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#BVerfG
aktionfsa-blog-blog · 9 months
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Medienschelte wegen Ignoranz der Schuldenbremse
Ist Ökonomie nur trocken und für die Massen uninteressant
Übermedien hat die Berichte und Kommentare der Medien über die Einführung der Schuldenbremse von 2009 bis heute genauer untersucht. Man kommt dabei zu der erstaunliche Feststellung, dass den meisten großen deutschen Leitmedien 2009 bei der Einführung in das deutsche Grundgesetz nicht klar zu sein schien, welche Bedeutung die Verfassungsänderung haben wird.
Lediglich einmal, am 29. Mai 2009 berichtete die „Tagesschau“ und  zwar erst an dritter Stelle über die Grundgesetzänderung. Die großen Polit-Talkshows, wie „Anne Will“ oder „Maischberger“, griffen das Thema in dieser Zeit nicht einmal auf. Dagegen wurde in der Zivilgesellschaft und in den Parteien durchaus kontrovers über das Thema diskutiert.
In den sogenannten Leitmedien, wie dem „Spiegel“ kam der Beschluss nur als kleine Nachricht vor. Die „FAZ“ und die „Süddeutsche“ haben die Schuldenbremse zwar ausführlicher thematisiert, aber die Kommentare zu dem Beschluss waren grundsätzlich zustimmend. Es wurde der Vergleich mit Odysseus herangezogen, der an den Mast gebunden, nicht dem verführerischen Gesang der Sirenen (mehr Schulden zu machen) folgen könne. Dass sich dadurch eine gewählte Regierung handlungsunfähig machen könnte, wurde nicht thematisiert.
Die durchaus vorhandene Kritik von Ökonomen wurde weitgehend ignoriert. So hatte der Ökonom Sebastian Dullien, der heute das Institut für Makroökonomie und Konjunktur (IMK) in Düsseldorf leitet im Februar 2009 gesagt, es sei „erschreckend“, „wie wenig ökonomischer Sachverstand“ in der Debatte des Bundestags zu hören war. Übermedien stellt fest, dass andere Ökonomen wie der ehemalige Wirtschafsweise Peter Bofinger und der Konjunkturforscher Gustav Horn 2009 mit einer Petition vor den Folgen der Schuldenbremse warnten, die auch Dullien unterschrieb. Diese Petition schaffte es trotz der renommierten Wissenschaftler erstaunlicherweise nicht in die Medien.
Das Verhalten der Medien änderte sich erst mit der Verkündung des BVerfG Uteil im letzten Herbst. Selbst Tage vor der Urteilsverkündung hatte niemand die Folgen auf dem Schirm. In der dann folgenden Berichterstattung wurde immer noch versucht die Schuldenbremse zu verteidigen. Übermedien schreibt: In Teilen des Wirtschaftsjournalismus herrscht aber immer noch ein verkürztes Verständnis von Staatsfinanzen und öffentlichen Ausgaben. ... Im Jahr 2021 fehlten bei den Investitionen etwa 149 Milliarden Euro. Das bedeutet in der Realität, dass Schulen und Straßen verfallen.
Noch ein Zitat: „Schulden“ hören sich gemeinhin negativ an, doch sie können gleichzeitig wichtige Investitionen bedeuten - armer Odysseus ...
Mehr dazu bei https://uebermedien.de/90891/medien-haben-die-brisanz-der-schuldenbremse-zu-spaet-umrissen/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ye Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8640-20240104-medienschelte-wegen-ignoranz-der-schuldenbremse.html
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iudex-non-calculat · 1 year
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"Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz" ist für ÖffRecht was "the mitochondria are the powerhouse of the cell" für Bio ist
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datenarche · 9 days
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politikwatch · 2 months
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Ich finde es ist Zeit, dass mal jemand gegen die #CDU #klagt und ein für alle mal das #Bürgergeld geklärt wird, damit es auch für andere #Regierungen klar ist und dieses ewige #würdelose nach #unten #treten & #Armenbashing, endlich aufhört ❗️ Nicht die #Armen sind schuld am #Zustand des #Landes sondern die ehem. #Regierungen von #Stillstand & #Kaputtsparen❗️
Denn das #Urteil von 2019 hat offenbar zu viele Lücken
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chaotic-carnifex · 4 months
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I asked the judge who will preside over my oral exam if I could be referred to by a gender neutral form of address and he essentially went "yeah, alright, the Federal Constitutional Court ruled that there's 3 genders, and if the Federal Constitutional Court says so, then we have to accept that and figure out a Third Option for you"
That guy's alignment is actually genuinely Lawful Neutral
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fabiansteinhauer · 1 year
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Wozu Anthropofagie?
The constitution, a noble piece of paper (Gil Scott Heron, Winter in America)
1.
In einer Passage, die nicht berühmt sein muss, schreibt das Bundesverfassungsgericht 1953 etwas über Grundsätze, Leitideen und ein Gesamtbild. Alles das (alle drei) habe der Verfassungsgesetzgeber nicht konkretisiert, er sei aber davon ausgegangen. Unter anderem gehört zu diesen Grundsätzen, Leitideen und dem Gesamtbild der Mensch. Der Mensch wird, zum Beispiel in Art. 1 I GG, explizit erwähnt, aber was einen Menschen, was etwas oder jemanden zum Menschen macht, oder ob es überhaupt eines Tun und Machens bedürfe, um als Mensch wahrnehmbar die Rechte von Menschen wahrnehmen zu können, bleibt implizit.
Diese doch recht komplizierten und komplexen Fragen bleiben involviert in Sätze, von denen das Gericht sagte, sie seien einzelne Sätze. Das sollen einzelne Sätze sein, nach Ansicht einiger Autoren auch so isoliert, wie das Fritz Schulz von den Sätzen des römischen Rechts sagt, also durch juridische Techniken und juristische Methoden raffiniert, konturiert und definiert, nicht dem sorglosen und unbedachten Gebrauch überlassen. Und sie übertragen und teilen doch etwas, und ihnen ist doch etwas übertragen und geteilt: Auch jener Bereich, der allem, was an ihnen explizit ist, implizit involviert ist und dem von die Richter sagten, er sei nicht konkretisiert. Später, 1975, wird das Bundesverfassungsgericht schreiben, dass dem Grundgesetzt eine Vorstellung zugrundeliege, nach der der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen, selbstständigen Wert besäße. Solche Sätze zehren von einem Energiehaushalt, rhetorisch gesagt von enargeia/ energeia. Woran sonst sollte es liegen, dass sie so leicht schreibbar, so leicht zitierbar sind, ohne dass ein großes Gefrage dazu einsetzt, was denn ein Wert Wert sein soll, den ein Wesen nur mit sich selbst ausmacht und auf dem nur es selbst bestehen würde. An sich würde es naheliegen einzuwenden, dass etwas nur dann Wert braucht, wenn es ausgetauscht und ersetzt werden soll und dass dasjenige, was selbstständig ist, nicht noch eines Wertes bedarf.
2.
Das, was nicht vom Verfassungsgeber konkretisiert wurde, wurde eventuell aber an anderen Stellen konkretisiert, etwa denjenigen, die Böckenförde in seinen Texten zum Menschenbild der Verfassung beschrieb (also mehr oder weniger römisch-katholischen Stellen). Es gibt Konkretisierungen des Menschen, im Alltag und außerhalb auch. Legendre behauptet zum Beispiel, eine effektive Konkretisierung liege in der 'eucharistische Szene', einer römischen Kanalisierung des Menschseins, in der Texte,Bilder und Protokolle einer juridischen Zivilisation zum Einsatz gekommen wären. Man muss die fehlende Konkretisierung nicht als Mangel oder Lücke begreifen (das macht das Bundesverfassungsgericht auch nicht), auf jeden Fall ist das eine der Stellen, an der auch der Diskurs zur Anthropofagie und Recht einsetzt.
Was ist der Mensch? Was macht den Menschen zum Menschen? Es gibt Vorstellungen, die sagen, das sei der logos und dieser logos sei es, der die Verunft wäre. Davon zehrt sogar noch ein Titel, nämlich der Titel der Anthropologie. Die umfasst aber wiederum Beschreibungen anthropofager Weisen, so dass es zu dem logos und sogar zu der Vernunft gehören könnte, dass Menschen zu Menschen (gemacht) werden, indem sie entweder Menschen verschlingen oder von Menschen verschlungen werden.
3.
Ein These, die mit dem Forschungsprojekt zu Warburgs Staatstafeln zusammenhängt, lautet, dass ein anthropofages Konzept des Menschen den Menschen nicht nur als verschlingendes und verschlungenes Wesen versteht. Dieses Konzept versteht den Menschen auch als vages und darin nicht unpräzises Wesen. Das Vage ist eine bewegte und bewegende Form, die auf Wiederholung/ Reproduktion angelegt ist und in der Ursprung und Ziel der Wiederholung/ Reproduktion zwar Differenz, aber nicht DIE DIFFERENZ ist. Das heißt zwar, dass das Vage auch als Synonym des Verschlingenden und Verschlungenen verstanden wird. Aber mehr noch: Die bewegte und bewegende Form ist, so zumindest bei Warburg, eine polarisierte und polarisierende Form, in der die Wiederholung und die Differenz auch vom Dämon des Selben durchzogen und von Sternen des Selben gesprenkelt ist.
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rawsiebers · 8 months
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Ohrfeigen für das OLG Naumburg durch das Bundesverfassungsgericht
Ich bin nun wahrlich nicht der einzige Jurist, der so seine Zweifel an der Qualität der Strafsenate des Oberlandesgerichts Naumburg hat. Ich hatte sogar bereits ein Kopfgeld für eine verteidigerfreundliche Entscheidung ausgelobt, das konnte ich zwischenzeitlich an mich selbst auszahlen, weil DER Strafrichter vom Amtsgericht Bernburg einen solchen ungeheuerlichen Bock geschossen hatte, dass…
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bischoff-steuern · 1 month
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BFH Pressemitteilung: BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig
Der VIII. Senat des BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Mehr zum Thema ‘Aussetzung der Vollziehung’…Mehr zum Thema ‘Zinsen’…Mehr zum Thema ‘Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‘Grundgesetz’…
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Sowas kommt von sowas
Höchste Bundesgerichte betreiben nicht viel Aufhebens um ihre Arbeit. Das ist auch gar nicht nötig. Die Rezeption ihrer Arbeitsergebnisse kreiert Aufmerksamkeit genug.
So auch am 14. August dieses Jahres. Eine knapp 2-seitige Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes darüber, dass das Compact-Verbot vorläufig aufgehoben wird, sorgte für Blamage auf Seiten Nancy Fasers und Ekstase im Lager Jürgen Elsässers.
Auch wenn dies noch keine Entscheidung in der Hauptsache bedeutet, ist die Öffentlichkeitswirkung dieser Entscheidung nicht zu unterschätzen. Das Bundesinnenministerium erweckt den Eindruck handwerklicher Unfähigkeit und das rechtsextreme Spektrum sieht sich in seiner Vorstellung bestätigt, dass der Staat sich verschworen hat, die wahre Meinungsfreiheit abzuschaffen.
Faschisten sind nun mal Faschisten und tun, was Faschisten tun. Mit dem menschenfeindlichen Unfug, der ihrer Urheberschaft entspringt, werde ich mich gar nicht weiter auseinandersetzen. Womit sich jedoch auseinandergesetzt werden muss, ist die Rolle der Exekutivorgane im Umgang mit diesem Gedankengut.
Vom Rechtsextremismus geht eine Gefahr für alle Menschen aus. Es mag Leute geben, die sich von diesem Gedankengut nicht bedroht fühlen. Diesen sei jedoch gesagt, dass es dem Faschismus inhärent ist, dass sich niemand absolut sicher sein kann, nicht doch am Falschen Ende eines Gewehrlaufes zu enden.
Einer Gefahr begegnet man in der Regel damit, dass man sie beseitigt oder zumindest ihren Eintritt weniger wahrscheinlich werden lässt. Ein Feuer kann man löschen, eine Hochwassersperre kann man bauen. Aber wie schützt man sich vor eine Idee?
Im Falle des Compact-Magazins ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass man der von ihm ausgehenden Gefahr am effektivsten mit einem Verbot begegnet. Die juristische Sinnhaftigkeit, ein Presseorgan samt all seiner Publikationen pauschal und in die Zukunft gerichtet zu verbieten, dürfte zumindest diskutabel sein. Die Pressefreiheit ist ein derart hoch geschütztes Gut, dass solche Maßnahmen nur nach äußerst strengen Regeln gerichtlich wasserfest sein dürften. Die Pressemitteilung des BVerfG könnte ein dahingehender Fingerzeig sein. Die Bundesinnenministerin hat hoch gepokert und hoch verloren. Bis zur finalen Entscheidung wird das Magazin weiterhin publiziert und trägt nun zusätzlich den Nimbus des erfolgreichen Widerstandes gegen das links-grüne Zentralkomitee vor sich her.
Dieser Vorgang wird nicht der letzte Nagel im Sarg der Demokratie sein. Nichtsdestotrotz ist er exemplarisch für den unverantwortlichen Umgang unserer Gesellschaft mit faschistischem Gedankengut.
Selbst ein final erfolgreiches Verbot dieses Mediums wird das Gedankengut nicht aus den Köpfen seiner Urheber beseitigen. Es wird an anderer Stelle wieder zutage treten. Kombiniert mit der Märtyrer-Erzählung des unterdrückten Freiheitskampfes, wird es dann umso mehr verfangen.
Eine demokratische Gesellschaft ist qua ihrer Struktur nicht imstande, Gefahren ideologischer Natur durch Verbote effektiv entgegenzutreten, ohne dabei ihre eigenen Werte aufzugeben.
Es ist auch nicht Aufgabe der Regierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen in diesem Land weiterhin mehrheitlich hinter der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Es liegt an der Zivilgesellschaft selbst, das zu gewährleisten. Es ist Aufgabe jeder einzelnen Person, menschenfeindlichem Gedankengut einen Riegel vorzuschieben. Sei es im Sportverein, der U-Bahn oder anderenorts. Als Bürger kann man dafür strukturelle Unterstützung vom Staat einfordern und hat diese auch zu bekommen. Es kann aber nicht angehen, dass jeder einzelne sich mit Verweis auf den Staat aus der Verantwortung zieht. Natürlich kann man sich als einziger ohnmächtig vorkommen. Es ist auch klar, dass es in Teilen des Landes einfacher ist, für gewisse Dinge einzustehen, als es das in anderen Gegenden ist. Es kommt aber auch niemand, der uns die Arbeit abnimmt. Umso wichtiger ist es, zusammenzustehen und inklusiv zu denken.
Schaffen wir das nicht, fangen Regierungsmitglieder an, in blinden Aktionismus zu verfallen, der mehr Kopfzerbrechen als alles andere bereitet. Und über das, was danach kommt, will ich gar nicht erst nachdenken.
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Wohnungskonzerne enteignen ist möglich!
Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren
Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...
Der Abschlussbericht stellt fest
Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...
Was nun?
Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."
Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.
Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)
Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/abschlussbericht-berliner-expertenkommission-vergesellschaftung-wohnungen-medienbericht.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uP Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8442-20230628-wohnungskonzerne-enteignen-ist-moeglich.htm
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korrektheiten · 2 months
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Von deutschem Boden
Manova: »Seit 2022 wird der Bundeswehr-Flugplatz Büchel, in der Eifel, umgebaut, mit einer erneuerten Start- und Landebahn für von der Bundesregierung in den USA bestellte atomwaffenfähige F35A-Kampfbomber statt derzeit Tornado. Sie sollen 20 vermutlich schon seit einigen Jahren modernisierte, zielgenauere B-61-12-Atombomben im Kriegsfall wahrscheinlich nach Osten tragen. Bis Polen oder in weitere Entfernung? Gegen diese Aufrüstung protestierte der Autor am 8. Mai 2023 mit weiteren sechs Aktivisten, indem diese durch das wegen Baubetriebs offen stehende „Wildentor“ — der Name ist Einladung! — auf das Bundeswehrgelände gingen und sich auf die Zufahrtsstraße sowie die Baustelle setzten. Neben der öffentlichen Wirkung und einem Nadelstich gegen Militarismus war Ziel der Aktion wieder einmal, sich in nachfolgenden Strafprozessen auf einen rechtfertigenden Notstand nach Paragraph 34 StGB zu berufen. Dann, so kalkulierten die Aktivisten, könnte das Amts- oder Landgericht das Verfassungsgericht anrufen, um zu klären, ob die „nukleare Teilhabe“ mit dem Grundgesetz — damit auch dem Völkerrecht — vereinbar ist. Erwartungsgemäß lehnte jedoch das Landgericht Koblenz am 16. Mai 2024 die Berufung des Autors gegen die Verurteilung zu 60 Tagessätzen ab, später die zweier weiterer Mitstreiter in den letzten zu dieser Aktion anstehenden Prozessen. Die Aktivisten werden auch nicht Revision beim Oberlandesgericht einlegen, um danach selbst das BVerfG anzurufen. Dieses lehnte die Annahme bisher immer ab: Die Logik des Paragraph 34 StGB gibt es offenbar nicht her, das Bestehen einer Notstandslage in diesem Fall zu prüfen, selbst wenn es um existenzielle Gefährdungen des Friedens geht. Daher diskutiert Johannes Wollbold am Ende dieses Textes, ob es andere, direktere juristische Mittel gegen deutsch-amerikanische Atomwaffen gibt. http://dlvr.it/TBRY2N «
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politikwatch · 7 months
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Das #Bundesverfassungsgericht , das die CDU beim Thema #Schuldenbremse noch auf Händen getragen hat, soll nun #nicht besser #geschützt werden gegen rechte #Entmachtungsfantasien. Was mit der unabhängigen Justiz passieren kann wenn Rechte an die Macht kommen, sehen wir in zahlreichen Ländern. Juckt die #Union aber nicht. Ihnen geht es um #maximale #Blockade, #maximales #Dagegen-Sein, als #Prinzip. Zuerst die Partei, dann das Land. Mehr muss man über diesen Haufen nun wirklich nicht wissen.
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chaotic-carnifex · 10 months
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The legalities of "Who Owns Data?" bother me. Like, what do you mean some random legal person out in the middle of nowhere near the Neutral Zone can decide Data's legal status? Alone?
You cannot tell me that either the Federation or Starfleet itself, which specifically makes it a point to seek out new life, which has established contact with all kinds of strange lifeforms, doesn't have a special Court of Sentient Rights or an Ethics Committee or something made up of multiple experts in different fields and of different species that exists specifically to decide such matters.
And also!! The fact that Random Judge Lady just let Riker take off Data's hand!! They are arguing about Data's legal personhood. Which means that there is a decent chance, from a legal ex ante perspective, that he is a person. And she let Riker take off his arm without asking?? Not to mention when Riker shut Data off??
No. Just no. From an ex ante perspective:
If Data weren't a person and she denied Riker the right to take his arm or shut him off, then she'd force Riker to make his point in a slightly less dramatic way. He could literally still make his point, he'd just have to use more words and maybe pull up some schematics.
If Data were a person and she allowed Riker to take his arm / shut him off, then she'd be allowing a major violation of Data's bodily integrity. It doesn't matter that it doesn't hurt Data, it's not about pain, it's about him having a right to his own body. You cannot remove someone's prosthetic without their consent for the same reason.
One of these outcomes is significantly worse than the other. You can't tell me a legal expert would not know how to assess a situation like this.
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datenarche · 2 months
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fabiansteinhauer · 10 months
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Something is begutachtet
In the name of the State Denmark
Vor dem Promotionsausschuss
Letter on S.
To whom it may concern
S. hat das Talent, alles so erscheinen zu lassen, als ob es S. persönlich meine und betreffe. Dieses Talent, alles auf der Welt und im All persönlich zu nehmen ist die absolut unverzichtbare Voraussetzung für so einiges, auch für Universitäten, auch für die akademische oder die wissenschaftliche, die forschende und wissenwollende Welt. Verrückt: Nur so kleiner Haufen ist darin, alles persönlich zu nehmen (zum Beispiel die babylonischen Sternzeichen, einen Hundehaufen auf dem Bürgersteig, eine entfernte Schlacht, Konrad Hesse oder das letzte Urteil des BVerfG zum Europarecht), hochbegabt. Das ist der kleine Haufen hochbegabt.
S. ist das, der gehört zum kleinen Haufen Hochbegabter. Geradezu archäologisch wühlt er sich durch die Geschichte, sein Werk ist schon jetzt ein großer Wurf.
S. ist weit über dem Durchschnitt begabt, alles auf sich zu beziehen, sich als Teil der Welt zu begreifen und so auf herausragende Weise an einer weltweit leitenden Spitzengrundlagenforschung teilzunehmen. S. ist damit auch Kollisionsrecht in persona. Mit Nachdruck gesagt: S. dabei zu haben, ist Luxus. S., in doller Laune, tendiert dazu, mit dem Wissen zu tollen. Man achte in Zukunft besser auf S.
S. hat auch das Talent, so weiterzugeben, als ob das eigene Sagen und Schreiben meine - und es dabei auszusetzen und freizusetzen. Der eine oder andere Leser oder Zuhörer Ss ( 'Essers' ? Anm F.S.) glaubt dann, S. meine gar nichts oder S. habe sein Meinen nicht ansatzweise geklärt, anderen wiederum bohrt sich gerade was in sie, während die neben ihnen immer noch nicht wissen wollen, was S. meint und dies auch nicht können. S. ist auf einer Wellenlinie mit der weltweit führenden Spitzengrundlagenforschung, irritiert aber manchmal mit tosendem Beifall. Man sollte sich von S. nicht täuschen lassen! Mit Nachdruck gesagt: S. ist ein Asket, auch in Nietzsches Sinne, also auch solch' Asket, der aus der Tugend eine Not macht.
S. sollte sein melancholisches Talent in Zukunft besser zähmen und züchten, sorgfältig und sorgsam mit allen Geboten und Verboten umgehen. Sie gelten auch für ihn. Ich gehe jetzt und schließe diesen Brief, er war nur für S. bestimmt,
aus dem FF, pleasing and please fast forward, S.
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traktorfisch · 3 months
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Auslieferung trotz BVerfG-Verbots: Ein beunruhigender Vorgang | tagesschau.de
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