Tumgik
#Beitragszahler
korrektheiten · 6 days
Text
Das Zusammenspiel von Lüge und Zensur in der Politik
PI schreibt: »Von CONNY AXEL MEIER | Es war nur ein weiterer Tiefpunkt der öffentlich-belehrenden Fernsehanstalt ARD am Montag mit der plumpen Anti-AfD-Propagandashow „Die 100“, den Beitragszahler so hinter die Fichte zu führen, dass es selbst der minderbemitteltste Zuschauer als Zumutung empfand. Es war kein einmaliger Ausrutscher des mit Zwangsgebühren finanzierten NDR. Nur war hier, schneller als […] http://dlvr.it/TDP5DV «
0 notes
vorunruhestand · 16 days
Link
0 notes
olaf-kauhs-inomaxx · 1 month
Text
0 notes
fondsinformation · 2 months
Text
Abfindungsvertrag - Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit
Tumblr media
Wie Sie einen Abfindungsvertrag oder Aufhebungsvertrag erwirken und zugleich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden können. Ein Abfindungsvertrag (oder Aufhebungsvertrag) ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ohne eine Sperre beim Arbeitslosengeld möglich! Hintergrund: Um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen, schlossen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag. Darin wurde eine Abfindung von 10.000 Euro vereinbart. Die Agentur für Arbeit lehnte später die Zahlung von Arbeitslosengeld an den Arbeitnehmer für die Dauer von 12 Wochen ab, weil er seine Arbeitslosigkeit mit Abschluss des Aufhebungsvertrags "selbst verursacht" habe. Der Mitarbeiter klagte gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass die Sperrfrist nicht verhängt werden durfte. Die Sperrfrist sei dazu gedacht, die Beitragszahler vor denjenigen Arbeitslosen zu schützen, die ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Im konkreten Fall wollte sich der Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags vor einer gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung schützen, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht hätte wehren können. Darin haben die Richter einen wichtigen Grund gesehen, an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006, Az.: B 11a AL 47/05 R) Quelle: VNR-Newsletter vom 12.03.2007; vgl. Muster Ergänzung: Ein wich­ti­ger Grund für den Ab­schluss ei­nes Auf­he­bungs­ver­trags oder für eine Eigenkündigung ohne Sperrzeit liegt gemäß Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur zu § 159 SGB III - Aufhebungsvertrag bei drohender Arbeitgeberkündigung (159.1.2.1.1) vor, "wenn - eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden ist, - die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche oder personenbezogene (nicht aber verhaltensbedingte) Gründe gestützt würde, - die Arbeitgeberkündigung zu demselben Zeitpunkt, zu dem das Beschäftigungsverhältnis geendet hat, oder früher wirksam geworden wäre; bei einer einvernehmlichen Freistellung ist das Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend, wenn bis dahin Arbeitsentgelt gezahlt wird, - im Falle der Arbeitgeberkündigung die Kündigungsfrist eingehalten würde, - der Arbeitnehmer nicht unkündbar war, und 1. eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer gezahlt wird (in Anlehnung an § 1a KSchG). In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die drohende Arbeitgeberkündigung rechtmäßig ist, oder die Voraussetzungen der Spiegelstriche 1 – 5 erfüllt sind und 2. der Arbeitslose a) objektive Nachteile aus einer arbeitgeberseitigen Kündigung für sein berufliches Fortkommen vermieden hat; oder b) sonstige Gründe darlegt, aus denen er objektiv Nachteile aus einer arbeitgeberseitigen Kündigung befürchten musste. Solche Gründe können Vergünstigungen sein, auf die im Falle der Kündigung kein Anspruch bestanden hätte. Solche Vergünstigungen sind z. B. Abfindungen, die höher sind als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr und auf die ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages kein Anspruch bestanden hätte (z. B. eine um 10 % höhere Abfindung als bei einer Arbeitgeberkündigung). In den Fallgestaltungen nach den Nrn. 2a) und 2b) kommt es darauf an, dass die drohende Kündigung rechtmäßig wäre." Siehe hierzu auch das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 16.12.2013. Achtung: Sollte also eine Sperrzeit drohen, wäre neben dem Steuerabzug von der Abfindung auch der Verlust an Arbeitslosengeld zu berücksichtigen, um realistisch zu kalkulieren, wieviel Geld von der Abfindung bleibt. Hier noch einige Tipps des leider bereits verstorbenen Rechtsanwalts Dr. Rolf Geffken (Fachanwalt für Arbeitsrecht): Buch:  "Umgang mit dem Arbeitsrecht" - Ein Handbuch für Beschäftigte   Beitrag aktualisiert: 06. 08. 2024 Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?
0 notes
wachendlichauf · 4 months
Text
180.000 Beitragszahler fehlen: Einnahmen für ORF aus Haushaltsabgabe niedriger als erwartet | Nachrichten.at
0 notes
trend-report · 6 months
Text
LISA – Schwingungen der Raumzeit aufspüren
Tumblr media
Pressemitteilung: Das Observatorium LISA soll nach der Inbetriebnahme im All ab Ende 2035 niederfrequente Gravitationswellen aus dem Weltraum nachweisen und die Natur ihrer Quellen mit großer Genauigkeit bestimmen. Gravitationswellen als Schwingungen der Raumzeit werden durch schnelle zeitliche Änderungen in der räumlichen Verteilung sehr großer Massen wie zum Beispiel bei der Verschmelzung zweier stellarer oder auch super-massiver Schwarzer Löcher hervorgerufen. Die winzigen Amplituden einer Gravitationswelle lassen sich nur durch eine höchst empfindliche Laserinterferometrie nachweisen. Bei LISA wird dieses Laserinterferometer durch drei baugleiche Sonden aufgespannt, die ein nahezu gleichseitiges Dreieck mit rund 2,5 Millionen Kilometer Seitenlänge bilden. Damit wird LISA das bei weitem größte je von Menschen gebaute Observatorium sein. - Am 25. Januar 2024 wurden die Missionen LISA (Laser Interferometer Space Antenna) und EnVision im Wissenschaftsprogramm der Europäischen Weltraumorganisation ESA zur Umsetzung freigegeben. - Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist finanziell maßgeblich an LISA, an EnVision mit einem substanziellen Zuschuss beteiligt. - Das DLR-Institut für Optische Sensorsysteme hat eine Multispektralkamera für EnVision entwickelt und gebaut. Die wissenschaftliche Leitung der Spektrometer-Suite liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. - Schwerpunkte: Raumfahrt, Erforschung des Weltraums Am 25. Januar 2024 haben die große Flaggschiffmission LISA (Laser Interferometer Space Antenna) und die M-Klasse-Mission EnVision im Wissenschaftsprogramm der Europäischen Weltraumorganisation ESA eine weitere, wichtige Hürde genommen. Das LISA-Observatorium zum Aufspüren von sogenannten Gravitationswellen wurde nun zusammen mit der EnVision-Mission zur Erkundung der Venus durch das Science Programme Committee (SPC) der ESA in einer „Mission Adoption“ formal in die Umsetzungsphase überführt. Damit können nun das detaillierte Design, der Bau und später die umfangreichen Tests von Sonden, Nutzlast und Bodeninfrastruktur in vollem Umfang begonnen werden. Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist der größte Beitragszahler im Wissenschaftsprogramm der ESA und dadurch finanziell maßgeblich an der LISA-Mission und in Teilen an EnVision beteiligt. Dadurch werden wichtige Teile dieser beiden europäischen Raumfahrtgroßprojekte in Deutschland umgesetzt. Bei EnVision ist das DLR in Berlin maßgeblich an einem Hauptinstrument beteiligt. Die Leitung und Koordination der gesamten sogenannten VenSpec Suite liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. Das DLR-Institut für Optische Sensorsysteme hat die Multispektralkamera zur Suche nach aktiven Vulkanen und zur Kartierung der Mineralogie entwickelt und gebaut. LISA – Schwingungen der Raumzeit aufspüren Bereits 2017 wurde LISA als eine der drei großen Flaggschiff-Missionen im Wissenschaftsprogramm der ESA ausgewählt. Seitdem haben intensive Arbeiten zum technischen Konzept und dessen Umsetzung stattgefunden. Auch die bereits seit den 1990er Jahren laufende wissenschaftliche Vorbereitung einschließlich der äußerst komplexen Datenverarbeitung und -analyse wurde seitdem in einem weltweiten Konsortium von mehr als 1500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern intensiv fortgesetzt. Die ESA, wie auch die beteiligten nationalen Institutionen aus verschiedenen europäischen Ländern sowie der NASA in den USA und deren industrielle Auftragnehmer werden nun ihre jeweiligen Teams deutlich aufstocken, um die noch notwendigen, umfangreichen Entwicklungsarbeiten bis zum geplanten Start der Mission Mitte 2035 anzugehen. LISA soll nach der Inbetriebnahme im All ab Ende 2035 niederfrequente Gravitationswellen aus dem Weltraum nachweisen und die Natur ihrer Quellen mit großer Genauigkeit bestimmen. Gravitationswellen als Schwingungen der Raumzeit werden durch schnelle zeitliche Änderungen in der räumlichen Verteilung sehr großer Massen wie zum Beispiel bei der Verschmelzung zweier stellarer oder auch supermassiver Schwarzer Löcher hervorgerufen. Die winzigen Amplituden einer Gravitationswelle lassen sich nur durch eine höchst empfindliche Laserinterferometrie nachweisen. Bei LISA wird dieses Laserinterferometer durch drei baugleiche Sonden aufgespannt, die ein nahezu gleichseitiges Dreieck mit rund 2,5 Millionen Kilometer Seitenlänge bilden. Damit wird LISA das bei weitem größte je von Menschen gebaute Observatorium sein. LISA – größtes Observatorium wird mit maßgeblichem deutschen Anteil entwickelt und gebaut LISA wird im Wissenschaftsprogramm der ESA unter Beteiligung der NASA und mit Beistellungen zur Nutzlast aus mehr als zehn europäischen Ländern unter anderem in Deutschland entwickelt und gebaut. Der industrielle Hauptauftragnehmer der ESA für die Gesamtmission wird im Januar 2025 aus einem deutschen beziehungsweise einem deutsch-italienischen Industriekonsortium ausgewählt: Airbus in Friedrichshafen und OHB in Bremen und Oberpfaffenhofen zusammen mit Thales-Alenia in Italien. Ein wissenschaftliches Konsortium ist maßgeblich an der Entwicklung von LISA beteiligt und baut zudem die Datenverarbeitung und -archivierung der Mission auf. Dabei kommt dem deutschen Beitrag zur Mission eine entscheidende und missionskritische Bedeutung zu. Dieser umfangreiche Beitrag zu LISA besteht wesentlich aus der führenden Rolle des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik / Albert-Einstein-Institut (AEI) in Hannover bei der Entwicklung des interfero-metrischen Nachweissystems (IDS – Interferometric Detection System), dessen Komponenten von verschiedenen Partnern in Europa bereitgestellt werden. Das vom AEI entwickelte Herzstück des IDS ist neben dem optischen System, das vom Partner aus Großbritannien geliefert werden soll, das zentrale Phasenmeter der Mission. Dabei besteht eine enge Kooperation mit der Dänischen Technischen Universität (DTU) in Kopenhagen. Außerdem wird das Institut in Hannover in Zusammenarbeit mit niederländischen Partnern einen kritischen Mechanismus für die Nutzlast liefern. Das AEI unterstützt zudem die Mission und die ESA bei vielen Fragestellungen zum Systemdesign, wobei deren umfangreiche Erfahrungen aus der Entwicklung und dem Betrieb des Technologiedemonstrators LISA Pathfinder einfließen. Mit dieser Vorläufer-mission wurden von 2015 bis 2017 die entscheidenden Messprinzipien für LISA sehr erfolgreich im All erprobt. Zusammen mit der deutschen Raumfahrtindustrie hat das Albert-Einstein-Institut auch bei dieser Mission eine führende Rolle gespielt. Die gesamte Beteiligung des AEI an LISA, das auch die wissenschaftliche Leitung (Principal Investigator) der Gravitationswellenmission stellt, wird maßgeblich durch Zuwendungen der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt. EnVision – eine vielfältige Mission zu unserem Nachbarplaneten Venus EnVision wurde im Juni 2021 als fünfte M-Mission im sogenannten Cosmic Vision Programm der ESA ausgewählt und wurde nun ebenfalls zur Umsetzung freigegeben. Im Laufe des Jahres 2024 wird sie dazu einen industriellen Auftragnehmer in Europa auswählen, so dass die Arbeiten zur Fertigstellung des Designs und zum Bau des Raumfahrzeugs bald beginnen können. EnVision soll im Jahr 2031 mit einer Ariane-6-Rakete starten. Die Mission wird die Venus von ihrem inneren Kern bis zur äußeren Atmosphäre untersuchen und wichtige neue Erkenntnisse über die Entwicklung, die geologische Aktivität und das Klima des Planeten liefern. Dadurch soll EnVision die vielen, seit langem offenen Fragen zur Venus beantworten, insbesondere, wie und wann der Zwilling der Erde so unwirtlich geworden ist. Das DLR in Berlin wird dabei helfen, diese Fragen zu beantworten, denn sowohl das DLR-Institut für Planetenforschung als auch das DLR-Institut für Optische Sensorsysteme sind dabei maßgeblich an einem der vier großen Instrumente der Mission beteiligt. EnVision – DLR kartiert die Mineralogie und sucht aktive Vulkane Auch wenn die Atmosphäre der Venus mit ihren für das sichtbare Licht undurchdringlichen Schwefelsäurewolken keinen direkten Blick auf die Oberfläche des Planeten gestattet, so gibt es dennoch indirekte Möglichkeiten, sich ein „Bild“ von ihr machen zu können. Das geschieht zum einen mit Radar, das wie auch bei Flugzeugen auf der Erde die Wolken durchdringt, und zum anderen in bestimmten Wellenlängen vor allem des nahen Infrarots, sogenannten „atmosphärischen Fenstern“. Doch bei der Venus kann man die Oberfläche nicht verstehen ohne auch die Atmosphäre zu verstehen. Für EnVision wird hierzu eine Spektrometer-Suite entwickelt, welche aus drei Teilinstrumenten besteht. Sie trägt den Namen VenSpec und hat die Komponenten VenSpec-U zur Untersuchung der Hochatmosphäre, VenSpec-H für Messungen in der bodennahen Atmosphäre und dem vom DLR entwickelten VenSpec-M zur Messung der Wärmeabstrahlung und spektralen Eigenschaften der Oberfläche. Die Leitung und Koordination der gesamten VenSpec Suite liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. Durch die Kombination aller drei Kanäle können tiefere Einblicke in die enge „Kopplung“ zwischen der Oberfläche und der Atmosphäre der Venus gewonnen werden. So würde zum Beispiel VenSpec-M einen aktiven Vulkanausbruch durch die Detektion der heißen Lava erkennen, während VenSpec-H gleichzeitig messen würde, wie viel Wasserdampf der Vulkan in die Atmosphäre entlässt und VenSpec-U würde die Verteilung von Schwefeldioxid aus dem Vulkanausbruch in der oberen Atmosphäre erfassen. Mit VenSpec-M kann nicht nur die thermische Signatur eines heißen, aktiven Vulkans gemessen werden. Das Instrument wird auch erstmals die mineralogische Zusammensetzung der Oberfläche global kartieren. VenSpec-M wird unter der Leitung des DLR-Instituts für Optische Sensorsysteme entwickelt und gebaut, die wissenschaftliche Leitung des Experiments auf EnVision liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. Beide Institute sind am DLR-Standort Berlin-Adlershof angesiedelt. Neben dem DLR sind in Deutschland weitere wissenschaftliche Institute in die EnVision-Mission eingebunden. Verwandte Links - LISA-Missionsseite - ESA-Artikel zu LISA - ESA-Artikel zu EnVision Aufmacherbild / Quelle / Lizenz  Credit: NASA/JPL-Caltech / NASA / ESA / CXC / STScl / GSFCSVS / S.Barke (CC BY 4.0) Read the full article
0 notes
abfindunginfo · 9 months
Link
0 notes
mycstilleblog · 9 months
Text
Raubzug auf Kosten der Beitragszahler: Ampel plündert Arbeitslosenversicherung
Um das Loch im Bundeshaushalt zu stopfen, will die Ampel-Koalition auch die Arbeitslosenversicherung anzapfen. Über fünf Milliarden Euro will sie daraus umschichten. Damit zweckentfremdet sie Sozialbeiträge Beschäftigter, während der Rüstungsetat weiter wächst. Von Susan Bonath Beim Stopfen des 60-Milliarden-Haushaltslochs ist die Bundesregierung äußerst kreativ. Während sie die Reichen schont…
Tumblr media
View On WordPress
0 notes
zimmerberg · 9 months
Text
Wegen der Milliarden-Waffenlieferungen der AMPEL an die Ukraine!
0 notes
korrektheiten · 1 month
Text
Immer weniger Arzttermine für Beitragszahler, immer mehr Feste für Funktionäre
Tichy:»Am 31. Mai 1830 gab der Fürst von Orléans, Bruder des französischen Königs Karls X, im Pariser Palais Royal ein Fest mit rund 4000 geladenen Gästen anlässlich des Besuchs des Königs und der Königin von Neapel. Trotz zunehmender Unzufriedenheit in der Pariser Bevölkerung mit den repressiven Aktionen des Königs schien nichts das ausgelassene Schlemmen, Tanzen Der Beitrag Immer weniger Arzttermine für Beitragszahler, immer mehr Feste für Funktionäre erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TBpTC5 «
1 note · View note
vorunruhestand · 3 months
Link
1 note · View note
olaf-kauhs-inomaxx · 5 months
Text
0 notes
fondsinformation · 2 months
Text
Versorgungslücke planvoll schließen
Tumblr media
Eine Versorgungslücke kann nicht nur im Alter zum Wohlstandsverlust führen. Deshalb sollte sie rechtzeitig planvoll geschlossen werden. Strategien gegen die finanzielle Versorgungslücke Umfrage: So sehen die Menschen ihre Versorgungssituation - und so sorgen sie vor (DJD). Der demografische Wandel wird zur großen Herausforderung für die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageprinzip. Der Grund: Immer weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden künftig einem Rentner beziehungsweise einer Rentnerin gegenüberstehen. Mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge wird sich das Problem deutlich verschärfen. Die Konsequenz: Private finanzielle Vorsorge für den Ruhestand wird immer wichtiger. Wie stellen sich die Menschen dieser Herausforderung? Eine Mentefactum-Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung aus dem März 2023 ging dieser Frage auf den Grund. Hier die Ergebnisse: 1. Klassische Anlageformen liegen weiter vorne Die Menschen in Deutschland setzen bei der finanziellen Vorsorge noch immer zu einem großen Teil auf klassische Anlageformen. 31 Prozent nutzen das Sparbuch, 25 Prozent legen ihr Geld in Immobilien an, 22 Prozent in private Rentenversicherungen mit sicherer Verzinsung. 2. Moderne Anlageformen deutlich unterrepräsentiert Nur 15 Prozent der Befragten nutzen Indexfonds (ETFs) als Teil des Vorsorgeportfolios und lediglich zehn Prozent setzen auf indexbasierte Rentenversicherungen. "Dabei erfüllen gerade einige dieser Produkte die vielfältigen Anforderungen, die die Menschen an ihre Vorsorge stellen – von Transparenz über Flexibilität bis zu Renditestärke", so Christian Kaiser, Vorsorgeexperte bei der R+V Versicherung. Nur sieben Prozent der Befragten wussten überhaupt, was eine indexbasierte Rentenversicherung ist. 3. Versorgungslücke: Gute Vorsorge wichtig wie nie 70 Prozent der Befragten befürchten eine „sehr“ oder „eher große“ finanzielle Versorgungslücke. Gerade einmal vier Prozent gehen davon aus, dass es keine solche Lücke geben wird. Den eigenen Vorsorgestatus bezeichnen nur sieben Prozent als „sehr gut“, 47 Prozent als „eher schlecht“ oder „sehr schlecht“. "Betrachtet man die Ergebnisse der Befragung, sinkt die Vorsorgebereitschaft in sehr ausgabenintensiven Lebensphasen. Nur jeder zweite Befragte sieht in diesen Phasen den eigenen Vorsorgestatus als 'sehr gut' oder 'eher gut' an", so Christian Kaiser. 4. Chance und Sicherheit bei der Vorsorge flexibel austarieren Eine deutliche Mehrheit der Befragten wünscht sich Vorsorgeprodukte, die sich flexibel an die eigene Lebenssituation anpassen lassen und bei denen man das Verhältnis von Chance und Sicherheit stets neu austarieren kann. Bei der R+V-Ansparkombi Safe+Smart etwa entscheiden die Anleger, wie viel ihrer monatlichen Sparrate ins sichere Kapital und wie viel ins Chancen-Kapital, konkret in führende Aktienfonds, investiert wird. Bis zu 50 Prozent der Sparrate können im Chancen-Kapital angelegt werden. Fazit (DJD). Private finanzielle Vorsorge für den Ruhestand wird immer wichtiger. Wie stellen sich die Menschen dieser Herausforderung? Eine Mentefactum-Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung aus dem März 2023 ging dieser Frage auf den Grund. Ein Ergebnis: Bei der finanziellen Vorsorge wird größtenteils noch immer auf klassische Anlageformen wie das Sparbuch gesetzt. Dabei gibt es moderne Vorsorgeprodukte, die sich flexibel an die Lebenssituation anpassen lassen und die sich sowohl fürs Ansparen und Anlegen als auch für die Altersvorsorge eignen. Bei der R+V-Ansparkombi Safe+Smart etwa entscheiden die Anleger, wie viel ihrer monatlichen Sparrate in das sichere Kapital und wie viel in das Chancen-Kapital angelegt werden. Bis zu 50 Prozent der Sparrate können im Chancen-Kapital angelegt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel
0 notes
rhoenblick · 9 months
Text
Raubzug auf Kosten der Beitragszahler: Ampel plündert Arbeitslosenversicherung — RT DE
Um das Loch im Bundeshaushalt zu stopfen, will die Ampel-Koalition auch die Arbeitslosenversicherung anzapfen. Über fünf Milliarden Euro will sie daraus umschichten. Damit zweckentfremdet sie Sozialbeiträge Beschäftigter, während der Rüstungsetat weiter wächst. — Weiterlesen freeassange.rtde.me/meinung/192085-ampel-pluendert-arbeitslosenversicherung-um-haushaltsloch-zu-stopfen/
View On WordPress
0 notes
antalyamemurlarcom · 1 year
Text
Wie Eltern von der Pflegereform profitieren
Das "Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz" ist im Mai dieses Jahres im Bundestag beschlossen und im Juni vom Bundesrat verabschiedet worden. Einige Teile der Pflegereform werden bereits ab heute wirksam, darunter fällt beispielsweise die Beitragssenkung für Eltern mit mehr als einem Kind.Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, wonach Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden müssen. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl der Kinder sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, so lautete die Ansicht des Gerichts. Wie ändern sich die Beiträge für die Pflegeversicherung? Ein wesentliches Problem der Pflegeversicherung sind die auch aufgrund der demographischen Entwicklung steigenden Kosten. Die Ausgaben stiegen von 49,08 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 53,85 Milliarden 2021. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 hatten die Kosten noch 21,92 Milliarden betragen. Die Mehrkosten müssen durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler getragen werden, deshalb werden sich die Beiträge vieler Versicherter erhöhen. Durch die Pflegereform sollen Mehreinnahmen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro erzielt werden. Read the full article
0 notes
Text
Tumblr media
Kirchen: Staat zahlt gern ein Mehrfaches
Kirchensteuern steigen obwohl Beitragszahler abnehmen
Es ist ein "Wunder" und hat mit der vielgepriesenen Marktwirtschaft offenbar nichts zu tun: Obwohl immer mehr Menschen den Kirchen den Rücken kehren, nehmen die Einnahmen der Kirchen weiter zu. Diese Einnahmen stammen einerseits aus der Kirchensteuer, zum anderen sind es ominöse "Staatsleistungen", die uns gleich zu einem zweiten "Wunder" führen werden.
Das zweite Wunder
Das Heinrichsblatt der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) berichtete im Oktober letzten Jahres: Anlässlich des 25. Jahrestags des Konkordats zwischen dem Vatikan und dem Land Mecklenburg-Vorpommern wurde bekannt, dass die 1997 vereinbarten Staatsleistungen an die katholische Kirche von damals umgerechnet rund 380.000 auf aktuell 710.000 Euro pro Jahr gestiegen sind, während die Katholikenzahl von 75.000 auf 54.000 sank.
Warum überhaupt Zahlungen erfolgen, bleibt in der Sache bis heute unklar, weil es keine Enteignungen der Kirche gab. Allerdings hatte die damalige Staatsregierung die Fortgeltung des Preußenkonkordats von 1929 und des Reichskonkordats von 1933 - anders als Sachsen und Thüringen - von Anfang an nicht in Frage gestellt.
Kirchenkritiker machen sich über dieses Wunder folgende Gedanken: Überhaupt sind die „Konkordatsleistungen" weit umstrittener als in der Öffentlichkeit bekannt. Offiziell werden sie im Wesentlichen begründet mit den Enteignungen von Kirchenbesitz durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803.
Tatsächlich gab es solche Enteignungen in Nord- und Ostdeutschland kaum - anders als im Süden und im Rheinland. Überdies entfällt der Löwenanteil dieser aktuell 589 Millionen Euro auf die evangelische Kirche (vgl. Meldung 5612 in MIZ 2/22), die ihre „Gebiets- und Vermögensverluste während der Reformation" aber nicht beim Staat, sondern bei der konkurrierenden katholischen Kirche einklagen müsste.
Staat und Kirche bremsen Digitalisierung
Bei so viel "Wunderbarem" wollen viele Menschen ihre Mitgliedschaft in den Kirchen möglichst einfach und schnell beenden. Während man seine Mitgliedschaft in jedem Verein in Deutschland durch eine Erklärung gegenüber diesem beenden kann, muss man zum Krichenaustritt einen staatlichen Verwaltungsakt über sich ergehen lassen. Dieser dauert - in Corona-Zeiten war er sogar teilweise überhaupt nicht möglich - und kostet auch noch eine Gebühr.
Konfessionslosenverband für Online-Kirchenaustritt
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Weigerung der meisten deutschen Bundesländer, einen digitalen Kirchenaustritt zu ermöglichen. "Seine Religionszugehörigkeit frei zu wählen und aus der Kirche auszutreten ist Ausdruck des Grundrechts auf Religionsfreiheit", sagte Rene Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
"Den Kirchenaustritt von der Digitalisierung ausnehmen zu wollen ist ein Beispiel dafür, welchen geringen Stellenwert dieses Grundrecht für viele Politikerinnen und Politiker hat. Bereits jetzt wird der Kirchenaustritt durch zum Teil hohe Gebühren erschwert. Dazu kam in der Zeit der Corona-Pandemie noch eine unzureichende Verfügbarkeit von Terminen bei den zuständigen Behörden. Gelegentlich drängt sich der Verdacht auf, dass eine Erschwerung des Kirchenaustritts gewünscht wird, weil der Exodus aus den Kirchen gebremst werden soll. Eine solche Einstellung der politisch Verantwortlichen steht im Widerspruch zur durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit."
... denn diese beeinhaltet auch nicht-religiös zu sein.
Mehr dazu in der Pressemitteilung des IBKA bei https://www.ibka.org/de und https://www.heise.de/news/Bundeslaender-gegen-Online-Kirchenaustritt-7238170.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3um Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8415-20230531-kirchen-staat-zahlt-gern-ein-mehrfaches.htm
1 note · View note