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#Scharia
blofeldt · 4 months
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Messer-Opfer Stürzenberger spricht über den Anschlag von Mannheim | Acht...
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heplev · 7 months
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Die IDF erbeutete ein Buch mit Hamas-Fatwas, das sagt, es ist in Ordnung, wenn sie israelische Zivilisten töten und verschleppen
Elder of Ziyon, 13. Februar 2024 Letzte Woche wurde freigegeben, dass die IDF ein Hamas-Heft erbeutete, das von ihrem Schura-Rat ausgegeben wurde; darin wurden Scharia-Gesetze zu Terroranschlägen auf jüdische Zivilisten diskutiert. Als erstes heißt es dort, dass der Islam keine Nichtkombattanten tötet: Die Scharia unterscheidet zwischen Feindkämpfern und Nichtkombattanten und der Beweis dafür…
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nerdwelt · 1 year
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Die Taliban jähren sich zum 2. Mal seit ihrer Rückkehr an die Macht in Afghanistan
Taliban feiern den zweiten Jahrestag ihrer Rückkehr an die Macht Die afghanischen Taliban haben am 15. August den zweiten Jahrestag ihrer Rückkehr an die Macht gefeiert. An diesem Tag im Jahr 2021 hatten sie Kabul erobert und ein islamisches System im ganzen Land etabliert. Die Taliban übernahmen die Kontrolle über die Hauptstadt, nachdem die von den USA unterstützten ausländischen Truppen…
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kdr3217 · 1 year
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Solche Zustände wie in Frankreich wird es in Deutschland auch geben. Olaf Scholz sieht das ja anders. Das Ergebnis der naiv toleranten Politik der offenen Grenzen.No go Areas gibt es in einigen Städten Deutschlands reichlich. Gewisse Stadtteile meide ich jetzt schon. Scharia statt Gesetze in Teilen von Großstädten.
Marodierende Jugendbanden mit Messern bewaffnet.
Öffentliche Verkehrsmittel nutze ich schon lange nicht mehr. Die Innenstadt von Dortmund abends ,niemals.
Was soll man da. Nur Wasserpfeifenläden Barbershops und Dönerläden. Fachgeschäfte geben auf.
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taunuswolf · 2 years
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korrektheiten · 8 months
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Vorboten des Kalifats: Viererbande tritt als „Scharia-Polizei“ an Schule auf
Zuerst:»Neuss. Deutschland im Jahr 2024: im nordrhein-westfälischen Neuss haben haben sich vier Schüler im Alter zwischen 17 und 19 Jahren als „Scharia-Polizei“ aufgespielt und sollen […] Der Beitrag Vorboten des Kalifats: Viererbande tritt als „Scharia-Polizei“ an Schule auf erschien zuerst auf ZUERST!. http://dlvr.it/T1VJ9x «
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fabiansteinhauer · 8 months
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Grundlagen des Rechts
Alles vorbereitet, die Studentinnen und Studenten können kommen. In fünf Doppelstunden unterrichte ich an der Bucerius Law School im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts. Eine Reihe von Dozentinnen und Dozenten, von Lehrbüchern und Einführungstexten gehen davon aus, dass die Grundlagen des Rechts ein Sachgebiet darstellen, das erstens mehr oder weniger allgemein und zweitens mehr oder weniger systematisch ist. Grundlage soll danach Begriff für dasjenige sein, auf dem das Recht aufbaut, die Grundlagen sollen Prinzipien und Anfänge der Rechtswissenschaft umfassen.
Wir schließen das nicht aus, behaupten es aber auch nicht. Wir verstehen die Veranstaltung zu den Grundlagen des Rechts vor dem Hintergrund der Institution, für die wie arbeiten - das ist das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Das halten wir für ein Institut for advanced Studie - für die Avantgarde der deutschen Rechtstheorie und Historiographie. Damit behaupten wir nicht, dass wir auf der Höhe der Zeit arbeiten, teilweise könnte auch das Gegenteil, nämlich eine unzeitgemäße Arbeit und eine nicht an Gegenwärtigkeit orientierte Arbeit der Fall sein. In historischer und theoretischer Perspektive - sowie in der zeitgenössischen Situation, in der wir uns befinden, können wir die Allgemeinheit und das System der Grundlagen des Rechts nicht erschließen. Wir bräuchten zuviel Zeit, um aus dem, was bisher (sagen wir: die letzten 1000 Jahre) als Recht durchging und an verschiedenen Ort der Welt heute mit dem Recht assoziiert wird, etwas allgemeines und ein System zu extrahieren. Eine zeitlang konnten sich nationale Wissenschaften einfach auf den Standpunkt stellen, dass normative Ordnungen, die nicht den Unterscheidungen, der Geschichte und den Mustern der eigenen Rechtsordnungen folgen, nicht Recht seien und das Wissen dazu keine Wissenschaft sei. Auf hohem Niveau war es möglich zu sagen: Wat der Bauer nicht kennt, dat frisst er nicht. Einmal hieß es sogar, öffentliches Recht sei eigentlich kein Recht und die Wissenschaft dazu keine Rechtswissenschaft, denn alles, was das Recht und seine Wissenschaft ausmache finde man im Zivilrecht, das andere sei eher Politik. Dann soll russisches, chinesisches, brasilianisches, angolanisches Recht kein Recht gewesen sein. Die Regeln in den Favelas und die Gebräuche in der Bukowina sollen mangels staatlichen Apparates kein Recht gewesen sein. Angeblich sei sogar das Internet ein rechtsfreier Raum gewesen. Der Talmud und die Scharia sollen kein Recht gewesen sein. Und so weiter und so fort.
Die Geschichte ist alt, vor allem aber nicht zu Ende. Wir gehen davon aus, dass es möglich, aber erstens nicht anspruchsvoll, zweitens nicht interessant und drittens nur limitiert sinnvoll ist, eine nationale historische Rechtsordnung zum Muster aller rechtlichen Phänomene und eine national (länderrechtlich) organisierte Wissenschaft zum Muster aller Rechtswissenschaften zu machen. Für ein Studium der Grundlagen wäre es alles andere als sinnvoll. Wir können die Rechtsgeschichte, die Archäologie (von Bachofen über Nietzsche bis Foucault), die Freirechtsschule, die Gesellschaftstheorien und die zeitgenössischen Theorien zu multidisziplinären Rechtstheorie, zu historischen Normativitätsregimen, zum Rechtspluralismus, zur Anthropologie oder zum Vergleich normativer Ordnungen nicht ignorieren.
Wir verzichten auf die Unterstellung, dass das Recht ausdifferenziert sei und feststünde, was ihm eigen und was ihm fremd wäre. Dass solche Unterscheidungen laufend effektiv getroffen werden, bestreiten wir nicht und wollen es auch nicht widerlegen. Der technische, artifizielle, kunstvolle und dogmatische Aspekt an solchen und anderen Unterscheidungen interessiert uns.
Wir halten die Formulierung von den Grundlagen des Rechts insoweit für eine vielleicht hilfreiche, aber auch gewagte Metapher: Unter dem Recht und vor dem Recht, hinter dem Recht und über dem Recht geht es wieder gründlicher noch prinzipieller, tiefer verankert zu als im Recht. Wozu sollte man einer Wissenschaft, die so leicht alles begründen kann, weiter Gründe liefern, Gründe zu liefern? Wir glauben, dass das, was viele Grundlagen nennen, keine Lagen sind, sondern Situationen und das sie wenig von dem haben, was man sonst einen Grund nennt (also zum Beispiel den Grund, der im Zusammenhang mit dem Boden den Titel der Fachzeitschrift der Immobilienbesitzer "Grund und Boden" oder aber die Bezeichnung Meeresgrund bildet.). Was Grund sein soll, steht nicht fest, weil es erstens ungesichert ist und zweites unbeständig, polar und meteorologisch. Unter Unbeständigkeit verstehen wir keine Bestandslosigkeit, sondern einfach gesagt wechselhaften Bestand. Unter polar verstehen wir Bewegungen, die das Recht verkehren lassen. Meteorologisch nennen wir das, was kommt und geht und darin schwer kalkulierbar bis unberechnbar ist.
Wir können in fünf Doppelstunden also keine allgemeinen und systematischen Grundlagen des Rechts präsentieren. Was wir können, das ist beizubringen, so anfänglich, genau, so prinzipiell und durchhaltend zu forschen und zu fragen, wie das Recht anfängt, was es ist, wie es kommt und geht, wovon es zehrt, was es verzehrt und was seine Folgen und Kosten sind. Wir können Techniken, Methoden und Verfahren beibringen, gründlich zu arbeiten, um damit Fragen dazu zu stellen und Aussagen dazu treffen zu können, was angeblich welche Lage bestimmt. Dazu folgen wir einem Rat, den Erich Auerbach auch Martin Kellner gegeben hat: Wir beginnen mit einem gut und griffig ausgewählten Einzelphänomen, an dem das, was Recht und Rechtswissenschaft ausmachen soll, prinzipiell in Frage steht.
Das sind Warburgs Staatstafeln. Unsere Forschungsfrage lautet zu Beginn der Veranstaltung, welche rechtliche, d.h. rechtswissenschaftliche, rechtspraktische, rechtshistorische und rechtstheoretische Bedeutung dieses beiden Tafeln haben. Unsere These lautet: Dass Aby Warburg auf den Staatstafeln eine Geschichte und Theorie des Rechts präsentiert, die ungefähr 100 nach Warburgs Tod relevant wird, weil diese Tafeln Recht präsentieren, das nicht ausdifferenziert, dafür aber unbeständig, polar und meteorologisch begriffen werden kann. In Gesellschaften, die sich für beständig, stabil, nicht polarisiert und nicht meteorologisch begreifen, ist Warburgs Rechtswissenschaft nicht hilfreich. In Gesellschaften, die sich als unbeständig, polar und meteorologisch begreifen, ist Warburgs Rechtswissenschaft hilfreich. Wir gehen davon aus, dass zeitgenössische Gesellschaften, u.a. die europäischen Gesellschaften, von Aby Warburg wieder einmal, diesmal etwas über das Recht, lernen können.
13 hochmotivierte Studentinnen und Studenten sitzen dabei. Wir werden berichten.
II.
In der ersten Sitzung gab es einerseits eine sanfte Einführung,, denn noch haben wir nicht hart am Material gearbeitet, nicht an den Quellen, nicht an den Begriffen, nicht an den Methoden und den Verfahren. Und doch war das ein Sprung ins kalte Wasser. Wer sich mit der deutschen Rechtswissenschaft der Moderne beschäftigt und dan eventuell noch mit den zwanziger Jahren (denn von 1929 sind die Tafeln) dürfte überlicherweise nicht auf den Namen Warburg stoßen. Diesen Moment, das Fremdeln mit dem Gegenstand, den halten wir für äußert wichtig und äußerst produktiv, wenn es den Teilnemern gelingt, dieses Fremdeln in Neugierde, Fragestellungen und Thesenbildungen zu übersetzten.
In der nächsten Doppelstunde wird es strenger. In zwei Teilen beschäftigen wir uns mit dem Stand der Wissenschaft zum Verhältnis zwischen Rechts- und Bildwissenschaft. Wir werden die bekannten Thesen von Klaus Röhl und Volker Boehme-Neßler kurz vorstellen, die Kritik an diesen Thesen entfalten und erläutern, warum wir davon ausgehen, dass beide Autoren in ihren Ansätzen methodisch wenig plausibel, begrifflich unscharf vorgehen und das sich in beiden Fällen das bewahrheitet, was unter der Wissenschaftsrat einmal der deutschen Rechtswissenschaft in einer bekannten Stellungnahme vorgeworfen hat: Zu regional, zu wenig international und zu wenig an dem orientiert, was der Wissenschaftsrat Grundlagenforschung nennt. Wir fangen damit an, weil beide Autoren überall und jeweils ohne kritische Auseinandersetzung zitiert werden. Sie gelten als Autoritäten.
Unsere These lautet,dass die Rechtswissenschaft auch historisch eine Bildwissenschaft war und ist (und nicht nur Warburg dafür ein Beispiel ist). Marta Maderos Arbeiten zum römischen Recht und zur Tabula picta, die Masse an Literatur zum kanonischen Recht, zum jüdischen Recht und zur Ebenbildlichlichkeit, die nicht mehr überschaubare Literatur zu den Inventionen des byzantinischen Bilderstreites und die große Menge an Literatur zu Bild und Recht in der Moderne macht die These, dass Rechtswissenschaft keine Bildwissenschaft wäre an sich begründungsbedürftig, Die Autorinnen und Autoren, die diese These vertreten machen es sich einfacher: Sie lassen die Literatur einfach weg. Die These von der Verdrängung der Bilder oder der Bilderfreiheit des modernen Rechts und von der Bilderflut der Postmoderne leidet unter einem konturlosen Bildbegriff. Die Thesen tragen reflexartig Figuren des Bilderstreites weiter, wie etwa die Position, das Bilder in der Deutung offener wären als Begriffe oder aber das ihnen eine spezifische Bildmacht inne wohnen würde, die von Recht zu regulieren sei. Die Gegenthesen werden von Röhl und Boehme-Neßler nicht einmal berücksichtigt, wir werden sie vorstellen, insbesondere die deutsche, französische, italienische und anglo-amerikanische Literatur zur Bild- und Rechtswissenschaft. Wir werden zeigen, inwiefern die Unterscheidung ziwschen einem Wissen im Recht und einem Wissen über das Recht haltlos ist und sich vermutlich aus dem Beratungsmonopol eines seltsam unirritiert selbstbewußten Juristenstandes erklären lässt.
In zweiten Teil nähern wir uns weiter den beiden Tafel an, in dem wir uns damit befassen, welche Texte mit diesen Tafel auf welche Art und Weise assoziiert sind -und wie diese Texte klassifiziert werden können (als Beschreibungen, Deutungen oder Kommentare). Wir werden Quellen und Sekundärliteratur unterscheiden und überlegen, wie sinnvoll diese Unterscheidung ist.
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nadine171179 · 1 month
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https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/schweizerin-24-heiratet-libanesen-und-geht-durch-die-scharia-hoelle-er-kontrollierte-alles-sperrte-mich-ein-und-schlug-mich-id20051237.html?utm_source=copy&utm_medium=social&utm_campaign=share-button&utm_term=blick_app_ios&s=09
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das-wissen-1 · 1 month
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Mokhtar B. will sich mit Scharia schützen Von: Daniel Schröder Stand: 08.08.2024, 17:49 Uhr Am Donnerstagmorgen begann am Landgericht Arnsberg der Prozess gegen den 33-jährigen Marokkaner Mokhtar B., dem vorgeworfen wird, seine ehemalige Partnerin in Soest mehrfach vergewaltigt und misshandelt zu haben. Berufung auf die Scharia und angebliche Ehrenverletzung Im Laufe des Prozesses trat ein auffälliger Aspekt in den Vordergrund: Mokhtar B. verteidigte seine Handlungen mit Bezug auf die Scharia. Er erklärte, dass seine Ehre verletzt worden sei, als er herausfand, dass jemand mit seiner Frau geschlafen habe. Laut seiner Aussage rechtfertige dies Gewalttaten wie Schlagen und Bedrohung. „Ich konnte das nicht ertragen, das ist bei uns nicht erlaubt“, erklärte er dem Richter Petja Pagel. Das Leiden der Opferin und die Rolle des Krankenhauses Eine belastende Episode ereignete sich am Neujahrstag, als Mokhtar B. seine Ex-Partnerin so sehr misshandelte, dass sie ins Krankenhaus musste. Trotz der offensichtlichen Schmerzen der damaligen Schwangeren setzte B. die Gewalt fort, bis eine Ärztin dazwischenging. Staatsanwältin Nicole Kuni betonte, dass die Frau um ihr Leben fürchtete. Selbstwiderspruch und Drogeneinfluss Mokhtar B. nahm es mit den islamischen Regeln offenbar nicht allzu genau: Während der Angriffe war er unter dem Einfluss von Drogen, darunter Alkohol, Kokain, Haschisch und Tabletten. Dennoch behauptete er, dass sein Drogenkonsum keinen Zusammenhang mit seinen Gewalttaten habe, was seine Verteidigung weiter untergrub. „Auf einer Silvesterparty habe ich Drogen konsumiert, aber die Taten, dass ich sie geschlagen habe, haben damit nichts zu tun“, erklärte er. Die Perspektive des Psychiatrischen Gutachters Ein zentrales Element des Prozesses waren die Aussagen des psychiatrischen Gutachters Dr. Josef Leßmann. Dieser berichtete, dass Mokhtar B. der damaligen Schwangeren gedroht habe, eine Bierflasche auf ihrem Kopf zu zerschlagen. Trotz dieser belastenden Aussagen bestritt B. die Vorwürfe vehement und bezeichnete Dr. Leßmann als Lügner. Wie kann Politik solche Vorfälle verhindern? Um solche tragischen Ereignisse zu verhindern, muss die Politik Maßnahmen ergreifen. Eine strengere Gesetzgebung zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Zudem könnten vermehrte Aufklärungs- und Präventionsprogramme dazu beitragen, dass bereits präventiv gegen Gewalt in Beziehungen vorgegangen wird. Eine verstärkte Unterstützung für Opfer, wie beispielsweise Notfall-Hotlines und Schutzunterkünfte, könnte ebenfalls lebensrettend sein. Auch eine verbesserte Integration und Bildung über kulturelle und rechtliche Normen könnte zu einem Abbau von Missverständnissen führen und Gewalt verhindern. Der Prozess gegen Mokhtar B. wird am Donnerstag, den 15. August, fortgesetzt.
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shape · 3 months
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Laut dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist Halle ein „regionaler Schwerpunkt salafistischer Aktivitäten“. In den letzten Jahren seien in mehreren Moscheen vereinzelt Prediger aufgetreten, die eine salafistische Ideologie propagierten. [...]
Islam-Verein rief zum Stadion-Gebet auf
Und der Opferfest-Organisator in Halle? Die Stadt teilte auf Anfrage mit: In Halle „haben eigenorganisiert durch verschiedene Akteure Feiern zum Opferfest stattgefunden.“
Unter anderem hatte der muslimische Moscheeverein „Islamisches Kulturcenter e.V.“ aus Halle zu dem Gebet im Stadion aufgerufen. [...]
Der Moscheeverein organisiert seit Jahren Groß-Gebetsfeste zum Beispiel zum Fastenbrechen.
Die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann erklärt gegenüber NIUS, dass auf der Webseite des Islam-Vereins eine Auffälligkeit ist. Denn auf der Webseite des Islamischen Kulturzentrums werde auf die Spendenorganisation „Islamic Relief“ verwiesen. Die Hilfsorganisation ist seit Jahren berüchtigt dafür, der islamistischen Muslimbruderschaft nahezustehen.
Schon 2019 stellte die Bundesregierung fest: „Islamic Relief Deutschland“ (IRD) verfüge „über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehende Organisationen“. Das Ziel der Muslimbruderschaft ist ein islamischer Gottesstaat auf Grundlage der Scharia – sie versuchen ihre extremistischen Ziele legalistisch zu erreichen.
Laut dem Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt sind Muslimbrüder grundsätzlich landesweit in dem Bundesland aktiv. In den letzten Jahren traten vereinzelt in Moscheen Prediger auf, „die ideologischen Standpunkte der Muslimbruderschaft propagierten.“
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germanischer-junge · 3 months
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https://www.anonymousnews.org/deutschland/urteil-olg-bamberg-legalisiert-kinderehe-nach-scharia-recht-unter-asylbewerbern/
Eigentlich will die Bundesregierung entschiedener gegen Kinderehen vorgehen. Doch in Wirklichkeit begünstigen Staat und Justiz den Missbrauch von Kindern nach Scharia-Recht, wie ein Urteil des Oberlandesgericht Bamberg belegt.
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seekerslearnings · 5 months
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Islamistische Demo in Hamburg: „Scharia fordern und Markenklamotten tragen – das kann man heuchlerisch nennen“ - Video - WELT
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wachendlichauf · 5 months
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Islamistische Demo in Hamburg: „Scharia fordern und Markenklamotten tragen – das kann man heuchlerisch nennen“ - Video - WELT
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horseweb-de · 5 months
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itsnothingbutluck · 7 months
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Unsere Welt scheint sich im Wandel zu befinden, denn in den verschiedensten Bereichen sehen wir uns Herausforderungen gegenüber, die vor einigen Jahrzehnten noch nicht in einer solchen quantitativen Vielfalt existiert haben. Während politisch extreme Ideologien scheinbar immer größeren Einfluss gewinnen und Menschen den Glauben an die Demokratie zu verlieren scheinen, befindet sich unsere Umwelt scheinbar immer mehr auf dem Weg in die Katastrophe. Zunehmend schwinden die endlichen Ressourcen, während gleichzeitig die Luftverschmutzung immer mehr zunimmt. Wir wollen uns in diesem Artikel diesen vielfältigen Herausforderungen widmen und der Frage nachgehen, wie diese sich wohl in Zukunft entwickeln werden.
….Globalisierung und Problemherde Die Globalisierung sorgt für eine enorme marktwirtschaftliche Beschleunigung. Durch die Möglichkeiten, global zu handeln, zu verkaufen und zu kaufen sowie immer an dem günstigsten Ort zu produzieren und somit Umsätze zu steigern, wird der Warenkreislauf insgesamt erleichtert, beschleunigt und gefördert. Diese Tatsache führt übrigens auch zu vielen Effekten, die die Konsumentinnen und Konsumenten in aller Regel durchaus schätzen, so etwa günstiges, interkontinentales Online-Shopping, die Tatsache, dass viele Textilien und Elektrogeräte deshalb erschwinglich sind, weil sie in der Ferne produziert werden und vieles mehr.
Gleichzeitig fördert die Globalisierung aber leider auch globale Probleme. Durch die marktwirtschaftliche Steigerung und die Verlagerung der Produktion in weniger fortschrittliche Länder wird praktisch direkt die Umweltverschmutzung gesteigert. Das hat vielerlei Ursachen, auf die wir hier nicht umfassend eingehen können, aber einige Beispiele seien hier trotzdem angeführt. Während etwa die westlichen Länder mittlerweile recht hohe Umweltstandards in ihrer spärlicher werdenden, industriellen Produktion eingeführt haben, die beispielsweise über die Europäische Union reguliert werden, fehlen derartige Vorgaben in manchen Entwicklungsländern. Das Problem hierbei besteht darin, dass aber westliche Konzerne dann genau dort produzieren, weil die Lohn- und Produktionskosten weit geringer sind. Aus diesem Grund nützt es nichts, wenn die Vorgaben der westlichen Länder hoch sind, wenn die entsprechenden Firmen selbst gar nicht dort produzieren…. ….Politische und religiöse Ideologien In der Gegenwart erleben wir eine ganze Bandbreite an politischen und religiösen Ideologien, die in extremer Ausprägung auftreten und den Alleinvertretungsanspruch auf die Wahrheit erheben wollen. Auffällig ist hier, dass insbesondere Rechtsextremismus, Linksextremismus und seit einigen Jahren auch Islamismus besonders hervorstechen.
Gemeinsam sind insbesondere dem Rechtsextremismus und dem politischen Islamismus einige Eigenschaften, die in der objektiven Analyse auffallen. Während etwa der politische Islam sich auf eine Scharia beruft, die modern und liberal lebende Muslime nicht mehr ausleben wollen und die ihnen als Ausdruck einer privat zu lebenden Religion gilt, sehnen sich die Rechtsextremen nach einer Zeit, in der die Ethnien ausschließlich in vermeintlich „ureigenen“ Gebieten gelebt haben.
Beide Seiten ignorieren hier ganz wesentliche Tatsachen. Zum einen ist etwa die gesellschaftliche Durchsetzung des Liberalismus sowie der freien Marktwirtschaft kein Resultat eines Meinungsstreits, sondern das Ergebnis eines politischen Prozesses, in dem sich dieses System als das einstweilen leistungsstärkste erwiesen hat.
Während zum Beispiel die Scharia die Errungenschaft der Säkularisierung abstreitet, die es bei ihr nicht gibt, tun rechtsextreme Kräfte, als hätte es nie eine Völkerwanderung in der Spätantike gegeben – eine „Reinhaltung“ der Ethnien ist schlichtweg ahistorisch.
Das Ignorieren historischer Prozesse ist beiden Ideologien also zu eigen. Beide Entwürfe begegnen der Heterogenität unserer modernen Welt mit Homogenität versprechenden Alternativen. Während der Islamismus religiöse Homogenität verspricht, hält der Rechtsextremismus mit einer Mischung aus kultureller und ethnischer Homogenität dagegen. Dass beide Entwürfe schon rein deskriptiv und historisch gesehen völlig überholt sind, dürfte dabei schnell auffallen…
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korrektheiten · 23 days
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Die Scharia steht für traditionelle Muslime selbstverständlich über dem Grundgesetz
Tichy:»Für jeden gottgläubigen Menschen stehen die Gebote seines Gottes über den Ordnungen und Richtlinien der Menschen. Das kann gar nicht anders sein. Ein „Gott“, der unterhalb menschlicher Gebote stehen würde, wäre kein Gott. „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“, dieser christliche Grundsatz gilt für alle Religionen (Apostelgeschichte 5,29). Wenn Friedrich Merz es nicht Der Beitrag Die Scharia steht für traditionelle Muslime selbstverständlich über dem Grundgesetz erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TCcLfm «
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