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#Grundrecht
aktionfsa-blog-blog · 2 years
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Julian Assange darf nicht ausgeliefert werden
Pressefreiheit in Gefahr
Die USA haben die Veröffentlichung von Kriegsverbrechen ihres Militärs als Geheimnisverrat unter Strafe des Espionage Act gestellt. Julian Assange drohen in den USA 175 Jahre Haft, nur weil er das tat, was jeder Mensch tun muss, wenn ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit , wie z.B. der bis heute ungesühnten Mord an Reuters Journalisten im Irak, das sogenannte "Collateral Murder Video" zu Gesicht kommen.
Die Familie von Julian Assange, Wikileaks und Anwälte des Journalisten kündigten umgehend an, gegen die Entscheidung vor dem Obersten Gericht Berufung einzulegen.
Wikileaks schrieb in einer Erklärung, in der ebenfalls eine Berufung angekündigt wird:
Dies ist ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit und für die britische Demokratie. Jeder in diesem Land, dem das Recht auf freie Meinungsäußerung wichtig ist, sollte sich zutiefst schämen, dass die Innenministerin die Auslieferung von Julian Assange an die Vereinigten Staaten genehmigt hat, an das Land also, das seine Ermordung geplant hat.
Julian hat nichts falsch gemacht. Er hat kein Verbrechen begangen und ist kein Krimineller. Er ist Journalist und Verleger, und er wird dafür bestraft, dass er seine Arbeit gemacht hat.
Es lag in der Macht von Priti Patel, das Richtige zu tun. Stattdessen wird sie für immer als Komplizin der Vereinigten Staaten in Erinnerung bleiben, die den investigativen Journalismus als kriminelles Unternehmen verfolgen wollen.
Ausländische Gesetze bestimmen nun die Grenzen der Pressefreiheit in diesem Land, und der Journalismus, der die renommiertesten Preise der Branche gewonnen hat, wurde als auslieferungsfähiges Vergehen eingestuft, das eine lebenslange Haftstrafe verdient.
Damit weist Wikileak auf den Kernpunkt hin, dass die USA versuchen ihre Gesetze als weltweit gültig zu erklären und andere nationale Rechtsordnungen keinen Bestand daneben haben dürfen. Wahnsinnigerweise halten sich britische Gerichte daran und ordnen ihre Rechtsordnung diesem Anspruch unter.
Gegen die faktische Abschaffung der Pressefreiheit und für die sofortige Freilassung von Julian Assange wollen wir heute wieder protestieren
ab 11h vor der US Botschaft auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor und nur wenige Schritte weiter ab 12h vor der britischen Botschaft in der Wilhelmstraße/Unter den Linden
Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Fall-Assange-Schwarzer-Tag-fuer-die-Pressefreiheit-7144754.htmlKategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3o7 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8053-20220618-julian-assange-darf-nicht-ausgeliefert-werden.htm
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Das Grundrecht auf Streik
Grundgesetzlich – 24.11.2023 Podcast der Gesellschaft für Freiheitsreche e.V. Continue reading Untitled
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bauerntanz · 5 months
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Gar nicht so einfach...
Gar nicht so einfach... #Münster und das #Grundrecht der #Versammlungsfreiheit via @RUMS_Muenster
Die Online-Zeitung RUMS aus Münster berichtet über die Schwierigkeiten, die unsere unbequeme und daher grundsätzlich gute Verfassung macht. Ich gebe mal den Text aus dem RUMS-Rundbrief von gestern wieder, weil er so schön deutlich macht, um was geht: “Am Wochenende hat die Polizei eine pro-palästinensische Demonstration in Münster verboten. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot noch am Freitag…
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gutachter · 6 months
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„Bauen muss Grundrecht sein“
Wolfratshausen: „…Hohe Kreditzinsen, steigende Energie- und Baukosten sowie zusätzliche gesetzliche Vorgaben haben bereits im vergangenen Jahr zu einer Trendwende auf dem Immobilienmarkt geführt: Immer mehr Menschen können sich den Traum von den eigenen vier Wänden nicht mehr erfüllen – und drängen auf den bereits überhitzten Mietwohnungsmarkt. Vor diesem Hintergrund war es erstaunlich, dass zwei…
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nbgblatt · 9 months
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Generalverdacht ist Eingriff in die Grundrechte: Rechtsexperten äußern Zweifel an Faesers Clan-Abschiebeplänen
Generalverdacht ist Eingriff in die Grundrechte: Rechtsexperten äußern Zweifel an Faesers Clan-Abschiebeplänen | #Generalverdacht #Grundrecht #Rechtsexperte #Abschiebung #Clan
In der Diskussion über die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller Großfamilien auch dann abzuschieben, wenn diese sich selbst nicht nachweislich strafbar gemacht haben, äußern sich Rechtsexperten skeptisch. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Innenministerium ernsthaft erwogen wird, dass Menschen allein wegen ihrer Mitgliedschaft zu einer Familie…
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flashlivede · 9 months
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Generalverdacht ist Eingriff in die Grundrechte: Rechtsexperten äußern Zweifel an Faesers Clan-Abschiebeplänen
Generalverdacht ist Eingriff in die Grundrechte: Rechtsexperten äußern Zweifel an Faesers Clan-Abschiebeplänen | #Generalverdacht #Grundrecht #Rechtsexperte #Abschiebung #Clan
In der Diskussion über die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller Großfamilien auch dann abzuschieben, wenn diese sich selbst nicht nachweislich strafbar gemacht haben, äußern sich Rechtsexperten skeptisch. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Innenministerium ernsthaft erwogen wird, dass Menschen allein wegen ihrer Mitgliedschaft zu einer Familie…
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politikwatch · 3 months
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#Höcke #Grundrechte entziehen ❗
#Petition
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fabiansteinhauer · 2 years
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Kollektive und Institutionen
1.
1963 erscheint eine dreisprachige Veröffentlichung des deutschen Staatsrechtslehrers Helmut Ridder. Der Text trägt den Titel "Die Freiheit der Kunst nach dem Grundgesetz" und er befasst sich mit der Dogmatik eines besonderen Grundrechtes, nämlich der Kunstfreiheit.
Jedes Grundrecht ist allgemein formuliert, sie stehen alle im Grundgesetz. Jedes Grundrecht ist aber auch etwas Besonderes. Dieses hier ist unter anderem dadurch besonders, dass sich im Wortlaut des Grundgesetzes keine Schranke dieses Rechtes findet. Dort steht in Art. 5 Absatz 3: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Über eine Schranke steht dort nichts. Bei anderen Grundrechte, auch denen aus Art. 5 Absatz 1 kennt man das anders: Dort steht in Absatz 1, Satz 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...], in Absatz zwei jedoch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (...). Man kann seine Meinung sagen, beleidigt man damit aber andere und verletzt sie, kann das Gesetz Schadensersatz oder sogar Strafe fordern, was wiederum das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht unangemessen, nicht unzumutbar beschränken soll.
So eine Schranke findet man im Wortlaut des Grundrechtes der Kunstfreiheit nicht. Man sagt, die Kunstfreiheit habe unter den ohnehin hochrangigen Grundrechten einen besonders hohen Rang, sie gelte schrankenlos. Schrankenlos, aber nicht vorbehaltslos. Der Vorbehalt könne sich aber nur 'durch die Verfassung und mit ihr und in ihr' ergeben, so liturgisch will ich das mal murmeln. Eine Verwaltungsbehörde, ein Gericht und sogar der Gesetzgeber können nicht einfach die Kunst einschränken. Wenn sie das doch tun, dann aus einem 'Grund mit Verfassungsrang', also zum Beispiel, um die Würde des Menschen zu schützen oder um ein anderes Grundrecht zu schützen.
So, wie die Kunstfreiheit im Wortlaut des Grundgesetzes formuliert wurde, gibt es noch eine weitere Besonderheit. Im Vergleich zur Meinungfreiheit ist das Grundrecht unpersönlich, d.h. ohne Bezug zu den Personen, die dieses Recht haben sollen, formuliert. Bei der Meinungsfreiheit steht, jeder habe das Recht seine Meinung zu äußern. Bei der Berufsfreiheit steht etwas über ein Recht, das alle Deutschen hätten. Die Kunstfreiheit bezieht sich im Wortlaut nicht auf Personen, sie bezieht sich auf die Kunst, das 'andere Ende vom Ophüls' und anderen Leuten, die im Kunstbereich arbeiten, abhängen, nicht tun und/oder nichts tun, von mir aus auch was schaffen.
2.
Helmut Ridders Text ist ein Grundlagentext zum Grundrecht der Kunstfreiheit. Je gründlicher etwas im Recht ist, desto wiederholter und wiederholbarer ist es. Es ist dann effektiv, es verbraucht seine Gründe nicht, eher ist es so, als ob es durch die kreisartig sich dort erweiternden und da zusammenziehenden Grundlagen beatmet würde. So gibt es zur Kunstfreiheit ein Grundrecht, zu dem Grundrecht grundlegende Entscheidungen und grundlegende Texte.In alle Richtungen wird gründlicher, was das Grundrecht der Kunstfreiheit sein soll.
Ridders Text ist aus der Literatur der deutschen Staatsrechtslehre der erste Text, der die Kunst nicht nur als Institution betrachtet, sondern sie in einem Zug auch noch als Kollektiv betrachtet. Verstünde man die Kunst als Institution, dann müsse man sie auch als Kollektivprozeß verstehen. Die Institution beschreibt Ridder als etwas, was "Sachgesetze" habe, sagen wir so: sie sei etwas auf das man sich einlassen müsse, sei es nur, weil es vor einem da war, weil es länger warten kann, den längeren Atem hat und darum seine Erwartungen raumgreifender und zeitschöpfender sind, als dasjenige, was einen im Alltag gerade in den Kopf kommt und für das man nur beschränkt Zeit und Mittel zur Verfügung hat. Das Kollektive, das komme der Kunst in gewisser Weise als ein Prozess mit vielfältigsten, variablen horizontalen und vertikalen Abhängigkeiten zu.
Das kann sich leicht lesen lassen, dieser Zusammenhang von Institution und Kollektiv. Allerdings haben beide Begriffe eine unterschiedliche Geschichte, sie sind unterschiedlichen 'Welten' assoziiert. Darin steckt auch mehr als ein Konflikt, allein schon der zwischen konservativen und avantgardistischen Positionen. Kurz gesagt ist die Institution schon etwas aus der Geschichte der Transzendenz und römischer Stellvertretung. In der Institution lebt Antike nach, die Institution glänzt noch als Idee und Ideal. Die Institution hat eventuell etwas davon abbekommen, dass die alt ist und einmal an Wahrheit, Schönheit, das Gute und die Veredelung, das Erhabene und Große, das Souveräne und große Gesellschaft gebunden war. Gaius und Quintilian haben immerhin auch schon Institutionen ihren Namen mitgegeben. Die Institution wird heute von manchen als Garantie bezeichnet. Leuten, die sich sonst gerne als machtlos betrachten oder ihr gegenüber distanziert geben, ist die Macht hingegen dann attraktiv, wenn diese Macht institutionell sein soll. Man sagt, die Institution sei das Eingerichtete, das Einrichtende, das Vorhandene und Hinzunehmende. Andere sagen, Institution sei ein anderes Wort für größeres Budget. Pierre Legendre wiederum macht, was Institution sein soll, mit einer Bank, einer Sitzbank am Bahnhof von Jaroslawl deutlich: Sie lässt warten und erwarten. Gut, Ilse Schreiber und ihr Wurststand in der Kleinmarkthalle, die sind auch eine Institution. Es stehen nicht nur Schlangen davor. Anstehen ist dort auch ein Schlangenritual, die Erwartungen oder das Warten gehen vor der Institution mit einem unerfüllten Wissen, einer allenfalls mühsam gezügelten Wildheit oder Unbeständigkeit einher. Bei Schreiber ist den Leuten das Gericht und die Ewigkeit Wurst, die will man verschlingen. Das spricht aber nicht dagegen, dass die Institution hohen Wertungen und tiefster Hochschätzung aufsitzt.
Das Kollektiv hingegen ist ein Effekt, dessen erste Konjunktur im 20. Jahrhunderts zum Beispiel in Moskau und in der Chicago School, irgendwo zwischen Arbeit und Sozialismus gesucht werden muss. Kollektive haben nicht nur einen anderen Klang als Institutionen, sie produzieren auch andere Töne, die produzieren Geräusche und Krach. Kollektive machen Arbeit und belasten mit Staub. Kollektive stehen für feine Unterschiede nicht zur Verfügung. Kommen Kollektive, können die Gymnasiasten leicht über schlechte Partys spotten. Kollektive kommen nicht herunter (sie fallen erst recht nicht vom Himmel), sie sind unten. Sie sehen heruntergekommen aus und tun sie das einmal nicht, dann liegt das daran, dass sie unfertig aussehen und das finish fehlt. Etwas unvorhanden wursteln Kollektive, hinnehmen heißt bei ihnen, etwas zu nehmen und damit zu arbeiten. In den zwanziger Jahren tauchen in Moskau Dinge auf, die explizit von einem Kollektiv, dem Kollektiv Kuleshov gemacht sein sollen. Es sind Filme, das Kollektiv gehört zu einer neu entstehenden Industrie. Ob das Kunst sei, ob das Werke seien, das stand in Frage.
Ridder verwendet beide Begriffe scharf und bestimmt. Das machen anderen auch, inklusive der Versuche, Kollektive von Institutionen zu unterscheiden. Mit dem zusammenstellenden Zug findet man Institutionen und Kollektive zuerst bei Ridder und vielleicht auch das einzige mal.
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oliverfredericdieck · 1 month
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aktionfsa-blog-blog · 1 month
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Kein rechtstaatliches Verfahren
Gericht weiter auf Verzögerungstaktik
Obwohl auf den Bundespressekonferenzen wiederholt gesagt wurde, dass man keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit beim Verfahren zur Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte, ist inzwischen selbst Olaf Scholz der Meinung, das er besser nicht ausgeliefert werden sollte.
Über Zweifel an dem Verfahren berichtete der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko uns am 21.2. bei der Mahnwache am Brandenburger Tor. Auch Lisa Kretschmer von Reporter ohne Grenzen, verfolgte das Auslieferungsverfahren in London. In einem Interview bei Netzpolitik.org bestätigte sie die Aussagen von Andrej Hunko.
Dabei bemängelte sie auch die schlechte technische Ausrüstung am britischen High Court, wo praktisch außer den Richtern niemand verständlich war oder teilweise der Ton auch ganz ausfiel. Auch mit den schikanösen Sicherheitsbestimmungen hatte sie zu kämpfen.
Zentral an ihrer Kritik ist jedoch die seit Jahren bekannte Tatsache, dass eine Auslieferung an einen Staat wie die USA, deren Repräsentanten versucht haben ihn aus der equadorianischen Botschaft zu entführen und zu ermorden, gegen jede Rechtsstaatlichkeit verstoßen würde.
Deshalb ist bereits das 4 Jahre andauernde Verfahren eine Ungeheuerlichkeit. Die Verzögerung einer Entscheidung nach der 2-tägigen Verhandlung setzt diese Verletzung grundlegender Menschenrechte fort.
Deshalb protestieren wir auch weiterhin an jedem 1.+3. Donnerstag von 18-20h mit einer Mahnwache vor der US Botschaft am Brandenburger Tor in Berlin.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/assanges-auslieferung-er-fiele-genau-den-leuten-in-die-haende-die-ein-attentat-auf-ihn-geplant-haben/ und die Rede von Andrej Hunko am 21.2. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8702-20240221-andrej-hunko-auf-der-mahnwache-fuer-julian-assange.html und https://freeassange.eu und alle unsere Artikel zu Julian Assange https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Assange&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zH Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8725-20240326-kein-rechtstaatliches-verfahren.html
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my-life-fm · 4 months
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bauerntanz · 6 months
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Beschlagnahmte Smartphones
Beschlagnahmte Smartphones Ein Grundrechtseingriff unbekannten Ausmaßes via @netzpolitik
Ein, nicht ganz kurzes Lesestück von Netzpolitik.org zum Wochenende: Beschlagnahmte Smartphones Ein Grundrechtseingriff unbekannten Ausmaßes Den Innenministerien fehlt der Überblick, wie oft ihre Polizeibehörden Smartphones beschlagnahmen. Eine verlässliche Statistik über den tiefen Grundrechtseingriff fehlt. Juristen sehen noch weitere Probleme im Umgang mit der Ermittlungsmaßnahme. Bei…
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iudex-non-calculat · 5 months
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Who invited Schranken-Schranken?!
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nbgblatt · 9 months
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flashlivede · 9 months
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