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#Schadensersatzanspruch
gutachter · 3 months
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Augen auf bei der Kautionsabrechnung wegen Schadensersatzes
„…Erklärt der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache, so setzt dies voraus, dass sich die Ansprüche vor Eintritt der Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 548 Abs. 1 BGB aufrechenbar gegenüberstanden (§§ 215, 387 BGB). Wegen der erforderlichen Gleichartigkeit der Ansprüche muss somit…
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beurich · 2 years
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Wirecard: Musterverfahren gegen EY eröffnet
Das KapMuG ist vermutlich die einzige und letzte Möglichkeit für geschädigte Investoren, zumindest einen Teil ihres Verlustes auszugleichen. Wirecard-Gebäude.Quelle: ots und http://www.presseportal.de/nr/162844 Hamburg (ots) – Das Oberlandesgericht München bereits im März 2022 beschlossen (Beschluss Az. 3 OH 2767/22), dass es im Fall Wirecard zu einem Verfahren nach dem KapMuG gegen den…
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raniehus · 1 month
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§ 390 BGB bestimmt, dass eine Forderung, der eine Einrede (also ein Leistungsverweigerungsrecht) entgegensteht, nicht aufgerechnet werden kann. § 215 BGB stellt sich als eine Ausnahmevorschrift von § 390 BGB dar. Nach § 215 Alt 1 BGB schließt die Verjährung die Aufrechnung nicht aus, wenn der der Aufrechnung zugrunde liegende Anspruch noch nicht zu dem Zeitpunkt verjährt gewesen ist, in dem er erstmals hatte aufgerechnet werden können. Grundlage ist die Aufrechnungslage vor Verjährungseintritt, § 387 BGB.
Schadenersatzansprüche des Vermieters verjähren regelmäßig in der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 S. 1 BGB. Auch nach Ablauf dieser Frist kann ein Vermieter dem Anspruch auf Rückzahlung der Baukaution (einschl. Zinsen) des Mieters den Schadensersatzanspruch entgegenhalten und selbst dann einen Entschädigungsanspruch aufrechnungsweise geltend machen, wenn er bisher nicht von der Ersetzungsbefugnis (Entschädigung statt Naturalrestitution) Gebrauch gemacht hatte, § 215 Alt. 1 BGB.
BGH, Urteil vom 10.07.2024 - VIII ZR 184/23 -
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glitterypaintertale · 1 month
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Heymanns Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Wolters Kluwer Online Shop
Inhaltverzeichnis
Ihr Fachanwalt für IT-Recht sowie Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
So wird ein Rechtsanwalt zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Anwalt IT Recht Berlin – Fachanwälte finden!
Aus diesem Grund hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Rechtsanwalt Christian Kerschbaum die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ verliehen. Das IT-Recht als rechtliche Querschnittsmaterie befasst sich mit der rechtlichen Betrachtung von vielfältigen Sachverhalten aus der Informationstechnologie. Es umfasst viele Rechtsgebiete, angefangen vom Software(urheber)recht über das Vertragsrecht der Informationstechnologien z.B.
Ihr Fachanwalt für IT-Recht fachanwalt it recht mannheim sowie Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
Diese schriftliche Prüfung ist geteilt in fünf bis sieben Klausuren, die je nach Bundesland in der Anzahl variieren.
Ich unterstütze bei der Implementierung von IT-Sicherheitsrichtlinien und vertrete Mandanten bei Streitigkeiten vor Gericht.
Als Fachanwalt für IT-Recht, IT-Sicherheitsbeauftragter (IHK) und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) stehe ich Ihnen gerne zur Seite – Ich freue mich auf Sie, Ihr Oliver Daum.
Eine weitere Aufgabe einer IT-Rechtskanzlei besteht darin, IT-Verträge zu erstellen oder zu prüfen.
Mai 2022 in Kraft tretenden Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) statuieren weitere Informationspflichten und einen Schadensersatzanspruch für Verbraucher.
Das Internetrecht grenzt sich per Definition in der Hinsicht vom IT-Recht ab, als dass es dabei um die Rechtssicherheit auf Websites, Social Media, dem Onlinehandel und beispielsweise Suchmaschinen geht. Auf der einen Seite versprechen die informationstechnologischen Entwicklungen komfortable und globale Lösungen. Auf der anderen Seite erhöht der stetige Wandel aber auch die rechtliche und faktische Komplexität.
So wird ein Rechtsanwalt zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Zur Förderung der Fortbildung und Kommuni­kation der Mitglieder untereinander, der Diskussion und Information auf dem Gebiet der Informa­ti­ons­tech­no­logien unterhält die Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht eine eigene Homepage unter  Daraus sind u. Die zahlreichen Veranstal­tungen, Aktivitäten und Koopera­tionen zu entnehmen, die nicht zuletzt der Fortbildung auch der Fachanwälte dienen. Ein Anwalt sichert rechtliche Compliance, erweitert Marktchancen und fördert nachhaltiges Wachstum.
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Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei. Gerne können Sie die Unterlagen zu Ihrem Fall vorab per E-Mail schicken. Besucher erhalten keine Rückerstattung, wenn sie zu spät zum Konzert erscheinen. Bei Verspätung des Veranstalters kann eine Rückerstattung möglich sein. Viagogo darf keine Leerverkäufe von Tickets für Spiele des FC Bayern mehr durchführen. Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung Ihrer Interessenten.
Die rechtliche Aufarbeitung von Angriffen auf die IT hingegen kann der Fachanwalt übernehmen. So besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Auch die Verfolgung von Straftaten kann ein Fachanwalt in diesen Fällen unterstützen. Zehn Wochenenden (nur freitags und samstags) Kenntnisse in den Themenbereichen vermittelt, die nach § 14 k FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Kurse, wie z.B. Europäisches Medienrecht, Medienarbeitsrecht, Medienstrafrecht u.a.
Auch weitere Ratgebertexte sind auf der Webseite zu finden, wie etwa zur Markenüberwachung oder was Sie über Domains wissen sollten. Dazu bietet die IT-Recht-Kanzlei ihren Mandanten ein komplettes Schutzpaket für Online-Portale, das stets auf dem aktuellen Stand ist und für Vertrauen und Sicherheit Sorge trägt. Ferner sind die Anwälte im Zeichen des E-Commerce auch international aktiv. Auch bei einer ungerechtfertigten Abmahnung, beispielsweise im Zuge eines Filesharing-Vorwurfs, vertritt der Fachanwalt seinen Klienten. Zudem kann man über die Webseite der IT-Recht-Kanzlei Lodigkeit einen Newsletter abonnieren, der Interessenten stets über aktuelle Gerichtsurteile informiert oder aber man kann sich auf ihrem Blog erkundigen. Die Arbeitsgemeinschaft trug nachhaltig zur Einführung des Fachanwaltstitels im Jahr 2006 bei und half bei der Erstellung der Pflichtkenntnisse zur Erlangung des Titels.
Gemeinsam sehen wir uns die technologischen Fortschritte und den Stellenwert des Internets in der heutigen Gesellschaft an. Gleichzeitig werfen wir einen Blick darauf, wie die Zukunft – beispielsweise in Bezug auf die „Künstliche Intelligenz“ – aussehen kann. Meine Rechtsberatung beinhaltet Vorschläge, wie Sie Ihre Werbeideen (beispielsweise auf Social Media, im Rahmen eines Gewinnspiels oder über Affiliate-Systeme) umsetzen können. Wenn gewünscht, gehe ich im Zuge meiner Beratung auch auf das Omnichannel-Marketing ein. Der Unternehmenserfolg hängt ganz entscheidend von den ergriffenen Marketingstrategien ab.
Ein Anwalt für IT-Recht deckt also die ganze Bandbreite informationstechnologischer Rechtsfragen ab. Gleichzeitig muss er aber auch in den überlappenden Rechtsthemen bewandert sein. Wer Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich vorher als Hersteller bei der Stiftung EAR registrieren lassen und erhält dann eine Registrierungsnummer. Doch muss diese Nummer auch online, etwa auf Produktseiten oder im Impressum, ausgewiesen werden? Wir beraten Unternehmen zu allen Fragen des IT-Rechts, unterstützen bei der Gestaltung von rechtskonformen Erklärungen und Verträgen und prüfen u. Nicht zuletzt vertreten wir unternehmerische Mandanten außergerichtlich und vor Gericht, z.
Wir bieten Ihnen neben den üblichen Kommunikationswegen auch eine persönliche Beratung per Videotelefonat mit unseren Experten. IT-Recht ist eine noch junge juristische Disziplin und hat Bezüge zu vielen anderen Rechtsgebieten. Insofern ist das IT-Recht als Querschnittsmaterie zu betrachten.
Ungerechtfertigte Bewertungen verzerren das Bild zu Ihrem Unternehmen, da es sich nicht um echte Erfahrungen handelt. Setzen Sie auf Experten, die Ihnen Datenschutz im Arbeitsalltag leicht und verständlich machen. Unser Ziel ist es Sie in diesem Thema zu unterstützen und Arbeit abzunehmen. Sie sehen, es hat viele Vorteile, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter gleichzeitig Fachanwalt für IT-Recht ist. Anschließend werden sich spezialisierte Rechtsanwälte bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Mit 16 Rechtsanwälten und 50 Mitarbeitern sind wir Ihr Ansprechpartner für kompetente Rechtsberatung – auch über die Landesgrenze des Saarlandes hinaus. Ob im privaten Bereich oder im Geschäftsleben, unsere Abhängigkeit zu technischen Geräten steigt und mit ihr die Anforderungen an unser Handeln. Seit über 19 Jahren berate ich, als Gründer der IT-Kanzlei Lutz, Mandanten bundesweit in allen Bereichen des IT-Rechts. Mein Fokus liegt auf dem Datenschutzrecht, der Umsetzung der DSGVO sowie der Beratung in Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Sowohl Unternehmen als auch Privatkunden finden in meiner Kanzlei individuell abgestimmte Lösungen, die präzise auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
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aktionfsa-blog-blog · 9 months
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Urteil gegen unverschlüsselte Mails
Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO
Endlich hat mal ein Richter kapiert, dass unverschlüsselte Mails einen Eingriff in die persönliche Privatsphäre darstellen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, nachdem er von seinem Arbeitgeber nur unverschlüsselte Mail geschickt bekam. Heise.de berichtet: "Der Arbeitnehmer brachte vor, durch die Form der Datenübermittlung, eine zusätzliche Weiterleitung seiner Informationen an den Betriebsrat und eine unvollständige Auskunft, habe er einen immateriellen Schaden sowie einen Kontrollverlust erlitten."
Dafür wollte er Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, den ihm der Richter des Arbeitsgerichts Suhl nicht zugestand. Er bekam aber Recht, dass der Versand einer unverschlüsselten Mail gegen die DSGVO verstößt. Die Richter beriefen sich dabei auch auf die Ansicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse.
Eine Berufungsinstanz könnte den Schadensersatzanspruch eventuell noch einmal prüfen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 14. Dezember, dass schon die Sorge, dass persönliche Daten missbraucht wurden, einen Schaden darstellen kann.
Die DSGVO erwähnt im Grundsatzartikel 5 nicht direkt die Forderung nach Verschlüsselung, fordert aber bei der Nutzung eine Abwägung nach "Stand der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen".
Deshalb verweist Heise.de auf den DSB in Hessen, der sagt: Als vergleichsweise sichere Kommunikationsmittel empfiehlt aber etwa auch der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel insbesondere den Versand inhaltsverschlüsselter E-Mails (PGP oder S/MIME) oder Portallösungen, "bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Arbeitsgericht-Unverschluesselte-Mail-verstoesst-gegen-die-DSGVO-9592235.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ym Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8647-20240111-urteil-gegen-unverschluesselte-mails.html
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inomaxx · 1 year
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Wie sich Bauherren vor Regressansprüchen mit Versicherungen schützen können
Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung kann man sich beim Bauen eine Menge Ärger und Unkosten sparen. Eine Baustelle ist immer eine Gefahrenstelle und etliche Unfälle können sich hier ereignen, für die der Bauherr regresspflichtig gemacht werden kann. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor den Kosten, die durch Sach- und Personenschäden auf und wegen Ihrer Baustelle entstehen können.
Es können verschiedene Unfälle passieren
Eine häufige Unfallquelle ist Glatteis vor der Baustelle. Natürlich ist der Bauherr zum Räumen von Schnee und Eis verpflichtet. Oft denkt man daran aber erst, wenn es zu spät ist. Rutscht eine Person auf dem glatten Bürgersteig vor der Baustelle aus, haftet der Bauherr für den Unfall. Dieser Schadensfall kann von einer Bauherrenhaftpflichtversicherung aber übernommen werden. Ebenfalls kann es zu Unfällen kommen, wenn Baumaterial unsachgemäß gelagert ist. Es kann verrutschen und auf Passanten oder Autos fallen. Auch in diesen Fällen tritt die Haftpflichtversicherung für den Schaden ein. Auch nicht vorschriftsmäßig beleuchtete Baustellen können zu Unfällen führen, ebenso wie unsachgemäß aufgestellte Bauzäune. Sach- und Personenschäden, die aus diesen Unfällen entstehen können, werden von der Assekuranz gedeckt.
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Oft wird ein Bauherr aber auch zu Unrecht für einen Schaden verantwortlich gemacht. In diesen Fällen agiert die Versicherung wie ein Rechtsschutz und wehrt den unrechtmäßigen Anspruch ab. Regressansprüche, die von Privatpersonen oder auch von Berufsgenossenschaften gegen den Bauherren gerichtet werden können, belaufen sich oft auf Summen, die existenzbedrohend sein können. Somit ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht einer der ersten Schritte, die man unternehmen sollte, wenn man heute zu bauen anfängt.
Wann abschließen und welche Kosten hat eine Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflicht sollte noch vor Baubeginn abgeschlossen werden, denn sobald der Architekt oder die Baufirma die Planung aufnehmen, haftet man als Bauherr für Schäden. Der Versicherungsbeitrag für die Bauherrenhaftpflicht wird als Einmalzahlung bezahlt. Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach mehreren Faktoren. Unter anderem beeinflussen die Versicherungssumme, eine Selbstbeteiligung und die Bausumme sowie die Bauweise des Bauobjekts die Höhe des Versicherungsbeitrags. Bei teuren Bauvorhaben ist die Versicherungssumme automatisch höher als bei günstigen und parallel dazu steigt oder fällt die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Die Versicherungssumme, also der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt, hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten der Bauherrenhaftpflicht. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung, also die Summe, die Sie im Schadenfall selbst zahlen müssen, kann sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken. Der genaue Beitrag für die Bauherrenhaftpflicht ist natürlich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und je nach detailliertem Leistungsumfang unterschiedlich. Prinzipiell können Sie mit rund einem Tausendstel der Bausumme rechnen.
Was sind die Leistungen einer Bauherrenhaftpflicht
Eine Bauherrenhaftpflicht leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen des Bauvorhabens verursacht werden. Dazu zählen auch Schäden, die durch Baufahrzeuge oder Baumaschinen verursacht wurden, sowie Umweltschäden beispielsweise durch einen umgestoßenen Farbkanister. Wenn Geschädigte ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche an Sie heran tragen, wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung diese – notfalls auch gerichtlich – für den Bauherren ab. Hierfür prüft sie die Rechtslage und durchsucht sämtliche Bauunterlagen, um sicher zu sein, dass der Schadensersatzanspruch auch wirklich gerechtfertigt ist.
Viele dieser Schadensfälle können natürlich auch eintreten, nachdem das Haus fertig ist
Eine Bauherrenhaftpflicht läuft in der Regel mit Ablauf der Bauphase aus. Im Anschluss daran sollte man dann eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die im eigenen Heim vor Schadensansprüchen schützt. Zur Absicherung der Familie sollte man es auch in Betracht ziehen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Heute ist zum Bauen meist eine Finanzierung notwendig. So sollte besonders der Verdiener lebensversichert sein, damit das Heim auch im Todesfalle für die Familie erhalten bleibt.
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abfindunginfo · 1 year
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Impfschaden - rechtlich durchsetzbar?
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Die Verhöhnung der Opfer Wer Impfschäden erlitten hat, kann den Staat verklagen — als Opfer anerkannt zu werden gleicht jedoch einem Lotteriegewinn. Exklusivabdruck aus "Corona-Impfung". von Beate Bahner Beate Bahner setzte sich im April 2020 als eine der ersten Anwältinnen eindeutig und mit juristischen Argumenten gegen die Corona-Maßnahmen zur Wehr. Die Fachanwältin für Medizinrecht provozierte dadurch durchaus ungnädige Reaktionen der Staatsmacht. Die Popularität, die sie damals gewann, führte dazu, dass sehr viel Corona-Elend auf dem Schreibtisch ihrer Anwaltskanzlei landete. In diesem vierten Teil einer kleinen Reihe mit Buchauszügen aus ihrem Spiegel-Bestseller "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" legt die Juristin dar, dass Geschädigte gegenüber Ärzten und Staat durchaus Rechte haben — tatsächlich auch Recht zu bekommen steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Die angebliche Unterstützung des Staates Jeder Impfgeschädigte kann einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat geltend machen — und zwar unabhängig davon, ob er auch persönlich gegen den impfenden Arzt auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Wege einer Arzthaftungsklage zivilrechtlich vorgeht (1). Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine sogenannte Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Die dort zugesicherten Entschädigungsleistungen sollen die Akzeptanz der Schutzimpfung erhöhen. Dieser Entschädigung liegt der sogenannte Aufopferungsgedanke zugrunde, sie wurde erstmals 1961 in Zusammenhang mit der Impfpflicht gegen Pocken gesetzlich geregelt. Denn die Pockenimpfung ging mit einer erheblichen Zahl von schweren und nicht selten bleibenden Gesundheitsschäden einher. Die Ausrottung der Pocken konnte zum damaligen Zeitpunkt (angeblich) nur um den Preis von Impfschäden erreicht werden. Weil der durch die Pockenimpfung Geschädigte sich für die Gesundheit der Allgemeinheit "aufgeopfert" hatte, sollte er als Entschädigung eine Versorgung durch die Allgemeinheit wegen des Impfschadens erhalten (2). Die Entschädigung wurde mit der Pockenimpfung eingeführt, da diese eine erhebliche Zahl von schweren und nicht selten bleibenden Gesundheitsschäden verursachte. Tatsächlich wurde die Pockenkrankheit durch die Impfung nicht etwa reduziert, im Gegenteil: Hatte England im Jahr 1853, bevor die Pockenimpfung dort Pflicht wurde, etwa 2 Pockentodesfälle je 100.000 Einwohner zu verzeichnen, so gab es 20 Jahre später — trotz oder wegen der Impfung — dort fünfmal so viele Todesfälle durch die Pocken. Im Jahr 1928 bestätigte ein Beitrag in der renommierten Fachzeitschrift British Medical Journal, dass das Risiko, an Pocken zu sterben, für die Geimpften fünfmal so hoch war wie für die Ungeimpften (3). Die sogenannte Aufopferung des Individuums für die Allgemeinheit forderte also schon vor über 150 Jahren einen sehr hohen tödlichen Tribut. Nach Einführung der Pockenimpfung verstarben in England fünfmal so viele Menschen an Pocken. Der Patient kann also sowohl den Arzt in Anspruch nehmen als auch direkt beim Staat eine Entschädigung wegen eines Impfschadens beantragen. Dies ergibt sich auch aus § 63 Abs. 2 IfSG, wonach ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat aus den Grundsätzen der fahrlässigen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB den Versorgungsanspruch nach § 60 IfSG nicht ausschließt. Dasselbe gilt auch für Arzthaftungsklagen gegen den Arzt. Allerdings kann eine (eventuelle) finanzielle Entschädigung für eine möglicherweise lebenslange gesundheitliche Beeinträchtigung niemals den tatsächlichen Schaden und den Schmerz der Betroffenen lindern. Denn Gesundheit ist das höchste Gut — sie ist durch nichts aufzuwiegen, und ganz sicherlich nicht durch eine kleine Rentenzahlung und die Übernahme der Behandlungskosten. Vor allem wird es sich am Ende dieses Kapitels zeigen, dass die Chance, überhaupt eine entsprechende Entschädigung zu erhalten, nach einem meist jahrelangen mühsamen Kampf enorm gering ist. Ein eventueller Entschädigungsanspruch gegen den Staat schließt die Arzthaftungsansprüche gegen den Arzt persönlich nicht aus. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich. Der Versorgungsanspruch nach § 60 IfSG Nach § 60 Abs. 1 S. 1 IfSG besteht bei einem Impfschaden auf Antrag ein Anspruch auf Versorgung, wenn der Schaden durch eine Schutzimpfung oder eine andere prophylaktische Maßnahme verursacht wurde. Ein Impfschaden ist nach der Definition des § 2 Nr. 11 IfSG: (…) die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde. Nach § 1 Coronavirus-Impfverordnung (4) haben alle Personen in Deutschland einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und sind daher — bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs — grundsätzlich anspruchsberechtigt nach § 60 IfSG. Angesichts dieser klaren Regelung kommt es auch nicht darauf an, ob eine Landesbehörde oder die STIKO eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen haben. Diese Empfehlung wirkt sich bei der Corona-Impfung nur im Hinblick auf eine Priorisierung im Falle eines Impfstoffmangels aus, der ja schon seit Monaten nicht mehr vorliegt. § 60 IfSG gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren, für die die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Diese Impfungen sind ebenfalls nach der Coronavirus-Impfverordnung zulässig (5). Laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) übernimmt der Bund potenzielle Versorgungsansprüche der Patienten auch bei den ab September 2021 möglichen Auffrischimpfungen, vorausgesetzt die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs werden beachtet (6). Art und Umfang der Entschädigung Der Inhalt des Versorgungsanspruchs richtet sich gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 IfSG grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) (7). Der Begriff "Entschädigung" oder "Schadensersatz" wird nicht verwendet, es handelt sich vielmehr um einen sogenannten "Versorgungsanspruch wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung durch die Impfung". Ein Schmerzensgeld ist — anders als beim Arzthaftungsanspruch — ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS): - einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage, und - einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich (8). Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld. Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge) und Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln. Dem Geschädigten sind im Rahmen der Heilbehandlung auch heilpädagogische Behandlung, heilgymnastische und bewegungstherapeutische Übungen zu gewähren, wenn diese bei der Heilbehandlung notwendig sind (vgl. § 62 IfSG). Die "Versorgungsansprüche" sind in detailreichen Vorschriften in §§ 9 ff. Bundesversorgungsgesetz geregelt. Erfahrungsgemäß muss um fast jede Position erbittert gekämpft werden. Voraussetzung ist allerdings, dass im Falle einer Impfung ein Impfschaden überhaupt anerkannt wird. Sodann muss der Grad der Schädigungsfolge festgestellt werden, damit überhaupt erst die Voraussetzungen für mögliche Versorgungsansprüche erfüllt sind. Erste Schritte bei Verdacht auf Impfschaden Melden Sie Ihren Verdacht dem impfenden Arzt, dem zuständigen Gesundheitsamt und/oder dem Landesversorgungsamt Ihres Bundeslandes (9). Ausreichend ist dabei die Mitteilung an die entsprechende Stelle, dass Sie einen Impfschaden vermuten und diesen überprüfen lassen möchten. - Schreiben Sie alle Reaktionen auf, die Sie im Zusammenhang einer Impfung sehen. - Sichern Sie Ihr Impfbuch (oder Impfpass), eventuelle Arztbriefe und Krankenhausberichte. - Sofern Sie Zeugen für Reaktionen haben, sollen auch diese ihre Beobachtungen aufschreiben. - Führen Sie Tagebuch. Alles, was von Ihrem bisherigen Gesundheitszustand abweicht, könnte wichtig sein. Wichtig ist grundsätzlich der zeitliche Zusammenhang. Wenden Sie sich an einen Experten, zum Beispiel an einen auf das Impfrecht spezialisierten Anwalt oder an einen der Verbände, die eventuell weitere Empfehlungen zur Unterstützung aussprechen können. Nachfolgend finden sich beispielhaft einige Vereine, Verbände und weiterführende Homepages: - www.bundesverein-impfgeschädigter-ev.de - www.individuelle-impfentscheidung.de - www.impfentscheidung.online - www.impfkritik.de - www.efi-online.de - www.impf-report.de - www.impfausschuss.de - www.zentrum-der-gesundheit.de/bibliothek/impfen Einleitung des Verfahrens Nach der Meldung des Impfschadens durch den Arzt oder den Geschädigten muss der Impfgeschädigte einen schriftlichen Antrag stellen. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Versorgungsämter der Länder (§ 64 Abs. 1 IfSG). Die konkret zuständigen Behörden können im Internet oder bei den Gesundheitsämtern erfragt werden. Mit dem Antrag wird automatisch ein Verfahren eingeleitet. Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, insbesondere Nachweise über die Verabreichung der Corona-Impfung, also der Impfausweis und die nachfolgenden Behandlungsunterlagen. Das Versorgungsamt beauftragt sodann einen oder auch mehrere Gutachter, die den Antrag, den behaupteten Schaden und insbesondere die Kausalität zwischen Schaden und Impfung prüfen (und im Zweifel ablehnen). Auf die Wahl des Gutachters besteht in der Regel kein Einfluss, obwohl versucht werden kann, einen solchen vorzuschlagen. Ein sehr kostspieliges, privat in Auftrag gegebenes Gutachten ist erst dann zu empfehlen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Wird der Impfschaden anerkannt, stehen dem Betroffenen beziehungsweise den Angehörigen die oben genannten Versorgungsleistungen zu. Führt das Gutachten aber dazu, dass keine Entschädigung zugestanden wird, weil die Kausalität zwischen Impfung und Schaden vom Geschädigten nicht nachgewiesen wurde, was leider meistens der Fall ist, kann gegen den Bescheid binnen Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden. Es wird dann in diesem Widerspruchsverfahren erneut ein Gutachten erstellt, wobei ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung voraussichtlich wiederum bestritten werden wird. Beweis des Impfschadens durch den Geschädigten Die durch die Corona-Impfung geschädigte Person hat also "dem Grunde nach" zwar einen Anspruch auf "Versorgung". Der Geschädigte ist jedoch — ebenso wie im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess gegen den Arzt — auch bei der Durchsetzung dieses Anspruchs in der sogenannten Beweislast (10). Er muss also auch bei der Geltendmachung eines Versorgungsanspruchs gegen den Staat nachweisen, dass seine Beschwerden, die gesundheitliche Schädigung oder gar der Tod des Angehörigen "durch die Schutzimpfung" erfolgt sind — und nicht auf einer anderen Ursache beruhen. Allein die Geltendmachung eines Impfschadens reicht für die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs nicht aus. Der Staat wird nämlich immer behaupten, der Schaden beruhe auf einer anderen Ursache — selbst wenn der Patient eine Stunde nach der Impfung verstirbt. Der Geschädigte selbst muss also den schädigenden Vorgang, zunächst die Durchführung der Schutzimpfung, eine Impfkomplikation in Form einer gesundheitlichen Schädigung und die Dauerhaftigkeit der gesundheitlichen Schädigung (sog. Impfschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen (11). Diese Tatsachen müssen mit einem so hohen Grad an Wahrscheinlichkeit festgestellt sein, dass kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (12). Nachweis der Kausalität ist schwer zu erbringen Den Nachweis, dass die Schädigung auf der Impfung beruht, muss der Geschädigte nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit führen (§ 61 S. 1 IfSG) (13). Das bedeutet, dass nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schaden spricht (14). § 61 IfSG bestimmt in Anlehnung an § 1 Absatz 3 BVG: Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden. Angesichts der bislang zu beobachtenden kategorischen Leugnung eines Zusammenhangs zwischen dem Gesundheitsschaden oder dem Tod zur vorherigen Corona-Impfung durch Ärzte (15), Betroffene oder Angehörige wird genau diese Frage der Kausalität jedoch die größte Hürde im Verfahren sein. Bei mehreren Schadensursachen beruht der Schaden rechtlich zwar dann auf der Impfung, wenn die Impfung nach Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Schadens mindestens so wichtig ist wie die übrigen Umstände zusammen (16). Die fraglichen Ursachenzusammenhänge müssen hierbei nach aktuellen und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beurteilt werden (17). Dieses Buch hat jedoch belegt, dass im Zusammenhang mit der Corona-Impfung auf nahezu alle wissenschaftlichen Erkenntnisse und evidenzbasierten Nachweise verzichtet wurde, dass es daher ein nahezu allgemeines Leugnen des Schädigungscharakters der Impfung gibt (18) und dass der Kausalitätsnachweis daher nur mit redlichen ärztlichen Sachverständigen zu führen sein wird. Diese Redlichkeit ist — spätestens seit der Einführung der "Epidemischen Lage" durch § 5 IfSG im März 2020 — leider so selten geworden wie ein Goldfund am Rhein. Spätestens jetzt wird klar, dass die Anerkennung eines Impfschadens einem Lotteriespiel ähnelt. Denn wenn die Symptome nicht unmittelbar nach der Impfung auftreten und wenn von den Sachverständigen für den Schaden andere Umstände verantwortlich gemacht werden oder die Symptome als untypisch beziehungsweise im Zusammenhang mit der Impfung als nicht erklärbar eingestuft werden, stehen die Chancen für die Anerkennung eines Impfschadens schlecht (19). Damit entfällt auch jedweder Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Herrscht in der medizinischen Wissenschaft hinsichtlich der Ursächlichkeiten Ungewissheit, kann ein Schaden zwar gegebenenfalls mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt werden (§ 61 S. 2 IfSG) (20). Ein solcher Anspruch ist aber nicht einklagbar, sondern beruht auf dem Ermessen und damit dem Wohlwollen der zuständigen Behörden. Hierauf zu hoffen wäre höchst blauäugig. Damit erhalten die geschädigten Patienten letztendlich im Zweifel keinerlei Entschädigung und Unterstützung. Kein Patient sollte sich darauf verlassen, dass er im Falle eines Impfschadens irgendeine Unterstützung des Staates erwarten kann. Nachtrag vom 30.05.2023: https://norberthaering.de/news/mertens-post-vac/ Quellen und Anmerkungen: (1) Auf diese angebliche "Entschädigung" und die damit verbundene angebliche Haftungsfreistellung der Ärzte hatte die KBV ausdrücklich hingewiesen, um hierdurch sowohl die Ärzteschaft als auch die (möglicherweise) beunruhigten Bürger zu vertrösten und in Sicherheit zu wiegen, vgl. Kapitel 2.3 (2) Nationaler Impfplan vom 1. Januar 2012, S. 49, https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/tp_gesundheitprvention/downloads_servicegesundheit/downloads_impfungen/download_nationalerimpfplan.pdf (3) Vgl. Engelbrecht/Köhnlein, Virus-Wahn, S. 54 m. w. N. Auch die Philippinen erlebten Anfang des 20. Jahrhunderts trotz vollständiger Durchimpfung ihre schlimmste Pockenepidemie. (4) CoronaImpfV, Stand 13. Juli 2021, https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-06/ BJNR615310021.html (5) Nachricht der KBV vom 10. August 2021, https://www.kbv.de/html/1150_53651.php (6) Nachricht der KBV vom 10. August 2021, https://www.kbv.de/html/1150_53651.php (7) "Bundesversorgungsgesetz" in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist, https://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BVG.pdf Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschäden stellt es mittlerweile die zentrale Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts dar. Das Gesetz gilt nach § 68 SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches und wird zum 1. Januar 2024 in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch eingeordnet. (8) Vgl. hinsichtlich des Versorgungsumfangs §§ 9 ff. Bundesversorgungsgesetz (9) Vgl. zur Meldepflicht Kapitel 16 (10) Vgl. hierzu Kapitel 29.1 (11) BSG, Beschl. vom 29. Januar 2018 — B 9 V 39/17 B Rn. 7; Bay. LSG, Urt. vom 14. Mai 2019 — L 15 VJ 9/17. Im konkreten Fall wurde der Nachweis der Impfimplikation als nicht erbracht angesehen, da "Schreien" nach der MMRV-Impfung auch andere Ursachen haben könne; LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 21. Juli 2006 — L 8 VJ 847/04 Rn. 32, Anspruch nach Polyomyelitis-Impfung wurde anerkannt, weil Sachverständiger die Impfung als Ursache für Epilepsie für möglich hielt und erbliche Vorbelastung ausgeschlossen werden konnte. (12) BSG, Urt. vom 28. Juni 2000 — B 9 VG 3/99 R (13) BSG, Urt. vom 19. März 1986 — 9a RVi 2/84 Rn. 8 (14) BSG, Urt. vom 19. März 1986 — 9a RVi 2/84 Rn. 8; Bay. LSG, Urt. vom 14. Mai 2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 53 (15) Vgl. hierzu Kapitel 15.4 (16) Bay. LSG, Urt. vom 14.05.2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 55 (17) BSG, Urt. vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R; Bay. LSG, Urt. vom 14.05.2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 56 (18) Vgl. hierzu Kapitel 15.4 (19) Dies bestätigt die "Auswertung der Meldungen von Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz", eine Publikation aus dem Jahr 2002, wonach fast keiner der gemeldeten Verdachtsfälle als kausal mit der Impfung angesehen wurde, https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/wiss-publikationen-volltext/bundesgesundheitsblatt/2002/2002-auswertung-impfkomplikationen-infektionsschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (20) Bay. LSG, Urt. vom 14. Mai 2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 40 Dieser Artikel erschien auf Rubikon am 04.12.2021 und ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen. Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Lesen Sie den ganzen Artikel
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wohnmobilista · 1 year
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advokat-engelmann · 5 years
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– Vertretung gegenüber der Behörde und dem Gericht.
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rakotz-blog-blog · 11 years
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Bewerbungsverfahren um öffentliches Amt – Schadensersatzanspruch
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/bewerbungsverfahren-um-oeffentliches-amt-schadensersatzanspruch_105/
Bewerbungsverfahren um öffentliches Amt – Schadensersatzanspruch
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Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Ist die Stelle nach einem Bewerbungsverfahren berechtigt/unberechtigt besetzt worden, endet dieser Anspruch und der nicht berücksichtigte Bewerber hat nur n......
weiterlesen: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/bewerbungsverfahren-um-oeffentliches-amt-schadensersatzanspruch_105/
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gutachter · 4 months
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Schadensberechnung bei Errichtung eines Zauns auf dem Nachbargrundstück?
1. Errichtet ein Werkunternehmer infolge eines Planungsfehlers einen Zaun teilweise auf dem Nachbargrundstück, kann der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Werkmangels jedenfalls dann nicht nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten berechnet werden, wenn ein (befürchteter) Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach nachbarrechtlichen Vorschriften zeitlich ausgeschlossen ist. 2. Der…
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susanbeaucamp · 7 years
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Hundebiss – Haftungsausschluss wegen Mitverschulden?
Hundebiss – Haftungsausschluss wegen Mitverschulden?
Wenn einfache Zuwendungen gegenüber Haustieren auf der Notarztstation enden
OLG Oldenburg – 9 U 48/17
  Sachverhalt:
Der Beklagte hatte die Klägerin zu seiner Geburtstagsfeier eingeladen. Der Hund des Beklagten lief auf dem Fest frei zwischen den Gästen herum. Erst vor drei Wochen hatte der Beklagte den Hund  aus einem Tierheim in Rumänien mitgebracht. Die Klägerin beugte sich zu dem Hund…
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raniehus · 3 months
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Dem Träger der Straßenbaulast obliegt die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen; ein Verstoß dagegen kann einen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung begründen (§ 839 Abs. 1 BGB iVm. Art 34 GG). Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf Straßenbäume.
Es ist ausreichend, wenn in regelmäßigen Zeitabständen die Straßenbäume auf ihre Standfestigkeit geprüft werden. Als gefährdet angesehene Bäume oder Teile von Bäumen sind zu beseitigen; kann dies nicht zeitnah erfolgen, ist der entsprechende Straßenabschnitt einstweilen für den Verkehr zu sperren.
Bei (auch orkanartigen) Sturm ist eine Sperrung der Straße wegen der Gefahr des Umsturzes von (auch gesunden) Bäumen oder Astbruch nicht notwendig. Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen bzw. vor ihnen warnen, die für den Benutzer bei erforderlicher Sorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die er sich nicht rechtzeitig einrichten kann, was bei einem aufkommenden (orkanartigen) Sturm nicht der Fall ist.
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 28.06.2023 - 11 U 170/22 -
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beurich · 7 years
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LKW-Kartell: Flughäfen machen Schadensersatzansprüche geltend
Berlin (ots) – Rekordgeldbußen in Höhe von 3,8 Mrd. EUR hat die EU-Kommission in den Jahren 2016 und 2017 gegen Mitglieder des sogenannten LKW-Kartells verhängt. Das betrifft die Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. Die EU-Kommission hat darauf hingewiesen, dass Geschädigte dieses Kartells die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüchegegen die Kartellanten geltend zu…
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olaf-kauhs-inomaxx · 2 years
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dermontag · 3 years
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Baufirma geht Pleite Was eine Insolvenz für Bauherren bedeutet 04.02.2022, 12:18 Uhr Meldet eine Fachfirma Insolvenz an, ist das auch für private Bauherren ein Desaster. Was die Pleite für das eigene Bauprojekt bedeutet. Und worauf Sie in einem solchen Fall achten müssen. Der Hausbau oder die Sanierung des Badezimmers war lange geplant, und dann endlich in Angriff genommen. Plötzlich meldet der beauftragte Fachbetrieb Insolvenz an - noch während der laufenden Arbeiten. Was nun? Neben aufkommender Wut und Enttäuschung gerät durch die Insolvenz das Bau- oder Sanierungsvorhaben oft erstmal ins Stocken. "Damit kommt es zu zeitlichen Verzögerungen und zu Mehrkosten", sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands der Privaten Bauherren (VPB) in Berlin. Auch wenn es für alle Beteiligten höchst unerfreulich ist, gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer: "Ein Insolvenzantrag heißt nicht zwingend, dass der Schuldner überhaupt nichts mehr macht", erklärt Jörg Mayr, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln. Folgen des Insolvenzantrags Nach Eingang des Insolvenzantrags beauftragt das örtlich zuständige Amtsgericht einen Gutachter oder eine Gutachterin. Er oder sie prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Ist das Unternehmen zahlungsunfähig? Droht der Firma Zahlungsunfähigkeit? Ist sie überschuldet? Zumeist bestellt das Gericht den Gutachter als vorläufigen Insolvenzverwalter. Stellt sich nun heraus, dass es einen Insolvenzgrund gibt und sind die Kosten des Verfahrens gedeckt, beschließt das Gericht, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Reicht das Vermögen des Schuldners nicht aus, führt dies dazu, dass das Gericht den Insolvenzantrag mangels Masse abweist. Die Firma ist dann per Gesetz aufzulösen. "In dem Fall geht ein Paar, das ein Haus baut oder ein Badezimmer sanieren lässt, leer aus", so Mayr. Insolvente Firma kann Aufträge fertigstellen Kommt ein vorläufiger Insolvenzverwalter zum Einsatz, entscheidet er gemeinsam mit der Unternehmensspitze, ob ein Auftrag weiter ausgeführt wird oder nicht. "Ein Insolvenzverwalter willigt zumeist in die Weiterführung des ein oder anderen Projektes ein, wenn er sieht, dass sich das finanziell für die Masse lohnt", erklärt Mayr. Wichtig: "Sobald Bauherren erfahren, dass die von ihnen beauftragte Fachfirma einen Insolvenzantrag gestellt hat, sollten sie sich zwingend anwaltlich beraten lassen", rät Freitag. Auf keinen Fall sollten Bauherren dann auf eigene Faust handeln - sonst kann es teuer werden. Denn sonst nimmt der Bauherr der formell noch existierenden Firma die Chance, den Bau wie vertraglich vereinbart fertigzustellen und dafür die Rechnung zu stellen. "Wenn es schlecht läuft, zahlen Bauherren nicht nur die neue Firma, die sie mit dem Weiterbau beauftragt haben, sondern auch die Firma, mit der sie ursprünglich den Vertrag abgeschlossen haben", so Mayr. Kein Kündigungsrecht im Insolvenzfall Das Auftraggeber ein Kündigungsrecht im Falle einer Insolvenz haben, sei leider ein weit verbreiteter Irrtum, so Mayr. Ein Werkvertrag endet nicht automatisch mit der Insolvenz. Es gibt gegensätzliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob eine Insolvenz einen Auftraggeber dazu berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund zu kündigen. "Grundsätzlich läuft erst einmal juristisch alles ganz normal weiter", so Mayr. Der Vertrag mit dem Schuldner endet erst dann, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung ablehnt oder der Auftraggeber aus anderen Gründen - etwa wegen Verzugs - berechtigterweise kündigt. Wie private Bauherren sich schützen können Wer auf eigenen Grund und Boden baut, kann sich im Vorfeld wappnen: "Sie können mit dem Unternehmen ein Kündigungsrecht vertraglich vereinbaren für den Fall, dass der Betrieb selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt", sagt Mayr. In der Klausel sollte stehen, dass der Bauherr nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zahlen muss und dass ihm ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zusteht. "Den Vertrag mit der Baufirma sollten Bauherren zwingend vom Fachanwalt durchsehen lassen, um vor Risiken abgesichert zu sein", rät Mayr. Mehr zum Thema Oft sei es für Bauherren schwierig, im Vorfeld die finanzielle Lage einer infrage kommenden Firma zu überprüfen. Dennoch: "Ein grobes Bild kann man sich aber über Bonitätsprüfungen bei Auskunfteien wie etwa der Schufa oder Creditreform verschaffen", so Freitag. Ist der Bau in vollem Gange, sollten Bauherren vereinbarte Abschlagssummen erst zahlen, wenn ein Bausachverständiger bestätigt hat, dass die Arbeiten mängelfrei sind. Ohne Sicherheit sollte man keine Vorkasse leisten, so Mayr. Denn bereits gezahltes Geld wäre im Fall einer Insolvenz der Fachfrima für den Bauherrn verloren.
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