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#kinderkrippe
benkaden · 7 months
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Vorlagefotografie für Ansichtskarte
Bad Salzungen Kinderkrippe am See
Bad Salzungen: Auslese-Bild-Verlag
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maskinderakademie · 27 days
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Hallo liebe Kinder und #Eltern, kennt ihr das offizielle #Kinderportal der Landeshauptstadt #München eigentlich schon? Das Portal POMKI.de informiert euch über Veranstaltungen, gibt Tipps zum #Spielen, Hinweise zu tollen Mitmachaktionen für #Kinder und vieles mehr!
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Conversation
Ich: Genau, wir haben Winter. Und welchen Wochentag haben wir heute?
Kinder:
Ich: Heute ist Freitag :)
Kinder:
Ich: Welchen Wochentag haben wir heute?
Maxi: Sommer!!
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gutachter · 2 years
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Haimhausen reagiert auf Babyboom
Haimhausen reagiert auf Babyboom
Haimhausen: „…Wie viele andere Gemeinden benötigte die Gemeinde Haimhausen kurzfristig weitere Kinderbetreuungsplätze, nur entschied man sich diesmal nicht reflexartig für den Kauf von Containern, mit denen man die provisorische Kinderkrippe an der Prof.-Schinnerer-Straße erweitert: Die Gemeinde baute zwei Holzhäuser auf, die demnächst zwei Krippengruppen beherbergen werden. Das diesmal gewählte…
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jfberlin · 2 months
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ErzieherInnen und KinderpflegerInnen (m/w/d) | 81479 München
 Sie sind auf der Suche nach etwas Besonderem?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
 In unseren drei Gruppen der Kinderkrippe St. Gabriel betreuen wir Kinder im Alter von 1-3 Jahren; in unseren vier Gruppen im Kinderhaus betreuen wir Kinder im Alter von 1-6 Jahren.
 Sie haben eine positive Arbeitseinstellung, ein großes Herz, Nerven aus Stahl und Freude an der Arbeit mit Kindern?
 Für unsere Kinderkrippe und unser Kinderhaus suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
 ErzieherInnen (Vollzeit/ Teilzeit)
KinderpflegerInnen (Vollzeit/ Teilzeit)
(m/w/d)
 Wir bieten Ihnen:
• sichere Arbeitsplätze in einem motivierten, kompetenten Team
• umfangreiche Möglichkeiten, sich aktiv in den Arbeitsprozess einzubringen
• leistungsgerechte Vergütung nach AVR
• Sonderzahlungen (erhöhte Münchenzulagen)
• kostenfreie Fort- und Weiterbildungen, Supervision
• betriebsärztliche Betreuung
• Wohnmöglichkeit
• Eigene kindgerechte Gärten/ Spielplätze
• Tolles Klostergelände mit viel Grünfläche
• Mehrere Spielplätze, einen Bienenstock, Tauben und Hühner auf dem Gelände
• Parkgelegenheit
• 49-Euro Ticket
 Weitere Infos unter:
👉 https://kita-stellenmarkt.de/job/erzieherinnen-und-kinderpflegerinnen-m-w-d-2434/
 #KitaStellenmarkt #Kita #Kindergarten #Kinderkrippe #Kinderhaus #Erzieher #Kinderpfleger #Kindheitspädagoge #Sozialpädagoge #Pädagoge #StGabriel #München #Bayern #Vollzeit #Teilzeit #unbefristet #Stellenmarkt #Jobbörse #Stelleschalten #Job #Jobangebot #Stellenangebot #Stellenanzeige #Stellenausschreibung
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reinekes-fox · 8 months
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Me, reading things as an inspiration for HaD
Zu den Einrichtungen auf dem Lagergelände gehörten mehrere Herbergen, eine Kinderkrippe, eine Polytechnische Oberschule, Sporthallen, Cafés, ein Kino, eine Bibliothek, eine Freilichtbühne und eine mongolische Jurte.
The facilities on the camp site included several hostels, a crèche, a polytechnic high school, sports halls, cafes, a cinema, a library, an open-air theater and a Mongolian yurt.
Like I understand all of this and will use it, but where did the yurt come from.
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pumpkidgrove · 9 months
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"Die Höhle"⁠ "The Cave"⁠
Halloween 2017:⁠ Die Kinderkrippe des fanatischen Dr. Alptraum⁠ The nursery of the fanatical Dr. Nightmare
https://www.pumpkidgrove.de⁠
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Sorry, ich weiß, Spam dieser Art ist nichts Besonderes mehr, aber - also das -
"Gesunde Potenz bis zu 75 Jahren ist die Norm! Wie kann ich meine männliche Kraft schnell und effektiv stärken?
Sie alle kennen die Geschichten der Stars und sehr bekannter Männer, die bereits in einem guten Alter junge Frauen heirateten."
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"Darüber hinaus, in solchen Ehen kommen Babies auf die Welt, die Männer sind sehr glücklich, und ihre jungen Frauen sind stolz und erzählen über den Erfolg ihres Mannes im Bett."
...I doubt it.
"Wie machen sie das? Ist das alles Viagra, Cialis oder ähnliche Mittel? Natürlich nicht. Ich hatte die Gelegenheit, diese heikle Frage an solche Männer zu stellen, und sie erzählten mir von einem bemerkenswerten Mittel, nämlich den weltbekannten Kapseln
Uromexil Forte"
Mhja, liegt bestimmt an DIscount Viagra und nicht an Geld.
"Sie bestehen ausschließlich aus natürlichen Komponenten, haben aber eine sehr starke Wirkung. Vor kurzem konnte dieses Mittel nur im Ausland und für viel Geld bestellt werden, aber jetzt ist es für Deutschen verfügbar und hat sehr gute Qualität (nicht zu verwechseln mit chinesischen Fälschungen)."
Hey, hey, nicht beleidigend werden hier.
So weit, so 08/15, nur war diese Mail u.a. adressiert an *checks notes* die Johanniter-Kinderkrippe "Zwergenhaus" in Schwabach (Bayern).
...an Zielgruppenorientiertheit eigentlich nur übertroffen von Amthors "Hey Rezo, du alter Zerstörer"-Video.
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dalikde · 3 months
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إذا كنت ستنتقل إلى ألمانيا مع أطفال أو تتوقع مولودًا ، فستبدأ في سماع كلمة " كيتا " كثيرًا. ما هي Kita ( Kindertagesstätte )؟ اختصار لـ Kindertagesstätte ، Kita هو مصطلح جماعي لأشكال مختلفة من رعاية الأطفال ، بما في ذلك دور الحضانة ودور الحضانة ورعاية ما بعد المدرسة. لست مضطرًا لإرسال أطفالك إلى الحضانة في ألمانيا ، لكن القيام بذلك سيساعد في تنشئتهم الاجتماعية وتطورهم. إذا قررت العودة إلى العمل ، تقوم Kitas أيضًا بسد الفجوة حتى يبدأ طفلك في الذهاب إلى المدرسة الابتدائية في سن 6. رعاية نهارية في ألمانيا إذا كنت تبحث عن رعاية نهارية في المدن في جميع أنحاء البلاد ، بما في ذلك رياض الأطفال ودور الحضانة ومجموعات اللعب ، فقم بإلقاء نظرة على مجموعتنا المختارة من مقدمي الرعاية النهارية الموصى بهم في ألمانيا . كما يقدم البعض خدمات الولادة والرعاية بعد المدرسة. حقوق رعاية الأطفال في ألمانيا منذ عام 2013 ، يتمتع جميع الأطفال في ألمانيا الذين تتراوح أعمارهم بين 12 شهرًا وما فوق بالحق القانوني في الحصول على مكان لرعاية الأطفال ، والذي تدعمه الدولة (جزئيًا). يحق للأطفال الذين تتراوح أعمارهم بين 3 و 6 سنوات الحصول على مكان في الحضانة. ومع ذلك ، فإن الطلب على رعاية الأطفال يفوق العرض بكثير - خاصة إذا كنت بحاجة إلى ساعات عمل ممتدة أو تعليم ثنائي اللغة ، أو إذا كنت تعيش في إحدى المدن الألمانية الكبرى - وقد يكون تأمين مكان لطفلك أمرًا تنافسيًا للغاية. لذلك من الجيد البدء في التخطيط في أقرب وقت ممكن. ليس من المستغرب أن يبدأ الآباء في إجراء استفسارات أثناء الحمل أو بعد وقت قصير من تسجيل الولادة . خيارات Kita في ألمانيا توجد أشكال مختلفة لرعاية الأطفال في ألمانيا ، والتي يمكن تصنيفها بشكل فضفاض إلى أربعة أنواع مختلفة: حضانات ( Kinderkrippe ) - للأطفال الذين تقل أعمارهم عن 3 سنوات الحضانات ( Kindergärten ) - للأطفال الذين تتراوح أعمارهم بين 3 و 6/7 مربيات / مربيات الأطفال ( Tagespflege ) - لجميع الأطفال رعاية ما بعد المدرسة ( Schulhort ) - للأطفال الملتحقين بالمدرسة الابتدائية دور الحضانة في ألمانيا ( Kinderkrippe ) حضانة ( Krippe ) ترعى الأطفال دون سن الثالثة. تدير دور الحضانة في ألمانيا مزيج من المنظمات الخاصة والعامة والدينية. في Krippe ، ينصب التركيز على التنشئة الاجتماعية واللعب والغناء والرحلات ، وكل ذلك تحت إشراف معلمي السنوات الأولى. تتميز معظم دور الحضانة بالمرونة فيما يتعلق بأوقات التوصيل والالتقاء ، مما يسمح للآباء بتكييف رعاية الأطفال مع ساعات عملهم . يستمر اليوم العادي حوالي سبع ساعات وتتفاوت الأسعار بشكل كبير حسب الموقع ودخل الوالدين. الحضانات في ألمانيا ( Kindergärten ) تُعرف الحضانات في ألمانيا باسم شائع الاستخدام في اللغة الإنجليزية: روضة الأطفال. تدار من قبل سلطات المدينة أو الهيئات الدينية أو المنظمات المنشأة خصيصًا أو الكيانات الخاصة الأخرى وتركز على التعلم القائم على اللعب لصقل مهارات الأطفال الاجتماعية والإبداعية واللغوية. في بعض المناطق ، قد تقدم المؤسسات الخاصة أو المدارس الدولية دور حضانة ثنائية اللغة. على عكس دور الحضانة ، تبدأ معظم الحضانات في الصباح وتنتهي في وقت الغداء أو بعد الظهر بقليل. توجد مؤسسات مع رعاية ليوم كامل ، لكنها ليست شائعة جدًا ، مما يعني أن المنافسة على الأماكن مرتفعة وتميل إلى أن تكون أكثر تكلفة. كما هو الحال مع دور الحضانة ، تختلف تكلفة الحضانات بشكل كبير ، حسب دخل الوالدين والمنطقة. مربيات الأطفال في ألمانيا ( Tagespflege ) تتم الإشارة رسميًا إلى مربيات الأطفال أو المربيات في ألمانيا بمصطلح محايد جنسانيًا " Tagespflege " ، على الرغم من أن " Tagesmutter " لا تزال هي الكلمة التي من المرجح أن تسمعها. كما يوحي الاسم ، تقوم مربية الأطفال برعاية طفلك في منزله. يُسمح لمربي الأطفال في ألمانيا برعاية ما يصل إلى ستة أطفال في المرة الواحدة. تأتي المربيات عمومًا إلى منزلك لرعاية طفلك (أطفالك). بينما لا يُطلب من مربيات الأطفال والمربيات في ألمانيا أن يكونوا معلمين مؤهلين في السنوات الأولى ، يجب أن يكونوا مسجلين في مكتب رعاية الشباب المحلي ( Jugendamt ). تختلف التكاليف ، ولكن في المتوسط ​​، يتقاضى مربية الأطفال حوالي 300 إلى 600 يورو شهريًا لمدة 20 ساعة في الأسبوع. الرعاية قبل وبعد المدرسة ( Schulhort ) الرعاية قبل وبعد المدرسة هي شكل من أشكال الرعاية النهارية للأطفال الذين تتراوح أعمارهم بين 6 سنوات وما فوق الذين يذهبون إلى المدرسة الابتدائية. يتم توفيرها من قبل المدارس نفسها ، للمساعدة في سد الفجوة بين الانتهاء من المدرسة وتمكين الآباء من جمع أطفالهم بعد العمل.
تعتمد عروض Schulhort المحلية على المرافق المتاحة والطلب المحلي ، وبالتالي يمكن أن تختلف بشكل كبير من منطقة إلى أخرى. تختلف رسوم الرعاية بعد المدرسة وفقًا لما يتم تقديمه ، ومدة رعاية طفلك ، وما إذا كان يتم تضمين الطعام . أنواع الكيتا في ألمانيا مثلما توجد أنواع مختلفة من المدارس في ألمانيا ، هناك أيضًا أنواع مختلفة من مدارس كيتا. في حين أن بعضها ممول من القطاع العام ، فإن البعض الآخر خاص ؛ قد يتبع البعض ، مثل مونتيسوري أو والدورف كيتاس ، مفهومًا تعليميًا أو فلسفة معينة. هناك أيضًا "Kitas متكاملة" ، حيث يتم رعاية الأطفال ذوي الإعاقة وغير المعاقين معًا ، و Kitas ثنائي اللغة ، حيث يتم التدريس باللغتين الألمانية واللغة الثانية. يؤثر نوع Kita الذي تختاره على نوع التعليم في السنوات الأولى الذي سيتلقاه طفلك ، بالإضافة إلى الرسوم. كيف تجد مكانًا لرعاية الأطفال / كيتا في ألمانيا الطلب على أماكن Kita في ألمانيا مرتفع ، لذلك من المفيد أن تبدأ استعداداتك مبكرًا. قدم إلى مركز رعاية الشباب أولاً ، يجب عليك التقدم إلى مكتب رعاية الشباب المحلي ( Jugendamt ) . سوف يعطونك قائمة بجميع Kitas في منطقتك. حدد اختيارك عليك بعد ذلك أن تقرر أي Kita تفضل لطفلك. قد ترغب في زيارة Kitas لمقابلة الموظفين والتحقق من مرافقهم. يجب أن تفكر في ما إذا كان الموقع مناسبًا لك ، ونسبة الموظفين إلى الأطفال ، وما إذا كان الموظفون يتحدثون الإنجليزية ، وما هي ساعات العمل ، وما إذا كان يتم تقديم وجبات الطعام. تسجيل طفلك في الحضانة في ألمانيا بمجرد اختيارك ، ستحتاج إلى تقديم طلب للحصول على مكان في Kita المفضل لديك. تختلف عملية التقديم ، اعتمادًا على ما إذا كانت المنشأة ممولة من القطاع العام أو القطاع الخاص. تسجيل طفلك في Kita خاصة إذا كنت ترغب في تسجيل طفلك في دار رعاية أطفال خاصة ، يمكنك عادةً تسجيلهم هناك مباشرةً. قد تحتاج إلى تقديم بعض الوثائق ، مثل شهادة ميلاد طفلك ، وقد يتم وضعك في قائمة الانتظار. ومع ذلك ، فإن الطلب مرتفع لدرجة أنه ليس من غير المألوف أن يضع الآباء أطفالهم في قوائم انتظار متعددة في وقت واحد - لذلك من المحتمل أن يرتفع اسم طفلك في القائمة بسرعة كبيرة. تسجيل طفلك في Kita العامة إذا كانت منشأتك المفضلة هي Kita العامة ، فأنت بحاجة إلى ملء نموذج وإعادته إلى Jugendamt ، للإشارة إلى ما تفضله. يجب عليك أيضًا اختيار بعض خيارات "النسخ الاحتياطي" الأخرى. لاحظ أنه في حالة عدم وجود أماكن شاغرة في Kita المفضلة لديك ، يحق لـ Jugendamt تخصيص مكان لك في منشأة أخرى ، طالما أنها لا تبعد أكثر من خمسة كيلومترات عن مكان إقامتك أو أكثر من 30 دقيقة بواسطة وسائل النقل العام . تكلفة رعاية الأطفال في ألمانيا تختلف تكلفة الرعاية النهارية في ألمانيا من Kita إلى Kita ومن منطقة إلى أخرى. هناك عدة عوامل تؤثر على الرسوم المدرسية : إلى متى سيتم رعاية طفلك دخل عائلتك عدد الأشقاء أيضًا في الحضانة (يتم تقديم خصومات للتسجيلات المتعددة للأطفال) من حيث المبدأ ، تفرض مراكز الرعاية النهارية الممولة من القطاع العام رسومًا أقل من تلك التي يديرها القطاع الخاص. ومع ذلك ، نظرًا لأنه يتعين على جميع Kitas في ألمانيا الالتزام بالمعايير الصارمة التي وضعتها الحكومة ، فإن جودة الرعاية لا تختلف بشكل كبير. إن وجود كيتا أغلى ثمناً لا يعني بالضرورة وجود كيتا أفضل. إعانات الدولة في بعض الولايات الفيدرالية ، يتم دعم مراكز الرعاية النهارية الممولة من القطاع العام إما جزئيًا أو كليًا من قبل الدولة: برلين وهامبورغ : مجاني لجميع الأطفال منذ الولادة راينلاند بالاتينات : مجاني لجميع الأطفال الذين تزيد أعمارهم عن عامين هيس وساكسونيا السفلى : مجاني لجميع الأطفال الذين تزيد أعمارهم عن 3 سنوات نوردراين فيستفالن : مجاني بعد السنة الأولى من الحضور ، أو إذا كان لدى الوالدين أطفال آخرون براندنبورغ وتورينغن : مجاني لجميع الأطفال خلال العام السابق للتعليم الإلزامي جميع الدول الأخرى: لا إعانات مساهمات في الطعام والشراب لاحظ أنه حتى إذا كانت رعاية الأطفال مجانية في ولايتك ، فسيظل يُطلب منك المساهمة بمبلغ صغير من المال كل شهر مقابل الطعام والشراب لطفلك. إذا كان دخلك محدودًا ، فقد يحق لك الحصول على مساعدة مالية. يمكنك التقدم إلى Jobcentre أو مكتب الرعاية الاجتماعية المسؤول عنك. قسيمة رعاية نهارية ( Kita-Gutschein ) إذا كنت تكافح من أجل تحمل رسوم Kita ، فيمكنك التقدم للحصول على ما يسمى "قسيمة الرعاية النهارية" ( Kita-Gutschein ) من مكتب رعاية الشباب. بمجرد حصول طفلك على مكان في Kita ، عليك تقديم طلب كتابي إلى مكتبك المحلي. يمكنك عادةً تنزيل نموذج الطلب من موقع Jugendamt على الويب ، أو اختيار واحد مباشرةً.
بعد ملء نموذج الطلب ، يتعين عليك إعادته (إما عن طريق البريد أو شخصيًا) إلى مكتب رعاية الشباب مع المستندات التالية: إثبات الدخل (كشوف الراتب الثلاثة الأخيرة أو شهادة من Jobcentre) خطاب تأكيد من Kita تقييم الرسوم من Kita سيتم تقييم مستنداتك من قبل مكتب رعاية الشباب ، وإذا كنت تعتقد أن لديك دخلاً منخفضًا ، فستتلقى قسيمة لتعويضك عن تكلفة جميع رسوم Kita أو جزء منها. البرامج والمزايا الحكومية الأخرى هناك العديد من المزايا والبدلات والمخططات الأخرى التي يجب على الآباء في ألمانيا الاستفادة منها: استحقاق الطفل ( Kindergeld ) يحق لجميع الآباء في ألمانيا الحصول على إعانة طفل شهرية للمساعدة في ضمان تغطية الاحتياجات الأساسية لأطفالهم. هناك بدلات أخرى متاحة للآباء ذوي الدخل المنخفض لتغطية تكاليف الرحلات المدرسية والإمدادات. بدل الوالدين ( Elterngeld ) يحق للآباء الجدد الذين يأخذون وقتًا خارج العمل لتربية أطفالهم الحصول على تعويض من الحكومة. بدل الوالدين في ألمانيا يحل محل الدخل المفقود لكلا الوالدين لمدة تصل إلى 24 شهرًا. إذا كنت مطلقًا (أو منفصلين ، إذا لم تكن متزوجًا مطلقًا ) ، فلا يزال بإمكان كلا الوالدين المطالبة بعلاوة الوالدين. إعانة مرض الأطفال ( Kinderkrankengeld ) إذا مرض طفلك ، يحق لك قانونًا في ألمانيا أخذ إجازة من العمل لرعايته. ستغطي إعانة مرض الأطفال جزئيًا أي دخل مفقود . https://bit.ly/3PJrp8W
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lotharulsamer · 3 months
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Le Familistère de Guise: Wohnen und Arbeiten in Gemeinschaft
Godin - französischer Sozialreformer und Unternehmer im 19. Jahrhundert
In der frühen industriellen Revolution war die Arbeiterschaft meist den kapitalistischen Unternehmern ausgeliefert, die wenig Sinn für soziale Reformen hatten. Natürlich gab es Ausnahmen, zu denen zu Beginn des 19. Jahrhunderts Robert Owen ab 1800 mit ‚New Lanark‘ in Schottland, und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Arnold Straub mit seiner Baumwollspinnerei in Württemberg und Jean-Baptiste André Godin mit seinem ‚Familistère‘ im französischen Guise zählten. Alle drei verbesserten in ihren Fabriken die Arbeitsverhältnisse, sorgten für Schulunterricht und schufen Wohnraum für die Beschäftigten. Zu ihren Lebzeiten vermochten sie es, wirtschaftlichen Erfolg und soziale Besserstellung der Arbeiter und ihrer Familien zu sichern. Am weitesten ging Godin mit seiner Arbeitersiedlung ‚Le Familistère‘, denn er brachte die Wohn- und Fabrikanlagen in eine Genossenschaft ein, an der sich seine Arbeiterinnen und Arbeiter beteiligen konnten. Zwar wird immer wieder betont, dass sich Godin, um dessen Projekt es in diesem Beitrag geht, an sozialistischen Gedanken orientierte, doch der von ihm eingeschlagene Weg führte letztendlich zu staatlichen Sozialreformen, die den Ausgleich zwischen Kapital und Arbeit anstrebten und im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft in weiten Teilen umsetzten. Je offener Staat und Gesellschaft, Gewerkschaften und Unternehmerschaft für Kooperation statt Konfrontation waren, je besser die Arbeits- und Wohnbedingungen wurden, desto weniger Interesse fand ‚Le Familistère‘: Die Genossenschaft löste sich 1968 auf, die Wohnungen gingen in Einzelbesitz über, das für seine gusseisernen Öfen bekannte Unternehmen ‚Godin‘ wurde übernommen. Das noch bestehende Ensemble der Wohngebäude, ein Schwimmbad und ein Theater können besichtigt werden, und ein Besuch lohnt sich daher im kleinen Städtchen Guise, das im Département Aisne in der Region Hauts-de-France liegt.
Seit 1991 sind der ‚Sozialpalast‘ und die weiteren zu ‚Le Familistère‘ gehörigen Gebäude als historische Monumente gelistet, ab der Jahrtausendwende wurden die Gebäude mit Unterstützung der EU restauriert und ‚Le Familistère‘ in den Jahren 2006 bis 2014 Schritt für Schritt zum Museum umgewidmet. Die bereits erwähnte Baumwollspinnerei in New Lanark, die der Sozialreformer Robert Owen zu einem Vorzeigebetrieb in der frühen Industrialisierung entwickelt hatte, trägt zurecht den einer UNESCO-Welterbestätte. Verdient hätte dies auch ‚Le Familistère‘. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, frühe Arbeitersiedlungen und dazugehörige Betriebe als staatenübergreifende Gruppe für eine Auszeichnung durch die UNESCO vorzuschlagen. Jean-Baptiste André Godin hat viel für seine Beschäftigten getan, was für die Arbeitsplätze ebenso wie für die Wohnsituation zutrifft. Die ganze Lebenssituation haben Godin und seine genossenschaftlichen Mitstreiterinnen und Mitstreiter mit Kinderkrippe und Schule, mit Theater und eigenen Läden verbessert. ‚Le Familistère‘ ist ein wichtiger historischer Ort, an dem die sozialen Reformen greifbar werden, die Godin anregte und umsetzte.
Mehr dazu in: Le Familistère de Guise: Wohnen und Arbeiten in Gemeinschaft. Godin - französischer Sozialreformer und Unternehmer im 19. Jahrhundert– https://deutschland-geliebte-bananenrepublik.de/le-familistere-de-guise-wohnen-und-arbeiten-in-gemeinschaft/
Zu den Bildern: 10 Mio. Backsteine wurden ab 1859 für den sogenannten ‚Sozialpalast‘ verbaut, das zentrale Gebäude von ‚Le Familistère‘ im französischen Landstädtchen Guise. Hier wohnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ofenfabrik Godin in - für das 19. Jahrhundert - relativ komfortablen Wohnungen. Ergänzt wurden die Wohngebäude durch Theater, Schule, Kinderkrippe, Schwimmbad und Läden. ‚Le Familistère‘ ist ein historischer Ort großer Bedeutung: Ein Besuch lohnt sich!  (Bilder: Ulsamer)
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politik-starnberg · 4 months
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Flächennutzungsplan Hadorf, Defizitvereinbarungsanpassungen und etwas mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.2.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: Er hat drei Fragen. Er fragt nach dem Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund"? Er fragt nach den Planungen für mehr Einnahmen durch die Schlossberghalle? Er fragt nach den Personalkosten pro Einwohner?
Herr Janik: Das Baurecht ist gesichert. Es soll dieses Jahr mit der Praxis begonnen werden. Bei der Schlossberghalle ist noch Luft bei der aktiven Vermarktung nach oben. Die Anzahl der Mitarbeiter ist auch abhängig von den von einer Gemeinde/Stadt betriebenen Institutionen (in Starnberg z. B. Musikschule, Museum, Bücherei).
Frau n.n.: Sie ist Anwohnerin im Riedener Weg. Sie ist Nachbarin des kleinen Waldstücks zwischen Bahngleise und Riedener Weg. Dort werden seit 2020 Bäume gefällt. Eine Wiederaufforstung ist bisher nicht erkennbar. Sie nennt den neuen Eigentümer. Wie geht man damit um?
Herr n.n.: Der Schutzwald schützt einen ziemlich steilen Hang. Er sieht das Risiko eines Hangrutsches, der die angrenzende Bebauung mit in Mitleidenschaft ziehen würde. Wird da demnächst etwas gebaut?
Herr Janik: Er kann die Bedenken stückweise nehmen. Das wird sicher nicht in Kürze Bauland werden. Er hat dort schon früher Dämme gebaut. Die Stadt möchte den natürlichen Zustand gerne erhalten.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Gemeinsames Schreiben von Trägern von Kindertageseinrichtungen vom 05.12.2023; Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Seit 2021 versucht die Verwaltung die bestehenden Vereinbarungen zur Defizitübernahme mit den freien und kirchlichen Trägern einvernehmlich dahingehend zu ändern, dass künftig die am 26.07.2021 erlassene Richtlinie angewandt wird.
Bislang unterzeichnet haben:
Ev. Kirche
St. Christophorus
Montessori Kindergarten
BRK Kinderkrippe
Auch bei den Einrichtungen St. Nikolaus und Maria-Liebich lag zunächst die Bereitschaft vor, die fertigen Vertragsänderungen wurden jedoch nie unterschrieben an die Stadt zurückgesandt.
Seit März 2023 haben sich verschiedene Träger (Lebenshilfe, Fortschritt, Kath. Kirche Starnberg/Perchting, ev. Kirche) zusammengeschlossen, um eine Änderung der Richtlinie herbei zu führen, unter welchen Umständen, diese einer Änderungsvereinbarung zustimmen könnten. Die ev. Kirche hat die neue Richtlinie bereits unterschrieben, hat sich aber dennoch den Forderungen angeschlossen. Es gab bereits Gespräche mit den Trägervertretern, in welchen die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt deutlich gemacht wurden. Bereits im Juni 2023 sollte die Angelegenheit im Gremium behandelt werden. Dies wurde jedoch vertagt, um erneut Gespräche mit den Antragsstellern zu führen. Im August 2023 wurde vereinbart, dass die Träger noch einmal ein gemeinsames Forderungsschreiben an die Stadtverwaltung formulieren, mit allen Punkten die in den persönlichen Gesprächen nicht ausgeräumt werden konnten.
Folgende Forderungen wurden mit Schreiben vom 05.12.2023 genannt: 
Forderung 
Anstellungsschlüssel soll besser sein dürfen, als der Anstellungsschlüssel der städtischen Einrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits mit Beschluss vom 2023/096 wurde diese Forderung umgesetzt, der aktuelle Schlüssel ist 1:8. Ergänzend dazu wurde vereinbart dass auch Hilfs- und Assistenzkräfte, sofern diese von der Aufsicht anerkannt werden, in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden können. Insb. FSJ, SPS und BFD-Kräfte 
wurde umgesetzt.
2. Forderung
Hauswirtschaft/Hausmeister und externe Dienste als Kosten im Defizit anerkennen
Kann umgesetzt werden mit Deckelung
3. Forderung
Großraumzulage Die Freien Träger bitten darum die GMZ in voller Höhe und darüber hinaus die Personalnebenkosten (Beiträge zur Sozialversicherung etc.) dafür zu übernehmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Großraumzulage wird als eigener Zuschuss gestrichen und stattdessen können die Träger, welche die Richtlinie anwenden, diese im Defizit geltend machen. Somit können die Kosten als Ganzes angesetzt werden. Bei gleichbleibender Regelung, werden bis zu 80 % des Defizits dann übernommen.
Vorteil hiervon: Nur die Träger, welche tatsächlich ein Defizit machen, erhalten den Zuschuss und gleichzeitig kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten (inkl. Personalnebenkosten) wieder erstattet werden.
Entscheidung erforderlich
4. Forderung: 
Sachkosten: Es sollen grundsätzlich die städtischen Kosten als Vergleich herangezogen und entsprechend gedeckelt werden.
Klarstellung und Deckelung in der Richtlinie noch erforderlich
5. Forderung: 
Verwaltungskosten: Erhöhung der Deckelung auf 1.600 €/Kind
Erhöhung der Pauschale auf mind. 675 € erforderlich
6. Forderung
Defizitübernahme erhöhen auf 95 % oder pauschaler Defizitausgleich kind- und auslastungsbezogen
Entscheidung erforderlich.
7. Forderung
Schließung von Gruppen wegen Personalmangel
Übernahme Fixkosten
Bereits in Richtlinie geregelt ggf. Härtefallregelung für den Einzelfall aufnehmen.
Die Debatte
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach den Zusatzkosten durch das Erfüllen der Forderungen. Warum werden Bastelkosten bezuschusst? Unsere städtischen Kindergarten haben gut gespart. Wenn jetzt Externe mehr wollen, tut Sie sich schwer. Die Vorlage der Richtlinie vom Bayerischen Städtetag ist sicher nicht ohne Sinn so gemacht worden.
Herr Janik: Einige Externe haben noch bestehende Verträge. Es gibt auch ein sehr heterogenes Bild, was die Forderungen angeht. Vieles sind auch nur Klarstellungen. Beim Defizitbetrag werden wir nicht von den bisherigen Kosten abweichen. Höchstens die Großraum München Zulage könnte etwas bewirken. Er findet das Orientieren an der 80%-Quote besser als die bisherige Regelung.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte nicht mehr Geld an die Externen zahlen. Wir haben jetzt zweimal Geld versucht zu sparen. Da sollte man nicht jetzt mehr Geld ausgeben.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach Vergleichszahlen in anderen Gemeinden. Wir können nicht bei uns einsparen und bei den Externen mehr ausgeben. Er möchte bei der 80%-Regelung die GMZ ausschließen.
Frau n.n.: Es gibt aktuell keine Vergleichszahlungen.
Herr Beigel (CSU): Er ist anderer Meinung. Wir sollten keine Konkurrenzsituation zwischen den städtischen Kindergärten und den freien Trägern schaffen. Wie sollen die Freien Träger ihren Defizit-Anteil von 20% finanzieren oder quer-subventionieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Zusammenhang zwischen Defizitausgleich und Pauschalkosten pro Kind. Das passt für ihn nicht zusammen.
Herr Janik: Wenn der freie Träger Gewinn macht, gibt es keine Förderung.
Frau n.n.: Die Pauschalen sind die Durchschnittswerte der städtischen Kindergärten der letzten Jahre.
Frau Pfister (BMS): Eine Trägervielfalt ist zu fördern. Nicht jedes Kind fühlt sich in Einrichtungen mit vielen Gruppen wohl. Das Zuschusswesen soll ja vereinheitlicht werden. Sie ist für den Vorschlag. Vor mehr Ausgaben hat sie keine Angst. Die Freien Träger haben auch nicht jedes Jahr einen Defizitausgleich beantragt. Was ist die Alternative? Die vorgeschlagenen Pauschalen sind für sie immer noch niedriger als in den städtischen Kindergärten. Mit dem Vorschlag kann man mitgehen.
Herr Beigel (CSU): Er möchte es auch einheitlich regeln. Die Unterschiede in den Kosten sind zumeist aufgrund der genutzten Immobilien. Wir brauchen auch immer ein Angebot für die weniger finanzstarken Eltern.
Herr Janik: Wir haben auch jetzt schon sehr heterogene Kindergartengebühren bei den Freien Trägern.
Herr Fiedler (FDP): Die städtischen Gebühren sind in der Mitte der Gebühren der Freien Träger. Er fragt nach der Berücksichtigung von Spenden der Freien Träger. Da arbeiten einige durchaus gewinnorientiert.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach dem angefragten Anstellungsschlüssel. Was würde das Erhöhen von 1:8 auf 1:8,5 für das Defizit bringen. Würde so eine Anpassung etwas bringen?
Herr Janik: Die 1:8 sind immer nur im Zuge von temporären Phasen abgedacht, um immer flexibel auf mögliche "zu frühe" Einstellungen reagieren zu können. Das macht die Stadt auch und möchte dies auch den Freien Trägern ermöglichen.
Frau Pfister (BMS): Nicht alle Freien Träger arbeiten gewinnorientiert.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Ihr geht es um den Punkt 2. Das sollte mit den städtischen Kindergärten verglichen werden.
Herr Janik: Genauso wurden die Pauschalen im Beschlussvorschlag berechnet.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Vorschlag der Verwaltung ist eine gute Grundlage, um die Vereinbarung konkret umzusetzen. Er kann dem so zustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. angenommen: einstimmig
Es wird folgende Änderung in den Richtlinien zu Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg vorgenommen: a. Es wird eine Auszahlungsfrist von drei Monaten, nach Eingang der vollständigen Unterlagen, aufgenommen. Die Möglichkeit zu Abschlagszahlungen wird auf Wunsch weiterhin gewährt. b. FSJ, BFD und SPS bzw. Assistenzkräfte werden in den Anstellungsschlüssel eingerechnet. Ebenso andere pädagogische Mitarbeiter, sofern diese von der Fachaufsicht als Fachkraft oder Ergänzungskraft anerkannt wurden. Ein Anstellungsschlüssel bis 1:8 soll als nicht förderschädlich anerkannt werden. c. Die Klarstellung der Sachkosten soll erfolgen. Gleichzeitig soll eine Deckelung auf folgende Beträge erfolgen: Hausmeister-/Winterdienstkosten 325 €/Kind Verwaltungskosten (inkl. IT-Kosten) 675 €/Kind Bücher- und Fachzeitschriften: 15 €/Kind Spiel- und Bastelbedarf: 80 €/Kind Fortbildungskosten: 65 €/Kind Unterhalts- und Instandsetzungskosten: 340 €/Kind d. Die Hauswirtschaft- und Reinigungskräfte können künftig im Defizit angesetzt werden. Analog der städtischen Aufwendungen sollen hierfür 5 Stunden für die Hauswirtschaftskraft und 5 Stunden für die Reinigungskraft pro Gruppe und Woche anerkannt werden. e. Die Deckelungen sollen jährlich überprüft werden und in der Regel den Durchschnitt der letzten 3 Jahre umfassen. angenommen: einstimmig f. Das Defizit wird weiterhin zu 80 % übernommen. Selbstverschuldetes Defizit (z.B. bei Fristversäumnis für Zuschläge etc.) wird nicht übernommen. angenommen: 26:2 g. Gastkinder werden weiterhin nicht gefördert. angenommen: einstimmig
3. Die Großraumzulage wird ab 2025 nicht mehr zu 50 % übernommen. Die gesamten Personalkosten inkl. Nebenkosten können über das Defizit abgerechnet werden, sodass bis zu 80 % der Kostenübernahme möglich sind.
angenommen: 24:4
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie entsprechend neu auszuarbeiten und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Anfrage von Stadtratsmitglied Frau Anke Henniger
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung erhielt am 12.02.2024 per E-Mail die anliegende Anfrage von Frau Henniger. Diese wird dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Anm. d. Verf.: Es geht um die Aufstellung aller Fremdvergaben und Rechtsanwaltsbeauftragungen seit 2020.)
Die Debatte:
Frau Henniger (FDP): Zur Feststellung eines möglichen Strukturproblems ist für sie notwendig, dass der Stadtrat alle Fremdvergaben kennen sollte. Dann kann man ernsthaft über den Haushalt sprechen. Sonst wird zu viel im Trüben gefischt.
Herr Janik: Die Stadt hat so etwas schon versucht. Der Weg ist nicht falsch. Es gibt sicher Einsparpotential bei Fremdvergaben, aber gänzlich Aufgaben wieder in die Verwaltung zu verlagern, wird ohne Folgen schwierig. Er rät von der Liste ab. Zum Beispiel werden einige Rechtsanwaltskosten hinterher von Extern zurückgezahlt. So eine Liste macht nur Sinn, wenn man auch die jeweiligen Einnahmen mit angegeben werden. Die Stadt hat ein entsprechendes Kostenbewusstsein. In den laufenden Haushaltsverhandlungen ist das nicht zu leisten. Es ist immer vom Einzelfall auszugehen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Es sind auch die strukturellen Dinge anzugehen, die sich über die Jahre eingeschlichen haben.
Herr Mignoli (BLS): Er ist für den Antrag.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Antrag hätte dann Sinn, wenn man auch die eigenen Kosten gegenrechnet, um das mögliche Einsparpotential einschätzen zu können. Sonst kommt nur eine große Summe heraus, von der wir gar nicht wissen, was davon notwendig gewesen wäre und was die Aufgabe der Stadt gekostet hätte, wenn es intern geleistet worden wäre.
Frau Pfister (BMS): Es ist auch eine Frage der Transparenz. Es ist alles irgendwo zu finden. Der normale Stadtrat kann das in dem 500 Seiten Haushalt nur schwer herauslesen. Der sollte sich aber auch darüber Gedanken machen dürfen. Es sollte auch der Wunsch des Ersten Bürgermeisters sein, den Stadtrat mitzunehmen (Anm. d. Verf.: Für mich eine sehr interessante Aussage).
Herr Janik: Er schlägt vor, das Haushaltsjahr 2021 mal detailliert anzuschauen, um ein mögliches generelles Strukturproblem zu erkennen. Die Haushaltsstellen sind dann jeweils mit dabei.
Herr Jägerhuber (CSU): ... (Anm. d. Verf.: So richtig neues wird nicht vorgetragen.). Wenn schon Material vorhanden ist, sollte das vorgestellt werden. Der Stadtrat hat doch die meisten Fremdvergaben selbst entschieden.
Antrag auf Ende der Debatte
angenommen: 24:4
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Aufstellung zu Fremdvergaben für das Haushaltsjahr 2021 (oder 2022) zur weiteren Beratung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 21.08.2023 beschloss der Ferienausschuss die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und west- lich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Betei- ligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen. In der Zwischenzeit fanden die frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung der 59. Flächen- nutzungsplanändern statt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
A)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 18.10.2023 "Wir haben die Planänderung bzw. die derzeitigen Unterlagen zur Kenntnis genommen. Sie er- wähnen in Punkt 5 zu den Auswirkungen und den abwägungsbedürftigen Belangen, dass der Umweltbericht als Teil II Bestandteil wäre: „Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung (Teil II).“ Dieser Teil II ist jedoch nicht Teil der Veröffentlichung. Es ist uns daher nicht möglich, den Umweltbericht zu beurteilen. Folglich wird uns damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Das ist äußerst bedauerlich.
Wir bitten um Übersendung des Umweltberichts und Verlängerung der Abgabefrist."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt und – wie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung angekündigt - ergänzt. Die vollständigen Unterlagen wurden dem BUND Naturschutz in Bayern e. V. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt.
B)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 31.01.2024 "Die Begründung mit Umweltbericht haben wir zur Kenntnis genommen. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen lassen erkennen, dass man versucht, den Eingriff qualitativ aus- zugleichen, was dann innerhalb des Bebauungsplanverfahrens näher ausgestaltet wird. Es sollte alles darangesetzt werden, die beiden alten Bäume (Ahorn und Walnuss) zu erhalten. Nachdem sie jeweils in Randbereichen wachsen, sollten die Baumaßnahmen auf den Standort und die Unversehrtheit der Wurzelbereiche Rücksicht nehmen. Eine geschickte Eingrünung für die gesamte Fläche wird entscheidend sein, ob die neuen Häuser sich ins gewachsene Siedlungsgebiet einfügen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
A)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.10.2023
A)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Diese Bauleitplanung darf bestehende landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht be- einträchtigen. Der Bauernhof östlich des Planungsgebietes darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Möglichkeit zur Erweiterung der Viehhaltung für die Zu- kunft gegeben sein. Diesbezüglich muss mit dem Landwirt …. Kontakt aufgenommen werden. Darüber hinaus darf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern in jedem Fall zu dulden."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Der Immissionskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung wird auf Ebene des parallel durchgeführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 gelöst. Der Eigentümer des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs ist auf die Stadt zugekommen und hat erklärt, die Milchwirtschaft, die auf den östlich angrenzenden Grundstücken betrieben wird, aus Altersgründen aufgeben und zukünftig ausschließlich Ackerbau betreiben zu wollen. Um eventuelle Konflikte zwischen der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der neuen Wohnbebauung erkennen zu können, wurden ein Lärm- und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geruchsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebiets, d. h. am Hochstadter Weg, der Grenzwert nach GIRL für ein Wohn- und Mischgebiet von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % leicht überschritten wird. Bei dem Bereich der Übergangswertüberschreitung handelt es sich demnach aber nur um einen kleinen Bereich unmittelbar am Rand des Plangebiets, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich kein Wohnhaus errichtet wird. Somit wird im gesamten Plangebiet der Immissionsgrenzwert für Wohn- und Misch- gebiete von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % sicher eingehalten. Der Schutz der zukünftigen Bewohner vor unzulässigen Geruchsimmissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist gemäß Gutachten somit gewährleistet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der landwirtschaftlichen Hofstelle Dorfstraße 30a an der nächstgelegenen Baufläche im Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden. Ab der zweitnächsten Baufläche werden auch die WR-Orientierungswerte eingehalten. Sofern in der Erntesaison auch nachts ein Traktorbetrieb auf der Hofstelle erforderlich wird, werden voraussichtlich die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowohl an vorhandener wie auch an geplanter Bebauung überschritten. Die Beurteilungspegel liegen allerdings in der Größenordnung der in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse. Aufgrund der Seltenheit der Ereignisse müssen diese nicht bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Folglich wären somit für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen im Bebauungs- plan notwendig. Durch die Planung soll aber keinesfalls eine stärkere Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs verursacht werden als die, die aufgrund der auf dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück vorhandenen Wohnbebauung (Dorfstraße 32a) bereits besteht. Um dies gewährleisten zu können, werden an der Nord- und Ostfassade des Bauraums im WR 3 (Wohngebäude auf dem östlichsten Grundstück) zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendige Fenster aus- geschlossen. Sofern die Belüftung nicht über andere Gebäudeseiten möglich ist, sind fensterun- abhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Außerdem wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die beim Betrieb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung auftretenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen hinzunehmen sind.
A)2.2 "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Vorhaben der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren ist. Als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Landwirtschaft sehen wir den hohen Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Region zunehmend mit Sorge."
Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen.
Mit der Bauleitplanung wird eine heute landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden ist die Nachverdichtung im Innenbereich einer Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich jedoch vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall aber insbesondere auch der aktuell hohe Bedarf an Wohnraum in der örtlichen Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen. Aufgrund dieses Bedarfs ist es insbesondere Ziel der Planung, Bauland für diese Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Alternative Flächen, z. B. durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, stehen zu diesem Zwecke derzeit nicht zur Verfügung. In Abwägung der Belange ist der Schaffung von Bauland für die örtliche Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen in diesem Fall der Vorrang zu geben. Um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde das Bebau- ungskonzept mit dem Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs im Lauf der Planungen optimiert.
A)2.3 "Aus dem Bereich Forsten:
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207, in dem Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sofern eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, wird dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut beteiligt (derzeit aber nicht geplant).
B)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.01.2024
B)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2023 mit dem Aktenzeichen AELF-WM- L2.2-4612-34-5-4, die weiterhin Gültigkeit hat."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung unter Punkt A)2.1 und A)2.2 verwiesen.
B)2.2 "Aus dem Bereich Forsten:
Mit der Planung besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.10.2023
"Von Seiten des fachlichen Naturschutzes werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2024
"Von Seiten des Naturschutzes werden keine weiteren Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)4. Kreisbauamt, Schreiben vom 18.10.2023
A)4.1 "Es wird darum gebeten, die Bezeichnung "Legende" durch "Darstellungen" zu ersetzen. A)4.2 "Wir bitten die Bezeichnung "Fläche für die Landwirtschaft" zu prüfen.
Den Stellungnahmen wird entsprochen.
Die Ersetzung des Begriffs "Legende" durch "Darstellungen" sowie die Korrektur eines Schreibfehlers in "Fläche für die Landwirtschaft" werden als redaktionelle Änderungen durchgeführt.
A)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2023
"Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.02.2024
"Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.10.2023
" Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 20.01.2024
"Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 26.10.2023 Stellung genommen. In diesem waren wir zum Schluss gekommen, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. In der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2023 haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben, so- dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7. Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 29.01.2024
B)7.1 "Sofern das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs (Grundschutz + Objektschutz) nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde/Stadt (Grundschutz) und für den Objektei- gentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten.
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserteichen (DIN 14210)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbehältern (DIN 14230)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbrunnen (DIN 14220/14244)
Erweiterung bestehender Baugebiete
Wir empfehlen, die Löschwasserbedarfsermittlung durch den Betreiber des Trinkwassernetzes gem. Arbeitsblatt W405 des DVGW („Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“) durchführen zu lassen und die zu Verfügung stehende Löschwassermenge zu überprüfen. Die Lage eventuell neu erforderlicher Hydranten (Empfehlung: Überflurnorm mind. DN 100) ist in Absprache mit den Kommandanten der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen."
Die Stellungnahmen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Löschwasserver- sorgung kann durch vorhandene bzw. neu zu errichtende Infrastruktur sichergestellt werden.
B)7.2 " Hinsichtlich der Erschließungssituation bestehen keine grundsätzlichen Bedenken"
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7.3 "Hinsichtlich des zweiten Flucht- und Rettungsweges bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)8. und B)8. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 19.10.2023 und 16.01.2024
"Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)9. und B)9. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 12.10.2023 und 17.01.2024
"Der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festset- zungen regelt das parallellaufende Verbindliche Bauleitverfahren."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)10. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 06.10.2023
"Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der Tennet TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)11. bayernetz GmbH, Schreiben vom 09.10.2023
" Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen - dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.10.2023
" Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat in Hadorf keine Erdgasleitungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)13. AWISTA-Starnberg, Schreiben vom 20.10.2023
" Die Änderungen betreffen keine Belange des AWISTA-Starnbergs."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)14. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 23.01.2024
"Gegen die 59. Änderung des Flächennutzungsplans […] bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Wasserwirtschaftliche Belange wurden in der Begründung mit Umweltbericht angesprochen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgte im Rahmen der B teiligung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 7207."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.01.2024
B)15.1 "Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbe- reich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15.2 "Wir bitten Sie, unser zuständiges Kundencenter Taufkirchen beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft nicht das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das zugehörige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Stadtrat stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, in der Fassung vom 24.11.2023 fest.
V Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.11.2023 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Flachdach der Schlossberghalle (Baujahr 1995/96) - über Stadtsaal und kleinem Saal sowie Foyer – ist als begehbares Gründach (extensive Begrünung) konzipiert, die Dachentwässerung verläuft innenliegend und horizontal verzweigt in den Zwischendecken bis zu den vertikalen Sammelleitungen in der Tiefgarage. Es existiert keine Notentwässerung.
Seit rund drei Jahren gibt es nun verstärkt zusätzlich Undichtigkeiten an den Dacheinläufen, die immer wieder zu Pfützenbildung in den darunterliegenden Räumen führen. ...
Insofern muss für den Umfang der Baumaßnahme davon ausgegangen werden, dass die gesamte Dachfläche inklusive Gefälleestrich/ Gefälleaufbeton bis zur Rohdecke abgetragen werden muss (der Dachaufbau hat im Schnitt 60 cm Stärke) und die Dacheinläufe erneuert werden müssen.
Ob dadurch der Bestandschutz verloren geht und eine komplett neue Berechnung der Niederschlagswasserbeseitigung mit entsprechender Antragstellung erfolgen muss, wird Bestandteil der auszuschreibenden Sanierungsplanung sein. Vom zeitlichen Ablauf her ist vorgesehen, im Jahr 2024 mit den Planungen zu starten und nach Fertigstellung der Sanierung der Schlossbergmauer durch den Tiefbau mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach den Kosten für die Planleistungen?
Herr Janik: Die Kosten sind abhängig von der Bausumme.
Frau Pfister (BMS): In den nächsten Jahren sollte das Projekt nur auf die Warteliste kommen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Planer sollen prüfen, die Innenentwässerung durch eine Außenentwässerung zu ersetzen und anstelle des Gründachs eine Fotovoltaikanlage dort zu realisieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt VgV-Verfahren durchzuführen, um die notwendigen Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 1 und 2) für die Sanierung des Flachdachs der Schlossberghalle zu vergeben. Dafür sind Haushaltsmittel von 100.000 € in den Haushalt 2024 einzuplanen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Straßensanierungskonzept
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadt Starnberg obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das komplette städtische Straßennetz. Die Anlagenteile von Straßenfahrbahnen und Gehwegflächen sind unter der Verkehrsbelastung erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Um den Gebrauchs- und Substanzwert der Fahrbahnen langfristig zu sichern, sind vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung erforderlich. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen, die langsam beginnen und sich progressiv verstärken.
Die Ergebnisse der Befahrung des Straßenbestandes durch die Firma Eagle Eye wurden dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.03.2021 vorgestellt (BV 2019/398-1). Für die Bauausschusssitzung vom 22.07.2021 (BV 2021/230) wurde eine Sitzungsvorlage mit den möglichen Erhaltungskonzepten erarbeitet, welches aber nicht beschlossen wurde.
Ziel eines kommunalen Straßenmanagements ist es dem Verfall der Straßen entgegen zu wirken. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt die jeweiligen Straßenzustände dar, um so eine Priorisierung für die Sanierungsbedürftigkeit vornehmen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf Grundlage der Befahrung und Zustandserfassung das Gremium über die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen entscheidet.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Was ist denn "eine Sanierung"? Ihr ist die angesetzte Summe zu hoch. (Anm. d. Verf.: Was ist die Alternative. Welche Straße soll denn saniert werden? Alles so lassen?) Sie möchte lieber das Geld in Erstsanierungen stecken (Anm. d. Verf.: Wo sich die Anwohner ggf. dann mit 90% beteiligen müssten.)
Herr Janik: Mindestens eine neue Decke. Den Rest wird man bei der Sanierung sehen. Auch Sanierungen, die keine Aufwertung der Straße zur Folge haben, sollten durchgeführt werden.
Antrag Frau Pfister auf Vertagung
abgelehnt: 4:24
(Anm. d. Verf.: Es ist schon interessant, das ein formaler Teilnehmer des Bauausschusses hier eine Vertagung (in den nächsten Bauausschuss) beantragt. Da gab es wohl keine Rückkopplung mit dem vertretenden Stadtrat der Gruppierung.)
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie möchte dieses Jahr kein Geld für Straßensanierung ausgeben.
Frau Henniger (FDP): Warum wurden keine Straßen der Kategorie 8 gewählt? (Anm. d. Verf.: Es sind Anliegerstraßen.) Warum nicht den Bahnhofsvorplatz? Und die Andechser Straße?
Herr Janik: Über den Bahnhofsvorplatz werden wir so oder so demnächst sprechen. Das kann man aber 2024 sicher nicht realisieren. Bei der Andechser Straße sind noch Fragen offen. Auch wenn man von Dritten abhängig ist, fällt eine Straße für 2024 für eine Sanierung aus.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird hier wieder die Debatte aus dem Bauausschuss wiederholt. Da hätten sich alle mit reinsetzen können. (Anm. d. Verf.: Er wiederholt die Kernpunkte der Debatte im Bauausschuss.) Wenn wir nicht kontinuierlich mit den Sanierungen beginnen bzw. fortführen, wird die Bugwelle immer größer. Diese Liste soll jedes Jahr wieder vorgelegt werden.
Frau Pfister (BMS): Wir sollten nicht "irgendetwas lostreten". Die Preise werden immer im Herbst für das nächste Jahr festgelegt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er schlägt vor, dieses Jahr nur die Planung durchzuführen und die Sanierung im nächsten Jahr durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Josef-Fischhaber-Straße im Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung auf zwei Bauabschnitte vorzusehen.
Im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplan 2025 sind entsprechende Mittel einzustellen.
angenommen: 18:10
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Er möchte geklärt haben, aufgrund welcher Aktionen der Feuerwehrbedarfsplan noch einmal aufgerollt wird.
Herr Janik: Es gab nur die Stellungnahmen der Fraktionen.
(M)ein Fazit:
Es gibt jetzt schon Stadträte, die sich auffällig häufig zu Wort melden. Ist das schon in Vorbereitung zur Bürgermeisterwahl 2026?
Ansonsten gibt es das Übliche: Es findet nicht bei allen Gruppierungen ein Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und übrigen Stadträten statt, so dass es im Stadtrat dann bei manchen Tagesordnungspunkten leider etwas länger dauert.
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benkaden · 11 months
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Ansichtskarte
Kleinwanzleben Die Kinderkrippe
Reichenbach (Vogtl): VEB Volkskunstverlag Reichenbach i.V. (V /11/28 – A 246/54/DDR)
Foto: Schmidt, Bernburg
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maskinderakademie · 6 months
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Wir wünschen all unseren christlichen Followern, #Kindern, Eltern, Mitarbeitern und deren Familien von Herzen ein schönes, besinnliches und gesegnetes #Weihnachtsfest. Genießt die freien Tage mit euren Lieben und erholt euch. Euer MAS #Kinderakademie Team Pasing und München City
http://www.mas-kinderakademie.de
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atheistmediablog · 11 months
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Scientology-Anhänger betreiben Kita in Zürich
Sektenmitglieder betreiben eine Kinderkrippe in Zürich – mit Bewilligung der Stadt. Experten sind alarmiert, eine Aussteigerin warnt. weiterlesen: [https://www.kath.ch/medienspiegel/scientology-anhaenger-betreiben-kita-in-zuerich/
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gutachter · 1 year
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Kombilösung für Moosburgs Neustadt: Kinderhaus mit Wohnungen soll Ende 2024 bezugsfertig sein
Moosburg: „…In der Dreirosenstadt fehlen viele Plätze in den verschiedenen Formen der Kinderbetreuung. Deshalb soll die Kinderkrippe in der Moosburger Neustadt so schnell wie möglich errichtet werden. Im Stadtrat stellte das lokale Architektenbüro Heinz Pflüger Partner die aktualisierte Planung vor. Die Planer hatten ein Modell dabei für ein zweigeschoßiges Gebäude, das im Erdgeschoß den Platz…
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jfberlin · 4 months
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Erzieher oder Kinderpfleger (m/w/d) | 85354 Freising
 Das Bayerische Rote Kreuz Freising - Körperschaft des öffentlichen Rechts - ist ein großer Wohlfahrtsverband und führende Hilfsorganisation im Landkreis Freising. Über 300 hauptamtliche und ca. 2.000 ehrenamtliche Helfer:innen setzen sich für ihre Mitmenschen ein.
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• Du verfügst über eine pädagogisch fundierte Ausbildung (z.B. als Erzieher oder Kinderpfleger (m/w/d)) oder einen anderen vergleichbaren Abschluss
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