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#seenschifffahrt
dalmareallamontagna · 6 years
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@guerelsahin #königssee Bayern Germany . . Hello guys The Königssee is a natural lake in the extreme southeast Berchtesgadener Land district of the German state of Bavaria near the Austrian border. Most of the lake is within the Berchtesgaden National Park. Situated within the Berchtesgaden Alps in the municipality of Schönau am Königsee just south of Berchtesgaden and the Austrian city of Salzburg the Königssee is Germanys third deepest lake. Located at a Jurassic rift it was formed by glaciers during the last ice age. Except at its outlet the Königsseer Ache at the village of Königssee the lake is similar to a fjord being surrounded by the steeply-rising flanks of mountains up to 2700 m (8900 ft) including the Watzmann massif in the west. The lake is noted for its clear water and is advertised as the cleanest lake in Germany. For this reason only electric-powered passenger ships rowing and pedal boats have been permitted on the lake since 1909. Passenger services along the length of the lake are operated by the Bayerische Seenschifffahrt company and call at Seelände (Schönau) St. Bartholomä Salet (mid-April to mid-October) and Kessel (on request). In ideal conditions the longest tour takes two hours from Seelände to Salet. Swimming is permitted except in the lock area at Seelände. Due to its picturesque setting the lake and surrounding parklands are very popular with tourists and hikers. In addition the surrounding sheer rock walls create an echo known for its clarity. On boat tours it has become traditional to stop and play a flugelhorn or trumpet to demonstrate the echo. Previously demonstrated by shooting a cannon the echo can be heard to reverberate up to seven times. The trumpeter plays along with the echo so that there can seem to be as many as seven players. (presso Königssee Bayern Germany) https://ift.tt/2POii6q
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blizzregensburg · 4 years
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Die Ausgangsbeschränkung fällt!
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In ihrer heutigen Sitzung hat das bayerische Kabinett einen Fahrplan beschlossen, welche Anti-Corona-Maßnahmen im Mai schrittweise gelockert werden können. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen. Die Erfolge sind eindeutig", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Pressekonferenz.
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Das Flair der Regensburger Plätze genießen - ab morgen ist das auch ohne "triftigen Grund" wieder möglich "In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort." - So beginnt der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickle und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstelle, desto eher kämen Erleichterungen in Betracht, so das Kabinett. Sollte sich das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssten die einschränkenden Maßnahmen aber länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, könnten dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren. Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung Darauf haben viele lange gewartet: Die Ausgangsbeschränkung entfällt ab morgen, Mittwoch, den 6. Mai. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Besuche bei Verwandten sind wieder erlaubt Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe ab 11. Mai Ab Montag, dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. >> zum Blizz-Branchenverzeichnis Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen. Besuche im Biergarten bald wieder möglich Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020. Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen. Bewegung draußen für Groß und Klein
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Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet. Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden: Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo) Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb) Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz) Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand). Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. wird gelockert Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person. Weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts
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Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) gibt Eltern Tipps, wie sie ihre Kinder auf den ersten Schultag vorbereiten können Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April den Unterrichtsbetrieb allein für die Abschlussklassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schüler/innen einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass bis Pfingsten weder für Lehrer noch für Schüler, die einer Risikogruppe angehören, Präsenzpflicht in Schulen besteht. Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt: Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen. Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für Grundschule: 1. Klasse; Mittelschule: 5. Klasse; Realschule: 5. und 6. Klasse; Gymnasium: 5. und 6. Klasse; Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel. Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden. Kleine Gruppen in der Kita Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden. In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen: Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen. Öffnung von Waldkindergärten Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen. Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender. Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können. In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen. Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden. Genaue Konzepte für die einzelnen Bereiche werden die entsprechenden Ministerien erarbeiten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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politik-starnberg · 4 years
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Eine Tunnellösung ohne Halt am See? Gab es da schon einmal etwas?
Die Frage eines Starnberger Bürgers:
Sehr geehrter Herr Dr. Schüler,
Ich möchte ihre neue E-Mail Adresse gleich einmal nutzen, um eine Frage an Sie zu richten. Können Sie mir sagen, inwieweit es bereits einen Planungsentwurf für eine vollständige Verlagerung des Seebahnhof gibt? 
Hierbei wäre nach meiner Vorstellung der Bereich um den Seebahnhof vollständig zu untertunneln ohne das hierbei ein Haltepunkt vorgesehen wäre. Die Erschließung der Innenstadt und der Dampferstegs / Seepromenade sollte dann über einen Selbstfahrenden Bus erfolgen, der über Bahnhof Nord Seepromenade und Innenstadt alle wichtigen Punkte erschließt.
Wenn es solche Planungen gibt, würde ich gerne wissen, von welchen Kosten diese Planungen  ausgehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Mit freundlichen Grüßen
(M)eine Antwort:
Bei Projekten, deren Planungen über ein Jahrzehnt andauern, tritt immer wieder der Fall ein, dass während der Planungen der bisherigen Lösung auch neue Ideen vorgeschlagen werden. Es stellt sich dann jedes Mal die Frage, ob aufgrund dieser neuen Ideen die bisherigen Planungen abgebrochen werden sollen, um die weiteren Planungen auf diesen neuen Ideen aufzubauen. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass ein Projekt am Ende gar nicht umgesetzt wird, weil keine der Planungen ausreichend abgeschlossen werden konnten.
Nicht nur in den Gesprächen im Rahmen der Mediation hat die Deutsche Bahn sich immer ablehnend gegenüber Tunnellösungen geäußert. Neben den sicher recht schwierigen Bodenverhältnissen wurden auch immer die dann zusätzlich entstehenden noch höheren Steigungen (der Seebahnhof liegt sozusagen in einem Tal) ins Feld geführt, welche im Betrieb die Energiekosten noch einmal erhöhen würden. Im Unterschied zum Autoverkehr sind hier bei Steigungen schon Unterschiede im Promillebereich relevant.
Auch ist sicher allen Seiten klar, dass die jetzt schon im Raum stehenden Kosten nicht alleine von der (Klein)Stadt Starnberg geleistet werden können. Hier ist die Stadt meiner Meinung nach trotz Bahnvertrag auf Fördermittel und auf eine nennenswerte Unterstützung angewiesen. Und in diesem Zusammenhang sind Lösungen, in denen die Deutsche Bahn für sich wahrscheinlich wenig bis gar keinen zusätzlichen Nutzen sieht, im Augenblick kaum umsetzbar. 
Die folgende Tabelle aus dem Jahre 2002 zeigt die damals grob untersuchten Lösungsansätze für die B 2 und die Seeanbindung.
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(Quelle: Hearing “Verkehr”, 16.02.2002, http://politik-starnberg.thosch.com/2002-Starnberg-Hearing-Verkehr-Uebersicht-Ausschnitt-Kosten.png)
Auch wenn die damaligen groben Kostenschätzungen in der Abbildung mit Vorsicht zu genießen sind, zeigt ein Vergleich untereinander, dass die damals schon angedachten Tunnellösungen am See erwähnenswert höhere Kosten nach sich ziehen würden.  
Ich persönlich glaube auch, dass die Stadt Starnberg aktuell ohne einen Halt des ÖPNV am Seebahnhof verlieren wird. Auf der einen Seite würde es zwar für die innerstädtischen Anlieger ruhiger werden. Auf der anderen Seite würde der Tourismus (mit einer zusätzlichen Kaufkraft?) und die Nutzung der Seenschifffahrt weiter zurückgehen und es würden für die Berufspendler nicht nur in Richtung München weitere Wege entstehen. Aus beruflicher und auch aus eigener Erfahrung weiß ich, dass jeder zusätzliche Umsteigevorgang die Attraktivität des ÖPNV überproportional reduziert. 
Abschließend möchte ich festhalten, dass es verschiedene Planungen für Tunnellösungen am (und unter dem) Starnberger See gegeben hat, welche aber aufgrund der zu erwartenden Probleme und Kosten nicht weiterverfolgt wurden. Am Ende der damaligen Planungen bis 2014 wurde die bekannte Lösung mit der Gleisverlegung (siehe auch unter www.seeanbindung.de) planungsreif vorbereitet, dann aber von der damaligen Stadtspitze und dem damaligen Stadtrat mit knapper Mehrheit nicht weiter verfolgt (Details gerne auf Anfrage). 
Im Zuge der Mediation in den Jahren 2018 und 2019 hatten sich die Stadt Starnberg und die Deutsche Bahn auf eine gemeinsame technische Lösung ohne Gleisverlegung (aber wie schon vorher mit einer Tieferlegung der Gleise) geeinigt, deren Umsetzung bisher nur an der Höhe der Kostenbeteiligung durch die Stadt Starnberg gescheitert ist. Hier hatte die Erste Bürgermeisterin (meinem Eindruck nach ohne den Rückhalt oder Beschluss des Stadtrats) nur die gesetzlich vorgeschrieben Mindestbeteiligung (meines Wissens liegt die bei 15%) angeboten.
Die nächsten Monate werden zeigen, wie es bei diesem Thema weitergeht.
Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass “der “Bahnvertrag” bzw. “die Seeanbindung” zum Ziel hat, Starnberg städtebaulich besser und schöner an den Starnberger See anzubinden. Und dazu gehört dann auch, sich mit dem Thema Schienenverkehr am See zu befassen bzw. diesen in die Umgestaltung am See mit einzubinden. Eine Kurzinformation zu diesem Thema gibt es unter https://www.politik-starnberg.de/post/188359926945/bahnvertrag-seeanbindung-sind-mehr-als und weitere Details auch unter https://www.politik-starnberg.de/post/190278871529/seeanbindung-wer-etwas-möchte-zahlt-auch.
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deltaimage-blog · 7 years
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Anfang September war auf der Sonne eine der größten Sonneneruptionen der letzten Jahre beobachtet worden, zwei Tage später kam der Sonnenwind mit 4 Mio km/h im Magnetfeld der Erde an. Im Jahr 2012 hat das zu einem Chaos in vielen Energienetzen geführt. In Deutschland sollte sich dies in der Nacht als sichtbare Nordlichter Aurora borealis am Nachthimmel abzeichnen.
Keine Nordlichter – dafür ein schöner Abend am Ammersee
Nachtlichter am See anstelle des Nordlichtes am Nachthimmel. Fotostreifzug zusammen mit Denis in Stegen am Ammersee.
In Stegen liegt die Weiße Flotte über Nacht im Hafen
Die bayerische Seenschifffahrt hat 4 Schiffe im Ammersee, des älteste Schiff ist das 1908 gebaute Radmotorschiff “Diessen”, an dem Abend liegt die “Diessen” im Nachtlicht am Steg in Stegen. Ein Fotomotiv dass man sich nicht entgehen lassen.
Die Besatzung und der Kapitän machen das Motorschiff fertig für die Nacht. Der Kapitän kann kaum glauben als er mich mit der Kamera und dem Stativ am Steg sieht – “kann man da noch was erkennen”.
Aber sehr wohl. Das letzte Licht in der Kabine steht im schönen Helligkeitskontrast mit der einzigen Leuchte am Steg. Einfach und Wunderbar.
Die Weiße Flotte ist über Schondorf und Herrsching an die Eisenbahn angebunden und half mit, die edlen Villen am Ammersee auch für die Wochenendfrischler und die Besucher aus der Großstadt München bequem zu erschließen. Das gilt immer noch, bis heute.
  Die Luft ist klar und ruhig, das Wasser fast vollkommen glatt
Die wunderschöne und vor allem milde Nachtluft ist eine gute Möglichkeit für stimmungsvolle Langzeitaufnahmen im Uferbereich, zwischen dem blauen Licht der hereinbrechenden Nacht über dem See mit den vereinzelten Lichtern bis nach Raisting im Süden und dem Lichtschein am Ufer in Stegen.
Wer möchte nicht selbst den Herbstabend an der Promenade mit Blick auf den See verbringen.
  Ein Abend ohne Nordlichter am Ammersee – Abendstimmung in Stegen am Ammersee Anfang September war auf der Sonne eine der größten Sonneneruptionen der letzten Jahre beobachtet worden, zwei Tage später kam der Sonnenwind mit 4 Mio km/h im Magnetfeld der Erde an.
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blizzregensburg · 4 years
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Ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern
Die Bayerischen Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Entscheidungen zu Kitas, Altenheimen und Touristischen Dienstleistungen getroffen. Wie es jetzt und nach den Pfingstferien weitergeht. Ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern Ab dem Pfingstwochenende (30. Mai 2020) dürfen alle Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen sowie Campingplätze, bei strikter Wahrung der Hygienevorschriften wieder für Urlauber offenstehen. Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich. In den Unterkünften sind u.a. folgende Hygieneregeln zu beachten: Die Wohneinheiten verfügen über eine eigene Sanitäreinheit. Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert. Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich. Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen richtet sich nach den für diese Einrichtungen geltenden Bestimmungen und ist damit derzeit untersagt. Touristische Dienstleistungen öffnen ab dem 30. Mai Vorbehaltlich einer anhaltend günstigen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens sollen ab 30. Mai 2020 auch Freizeiteinrichtungen im Außenbereich wie beispielsweise Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Ebenso ermöglicht werden Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken. Ferner sollen touristischer Bus- und Bahnverkehr, Seilbahnen sowie die Fluss- und Seenschifffahrt starten können. Auch die Objekte der Schlösserverwaltung werden grundsätzlich ab dem 30. Mai wieder ihre Pforten öffnen. Die besucherstarken Objekte wie insbesondere die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg stehen ab dem 2. Juni wieder für Besucher offen. Es gelten Hygienevorgaben wie die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m, Mund-Nasen-Bedeckung, eine Zugangsbeschränkungsregelung und geeignete Besucherlenkung zur Vermeidung von Menschenansammlungen. Auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten soll gewährleisten werden, vergleichbar wie schon jetzt in Gastronomien. Schrittweise Öffnung der Kinderbetreuung Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus. Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita. Auch die Großtagespflege wird geöffnet. Dort werden ab 25. Mai maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut. Ebenso öffnen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte. Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden. Für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot. Nach den Pfingstferien ab 15. Juni 2020 sollen die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden. Zudem sollten ab dann parallel zum Schulbetrieb auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden. Individuelle Schutzkonzepte in Alten- und Pflegeheimen Der derzeit bestehende grundsätzliche Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung wird unter Auflagen aufgehoben. Wegen der besonderen Gefährdung von Pflegebedürftigen und der oft schweren Krankheitsverläufe erfordert diese Lockerung jedoch zukünftig individuelle Aufnahmekonzepte der betroffenen Einrichtungen. Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnern/innen ist ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohner und des Personals gewährleistet. Read the full article
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