Tumgik
#Arbeitsgericht
ra-martin · 1 month
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EuGH: Versäumte Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin
EuGH-Entscheidung Kündigungsschutzklage und Anzeige der Schwangerschaft Wenn eine schwangere Arbeitnehmerin eine Kündigung des Arbeitgebers erhält, muss sie zwei Dinge tun. Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen! Zum einen muss sie unverzüglich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber anzeigen und mitteilen, dass sie sich gegen die Kündigung wehrt und dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung…
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channeledhistory · 24 days
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Nachdem am Morgen ein Generalstreik in Israel landesweit für Störungen sorgte, hat das Arbeitsgericht in Tel Aviv ein Ende des Streiks angeordnet. Um 14.30 (Ortszeit) sollte der Streik beendet werden, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Histadrut-Vorsitzende Arnon Bar-David sagte, man werde sich an den Gerichtsbeschluss halten, und wies seine Mitglieder an, die Arbeit wiederaufzunehmen.
Histadrut hatte zuvor zu dem Arbeitsausstand aufgerufen, um den Druck auf Ministerpräsident Benjamin Netanyahu zu erhöhen, ein Abkommen mit der Hamas zur Freilassung der verbliebenen Geiseln zu schließen.
[...]
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fondsinformation · 2 months
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Haben Sie schon Ihre Kündigung erhalten?
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Kündigung - häufige Irrtümer lassen immer wieder Beschäftigte in Fallen laufen oder leer ausgehen. Damit Ihnen das nicht passiert, hier einige Tipps.   https://vycav-abfindunginfo-club-de-optimized.s3.eu-west-1.amazonaws.com/videos/66acefb21fe5d/output/720p.mp4 Haben Sie schon Ihre Kündigung erhalten? Falls Sie schon Ihre Kündigung erhalten haben oder falls Ihnen die Entlassung droht, haben Sie zwei Möglichkeiten: - Sie akzeptieren die Entscheidung Ihrer Firma, so wie sie ist und orientieren sich neu. - Sie akzeptieren sie nicht und versuchen, sich dagegen zu wehren. Damit Sie nicht wie Don Quijote gegen die Windmühlenflügel kämpfen, sich zusätzlich in Stress versetzen und Ihre Kraft verplempern, klären wir hier kurz einige häufige Irrtümer auf: 1. Eine ordentliche Kündigung bedarf immer der Schriftform, um wirksam zu sein. Eine mündliche, telefonische, SMS- oder E-Mail-Kündigung ist nicht wirksam. BGB § 623 in Verbindung mit BGB § 126 Sollten Sie eine unwirksame Kündigung erhalten haben, so müssten Sie dennoch reagieren. Denn eine formal unwirksame Kündigung wird leider nach Ablauf der Klagefrist von 21 Tagen wirksam, wenn Ihre Klage ausbleibt. KSchG § 4  in Verbindung mit § 7 Praxistipp: a) Sofern es einen Betriebsrat gibt, legen Sie bei diesem innerhalb einer Woche Einspruch gegen die Kündigung ein. Der Betriebsrat hat zu Ihrem Einspruch eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und, falls er den Einspruch für begründet hält, zu versuchen, mit dem Arbeitgeber eine Verständigung zu erwirken. BetrVG § 102 b) Glauben Sie nicht an die Hilfe des Betriebsrates oder gibt es in Ihrem Unternehmen keinen, dann gehen Sie einfach zum Arbeitsgericht und reichen Sie die Klage zur Niederschrift ein. Sie wird daraufhin vom zuständigen Mitarbeiter formgerecht für Sie angefertigt. Außerdem sparen Sie Geld - nämlich Rechtsanwaltskosten. Natürlich können Sie die Klage auch selbst schriftlich anfertigen und fristgerecht einreichen. 2. Eine ordentliche Kündigung muss im Kündigungsschreiben keine Kündigungsgründe enthalten, um wirksam zu sein. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Es kommt also nur auf den Willen des Kündigenden an, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß beenden zu wollen. Sollte der Arbeitgeber jedoch vor Gericht Gründe nennen, die keine Kündigung rechtfertigen, könnte das Gericht deren Unwirksamkeit feststellen, mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Genau das wollen aber viele Arbeitnehmer dann nicht mehr, weil sie mit ihrem Arbeitgeber so zerstritten sind. - Dann besteht immer noch die Möglichkeit für Sie, die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung zu beantragen. KSchG § 9 An dieser Stelle sollten Sie nun also klären, was zunächst für Sie wichtiger ist: - die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber - oder die Wahl Ihres neuen künftigen Entwicklungsweges? Wie auch immer Sie sich entscheiden - ich wünsche Ihnen viel Erfolg Dr. Thomas Schulze Übrigens: Wussten Sie, wie sich eine Klage auf die Chancen für eine Abfindung auswirkt? Hier können Sie es nachlesen! Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?
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korrektheiten · 3 months
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Landesarbeitsgericht Köln: Landesarbeitsgericht Köln Potsdamer Treffen: Kündigung gegen Mitarbeiterin Baum ist rechtswidrig
Die JF schreibt: »Weil sie am sogenannten Potsdamer Treffen teilnimmt, wird Simone Baum von der Kölner Stadtverwaltung gefeuert. Sie geht dagegen vor und gewinnt nun vor dem Arbeitsgericht. Wird die Stadt gegen die juristische Klatsche in Berufung gehen? Dieser Beitrag Landesarbeitsgericht Köln Potsdamer Treffen: Kündigung gegen Mitarbeiterin Baum ist rechtswidrig wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T967Tf «
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lokaleblickecom · 4 months
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ra-martin · 6 months
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"Digital Native" in einer Stellenausschreibung - Diskriminierung?
Entschädigung nach dem AGG Stellenausschreibungen von Firmen im Internet oder über Zeitungen führen oft dazu, dass Personen, die abgelehnt werden, sich später an das Arbeitsgericht wenden und eine Entschädigung fordern. AGG und Diskriminierung bei Stellenanzeigen Die Ausschreibungen müssen korrekt sein und dies wird immer noch von vielen Firmen übersehen. Neben der Frage, dass…
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zimmerberg · 4 months
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Liegt es an den
-> GRÜNEN RICHTERINNEN???
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rhoenblick · 4 months
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Skandal in der Schweiz: Grüne Richterin entscheidet voreingenommen gegen Impfgegner — RT DE
Während der Urteilsberatung im Zürcher Arbeitsgericht bezüglich einer missbräuchlichen Kündigung mussten die Parteien den Saal verlassen, wobei der gegen seine Kündigung klagende Impfgegner heimlich ein Aufzeichnungsgerät zurückließ. Die Offenlegung dieser Aufnahmen wirft ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit der Richterin auf. — Weiterlesen…
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Es folgt am 1. Februar 2024  #EPISODE51 der #Podcast🎙️- #RetroShow „ALS FUSSBALL NOCH ROCK’N’ROLL WAR“⚽🎸🕺.
#Folge37 heißt dann „Arbeitsrichter statt Schiedsrichter bei Hannover 96“.
Denn bei 96 war man nun nicht nur mit der #Rochade des Führungspersonals im #Schwindelwahn, sondern nun ging es auch noch vor das #Arbeitsgericht mit den Geschassten.
Und man versuchte mal wieder auf unsere #Ideen einzugehen und sich auf dem amerikanischen Markt umzusehen, allerdings wieder ohne jegliche #Strategie, aber dafür mit hohen #Beraterkosten.
Mit #Folge38 und „DIE WELT IM UMBRUCH – 2020 - Als das Leben anfing ein anderes zu werden“ geht es weiter.
Es begann ein neues Jahrzehnt mit viel Zuversicht, doch es kam zunächst alles anders. Es kam #Corona und damit teilweise der Stillstand des gesamten gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens. Es galt einige #Lebensgewohnheiten umzustellen. Und es gab zunächst auch keine Reisen mehr. Einreisestopp für #EUBürger in die #USA 🇺🇸. #Lockdown bedeutete eigentlich auch #Solidarität. Nur eine Organisation hatte damit nicht allzu viel am Hut. Es war der #Profifußball. Da rief man am lautesten nach Ausnahmeregelungen und Unterstützung, und schon kamen überall die „Finanzexperten“ der Klubs bzw. #Fußballunternehmen aus ihren Deckungen und beteuerten, wie sehr es nun ihren Klub treffen würde. Das waren genau die #Experten, die viele Klubs ja bereits über Jahre in wirtschaftliche Schieflage gebracht hatten.
Insgesamt war 2020 kein gutes Jahr, die Unbeschwertheit des Lebens war dahin.
„Die drei Dinge, die ein Mann im Leben tun muss“, heißt es dann in #Folge39.
Auch im Jahr 2021 hatte sich nichts an der Pandemielage geändert, im Gegenteil, die Lage wurde immer dramatischer, weil dem #Gesundheitssystem die Überlastung drohte. Inzwischen hatte sich mit #Schalke04 auch noch ein Klub eine staatliche #Bürgschaft besorgt, wobei ein Mitglied des Aufsichtsrates dort mit solchen Prädikaten, wie Ermittlungen wegen #Steuerhinterziehung, Bußgeld wegen Verstoß bei #FusionskontrollAnmeldungen, #CumExGeschäften, Geldbuße in Höhe von 128 Millionen Euro wegen erwiesener #Preisabsprachen an Tochterunternehmen, in die Mühlen der #Justiz geraten war. Aber auch bei #HerthaBSC war ein #Großinvestor mit über 350 Millionen Euro an Bord, ein einstmaliges Wunderkind der deutschen Wirtschaft und Vorbestrafter. So funktioniert #Fußball auf hohem Niveau. Und bei #Hannover96 setzte sich das personelle Chaos lustig fort. Es war für mich müßig, mich darüber auch noch weiterhin mit #MartinKind zu unterhalten. Dieser Mann hatte ganz erheblich bei mir an Achtung und #Respekt verloren. Aber ich hatte die Dinge erledigt, die ein Mann im Leben tun muss: Sohn gezeugt, #Porsche gefahren, Baum gepflanzt,
Es geht munter weiter mit Erlebnissen und Ereignissen rund um Fußball und #Zeitgeschehen, also einfach reinhören.
Episoden-Vorschau:
Episoden:
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aktionfsa-blog-blog · 9 months
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Urteil gegen unverschlüsselte Mails
Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO
Endlich hat mal ein Richter kapiert, dass unverschlüsselte Mails einen Eingriff in die persönliche Privatsphäre darstellen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, nachdem er von seinem Arbeitgeber nur unverschlüsselte Mail geschickt bekam. Heise.de berichtet: "Der Arbeitnehmer brachte vor, durch die Form der Datenübermittlung, eine zusätzliche Weiterleitung seiner Informationen an den Betriebsrat und eine unvollständige Auskunft, habe er einen immateriellen Schaden sowie einen Kontrollverlust erlitten."
Dafür wollte er Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, den ihm der Richter des Arbeitsgerichts Suhl nicht zugestand. Er bekam aber Recht, dass der Versand einer unverschlüsselten Mail gegen die DSGVO verstößt. Die Richter beriefen sich dabei auch auf die Ansicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse.
Eine Berufungsinstanz könnte den Schadensersatzanspruch eventuell noch einmal prüfen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 14. Dezember, dass schon die Sorge, dass persönliche Daten missbraucht wurden, einen Schaden darstellen kann.
Die DSGVO erwähnt im Grundsatzartikel 5 nicht direkt die Forderung nach Verschlüsselung, fordert aber bei der Nutzung eine Abwägung nach "Stand der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen".
Deshalb verweist Heise.de auf den DSB in Hessen, der sagt: Als vergleichsweise sichere Kommunikationsmittel empfiehlt aber etwa auch der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel insbesondere den Versand inhaltsverschlüsselter E-Mails (PGP oder S/MIME) oder Portallösungen, "bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Arbeitsgericht-Unverschluesselte-Mail-verstoesst-gegen-die-DSGVO-9592235.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ym Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8647-20240111-urteil-gegen-unverschluesselte-mails.html
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fondsinformation · 2 months
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Haben Sie schon Ihre Kündigung erhalten?
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Kündigung - häufige Irrtümer lassen immer wieder Beschäftigte in Fallen laufen oder leer ausgehen. Damit Ihnen das nicht passiert, hier einige Tipps. Haben Sie schon Ihre Kündigung erhalten? Falls Sie schon Ihre Kündigung erhalten haben oder falls Ihnen die Entlassung droht, haben Sie zwei Möglichkeiten: - Sie akzeptieren die Entscheidung Ihrer Firma, so wie sie ist und orientieren sich neu. - Sie akzeptieren sie nicht und versuchen, sich dagegen zu wehren. Damit Sie nicht wie Don Quijote gegen die Windmühlenflügel kämpfen, sich zusätzlich in Stress versetzen und Ihre Kraft verplempern, klären wir hier kurz einige häufige Irrtümer auf: 1. Eine ordentliche Kündigung bedarf immer der Schriftform, um wirksam zu sein. Eine mündliche, telefonische, SMS- oder E-Mail-Kündigung ist nicht wirksam. BGB § 623 in Verbindung mit BGB § 126 Sollten Sie eine unwirksame Kündigung erhalten haben, so müssten Sie dennoch reagieren. Denn eine formal unwirksame Kündigung wird leider nach Ablauf der Klagefrist von 21 Tagen wirksam, wenn Ihre Klage ausbleibt. KSchG § 4  in Verbindung mit § 7 Praxistipp: a) Sofern es einen Betriebsrat gibt, legen Sie bei diesem innerhalb einer Woche Einspruch gegen die Kündigung ein. Der Betriebsrat hat zu Ihrem Einspruch eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und, falls er den Einspruch für begründet hält, zu versuchen, mit dem Arbeitgeber eine Verständigung zu erwirken. BetrVG § 102 b) Glauben Sie nicht an die Hilfe des Betriebsrates oder gibt es in Ihrem Unternehmen keinen, dann gehen Sie einfach zum Arbeitsgericht und reichen Sie die Klage zur Niederschrift ein. Sie wird daraufhin vom zuständigen Mitarbeiter formgerecht für Sie angefertigt. Außerdem sparen Sie Geld - nämlich Rechtsanwaltskosten. Natürlich können Sie die Klage auch selbst schriftlich anfertigen und fristgerecht einreichen. 2. Eine ordentliche Kündigung muss im Kündigungsschreiben keine Kündigungsgründe enthalten, um wirksam zu sein. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Es kommt also nur auf den Willen des Kündigenden an, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß beenden zu wollen. Sollte der Arbeitgeber jedoch vor Gericht Gründe nennen, die keine Kündigung rechtfertigen, könnte das Gericht deren Unwirksamkeit feststellen, mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Genau das wollen aber viele Arbeitnehmer dann nicht mehr, weil sie mit ihrem Arbeitgeber so zerstritten sind. - Dann besteht immer noch die Möglichkeit für Sie, die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung zu beantragen. KSchG § 9 An dieser Stelle sollten Sie nun also klären, was zunächst für Sie wichtiger ist: - die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber - oder die Wahl Ihres neuen künftigen Entwicklungsweges? Wie auch immer Sie sich entscheiden - ich wünsche Ihnen viel Erfolg Dr. Thomas Schulze Übrigens: Wussten Sie, wie sich eine Klage auf die Chancen für eine Abfindung auswirkt? Hier können Sie es nachlesen! Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?
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schorschidk · 9 months
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S-Bahn Hannover: Eilantrag gegen GDL-Streik abgelehnt
Transdev hatte versucht, den Streik der Lokführer abzuwenden. Offen ist, ob der private Bahnbetreiber in Berufung geht.
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korrektheiten · 5 months
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Guérot-Prozess – „Die politische Dimension ist fast überall und zunehmend erdrückend zu spüren“
NachDenkSeiten: »Der Anwalt von Ulrike Guérot äußert sich im NachDenkSeiten-Interview zu dem Ausgang des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht zwischen der Professorin und ihrem Arbeitgeber der Universität Bonn. Tobias Gall, der rund 30 Jahren als Arbeitsrechtler tätig ist, erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem Gericht und der Universität Bonn. Die Universität habe, so Gall, „derart maßlos Vorwürfe zusammengetragenWeiterlesen http://dlvr.it/T6TTfS «
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lebenistgeil · 9 months
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ra-martin · 7 months
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Inflationsausgleichsprämie (IAP) 2024 - was man wissen sollte
Inflationsausgleichsprämie (IAP), Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine Sonderzahlung des Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer. Die Bundesregierung hatte diese steuerfreie Prämie 2022 eingeführt als Reaktion auf die steigende Inflation. Arbeitnehmer sollen dadurch eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten. Ziel ist es, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken und sie für die…
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jurexpert · 10 months
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Kündigung TV-Moderatorin Wettbewerbstätigkeit
Die Online-Kolumne einer TV-Moderatorin für eine Tageszeitung ist ein unzulässige Wettbewerbstätigkeit. Es liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers vor und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Volltext der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Köln vom 30.11.2023 – 9 Ca 5402/22: Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigung…
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