er von einem Freund. Sie muessen dann die Besatzung eines Streifenwagens der Polizei darueber telefonisch informiert haben. Denn die parkte ploetzlich auf der genauen Rueckseite dieses Bahnhofes, ich wurde erwartet! Ich traf dann im erwaehnten Waldstueck ein weiteres Mal auf einen ihrer Vans nach erzwungenem Verlassen des Zuges aufgrund des mitreisenden Personals. Der Schaffner belog mich dabei klar. Wir waeren uns ja schon gestern eiinmal begegnet! Was so nicht stimmte! Und da haette ich ein paar aehnliche Gruende schon vorgebracht fuer das fehlende Ticket. Wir hatten uns nie zuvor gesehen! Sein Deutsch war gepflegt und er besass ein europaeusches Aussehen, selber war er Weisser! Dennoch hielt ich ihn fuer keinen! Er war am gegem mich gefassten Plan klar selber erneut auch mitbeteiligt! Nach bereits dieser auch anderen Schaffnerin, bei der ich m Erzgebirge zugestiegen war erst vor gut ein paar Tagen bei Klingenthal (in unmittelbarer Naehe zur auch schechischen Grenze). Hier war es nur die polnische! Vor diesem bereits erneut auf mich am Saum eines Waldes wartenden Van mit seiner Besatzung erhielt ich dann eine rechtzeitige noch vorherige Warnung! Man bat mich nicht weiterzufahren und das Rad sicherheitshalber abzustellen in einer kleinen Ortschaft namens Horka! (bei Rothenburg und Niesky). Da ich mich anders entschied, ich wollte diesen Wald dann anschlussend umfahren, so das Vorhaben von mir, geriet ich anschliessend noch auf feuchte Wiesen (feste Wege fehlten ploetzlich ganz, derem Zahl hatte schob vorher stark abgenommen) und drohte in diesen zu versinken. Es wurde so noch zum richtiggehenden Abenteuer fuer mich, bei dem ich das sogar Rad drohte kurzzeitig ganz zu verlieren, es versank dabei in einem kleinen Tuempel und ging in ihm unter, aus dem ich es erst muehselig wieder herausholte! Und wieder musste ich zureck. Das Handy war drueben geblieben, stellte ich fest, mit seiner Tasche! Nunmehr versank ich mit den Schuhen knoecheltief im Morast, wodurch sie jetzt riechen und auch etwas unansehnlich wirken einschliesslich der Struempfe! Der (erneute) Sprung ueber diesen Tuempel und Graben, beim wrsten hatte ich noch das Rad mitgefuehrt, diesmal schlug er fehl! In dem Gebiet jagten offensichtlich Fischreiher, und so kam es zu einer Direkt-Begegnung dabei mit zumindest einem von ihnen. Interessant auch das Rad selber woher es voraussichtlich wieder auch kam. Es war wohl eines dass die Polizei zuvor noch selber gefahren hatte! Das heisst, in dem Fall gehoerte es erneut ihr! Es war dann eines ihrer vorherigen Dienst-Fahrraeder, sie war selber darauf durch die Gegend gefahren. Ich muss darauf anderen Signale von unterwegs gesendet haben! So wusste man immer sehr genau wo ich war!
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Ukraine mit Selenski erhalten Karls Greis!! *Karlspreis, Karl der Grosse Deutsche Kaiser
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Keine eigene Filiale mehr! Die Sparkasse!
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*Und auch darauf reagiert man nicht wenig wieder beunruhigt auch auf deutscher Seite (*Universum)!!
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Teile Italiens erstmals ohne eigenes Trinkwasser. Seen trocknen aus.
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"Wie soll man beim Universum darauf reagieren lassen sie es weiter so oft regnen! Und Leute sterben! Vor allem die Maenner! ' 'Sie sollten ihn dann gar nicht laenger mehr selber auch haben duerfen dadurch!! Es waere zumindest eine Art von Ausgleich!' 'Hat noch jemand einen Vorschlag??' 'Wir koennten ihnen immer wieder einmal auch zu viel davon geben, genauso!!' 'Klingt so dumm auch nicht!'
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'Die haben den Honi da drin oder alten Erich!' *Eriche
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Was für ein #Chaos in Thüringen. Dabei ist das nur ein Vorgeschmack auf das was noch kommen wird.
#thueringen #landtag #parlamentspräsident #konstituierende sitzung
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kutyozh · 11 months
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Junge wenn dir ne Therapeutin schreibt sie "freut sich", dass du dich für eine stationäre Behandlung interessierst, dann weißt du einfach wie's scheinbar um deine psychische Gesundheit steht
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ruhrkanalnews · 1 year
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SITZUNG DES STADTRATES – HAUSHALTSENTWURF IN „ROTEN ZAHLEN"
Die Auswirkungen betreffen alle Bürgerinnen und Bürger in Hattingen.
Hattingen – In der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (28. September 2023) wurden im öffentlichen Teil 24 Tagesordnungspunkte behandelt. Ruhrkanal.NEWS übertrug die Sitzung im live-stream. Dort können alle Redebeiträge angesehen werden. Keiner der Bürgerinnen und Bürger aus Hattingen nutzte zu Beginn der Ratssitzung die Möglichkeit, Fragen an die Verwaltung zu stellen. Der…
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shakespearerants · 1 year
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WARUM geht es mir heute NOCH SCHLECHTER als am Samstag eines fucking 37 GRAD IM SCHATTEN HATTE und ich den ganzen Tag deswegen kaum was essen konnte??????!!!!
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ortut · 2 years
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Simone Haack - Konspirative Sitzung (oil on cotton), 2021
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deutsche-bahn · 16 days
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Ich klammere hier ja 99% der Zeit ganz erfolgreich aus dass ich trans bin, weil's meistens auch einfach nicht weiter relevant ist. Aber lasst mich mal kurz verbal meinen Kopf gegen die Wand schlagen:
Dadurch, dass ich die letzten acht Jahre einen, uh, turbulenten Lifestyle hatte und zwischenzeitlich zb wahllos durch Europa flatterte hatte ich nie die Möglichkeit, den bürokratischen Abfuck einer offiziellen Diagnose etc etc über mich ergehen zu lassen. Weil man dafür vielleicht mal für mehr als sechs Monate irgendwo sesshaft werden müsste.
Fine, ok, mein passing ist zwar so gut dass ich, seit ich 15 bin, erfolgreich ein Doppelleben führen kann (wie altmodisch von mir). Aber irgendwann wurde mir klar dass der Stresstremor und die allgemeinen Paranoia vielleicht, ganz vielleicht etwas mit dieser abgefuckten Catch Me If You Can Lebensrealität zu tun haben könnten. Also, nur vielleicht. Just a thought.
Also überlegte ich mir, das doch mal anzugehen als wär's ne Garage, die es zu entrümpeln gilt. Und dann folgten 11 Monate des puren Grauens. Nein, schlimmer. Es folgten 11 Monate tägliches Armdrücken mit der deutschen Bürokratie, und dem überlasteten Gesundheitssystem. Zwischen "Patienten wie Sie nehmen wir nicht" und "Warteliste haben wir, bitte melden Sie sich dafür im 4. Quartal 2025 wieder" war nur in Sachen Therapeutensuche alles dabei.
Ich landete letztendlich nach ein paar Monaten des in-der-Mittagspause-herumtelefonierens bei einem Ausbildungszentrum für Psychotherapeuten, die nach vier Monaten auf der Warteliste entschieden, dass ich ein schwieriger Patient sei, mich dann aber doch unterbringen konnten. Namentlich bei einer Therapeutin-to-be die erst nach fast zwei Monaten bei genauerer Recherche feststellte, dass sie doch noch gar nicht qualifiziert sei um mir ein Indikationsgutachten auszustellen. Schade, Johanna, ich hätte das halbe Jahr gerne anderweitig genutzt. Holy shit.
Das Ding ist, ich würde wirklich ungern dieses Doppelleben weiterführen, bei dem ich im Beruf noch mit falschem Namen etc herumlaufe und peinlichst mein Privatleben geheim halte. Ich würde mich genauso ungern bei jedem Bewerbungsgespräch erklären müssen, und dann in der weltverschlossensten, Arbeitnehmerrechte-fernen Welt des Handwerks auf's Beste hoffen. Johanna hat vollstes Verständnis. "Sie könnten ja vielleicht in verschiedenen Betrieben hospitieren gehen, und-" und schauen wo man mich nicht diskriminiert, mit blendendem Optimismus, als ob das nicht die erniedrigenste Lösung sei die dir einfallen könnte? Und sie nennt es "hospitieren", was ja noch nicht mal das realitätsfremdeste an der Aussage ist. Niedlich. Ich kratz' mir gleich die Augen aus.
Johanna sieht zwar selbst ein, dass sie kaum Ahnung von dem Thema hat ("Das ist ja alles etwas... dschungel-artig" sagte sie, nachdem sie sich nach der ersten Sitzung selber informiert hatte). Dafür schlägt sie mir vor, dass wir doch eine gemeinsame Lernerfahrung daraus machen könnten. Ich möchte ihr auf die Packung Taschentücher zwischen uns kotzen. Nachdem ich ihr erklärt habe dass ich gegenüber eines studierten Psychologen wirklich, wirklich ungern in einer aufklärenden Rolle sein möchte starrt sie mich ein bisschen hilflos an. Dann wüsste sie nicht, was ich noch von dieser Therapie erwarte.
Und ich möchte nicht wütend auf sie sein. Aber als ich ihr meine Ausgangssituation nach sechs Monaten verschwendeter Zeit erkläre schaut sie mich mit großen, verständnisvollen Augen an, professionell apathisch, als wäre sie stille Beobachterin eines ungerechten Systems, und nicht eines der gottverdammten Rädchen, welches sich in besagtem System fröhlich um sich selbst dreht. Egal.
Als ich mich nach unangenehmer Stille von ihr verabschiede fragt sie, ob ich wenigstens irgendwas positives aus diesen wenigen Sitzungen mitnehmen könnte. "Wenn's vorbei ist wird's bestimmt eine gute Geschichte" sage ich.
Warum ist es eigentlich einfacher, sich einen falschen Perso zu besorgen, anstatt einen gottverdammten Ergänzungsausweis mit Wunschname, der dann aber auch nur in Kombination mit dem eigentlichen Ausweis gültig und somit irgendwie eh für die Katz ist? Junge, es war einfacher durch den off-duty Sozialarbeiter meines Vertrauens an Testosteron zu kommen anstatt erst einen Psychologen, Psychiater und Endokrinologen zusammenzuscheuchen und zu überreden mich doch einfach eine Hormontherapie machen zu lassen. And this goes without saying, aber macht das nicht, das wäre ja vollkommen irre und so. Wer macht das schon
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lifeispayn · 4 months
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》Wie ich mit 25 die AD(H)S Diagnose und Medikamente dagegen bekommen habe《
Ich bin eigentlich zur einer spezifischen BPS Diagnostik gegangen,da ich diese noch mal bestätigt haben wollte,durch eine:n Psycholog:in welche:r nicht voreingenommen ist und Alles durch eine Methaebene betrachtet.
Die Sitzung ging ca. 90 min durch ein diagnostisches Interwiev. Habe dann einen riesigen Fragekatalog mitbekommen mit unterschiedlichen Fragestellungen. Der wurde dann ausgewertet.
Dort wurde die klassische kPTBS ausgeschlossen
Borderline hat von der Gesampunktzahl überwogen und noch ein zusätzlicher Verdacht auf AD(H)S.
Ich wurde dann zu der nächsten Kollegin geschickt die auf ADH(S) spezialisiert ist. Wieder das Gleiche. Diagnostisches Interwiev, wurde an einen PC gesetzt und musste da Konzentrationsaufgaben lösen,bei dem ich glatt durchgefallen bin.
Habe dann einen weiterer Fragenkatalog mitbekommen. Den mussten meine Mutter,mein Beziehungspartner und ich ausfüllen. Von Kindheit - Erwachsenenalter und Zeugnisse sollte ich auch mitbringen.
Dies wurde alles ausgewertet und per Brief habe ich dann ein ausführliche Ergbnis bekommen:
Verdacht auf Emotional Instabile Persönlichkeitsstörung vom Typ Borderline - ungesicherte Diagnose
ADS ohne Hyperaktivität gesichterte Diagnose
damit bin ich dann zu meinem Psychiater und der hat mir dann Medikinet (Ritalin) 20mg + 10mg ausgestellt.
Was die Wartezeit angeht,hatte ich sehr viel Glück. Hat alles ca. 3 Monate gedauert.
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politik-starnberg · 2 years
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“Am Sonnengrund” bleibt, Spielplatz Percha und mehr ...
(M)ein spontanes Protokoll der Bauausschusssitzung vom 20.10.2022:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die Bekanntgaben können wie immer später in der öffentlichen Niederschrift unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 10 (vorgezogen) Straßenbaumaßnahme Sonnengrund
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Straße "Sonnengrund" ist nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Starnberg noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es fehlt ein Ober- und Unterbau, sowie eine Decke neuzeitlicher Bauweise entsprechend den technischen Voraussetzungen.
Die vorhandene Oberflächenentwässerung entspricht derzeit nicht den Regeln der Technik und läuft ungehindert in die "natürlich" gebildeten Bankette entlang des Straßenzuges. Seit den Starkregenereignissen im Juli 2020 wurde durch Anlieger gegenüber der Stadtverwaltung moniert, dass das Niederschlagswasser von der Straße ungehindert auf ihre Grundstücke läuft.
Für den Bereich der Erschließungsstraße "Sonnengrund" besteht der Bebauungsplan Nr. 8028. Dieser sieht den Straßenkörper zum Ausbau vor. Grundsätzlich hat die Stadt die Herstellungspflicht dieser Erschließungsanlage. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage für die Straße ist rechtlich vollständig erfüllt.
Aufgrund der Herstellung der Straßenbeleuchtung im Jahr 1984, wurde mit dem Bau einer Teileinrichtung begonnen. Um Erschließungsbeiträge erheben zu können hätte innerhalb von 25 Jahren der abrechenbare Ausbau erfolgen müssen (Art. 5a KAG Abs. 7 Satz 2 KAG). Diesbezügliche Erschließungsanlagen gelten als erstmalig hergestellt. Dieses Gesetz tritt zum 01.04.2021 in Kraft. Dieser Zeitraum ist im Jahr 2009 abgelaufen. Die Baumaßnahmen die jetzt umgesetzt werden, gehen zu Lasten der Stadt.
Der südliche Teil der Erschließungsanlage mit einer Länge von 41 m (Fl. Nr. 924/55, Gemarkung Söcking) steht im privatem Eigentum.
Die ermittelten Kosten für die baulichen Maßnahmen stellen lediglich einen Kostenrahmen dar und dienen als Entscheidungsgrundlage. Für eine detaillierte Kostenschätzung müsste ein Ingenieurbüro beauftragt werden, da diese Leistung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in die Leistungsphase 2 -Vorplanung- fällt. Weiter wurden noch keine Bestandsgutachten durchgeführt.
Sollte der Ausbau der Erschließungsanlage "Sonnengrund" nicht erfolgen, muss die Stadt Starnberg bei Schäden an Gebäuden, die z.B. durch Starkregen versursacht werden, damit rechnen, gegenüber den betroffenen Eigentümern Schadenersatzpflichtig zu sein.
Die Stadt Starnberg wurde vom Abwasserverband Starnberger See und dem Wasserwerk Mitte des Jahres 2022 informiert, dass von deren Seite Handlungsbedarf besteht. Der Abwasserverband muss für eine private Maßnahme den Niederschlagswasserkanal in den Sonnengrund bauen, sodass deren Grundstücksentwässerung gesichert ist. Das Wasserwerk hat in diesem Zuge seine Wasserleitung erneuert. Geplant ist, die entstandenen Aufgrabungen wieder provisorisch herzustellen. Anlieger des Sonnengrund monieren die Vorgehensweise und bitten um Entscheidung, ob die Straße in diesem Zuge erstmalig hergestellt wird.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss lehnt die Erschließungsmaßnahme "Am Sonnengrund" ab.
Angenommen: einstimmig
TOP 3 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 21.02.2022 hat der Stadtrat nach Vorberatung im Bauausschuss am 17.02.2022 den Beschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha gefasst. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ortsteilspielplatzes.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen in das Verfahren eingebracht. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind seitens folgender Beteiligter Stellungnahmen eingegangen, die in die Abwägung einzustellen sind:
Abwasserverband Starnberger See
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bayernets GmbH
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
Landratsamt Starnberg – Fachbereich Umweltschutz – Untere Immissionsschutzbehörde; Kreisbaumt
Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde
TenneT TSO GmbH
Die eingegangenen Stellungnahmen drücken überwiegend Zustimmung zum Verfahren aus und führen lediglich zur Aufnahme eines Hinweises zum Denkmalschutz und zu einer redaktionellen Ergänzung bezüglich der Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen in der Begründung.
Die Erreichbarkeit der Spielplatzfläche durch Feuerwehr und Rettungsdienst ist über den Wendehammer an der Heimatshausener Straße grundsätzlich gewährleistet. Die notwendigen Bewegungsflächen für die Feuerwehr auf der Spielplatzfläche werden darüber hinaus bei der konkreten Spielplatzplanung berücksichtigt. Der Punkt "Feuerwehraufstellflächen und Rettungswege" wird in die Begründung aufgenommen, führt jedoch zu keiner Planänderung. Die Bereitschaft der Landeshauptstadt München zur Verpachtung der benötigten Fläche besteht weiterhin und die Pachtverhandlungen sind mittlerweile weiter fortgeschritten. Der Beschluss zur Anmietung der Fläche von der Landeshauptstadt München mit einer Festlaufzeit von 12 Jahren ab dem 01.01.2023 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 23.05.2022 gefasst (Beschlussvorlage 2022/135).
Eine Änderung der Planinhalte ist durch die vorgebrachten Anregungen nicht veranlasst; die Begründung und der Umweltbericht wurden den Hinweisen und Anregungen entsprechend überarbeitet und weiter ergänzt.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 31.03.2022 1.1 Zum Bauleitplanverfahren werden keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht. 2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim 2.1 Aus dem Bereich Landwirtschaft
Dem Verfahren wird aus landwirtschaftlicher Sicht im Grundsatz zugestimmt. Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen darf grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden, ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind in jedem Fall zu dulden und die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in der Nähe zum Planungsgebiet darf nicht eingeschränkt werden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen oder der geplanten Spielplatznutzung durch landwirtschaftliche Emissionen sind nicht zu erwarten.
2.2 Aus dem Bereich Forsten
Es werden keine forstfachlichen Belange von der Planung berührt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
3. 3.1  Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 01.04.2022 Bodendenkmalpflegerische Belange:
Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) unterliegen.
Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Es wird ein entsprechender Hinweis auf das Bayerische Denkmalschutzgesetz zu möglichen Bodenfunden in die Begründung aufgenommen.
4. Bayernets GmbH, Schreiben vom 24.03.2022
4.1 Im Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegen keine Anlagen der bayernets GmbH, ebenso werden aktuelle Planungen der bayernets GmbH nicht berührt. Daher werden keine Einwände gegen das Verfahren vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
5. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, E-Mail vom 04.04.2022 5.1 Der 55. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
6. Landratsamt Starnberg – Fachbereich Umweltschutz – Untere Immissionsschutzbehörde; Kreisbauamt; Schreiben vom 25.05.2022 (nach Fristverlängerung)
6.1 Untere Immissionsschutzbehörde
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken oder Anregungen. Es wird hinsichtlich der Sozialadäquanz auf § 22 Abs. 1 a BImSchG hingewiesen, wonach Geräuscheinwirkungen, die u.a. von Kinderspielplätzen hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht. Die Begründung stellt den Belang der Immissionen bereits dar, wird jedoch noch redaktionell um die Gesetzesgrundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes ergänzt.
6.2 Kreisbauamt
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
7. Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 02.06.2022
7.1 Stellungnahme des fachlichen Naturschutzes
Der Flächennutzungsplan liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Landschaftsschutzgebiets-Verordnung (LSG-VO) „Würmtal“. Insofern ist die Vereinbarkeit des Flächennutzungsplans mit der LSG-VO zu prüfen. Die Errichtung eines Kinderspielplatzes ist von öffentlichem Interesse. Die Annahme einer Befreiungslage im Sinne des § 67 BNatSchG setzt eine Alternativenprüfung bzw. Alternativlosigkeit voraus. Aus der Begründung zur 55. FNP-Änderung geht hervor, dass alternative Standorte geprüft wurden. Jedoch ist aus den Ausführungen nicht herauszulesen, welche Alternativen geprüft wurden und ob es Alternativen außerhalb des Schutzgebietes gäbe. Hier sind die Ergebnisse der Alternativenprüfung noch näher darzustellen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann daher noch keine abschließende Stellungnahme bezüglich einer Befreiungslage erfolgen.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Eine Alternativenprüfung hat frühzeitig stattgefunden, das Ergebnis wird in die Begründung aufgenommen und ausführlich dargestellt.
8. TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 07.04.2022
8.1 In dem Bereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplans sind keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden. Die Belange des Unternehmens werden durch die geplante Maßnahme nicht berührt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht. Vorlage
III. Der Stadtrat billigt den Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha in der Fassung vom 23.09.2022.
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Bauantrag für den Anbau einer Notleiteranlage an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 102/2, Gemarkung Starnberg, Kirchplatz 6 (Antrag-Nr. 2022/196)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Bei der Stadt Starnberg ging am 14.09.2022 ein Bauantrag für den Anbau einer Notleiteranlage an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 102/2, Gemarkung Starnberg, Kirchplatz 6 ein. Das bestehende Wohngebäude wird in die Gebäudeklasse 4 eingestuft. Zur Verbesserung der Rettungswegsituation soll im Rahmen des vorliegenden Bauantrags eine Fluchtleiteranlage als zweiter Rettungsweg aus den Wohnungen des 3. Obergeschosses und des Dachgeschosses errichtet werden. Der Anbau der Leiteranlagen erfolgt an der west- und südseitigen Fassade sowie im Bereich der südseitigen Dachfläche des Gebäudes. Die baulichen Maßnahmen beschränken sich auf die beiden Außenfassaden sowie die Dachflächen. Änderungen innerhalb des Gebäudes sind damit nicht verbunden.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben liegt gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8105 IV, 2. Änderung für das Gebiet zwischen Hauptstraße, Kirchweg, Wittelsbacherstraße und Theresienstraße. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich hinsichtlich der Art der Nutzung ein besonderes Wohngebiet fest. Die Wohnnutzung ist bereits im Bestand vorhanden.
Die geplante Notleiteranlage befindet sich außerhalb der Baugrenzen. Einer Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch die Leiteranlage kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch das geplante Vorhaben eingehalten.
Die zur Prüfung der gesicherten Erschließung erforderlichen Stellungnahmen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor, weshalb die Erschließung noch nicht abschließend geprüft werden konnte. Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um keine stellplatzrelevante Änderung, weshalb kein neuer Stellplatznachweis erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Anbau einer Notleiteranlage an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 102/2, Gemarkung Starnberg, Kirchplatz 6 (Antrag Nr. 2022/196) wird vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung erteilt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung zugunsten der Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 8105 IV, 2. Änderung festgesetzten Baugrenzen durch die geplante Notleiteranlage wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Änderungsantrag zum Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf Fl. Nr. 603/2, Gemarkung Starnberg, Mathildenstraße 5 (Antrag Nr. 2022/176)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 09.12.2021 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet südöstlich der Mathildenstraße eingestellt.
Am 24.08.2022 ging ein Änderungsantrag ein, der wiederum vier Gauben und darüber hinaus Änderungen an Fassade und Dach vorsieht. Die Ausmaße des Gebäudes sind, mit Ausnahme der Dachgauben und der Breite des Balkons im Dachgeschoss, unverändert. Gleiches gilt für die Höhenlage. Die Änderungen an Fassade und Dach ziehen hinsichtlich der gestalterischen Qualität des Gebäudes Einbußen nach sich. Nach wie vor fügt sich das Bauvorhaben aber nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Änderungsantrag zum Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf Fl. Nr. 603/2, Gemarkung Starnberg, Mathildenstraße 5, wird nach § 34 BauGB erteilt.
angenommen: 9:4
TOP 6 Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung einer Bürofläche im Dachgeschoss zu zwei Wohneinheiten und Errichtung eines neuen Fluchttreppenhausanbaus zur separaten Erschließung der beiden Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 60, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4b (Antrag-Nr. 2022/200)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Bei der Stadt Starnberg ging am 21.09.2022 ein Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung einer Bürofläche im Dachgeschoss zu zwei Wohneinheiten und Errichtung eines neuen Fluchttreppenhausanbaus zur separaten Erschließung der beiden Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 59/1, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4b ein. Im Rahmen des Vorbescheids ist soll im Dachgeschoss des Gebäudes eine Nutzungsänderung von einer Büroeinheit in zwei Wohneinheiten erfolgen. Die bestehenden Büroeinheiten im Erdgeschoss und Obergeschoss werden weiterhin über das bestehende Treppenhaus erschlossen werden, der Zugang zum Dachgeschoss soll über den Anbau eines Treppenhauses erfolgen. 
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Damit ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich nur zulässig, wenn es sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der umliegende Bereich südlich der Enzianstraße kann als faktisches Mischgebiet eingestuft werden. Die geplante Wohnnutzung ist grundsätzlich im Mischgebiet als zulässig anzusehen, wobei die Art der Nutzung im Rahmen des Vorbescheids nicht abgefragt wird.
Lediglich die Frage 2 zum Einfügen der geplanten Wandhöhen betrifft einen Aspekt des Bauplanungsrechts. Die übrigen Fragen betreffen bauordnungsrechtliche Belange, welche nicht durch die Stadt geprüft werden. Die nähere Umgebung ist hinsichtlich des Maßes der Nutzung geprägt von Gebäuden mit deutlich geringeren Wand- und Firsthöhen. Die maximale Wandhöhe der prägenden Umgebungsbebauung beläuft sich auf ca. 8,20 m. Die geplanten Wandhöhen von 9,50 m bzw. 11,50 m des Staffelgeschosses überschreiten daher den Rahmen der maßstabsbildenden Umgebungsbebauung und würden zu städtebaulichen Spannungen führen.
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung einer Bürofläche im Dachgeschoss zu zwei Wohneinheiten und Errichtung eines neuen Fluchttreppenhausanbaus zur separaten Erschließung der beiden Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 60, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4b (Antrag-Nr. 2022/200) gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 1 wird nicht erteilt, da die Frage bauordnungsrechtliche Anforderungen betrifft, welche nicht durch die Stadt geprüft werden. 
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 2 wird nicht erteilt, da sich eine Wandhöhe von 9,50 m sowie eine Wandhöhe des Staffelgeschosses von 11,50 m nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
3. Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 3 wird nicht erteilt, da die Frage die bauordnungsrechtlichen Anforderungen betrifft, welche nicht durch die Stadt geprüft werden.
4. Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 4 wird nicht erteilt, da die Frage bauordnungsrechtliche Anforderungen betrifft, welche nicht durch die Stadt geprüft werden.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Bauantrag für den Umbau und Sanierung einer Villenerweiterung (Antrag Nr. 2022/190) und Bauantrag für die Erweiterung der Tiefgarage (Antrag Nr. 2022/191) jeweils auf dem Grundstück Fl. Nr. 91, Gemarkung Söcking (Maximilian-von-Dziembowski-Straße 1, 1a, 1b)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Bei der Stadt Starnberg gingen am 05.09.2022 ein Bauantrag für den Umbau und die Sanierung einer Villa (Antrag Nr. 2022/190) und ein Bauantrag für die Erweiterung einer bestehenden Tiefgarage (An- trag Nr. 2022/191) auf dem Grundstück Fl. Nr. 91, Gemarkung Söcking, Maximilian-von-Dziembowski- Straße 1, 1a, 1b ein. Auf dem parkartigen Grundstück befindet sich eine historische Villa mit einem späteren Erweiterungsgebäude. Bei der Villa handelt es sich um die ehemalige Villa von Dziembowski, einen Mansarddachbau im Jugendstil mit doppelgeschossiger Loggia, Veranda und Erker mit klassizistischen Elementen, vom Büro Hönig und Söldner (München), 1905. Die Villa und die große Parkanlage nach englischem Stil stehen unter Denkmalschutz. Das Vorhabengrundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet "Westlicher Teil des Landkreises Starnberg".
Eine Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung des Erweiterungsbaus wurde bereits 2015 erteilt (40-B-2015-284-11). Die Baugenehmigung wurde auf Antrag bis zum 18.09.2021 verlängert, ist nun aber nicht mehr gültig. Die bereits damals genehmigten Maßnahmen zum Umbau und zur Sanierung des Erweiterungsbaus werden nun einschließlich der auch damals erforderlichen Befreiung von der Baugrenze um drei mal 3 m2 zur Begradigung des Erkers mit dem Antrag Nr. 2022/190 erneut beantragt.
Mit dem Antrag Nr. 2022/191 wird die Erweiterung der bestehenden Tiefgarage beantragt. Für diese Maßnahme wurde bereits am 25.05.2016 eine Baugenehmigung erteilt, die aber mittlerweile abgelaufen ist. Geplant ist die Erweiterung der nördlich der historischen Villa liegenden Tiefgarage um etwa die doppelte Fläche nach Westen. Die Erschließung soll über die vorhandene Tiefgaragenzufahrt erfolgen. Seinerzeit wurde eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze erteilt. Ein entsprechender Befreiungsantrag liegt dem aktuellen Antrag nicht bei.
Planungsrechtliche Beurteilung
Beide Vorhaben liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8036 aus dem Jahr 1996. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 30 Abs. 3, im Übrigen nach § 35 BauGB.
Die Befreiung unter Nr. 1 berührt die Grundzüge der Planung aufgrund der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze nicht und ist städtebaulich vertretbar. Gleiches gilt für die Befreiungen unter Nr. 2, da die Erweiterung der Tiefgarage im nördlichen, der Straße zugewandten Vorbereich der Villa vorgenommen werden soll, in dem sich bereits die vorhandene Tiefgaragenzufahrt mit befestigtem Vorplatz befindet.
Beschlussvorschlag
1. Zu Antrag Nr. 2022/190
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umbau und Sanierung einer Villa auf dem Grundstück Fl. Nr. 91, Gemarkung Söcking, wird in Verbindung mit folgender Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8036 erteilt:
Befreiung von der Baugrenze um drei mal 3 m2 zur Begradigung des Erkers.
Das Landratsamt wird gebeten, die Belange des Denkmalschutzes zu überprüfen.
2. Zu Antrag Nr. 2022/191
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung der Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 91, Gemarkung Söcking, wird in Verbindung mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8036 erteilt:
Befreiung von der Baugrenze,
Befreiung von der Festsetzung A) 2 „Private Grünfläche“,
Befreiung von der Festsetzung A) 10 "bestehender und zu erhaltender Baumbestand“ jeweils zugunsten der unterirdisch liegenden Tiefgaragenerweiterung.
Das Landratsamt wird gebeten, die Belange des Denkmalschutzes zu überprüfen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Hirschangerturnhalle; Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage Durchführungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im November 2019 beschloss der Bauausschuss: "Die Sanierung der Heizungsanlage und der Lüftungsanlage in der Hirschangerturnhalle werden im Jahr 2020 in einem Zuge geplant und ausgeschrieben. Die Ausführung soll im Jahr 2021 erfolgen. Die Beantragung von Fördermitteln ist zu prüfen." 
Aufgrund eines Personalwechsels im Sommer 2020, erforderlicher Einarbeitungszeit sowie fehlender personeller Kapazitäten, konnte die Maßnahme nicht begonnen werden. Im Mai diesen Jahres wurde die Planerabfrage für die Ingenieurleistung der technischen Gebäudeausrüstung über das Dienstleistungszentrum ausgeschrieben.
Die jetzige Planung sieht entgegen des ursprünglichen Konzepts, das auf einem Pelletkessel für die Grundlast und einen Gaskessel für die Spitzenlast basierte, zwei modulierende Pelletkessel mit einer Gesamtleistung von 500KW, einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung in den Sommermonaten mit einem Heizwasserspeicher von 800L und einer Frischwasserstation für die Trinkwasseraufbereitung, sowie zwei Heizwasser-Pufferspeicher mit gesamt 15m3 Wasservolumen vor.
Eine Fördermöglichkeit über die Bafa ist aufgrund eines Wasservolumens von 30L/KW möglich und wird gerade noch in vollem Umfang geprüft. Der Pelletbunker fasst ein Volumen von ca. 80t und müsste bei dem jetzigen Verbrauch durchschnittlich zwei bis dreimal im Jahr gefüllt werden. Eine Einbringöffnung für die Befüllung lässt sich über den vorhandenen Lichtschacht herstellen, sodass keine weiteren Erdarbeiten im Außenbereich erforderlich sind. Eine Anlieferzone wurde bereits bei der energetischen Sanierung 2017 berücksichtigt.
Das vorgestellte Konzept des Planers, überzeugt durch moderne und umweltbewusste Anlagentechnik. Erfahrungswerte in weiteren städtische Liegenschaften, die ebenfalls mit Pellets beheizt werden, konnten bisher nur positives hervorbringen.
Für die Gesamtmaßnahme ist ein Kostenrahmen von 900.000€ erforderlich. Im Haushalt 2022 waren Mittel in Höhe von 580.000€ angesetzt. Dieses Jahr werden hiervon voraussichtlich 50.000€ abgerufen. Für das Jahr 2023 müssen daher die verbleibenden 850.000€ in den Haushalt eingestellt werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme "Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage in der Hirschangerturnhalle" durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die dafür erforderlichen Gewerke auszuschreiben und zu vergeben.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Wohnungssanierung Hirschanger 7; Durchführungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Wohngebäude Hirschanger 7, Baujahr 1957, befinden sich neun Wohnungen (Dreispänner, drei Geschosse). Die Fassade und die oberste Geschossdecke wurden im Jahr 2008 gedämmt, ebenso wurde das Dach saniert – das Gebäude verfügt aber über keine zentrale Heizungsanlage. Die Wohnungen werden teilweise über Pelletöfen, teilweise über Ölöfen beheizt; im Jahr 2021 wurden nach Aufforderung an die Stadt durch den Bezirksschornsteinfegermeister Kaminsanierungen durchgeführt, da sonst eine Stilllegung der vorhandenen Öfen gedroht hätte.
Im Sommer verstarb ein Mieter einer Wohnung (Zimmer, Wohnküche, Bad; Wohnfläche knapp 40 qm). Anfang September konnte die leerstehende Wohnung im 2. Obergeschoss Mitte besichtigt und nachfolgend eine überschlägige Ermittlung der notwendigen Sanierungskosten durchgeführt werden.
Es müssen umfangreiche Arbeiten an der Elektroverkabelung und den Sanitärleitungen erfolgen. Außerdem sind sämtliche Wände neu zu verputzen und es muss eine Beheizung über einen Öl- oder Pelletofen geschaffen werden (der vorhandene Ofen ist als Eigentum des Mieters ausgebaut worden). Ebenso zu erneuern sind sämtlich Türen sowie ein Großteil der Bodenbeläge. Die Gesamtkosten werden inkl. Planungskosten auf rund 60.000 € geschätzt. Nach der Sanierung wird die Miete entsprechend der tatsächlich angefallenen Kosten angepasst.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Wohnung Hirschanger 7, 2. Obergeschoss Mitte, mit einem Kostenrahmen von 60.000 € durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Gehweg vor Edeka Leutstettener Straße. Wann wird die Gehwegverbreiterung realisiert? Sie bittet, dass die Hanfelderstraße im unteren Teil in einen verkehrssicheren Zustand versetzt wird. Es gibt Rillen und Schlaglöcher. 
Herr Zirngibl (CSU): Was ist mit dem Geothermievortrag von Herrn Dr. Sengl. Er möchte den vorgeschlagenen Friedhof schon gerne besichtigen. 
Herr Janik: Es gibt einige Themen in diesem Bereich, so dass vielleicht eine Sondersitzung doch sinnvoll erscheint. Es wird wohl 2023 werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach der Kreuzung Kaiser-Wilhelm-Straße / Ludwigstraße und den aufgestellten Baken bzw. dem Wasserabfluss.
(M)ein Fazit:
Die Sitzung war wieder angenehm kurz - vor allem, wenn aufgrund fehlender Zuhörer auf die Sachvorträge verzichtet werden kann, da alle Teilnehmer diese zuhause schon gelesen haben. 
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